Laibacher SCHULZEITUNG. Organ des krainischen Landes - Lehrervereins. Erscheint Vereinsmitglieder am 10. und 25. jedes Monats. erhalten das Blatt gratis. Sechster Jahrgang;. Pränumerazionspreise : Für Laibach : Ganzjähr. fl. 260. Halbjahr, fl. T40.— MitderPost: Ganzjähr. fl. 2*80, halbjähr. fl. 1’50. Expedizion: Buchdruckerei lg. v. Kleinmayr & Fed. Bamberg, Bahnhofgasse Nr. 15. Inserate werden billigst berechnet. Schriften und Werke zur Rezension werden franko erbeten. Die Klosterschnlen.* Von Joh. Petkovšek. V. Brüder der christlichen Schulen. (Fortsetzung.) Seit Unterdrückung des Jesuitenordens, in dessen Händen die gelehrte höhere Bildung in Frankreich grösstenteils lag, mehrten sich die dem realistischen Unterrichte gewidmeten Pensionate der Schulbrüder, welche zwar bei ihrer Unkenntnis des Lateinischen die Jesuiten nicht ersetzen konnten, aber einem zunehmenden Verlangen nach realistischer Bildung gern entgegenkamen; doch die Revoluzion zersprengte mit den übrigen kirchlichen Kongregazionen auch die Schulbrüder, und viele mussten im Kirchenstaate Obdach und Sicherheit suchen und konnten erst im Jahre 1802, als man ihnen das alte Jesuitenkollegium zu Lyon einräumte, ihre Tätigkeit auf dem Gebiete des Unterrichtes und der Erziehung fortsetzen; und Napoleon, nachdem er einen sehr günstigen Bericht über sie hörte und den grossen Fanatismus mancher Leute gegen die Schulbrüder nicht begreifen konnte, befreite sie von der damals so gefürchteten Militärkonskripzion. Trotzdem waren sie Napoleon nicht besonders ergeben, zumal er den Papst in Gefangenschaft geführt (1809) und dieser ihn exkommuniziert hatte. Man suchte deshalb ein nicht kirchliches Organ des Volksunterrichtes in den Schulen ihrer Wirksamkeit gegenüberzustellen, die Schulbrüder selbst aber trachtete man wo möglich in den kirchlichen Bestrebungen unschädlich zu machen. Seit dieser Zeit kam auch der Name Ignorantins für sie auf, den sie selbst nicht annahmen, sich aber doch denselben gefallen liessen. Der Hohn, der mit dem Namen bezweckt werden sollte, war indess ein völlig unverdienter, denn jene französischen Volksschulen, die ihre Feinde damals schufen, waren nur auf das Lesen, Schreiben und elementare Rechnen so lange beschränkt, bis das Unterrichtsgesetz von 1833 seine aber nur fakultative Erweiterung in Aussicht nahm. Aber auch dieser dürftige Unterricht wurde an vielen Orten gar nicht, an andern aufs elendeste erteilt. Viele dieser Lehrer waren ganz unwissend, von Orthographie wussten viele derselben nichts, manche verstanden nicht, was sie lasen, einzelne konnten sogar weder lesen noch schreiben. Nach dieser Auseinandersetzung konnte nur Unwissenheit oder böswilliger Parteigeist die Leistungen der Schulbrüder als die von Igno->'anten bezeichnen, während sie, wie unparteiische Berichte damaliger Zeit beweisen, * Siehe Nr. 14 vom 25. Juli d. J. _____242____ mehr leisteten, als die meisten anderen französischen Volksschulen. Selbst der protestantische Unterrichtsminister Guizot legte in den öffentlichen Verhandlungen über das im Jahre 1833 erschienene Gesetz ein glänzendes Zeugnis ab. Nicht anders erstattete 1841 der Unterrichtsminister Villemain einen Bericht über die Unterrichtsanstalten der Schulbrüder an den König, und das Unterrichtsgesetz vom 15. März 1850 gab den Schulen kirchlicher Kongregazionen völlige Freiheit, ja der Minister Fortoul sprach 1854 der Regierung sogar das Bedauern aus, dass von 43,000 Schulen in Frankreich nur erst 1700 in den Händen geistlicher Bruderschaften seien. Seitdem befestigte und erweiterte sich dieses Institut der Schulbrüder nach allen Seiten und sogar nach Algier, wo arabische Waisenkinder ihnen anvertraut wurden. Wie La Salle und seine Schulen bei der Weltausstellung von 1867 als Muster des Volksunterrichtes in Frankreich hingestellt wurden, beweisen vier sinnbildliche Figuren, welche eine Mutter, die ihre Kinder lesen lehrt, und einen Lehrer, welcher die Elemente der Geometrie erklärt, sodann Pestalozzi’s Bild als Begründer der modernen Volksschule, und als viertes Standbild J. B. de La Salle’s als Stifter der Genossenschaft der Brüder der christlichen Schulen darstellten. In Deutschland verschafften ihnen die Nachwirkungen des Jahres 1848 Eingang. In Koblenz wurde ihnen 1850 eine katholische höhere Bürgerschule übergeben, die bis dahin unter Leitung eines Pfarrers stand. In dieselbe wurden etwa 200 Knaben in einem Alter von 5 bis 14 Jahren aufgenommen, und man teilte sie in etwa fünf Klassen, in denen Elementarkenntnisse der Unterrichtsgegenstände, die man damals in den Unter- und Mittelklassen der preussischen Realschulen lehrte, vorgetragen wurden. Die Regierung in Koblenz konzessionierte diese Anstalt, nachdem sie deren Einrichtung geprüft hatte, als Privatschule unter der Bedingung, dass die Brüder die für preussische Schulen vorgeschriebenen Prüfungen, also ihre Qualifikazion nachweisen. Wiederholte Revisionen durch höhere Beamte der Schulverwaltung ergaben, dass die Ordnung ihrer Schulen musterhaft, die Behandlung der Kinder liebevoll und die Erfolge des Unterrichtes befriedigend waren. Seit 1851 Uberliess man ihnen auch ein Waisenhaus, in welchem 70 bis 80 städtische Waisenkinder unterrichtet und erzogen wurden, und eine Sonntagsund Abendschule für Lehrlinge und Gesellen. Eine weitere Wirksamkeit ist ihnen in Koblenz dadurch eröffnet worden, dass ihnen später auch der Unterricht in den katholischen Knabenfreischulen der Stadt mit Genehmigung des Unterrichtsministeriums übergeben wurde. Jedoch fand der Orden in Deutschland bis jetzt geringe Verbreitung. In Würtemberg wurde schon 1849 durch ein Rundschreiben an die katholischen Geistlichen des Landes die Einführung von Schulbrüdern als den „echt katholischen Volksschullehrern“, wie es in dem genannten Zirkulare hiess, und von Schulschwestern gefordert, und man hat dadurch zahlreiche Gegenerklärungen der weltlichen Lehrei' hervorgerufen. Dieses Rundschreiben blieb trotz der vielen Gegenvorstellungen nicht ohne Erfolg, und so kam es zur Einführung von Schulschwestern, nicht aber zu den der Schulbrüder. Die baierische Staatsregierung zog 1853 Nachrichten über das Wirken der Brüder in Koblenz ein, gab aber der Sache keine weitere Folge; in Oesterreich dagegen, wo man vorher die Genossenschaft kaum kannte, wurde 1858 nach vorhergegan-genen Erkundigungen in Koblenz das grosse kaiserliche Waisenhaus in Wien der ausschliesslichen Leitung der Brüder übergeben; der Gemeinderat von Wien, als man ihn für diese Genossenschaft gewinnen wollte, hat sich indess 1861 entschieden dagegen erklärt. In Deutschland war also, abgesehen von den Schwierigkeiten und Bedenken, denen es unterliegt, einer Kongregazion, die von einem Lande wie Frankreich ausgeht und im Auslande ihre Obern hat, den Volksunterricht anzuvertrauen, kein rechter Boden für dieselbe und daher wenig Aussicht. „In romanischen Ländern, wo eine regelmässig6 Fürsorge für das Volksschulwesen spät und langsam eingetreten ist, kann sie eine noch immer grosse und fühlbare Lücke ausfüllen: die deutschen Staatsregierungen, welche längst alle Kinder zur Schule anhalten und es als Pflicht betrachten, für alle und in allen Ortschaften Schulen und Lehrer zu bestellen, und mit den Regierungen können die Gemeinden nicht füglich wünschen, dass ein fremdes und ihrem Einflüsse sich möglichst entziehendes Institut mit ihnen in Konkurrenz trete, welches einen bedeutenden Aufwand erfordert, aber kleinere Orte und Mädchenschulen der amtlichen Fürsorge überlässt.“ Hat aber die Genossenschaft in Deutschland keinen fruchtbaren Boden gefunden, so ist sie anderwärts doch aus den schwachen Anfängen von 1680 zu einer grossen, die Zahl ihrer Glieder auf mehr als 6000 schätzenden, weit verzweigten und einheitlich organisierten, einflussreichen Körperschaft gediehen, welche fort und fort den Volksschulunterricht von hunderttausend von Knaben betreibt und welche die Aufmerksamkeit der Staatsmänner wie der Schulmänner erfordert. Einer solchen Körperschaft kann es an Anfeindungen und Vorwürfen nicht fehlen. Graf Bondy warf 1858 den Brüdern in Nevers sogar vor, dass sie drohten, Kinder aus der Schule auszustossen, deren Eltern nicht bei der Wahl für den Kandidaten, für den sie Vorliebe hegten, stimmten. Indess stehen derartige Vorwürfe vereinzelt da und fällen in Zeiten politischer Parteiungen, wo alle Parteien sich viel Erlaubtes und Unerlaubtes zuschulden kommen lassen, wenig ins Gewicht. Die gegenwärtige Organisaziou und Verfassung der Genossenschaft ist dargestellt in den Regeln und Konstituziouen des Instituts der „Brüder der christlichen Schulen“) welche von La Salle entworfen, 1724 vom Papste bestätigt und seitdem öfter nach Bedürfnis, so 1859, durch Generalkapitel mit päpstlicher Genehmigung modifiziert wurden. An der Spitze der Genossenschaft steht der Generalsuperior nebst 8 Assistenten, aus der Mitte der Brüder gewählt. Das Generalkapitel besteht aus 15 ältern Brüdern und 15 Direktoren von Haupthäusern und tritt alle 10 Jahre am Sitz des Generalsuperioi’s (jetzt in Paris) zusammen und beschliesst über Modifikazionen der Verfassung und der Schulordnung und sichert dadurch den Bestand und die Entwickelung des Ordens. Die vom Generalsuperior ernannten Visitatoren untersuchen alljährlich die einzelnen Häuser, berichten darüber an den Generalsuperior und führen den Vorsitz in den Provinzialkapiteln der einzelnen Provinzen der Genossenschaft. Novizen werden erst nach einer mindestens zweijährigen Probezeit zu den Gelübden zugelassen und nicht vor vollendetem 28. Jahre auf Lebenszeit in den Orden aufgenommen Es gibt dienende Brüder für den Haushalt und Lehrbrüder. Mit dem Eintritte in die Genossenschaft empfängt jedes Mitglied einen neuen Ordensnamen und hat allen Verbindungen, die er in der Welt gehabt, so auch mit den Verwandten, zu entsagen; Besuche darf er nur im Beisein eines andern Bruders machen, muss täglich die Messe hören und einmal in der Woche beichten; jeden Freitag Abend sollen sie einander in Gegenwart des Direktors liebevoll auf ihre Fehler aufmerksam machen, mit weiblichen Personen dürfen sie nur kurz und einige Schritte entfernt sprechen und dürfen sie nicht fest ansehen. Was er etwa vor dem Eintritte besitzt, hat er seinen Verwandten zu überlassen, auch Geschenke von Schülern und deren Eltern anzunehmen ist ihm strenge untersagt. Der gelobte Gehorsam gilt dem Papst, der Kirche und den Obern. Als Vorbereitung und Weiterbildung für den Lehrberuf kennen die „Regeln und Konstituzionen“ in der Ausgabe von 1852 nur Studieren des Katechismus, Hebungen im Schreiben und im Lesen handschriftlicher Briefe, im Rechnen und in der Orthographie. In der freien Zeit dürfen zu erbaulicher Erholung Bücher gelesen werden, welche der Superior bezeichnet. Da gegenwärtig auch Geschichte und Geographie und in manchen Instituten auch neuere Sprachen, Mathematik, Naturgeschichte von Brüdern gelehrt werden, so werden natürlich auch diese Gegenstände von den dafür ausersehenen Brüdern betrieben. — Es versteht sich von selbst, dass auch die Schüler zu zahlreichen regelmässigen Andachtsübungen verhalten werden. Täglich werden sie von der Schule aus zur Messe geführt, täglich wird in jeder Klasse der Rosenkranz gebetet, täglich wird zum Schulschluss ausser andern Gebeten auch eines für Lehrer, Eltern, Woltäter, den Landesherrn und — um Vergebung der Sünden gesprochen. Alle Gebete geschehen knieend und mit gekreuzten Armen. Im Unterrichte nimmt die Religion immer die oberste Stelle ein. „Nächst der Religion dürfte wol das Wichtigste sein, die Schüler Anstand und Höflichkeit zu lehren“, sagt La Salle in dem Buche von der Einrichtung der christlichen Schulen, denn „Höflichkeit, in guter Absicht ausgeübt, ist sozusagen nichts anderes, als die in Ausübung gebrachte christliche Liebe“. Aus diesem Grunde gehen die Vorschriften über Anstand, Ehrerbietigkeit, Sittsamkeit, Reinlichkeit in der Schule, nach welchen die Lehrer die Kinder zu belehren, zu üben und ihnen ein Beispiel zu geben haben, dem Geist des Instituts gemäss bis ins Einzelnste. Die gegenseitige Ueberwachung, welche die Brüder untereinander zu üben haben, verlangt, dass die Klassenzimmer, deren Einrichtung, Utensilien, Ventilazion, Ausschmückung mit Weih-wassergefäss, Kruzifix, heiligen Bildern und einem Portrait La Salle’s bis ins kleinste vorgeschrieben ist, durch eine Glastür mit einander verbunden bleiben und somit jeder Lehrer von seinem Platz aus den Lehrer der anstossenden Klasse immer leicht sehen und beobachten kann; und auch aus der Mitte der Schüler sind Aufseher bestellt, welche alles Ungehörige, das in Abwesenheit der Lehrer in der Schule, auf dem Wege zur Schule u. s. w. vorfällt, dem Lehrer zur Untersuchung und Bestrafung anzuzeigen haben. Die Schulzucht ist mild, da kein Schulzwang, sondern nur das Vertrauen der Eltern ihnen die Schüler zuführt; Wort und Blick des Lehrers sind das Hauptzuchtmittel, und Liebe und Geduld zu den Schülern preist man als Haupteigenschaften der Genossenschaft. Körperliche Züchtigung darf als letztes Mittel eintreten, und die Tra-dizion des Instituts erzählt, dass die besten Lehrer ihrer Genossenschaft dieses Disziplinarmittel gar nicht bedurft haben, und Ruten zu gebrauchen hat im Jahre 1777 ein Beschluss des Generalkapitels ausdrücklich verboten. Leidenschaftlich oder beleidigend soll ein Bruder nie zu den Knaben reden. Als Strafaufgaben nennt La Salle das Abschreiben oder Auswendiglernen als die anständigste Bestrafungsweise für den Lehrer und die vorteilhafteste für den Schüler. Die sonst üblichen Strafen sind Verlust eines Ehrenamtes oder eines höheren Platzes, Stehen, Knieen, und die demütigendste, auf dem Strafort der Faulen (auf einem hölzernen Würfel) zu sitzen oder zu stehen. Wenn ein Schüler die Messe und den Katechismus zum wiederholtenmale versäumte, wurde ihm mit der Ausschliessung gedroht. Als höchste Forderung stellt La Salle hin, der Lehrer müsse streben, die Zustimmung des Strafbaren zu der Strafe zu erhalten, so dass selbe nicht mit Widerstreben, sondern freiwillig und mit Ergebung angenommen werde. Ueberhaupt haben die Schulbrüder in disziplinarischer Beziehung mit den Jesuiten viel Analoges, denn auch sie haben ein sehr kompliziertes System von Reizmitteln des Wetteifers, des Ehrgeizes, selbst der Gewinnsucht, Belohnungen und Auszeichnungen. Eigentümlich sind ihnen die sogenannten Privilegien, Stücke gepressten Goldpapieres mit heiligen Figuren, die sie gelegentlich austeilen. Mit denselben kann der Schüler Strafen abkaufen, Belohnungen einhandeln. Auch Ehrenkreuze werden für jede Art des Schulverdienstes ausgeteilt, welche der Knabe acht Tage oder länger tragen darf, und für die obern Klassen gibt es eine besondere Ehrenabteilung (division d'honneur). Dazu kommen noch Preise, belehrende Bücher u. dgl., welche vor Beginn der Ferien ausgeteilt werden. Dieses und Aehnliches erinnert auch an Basedow, Salzmann, Kampe u. a. Ihre Preisverteilungen sollen ohne Feierlichkeit und Gepränge und ohne Beisein des Publikums stattfinden, und deklamatorische Vorträge und Schaustellungen der Schüler u. dgl. sollen nur da angestellt werden, wo es den Obrigkeiten und Woltätern nicht abgeschlagen werden kann. Auch die sogenannten Konkurse, eine aus den Jesuitenschulen herübergenommene Einrichtung, reizen zum Wetteifer und bringen ein heiteres Leben in die Schulen der Schulbrüder. Sie bestehen in den an einzelne Schüler oder Schülergruppen gerichteten Fragen, wobei man sich gegenseitig zu übertreffen sucht. Natürlich sind solche Fragen oft höchst unsinnig, wie z. B. die Frage: Wie viel Eisen war am Spiess Goliath’s? Auch in die Schulen begleitet die Brüder die Schweigsamkeit, welche ihnen im Verkehr mit andern zur Pflicht gemacht wird, und ist dort für sie ein Hauptmittel^ Ruhe und Ordnung zu erhalten. „In einer Klasse, wo der Lehrer viel spricht, ist weder Ordnung, noch Fleiss, noch Sittsamkeit, noch Fortschritt,“ heisst es in ihrer Schulordnung. „Das Schweigen,“ heisst es weiter, „welches der Bruder während des Unterrichtes beobachten muss, scheint ihm nur deswegen so strenge eingeschärft zu sein, um seinen Worten während des Katechismus desto mehr Kraft zu verleihen.“ Die Plauderhaftig-keit so mancher Lehrer, die meinen, sie werden verstanden, wenn sie so viel Worte machen und den Schüler selbst nicht zum Worte und vollen Aussprechen kommen lassen, vergeudet viel Zeit, und auch die leibliche und geistige Kraft des Lehrers, und verursacht Gleichgiltigkeit, Zerstreuung und Langweile der Kinder; dem allen bleibt der Schulbruder, wenn er seinen Regeln und Vorschriften gemäss nachlebt, fern. Um dieses leichter zu ermöglichen, hat er sich statt des Wortes der „Zeichen“ zu bedienen, welche bei den Schulbrüdern in ein sehr kompliziertes System gebracht und bis ins kleinste vorgeschrieben sind. Tägliche Vorkommnisse äusserlicher Schulordnung sowol als Lernübungen, Aufmerksammachen auf etwaige Fehler und Aeusserlichkeiten bei Andachtsübungen haben ihre stummen Zeichen. Die meisten Zeichen werden mit dem Signale, einem zierlich gedrechselten Stäbchen von genau vorgezeichneter Form, welches jeder Schulbruder im Knopfloch trägt, gegeben. Dieses Signalgeben geschieht entweder durch ein leises Klopfen, Zeigen und durch Hervorbringen eines schnarrenden, leisen, aber leicht vernehmbaren Tones vermittelst einer am Stäbchen angebrachten Saite. Ergänzt wird diese Zeichensprache durch die D e n k s p r ü c h e, welche die Hauptstücke der Schulordnung vergegenwärtigen und in grosser Schrift an verschiedenen Stellen der Schulwand angebracht sind. Der erste z. B. lautet: „Man muss sich befieissen, in der Schule seine Lekzion zu lernen!“ der zweite: „Man muss immer schreiben, ohne die Zeit zu verlieren!“ der fünfte: „Man muss in der Schule und in der Kirche andächtig beten!“ Wird gegen eine dieser Regeln gefehlt, so zeigt der Bruder auf dieselbe schweigend hin oder gibt das Zeichen, dass der Schüler, der dagegen fehlte, sie laut vorlesen soll. Ein weiteres Mittel der Ordnung sind viererlei Listen in genau vorgeschriebener Form, in welche Schulversäumnisse, Gebete nnd religiöse Formeln, welche der Knabe wissen soll, vorgemerkt werden. Beim Namensruf gibt der Knabe seine Anwesenheit durch ein „Gott sei gelobt!“ zu erkennen. Nach der ausdrücklichen Erklärung der „Regeln und Konstituziouen“ sind die Schulen der Brüder für die Kinder der Handwerker und Armen gestiftet, und diesem Zwecke gemäss ist der Kreis der Unterrichtsgegenstände für sie ursprünglich von La Salle abgegrenzt worden. Es sind eben die gewöhnlichen Unterrichtsgegenstände allgemeiner Volksschulen. Die Schulbücher bestimmt der Generalsuperior. Die edelste und erste Verrichtung soll dem Bruder der Unterricht im Katechismus sein und muss jährlich zwei- bis dreimal durchgearbeitet werden, und das Sonntagsevangelium wird jeden Sonnabend hergesagt. Das Lesen soll mit grosser Sorgfalt 246_____ betrieben werden; die Buchstaben des Alphabets, Silbeulesen, dann Wörter- und Satzlesen sind die Vorstufen dafür, auch das Lesen verschiedener Handschriften und des Lateinischen soll in den obern Klassen geübt werden. Für Schüler, welche lesen können, treten Schreibübungen ein, für w'elche besonders ausführliche Anweisungen gegeben sind, die bis in das kleinste von der Körperhaltung, der Federhaltung, dem Federmesser, der Tinte und den Tintenfässern, dem Papier und dem Löschblatt etc. handeln. Auch die verschiedenen Arten der Schriftzüge und deren Reihenfolge sind vorgeschrieben. Der Bruder schreibt nicht selbst vor, sondern er lässt nach Vorschriften schreiben, die dem Schreibenden vorgelegt werden. Der Inhalt dieser Vorschriften sind Bibelsprüche und Sentenzen; zuweilen werden aber auch Briefe und Fakturen geschrieben. Ueberhaupt legen sie auf s c h ö n e Schriften ein grosses Gewicht, welches aus den detaillierten Anweisungen zu entnehmen ist. Auch die G r a m mati k gehört zu den allgemein vorgeschriebenen Unterrichtsgegenständen; orthographische Uebungen müssen täglich geübt werden. In einem eigenen Buche für die christlichen Schulen der Brüder heisst es: „Orthographische Uebung wird diktiert, das Diktierte buchstabiert und dabei berichtigt, sodann grammatisch analysiert; auch Rechnungen, Quittungen u. dgl. werden als Sprachübung diktiert; dazu kommen häusliche Uebungen im Schreiben von Zeitwörtern und deren Formen, im Abschreiben geschäftlicher Musterstücke u. s. w.“ Eine bemerkenswerte Ausnahme machten sie darin, dass sie nie den Kindern Stücke mit absichtlichen Fehlern gegen die Orthographie und Grammatik vorlegen, um dadurch etwa das Richtige schärfer zu erkennen; eine solche methodische Maxime ist den Brüdern als Missbrauch gegen den pädagogischen Takt strenge verboten. Auch das Rechnen soll täglich gelehrt und geübt werden. An theoretischen Erklärungen und Definizionen, w'elche dem Gedächtnisse eingeprägt werden, reihen sich in der gewöhnlichen Folge Uebungen ganzer Abteilungen und der Einzelnen in ihren Heften und an der Schultafel. Der Gesa n g geistlicher Lieder wird praktisch eingeübt, „vor unreinen Liedern soll den Kindern Abscheu eingeflösst werden.“ In den angeführten Gegenständen war nach der ursprünglichen Anlage des Instituts der Unterricht der Brüder beschlossen, und für diesen engen Kreis hatten sie detaillierteste Vorschriften ; andere Gegenstände waren anfangs nur vereinzelte Ausnahmen und nur in den Kreis der Unterrichtsfächer eingezogen, wenn die Eltern es wünschten. Als aber im Jahre 1833 vom Minister Guizot ein Gesetz erlassen wurde, welches einen umfassendem und ausgiebigem Primärunterricht verlangte, kamen auch die Schulbrüder dieser Neuerung nach und erweiterten ihren Wirkungskreis, nachdem früher die ausgezeichneten Brüder zu einer Beratung zusammengetreten waren. Diese Erweiterung erstreckte sich auf „Einiges“ über die alten und neuen Völker, Geographie und Linearzeichnen in Verbindung mit der elementaren geometrischen Formenlehre. Doch geht in diesen Fächern den Brüdern die sichere Routine ab. Dort aber, wo sie Söhne wolhabender Eltern, die eine höhere realistische Bildung sich eigen machen wollen, in ihre Pensionate erhalten, greifen sie weit über ihre ursprüngliche Aufgabe hinaus und lehren Gegenstände wie Englisch und Deutsch, Mathematik, Buchhaltung u. s. w. Die Erziehungsanstalt in St. Berthuin bei Namur, mit welcher auch eine Lehrerbildungsanstalt verbunden ist, verheisst in ihrem Prospekt für den obern dreijährigen Kursus neben dem gewöhnlichen auch Unterricht in französischer Literatur, Rhetorik, Logik, Mythologie, Algebra, Trigonometrie, Physik, Chemie, doppelter Buchhaltung, Handelsrecht, Nazionalökonomie, Feldmessen, Planzeichnen und architektonischem Zeichnen, sodann in Vokal- und Instrumentalmusik und im „akademischen“ Zeichnen. In der höheren Schule der Brüder zu Koblenz werden auch, wie bereits erwähnt wurde, Gegenstände einer Realschule vorgenommen. Für den höheren Unterricht aber fehlen den Brüdern die genauen Vorschriften, welche sie im elementaren Unterricht leiten, und sind deshalb auf Nachahmung anderer Schulen angewiesen; die Anforderungen der Eltern regulieren den Lehrplan, nicht die Erfahrung. Lehrbücher für den höheren Unterricht hat die Genossenschaft erst wenige hervorbringen können, andere, die nicht im Geiste des Ordens verfasst sind, sind schwer zu finden. Wenn wir auf ihr persönliches Verhalten eingehen wollen, so treten uns auch hier die schlimmen Folgen der klösterlichen Zurückgezogenheit, wie Neid, Eifersucht, Hass und andere Leidenschaften, im mönchischen Gewände entgegen, die nicht ausgetilgt werden können. Doch finden sich immerhin einzelne Brüder, welche durch ihre volle Hingebung an den Beruf ihrem Wirken eine hohe Weihe geben, die auch den veredelt und hebt, der auf einen engen Lebenskreis beschränkt ist. Geniale und originelle Lehrertätigkeit kann sich natürlich unter sehr beengten Vorschriften und Tradizionen nicht entwickeln, und wenn sich überhaupt strebende Geister unter ihnen fänden, mögen sich diese wol beengt und gedrückt fühlen. Das reiche Hass von Religionsunterricht und Andachtsübungen in den Brüderschulen erscheint nicht nur Weltleuten übergross, sondern auch Katholiken von tieferer und einsichtiger Frömmigkeit; was aber die übrigen Unterrichtsgegenstände der Volksschule betrifft, so stellen sich die Brüderschulen nach dem Urteile der katholischen und protestantischen Schulmänner in ihren Leistungen durchschnittlich den mittelmässigen Schulen gleich. Das stille Leben, die friedliche Ruhe, Ordnung und Zucht in den Brüderschulen aber und die Vermeidung alles unnützen Geschwätzes kann musterhaft genannt werden. Ausser der von La Salle gegründeten Kongregazion, deren Entwickelung, Richtung und Wirksamkeit bisher dargestellt worden ist, sind noch andere zahlreiche Genossenschaften entstanden, welche in allem Wesentlichen, was ihre Tendenz und die Bedingungen ihrer pädagogischen Tätigkeit betrifft, der hier vorgeführten Genossenschaft so sehr gleichen, dass wir sie hier nur mit ihren Namen vorführen wollen. So die Väter der christlichen Lehre, von Marcus de Sadis in Rom 1562 gegründet; die Lazaristen, für das Seelenheil der niedern Stände um 1624 gegründet; die Josefiten, 1643 in Lyon gestiftet; ebendaselbst die Schulbrüder der Jungfrau M a r i a, 1816 gegründet; die Brüder des h. Antonius, am 23. Oktober staatlich autorisiert; und endlich die Brüder der h. Familie sind 1841 zu Belley entstanden und vom Papste bestätigt worden. Mit den „Brüdern der christlichen Schulen“ werden sehr häufig die „Väter der christlichen Lehre“, von einem französischen Edelmann Cesar de Bus, welcher als Freiwilliger gegen die Hugenotten mitgefochten hatte und später Priester wurde, in Avignon 1593 gegründet, um Katechismus in den Häusern und auf den Strassen jedermann zu lehren, verwechselt. Grosse Ausdehnung hat diese Kongregazion nie erreicht und ist zur Zeit der französischen Revoluzionen ganz verschwunden. Ueber die französischen Schulbrüder vom h. K r e u z (freres de la croix), Brüder der christlichen Lehre (freres de la doctrine chretienne), für Strassburg 1821 staatlich anerkannt, und Brüder des heiligen Geistes (freres de Finstruction chretienne du St. esprit), 1823 staatlich autorisiert, konnte nichts Näheres gefunden werden. Deutschland selbst hat keine eigenen Schulbrüder-Genossenschaften hervorgebracht; nur hie und da sind, wie bereits bemerkt wurde, Schulbrüder vom La Salles-Orden und Lazaristen aus Frankreich herübergekommen. Frankreich war und ist ihre eigentliche Heimat, Mehr wie ein Viertel der französischen Knaben im schulpflichtigen Alter, gegen 500,000 auf jedes Jahr, werden gegenwärtig von den Schulbrüdern unterwiesen. Lebensfähig können sich solche Kongregazionen nur in einem Staat wie Frankreich erweisen, wo man vor nicht vielen Jahren durch eine staatliche Ordonnanz eine elende Summe von 50,000 Franken für Volksschulen jährlich zur Verfügung stellte, nicht aber in solchen Staaten, wo die umfassende Fürsorge des Staates und der Gemeinden selbst dem Bedürfnisse eines geregelten Volksunterrichtes entgegenkommt. Deshalb ist auch der Volksschuluuterricht in Frankreich noch heute ein sehr elender, durchaus mangelhaft und der freiwilligen Tätigkeit der religiösen Kongregazionen überlassen. Cl^La,"CL- Kärnten. (Lehrerversammlung.) Die diesjährige kärntische Landes-Lehrer-versammlung wird am 5. Oktober im Markte Tarvis stattfinden. Die Tagesordnung wird erst festgesetzt werden. Böhmen. Der Landesausschuss hat der Ansicht der Statthalterei, nach welcher den Lehrern die Eigenschaft als Staats- oder öffentliche Fondsbeamte nicht zukomme (daher deren Befreiung von den Landes- und Grundentlastungsfonds-Zuschlägen nur im Gesetzwege gewährt werden könne), beigepflichtet. — Die Lehrerkonferenz des Bezirkes Friedland hat beschlossen, die dortige Bezirksbibliothek bei einer Assekuranzgesellschaft zu versichern. Schlesien. (Delegiertenversammlung.) Die Delegiertenversammlung des schlesischen Landes-Lehrervereins, die am 9. September zu Troppau stattfindet, wird sich unter anderem auch mit den Fragen über die Errichtung von Bettungshäusern, das Verhältnis des Ortsschulrates zur Schule, speziell zur Privatschule mit Rücksicht auf die Amtshandlung bei Schulversäumnissen, das Verhältnis der Gesetzgebung zu den konfessionellen Schulen, der Anrechenbarkeit der Dienstjahre der lehrbefähigten Unterlehrer und mit der Gründung eines österreichischen Lehrerbundes beschäftigen. Deutschland. (Resultate der Erhebungen des Standesamtes in Berlin.) Eine sonderbare Neuigkeit durchläuft soeben die Blätter. Das berliner Standesamt hat nemlich genaue Erhebungen über den Berufsstand der Mütter ausserehelich geborener Kinder angestellt und dabei gefunden, dass ausser acht Erzieherinen im Jahre 1877 dort auch acht Lehrerinen uneheliche Kinder geboren haben. Xj © ln a, 1 e sl Veränderungen im Lehrstande. Der provisorische Oberlehrer in Moräutsch, Herr Barthelmä Vrančič, wurde zum definitiven Oberlehrer daselbst ernannt. Aus der Sitzung des k. k. Landesschulrates vom 9. August. Der Landesausschuss wird ersucht, eine Gesetzesvorlage, betreffend die Regelung der Bezüge der im Militärverbande stehenden Volksschullehrer während ihrer aktiven Militärdienstleistung, für die nächste Session des hierortigen Landtages vorzubereiten. — Für den Schulhausbau in Dovsko werden 700 ff., für den Schulhausbau in Tschatesch 300 ff. aus dem Nor-malschulfonde bewilligt. — Inbetreff eventueller Trennung der Leitung der Mädchen-von der Knabenvolksschule in Gottschee wird wegen Uebernahme der Quartiergeldentschädigung für die hiernach zu bestellende Oberlehrerin auf den Normalschulfond, dann inbetreff der Gehaltserhöhung für die dritte und vierte Lehrstelle an der genannten Knabenschule das Einvernehmen mit dem krainischen Landesausschusse gepflogen. — Die Aktivierung der Volksschule in Bründl mit Beginn des nächsten Schuljahres wird beschlossen und die diesbezüglichen Lehrergehalte festgesetzt. — Einem zur Militärdienstleistung einberufenen Volksschullehrer wird eine monatliche Unterstützung bewilligt. '249 — Der Bericht eines Bezirksschulrates wegen Erwirkung einer Gnadenpension für einen Lehrer wird an den Landesausschuss mit dem hierauf bezüglichen Anträge geleitet. — Die Einführung des Halbtagsunterrichtes an der Volksschule in Hrenowiz wird beschlossen. — Ein Gesuch eines Aushilfslehrers um Zulassung zur Lehrbefähigungsprüfung für Volksschulen wird dem Ministerium vorgelegt. — Berufungen wider Straferkenntnisse in Schulversäumnisfällen, Remunerazions- und Geldaushilfsgesuche werden erledigt. Aus der Sitzung des Gemeinderates der Stadt Laibach vom 14. d. M. (Fortsetzung.*) Der Referent der Schulsekzion, GR. Dr. Ritter v. Kaltenegger, stellt weiters den Antrag: Die Uebertragung der Bezirks-Lehrerbibliothek in eine Lokalität der zweiten städtischen Volksschule sei zu veranlassen und für die Bezirks - Lehrerbibliothek in Laibach vom Beginne des Schuljahres 1878/79 an eine jährliche Dotazion im Betrage von 30 fl. zu bewilligen. — GR. Regali: Die beantragte Dotazion für die Bibliothek der Lehrer muss ich als eine ganz unnotwendige bezeichnen, zumal in Laibach, wo die so reiche Lyzealbibliothek jedermann, in erster Linie aber den Professoren und Lehrern zur Verfügung steht. Zudem sind auch die Herren Lehrer sehr gut bezahlt und besitzen also die Mittel, sich die ihnen dringend notwendigen pädagogischen Werke selbst anzuschaffen. Auf dem Gebiete des Schulwesens schont man heutzutage kein Geld, und wenn man fragt, was die Kinder lernen, so ist die Antwort darauf eine doch sehr unbefriedigende. Die Kinder können trotz aller unzähligen Konferenzen, Bibliotheken und Remunerazionen der Lehrer weder Deutsch noch Slovenisch. Vor 30 Jahren, als ich in die Schule ging, gab es von all’ diesen Neuerungen, mit welchen wir heute fortgesetzt geplagt werden, gar nichts, aber wir haben in der Volksschule das gelernt, was man in derselben lernen soll, nemlich lesen, schreiben und rechnen. Ich bin aber gegen die Bewilligung jeder Dotazion für die Bezirks-Lehrerbibliothek. — Referent GR. Dr. Ritter v. Kaltenegger: Der Herr Vorredner hat zur Bekämpfung des Sekzionsantrages auf die Benützung der Lyzealbibliothek hingewiesen. Nun muss ich darauf bemerken, dass bei der Errichtung der Bezirks-Lehrerbibliotheken in erster Linie der Umstand im Auge gehalten wurde, dass dieselben jene Fachschriften enthalten, welche in den Lyzealbibliotheken voraussichtlich nicht zu linden sind. Uebrigens ist schon nach dem Gesetze jeder Schulbezirk zu Beiträgen für die Bezirks-Lehrerbibliothek verpflichtet, es kann daher höchstens über die Frage debattiert werden, ob der beantragte Betrag ein zu hoher oder zu geringer ist. — Bei der Abstimmung wird der Sekzionsantrag angenommen — Der Referent GR. Dr. Ritter v. Kaltenegger stellt namens der Sekzion folgenden Antrag: „Der k. k. Landesschulrat werde in Gemässheit der Bestimmungen des § 6 des Reichsvolksschulgesetzes vom 14. Mai 1869 ersucht, zu bewilligen, dass die deutsche Sprache an den städtischen Volksschulen in Laibach neben der slovenischen als Unterrichtsprache in der Weise eingeführt werde, dass dieselbe schon in der zweiten Klasse dieser Schulen beim Rechen-Unterrichte neben der slovenischen, in der dritten Klasse sowol beim Rechen- wie beim deutschen Sprachunterrichte vorherrschend, endlich in den oberen Klassen von der vierten Klasse an für die Mehrzahl der Gegenstände als Unterrichtssprache in Verwendung genommen werde.“ — GR. Potočnik: Es wurden uns mehrere Anträge seitens der Schulsekzion vorgetragen, allein des Pudels Kern liegt eben in dem letzten Anträge, Ui welchem es sich um die vollständige Germanisierung unserer Schulen handelt. Meine Herren, ich bin ein dem Kaiserhause stets treu ergebener krainerischer Slovene, muss Ihnen jedoch offen erklären, dass ich um keinen Preis in der Lage bin, für den Antrag der Schulsekzion zu stimmen. — GR. Klun glaubt, ein so wichtiger Antrag, wie der heute vorliegende, bedürfe einer eingehenden Erörterung, und man müsse in erster Linie * Siehe „Laib. Schulztg.“ Nr 13, S. 199. die Frage vorlegen, ob derselbe gerechtfertigt sei oder nicht. Was sei zur Unterstützung des Antrages seitens der Sekzion angeführt worden? Lediglich nur das Gutachten des Bezirksschulinspektors, welches jedoch ihm (dein Redner) zu wenig massgebend erscheine, um auf Grund desselben einen Beschluss von so grosser Tragweite zu fassen. Wenn der Lehrer der Jugend in der Volksschule nur die deutsche Sprache beibringen soll, dann werde letztere, wenn sie die Schule verlässt und ins praktische Leben tritt, weder Deutsch noch Slovenisch, noch etwas anderes können. Redner schliesst mit den Worten: Meiner Anschauung nach ist also kein Grund vorhanden, Petizionen an den Landesschulrat zu senden. Was werden Sie denn schliesslich, wenn Sie dem vorliegenden Anträge zustimmen, erreichen ? Weiter nichts, als dass Sie die kaum einigermassen beruhigte Aufregung betreffs der Sprachenfrage von neuem anfachen, und dass Sie Gelegenheit bieten, das Volk neuerdings in einer Weise aufzuregeu, die weder uns noch Ihnen erwünscht sein kann. Schliesslich hegen Sie ja doch alle, so wie wir, den innigen Wunsch, dass unser Volk lernen soll und gebildet werde. Ist es Ihnen nun ehrlich und redlich um die Bildung des Volkes zu tun, dann opfern Sie das Hauptsächliche nicht dem Nebensächlichen und belassen Sie ohne alle Petizionen das Minimum des slovenischen Unterrichtes, welches in unseren städtischen Volksschulen noch zu Recht besteht, und stimmen Sie gegen den Antrag der Sekzion. — GR. Potočnik: Die Bekämpfung des Sekzions-antrages werden Sie unsererseits gewiss als einen Akt der Feindschaft gegen das deutsche Element auslegen, doch verwahre ich mich gegen diese Anschauung. Wir anerkennen die Notwendigkeit der Kenntnis der deutschen Sprache für jenen Teil der Jugend, welcher seine Studien fortsetzen will. Im übrigen aber ist unser Verlangen ein nur zu berechtigtes, wenn wir dahin streben, dass unsere Nazion auf Grundlage seiner Muttersprache in der Volksschule ausgebildet werde. — GR. Regali: Die Geister haben sich, was die Sprachenfrage betrifft, etwas beruhigt, nun kommen Sie mit solchen Anträgen und rufen sie wieder wach. Es ist uns oft vorgeworfen worden, dass wir das Volk aufhetzen. Nun frage ich: Hetzen wir das Volk auf, die wir die letzten Reste der slovenischen Sprache, welche in der Volksschule noch geblieben sind, zu erhalten suchen, oder Sie, deren Sinnen und Trachten dahin geht, selbst das Restchen des Slovenischen aus den Volksschulen zu verbannen? Glauben Sie, dass die Germanisazion dadurch, dass Sie den Sekzionsantrag annehmen, bessere Fortschritte machen wird? Sie irren sich. Was Jahrhunderte gottlob nicht zu stände bringen konnten — uns zu germanisieren, — das werden Sie durch die Annahme des Sekzionsantrages auch nicht erreichen. Ich kann übrigens nur meiner Verwunderung darüber Ausdruck geben, dass Sie mit diesem Anträge so lange gewartet haben, und dass erst der Jahresbericht des Bezirksschulinspektors Sie darauf aufmerksam machen musste. Uebrigens werden Sie mit ihrer Petizion beim Landesschulrate gar nichts ausrichten. Haben doch die Eltern der schulbesuchenden Kinder auch ein Recht, zu verlangen, dass ihre Kinder die Muttersprache in den Volksschulen lernen. Ich protestiere daher im Namen meiner Wähler gegen die Annahme dieses Antrages. — GR Dr. Ahazhizh: So viel mir aus guter Quelle bekannt ist, betrachtet man die jetzigen Schulgesetze selbst in höheren Kreisen als sehr unpraktische, und wird eine Aenderung derselben geplant. Ich glaube daher, wir überlassen die Aen-derung derselben berufeneren Faktoren, als wir oder der Bezirksschulrat es sind, und gehen über den Sekzionsantrag zur Tagesordnung. Dies umsomehr, als wir es auch vermeiden sollten, die Sprachenfrage neuerdings anzuregen. Wir sind gewiss nicht Feinde der deutschen Sprache und hegen den Wunsch, unsere Kinder mögen neben der Muttersprache noch mehrere andere Sprachen lernen, wir wissen aber auch, dass dies nur auf Grundlage der Muttersprache mit Erfolg geschehen kann. Ich bitte Sie daher, meine Herren, belassen Sie noch dieses letzte Radischen des Slovenischen in den Volksschulen. Sie sagen zwar, die Kinder lernen in der Volksschule genügend Slovenisek, ich aber antworte Ihnen darauf aus eigener Erfahrung, dass dies nicht wahr ist, denn mein Sohn ging hier in die Schule und lernte gar nicht Slovenisch, bis ich ihn nach St. Paul in Kärnten sandte, wo er es erst gelernt hat. Ich empfehle Ihnen daher, meinen Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung anzunehmen. — Vizebürgermeister Dr. v. Schrey: Es ist im Verlaufe der Debatte zu wiederholten malen das Schlagwort der Germanisazion ausgespielt und die Auffassung ausgesprochen worden, als sollte durch Annahme des Sekzionsanträges die Erlernung der slowenischen Sprache in den Volksschulen in irgend einer Weise zugunsten der deutschen Sprache geschädigt werden. Nun, meine Herren, dem ist nicht im entferntesten so, die slowenische Sprache wird nirgends werdrängt, sie wird gegenüber der deutschen noch immer in herworragenderer Weise in den Volksschulen gepflegt werden. Unser Wunsch geht lediglich dahin, dass der deutschen Sprache die ihr nach dem Gesetze gerade so wie der slowenischen Sprache gebürende grössere. Aufmerksamkeit zuteil werde, da die Eltern der Kinder dies in überwiegender Majorität dringend werlangen. Das kann man denn doch nicht als Germanisierungstendehz bezeichnen, denn wenn sich eine Sprache über Vernachlässigung in der Volksschule beklagen kann, so ist dies in Krain und speziell in Laibach sicherlich nur die deutsche. Was GR. Dr. Ahazhizh über eine beworsteheude Aenderung der Volksschulgesetze angeführt hat, ist mir nicht bekannt. Die beantragte Petizion hat die Bestimmung, an den Landesschulrat abzugehen, welcher innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen über dieselbe entscheiden wird. Der Antrag ist äusserst bescheiden und werfolgt nur den Zweck, dass die Kinder in der Volksschule doch einigermassen Deutsch lernen und man nicht noch weiters genötigt sein wird, erst in der Mittelschule mit dem deutschen Sprachunterrichte zu beginnen. Sollte aber auch eine Aenderung der Volksschulgesetze geplant sein, so wird doch der § 19 der Staatsgrundgesetze in keinem Falle geändert werden, welcher der deutschen Sprache die gleiche Berechtigung garantiert, wie der zweiten Landessprache. — GR. Klun: Ich befürworte die Annahme des Antrages Dr. Ahazhizh. Man wird Ihnen, falls der Sekzionsantrag angenommen wird, die Absicht unterschieben, Sie wollen das slowenische Element zugunsten des deutschen schädigen, und dies würde zu Aufregungen und zum Umwillen Anlass bieten, die weder Ihrer noch unserer Partei won Vorteil sein können. — GR. Petričič: Entgegen der hier ausgesprochenen Behauptung, dass die Kinder in den Volksschulen genügend Slowenisch lernen, muss ich erklären, dass dies leider nicht der Fall ist und dass der Unterricht in der slowenischen Sprache an den städtischen Volksschulen sehr wernachlässiget wird. — GR. Dr. Bleiweis: Aus eigener Erfahrung, denn meine Kinder besuchen die Volksschule, kann auch ich es konstatieren, dass die slowenische Sprache an den städtischen Volksschulen sehr wernachlässiget wird. Was Herr Dr. w. Schrey mit der Berufung auf den § 19 der Staats-grundgesetze won der Beeinträchtigung der deutschen Sprache gesagt hat, kann ich wol nur als Ironie auffassen. Ich sowol wie gewiss auch Herr Dr. w. Schrey haben wol won einer Beeinträchtigung der slowenischen, niemals aber won einer Beeinträchtigung der deutschen Sprache gehört. — Referent GR. Dr. Ritter w. Kaltenegger: Es ist im Verlaufe der Debatte wiederholt in höchst unberechtigter Weise das Schlagwort der Germanisazion gefallen. Da dasselbe im ersten Momente der Erregtheit worgebracht wurde, so werde ich mich, da ohnehin Herr Dr. w. Schrey das Unbegründete dieser Behauptung nachgewiesen hat, auf eine Erwiderung derselben nicht einlassen. Die städtischen Volksschulen werden won der Gemeinde erhalten, dieselbe hat daher auch das Recht und die Pflicht, sich darum zu kümmern, in welcher Weise der Unterricht erteilt wird. Die deutsche Sprache muss, soll sie dem Schüler geläufig werden, nicht allein gelehrt, son dern auch geübt werden, und dies zu erreichen, ist der einzige Zweck, den der Sek- zionsautrag anstrebt. Er involviert keinen Angriff auf die Nazion oder die Rechte der slovenischen Sprache, welche nach wie vor gewahrt bleiben. Wenn Herr Regali das Recht der Eltern angerufen hat, so kann ich ihm darauf erwidern, dass eben die überwiegende Mehrheit des intelligenteren Teiles derselben eine bessere Pflege der deutschen Sprache an den hiesigen Volksschulen verlangt, da die bisher im Deutschen erzielten Resultate höchst unbefriedigende sind. Der beste Beweis für diese Behauptung liegt in dem Umstande, dass der grösste Schülerandrang eben in jenen Schulen stattfindet, wo überwiegend oder durchwegs deutsch gelehrt wird, nemlich an der Uebungsschule der Lehrerbildungsanstalt und an der protestantischen Schule. Bei der Abstimmung wird der Antrag des Dr. Ahazhizh aufUebergang zur Tagesordnung abgelehnt und der Sekzionsantrag mit grosser Majorität angenommen. — Die klerikalen Gemeinderäte verlassen hierauf den Saal, worauf die Sitzung geschlossen wird. In der dieser folgenden Gemeinderatssitzung vom 21. Juni stellte GR. Dr. Ahazhizh eine Interpellazion über diese Annahme des Sekzionsantrages, die ihm unbegreiflich erscheine, da doch durch die Entfernung mehrerer Gemeinderäte die Sitzung beschlussunfähig geworden sei. (Die klerikalen Gemeinderäte hatten letzteres bezweckt, es war ihnen aber nicht gelungen. A. d. Red.) Der Bürgermeister klärte nun auf, dass sowol über den Antrag des Dr. Ahazhizh als über jenen der Sekzion in vollkommen korrekter Weise abgestimmt worden sei, denn es waren 16 Gemeinderäte anwesend, und die Majorität entschied im ersten Falle für Ablehnung, im zweiten für Annahme, Wenn sich die einzelnen Herren nach der Abstimmung entfernt haben, so könne dies die Giltigkeit der Beschlüsse in keiner Weise alterieren. — Dr. Ahazhizh bat, in diesem Falle doch die Formalität zu wahren und den Sekzionsantrag nochmals an die Tagesordnung zu setzen und darüber abstimmen zu lassen. Der Bürgermeister erklärte, diesen Antrag nur als einen selbständigen betrachten zu können und denselben zur Begründung auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung stellen zu wollen. Letzteres geschah in der Tat bei der nächsten Gemeinderatssitzung vom 19. Juli; allein der selbständige Antrag entfiel, da es der Antragsteller vorgezogen hatte, in der Sitzung nicht zu erscheinen. * Schulprüfung. Im steiner Schulbezirke wurde das Schuljahr nur im Markte Mannsburg mit einer öffentlichen Prüfung geschlossen. Die Kinder wurden in Gegenwart des Prüfungskommissärs zuerst aus der Religion, dann aus den übrigen Lehrfächern geprüft. Unsere Realgymnasien. Der Herr Minister für Kultus und Unterricht hat hinsichtlich einer Anzahl Realgymnasien, an welchen die für solche Anstalten bestehende Lehrverfassung ihrem Zwecke nicht entspricht, angeordnet, dass künftig unter Beibehaltung des Zeichnens als obligaten Gegenstandes in den übrigen Fächern der für reine Gymnasien vorgeschriebene Lehrplan zu gelten habe. Von dieser Verordnung wurden in Krain die beiden Realgymnasien zu Rudolfswert und Gottschee betroffen. Prähistorische Funde in Krain. Professor Hofrat Dr. v. Hochstetter weilte kürzlich durch längere Zeit in Krain, um für die in dem k. k. naturhistorischen Hofmuseum, das seiner Leitung untersteht, aufzustellende prähistorische Sammlung auch ein entsprechendes Material aus Krain zu gewinnen. Begleitet vom Reichsratsabgeordneten und Musealkustos Herrn Karl Deschmann, besuchte Hofrat Dr. Hochstetter mehrere im Laufe der * Mittlerweile war der Artikel „Slovenen, die ihre Kinder in deutsche Schulen schicken,“ in unserm Blatte erschienen, und war derselbe auch in andern Blättern reproduziert worden; darin erhielten bekanntlich die Aussagen der klerikalen Gemeinderäte die gehörige Beleuchtung. A. d. B. Jahre bekannt gewordene Bronzefundstätten, wo in seiner Gegenwart und unter seiner Anleitung Nachgrabungen gemacht wurden. Besonders reich waren die Funde an paläon-tologischem Materiale in der Kreuzberghöhle bei Laas, wo ganze Wagenladungen gut erhaltener Höhlenbärenknochen gefunden wurden. Von glänzenden Resultaten begleitet waren auch die Nachgrabungen hei Watsch hinter der Ortschaft Klenik an einem Hohlwege, wo vor nicht ganz einem Jahre vom Schullehrer in Watsch, Herrn Preuzzi, ein weibliches Skelett, an dessen Armen sich noch Bronzeringe befanden, gefunden wurde. Es wurden dort an elf Gräber geöffnet. Unter riesigen Felsplatten lagen, meist noch ganz unberührt und wolerhalten, Urnen aus Ton mit Leichenbrandkohlen und schönem bronzenen Armschmuck. Das merkwürdigste Stück der gefundenen Dinge ist eine Riesenurne von 75 Zentimeter und P47 Meter im grössten Umfang. Die Lokalität hei Watsch wird vom Berichterstatter des „Laib. Tagbl.“ ein Seitenstück zu der berühmten Gräberstätte bei Hallstatt in Oberösterreich genannt. — Das Ergebnis der Untersuchungen hat dem Lande Krain einen der ersten Plätze unter den für prähistorische Forschung wichtigen Gebieten erworben. Abgesehen von der reichen Knochenhöhle hei Laas, in der v. Hochstetter nebst anderen Tierresten die Skelette von nahezu 70 Höhlenbären in unversehrter Lagerung fand, und dem aus der Bronzezeit stammenden Begräbnisplatze bei Watsch mit seinen Urnen und Menschenskeletten, verdienen die Lagerstätten von St. Michael bei Adelsberg und die von Tržiše bei Zirkniz — anderer Fundstätten nicht zu gedenken — hohe Beachtung. Sehr merkwürdig sind die Wallburgen und die durch ihre Anlage auf den jetzt bewaldeten Gebirgshöhen nicht minder als durch Ausdehnung und Inhalt interessanten Tumuligruppen bei St. Veit zwischen Laibach und Rudolfswert, bei Weisskirchen und Landstrass im Gurktale. v. Hochstetter kehrte von seiner im Namen der prähistorischen Kommission der kaiserl. Akademie der Wissenschaften unternommenen Studie mit einem Schatze von Skizzen und Karten heim und mit einer Ausbeute, die mehr als fünfzig Kisten füllt. Der grössere Teil davon wird dem kaiserl. anthropologischen Museum in Wien, der kleinere dem Landesmuseum in Laibach einverleibt werden. Orlg'Inal-IEfZorrespori.d.erxzien. Radinannsdorf, 14. August, Unsere diesjährige Bezirks-Lehrerkonferenz wurde bekanntlich im Schulhause zu Vigaun abgehalten. Dieselbe war von 17 Mitgliedern besucht. Vor Eröffnung der Konferenz begrüsste der Herr Bezirkshauptmann Dralka, welcher derselben beiwohnte, die Anwesenden mit einer kurzen Ansprache. Sodann schritt man zur Wahl der beiden Schriftführer; gewählt wurden die Herren Ribnikar und Medic. Zu seinem Stellvertreter bestimmte der Vorsitzende Herrn Trojer, Oberlehrer in Veldes, und teilte dann das bei den Inspekzionen der einzelnen Schulen Wahrgenommene mit. Er bemerkte bezüglich der Amtsschriften, dass die Führung derselben in einigen Schulen eine vorzügliche sei, während er dasselbe von anderen nicht sagen könne; besonders der Schulmatrik, dem Wochenbuche und dem Inventarium solle mehr Sorgfalt gewidmet werden. Der Sprachunterricht wurde in einigen Schulen recht ffeissig gelehrt. Bei den Schreibheften soll insbesondere auf Reinhaltung derselben gesehen werden; dasselbe betonte er bezüglich der Schullokalitäten und der Lehrmittel. Mit den Erfolgen, welche beim Gesangsunterrichte erzielt wurden, war er vollkommen zufrieden, überhaupt konstatierte er, dass die meisten Schulen im Aufschwünge begriffen seien; nur sei zu bedauern, dass in manchen noch die notwendigen Lehrmittel fehlen. Die Lehrer sollen darauf dringen, dass dieselben angeschafft werden. — Sodann referierte Herr Trojer über den zweiten Punkt der Tagesordnung: die „Behandlung des Sprachunterrichtes in der Volksschule“. Referent bedauerte vor allem die Mangelhaftigkeit der Lehr- und Lese- bücher, ein Umstand, welcher zu einem gedeihlichen Sprachunterrichte gewiss nicht beitragen könne. Zum Schlüsse bemerkte er, dass es am besten sei, sich nach dem vorgeschriebenen Lehrplane zu halten. — Ueber den dritten Punkt: die „praktische Zusammenstellung und Führung eines vorschriftsmässigen Schulinventariums“, referierte Herr Gogala. Er sagte, dass das Inventarium eine der wichtigsten und schwierigsten Amtsschriften sei, weswegen dasselbe mit der grössten Sorgfalt geführt werden solle. Um auch diejenigen Lehrer, welche mit der Handhabung desselben nicht ganz vertraut sind, damit bekannt zu machen, zeigte er die Zusammenstellung des Inventariums auf der Schultafel, wobei sich eine längere Debatte entspann. Nun folgten die Wahlen. In den ständigen Ausschuss wurden gewählt die Herren: Thuma, Kovšca, Medic und Ribnikar; in die Bibliothekskommission die Herren: Medic (Obmann), Thuma, Troj er, Kovšca und Ribnikar, und zum Abgeordneten in die Landes-Lehrerkonferenz, wie bereits gemeldet, Herr Trojer. Zum letzten Punkte („selbständige Anträge“) beantragte Herr Klopčič die Anschaffung einiger Werke für die Bezirks-Lehrerbibliothek. (Ist bereits geschehen.) Herr Ribnikar stellte den Antrag, es möge der Schulschluss, welcher vom löblichen k. k. Bezirksschulräte auf den 11., 12. und 13. September festgesetzt wurde, früher stattfinden, da sich einige Lehrer bei der Landes-Lehrerkonferenz beteiligen möchten. Ueber den Antrag wird der löbl. k. k. Bezirksschulrat entscheiden. Nachdem nun sämmtliche Punkte der Tagesordnung erschöpft waren, hielt noch Herr Bezirkshauptmann Dralka eine Ansprache an die Anwesenden. Er drückte vorerst seine Zufriedenheit aus über den Aufschwung, in welchem sämmtliche Schulen des Bezirkes trotz der Schwierigkeiten, mit welchen die Lehrer noch immer zu kämpfen haben, begriffen seien. Das Verhältnis zwischen Haus und Schule gestalte sich zwar von Tag zu Tag günstiger, sei aber noch immer nicht ein solches, wie es das Wol der Schule erheische. Er munterte die Lehrer zur unermüdlichen Tätigkeit auf, er selber stehe jedem gern mit Rat und Tat bei. Hierauf wies er auf die letzten traurigen Begebenheiten in Deutschland hin und bemerkte, dass gerade der Lehrer dazu berufen sei, das patriotische Gefühl zu wecken und zu fördern. Er forderte die Versammelten auf, die Schuljugend zur Loyalität und Anhänglichkeit an das allerhöchste Kaiserhaus zu erziehen, und schloss seine Rede mit einem dreimaligen „Hoch“ auf Seine Majestät, in was die Versammlung begeistert einstimmte. Nachdem noch Herr Oberlehrer Thuma ein „Hoch“ auf den Herrn Bezirks-hauptmann und den Herrn Vorsitzenden ausgebracht, wurde die Konferenz geschlossen. F. M. Adels!)erg. An der hierortigen vierklassigen Volksschule erfolgte der Schluss des Schuljahres am 10. August mit einem feierlichen Dankamte. An den zwei vorhergehenden Tagen wurden die bei uns noch in Mode stehenden Schlussprüfungen abgehalten, bei welcher Gelegenheit sich der Lehrkörper überzeugen konnte, wie wenig sich unsere Herren Ortsschulräte für das Schulwesen interessieren, da sich von denselben ausser dem Herrn Obmanne gar keiner in der Schule blicken Hess, obwol die Mehrzahl der Mitglieder für die Abhaltung der Prüfungen stimmte. Auch der Herr Bezirkshauptmann war anwesend. Es ist fürwahr lächerlich, wenn man durch etliche drei Stunden die Kinder j mit dem Ausfragen plagen muss, um meist nur die todten Wände zur Ueberzeugung zu bringen, dass im verfiosseuen Schuljahre etwas geleistet wurde. Möge doch endlich auch bei uns der alte Zopf abgeschafft werden! iJaui Kaučič. Aus dem Kanaltale in Kärnten, 20. August. Als Grenznachbar teile ich Ihnen mit, dass in die Lehrerschaft unseres Bezirkes einiges Leben gekommen ist. Unser Zweig- | verein hielt unlängst zu Tarvis eine Versammlung ab, die ziemlich gut besucht war; auch zwei Gäste aus Krain waren anwesend. Eine eigentliche Tagesordnung gab es nicht. Den Kern der Besprechungen bildete die am 5. Oktober in Tarvis stattfindende dies- jährige Hauptversammlung des kärntischen Landes-Lehrervereines. Man wählte ein Komite, das für die Begrüssung der am Vorabende des genannten Tages ankommenden Kollegen und für die Vorarbeiten, welche diese Generalversammlung erfordert, Sorge zu tragen haben wird. Auch die Lehrbuchfrage, die unsere kärntischen Lehrerkreise lebhaft berührt, wurde teilweise ventiliert. Die Herbstversammlung wird gewiss eine recht besuchte und ebenso animierte sein. Erled.ig'te I_iel^.rstellen. in. Im Schulbezirke Stein: Lehrerstellen zu Jauchen, Gehalt 450 fl und Wohnung; Egg ob Podpetsch, Gehalt 400 fl. undWohnung; Obertuchein, Gehalt 400 fl. und Wohnung; Neul, Geh.400fl. und Wohnung; Bezirksschulrat Stein bis Ende August. — Im Schulbezirke Tschernembl; An der einklassigen Volksschule zu Altenmarkt der Lehrerposten mit 500 fl. und Naturalquartier; an den einklassigen Volksschulen zu Preloka und Schweinberg Lehrerposten mit je 450 fl. und Naturalquartier; an der vierklassigcn Knabenschule zu Tschernembl eine Lehrerstelle mit 500 11.; an der zvveikl. Volksschule zu Dragatusch die zweite Lehrerstello mit dem Jahrcsgehalte von 450 fl., Ortsschulräte daselbst bis löten September. — Im Schulbezirke Littai: Lehrerstellen zu Obergurk (Gehalt 450 fl.), Polio (Gehalt 400 fl.), zweite Lehrerstelle an der dreiklassigen Volksschule zu Weixelburg, Gehalt 500 fl, die dritte Lehrer-, eventuell Lohrorinstelle daselbst, Gehalt 400 fl.; Oberlehrerstolle an der vierklassigen Schule zu St. Martin bei Littai, Gehalt 600 fl., Funkzionszulage 100 fl., und die dritte Lehrerstelle daselbst, Gehalt 450 fl.; sämmt-liche bei den betreffenden Ortsschulräten bis 30. August. — Im Schulbezirke Eadmannsdorf; Lehrerstellen zu Dobrava bei Kropp (Gehalt 450 fl.), Mitterdorf in der Wochein (Gehalt 450 fl.), Ober-görjacb (Gehalt 450 fl.), Asp (Gehalt 400 fl.), Karnorvellach (Gehalt 450 fl., Zulage 50 fl.) und Ratschach (Gehalt 400 11.), überall Naturalquartier; bei den betreffenden Ortsschulräten bis 1. September. •— Im Schulbezirke Krainburg: Einklassige Volksschule in Pölland, Lehrerstelle, Gehalt 450 fl. und Wohnung; Ortsschulrat daselbst bis 4. September. — Einklassige Volksschule zu Salilog, Lehrerstelle, Gehalt 400 fl. und Wohnung; Ortsschulrat daselbst bis 24. September. — Im Schulbezirke Gurkfold; Zwei-klassige Volksschule in St. Ruprecht, Lehrerstelle. Gehalt 400 fl.; zur Bewerbung werden auch Leh-rorinen cingeladon ; Ortsschulrat daselbst bis Endo August. — Im Schulbezirke Land Laibach; Zweiklassigo Volksschule in Franzdorf, Lehrorstelle, Geh. 400 11. und Wohnung; Ortsschulrat daselbst bis 1. Oktober. — Im Schulbezirke Rudolfswert: Die Lehrerstellen an den einklassigen Volksschulen zu Töpiiz, Gehalt 500 11., Wohnung; Prečna, Gehalt 450 11., Wohnung; Brusnic, Gehalt 450 fl, Wohnung; Neudegg, Gehalt 450 11., Wohnung; Haidviz, Gehalt 450 11.; Ambrus, 450 11., Wohnung; Zagrac, 400 11, Wohnung; dritte Lohrerstelle an der dreiklassigen Volksschule zu Seisenberg, Gehalt 400 fl., Wohnung; zweite Lohrerstellen an den zweiklassigen Volksschulen zu Treffen und Čermošnič, Gehalt je 450 fl. Bei den betreffenden Ortsschulräten bis 20. September. Steiei'iiicirk. Dreiklassige Volksschule am Welzberg, Lehrer- und Unterlehrorstelle, Bezüge nach der dritten Gebaltsklasse, Wohnung; Ortsschulrat daselbst bis Ende August. — Zweiklassige Schule zu Preding (Bezirk Wilden), Oberlehrerstelle, dritte Gehaltsklasse, Wohnung; Ortsschulrat daselbst bis 6. September. - Einklassige Volksschule zu Reil. Geist ob Leutechach (Bezirk Arnfels), Lehrorstelle, Gehalt 550 11., Wohnung; Ortsschulrat daselbst bis 1. September. — Im Bezirke Judenburg; Lehrerstellen zu Zeltweg (Gehalt 700 11.), Grosslobming (Gehalt 600 11.) und ßretstcin (600 11.), Unterlehrerstellen zu Zeltweg (zweite Gehaltsklasse), Judenburg (erste Gehaltsklasse), Pols (zweite Gehaltsklasse) und Lind bei Zeltwog (dritte Gehaltsklasse); bei den betreffonden Ortsschulräten bis 30. August. — Dreiklassige Volksschule zu Kapfenberg, Oberlehrerstelle, Geh. 700 11., Wohnung; Ortsschulrat daselbst bis 30. August. 3Vie