zur Laibacher Zeitung. .U ^35. Donnerstag den w. November 18^lL. C5ubernlal- ^erlHutbarungen. Z. 175^. (3) Nr. 147. St. G. V. Kundmachung derBerauße rung derbem step ermärkisch en Religionsfonde gehörigen, in Krain, im Neustadtler Kreise befindlichen Gült Gairach. — Am 2. Jänner 1843 , Vormittags um 10 Uhr, wird im Delegationswege bei dem k. k. Kreisamte in Neustadtl der öffentliche versteigerungswcise Werkauf der dem steyermärkifchen Religions-fonds gehörigen, in Krain, im Neustadtlcr Kreise befindlichen Gült Gairach, unter Vorbehalt der Genehmigung der hohen k. k. Staats-güter-Veräußerungs-Hofcommission vorgcnom^ men werden. — §. 1. Der Ausrufspreis der genannten Gült ist auf den Betrag'von 6816si. 30 kr., lese: Sechs Tausend Acht Hundert Sechzehn Gulden 30 kr. in Conv. Münze festgesetzt. — §. 2. Die Gült Gairach ist 15 Meilen von der Provinzial-Hauptstadt Laibach, und 5 Meilen von der Kreisstadt Neustadtl entfernt, hat zehn steuerbare Unterthanen, worunter acht Ganzhübler und zwei Fischerfreihol-den begriffen sind, dagegen kein eigenes Wohn-und Wirchschaftsgebällde, auch keine Wirthschaftsgründe, fondern lediglich folgende Dominical-Nutzungen, und zwar nach Abzug des Fünftels jährlich: s) an unveränderlichem Ur-barzins 10 si. 49 kr. 2V5 dl.) d) an unwider-ruflicher NobothMcluiiwn 25 fl. 12 kr.; o) an Zinsgetreide 6 Mctzcn 20^ Maß Weizen, und 23 Metzcn 24 Maß Hader; c!) an Kleinrechten i/z Kitz, "/g Lamm, 2^^Hühncl, 136 Eier, ^'/5 Pfund Spinichaar; «) die Unterthanen dieser Gült haben in Besitzveränderungsfällen unter Lebenden das Laudcmium mit 10F, bei Besitzveränderungen durch Erbrecht in auf- und absteigender Lmie hingegen 3F von der reinen Grundschätzung zu entrichten; t) die Schirm-. brieftaxen werden nach den Unterthans-Verträgen bezogen; ß) gehört zu dieser Gült auch der Garben-, Sack- und Iugendzehmt in den Ortschaften I.00Z, Vl-Äpr^nu und Voi-Kou in der Pfarre Ratschach, dann t^iinpel, Nm-t-vitl) DuurX) 8iin>2rxn2und bei dem Gute Nnter-erkenstein in derPfarre Savenstein, so wie auch der ganze Weinzehentin dem We'ingebirgeVei-^oul^a ßora in der Pfarre Ratschach. Diese Zehcnte sind dermal um jährliche 312 fl. 44 kr. C. M. verpachtet. — §. 3. Zum Ankaufe wird Jedermann Zugelassen, der in Krain zum Realiten-besitze geeignet ist; jenen christlichen Käufern, welche diese Gült unmittelbar von der k. k. Staatsgüter-Beräußcrungs'Commission an sich bringen, und zum Besitze landtästicher Güter nicht geeignet sind, kömmt die allerhöchst bewilligte Nachsicht der Landtafelfähigkeit und die damit verbundene Befreiung von der Entrichtung der doppelten Gültentaxe für die Person des Käufers und seiner in gerader Linie abstammenden Leibeserbcn in Hinsicht der erkauften Gült zu Statten. — H. 4. Wer an der Versteigerung als Kauflustiger Antheil, nehmen will, hat als Caution den Zehnten Theil des Ausrufspreises, mithin 681 fl. 39 kr., lese: Sccks Hundert Achtzig Einen Gulden 39 kr. C. '!. bei der Versteigerungs-Commission entweder bar, oder in öffentlichen, auf Metall-Münze und auf den Ueberdringer lautenden, oder in andercn annehmbaren und haftungsfreien Staatspapieren nach ihrem coursmäsii-gen Werthe zu erlegen, .oder eine auf diesen Betrag lautende, vorläufig von der Kammer-procuratur geprüfte und als bewährt bestätigte Sicherstellungsatte beizubringen. Zur Erleichterung jener Kauflustigen, welche daß Vadium im baren Gelde, oder in annehmbaren haf» tungsfreien öffentlichen Obligationen nach ihrem Course berechnet erlegen wollen, und weHe 8W vorziehen, diesen Erlag in Wien zu bewerkstelligen, wird gestattet, daß das erwähnte Vadmm bei der dortigen Centralcasse erlegt werde. -Diejenigen Kauflustigen, welche von dieser Begünstigung Gebrauch machen wollen, haben jedoch früher davon die Anzeige an das k. k. Hofkammer-Präsidium zu machen, damtt m GemäßlM der bestehenden Cassevorschnften dte (wttralcaffe entsprechend angewiesen werden könne, wo sodann der centralcasseämtliche De« positenschein, wenn er bei der mündlichen Versteigerung übergeben wird, oder dem schriftlichen versiegelten Offerte beiliegt, anstatt des Betrages des Vadiums, welchen er ausdruckt, angenommen werden wird. — §.5. Jene, welche im Namen eines Andern nntstelgern zu wollen erklären, haben anzugeben, daß ste m Wollmachtna/ncn Anbote zu stellen Willens sind, wo dann für den Fall, als ein solcher wttant Bcstbictcr bleiben sollte, sich von demselben nach abgeschlossener Llcitation mit einer legalen Wollmacht auszuweisen seyn wird, widrigenfalls er selbst als Ersteher angesehen und behandelt werden würde. — §. 6. Der Käufer dieser Realität hat die Hälfte des KaufschlUmgs binncnvierWochennach erfolgter Genehmigung des Kaufes, und zwar noch vor der Uebergabe der Gült in die Verwaltung des Käufers, zu berichtigen, die verbleibende zweite Hälfte Hingeyen kann er gegen dem, daß er sie auf der erkauften Gült in erster Priorität versichert, und mit jährlichen fünf vom Hundert m Conventions-Münze in halbjährlichen Naten verzinset, binnen fünf Jahren, von dem Tage gerechnet, an welchem die erkaufte Gült mtt Bottheil und Lasten an ihn übergeht, in fünf alelchen jährlichen Ratenzahlungen abtragen. — § 7. Die übrigen Verkaufsbedingmsse, der Capitalsanschlag und die nähere Beschreibung der Gült mit ihren Bestandtheilen können bei dem k. k. Kreisamte in Neustadtl eingesehen werden. — §. S. Jenen Kauflustigen, nxiche wegen großer Entfernung, oder wegen anderen Urfüchen bei der Limitation nicht erscheinen können, oder nicht öffentlich licitiren wollen, wird gestattet, vor oder auch während der Licitations-Berhandlung schriftliche versiegelte Offerte dem k. k. Kreisamte in Neustadtl einzusenden, oder schriftliche versiegelte Offerte der Licitations-Commission vor, wie auch während der Licita-tions-Verhandlung zu übergeben, oder übergeben zu lassen. — Diese Offerte müssen aber: 3) Das der Versteigerung ausgesetzte Object, für welches der Anbot gemacht wird, so wie es in der Kundmachung angegeben ist, mit Hinweisung auf die zur Versteigerung desselben festgesetzte Zeit, nämlich Tag, Monat und Jahr, gehörig bezeichnen, und die Summe in Conventions-Münze, welche für dieses Object geboten wird, in einem einzigen, zugleich mit Ziffern und durch Worte auszudrückenden Betrage bestimmt angeben, indem Offerte, welche nicht genau hiernach verfaßt sind, nicht werden berücksichtiget werden. — K) Cs muß darin ausdrücklich enthalten seyn, daß sich der Offe-rent allen jenen Licitationsbednignissen unterwerfen wolle, welche in dem Licltations-Proto-colle aufgenommen sind, und vor dem Beginne der Versteigerung vorgelesen werden. — «) Das Offert muß mit dem zchnprocentigen Vadium des Ausrufspreises belegt seyn, wel5 ches im baren Gelde, oder in annehmbaren und haftungsfreien öffentlichen Obligationen nach ihrem Course berechnet, oder in einer von der k. k.Kammerprocuratur geprüften, und nach §^ 230 und 1374 des allgemeinen bürgt. Gesetzbuches annehmbar erklärten Sicherstellungs-acte zu bestehen hat, und endlich muß dasselbe ä) mit dem Tauf- und Familiennamen des Ofserenten, dann dem Charakter und Wohnorte desselben unterfertiget seyn. — Die versiegelten Offerte werden nach abgeschlossener mündlicher Licitation eröffnet werden. — Uebersteigt der in einem derlei Offerte gemachte Anbot de« bei der mündlichen Versteigerung erzielten Bestbot, kr.; — »I. des Acker- und Weidegrundes Laczvar, im Flächeninhalte von beiläufig iZ23 lüKlaf« ter und geschätzt auf i5ft. 5kr.; — ,2. des WeidcglUl'.des I^oHnaili, im Flachenmhalte von btlläufig 533 ft. lllKlafter und geschätzt auf Hfl 15 kr.; — i3. des Ackergrundes LoUäne-sins, im Flächenmaße von beiläufig 6ig ÜH Klafter und geschätzt auf 9 ft. 35kr.; — 14. des Ackere und Rebengrundes ^Ij658in, im Flächen« inhalte von beiläufig 47g ^Klafter und geschätzt auf 7 fi. 3o kr.; — ,5. des Gartens UsF, im Flacheninhalte von beiläufig »89 lH Klafter und geschätzt auf l st. 10 kr.; — 16. des Weidcgrundes s^rani, ,m Flächeninhalte von beiläufig 1377 ^H Klafter und geschätzt auf 3st. 33 kr.; — 17. des Weldegrundes ?ei><:0-vi) im Flacheninhalie von beiläufig 36 Joch 2l4 ^Klafter und geschätzt auf 3?2 ft. 49V4 kr.; — 18. d^s Weidegrundes (!65t3k, un Flächeninhalte von beiläufig n Joch 674 llü Klafter und geschätzt auf il?fi. 4c>V< kr.; — ,9. de< WtidegrunVes Nrsz^lozcI, im Flächeninhalte von beiläufig 2 Joch 36< lUKlaf-ter und geschäht auf 4, st. 5 fr.; — 20. deS Weidegrundes Oerinuniek, ,m Flächeninhalte von beiläufig 4 Joch 670 ^Klafter und geschätzt auf 59 ft. 55V. kr.; -" 21. des Weide-grunves Velki, ,m Flälzeninhalce von beiläufig 14 Joch '697 ^Master und geschätzt auf i33li. lbkr.; — 22. des Weldegrund.s Oo,-munic^ na 8l^upi26) im Flächeninhalte von beiläufig 3 Joch 216 ^Master und gelchayr auf 9 st. 35 kr.; — 23. des Weidegrundes Oermun pnli (^i-i^ue, im Flächeninhalte von beiläufig 3 Joch 744 lüKlafter und geschützt auf 2 t fi. ,c>kc.; — 24. des Waldgrundis DaNsnigki, im Flächeninhalte von belläufig 5 Joch 687 lm Klafter und geschätzt auf 55 fi. 25 kr.; — 25. des Acker» und Weidegrunbes Ür25>23, im Flachenmaße von beiläufig 640 ^Klafter und geschätzt auf 20 fi. Zo kr.; — 26. des Weldegrundes volovg, »m Flächenmaße von beiläufig 2 Joch 571 ^jsslafler und geschätzt auf35ss. 45 kr.; — 27. des Weldegrundes plovilnick, im Flächminhalte von bei» lausig 749 lUKlafter u^d geschätzt auf 5st. 5c> kr.; — 26. des Weldegrundes ?ia55ina, »m Flächeninhalte von be,läufig i Joch 764 lUl Klafter und geschätzt auf 4si. 35 kr.; — 29. deS W'idegrundes ?oiN2 8i11c», »m Flächenmaße Von beiläufig ,20c, sD Klafter und geschätzt auf2fi. i5ks.; — 3o. des Ackeigrunbes K2-30vn3^ im Flächenmaße von beiläufig 4o5 lUl Klafter und geschätzt auf 20 st. 42 kr.; — 3i. einer eingestürzten Kapelle, genannt 3. ?iL^r0 iu. (IgHrello cli Nodrißno, jm Flachen» maße von beiläufig 9 er Nca-luäl zu berichtigen, d'e andere Hälfte kann zr gegen dem, daß er sie auf der erkauften vder auf einer andern , nürmalma^igt-Sicher« heil gewahrenden Realttät grundbücherlich versichert, mtt fünf vom Hundert m Con° vent,ons Münze oerzinsei, und die Zmfzn m halbjährigen Verfallsrütm abführt, in fünf Jahresraten abiragen, wenn der Erste-^ungsprciö dcn Betrag von 5o fi. über« steigt, sonst aber wird du zweite Kaufschll-lingshälfte binnen Jahresfrist, vom Tage der Nedergabe gerechnet, gegen die ersterwähnten Bedlngnisse berichtiget werden müssen. — Bei gleichen Anboten wird demjenigen der Vorzug gegeben werden, der sich zur soglei-chen oder frühern Berichtigung des Kauft schillings herbeiläßt. — Für dm Fall, daß der Ecstcher der Realität contraclsbtüchig, und letztere einem Wiederverkaufe, deffm Anordnung auf Gefahr und Kosten des Erste» Hers dann sich ausdrücklich vorbehalten wird, ausgesetzt werdm sollte, wird es von dem Ermessen der k. k. Staatsgüter-Veräußerungs-Provinzial - Commission abhängen, nicht nur die Summe zu bestimmen, welche bei der lnucn Feilbictung für den Ausrufspreis gel» Ten solle, sondern auch den Relicitalionsact entweder unmittelbar zu genehmigen, oder aber denselben dem hohen H^fkammer. Präsidium vorzulegen. — Weder aus der Bestimmung des Lwsrufsprcifes, noch aus der Beschaffenheit der Genehmigung des Llcitationsactes kann der contraclsb-.üch'g gewordene Kaufer »rgend «me Emwmdung gegen die Gültigkeit und rechtlichen Folgen der Nelicitation Herlei'en. — Nach ordentlich vor sich gegangener Vers steigerung und rücksichtlich nach bereits geschlissener Licitation werden weitere Anbote s!lchc mchr angenommen, sondern zurückgewiesen werden, worauf dle Licilatlonslustigen insbeson-dercaufmersfam gemacht werden. — Die übr^en VerkaufsbedtNgNlsse, der Werthanschlag und die nähere Beschreibung der zu veräußernden Realitäten können von den Kauflustigen bei dem k. k. Wald« und Rcntamte m Ve^N.-» einge» sehen werden. — Von der k. k. Staatsgüter-Verauß?rungs^Prolimzia!« Commission. Triest am 5. October 18H2. Ei'nst Schlei ffer,« k. k. Guk. und Präsidial-Secretär. Z. 1735. (2) ^tr^5?. Kundmachung. zur Besetzung dcr Stelle des Freihenlich v.3 a z a-riui'schen Stiftungschirurgen zuGurkfcld oder Haselbach in Uinerkram. — Für die standische Hauptpfarr Hasetdach, und sür die aus dn-ftlben entstandenen neuen Curatien Gurkfeld, Zirkle und Großdorn ist ein eigener Chirurgs gestiftet, der in Gurkfeld oder Haselbach wohne» muß, und dle Verpflichtung hat, jeden kranken Bauer und Pfarrgenossen im ganzen Umfange der obbesagten Curatbezirke, sobald er berufen wird, sogleich zu besuchen, und ihm unentgeltliche schleunige Hilfe zu leisten. — Dermal ist mit dieser Stelle ein Gehalt von 175 fl. C M., und die weircre Obliegenheit verbunden, über die wirkliche Verwendung von 33 fl. C. M., dic ihm jährlich auf Medicamenten für arme Kranke werden verab« folgt werden, und über die wirkliche Verab-folgung der Arzneien sich jährlich gehörig auszuweisen. — Diejenigen, welche diese Stelle zu erhalten wünschen, werden sonach aufgefordert, ihre an diese ständisch Verordnete-Stelle stylisirten Bittgesuche binnen sechs Wochen hierorts einzureichen, und sich in denselben über ihr Alter, Vaterland, Studien, Kenntniß der deutschen und kramischeu Sprache, bisher geleistete Dienste, Moralität, und mit dem Befugnißdiplom zur Ausübung der Chirurgie gehörig auszuweisen, und es wird nur noch bemerkt, daß diese Stelle von jener eines ebenfalls dort zu bestehen habenden Bezirks-Wundarzten, vermög hohen Gubernial-Decretcs vom 11. December 1623, Nr. 27636, fortan getrennt bleiben soll. — Von der kcainisch-standisch Verordneten-Stelle. Laibach am 3O. October 1642. Heinrich Ritter v. Gariboldi,, ständischer ExpediMv 843 Nrrisämtlichb Verlautbarungen. Z. 1779. (3) Nr. 17805. Kundmachung. Von dem Laibachcr k. k. Kreisamte wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß der für das k. k. Karster Hofgestüt zu Lip-piza und Pröstranegg in den eilf Monaten des Nerwaltungsjahrcö 18^3, d. i. seit 1. December 1842 bis Ende October 1643 erforderliche Haferbedarf von 11500 Metzen, im Wege der öffentlichen Concunenz, jedoch mit Beseitigung der Licitation unter nachstehenden Bedingnissen werde bcigeschaffr werden, und zwar: 1. Muß derHafer vollkommen trocken, nicht genetzt, oder gcuaffet, vom Staube rein, dickkörnig und mit kcincn andern Früchten vermengt, nicht dumpfig, ohne widerlichen Geruch, und jeder n. ö. gestrichene Metzen im N^l.« - Gewichte wenigstens 48 Pfund schwer seyn. — 2. Hat die Einlieferung in der eben bezeichneten Qualltat in folgenden Terminen zu geschehen, und zwar nach Lippizaim Monate December 1842, 3500 Mctzen; Jänner 1643, 1500 Mctzen; März 1643, 1000 Metzcn; zusammen 6000 Metzen; und nach Pröstranegg im Monace December 1842, 3000 Metz.; Jänner 1843, 1500 Metz,; März 1843, 1000 Metz.; zusammen 5500 Mctzen. — 3. Hat der LieferungS-Uebernehmer das betreffende Quantum bis auf Drt und StcUc für eigene Rechnung zu über» führen, und wird nur jcne Quantität als abge-lieferr betrachtet, welche den k. k. Hofgcstüt-amte qualitätmäßig zugemessen wird. — 4. Wird am 1-l. November 1642 bci di.sem k. k. Kreisamte um die 10. Vormittagsstunde üder vorstehende Quantitäten die geeignete Verhandlung vorgenommen werden, zu welcher jeder Liese-^ungölustige seinen Preisan^'ot auf einzelne, genau zu bezeichnende Parthien, oder aus da5 ganze Quantum schriftlich und versiegelt, entweder am 12. oder 13. Viovcmder d. I., oder tangstcnä am Tage dcr Verhandlung zwischen 9 und 10 Uhr Vormittags zu überreichen und zugleich zur EichcrstcUung deö k. k. Hofgestüt-OMtes rine aus dcm Preisanbote und aus dcm zu erstehen beabsichteten Quantum mit 10 Percent entfallende Caution entweder im Barcn, oder in k. k. Staatsschuldverschreibungen nach dem letztbckannten Wiener-Börsencurse oder mittelst Hypothekar-Instrumenten, gegen ämt< Ilche Bestätigung um so gewisser betzuschließen hak, als später, nämlich am 14. November IMH nach dem Schlage dcr 10. Vormittags-stunde eingereicht werdende Preisandote oder solche, welche nicht mit der vorgeschriebenen Caution versehen sind, ganz unberücksichtiaet werden zurückgestellet werden. — 5 Nach beendeter Concurrenz-Verhandlung werden jenen Licferungslustigen, deren Anbote nicht annehmbar befunden werden, die eingelegten Cautionen sogleich zurückgestellt, von denjenigen hinaeacn welche die Mindcstbieter einzelner Parteien oder des ganzen Quantums verbleiben zurückbehalten werden. — Die Bestimmung dieser Caution soll darin bestehen, daß das k k. Hofgcstütamt im Falle der Licferungßüber-„ehmcr zu gehöriger Zeit die erstandene Quantität ,n der festgesetzten Qualität einzuliefern unterlassen sollte, in den Etand gesetzt werde die abgängige Quantität auf Kosten und Gefahr deä LieferungS-Uebernehmers herbeizuschaffen, und hat Letzterer im erforderlichen Fülle das k. k. Hofgestütamt auch mit seinem anderweiten, wie immer Namen habenden Vermögen schadlos zu halten. — 6. Sollte der Liefe-rungsü'bernehmer die bald möglichste Ueber-kommung seiner eingelegten Caution beabsichtigen, so wud demselben gestattet, statt der Caution von dem übernommenen Haferquantum 10 Percent in Nl»wt a gegen Empfangsbestätigung einzuliefern, welches 10 perce»,rige Quantum oder die Caution im Baren, in k. k. Staats-schuloverschreibungen oder in Hypothekar-In-strumenten so lange von dem k k. Hofgestüt, amte aufbewahrt wird, bis die betreffenden Ha-ferparthicn vollkommen eingeliefert sind. — 7. Der Mindestbieter eincr oder mehrern Parthien oder des ganzen Quanrums wird zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten sogleich bei Uebergabe seines schriftlichen und versiegelten Offertes verpflichtet, das k. k. Hofgestütan>t hingegen erst dann, wenn nach Verlauf vo» längstens 21 Tagen die hohe Natificirulig von Seite des hochlöbl k. k. Qberststallmeisteram-tes erfolgt. - Wlrd diese Ratificirung verweigert, so wird auch dcr Mindestbieter unter Rückstellung der eingelegten Caution seiner Verpflichtung enthoben. - 8. Die Einliefe-rung eincr übernommenen Haferparthie kann binnen des bezeichneten Termines auf einmal ganz oder theilwcise geschehen, und verspricht das k- k. Hofgestütamt die bare Bezahlung jedesmal nach Maß der erfolgten ganzen oder theilweisen Einlieferung dirgestalt zu leisten, daß der Licferungsübernehmer mlt Zuversicht darauf rechnen kann, vom 31. December 1842 angefangen, sogleich für jede eingelieferte Quantität sein Geld gegen classenmäßig gcstäm- ?5i. (2) Nr. 4583. <3 d i « «. Daß Bezirksgericht Haasberg macht bekannt: Es sey über Ansuchen deü Johann Petrilsch von Märlensbach in die executive Versteigerung der, dem Undleas Ul!e von Wesulak, Lul, Urb. Nr. 49? zinövaren, auf 35g ft. 4" kr. gerichtlich be« werthtten l/g vube, wegen schuldigen 2, ft. 2» kr. c. 5. c. gewiliiget worden, und es werden hiezu drei Tagfahrten, auf den 5. December! I., 9. Jänner uno 4. Februar,943, jedesmal van 9 bis »2 Uhr Vormittags in loco Welulak mit dem Beisaye bestimmt, daß fallt die gedachte '/2 Hübe bei der ersten und zweiten Versteigerung nicht um oder über die Schätzung, beider dritten auch unter der Schätzung hintangegeden werden würde- Das SchäyungsprotocoN, der Grundbuchs« extract und die Licitationsdebingnisse können hier* amis zu ven gewöhnlichen Amtsstunoen eingesehen werden. Bezirksgericht Haaiberg am ?. October ,642. Z. ,757. (2) Nr. 553. S d : c t. Von dem Vezirksgerichte Flödnig wird hiemit belannt gemacht: OS sey in der Executions» fache des lNex Keischitsch von Vodiy, durch vi-. Burger, wider Simon Suppan, von ebendort, wegen auS dem Urtheile ^c^c». ,6. April l. I., Z. »82, schuldiger 2on fi. 36 kr. c. «. c., in die executive Feilbietung der, dem Txequirten gehä« rigen. zu Vodih gelegenen, der Herrschaft Flöh, nig 5ud Rect. Nr. 6^7 dienstbaren, gerichllichauf »466 ft. 46 kr. bewenheten Halbhube, wie auch der gepfändeten auf 6 st. 2 kr. geschaßten Fahr« nisse gewilliget, und es seyen zu deren Vornahme drei Feilbietungstagsahungen, als- auf den 22. September, 22. October und 22. November d. I., jedesmal Vormittags von 9 big »2 Uhr in loco der Realität mit dem Beisätze angeordnet worden, daß bei der ersten und zweiten Feilbie« tung die bezeichneten Gegenstande nur um oder Über den Schähungswetth, bei der drillen aber auch unter demselben hintangegeben werben. Der Grundbuchscxtract, die LicitationKbeding« nisse und das SchätzungSprotocoll können täglich zu den gewöhnlichen Amlöslunden hieramtK ein« gesehen werden. Bezirksgericht Flödniz am 32. August M«. Anmerkung. Bei der ersten und zweiten Feilbietung hat sich kein Kauflustig" ge> gemeldet. M6 Z. ,766. (,) Nr. 2665. lösche, ge« bornen Iaflilsch, durch Herrn Dr. Wurzbach, in die Amartisirung der, angeblich in Verlust ge» rathenen, suf der zu Niederloschin »ub Oonzc. Nr. 3 liegenden, dem Grunobuche des Her«og. thums Gottschee Rect. Nr. »6 dienstbaren '^ Ulbarshube inlabulirlen Schuldscheine, und zwa,^ des vom Andreas Iaklitsch ausgehenden, aus Andreas und Mina Iaklilsch, auf Elstern Pr. 3c»a ft. auf Letztere pr. 200 st. lautenden Schuldscheines 66u. »2. Juni »6io, und des von dem nämlichen ausgestellten, und die nämlichen lautenden Schuld» schemes ääo. ,7. Juli »L26, pr. 2,0 st. 3» tr. gewilliget worden. «Zs werden daher all« Jene, welche auf ge. dachte Schuldscheine aus waS immer für einem Rechtsglunde Ansprüche zu machen gedenken, hie. mlt aufgefordert, ihre Rechte binnm > Jahre, 6 Wochen und 3 Tagen so gewiß rechtögiltig dar-zuihul,, als sic nach Verstreichung dieser Frist ni^l mehr gehört, und die obcitirten Schuldscheine auf weilcics Anlangen für null und nichtig ll» klärt werden würden. Bezirksgericht Gotlschee am 6. October »L42. Z. »77°- (2) Nr. ^5. Kundmachung. Nachdem sich bei der am ,1. October »842, zu Niedertiefcnbach abgehaltenen executive« Feil» bittung zu der auf der Hübe Nr. 2 intadulirte» Fordelung vr. 69ft 49 kr lein Kauflustiger gemeldet hat, so hat es bei der auf den lo. November »642 bestimmten zweiten Feilbietungstagsatzung sein Verbleibe». Welches hiemit allgemein unl» mit dem Beisätze zur Kenntniß gebracht wirb, daß diese Fcilbielungstagsatzung in der BezirkSge-richtSkanzlei zu Goltschee abgehalten werden wir». Bezirksgericht Gottschee am 28. October » ^z Z. ,?45. (5) N,. «,3c,. Feilbietung«.Edict. . Vom Bezirksgerichte Wippach trird kund ge« machl: Es sey über Ansuchen der Vogteiherrschaft W'pvach, nonnno der Pfarlkirche St. Stephan» in Wippach, in die reassimnrte Feilbietung tzev von Mathias Thomaschitscv, Paul Gobina nn^ Barthelmä Slozhler pr. 920 ft. 3o kr. erstandene« Jacob ^ozhializh'schcn und der Herrschaft Seno. sclscb dienstbaren V, Untcrsaß, beuchend aus dem Wohnhause zu Wippack «ud Ol,3c, Nr. '^,2«, sammt Hef, StaNung und Garten, auf Gefa'dr und Kosten der «Zrsteher, wegen nicht de»i bachsiuffe befindlichen Dampfschiffes gewilliget, und da bei 0er auf den 31. October 1812 ausgeschrieben gewesenen Feilbietung kein Kauflustiger erschienen ist, so wird die 2. Feilble-tungötagsatzung auf den 23. November und die 3. auf den 13. December 1842, Vormt? tags 10 Uhr mit dem Beisatze bestimmt, daß die 2. und allenfalls 3. Feilbietungstagfatzung nicht mehr am Bord des Dampfbootes, sondern bei diesem k. k. Stadt- und Landrcchte unter der mit Edict vom 4. October l. I, Nr. 263, festgesetzten Bedingnifscn werde abgehalten werden. — Laibach am 5. Nov. 18'z2. Z. 1793. (1) Nr. 790U Won dem k. k. Stadt - und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen der Gertraud Martintschitsch, Vormün-dsriun, und des Or. Crobath, Mitvormundeö der minderj. Kinder dcs Joseph Martintschitsch, als'erklärten Erben, zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 10. September l. F. verstorbenen Joseph Martintschitsch, die Tagsatzung auf den 12. December l. I. Vormittags um 3 Uhr vor diesem k. k, Stadt- und Landrechte bestimmt worden, bei welcher alle jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunoe Anspruch zu stellen vermeinen, solchen so gewiß anmelden uud rschtsgeltend darthun sollen, wivrigens sie dis Folgen dcs Z. 614 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. — Laibach an 18. October 1Z42. Z?173^ (1) Nr. 8133. Von dcm k. k. Stadt - und Landrechte iw Kram wird bekannt gemacht: Es sey von die is Amts-Blatt Nr. 135. r. 10. November 1842.) 3 843 ssem Gerichte auf Ansuchen des Dr. Maximilian Wurzbach, Kurators der Wilhelm Ruß'schen Nachkommenschaft^ wider Maria Rcgalli, in die Öffentliche Versteigerung der, der Exequir-ten gehörigen, auf Z228 si 5Z kr. geschätzten, in der St. Peters-Vorstadt »uk <Ü^3. Nr. H3 liegende» Häuser gewllliget, und hiezu dre: Termille, und zwar auf den 12. December l. I., 16. Jänner und 13. Februar 1843, jedrsmal um 10 Uhr Vormittags vor diesem t. k. Stadt-And Landr^echte nut dem Beisätze bestimmt wor-Den^ daß^ wenn diese Häuser weder bei der ersten noch zweiten Feilbietungs-Tagsatzung um dcn Schatzungsdetrag oder darüber an Mann gebracht werden könnten^ selbe bei der dritten auch unter dem Schätzungsbetrage hint-angegsben werden würden. Wo übrigens den Kauflustigen frei steht, die dießs'älligen Lici-tanonsbedingnisse^ wie auch die Schätzung und den GrundbuchseLtract in der dießlandrechtlichen Registratur zu den gewöhnlichen Amtöstunoen oder bei dem Executions.-Mhrer, Dr. Maximilian Wurzbach, einzusehen und Abschriften davon zu verlangen. —Laibacham 25. Oct. 1842. Z^1795l"(is"" ^ Nr7s558. Edict. Von dem k. k. Stadt - und Landrechte in Krain wird mit Bezug auf das Edict vom 6. September l. I , Z. 6897, hiemit bekannt gemacht, daß die daselbst kundgemachte Feilbie-tuug des Hauses Nr. 7 in der Gradischa, we« gen im Mittel liegenden Recurse, über oa5 An« suchen des Execute« Gregor Math. Drenig, einstweilen sistlrt werde. — Laibach am 9. November 1L42. vermischte Verlautbarungen. Z. ,776. (,) Nr. 4665. Edict. Vom k. k. Bezirksgerichte der Umgebungen Lai. bachs lvird bekannt gemacht: Es sey in t>er Gxe» cutionsfache des Hrn. Dr. (Srobalh, Kurators der mindelj. Theresia Wetsch'fchen Erben, wider Io< seph Skerbina von Waitsch, wegen schuldigen Zinsen von 94 st- 6^2 tr. <:. «. c., in die exe« cutive Fciidietung der, dem Execulcn gehörigen, zu Wausch gelegenen, derBisthumüherischafl Pfalz ^aibach «ud 3!ectf. Nr. »«'/2 dienstbaren, mil7V» tr. beansagten, und gcrichllich auf »5U3 ft. 40kl. vewerlheten Hubrealität, destthend in emem Wies« und Acker - Grunde 32II0K2 genannt, gerviNiget, und zu deren Vornahme dre» Feilbielungötagsaz« zunge«, und zwar auf den 27. October, 29. Na» vember und 24. December l. I., jedesmal Vor« mittags 9 Uhr in Lsco der Realität mit dem Vei» satze anberaumt worden, daß diese Realität bei der ersten und zweiten Feiidietung nur um ode» über den Schäyungswcrth, bei der dritten aber auch unter demselben hintangegeben werde, dann daß jeder Kauflustige ein Baoium pr. l4<> ft. zu erlegen had,. Der GlUntduchSenract, die Licitationsbe« dingnisse, so wie das Schahungsplvlocoll tünne» taglich hieramlÄ eingesehen «verden. Laidach am 25. Juli 1842. Anmersung. Da bei der ersten FeNbietungö' tagsahung Niemand erschienen ist, so wi»d zur zweiten am 26. November l. I. geschritten. 3 '7?5. (^) ^ ^ ^ Nr. ä?99 O d , c t. Von dem Bezirksgerichte Haasberg wird hi«« mit össclitlicb kund gemacht: (3s sey über Ansuchen der (Zilsabct Wranihu von Zlrkniy, in die ereculive Iellbi,tu»g der, dem Jacob Obresa g«. hörigen, »n Zirkintz liegenden, der Herrschaft Haaöderg «ut) Urb. Nr. lIg/.ugg zinsbaren, ge« lichllich auf ,oc> st. geschaßten Kaische, wegen schuldigen Hg ft. 2» tl. c. «. c. gewiNiget, und o. Jänner und ,o. Februar ,843, jedesmal früh g Uhr vor diesem Gerichte mit dem Anhange bestimmt, dah diese Viertelhude bei der ersten und zweiten Versteigerung nur um die Schätzung oder darüber, bei der dritten aber auch unter derselben Hintange« geben werde. Der Grundbuchsextract, das Schähungspro. iscoN und die Licitalionsbedingnisse können täglich hieramts eingesehen werden. Bezirksgericht Haasderg am lo. October »64» Z. »764. (a) ^ Nr. i>»2)i963. Edict. Vom Bezirksgerichte Adelsberg wird hiemit bekan»! gemacht: Es sey auf Anlangen dcs Hrn. Johann Franovitsch van Trieft, gegen Joseph KaNuscha (Ierizh) in Narein, in die öffentliche Ftilbielunü eer, diesem Letzleln gehörigen, oer