ImtZ- zur Laibacher Zeitung. Nr. 129. Donnerstag den 28. October 18^7. Oubermal - Verlautbarungen. Z. 18'^. (3) Nr. 23690. Currende des k. k. illyrischen Guberniums über verliehene Privilegien. — In Folge eingelangten hohen Hofkanzleidecretcö vom »F. v. M., 3 28^w, hat die k. k. allgem.ine Hofkammer am 3l. Juli l. I d>e nachfolgenden Privilegien zu verleihen befunden: l) Dem Dr. W. Ehrmann, ordentl. öffcntl. Professor der Chemie, wohnhaft in Ollmütz, für die Dauer von einem Jahre, aus die E'finl'ung, aus Kochsalz nach einer n.uen Methode Soda und Nebcnproducte zu erzeugen. — 2) Dem ()iu5es>l)o i'V'clolilli, Handtlömann; dem ^n-c!,oa t^unl-a, Spediteur und Commisswnär, und dem (^sure (^3^12 ^oi^lili, Spediteur und Eonninss'onär, alle drei wohnhaft in Mantua, für die Dauer ron fünf Jahren, auf die Erfindung und Verbesserung in der Construction der zwei ooer vierrädrigen Gestelle aller Wa-c»en, als der sogenannten Karren, Barucschen, Waggons, Omnibus u. s. w. ^ Dem (^io-vilnni ?iiil,l-ineri^ Advocat, wohnhaft in Mo-dcna, derznt zu Malland, «uuli-^a^ 6ell' /^-Ut>1lo Hl'u. 9661 (durch O^. <Ü3,In piaxuini-LÜo^ Notar, wohnhaft in Mailand, Oonli'gc!» ,ll ^iinl.' VlNl»6 40 Ual-mi^t^. ll86,)für die Dauer von fü"f Jahren, a,uf die Erfindung in der Conslluctwn eines Vchudvencils. so wie anderer ähnlicher Vcntlle mic einem sich bilancircnden oder compr»ss,rendrn Drucke, und zwar von jeder oellebig.n Form und zu was immer für einem Gebrauche. — 4) Dem Anton Detter, Handelsmann, wohnhaft in Krems, in Nieder Oesterreich, für die Dauer von einem Jahre, auf die Elsilldunc,, zweckmäßige, dauerhafte und billige V.hällniss^ von beliebiger Gwße unter der Venennung „steinerne Fässer" zu erzeugen, in welchen Most, Wein, Bier, Oel, Branntwein und andere oerlti Flüssigkeiten mit Sicherheit aufbewahrt werden können. — 5) D»m Alois Willenbacher, Mechaniker, wohnhaft in Wien, Leopold-stadt, Nr. 4»5, für die Dauer von fünf Iah-r.u, auf die Erfindung in der Verfertigung von Wanduhren mit Gewicht. — 6) Dem Ber, nard Eduard 6amille Decker, Buchdrucker, wohnliaft in Colmar, (Ober-Rhein), (durch Dr. Hornier, H.'f« und G''ri.1)tsadvocac, wohnhaft in Wien, Stadt, Nr. llitt), für die Daucr von fünf Jahren, auf die Verbesserung in der Construction der Kutschentricte, welche im Wesentlich n darin besteh--: die rückgängige Bewegulig des Kutschentrilies zu verhindern, und bei dem Einsteigen in den Wagen den Kutschenschlag zu schließen. — 7) Dem Catl Kauff'nann, Lampen-Fabrikant, wohnhaft in Wien, Neubau, Nr. 258, für die Dauer von einem Jahre, auf die Verbesserung in der Verfertigung einer neuen Art Solarlampen, „lie-liol'dol'" genannt, welche nachstehende Vor-thelle gewähre, 1. daß die runde, tr.!penart,g gestaltete Flamme an Weiße und Stärke des Llchtts jede, andere durch O.llimpcn erzeugte Flamme bei weitem übertreffe und nie rauche; 2. daß sich diese Flamme von ungewöhnlicher Größe erzeugen lass.-; 3. daß sie wegen ihrer Größe und Intensität, so wie wegen ihres ruhigen Brennens vor;ü'alich dazu geeignet sey, durch Anbringung parabolischer Spieael große Näume zu bcleuchtcn, und auf Eisl-nbahntn in große Entfernungen Signale zugeben, und 4. daß der Mechanismus des Cylinders linfacher, als bisher, in der Behandlung s.y, und keiner Reparatur unterliege. — ß) Dem Lambcrt Joseph Chevremont, pens. Ingenieur 0er bel« gischen Staatsbergwelke und Civil Ingeniein, wohnhaft in Vüttich, in Belgien, (oulch Dr. Al.rand.r Bach, Hof« uno Gerichtsaduocat, wohnhaft in Wien, Stadt, Nr. 685), für die 1242 Dauer von fünf Jahren, auf die Erfindung und Verbesserung, Holz und andere vegetabi« tische Stoffe durch ein eigenthümliches Aerfah, ren und auf line wenig kostspielige Weise so herzurichten, daß das Holz confront, und ge« gen daS Verbrennen durch Flammen s^schützt werde. (In Belgien ist dicse Elfio^ung und Wt'tbefscrung vom l5. September !6/»6 on auf »5 I^hre patentirt.) — Laidach am 4. Octo« der ,^tz7. InErmanglung eines Landesgouverncurs: Andreas Graf v. Hohenwart, k. k. Hofrath. Ios. Ed. Pino Freih. v. Fricdenthal, k. k. Gubennalrath. Z. l855. (3) Nr. 8,77, l»ä 2592g. Kundmachung in Betreff der Lieferung von Oberbauhölzern für die Strecke der k. f. Staatö-Eisenbahn von Eilli bis Lai-dach. — Für den Oberbau der Cllli ^ Laibacher Staats - Eiftnbahn sind W0't3g Stück UnterligsschweUen, wovon 2iZ52 Stück Btoß^ schwellen und 79086 Stück gewöhnliche Schwel, len, dann 2'l-2N Kubikschuh Ertrahölzer er-forderlich. — Die Slants«Verwaltung beabsichtigt, dieselben im Licitationswege beizuschaf-fen, und es werden zu diesem Behufe nachstehende Bedingungen d.kannt qemacht: — ^ l. Die Unt^rl.lgsckwellen können entweder aus Ci-chen - oder aus LHrchenbaumholz bestrhen. Unter glichen Umständen wird letzteren der Vorzug eingeräumt. — § 2. Die elnen wie die anderen, muss«« aus gesundem, außer der Saft-zcit geschlagenem Holze angefertiget, und von Rinde uno weißem Splint befreit ftyi?. — Stück«', welche ungesund, «verständig, mastig und nickt gerade sind, aus Aesten erzeugt wurden, mit faulen oder schwarzen Aesten oder mit Sonnen-Rissen behaftet sind, und dcn ganzen Kern entHallen, werden nickt angenommen. — §. 3. Das erforderliche Quantum von den verschiede» nen Holz «Gattungen ist in dem am Ende dieser Kundmachung beigefügten Ausweise nah^r ersichtlich. — Es kommen viererlei Holzqattun-g«n vor; nämlich: Stoßfugenfchwellen, qe« wöt,u!iche 7'/2 Schuh lange Schwellen, de-haute SckweUen mir dem Querschnitts der ge« wohnlichen Schwellen, aber mit verschiedenen Längendlmensionen, und endlich kantig geschnittene Schwellen von verschiedener Länge, Breite und Dicke. — Bei der ersten Gattung muß die unrne Lagerfläche l6", die obere 8"; bei der zweiten Gattung die untere Fläche >2". die obere Flache, wenn sie gezimmert ist, 6" und die Höhe (Dicke) beider Gattungen muß 6" betragen. Bei der dritten und vierten Gattung müssen die im Ausweise ersichtlichen Di» rnensimn'n vorhanden s.yn. — H 4. Die Form der ersten drei Gattungen, nämlich: der ge> hclllt.'n Schwellen, ka»n entweder einem Halbkreise, oder einem Trapeze gleichen. Im ersten Falle müssen die Schwellen um '//" höher seyn. Die Form der geschnittenen Schwellen muß yon der Art s»yn, daß die Endeftachen senkrecht auf einander stchen. — Alle Schwellen muffen mit den vorgeschriebenen Dimensionen der Brei-te und Höhe, nicht nnr an den beiden Enden, sondern dtr ganzrn Länge nach vollkommen entsprechen. — H. 5. Auf welche L«,ger Plätze Höl^r zu stellen sind, ist ebenfalls aus dem beigeschlossenen Ausweise zu ersehen. Die Ablieferung ?.inn aber auch auf folgende Stativ? nen der schon im Betrieb? stehenden südlichen Staats - Elsenbahnstrecke: Brück <,. d. M,, Frohnleiten, Iudendorf, Äratz, W ldon, Leib, nih, Ehrenhiusen, Spielfeld, Marburg, Kranichsfeld, Pöltsch^ck, Pr^geihof und lZiUi ge« schehen. — §.6. Die Li.f»rung m»iß in Anft« hung der auf die Snitiouen der bereits im Betriebe standen Staats - Eisenbahn, dann auf Lagerplätze j», oer Strecke von Eilli bis Stein-brück abzustellenden Hölzer längstens bis !5. März »8l9 in ?lnschung 08, u"d in Ansehunq der für L,»a,erplä'tze zwischen ^t'illbrück u-.d Gava bestimmte^, Hölz.r bis Ende April l8'l6 beendigt werden; jedoch ist es den Unternehmern freigestellt, die Lieferung auch früher zu bewerkstelligen; hlngegrn wird eine Verspätung bel Verlust-von5^ des stipulirten Lieferun^spreises untersagt. Bollte d>e Verspätung mehr als ein Monat betrafen, so wird dlese Convention^lstrafe ^uf l0 5^ des Lieferungsprcises erhöhl. — §. 7. Die wirkliche Uebernahme der Kckwrllen ^esckieht durch die vo^ Gelle der k. k Genera!-Directioll für die Staats-Gis.nvahn.n anf^estellten lsom^ misiäre, welche die Schwellen untelsuchen, und alle mit den bedungenen Erfordernissen nicht übereinstimmenden Stücke, ohne das dlm Lieferanten dagegen eme Einwendung gestaltet wird, ausstoßen werd.,,, die von Beite des Lieferanten, nach Weisung der Commifsäre, uon den ärarialiscken Lagerplätzen zu entfernen sind. — Die zur Uebernahme geeigneten Schwellen werden mit einem amtlichen Zeichen versehen, 1243 And förmlich übernommen. — Es wild hierüber ein Protocol! aufgenommen, n elches von den Commissären, dem Lieferanten und zwei Zeugen zu unlcrfertigen ist. Das Original o,e, ses Protocol's bleibt in den Händen der Com» missare, und dcm Lieferanten wild auf sein Verlangen eine Adschrift ausgefolgt. — Erst von dem Zeitpunkte diestl Uebernahme ist die Ware als Aerarial-Eigenthum anzusehen, bis dahin bleibt sie das Eigenthum des Lieferanten, und er hat somit alle Nachtheile und alle Gefahr zu tragen, welche die Ware bis dahin treffen mag. — Um das Geschäft der Uedcrgabe zu erleichtern, sind die Lieferanten verpflichtet, die Schwellen auf dem Aerarial-Lagerplatze zu regulären Haufen von fünf Fuß Höhe anfzuschlichten; diese Haufen, wenn es die Commissäre fordern, zum Behufe der Untersuchung auseinander zu legen, und nach Vollendung derselben die frühere Aufschlichtung herzustellen, und alles dieses auf ihre Kosten zu bewerkstelligen. — ^. 8. Die Bezahlung für die übernommenen Hölzer geschieht auf Grundlage des Uebernahms-Protocolls, und erfolgt gegen gehörig gestämpelte Quittung und Beibringung des von der Uedcrncchms - Commission auszufertigenden Uebernahmsscheines, entweder bei dem Unwersal-Cameral-Zahlamte in Wien, oder bei einem Camera! - Zahlamte in den Provinzen, je nach dem Wunsche der Lieferanten, welckes jedoch I l Tage nach erfolgtem Contractsabschlusse bei der General-Direction der Staatseiftnbahnen schriftlich zu erklären ist. — H. 9. Die Anbote zur Lieferung der verschiedenen Holzgattungen sind bei der k. f. General-Direction der Staatseisenbahnen zu Wien, Herrengasse Nr. 27, längstens bis 1«. November 1847, Mlttags um 12 Uhr. schriftlich, versiegelt, und mit der Ueberschrift: ..Anbot zur Holzliefcrung für die Staatseisenbahnen zwischen Cill'i und Laibach," zu überreichen. — § IN. Jedes Anbot muß mit dem Vor- und Geschlechtsnamen des Licferunqs-lustigen unterfertiget seyn, und muß dessen Wohnort enthalten. Dasselbe hat zugleich mit Bestimme heit die Gattung des Holzes, aus welchem die Schwellen erzeugt sind, und die Stückzahl, cms welche das Anbot gerichtet ist, dann den Lagerplatz oder die Lagerplätze, auf welchen oder welche der Lieferungslustige die Abstellung bewirken will, auszudrücken; dann ist der Preis der gewöhnlichen Schwellen pr. Stück und der Preis der gchauten, so wie der Preis der geschnittenen längeren Hölzer pr. Kubik-Schuh in Ziffern und Buchstaben zu bezeichnen. — Auch muß w dem Offerts angegeben seyn, aus welchen Gegenden das zu liefernde Holz heigestellt wird. — §. II. Die Offerte können sich auf die ganze Menge des in dem beiliegenden Aus« weise enthaltenen Bedarfes an gewöhnlichen oder längeren behauten und geschnittenen Schwellen, oder auf geringere Parthien dezichen; diese dürfen jedoch bei den Ertrahölzern nicht weniger als das für die einzelnen Lagerplätze ausgemittelte Quantum betragen. In Ansehung der 7'^ Schuh langen Querschwcllen findet eine Beschränkung in der Menge der Hölzer, die angeboten werden muß, nicht Statt. —tz. 12. Anbote, aus denen die Preis-forderung nicht mit Bestimmtheit abgenommen werden kann, die in den übrigen bezeichneten Erfordernissen mangelhaft sind, oder welche von den gegenwärtigen abweichende Bedingungen enthalten, werden nicht berücksichtiget werden. — § 13.,Die Entscheidung über die eingelangten Offerte wird von dem k k Präsidium der allgemeinen Hofkammer erfolgen. — §. 14, BiS zu dieser Entscheidung bleibt der Offerent von dem Tage dcö überreichten Anbotes für den Inhalt desselben rechtö-vcrbindlich, und ist im Falle der Annahme desselben verpflichtet, das angenommene versprechen in allen Puncten zu erfüllen und den förmlichen Vertrag hierüber auszufertigen. — §. ,5. Länq-stons 14 T^ge nach der Verständigung über die erfolgte Entscheidung hat dcrOffcrent, dcssenAnbot angenommen wurde, die Caution mit 5 "/^ des G'-sammtpreiscs der ihm überlassenen Lieferung, entweder im Baren, oder in hiezu gesetzlich geeigneten österre chischen Staatspapieren nach dem Börsenwerthe des dem Erlagstage vorhergehenden Tages, oder in gehörig, nach dem Sinne des §. 1374 des a. b. G. B. versicherten hypothekarischen Verschreibungen, über deren Annehmbarkeit die k. k. Hof- und nicderöiterr. Kammerprocuratur entscheidet, zu leisten. Dle zur SichersteUung eingebrachten Effecten werden in dem Maße, als sich die Höhe der Cautionspsticht durch contractmäßige Lieferungen von selbst vermindert, auf Verlangen des Contrahcnten zurückersctzt werden. -^ § 16. Sollte sich der Licferungs-Unternehmer weigern, den Vertrag auszufertigen, oder die vorgeschriebene Caution zu leisten, oder sollte derselbe überhaupt die übernommenen Verbindlichkeiten, in Bezug auf die Menge und Güte des Holzes, oder auf den Termin der Lieferung nicht erfüllen, so steht eü der Staatsverwaltung frei, denselben seiner Verbindlichkeit gänzlich zu entheben, und rücksicht-lich den abgeschlossenen Vertrag für die ganze noch übrige Dauerzeit als aufgelöst zu betrachten, odcr sich an das Versprechen zu halten, und auf des Unternehmers Gefahr und Kosten und unter ausdrücklicher Berzichtleistung desselben auf dle Em. Wendung der Verletzung über die Halste, uder o>e 1244 von ihm erstandene Lieferung, einen neuen Vertrag mit wem immer, wo immer, auf jede von ihr zweckmäßig anerkannte Art, und zu jenen Preisen, um welche der Bedarf aufgebracht werden wird, einzugehen, und sich an dem Vermögen und rücksichtlich durch We Caution des Unternehmers zahlhaft zu machen, wobei der Unternehmer die von dem Rechnungs-Departementderk. k. General-Direction für die Staatseisen bahnen ausgefertigte Berechnung des zu ersetzenden Kostenbetrages als eine, vollen Beweis wachende Urkunde, jedoch unter Borbehalt all falliger Gegenbeweise, anzuerkennen sich erklärt. Ausweis des Erfordernisses an Holzmateriale für den Oderbau der k k Sta^ä eisenbahn in der Strecke von Cilli bis Laibach, und der Lagerplätze auf welche die zu liefernden Hölzer zu stellen sind. ^, aus Benennung der Ä" ß Extra-Hölzer. liefernden Höl- ^ ^^ """" "" ^^-------'--------"'--------------------------------^ zer zu ste'Ien 5 " Z l! ange in Schuh- Maß. ^^" ^2 und I« und sind " 5 ^ ^^»»—^——>^^««^_^_^______breit. I8"br. 24"br. 3^ ^> " !«'/. ! " !"., 12,13, l4,I6>,^ ,3 lana ! ,<», ^ H n z a t) l der Stücke. Markt Tüffer ZI 6 48 25 15 18 3l» . 36 .. 12 12 2^ Romerbad dto. ^ - ^ 2 ,6 8 « 6 ,l» . 12 4 U « Ste.nbrück ^ ^^ 2« 1«<1 8tt ß«» 6 2« ^'epnch ^^Z ^, 32 16 12 12 2!» . 24 . . 8 8 Iß Laase 3)^3^ 6 48 24 18 18 3N . 3« . 12 12 24 Salloch ^«^ 7 58 28 2t 2l 35 . 42 . 14 1^ 28 Laibach______ 37 296 »7 »N ,1» ,8525222 3838 74 74 224 Summe . ,U4 832 36l 3l2 H1^ ^2<» 27 >ß24^ 4» ^1 2tt> ! ^»»8 4U8 Von der k. k. General-Direction für die Staatscisenbahnen. Wien am 13. October 1847. 3. 1846. (3) Nr. 26506 ;,ä 259(N. Concurs- Ausschreibung für eine in Oesterreich ob r>er C'.ins erledigte S l r a ß e n c 0 m m issä r 6 st «> ll e. — In Oesterreich 0!) dcr Ennö ist eine Scra-ßencommissätsstelle z>veic»r El^sse mit dc,n jähs« li^cn <Äehc»lte von 6<10fl., den, Vorluckunqs-l-schlc i«, die erst? G.h^ltsclasse mic ?()() si, dann einem R»is°>pauschlile von 7(14 st. u,^0 ei-ntm Bchrcidp^uschale vl?n l> fl (6. M. ,„ Eslediqut'g ge^ommeli. — I,no, w/lche um du'se Stelle zu conl.uril'cn gesonnen sind, ha- ben ihre Gesuche bei der k. k. B^idireclion :« Linz bis l(1. klinfli^en Monals im Wege ihrer volges^hten B.hö'rde ein^ui-eichen, und ihre Oe-fähl^ung die uorgsschrirbliien technischen Kennt-nisse, ch.e pract'sche bisherige V.r.venduna und Dienstzeit, serner ihre Moralität durch legale Belege nachzuweisen, und auch anzugeben ob und ,n welchem G ade sie mit irgend einem Beamttn d.r k. k. L^des Bauvireclion ;u Lin; verwandt sind. — Von der k. k. ot» ^,r enn-sischen 3^n0.s!,g!«lul,^. i!i„z am 9. ^ctodec i8l7. " 1245 Gubermal - Verlautbarungen. Z. 1867. (») Nr. 8514, aä 26674. Kundmachung wegen Herstellung eines Warenmagazines auf der Station der südlichen Staats ei senbahn zu Kapfenberg in Steicrmark. — In Gemäßheit des hohen Hof-kammer.Präsidial-Erlasses vom 1!t. October I847, Zahl 2W4/K. l^.. wird die Herstellung eines Wa-renmagazineS auf der Station der südlichen Staatseisenbahn zu Kapfenberg in Steiermark im Wege der öffentlichen Concurrenz durch Ueberreichung schriftlicher Offerte an den Mindestfordernden überlassen. — Denjenigen, welche diese Bauführung zu übernehmen beabsichtigen, wird Folgendes zur Richtschnur bekannt gegeben: — 1) Die Kosten der mit der gedachten Herstellung verbundenen Baulichkeiten wurden auf 5561 si. 26 kr. C. M. veranschlagt. — 2) Die auf einem 15 kr. Stämpelbogen ausgefertigten Offerte müssen längstens bis 16. November 1847, Mittags um 12 Uhr, versiegelt und mit der Aufschrift: „Anbot zur Herstellung des Warenmagazincs zu Kapfenderg," versehen, kci der k. k. General-Direction für die Etaatöeisen-dahnen in Wien, in der Herrngasse Nr. 27, eingebracht werden. — 3) Jedes Offert muß den Vor-und Zunamen desOffcrenten und die Angade seines Wohnortes enthalten. Der Nachlaß an den Einheitspreisen ist in Prozenten, und zwar sowohl mit Ziffern als mit Buchstaben anzugeben. Offerte, welche diesen Bedingungen nicht entsprechen, oder andere Bedingungen enthalten, werden nicht beachtet werden. — 4) Der Offerent, welcher seine persönliche Fähigkeit zur Ausführung von derlei Bauten bei den Staatscisenbahnen nicht bereits dargethan hat, muß diese Fähigkeit auf eine glaub-, würdige Art nachweisen. Ferner hat derselbe ausdrücklich Zu erklären, daß er die auf den Gegenstand dieser Kundmachung Bezug nehmenden Pläne, Vorausmaße, PreistabeUen, allgemeine und besondere Baubedingnisse und dieBaubeschreibung eingesehen, selbe wohl verstanden habe und sich genau darnach benehmen wolle, zu welchem Behufe er .die erwähnten Documents noch vor der Ueberrei-chung des Offertes unterschrieben habe. — Die gedachten Behelfe werden bei der General-Direction für die Staatseisenbahnen zu Wien, in den vormittägigen Amtsstunden von « bis 2 Uhr, dann bei der k. k. Obcringenieurs-Abtheilung für die Uebcrwachung des Betriebes auf der südlichen Staatseisenvahn zu Gratz, zur Einsicht für die Offcrenten bereit gehalten. — 5) Dem Offerte ist auch der Erlagschein über das bei dem k. k. Universal-Camera!-Zahlamte in Wien, oder bei (Z. Amls- Bl. Nr. »29 v. 28. October ,647,) einem k.k. Provmzial-Cameral-Zahlamte erlegte Vadium mit 5 A von der nach Abzug des Pro-zenten-Nachlasses sich ergebenden Bausumme beizuschließen Das Wadium kann übrigens im Baren, oder in hierzu gesetzlich geeigneten österreichischen Staatspapieren nach dem Börsenwerthe des, dem Erlagslage vorausgehenden Tages (mit Ausnahme der nur im Nennwerthe annehmbaren Obligationen der Verlosung Anleihen von den Jahren 1834 und 1838) bestehen. Doch können zu diesem Behufe gehörig, nach dem Sinne des §. 1374 des a. b. G. B,, versicherte hypothekarische Nerschrcibungen beigebracht werd n, welche jedoch vorher, in Beziehung auf ihre Annehmbarkeil, von oer k. k. Hof- und niederösterr., oder einer Provinzial-Kam-mcrprocuratur geprüft und anstandslos befunden worden seyn müssen. — tt) Die Entscheidung über die Concurrenz-Verhandlung wird von dem hohen Präsidium der k. k. allgemeinen Hofkammer, nach Maßgabe der Annehmbarkeit der Offerte und der Vertrauungswürdigkeit des Offerenten, erfolgen. — Bis zu dieser Entscheidung bleibt jeder Offerent vom Tage des überreichten Anbotes für dasselbe, so wie auch dazu rechtlich verbunden, im Falle, als sein Anbot angenommen wird, den Bertrag hiernach abzuschließen. — 7) Das Vadium des angenommenen Anbotes wird als Caution zurückbehalten werden, wenn der Unternehmer mcht etwa, was ihm gegen besonderes Einschreiten freisteht, die Caution in anderer, gel'ctzlich zuläsiger Art bestellen will. — Die Vadien der nicht angenommenen Anbote werden sogleich zurückgestellt werden. — Von der k, k. General-Direction für die Staats-eisenbahnen. Wien den 18, October 1847, Z. l8/,2. (3) Gymnasial - Kundmachung. D^ vermög des h. Hofcccretes vom 4. Aplil l827. Z. l6W, Nl.mand als Instructor für öff.ntlicht Oy'im^si-ilschu'ler anerkannt werden darf, der nlchc mic e«nem von dem Präfecle eines öff^üllchen n »mro.n, welche sich vorher bei dem Praf^cce mit Stu^lenzeugnifsin auswiese»! h.iden, au?» 0tnen zu erfth.n lst, orach am 20. Octover ,8l7. I. 186l. (I) Nr. ,29,8, ;.l! ^l,32. Edict. Bei dem k. k. inncrösterr. e küsteiüändischen Appellations- und Criminal ^Overgerichte ist cine Rathsprotocolllsten - LtcUe mit dem jährlichen Gehalte vr. 9W st. (Z. M., und dein Vorruckungs-rechte in 0en höhcrn Gehalt pr. KM«» st. (5. M., in Erledigung gekommen. — Es haben daher Jene, welche sich um diese Dienstesstelle bewerben wollen, ihre gchö'rig belegten Gesuche, worin sie sich insbesondere über die vollendeten Rechtsstudleu und iidcr ihre Sprochkenntnifse auszuweisen und zu erklären haben, ob und in welchem Grade sie mit einem Beamten dieses k. k. Appellationsgerichtes verwandt oder verschwägert seyen, durch ihre Vorstände binnen vier Wochen, vom Tage der ersten Einschaltung in die Zeitungsdla'tter, anher zu überreichen. — Kligenfurt am 15. October 1847, Stadt- u. landrechtl. Verlautbarungen. Z. i«59. (!) Nr. !"22. Edict. Von dem k. k. Etadl - und ^andrechte in Krain wlrd d.r unbik^nnt wo deflndlichen Ursula Hcpttar und ihren allfälligcn Crden wiltelst gegenwärtigen Edicts eril,n Pfarr« kirche in MaliNv urg. als Andreas Erz.'sche Uulvnsalerdm. durch die k. k. Ka'.l'mclprocura-lur eine Kl^ge aus Verjähit- und Ollosch.'n« Erklärung d.r, auf 0er. dem Valentin Kup panzhlU) gehörigen, dcm Gute Rothenbüchl, vlid R.cc. Nr. 56 dienstbaren '/z H"^, ver, sichelt,n Hiirachsanspluchcs pr. iO0 ft. d. W. eillgebrachr unv um Anordnung ciin>r T^qia-tzung gebNen, welch? auf ren 2l. Iä»m.l' l8l8 um 9 Ul)r Vormitca^ö vor dicjVm Gerichte angeordnet wu^de. D«, oer Auf.'nchalleort der Beklagten Dl.ftm G.rickce un^kaunt, und we,l si. viellnchl "us 5en k. k. Orbl.noen adwc. ..nd sn.o, so h.t ma« zu ihr.r V.rch.^'g.ng, u.,d aus U)" G.führ und U.k..'stcn d«> yur-onigcn G.rlchlSad^ocattN Dr. Burger..lS üu-rator bestrllc. mir w.lchem 0le a.g.^rackce R^chlösache nach dcr bcstch^dcn >>ellchlsord' nu"g auägclührl unv eittschieoeu werocn wird. C6 wcroen Utjula Kopil.'.r u„d ihre all' fälligen Crden d.ssen zu dem lKndc elinnert, dami: fi< allenfaUs zu rccht.r Zelt sm rechr-lichen 0l,0ninl>!f>.^aßlqvli Weq<' lin^uschreilin wij'sl'N mögen, »"S^sondcre, das sie sich die aus ihrer V.ral'taumung elitstehcndcn Folgen selbst bei^um'fstN h.b^ll wcld^n. L^waä) d st e i n und des C a-mcralgule« G I l a ß s ll e d. — Die hohe k. k. allqememe Hofkammcr yat u»it dem De-crcte vom l^. ^cpcemblr 1K>7, Z. ^^"/,o5>, die d.silllli^e Bieh^lte von jährlich»n dreihundert Gulden. Nacura!cs!'^rtl>r od.r einem D^r-ticrgclde von liierzlg Gulden, einem Brenn-holzdeput^le von zehn n l e d. ö st e r. Klaftern welcher S ch e l t e r, im zu vertariren, den Bctr.ig? voa zwci Gulden p r. K I a f< ler, endlich m>t d.m Gcnufs.' von einem Joche G und «n welchem Glade sic nut einem B^mlcn des Veriv.il:ungsa„tt»S der genannten H.rrschafc«'n verwanct oder u.'rschwä« ael-t sind, il,ntrh"lb des Co^lculKtcrmines im vorgeschrledentl, Wege an die k k. Cameral-B^irkso^rwalrung in ^l.igenfurt zu überreichen. — Von der k. k. st y^rmärk'sch'illyrischen lZameralgesäll^n - V ft. in Erledigung gekommen, zu dereu Wldf^beftyung und lm H>vrrü-ckungSfalle Nll .ir „m tiiien diesr Dx'nstposKn haben luuer» l)alb der Eoncur.'frist ihrr gehörig belegten ^e-. suche im vc.raesckrl^cuel, D'enstwegc an ble k. k. st^yerln illisdl^vrisidc Cameralgefällen-Ver-waltunc^ zu lel^«, und sich dnin üder chr ^!^-benßaltl-r, die nn'idischlpolmsch^n Studien, die sonstlqcn Dienst- und Gl'fäll^kcnntnifsc', üdel-yaupt üdcr iyie höhere VoroUoung für o.n Conctpcsoillist b.i eln.r l.ilendcn Gefall, u^ Land.'Scchöl'de, u.'er >l)r»' t'löy.lige Diensten und eislcli ^ntsp:lcheni).n, sislllche» Lcbenbwan> d^l ansMvt'lscn. Auch l!t anzugeben, ob und in wclch,'m cr veischwagvrc sind. — Giatz am l6. October H. «853. (2) Nr. K^l7. Im sausr des nächsten Monates Nooeln-lzer wird der Magistrat nach dem Stistdricfe der s.listen Frau Helena Valentin ä^o. l. D^-ttmd.r 1^55 fünfzig Gulden ti. M. i« Gun-stcn altern ' u, d vl'rwanotschaftöloftr Kinder. Vie in der Vorsladcpfarre Maria Verkündigung (städtischen Pom.rlums) gel)orcn worden sind, oder dermal dort woynen. verteilen. — Dle' jeni^en, denen solche Kinder anvertraut sind, werden aufgefordert, sich bitz tt> k. M. No» vemder l. I. dci dem »zefertlgt.n Magistrate persönlich ^l melden. — ötadt nagistrar Lai' dach am 2i. October »gj7. Z. id5^. (2) Nr. N()>lli63. 5! icitatlon 6 - K u n d u, a ch u n >;. Ued.l yöyere Anordnung wlro zur B.lst^l« lung von 37? HcuckRoyrm^tten von 8^ b^Lanqe und 5^ 6" Breite. a>a .5. k M Vormtttaas t>e> die. scm k. k. Hiup^zoll« unI G^aUcn-Doerulnt^ nochmals e!l,e Mlliucndo ^'icltaiion aogeyilcen werden, zu w,lcher dieieulgen, welche der.n ^lef.rulnj zu u'.'ernehmiu ivlinsche», mlt de:,l Bnfü.jt« cnlgeladen wcrden, daß dle .^u liefernden Royrmattc'n n^u, solw und diueryast seyn sollen, daß der Ausrufspreiz mit 45 kr. pr. Stück angenommen werden wird, und daß jeder Licitanl vor der Llcitation ein Vadium von 30 fl. zu erl.gen habe. — K. K. Gefallen Oderamt Lail>ach am 2». October !6z7. Vermischte Verlautbarungen. Z. 1664. (l) Nr. ,300. Edict. Von dem Bezirksgerichte der k k. Berg Came» raiherlschaft Idli^ wird ten lmbekanncrn Erben des Achatz Pirz von Idna, welche aus die zu Idria «ub (Zousc. u»d Uld. Nr. 5(» liegende Nealikät n'gcild ei--nen ?lnspruch zu machen vermeinen, mittels gegenwärtigen Edictes enmiert: <^ö hade wider dieselben Herr Anton Lapeine, als pyysisäier Besi^er der oddeiiannten Re.ilicäl, on diesem Gerichte die Kl^ge auf Anerkennung dcs iZ^en« t^ums dcr zu Idria Haus-Nr. 59 liegenden, der k. k Berg-^ameral^errschafc Idria sub Urb. Nr. 5Y dienstbaren Realitac angebracht und um richterliche Hilfe gcdetcn, ure, welche Bitte die Tagsatzung auf den >3. Ianncr ltN8, früh 9 Uyr vor diesem Ge« rlchte au^k^aumi wu:de. D^ der Auseiuhalcsort diesem Gerichte mwe-kaniu ist, und weil sie vielleicht aus den t. k. Hlb-lanocrn ^bweseni) sind, so hat man zu ihrer Vertre-luiiq, uni> cNlf ihre Gefahr uno Kosten den Herrn Wilhelm Ialu. k. k. Fölster uon Ioria, ausgcstilll, mit welchem oiese ^!^ech!ssachc nach der Gerichisotd' nuüg ^usgemyrt und einschleden wcroen wi.d. Die unbekannlcn lHrdcn wcroen dessen zu dem Ende erinue.t, da,mt sie aUenfalls zu der augeord-neien Rechtsverbandlung selbst zu erscheinen, ober bis dahin dem bestimmten Verircler ihre Rechisbehclfe an die Hand zu gcken. oder auch sich selbst einen andern Vemeler zu bestellen und diesem Oerichie nam» hafl zu m.'chcn, und übe'.h>lupl im ordentlichen Rechis, wege ciuzuschreiten wissen werden, widiigens sie die aus ihier Versaumniß entstehenden Folgen treffen wüiden. Bezirksgericht der k. k Berg . C^merallierrschaft Idria am l3. Ocwder ,847. Z. ,665. (i) Vil. ^63^. E d i c l. Vom Be,)irtt'getlchle Echncebcrg wird hiemit bekannl gemacht: lF» sey über Ansuchen des ^acob S.ikralschca. von Hittcinu, gegen Matthäus Wimper-mann von Schiutzc, iü die erccuiiue Feilbieiung der, d»m ^recuten gehörigen, »ub Urd. Nr. '^.>l?» e Rrcc. '^ir. 4H» der löbliche.-. Henschafl ^ia^lüaxg dienstbaren, gerichtlich auf i04, si. geschätzten Hea-liläl, wegen s(l)lll^lge» lll fi. 2l kr, c. «. c. ge» williger, und ,>u deren Vornahine drei Feilb eiungs-lagsalzungrn aus de>l 2^. November, 2^>. Dccemo.'r ,Ä^>7 und 2^ Jänner 1846, jedesmal ftüh 9 M)r in Loco Schiuye mit dem angeordnet, daß dme Ziealiiai nur bei der drillen Tagsatzung auch miter dem Echäyungöwerthe hintangegeben werden wurde. 1248 Das Schatzungsprolocoll, der Grundbuchser-tratt und die Licitalionsbedinsinisse können taglich lncrarms zu den g^vöhnllchen Amtsstundcn einge^ sehen werden. Bezirksgericht Schneebcrg am 2N. October Z. ,8l^2. (I) Nr. """/^. E d > c l. Von dem Bezllksgcrichfe Mnntct'ldorf wild den unbekannt wo besinnlichen Matthäus, Zoftph, Georg und Paul Saverv und ihren alifalligen auch unbekannten Rechtsnachfolgern dlkarmt gemacht: Es habt wider dieselben Johann Earech von Lachovizh, unter Vertretung des Hrn. Dr. Rack, die Klage auf Ver.-jahrc,- u:w Erloschcnerklarung der Rechte aus dem für sie: Matthäus, Iosrph, Georg und Paul Savcrr, rü'cksichlllch ihrer alteillchcn Erbsadfertigungen ü pr. 3^N fl. ntbst Naturalien, auf der, drin Iodann Savclv gehörigen, zu kachovizh 5"b Haus-Nr. i8 liegenden, der k. k. Neligionsfonds-Heirfchaft Michctstellen 5ul> Urb.-Nr. 499 dienstbaren ^ anzdube inrabulirten Ueber' gabsvcrtrags 6ili Recc. Nr. 1 et 2 dienstbaren, gerichtlich auf ,493 fi. 29 kr. tz. M. bcwcrtheten Hubrea!ilat gewilliget, und zur Vornahme derselben die drei Feilbictungsterrmne auf den 22. November, 23. December l. I. und 24. Jänner «849, jedesmal Vormittags von 9 bis »2 Uhr in loco der Realität angeordnet. Wozu die Kauf« lustigen mit dem Beisatze eingeladen werden, daß die in die Erecucion gezogene Realität bei der ersten und zweiten Feilbielutigscagfatzung nur um oder über den Schätzungswert!), bei der dritten aber auch unter demselben hintangegeben werden wmde, und daß je» der Licilant zu Handen der Licitationslonnmffion ein Vadium pr. !50st, M. M. zu erlegen haben werde. Der Grundbuclisertract, die LicttatjoilsdedMg-nisse und das Schätzungsprotocrll können i^glich hier» amls eingesehen werden. Laidach am »?. Septtinber 18^7. Z. ,866. (l) N». 3l3^l. Edict. Vom Bezirksgerichte des Herzogchums Gott--schee wird hieing ^nr allgeinrinen K^nittniii gebracht: Cs fey üder Ansuchen des Franz Röthel von Got> schee, ^)evo!lmächuglcr dcs Jacob Kosler von Trieft, in dle Relililallvn der, in Oölienitz «ub N. Ü. 28 und Ncci, 3ir. 2II3 licgendcn, dem Heizogthume Gottfchce dienstbaren ^ ^rb, Hnl'e samml Hebäu« den, wegen nicht zugehalieücn Heiibiemngsbediilgnis-fen gewilligel worden Uno ist zur Vornahme dersel' den dle einzige Tagfahit anf den 23. November l. I. um lO Uhr Vormittags in loco Götteliitz mic dem Bcisatze angeuidnn, daß cicsc Hubc zwar um den frühern M^istdol ftr. 1'?!j fi. ausgerufel,, bei keinem gleichen oder höhern Anbote aber um jeden P,eis werde hintangcgeben werden. Der Onmdbuchsextract, die Echä'tzung und die FeilbietunMedmgmsse könnci» hiergeilchts ciugeseheil werden Bezirksgericht Gottschec am 4, October «847. In der Buchhandlung des IGN. EDL. V. KI.EIN3ÜAYR, in ^aibach, ist zu haben: Führer, Robert 2! , Große Messe für 4 Smgstlmmen, mit Olchester- und Oraelbe-gleitung, 7 st. -^ " .1 ^ ^ 0eum, für 4 Singstimmcn mit Orchester- und Orgelbegleitung. 3 si. Klemm, Friedrich, ^nil»n e^.'o für Sopran, Alt, Tenor und Vaß. ,5 kr. Lindpaintner, Peter, Große Messe (in 15), für 4 Sing stimmen und Orchester. 7 si. Li szt, Franz, :'lve M^rla, für Vocal-Chor. 3N kr Nicolai, Otto, ^.iv« N6ßin», Hymne an die heilige Jungfrau. Fur eine Sopran-Stimme mit Begleitung des Pianoforte 3U kr - — Dasselbe mtt Orchestcrbegleituna'. Partitur und Stimmen, z si. ,M f^ ^ ri3<; Vit^ini,';; yuiny,,« vocil»,5. 3«» kr. Nordal, Eugen, 3 Psalmen für eine Baßstimme m,t Begleitung dcs Pianoforte. 0p. I, I si. 15 kr. '