AM t V Blatt. ^- 123. Kamstag Ven 13. Getober 1833. Wubernial - V'erlautbKrnMen. Z. 1Z^3. (3) Nr. 2I365. Eurrende des k. k. illyvischen Guberniums zu Laib ach. — In Orten auf dem flachen Lande, wo zur Deckung uon Gemeinde Bedürfnissen Zuschlage zuv allgemeinen Verzehrungs-fieuer auf Fleisch und Bier gelegt sind, ist auch das uon auswärtigen Producenten dahm zur Verzehrung eingebrachte Fleisch und Bier gleichen Zuschlagen zu unterziehen. — Mehrere im Wege der Beschwerde vorgekommene Fälle haben zu der Ueberzeugung geführt, daß es sowohl zweckmäßig, als den Forderungen der Bllllgkeit entsprechend erschcme, in allen Orten auf dem ftachen Lande, wo zur Deckung der Gemeinde - Erfordernisse Zuschlage zur allgcmel-nen Verzchrungssteuer auf Fleisch und Bier gelegt sind, auch das uon auswärtigen Producenten dahin zur Verzehrung eingebrachte Fleiss und Bier, selbst wenn cs zum Eonsummo für Private eingeführt wird, gleichlN Zuschlägen zu unterziehen. — Die k. k. verewig, te Hofkanzlci ist daher mit der k. k. allgemeinen . Hofkammer dahm übereingekommen, diesen Grundsatz als Regel des Verfahrens füc die Zukunft ausjusprechen. Zugleich fanden beide Hofstellen, m der Absicht, den Blererzeugern ,n den Orten, wo das Bier mit Gemeinde? Zuschlagen belegt ist, we Absahwege nach Außen zu erleichtern, oder vielmehr, um sie mit den Producenten jener Orte, wo keine Zuschlage auf Bier bestehen, gleichzustellen, noch die weitere Bestimmung zu treffen, daß da, wo die Brauer unter der tariffmaßigen Behand< lung stehen, mithin keine Abfindung getroffen haben, die Rückerstattung der bei der Erzeu, gung entrichteten Zuschlage für das zum aus5 wartigen Eonsummo ausgeführte Bier gestattet wird;' wogegen diese Rückerstattung entfällt, wenn die Bräuer die Verzehrungsfteuer und den Zuschlag mittelst eines Pauschals entrichten, mdem dann vorausgesetzt werden kann, daß' bei der Abfindung auf den auswärtigen Absatz bereits die gehörige Rücksicht genommen worden »st. — Da auf diese Weise das nach Au« ßen ausgeführte Bier »on dcm Gemelnde?Zu< schlage im Orte der Erzeugung frel bleibt, so ist dasselbe, wenn es in andern Orten zum Con-summo eingeführt wu'd, den daselbst bessehendm Zuschlagen mit der vollen Gebühr zu unterzie» hen. — Dle Schlachtungen der Fleischer in den Ortschaften des ftachen Landes sind in der Regel nur auf die innere ConsumNon berechnet, und em Verkehr nach Außen liegt nicht m der Bestimmung dieser Gewerbsleutt. In so ferne ware eine ähnliche Vorkehrung in Ansehung des Fleisses, worunter hier frisches Fleisch ohne Unterschied, einzelne Theile des geschlachte« ten Viehes, emgesalzeneS, geräuchertes und elngepöckeltes Fletsch, Salami und andere Würste verstanden wird , nicht nothwendig. Sollte jedoch der Fall eintreten, daß der Verschleiß nach Außen in größeren Parthien bedeutend ware, so hat die Anwendung der für die Ausfuhr des Bieres ausgesprochenen Grundsätze auch auf dle Ausfuhr des Fleisches zu gelten. — Auf dle Uebenrctungen der gedachten Gr« meinde-Zuschläge, deren Untersuchung von der betreffenden Bezirksobrigkett zu pflegen und sodann an das Verzehrungssteuer-Inspecnrat zu leiten ist, wird das lm Werzehrungssleuer, Eirculare vom 26. Juni 16-29, Zahl 1Z7! , ausgesorochene Verfahren bei Verhangung der Strafen wegen Gcfalls - Uebenretungen §. .^ä u. f. dann HZ u. f. angewendet werden. — Gegen das nach den obigen Bfstimmunqrn von der k. k. Eamcral - Gefallen - Verw.,lrung dcr Provinz ausgesprochene El'kenntmß steht der Parte» der Nccurs im Wege der Gnade oder im Rechtswege zu, welcher »n dem §. ^6 des VerzchrunMeuer «Cn'culares vom 26. Juni 1829 fe'i'gcseytcn Termine von vier Wochen, im ersteren Falle bei der k. k. assqe, memen Hofkammer überreicht, im letzteren Fal« le als Aufforderungsklage gegen die Kammer, procuratur bei dem Landrechte der Provinz em- 956 gebracht werden muß. —Laibach am 27. September l8Z2. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Landes- Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg Naitenau und Primör, k. k. Hofcach. Joseph Wagner, k. k. Gubevnialrath. MrciZämtliOe Verlautbarungen. Z. l3t)ä. (2) ^r. !222ii. Vom k. k. Landwehr - Bataillon von Graf Lilienberg-Infanterie Ncgimente werden, ausser den zwei nach Krainburg bestimmten Compagnien, noch eine Compagnie nach Nak-las, eine Compagnie nach (Nt. Georgen im Felde, eine Compagnie nach Lack, und eine Compagnie nach Stem verlegt werden. Die Sicherstcllung des Verpftegsbcdarfes für die letztern vier Compagnien soll nach Eröffnung des k. k. Militär-Hauptvcrpssegs-Magazins vom 7. d. M., im Wege der Subarr'endn'ung versucht werden. — Es wird zu dem Ende am 18. d. M. October, Vormittags in Krain-burg für die Station Naklas und St. Geov-gcn im Felde; lim 19 d. M. Vormittags in Lack, für dle Station Lack; und am 20. d. M. Vormittags bei d?r Bezirks-Obrigkeit Mün-kcndorf, für die Station Gtein, die Subar-rendirungs - Behandlung durch emen Kreis« Commissar vorgenommen werden. Der Bedarf, de,r dem Kreisamte noch nicht mitgetheilt worden ist, wird die Localcommission den Unternehmungslustigen bekannt gcbcn. — Welches , zur Erscheinung der Unternehmungslustigen allgemein bekannt gemacht wird. — Kreisamt laibcich am Z. October 16)2. Z. i362. (2) Nr. I223Z. Kundmachung. Zur Beifchaffung der bei den Wohlthat^g-keits«-Anstalten lm hiesigen E,ml-Wpttal« für dac Mllltärjayr z.853 erforderlichen Materialien , welche «M Baumöhl, Unschlittke^rzen, Lagerstroh, Selfe, Bollmchl zu Umschlagen, Wtchrallck, Sägejpälie, Besen, Relbsand, Kornstrobhäckerlmg, großs erdene Lelbliüdllö-vfe und Habersseibcn bestehen, rolrd die nnt hoher Gubernlal-Vcrordnun^oom i3. uo'lgen, Emofang 8. d. M., Zahl 20Z7Z, angeordnete öffentliche Absteigerung am l 7. d< M., Vor-mucags um y Uhr he, diesem Kreisamte Statt fir.den, dci welcher diese Materialien vorerst amkelweiff, und zwar nach dm Preisen der ein- zelnen Maße, Gewichte unb Stücke, dann aber im Gesammtbetrage der erstandenen einzelnen Preise gegen Nachlaß von Procentcn werben ausgeboten werden. —> Der Außweis der beizustellenden Mater,alartikel kann bei diesem Kreisamte in den gewöhnlichen Amtsstun^ den eingesehen werden. — Kreisamt Laibach am 9. October 18Z2. Z. 4Z53. (3) Nr. 11973. Kundmachung. Da mit Ende dieses Monates October in den hiesigen öffentlichen Gebäuden, als: in dem Burggebäude, Landhause, Pogatschnig'-schcn Hause, Sitticherhofe, Lycealgebaude, Polizcydirection, im Priesterhause, Strafhaus-gcbaude am Castelse, im Inquisitionshause, , in den Aufseher-Wohnungen, in der tz?charf-richters-Wohnung, in dem Cioil - ^?pitals-Ges baude, Irrenhause, Sectionsgebaude, endlich im Bürger-Spitals-Gebäude, die Pachtung der Nauchfangkehrcr-Arbeiten aufzuhören hat, so wird zur weitern Verpachtung dieser Arbeiten die öffentlich? Versteigerung am iZ. dieses, Vormittags um 9 Uhr bet dicsem Kreisamts vorgenommen werden. — Diejenigen, welche dicse Pachtung zu übernehmen willens find, werden ,;u dieser Versteigerung hiemit eingeladen. Krcisamt Laibach am 5. October i3Z2. Stallt- mW lanvrechtlichc Verlautbarungen. Z. lZäÄ. (3) Nr. 6720. Edict. Won dem k. k. Stadt« und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es se» über An» suchen deS Dr. Naprech, Vormundes der mm-dcrjahrlgen Anna, Amalla und Maria Epa-rooitz, und über Ansuchen des Joseph Zparüe vitz, in die öffentliche Frilkietung der, diesen Maria Sparovltz'schen ^rben gehörigen Reall-laien, als: der m der St. Peters-Vorstadt unter Haus ? Nl'. 8,^ qeleaen^n, dem Magistrate Lalbach, 8nl^ Rect, Nr. lio, d,enslbartn Hübe, de« Hälfte des Gemelnanthells m der IIlonxu, 5ud N2^)s)u<3-Nr. 11, und des NZ GemeinanlhellS in oer Morastgegend Ilacov» ^c^us^u, 3n!) Nu^^ae-^i'. i^5, gewilliget/ und die Tagützung hie^u auf den 5. November 18H2, Vormittags um i l Uhr uor diesem Gerichte bcfllmmr worden. Dazu werden die, Kaustuftigen mit dem Belfahe vorgeladen; daß sie die Lltttatlonsbedmgmsse m der ,?^tersiehen-den dleßlandrechtlichen Registratur einsehen und daoon auch auf Verlangen Abschriften erheben können. Lachach am 22. September i63Z. 9^9 AemtliOe V e r l a n t b a r u n O e n. Z. iZ5i. (3) Nr. 5L56. Kundmachung. Von dcm k. k. Zoll- und VerzchrunZs-stcucr-Inspectorate zu Laibach wird bekannt gemacht, daß die auf die bestehenden Vorschriften gegründete Emhcbung der Verzchrungs-sieuer von dem Ausschanke des Branntweines und der versüßten geist'gen Getränke, vom Ausschankc des Weines, Wein- und Obstmo-sies, oom Fleischausschrottcn und Auskochen in einigen Untersteuerbezirken des politischen Bezirkcö ?aak für die Verwciltungsiahre ,833, iL34UNd ,835, werde, in Pacht überlassen, und die dießfallige öffentliche Versteigerung am 17. October i3Z2, Vormittags um 9 Uhr bei der löbl. Bezirksobrigkcit Laak abgehalten werden. Die fur eil: Jahr festgesetzten Ausrufs-prcise sind aus dem unten folgenden Ausweise ersichtlich. — Hieoon werden die Pachtlustigen mlt dcm Beisätze in Kenntniß gesetzt, daß das Gefall sowohl einzeln nach den drei Gewerben/ als auch zusammen, und eben so nach einzelnen Untersteuer-Bezirken , und insgesammt für alle ausgcbotm werden wird.— Die Pacht-dcdingnisse können bei allen Verzehrungöstcuer-Inspectorate» und Kommissariaten eingesehen werden. "''^" . Ausrufs preis vom Politischer Verzehrungssieucr-Untev- Bczirk Bcznk Brannt- ^^.^ ^.^z^ Zusammen l"" ^ fi. >kr.l fi. ^kr.I ft. >kr.>^fi^kr! Laak Laak....... 5oi — 263L 3o 3äo 3c> Z980 — Sminz...... 16 — 79 — 22 — 107 — Zarz ....... ^3 — ^ä — i6!30 7I Zo Clsnern ...... ^8/^ 10, 601 — 38o^3o ü65 /^Q Selzach...... 116 2c> 35i — iZ/l^a 6o5 — Heiligen Geist . . . . 66 > ,0 263 i5 < 36jio 36735. Zusammen . . 696^0^ I9/6!/,5! i/.25i20j 6298^45 K. K. Zoll- und Verzehvungssteuer-Inspectoral Laibach am 5. October iL32. Z. ,365. (2) Edict. Da mit Georgi künftigen Jahres diePach-tunq der die!'herrschaft!lchcn Reißjagd und Wilddahn m rcr Pfarr Wcixcldurg, ^ttttch und S^ Vett, so auch dic Pachtung des Garden, und Iugendzehcntcs in der Pfarr Weu xelbing und Gurk, endlich auch dle Pachtung der Fischerey und des Krcbsfangcs im Gurkfiusse zu Ende geht, so wlrd von Seite des gefertigten Verwalcungsamtcs zur neuerlichen Pacht-Versteigerung obcrwayntcr dießherrschaftlichen Gerechtsame auf drei nacheinander folgende, Jahre geschritten, und zur Abhaltung der Pacht-rcrsieigerm'.g der Tag auf dcn Ii. October l. I. Zrnh von 9 bls l2 Uhr, und Nachmittags von 3 bis'6 Uhr, in tmscr Amtskanzlei bestimmt, und die Paclnlusslgcn hiczu mit dem Beisätze eingeladen, daß die dießfalligcn Pacht-bcdingnisse vor Erössnnng derNcitation bekannt gegeben, indeß aber auch in den gewöhnlichen. Amtsstunden hicramts eingesehen ncrden können. — Verwaltungsamt der Herrschaft Wei-xclderg dcn 8. October i832. Z. 135g. (2) Verpachtungs- Kundmach i»ng. Nachtraglich zu dem dlcßseitigen Edicle vom 20. September, lL32, Zahl 825^616 V. Gt. , wird bekannt gegeben, daß der Bezug der Verzehcungssteuer von dem Wem- und Mossschankc im ganzen politische,-. Beznkc Adels-bcrg auf e»n, zwe« oder dre» Jahre nach dem Wunsch? der Pachtllcbhaber um den Fiscal-prc,6 von dcn Gewerben mit 6283 st. und uon Buschenschank mit 16 fi., zusammen m>t 6399 st«, lmer abermaligen Verpachtung unterzogen wer-den wnd. — Die dießfälNge Licitation wlrd dezi ib. October l. I., Nachmittags von 3 bls g Uhr m der Kanzle» des-gefMlZten Inspcc^ 96o torats abgehalten, wöju Me Pachtliebhaber mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die steuer-Inspectoraten und Eommissarlatcn eingesehen werden können. — K. K. prov. Ver, zehrungssteucr-Inspectoral Adelsberg den 7» October iLZ2. Z. 1257. l3) 3^'. ^753. K u n d m a ch u n g. In Folge löbl. k. k. kreisamtlichen In-timats-Dccrets uom 23. u. M., Z. 11/560, wird am 20. d. M. dic Verpachtung des stad-Nschen Schweinwag-Gefälls auf drei nacheinander folgende Jahre/ d. i. vom ,. Nouern-ber i8)2, bis letzten October i335, vorgenommen werden. — Die Pachtlustigen werden somtt zu dem Ende eingeladen, am obgcdachten Tage um 10, Uhr Früh am Nathhause zu erscheinen. — Stadt-Magistrat ilaibach am 5. October 16Z2. z. 1343. (3> '' ( Li citations -Anzeige. Von Selten des k. k. Prinz Hohenlohe 17. Limen - Infanterie - Regiments Iten Va^ taillonss Commando wird htemtt kund gemacht, daß tne Fletschlleferung für das hiesige Regiments-Sftttal und das Knaben-Erzlehungs-Haus auf das künftige Jahr, nämlich auf die Ze,t vom 1. November 18I2 bis Ende October iä33, »m Lmtatlonswege am i3. October 18I2 sicher gestellt werden wird. Es werden daher alle Stadt - und Landmetzger zu dieser L,citation eingeladen, welche am besagten Ta, ye, Vormittags um 10 Uhr auf dem alten Mcirkte ,m Wasser'fchen Hause ln der Militär, Obcrecmmando s Kanzlei erscheinen wollen , wo-ihnen auch die Bedmgmsse bekannt gegeben werden. Vermischte V^srlautbarungen. Z. i36i. (2) Nr. ig3ä. ^ Edict. Von dem k. k. Beznksgerichte der Umge« bung Laibachs werden hiermit alle Jene, wcl« che auf den Verlaß des am 16. August l332 zu Scküoch verstorbenen Grundbesitzers und Keilers, Nckolaus Moultsch,, aus was »mmer für einem Rechtsgrunde Ansprüche zu stellen vers weinen, zu der auf den !H. November i832/ Vormittags y Uhr Hieramts anberaumten Li, quidlrungs-'Tagsatzung mit der Wirkung des §. 3i/; a. b. G. vorgeladen. ^ftibach am 26. September iL32. Z. i34>. (3) Nr. 1847. E d i c t. Von dem vereinten Bezirks'Gerichte zu Rad« mannödorf wird dem Jacob Werliy und dcn Blas WaNand'fchen Pupillen, mittelst gegenwärtigen lZdictes erinnert: Os hade »rii'cr sie bei diesem Ge« richte Anton MögNtsch, Besiycr der zu Verbnach, Lab «Zonsc. Z. 5, liegenden, der Herrschaft Rad-Münnstolf, 5uk Rect. 3ir. i/i^, dienstl.'aren ij3 Kaufcecktsbube, dann der eden dahin dienstbaren zwei Acker sammt Rein na 1'i-^ole, die Klage auf Verjährt« und (5rloschcn!?rllärung »lackstchender, auf diesen zwei Realitäten haftenden Sahposten, alö: 1.) des Schuldbriefes, er Auf?nthaltsort der Gctlaglen und ihrer allfalNgen Orbcn unbekannt iss, und weil fle uiellticdl aus den s. s. Grblanden abwesend sind, so hat m^n zu ihrer Vertheidigung und auf ihre Gefahr und Kostet, den Hrn.Franz Prcschern, »r. der Rechte in Laibach, zum Eu» llUor aufgestellt, mit z welchem die angebrachte Rechtsfache nach der bestehenden Gerichtsordnung bei der dießfaNs auf den 12. November d. I., Nachmittags um 2 Uhr, usr diesem Gerichte be» stimmten Tagsatzung ausgetragen und entschieden werden wird. Dessen werden die cingangögenann« ten Geklagten zu dem richte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten rvis> len mögen, besonders da sie die aus ihrer Vcrab« fäumung etwa entstehenden üdlen Folgen nur sich lelbfi beizumessen haben werden. Vereintes Bezirks > Gericht Radmannsdsrs am 28. September i652. Anzeige. Das im Markte Wipbach, 5,il> Nr. 8,, liegende Haus und der dazu gehörige Garten, beidesan dcrEommercial'Strasse und zum Han, dcl und Wirthschaft sehr geeignet, ist tägllch gegen billige Bedmgniffe aus freier Hand zu verkaufen. Liebhaber belieben sich bei dem der-mallgen Inhaber zu Fuccme zu melden. Joseph Th om ann 5Linor, Inhaber. 96 l Circular« des k.. f. illyr. ?and?s-Gubcrn>ums. — Beschlüsse des deutsche» Bundestages zur Erhaltung der Ruhe und Ordnung im deutschen Bunde. — Die deutsche Bundesversammlung hat in ihrer Sitzung vom 28- Juni l. I. folgende sechs, zur Erhaltung der Ruhe und Ordnung im Bunde, bezweckende Artikel mittels Beschlußes zum Vundcsgcseh erhoben. — z.) Da nach dem An. 5/ der Wiener ^chlußacte djt gcsammte Staatsgewalt in dem Oderhaup-le des Staates vereinigt bleiben muß, und tzer Souocram durch eine landständlsche Ver^ fassung nur in der A u sü b u n^g bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stande gebun» den werden kann, so ist Kuch cm deutscher Souoeram als Mttglicd des Bundes zur Ver? wevfung einer hiermit im Widerspruch stchcn-den Peimon der Stande nicht nur berechtigt, sondern die Vekpfiichtung zu dieser Verwer« fung geht aus dem Zwecke des Bundes hcr-por. — 2.) Da gleichfalls nach dem Geiste des eben angeführten Art. 67 der Schluß? atte und der hieraus hervorgehenden Folgerung, welche der Art. 53 ausspncht, keinem deutschen Souveram durch die Landstande, die zur Führung cmcr der Bundespflichten und der ^andcsverfassurlg entsprechenden Regierung erforderlichen Mittel verweigert werden dürfen, so werden Fälle, in welchen ständische Versammlungen die Bewilligung der zur Fühl rung der Regierung erforderlichen Dteucrn auf emc mtttelbare oder unmittelbare Weise durch die Durchsetzung anderweiten Wünsche und Anträge bedingen wollten, unter diejenigen Fälle zu zahlen seyn, auf welcbe die Art. 25 und 26 der Schlußactt in Anwendung ^bracht werden müßten. — („Art, 25. Die ,.Aufrechthaltung der inneren Ruhe und Ord-„nung in den Bundcsstaatm, steht den Regierungen allein zu. Als Ausnahme kann jedoch «in Rücksicht auf dic innere Sicherheit des „gcsammten Bundes, und in Folge der Ver« „pfllchtung der Bundcs-Mitglieder zu gegcn-„scitiger Hülfslcisiun^, die Mitwirkung ' der .^Gesammtheit zur Erhaltung oder Wledecher-^sttllung der Ruhe im Falle einer Widersetzlichkeit der Unterchanen gegen die Regicruna, ,,eines ossencn Aufruhres oder gefährlicher „Bewegungen in mehreren Bundesstaatcn Statt ..finden" — „Art. 26. Wenn in cinemBun-„dMaate durch W,0elsetzllchkcit der Unter-„lhanen gegcn die Obrigkeit die innere Nuhe ^unmittelbar gefährdet, und eine Verbrenung „aufrührerischer Bewegungen zu fürchten, odcr .,ein wirklicher Aufruhr zum Ausbruch gekom-„mcn ist, und die R?glerung selbst nach Erschöpfung der verfassungsmäßigen und gcsch-^llchen Mittel den Beistand des Bundes am „ruft; so liegt der Bundesversammlung ob, „dtc schleunigste Hülfe zur Wiederherstellung „dcr Ordnung zu veranlassen. Sollte im lctzl-„gcdachtm FaNe die Ncgienmg notorisch auf-.,ser Stande seyn, den Aufruhr durch eigene „Kräfte zu unterdrücken, zugleich aber durch „die Umstände gehindert werden, die'Hülfe «des Bundes zu begehren, so ist die Bundes« „Versammlung nichts desto weniger verpfiichtet, „auch unaufgerufen zur Wiederherstellung der „Ordnung und Sicherheit einzuschreiten. In „jedem Falle aber dürfen die verfügten Maß-,,regcln von keiner langer» Dauer seyn, als „die Regierung welcher die bundcsmaßige Hül« „fe geleistet wird, es nothwendig ercichtcl/') — 3.) Die innere Gesetzgebung der deutschen Bundesstaatm darf weder dem Zwecke dkv Bundes, wie solcher in dem AvNkcl 2 der Bundesacte, und in dcm Anikel 1 der Schluß acte ausgesprocheii ist, irgend einen Eintrag thun, noch darf dieselbe tne Erfüllung sonü^ ger bundesvcrfassungsmäßlgen Vcrbindlichkn-:en gegen dcn Bund, und namentlich der dahin gehörigen Leistung von Geldbeiträgen Hit,« derlich seyn. — 4, Um die Würde und Gec rechtsame des Bundes und der dcn Bund re-prasentirenden Versammlung gegen Eingnffe aller Art sicher zu stellen, zugleich aber m den einzelnen Bundcsstaatcn dic Handhabung der zwischen den Regicrumien und ihren Ständen bestehenden verfassungsmäßigen Verhältnisse zu erleichtern, soll am Bundeslage cine mit diesem Geschäfte besonders beauftragte Eommission vor der Hand auf sechs Jahre ernannt w-rdm, deren Bestimmung seyn wird, insbesondere auch von den ständischen Verhandlungen in dcn deutschen Bundcsstaaten fortdauernd Kenntniß zu nehmen, die mit den Verpflichtungen gegen den Bund, oder nnt den durch die Bundcsvcr-träge garantincn Regierungsrechtcn im Widerspruch stehenden Anträge und Bcschlüße zum Gegenstand ihrer Aufmerksamkeit zu machen, und der Bundesversammlung davon Anzeige zu thun, welche demnächst, wenn sie die Sache zu weiteren Erörterungen geeignet findet, solche mit den dabei bethclligtcn Regierungen zu veranlassen hat. Nacb Verlauf von sechs Jahren wird die Fortdauer der Commission weiterer Vereinigung vorbehalten. — 5) Da nach zZ. Amts-Blatt Nr. 12Z. d. i3. October 16)2,) 962 Aüt. 3^ der Wiener Gchlussacte, da wo Oeffintl ll ch ke i t d e r la n d st a l1d i sch e n V.' r l) a n d l u n g e n du r-ch "di.3 Verfassung gestartet i!t, die Gränzen der freyen Aeußerung weder bei den Verhandlungen selbst, noch bei deren Bekanntmachung durch den Druck auf eine die Ruhe des emzelnen Bundesstaates oder des gesammtcn Deutschlands gefährdende Weise überschritten werden darf, lind dafür durch die Geschäftsordnung gesorgt werden soll; so machen auch sämmtliche Bundesregierungen/ w,e sie es ihren Bundesuer-haltnissen schuldig sind, sich gegen einander anheischig, zur Verhüchung uon Angriffen auf den Bund in den ständischen Versammlungen und zur Steuerung derselben, jede nach Maßgabe ihrer innern Landesverfassung die angemessenen Anordnungen zu erlassen und zu handhaben. — 6.) Da die Bundesversammlung schon nach dem Art. 17 der Gchlußacte berufen ist, zur Aufrechthaltung des wahren Nn-nes der Bundesacte und der darin enthaltenen Bestimmungen, w?nn über,deren Auslegung Zweifel einstehen sostte, dem Bundeszmeckc gemäß zu erklären, so uerstcht es sich von selbst, daß zu einer Auslegung der Bundes- i,md der Schlußacte nnt rechttlch.'r Wirkung auch nur allein und ausschließend der d'eutsche Bund berechtiget ist, wclchcr dieses Recht durch sein Organ die Bundesversammlung ausübt.. -^ Diese Beschlüße werden demnach in Folge hohen Hofkanzky-Decrns vom 23. v. M., Zahl 2^25lü, hiemit zur üjfeotli« 6>en Kul^d^ gebracht Laibach am 5. Oct. 16Z2. Joseph Eamlllo Freyherr v. Schmidl)urg, ^ande,ö ^ G 0 uuerneur. Carl Graf zu Welsperg Na,i.tenau und, P r imör, k. k. Hofrath. Johann Nep. Vessel, k., k. Gubcrnial-Rath. vermischte Verlantherungen. i^ »367. (l) ^'^ V, Nr. 2W6. G d 'i c t. Von deM' Bezirlsgerichte ö?s Herzogthams 6'ottschee wico hlennt allgemein däkannt gemach!: (Zs ftie auf llnsuchcn,i)es Iof p)P^z, Gcsswnärä d.'S P^l Kren. wider ^tepya'n uni) Oerlcauz Ocker ^s Mlcceccorf, in oie FeUoietung oer gegnerischen ij4 Uld. Yibe, Haag. Nr. 22, zu Muler50lf, rvegen sHul0l,^n 297 !l. 49 tr. M M^.z. n., ftewM^?^un0.eÜ scien zu 5«-ren ,'.i)oln,^hsste.cr,ei 'Tecn^ne, unZ z>var: auf ocn 5. ^MeMoec, 5. Bocrntttags um ^ ^^ in bocc, oer Realität mit dö-u Hc>saIö .inl^eocon^t ivor^en, 0ah/ wenn die« fc Riallcäl !veoec d^i o.er e,.je«,noch zweiten Zeil» Hiötling uin ooer üdec oen ZchciyungsVeNh an M^list geocaHc l.v^'roen röilnte, jolche bei W.r oric« t^« auch unter der Schaßung bmiangegebcn werden Die Iic'ttationsbeeinqtnsse sind zu Vrn getröhn» lichen Amtsfiunden in der hiesigen GcrichtKtanzlei cinzusc>hcn. Bezirksgericht Eottschee om «2. September »322. G d i c t. Von dem Nezirfsg. Februar l. I,, jeder^cit Vormittags b«m 9 Uhr in I.ncn Suchen ln.i,c dLslt Beöeutcn angcorcntl lrocdcn, daß, rrcnn dies','R«alirät und Fahrniffe nichl dci d^r eisten und zueilen Fcildletunji um ccn Schätzungswert!) c>>i Mann gebracht werden lönnlcn, solche dei der dtit« tcn unt^r der Lchähung hinlangegcben werden würden. Gs sind die Liciratiönsbedingnisse zu den ae« wohnlichen Amtsstunden in der hie.nge« GerichtS» tanzlei ei>,zusehcn. Beziltögericht Gottschee am i5. September K u n d m a ch u n ss. Zur hersteNung mehrerer dringlichen Brüden« und Ncalpendaulichteiteu im Tuhciner Thale, de» ren Kosien sich nach dem gemachten Uedecschlage, und zwar: an ^.lurerarbezc , . . . .> . 72N st. L kr. an Maurermateriale . . . . 166 „ 20 >, an ^nnmermannsmateriale « . 272 ., 24 „ an Gchmioarbeit ^ . ^ -., . . 25 „ 56 ^ zusammen auf . .. . ,192 st. 46 tr« belaufen? rrirö in Folge, Bewilligung öcö löll. s. f'. Kreisamteö vom 27. ^cpccmber I. I., H. "ögI^ e^ie Veriielgerunq im W?ge der Vllnu?nco. ^:ci' tclilon g,n 25. I. M. Occober adgehallen werden, wozu die Baulusl'l^en zu erscheinen nnt dem Bcw f^iye eingeladen werden , daft d.er dießfälNge Plan, VorauÖm^lß>4no Kostenübftfchlag hieramls zurMne sicht crllegen. ^^Bczittsabligkelt Münkcndocf am 9. October s- »2W?"(I) ^ '^ ^ I. 3lr. 2^7 Edict. Wer auf den Nachlaß, des am l3. Sertcm'^r ,852 zu Herrn I)--. Mathias Laschan, gewesenen t, ?.'Klci5M'-filer aNhicr, aus was immer für einem Nechtö. ^ ooer Bemeggmnde eine Anforderung c)63 aMatwns. Tagung m,t den n°tb''acn Rcch^ k^! ?? au den5,. Ocroder, 2Ü. Number und 3^. December^., jederzeit Vormttlags ^o Uhr M I oco Scholina mtt dem Bns^he snqtor.tnlt wor. den, bah, falls das Reale oder ennqe Moduln lreder bei der ersten noch zweiten FcNb,etung um oder über den Echätzungswellh an Mann nc^rachl n'ülden, bei der drittem auch unter demselben hlnt« angegeben werden. „ Die Kaustuliigen werden zur zabttl^chen lZr> scheinung mit dem Beisahe ew^Iaden, daß das Sckähungsprotocoli und L'citc,iwnäHedlngnlssc taglich in hiesiger AmtKlanzle»- euigeschen wnden """Bezirksgericht Weixelberg am 27. September ',L3Z. ^_^_______ Z. »3^5. (5) ylleialische, Kunst- und Musik« Anzeige. Bei Leop. Paternolli m La i- bach, am Hauptplatze, ')cr. u, Nr so eben angelangt: Neu ester ö st e r re'ckNHe l y auö.Seclc tä r HiUfsduch für Personen zeden Standes. Pestb, «U52. ^erl^.; von Otto ^'leaan^ brojch. i.apf, Theologiamoralis. Toraas primus^ Edi-t\o UTtin, ibDLJ, Oeniponti. 3tfjt,i 2, ^ 5. / 4» Pan"- ^ 6. 4« ls. Stapfe ^rziebunssslehre im Geiste der tathoU. scher« Kirche. Innödruck, '652. 1 ss. 3o lr. Nessa, Taschenbuch für i635, mit 7 Stahlab. drücken. Wun gedd. 5 f.. (^. L. Urtter ten er« scheinenden ^inländifcken Taschenbüchern ist setM wegen Anhalt und Aussiatcung daß Schönt) . ^ackS/Lanü'und Sec.Re'sen.Bidliotdek, ,c>le ^ Lieferung in6,brofck'lrten Bändchen. Gräh, »L35., B^auszahlung ans dic ^tt LikfelUng, 1 st. Neuesses W,en, ^352. drosch, l si. v. Pfleger, oer Dechant in fnnem Amte°Wien, lU52. 1 fl. 20 kr. Der »mmerirährende Wandkalender, unter Glas und mit einem Ocbiüssel^ wöchentlich u.nd mo« nall'ch zum Auf^ie^en. 2 ss. I^gl" Wand ' Kalender für iL23, mit 14 analo» gischen Vignett.cn herum. Auf Groh « Folio. 46 ?r. E«n scdoncs saNistsapl)ifches Quodlibet mit vielen StammduchK'Devisen, lithographirt. Groß'Zo« lio. 1 ft. ,5o lr. Elegant gebundene Wiener Stammbücher in verschiedenen Hormaten. Strassen» Kanen von einzelnen Plooin^cn dcr östcrr. Monarchie, auf Lcii,lrano aufgespannt und,im Schaber. Die gr^ßc Aloe, welche im September iL32 zu LusUhal blübte, schön litboaraphirt, 10 sr. Ncues milttäoischcs Oeselisclaftsspicl mit 52 illu« minilten ssaiccn, im Schuber. » fl. Paiience. Spiel Karlen aiZs der Fadril von Uffen> helN7>.'r in Wien, ein Spiel 24 tr. Illlix, I^än«,a5i,i: et Vai-ilU. nl;?r den Marsch aus Othello für das l'ilinn^'oi-ta mit Orchester» dcgliuuttg. 67. Wels. 4 fl. 5c» kr. — D..sscl^e blos mit QualleNdeMiung. 3 fl. .— °— — fnr das I^i^no-l'oi'^ aNein. 2 st. Zugleich empfehle ich mich zui Anschaffung je» des hier nicht aufzufindenden Wertes, Kunstblattes, Landkarten, lithogra» vhirten Blattes, Mufit alien :c., mag es im In ' odcr Auslande erschienen seyn, unV noch im modernen oder antiquarischen Handel vorkommen, und erlaubt seyn, zwar möglichst bNllg und so schnell, als es d»e Entfer» nung des Bezlehungsottcö eilaubt. Z. i36Z.- (2) Anzeige. Unterzeichnetev macht hiermit bekanns, daß er dcn Armen in allen, besonders aber in den AugmkranklMen lägl'ch m fe>ner Wohnung, Scadr, .an der Dchustcrbrücke Nr. ^69, zwenen E:oä> uncntgelbl'cb Hülfe leisscr. ?udwig Gerbez/ l)-.. der Medicin und Magister ,Zer Auzjenhnlkund?. — 964 -Z. iio3. (6) ^ Den 2?. November dieses Jahres wird bestimmt und unabänderlich die Ziehung der Lotterie der zwei großen Herrschaften ROGÜZNO und N I Z N I O f vorgenommen, wobei gewonnen werden: /« ocn, lödl. OltSc,eliclte Vicuzll!! nnt Nl. schcio vom 28, August l. I., Zahl älc, auf A.Nan. gen 5cs Joseph Potschin vul^o 8ou,^' zu Stein, blückcn, tt'ider die Johann Klemdav'lche Verlaß-masse, rekpc^tivo den aufgtste.ilen Vtrlc»ßculatol, Herrn Iustltiär Nova? in Mi, wegen von tiefer schuldigen 1007 st. iZ. M. l-. ?. <: , in dvU,crn bei dcm Schlsssmittigcnlbümcs Johann ^,2rolh vu!<;u ^oclledelzcl.gß, mir dem Beisci^e ^est,mmt, daß, wenn dieser ^änffsanlhcil lsmmt S^iffszeug rre. der dei dem>rsttn ncck zrrcilen vermine an Mann gebracht werden tonnte, cr bn dtr drittcn auch unter der Schätzung verl^ufr lrclden rrurde. (Z. Amts-»Blatt Nr. 123. d.-iZ. October i652.) n66 Wozu die Kaussustigen eingeladen werden. Die dießfälNgen Licitationsbedingnisse tonnen in den gewöhnlichen Amtsstunden in dieser Gerichts« tanzlei eingesehen weiden. Egg ob Podpetscd am i. October ,K32. Anmerkung. Bei der eisten Felldletungs« Tagfatzung hat sich kein Kauftustiger gemel-det.________ ^ ___ 2-^-"^,, ,.. ^'°- Vor dent Bezirts«Gerichte Kreutberg haben Me Jene, welche auf den Verlaß des am »4' April l. I. mit Hinterlassung eines mündlichen Testamentes zu Ralscha verstorbenen ij4 hüblers? Johann Groschel, aug was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche zu machen gedenken, oder in seiden etwas schuldigen, am 3i. October laufenden Jahres vor diesem Bezirks« Gerichte s? ge-lvih zu erscheinen haben, als sich widrigen Falls Erstere die tz. 6»4 bürasrl. Gesehbuches ausgedrückt ten Folgen selbst zuzuschreiben haben, Letztere aber im ordentlichen Rechtswege belangt werden würden. Bezirks-Gericht Kreutbergam 6. August ,352. ^. z2/ig. (2) Nr. 90L. E d i ct. Van dem Bezirksgerichte der Herrschaft Egg ob^odpetsch, als Adhandlungsbehülde. wird bekannt gemacht: Es sci über Ansuchen der Frau Franzista ^av. Paulitsch, Witwe, im eigenen Namen, deH Herrn Dr. Mathias Burger, Kurator der minder» jährigen Kinder des verstorbenen Herrn Michael Joseph Paulitsch, namentlich Ignaz, Joseph, hcle« na, Theresia, Johann und Maria, 6c: pra«?Hen. tHw 2. September l. I., Zahl 906, und i.Octo. ber l. I., Zahl 10,2, als erklärten Erben zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 5l. Iu« li l. I., 3.^> indeLiaw verstorbenen Herrn Michael Joseph Paulitsck , k. k. Postmeisters zu St. Oswald, und Realilätenbesitzers, die Tagsatzung auf den 20. October l. I. um 9 U»r Bormittags vor die« fern Gerichte bestimmt worden, bei welcher aNe Jene, welche in diesen Verlaß etwas schulden oder an denselben aus was immer für einem Grunde Ansprüche zu stellen vermeinen, zu erscheinen ha« den, solche so gewiß anmelden und rechtssteltend varthun sollen, widrigenö gegen Jene im Rechts« n?ege vorgegangen werden würde, diese aber die Folgen des §. L14 b. G. B, sich selbst zuzuschreiben haben werden. Sgg ob Podpetsch dm 5. October i832. Z. i358. (2) NiritationK - Ankim digung. Am l8. October 1832, und allenfalls am darauf folgenden Tage, werden in dem Gregel'schen Hause Nr. 269, am Platze, mehrere gut erhaltene Bettstätten, Sopha's, Sessel, Tische, Schreib-, Bücher-, Kleiderund sonstige Kästen, Spiegel, Uhren, Jagdgewehre, Kuchen- und Kellergeschirr und sonstige Fahrnisse gegen gleich bare Bezahlung öffentlich verkaufet werden. Z. 1Z12. (3) Literarische Anzeige. In der Jg. Al. Edlen v. Kleinmayr'« schen Buchhandlung in Laibach, neuer Markt, Nv. 221, sind zu haben: Die wegen chrer wesentlichen Zweckmäßigkeit und höchst billigen Preise mit allgemeinem Bel? falle aufgenommenen NeVartitisns-Berech nungen von 1 Kreuzer bis incin3. 30,000 Gulden n a ch den für einen Gulden entfallenden Beträgen von einem Pfenning bis 5g kr. einzeln und auf das Genaueste verfaßt z u m Gebrauche bei allen Steuer», dann bei Reparti« lionet aller Gattungen Eoncurrenz»Beiträge, der Vergütungen bei Crioa'Bethandlungen und gül» lichen Ausgleichungen, der Assecuranz-Beiträge, dann bei landwilthschaftlichen und sonstigen öco« nomischen Berechnungen u. s. w. eingerichtet f, ü r Justiz-, politische Steuer-, Bllchhaltungs-, Affecuranzen«, Wirthschafts-Beamte, Rechts- anwalte und andere Geschäftsmänner von Carl Bach, k. k. Kreis - Registranten^ gr. 3. Wien, broschlrt 4,0 kr. Conv. Münze. Ferners ist zu haben: MZuester österr. V»us - Keeretäv in schriflichen Aufsätzen, oder Musterbuch zur Abfassung aller im Geschäfts - und gemeinen Leben, so wie in freundschaftlichen Verhältnissen vorkommenden Aufsätze. Ein Hand - und Hülfsbuch für Personen jeden Standes. — Zweite/vermehrte und verbesserte Auflage, gr. 9. Pesth,, iLZ2, drosch. 2 fi.