Laibacher SCHULZEITm. Anzeigen werden billigst berechnet. Bestellungen, Ankündigungen und Beilagen sind ausschließlich nur an die Verwaltung : Oberlehrer Adolf Wein-lich, Laibach, Oberrealschulgebäude, zu richten. Monatsschrift des Krainischen Lehrervereines. Leiter: Florian Hintner, Pogačarplatz i. XXIX. Jahrgang. Vereinsmitglieder erhalten das Blatt umsonst. Bestellgebüren und alle Zahlungen für das Blatt sind an den Zahlmeister des Vereines, Oberlehrer Adolf W e i n 1 i c h in Laibach, einzusenden. Erscheint am 15. jedes Monats ; falls dieser auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, wird das Blatt am nächsten Werktag ausgegeben. Bezugspreis: jährlich 4 K; halbjährlich 2 K, einzelne Stücke 40 h. Aufsätze und Mittheilungen über Schul- und Lehrerangelegenheiten, sowie Bücher und Lehrmittel zur Beurtheilung werden kostenfrei an die Leitung des Blattes erbeten. Handschriften und eingesandte Werke werden nicht zurückgestellt. . . . Was kettet die Lehrer aneinander? Es ist das Lehrergefühl, das Bedürfnis, mit Berufsgenossen zusammen zu sein und zu reden von der gemeinsamen Freude, der gemeinsamen Noth. Es gehört zum Lehrerbewusstsein; wo nicht, da ist es noch wenig ausgebildet, und es fehlt dann die Quelle, welche dem Lehrer den Labetrunk gewährt. Ich bedauere dich, armer Mann, der du das Bedürfnis, deinesgleichen dich zuzugesellen, nicht empfindest, ich schäme mich deiner . . . Du bist kein Lehrer, wenn du dich auch so nennest. F. A. W. Diesterweg. Die Hauptversammlung des Krainischen Lehrervereines. Am 27. Jänner 1. J. fand sich wieder einmal jene kleine Schar wackerer Vereinsmitglieder, Herren und Damen, im Lehrzimmer Nr. 4 der k. k. Oberrealschule zusammen, um den Bericht des Ausschusses über seine Thätigkeit im abgelaufenen Vereinsjahre und die Lage des Vereines im allgemeinen entgegenzunehmen. Der Obmann, Herr Dr. Jos. Nejedli, begrüßte die Erschienenen auf die liebenswürdigste Weise. Seinem Berichte ist zu entnehmen, dass der Ausschuss trotz der überaus misslichen Lage die Fahne des Vereines auch in letzter Zeit hochgehalten und gethan hat, was unter den obwaltenden Umständen möglich war. An Vortragsabenden wurden im Verlaufe des Berichtsjahres zwei veranstaltet. Am 24. Jänner 1900 sprach Herr Dr. Jul. v. Koblitz über «Gedächtniskunst» und am 5. December 1900 Herr Bezirksarzt Dr. Alfred Mahr über «Erste Hilfeleistung bei Unglücksfällen». Mit diesen beiden schwach besuchten Vereinsabenden ist die Vereinsthätigkeit nach dieser Seite hin erschöpft. Mehr glaubte der Ausschuss den Vereinsmitgliedern nicht zumuthen zu sollen, denn er musste leider die Wahrnehmung machen, dass bei den Vereinsmitgliedern nach dieser Richtung hin eine gewisse Ermüdung eingetreten ist, die nicht genug bedauert werden kann. Es ist, wie gesagt, eine tief zu beklagende Thatsache, dass die meisten Vereinsmitglieder den Bestrebungen des Ausschusses nach dieser Seite hin, gute Vorträge zu veranstalten, so wenig Theilnahme entgegenbringen, anderseits aber sofort mit Vorwürfen bei der Hand sind, wenn in dieser Beziehung nichts geschieht. Anstatt bei solchen Anlässen in hellen Haufen herbeizuströmen und die Gelegenheit, einmal auf einige Stunden dem engen Kreise des alltäglichen Lebens zu entfliehen, zu benützen, ziehen es die meisten vor, daheim zu bleiben und den von ihnen gewählten Ausschuss einer peinlichen Verlegenheit auszusetzen. Das ist eine Inconsequenz, die schwer zu begreifen ist. Unter den Opfern, die der unerbittliche Tod im verflossenen Vereinsjahre verlangt hat, befindet sich auch ein langjähriges treues Mitglied unseres Vereines, Herr kais. Rath Ferd. Mahr. Seine seltene Treue und sein liebenswürdiges Wesen sichern ihm ein dauerndes, ehrenvolles Andenken unter der Lehrerschaft des Landes. Anlässlich des 70. Geburtstages Sr. Majestät des Kaisers fand von Seite des Obmannes namens des Vereines eine Loyalitätskundgebung statt. Der Krainischen Sparcasse gebürt auch in diesem Jahre für ihre Unterstützung mit 400 K der wärmste Dank des Vereines. Der Herr Obmann schloss mit dem Wunsche, es möge dem neuen Ausschüsse gelingen, durch geeignete Maßnahmen den Bestand des Vereines und seines Schmerzenskindes, der »Laibacher Schulzeitung», dauernd zu sichern. Aus dem nun folgenden Cassaberichte des Zahlmeisters Herrn Franz Gerkmann geht die traurige Thatsache hervor, dass das seit Jahren vorhandene Deficit noch immer besteht, sogar noch um einiges gewachsen ist. Der zu diesem Gegenstände das Wort ergreifende Oberlehrer A. Wein lieh sagt, dass diesem Übelstande in allernächster Zeit durch einen letzten Versuch ein Ende gemacht oder das Vereinsorgan, die »Laibacher Schulzeitung», aufgelassen werden müsse. Gelingt es nicht, diese Angelegenheit zu einer Parteisache zu machen und an maßgebender Stelle die Überzeugung wachzurufen, dass die Zeitung eine wichtige culturelle Aufgabe im Lande zu erfüllen hat und demgemäß thatkräftig zu unterstützen sei, dann brauche der Verein sich nicht zu schämen, ein Unternehmen, das er 28 Jahre unter den schwersten Opfern gehalten hat, aufzugeben. Der Verein als solcher ist einfach zu schwach, es fernerhin aus eigener Kraft weiterzuführen. Was nützt es uns, wenn man allseits anerkennt, dass unsere Zeitung ihrer Aufgabe in vollem Umfange gerecht wird und sich in den besten Händen befindet, wenn uns ausgiebige Unterstützung von capitalkräftiger Seite versagt wird? Zur allgemeinen Freude wurde hierauf von Herrn Professor F. Hintner die Mittheilung gemacht, die mit einigen hervorragenden Vereinsmitgliedern und Schulfreunden in dieser Angelegenheit gepflogenen Unterredungen ließen es als sehr wahrscheinlich erscheinen, dass die so nöthige Hilfe von gewisser Seite nicht ausbleiben werde. Sollte diese Hoffnung in Erfüllung gehen, dann könnte für unseren Verein eine neue Zeit der Blüte und des Gedeihens anbrechen, trotz des mehr oder weniger verhüllten Übelwollens einiger Mitglieder des eigenen Standes. Dann erst könnte unsere so oft gelobte, aber auch viel geschmähte Zeitung mit aller Entschiedenheit in den Kampf gegen jeden Rückschritt auf dem Gebiete der Schule und für die Förderung alles dessen eintreten, was ihr zum Heile gereicht. Mit dem von dem derzeitigen Schriftleiter der »Laibacher Schulzeitung», wie alljährlich, entworfenen Programme zeigten sich die erschienenen Vereinsmitglieder vollauf einverstanden, denn dieses Programm ist es ja eben, was dem Blatte die allseitige Anerkennung in Stadt und Land verschafft hat. Nur Herr Prof. Dr. v. Gratzy bemängelte den angeblich oft zu scharfen Ton bei Kritisierung gewisser Vorgänge auf dem Gebiete der Schule und bei anderen Anlässen. Dieser Meinung schloss sich niemand der Anwesenden an, im Gegentheile konnte darauf hingewiesen werden, dass die «Schulzeitung» nie in einem maßvolleren Tone geschrieben wurde, als es derzeit der Fall ist. Über Antrag des Vereinsmitgliedes Prof. Dr. Gartenauer wird über diesen Gegenstand zur Tagesordnung übergegangen. Es wurde ferner als selbstverständlich angenommen, dass wegen der vortrefflichen Führung des Blattes die Schriftleitung in den bewährten Händen des Herrn Prof. Hintner verbleiben möge. In diesem Sinne war auch die Danksagung gehalten, die Herr Oberlehrer W e i n 1 i c h namens der Versammlung dem Herrn Schriftleiter darbrachte. Bei der hierauf mittelst Stimmzettel vorgenommenen Neuwahl des Ausschusses giengen als gewählt hervor: Obmann: Prof. Dr. Josef Nej edli, Obmann-Stellvertreter: Handelsschuldirector Arthur Mahr, Schriftführer: Turnlehrer Julius Schmidt, Zahlmeister: Oberlehrer Adolf Wein lieh; ferner gehören dem Ausschüsse an die Damen: Übungsschullehrerin Marianne Fröhlich, Volksschullehrerin Friederike Konschegg und die Herren Prof. Flor. Hintner, Übungslehrer i. R. Johann Eppich und Oberlehrer Josef Windisch in Lienfeld bei Gottschee. Als Rechnungsprüfer wurden gewählt Herr Prof. Dr. Gartenauer und Übungslehrerin Fräulein Schulz. Mögen die bei dieser Versammlung wachgerufenen Hoffnungen im Laufe des Jahres in vollem Umfange in Erfüllung gehen und es dem Ausschüsse ermöglichen, der nächsten Hauptversammlung ein befriedigenderes Bild von der Lage des Vereines zu entwerfen, als es diesmal möglich war. Weinlich. Zur Reform des höheren Mädchenbildungswesens. (Fortsetzung.) Auf Grund der im letzthin angeführten Kundsehreiben ausgesprochenen Erwägungen fand sich der Minister für Cultus und Unterricht veranlasst, ein provisorisches Statut für die oben bezeichnete Art von höheren Mädchenschulen, ferner einen ausgeführten Lehrplan für sechsclassige Mädchenlyceen und eine Prüfungsvorschrift für Candidatinnen des Lehramtes an Mädehenlyceen mit der Wirksamkeit vom Schuljahre 1901/1902 herauszugeben. Da dieses im einbegleitenden Erlasse ausdrücklich als provisorisch bezeichnete Grundgesetz über die Einrichtung der Mädchenlyceen, für Errichtung neuer Schulen dieser Art und bei Anpassung bisher bestehender und nach anderen Grundsätzen eingerichteter an den von der Unterrichtsverwaltung gewünschten Typus bis auf weiteres maßgebend und bindend sein wird, so sehen wir auch für diesen Theil des hochwichtigen Erlasses vom 11. December 1900 das Interesse unserer Leser voraus und geben den Inhalt desselben im Nachstehenden wortgetreu wieder. A. Provisorisches Statut, betreffend die Mädchenlyceen. I. Allgemeine Bestimmungen. § 1. Der Zweck der Mädchenlyceen ist: 1.) mit besonderer Berücksichtigung der modernen Sprachen und ihrer Literatur eine höhere, der weiblichen Eigenart entsprechende allgemeine Bildung zu gewähren, als die Volks- und Bürgerschule zu bieten vermag; 2.) hiedurch zugleich für berufliche Ausbildung vorzubereiten. § 2. Die vollständigen Mädchenlyceen bestehen in der Kegel aus sechs Classen, deren jede einen Jahrescurs bildet. Nur diese Kategorie von Schulen darf den Namen Mädchenlyceen führen. § 3. Mit den Mädchenlyceen können mit Bewilligung der Landesschulbehörde zum Zwecke beruflicher Ausbildung Fachcurse besonderer Art in Verbindung gebracht werden. § 4. Die Mädchenlyceen sind entweder öffentliche oder Privatschulen. Als öffentliche Lyceen gelten diejenigen, welchen das Öffentlichkeitsrecht vom Minister für Cultus und Unterricht ausdrücklich verliehen wird. § 5. Die Errichtung eines Mädcheulyceums ist jedermann unter der Voraussetzung gestattet, dass dessen Einrichtung nichts den allgemeinen Lebrzwecken dieser Anstalten Widersprechendes enthält. Statut und Lehrplan sowie deren Änderung bedürfen der Genehmigung der k. k. Schul- behörden. Als Directoren (Directorinnen) und Lehrer (Lehrerinnen) können nur solche Personen verwendet werden, welche österreichische Staatsbürger, in moralischer und politischer Hinsicht unbescholten sind und in wissenschaftlicher Beziehung die geforderte Befähigung zum Unterrichte an einer derartigen Lehranstalt oder an verwandten Anstalten (Mittelschulen) besitzen. Von dem Erfordernisse der entsprechenden Lehrbefähigung kann der Minister für Cultus und Unterricht, von jenem der österreichischen Staatsbürgerschaft die Landasschulbehörde in rücksichtswürdigen Fällen eine Dispens ertheilen. § 6. Die Ernennung des Directors (Directorin) unterliegt der Bestätigung des Ministeriums für Cultus und Unterricht, die der Lehrer (Lehrerinnen) der Bestätigung der Landessehulbehörde. In Fällen, wo Anstalten aus Staatsmitteln subventioniert werden, bleibt eine weitere, näher zu vereinbarende Einflussnahme auf die Ernennung dem Ministerium für Cultus und Unterricht Vorbehalten. § 7. Der Minister für Cultus und Unterricht kann die Entfernung eines nicht entsprechenden Directors (Directorin) oder Lehrers (Lehrerin) nach Einvernehmen oder über Antrag der Landesschulbehörde fordern oder im Falle der Nichtbefolgung der Anstalt das Recht zur Ausstellung staatsgiltiger Zeugnisse entziehen. II. Unterrichtsgegenstände. § 8. Unterrichtsgegenstände des Mädchenlyceums sind: A. Obligate Lehrgegenstände: Religion, Sprachen, und zwar die Unterrichtssprache, dann die französische Sprache und eine zweite moderne Sprache (beziehungsweise Landessprache, Geographie, Geschichte, unter besonderer Berücksichtigung der Cultur- und Kunstgeschichte, Mathematik, Naturkunde (Naturgeschichte und Naturlehre i, Freihandzeichnen und Geometrische Anschauuugslehre, Schönschreiben. B. Freie Lehrgegenstände: Gesang, Turnen, weibliche Handarbeiten, Stenographie, eventuell specielle Haushaltungskunde. Andere freie Gegenstände können an Mädchenlyceen nach Bedürfnis mit Genehmigung der Landesschulbehörde eingeführt werden (§ 3). § 9. Die Vertheilnng der Unterrichtsgegenstände auf die einzelnen Classen und die zu verwendende Stundenzahl werden über Antrag der Landesschulbehörde im Verordnuugswege festgesetzt. Die Gesammtzahl der für jede Schülerin obligaten Lehrstunden hat in den unteren Classen 24, in den oberen 26 wöchentlich nicht zu übersteigen. III. Von den Schülerinnen. § 10. Die Aufnahme der Schülerinnen in die I. Classe findet sowohl am Schlüsse des vorangehenden als auch unmittelbar vor Beginn des Schuljahres statt. Zur Aufnahme der Schülerinnen ist erforderlich: 1.) Das vollendete oder noch in demselben Kalenderjahre zur Vollendung gelangende zehnte Lebensjahr; 2.) der Nachweis über den Besitz der erforderlichen Vorkenntnisse, welcher durch eine Aufnahmsprüfung erbracht wird. Hiebei kann der Lehrkörper die mündliche Prüfung aus der Unterrichtssprache und dem Rechnen jeder Schülerin erlassen, welche ihre Reife in diesen Gegenständen bei der schriftlichen Prüfung durch mindestens befriedigende Leistungen und im Volks-schulzeugnisse mindestens durch die Noten «gut» dargethan hat Ebenso können Schülerinnen, deren Religionsnote aus der letzten Volksschulclasse nicht geringer als «gut» ist, von der Prüfung aus der Religionslehre befreit werden. Der Nachweis der Vorkenntnisse für eine höhere Classe wird durch das Zeugnis einer gleich organisierten Mädchenschule über die erfolgreiche Zurücklegung der nächst vorhergehenden Classe, eventuell durch eine Aufnahmsprüfung geliefert. Rücksichtlich der bei der Aufnahmsprüfung in die I. Classe zu stellenden Forderungen gelten dieselben Bestimmungen wie für Mittelschulen. Schülerinnen, die aus einer Classe der Bürgerschule in eine Classe des Mädchenlyceums übertreten, können von der Prüfung aus jenen Gegenständen dispensiert werden, die in dem gleichen Umfange in der Bürgerschule gelehrt werden und von der Aufuahms-bewerberin mit Erfolg absolviert wurden. § 11. Über die Zulassung außerordentlicher Schülerinnen, welche nur am Unterrichte einzelner Gegenstände theilnehmen, steht die Entscheidung dem Lehrkörper zu. Durch die Aufnahme solcher Schülerinnen darf jedoch die im § 12 vorgesehriebene Maximalzahl der in eine Classe aufzunehmenden Schülerinnen nicht überschritten werden. § 12. Die Zalil der Schülerinnen in einer Classe darf in der Regel 4U nicht überschreiten. Im Bedarfsfälle sind Parallelclassen einzurichten. § 13. Als Schulgeld ist ein nach localen Verhältnissen zu bestimmender mäßiger Betrag einzuheben. § 14. Am Schlüsse eines jeden Schuljahres erhält jede Schülerin ein Schulzeugnis. Über die Leistungen und das Verhalten der Schülerinnen während des Schuljahres werden die Eltern durch Censurscheine verständigt. Auf Grund der Gesammtleistungen einer Schülerin während des Schuljahres entscheidet die Lehrerconferenz über das Vorrücken derselben in den höheren Jahrgang. Wenn ein sicheres Urtheil über die Reife einer Schülerin zum Aufsteigen in eine höhere Classe nicht gefällt werden kann, wird in Gegenwart des Directors eine Versetzungsprüfung abgehalten. Eine Classe darf nur einmal wiederholt werden. Für die Zeugnisse werden jene Noten verwendet, die an den Mittelschulen vorgeschrieben sind. Die allgemeine Zeugnisnote wird nach den für die letzteren geltenden Vorschriften bestimmt. § 15. Zum Zwecke der Erreichung bestimmter Berechtigungen werden facultative Reifeprüfungen eingeführt. Mit der Vornahme derselben werden besondere Commissionen betraut. Diese bestehen aus einem Landessehulinspector oder einem Abgeordneten der Landesschulbehörde als dem Leiter der Prüfung, dann aus dem Director, den Lehrern (Lehrerinnen) der obersten Classe und dem Lehrer der Naturgeschichte der V. Classe des betreffenden Mädchenlyceums. Die Lehrer als Examinatoren müssen die im § 5 bezeichnete Lehrbefähigung für höhere Schulen besitzen. Jede Schülerin kann nach erfolgreicher Absolvierung der obersten Classe des sechsclassigen Mädcheu-lyceums zur Reifeprüfung zugelassen werden. Ausnahmsweise können auch Privatschülerinnen zu dieser Reifeprüfung zugelassen werden, wenn sie das vorgeschriebene Minimalalter zurückgelegt haben und sich über die Art ihres Bildungsganges so auszuweisen vermögen, dass die erforderliche Vorbildung als vorhanden vermuthet werden kann. Die näheren Bestimmungen über die Reifeprüfungen werden besonders geregelt. § 16. Die Schul- und Disciplinarvorschriften des Mädchenlyceums unterliegen der Bestätigung der Landesschulbehörde. IV. Von den Lehrkräften. § 17 Die Befähigung zum speciellen Lehramt an Mädchenlyceen wird durch eine Prüfung ermittelt, mit deren Abhaltung eigene vom Minister für Cultus und Unterricht bestellte Prüfungscommissionen betraut werden Die näheren Bestimmungen über die Befähigungsprüfung für das Lehramt an Mädchenlyceen werden besonders geregelt. § 18. Der Director (Directorin) ist mit der unmittelbaren Leitung des Lyceums und eventuell der damit in Verbindung stehenden Fachcurse betraut. Wird eine Anstalt von einem Director geleitet, so steht ihm auf seinen Vorschlag in allen Erziehungs- und Unterrichtsfragen ein hiezu besonders bestimmtes weibliches Mitglied des Lehrkörpers berathend zur Seite (Directionsadjunctin). Die wirklichen und supplierenden Lehrer (Lehrerinnen) der obligaten Lehrgegenstände bilden unter dem Vorsitze des Directors (Directorin) die Lehrerconferenz mit analogen Befugnissen wie an den Mittelschulen. Die wirklichen Lehrer (Lehrerinnen) führen den Titel Lyceallehrer (Lyceallehrerin), ihre Zahl beträgt an einer normalen Anstalt außer dem Director und Religionslehrer sieben bis acht. Ein Theil des Lehrkörpers hat aus weiblichen Lehrkräften zu bestehen. V. Einzelne besondere Bestimmungen. § 19. An den Mädchenlyceen dürfen nur solche Lehrbücher und Lehrmittel gebraucht werden, die vom Minister für Cultus und Unterricht für zulässig erklärt worden sind. § 20. Jede Anstalt ist mit den nöthigen Sammlungen von Lehrmitteln auszustatten, und zwar für den Unterricht in Geographie und Geschichte, in Naturgeschichte, in Physik und Chemie, im Freihandzeichnen. Ferner muss eine Lehrer- und eine sorgsam ausgewählte und überwachte Schülerinnenbibliothek vorhanden sein. Für die entsprechende Aufbewahrung, Vermehrung und Instandhaltung der Lehrmittelsammlungen ist Vorsorge zu treffen. § 21. Hinsichtlich des Beginnes und Schlusses des Schuljahres sowie der Ferialtage während des Jahres gelten die für die Mittelschulen bestehenden Vorschriften. § 22. Der Unterricht in den obligaten Lehrfächern wird nach Thunlichkeit nur vormittags ertheilt. § 23. Dispensen von einzelnen Unterrichtsgegenständen werden nicht ertheilt. Nur vom Unterrichte im Freihandzeichnen können die Schülerinnen auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses vom Lehrkörper befreit werden. § 24. Die religiösen Übungen werden im Einvernehmen mit der confessionellen Behörde geregelt. § 25. Das Schulhaus sammt seiner Einrichtung muss den hygienischen Anforderungen entsprechen. Es ist wünschenswert, dass bei demselben ein Garten, Hofraum oder sonstiger freier Platz vorhanden sei, auf dem die Schülerinnen während der Unterrichtspausen sich frei bewegen können, und der sich auch für Spiele eignet. § 26 Der körperlichen Entwicklung der Schülerinnen ist alle Aufmerksamkeit zu widmen, daher sind körperliche Übungen, besonders Jugendspiele, in reichem Maße zu pflegen. In den letzten Jahrgängen haben unter Führung von Fachlehrern corporative Besuche von Museen, Fabriken, Wohlfahrtseinrichtungen u. dgl. stattzufinden, damit die Schülerinnen in das reale Leben eingeführt und mit den Erscheinungen und Aufgaben desselben vertraut werden. § 27. Soweit nicht besondere Anordnungen getroffen sind, haben im allgemeinen die für die Mittelschulen bestehenden Vorschriften sinngemäße Anwendung zu finden. § 28. Die Mädchenlyceen gehören in die Kategorie der Mittelschulen und unterstehen den Inspectoren für Mittelschulen. Die specielle Beaufsichtigung dieser Schulen durch das Ministerium für Cultus und Unterricht und dessen Delegierte bleibt Vorbehalten. (Wird fortgesetzt.) Ein Lehrbehelf der österreichischen Greschichte für slovenische Volksschulen. (Fortsetzung.) II. Auswahl des Stoffes. Hat man sich nun einmal mit der Thatsache abgefunden, dass man in Dimniks Werkchen nicht eine «Österreichische Geschichte», wie es der Titel glauben machen will, sondern ein kunterbuntes Durcheinander von Dingen aus der österreichischen Geschichte, österreichischen Verfassungskunde, aus der Geschichte Krains und speciell Laibachs und dazu noch anderes (z. B. Wahlsprüche österreichischer Herrscher, die Arie der Volkshymne, Geschichte der Volkshymne) vor sich hat, so mag man an die Betrachtung des dargebotenen Stoffes gehen. Dabei zeigt es sich, dass der Verfasser sowohl in der Auswahl als auch in dem Ausmaße des Stoffes nicht besonders glücklich war, indem er z. B. in die zusammenhängende Geschichte Österreichs Dinge aufnahm, die man darin zu finden entweder überhaupt nicht erwarten würde oder wenigstens nicht in dieser wahrhaft epischen Breite dargeboten zu finden hofft. Dazu rechne ich, abgesehen von der schon erwähnten breitspurigen Wiedergabe der Gründung Emonas durch Jason (S. 3 bis 5), die minutiöse Anführung der Gründung Aquilejas (S. 2) und anderer oben erwähnter Begebenheiten aus der krainischen Geschichte, das Erdbeben von Basel im Jahre 1356 (S. 29), die Erfindungen des Mittelalters (Pulver, Papier, Buchdruck, Uhren, Compass) oder gar die Darstellung der Entdeckung Amerikas (S. 36 bis 39), der junge Vukasovid (S. 54) usw. Einen viel zu breiten Kaum nehmen verhältnismäßig die Anekdoten aus dem Leben des Kaisers Josef II. ein (S. 56 bis 61). Dasselbe gilt auch von Rudolf I. von Habsburg; die geschilderten Züge aus seinem Leben (Das Scepter Rudolfs I., Der Kaiser und der Geistliche S. 20) sind zwar hübsch, aber in einem Leitfaden der österreichischen Geschichte sind sie vielleicht doch wohl nicht gut am Platze, schon aus dem Grunde nicht, weil Rudolf I. kein österreichischer Herrscher war. Der Verfasser dürfte freilich einwenden, dass der Volksschullehrer ja seinen Schülern keine systematische Geschichte vortragen soll, sondern sich darauf zu beschränken hat, interessante und bemerkenswerte Züge aus dem Leben österreichischer Herrscher und Thatsachen der österreichischen Geschichte überhaupt zu erzählen. Schade, dass dem Verfasser bei der Abfassung seiner Geschichte nicht dieses Ziel vor Augen geschwebt ist. Er nahm zwar an zahlreichen Stellen einen Anlauf zu Einzeldarstellungen und verstand es auch, was wir gerne anerkennen, viele Sagen und anziehende Geschichtsbilder in seine Darstellung einzuflechten; allein von folgerechter und beharrlicher Durchführung dieser Methode ist keine Spur im Buche zu finden: die systematische Darstellung, die in einem der Volksschule dienenden Hilfsbuche absolut unstatthaft ist, kommt immer wieder zum Durchbruche. Allein auch bei der systematischen Darstellung weiß er nicht die richtige Auswahl zu treffen und schießt namentlich aller fingerlang über das richtige Ausmaß hinaus. Was zunächst die leidigen Jahreszahlen anbelangt, so ist ihre Zahl viel zu groß; dazu ist es unerfindlich, von welchen Grundsätzen sich der Verfasser bei ihrer Auswahl leiten ließ. So vermerkt er z. ß. ganz genau bei jedem Herrscher aus dem Hause der Babenberger die Kegieruugsdauer * — diese Zahlen scheinen ihm also wichtig zu sein —, allein bei den Regierungen der Habsburger hat er sich nicht an diesen Grundsatz gehalten. Von den mittelalterlichen Habsburgern wurde bloß Albrecht I. mit der Angabe der Regierungsdauer ausgezeichnet, von den neuzeitlichen aber nur der erste, Maximilian I , dann aber'bis auf Maria Theresia gar keiner mehr, während von da weiter die österreichischen Regenten wiederum mit genauen Angaben ihrer Regierungsdauer erscheinen. Mau fragt umsonst, warum? Nun, für die letzteren könnte der Umstand geltend gemacht werden, dass sie uns der Zeit nach viel näher stehen, als die Habsburger vor Maria Theresia, und dass ihre Regierungsdauer zur Zeitorientierung zweckdienlich sei. Wie steht es aber mit den Babenbergern ? Warum erhielten denn diese, die uns der Zeit nach noch entfernter stehen als die mittelalterlichen und neuzeitlichen Habsburger, ihre Jahreszahlen ? Ein wenig gelungenes Abwägen des Darzubietenden zeigt sich auch sonst vielfach. So z. B. weiß der Verfasser von der Regierung Maximilians II., Rudolfs II., Matthias’, Ferdinands II., Ferdinands III., Josefs I. und Karls VI. nicht ein Wort zu erzählen, obwohl sich von Rudolf II. und dem gewaltigen Ferdinand II., der ja in das politische Leben speciell unserer Länder so tief eingriff, wie vielleicht kein anderer Herrscher, so manches Merkenswerte sagen ließe. Vom Erzherzog Karl von Steiermark, der in der bösesten Zeit der Ausbreitung der Reformation und der Türkenkriege über Innerösterreich herrschte, sticht im Buche nicht einmal der Name auf. Warum sind die obenangeführten Namen der Kaiser von Max II. bis Karl VI., bei denen selbst die Angabe der Regierungsdauer entbehrlich schien, nicht in Wegfall gekommen, wenn ihrer Regierungen nicht mit einem einzigen Worte gedacht wird? Der Verfasser wird freilich darauf hinweisen, dass er ja deutlich genug die genannten Herrscher gekennzeichnet habe. Man wolle im Buche nur nachsehen. Hinter dem Namen Maximilians II. liest man ja (S. 45): «Schlacht bei Szigeth 1 566 » (die «Belagerung» wäre richtiger, da man von einer Schlacht vor Szigeth doch nicht reden kann) und «Schlacht bei Budaöki 1 5 7 5 », hinter dem Namen Rudolfs II.: «Schlacht bei Sissek 1593», hinter den Namen Matthias’, Ferdinands II. und Ferdinands III.: «Der dreißigjährige Krieg (16 18 bis 1648)», der mit neun Zeilen abgethan wird, hinter dem Namen Leopolds I.: «Die zweite Belagerung Wiens 1683» und «Die Eroberung von Budapest 1 686», das sind doch Ereignisse, die während der Regierung der genannten Herrscher sich zutrugen und für einen Krainer denkwürdige Marksteine sind, da das Land dabei mehr oder weniger mitbetheiligt war. Doch gehen wir ein wenig glimpflich mit dieser aphoristischen Art von Kennzeichnung um und lassen wir uns diese über die Herrscher von Maximilian II. bis Leopold I. gebotene Bettelsuppe von Zahlen und Schlagwörtern noch gefallen, obwohl, wie gesagt, im Buche nicht der leiseste Versuch gemacht wurde, die erzählten Ereignisse in einen organischen Zusammenhang mit den betreffenden Herrschern zu bringen. Allein geradezu unverantwortlich finden wir es, dass der Verfasser bei den Namen der letzten zwei männlichen Habsburger (S 51), Josefs I. und Karls VI., nicht ein Sterbenswörtchen der Kennzeichnung fallen zu lassen sich bemüssigt findet. Der Lehrer auf dem Lande, von dem ja der Verfasser versichert, dass ihm keine Behelfe zur Verfügung stehen, — ein Grund, aus dem das Büchlein die Hauptnährwurzel seiner Daseinsberechtigung zieht — muss die Überzeugung gewinnen, dass die Regierung dieser beiden Herrscher gänzlich inhaltslos sein müsse. Um auf Seite 49 die Kaiser Matthias, Ferdinand II. und Ferdinand III. nicht ganz unbetheiligt an den Weltereignissen vorübergeben zu lassen, hat der Verfasser ihnen wenigstens neun Zeilen von der Geschichte des dreißigjährigen Krieges zugemessen, für Josef I. und Karl VI. hat er aber nicht ein einziges erwähnenswertes Datum finden können, während sich ihm doch in der der Jugend so sympathischen Gestalt des Prinzen Eugen, dessen Name in der Dimnik’schen Geschichte unbegreiflicherweise nicht ein einzigesmal erwähnt wird, ein für Herz und Geist der Schüler äußerst dankbarer Bildungsstoff. ja ein Hauptangelpunkt in der Pflege echtfarbiger österreichischer * Selbst bei Heinrich I. dem Starken (994 bis 1018), von dessen Regierung der Verfasser jedoch nicht ein Wörtchen zu sagen für gut findet. Was mag sich nur der Schüler beim Anblicke dieses trockenen Datums denken? Entweder ist die Regierung ganz inhaltslos, dann hätte auch der Name entfallen können, oder der Verfasser hätte, wenn er schon alle Babenberger anführen wollte, wenigstens eine Thatsache vermerken müssen, wozu sich ja Gelegenheit bot. Da hätte die Bemerkung, dass unter seiner Regierung der Name «Österreich, Ostariehi» zum erstenmale urkundlich auftaucht, einen viel passenderen Platz gefunden als Seite 9. Dass aber der Verfasser auf diese Notiz einen Wert legt, gebt daraus hervor, dass sie Seite 12, Zeile 8 bis 10, wieder erscheint, und zwar wiederum weniger am Platze als hier, hinter dem bloßen Namen Heinrichs I. Vaterlandsliebe darstellt. Erschien es aber dem Verfasser vielleicht, weil die Ökonomie des Buches es erforderte, nicht thunlich, auch aus der Geschichte dieser beiden Herrscher, deren Regierungen doch sehr wichtig sind — jene Karls VI. ist sogar epochal —, etwas zu bringen, so hätte er besser gethan, die Namen in der zusammenhängenden Darstellung ganz wegzulassen, als den Lehrer auf dem Lande oder gar den Schüler vor eine nicht zu lösende Frage zu stellen, warum kein Wörtlein über diese Herrscher abfiel, obwohl auf der Seite, wo ihre Namen gedruckt sind, Raum genug für ein kurzes Geschichtsbild wäre, denn die betreffende Seite hat nur sieben Zeilen Druck. Dies hindert den Verfasser indes nicht, auf der nächstfolgenden Seite zu erzählen, dass Karl VI. die pragmatische Sanction erlassen habe, deren Inhalt sogar angegeben wird, allein dies ist in die Regierungsgeschiehte der Kaiserin Maria Theresia verflochten, während es unbedingt zum Namen Karls VI. gehört. Es ist freilich selbstverständlich, dass in ein Büchlein von hundert und etlichen Seiten nicht alles aufgenommen werden kann, was der Verfasser aufgenommen wünschen möchte. Die Ökonomie des Buches verbietet dies. Allein eben aus diesem Grunde ist das Auswählen des Aufzunehmenden eine Kunst, die nicht jedermanns Sache ist. So hätte z. B. der Verfasser bei Hinweglassung mancher ganz überflüssiger Einzelheiten und Nebenumstände oder bei knapperer Fassung von Sagen und Schlachtenbildern viel Raum erspart. Was soll in einem Volksschulbuche ein Brimborium, wie. der Satz: «Der tapfere Ritter im heil. Lande, Leopold V., fiel am 2 6. December 1194, als er nach einem Mahle (es wird wohl das Mittagsmahl gewesen sein) einen Spazierritt machte, so unglücklich vom Pferde, dass er sich ein Bein brach. Dasselbe musste ihm im Schenkel abgenommen werden, allein er gesundete nie mehr wieder, sondern starb am 3 1. December in dem beseligenden Gefühle, dass er Österreich und Steiermark zwei kräftigen Söhnen hinterlasse» ? Wozu muss eine so einfache Thatsache mit einem so läppischen Wortschwalle behängt werden? Der Satz: «Leopold V. starb im Jahre 1194 infolge eines Sturzes vom Pferde» hätte vollauf genügt. Wie viel Raum wäre da erspart worden ! Es ist für den Volksschüler überdies ganz gleichgiltig, ob das Unglück vor oder nach dem Mahle passierte, ob man dem Herzog das Bein im Schenkel oder an der Fußwurzel abgenommen hat; es fehlte noch, dass der Verfasser seinen kleinen Lesern mitgetheilt hätte, dass es das linke und nicht etwa das rechte war. Und was bezweckte wohl der Verfasser mit der peinlich genauen Datierung «26. December» und «31 December»? Er erwartet doch nicht, dass sich der Knabe ein solches Detail merken werde? Oder wollte er ihn belehren, dass selbst ein so tapferer Held fünf Tage nach der Amputation eines Fußes ins Gras beißen kann? Solche Dinge werden in einem Büchlein erzählt, in welchem für zwei Regierungen (Josefs I. und Karls VI.) nicht eine einzige Zeile erübrigt werden konnte. Dass aber dem Verfasser die Ökonomie des Buches nicht allzuviel Kopfzerbrechen bereitete, beweist der Umstand, dass er Maria Theresia zweimal sterben lässt (S. 54 und 55). Nachdem er Einiges von ihrer Regierung erzählt hat, beschließt er diesen Aufsatz mit den Worten: «Die edle Kaiserin Maria Theresia starb am 29. November 1780 abends.» Es folgt nun die breitausgetretene Erzählung «Mladi Vukasovid», worauf der Verfasser in ausführlicher Weise die letzten Lebenstage der Kaiserin beschreibt und sie noch einmal sterben lässt, diesmal aber, um doch in etwas zu variieren, nicht «29. novembra», wie Seite 54, sondern «29. listopada». Ähnlicher Beispiele gibt es im Werkchen in Hülle und Fülle. Andere Fälle beweisen wieder, dass der Verfasser zwischen Wichtigem und Nichtwichtigem nicht unterscheiden kann. So liest man z. B. von Josef II., dass er den bisher nur dem Adel zugänglichen «Prater» eröffnet habe; dass er aber auch einen Krieg mit der Türkei geführt und sich in diesem Feldzuge den Tod geholt hat, erfährt man jedoch nicht. In «Geschichtsbildern» freilich, an denen es übrigens im Büchlein nicht mangelt, ist eine gewisse Weitläufigkeit am Ende sogar am Platze. Dieselbe soll jedoch keineswegs Selbstzweck sein. In knappen, aber eindrucksvollen Lebensbildern sollen markante historische Persönlichkeiten die Träger weltbewegender Begebenheiten sein. Um dieselben sind die wichtigsten Perioden aus der Geschichte zu gruppieren. So hätte z. B. in einem Lebensbilde «Samo» ganz gut eine sorgfältig abgewogene älteste Geschichte der österreichischen Slaven zur Darstellung kommen können. Um die Slavenapostel Cyrill und Method hätten Stoffkreise, wie die Christianisierungsgeschichte der Slaven, die Geschicke des großmährischen Reiches, das Auftreten der Ungarn und der Untergang der Karolingischen Mark gut und geschickt gruppiert werden können. Irgendein Babenberger, z. B. Leopold V., könnte im Mittelpunkte der Kreuzzüge stehen; dabei hätte sich Gelegenheit geboten, auf die Bedeutung derselben und ihre so tief in das Leben der europäischen Menschheit eingreifenden Folgen hinzuweisen. Im Dimnik’söhen Büche aiber finden sie kaum eine vorübergehende Erwähnung, wie überiiaupt der Verfasser für solche und ähnliche Weltbegebenheiten kein Auge hat. Von der Weltstellung der Habsburger, nach der TheilungJ des Geschlechtes in eine deutsche und eine spanische Linie, scheint Dimnik nie. etwas gehört zu haben. Die Reformation z. B. spielte, wollte man sie nach dem' Dimnik’sehen Buche beurtheilerty in Österreich gar keine Rolle. Es ist unglaublich, aber doch so; von dieser ungeheuren Bewegung der Geister findet man in diesem Theile nicht ein Wort! Erst im Capitel «Die Geschichte Krains* findet sie Erwähnung, aber, in einer mehr als lakonischen Kürze. Die ganze gewaltige Bewegungwird mit einem einzigen Satze abgethan: «Um 1525 begann sich in Kram die Lehre Luthers auszubreiten» (S. 126). Ausführlich aber erscheipt die reformatoriscbe Bewegung ;— freilich nur in Krain — im Capitel XIX, «Geschichte Laibachs» (S. 138 und 139), behandelt, keineswegs aber in einer Weise, dass man davon eine rechte Vorstellung, erhalten könnte. Der Schulknabe, der nach diesem Büchlein österreichische Geschichte lernen wollte, müsste die Überzeugung gewinnen. dass man in österreichischen Landen sonst nirgends außer in den Krainer Bergen die lutherische Bewegung kennen lernte. Wie einfach und leicht aber ließe sich z. B. um Kaiser Ferdinand II, mit einigen markanten Zügen die Reformationsgeschichte der inneiösterreichischen Länder und weiter noch der dreißigjährige Krieg gruppieren! In einem solchen Lebensbilde hätte am Ende auch ein Primus Trüber oder Thomas Chrön eine kurze — aber auch nur eine ganz kurze — Erwähnung finden können, allenfalls auch noch Wallenstein, dessen Kamen man im Buche vergebens sucht. Für den Verfasser scheint der große Friedland, «des Glückes abenteuerlicher Sohn», für die Geschicke Österreichs weniger bedeutend gewesen zu sein als der krainische Bienenzüchter Janša, der unter der Regierung Maria Theresiens in Wien Vorträge über Bienenzucht hielt, denn diesem ist sein Ruf durch Dimnik gesichert, während jener auch nicht das bescheidenste Plätzchen finden konnte. (Forts, folgt.) Victorine Rehn f Sie gehörte eigentlich schon nicht mehr zu uns, von der ich heute reden will, denn vor sieben Jahren hatte sie bereits der Schule und dem Lehrstande den Rücken gekehrt. Doch was in der Luft der Schule sich einmal gefunden, bleibt ewig uns verbunden; es bleibt ein Glied unseres Standes, ein Besitz, der gehegt zu werden verdient im Leben und im Tode. Und wer gar ein Menschenalter lang in berufsgenossenschaftlicher Treue unter uns gelebt und auf unserem Arbeitsfelde mit reichem Fruchtsegen gewirkt hat, über dessen Spuren schlägt der Flugsand des Vergessens nicht so rasch zusammen. Der Same, der auf dem Ackerfelde des Erziehers gestreut wird, hat dauerndere Keimkraft als jeder andere. Noch nicht hat das Jahr sich gerundet, seit wir an einem unfreundlichen Februartage auf dem Friedhofe zu St. Christoph in Laibach an der frischen Gruft Frau Fröhlichs standen, und erst ein Semester trennt, uns von der blumenbekränzten Bahre Fräulein Irma Huths, und schon rief uns die Pflicht der Treue das drittemal an das Grab einer Institutsvorsteherin und ebenso treuen Dienerin des Erziehungswerkes, wie es jene beiden gewesen waren. Rasch, wie ein Blitz aus heiterem Himmel, war die Kunde, dass Fräulein Victorine Rehn ihren Geist dem Lichtreiche zurückgegeben habe, in den letzten Jännertagen aus Wien zu uns gedrungen und bewegte, als sie in der letzten Hauptversammlung des Krainischen Lehrervereines von Mund zu Mund gegeben ward, alle Herzen aufs tiefste. Und doch mussten sich alle, deren Bekanntschaft mit der Verewigten nicht ganz flüchtig und oberflächlich war, sagen, dass die Hand des Todesengels die Stirne Fräulein Victorinens schon im letzten Herbste, da sie — lange nach den letzten Schwalben — von Laibach fortzog, ganz sachte berührt hatte. Sie selbst mochte es freilich nicht ahnen, dass ihr Auge zum letztenmale auf den geliebten Ort ihrer Sommerruhe falle, oder wenn sie es geahnt hat, so hat sie den Gedanken sorgsam hinter dem Wall ihrer Lippen gehütet, um den Ihrigen Sorgen und Kummer zu ersparen. Friedlich und ergeben, wie ihr Leben gewesen, ohne nennenswerte Todesqual, gieng sie am 25. Jänner abends von dieser Welt. Am 27. Jänner läutete der Braven in Wien, am 31. in Laibach die Todtenglocke zur letzten Fahrt. Schwer wie Blei waren die Füße der kleinen Schar von Leidtragenden, die durch däs unfreundliche Schneegestöber langsam der offenen Gruft im neuen Friedhofe zutrabten. Der Sarg der lieben Heimgegangenen war in Blumenkränzen schier vergraben. Das waren die letzten Opfer der Liebe, Verehrung, Dankbarkeit, die die Verewigte sich in reichem Maße erworben hatte. Aber auch die » Laibacher Schulzeitung», deren treue Abnehmerin und Leserin die Vergangene durch eine lange Reihe von Jahren war, hat heute allen Grund, einen letzten Kranz auf das frische Grab der verehrten Arbeitsgenossin zu legen und den jüngeren Lesern zu sagen, wer die Entschlafene war und was die Sache der Bildung und Erziehung in unserem Lande ihr verdankt. Der äußere Lebensgang der Verstorbenen kann hier nur kurz angedeutet werden. Victorine Rehn wurde am 15. December 1839 zu Weixelburg als die älteste Tochter des Steuereinnehmers Johann Rehn geboren. Nachdem sie den ersten Unterricht in der Volksschule zu Seisenberg genossen hatte, durchlief sie vier Classen der inneren Mädchen-Volksschule der Ursulinerinnen in Laibach und erwarb sich im Jahre 1855 — noch nicht sechzehnjährig — das Volksschullehrerinnen-Diplom an der privaten Lehrerinnen-Bildungsanstalt der Ursulinerinnen in Klagenfurt. Trotzdem Fräulein Victorinens VVissensgut so der amtliche Stempel nicht fehlte, schienen ihr die damals an den öffentlichen Mädchenschulen herrschenden Verhältnisse nicht danach angethan, sie zu praktischer Verwertung desselben auf diesem Felde zu verlocken. Dazu hatte ihre junge, allem Idealen zugewandte Feuerseele, die auch in der geistigen Schleifmühle des Klosters nichts von ihrer fröhlichen Schwung- uud Spannkraft eingebüßt hatte, die Aufgabe einer richtigen, den Zeitverhältnissen angepassten Volksschule zu klar und scharf erfasst, um an dem einseitigen Gedächtniswerke, dem geist- und gemüthlosen Zutodedreschen der Religionswahrheiten und dem eitlen Spiele mit Bildchen und Fleißscheinen, Belobungszuckerbrot und Eintragung in die Ehrenbücher ihr Gefallen und Genügen zu finden. Sie zog es deshalb vor, sich ganz auf eigene Füße zu stellen und die nächsten Jahre als Erzieherin in besseren Familien und in Privatinstituten zu verbringen. So verdiente sie sich thatenmuthigen Sinnes rüstig durch Jahre hindurch in Fiume ihr Brot, bis sie das Schifflein ihres Lebens klug und zielsicher wieder nach Laibach, in die Erziehungsanstalt des Fräuleins Leopoldine Petritsch, zurückzulenken wusste. Wie für viele andere Lehrerinnen Laibachs aus jenen Tagen, wurde diese mit hohen Gaben des Geistes und Herzens ausgestattete Dame, die noch dazu ihre nächste Anverwandte war, für Fräulein Victorine die freundliche Wegweiserin ihres Strebens und die hilfreiche Steuerführerin ihres Berufsschiffleins. Es war ein fruchtbarer und schöner Kreis von jungen Erzieherinnen, die sich in der Mitte der sechziger Jahre um Fräulein Petritsch geschart hatten, und der alte «Fürstenhof» in der Herrengasse, wo das Institut ein gastliches Dach gefunden hatte, war eine Stätte der Erziehung, vor der die bösen Geister der Welt halt machten. Im stillen Wechsel der Tage und der kleinen Institutsfreuden, im frischen WTeilenschlage der Arbeit und der Ruhe schaukelte sich das Leben der jungen, fortbildungsdurstigen Lehrerin in sicherem Kahne. Nicht zu verwundern, dass Fräulein Victorine den kleinen, sicher umfriedeten Garten des Erzieherglückes nicht verlassen wollte, als ihre Base Petritsch im Jahre 1867 das Institut abzugeben und ihren Fuß aus Laibach zu setzen sich anschickte! War ihr doch an dieser Stätte alles lieb und traut und das Kleinste und Alltäglichste durch Liebe und Gewohnheit verklärt geworden Mit frischem Arbeitsmuthe nahm Fräulein Victorine das noch immer recht lebensfähige Unternehmen auf ihre jungen Schultern, und dies um so lieber, als sich für sie damit die Hoffnung exöffnete, Mutter und Schwesteim in das dux-ch eigenen Fleiß geschaffene Heim hereinzieheu zu können. Denn ihr innerstes Leben und Weben wurzelte ixr der Familie. In der Enge des Familienkreises lag für Fräulein Victorine ihx-e Ki-aft und ihr Glück. Was sie erfreute, was sie bildete, was ihr lieb und heilig war: alles umschloss ihr das Wörtchen «Daheim». Hier hatte sie ihre Glücksbürgen, die ihre Freuden theilten, um sie dieselben doppelt genießen, ihre Leiden mitlitten, um sie selbst sie nur halb tragen zu lassen, denen sie ihre Gedanken anvertrauen konnte, um sie zu mehren und zu berichtigen. Das Unternehmen begann unter dem fröhlichen Zusammenstehen der Schwestern Rehn, wie nicht anders zu erwarten wax-, bald neu aufzuathmen und einer gedeihlichen Blüte entgegenzugehen. Die früher sechsclassige Schule wui'de im Laufe der Zeit auf acht Classen erweitert; ein Fort-bildungscui’s für der Schule entwachsene Mädchen trat dazu, und nachdem für alle diese Bildungsgelegenheiten das Öffentlichkeitsrecht erworben war, ei'hielt Fräulein Victorine laut Ministerial-Erlasses vom 26. März 1870, Z. 246, sogar die Bewilligung, mit ihrer Erziehungsanstalt eine Privat-Lehx-erinnen-Bildungsanstalt veibinden zu dürfen. Von dieser Vergünstigung konnten die Schwestern Rehn indes nicht mehr Gebrauch machen, denn durch einen noch im selben Jahre erflossenen Erlass wurde die Errichtung einer staatlichen Lehreriunen-Bilduugsanstalt in Laibach angeordnet. Doch ein anderer Lieblingsgedanke, dem die Schwestern Rehn mit besonderem Nachdrucke Zeit, Kraft und Liebe gewidmet hatten, gewann noch in diesem Jahre Gestalt. Am 1. October 1870 wurde der Anstalt ein Kindergarten, der erste in Krain, angegliedert, für dessen Errichtung keine Opfer gescheut wurden. Gerade diesem Theile des Rehn’schen ErziehungsWerkes, in dem so recht Heiterkeit das deckende Himmelsgewölbe und Liebe die Lebensluft war, war ein besonders fröhliches Wachsthum und Gedeihen beschieden. Die Arbeiten des Rehn’schen Kindergartens fanden gelegentlich der Wiener Weltausstellung im Jahre 1873 eine außerordentliche Anerkennung und wurden den Ausstellungsobjecten aller anderen Kindergärten Österreichs und Deutschlands vorangestellt. Alsbald machte sich auch das Bedürfnis nach Erweiterung der Institutsräumlichkeiten fühlbar, die im geräumigen Fürstenhofe leicht ins Werk gesetzt werden konnte. Fräulein Victorinens Wirkungskreis hatte sich wesentlich geweitet und nahm eine geschickte Hand und vollrüstige Arbeitskraft in Anspruch. Aber die unverbrauchte Zähigkeit und frische Kraft, die man in dem schwächlichen Körper Fraulein Victorinens kaum vermuthet hätte, ihre Umsicht und Energie, ihre freudige Hingabe an den Beruf, die Liebe zum Lehramte, für das sie mit hohen Gaben ausgerüstet war, und ein allzeit offenes Auge, das sie nie zum Spielball bummelwitziger Streiche der Jugend herabsinken ließ, haben sie auch diese schwere Last tragen lassen. Doch nicht ohne dunkle Schatten blieb dieses reiche und in seiner Arbeit gesegnete Institutswirken. Die Zeitverhältnisse gestalteten sich immer widriger, und die Concurrenz erhob drohend ihr Haupt. Das Erstehen zweier neuer Kindergärten und das mangelnde Interesse von Seite der wohlhabenderen Bevölkerungskreise der Stadt zwang die Schwestern Rehn, den Kindergarten im Jahre 1891 aufzulassen. Auch der Schule und dem Pensionate leuchtete in den letzten Jahren kein glücklicher Stern mehr. Die starke Vermehrung der öffentlichen Schulen, der Streit der national und politisch immer schärfer auseinandertretenden Parteien, die trüben Wogen des Alltagsgezänkes, Theilnahmslosigkeit, ja offenes Misswollen des Publicums, und wie diese die Thätigkeit der heutigen weiblichen Erziehungsanstalten unterbindenden Mächte alle heißen mögen, untergruben der Anstalt mit der Zeit ihren Wurzelboden. Mit Schluss des Schuljahres 1891/92 sahen sich die Schwestern Rehn nach 25jähriger Thätigkeit veranlasst, ihre Volksschule aufzugeben und ilire pädagogische Wirksamkeit auf die Leitung eines selbständigen Fortbildungscurses für gereiftere Mädchen zu beschränken, der am 12. October 1892 eröffnet wurde. Doch auch dieser Bildungsveranstaltung war nur ein zweijähriges Leben beschieden Zwei rasch nacheinander eingetretene Sterbefälle in der Familie brachen Muth und Schaffenskraft der Schwestern Rehn, und so gaben sie im Jahre 1894 eine Thätigkeit auf, die den Glücksinhalt ihrer schönsten Jahre gebildet hatte, jetzt aber keine Freude und Frucht mehr für sie barg. Ein anerkennendes Schreiben des k. k. Stadtschulrathes Laibach, das den Inhaberinnen des allbekannten Rehn’schen Institutes in den Junitagen 1894 zukam und ihnen den warmen Dank dieser Behörde für ihr 27jähriges ersprießliches und opferfreudiges Wirken auf dem Gebiete des Mädchenunterrichtes und des Kindergartenwesens aussprach, versicherte sie, dass ihre Bauarbeit am Dome der Menschenbildung nicht vergeblich gewesen war. Damit wäre der geistige Gehalt eines reichen Arbeitslebens inkürze dargelegt, soweit sich derselbe in den engen Rahmen eines Schulblatt-Nachrufes zwängen lässt. Die Anstalt, in deren Innern Fräulein Victorine einst so reiches, schönes Blühen hervorgezaubert hat, ist zerfallen, wie vom alten Fürstenhofe, der all dieses Leben barg, heute kein Stein mehr auf dem anderen ruht; doch eines ist uns geblieben: ihr Geist lebt in unzähligen ihrer Schülerinnen und Amtsgenossinnen. Fräulein Victorinens Berufsfreudigkeit und strenge Pflichttreue werden uns stets als leuchtendes Vorbild dienen. Was sie während ihrer langen Lehrthätigkeit unermüdlich gesäet, es hat schon schöne Früchte getragen, doch es keimt und blüht noch immer fort. Und noch manche Mutter wird ihren Kindern in Liebe und dankbarer Ehrfurcht ihren Namen nennen. Ja, es muss gesagt werden: Fräulein Rehn war eine Lehrerin, wie man sie in unserer kleinen, charakterschvvächlichen Zeit leider nur sehr selten mehr findet. Sie liebte ihren Beruf über alles , und ihre Seele war voll Dankes gegen die Vorsehung, die sie in eine von Spuren selbstverleugnender Arbeit erfüllte Wirkensstätte geführt hatte. Wahr und offen, ehrlich und frei bekannte sie sich zur Fahne des Fortschrittes und der Geistesfreiheit, und die Worte, die man von ihrer Lippe hören konnte, wenn die Rede auf die Püffe und Anfeindungen kam, die die österreichische Volksschule auch in neuester Zeit auszuhalten hatte, wie unterschieden sie sich von den vorsichtigen Äußerungen, die bei solcher Gelegenheit von den Zungen der meisten unserer heutigen Lehrerinnen schleichen! Wer Fräulein Rehn nur oberflächlich kannte, mochte vielleicht den Eindruck bekommen, dass in dem kleinen, schwachen Körper viel Geist und wenig Gefühl wohne. Das wäre die falscheste Beurtheilung, die Fräulein Victorine zutheil werden könnte. Ja, Gefühlsduselei und wehleidige Heuchelei waren ihr fremd und verhasst. Was sie nicht fühlte, das konnte sie nicht sagen; dazu erschien sie und jeder andere ihr zu gut. Ihr Herz aber war warm und reich, und wer den geläuterten Inhalt ihres Lebens und Fühlens zu genießen befähigt war, der fühlte auch, wie segenskräftig sie ihr Wesen auf andere zu übertragen wusste. Freilich, streng war Fräulein Victorine, mit sich selbst und mit anderen. Auch für ihre Gefühle forderte sie immer eine klare Vorstellungsunterlage. Sie wollte den Kopf durch bedeutende Gedanken beschäftigen und sich dadurch erst den Weg zum Herzen bahnen. Wo sie aber die Vorbedingungen hiezu nicht fand, da schwieg sie lieber, denn es that ihr wehe, wenn ihre Gedanken über die Köpfe hinwegflogen und die Herzen kalt ließen. So konnten nur wenige Menschen ganz herzwarm mit ihr Zusammenkommen. Nicht lange hat unsere liebe Freundin den Frieden des Amtsfeierabends und den Segen eines von schönster Geschwisterliebe durchsonnten Familienlebens an der Seite ihx-es Bruders, des Generalconsuls Alexander v. Rehn, in Wien genossen. Die schöne Jahreszeit verbrachte sie regelmäßig in ihrem geliebten Laibach, das ihr durch die Gräber der Ihrigen geweiht war. Sorgenfrei und heiter hätte das Leben der theuren Collegin dahinrinnen können, wenn nicht die schleichende Krankheit, dieser böse Gast, unvermerkt in ihrem Körper eingekehrt wäre. Mit frohen Erwartungen schied sie im letzten November von Laibach, und die unveränderte Elasticität des Geistes, die bewunde-rungswürdige Willensstärke, mit der sie jede Klage über ihren Zustand unterdrückte, weckte in ihren Angehörigen, die um ihr Leben bangten und zitterten, noch mit dem neuen Jahre die neue Hoffnung, dass die Kunst der Ärzte die geschwundenen Kräfte wieder heben und ersetzen werde. Es sollte nicht sein: am 25. Jänner endete der Tod den Radflug dieses arbeitsreichen und bewegten Lebens. Nun ruht sie längst in Frieden. Ihr Andenken aber und ihr Beispiel leben fort und werden fortleben, und wie ein goldenes Abendroth liegt die Erinnerung an ihre Liebe zur Jugend und zur freien Erziehungssehule auf den Herzen aller, die sie gekannt haben. Ihre Macht war die Liebe zur Schule, und die Liebe der deutschen Lehrerschaft Krains soll ihr schönstes Denkmal sein. Friede ihrer Seele! Hintner. Aus Stadt und Land. Veränderungen im Lehrstande. Der Volksschullehrer und bisherige Hilfslehrer für die cotnmerziellen Fächer an der Fachschule für Holzbearbeitung in Gottschee, Herr Matthias Petsche, wm'de zum Lehrer in der X. Rangsclasse an dieser Schule ernannt. Dem Werkmeister an der genannten Lehranstalt, Herrn Josef Ganslmayer, wurde der Fachlehrertitel verliehen. — Dem Oberlehrer an der I. städtischen Knaben-Volksschule in Laibach und Bezirksschulinspector in Krain-burg, Herrn Andreas Žumer, wurde der Directortitel verliehen.— Eine an der vierclassigen Volksschule in Sagor erledigte Lehrstelle wurde dem Fräulein Johanna Škerjanc in provisorischer Eigenschaft verliehen. —- Der Professor an der k. k. Staats-Oberrealschule in Laibach, Herr Bezirksschulinspector Clemens Proft, wurde zum Director des k. k. Staatsgymnasiums in Cilli ernannt. Dem Professor am k. k. Staatsgymnasium in Triest, Herrn Johann Leis, wurde eine Lehrstelle am k. k. Staats-Untergymnasium in Gottschee verliehen. Aus dem k. k. Stadtschulrathe. In der am 25. v. M. abgehaltenen Sitzung berichtete der Schriftführer über die seit der vorletzten Sitzung erledigten Schriftstücke. Bei dieser Gelegenheit wurde der Beschluss gefasst, für einen Lehrer, der freiwillig der Schuljugend Holzschnitzerei-Unterricht ertheilt, beim Gemeiuderathe nochmals um eine Remuneration anzusuchen, obwohl ein diesfälliges Gesuch bereits abfällig beschieden worden war. Dem Lehrer Franz Gale wurde die dritte, dem Lehrer Engelbert Gangl die erste Dienstalterszulage ab 1. Jänner 1901 zuerkannt. Das Gesuch eines Lehrers um eine Geldunterstützung wurde dem k. k. Landessehulrathe befürwortend vorgelegt und eine entsprechende Summe in Vorschlag gebracht. Die Aufforderung des k. k. Landesschulrathes um Äußerung bezüglich der Einführung einer Note für die äußere Form der schriftlichen Arbeiten an den Bürgerschulen und an den drei oberen Lehrstufen der Volksschulen wurde mit einhelliger Zustimmung begrüßt; auch wurde in diesem Sinne ein Beschluss gefasst. Ferner wurde beschlossen, am II. städtischen Kindergarten neben der Kindergärtnerin eine Leiterin, die das Reifezeugnis für allgemeine Volksschulen besitzt, anzustellen. Mit Befriedigung wurde zur Kenntnis genommen, dass sich die Lehrerin Maria Marout bereit erklärt hat, dieses Amt unentgeltlich zu übernehmen. Öffentliclikeitsrecht. Der Minister für Cultus und Unterricht hat der einclassigen Privatr-Volksscliule mit deutscher Unterrichtssprache in Domschale das Öffentlichkeitsrecht, vom Schuljahre 1900/1901 angefangen, zuerkannt. Zu Mitgliedern des krainischen Landesschulrathes wurden für die nächste sechsjährige Funetionsperiode ernannt: der Beligionsprofessor an der k. k. Lehrer- und Lehrerinnen-Bildungs-anstalt in Laibach, Herr Anton Kržič, der Professor an der theologischen Diöcesan-Lehranstalt in Laibach, Herr Dr. Josef Lesar, der Director der k. k. Staats-Oberrealschule in Laibach, Herr Schulrath Dr. Rudolf Junowicz, und der Oberlehrer Johann Pezdiö in Krainburg. Schulneubau. Das vom Herrn Grafen Leo Auersperg auf eigene Kosten erbaute und zur Unterbringung einer einclassigen Volksschule in Auersperg bestimmte Schulgebäude ist bereits fertiggestellt. Die Begutachtung desselben fand am 12. v. M. statt. Personalnachricht Der Centraldirector der Schulbücherverläge, Herr Hofrath Franz Šuklje, trat diesertage in den bleibenden Ruhestand. Aus diesem Anlasse wurde ihm die allerhöchste Anerkennung für seine vorzügliche Dienstleistung bekanntgegeben. Wie wir vernehmen, hat Hofrath Šuklje Laibach zum Ruheheim seiner Amtsabgeschiedenheit gewählt. Dem Andenken Professors Wilhelm Vossens. Dem im März 1895 zu Wien verstorbenen, um die naturwissenschaftliche Erforschung des Landes Krain hochverdienten Gelehrten, pflicht treuen Schulmanne und liebevollen Erzieher, Professor Wilhelm Voss, zu Ehren hat die Section «Krain» des deutschen und österreichischen Alpenvereines, deren seinerzeitiger Obmann der längst. Verewigte war, eine neue Schutzhütte auf dem Mojstrovkapasse bei Kronau «Voss-Hütte» benannt. Aus Kärntner Lehrerkreisen. Der Lehrer Herr Ludwig Luib wurde definitiv an der Knaben-Volksschule in St. Veit angestellt, der Lehrer Herr Max Zill in St. Leonhard i. L. zum Schulleiter in Ingolsthal, der Unterlehrer Herr Albin Muzik in St. Michael ob Bleiburg zum Lehrer an der Schule in Poggersdorf ernannt, der Lehrer Herr Michael And ritsch von St. Jakob im Rosenthale in gleicher Eigenschaft nach Suetschach versetzt und der Unterlehrer Herr Johann Fleiß in Prävali der Volksschule in Untermitterdorf zur Dienstleistung zugewiesen. Dem Schulleiter Herrn Franz Adlassnig in Preims wurde aushilfsweise die Ertheilung des Religionsunterrichtes an der dortigen Schule übertragen. Neues Lehrmittel. «Ein slovenischer Erdglobus» — wie das hiesige Amtsblatt sich ausdrückt — gelangte kürzlich im Verlage Hölzl in Wien zur Ausgabe. Der Globus, dessen Nomen-clatur Profesor Franz Orožen besorgt hat, ist im Maßstabe von 1:50,000.000 gehalten und kostet, sammt Kistchen 16 K. Das Lehrmittel wurde vom k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht bereits zum Unterrichtsgebrauche an allgemeinen Volks- und Bürgerschulen, Lehrer- und Lehrerinnen-Bildungsanstalten mit slovenischer Unterrichtssprache approbiert. Neuer Kindergarten. Wie man uns mittheilt, hat der k. k. Landesschulrath die Satzungen für den vom evangelischen Frauenverein zu errichtenden Kindergarten genehmigt. Die Erölfnung desselben soll am 18. März stattfindeu. Hört! Unter den vom krainischen Landesausschusse neu ernannten Mitgliedern der k k. Bezirks-schulräthe befinden sich auch ein Mittelschuldirector und sogar ein Angehöriger des Volksschullehrstandes. Es sind dies die Herren Schulrath Dr. Franz Detela in Rudolfswert und Oberlehrer Johann Škrbin ec in Weichselburg, von denen der erstere dem k. k. Bezirksschulrathe für Rudolfswert, der letztere dem für Littai angehört. Vermächtnis. Der kürzlich in Laibach verstorbene k. k Landtafeldirector i. R. Herr Josef de Redange hat u. a. auch den Deutschen Schulverein mit einem Legate von 200 K und dürftige Schüler an der k. k. Oberrealschule in Laibach mit einem solchen von 100 K bedacht. Verlängerte Weihnachtsferien. Der Minister für Cultus und Unterricht hat durch einen jüngst erflossenen Erlass angeordnet, dass in Schulgemeinden mit mehr als zehn Schulelassen zum Zwecke .der gründlichen Säuberung der Schulräume zwei Tage im Anschlüsse an die jetzt bestehenden Weihnachtsferien freizugeben sind. Von der Gottscheer Sprachgrenze. (Hoffnungen und Wünsche.) Die Gemeinde Obergras im Gottscheeischen hat nun doch ihren heiß ersehnten deutschen Lehrer Herr Johann Lackner, bisher Lehrer in Mosel, hat vor kurzem den ihm verliehenen Posten in Obergras angetreten. Wie wir hören, ist er ein braver Schulmann, dessen Pflichteifer und Lehrgeschick schon schöne Erfolge zeitigten. — Auch die Suchener Schule, hart an der westlichen Sprachgrenze des Gottscheer Ländchens gelegen, ist derzeit ohne Lehrer. Dieser Posten ist einer der dornenreichsten im Lande. Wer im Suchener Schulhäuschen sein Heim einzurichten gedenkt, braucht viel Öl auf die Lampe seiner Berufsliebe, wenn die Flamme nicht verlöschen soll. Gold ist freilich dort auch nicht zu fischen, aber Herzen sind zu gewinnen. Wen solch ein Gewinn froh und reich macht, der setze seinen Fuß nach Suchen. Ist der Mann stark im Thun und muthig im Leiden, dann kann auch der Buchener Schule der langersehnte Friede werden! Ein dankbares Arbeitsfeld der Lehrerschaft. Der von Professor Adolf Hauffen in Prag über den Abschluss seiner im Aufträge der Gesellschaft zur Förderung deutscher Wissenschaft, Kunst und Literatur in Böhmen erüffneten Sammlung von volksthümlichen Überlieferungen in Deutschböhmen erstattete Bericht (Mittheilungen Nr. XI) stellt in Worten warmer Anerkennung den wertvollen Antheil fest, den die deutsche Lehrerschaft Böhmens an dem mühevollen Werke des Aufzeichnens und Sammelns nahm. Der verständnisvollen und unermüdlichen Mitwirkung der deutschen Volksschullehrer ist es vor allem zu danken, dass ein so großer Theil der mündlichen Überlieferungen des deutschen Volkes in Böhmen (Sagen, Lieder, Tänze, Heime, Redensarten, landwirtschaftliche und Zunftbräuche, Ortsneckereien, Segenssprüche, Volksschauspiele, Räthsel, Gebete, Wetterregeln u. a.) bereits der Vergessenheit entrissen worden ist und, nach landschaftlichen Gesichtspunkten geordnet, der Bearbeitung und wissenschaftlichen Ausbeute harrt. Das ist ein erhebendes Beispiel, wie aus Kleinem Großes, aus losen, wirren Werkstücken ein wohlgefügter Bau zusammengesetzt werden kann. Kann der Gottscheer Lehrerschaft zur Nachahmung empfohlen werden Rundschau. Kärnten. Vom amtlichen Kärntner Schulblatt, dessen Erscheinen wir kürzlich nach Blätterstimmen ankündigten, hört man kein Wort; vielleicht überlegt sich’s die kärntische Lehrerschaft doch, die Fachpresse um ein so unnützes und heute mindestens ganz unzeitgemäßes Glied zu be reichern. Aber auch das in der vorjährigen Hauptversammlung zu Völkermarkt beschlossene Bundesorgan, das als Beilage zur «Deutsch-österreichischen Lehrerzeitung» erscheinen soll, lässt derzeit noch auf sich warten. Wir fürchten sehr, dass beide Absichten ins Wasser fallen werden, denn allein und aus sich selbst ein Blatt zu schreiben und zu erhalten. haben die guten Kärntner Collegen sich wohl schon entwöhnt. Losgelöst von der Arbeits- und Strebensgemeinschaft der Standesgenossen aber ist der Lehrer ein loses Blatt im Winde. Unser Ideal wäre ein gemeinsames Fachblatt der deutschen Kärntner, Krainer und küstenländischen Lehrerschaft, männlich geschrieben, umsichtig geleitet und aus allen drei Ländern brav und sorgsam bedient! Wo ist der Siegfried, der uns diesen südösterreichischen Arbeitsring zusammenschweißen hilft? — — Steiermark. Ein Vorfall, der sich in der letzten kurzen Tagung des steiermärkischen Landtages in der Grazer Landstube abspielte, zeigte wieder, wie es mit der so oft hoch und theuer versicherten Lehrerfreundlichkeit gewisser deutscher Abgeordneter bestellt ist. Als die Besoldung eines Secundararztes in Leoben besprochen wurde, bezeichnete Abgeordneter Größwang diese Besoldung (600 K nebst Verpflegung und freier Wohnung) unter den heutigen Verhältnissen als die eines Taglöhners. Leider aber ließ sich der Redner in der Folge zu einer sinnlosen und widerlichen Anrempelung der Lehrerschaft hinreißen, indem er darauf hinwies, dass das Land drei Millionen Kronen für die Lehrer bewilligt, von dieser Seite aber nur traurige Erfahrungen gemacht und schnöden Undank geerntet habe. Der Abgeordnete Walz begleitete diese ebenso verständnisbaren als übelwollenden Ausführungen natürlich mit einem aus voller Brust hinausgeworfenen «Richtig!». Vielleicht stellen sich die Herren vor, dass die Lehrer für den hingeworfenen mageren Knochen jedem einzelnen Abgeordneten die Hand zu küssen hätten! In Lehrerfragen sind halt von jeher die Ausfälle in den Landtagen häufiger zu finden, als die guten — Einfälle. Böhmen. Die zu gewärtigende Schaffung eines neuen Gehaltsgesetzes in der nächsten Landtagssession wird die deutsch-böhmische Lehrerschaft nicht ungerüstet finden. Am 2. d. M. hielt der vom Ausschüsse des Deutschen Landes-Lehrervereines in Böhmen eingesetzte Unterausschuss gemeinschaftlich mit drei Vertretern der tschechischen Lehrerschaft eine Berathung ab, in der der ganze Complex der Lehrergehaltsfrage sammt den Bedeckungsvorschlägen und der Angelegenheit des Gehaltsprovisoriums gründlich durehberathen wurde. Den Berathungen lag eine vom Abgeordneten Legier angefertigte Übersicht zugrunde, die eine Gegenüberstellung aller Anträge der Schulcommission, der Minoritätsanträge Leglers und der Forderungen der Lehrerschaft bot. Zugleich wurde das taktische Vorgehen nach allen Richtungen hin erörtert und festgestellt, so dass von Seite der Lehrerschaft nichts versäumt werden wird, um die Angelegenheit in Fluss zu erhalten und sie einer entsprechenden Lösung zuzuführen. — Betreffs der Nichtdurchführbarkeit des Provisoriums gab der Unterausschuss seiner Entrüstung darüber Ausdruck, dass der Landtag wichtige Fragen, die die Lehrerschaft betreffen, in so leichtfertiger Weise behandle, und sprach zugleich die bestimmte Erwartung aus, der Landtag werde den begangenen Fehler in geeigneter Form gutzumachen suchen. Istrien. Eine neue deutsche Staatsschule wird demnächst in Pola errichtet werden. Die Regierung hat zu diesem Zwecke bereits 100.000 K präliminiert. * * * Sachsen. Der Dresdener Lehrerverein behandelte kürzlich die hygienische und pädagogische Bedeutung des fünfstündigen Vormittagsunterrichtes und der freien Nachmittage. Die Versammlung nahm folgende Entschließung an: 1 ) Den durchgehenden fünfstündigen Unterricht halten wir für eine geringere Belastung als den Nachmittagsunterricht, vorausgesetzt eine günstige Mischung der Lehrfächer, genügend lange Pausen und eine gute Ausnützung derselben; 2.) ist der Nachmittagsunterricht nicht zu umgehen, so soll er in der Regel nicht vor 3 Uhr beginnen. England. Ein amtlicher Ausweis über Englands Schulwesen enthält die erstaunliche Mittheilung, dass die Anzahl der weiblichen Lehrpersonen die der männlichen weit übertrifft. Im Jahre 1870 betrug die Zahl der ersteren nur 8800, während sie heute auf die Riesenziffer von 80.057 angelaufen ist, denen nur 28,978 Lehrer gegenüberstehen. Obwohl die letzte Zählung nachwies, dass im vereinigten Königreiche 860.000 mehr weibliche Bewohner als männliche vorhanden waren, wird jener Gegensatz doch nicht dadurch hervorgerufen. In der Presse wird der Umstand dadurch erklärt, dass die männliche Jugend hinter der weiblichen «in der Geduld zurückbleibe* und deshalb die einem Lehrer erwachsende Pflichtarbeit nicht gerne übernähme. Die Verhältnisse anderer Länder beweisen das Gegentheil. IszEannlg'fa.ltlg-es. Das neue Parlament und die Lehrerschaft. In den neuen Reichsrath zogen bekanntlich auch sieben Lehrer als gewählte Volksvertreter ein. Es sind dies der wackere Vorarlberger Oberlehrer Joh. Drexel (Deutsche Volkspartei), der nach heißem Kampfe wiedergewählt wurde, die beiden Alldeutschen Franz Schreiter und Josef Kasper, der Socialdemokrat Karl Seitz, die tschechischen Lehrer Josef Sokol (Jungtscheche) und Josef C z e r n y (Tschech.-nat. Arbeiterpartei) und der clericale Lehrer Martin Thurnher aus Vorarlberg. Die Anzahl der schulfreundlichen Stimmen hat also eine bedeutende Stärkung erfahren. — Der Ausschuss des «Deutsch-österr. Lehrerbundes» hat den einstimmigen Beschluss gefasst, durch die Abgeordneten Drexel, Kasper, Schreiter und Seitz die Gehalts- und Disciplinarfrage der Lehrerschaft im neuen Parlament in einer der ersten Sitzungen durch die Einbringung von Dringlichkeitsanträgen in Fluss zu bringen. Dagegen erachtete es der Ausschuss als derzeit nicht angezeigt, zum Zwecke der Förderung dieser beiden Angelegenheiten eine Bundesversammlung oder eine allgemeine Lehrerversammlung einzuberufen. Die im Parlament zu vertretenden Forderungen sind identisch mit den bekannten Bescblüssen, welche seitens der großen Lehrertage in Wien 1899 und in Aussig 1900 einhellig gefasst wurden. Der Wiener Lehrerhaus-Yerein zahlt für das abgelaufene Jahr nahezu 90.000 K als Rabatt an die Vereinsmitglieder. Das ist ein Erfolg, wie er kaum ertx’äumt werden konnte! Gegenwärtig ist die Leitung des rührigen Vereines wieder mit den Vorbereitungen zu einer Studienreise nach Norwegen und Schweden beschäftigt. Neues Fachblatt. Mit 15. Jänner ist in Czernowitz ein neues deutsches Halbmonatsblatt unter dem Titel «Freie Lehrerzeitung» erschienen. Das freisinnige Blatt, das jeder Nationalität freie Bewegung lassen und Standesfragen nur vom Standpunkte des Lehrers behandeln will, verdient die kräftigste Förderung. Einheitliche deutsche Rechtschreibung. Im deutschen Reichstage ist jüngst eine Resolution eingebracht worden, durch die der Reichskanzler ersucht wird, baldigst geeignete Schritte zu thun, um für das Reichsgebiet und, soweit angängig, auch für die benachbarten deutschen Sprachgebiete von Österreich-Ungarn und der Schweiz eine möglichst gleichmäßige deutsche Rechtschreibung zu erzielen. Frauen als Lehrerinnen in Knabenschulen sind nach der Meinung der Mehrzahl der Theilnehmer am Congresse für Unterrichtsreform in Paris durchaus kein Unglück für diese Schulen. Der Congress erwartet vielmehr von dem weiblichen Einflüsse eine Veredelung der heranwachsenden männlichen Jugend und eine Milderung der durch die ausschließlich von Männern geleitete Schule oft hervorgerufene Verrohung. Vom gemaßregelten Collegen Reliling. Der im letzten Sommer aus dem Schuldienste entlassene College Rehling hat gegen diesen Act Lueger’scher Willkür bekanntlich eine Beschwerde beim Ministerium überreicht. Ohne das Ergebnis dieses Einspruches abzuwarten, sperrte man ihm den Gehaltsbezug. Jüngsthin erhielt nun die Stadtgemeinde Wien von der obersten Schulbehörde den stricten Auftrag, die gesperrten Bezüge vom August v. J. an nachzuzahlen und den Gehalt solange an Rehling auszufolgen, bis die noch nicht in Rechtskraft erwachsene Angelegenheit entschieden sein wird. An die Gottscheer Lehrerschaft! Vom Centralvereine für Bienenzucht in Österreich, der seinen Sitz in Wien hat, erhielt Gefertigter durch Herrn Alois Alfonsus, Wanderlehrer für Bienenzucht und Schriftleiter des Vereinsorganes «Der Bienen-Vater», folgendes Schreiben: «Wäre es nicht möglich, in Gottschee und Umgebung einen Bienenzucht-Zweigverein ins Leben zu rufen? Zur Gründung eines solchen Zweigvereines sind nur zehn Beitrittserklärungen nöthig. Und zehn Imkerfreunde werden in der Gottscheer Gegend wohl aufzutreiben sein. Die Vorträge bei den Versammlungen honoriert der Centralverein oder er entsendet einen seiner Wanderlehrer. Der Zweigverein bekäme eine Bibliothek etc. von der Centrale umsonst. An Mitgliedsbeitrag bestimmt der Zweigverein 90 kr. oder 1 fl. Davon sind an die Centrale nach Wien per Mitglied 80 kr. einzusenden. Dafür erhält aber jeder Mitglied am 1. jedes Monates den , Bienen-Vater1 zugesendet, welcher sonst für Niehtmitgliedes 1 fl. 50 kr. kostet. 10 bis 20 kr. gehören der Zweigvereinscasse. Die Zweigvereine haben das Recht, Versammlungsanzeigen im ,Bienen-Vater“ unentgeltlich zu veröffentlichen. Auch hat jedes Mitglied das Recht zur unentgeltlichen Benützung der Rubrik , Honigmarkt“, also ein Mittel, seinen Honig und andere Bienenerzeugnisse besser au Mann bringen zu können. In diese Rubrik kann jedes Mitglied jährlich auch eine Annonce mit zehn Worten umsonst aufgeben. Ferner Preisnachlass beim Inserieren etc. Kurz der Verein bietet viele Vortheile, die Pflichten der Mitglieder sind aber geringe. Wie ersichtlich ist, bezweckt ein solcher Verein die Hebung der Bienenzucht und Verbreitung des rationellen Bienenzuchtbetriebes. Die Mittel zur Erreichung dieses Zweckes bilden nach § 3 der Statuten: 1.) Öffentliche Vorträge und praktische Demonstrationen bei Versammlungen, in Schulen und auf Bienenständen; 2.) Führung einer Vereinsbibliothek und eines Museums; 3.) Veranstaltung und Beschickung von Ausstellungen, verbunden mit Preisvertheilung, Belobungen und Belohnungen für hervorragende apistische Leistungen; 4.) Errichtung von Vereinsund Muster-Bienenständen; 5.) Veranstaltung von Wanderversammlungen; 6 ) Beschickung von Bienenzüchter-Versammlungen und Verkehr mit anderen Bienenzüchter-Vereinen; 7.) Vermittlung des Absatzes unverfälschter Bienenzuchtserzeugnisse der Mitglieder. So könnten die Versammlungen eines solchen Zweigvereines bald in dem einen, bald in einem anderen Orte abgehalten werden. Gehen wir Gottscheer Lehrer also aus Werk, arbeiten wir mit an der Organisation der österreichischen Imker, zu unserem Wohle sowie auch zum Wohle der Bevölkerung, denn Gefertigter kennt in seiner Schulgemeinde nicht rationelle Bienenzucht betreibende Bienenzüchter, welche klein angefangen haben, und jetzt trotzdem schon an Honig und Wachs jährlich 50 bis 60 fl. einnehmen, obwohl sie das Kilogramm Honig nur um 33 bis 35 kr. verkaufen. Falls aber in Gottschee ein Bienenzuchtzweigverein zustande kommen würde, könnte dadurch das Kilogramm Honig leicht um 1 fl bis 1 fl. 50 kr. verkauft werden. Der Betrieb der Bienenzucht hat aber auch noch den Vortheil, dass durch denselben auch die Ertragfähigkeit der Obstgärten in der Gottscheer Gegend auf eine ergiebigere Weise gehoben werden könnte, da die Bienen beim Absammelu des Honigs von Baumblüte zu Baumblüte den Blütenstaub übertragen und durch diesen übertragenen Blütenstaub die einzelnen Blüten befruchten, was im Gegentheile nicht der Fall wäre. Also frisch ans Werk, und trachte ein jeder Gottscheer Lehrer, «Bienenzüchter» zu werden und auch bei der Bevölkerung für den Betrieb der Bienenzucht thätig zu sein. Es wäre deshalb sehr angezeigt, wenn bei der nächsten Gottscheer Lehrerversammlung die Errichtung eines solchen Zweigvereines in die Tagesordnung aufgenommen und darüber verhandelt würde.» Mitterdorf bei Gottschee, im Monate Jänner 1901. Georg Erker Oberlehrer. 4! Pädagogisches Jahrbuch der Wiener pädagogischen Gesellschaft. Behufs Veröffentlichung im «Pädagogischen Jahrbuche 1901» (24. Band) werden die. Herren Vortragenden gebeten, eventuell angenommene oder aufgestellte Thesen (Leitsätze) dem Gefertigten einzusenden. (Man wolle gefälligst beachten: 1. Thema, 2. Kernsätze oder Thesen, 3. Ort und Zeit der Verhandlung, 4. Name und Wohnort des Referenten.) Anton Zens Redaeteur des «Pädagogischen Jahrbuches» Wien, IX., Porzellangasse 36. * * * Lehrerhaus-Vereins-Kalender für 1901. Wie in den Vorjahren, gibt der Lehrerhaus-Verein in Wien auch heuer wieder einen Wandkalender heraus. Dieser schöne, künstlerisch ausgeführte Wandkalender (Format 50X60 cm), der einen prächtigen Zimmerschmuck bildet, wird an die Vereinsmitglieder zum Selbstkostenpreise, d i. zum Preise von 80 h (sammt Zusendung 1 K) abgegeben. Dem vielfach geäußerten Wunsche um unentgeltliche Abgabe des Kalenders kann laut Verlautbarung in der November-Nummer 1898 der «Mittheilungen» unter keinen Umständen willfahrt weiden, was wir gütigst zu beachten bitten. Bestellungen werden unter gleichzeitiger Einsendung des Geldbetrages unter der Adresse: Kanzlei des Lehrerhaus-Vereines in Wien, HI/3, Beatrixgasse 28, erbeten. * * * Ein Wort für Schelivskys Rechenapparat! Die hiesige Privat-Volksschule erhielt vom Herrn Fabrikanten Jacques Oberwalde r in Dom schale den in Östen-eich-Ungarn, Deutschland, Belgien, Italien und Russland patentierten Rechenapparat von Schelivsky, Lehrer in Gloggnitz, Niederösterreich, gespendet. Dieser Apparat, der nach zahlreichen fachmännischen Attesten die russische Rechenmaschine und andere ähnliche Apparate sehr bald verdrängen wird, ist nicht nur für den elementaren Rechenunterricht, sondern auch für das Bruchrechnen in höheren Abtheilungen äußerst handsam und praktisch. Da ich ihn schon wiederholt und an verschiedenen Schulen in Verwendung gehabt habe, kann ich mich darüber nur durchaus günstig aussprechen. Ein Stück dieses Apparates wurde u. a. am 18. November 1899 zum Gebrauche beim Unterrichte der jüngsten Kinder Sr. Majestät des deutschen Kaisers bestellt. Preis: 45 K. Bestellungen sind an den Patent-Inhaber Schelivsky, Gloggnitz, Niederösterreich, zu richten. Mich> Witzanij derzeit Leiter der deutschen Privat-Volksschule in Domschale. Bücher-, Lehrmittel- und Zeitungsschau. Naturlehre für Volksschulen in ausgeführten Lectionen. Eine Handreichung für Lehrer und Seminaristen. Von Theodor Krausbauer (Odo Twiehausen). Zweite, umgearbeitete Auflage. Leipzig, Dürr, 1901. Preis: 3 Mk. 30 Pf. — Die Twiehausen’schen «Präparatiouen» sind zu bekannt, als dass ich noch ein Wort zu ihrer Anpreisung sagen müsste. Wie das Gebiet der naturkundlichen Methodik heute überhaupt ein vielumstrittenes ist, so haben auch die Twiehausen’schen Bücher Tadler und Lobredner gefunden. Mag man aber über die Grundsätze, die für die Anordnung des Stoffes in der Naturkunde, besonders beim Unterrichte in Volksschulen, wie immer denken: das wird man sagen müssen, dass die neue Auflage gegenüber der ersten in der Stoffgruppierung einen bedeutenden Fortschritt aufweist. In dieser Beziehung scheinen die Bücher von Seifert, Partheil und Probst, Pfalz, Quehl u. a. nicht ohne mächtigen Einfluss auf den Verfasser geblieben zu sein. Aber auch die Behandlung des Stoffes hat einige dankenswerte Umgestaltungen erfahren. Die Ziele sind nunmehr fast immer in entsprechender Weise formuliert worden. Zugewachsen ist Einiges im Gebiete der Mechanik fester Körper. Die «Präparationen» werden jedem Lehrer, der sich auf den schlüpfrigen Pfaden des naturkundlichen Unterrichtes in der Volksschule noch nicht sicher fühlt, außerordentlich gute Dienste leisten können. Wer sich über die alten und neuen Principien und Methoden des naturkundlichen Unterrichtes unterrichten und die Stellung Twiehausens zu den Reformbestrebungen älterer und neuerer Zeit kennen lernen will, dem empfehlen wir das Büchlein von Gustav M e 1 i n a t: « Die Methodik der Naturkunde» (Halle, Schrödel, 1900. Preis: 2 Mk. 20 Pf.) als zuverlässigen Führer. E. Über Sehülerausflüge. Von Ludwig Mainzer. Bielefeld, A. Helmich. Preis: 75 Pf. Ein treffliches Sclmftchen, das auf eine Seite der Jugenderziehung aufmerksam macht, die der Beachtung der Erzieher in Schule und Haus leider noch viel zu fern abliegt. Der Verfasser, der überall aus der Erfahrung heraus spricht, tritt mit Eifer für die Schülerausflüge ein, denen er einen großen psychischen und physischen Wert für die Jugend zuschreibt. Dass das Büchlein selbst Nachtausflüge empfiehlt, die in den Kindern richtige Vorstellungen über nächtliche Vorgänge und Erscheinungen wecken und sie von Gespensterfurcht freimachen sollen, wird manchem vielleicht als ein etwas gewagtes Experiment erscheinen. Lesenswert ist das Schriftchen gewiss für jeden Lehrer. — Z. Bau, Leben und Pflege des menschlichen Körpers in Wort und Bild. Nach vorheriger Begutachtung durch Schulmänner für Schüler herausgegeben von Prof. Dr. Karl Ernst Bock. 17. Auflage, neu durchgesehen von Medieinalrath W. Camerer in Urach. Leipzig, Keils Nachfolger, 1900. Preis für Schulen: 75 Pf. Leitfäden für Somatologie und Gesundheitslehre sind nicht immer fehler- und einwandfrei. Das vorliegende Buch gehört zu den besten, methodisch geschicktesten, schulwirtschaftlich weisest bemessenen Führern auf diesem Gebiete Durch eine klare und anschauliche Darstellungsweise ist es wohl geeignet, den Schüler ins Verständnis über Bau und Verrichtungen des menschlichen Körpers einzuführen und auf diesem Grunde eine Anzahl von Gesundheitsregeln und Winken für die Pflege einzelner Körpertheile und Gewebe aufzubauen. Ich füi'chte nicht, dass es ein Lehrer enttäuscht aus der Hand legen wird. Dazu ist es vortrefflich ausgestattet, wie man es von dem Keil’schen Verlage nicht anders gewohnt ist. Dr. H. In der Sammlung «Erzählungen für Jugend und Volk», Graz, Verlag von Ulrich Mosers Buchhandlung (J. Meyerhoff), erschien kürzlich Band V mit einem Beitrage unserer ausgezeichneten österreichischen Jugendschriftstellerin Auguste Groner, betitelt: «Der geheimnisvolle Mönch», eine Erzählung, die, wie die meisten Schriften dieser Autorin, einen historischen Stoff behandelt. Die genannte Geschichte spielt in der grünen Steiermark auf dem uralten Schlosse eines der edelsten Geschlechter, dem heute noch bestehenden Teuffenbach, und das Buch selbst ist dem hochverdienten, in Krieg und Frieden gleich als vaterländischen Geschichtsforscher berühmten Albin Reichsfreiherrn von Teuffenbach von der Verfasserin gewidmet worden. Die Erzählung von dem geheimnisvollen Mönche, einem ehemaligen Edelherrn aus ansehnlichem steirischen Geschlechte, führt ihre Leser weit zurück in gar rauhe, schwere Zeiten, als Krieg und Pest im Lande herrschten und auf den Burgen Angst und Sorge eingekehrt war. Zwischen all diesen wahrheitsgetreu und farbenfrisch geschilderten, durch die Türkeneinfälle hervorgerufenen bösen Ereignissen flicht Frau Groner eine fesselnde Episode aus dem Schlossleben auf Teuffenbach ein , die wohl geeignet erscheint, das Herz der Jugend zu rühren und den Sinn für alles Edle und Wahre in ihr zu wecken. Trotzdem eine schwere Blutschuld auf dem «Bruder Arelin», eben dem geheimnisvollen Mönche, lastet, weiß er durch sein späteres entsagungvolles, bloß dem Guten geweihtes Leben sich die Liebe aller Burginsassen in so hohem Grade zu erwerben, dass ihm, als endlich seine Schuld an den Tag kommt, sogar der Sohn jenes Ritters verzeiht, den er dereinst in jugendlicher Übereilung erschlug und der sein eigener Bruder gewesen. Insbesondere gelungen ist die Zeichnung des Mönches und der jugendlichen Erscheinung des Junkers Lutz. Das schmucke Bändchen umfasst 200 Seiten, ist mit vier Bildern geziert und, wie alle Bände der Collection Moser, zu dem billigen Preise von bloß 2 K erhältlich. H. v. R. Umläufe: Pädagogische Brosamen. Von Fr. Polack. 3. Jahrg., Wittenberg, Herrose. Preis: 1 Mk. 50 Pf. Die Jugendliteratur der Gegenwart. Von O. Albrecht. Leipzig, Kempe, 1901. Preis: 50 Pf. Das XIX. Jahrhundert in Wort und Bild. Von Hans Kraemer. 69.—72. Lieferung. Berlin, Leipzig, Wien und Stuttgart, Bong & Comp. Preis der Lieferung: 60 Pf. Hilfsbuch für den Physikunterricht im Seminar und für die Hand der Lehrer. Von L. Busemann. Leipzig, Dürr, 1901. Preis: 3 Mk. 20 Pf. Flugschriften des Neuen Frankfurter Verlages. I. Der Katholicismus als Princip des Rückschrittes. Von C i t r am o n tan u s. Frankfurt, Neuer Frankfurter Verlag, 1900. Die österreichische Gebäudesteuer. Von A. Zeltner. Wien, Lechner. Preis: 1 K 70 h. Rathgeber in allen Fragen der Zuständigkeit. Von A. Zeltner. Wien, Lechner. Preis: 48 h. Richtig Fatieren und Recurrieren. Von A. Zeltner. Wien, Lechner. Preis: 48 h. Sänger-Compass. Von Ernst Förderer. Stuttgart, Auer. Amtliche Lehrstellen-Ausschreibungen. An der dreiclassigen Volksschule in Weixelburg wird die zweite Lehrstelle mit den gesetzlichen Bezügen zur definitiven Besetzung auss'eschriehen. Gehörig instruierte Gesuche um diese Lehrstelle sind im vorgeschriebenen Dienstwege bis 3. März 1901 hieramts einzubringen. K. k. Bezirksschulrat!! Littai am 3. Februar 1901. An der einclassigen Volksschule in Roh wird die Lehrer- und Leiterstelle mit den systemisierten Bezügen zur definitiven, eventuell provisorischen Besetzung ausgeschrieben. Gehörig instruierte Gesuche sind bis 28. Februar 1901 im vorgeschriebenen Dienstwege hierorts einzubringen. K. k. Bezirksschulrath Gottschee am 26. Jänner 1901. Dank. Der löbliche Ausschuss der Ortsgruppe Laibach des Deutschen Schulvereines spendete der hiesigen Volksschule für arme deutsche Schulkinder 20 K. Für diese hochherzige Spende wird hiemit der tiefgefühlte Dank ausgesprochen. Ebenthal am 29. Jänner 1901. Hans Wiltine, Schulleiter. Briefkasten. R. in O. Wir haben den Aufsatz verfolgt und bei der famosen Lehrprobe über den «Grafen von Habsburg» uns — an den Kopf gegriffen. Wenn das «national unterrichten» heißt, dann darf man wohl in die Litanei das Gesätz.lein einsetzen: «Vordem nationalen Unterrichte — verschone uns, o Herr!» Deutschen Gruß! P. in M. War mir bis heute nicht möglich, denn eine heillose Grippe kettet mich seit 7. d. M. ans Bett. Sobald es geht, brieflich. Freundlichen Gegengruß! W. in E. Die Einrückung kostet nichts. Betrag wurde Ihnen bei der Verwaltung der «Schulztg.» gutgeschrieben. Herzliche Grüße! W _E J? T_ Jl _E_ M ^/ERTHEIJVL-Nähmaschinen Das in fast allen Orten der Monarchie eingeführte ähmaschinen=Versandthaus * WIEN, VII Mariahilferstrasse 62 % % rühmlichst bekannt durch seine Lieferungen an Mitglieder von Lehrer- und STRAUSS v^daliLn«"6"'geräuschlos und leicht S“’aiieÄ besserungen der Neuzeit ausgestattete J~ vorzüglichste Familienmaschine der | + ■|| Gegenwart für Fußbetrieb, mit Verschlu?skasten 1 We r-tH ei m -El ectr a. Nr. 2 fl. 35.50 Electra Nr. 5 fl. 41. — Vier Wochen Probe, fünf Jahre schriftliche Garantie — Maschinen, die sich in der Probezeit nicht vorzüglich bewähren, nehme ich anstandslos auf meine Kosten retour. 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Dem Lehrer liegt nur ob, die einzelnen, beim Unterricht in der betreffenden Classe in Betracht..kommenden Flüsse, Gebirge, Orte etc. in der Skizzenunterlage nach Maßgabe des fortschreitenden Lehrganges durch Überziehen mit farbiger Kreide nach und nach für die Schüler ersichtlich zu machen. Nach beendigter Behandlung des dargestellten Gebietes kann die Kreidezeichnung mit einem Rehlederfleck entfernt, die Skizzenunteilage eingerollt und zum weiteren Gebrauche aufbewahrt worden. Die Skizzen von Österreich-Ungarn, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Tirol, Dalmatien mit Bosnien, Böhmen, Mähren, Galizien, Ungarn sind als Doppelkarten zum Preise von 1 K 20 h, mit Zusendung für 1 K 40 h; jene von Salzburg, Kärnten, Krain, Küstenland, Schlesien, Bukowina, Kroatien mit Slavonien als einfache Karten zum Preise von 80 h, mit Zusendung für 90 h, und-zwar nur durch die Kanzlei des Lehrerhaus-Vereines (III/3, Beatrixgasse 28) gegen vorherige Einsendung des Betrages zu beziehen. Daselbst sind auch die bei Benützung der Skizzenunterlagen nothwendigen fünffarbigen Kreiden für 80 h, mit Zusendung für 90 h, und ein Rehlederfleck zum Wegwischen der Kreidezeichnung für 40 h, mit Zusendung für 45 h, erhältlich. pei alten SchMlmeistern. Von Flor. Hintner. Von diesen im Krainischen Lehrervereine seinerzeit mit großem Beitalle aufgenommenen Vor-^ trägen ist eine größere Anzahl von Sonderabdrücken aus der «Pädagogischen Rundschau* in Wien # (Verlag von R. Lechner & Sohn) vom Verfasser (Laibach, Pogačarplatz 1) um den Preis von 70 h ^ für das Stück gegen vorherige Einsendung des Betrages in Briefmarken postfrei zu beziehen. $ m $ 2 I ^ Die«Freie S ch u 1 zei tun g > schreibt darüber in ihrer Nummer vom 2. d. M.: «Wir beginnen mit ^ # den Arbeiten des bekannten Schulmannes Prof. Florian Hintner. Derselbe führt uns in einem größeren Š | Artikel: «Bei alten Schulmeistern» zu unseren Collegen in Ägypten, Palästina und Athen. J ^ stellt sie inmitten ihrer Schüler und ihrer Thätigkeit dar, hiebei packende Vergleiche zwischen ^ 'P? dem Einst und Jetzt zeichnend. Wie der Verfasser selbst gesteht, ist in diesen wirklich reizenden ^ Schilderungen allerdings Wahrheit und Dichtung vereinigt; Wahrheit, insofern jeder einzelne Tag ^ ^ (soll heißen: Zug!) historischer Überlieferung entspricht, Dichtung, insofern auf bestimmte Personen und ^ ^ Zeiten übertragen wurde, was thatsächlich Jahrzehente, ja vielleicht Jahrhunderte auseinanderliegt und $ von verschiedenen Personen erzählt wird. Gewiss wird jeder Lehrer an diesen herrlichen, kaleido- ^ skopartigen, aus Hunderten von Schriften zusammengetragenen Schilderungen seine Freude haben.» Schwerhörigkeit. Eine reiche Dnme, welche durch Dr. Nicholsons künstliche Ohrtrounneln von Schwerhörigkeit und Ohrensausen geheilt worden ist, hat seinem Institute ein Geschenk von 75.000 fl. Übermacht, damit solche taube und schwerhörige Personen, welche nicht die Mittel besitzen, sich die Ohrtrommeln zu verschaffen, dieselben umsonst erhalten können. Briefe wolle man adressieren: Nr. 5083, das Institut Nicholson, «Longcott» Gnnnersbury, London, AV. m armomums -in solidester Ausführung mit sehr angenehmem Tone — empfiehlt unter Garantie die k. k. priv. Orgel- und Harmoniumbau-Anstalt des V' Friedr. Capek in Polička (Böhmen), Ehrenmitglied der belgischen Musik-Akademie. U I i ü ü :*! Johann Jax in Laibach Wienerstrasse 17 empfiehlt die bestens anerkannten Nähmaschinen und Fahrräder. Illustrierte Kataloge gratis und franco. Verlegt und herausgegeben vom «Krain. J.ehrerverein. — Druck von Kleinmayr & Bamberg, Laibach.