Preis Din 12S (?o»tiull» pltöaua v gotovini.) Wer Zeitung frfchetmt »Kchotttch pv«t»ol: tviwriUg n» «»»» «> 1*8). CArihhiiKtifi urh Pntralhind' »«iunora ulica Rr. 6. Z.I.pbon 21. - Antündigungen icrrbm in bet Verwaltung gegen Berechnung billigster GebLhren enlgegengenemmm. Gchnsiinlvrsi uno^rnraii^ g . P ^ ^ K.iiUoh,^ eo —, ganziähiig Din 120 —. Aür da» Ausland entsprechende Srhöhurg. — Einzelne Nummern Tm 125- «»zvgspreise: ?0r da« Inland mnieljähng Din Lv—. abiig Rilmmer 43 DonnerStag, den 28. Mai 1925 50. Jahrgang Das neue Wohnungsgesetz. DaS WohnungSgefetz vom 15. Mai, daS mit dem Tage seiner Verlautbarung in den „Slvisbene Novine" («mtliche Nachrichten) am 16. Mai in Rechtskraft trat, lautet in deutscher Uebersetzung folgendermaßen: § 1. Die freie Verfügung über Wohnungen in alten Gebäuden wird durch die Bestimmungen dieses Gesetzes bi» zum 1. November 192« eingeschränkt. Soweit in diesem Gesetze nicht besondere Einschränkungen festgesetzt sind, gelten die Bestimmungen de» bürgerlichen Gesetzbuches. § 2. Bon den Beschränkungen, die durch diese» Gesetz angeordnet weiden, sind ausgenommen: 1. Geschäfts- und Kanzleilokale; 2. Staatliche und autonome Gebäude, soweit sie für amiliche Bedürfnisse oder zu Wohnung»-zwecken für StaatSbedienstete oder Bedien fiele auto-uomer BeHürden dienen; 3. Gebäude konfessionell« Institutionen, die für die Ausübung deS Kultes anerkannter Relig onS-genoffeufchaften und für WohnungSzivecke ihrer Bediensteten notwendig sind; 4. Gebäude, die als kunsthistorijche Denkmäler gelten, fowie Gebäude, in denen solche Denkmäler enthalten sind oder aufbewahrt werden, wenn sie nicht schon zu WohnungSzwecken verwendet werden; 5. Gebäude allgemeinnützlicher Institutionen, die nicht auf Gewinn arbeiten, insoweit sie diesen Institutionen für ihre Bedürfnisse notwendig sind; 6. StiftunaSgebäude, inwieweit sie nicht von den im § 12 dieses Gesetzes aufgezählten Personen besetzt sind; 7. Gebäude von Invaliden oder Witwen, deren Männer im Kriege gefallen oder infolge des Krieges gestorben sind, bzw. von Kindern, deren Väter im Kriege gefallen oder infolge des Krieges gestorben sind, wenn sie kein anderes Vermögen oder kein anderes Einkommen haben als die Jnvalidenunter-stützung oder die Pension; 8. Neubauten oder auf alte Häuser ausgebaute neue Stockwerke; 9. Eine Wohnung im Hause eine« Kleinbesitzers, welches außer der Wohnung des Eigentümers höchstens noch zwei Wohnungen enthält, wenn der Eigentümer außer diesem Hause kein andere» Vertrügen hat. Pension und Gehalt gelten im Sinne dieser Lorschrift nicht als Vermögen. § 3. Als Neubauten gelten im Sinne dieses Gesetze»: A Aus dem Territorium der srüheren Königreiche Serbien und Montenegro: 1. Alle Gebäude, deren Bau vor dem Jnkraft« treten des Gesetzes vom 17. April 1919 begonnen wurde und die als unvollendet auch nach dem In-krasttreteu diese» Gesetze» unausgenützt blieben; 2. Alle Gebäude, deren Bau nach dem Inkrafttreten deS Gefetze» vom 17. Apnl 1919 be> gönnen wurde; 3. Alle Gebäude, welche infolge de» Kriege» stärker befchädigt wurden und deren Reparatur nach dem Inkrafttreten de» Gesetzes vom 17. April 1919 durchgeführt wurde, fo daß diese Gebäude nicht sür WohnungSzwecke oder zur Ausübung de» früher in ihnen betriebenen Gewerbe» verwendct werden konnten. In Beograd gilt diese Bestimmung sür Häuser, die den Vorschriften der Bauordnung entsprechen. Nicht als neue Häuser gelten jene, zu deren Bau oder Reparatur der Eigentümer vom Ausschuß zum Wiederausbau BeogradS eine Anleihe ausnahm. B In den übrigen Teilen deS Königreiches werden al» neue Gebäude angesehen: 1. Alle jene Gebäude, welche erst gebaut werden, wie auch jene, deren Bau nach dem 1. November 1918 begonnen wurde, seiner alle neuausgebaulen Stockwerke und alle Zubauten zu schon bestehenden Häusern; 2. Wohnungslokale in alten Hä< ietn, die gründlich repariert wurden und früher zu WohnungS-zwicken nicht verwendet werden konnten, so daß damit neue WohnuogSlokalitälen geschaffen wurden. z 4. Die Umwandlung von WohnungSlokaluäten in Kanzleiräume und GcschäftSlokale ist verboten, es sei denn, daß der Eigentümer mit Bewillign^ deS WohnungSgerichteS I. Instanz einen Teil feinH eigenen Wohnung im eigenen Hause in solche Lo» kalitäten umwandelt. Wer dies ohne Bewilligung des oben erwähnten Gerichte» tun sollte, wird verhalten, die Wohnung witder in den srüheren Zustand herzustellen, und wild überdies mit einer Geldstrafe von 5000 bis 50.000 Dinar bestrast. Stellt er in der ihm bestimmten Zeit den srüheren Zustand nicht wieder her, so hat die Behörde die» aus seine Kosten zu tuu und er wird dafür mit einer Geldstrafe von 20.000 Dinar belegt. Die Frist zur Wiederherstellung des früheren Zustande« bestimmt das WohnungS-gertcht I. Instanz. tz 5. Niemond kann zu gleicher Zeit in einem Orte zwei Wohnungen haben. Wenn auch nur eine solcher Wohnungen unter die Bestimmungen dieses Gesetzes fällt, wird mit ihr vorgegangen, als ob die Wohnung leer wäre. § 6. Wer in einem Orte, fei eS auf seinen Namen oder aus den- Namen seiner Frau oder seiner mit ihm im gemeinsamen HauShalt lebenden Kinder ein Haus besitzt, kann in demselben Orte nicht als Mieter in einem alten Haufe unter den Begünstigungen deS § 12 wohnen. § 7. Der Wohnungstausch ist gestattet, wenn die Eigentümer der betreffenden Häuser damit einverstanden find. g 8. Astermietungen ganzer Wohnungen oder von Teilen derselben sind verboten. ES wird die Astervermietung nur eines Zimmer» gestattet und zwar an Mieter, die ständ'g im Orle wohnen. Aftervermietungen darf der Mieter nur mit Einwilligung deS Hauseigentümer» vornehmen und bei der Bewilligung ist festzustellen, wie viel der Mieter dem Hausherrn monatlich namens dieser Astervermietung zu zahlen hat. Wenn der Hauseigentümer und der Mieter diesbezüglich zu keiner Einigung kommen, fo hatt da« Wohnungsgericht I. Instanz zu entscheidest, wie viel der Mieter dem Hauseigentümer namens der Astervermietung zu zahlen hat. Hiebei hat daS WohuungSgericht in Berücksichtigung zu ziehen, wie viel vom Aftermie'er an Aftermiete zu bekommen ist ohne Rücksicht aus die Summe, die der Mieter angibt, und auf Grund dieser Abschätzung ist die perzentuelle Leistung deS Mieters an den Hauseigentümer festzustellen. Diese Leistung kann 20 bis 30 Prozent des AftermietzinseS betragen. Ein Mieter, der sich gegen diese Vorschriften vergeht, wird duich Delogierung bestraft. Die AuS-mlarlierung deS Mieters, ersolge sie aus welchem Grunde immer, zieht die Ausquartierung des Aster« Mieters nach sich, waS auch für die im § 12 angeführte» Personen gilt. § 9. Mieter in alten Häusern, die im § 12 dieses Gesetze» ausgezählt sind, genießen im Sinne diese» Gesetze» da» Recht, nicht ausgemietet werden zu können. Z 10. Da» Recht der Kündigung hat der Hauseigentümer nur in nachstehenden Fällen: a) wenn er selbst oder seine verheiratete» Söhne und Töchter eine Wohnung sür den eigenen Gebrauch benötigen; b) wenn tu» Abreiße» eines alten HauseS zum Zwecke eine» Neubaues notwendig ist, der um 50 Prozent mehr WohnungSlokalilälen enthalten muh^^»l»-^aS alte Haus. Der Aufbau^S»»er Stockwerke wird im Sinne )ieses Gesetze» im allgemeinen nicht al» Neubau an Stelle eines alten angesehen. Während des Baues neuer Stockwerke ist der Hauseigentümer verpflichlet, die WohnungSmöglichkeit der Mieter in den unterm Stockwerken technisch vollkommen zu sichern. Trotzdem wird dem Hauseigentümer gestattet, von den Mietern nur jene Teile ihrer Wohnungen zu nehmen, welche zum Bau von Stiegen behufs Verbindung mit den neuen Stockwerken und den Kellein unumgänglich benötigt werden, falls Stiegen nicht vorhanden sind. Ebenso kann ausnahmsweise und nur in den äußersten Fällen das Wohnungsgericht I. Instanz zeitweilig erlauben, daß die Mieter ganz oder teilweise aus Häusern, aus die neue Stockwerke ausgebaut werden, ausgemietet w erden, wenn der Aufbau neuer Stockwerke sich ohne größere Verstärkung der Mauern oder größere Auswechslung der Konst uktion in den unteren Stockwerken als vollständig unmöglich erweist. Die Bewilligung zur zeitweiligen AuSmietung der Mieter dars aber in solchen Fällen nur dann er« teilt werde», wenn das Haus durch den Ausbau im Hinblick auf die Vermehrung der Wohnung»« oder GeschästSlokalitäten einen augenscheinlichen Gewinn darstellt. DaS Wohnungsgericht I. Instanz hat den Termin für daS Einziehen der Mieter in ihre alten. Wohnungen, die nicht als neue angesehen werden, auf Grund einer allseitigen Prüsung der Wohnung und aller technischen Daten sestzusteller. Hiebei wird das Gericht auch die Frage entscheiden, ob und inwieweit der HauSeigeniümer die llebersiedlungSkvsten seine» Mieter» zu tragen hat, was in de« Bescheid über die Aussiedlung zu vermerken ist, wobei die wirtschaftliche Stärke de» einen und des anderen zu be-rücksichtigen ist; c) wenn dem Hauseigentümer im Hinblick a'f die Zahl und da» Heranwachsen seiner Familien» Mitglieder oder andere Familienverhältuisse die Ber-größerung seiner Wohnung, die er in seinem Hause bereit» hat, notwendig ist; !) wenn der Mieter den Mieizin» durch zwei Monate nicht zahlt; d) weun der Mieter daS BestandSobjekt gegen dessen Bestimmung ausnützt oder wenn er es ab-sichtlich oder durch wiederbolte grobe Nachlässigkeit gelegentlich de» Gebrauches zum augenscheinlichen Schaden de» Hausherrn beschädigt; ,) wenn der Mieter oder seine HauSleute oder fein Aftcrmieter in der Wohnung ein unmoralisches oder ärgerniSerregendeS Leben führen oder gestatten, daß dies andere tun, oder durch ihr Benehmen in der Wohnung oder ihrer Umgebung dem Hausherrn oder anderen Mietern daS Wohnen erschweren; f) wenn der Mieter oder seine erwachsenen Familienmitglieder den Hausherrn oder seine er-wachsen«» Familienmitglieder an Leib oder Ehre schädigen, außer sie wurden vom HauShenn hiezu herausgefordert. In den Fällen unter a), b) nnd c) beträgt die Frest zur Räumung der Wohnung einen Monat, in den Fällen f), d) e) und f) 15 Tage, in allen Fällen von dem Tage an gerechnet, an dem der Bescheid über die Kündigung rechtskräftig wurde. •rtf. 2 € Mi i •» a c1111 • Römer 43 In den Fällen a), b) und c) kann die Aus-mietung de» Mieters nicht durchgeführt werden, so« lange ihm keine andere Wohnung zugewiesen wurde, längstens aber sechs Monate von dem Tage an gerechnet, an dem die gerichtliche Kündigung rechts-kräftig wurde. Wurde das Hau» nach dem l. November 1818 gekaust, dann wird die Frist zur AuSmietung in den Fällen a) und c) für Mieter nach § 12 mit 8 Monaten, gerechnet vom Tage der Zustellung des Bescheides des WohnungSgerichteS l. Instanz, bestimmt. Wohnungskündigungen nach Punkt a) und c) dieses Paragraphen werden in erster Linie gegen wirtschaftlich stärkere Mieter vorgenommen, wenn der Hauseigentümer in demselben oder einem anderen eigenen Hause mehrere vermietete Wohnungen besitzt. Vom 20. Dezember bis 20. Jänner kann niemand aus seiner Wohnung ausgesiedelt werden. Wenn der Hauseigentümer nicht nach den Borschriften der Punkte a), b) und c) bei der Kündigung einer Wohnung vorgeht, wird er mit einer Geldstrafe von 5000 bis 20.000 Dinar bestraft, die betreffenden Wohnungen werden als leer betrachtet und das Wohnungsgericht I. Instanz kann über sie verfügen. DaS Vorrecht auf diese Wohnungen haben nur Mieter, welche aus ihnen ausziehen mußten. K 11. Die Höhe bei Mietzinses wird durch einen Vertrag zwischen dem Hausherrn und dem Mieter festgesetzt. Ausnahmen sind in jenen Fällen gestaltet, welche der § 12 dieses Gesetzes vorsieht. In diesen Fällen ist der Grundmietzin« jener, der im Juli 1914 gezahlt würd« oder gezahlt worden wäre. In jenen Teilen des Königreiches, wo vor den, Kriege der MietzinS in Kronen oder Perper (Krna gora) gezahlt wurde, ist dieser Grundzins in Dinar zu rechnen (1 K = 1 Dinar). Falls eine Verständigung nicht zustandekommt, setzt den MietzinS sür die im § 12 angesührten Personen daS WohnungSgericht J. Instanz fest. § 12. Wenn der Mieter in bezug auf den MietzinS mit dem Hauseigentümer zu keiner Ber-ständtgung gelangt und wenn es sich um eine Wohnung von höchstens vier Zimmern handelt, so beträgt der MietzinS den Grundmietzins nach § 11 multipliziert mit 6, wenn eS sich um eine Wohnung von mehr als vier Zimmern handelt, multipliziert mit 9, und zwar in Fällen, wo es sich um folgende Mieter handelt: 1. Staatsbeamte, Offiziere, Unteroffiziere, Be-dienstete, Diener, deren Witwen und Familien, ausgenommen jene Beamten oder Offiziere, die Aerzte . Ingenieure, Zahnärzte, Tierärzte und Architekten sind, wenn sie da« Recht auf Ausübung der Privatpraxis haben und sie auch ausüben; 2. Pensionisten oder Pensionistinnen, W twen von Pensionisten oder deren Familien, ausgenommen Pensionisten, die Advokaten sind oder Zahnärzte, Aerzte und Architekten, wenn sie die Privatpraxis ausüben; 3. geistige Arbeiter, wie Künstler und Schrift-steller (Maler, Dichter, Schauspieler, Journalisten u. s. w.); 4. Geistlich« aller Stufen der anerkannten Re» ligionSgenosienschaften, ihre Witwen und Familien; 5. KriegSinvaliden und ihre Familien; 6. KriegSwilwen und die Familien von im Kriege Gefallenen oder arbeitSunsähig Gewordenen, wenn sie wirtschaftlich schwach stehen; 7. alle jene Gewerbetreibenden, welche auf eigenen Namen keine Werkstätten haben, sondern bei anderen arbeiten und von Monatsgehalt oder Tag-geld leben, sowie auch jene Gewerbetreibenden und Kleinkaufleute, die allein oder mit einem Lehrling arbeiten, ebenso ihre Witwen und Familien; 8. Beamte, Hilsspersonal, Angestellte, Bedienstete oder Diener bei Privat-, Handels-, Aktien-, Industrie- oder anderen Unternehmungen welche gegen Gehalt arbeiten und deren Monatsgehalt 300» Di> nar nicht übersteigt, ausgenommen jene, deren Unternehmungen Gebäude sür die Unterbringung ihrer Kanzleien und Wohnungen für ihr Personal erbaut haben, ohne Rücksicht daraus, ob diese Unternehmungen diese Wohnungen ihren Angestellten zuweisen oder sie ihnen gegen eine Rente vermieten; 9. physische Arbeiter und Arbeiterinnen aller Branchen und aller Unternehmungen, deren Witwen oder Familien; 10. Beamte und Angestellte aller Stiftung? -oder Wohltätigkeitanstalten; Beamte, Angestellte und Diener der autonomen Behörden. Insoweit einzelne Personen dieser Kategorien außer dem Sehalt und dessen Nebengebühren Pen-sionen, Jnvalidenbeiträge, Taggelder oder andere ständige Einnahmen haben, wird der GrundmietzinS multipliziert und zwar: bei einem jährlichen Ein-kommen von über 40.000 Dinar mit 9, bei einem jährlichen Einkommen über 60.000 Dinar mit 12; wenn sie eine Wohnung von mehr als 4 Zimmern haben, wird in beiden Fällen mit 15 multipliziert. Ueber den Fall, ob eine gewisse Person in eine der in diesen Paragraphen aufgezählten Kategorien fällt, entscheidet da» WohnungSgericht I. Instanz. § 13. Wo immer in Angelegenheit der Be-stimmung drt Mietzinses, der Kündigung einer Wohnung oder in anderen Fragen von dem Einkommen oder vom Vermögen der Parteien gesprochen wird, sind darunter die Einkünfte oder da» Vermögen aller im gemeinsamen Haushalte wohnenden Personen zu verstehen. 8 14. In Fällen, wo der verabredete MietzinS die Höhe des in diesem Gesetze gestatteten Zinses übersteigt, kann er ohne Einwilligung des HauS-eigentümerS nicht herabgesetzt werden, mit Ausnahme des Falles des § 15. § 15. Wenn eine Wohnung teilweise unbenutzbar oder der Beschädigung ausgesetzt ist, so daß sie der Mieter nicht voll ausnützen kann, oder infolge der Beschädigung die Möglichkeit, darin zu wohnen, gefährdet ist, der Hauseigentümer aber die notwen-digen Reparaaturen nicht vornehmen will, wird die Höhe deS Mietzinses im Verhältnis zur Unbenütz-barkeit der Wohnung herabgesetzt, insoweit nicht etwa durch einen Bertrag etwas andere» bestimmt ist. § 16. Der H mSeigentümer oder sein Stell-Vertreter hat dem WohnungSgericht I. Instanz jede lur gewordene Wohnung anzumelden, ebenso auch jede Wohnung, von der er erfährt, daß sie leer werden wird. Zur gleichen Anzeige ist auch jeder Mieter bezüglich ferner Wohnung verpflichtet. (Fortsetzung folgt) Politische Rundschau« Inland. Also sprach -Herr Aasit... Am Sonntag fand eine Sitzung des Radikalen 'Klubs statt, auf der Herr Nikola Pasii eine hoch-bedeutsame Rede hielt. Diese Rede zerreißt alle Kombinationen über eine Regierung RR (Radikale-Radiöianer) und über einen in nächster Zeit zu erwartenden Kurswechsel in unserer Innenpolitik. Herr Pas'c kritisierte den Bericht des Enqueteaus-Ichuffe» und betonte, daß dieser nicht alle Umstände hinsichtlich der Entscheidung über die strittigen Man-date der Radlä.Partei in Erwägung gezogen habe: er habe mit einem Wort nicht getan, waS seine Ausgabe gewesen wäre. Der Bericht sei ungenau und unklar und müsse daher dem BerisizierungSauSschuß zweck Vervollständigung übergeben werden. Der Mi-nisterpräsident rügte vor allem, daß nicht erhoben wurde, was an dem Vertrage Radiö' mit Ungarn dran sei, der bei der Verhaftung im Sack Radiö gefunden wurde. Ferner habe der Ausschuß den Brief nicht in Betracht gezogen, der an Sinowjew geschickt wurde und in dem eS heißt, daß die Radiöi» aner bereit wären, ihre Rechte auch im Wege einer Revolution zu erkämpfen. Dieser Bries wäre durch, aus nicht platonisch zu nehmen, da erwiesen wäre, daß Radiö revolutionäre Organisationen hatte. Ein großer Teil der Radiiianer in der Herzegowina, in Kroatien und Dalmatien hätten aus Grund der seinerzeitigen falschen Ausstreuungen über einen Sieg der Opposition bei den Wahlen Ausstände angezettelt. Häuser verbrannt und davon geredet, daß nunmehr die Zeit sär eine Revolution gekommen sei. Paul Radi6 sei zu Pasic gekommen und hätte gebeten, man möge die verhaftete Leitung der Radic-Partei begnadigen und aus dem Kerker freilassen. Pa»ic habe ihm erwidert, daß er glaube, daß Stesan Radiö und Genossen schuldig seien, weil sie sonst nicht arretiert worden wären. Ihre Verhaftung sei kein politischer Trick, e» habe da» Gericht sein Wort zu sprechen, bis dahin müßten die verhafteten Ra-diöianer im Kerker fitzen. Die Erklärungen, die Piul Radiö und Dr. Superina im Parlament abgegeben hätten, seien so, daß man an ihre Aufrichtigkeit glauben tönn« oder auch nicht. Die Radicianer müssen durch längere Arbeit beweisen, daß sie ausrichtig und ausdauernd an der Konsolidierung und Kräftigung de» Staates mitzuarbeiten wünschen, um so jeden Zwnsel zu zerstreuen, der in gewissen Kreisen besteht. .Ich habe niemand bevollmächtigt", erklärte PaSiö. »offiziell mit den Radiöianern zu verhandeln, verhandeln kann jeder, mit wem er will, da» verpflichtet die Partei nicht. Wenn die Zeit zu Verhandlungen gekommen sein wird, wird sie die Leitung der Partei führen". Bezüglich der .Obznana" erklärte Herr Paiiö, daß den Radit-Organifationen die freie Be-tätigung nicht erlaubt werden könne, solange nicht der kroatische Bauernklub und die Parteileitung außerhalb des Klub» durch ihre Arbeit dem Parlament und dem Volle Bürgschaften stellen, biß die Organisationen nicht in die Richtung der alten und für den Staat schädlichen Politik zurückkehren. — Die Blätter der Regierungsparteien glauben, daß die Rede des Ministerpräsidenten eine klare Lage geschaffen habe und daß der Nationale Block end-gültig festgeworden sei. Die Radiöianer haben nach allem die fürchterliche Kröte umsonst geschluckt. Kiue Vertagung der ..Verständigung". Die Rede deS Ministerpräsidenten Pasiö wird von dem radikalen Beograder „V«me" nicht al» Absage an die Radiöianer, sondern als Vertagung der Verständigung kommentiert. Pasiä wünsche, durch den Aufschub der Verifizierung der strittigen Radi6-Mandate Zeit zu gewinnen, damit sich die Lage innerhalb des Nationalen Blocks, wo ein Teil der Radikalen die Zusammenarbeit mit den Radiöianern aufrichtig wünsche, während sie ein anderer ablehne, geklärt werde, nämlich sich zwei klare Lager für und gegen die Verständigung gebildet haben. Eine andere Beograder Version will wissen, daß die Krone de» Wunsch geäußert habe, die gegenwärtige Regierung möge einen Teil ihres Programmes durchführen und erst dann neuen Möglichkeiten näher treten. Aon» oppositionellen Atock. Von einem solchen kann nun wieder fest die Rede sein, nachdem Herr Pasiö durch seine sonn-tägige Rede eine Verständigung zwischen ihm und den Radicianern wenigstens für längere Zeit, wenn nicht für immer, begraben hat. Es traten denn auch am Montag die Führer der oppositionellen Parteien Ljuba Davidoviö, Dr. Koroöec, Dr. Spaho und Paul Radiö zu einer Konferenz zusammen, die den ganzen Tag andauerte. Auf der NachmittagSsitzung wurde einem Berichte des „Slovenec" zufolge festgestellt, daß Pake jebe Mitarbeit der Slowenen und der Kroaten erfolgreich bekämpfe und systematisch die politische Atmosphäre vergifte, in der es zu einer Verständigung kommen könnte. Seine Ab» sicht gehe offenbar darauf hinaus, durch die Verschleppung aller Fragen, die die Radic Partei betreffen, den Block der nationalen Verständigung und schließlich den Block und die Radiö-Partei z» zerschlagen. Die Führer des nun wieder gestärkten oppositionellen Blocks beschlossen, der Nationalversammlung einen Entwurf deS JnvalidengesetzeS vorzulegen, nachdem sich die beiden Regierungsparteien nicht mehr um die Invaliden kümmern. Ferner soll eine Debatte über die Gewalttaten vor und nach den Wahlen provoziert und Anklagen gegen einige Minister wegen KorruptionSafsären eingereicht werden. Ausfüllung des Staatsrates. Auf der Sitzung der Nationalversammlung am L5. Mai wuiden 7 leere Stellen d«S StaatSrate» mit den Kandidaten der Regierung besetzt. Bei der Wahl wurden 153 Stimmen abgegeben; die Oppo» fition verließ vor der Abstimmung den Saal, weil keiner ihrer Kandidaten in Betracht gezogen wurde. Ausland. Bestätigung von Todesurteile» in Sofia. Der König ha« die über Friedman», ZadgorStt und Koew, die U, Heber des Attentats in »er Kathedrale, gefällten Todesurteile bestätigt. Kräftigung des deutsche« Selöstvewußtseins. Ja amerikanisch«» politisch«» Kreisen wird auf das Anwachst» der deutschen Propaganda in Amerika hingewiesen. Ein gioßeS Blast hebt hervor, daß die Wahl Hindenburg» kein Aufleben deS preußische» MililirgeisteS, wohl aber die Kräftigung de» Selbst« bewußtjeinS deS deutschen BolkeS bedeute. stumm« 43 stiller Zelt»»g Seite 8 Aus Stadt uns Sauft. Die AmtSlokalitäten bei städtische Magistrat« stnb, nie bet Magistrat mitteilt, a« Donnetliag, be« 28. Mai nachmittag«, uo» am Freitag, dem 29. Mai. den ganzen Tag wegen Rei-nigung gesperrt. Die Parteien, bie für kte angeführten Tage zum Stabtmogistrai v,rgeladen sind, -»özen sich em Sam«iag. bem 30 M-«. während der gewöhnlichen Amt«stunden meJbcn. Abgabe von Hol». Der Stadtmagisteat in Eelje vcrianibarl: Die Eiadtgemeinbe gibt un-gcsähr 48 Raummeter (12 »lasier) Hol, sür Beheiznig bzw. sür Sohle ab. DaS Holz liegt in der Hinge» bung der L ljSla toca. Dcr Raummeier wirb mit 50 Dinar abgegeben. Jateriss-nten wögen sich bl« End- dlcseS Monates beim Hrrn Bitrgermeister oder beim Hnrn Amt«vorsteher melden. EinHebung d,S Gemeindeaufschlages auf Champagner, Schaumweine und Klaschenweine im Jahre 1923. Der Stadt« Magistrat Eelje verlautbart: Huf Grund bet Entscheidung des velifi >pan be« Matburgt Ber. waltungftgebiete« vom 28. März 1925, ZI. 5266/2, womit et im Einverständnis mit ber Delegation de« Finanzministerium« in Ljudljana der Stadtgemeinde Eelje erlaubte, daß sie vom 1. Ipril bifl 31. Dezember 1925 auf ben auf bem (Brbiete bet Stadt C'lje konsumierten Champagner und aus Schaumwein LO Dinar pro Flasche unb 4 Dinar pro Flasche vouteillenwein per '/,« > und größeren Inhalt« ei,, heben bars, wird verlaulbari, daß die Parteien, sowohl Private als Vereine und Gewerbetreibende (Kaufleute, bie diese Ware in Flaschen verlaufen, Gastwirte. KasfeehauSdesitzer u. s. w.) vnpfl chlet find, die Lager dieser Gettänte, die sie am 1. Ap il l. I. besaßen, nach Zahl und Jnhali bet Flaschen spätesten« bt« 25. Mai I. I. (mir erhielten diese ver-lautbarung erst am Szmstag zugestellt, so baß eine frühere Veröffentlichung nicht möglich war. Arm d. <&. Z.) zum Zwecke ber vorschreibuna ber diesbezüglichen Steuer dem StaXmagistrat Eelje bekanntzugeben. Zugleich ist getrennt die Anschaffung von Sendungen zu meld'n, die die Parteien vom 1. April an di« zum Tag der Anmel»ung erhalten haben. La Hivkunst ist jede Anschaffang bieget Art dn Kinder von 5 bis 13 Jahren, die nicht mit c».^r ansteckende» Krankheit behaftet find und die keiner besonderen Aufsicht be« dürfen. Die Tagetpenfio» für jede« Kind beträgt 40 Dinar, sür Beamtenkinder 30 Dinar, die der Verwaltung des Hanse? i" vorhinein bezahlt wer-den. Die Eltern müsse. ' Kirder selbst in da« Heim bringen, entweder einzeln ober in Truppen mit einem gemeinsamen Begleiter; aus dieselbe Weise müssen fie auch wieder abgeholt werden. Da die Zahl der Bewerber um die vetsügbaren Plätze immer mehr wächst, mögen die Eltern zweck« Vormerkung schon jetzt der Verwaltung de« .Heime« mitteilen, wieviel Kinder fie am 1. Juli oder am 1. August i, ba« Heim zu schicken beabsichtigen, woraus ihnen bie Verwaltung Prospekte zusenden wird, an« denen er« sichtlich ist. wa« da« «>nd mitzunehmen hat (Wäsche, Schuhe, Kleider) und wa« »hm da« Heim bietet (Bäder, Sonnenbäder, Srnderspielplötze und Schlafräume. Sost und ärztliche Aussich') Eine „herrschende StaatSnation". Der Ljub'janaer „Sloveme" setz! sich in feiner SonntagSfolge mit d:m Begriff .herrschende Staat«« nation" auseinander, wobei er zum Schluß kommt, daß die Slowenen zwar al« Staatsbürger ihre Rechte besitzen, baß aber heute der gemeinsame Wille bei slowenischen Volke« nirgends zur Geltung kommt. „Im Bewußtsein, daß die Slowenen etn vol k find*, erklärt der „Slovenec", „verlangten fie fstt sich schon im alten Oesterreich nicht nur die gewöhnlichen itaat?bürgerlichen Rechte, die ihnen niemand schmälerte, sondern ste begannen, Rechte für sich zu sorvetn al« nationale Einheit. . . Der Begriff „Herrschen" ist untrennbar verbunden mit irgendeinem Territorium oder mit einet gewiffen Zahl v?n Personen, über die man herrscht. Ueber wen herrschen wir? Wo herrschen wir? Herrschen wir übet uns selbst o»er über anbete? Wir leugnen nicht, daß der Slowene heule seine Rechte als Staatsbürger hat. Auch leugnen wir nicht, daß die slowenische Sprache ihre Rechte in Schule und Amt besitzt. Aber wo ist oie Garantie, daß e« immer so bleiben wird lezw. so bleiben muß. Wir beobachten gut, wie bie slowenische Sprache schön langsam au« unseren Schulen und Aemtern weicht. Aus ber Post, aus ber Eisenbahn, bei der Finanz ist e« genau so. Am besten zeigt sich unser „Herrschen* aus finanziellem und wirtschaft, lich'.m Gebiet. Haben die Slowenen ba« Recht, auch nur über einen einzigen slowenischen Kreuzer zu entscheiden, wohin und wie er zu verwenden ist? Wir find dieser Methoden satt, weil wir wissen, daß wir ein Bolk find und deshalb wollen wir seither oder später wirklich ein herrschende« Volk wenigsten übet uo« selbst sein, weil wir nicht ewig von der Gnade leben wollen.- — «3 ist seht zu begreisen, daß der Begriff „herrschende StaalSnatto-i" in der slowenischen Presse zuzeiten der Gegenstand erbitterter Auseinandersetzungen ist. Denn der Titel unsere« Königreiche« teilt rein bildlich bie Macht und da» Herrschen in drei Teile: Serben, Kroaten und Slo« wenen. Die Slowenen haben sich daran gewöhnt — und da« ist die Quelle dieser Unzusriedenheit —, al« Volk den dritten Teil ber Macht, also die gleiche Macht wie die beiden anderen Völker, für fich in Anspruch zu nehmen. E« ist ganz klar, daß da« Ge« sühl der gleichen Macht nur dann genossen werden kann, wenn die jugoslawische Aussassung übet ein Volk durchgreift. Sobalb drei Völker an der Herr« schift teilnehmen, teilt sich die Herrschast in drei Teile. Aber nicht in gleiche. Dann Hütten — unb ba« ist die Auffassung bet Serben nnv Kroaten — die Slowene» nicht den b ritten, sondern ent« sprechend ihrer Zahl ben dreizehnten Teil zn beanspruchen. Eine Hinrichtung in Eelje. Hm San,«. tag um 6 Uhr früh wurde m bem inneren Hofe be« alten Krel«gerichl« in Eelje ber 24-jährige Franz Pvdlesek, ber im vorigen Jahre eine alte Fran in voj«ko (Bezirk Bnlj et) ermordet und beraubt hatte, durch den Strang vom Leben zum Tode befördert. Der Delinquent verbrachte die 24 Stunden, bie zwischen seiner Hinrichtung uab ihrer Ankündigung Verliesen, Verhältnismäßig ruhig. Geistlichen Zuspruch, bet ihm in der Person de« Kaylan Lakman geboten wurde, wie« et zuerst entrüstet zurück, ließ sich aber später überreden, so daß ihm in seiner letzten Nacht der Kaplan Lukman tröstend beistehen konnte, von bem jcbem zum Tode geführten Verbrecher geboteneu Rechte aus eine Henkermahlzeit machte er reichliche» Gebrauch, von abend« bi« Mitternacht verzehrte er mit Appetit ein Gollafch, gekochten Schinken, eine Portion Salat und einen Kalb«braten. Dazu trank er drei viertel Wein, einen halben Liter Bier und eine Flasche Sauetwaffer. AI« man ihm ans seinen Wunsch nach Zigaretten 10 Zeta brachte, wie« er fie erbost zurück und virlangte „Pasiö-Stiefel" (Zigaretten mit Goldmundstück); schließlich gab er sich mit 10 Bardar-Zigatetten zufrieden. Nach Mitter« nacht beichtete et und um 4 Uhr früh empfing er die Hl. Kommunion. Um '/« 6 waren auf dem Hofe ungefähr 100 Personen versammelt, unter ihnen •rite 4 ziemlich v el Gendarmen und Soldaten. Der Galgen bestand au« einem gewöhnlichen, 2 Meter hohen Holz-pfahl, an dessen oberem End» ei» eiserner Ring für den Str ck eivgeschlaze» war. E« erschien«» der Gc-richtShos. bestehend aus dem ObetlandeßgerichiSrat Dr. Ct. fc, G-rich «rat D>. Stepar i i und Bezirks rrchter Nendl, ferner der StaaiSavwalt Dr. Ru«. der Proiokollfühier Dr. Juhart und der Arzt Dr. Benedit £. Einige Minuie» vor 6 Uhc traten zwei Gesangenausseher in die Z-.lle de« Berurteilien und kündigten ih» an, daß seine Zeit gekommen sei. In vollkommener Stille wurde der Delirqaeot, dessen Gesicht gelölet war und der Blick stuapf. herau«> geführt. Der Senat' Präsident Dr. Buif verla« noch einmal das Uite.l und übergab den Del qaenlen dem Scharfrichler MauSner ans Sarajvo mit den Worten: .Herr Scharfrichter, walten Sie Ihres Amtes!- Podlefek, der vollkommen apathisch war, trat selbst zu dem Galgen. Der Hniker legte ihm mit Hilfe seine« Gihilfen den Str ck um den Hais, die Stiege wurde weggestoßen und dem Baumelnden vom Schar leichter da« Gen ck gebrochen. Der Arzt Dr. Benebir c stellte nach Ablauf der 6. Minuie den Tod fest. Der hingerichtete Mörder wurde um 7 Uhr vom Galgen abgenommen und auf den Friedhof d«S ltrakker.haufeS überführt. Der Schai srichter MauSn.r nahm den eisernen Haken, an dem schon P.p ö und Eiruga aufgehängt wurde», vom Pfahle weg und ebenso den Strick. Der Mann hat in der letzten Zeit ziemlich zu tun, so hat er am Diev«tag in Ljubljaoa an eine« gewissen Simo» Nagle, der seine Frau ermordet halle, sei» Amt geäb'; auch i» Bosnien und Herzegovtna zittern einige Berb.echer seiner Bekanntschaft entge«en. Die Hinrichtung i» Celje wir die erste nach 29 Jahren. Erfreulich und für die Würde urseiet G.richte bezeichnend ist, daß die Hinrichtung für die Bevölkerung vollkommen überraschend kam und jede hdßliche Sensationslust vermieden wurde. Gin großer Brand entstand am Freitag um 3 Uhr fi üh in PragerSko gegenüber dem Bahn-Hofe. Dem Besitzer und Heuhändler Franz Gerzelj verbrannten 11 Waggon Futter, zwei Magazine, drei Heupressen, drei Fuhrwägen usw. Den herbei-geeilten Feuerwehren aus Maribor und Sp. PolSkava gelang eS, den Brand zu lokalisieren und so daS HauS, die Gastwirtschaft und die Kanzleiräume zu retten. Lcr Schaden übersteigt die Bersicherungs-summe von 359.000 Dinar beträchtlich. Durch den Opferwut eines Lokomotio. führerS ist am SamSiag bei der Station Pol^ane ein große! Uvglück verhütet worden. Auf der Maschine de« AbendzugeS 31*. 728, der gegen 400 Schulkinder von verschiedenen Maiautfliige» nach Maribor führte, pktz'c eine Dampfröhre. Der aus- <111 lcr ZtN»»« strömende Dampf verbrühte den Lokomotivführer Anton Kislich dermaßen, daß sich ihm buchstäblich da« Fleisch von den Änliche» löste. Trotzdem gelang e« ihm, den Zug zum Stehen zu bringen. Der pflichttreue Mann wurde in« Krankenhaus nach Marmor übersührt, wo er mit dem Tode ringt. Infolge der G»fchäft» Maribor g'zwangen, dieser Tage wieder 25 Arbeiter auszusperren und sür die übrigen qaa« Infizierte» Arbeiter die Arbeit so einzuteilen, daß nur je eine «ich cht in einer Woche mit 5 Stunde» täg-licher Arbeitszeit beschäftigt wird. Wie man hört und liest, will die Behörde der drohenden Arbeitslosigkeit der einheimisch-» SCcdfte durch Ausweisung von AuS-ländecn beikommen. Wir zweiselnZsehr an der Zweck-Mäßigkeit d e er Mißnahmer. So naheliegend bei Arbeitslosigkeit die Ausweisung von ausländischen Arbeitskräfte» ist, so wenig scheint dabei der Ua-stand in Betracht gezogen zu werde», daß im AuS-land weil mehr jugoslawische Arbeiter i» Lohn und Brot stehen als ausländische bet uns. In Oesterreich, wo die ArbetrSlosi^keit und noch mehr die Aul-zahlung der AibettSloskliuaterftützungen ungleich drü-ckender empfunden werden alö bei ur>«, beträgt z. B. die Zahl der ausländischen Arbeiter nicht viel we> niger al« die Zrhl der einheimischen ArbeilSlos-v. Die Ausweisung der fremden Arbeiter in unseren Gegenden könnte dir gleiche Maßregel auch im Aul-lande herbeisühren und e« ist jedenfalls sehr fraglich, wa« man mit diese» in« Land zurückft ömenden Tausenden von Arbeitern, deren Zihl weitaus größer ist als die der bei unS auS.ea»i-sene», beginnen wird. Ausweisungen sind immer ein toppeiichlteidigeS Messer und derjenige, der es ansetzt, m .ß sich s-hr wohl fragen, ob er sich »amit nichi selbst am tiefsten tu« eigeee Fleisch schneidet. Wieder ein schreckliches Erdbeben in Japan ist vorige Woche ausgetreten. DaS Gebiet des Erdbebens ist allerdings nicht größer als 25 QuadratmeiU», seine Heftigkeit stand aber dem Erdbeben im Jahre 1923 nicht nach. Die beiden Städte Toyooka und Kinosaki bieten ein Bild voll-ständigen RuinS; 2000 Häuser sind verbrannt und 500 Personen getötet. Die Gesamtzahl ver Opser im ganzen Gebiete wird aus mehrere Taus nde geschätzt. In der Nähe der Stadt AShija ftürzte^ein Tunnel zusammen in dem Augenblick, wo ihn ein Zug passierte. In Aenbudo stürzte ein Zug in einen Abgrund. In Kinosaki, daS eine heiße Quelle besitzt, sind alle Hotels eingestürzt und der Boden zeigte stellenweise Risse bis 30 Meter Breite. Nummer 43- «tne Frau. 51« seit 15 Jahren schläft. Londoner Blätter berichten aus Johannesburg in. Südafrika über den vermutlich einzig dastehenden Fall einer 35 jährigen Frau namens Anna Swana» pol, die seit 15 Jahren in tiefsten Schlaf versunken ist. Alle sechs Monate etwa wacht sie für einige Stunden aus dem totenähnlichen Zustand auf, ohne indessen das Bewußtsein soweit zu erlange», um die an sie gerichteten Fragen beantworten zu können. Man nimmt a». daß der Zustand der Unglücklichen auf die heftige Erschütterung zurückzuführen ist, die sie erlitt, aw ihr wenige Tage vor dem sür die Hochzeit angesetzten Termin die Nachricht von dem Tode ihres Bräutigams übermittelt wurde. Anna Swanapol fiel einige Tage später in eine» starrkrampfähnlichen Zustand, aus dem sie nicht erweckt werden konnte. Vor vier Jahren ließen de Aerzte die Schlafende nach dem Krankenhau« in Reitfontetn überführen und seitdem steht die Kranke unter be-ständiger Beobachtung, obgleich man ihren Fall für hoffnungslos hält. Man ernährt sie alle zwei Stunden auf künstlichem Wege. Als merkwürdige Begleiterscheinung sei hervorgehoben, daß die Pa-tientin während ihres sünfzehnjährigen Schlafes den Gebrauch ihrer Muskeln eingebüßt, da sie sämtlich bis zur Knochenhärte eingeschrumpft und verkümmert sind. Wirtschaft und verkehr. Der neue Staatsooranschlag für da» Budge jchr 1925/26 ist, wie der .Trgoointki GlaS-ntk" berichtet, im Finanzministerium bereits fertig» gestellt, von wo auS er dieser Tage dem Minister-rate vorgelegt werden soll. Njch vorgenommener Prüfung und Ergänzung kommt er vsr die Skupschtina. Dieses P-vjekt ist auf der Basis de« letzten Budget« (24—25) und der 'ür daS Budge j ihr 1924—1925 vorgesih nen außn ordentlichen Ausgaben aufgebaut, ist jeloch zahlenmäßig etwas größer. Bekanntlich belief sich da« ordentliche Budget 1924—25 auf 10 Milliarde» 405 Millionen und die außerordentliche» Kredite auf 1 Milliarde 300 Millionen. Demnach ist das Erfordernis im neuen Budget rund zwölf Milliarden. Zur Bedickang find, wie von maßgebender Seite versichert wird, keine neuen Quellen vorgesehen, sondern eS b'e bt bei jenen, die in den Budgetzwölfieln sind. Sonach wtid auch die Vor« spannsteuer und die erhöhte Jnvalidensteuer und die Lohnsteuer beibehalten. Dagegen erwartet der Finanz-minister von dem neuen Zolltarif, dessen Bestimmun-gen ängstlich geheim gehalten werden, größere Ein-küaste. WaS d.e Auslagen anlangt, so sind keinerlei neue vorgesehen. Auch find keine besondere» Investitionen, von den lausenden abgesehen, projektiert. Gesucht wird perfekte Köchin jüngere Kraft, neben Stubenmädchen, die ausser Kochen auch im Haushalte mithelfen soll. Diensteintritt sofort. Offerte sind zu senden an Dr. Leo Feritf, Sisak. In einem besseren Teile der Stadt Celje ist zu verkaufen eine Villa mit Obst- und Gemüsegarten, zusammen 4037 ms. In der Yilla sind elektr. Licht und Gas eingeleitet. Parkettböden. Gemauerte Garage. Auskunst wird erteilt: Celje, Jur-eieeva ulica 2. 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