Xr. 42. 18Ä8. Amtsblatt zm LMchcr Zeitung. Donnerstagden fj. April. Vubernial - Verlautbarungen. Z. 52 l. (2) Nr. 7003. Currende. Bestimmung des Acämpels in Delegations- und Requisitionöfäll. n. — Die hohe k. k. allgemeine Hofkammlr fand laut Verordnung vom 29. v. M., Z. !i'i7^ im Einverständnisse mit der hohen k. k. obersten Justizstelle, zur Beseit'guna entstandener Zweifel die Bestimmung zu erlassen, daß in DeUgations ' l.nd Requisttiontzfallen für die Amtshandlungen, welche der delegirte oder r<-quirirte Richter vorzur.chmcn h^t, und für Die bei demselben zu üderrelchenden C'inqaben stetö derjenige Etämpel zu verwanden s> y, welcher nach der Eigenschaft dtt, delegillcn oder requi-riricn Gerichtes gesetzlich vorgeschrieben ist.— Welä>es sonach zur alig.meinll, Kenntniß ae-bracht wird. — Laibach am 22. März 1848. Leopold Graf v Welsersheiml), Landes - Gouverneur. Andreas Graf v. 5^>ohenwart, k. k Hofrath. Friedrich Ritter v. Krcizberg, k. k. Gubernialrath. Z. 525. (2) Nr. NlNt ^ 848, uc^I 7831. K u n d m a ch u l: g wegen Herstellung eines stabilen gemauerten Warenmagazins und anderer Erweiterungsbauten auf dem Staatseisen bahn - Stati o nsplahe zu Spielfeld in Steiermark. — I" Folge hohen Hofkammer>präsidial-Erlassesvom7. März 18^, Z. 454)l. 1'., wird die Herstellung eines stabilen gemauerten Warcnmagazlnä und anderer Erweiterungsbauten am Etatwnöplahe zu Spielfeld ln Steiermark, auf der k. k. süollchen Staatselscn-bahn, im Wege der öffentlichen Concurrcnz durch Ueberrcichung schriftlicher Ossete an den Mlndcst-fordernden überlassen. — Denjenigen, welche diese Ballführung zu übernehmen beabsichtigen, wird Folgendes zur Richtschnur bekannt gegeben: — ,) Es s'nd zu Spielfeld folgende Bauten herzustellen: u. Ein stabiles gemauertes Warcn-maaazin mit einem Kellergeschoße, dann mit einem zu Wohnungen bestimmten Stockwerke, so wie Absperrung dieses Stationsplatzes mit Ver-wendung dcs zu Cilli verfügbar gewordenen Sta--ketenaitters, im beiläufigen Kostenanschläge von 2» 81U si. 5 kr. — k Die Verlängerung der Nöhrcnleitung, in Verbindung mit der Zusammen» richtung und Aufstellung emes bereits vorhandenen zweiten eines Ausputzkanales, im Kostenanschlage von 2li>l» si. 3U kr., zusammen 24M.> st. 4, kr. - 2) Die auf einem 15 kr. Stampcl ausgefertigten Offerte müssen längstens b,s 2». ), erlegt werden Auch können zu diesem Behufe gchorig nach dem Pa-ragraphe I!t74 des allg. b. G. B. versicherte hypothekarische Verschreibungcn, welche jedoch vorher in Beziehung auf ihre Annchmbarkcit von der k. k. Hof- und nicderosterr, oder von einer Provinzial-Kammerprocuratur geprüft und anstandlos befunden wolden scyn müssen, beigebracht werden, ll) Die Entscheidung'über das Ergebniß der Eoncurrenz-Verhandlung wird von dem hohen Präsidium der k. k. allgemeinen Hofkammer, nach Maßgabe der Annehmbarkeit"der Offerte und der Vertraiiungswürdigksit dl's Offerenten, erfolgen, — Bis zu dieser Entscheidung bleibt jeder Offercnt, vom Tage des überreichten Anbotes für dasselbe, so wie auch dazu rechtlich verbunden, im Falle, als sein Andut angenommen wird, den Vertrag hiernach abzuschließen. — 7) Das Vadium des angenommcnenAnbotes wird als Caution zurückbehalten werden, wenn der Unternehmer nicht etiva (was ihm gegen besonderes Einschreiten freisteht) die Caution in anderer, gesetzlich zulässiger Art bestellen will. — Die Vadien der nicht angenommenen Anbote werden sogleich den Offerentcn zurückgestellt werden. — Von der k. k. General-Direction für die Staatseisenbahnen. Wien am 17. März 1848. _____ Stadt- u. landrechtl. Verlautbarungen. Z. 514. (l) Nr. 2777. Von dem k. k. Stadt- und LatUrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte auf Ansuchen des Anton Samassa, Verwalter der Eduard Engler'schen Concursmassa, in die öffentliche Versteigerung deS, zur Concurs-massa gehörigen, auf 15,554 st. 55 kr. geschätzten Hauses Nr. 24 in der Capuziner-Vorstadt, und Nr. 2U in der Gradischa, im Schätzungswerthe von 4255 st. 5U kr., gewilliqet, und hiezu drei Termine, und zwar auf den 15. Mai, 19 Juni und 2!. Juli d. I., um iu Uhr Vormittags, vor diesem k, k. Stadt- und Landrechte mit dem Beisahe bestimmt worden, daß, wenn diese beiden Häuser weder bei der ersten noch zweiten Fcilbic-tungs-Tagsahung um den Schatzungsbetrag oder darüber an Mann gebracht werden könnten, selbe bei der dritten auch unter dem Schatzungsbetrage hintangcgeben werden würden. Wo übrigens den Kauflustigen frei steht, die dießfalligen LicitationS-bedingnisse, wie auch die Schätzung in der dieß-landrechtlichen Registratur zu den gewöhnliche,, Amtsstlmden, oder bei dem Concursmassa-Vertreter Dl-. Kmltschitsch einzusehen und Abschriften davon zu verlangen. Laibach den 24. März 1848. 5 522. (2) Nr. 26'l2. Von d.'m k. k. Stadt- und Landrechte in I Krain wird dem Wilhelm Engler mittelst ge, V gcnwä'rti^en Edicts erinnert: Eß habe wiocr « densllden bei dxsem Gerichte Johann Julius Kanz, dürgcrl. Handelsmann, die Klage auf Liquiostellung einer Col,to-t5onent-ssorderuna,pr. 976 st. l5. M. eingebracht und um die rich» ttrlichc Hilfe anbeten, worüber die Tagsatzung auf den l9. Juni 5. I., Vormittags um 9 Uhr vor diescm k. k. Stadt» und Landrechle ailaeordnet wurde. Da der Aufenthaltsort des Bl'kl^gtt',, Wilhelm En^ler, diesem Gerichte un» bekannt, und wcil ,r rieUtl'cht aus d?n k. k. Erdlanden abwesend ist, so hat man zu seinlr Vertheidigung und auf ftine G.fahr und Un« kosten d"l hi.rottigen Gerichtsaovocaten, Dr. Blasnls Ovjiazh, als Curator bestellt, mit wll' chcm die angebrachte Nschlssache nach der bc» stchendcn Gerichtsordnung ausgeführt und entschieden w.rd.n wird. D-N'!'N!on der Landwehr verpflichtet; keine Reqiernng "tro fortan eigene Gesandte im Auslande haben. -^ deutsche Parlament besteht aus zwei Kammern, "ncr Füchenkammcr und einer Volkskammer. Neide haben gleiche Rechte, jede namentlich das Recht der Initiative. Beide Kammern halten ihre Sitzungen öffentlich. In beiden entscheidet die Stimmenmehrheit; Einhelligkeit der Stimmen ist zu keinem Beschlusse Mörderlich. Beide Kammern zusammen habc^ das Nccht der Gesetzgebung und Bcschlußnahmc in allen Bundessachen, wobei übrigens die Particular.-Gesetzgebung der einzelnen Länder fortbesteht. Die Kam.-mcr der Fürsten wird, vorbehaltlich etwaiger Abän. dcnmgcn, welche von ihr selbst beantragt würden, zuiammcngcsctzt, wie es der bisherige Bundestag war. Sie wird von den Fürsten selbst ober deren Gesandten "Nicht. Letztere dürfen nicht zur Instructions-Einholung verbunden werden. Die Kammer dcr Volk'5-Abgwrdntten wird vom Volke selbst in Doppclwah-lcn, nicht von den einzelnen Ständekaminern, gewählt, -lluf 5 0.000 Seelen kommt cin Abgeordneter; dc» selbe wird auf drei Jäh« gewählt. Daö Parlament tritt alle Jahre zu einer Sitzung von höchstens drei Monaten an einem bestimmten Tage, dem !5. No-vcmber, zusammen; das Parlament hat jedoch in dringenden Fällen das Nccht, sich zu verlängern. Zum Vollzug seiner Beschlüsse erwählt das Parlament ein Bundcshaupt aus den Fürsten aus drei Jahre. Der Nundcssürst umgibt sich mit verantwort--lichen Ministern; unrer ihm stehen die Bundcöbeam, tm, das deutsche Hccr, die deutsche Flotte. Zum ^chntze dcr deutschen Bundesverfassung, so wie dcr einzelnen Landesverfassungen wird cin National. Gc-"chtsyof bestellt, bestehend aus 25 auf 15 Jahre gc-wählten Rathen, wo»vn 8 von der Fürstcnkammer, 8 von der Volkskammer und die übrigen <) von jc-nm 16 ernannt werden. Der National. Gerichtshof bildet zugleich auf Anrufen das Schiedsgericht bei Streitigkeiten, die zwischen einzelnen BuNdesstaatcn unter sich oder zwischen einzelnen Bundesregierungen und dcren Landstä.idcn entstehen. Wicn, 30. März. So eben sahen wir die croatisä e ^epuwlon, an 2U0 Köpfe stark, ci.ic lange Reihe statt-Ncher ^""ner un prächtigen National-Cosiüme, von der Hofburg zurückkehren. Ihre Wünsche und Forderungen, in 30 Artikeln sorniulirt, bringt cin Abdruck zur V^onarch.e vor Allem rufen wir den sich dran-l^dcn nationalen Deputationen entgegen, llnnnil^l (Z. ^-ib. Ztg. Nr. 42 v. <>. April 18^8.) arltt i'nl'ln«! Ntlr im festen, innigen ^usammenbal' ten aller StanUne Oesterreichs liegt da's.Heil für ric Einzelnen, wie für das Ganze. Alle czcrcchtcn und billigen Forderungen werden, müssen An Gcistc dcr Freiheit, im Geiste des ncugcbornen Oesterreichs er-süNt werden. Im festen Vertrauen und in der Ein. hcit allein liegt unsere Stärke, unser Bchand, unscrc Zukunft. Sc. k. k. Majestät haben gemäß allerhöchster Entschließung vom 16. d. M. das nachstehende Re> script an sämmtliche Stände Ihrer deutschen Erblande zu erlassen Muhet, damit selbes zur öffentlichen Kenntniß gebracht wcrde: Wir Ferdinand dcv Grste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich, König von Hungarn und Böhmen, dieses Namens dcr Fünfte, König dcr LombaVdie und Venedigs, von Dalmaiien, Eroa-ticn, Slavonien, Galizien, Lodomcricn und Illy, ricn, Erzherzog von Oesterreich-, Herzog von Lolh. ringen, Ealzburg, Steicr, Kärnthcil, Krain, Obcr-und Nieder-Schlesien, Großfürst von Eiebenbür. gcn, Vtarkgras von Mähren, gcsürstctcr Graf voll Habsburg und Tyrol. Liebe Getreue! Vci den misten Ereignissen, welche ge^nwäniq die Ruhe in mehreren Ländern Euwpa's tief erschüttern, fühlen Wir das Bedürfniß, Un6 mit Vcrlnnien an Unsere getreuen Stande dcs Herzogthunis Kärn ten zu wenden, und in ihrer Ergebenheit und Vaterlandsliebe, ft wie in der bcwährtcn Trcuc Unftrcr Völker Unsere Beruhigung zu finden. Wir erklären Ihnen zunächst, daß Wir die Erhaltung des Friedens für das Glück und den Notstand Unserer Länder so wichlig erkennen, daß Wie denselben weder durch ein unmittelbares, noch durch ein mittelbares Einschrcitcn gegen die in einigen Lan^ dem getroffenen inncrcn Einrichtungen zu störcn beabsichtigen, vielmehr selbst und durch die Einwirkung auf alle Mächte, zu welchen Wir in freundlicher We-z'chung stehen, alle Mittel aufbieten werden, jede Störung des Friedens abzuwenden. Nur cin Angriff gegen Unsere Länder und Un< ttrthanen oder gegen die mit uns verbündeten Staa. ten würde Uns in die Nothwendigkeit vcrsctzcn, dem. selben mit aller Krast zu begegnen. In dieser Richtung werden Wir die erforderlichen Vorbereitungen treffen, und indem Wir uns der Hoffnung hingeben, daß kein Angriff gegen Uns und Unsere Verbündeten Statt finden wird, dieselben in jenen Gränzen erhalten, welche die unerläßlichen Anstrengungen für Unsere Völker so wenig als möglich fühlbar macben. Ueber die zum Nchuse dieser Anstrengungen allenfalls erforderlichen Mittel werdm Wir 284 Uns an Unsere getreuen Stände und ihre Mitwirkung wenden, und indem Wit das Recht und den Beruf desselben erkennen, gemeinschaftlich mit Uns die Wege zu berathen, auf welchen diese mit der sorgfältigsten Schonung des Wohlstandes der Lander werden aufgeboten werden können, versprechen Wir denselben durch eine offene Darstellung der vage, so wie durch getreue Ausschlüsse über die Bedürfnisse und Hilfsquellen des Staates die erforderlichen Behelfe zu liefern, welche ihren Beschlüssen zur Grundlage dienen können. Ueberzcugt, daß Unseren getreuen Ständen eben so das Wohl der Gesammt-Monarchie als der einzelnen Länder am Herzen liegt, als deren Organe sie zunächst zu wirken berufen sind, und geneigt, den Antraben und Wünschen/ welche Ihre Anhänglichkeit an Unser Regentcnhaus und ihre Liebe zum Vaterlande Ihnen einstoßen, Unsere besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden, haben Wir mit Unserlin Proclam vom 14. und Patente vom 15. März bereits Abgeordnete der Stände und der Central-Con« gregarioncn aus Unseren deutschen, slavischen und italienischen Reichen in der möglichst kürzesten Zcitsrist einberufen. Indem Wir hiernach unter Anerkennung und Aufrechthaltung ihrer verfassungsmäßigen Rechte aus eigenem Antriebe eine solche konstitutionelle Einn'ch.-tlmg zum Wohlc des Vaterlandes zu treffen beschlossen haben, welche geeignet ist, das Band der Einigkeit zwischen Unseren verschiedenen Ländern noch fester zu knüpfen, und Uns vorbehalten, den Ständen ehestens die daraus sich ergebenden weiteren Bestim-mungen zu eröffnen, erwarten Wir vertrauungsvoll, dasi sie Uns in diesem wichtigen Zeitpuncte mit den-ienigen wohlerwogenen Vorschlägen unterstützen werden, wodurch die Wohlfahrt, so wie die innere und äußere Sicherheit des Reiches fester begründet, dem Staats-Credite die sicherste Bürgschaft gewährt, und die Aufbringung der außerordentlichen Bedürfnisse, welche durch die Wcchsclsällc der Ereignisse eintreten könnten, ohne den Wohlstand der Länder zu gefährden , möglich gemacht wird. Da Wir ferner, so wie Unsere getreuen Stände die Ueberzeugung gewonnen haben, daß auch die Prv-vinzial - ständischen Institutionen, deren Aufrechthal-tung und Befestigung stets Gegenstand Unserer be.-sonderen Sorgfalt seyn wird , durch die größere Theil-nähme derjenigen Unserer Unterthanen > welchen bis« her ein beschränkter Antheil an den ständischen Verhandlungen zugewiesen war, einen schätzbaren Zuwachs an Einsicht, Vertrauen und Gewicht erhalten können, so empfehlen Wir Unsern getreuen Ständen, schon dermal diesen Gegenstand in besondere schlcuni-, ge Erwägung zu ziehen, und Uns die Anträge, in welcher Art dem Bütgerstände cin ausgedehnterer Ein- fluß auf die ständischen Berathungen cinzuräumcli wäre, zu erstatten, wie auch Uns ihre Wünsche und Vorschläge über die zeitgemäße Umgestaltung und Verbesserung der Municipal- und Gemeinde. Ein richtungen zu unterlegen. Hieran geschieht Unser gnädigster Wille und Meinung, und Wir verbleiben anbei mit kaiserlich-königlichen und landesfl'irstlichen Hulden und Gnaden Euch gewogen. Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien am achtzehnten März im Eintausnd achthundert und acht und vierzigsten, Unserer Reiche im vierzehnten Jahre. Ferdinand m p Carl Graf v. Inzaghij m. p. Franz Freiherr v. Pillersdorff m p. Joseph Freiherr v. Weingarten m. ,». Nach Sr. k.k. apostol. Majestät Höchst eigenem Befehle: Peter Ritter v. Salzgeber m. zi., k. k. Hosrath. V ö h m e n. Te plitz, 25. März. Gestern zwischen 3 und 4 Uhr Nachmittags ist Fürst Metier,, ich mit inch reren Equipagen und bepackten Wägen durch Tevlip,, wie es heißt, auf der Neise nach Petersburg, passti't. Obwohl sein Aufenthalt kaum fünf Minuten dauerte, und der Erpremier den Wagen nicht verliest, wurde seine Anwesenheit doch sogleich bekannt und zog eine Gruppe von Neugierigen zusammen. Eiiu'ac Stimme,, murmelten das Wort »Anhalten"; allem die Mehrzahl war dagegen. Die ftiuen Teplitzer hatten die Ansicht, das; eine Badeanstalt wo möglich cine neutrale Stellung behaupten müsse, um Feindschaften an^iwei-chen (W- 6>" Glück für den alten Herrn! Man hätte ihn den Wienern zurück,chicken und dadurch verhinderu sollen, daß er keine neuen Ranke in Petersburg anspinnen k ö n n e. Der gewaltige Er-n,!"ister hat sich in aller Eile ein gebratenes Hü'hncheil von Teplitz mitgenommen, »reiches er auf der Post zii Albesau in sehr üblem Hnmor verkehrt haben soll. 8ic lit) «io luNul', «ie lruuuit ßlorla mumli < S ch w e l ^. Hört! Hört! Die Beilage zur allgemeinen Zei' tung vom 3U. März 18-1« erzählt, daß m der freien Schweiz gegenwärtig ohne Aulorisation dcr Regierung gar nichts gedruckt werden dürfe, weil «außer.-ordentliche Zeiten außerordentliche ^laßregcln erfordern." Also Censur, in optima lorinu! __Uxlrem.i 8l)„!!ln»'' lm> 9. «I. )>l. vviicl in «!«!' lnu--ss«rli«ll«>l 8<>!,i<^5l!Ulu