54 Amtsblatt Mr Laibacher Heilung Nr. 8. Donnerstag den 11. Jänner 1866. Ausschliesteude Privilegien. Das Ministerium für Handel nnd Volköwirthschaft hat nachstehende Privilegien verlängert: Am 27. November 1805. 1. Daö ursprünglich dem Konrad Hotz auf die Erfindnng einer Maschine zur Anfertigung von Papierröhrcn für Spinnereien unterm 24. November 1^63 ertheilte, seither an Jakob Lcuiö übertragene ausschließende Pri-vilcgilim ans die Dancr des dritten Jahres. 2. Das dem Simon Marth ans die Erfindung cincs cigenthilinlichen Hammers zum Klopfen dcö Fleisches unterm 14. November 1864 ertheilte auöschlic« ßcndc Privilegium ans die Dauer dcö zweiten Jahres. Am 4. Dezember 18li5. 3. Das dem Emil Ott auf die Erfindung einer Maschine znm Znrichtcn der Häute unterm 15. Dezember 1864 ertheilte ausschließende Privilegium anf die Dauer des zweiten Jahres. 4. Das den Heinrich Angustin Joseph Hovelaqnc, Ednaro Josef Hovclaquc uud Anton Pcrrin anf die Erfindnng einer eigenthümlichen Einrichtung nnd zweifachen Verwendung der Militär Tornister uutcrm IZtcn Jänner 1864 ertheilte anöschlicßendc Privilegium auf die Dauer des drittcu Jahres. 5. Das dem David Blake und William Henri Pelitjcan anf die Erfindnng einer Maschine znm Abziehen, Polircn nnd Schleifen der Feilen nnterm 4. Fcbrnar 1864 ertheilte ausschließende Privilegium anf die Dauer dcö dritten Jahres. 6. Das dem Johann Bartolomäns Kamillo Po-lonccan auf ciuc Verbesserung an den Enpasionsma» schincu unterm 18. Dezember 185i8 ertheilte auöschlic^ szcnde Privileginm auf die Dauer des achten Jahres. 7. Das den Michael Kicner, Holzhändlcr, nnd Michael Kicncr, Mechaniter, anf die Ersindnng eines cigcnthnmlichcll Versahrenö znm Anstntzcn der eisernen Fenerröhren bei ^olomoliv- nnd anderen Dainftftcsscln unterm 25. November 1864 ertheilte ausschließende Privilegium auf dic Dauer des zweiten Jahres. 8. Das den Angnst Köstliu nnd Anton Batti^ auf die Erfiudung eines Systemes des Eisenbahn-Oberbaues ohne Holz unterm 23. 'November 1861 ertheilte ausschließende Privilegium auf die Dauer des fünften Jahres. l). Das dem Eduard A. Pagct anf Verbesserungen im Vanc an Vootcn und Schaluppen nnd den hiczn gehörigen Maschinen unterm 23. November 1863 ertheilte ausschließende Privilegium anf die Dancr dcö dritten Jahres. l(). Das dem Hermann Ootthilf Mohriug anf cinc Vcrbcsscrnng der Dampf-Wasscrpumpcn nntcrm 24. November 1857 ertheilte ausschließende Privilegium anf dic Dancr dcö nennten Jahres. Am 8. Dezember 1865. 11. Das dem Inlins Simon auf eine Verbesserung der Stoßznugcn-Mechanik bei dem deutschen Klavierkastcn unterm U. Dezember 1863 ertheilte aus-schlicßcudc Puivilcginm nuf dic Dauer dcö dritten Jahres. 12. Das dem Jos. Em. Kinzcl anf die Erfindung cincr cigcnthünüicheu Vtägclinaschinc unterm 16. Dezember 1864 ertheilte ausschließende Privilegium auf dic Dauer des zweiten Jahres.______________ (8—,) ^ ' Nr. 2U7 Konkurs-Kmldmachullg. Zu Folge Erlasses der hohen königl. Hofkanzlei für das Königreich Dalmaticn, Kroatien und Slavonien vom 2«», September l I, Z. lAU4, ist an dcm k. Gymnasium und der k. Oberrcalschule zu Agram ein Nebenlehrcr für die französische und italienische Sprache mic cincr jährlichen Remuneration von dreihundert fünfzig (35U) Gulden ö. W, verbun« den mit dem Ansprüche auf ein Honorar von Seite der wohlhabenderen Schüler und dcr Ver^ psiichtung, dic genannten Sprachen in gleicher Anzahl von Unterrichtsstunden an den beiden ob-erwähnten Lehranstalten vorzutragen, zu bestellen. Zur Besetzung dieser Lehrstelle wird hiemit der Konkurs bis 3r die sonstige Spra-chcnkenntniß und ihre bisherige Verwendung versehenen Gesuche bis zum obbczeichneten Termin im vorgeschriebenen Wege an den gefertigten Statt-haltercirath zu leiten. Unter den Bewerbern erhalten diejenigen den Vorzug, welche der kroatischen oder einer andern slavischen Sprache mächtig sind. Agram, am 24. Dezember 1865. 35 om k. k. Stattl) alte rei - Rathe. (5—3) Nr. 40. Verlautbarung. Vom I. Jänner 1866 an wird das Postrittgeld für ein Pferd und eine Einfache Post in den nachgenannten Kronlandern und Bezirken wie folgt festgesetzt: fi. fr. in Niederösterreich mit...... 18 » Oberösterrcich....... 18 » Salzburg ........ I l8 » Steiermark........ 1 l8 » Karnten......... I 16 » Böhmen, und zwar: ») im Egerer, Lcitmeritzer, Prager, Iungbunzlaucr, Saazer und Pilsner Kreise mit....... 1 32 1)) im Königgrätzer, Gitschiner, Taborer, ! Chrudimer, Piseker, Budweiser und Czaölaucr Kreise ..... I l8 in Mahren und Schlesien .... 14 » Tirol und Vorarlberg..... 1 5tt im Küstenlande ....... I 34 in Krain......... l 26 im Pester Bezirke....... 14 » Prcßburger Bezirke..... «8 » Oedenburger „...... l 6 » Kaschauer „...... — 9ö » Großwardeiner „...... l ^ — » kroat. Montandistrikte und Zengger Militär -Kommunitäts - Bezirke . l ! 42 » Liccaner und Otto^aner Negiments- > Bezirke........ l 34 » Oguliner Regiments - Bezirke . . l 46 » übrigen kroatisch - slavonischen Post- ! gebiete ......... l N> in dcr serbischen Wojwodschaft und im Te- meser Banate...... l — in Siebenbürgen....... l ltt im Krakauer Regierungs-Bezirke . . 1 ltt >, Lcmberger ,> ..16 » Czernowitzcr » . . 1 l2 Die Gebühr für einen gedeckten Stationswagen wird auf die Hälfte, und für einen ungedeckten Wagen auf den vierten Theil des für 1 Pferd und eine einfache Post entfallenden Rittgeldes festgesetzt. — Das Postillons. Trinkgeld und das Schmiergeld bleiben unverändert. Trieft, am 2. Jänner 1866. K. k. P o st - D i r e k t i o n. (4—3) Nr. 2809. ES wird hiemit zur öffentliche!, Kenntniß ge° bracht, daß die del der hiesigen k. k. Tadakfa^ brik vorräthigen und im Laufe des Sominerjah-res l866 sich ansammelnden Drilch-, Rupfen-, Strick-, Spagat- und Papierslalte, sowie Emballagen von Ziegenhaar, Glastrünnuer, altes Eisen und Bleiasche am 2!>. Jänner l8 66 im Wege der öffentlichen Vorstcigerung an den Meistbietenden werden Hintangegebell werden. Die Limitations- und Vertragsbedingungen können sowohl bei dcn k. k. Finanz-Direklonen in Laibach und Tricst als auch bei der gefertigten Verwaltung eingesehen werden. Fiume, am 27. Dezember 1865. Von der k. k. Tabakfabriks-Verwaltung. (7—2) Nr. »7. Bei dem k. k. Bcrgamte Idria in Krain werden »HO» Metzen Weizen, »4OO „ Korn, 80O „ Kukurutz mittelst Offerte unter nachfolgenden Bedingungen angekauft: l. Das Getreide muß durchaus rein, trocken und unverdorben sein, und dcr Metzen Weizen muß wenigstens 84 Pfund, das Korn 75 Pfund und der Kukuruh 82 Pfund wiegen. j 2. Das Getreide wird von dem k, k. Wirthschaftsamte zu Idria im Magazine in den zimcn-tirten Gefäßen abgemessen und übernommen und jenes, welches den Qualitatö-Anforderungen nicht entspricht, zurückgewiesen. Der Lieferant ist verbunden, für jede zurückgestoßene Partie anderes, gehörig qualisizirtes Getreide d?r gleichnamigen Gattung um den kontraktmäßigen Preis längstens im nächsten Monate zu liefern. Es steht dem Lieferanten frei, entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten bei der Uebernahme zu interveniren. In Ermanglung der Gegenwart des Lieferanten oder Bevollmächtigten muß jedoch der Befund des k.k. Wirthschaftamtcs als richtig und unwioersprcch. lich anerkannt werden, ohne daß der Lieferant dagegen Einwendung machen könnte. 3. Hat der Lieferant das zu liefernde Getreide loco Idria zu stellen, und es wird auf Verlangen desselben der Werksfrachter von Seite des Amtes verhalten, die Verfrachtung von Loitsch nach Idria um den festgesetzten Preis von 24 Neu-krcuzcr pr. Sack oder 2 Metzcn zu leisten. 4. Die Bezahlung geschieht nach Uebernahme des Getreides, entweder bei der k. k. Bergamts-kafse zu Idria, oder beider k. k. Landcshauptkasse zu Laibach gegen klassenmäßig gestempelte Quittung. 5. Die mit einem 5