555 Amtsblatt zur »Macher Zeitung Nr. 73. Moutag den 7. April 1873. — Staatsprüfung. ^ Die nächste Prüfung auS der Staatsrechnungs-Mnschaft wird am 21. April 1873 abge-^lten werden. ., Aheres siehe im NmtSblatte Nr 73 vom ^Wiirz 1873/__________________________ ^8^2)" Nr. 4673. Kundmachung. H . ^ei denl k. k. Postamte in St. Georgen bei "amburg ist die Postmeisterstelle gegen Dienstag und Caution per 200 st. zu besetzen. Die Bezüge sind: 120 st. Iahresbestallung "b 30 si. jährliches Amtspauschale. Die Bewerber haben in ihren der Gefertigten bis längstens 10. April l. I. Zulegenden Gesuchen ihr Alter, die genossene ^ulbildung, das sittliche Wohlverhalteu, die Ber-"«verhältnisse, die bisherige Beschäftigung !^ nachzuweisen, ob sie in der Lage sind, ein .1 Postdienstgang geeignetes Amtslocale bei- c Da übrigens vor dem Dienstantritte die Prü-! "3 aus der Postmanipulation zu bestehen ist, P!>! w den Gesuchen anzugeben, bei welchem , Mmte die erforderliche Praxis aenommen wer-^ wolle. Trieft, am 27. März 1873. Von der k. k. Postdireclion. (148—2) Nr. 1731. Kundmachung. Wegen der in Prasche, Krainburg, Flo'dnigg und Klanz ausgebrochenen Rinderpest werden bis auf weiteres im hiesigen Bezirke alle Biehmärkte eingestellt. Krainburg, am 1. April 1873. A. k. Dezirkshauplmannschaft. (147—2) Nr. 1787. Kundmachung. Aus Anlaß der in den Ortschaften Prasche, Krainburg, Flödnigg und Klanz ausgebrochcnen Rinderpest wird der Seuchengrenzbezirk nachstehend festgesetzt: Aus dem hiesigen Bezirke werden in den Seuchengrenzbezirk alle Ortschaften einbezogen, mit Ausnahme der Ortsgemeinden Pölland, Trata, Afriach, Oßliz, Zarz und Eisnern, und von der Ortsgemeinde Selzach gehört daö Territorium bis Dolenjavas und Sabrekve in den Seuchcngrenz-bezirk. In dem Bezirke Stein beginnt die Grenze des Seuchenbezirkes bei Seebach, zieht sich längs der laibacher Bezirksgrenze bis Tersain von dort über Mannsburg nach Smarca, Stein, Podgier, Kreuz, Mlaka und Salloch an die hiesige Bezirksgrenze bei Zirklach und umfaßt nachstehende politifche Gemeinden, als: Bodiz, Uranschitz, Laak, Tersain, Mannsburg, Homec, Smarca, Stein, Podgier, Kreuz, Mlaka, Kaplavas, Klanz, Nasovie, Laho, vie, Salloch, Moste und Suhadole. In dem Bezirke Radmannsdorf beginnt der Seuchengrenzbezirk von der hiesigen Bezirksgrenze an die Gemeinden Möschnach, Ovsise, Steinbü-chel, Kropp, Lancovo, Bormarkt, Radmcmnsdorf und umfaßt folgende Ortschaften: Bresjach, Noschach, ^ernivc, Gutenfeld, Globoko, Gorica, Möschnach, Berbnach, Hosdorf, Ober- und Unterottok, Laufen, Posavec, Praproöe, Löschach, Palovii, Pirasii, Ober-, Unter und Mitterdobrava, Lipenca, Pre-sernje, Bresoviz, Kerschdorf, Ovsiöe, Polsica, Route, Misaie, Otoöe, Podnard, Salose, Stein< büchcl, Kropp, Berdach, Ober- und Unterleibniz, Lancovo, Mosnje, Bosce, Bormarkt und Rad' mannsdorf und von den Gemeinden Bigaun und Lees die Ortschaften Sapuse, Bigaun, Sgose, und Neudorf. Aus deni Bezirke Laibach wird in den Seuchengrenzbezirk das Territorium von der hiesigen Bezirksgrenze längs der Grenze des lacker Steuerbezirkes bis St. Katharina, dann über Kosese bis Laibach, von da bis Tomaöevo, dann über Do-brava bis an die Grenze des Bezirkes Stein unh wieder an die hiesige Bezirksgrenze einbezogen. Für den Seuchengrenzbezirl treten die Bestimmungen des § 27 des Seuchengesetzes vom 29. Juni 1868, Nr. 118 R. G. B., in Wirk. samkeit. Krainburg, am 3. April 1873. K. k. Dezirkshauptmannschaft.