Intelligenz «Blatt zur Lalb acher Zeitung. ^Ü8. Samstag Vrn 20. ÄPril 1839. Z. 529. (2) Dle Herren Mitglieder der k. k. Landwirthsckaftsaesells^f, .'n se pr. Wlemr Elle 1 fl. 28 k.; Lss6 Wiener El, len dunkelgrau m-l,rten Tuches, im FlScal» rrlise pr. Wiener Elle l ft. 2/^ kr.; 72V, Wiener Ellen kalsergelben Tuches, im Fiskal» preise pr. Wie.-ier Elle » fi. 26 kr.; l5o3'/z Wiener Eam Futterzwiliich^, im F,scalorl,se yr. Wiener Elle zz^ kr.; 609'/^ Wiener Ellen russischer Leinwan?, im Fiscalpreise pr. Wiener Elle 16 kr., ,98'/^ Wlener Ellen Futterlrinwand, lm Fiscalprr,se pr. Wiener Elle y kr.; 619^ Dutzend g?lbmktallentr gro. ßer Knöpfe, tm Fiscalpr,is< pr. Duzend ^^ kr.; 7)^/5 Dutzend g^lbnntall'uer kloner Knöpfe, im Flscalpreise pr. Ol-^nd 2^ kr., nnd ä97'/s Duycnd beinerner Knövfe, im FiScalvrkisl vr. Dutzend 1 '/4 kr., erfordert, und rückfichtl'ch um die angel'tzten Fiscalpre^s', oder unter denselben zur Be,iiellung ausgebothen norden. — ^s kann dle Lieferung des Materials oder der fertigen Möntursssücke übernommen werden. — Für die Verferti, 6"ng der gedachten Montursstücke wird als ^"achttlohn für eintn Mantel ^Z kr., für "./" Tua>rock ^0 kr, , für cm Tuchbemkleib e.n- ^' l"l einen Sommerrock 27 kr., für "^^?""jacke 23'/, kr., für ,in Som-D ^. ?kr., al« F.scalprcis angesetzt. -5 ^«e HlScalpreis« für dle Montursstücke lm fertign Zustande sind für ein?n Manlcl ? ss 29 '/» »m Wege schr.ftllcher Offerte, welche mittels V.'3, N,c ',».»3. ?c:»,7«^ r, 5-:.':::"-,: .','!l2 7^. 5 ^'7'' "elche wegen eine's Vereng bestraft, oder ,» e.ner ssrafgerich.l.chm Un-lerjuchung gestanden find, d.e bloß au-Abgang rechtlicher Bewe.se aufgehob.n wurde, '0 w,e Mtnder,ähr»ge und Zuraten, dürfen «ln stschls Geschäft nicht unternehmen — 2) Im Namen eines Dritten kann bloß aegen Beibringung tiner gerichll.ch legalisirten Vollmacht, wllche auf das Geschäft specie« lautes, verhandelt werden. — 3) Der Anb?ch ,ft für den Offerenten vom Tage der Utberreichunz der schriftlichen Offerte rcchtsuerblndl'ch, un) der Colitract wird beldelsett« als d,fin,lio abgeschlossen betrachtet, sobald dem Vestbiethlr d-e Ve'ssandigung über die Gesta'tiiunq des Anbothes eingehändiget ist. Diese Einhändli gung kann lntwedtr an den Osserenten, o^r 2f?6 «tnn die Gefällsbehördtn solche unpassend fin, d«n, mil gleicher Rechtsnnrkung an ble Octs« obrlgkeit des Wohnortes des AnbietherS ge« jchehln. — ^) Erstehen die Lieferung oder Ar« belt Mehrere m Gesellschaft, so haften sie für dle Erfüllung aller ilcftrungs-Vedlngnissc, zur ungethellten Hond, Alle für sineii und Citier für Alle. Der E. stglfcrtigle wi«o m sol< chen Fallen als Vollmachlhaber und Geschäfts, führer ln aüen auf das G.schäfl Bezug haben« den anullchen Verhandlungen behandelt. Er hat namentlich das Recht, Gelder allein zu erheben und zu quimren, wenn d»e Gc'ell« schaft hiltin nlcht ausdrücklich «lnen andern Willen erklart. In Todesfällen g«ht dl» Vol« macht auf den Nachstgefirtigten bls ju e»ncr andern Verfügung der Geslllschafl über. — 5) Mlt jedem Anböthe ist e»n Reugild mit 10^ von dem Gesammtbetrage der angebethe« nen Lieferung oder d)lls der Anbolh genehmiget w,rd, del Abschlltßung deS Eon-lractcs als LllferungscHutlon verwendet, im geg?»uheiligen Falle aber dem Erleger wieder zurüc5ge!i?llet w,rd. Der Eassa « Empfangs« sch:n über das clngelcgie Vadium lst der Offerte beizuschlleßen. — Wlrd dle Eaution im Baren, odcr »n einer Gchulduers^ceidung geleistet, so ist der Unternehmer ve pachtet, udcr dlese Caution zl< Gunsten des Äecars e»» ne besondere/ von jwelZeugen m,tunterfcrt«gte gesampelte WldmuligSurtus.dc auszussellen, (dle/ wenn sie von emer andern Provinz em, gesendet wird, auch gehörig legallsirt seyn muß)/ worin er ausdrücklich erklart, daß er dem Gränjwach-Aerar das Pfandrecht auf die bel der Cassa depomrte Barschaft oder schuld« verschrelbung, ohne eine Naoatlon übertragen, und diesen baren Getrag oder dlcse Obll« gallon als E^utlon für die übernommene Lieferung der Waren oder Ardeitcn (dle genau bezeichnet werden müssen) bestellen wol-le, und zwar der «rt, daß ilas Aerar sich aus der Barschaft oder Obligation/ ohne weitere Rechtsprocevur, entschädigen könne. Wird die Etutlon durch irgend emln von dem Unternehmer zu leisseriden Ersatz angegnss^ oder erschöpft, so muß der abgängige Esu» tionsbetrag binnen i^ Tagen, ovm Tage des ihm bekannt gemachten ElkenlUn,ss»e Meng,, han,, den bestimmten Preis der zu liefernden Ware oder Arbeir nicht mlt Ziffern, sondern m Worten ous-drücken, und müssen hie Klausel entHallen, daß der Offerent sich allen Lieferungehkding, nlssen unterzlehe. «3«e wüsten ferner von dein Ossirenten eigenhändig unter Angabe snies sharakters unt» Wohnortes untitfirüget seyn. Paitllen, welche nlcht schroben können, haben die Off.rte ant ihrem Handzeichen zu un« lerfertigen, und dlcselbe nebstdem von dem Naminsfertiger und noch einem Zeugen un, tnsch«elden zu lassen, deren Charakter und Wohnort ebenfalls anzugeben »st. Offerte, welche nicht nach diesen Veftlwmungen abgc< faßt sind, namenlllch selche, dle den Preis mcht bestimmt, ftndern nur ,n einem g wiss.n Nachlasse gegen andere Anböthe ausdrücken, oder solche, die rvesentllch abweichende Con-tractsbedlngnlsse enthalten, oder endlich nach Ablauf dlß Schlußtermins überreich! werden, bleiben außer Berücksichtigung. — Bei gleichen Anbothen entscheidet dle iufung; d»e Art der^ selben lft der Wahl der Verhandlungscommisslon anheimgestellt. — 7) Der k. k. ^ameral.Ge: fällen'Verwaltung »ft das Necht vorbehalten, bei der Bestätigung des Anbolhcs den Vedarf herabzumaßlgen, und einen oder den andern ausgeboih«ncn Gegenstand vcn der Lieftnlng ganz oder zum Tl?cile auszuschließen. — 8) Die L.eferungetermlne sind genau t,n:uhaltkn, und d.e AbNellung geschieht an die h.^u be, stimmte Uebernahms. Commission auf Gcfahr und Kosten des Unternehmers. — «) Jeder Offerent hat seiner Offerte, so we»t sie auf Matenale oder Moncoursstücke im fertigen Zustande gerlcblct »st, e,n zur gehöligen Geur« the.lung getigneces, »^ Ellen messcnd^, und bei dem Tuche nach der ganzen Breite lammt dem Tuchende abgeschnittenes, und mit dem Riegel des Offerenten versehenes Muster be" zulegen. Die L'eferungs.Gegenstände müsse" genau nach diesen Mustern beschaffen sty". — lo) O>c Entscheidung über d«e Annehmbarkeit dieser Nifcrungsgegmsta'nde steht der Uebcrnahmscommlsszon zu. Gegen das on, oder der Entscheidung der k, k. kamtral'G'fall.n-Ver« Wallung üd«r dle Annehmbarkeit des abge« ftlllten, und dahet jurückjuuehmelltxn Ob« jectes an gerechnet, um ss gewisser m»l ve«« lragömäßlg Annehmbarem ersetzt wtrd«n, als man sonst den Unternehmer, wenn derselbe be? der Nachlieferung «m unqualltatmaßiges Object abstellen sollt«, verlragsbrüchig erklär ren, und das Weitere nach h«m <3. Absätze dieser Llcferungsbedingniffe einleiten würde. l2) Die Bezahlung für die gelieferten Ge« gcnstände wlrd gleich nach dir Uebernahme ailH des lheilweisen ilieferungs ' Ddjeetcs, ge« yen elne Mlt der Uebernahmsbestätigung ver« sihene, classenmäßig gestampelte i^ulttung des Unternehmers, be> jener Oefällscasse Glatt finden, die scinem Wohnorte am nächsten licgt, n?enn er das Geld del elner andirn Ge-fä^rasse erheben zu wollen mcht ausdrück« lne, wie »mmer geartete, Einwendung machln darf, sondern viel« mehr für d»e volle 3mjchad»gung des durch den Eontraclsbvuch d«m Ae-ar zugefü^len Nachtheilee nicht nur mtt der Eautlvn, son, dern mit seinem üb«»gtn beweglichen und un« beweglichen Vermögen haft-t. Docb bleibt demselben unbenommen, seine Ansprüche ge» gen das Aerar im N.chtewege gellend zu machen. — 14) Kine fölmllche Eess>on d s sontractes, so, daß der Unternehmer dle eingegangenen Verpachtungen an clnen Nn» dern überträgt, und sich hievon lo^ahll, kann nur mtt Bewilligung der Eamerol Gefäl» len-Verwaltunfl glschhen. Dagegen unterliegt die Annahme von Gesellschaftern unter der bedungenen Eollvarhaftung kdlung ist der buchhalte, risch rlchtig gepellte Betrag von LZZä st. 12 kr. k. M. festgesetzt. Diejenigen, welche die na» Hern Details über diesen Straßenbau kennen wollen, können dlc betreffenden Pläne, Vor» ausmaße, Baudeoise und Licitationsbedmg» «ilsse bel dem gefertigten Gtraßenbaucommis' sar»ate, oder am Tage der Licitationsoerhanb-lung beim f. k. Vezirkscommtssariate Umgebung 3a,bachs einsehen. Um abcr wirklich mlllicttl» ren z^l können, ist vor dem Veginn der Licl-:at,onsoon als sr-ftehcv anerkennt, der gedachte Anboth gleich nach geflossener Licitatlon, für das hohe llerar aber in febem Fa5e, auch wmn der Vau unter dem Flscalprelse erstanden rrurde, ,rst dann bindend sey, wenn die Ratification des Versteigerungs, Protocols von der hohen kandesstclle erfolgt lst. — Der Ersteher lft übrigens gehalten, den Vau noch in diefeG Jahre zu beginnen und denselben gänzlich zu vollenden, so wie er hiezu nach der Genehmigung dcS Versteigerung« - Photocells den schriftlichen Auftrag vom gefertigten Stra-ßenbaucommissarlate erhalten haben wird. «— K. K. Gtraßenbaucomnnssarial. Laibach am il- März 1639. Z. 55c>. l,) Nr. 900. Kundmachung. De Besorgung aller Gattungen von Eorresvonbenzen, beschwerter Vricfe und Fahlpostsendungcn bls zum Gewichte von 10 Pfund seyn. — Dle Postoerbmdung zwischen Idria und Laibach wird wocbmlllch zweimal Stattsindcn, undzwarwirddle Postvon Idria an jedem Montag und Freitag Mittags, von Lmbach an jedem Dienstag und Sainstag Abends abgefertigt werd:n, und an diiftn beiden Orten an den nächstfolgenden Tagen früh eintra nach Laibach und umgekehrt beträgt 2 kr. jdieFahrpostiendungcn wer-bln nach dem dlcßfalllgcn Tariffe behandelt. — Was anmir zur allgemeinen Wissenschaft kund gemacht wird. — Von der k. k. «llpr. Oberposs - Verwaltung. — Laibach am i3. April 1639. Z. S5i. (2) Kundmachung. Von dem k. k. Militär-Haupt-Verpflegs-Magaun zu ^aibach wlrd zur allgemeinen Kennte» niß gebracht, daß der sogenannt?, zu Salloch rechts über die Brücke am rechtseitigen Ufec des Laibachstusses liegende ararische Dermouycr Wiesengrund, im Flauchcnraulne l'on looa ! lü Klaftern, den 16. Mai lSZy in loco Sal-loch Vorm'ttags im Verstcigerungswege mit ' Vorbehalt der höheren Genehmigung veräußert l werd.cn wnd. — Die dieser Versteigerung jU'N Grunde gclcgten Bedingnisse, so wie auch ^e Situationsplan können in den gewöhnlichen Amtsstunden dei diesem s. k. Mllltar-Vcrpfiegs-Magazine täglich cing«shen werden. — L"^ bach den l6. Apul ittÄg. Inhang zur ^ail>ac^erSeitnng. Verjlichiiisi vcr hier Verstorbenen. Den ,2. ?lp til 1853. Georg Zois, Pcivatschreiber, alt 5^ Jahre, im 'Civil-Spit^ Nr 1. an der Lungenschwindsucht. — Lorenj Zörer, Hausbesitzer, alt 29 Jahre, in der St. Ptterspyrstadt Nr. 9^l, an der scrophulösen Lungen« schwindsucht. Dl 15. Agnes Pauscheck, Instimtsarme, alt 50 Iah. »e, inderSt P.'tersvorsta^t Nr. 32. an der?ldzehrung, und tvurd? gerichtlich hcschaut. — Lucas Petnza, Mc!i-ner zu St. (5hrislopk. alt a^ Jahre, an dcr Wiener L,me Nr 77, a,^ hz>. ,ihrigen Lungenschwindsucht — ^r^Maria N,, Dienstmagd, ihr Sohn Franz', alt 22 >>age, im Ci.il-Spital Nr. i, an Schwäche. <- ^" ^ ^Dcm Ioscph Sterle. Schuhmachr, feme Tochter Maria, alt n Jahre und 2 Monat» in der Sladr Nr. 70, am Zthrsicber. Den 17. Dem Herrn Jacob Mayer, Handelsmann, seine Tnchlcr Maria, alt l Jahr und 2 Monate, in d,r Stadt Nr. 27l, an der häutigen Bräune. — Agnes Rosmann, gewesen« Dienstmagd, alt 54 Jahre, in der Polanaoorstadt Nr, l>l, an der ailge? »meinen Wassersucht. — Georg Iamnig, gewesener Zimmermann und Hausbesitzer, alt 78 Jahre, in der Stadt Nr. Z> , an der Lungenlähmung. Den ln. Joseph Levitschnik, Vmdergeselle, alt HZHahre, im CivilSpital Nr. i, am Gedarmbrand. I »n k. k. M l l i l a r - S p l t a l. Den 12 Jacob Noszogyan, Gcmelncr von E. H. Carl Zerdinanb I„s. Mfg. Nr. 2^, aü 2' ^ah. «e, an der Abzehrung. Den ^, Anton Mersn, Gemeiner von Prin-Hohenlohe Inf.Meg. Nr. 17.. «lt 22 Jahre, a«? Lungensucht. ' NretSamtltche VerlautÄarunan?. Z. 5^3- ('), Nr. ^29. Verlautbarung des k. k. Kreisamtes Laibach. — Die Ueberreichung der Hausbeschveiblmgcn ^ und Hausjinöbckelinllusse fü».- die Zcltpcr^de' von ^'"gi 1639 bls duhm l8l»o bctvcffct^d. >>. ^,^messung dcr Hausizlnsstuer für d^s Hausb^s'^ ^^ ^^ ^^ volgcscbncbet^en dle ^^^^^'.lnqcn und Hau^i^sfasslonc»', für bei dem k." "^'^ ^"''5' ^3l) ^i» Ge^gi 184« fMesekl^n ^'^"k- k.Kic.s^ue, in den umcn AMsa^d'n ""^"' in den gewöhnlichen nach sämmtliche Hausligcnthümer und Hlius, admilnstraiorcn der P-ovilizlal-Halloissadl^i-bach und ) ob d»e jabr-lichen Mltthzinse genau und gcwlss.nhaft auf-gcfühn erscheinen; c) ob die eingestellten Z>ns-polten von sämmtlichen Wohnparteien in Ansehung der Nichtigkeit des Zinsertrages gehörig gcnrilget seyen, und li) ob alle auf d,e Ver. fassung der Hinsfassiosicn erlassenen Vorschriften vünctlich bcachtct sind. — Die Unte,fer-l.gung jowohl der Wohnpartelen als dcr Haus-cgenthümcr hat, wtnn sie schrelbenslündig sind, ln dcr Rcgl eigenhändig ^u geschehen, wldrlgcns haften selbe für die Angaben ihrer vorgcbllchen Gewaltt.^er. Der Namcnsfer. tlgcr dcr des Schreibens unkundigen Parteien welchen von diesen ^etztcrn stets dcr vom Hau/, tlnmhümer, oder dessen Gewaltträgerin dem Z'nsbcktnntmsse angesetzte ZinS ,m Bet>aq an-zugeben ist, bleiben für das beizusetzende Kreu'-ze-chcn verantwortlich, wobei noch bemerkt wnd, daß diese Name^sfertiger nle aub der H^ wllle oder Dicnerichaft des Hausc'ge.lhümers scyn dUlf'N. - Bei den Schre.binsunkünd.. gen Hauseigcnthumern abn- muß das von ihnen egenhandlg be-gesetzte Krcuzz-ichen außerdem Namensfcnigcr tioch von einem zweit.n schrei-benskündigm Zeugen bestätigt werden. — Ucbligcns wird erwartet, daß die Haufci'g n» thümcr die selbst benutzten, u< d dieaa ihre An» Verwandten, Hausaomimstriil^ren und Haus-mcister übcrlasscncnWohnungen mit den Zinl,',, der übrigen Wohnungen in ein billig'S "Ebenmaß sctzcn werden, um den listigen amtlichen Ausmittlungen und kocalrcvlsionen zu beg^q« nen, wcbc, bcmclfct w"d, daß jene BestanLs lheile,, welche der Hausclgcnthümer s lbst be, nutzet, der bestehenden Vorschrift gemäß >,i d?cht angekommen. — Wer dlcse Termine n>chl auf das Pünctl,chsse zuhalt, verfallt m die >m §. 29 de- B.lchrung für die H^useigmthüm?r vorgeschriebene Behandlung/ von der 0ll5 Ki cls-aml, well es das Totale m der vorgeschriebenen Zeit hohen Orts vorlegen muß, ni bt abweichen wird, wobei noch die Circular-Verordnung vom 20. Jänner 1829, Z. ,3»3l , m örm-ncrung gebracht wird, vermög welcher auch jene Hauseigenihüiner, welche wegen neuen Bauführungen steuerfreie Jahre gemeßen, dle Haus: beschreibung und Zmnsbekenntniffe einzureichen haben. — Zur nahern Aufklärung des im Ein« gange dieser Verlautbarung vorkommenden Wortlautes von Georg! 18)9 bis dahm l64o, wlrd den Hauseigenthümern bemerkt, daß für jene Wohnungen, wofür sie für die verstrichene Georgizeit noch keine bcstlmmte Parteien ha, den, dle Z'nsen der gegenwärtigen Parteien anzugeben, die Wohnungen aber in dem Ims-erlrcigsdekenülnlsse als leer zu bezeichnen sind, wobei es sich von selbst versteht, daß in dergleichen Ergaben nur jcne Parteien aufzuneh, men kommen, die bis zum künftigen Michaeli wirklich lm Hause wohnen werden, mcht aber jene, die gegenwärtig m demselben wohnen, und m wmigen Tagen ausziehen, weil sie schon in dcr Fusion ihres künftigen Hause'genthü« mers vorkommen muffen. — Endl ch wird sämmtlichen Hauseigcnthümern noch erinnert, daß, obschon dlesc Elugabcn bloß von lhnen selbst hleramts überreichl werden sollten, man jedoch davon in der Voraussetzung abgehet, daß sie hiezu lncht Kinder oder uncrfahrnc Dienstdo-then absenden, welche del hierämtlicher Nev>sion der Bekenntnisse über d,e allfaiiigen Umstände nicht belehrt werden können, daher für einen solchen Fall es lmmer nothwendig ist, daß, wegen Behebung der Anstande, die Ueberreichung durch ein sachkundiges Individuum geschehe.— K. K. Krelsamt i!aibach am i5- ^psil ,65y. Ktavt. unv lalrvrcchtltche Verlautdarungell° Z. 5/»6. (l) ^ Nr. 2^52. Von dem k. k. lAtadt- und Landrechte «n Krain wird bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte auf Ansuchen d der dlMcn culch unter dem S^atzungsdet'-age hintangeg^bel' werden wür^ den. — Lalbach den 6. Apnl i83(). Z. 554. (^) Nr. 4) klol-e. ss- d i c t. Von dem k. k.iBtadt- und Landrechte, zu« gleich Mcrcanlil- undWechsclgerlchtein Krain, wird hlemit bekannt gemacht: Daß man auf Anlangen des Franz Tominlg in die executive (Z.Mts-Blatt Nr. ^6 d. 20. April 1839) 377 Veräußerung der, dem Sebastian Völker ge^ hörigen, in U'Uerschischka im neuen Hause ,.v,schm den Häusern Nr. 22 und 23 befind« tlchen, auf 5/^4 fi. 5^'/^ kr. gerichtlich geschay. ten Weine und Wei^gcsch'rre gewllllgct, und zur Abhaltung derselben die Tagsatzungen auf den 3. und 29, April, dann 22. Ma, i83g, je. deczcit Vormittags von 9 bis 52 Uhr und nöthigenfalls auch Nachmittags von 3 bis 6 Uhr im genannten Hause m Unterschischka mit dem Anhange angeordnet habe, daß die bel der ersten und zweiten Feilblethung mcht um vder über den Schäyungswcrih angebrachten Weine und Wemgeschlrre bei der dlttlen Fc'l-blethung auch untcr dem Schätzungswerte hlntangegeben werden. lull eingeladen wcrdm. ifaihach am 9. April 1839. Uemtltche ^rrlautbarungen. 8 525. (2) Nr. ,59. pl-. E 0 n c u r s. Die zur Handhabung der Controlle bei den Zuckerraft,ner,en proulsorlsch bewilligte Dfficlalsstelle bel dem Hauptzollamte in Vai» bach, mil welcher e«n Gehalt von vierhundert Guldens. M. uerl'unden »st, iss m Erledigung skkommen. — Die Bewerber um diesen D,ersi-l^f " ""den aufgefordert, chce gehörig br- ! ,^^^«luche im Wege »hrer vorgesetzten Kc« , ..^ ^" k. k. ?ameral-Bezirks-Verwal- ^ tUNg m Lachach b,s2o. Ma. ißZa emlukr,n' gen, und sich über .hre Vorb.ldunz, bishe-r.ge D.ensslelsturg, Moralität und Sprach- ! ^"."^.n^"^^« ihre Kenntnisse.m Zoü-und Gefalls-, dann Eassafache auswwnsm ^ und anzugeben, ob und in welchem Grade si^ mit elnem Beamten 0«S Hauot^ollamtes »n ^a,bach verwandt oder verschwägert sind. — Für den Fall, daß die Eautionspftlchtigkeit dieser Dlenftesstelle ausgesprochen werden soll» te, »st auch die Fah,gke,t zur lelstung tiner Dlenstescaution nachzuweisen. — Von der t. k. — La,bach am 9. April 16)9. Z. 533. («) 3ir. ^93/VIII. Kundmachung. Die k. k. Cameral« Bezirks- Verwaltung Laibach dringt zur allgemeinen Kenntniß, daß in ihrem Amtslocale, h. ,. ,m Tabakamtsgebäude am Schulplatze, ersten Stocke rückwärts, Behufs der nothwendig n Herstellungen an dem Nauigationsamts - Gebande zu Salloch, am 2/j» April 1839 um ic> Uhr Vormittags eine Minuendo « Llcitation werde abgehallen werden. — Für die zu leistenden Arbeitm und zu liefernden Materialien sind veranschlagt, und zwar: für die Maurer 5 Materialien und Arbeit 53 fi. 36 kr.; für die Zimmermannsarbeit sammt Materialien ic»l ^. 7 kr.; für die Tischlerarbeit 27 fl, /,7 kr.; für die Schlosser-arbeit 6 fi. ää kr.; für die Anstreicherarbeit lH fi., daher zusammen 2o3 fi. 16 kr. — Die zur Uebernahme dieser Leistu^gm geneigten Unternehmer werden zu dieser MmUfNd0'L,ct' tatwn mit dem Beisätze emg'laden, daß dle Li-cttationshcdlngnisse täglich zu den gewöhnlichen Amtsstunden »m Expedite der Ca