?Mns bis zum 20. Apr.l l849 bei dichr öand.'Sstelle durch ihre vorgesetzten 5-tcllm zu überreifen, mid in denselben das Alter, den Stand, die Religion, den Geburtsort, die Kenntniß der deutschen und italienischen Sprache, ihre diSher gelüsteten Dienste, die Studien, die Kenntnisse im Rechnungsfache und in den Casse-Manipulations Geschäften, und endlich ihre Moralität nachzuweisen. Sie haben Mr dieses ihren Gesuchen die Eiklärm.g beizufügen, ob sie in einer und in welcher Verwandtschaft oder Schwägerschaft mit den damaligen Beamten des k. k. Prooinzial- Cameral-Zahlamtes odcr der hierländigen Cameral-Kreiscassen stehen. — Vom k. k, Gubernium im österr.-illyr.Klistenlande. Trieft am 20.März 1849. Z, 629. (2) Nr. 7365. Currende des k. k. illyrischen Guberniums. — Wegen Ausdehnung des General-Pardons für Deserteure der Armee in Italien bis zum 30. 'pril 1849. — Seine Majestät haben mit allerhöchster Entschließung vom 8. Sept. v. I. für alle Deserteure der k. k. Armee, vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts, welche außer der vor der Kundmachung dieser allerhöchsten Entschließung verübten Desertion sich keines anderen Verbrechens schuldig gemacht haben, und binnen drei Monaten bei der nächsten Cwllobrigkeit sich vorstellten, einen ^cneralpardonzu bewilligen geruh t. —Nach einer Eröffnung des hohen Kriegsmimstniumö vom 26 März l. I., Z. 1803, haben aber Be. Majestät mit der weitern allerhöchsten Entschließung vom 22. März d. I. die von dem Hrrrn Feldmarschall (Ärafen v. Radetzky verfügte Ausdehnung dieses General-Pardons biö zum 30. April l, I. aus allerhöchster Gnade nachträglich zu genehmigen geruhet. — Diese allerhöchste Anordnung hat jedoch nur für die Armee in Italien zu gelten. — Dieses wird in Folge Erlasses deS hohen Ministeriums des Innern vom 3 d. M., Z 7719, zur allgemeinen Wissenschaft bekannt gunacht. — Laibach am 7. April lS4tt Leopold Graf v. Welsershe,mb, Landes-Gouverneur. Hemtliche Verlautbarungen. Z. 608 (3) Nr. 3>2I. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Eö sey über Ansuchen des Herrn Ol. Anton Rudolph, als Vormu-.d der minderj Mariu, Cäcil>a und /'pollonia Belz, als erklärt,« Erben, zur Erforschung der Schuldenlast nach dem zu heil. Kreuz bei llandssraß verstorbenen Hrrrn Pfarrer Jacob Belz, die Tagsatzung auf den 7. Mai 184N, Vormittags um 9 Uhr, vor diesem k. k. Ctadt- und Laildrechte bestimmt worden, bei welcher alle Jene, w.lche an diesen ! Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Anspruch zu stellen vermemen. solchen so gewiß anmelden und rechtsgcltend darthun sollen, widri- !a/nö sie die Folg/n des § 8l4 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach den 3l. März 1849. Z. 60!». (3) Nr 2932. Von dem k. k. Stadt» und Landrechte in Krainwird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen der K«rche und der Armen det Localie Schwarzen? berg, im Bezirke Oberlaibach, durch die k. k. Kammerprocuratur, als erklärten Erben, zur Erforschung o,r Lchuldenlast nach dem am 18 Febr. l8^9 :,l) l!,l«8liUo verstorbenen Hrrrn Moralisten, Lucas Gruden, die Tagsatzung auf d,n 7. Mai 1849, Vormittags um 9 Uhr, vor diesem l. k. Stadt- und Landrechte bestimmt wol den, bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Anspruch zu jttum vermeinen, solchen so gew-ß anmelden u"° reyl5-geltcnd darthun sollen, widriaens sie »" ^" 9 des § 8l4 b. G. B. M st"? zuzuschreiben haben werden. ^ ,^ Laibach am 27. März 1S49. IAO Z. «12. (2) Nr. 525,^ Kundmachung Von der k, k. Cameral-Gefällen-Verwaltung für Böhmen wird bekannt gemacht, daß der k. k. Tabak- und Etämpelpapier^ Verlag zu Saaz im Wege der öffentlichen Concurrenz mittelst Ueber-reichung schriftlicher Offerte dem geeignet erkannten Bewerber, welcher die geringste Verschleißprovision fordert, verliehen werden wird. — Dieser Ver-schlelßplatz hat seinen Material«Bedarf an Tabak-und Stämpelpapier bei dem 1l Meilen entfernten Magazin in Prag zu fassen, und es sind demselben zur Fassung die Verleger zu Podersam und Iech-nitz, nebst 77 Trafikanten zugewiesen. — Von den ihm zugewiesenen Verlegern hat er an Ver« schleißtProvifion nur jenen in Iechnitz, und zwar vom Tabakverschleiße vier und vom ^tämpelver-schleiße zweieinhalb Percent; von den zugewiesenen Stämpel«Kleinvcrschle>ßern aber jedem zwei Percente zu verabfolgen. — Der Verkehr betrug in der Iahresperiode vom l. November l«47 bis Ende October 1848 an Tabak 116 55t» Pfunde, im Gclde 72,233 fl. 25 kr., an Ltämpelpapier vermindern Classen 1»,506st.,zusammen^3,^33st 25 kr. — Dieser Material-Verschleiß gewahrt dei einem Bezüge von drei Percenten aus dem Tabak-und von drei Percenten aus dem Etämpelpapier-Verschleiße einen jahrlichen beiläufigen Brutto-Ertrag pr. 2741 fl. 37 kr. — Nur die Tabak-und Stampelverschleiß - Provisionen haben den Gegenstand der Anbote zu bilden. — Für diesen Verschleißplatz lst, bezüglich des Tabaks, einstehender Credit im Betrage von 42W si, bemessen, welcher durch eine in der vorgeschriebenen Art zu leistende Caution im gleichen Bltrage von dem Ersteher, und zwar längstens binnen sechs Wochen, vom Tage der ihm bekannt gegebenen Annahme seines Offertes, sicher zu stellen ist. — Die Bewerber um diesen Lßgeschä>te verbundenen Obliegenheiten sind, so wie der Er-trägnißauäwns und die Verlagsauslagen bei der Camera!-Bezitts-Verwaltung zu Saaz, dann in der hlerm-tige,, Registratur, Amtsgebauoe Nr. 9U9M einzusehen. — Von der Concurrenz sind jene Personen ausgeschlossen, welche das Gesetz zum Abschlüsse von Verträgen überhaupt unfähig erklärt, dann Jene, welche wegen eines Verbrechens, wegen des Schleichhandels, oder wegen einer schweren Gesetzübertretung überhaupt, oder einer einfachen Gefällsübertretung, msofcrne sich dieselbe auf die Vorschriften rüäsiäMch des Bcrkehri mit Gegenständen, der Staatsmonopole bezieht; dann wegen einer schweren Polize.über-tretung gegen die Sicherheit des gemeinschaftlichen Staatöbandes und den öffentlichen Ruhestand, dann gegen die Sicherheit des Eigenthums verur- theilt, oder nur wcgen Mangel an Beweisen losgesprochen wurde; endlich Verschleißer von Mo-nopolsgegenstanden, die von dem Verschleiß-geschafte strafweise entsetzt wurden, und solche Personen, denen die politischen Vorschriften den bleibenden Aufenthalt im Vcrschlelßorte nicht geilten. — Kömmt ein solches Hinderniß erst nach Uebernahme des Verschleiß-Geschäftes zur Kenntniß der Behörden, so kann das Verschleißdefugniß sogleich abgenommen werden, — Formular eines Offertes. Ich Endesgefertigter erkläre mich bereit, den Tabak» und Ltämpel-Districts-L»erlag zu Saaz, unter genauer Beobachtung der dießfalls bestehenden Vorschriften und insbesondere auch in Bezug auf die Materialsbevor-räthigung gegen eine Provision von (m Buchstaben ausgedrückt) Perrenten von der Summe des Tabakverschlelßes, und von ... Percenten für das Stämvllpapier-Verlags- und Verschlelß-geschaft in Betrieb zu übernehmen. — Die in der öffentlichen Kundmachung angeordneten drei Bellagen sind hier beigeschlossen. — Eigenhändige Untersch rift, Wohnort, Charakter ( ^ tand). — Von Außen: Offert zur Er-langung des Tabak- und Stämpel - DljlrictS-Verlages in Saaz. — Prag am 15 März 184!). Z. «17. (2) Nr. 2424AVI. Hammerschmied-Verpachtung. Am 2U. ^vrtt 1849, Vormittags um 9 Uhr, wird in der Amtbkanzlei der Camera! ? Herrschaft Lack die von Grund aus neu ausgebaute Hammer-schmiede, ve>. der Mahlmühle an der Säge ln Lack, auf neun Jahre, o l. vom 1. Mai 1tt^9 biSyln 1658, mittelst öffentlichir Versteigerung verpachtet weroen, wozu Pachtliedhaber m-c dem Bemerken eingeladen werden, daß sie dle>e Realitäten m Augenschein nehmen und die Licitationäbeomgulssc täglich allhier einsehen können. — K, K. Verwal-tungsamt ^ack am 4. Aprll l84l). Z UU7. ^ 3ir. U87. ^ u n d m a ä) u n g. Um eine gründliche Kenntniß oer im Fache der PostverwaltUlig, des ^isendaynbttrledes und oer Telegraphen cr>chelnenden Ge>etze, Verordnungen und Ernennungen nicht nur den dabei angestellten Beamten möglichst zu erleichtern, jon-oern auch dem größeren Puvlicum, welches mit 0cn Adminlstrallonv - Zweigen d.r Posten und ^i,enbahnen ln täglicher Berührung steyt, die (Helegcnyeit zu verschaffen, sich mit oen bezug lichen Anordnungen der Staatsverwaltung bekannt zu machen, yat da5 Ministerium für Handel, bewerbe uno öffentliche Sauten beschlossen, unter eigener Redaction em Verordnungsblatt sur Posten, Hl,enbahnbetrleb und Telegraphen ycrauözugeoen. - Dle,es Blatt wird p.rlodl,ch ln yaloen ittogen, vor dcrHano wöchentlich zweimal er,cheinen. 'l-em Inhalt wird ln einen amtlichen Theil und in ein Notizendlatt zerfallen. — In den amtlichen Theil werden alle im Post-Eisenbahnbetrieb- und Tele: graphen-Fache erscheinenden He,etze und Verordnungen ul chronologischer Ordnung, in das Notizen-dlatt aber tleine belehrende Ausätze, Personal-Verordnungen, Nachrichten, inSbesonocre aus dem Aublande über Vorkommnisse in diesem Gebiete, l Bekanntgebungen beabsichtigter oder bereits getroffener Verfügungen, Aufklärungen über gerügte Uebel>tünde, Eröffnungen neuer Poltcourse, "n-kundigut'gen von Werken, Landkarten u. dgl. aus.-aenommen weroen. Der Preis des Verordnungsblattes wird für Jedermann nut zwel Gulden Conv Münze für den Jahrgang festsetzt, ljt halbjäyr.g in vorhinem zu bezaylcn, «'w eö erfolgt oie Zu endung an d.e Avonnentcn außerhalb ^ien portofrei und ohne Bezahlung ugend e.ncr Neben-acbühr. Jeder Jahrgang des Blattes wird mit ernem besonderen Index versehen werden. - Dle Pränumeration aut das Veroronun.)sdlatt kann bel jeder k k. Postan,!alt Statt finden, deren Sache es seyn wird, den eingehobenen Preis jedesmal sogleich, sammt der Adresse des Pränume-rantcn, an die k. k. Hofpostamts-Zeitungs-Crve-dltion in Wien zu ftnden, welche d«e ^er,cnoung an die Abonnenten in den Provinzen zu besorgen ! hat. — Die Pränumerationen oder vorläufigen Bestellungen sind zu beschleunigen, um hiernach ungefähr dir Stücke der Austage bemessen zu können. — Von dcm bisher erschienenen Verordnungs« blatte der bestandenen k. k. Obersten Hofpost-Verwaltung wird der fünfte Band in deutscher spräche vollendet, mit demselben aber die Herausgabe des Werkes eingestellt und den Pränumeranten auf den sechsten Band der erlegte Pränumerationspreis zurückerstattet werden, in welcher Beziehung daS Erforderliche bereits verfügt wurde. — Diese Bestimmungen werden in Folge hohen Erlasses deS h. k. k Handelsministeriums vom 4. März d. I, Z, 2S5M IVI., zur öffentlichen Kenntniß gebrachr. — K. K. illyrische Oberpostverwaltung. Laibach am 30, März 1849, 3. «U6 (3) Nr. 1V32. Kundmachung. Bei dem k. k. Oberpostamte in Linz iä eine provisorische Accessistenstelle mit Iltw fl. Gchalt, und der Verpflichtung zum Erläge einer Caution im Besoldungsdetrage, zu besetzen. — Die Bewerber haben ihre gehörig belegten Gesuche, worin sie sich über Studien, Sprachkenntmsse und geleistete Staatsdienste auszuweisen und anzureden haben, ob und in welchem Grade sie etwa mit einem Beamten dcs O^erpostamtes verwandt oder verschwägert sind, bis 24. ^ipril d. I. im vorgeschriebenen Wege dei der k. k. Oberpostverwaltung in Linz einzubringen. - K K. lllyrische Overpost-Verwaltung Lalbach am 24. Mäiz 18^8. Z 5U5. (ll) Nr. 1U36. Kundmachung. Bei dem Postamte in Przemysl ist eine provisorische Os'fizialösteUe mit dcm Gchalte von 5W fl. g?a/n gleichen Cautionsellag, und bei den» Postamte im Eisendahnhofe zu Spielfeld eine pro« msorische Accessistenstel!e mit dem Gehalte von 35»U fl., dem systemisnten Eqmpivungsdcinage jährl. 4l» fl. und der Verpflichtung zum Erläge einer Dienstcautwn im Besoldungsbetrage, zu besetzen. — Die Bewerber um diese Stelle haben ihre gehörig mstrliitten Gesuche im vorgeschriebenen Dienstwege, und zwar um die erstere längstens bis !5, April l.I. bei dcr k. k. Oberpostverwaltung in Lemberg, und um die letztere bis 2l>. April l.I. bei der k, k. Ooerpostoerwaltung in Gratz einzubringen. — K. K. Oderpostoerwaltung. Laibach 'M '2l. Mä>z 1849. Z. W4. ft) Nr. 241HXVI. Oetrcide - Licita tion. ! Bei dem Verwaltungsamte der Religions-' fonds -Herrschaft Michelstettenw^-oen überBewil« ligung der löul. k k am 17. April l l^49, """ l» d!5 12 Uhr Vor-! mittags, 1^0 Mctzc" Weizen und 79 Metzen 6 Maß Korn, in kleinen Paithien oder im Ganzen zum Verkaufe ausgeboten werdei,, wozu Kaustu-stiae mit o^n Beijatze eingeladeil werden, daß Jeder vor der Licitation l<> L des ?lusrufspreiseö als Vadium zu cvlegrn haben wird, und 0aß die sonstigen Verkaufsbedit'gnisse h,eramts in den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden können. — Bon dem zu verkaufenden Getreide sind Muster auch bei der Camera! - Bezirks - Verwaltung in Üaibach einzusehen. — K. K VcrwaltungSamt Mlchelstetten am 3. April 1849. Z. 6^7, (2) N:. K99. Edict. Vo-> don k. k. Beznt5ge,ich'e zu Kr^inburg »vi.d hieimc deünntt gedacht, d.ch die widec Hrn. Mant^niö Koschüig von P.imc^u, wegen Ver» »chivenduüg ^ilhän.qie ^lir^tel aufgei)ublN l,nd dtm» selben tie freie >Üe>lnögel,sve>w^liun^ eingeräumt wurde. K. K. Beziltsgericht Kraindurg am »5 Febl. ,8^9. 3^"(3) . ^ 3ir. 6«6. E d ' c t. Von dem k. Ü. Bczi,tsgc.ichie Egg und Kle^-liera wird dekaiuu qegrden, daß n,^„ dle über ven ^nnyül'lcr Scdastia» V0gaj>, vo>, Fonschack, "" oi^oriigcl ^sledigm.g 6.1.., W. November 'tt^o-g^_^ ver'lig^e Pludigalnäiöntknung aulzuyeo desunden hade. K. K. Sezilksgench! Egg un5 Klcutd^g ""' 24. Fcbluar »6^9.