669 Amtsblatt Mr Laibacher Ieitnng Nr. 91. Freitag den 23. April 1869. Erkenntnisse. Das l. k. Landes» als Prehgericht in Trieft hat mit dem Erlenntnisse vom 0. April 18L9, Z. 2563, das Verbot der Weitervetbreilung der in Genua bei Pino und Sa-gaire lithographirlen geografthiichen Glitte von Italien, betitelt u^mlü lllllilM!,,« deren Inhalt den Thalbestand des im H ll5 u St. G. tertirlen Verbrechens begründet, ausgesprochen. Das l. l. Landes» ai« Sttafgericht Prag hat mit dem Eilennlnisse vcm 29. December 1668, Z. 25557. 20525 und 26526 St., die Weltclueibccitulig der Nummern 27, 28, 29, 30, 39 und 40 der periodischen Druckschrift „I>Ini'0llni nnvin)'" vom 12., 13., 14., 15., 25. und 26. August 1868 w^gen des dalin enthaltenen Verbrechens und Vergehens, und zwar: 1. in der Nummer 27 anläßlich dcö Artikels „13 «'.iljl^llnlkli^ll lil^lmulluv v (^!(.-!iü(.-l!« wegen Verbrechens der Störung der öffentlichen Ruhe nach § 05 Ii!. u St. G.: 2. in der Nr. 28 anlaßlich drsArtitels «/««0 u j,>-!lc i v ^iuü ^liu^nu.^li vicc^" wegen des Vergehens nach § 300 St. G.: 3. in der Nr. 29 anläßlich des Artilels «lll«^ ^.,, 8()pi8l^ll0" wegen des Vcrbrcchens der Störung der öffentlichen Nuhe nach § 65 lit. u St. G. i 4. in der Nr. 30 anläßlich des ArlilelS „/.««o ix>)i 2i'>ki!2« wegen deö Vergehens nach § 300 St. G.: 5. in der Nr. 39 anläßlich des Altilels „limm'ln «ol^ln) iiüincin" wegen des Verbrechens der Störung der öffentlichen Nuhe nach § 65 lil. u St. G.: 6. in der Nr. 40 anläßlich des Atlilels «ttd/.ui» vilu^ ^inlll) u u l»Ü8" wegen Verbrechens der Ruhestörung nach H 65 lil. n St. G. gemäß § 36 P. G. ausgesprochen. DaS l. t. Oberlanbeögericht hat mit Entscheidung vom 23. Februar 1869, Z. 5942, das obige Erlennlmß des k. l. Landes« als Preßgerichtes Prag bestätigt, und überdies noch die Wcittlvetvieilung der Nr. 31 uxd 38 der Periodischen Druckschrift .I^udm noviu;« vom 17. und 24. August 1608 wegen des darin enthaltenen Vergehens, uno zwar: 1. in der Nr. 31 anläßlich dlS AitilclZ ..^ulll'i!)' lüboi- u Kulluvu I>nli" wegen des Vergcd/nb nuch § 300 Ct. G. und 2. in der Nr. 33 anläßlich des Aililelö «8olil-u,m,x cl'mi n^>l,ß(.k^c1> l>0^l<ü»cu" wegen des Vergehens nach H 200 St. G. und Art. lll des Gesetzes vom 17. Drcem-b" 1872 verboten. Das l. l. Landls- als Strafgericht Prag bat mit dem E'lenntnisse vom 13. Febtuar 1669, Z. 22222 St., das Verbot der Weitelveibrntung der Nr. 122, 153, 154, 172, 180 und 194 der periodischen Dructschuft >M,' Gssrtzes vom 17. December 1862 : 4. in Nr. 172 anläßlich des Atlilels «^ w sklimlul-begin Verbrechens nach § 65 lil. u St. G.: 5. in Nr. 180 anläßlich des Attitelö «III^ 6l,8lil>2lmv lüt,or u k>il)^lnvi" wegen dei Vergehen nach § 300 "Nd 305 St. G. gemüh § 36 P. G. ausgesprochen. (I53II3) ....... Nr. 1344. Kundmachung. Am 30. April 1869, Bormittag 11 Uhr, "det die siebenundzwanzigste Verlosung der kram. ^Ulndcntlastungs-Obligatioucn im hiesigen Bnrg-^bciude in: ersten Stock statt. Laibach, am 16. April 1869. ^ Vom krainischen Landesausschusc. li37l73) " Nr. 371. Kundmachung. s Nach dem Statute für die Seidcnbau-Ver-Mstatiun in Görz, das Se. k. nnd k. Apostolische ^caMt mit Allerhöchster Entschließung vom 2tcn >^nner d. I. genehmigend zur Allerhöchsten Kcnnt-snck?s" "^)mcn geruhten, hat die Seidcnbau-Ver-'^station die Hebung und Vcgründuug des nstr l ""^ ^" ^"' österreichischen Monarchie zu I. Durch Feststellung der wesentlichen Bedingungen für das sichere Gedeihen der Seidenraupen und die Veredluug ihres Erzeugnisses. II. Durch Ermittlung des zweckmäßigsten Bcr-fahrens zur Gewinnung gesunder Eier in größtmöglichster Menge und Prüfung des zur Untersuchung einlangenden seidespiunen ^ den Insectes. III. Durch Erforschung der Ursachen der verschiedenen Krankheiten des Mauloeerdaumspiuners. IV. Durch Anstellung von versuchen mit neuen Seidcnspinnerarten. V. Durch Ertheilung von Rath und Belehrung. Ueber die zur Inangriffnahme dieser Aufgaben im Jahre 1869 durchzuführenden Arbeiten hat der Leiter der Versuchsstation ein Programm herausgegeben, demzufolge uuter anderem auch vergleichende Zuchtversuche gleichzeitig an verschiedenen, regenarmen und regenreichen, südlichen und nördlichen, hoch und tiefgclegcnen Orten von mehreren Vcrsuchsanstellern mit Eiern desselben Ursprungs vorgenommen werden sollen. Zu diesen Versuchen sollen im Jahre 1869 Eier-Körperchen freier Schmetterlinge einer in Frankreich heimifchen Race verwendet werden. Durch Professor A. M. Pasteur in Paris, an welchen sich der Leiter der Versuchsstation gewendet hat, hofft derfelbc eine größere Quantität solcher Grains zu bekommen und hat derselbe für die damit vorzunehmenden gleichzeitigen vergleichenden Naupenzuchten in einer an die österreichischen Seidenzüchter veröffentlichten Aufforderung einen Versuchsplan entworfen, welcher im Interesse einer regen Betheiligung hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird und folgendermaßen lautet: 1. Jeder Versuchssteller erhält 5000 Grains desselben Ursprungs von der Station in Görz zugesendet. 2. Die Aufzucht soll wo möglich in einem Raum vorgenommen werden, in welchem bis dahin keine Raupen aufgezogen worden sind. 3. In derselben Localität dars neben der Zucht aus diesen Eiern keine andere durchgeführt werden. 4. Um den Versuch zu Vereinsachen, werden nur die Raupen von jenem Tage zur Aufzucht benutzt, an welchem sie am zahlreichsten cmsge-krochen sind. 5. Es wird im Verlaufe der Zucht erforderlich sein, die sich rascher entwickelnden von den in Wachsthum zurückbleibenden Raupen zu trennen ; doch bleibt es wünschenswerth, selbe in mög lichst wenig Abtheilungen zum Einspinnen zu bringen. 6. Nach jeder Häutuug wird die Zahl der Raupen gezählt; ebenso wird schließlich die Zahl der gewonnenen Cocons und ihr Gewicht ermittelt. 7. Die Tempcraturschwankuugen des Zucht-locales sollen sich wo möglich nur zwischen 16 und 20 Grad Reaumur bewegen. Man sorge für ausgiebige Ventilation vhnc grelleren Tem-pcraturwechscl. 8. Man füttere fünfmal des Tages, und zwar Vormittags um 5 und 8 Uhr, Mittags um 12 Uhr, Nachmittags um die fünfte uud zehnte Stunde, in der ersten Periode mit feiner, dann gröber geschnittenem Laube, zuletzt mit gan zcn Blättern. 9. Täglich wird eine Durchschnittsprobe des Verwendeten Laubes ^twa 15—20 Blätter) im frischen Zustande genau gcwogen. Jede dieser Proben läßt mau an einen» geschützten Orte au der Luft trocknen, worauf man selbe in einem reinen Papiersack aufbewahrt und diesen: das Datum des Tages und das Gewicht der Blätter im frischen Zustande aufschrei-bt. 10. Täglich wird die Teuchcratur des Zucht-locales dreimal, und zwar Morgens 5 Uhr, Mittags 12 Uhr und Aben'ds 10 Uhr notirt. 11. Täglich wird zur selben Zeit mittelst eines Psychrometers der Feuchtigkeitsgehalt der Luft in der Weise bestimmt, daß man die Tem-Peraturen vormerkt, welche durch das trockne und das uefcuchtcte Thermometer augezeigt werden. 12. Es wäre erwünscht, wenn auch die Größe der Mederschläge vom ersten März angefangen bis zum Schluß der Grainirung Vorgemerkt würde. Ein Regenmesser könnte vielleicht ersetzt werden dnrch einen 4" weiten und 8" hohen Glascylinder, dessen Seitenwandeinen, bis ans einzelne Linien getheilten Maßstab eingeritzt enthält. 13. Die zu Grunde gegangenen Raupen sind in einem mit Weingeist "gefüllten Fläschchen aufzubewahren. 14. Die bessere Hälfte der geernteten Cocons wird zur Grainiruug verwendet. Die Zahl der eierlegenden Weibchen wird sorgfältig ermittelt. Durch genaue Wägung des Cartons vor und nach der Eicrablagc läßt sich ziemlich nahe die Gesammt-mcngc der gelegten Eier uud die durchschnittliche Zahl der von einem Weibchen abgesetzten Eier berechnen. 15. Die ersten zehn Männchen und ebenso viele Weibchen, welche zuerst ausgeschlüpft sind, werden in einer Schachtel ifolirt. Nach Eintritt ihres natürlichen Todes ermittelt man ihre durchschnittliche Lebensdauer. 16. Fünfzig jener Weibchen, welche zm Eiergewinmmg und cbeu so viele Männchen, die zur Paarung benutzt wurden, werden nach ihrem Tode in einem kleinen, aus Fliegengitter gemachten luftigen Käfig aufbewahrt. 17. Ueber die Ergebuisse des Versuches wird nach Schluß desselben an die Seidenbau-Versuchsstation in Görz berichtet; gleichzeitig werden derselben nebst den Tcmperaturbcobachtuugen, der Anzeigen des Psychrometers, des Regenmessers auch die getrockneten Futterproben, die in Wem geist aufbewahrten Raupen und die hundert ge trockneten Schmetterlinge eingesendet. Die Versuchsstation wird nach einer sorg faltigen Vergleichuug der gelieferten werthvollei Daten, nach einer chemischen Untersuchung de Blätterproben, nach erfolgter mikroskopischer Unter suchung der todten Raupen und Schmetterlinge die Resultate aller Versuche zur öffeutlichen Kennt niß bringen nnd hicdurch der nicht unbedeutende: Mühe und Sorgfalt gerecht werden, welche Sei tens jedes einzelnen Versuchsstcllers wird aufge wendet werden müssen. An Hilfsmitteln, welche durch die Fabri chemifcher und physikalischer Geräthschaftcn de, G. A. Lenoir in Wien (Mariahilf, Magdalcncn l straßc Nr. 14) am besten bezogen werden können wird jeder einzelne Theilnchmcr au den Versu chen benöthigen: eine feine Tarawage sammt Gramm-gewichtseiusatz (8^4 st.) . . . . 12fl. —kl ein Augustiches Psychrometer . . . 14fl. —ki einen calibrirten Glascylinder für Regenmessungen......1st. 50ki So einfach diese gleichzeitigen Versuche ei scheinen mögen, so sind solche bisher doch no« nirgends, weder in Italien noch m Frankreiä am wenigsten mit jener Genauigkeit ausgefühi worden, welche in den vorstehenden Punkten an gestrebt wird. Sie versprechen in jedem Fal! interessante und für die Praxis wichtige Ergct nissc, und kann deshalb der Leiter der Versnchö station nur wiederholt den aufrichtigen Wuns, aussprechcn, daß es ihm gelmgeu möge, reö zahlreiche Vcrsuchsthciluchmcr im Kreise jen< Männer zu gcwinucu, welche der Seidenzuö Oesterreichs bisher schon so große ersolgreiö Theilnahme zugewendet haben. Laibach, am 5. April 1869. Vom k. k. Landcsprnstdium für Krain.