Mbacher Zeitung. Nr. 182. Priinumtlatl«n.«<>. y«l die ZufteUung in« Han» halbj. S« lr. Mil d« Prfi «an,j. fi. ,5,. halbj. si. ?.5o. Mittwoch, 12. August 3ns«»»io««««bllhl: Ml New« Insnal« »l» p, 4 Zellen ^ li., aidhtl« pi. Zeil« « k.; b«< »ft«» ren W. Mai 1865, Nr. 1810 (im Landesgesetzblatl I. 18i',5», S. 20), wird folgende Vergführerordnung für Kcaln erlassen. Da« Vergführerwesen steht unter der Aussicht und Leitung der l. l. politischen Vchölden. 6 2. E»n jeder, welcher als Bergführer gegen Entloh» nung sich verwenden lasscn wlll. hat sich dim l. l. Ve-zirlshauplmanne s«incs ständigen Wohnsitzes persönlich vorzustellen und um «usfoluung des Führcrbuches, welche« allein ihn al« behördlich aulorifterlen Bergführer legilinnert, anzusuchen. Zur Erwerbung einer Vergführerstellc wird die ge< Mcindeümlliche Nachweisung del, physischen Tauglichkeit, eines guten Leumundes, genügender Erfahrung, volllom» mener Unbeschollenhelt und Ortskenntnis ersordert. § 4. Da« Führerbuch wirb von der l. l. Vezirlsaupl« mannschast über Vernehmung de« Vorstandes der Section Krain bc« deutsch-österreichischen Nl-Pen vereine« ausgefolgt; es enthält die fortlaufende Hummer be« von der Bezirlshauptmannschalt zu führenden Führer.Prolololls, nebst den Seltenzahlen, jerner W°r- und Zunahmen, Wohnort, Alter. Stand. Befchäf» llgung ul,o Splachllnnlmsse des Führers, die Gegenden uno einzelnen Touren, für welche er als Führer aulo-^'sierl lvutde, d,e Führerorbnung in deulscher. floveni« ^« und franzö>i,chcr Sprache, den gührer.Tarif und ^ne gehürlue «n^ahl sreier Blätter zu dem Zwecke, da« ,^t Heugnlsse von den Reisenden cingelragen werden lsnnen." Das Führerbuch muß alljährlich im Frühjahre vom !^ l. Vtz»rl«h2uplmanne vldlerl werden; es w«rt» dem uührcr g«gln Erlag der Erstehun^slosten und der Stem-ptlgebühr per I5> Kreuzer verabfolgt. s 5 "iame und Wohnort der autorisierten Führer wer-^n in anglMtfsener Weise oerössentlicht. s 6. E« ist Pflicht de« Führer«, das Führerbuch stet« "' sich zu haben und e« den Reisenden sowohl vor Besinn als nach der Partie zum Zwecke der Eintragung ^r Zeugnisse oder alllalliger Beschwerden vorzuwelsen. Die absichtliche Entfernung von Blättern, Emtla» sung falscher Zeugnisse, dann jede Aenderung de« In« «llilles des Führelbuche« und die Ueberlafsung desselben ^n eine andere Person werden nach den bcilthenden We» »ltztn bestraft. s ?. Aufgabe des Bergführer« ist, die Reifenden auf der "Nlmnilm Route zu begleiten, Veiirlunaen zu verhüten und Unglücksfälle lhunllchst hintanzuhallen. E« lst daher tlne Pftl^t, nicht die Führung zu vieler Reisenden zu 'vernehmen, mäßig im Genusse geistlger Getränke zu '""' den Reisenden gegenüber ein anständiges, höfliche« ^tNthnien zu beobachten und dieselben auf die nothwen-°'»tn Bvlslchlen aulmerljam zu machen. Im galle der Reisende während der Reise «ttranll "" sonst einen Unfall erleidet, ist der Bergführer vcr. p'l'chtet, alle jene Hilfe zu leisten, welche von ihm ohne ^führdung de« eigenen «eben« gesordert werben lann. § 6. . . E« ist dem Bergführer bei Strase untersagt. Rei. "« an andere Olle oder in andere Gasthäuser, al« ^ von denselben bezeichnet wurden, zu führen. 8 V. . ^tdem Führer wird die Verpflichtung ausetlegt, '"' ^"langen der Reisenden 1b Pfund Gepäck unenl' »tllllch z„ tragen; für da« Uebergewicht wild die Enl« ^ynung der Verständigung mit dem Reisenden über- l>e«r.tt?"'N möglich, ist dem Fllhrtlbucht die «hotogloph« dt« "«Nmden z^ltt, tinzujUglli. Für da« dem Führer anvertraute Gepäck ist der» selbe verantwortlich. 8 w. Le ist Pflicht dt« Bergführer«, seine Wahrnehmun-gen über Wege. Geländer, Glücken und Unterkünfte enl-weder zur Kenntni« des berufenen Gemeindevorsteher« oder des Vorstandes der SeclionKrain zu bringen. 8 ". Tarife werden entweder in eigener Initiative, oder über Anregung der k. l. Vezirlshauptmannschaft für jede Gegend vom Ausschüsse der Section „Kiain" des deutsch.österreichischen slpenvereine« in Vereinbarung mit dem autorisierten Führer ausgearbeitet, der l. l. Vezirls» hauplmannschaft zur Genehmigung übermittelt und von letzterer nach elfolgter Genehmigung in der Amtslanzlei zu jedermann« Einsicht hinterlegt, in die Führerbücher in deulscher, slooenischer und französischer Sprache ein» getragen, außerdem dem Gemeindevorsteher zur Auflegung >n den besuchtesten Gasthäusern an den gewöhnlichen Ausgangspunkten für Vergreisende übergeben. Wo leine Tarife bestehen, muß die Entlohnung natürlich der freien Vereinbarung überlassen werden. Die Veipfiegung des Führers, sowie die Vergütung des Rückweges desselben, ist in dem Tarifsätze überall mitberücksichliget; der Führer darf leine Nebengebühren beanspruchen und es ist bezüglich der Entlohnung gleich» niltlg, ob der Führer einen oder nuhrere Reisendc zusammen geleitet. 8 12. Dem Reisenden ist es unverwehrl, Personen, welche die Aulorlsation für den Führerdienst nicht besitzen, zur Begleitung ober zum Tragen von Gepäck milzunehmen. 8 13. Gel lebensgefährlichen Uütunehmungell ift der Führer berechtigt, den Dienst zu vtrwtiaern. Ebenso daben Reisende da« Recht. Bergführer, welche s,ch ungebUhilich betragen, sich betrinkcn, oder ihre Pfllchlen nicht gehörig erfüllen, sofort zu entlassen. 3 14. Streitigleiltn zwischen den Reisenden und ihrem Führer, die nicht zur Eompclenz der vldentlichen Ve rlchle glhvren, sind bei der zuiländigen l. l. Bezills» hauptmannschast anhängig zu machen. 8 1". Ueberlretungen dieser Weiber, 4s> Kinder). E« find daher von der ganzen Bevölkerung 3 3 pZt. erkrankt und 0 ? pZ«. geftoiben. Von den Erkrankten find 23 0 pZt. gestoroen und 76 3 pZl. genesen. Nach dem Geschlechte war die Mollallläl bei den Männern 24 0 pZl., del den Weibern 1b 8 pZt., bei den Kindern 31 03 PZl. Zur Durchführung der confejsioncllen Gesetze. „Wir «fahren täglich" — so schreibt die ,.Mon-tagO'Rcoue" in ihrer Ausgabe vom 1(1. b. — „»le confliclehungrig angeblich d»e öffentliche Meinung sein soll. Denn ein Theil der Publlclsnl varilert dltje« Thema in allen möglichen Tonatten. Schon fast drei Monate existieren dle lonfejsionellen Gesetze uno noch ift lein Bischof »euen Ungehorfam« gegen dieselben zu einer aus^leblgen Geldbuße verurtheilt, lein geistlicher Hiellllch in das Gefängnis abgesühil worden; kurz, nlchl ein emziger, nicht der winzigste Conflict zwlfchen der Staat«» und Kllchengewalt lst zu verzeichnen. E« lst natüllich, daß an diesem Zustande nur der san»sellge Eultu«minister Schuld ttägl. Da« Urtheil ist rasch fertig. In unserem Vollscharalter liegt es, daß uns ein prickelndes Opposilionsworl außeloldenllich gefallt, wobei da« Nachdenken übcr den Giund oder Ungtunt» desselben vollkommen erspart bleibt. In teiner Sphäre puvl»clftt« scher Krilit wird auf diesen glücklichen, für die gute raune unfere« Volles zeugenden Eharallerzng mehr ge« fündigt, als in jener der Kritik confefftoneller Pollnl. Eine bedauerliche Obelfiächllchteit beheirfchl hier da« Urlh:il und macht es befangen. E« dünkt nn« doch ein billiges Verlangen zu sein, daß die Tadler, »elche dem Eullusministll tagtäglich einen gebratenen Vljchof al« Tufelgericht präsentieren und ihm zürnen, daß er diefc« Gericht nicht fchmackhafl findet, die confejstonellen Ge» fetze wenigstens lejen sollen. Denn »enn man gegen jemanden den Vorwurf erhebt, daß er ein Oejeh mcht anwende, so muß man doch mit dem InHalle be« Gesetze« vcrtraut sein, um zu wissen, ob Ul,d wann der» selbe die Anwendung des Gesetze« gestatte. W»r haben blsher vergebens eine sachgemäße Darflllluna aejucht, »elche die ausgestellte Behauptung nnl au» de« Gesetze selbst gezogenen Glül,den rechlfetllgen »Ülde. Zunächst ift e« schon wunderlich, daß man die Anwendung dc« Gesetze« — und zwar versledl man daiunlcr die «nwcnbung der durch dasjllbe dem Staate verliehene Strafuewall — um jeden Prei« fordert. Eine solche Foiderung »st die Verlaugnuna. de« wlchtlg» ,»en lenislativen Grundsatzes, baß die Strafgesetze duich lhr bloße« Dasein wille« sollen. Eiu Ge,ey ucuen vcn Mord, gegen den Diebstahl willl nicht ouoully, daß sehr viele Slrafvclhandlunuen gegen Diebe und Mörder bulchlllfühil weiden, fonbern ,n erster ^inie daourch, daß vllle OlseUjchllilsjtV:chtcn. die sonft ihrem natural!«' sti>chln Tlllde leine Zänmung angedllhen ließen, von bluliuen und Eigenthum gefühldenoen Handlungen ab-gehallen wllven. Auch d>c confcssiontllen Gesetze müssen zunüchft durch lhre äußele «ulorllül, als vom «vlaale vclfügte Unordnungen zur Aufrechleihallung der GefeUjchafl«-oltmulig wirksam sein. Dll gejchüfllge Krml. welche heizdiechenbe «la^en über dle cullusmmiftllltlle Malt-heizigtlil anstimmt und jeden säbcllassllnben Arlilcl de« „Vulerland" n,,l emem Hohn^ejchlei wider den Mmifter wegen der angeblichen Elsolglosi^lell seiner Pont»! be» gleitet, jollte doch einmal den Hall numhasl machen, m welchem die Einsetzung emeS Psailtls odll joniliucn DflündeN-besthers ohne o,e volgejehlleoene «nzeiae an d«c Slaalsoer-Wallung, >m Gegensatze etwa zu emem von dllseloen eryove-nen Einsprüche obel mit «uhclachllllfsul'g sol,ftlger >mGesetze zur Regeluna der äußeren Rlchlsoeiyalllllfse der laltzolifchen K»itl,l ljtllvfsll'ln Blsllmmuligtn erlolgl sei; sie sollte berlch cn. wann von der geistlichen NmlSgewall Gtblauch zur Hlndelung ,n der Ausübung slaalsbür» gellicher Rechte gemacht worden fei. Wenn fich eben darlhun läßt, daß solche Fälle nicht vorgekommen oder wenlgllln« nicht in der Form »rgend emer Beschwerde zur Kenntnis der Eullus-Verwaltung gekommen ist, dann wird man vlellelchl bei em,uer ^o««l zu d«« Schlüsse gelangen, nityl daß die Eullusoelwallung in poxllscter Sthwachmüthl^llll die conf^fiollellen Gesetze nicht ausführe, foubern daß dieselben trotz lheorellscher Proteste thatsächlich refpeclierl nno befolgt »erben. Wein man dem Ideenaanae der oberflächlichen Krilllcr svlgcn wollle, dann mUßle man verlangen, baß bll katholische Hlelaichie flch von den Ralhjchlügen be« „Vallllaud" leiten lasse, sich deu VeNmiMungen der confc,slonlllen Gesetze lhalfächlich wldelsehe und den <öor» flirt mit der GlaalSveiBallung um jeden Preis piooo» clere, nur dannl dle Gesetze, das hecht ih« Gtlafnor-men, zur Anwendung kommen können. Ein solche» Ver-lanaen ftehl auf gleicher S'ufl mit dem Wunfche nach der Vollbtiügung eine« Diebfiahl«. nur damit der Dieb 1286 gestraft »erde Wenn man nicht wüßte, daß derartig Vlrirrungen der öffentlichen Krltit nur eln,m gewissm Durchschnittsmahe gedankenloser, lssccthaschlnder Phra< seologie entstammen, wan müßt« über die darin zur <5r< scheinung kommende Frivolität grollen. Wir unsererseits bekennen uns ungescheut zu der Vorliebe für das Nicht» stehlen gegenüber der postHumen Zärtlichkeit für die Ve> ftrafung des geschehenen Diebstahls. Wir halten es entschieden für einen glücklicheren Zustand unseres öffentlichen Rechte«, wenn die Maigefetze respektiert «erden, als »enn deren Misachtunq geahndet werden muh. Darüber aber, daß sich unser Episkopat zum thatsächlichen W»der-ftande gegen diese Gcsetze nicht aufreizen läßt, wurde jüngst im „Vaterland" Klage geführt. Man darf wohl an unsere Publiciftil das Verlangt« stellen, daß sie für solche wichtige Thatfachen ein offen:« Auge habe und sie richtig würdlge. Freilich, wenn die confesslouellen Gesetze so auf« gefaßt werden. daß jede iheorttische oder praktische Lüsternheit und sinnliche Begier eines Priesters von «inem Bischof fortan mit christlicher Nachsicht behandelt und vom Staate geschützt werden soll. wenn das Genus des Pfarrers Anton, der ja wahrscheinlich auch nur menschlich gehandelt hat. und zu dessen Ehren sich der größere Theil der Publiciftil colossal lächerlich gemacht hat. in katholischen Pfründen erhalten werden soll. dann freilich wird man vergeben« auf die Anwendung der confess onellen Gesltze harren. Denn die dlsciplinare Behandlung solcher Priesler vetbieten die Maigesetze nicht; im Gegentheile konnte der Staat auf Grund derselben in die Lage lammen, die Entfernung eines solchen Priester« zu fordern, wenn der Bischof ihn. vielleicht wegen sonstiger muckerischer Eigenschaften, im Vtfihe der Pfründe erhalten wollte. Als Idealstaat für die Nnwendung lircbenpolitischer Maigeslhe gilt wohl P eußen und Dr. Fall als die richtige Potenz des Dr. Stremayr. Wolle man also doch «inen Blick auf Preußen werfen und forschen, um »elcher Ursache willen dott dte Bischöfe in das Gefängnis wandern l Weil fie die Pfarren wider die Vorschrift des weltlichen Gesetzes besetzen, weil sie also Vestim-mungen der lircheripolilischen Gesetze thatsächlich mis-achten, deshalb trifft sie Urtheil und Strafe! Um einer gestörten Idylle von Sarmingstein willen, einen cölibal-scheuen Priester zu Liebe wird dort wahrscheinlich lein Vischof auf die Vogtei geichickt. Wenn man stets auf Preußen als auf d:n Musterftaat verweist, dann möge «an wenigsten« di« Vorgänge dafelbst kennen und oer» ftlhen lernen! Sollte in Oesterreich ebenso wie in Preußen die Verletzung der Maiachtz« systematisch betrieben werden, dann würde diese Kirchenmelobie bei un« dieselbe Vegleltung erhalten wie in Preußen. Seien »ir aber zufrieden, daß wir vorerst diese Musik noch entbehren." Politische Uebersicht. «aibach, N. August. Die Ernennung Raschib Paschas zum Ver» treter der Pforte beim wiener Hofe gllt als neuer Beweis für das gute Einvernehmen zwischen der lürti-schen und oflerrelchisch'ungarischen Regierung. Raschid Pascha, welcher zur Zeit der Reis« Sr. Maj still de« Kaiser« Franz Joseph nach Egypten Generalgouver» neur von Palästina war. begleitete Se. Majestät nach Ierusclcm und den übrigen Ex-uisionen und trat bei dieser Gelegenheit in nüh:re Begehung mit dem Grafen Undrassy und den übrigen Würdenträgern der kaiserlichen Seite. Unter solchen Umständen läßt sich anneh- men, daß Raschld Pascha sich eines herzlichen Empfan« ges in Wien zu erfreurn haben u>ird, und baß die ob« schwebenden Fragen, welche bis jetzt nicht erledigt wer« den konnten, ihre baldige endgiltige Lösung finden werden. Der eine allgemeine Regelung der Verhüllnisse der Juden bezweckende Gesetzentwurf, welcher dem preu« ßischen Landtage in seiner nächsten Session vor» gelegt werden wird, soll das die Verhältnisse der Juden betreffende Gesetz vom 23. Juli 1847 vollständig auf« heben. Die Bestimmungen desselben über Zulassung zu öffentlichen Aemtern, Naturalisation, Gewerveb?-trieb :c. sind durch bundesgesehllche Veftimmnngen längst außer Kraft gefetzt worden. Die legislativen Kürperschaftm des norddeutschen Vundes waren der Anficht, es steh« im Widersprüche mit den modernen Anschauungen und mit der gesammlen Entwicklung des modernen Staatslebens, die staatsbürgerlichen und bür« gerlichen Rechte der Religion halber zu beschränken, und emanierten deshalb das bekannte Gcsetz betreffend die Aufhebung der aus dem religiösen Bekenntnisse entspringenden Beschränkungen der bürgerten und staatsbürgerlichen Rechte, dessen Ein« und Rückwirkung, auf viele landesiesehliche Bestimmungen über die lirchenrechtlichen Verhältnisse, die Schulvtthültnisse, die religiöse Erzilhuna der Kinder, die Verwaltung und Beaufsichtigung «ewis» ser Anstalten und dergleichen viele Zweifel und Streitfragen hervorgerufen hat. Folgende Sensationsnachricht bringt der pariser Correspondent des „Daily Telegraph: „Seit den letzten drei Monaten hat eine Convention zwischen dem Kaiser von Deutschland und Marschall Serrano lfl« stiert. Die Punkte der Convention sind sehr einfach. Fürst B,smarck hat dcm Marschall versprochen, im Falle er sich machtlos zur Unterweisung des Carlistenausstan-deS findet, ihn geheim mit Geldern oder off:n mt einer bewaffneten Intervention, je nachdem es die Umstände erfordern, zu unterstützen. Als Entgelt für diesen Beistand ist nichts vlrlangt worden, als des Marschall« Unterschrift zu einem Schutz' und Truhbündnis mit Deutschland, wenn immer es sich auf einen Krieg m t Frankreich einläßt. ^loMiuant coUo oonMüraUoii hat Oeutschland cs übernommen, zu bewirten, daß die spa» nlsche Republik von allen ihren Freunden und Nlliirlen anerkannt wird. Italien, das eine Allianz mit Deutsch» land hat. die viel weiter zurück datiert, bildet ebenfalls einen Theil des geheimen Bündnisses mit Spanien." Der pariser Correspondent der „Independance" schreibt, daß sämmtliche ojficillse Journale, namentlich der „Frar^ais". den b ona p a r t istischen Candidates, im Calvados unterstützen. Dies« Thatfache habe wohl auch zu dem Gerüchte Veranlassung gegeben, daß nach den Ferien ein Ministerium Fourlou-Magne berufen werden dürfte. Infolge des Erscheinens von 2000 Carllsten in der Nachbarschaft und der Abwesenheit von Truppen wurde die Stadt Barcelona allarmlert. Die Earliften haben alle waffinfähigen Männer recruliert. Neue Gewerbeordnung. (Fortsetzung und Ächluß.) Einer durchareifenden Reform wurde die Regelung des Verhältnisses zwischen Arbeitgebern unb Hilfsarbeitern in dem Sinne unterzogen, daß den letzteren ein ergiebigerer Schutz gegen Ausbeutung und Bedrückung feilens ihrer Dlensigeber gesichert werde. Man war bei Abfassung des Entwurfes bestrebt, jenen Anforderungen gerecht zu »erden, welche von den berufensten Kreisen wiederholt gestellt und auch in den neue-sten Gesetzen der Nachbarstaaten grsßtenthell« berück- sichtigt wurden. Maßregeln zur Sicherung des Hilfsarbeiters gegen ble mit dem Gewerbebetriebe verbundenen Gefahren für Leben und Gefundheit (H 5>5 des Entwur-fes) - Beschränkungen der Arbeitszeit zum Schutze der Jugend und des weiblichen Geschlechtes gegen Ausbeu« tung ihrer Kräfte (§ 56) — Erweiterung der Pflicht« mäßigen Obsorge des Gewerbeinhabers für die sachliche Fortbildung des jugendlichen Arbeiters H 50) — gesetz« licher Schutz de« Hilfsarbeiters aegen mögliche Verkürzungen am Lohne «M 93—97) — Einsehung von Otwerl)«« und Fabrils-Inspectoren zur Sicherung der Durchführung obiger Maximen (§ 62 — dies sind die Cardilialpunlte.it, welchen der Entwurf eine Forlbildung des VI. Hauplstückcs der Gewerbeordnung vom Jahre 1859 anstrebt. Die angedeuteten Neuerungen rechtfertigen sich wohl von selbst. Insbesondere ist die schlechte Beschaffenheit der Ärbeiterwohnungen in vielen Industrlebezir-ten eine der Haup^ursachen der physischen, moralischen und ökonomischen Verkommenheit und der zunehmenden Unzufriedenheit des Arveiterstandes. Was die Arbeitszeit anbelangt, so werden er nicht unerwähnt bleiben, d.,ß auch die «lrbeiter-Eommission des Abgeordnetenhauses des ReichSratheS in ihrem Berichte vom .'N.März 1874 auf eine Regelung der Arbeitszeit der Fiauen große« Gewicht legt. Och"-reich stünde übrigens mit einer derartigen Bestimmung» wenn sit zum Gesetze erhoben würde, trotz ihrer relal öl« Neuheit nicht allein. Auch das Unterhaus in London nahm kürzlich eine Regierungsbill, betreffend die Red«' cierung der Arbeitszeit für Frauen und Kinder (freilich wohl nur in den textile« Fabriken) mit großer Stimmet Mehrheit an. Belangend den Besuch der gewerblichen Fort' blldungs- und Fachschulen, so entscheidet siÜ der Entwurf (§H 60 und 81) von der Olw:roeort>l>un!i vom Jahre 1859 (ß 95) darin, daß der Gewerbeinha' ber nicht nur den minderjährigen Lehrling, sondern über« Haupt jeden Hilfsarbeiter bis zum vollendeten 18. Lebens jähre zum Behufe der zu Geboie stehenden gewerblichen Fortbildung«' und Fachschulen anzuhalten ve>pflichtet wird. Diese Gesetzlsoorschrift ftudet ihre vollste Begrün' dung in der Wichtigkeit, ja geradezu in der Nolhivel'' digleit der gewerblichen, namentlich der kunstgewerbliche" Fort- und Fachbildung, die in neuester Zeit ein unan-fechtbares Dogma geworden ist. «seuilletlm. Getrennt und verstoßen. Noman von Eb. Wagner. Neun und zwanzigste« Kapitel Ein unerwarteter Besuch. (Fortsetzung) ,Er wird Ejfingham nicht einholen", mutwelte Lady Barbara, „und somit ist Sidney für diesmal sicher." Sie zerriß da« Billet in kleine Stückchen, »arf dieselben in den Kamin und zündele sie an. Noch ehe die letzte Flamm« erloschen »ar, kam Lord Ehampney zurück. Er sah, wie seine Frau da« Verzehren des Papier« durch das Feuer beobachtete, aber ohne ein Wort zu sagen, »arf er sich auf einen Lehnstuhl und stützte den Kopf auf die Hand. Laly Barbara vergaß bei seinem Anblick, wie er so gedtugt. so gänzlich hoffnungslos dasaß, ihren eigenen Kummer und fühlte da« tiefste Mitleid mit ihm. Sie nühelt« sich »hm leise und setzte sich neben ihm nieder. uM' phierl bei der Entdeckung meiner Leiden, bis du n>«b zu einem Ungeheuer gemacht hast. Du hast dein sp>" so lange fortgtfeht. bis du dich felbst compromittlell, meinen ehrlichen Namen befleckt, mein ganzes Level» zerstört und dich selbst zu dem gemacht hast, «^ du bist." ..Sidney, höre mich! Ich habe nie mit deiner Schwäche gespielt. Du bist stets eifersüchtig gewest" und ich weih. daß du Ursache haft. sllt,ame Dinge vo« mir zu denken, denn mein böser Feind wirkt gegen m>l" und doch liebe ich dich l" Eme tlefe Nöthe trat auf Lady Barbara'« ^ gen. Die Worte llangm ihr fo lieblich und drängln >" chr herz. 128? Durch die häufig vorkommende Uebung, die Ar» ötits löhne statt in baarem Gelde ln anderen zur "tbervorthellung und zur Unzufriedenheit Anlaß gebendcn Stiftungen, namentlich in VebensMlttcln und Getränken zu verabfolgen, wird der Misstimmung der Arbeiter permanente Nahrung gegeben. Um dagegen Abhilfe zu treffen, wurden in den Entwurf (§ i>3—!)7) Bestim-Mungen aufgenommen, welche den bewährten §§ 134 bis 139 der norddeutschen Gewerbeordnung mit dem Hauplunterschied? nachgebildet sind, daß die Verabfolgung der regelmäßigen Beköstigung au« der Ruhe jener Artikel, lvtlchc dem Arbeiter auf feinen ^ohn angerechnet werden dürfen, ausgefchleden und nur ganz ausnahmsweise zu-scstanden wurde. Die Gewerbs« und Fabrilsinspectoren sollen als überwachende Organe fungieren, um den Voll» zug der da« Verhältnis des Hilfsarbeiter« zum Arbeit-»tder regelnden Gesetze zu sichern. Die auf einer hohen Stufe der industriellen Entwicklung stehmden Staaten, wie Großbritannien und die Schweiz, haben die Noth-lvendiglell folcher staatlichen oder vom Staate autorisierten Organe anerkannt, und die Wirkfamleit derselben hat sich auf das beste bewährt. Die slaatlichen Gewerde-bchürdm sind außer stände, die fragliche Uebcrwachung selbst zu üben. Denn avgcsehen davon, daß >hr derzeitiger Organismus h'tzu nicht ausreicht, so sind dle Ar-bellsverhältnisse häufig so compliciert und eigenartig, daß nur mit dem Betriebe der Industrie voUlommen vertraute Personen dieselben llar zu durchblicken vermö-gen. Allerdings wird bei der Auswahl der als Fabrils-lnspecloren zu bestellelnen Männer mit der größle >. Umsicht oorzugthin sein, und sollen nur Männer von voller Vertrauenswürdigkeit, strenger Discretion, fachmännischem Wissen und mahoolltr, nach beiden Seilen wohlwollender Aueüdung ihrer Vlruispsi.chten zu diesem Amle er» toren weiden. Der Inspector soll sich überzeugen, ob das Gchh genau deobachm werde, und soll auf Beseitigung vorlommcnber Ucbelstänbe sofort dringen. Deshalb hat er in der Ausübung seiner Funcllonen alle Rechte eines öffentlichen B-amlen zu genießen. Es scheint übrigens bei der Neuhell dcr Institution in Oesterreich sachgemäß, daß dte nähere Präclsierung der amtlichen Stellung, der Rechte und Pflichten der Inspektoren dem Verorbnungswege übellassen werde. Von principieller Bedeutung sür die Regelung des VerlMnisses des Arbeitgeber« zum Arbeitnehmer ist auch uoch die Frage über die Art der Austragung von Slreltlgletten aus dem Arbeit»' oder ttchr-Verhältnisse. Die diesbezüglichen Vorschriften, welche im § 03 des Entwurfs enlhalten sind, dürften weniger als irgend tine anbete Bestimmung des Entwurfs geeignet fein, allgtmcm zu blsrlcdigen. Allein bei dem jetzigen Stande bcr Ding: lM es schwer, Anderes und B'sseres dafür zu substituieren. Es unlecl,egt l«inem Zweifel, daß nur Hochgerichte auf schitdslichlcrllcher Basis, it, welchen ^l»e The,!,, der «rbtitgever und «rbellnehmer. gleich-^bblg oelltelen sind, dem Bedürfnisse der Slrellenden ^ Meisten entsprechen können. In diesem Sinne werden daher „Schieds-strichle" sür persönliche .. (tin tgungsäm ter" >^ ttlasscpslrtlligllilen als Hauplpostulate allenthalben ^lngesliUl. Beiderlei Institutionen setzen aber zu ihrer ^ollVillsamleil eine Entwicklungsstufe der durch die "options.Freiheit geschaffinen Organismen voraus, die ^nll lünjligen Perlode angehören wird und auf welche auch oben bei Btspllchung des Genossenschaftswesen« Angewiesen wurde. Erst dann, wenn die Vorbedingungen ^geben sind, wird die Regierung daran gehen, die aus ^r freien Initiative der einander gegenüberstehenden blassen gegründeten Inftlluliouen gefetzlich zu regeln. «us dieser Erwägung ging der Schlußsatz des 8 63 des Entwurfes hervor. Es llqab sich aber die zunächst wichtige Frage, ob und welche Hnftilulion etwa vorläufig an die Stelle der den GenossenschastsVocstehun-gen im tj 102 der Oewerbt'Ordnung vom Jahre 1859 übtltraüli'en Olrichlöl,arl:>l nach dlim <ö, löschen zu treten hätte. Abgesehen davon, baß die Gclichtsbailcit der bis jehl bestandenen Genossenscha,svorstehungen «icht zu einer durchgreifenden Wirksamkeit gelangte, so scheint es mit Rücksicht aus die oben angedeulllen Gesichtspunkte nicht opportun, ein neues Forum ?ur Entscheidunzz von Ge-werbeslreitigleilen durch dl« Gen llbe>Otdl>ung zu gründen. Seit dem Jahre 186!1 bestehen Gewerb egerichle, und wenn dieses Institut bisher auch noch leine tiefen Wurzeln geschlagen hat, so ist dasselbe doch noch so jung und ruht auf so gesunder Vasts, daß es jetzt durchaus nicht zeitgemäß wäre, von dieser Institution abzu» sehen. In dieser Erwägung schien es angemessen, in erster Pinie auf die Gewerbegerichte zu verweisen, deren sevens- und Entwicklungsfähigkeit erst nach Aufhebung der Zwangsgenossenschafle" ihre volle Probe zu bestehen haben wirb. Wo leine Oewtlbcgerichlt bestehen und auch der Boden zu ihrer Entwicklung nicht vorhanden ist, da werden, wie man mit Orund clwarleil darf, die durch freie Coalition gebildeten gewerblichen Bereine besondere schledsrichlerliche Organe im Wege der freien Vereinbarung schaffen, welche zugleich den Keim zu einer künftigen Organisierung fölmllcher uuter die Autorität der Gesetzgebung zu stellender gewerblicher Schiedsgerichte und Elniguna.sämter legen sollen. Ist weder das cine noch das andere richterliche Element vorhanden, so ent» spricht es den Staatsgrundgesetzcn und der durchgeführten Trennung der Administration von der Justiz, duß die Stre lfache vor dem Cioilrichler anhängig gemacht werde, zumal durch die neueren Iustizgesehe hinreichende Bürgschaften für ein blfchleunigtes und wohlfeiles Verfahren gegeben sind. Der Entwurf hat die ältere Eintheilung der Gewerbe in freie und concessionlerle fallen gelassen, das Eoncessionssystem aufgehoben und das Anmel-dungssystem auch auf folche Gewirbc ausgedehnt, zu deren Aueübung besondere, theils das Gewerbe selbst, theils die Person des Unternehmers betreffende Vedin-gungen erfordert werden. Dieser anfcheinend nur die formale Seile der Sache belührenden Neuerung l«ege die Anschauung zugrunde, daß der auch be» den sogenannten concessionicrlen Gewerben maßgebende Gedanke, es könne und dürfe die Ausübung eines solchen Gewerbes richt versagt werden, wenn gegen die Person des Unteri-eh-mers und den beabsichtigten Oewercisbelcieb selbst lein ln den beftchenden Voischriflen genrilnocles Bedenken ob« wallet, lllchl sowohl in dem positiven Befugnisse der Behörden, den Gewerbebetrieb bei Volhanbenfeln der Ulsehlichen Bedingungen zu bewilligen, als vielmehr in dem blos negativen Befugmssc dcr Behörde, den Betrieb beim Mangel eines ^ejstzllchcn Ersoldernlsscs nicht zu gestallen, den entsprechenden Ausdruck zu finden habe. Allein abgesehen davon, daß durch die Bestimmungen des Entwurfs das Prilcip der Otwllbtsreihnl schärfer und pläciser gekennzeichnet eischeint, so knüpfen sich daran auch psalllsche Vorzüge. Unstreitig bietet dcr neue Modus stürlere Bürgschaften für ein gerechtes, gleichlörmiges, die Willkür ausschließendes Vorgehen bei Prüfung der Zulüsftglllt eines GewllbebeliicbeS. Auch lvelden durch die BestiM« murig einer scchswöchenllichen Frist, binnen welcher bei solchen Gewerben entweder dlr Gewerbeschein an den Anmelder ausgefolgt oder das dagegen obwaltende Hindernis bemjelben bekanntgegeben weiden muß, Velschlep-pungen Hintangehallen. ..Sidney", flüftelle sie, „du liebst mich? Du llebft U"ch wirklich?" »Wahnsinnig — verzweifelt!" Uaby Baibara's Augen funkelten wie Sterne. «Sieh, wie ich mich demüthige, nach allem, was du mir gejagt hast." fprach sie. ,Ich llebe dich!" Er wandle sich ralch nach ihr um. Sie blickte ihn °°Uer Zärtlichkeit an, seit dem Verlust ihre« Kmdes ^lltle sic ihre Augen nie so zu ihm erhoben. Er ftailte Ne elne Weile ulglüubig an, dann sprach er mit Bit« ..Du willst mich belhören. wie es scheint! Du willst "'ch blenden gegen dle Affaire mit Ejfingham. Meine Liebe iu dlr ist meine Schwäche und mein Unglück, die delnlge zu wir ist Scham nnd Schein!" Ohne ein Wort zu sagen, erhob sich Lady Barbara "Nd verließ das Zimmer. ^ Etwa eine Stunde später begab sich auch Lord Uampmy auf sein Zimmer. Velde verbrachten eine '«laflose Nacht. ^ Am andern Morgen war Uord Ehampmy zur ge-«ohnlichen Stunde im Frühstückzimmer. Er war unge-«ohnUch ernst und still und dachte darüber nach. welche vallung «r gegen seine Frau einnehmen sollte. Er schien "il entschlossen, lein Erbarmen ln seinem Herzen auf-l°°,»en zu lassen. , . 6l stand am Fenster, »ls ^ady Barbara eintrat, '« l«ön und gefaßt ln ihrer Erscheinung, wie ihr Galle Nnfter und mürrisch w,r. „Wenn man sie steh,, sollte man meinen, sie wäre ein Engel", dachte Vorl» Ehampmy. Die Vady grüßte höflich, aber kalt und nahm ihren Platz am Tische ein. Sle begann eine Unterhaltung mit der Erklärung, daß sie während des Bormiltag« eme Ausfahrt machen wollte, wozu sie Vord Ehampney ein-lud. Dlefer nahm zu seiner llgenen Verwunderung die Einladung an. Gegen zehn Uhr fuhr der Wagen vor und die beiden Gallen stiegen ein. 5!ord Ehampnly dachte, daß seine Frau ihn nur zu dieser Fahrt eingeladen habe, damit er nicht Zeit finden möge, nach E>singham zu suchen. Er lächelte über diese Vorsicht, die ihm n Unterst ü h u n g s l u s s e n eninlmml. Hs kann laum in Zweifel gezogen »erden, daß dicje wlchttge Frage gleich den üvrl-gen Fragen der arbeitenden Klasse »hie spontane ^0>ung dereinst auf der Basis einer gehörig orgamsttrlen »sso-cialiou der Hilfsarbeiter finden werde. AUem d»e Schaffung auslllchcnder Unlerliühunge-Anftallc.! fur lianle und fonft hilfsbedürftige Aroelter duldet leinen Aufschub. Hier darf die Slaalsvelwaltung lücht jene zuwllllende und blos Richtung gebende Stellung einnehmen, welche gegenüber der aullclmellden Entwicklung emer selbständigen Atbtltttllassc im allgemeinen geboten erjcheml. wroßt Interessen der Gesellschaft sind bclhclllgl und fordern zur Abwehr socialer Ge>llhren gebieletllch eine impel alive Regelung des Unterstühu:!gSll..>en«. Dttse schwerwiegenden öffentlichen Rücksichten legen der Slaalsvermaliung die Vclpfiichtung aus, hier emen Zwang m doppeller Richtung zu üben; emen Zwang zur Errichtung von Hilfelasscn dort, wo sich solche nicht dem Bedürfnisse gemäß selbständig bilden und einen Zwang zum Bemme, und zu ar zweiseitig, nemlich mit Vclllagepftlchl jowohl der Arbeiter, als der Albeilgeber. Dle Heranziehung der llhteren rechlfeltigt sich dadurch, daß unzwelfelyasl nächst den Hilfsarbeitern d>e Arbeitgeber an dem Befände und Gedeihen der Hllfslassen interessiert sind. Der Maßstab der Vtltragspflichl foll im Belwallungswege nach gmauer Prüfung der hierbei mbeltachl kommenden Umslande oor-gezelchnel werden. Schließlich se» noch eines durch den ^ 115» des Entwurf« neu gesHaffcnen Organes, nemllch der Gewerbe-Eommifflonen Elwäynung gethan, die fchon in anderen Stauten, belfpielewelfe in SaHllN und Belgien, Mit bestem Erfolge bestehen. E« laßl stch r>on dltfen ^onimisslvnen, die nichl lioihwendlg «m Dlhe der ^andesdehöroen, sondern liach Eljolvernl« auch ln einzelnen Bezirken zu aclivleren sein werden, eine jvr» dernde Thatlglllt ganz besonder« hlnsichllily de« gelverb-llchen Unterricht«- und Vtrein«wlsens etwarlen." Gagesnemgkeiten. — (Wassen Übungen.) Der „Giazer Tazespoft" wird aus W»en, 9. d. M,, gejchlleden: „Ueber Umiag des Klieg«mm,flere Hal der Kaljer „zur «vgluysien ^inlllnhallung von Uel)crschrcUungen i« heele«l)llu«hnllt" jilr das Jahr 1874 ausnahmsweise genehwigl, dnß die dicejähligen Wastenllbungen m»t den vie>elve»ann«n der Injanlelie-, Jag«-, Allilielie-, lKeuie- und Plon«ll,uppe auf die Dauer von die» Wochen t>e>chlänll werden unv zwar derart, duß a« 21. Tage lcr Ucbungepelwbe, welche «» 15). Nugufl bcginnl, die slefervlflen »n ihre hei»«» wieder dcurlauvl wcroen. Vci den lechuijchen Tlu^pen bUlslen jedoch die Maijchlage bcr viejetvlllcn dc« »hl» «lmzüclung und Beullaudung iu blc b» ^he Uel)u«gsl>l»«el n»a)l elubezogcn wcldrn. Dlt i>» ,>ziele uuv lHmjahng- Klelwilllgen uUcr T»uppen l)llben jeova) c>« aesltzllcl) »vl-miellen vollen vler Wochen 0ln Uevungen, eden>o w»e vie Soldaten der Sanilülelluppe uno c»e» guhlwefcns beizuwohnen. — Welle»« wuloe, cnlijez«n bei d;sycilgcn He-pslo^enhelt, den c «veplembei den KnjpluH aui o« »veur-laudung «langt, jcdoch vollständig wttuarijch ausgeoUdel »st, nua) Zuwß bcr Slanoe«» uno T>le,>> ''c noch vor be« ÜlUlUclcn der stc>etvistcn zu bli nudunczen auf Ullaub zu jlh.n. — Duich diese humane ül>el».ugung wiro u»jcl ttliegsminifter ulchl nur den nnch der ^>el«at sich sehneuden ^olc,ulen, svnbeln auch den Sleuelnugein gcllchl, da das »n Elspiiiung gelangle Sümmchen em« MMlon so z««llch nuheloulml." — (Unler den Heeresiesvlmen), an denen i« Reichstliegsminiftellu» gearbellel wild, bezc^chnel »a» der ,Ät. Fr. Pr." al« belc»» in A«»gl»fj genv«men dle Elhühung der GelUhien fUr die nlebeleu Oiftliel»'li,hulgeu. Wie vctlaulel, soUen drn Vehallgslujen l^7oO, ^00 «»b 1400 ft) geschissen wel0en. D« ztnegsl^lwalluug Hvftl, uuch ol)ne elul ^illchllagsfvldlrung von ben Dclegullonen vcllangen zu müsse«, bu<) — eandyu »00 70. — Vilber ll'3'40. — K. l. Vttlnz.Vu, call,:. — Ilavollcnsü'or 877'/,. Wien, N.August ii Uhr. Schlullcomse: Credit 24450, Anglo I5 5»t»««t ^V««»,,. Plazllil. Privatier. Großlafchiz. -^ Frl. Zebal. Privat«, Lack. Rosenwein, Reisender, Wien. -^ Pelsche. Privatier, Leeö. — Tiaud, großh. badischer Staats« anmalt, und Omann, großh. badischer Secrelär, Waldbul. -^ Schnidersit, Ill.'Feistriz. »««««« «»^l>«n». Schlieber und i,'ippna, Qberlrain. -^ ^aurit. Gutobcl., Neudorf. — Hal, Füuflirchen, — Dr. Dolal, pens, Medizinalratb, Wroest. - öderer, i!rber und llomarel, Kausieute, Wie,l. — Dr. Seligm^nn. Trieft, Nl«»«»« ««>>«»«», Morpurgo mit Hemalin, Forete und Tti< nevic, Rittmeister, und Andermann, l. l. Landesgkiicblsrath, Trieft. - Stinovic, Kfm, Lillai. — Ludwig, Hauptmann, Äraz. — Vrum, tlfm., Wien. — «lau, Sissel. Ul»«,»»««. Pappanel, Jurist, Ungarn. — Stampfet, Hausbesitzer, Töplitz. — Klemmayr. Kfm., Wien. ^lcarclogi^e ^eobacHtnnllen in Lritzüch. 6U.M«. 733 kl -s 12.7 O.lchwach Ncvel ^' ,N" A K",t?5' ^ ""°« meist bewdlll l)H 10 ,. 3Ib. 73d nl)! -j-15, windftlll > sternenhell , ^"2" Morgenrolh, vormittag« zunehmende Vewölrung. nachmittag« Sonlicnschem uud Wollen; abend« ganz heiter; s.uchts, lllhie M' ttrung anhaltend. Das Tagesmitlel d« Wilrme -4- 1« i! nw 3 7° unter dem Normale. «clllmworllianr Ntdacleur. I«3l?a^v. Kl^inm^h'r. Huao Ritter v. ^lhsrölt,-<.lh«re. l t Oberlilu lcnllut a D.. mid Johanna v. .lhsrsly-.lhsrc ^ dorne Grüfm Mazzuchelll gcdcn hlcmn d,l erschütternde Nachricht vo» dem Tode ihre« theueren Kinde« Helene welche Dinstag den II. «„gusi nachmittag« um /.^ Uhr nach turzem schmerzvollen Leide» in ihrem l,et,en«,ahre selig im Herrn entschlafen ist. D,e irdischen Reste der theueren Dahinaeschicdenm werden Donnerstag den 12, August um halb 4 Uhr uachlmltans u°n Rosenbuchll au« auf dem Fricdhofe zu St. «hristof im eigenen Trabe zur ewiaen Ruhe gebettet. " ^aibach, am II. August 1674. iNlHssptisril^s ^'^^ ^>?"s"^ I"folge der von auöwärt.gen Pläyen gemeldeten ho^reu Noiiernngen gestaltete s.ch da« M,t«,a«aes^ >. ^ . . .-----'^ llz5- ««>UltU»it«siit««ß«lc , , . ^ , , ^75^4.. «,ld «a«, Creditanstalt, nngar.....323 25 223 50 Tepofltenbanl . . . 147' 148-v»compll»uft»l< . . . . 900 — 910 — hr»uc«.V«,l . . . «175 «225 H,'or . . 8 , 77^ 3 78 » Ikenß. ««sseuschetne 1 , 62 . 1 " 62: , «ilber ... 1l>8 , 85 .103 . b0 - «r«i»isch« »n»»»UH«,,«.0«»,^«5 V«W«Af«W»«,, p^-SS«). »«« «^^