34 3 Amtsblatt Mr Laibacher Seitung Nr 4?. Montag den 27. Februar l871. r33 — 3) ' Št. 4(>37. Oznanilo. Po sklepu slaviipira deželnega zbora due 22. septembra 1. 18G9. so je razpisalo šestero deželnili daril za slovenska dramatiöna dela, in sicer: 1. eno darilo z 250 for. za najboljso izvinio žaloigro; 2. eno darilo z 250 for. za liajboljši iz-viren rösen igrokaz, — predmeta obeli ig-er morata biti vzeta iz slovensko ali obsie sio-vanske povestnice, ali pa iz vsakdanjega slo-ven.skega ali tiidi obsip slovanskega narodneg-a življenja; ?>. eno darilo z 250 for. in 4. eno darilo z 200 for. za najboljso izvirno sklad bo operet; 5. in (}. dvo darili j>o 75 for. za dva libreta teh operet. Cas, og'lasiti so za ta darila. je bil od koncii leta 1870. odlosien. Slovenskiin pisateljeni in skladateljein se iniznanja, da se cas, do kterega naj posljejo svqja izvirna dramaticna dela in skladbe z iz-branim geslom (motto) in z zapeèateniin ime-iioin deželnemu odboru kranjskemu, podaljsuje do 1. juli ja 1. 18 71. V Ljubljani, 24. januarja 1. 18 71. (56—3) Nr. 515. Kundmachung Bon dem k. k. Landesgerichte Laibach wird bekannt gegeben, dasi aus der Adjntenstiftnng des verstorbenen Herrn Erasnms Grafen von Lichten-^erg fnr angehende Staatsbeamte aus wenig be Mittelteil adeligen Familien, und zwar für Aus- cultanten oder Conceptspraklicanten ein Adjutmn jahrlicher 525 st. ö. W. zu verleihen ist, dessen Betrag jedoch, wenn ein Bewerber glaubwürdig darthun sollte, daß seine Eltern, ohne sich wehe zu thun, nicht vermögen, ihm eine Beihilfe auch nur von 105 fl. 0'. W. zu geben, oder wenn er elternlos ist, daß die Einkünfte seines Bermögens nicht einmal 105 fl. ö. W. erreichen, nach Zulaß des Stiftungsfondes auf jährliche 630 st. ö. W. erhöht werden kann. Zur Erlangung des Adjutums sind nach den a. h. genehmigten Statuten vorzugsweise Bcr-wcmdte des Stifters, dann Söhne ans dein Adel des Herzogthums Kram, und wenn nicht Compe-tenten vom t'rainischen Adel hinreichend vorhanden sind, auch Söhne aus dem Adel der Nachbarländer Steiermark und Kärnten, und in deren Ermanglung auch aus allen übrigen deutsch - ervländischen Provinzen berufen. Söhne auS dem landstän dischen Adel sind dem übrigen Adel und Aus-cultauten den EonceptSprakticanten vorzuziehen. Die Bewerber habeil ihre mit den Zeugnissen über vollendete juridisch - politische Studien, mit den Anstellungsdecreten und mit den gesetzmäßigen Ausweisungen über ihren Adel, ihre allfällige Verwandtschaft und Landsmannschaft belegten Gesuche durch ihre vorgesetzten Behörden bis 24. März l. I. bei diesem k. k. Landcsgerichte zu überreichen. Laibach, am 31. Jänner 1871. (87—1) Nr. 245. Concurs-Ausschreibung. Zur Besetzung einer Gefangen-Aufsehersstelle ».eventuell II. Classe in der k. k. Männerstrafanstalt in Laibach, mit der jährlicher Löhnung von 300 eventuell 260 fl. ö. W., dem Genusse der cafcrnmäßigeu Unterkunft nebst Service, dem Bezüge einer täglichen Brotportwn von 1 ^ Pfund und der Montur nach Maßgabe der bestehenden Uniformirungsvorschrift wird der Concurs bis 5. März 187 1 ausgeschrieben. ' Die Bewerber um diese Stelle haben ihre gehörig belegten Gesuche unmittelbar, und bereits in öffentlichen Diensten stehende Bewerber im Dienstwege bei der gefertigten Strafhausverwa'ltung zu überreichen. Als Gefangen-Auffeher werden nur solche Bewerber angestellt, welche des Lesens und Schreibens und der beiden Landessprachen knndig sind, auch wird darauf gefehen, daß jeder anzustellende Aufseher wo möglich in einer gewerblichen Beschäftigung geübt oder doch erfahren fei. Jeder aufgenommene Anfseher hat übrigens eine einjährige probeweise Dienstleistung als provisorischer Aufseher mit gleicher Löhnung und Bezügen znrückzulegen, wornach erst bei erprobter Be^ fähigung dessen definitive Ernennung erfolgt. Bewerber ledigen Standes, welche eine längere Militärdienstlcistung nachweisen, und insbe^ sondere vorgemerkte Militär-Aspiranten für das Iustiz-Nessort werden vorzugsweise berücksichtiget. Laibach, am 25. Februar 1871. K. k. Htlashaus-Vcl waltung. ^^') Kündmächung^^^'' Am Aschermittwoche des Jahres 1849 wurde vor dem Hauptthore des Bahnhofes ein Geldbetrag von mehr als 25 st. gefunden. Eigenthmnsanspniche auf diefe Barschaft sind innerhalb eines Jahres, vom Tage dieser Kundmachung an, hieramts zur Geltung zn bringen, widrigenfalls uach Ablauf dieser Zeit nach den Bestimmungen des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches H 382 über dieselbe verfügt werden würde. Stadtmagistrat Laibach, am 8. Februar 1871. Der Ä ii r g c r m c i st c r: Dr. Josef Tuppa«. «I SubarrendirungS-BehaudlunOS-^undmachuug wegm Sicherstelluug dcr nachstchmdm Vcrpflcgsbcdürfnissc für das k. k. Militär und uachbmanutc Stationen anf dic Zeit vom I. Mai, bczichungswcisc I. Juni nnd H,. Juli biü Endc, December Z87V., für wclchc nntcr Aufrcchthaltung der bestehenden Subarrendirmmsbedinanisfe noch nachstehende Bedinaunaen m aelten haben: 1. Die öffentlichen Behandlungen werden an den nntcn anqe ätzten Tagen und Orten mittelst Überreichung schriftlicher gesiegelter Offerte mit Ausschluß mündlicher Anträge stattfinden, und müssen die Offerte, nach dem unten ungesetzten Formulare verfaßt, gesiegelt und "Ut dem 5"/„ Vadium versehen, der Vchandllmgs - Comnnsswil bis ^ Uhr Vormittags übergeben werden, indem nachträgliche, sowie ^ telegraphischen Wege einlangende oder den kundgemachten Bergungen nicht gemäß verfaßte Offerte unberücksichtiget bleiben. ^ Fremde, der Vehandlungs-läommission unbekannte Unternehmer ^n nebst ihren Offerlen auch ein Zeugniß der politischen Behörde ^' der Handelskammer über ihre Bermögens-Verhältnisse, Unter-/^ungsfähigkeit und Solidität beizubringen, welches Zeugniß jedoch ^ älteres Datum als von drei Monaten herwärts zu tragen hat. - 2. Die Genehmigung kann sich auf alle oder auch nur auf '^elne der ausgebotenen Artikel, und desgleichen auf eine kürzere s.^ die ausgeschriebene Bcdarfsdauer erstrecken, ohne daß dem Vr-!^'r diesfalls Einsprache zu erheben das Recht zustehen soll, und >t den, Dfferenten auch uicht gestattet, sich eine (5'utscheidungsfrist "uszubedingen. . A. Beim Abrücken der Garnison aus dem Bequartierungsorte, bei ^^lngetretenem Erforderniß für Durchn'.ärsche oder Verminderung ^b Bedarfes hat der Contrahent keinen Anspruch auf irgend eine ^"lschadia.un^ dagegm ist derselbe verpflichtet, bei einem erhöhten ^Nordcrniß sich cine vermehrte Abgabe bis zum vierten Theile um " Contractbpreise gefallen zu lassen. z^ 4. Jeder bei Beginn der Hul'arrendirung vorhandene ärarische "orrath kann ohne Einsprache des Subarrendators abgegeben werden. 5. Hat der Offerent anzugeben, welche Portionenanzahl und d .^ ün Monate sich derselbe zur Abgabe des Dlirchmarscherfor-Musses herbeiläßt. Bei Unterlassung dieser Angade wird ihm der ^.^'enalbeoarf mit 2M> Portionen viermal im 'Monate zur Ver Pachtung gemacht. j li. Bezüglich des Heues wird festgesetzt, daß bis Ende August vorjähriges und vom 1. September angefangen neues Heu zur Abgabe zu gelangen hat, und es sind hiernach auch die Preise abtheilig zu stellen. 7 Hu Gunsten dcr Subarrendatoren werden folgende Orleichterullgen bewilligt: ^) Der Reserve-Vorrath wird nicht mit dem zwölften, sondern nur mit dem zwanzigsten Theile des Erfordernisses berechnet, und wird nur für einen innerhalb der eigentlichen Contractsdauer eintretenden und längstens bis zum vorgeschriebenen Kündigungstermine bekannt werdenden Bedarf angesprochen, li) Die Bestimmung, daß die fassungsweisen Natural-Quittungen am Ende des Monates gegen eine Hauptquittung einzutauschen seien, wird gleichfalls aufgehoben, wodurch die Subarren-datoren in die Möglichkeit versetzt werden, ihre Verdienstbeträge um einige Tage früher einzucassieren. u) Auch wird gestattet, die definitive Abrechnung über den Subarren-dirungs-Verdienst, einschließlich der Auszahlung desselben, halbmonatlich zu pflegen, wenn der Subarrendator es wünschen sollte. a) ,^st die Magazins Verwaltung ermächtigt, über Ansuchen der betreffenden ^ubarrenoatoren sowohl die eingelegten Eautionen gegen neue, allen vorgeschriebenen Bedingungen vollkommenen entsprechende umzutauschen, als auch die auf ein anstandloö zurückgelegtes Contractsquartal entfallende Cautionsquote dem Cautionserleger zurückzustellen, 0) Günstig gestellte Anbote können auch von der Behandlungs-Commission bestätigt werden. Die weiteren Subarrendirungs-Bedingungen können in der hier-ortigen Verpflegsmagazins-Kanzlci eingesehen Werden. H. f. Verpfiegs-Magazins Verwaltung z« Laibaeh, den I«. Februar 18?1. 344 Uebersicht der für nachbenamtte Stationen llcherzujlellendcn Vrrpstrgobcdürfnijse. Die Behandlung wird abgeführt Beiläufige Grforderniß l» e «.» ^ '<. ______ täglich ^> monatlich auf die Zeit-------------------^--------------- ^^------------------—^------ ' " H r u E.'? mi Sommer im Winter M die _. Z, ^ F . . U^ ^- ^^ K^ -ss.^ G^ Anmerkung Wann? Wo? V Münkendorf I.Iuli „ ^, ^ -- _______ 3 ! 12 __ ^ ^ ^ G^5 Bir und Kraxen 1. Juni „ ^ ' — 134! 14 148 308 — ! ^ — — ! F-^ ZlvischenwässerN 1. Mai „ ^ 1«2! 199 134! 14 148 — --. — ^, ^ ^. ^ ^. ^ , Bifchoflack 1. „ „ ^ ^ Il^ li^ 134> 14 148 — — j — — — ^ Z Krainbura^ ^1. „ „ j " 16_i 199 134^ 14 148 — — — — ! — ! A D Mannsburq 1. „ „ ^ 162^ 199 134 14 148 — — .^ __ __ ___ Prevoft 1. „ „ ,^ 162 199 134 14 148 — — — — Wrks- ' Mlllfswcrth'samnil ; ^.., ^ ! _ il» i ^ Anulerku'nss. Während der Äadesaiscm ist der Contrahent für Nudolfswerth ;ur Abqabr des Natural- und Service-Bcdnrfeö in Töplitz verpflichtet. !! D f f e r t s - F 0 r m u l a r e. Ich Endeogl'fti'ti^ter, wohnhaft in.......erkläre hkmit infolge Ausschreibunq, ddto. Laibach am 18. Februar 1871: l Portion Brot, ü. 5<> Loth, zü . . . kr., faqe........... l „ Hafer, _ '/5 Metzen, zu.... kr., sagc........ l „ Heu, it 10 Pfund, 51! . . . . kr., sage.......... l >, Streustroh, il. 3 Pfund, z.i.....kr., sage...... , Bund Bettttistwh, ü. i_ Pfund, zu .... kr., sage...... l Klafter hartes Holz, Mzöllig, zu . . . fl,, sage . .'....... z n. ö. Mehen ha'tte Holzkohlen, _ :tl Pfund, zu . . kr., sage . . . in österr. Währung für die Station .... und Concurrenz auf oie Zeit vom I......bis Ende.....!^?l abgeben, für dieses Offert mit dem beiliegenden Vadiuin von . . . fl. . . kr. haften und die Durchmarsch-Verpflegung nach dem Punkte a ft oder 5) mcrmal des Monates besorgen zu wollen. Ferners verpflichte ich mich, im Falle als ich Ersteher bleiben sollte, nach erhaltener ämtlicher Verständigung hievon das Badium zur i<>7.. Caution unverzüglich zu ergänzen, und wenn ich dies unterließe, mich dem richterlichen Verfahren, und zwar so zu unter^ werfen, als wenn ich die Caution erlegt und das Geschäft ubernon! men hätte, so daß ich also zur Ergänzung der Caution auf gerichtlichem Wege verhalten werden kann, wie ich mich außer den tuno gemachten auch den im Behandlungs - Protokolle enthaltenen Bl" dingungen vollkommen unterziehe. Datum....... N. N. wohnhaft zu . . . .