Nr. 134. Prännmer»tion«plel»: I» Vomptoll ganzl. st. i,, halbl. 0. 5 50, Yll, bi« Zustellung ln« H«u« halb!. -^ lr, Vl>! t,« P^ft „a«,j, 1, ,k, H^Ibj, fl, 7.>i« Freitag, 13. Juni. Infe,lion«g«bür: Fll» lleln« Ins«at» V<» ,u « gttten «5>lr,, ,,,ri<ß«e p« Z«U« « ll., l>«i »st»rtn 1884. Amtlicher Theil. Se. t. und t. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 1. Juni d. I. dem l. und k. außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister in Bukarest Ernst Freiherrn von Viayr das Grohkreuz des Franz.Iosrph.Ordeus und dem mit den Functionen eines diplomatischen Agenten betrauten k. und k. Legationsrathe Rüdigel Freiherrn von Bie sseleben das Comthurlreuz dieses Ordens mit dem Sterne, dann dem l. und k. Leyations-Secretär bei der Botschaft in Constantinopel Guido Freiherrn von Call' Rosen bürg den Orden der eisernen Krone dritter Classe taxfrei und dem l. und t. Honorar-Viceconsul in Brussa Robert Falleisen das Ritter, kreuz des Franz-Ioseph-Ordens allergnädigst zu ver> leihen geruht. __________ Se. k. und k. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 1. Juni d. I. auf Grund eines vom Minister des lais. Hauses und des Aeußern erstatteten allerunterthänigsten Vortraa.es den k. und k. Vertreter in Belgrad, Titular - Gesandteu trafen Rudolph Khevenhül ler - Metsch zum Wirklichen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister allergnädigst zu ernennen geruht. Se. k. und l. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 26. Mai d. I. den außerordentlichen Professor Dr. Friedrich Schauta zum ordentlichen Professor der Geburtshilfe und Gynälo» logic an der k. l. Universität Innsbruck allergnädigst ^ernennen geiuht. Conrad'Eybesfeld m. p. Der Minister für Cultus und Unterricht hat den Phil. Dr. Anton Hittmair zum Amanuensis an der l. k. Universitäts'Bibliothek in Wien ernannt. Am 10 Juni 1884 wurden in der k. k. Hos- und Staats» Druckerei in Wien d!c italienische, böhmische, polnische, ruthe. "lsche, slovenische. kroatische und romanische Ausgabe dcr Ttiicke XXIII und XXIV des Reichsgesehblattcs ausgegeben Und versendet. Nichtamtlicher Theil. Zur Wahlbewegung in Ungarn. Die Republik mit dem Großherzog an der Spitze ist eine anerkannte Lächerlichkeit. Ungarn läuft Gefahr, durch einen ähnlichen logischen Unsinn sich un-sterblich zu blamieren. Es besitzt alle Freiheit, welche sich ein Land wünschen kann, auch die vollste Wahl-freiheit, aber es wird dieselbe bald nur mehr unter dem Schutze der Bajonette ausüben können. Die ungarische Regierung ist von mehr als vierzig Jurisdiktionen um Milüin »Assistenz annegangen worden, da sonst die Aufrechthaltung der Ordnuug kaum möglich wäre. Daher ist das Ministerium des Innern genöthigt, sich mit den Mililär.Commandanten ins Einvernehmen zu sehen, und da diese nicht über genügende Truppen verfügen, auch an die Einberufung der Honveds zu denken. E^ ist also. um die ungestörte Ausübung, des Wahlrechtes zu wahren, sogar eine Mobilisierung nöthig! Und was diese Nothwendigkeit in umso trüberem Lichte erscheinen lässt, das ist der Umstand, dass sie bereits bei den Wahlbesprechungen eingetreten ist. Früher schlug man sich in der Hitze des entscheidenden Wahlkampfes, beim Wahlacte, heute rauft man schon bei den Candioaturen. Also auch die Freiheit der Meinungsäußerung, die Redefreiheit, muss gegen Vergewaltigung gesichert werden. G« hat Zeiten gegeben, in denen mit Waffengewalt die Freiheit der Rede unterdrückt wurde; dass man sie aber mit dem Bajonette, ja mit Pulver und Blei schützen muss, ist in Ungarn eine neue, seltsame Erscheinung, die einen an dem ungarischen Volke irre Machen und die Mei« nung wecken könnte, es sei für die Freiheit noch gar nicht reif. Es hieße sich aber an der ungarischen Nation verfündigen, wollte man ihr die Schuld an den trau« rigen Vorkommnissen zuschieben. Nein, das Voll ist gut, wacker und zu allem Guten zu haben. Wenn heute der Pöbel die andere Meinung mit Steinwürfen verfolgt, wenn er vor keinem Mittel zurückscheut, die gegnerische Ansicht zu unterdrücken, wenn er seine eigenen Pflichten und die Rechte anderer verletzt, wer hat ihn dazu gebracht? Etwa er selbst? Nein, er ist bei den „höheren Schichten" in die Schule gegangen und wendet das Erlernte in seiner Weise praktisch an. Er hat sehen können, wie sich die Parteien in Ungarn nicht mit Gründen, sondern mit Feind» seligkeiten, Verleumdungen und Verdächtigungen be> kämpften. Er hat sehen können, wie man der geg« nerischen Meinung keine Achtung, keine Duldung schenkte, sondern sie mit allen nicht nur „unparlamen-tarischen," sondern schon unerlaubten, unehrenhaften Mitteln anfeindete, verfolgte, unterdrückte. Der Gegner war stets der schlechteste Kerl auf Gottes Eidboden und die gegnerische Ansicht der schlimmste Betrug. Sie zu unterdrücken, schreckte man nicht vor Unanständig« keilen, Missbräuchen, ja directen Verletzungen der Ge-setze zurück. Man war parteiisch und intolerant in der für die betreffenden Gesellschaftsschichten unanständig« sten und grwaltlhäligsten Weise. Das sahe» die Massen. Ist's nun ein Wunder, wenn endlich solch böses Beispiel in verschlimmerter Form Nachahmung findet? Ist es nicht die Ernte schlimmer Saat, die sich gegen den Säemann selbst wendet? Gewiss! Hätte man dem Volke gelehrt, andere Meinung zu achten und nur mit ehrenhaften, durchaus erlaubten, rechtlichen Mitteln feiner eigenen Meinung Gellung zu verschaffen: nimmer wäre es dem Volle eingefallen, sich auf frevlerische Weise gegen die Ansicht zu kehren, die ihm nicht behagt. Wenn also heute jene Schichten, die bisher sich gegenseitig das öffentliche Leben zu einer Summe voll Unduldsamkeit, List, Missbräuchrn und Ungesetzlichkeiten gestalteten, sich einer neuen Gruppe gegenüber befinden, die bisher nur als „Stimmvieh" figurierte, nun aber ihre Anschauungen mit den Fäusteu und mit Steinen vertritt, so darf man nicht diesem oder jenem die Schuld zuschieben, vielmehr einzig dem ganzen bisherigen politischen und socialen Treiben. Wären die Steinschleuderer Advocaten und „Gebildete", dann würden sie mit den bisher üblich gewesenen Mitteln „corteschieren" und mit den alten Pfiffen und Kniffen ihrer Sache zum Siege verhelfen. Weil sie aber dazu nicht „gebildet" genug sind, langen sie auf den Erdboden, nach den Steinen. Wahrlich, die Ungarn haben es weit gebracht mit ihrer Freiheit! Der Feind könnte sie an ihrem Wohle, an ihrer Ehre nicht schwerer bedrohen, als sie es selbst thun. Möchten sie das doch eben bei Ausübung ihres schönsten, des Selbstbestimmungsrechtes in seiner ganzen Tragweite bedenken. Feuilleton. Menschliche Zugvögel. Die Menschen haben mit den Zugvögeln den Wandertrieb gemein, nur ist die Jahreszeit, in wel-Her derselbe bei den einen und den anderen erwacht, l'ne verschiedene. Während die Vögel im Herbste ihr bauliches Nest verlassen, um es im Frühlinge wieder iu beziehen, ergreift der Wandertrieb die Menschen ^it dem Wiederaufleben der Natur, und erst das Ererben derselben lässt sie das verlassene Heim wieder "Ufsuchen. Nur die wirtlich Leidenden ziehen mit den schwalben und kehren mit denselben wieder zurück, ^ hoffen in einem milderen Himmelsstrich Genesung "ber doch Linderung zu finden. Die große Masse aber Mehl im Sommer die heißen Steingefängnisse der ^tiidte und sucht Kühlung und Erquickung in schatti-«en Wäldern, auf hohen Bergesgipfeln, am Ufer blauer Seen, am Strande des ewigen Meeres. ., Die Frage: Wohin? ist die Frage des Augen-3icks, eine Frage, die oft schwer genug zu lösen ist. pMich, für die Minorität der vom Schicksal Begun« Eliten ist dieselbe von vorneherein gelöst. Sie hat ?°lze Schlösser, von grünen Parks und endlosen Wäl« ^n eingeschlossen; sie bezieht comfortabel eingerichtete »Häuser in wildreichen Revieren; sie besitzt elegante Men in besuchten Badeorten und fashionable» See. ^ben;sie fliegt in den Schlafwaggons der Vlihzüge ,°" einem Ende Europa's zum anderen und durch« leuzt die Meere auf flinken Yachten. .. Für die Majorität der menschlichen Zugvögel ^r stM sich die Frage etwas complicierter dar. Z^ei Momente sind es, die bei Beantwortung dieser H^ge vor allem in Betracht kommen: der leidige <>elopu>,lt und — od6rcli62 1a lsmms, der Wille der ^"u- Man könnte den alten französischen Spruch „Frauenwille ist Gotteswille" in Beziehung auf den Sommersejour frei übersetzen: «Wohin die Frau will, dorthin muss der Mann gehen!" Die Frau ist aber viel zu klug, um das altroyalistische eär t6i 68t uotre plkigir geltend zu machen. Sie sucht zuvörderst einen Äundesgenosfen für ihren Angriff auf das Portefeuille und die Bequemlichkeit ihres Herrn und Gebieters. Dieser Bundesgenosse »st in den meisten Fällen der Hausarzt. Es ist merkwürdig, mit welcher Kraft und Elasticität das zarte Wesen die Anstrengungen einer oft stürmischen Saison ertragen hat. Bälle, Theater, Concerte, Soireen, Diners, Wohlthäiigkeils«Bazars, lebende Bilder und Dilettantenst, binnen welcher nach Auflösung der Kammern die Neuwahlen erfolgen müssen. (Aus dem englischen Parlament.) In beiden Häusern des englischen Parlamentes wurden von der Regiernng vorläufige Mittheilungen über den Stand und die Aussichten der französisch-englischen Vorverhandlungen inbetreff der egyptischen Conferenz gemacht nnd weitere Aufschlüsse für die nächste Woche in Aussicht gestellt mit der Zusicherung, dass das Parlament Gelegenheit erhalten solle, sich noch vor dem definitiven Abschlüsse über die Frage anszuspre« chen. Damit ist die Aussicht auf eine neue egyplische Debatte eröffnet, in welcher es die Opposition an den schärfsten Angriffen sicherlich nicht fehlen lassen wird. (Zur Präsidentenwahl in den Ver-einigten Staaten.) Nach einem verhältnismäßig kurzen Ballotement hat die in Chicago tagende republikanische Nationalconvention James T. Alaine als Candidate« für den Präsidentschuftöftosten der Vereinigten Staaten aufgestellt. Seit langen Jahren ist es das erstemal, dass eine bekannte politische Person» lichteit gleich so viel Anhänger um sich versammelt, dass der Versuch der Gegner, der Strömung sich entgegenznstemmen und wenigstlNs mit einem Com-promiss'Candidaten durchzudringen, aussichtslos erschien. Blame's Name hat in den Vereinigten Staaten einen guten Klang; als Staatssecretär unter Garfielo war seine Leitung der äußeren Politik zwar nicht immer glücklich, am wenigsten in Central- und Süd-amerika, wo er die Monroe-Doctrin auszudehnen und als Schiedsrichter zwischen den kämpfenden Staaten gewaltsam aufzutreten erfolglos versuchte, doch fcheint fein Ansehen dadurch nicht gelitten zu haben. Tagesneuigketten. Se. Majestät der Kaiser geruhten am 9. d. M. vormittags Audienzen zu ertheilen, und hatten die Ehre empfangen zu werden: die geh. Räihe Dr. vun Slremayr und Graf Savacim, die Kämmerer Hofrath Graf Mervelot und Obevlieulenant Ritter von Wisz« niowski, die Hofräthe Dr. Ritter von Ceßner und Mansfeld, Ministerialrath M'cklitz und Regierlingsrath Baron Seckendorff für den Verein „Kosmos", Oberst Pokorny, Oberlanoesgerichlsrath Marschall, Oberfinanzrath Dr. Rakii, Statthallereirath Radnitzky, ferner die Superintendenten und Curatoren Bauer, Dr. Bauer, reiß, Koch, Mayerzedt, Alberti, Graf Zedtwih, Dr. Hause, Hentschel und Staehlin nam-ns der vierten evangelischen Generalsynode. Porträtmaler Nigner und Oberbauralh Ritter von Neumann vom Liebenberg-Denkmal-Comite, die Vorstandsmitglieder des Singvereines Dr. von Raindl, Dillmann und Köstinger. — (Truppen-Inspicierung.) Se. Majestät der Kaiser haben den 10. d. M. früh um 7 Uhr das ungarische Infanterieregiment Erzherzog Ernst Nr. 48 inspiciert. Der Besichtigung wohnten Ihre k. und k. Hoheiten der durchlauchtigste Kronprinz Erzherzog Rudolf und der durchlauchtigste Herr Erzherzog Karl Ludwig sowie die Generalität bei. Um 9 Uhr war die Truppcnmusterung zu Ende. — (Zu r Defraudation in der österreichischen Sparcasse.) Karl Aigner, der nach Veruntreuung von 16 000fl. flüchtig gewordene Sparcasse-Beamte, hat sich vorgestern dem Wiener Landesgerichte selbst gestellt. Um halb 10 Uhr Vormittags erschien er im Gerichtsgebäude und verlangte seine Inhaftnahme. Nachdem seine Identität mit dem gesuchten Sparcasse-Beamten festgestellt war, wurde dem Ansinnen auch so< fort entsprochen. Karl Aigner, der, wie er angiebt, seit 4. d. M., dem Tage seines Verschwindens, in den westlichen Vororten sich herumgetrieben, war aller Barmittel entblößt und kam in ungemein leidendem Zustande im Landesgerichte an. Seine Gesundheitsverhältnisse, die ohnehin schon seit längerem sehr bedenkliche waren, haben unter den Aufregungen der letzten Tage noch derart gelitten, dass die Uebergabe Aigner's in das Inquisiten-spital nothwendig werden durfte. — (Die getheilten Spargel.) Zwei Vör-seaner. von welchen der eine noch gar nicht lange aus jenem Lande nach Wien gezogen ist, wo die Herren Waschlaftsly und Krapulinsky daheim sind, gehen an einer Spargel verkaufenden Frau vorüber, und da frägt der Eingewanderte seinen Freund, was das für Dinger sind-Auf die Auskunft, dass das Spargel sind, meint er. die müssen gar nicht schlecht schmecken, denn er habe schon einmal gehört. dass die reichen Leute gerne Spargel essen. „Ich möchte einmal versuchen, wie das schmeckt/ meinte er nun zu seinem Freunde, trat jedoch erschreckt zurück, als die Verkäuferin einen Gulden und zwanzig Kreuzer für den Bund Spargel verlangte. „Nun", meint der andere, „wenn dir die Spargel zu theuer sind, kaufen wir sie beisammen. Geben wir jeder sechzig Kreuzer." Dazu war der Pole einverstanden, und sie nahmen nun den Spargel in Compagnie. Um die Theilung vorzunehmen. giengen sie in das nächste Kaffeehaus, wo der Freund des Polen ein Messer ergriff und den Bund Spargel in der Mitte entzwei schnitt. Der Pole nahm schmunzelnd die untere, dickere Hälfte und trottete damit zu seinem Weibe heim, während der Freund sämmtliche Köpfe behielt, Am nächsten Tage knm der Pole nicht zur Bürs?. sondern erst am zweiten Tage. und da antwortete er seinem Freund« auf di? Frage, wie ihm die Spargel gemundet haben, folgende».' maßen: „Wie sie mir geschmeckt haben? Wie sollen si? mir geschmeckt haben l Wie Spagat haben sie mir ge' schmeckt, wie Staner sind s« mir gelegen im Bauch, die Iahn' hab' ich mir herausgebissen und de Krämpf' hab' ich gekriegt. Weil se werd'n leben, die noble Leut', sollen se alle Tag' Spargel essen!" — (Verschiedene Auffassung.) Frau: „Bist du fertig. Männchen?" — Mann: „Bist du fertig?" -^- Frau: „Ich nmsö nur noch die Handschuhe an' ziehen." — Mann: „Ah, die sechszehnknüpftgen — da kann ich ja noch ein paar wichtige Geschäftsbriefe schreiben!" Fahrt in die Stadt und jeden Abend die Rückkehr aufs Land, das ist eine Perspective, die ihn wenig reizt. Einige flüchtige Besuche im Laufe des Sommers und gegen Ende desselben eine mehrwöchentliche gemeinschaftliche Reise — dabei findet er befser seine Rechnung. Also, in Gottes Namen — nach Franzensbad, Marienbad, nach Ischl oder Aussee, und später, Wenn's sein muss, in das Engadin oder nach Ostende! Wenn eine Familie mit Kindern gesegnet ist, so bietet sich der Mutter die Chance, abwechselnd statt der eigenen Gesundheit die der Kinder vorzuschieben. Wie blass und schmächtig die Kleinen sind, wie sie in der dumpfen, eingesperrten Zimmerluft während des Winters verkümmerten! Das wäre ein Rabenvater, der ihnen nicht ein. zwei Monate Erholung in frischer, gesunder Lust gönnen wollte. Allerdings haben diese kleinen Hilfstruppen den Nachtheil, dass größere Reisen mit ihnen zu umständlich sind. Wenn die Gesundheit der Kinder ins Vordertreffen geschoben wird, dann bleibt es gewöhnlich bei einer Vlllegiatur in der Nähe der Stadt. Sie müsftn ja die Schulen besuchen, sie können ihre Studien nicht unterbrechen. In die Sommerfrische kann der junge Student kommen, der den Knaben die Anfangsgriinde des Latein einpaukt, und die Clavierlehrerin, welche den Mädchen Fingerfatz, Scalen und Etüden beibringt. Also auf die Suche nach einer Sommerwohnung! Der Gatte fügt sich seufzend in die Rolle des Käfers an dem kurzen Faden. Die interessantesten menschlichen Zugvögel sind die Hochzeitsreisenden. Sie flattern fort in die Welt hinaus, während daheim ihr Nest von vorsorglicher Hand bereitet wird. Sie suchen entweder die großen Städte auf, weil sie sich in dem Gewühl derselben am leichtesten isolieren können, oder weltvergessene Thäler, die von dem breiten Touristenzuge unberührt blriben. Wenn Ostern spät fällt, dann wimmeln alle Wege und Stege im Gebirge von jungen Ehepaaren. Die Schweiz ist das bevorzugteste Land der Hochzeitsreisenden. Der Comfort der Hotels und Pensionen im Lande Arnold Winkelried's und Wilhelm Tell's scheint neben den großartigen Naturbildern nicht ganz ohne Einfluss auf die Wahl des Reiseterrains zu sein. Bequeme Appartements und Tafel sind der Liebe durchaus nicht abträglich — im Gegentheile. Eine ganz moderne Erscheinung, die dem Nsso-ciationsdrange unserer Zeit ihr Entstehen verdankt, bieten die Gesellschafts Reifenden. Ein Unternehmer schart eine Anzahl von Natur- oder Kunstdurstigen um sich und führt sie in das ersehnte gelobte Land. Er bietet ihnen Natur und Kunst k prix üx6. Sie müssen auf ihre individuellen Neigungen verzichten und sich dem Ganzen unterordnen. Sie müssen zur bestimmten Stunde aufstehen, um mit einem eigens gemieteten Zuge abzureisen, sie müssen in den Hotels wohnen, mit denen der Unternehmer abgeschlossen hat, an den Table d'Hotes speisen, an denen für sie die Plätze belegt sind, in den Theatern die bestellten Sitze einnehmen, von den Ciceronen des Unternehmers sich die Sehenswürdigkeiten und Kunstschähe erklären lassen, im Omnibus zu« und von den Bahnhöfen fahren, und die Bergesgipfel auf den Saumrossen der Entreprise erklimmen. Sie können keine Laune, keine Caprice hiben, in kein interessantes Seitenthal einen Abstecher machen, keine Kirche, kein Museum, keine Gallerie besuchen , die nicht in dem Programm steht. Sie sind eine Herde, die der Glocke des Leitthieres folgen muss. Wenn der Unternehmer ihnen das contractmahige Quantum von Natur- und Kunstgenuss geliefert hat, fo entlässt er sie, um eine neue Gesellschaft zusammenzustellen. Es ist etwas Unpersönliches in dieser Art zu reisen, das jeden, der die Freiheit auf Reisen als unschätzbarstes Gut liebt, abstoßen muss. Man ist eine Sache, eine Nummer, ein Kollo. Junge emancipierte Amerikanerinnen arrangiere» solche Gesellschaftsreisen allerdings mitunter auf eigene Faust und Gefahr ohne eineu Unternehmer. Wie ei» Schwärm reizender exotischer Vögel kommen sie M das Weltmeer herübergeftattert und bauen in Städte» oder auf Bergeshöhen leichte, bald wieder verlasse»' Nester. Zuweilen bleibt wohl ein solcher hübsch^ Vogel an der Leimruthe eines europäischen Vo^ stellers hängen und kehrt nicht mehr über das groß^ Wasser zurück oder er zieht den Vogelsteller mit W hinüber. Eine Abart der Gesellschastsreisenden bildet d^ Tourist mit dem Rundreisebillel. Er besitzt allerdiü^ mehr persönliche Freiheit als der erstere, er kann st" die Hotels wählen, in denen er wohnt, die Locale, ^' denen er speist, er kann die Sehenswürdigkeiten b^ sichtigen, ohne dass die monotone Litanei des P>^ fessions.Cicerone ihm den Genuss beeinträchtigt, a^ er reist doch mit gebundener Marschroute. Die (5^ pons seines Rundreisebüchleins weisen ihm die M9 und Schienenstränge, von denen er sich nicht entferl^ kann. Was seitwärts von diesen Wegen und Schiene»' strängen winkt uud lockt, auf das muss er verzicht' Meist sind ihm auch die raschen Courierziige eine ^ botene Frucht. Er muss mit dem behäbigen Post- ^e Pcrsonenzuge in die Welt hinausdampfen. Wenn "">' wie die Engländer behaupten, Zeit wirklich Geld .'!' fo gewinnt man durch ein Rundreifebillet nicht v"' da man doch an Zeit verliert, was man etwa an ^ gewinnt. ,, Eine Unterabtheilung des Reisenden mit d" Rundreisebillet bildet der Vergnügungszügler. Vei 2" gniigungszüa.en handelt es sich meist nur um lve>" Tage; sie werden namentlich am Vorabende zw" aufeinander folgender Feiertage, zu Ostern, zu PPH sieu u. s. w. arrangiert. Sie gehen nur nach ew brstmmUen Punkt und zurück, und der einzige « Laibacher Zeitung Nr. 134 ______ 1123 13. Juni 1884. Der Process Stellmacher. Nachdem Stellmacher mit schluchzender Stimme sein Glaubensbekenntnis abgelegt hatte und vor Rührung fast nicht weitersprechen tonnte, begab sich der Präsident zu dem am Fenster befindlichen Tischchen, auf welchem die corpora delicti neben- und übereinander lagen. Er nahm von demselben vier in Papier eingehüllte runde Gegenstände, so dass man im Auditorium der Meinung war. es würden nunmehr die berüchtigten Bombeil des Stellmacher zum Vmschein kommen. Enttäuschung und Entsetzen zugleich verbreiteten sich im Auditorium, denn es waren leiue Dynamitbomben, welche der Pläsident auf den Gerichtstisch legte, sondern die — vier Schädel der Ermordeten; zunächst die Schädelbecke des kleinen Rudolf Eifert, hierauf in grausiger Reihenfolge die Schädel Heinrich Eisert's, des Vaters, fowie feines gleichnamigen Söhnleins ; endlich der Schädel des Detectives Blöch — fämmtlich an mehreren Stellen durchlöchert und zerschlagen. Die Gerichtsärzte gaben auf Grund der an den Schädeldecken der Ermordeten vorgefundenen Verletzungen die Anzahl derselben, sowie mit welchem Werkzeuge sie beigebracht worden seien. an. Stellmacher ließ sich durch den Anblick der vier Schädel in seinem Gleich, mulhe keineswegs stören und schenkte dafür den wissenschaftlichen Vorlesungen der Aerzte größere Aufmerksamkeit, die sich später noch mehr steigerte, als die Sach. verständigen im Fache der Sprengstoffe ihre interessanten Depositionen gaben. Mit vorgebeugtem Oberkörper, das ftark entwickelte Kinn in die Höhe gerichtet, saß der Angeklagte da und horchte voll Neugierde auf das, was die sachverständigen „Dynamitarden" über die bei ihm vorgefundenen Bomben und Cassette« zu sagen wussten Wenu dann der Pläsident auf eine seiner lüg« nerischen Verantwortungen hinwies. bei welchen sich Stellmacher stets hinter die geheimen „Zwecke der Partei" verschanzte, dann erhob sich Stellmacher mit einem trästigen Ruck, als gehorche er dem vor Gericht gebotenen Anstande nur widerwillig, und während seine unheimlich blitzenden Augen frechen Spott wiederstrahlten, trug das Gesicht ein geradezu verbindliches Lächeln zur Schau und strömte es von den L,ppen deS Angeklagten in der biederen und breiten sächsischen Mundart. Wenn Stellmacher eine seiner Dynamit« geschichten zu erzählen anfieng oder den Plan der Er-murduug deS Detectives Blüch auseinandersetzte, dann trug er ein Gehaben zur Schau, als ob ein braver Nrnder Straubinger die treuherzige Geschichte erzählt, w», er den ganzen Plauen'schen Grund abgefochten hat. denselben Gleichmuth bekundete Stellmacher auch bei Besprechung der Eisert» Affaire. Mit seinen, breiten lächeln stellte er sich vor die ulte Gouvernunte und '"achte ihr förmlich bittere Vorwürfe darüber, dass sie 'hü als Mörder agnoscieren könne, Die schwerwiegen> den Verdachtsgründe, welche gegen ihn vorliegen, ent« llästete Stellmacher einfach mit dem Hinweise darauf, dass er wohl ein Alibi nachweifen könnte, dies jedoch unterlassen müsse, weil er andere Personen, bei denen kr sich zur kritischen Zeit aufgehalten, compromittieren würde. Doch hat die Verhandlung klar erwiesen, dass Hermann Stellmacher als derjenige von den Mördern bezeichnet werden kann, welcher gegen die Frau Vcrger und gegen die zwei Knaben des Herrn Eifert die tödtlichen Streiche geführt. Der entsetzliche Mensch hat also von dem Verbrechen den schwersten, blutrünstigsten Theil vollbracht und zwei unschuldige Kinder, die ihn doch am Raube nicht hindern konnten, mit unerhörter Grausamkeit hingeschlachtet. Um eine solche Ausartung der menschlichen Natur zu erklären, genügt es nicht, von der socialen Frage zu sprechen, von dem Gefühle der Unterdrückung und der Verbitternng. Um solcher Verbrechen fähig zu sein, dazu gehärt eine start ausgeprägte, indi. vidu'lle verbrecherische Disposition, und die anarchisti, schen Lehren können nur dort solch? Früchte zeitigen, wo die hässlichsten Leidenschaften bereits vorwalten, wo der Hang zum Verbrechen bereits vorhanden ist. Der grausame Sinn, welchen das Flehen hilfloser Opfer nur zu größerer Wuth anreizt, das hafSerfüllte Auge, welches sich an dem Anblicke von Leichen weidet, das böse herz. in welchem das Wohlwollen und die Menschlichkeit keinen Raum mehr finden — diese Factoren müssen bereits vorhanden sein, wenn revolutionäre Phrasen zu solchen Verbrechen befähigen sollen; das Unheil bergende Gefäß ist bereits fertig und die Ideen halbverrückter oder auch schuftiger Communisten sind nur der Zündstift, welcher dazu dient, um das Ungeheuer zu „adjustieren", und so riefen denn die von Stellmacher und seinen Genossen vollbrachten Morde größeren Schrecken in der Bevölkerung hervor, als eine verheerende Explosion, Die letzten Phasen des Processes gegen Hermann Stellmacher gestalteten sich zu einem erilsten forensischen Drama. Mit beredten Worten kennzeichnete der Staats, anwalt die Gefährlichkeit sowohl als die Haltlosigkeit der Anschauungen des Angeklagten uud die Größe seiner Schuld, Der Vertheidiger sprach „im Namen eines Sterbenden". Was Stellmacher selbst noch vorbrachte, entsprach nicht der Aeußerungsweise eines Menschen, welcher sich mit allem Aufgebote gegen die Verunglimpfung feineS Andenkens wehrt; er sprach von dem Morde an Blöch und von dem Morde an Eifert in Einem Athem, und von beiden Verbrechen sagte er. dass denselben gegenüber es als ein gemeines Verbrechen erscheine, wenn die von ihm mit Vorliebe citierten „Kinder im Mntterleibe" vernachlässigt werden. In würdevoller Weise ermahxte ihn dann der Vertheidiger, da» Urtheil gefasst anzuhören; da er die Rnhe gehabt, anderen das Leben zu nehmen, so werde er wohl auch die nöthige Ruhe finden, um sein eigenes Todesurtheil hinzu-nehmen. Um 12 Uhr 30 Minuten ertönt das Glockensignal ans dem Richterzimmer; die Berathung ist zu Ende. Stellmacher wird vorgeführt, er sieht blass und ruhig aus. Der Vertheidiger sagt ihm: „Hören Sie das Urtheil ruhig an; Sie haben ruhig einem andern den Tod gegeben." Hermann Stellmacher wird schuldig gesprochen des vollbrachten und versuchten Raubmordes an Heinrich Eifert sen.. Heinrich Eifert jun.. Rudolf Eifert und Caroline Verger, des vollbrachten gemeinen Mordes an Ferdinand Blöch, und wurde zum Tode durch den Strang verurtheilt. ilber die ordentliche 3ihung äer Sanäe^ unä Gelver^ammer für Krain an, 8. April 1884 unter dem Vorsitze des Herrn Präsidenten Josef Kuschar und in Anwesenheit des lcmdeMrstlichm Commissars. Herrn t. k. Hof« rathes Rudolf Grafen ChoriMy, und folgender Herren Kammer-Mitglieder: Ottomar Vamberg, Johann Vaumgartner. Pankraz Eichcltcr, Johann Knez, Franz Kollmann, Josef Lozar, Carl Luclmaun, Carl Mally, Michael Palic, Johann Perdan, Franz Peterca, Vaso Petricic, Dr. Josef Potlukar, Josef Ribic, Ferdinand Sajovic, Franz Sark, Franz Soüvan, Jakob «vterbinc und Bartholmä Zitnil. Der Vorsitzende constatiert die Anwesenheit der zur Veschlussfähigkeit erforderlichen Anzahl von Kammermitgliedern, erklärt die Sitzung für eröffnet und bestimmt zu Verificatoren des Sitznngsprotokolles die Herren Carl Luckmann und Franz Soüvan. I. Das Protokoll der letzten Sitzung wird zur genehmigenden Kenntnis genommen. II. Herr Michael Pakic berichtet über die neue Wahlordnung, welche mit nachstehender Zuschrift des hohen k. k. Landespräsidiums vom 2. April 1884, Zahl 793, zugestellt wurde: «Mit Bezug auf den Bericht vom 24. August v. I., Z. 244, mit welchem der Entwurf einer neuen Wahlordnung anher vorgelegt wurde, wird der geehrten Handels- und Gewerbekammer im Anschlüsse ein, nach eingehender Erwägung der im bezogenen Berichte gestellten Anträge vom hohen k. k. Handelsministerium mit dem Erlasse vom 17. Jänner l. I., Z. 37 831 6s 1883, mit einigen Abänderungen genehmigtes Exemplar der neuen Wahlordnung zur Kenntnisnahme und Darnachachtung mit nachstehenden Bemerkungen übersendet: Was die Vertheilung der Mitgliederzahl auf die Handels- und Gewerbesection betrifft, so wurde der im dortämtlichen Entwürfe gestellte Antrag, der Handels-section nur acht, der Gewerbescction hingegen sechszehn Mitglieder zuzutheilen, nicht genehmigt und die bisherige Vertheilung der Mitgliederzahl unter den beiden Sec-tionm beibehalten, indem, wie die geehrte Handels- und Gewerbekammer selbst anerkennt, der Handel für den volkswirtschaftlichen Aufschwung in Krain von großer Bedeutung ist und bisher der Handclsstand immer tüchtige und intelligente Mitglieder iu die Kammer entsendet hat, sonnt keine Ursache vorhanden ist, die bisherige Anzahl der Vertreter des Handelsstandes in der Kammer zu vermindern. Inbetreff der Untertheilung der Handelssection wurde der Antrag der geehrten Handels- und Gcwerbe- kammer, wornach diese Section durch zwei Wahlkategorien gewählt werden soll, und zwar: a) durch jene Handelsleute, welche mindestens 5 st. 25 kr. an l. f. Erwerbsteuer zahlen, und d) durch die übrigen Handelsleute, welche mindestens 2 fl. 10 kr. Erwerbsteuer entrichten, Heil, den sie bieten, ist der pecuniärer größerer Bil' llnleit. Dagegen muss man sich gefallen lasfen, wie Häringe in die Tonne in die Coupe's gepackt zu werben, man muss auf eine schlaflose Nacht in Gesell« >chaft von sieben, möglicherweise unangenehmen Reise« ^sahnen gefasst s^in, mau darf nicht murren, wenn wa» nach dieser Nacht mit steifen, empfindlichen Glied-"'aßen erwacht, mau mufs mit einem bestimmten Zuge 'vttreisen und zurückkehren und hat, wenn ma„ tnesen Hug versäumt, das ausgelegte Geld verloren. Nichtsdestoweniger bieten die Vergnügungszüge "ner zahlreichen Menschenclasse die erwünschte Mög-Weit. von Zeit zu Zeit einen Athemzug frifcher Luft 5U thun. Ihr Publicum sind die kleineren Angestellten, b'e weder Zeit noch Mittel zu einem Landaufenthalte ^er einem größeren Sommerausfluge besitzen, und ^e glücklich sind, auf Tage aus dem Bereiche des Aureaus, des Comptoirs oder des Ladens zu kommen. ??le Vergniigungszüge sind daher meist überfüllt. Auch s)e Bergfexe benutzen mit Vorliebe diefe Züge. Man ^ht bei Abgang derselben immer abenteuerliche Gerten j„ Lodenröcken, Lederhosen, Wildschützenhüten, Angelten Schnürstiefeln und eisenbeschlagenen Vergucken auf den Perrons. Der Vergnügungszug bietet Hnen eine billige Gelegenheit, einen bestimmten Punkt ^' erreichen, von dem aus sie zum so uud so dielten« 3"! irgend eine meist nicht sehr schwer zugängliche ^"gspitze ersteigen, um dann 48 Stunden später mit °°"l erhebenden Bewusstsein heimzukehren, wieder eiu« ??l „droben" gewesen zu sein. Weiter hat es natürlich tN'len Zweck. : Indem wir von den Gcsundheitsreiseuden, die "hraus jahrein von einem Badeorte, von einem klima» 'Heu Curorte zum anderen ziehen, die den Winter enelmähig j„ Nizza uud den Sommer im Engadin auvriugru, ebenso absehen, wie von den Oouuui« ^l^ul-u, dieser fatalsten Sorte von Reisenden, welche die Waggons mit ihren Mustercartons und ihren meist erotischen Aufschneidereien unsicher machen, gelangen wir nun zu den echtesten menschlichen Zug» vögeln, die, im Gegensatze zu ihren gefiederten Genossen, nur einzeln wandern, zu dem fahrenden Volke der Studenten und Künstler, zu den Ferien« und Urlaubsreisenden. Nur sie genießen die ganze Poesie des Neisens. Ob sie nun mit dem Ränzel auf dem Rücken rüstig durch Wald und Feld fchreiten, oder ob sie sich und ihr Glück dem schnaubenden Dampfrosse anvertrauen, sie allein sind frei. Wie sehnsüchtig wild die Zeit der Ferien, des Urlaubs erwartet, wie weise und trunken zugleich wird sie ausgenützt! Man bleibt, wo es Einem gerade gefällt. Der Maler stößt seinen Farbenstock in die Erde als Zeichen der Besitznahme, wo er ein neues pittoreskes Motiv findet, sei es in der Natur, sei es in den Zügen, den Trachten, dem Wesen der Menschen. Der Student fühlt sich von einem stillen „Wirlshaus mit lilhlen Bieren" und einer schlanken blührüden Hebe gefesselt. Der Poet lauscht dem Herzschlag des schlichten Volkes, er notiert sich Volkslieder, er lässt sich in der rauchigen Schenke Dorfgeschichten erzählen, die er vielleicht spät« literarisch verwerten kann. Der junge Beamte, dem der Nctenstaub beklemmend auf der Brust liegt, sucht sich im reinen Aether gesund zu baden. Aber jung muss man sein, um so zu reisen, um diese Reisen ganz genießen zu köunen. Nicht „reif sein", nein, jung feiu ist alles. Mich ergreift immer eine wehmüthige Stimmung, wenn ich fo junge, frohgemuthe Gesellen in die Welt hinaus ziehen fehe, ich muss der dahingeschwundenen Jahre gedenken, in welchen die holdselige Frau Avautiure auch mich hinauslockte in ihr romantisches Zauberland. Junge Zugvögel, Glück auf zur Fahrt! Mögen eure Schwingen erstarken auf dem fröhlichen Zuge, und möget ihr Baumaterial mit heimbringen für euer künftiges Nrst l Jean Loup, der Irrsinnige von Mareille. stoman nach Emile Richebourg von Max von Weißenthurn. (52. Fortsetzung.) 18. Capitel. 3>as Hetjeimms der Varomn. Die Baronin blickte überrascht empor. „Staunen Sie nicht!" fuhr Lagarde fort. „Sie sollen bald alles erfahren. Sie wissen, dass ich der Freund aller jener bin, welche das Schicksal verfolgt. Jean Loup ist eingekerkert worden, obschon er schuld-los an dem Verbrechen ist, dessen man ihn zeiht. Ich habe beschlossen, alles daran zu setzen, um Jean Loup der menschlichen Gesellschaft zuzuführen, und habe das Mittel gefunden, dies zu bewerkstelligen. Um bei meiner schwierigen Aufgabe ans Ziel zu gelangen, habe ich auf die gütige Mitwirkung zweier Persouen gerechnet. Die eine derselben sind Sie, Frau Baronin." ..Ich?" „Ja, Sie und Ihre Fräulein Tochter!" „Mein Herr!" ..Sie werden mit dem Fräulein von Simaise Schloss Vaucourt verlassen und in Epinal wohnen, in einem Hause, in welchem seit gestern auch Jean Louv sich befindet!" Die Baronin erhob sich erregt. Die Anmaßung des Fremden reizte sie auf das äußerste. „Ich bitte Sie, Madame, bleiben Sie ruhig. Wqs ich von Ihnen fordere, däucht Ihnen seltsam, unerfüllbar, doch die Nähe des Fräuleins ist für Jean Loup eine abfolut zwingende Nothwendigkeit. Die Liebe hat schon manches Wunder vollbracht; ich will derselben eine neue Aufgabe stellen." „Ihr Vorschlag ist unerhört!" unterbrach ihn Frau von Simaise empört. Laibacher Zeitung Nr. 134 112t 13. Juni 1««4. gleichfalls nicht genehmigt, weil die Eintheilung iu verschiedene Wahlt'ategorien duch nur den Zweck haben kann, dass sowohl der Kleinhandel als auch der im größeren Maßstabe betriebene Handel seine besonderen Vertreter in der Kammer habe, dnrch die oben beantragte Unterthcilnng aber eine große Anzahl der Kleinhändler in die Gruppe der größeren Handelsgeschäfte gedrängt werden würde, nnd weil anßerdem innerhalb der Handelsseetion die Kategorie des Großbetriebes, wenn sie anch wegen der zn geringen Anzahl von Wahlberechtigten factisch nicht gebildet werden konnte, doch in der Wahlordnung principiell aufgestellt werden soll, dass die mit mindestens 100 fl. besteuerten Handclsunternehmungeu nach § 7, alinen 2, des Gesetzes vom 29. Juni 1808. R. G.'Vl. Nr. 85, das Recht auf Vereinigung in cine solche besou-dere Kategorie haben. Es wurde daher im H 2 bestimmt, dass die Handels-section dnrch drei Wahlkategoricu gewählt werde, welche bestehen: a) aus deujeuigeu Handelstreibenden, welche von dem Handelsgewerbe ciue l. f. Erwerbsteller von mindestens 100 st. ohne Zuschläge entrichten, d) aus denjenigen Handelstreibendcn, welche vom Handclsgewerbe eine l. f. Erwerbsteuer von 8 fl. 40 kr. ohne Znschläge entrichten und nicht zur Kategorie a gchöreu, o) aus den übrigen Handelstreibendcn, welche von dem Handelsgewerbe eine Erwerbsteuer vou mindestens 2 fl. 10 kr. ohne Znschläge entrichten. So lange die erforderliche Anzahl von Wählern zur selbstäudigeu Bildung der ersten Wahlkategoric (I, u) nicht vorhanden ist, wählen die Wahlberechtigten dieser Kategorie mit jenen der folgenden Kategorie (l, d) gemeinschaftlich sechs wirkliche Mitglieder; die dritte Kategorie (I, c;) wählt vier wirtliche Mitglieder. der geehrten Handels- und Gewerbekammer beantrag Untertheilnng gleichfalls nicht genehmigt. Vor allem konnte die Unterlassung der Anfstellm einer besonderen Wahlkategorie für die Bergbautre benden nicht gebilliget werden, weil abgesehen davon, dass die Bergbautreibeudcu seither stets einen besonderen Wahlkörper gebildet haben, der Vergban in Kram eine nicht zn unterschätzende Vedeutnng hat, von den im Kammerbezirke besindlichen 50 Vergbantreibenden an Massengebüren der Betrag von zusammen 2144 fl. gezahlt wird nnd endlich der von der geehrten Hcmocls-^ und Gewcrbekammer angeführte Umstand, dass eine ^ große Anzahl der Vergbantreibenden auch gleichzeitig in der Abtheilung der Großindustrie wahlberechtigt sei, hier nicht als ausschlaggebend angesehen werden kann, indem trotz dieses nur theilweise zutreffenden Umstandes der weitans größere Theil der Vcrgbantreibenden in der Großindnstrie nicht wahlberechtigt ist. Es wnrde daher für die Vergbautrcibenden eine besondere Wahlkategorie beibehalten nnd derselben wie bisher die Wahl von zwei wirklichen Mitgliedern belassen. Anßcrdem wurde im Hiublicke auf die geringe Anzahl jener Gewerbetreibenden, welche im Kammerbezirke an l. f. Erwerbstener 100 fl. nnd darüber zahlen, die von der geehrten Handels- nnd Gewerbekammcr für die Kategorie der Großindnstrie beantragte Anzahl von drei durch sie zu wähleuden Kammermitglieder als zn hoch bemessen befnnden nnd die Anzahl der von dieser Wahlkatcgorie zn wählenden Kammcrmitglicder anf zwei festgesetzt. Ferner wnrdc im § 2 sud I nnd II je ein Passus eingesetzt, welcher die Forderung des § 7, Absatz 2, des Handelskammergesetzcs, wornach der Stenerccnsns für die Wahlberechtigung zum Landtage auch die Kannner-wahlberechtignng begründet, in principieller Weise znm Ansdrncke bringt. Obzwar die Laibacher Kammer mit ihrem Minimalcensns von 2 fl. 10 kr. unter den gegenwärtigen Landtagswahlcensns herabgegangen ist, wird doch anf die Einfügnug des gedachten Passns, welcher sich, dein Gesetze entsprechend, nnnmehr in sämmtlichen Wahlordnungen findet nnd einer etwaigen künftigen Heraosetznng des Landtagswahlcenfus Rechnnng trägt, Wert gelegt. Feruer hat in der Aufzählung der zur Handels-resp. Gewerbescction gehörigen Gewerbezweige insoferne eine Rectification platzzugreifeu, als uuter deu Handelsgewerben anch das Speditionsgeschäft (vor dem Commif-sionsgeschäfte) anzuführen wäre, wogegen bei der Gcwerbc-section die Eingangsworte «die Gewerbe der Urprodnc-tion ans der Land- uud Forstwirtschaft sowie aus dem Mineralreiche» zn entfallen haben, dagegen am Schlnfse die Worte «endlich den Vergban» anfzunehmen sind. An den U 3 bis 13 sind gegenüber dem mit dem hohen Handels-Ministerialerlasse vom 9. Jänner 1883, Z. 38 893 (intimiert mit h. o. Znschrift vom 20. Jänner 1883, Z. 152/l>r.), Hinansgegebenen Normalstatnte einige Modificationen vorgenommen worden, welche fich im Verlaufe der Verhandlungen über die Wahlordnungsrevision als erforderlich herausgestellt haben. Insbesondere " gilt dies von den Normen der Hß 8 und 9, betreffend ^ die Rücksendnng der ausgefüllten Stimmzettel sammt Legimitationstarten seitens der Wahlberechtigten an die lg Wahlcummission. l- In dieser Beziehung wurde nnter Würdigung der gegen die Eignuug aller Gemeinden als obligatorische Vermittlnngsorgane erhobenen Bedenken eine Aenderuug der ursprünglichen Bestimmungen in dem Sinne con-cediert, dass nur die Gcwerbsbehördcn für die Rücksendnng der Wahlpapicre seitens der Wähler au die Wahlcommission eine nicht zu umgehende Zwischcninstanz bilden, während es den Wählern freigestellt bleibt, ihre Stimmzettel nebst Legitimationskarten anf beliebigem Wege (dnrch die Postanstalt, die Steuer- oder Gemeindeämter n. s. w.) an die Gewerbsbehörde erster Instanz gelangen zn lafsen. Das hohe k. k. Handelsministerium erwartet vou diesem Vorgange, welcher nnnmehr als endgiltig normiert zu betrachten ist, eine Gewährleistung für'die'Correctheit des Wahlactes. Der von der geehrten Handels- und Gewerbekammer vorgeschlagene Zusatz zum § 8, alinoa, 7. wurde als uicht opportnu abgelehnt, dem zn alinea 5 dieses Pharagraphen beautragteu Znsatze im § 9 entsprechende Rcchnuug getragen. Es wird demnach die geehrte Handels- und Gewerbekammer iufolge des vorcitierteu Erlasses des hoheu k. k. Haudelsmiuisteriums vom 17. Jänner 1884, Z. 37831, ausgefordert, eiu mit dein beiliegenden Exemplare über-eiuftimmeudcs Pare ihrer ueuen Wahlordnung binnen 8 Tagen anher vorzulegen, damit solche dem hohen k. k. Handelsministerium zur Beisetzung der Geuehmigungs-clausel unterbreitet werde. Das auruheude, vom hohen k. k. Handelsministerinm adjustierte Exemplar der Wahlordnung ist hiebei gleichzeitig wieder anher beizulegeu.» Die geuehmigte nsns Matzlorönnng lautet: § 1. Die Handels- nnd Gcwcrbekammer in Laibach besteht ans 24 wirklichen Mitgliedern, welche in Scc-tionen eingetheilt sind, nämlich: I. die Handelssection; II. die Gewcrbesection, in welch' letztere anch die Angelegenheiten des Bergbanes gehören. In der Section I sind 10 Mitglieder. In der Section II sind 14 Mitglieder. Von den Mitgliedern der Kammer müssen im Standort der Kammer sesshaft sein: 1.) aus der Handelssection 6; 2.) ans der Gewerbe-section 8. § 2. I. Die Handelssection nmfasst alle Handelsgewerbe, nnd zwar zunächst den Handel mit Vieh, landwirtschaftlichen Prodncten, Brenn-, Ban- lind Zeng-hulz, Kohlen aller Art, Coaks und Torf, Erden, Stemm uud Erzeu, Metallen lind Metallwaren, Maschinen aller Art, Thon- nnd Glaswarcn, Holz-, Knrz- nnd Galanteriewaren, Seide uud dereu Gespinsten, Schafwolle Ulld dereu Gespiusteu, Banmwolle uud dereu Gesumsten, Flachs, Hanf, Inte nnd deren Gespinsten, Geweben au6 "lkA^^^s^"ch..^"'.^i5'^^ Papieren, Comptoir-, Vnrean-, Zeichner- und Maler-rcquisiteu, Zucker-, Spezerei- uud Materialwaren, Ess-wareu und Getränken aller Art, Oel, Fetten uud Ve-leuchtuugsmaterialien, Drogueu und Farben, gemischten Waren, Lebensmitteln nnd Hansgeräthen, Artikeln der Trödelei, Abfällen; ferner: den Bnchhandcl, den Knnst-nnd Mufikalieuhaudcl, deu Autiquariatshaudel, die Zei-tuugsexpcditiou nnd den Zeituugsverkauf, das Buch-uud Mnsikalieugeschäft, das Vanqnier- nnd Wechslergeschäft, das Speditions-, Commissions- uud Agentie-geschäft, das Stellenvcrmittlnngsgeschäft, das Annonccn-und Inseratengeschäft, die Anfbewcchrungsanstalten (Lagerhäuser n. s. w.), das Leihgcschäft von Motoren nnd M' schiuen, die Banken, die Sparcasscn, die Pfandleih' anstalten, die Versichernngsanstalten, Transportgewerbc, Eisenbahnen n. s. w. Die Handelssection wird dnrch drei Wahlkategoricn (Wahlkörper) gewählt. Dieselben bestehen ans: a) denjenigen Handelstreibcnden, welche von dem Handelsgewerbe eine l. f. Erwerbsteller vou mindestens 100 fl. 'jährlich ohne Znschläge entrichteu (Großhandel l8 7, Absatz 2, des Gesetzes vom 29. Inni 1868, Nr. 85 R. G. Bl.)); „Und dennoch melden Sie meine Bitte, die ich an Sie stelle, nicht abschlagen, ich bin dessen gewiss!" «Mein Herr!" „Als Sie sich von ihrem Gatten trennten, war die Ueberraschung. welche alle Ihre Freunde empfan« den, keine geringe, denn nichts hatte auf eine so plötzliche Lösung schließen lassen. Herr von Simaise halte sich seines schmählichen Benehmens in keiner Weise geschämt. Sie waren tief unglücklich, doch bereits seit drei Jahren waren die Verhältnisse derart gewesen und im Interesse Ihrer Kinder hatten Sie stets die größte Resignation an den Tag gelegt. Man halte somit alle Ursache, anzunehmen, dass nicht allein das scandalöse Benehmen des Herrn von Simaise es sei, welches Ihre plötzliche Abreise veranlasste. Was mich betrifft, gnädige Frau, so habe ich die unumstößliche Ueberzeugung, dass Sie irgend eine Entdeckung gemacht haben, welche Ihre sofortige Trennung zur Nothwendigkeit hatte!" Frau von Simaise blickte mit allen Zeichen jähen Erschreckens auf den Sprecher. „Wollen Sie mir mittheilen, was Sie entdeckt haben. Frau Baronin?" «Mein Herr!" .»Ah. ich begreife, welchen Kampf Sie im gegenwärtigen Augenblick kämpfen müssen und wie schwer es Ihnen wird. mir zu antworten, aber ich mnss wissen, Wie weit Sie unterrichtet sind. Ich will Ihnen Ihre Aufgabe erleichtern und versichere Sie, dass ich alle Geheimnisse des Freiherrn von Simaise kenne!" „Herr — wer ftnd Sie?« rief die Baronin be« stürzt aus. . . ..Ich habe es Ihnen beretts mitgetheilt. Ich bin Ihr Freund, ich liin der Rächer armer Opfer! Glau. ben Sie mir, wenn ich nicht Mitleid empfunden hätte für Sie und Ihre Tochter, der Freiherr von Simaise befände sich bereits seit einem Jahre im Bagno!" Die arme Frau stieß einen Schrei aus und sank halb leblos in die Kissen zurück. „Sprechen Sie immerhin mit rückhaltloser Offenheit, Fran Baronin, ich bin überzeugt, dass Sie nicht alles wissen, und was Sie nicht wissen, das werde ich Ihnen mittheilen. Haben Sie von einem Verbrechen reden hören, welches in Blaincourt verübt wurde unter sehr geheimnisvollen Umständen, zu derselben Zeit etwa, als Sie selbst nach Vaucourt sich zurückzogen?" „Ja." hauchte die Baronin. «Die Urheber dieses Verbrechens sind unbekannt geblieben, auch wer das Opfer gewesen, weiß man nicht. Ahnen Sie nicht, wer es gewesen, der die Clen-den bewaffnet hat, welche der strafenden Behörde entgangen sind?" „Entsetzlich!" wehklagte die Baronin. ..Das Opfer hieß Charles Chevly!" „Ich habe seinen Namen nicht vergessen! Ohne es zu wollen, bin ich es gewesen, der ihn den Mördern in die Hände geliefert hat." „Wieso?" „Ich muss also sprechen, mein Herr?" «Ja, es muss sein!" Die Baronin fuhr sich langsam mit der Hand über die Stirn, dann hob sie an: „Eines Tages kam ein junger, gut gekleideter Mann nach dem Palais Simaise und verlangte, meinen Mann zn sprechen. Als man ihm mittheilte, dass der-selbe abwesend sei, wollte er mich sehen. Ich empfieng ihn, er theilte mir mit, dass er Charles Chevry heiße und mit seiner Frau aus Indien komme. Erst seit wenigen Tagen halte er sich in Paris auf. „Meine Frau und ich," sagte er, „verdanken unser ganzes Glück dem Herrn Marquis von Cha-marande und seiner Gemahlin!" Ich glanbte anfangs, er spreche von der Mutter meine» Gemahls, welche in erster Ehe einem Marquis von Chamarande vermählt gewesen war. Doch dcr Besucher ließ mich nicht lange im Unklaren. Ich war nicht wenig überrascht, zu vernehmen, dass der Ma^ quis von Chamarande, der ältere Stiefbruder meines Gemahls, welcher zur See mehrere Jahre zuvor ge" stmben war, sich in Batavia vermählt haben sollte. Da mein Gemahl nie zu mir davon gesprochen hatle, so hegte ich bezüglich dieser Angabe einigen Zweifel, doch Herr Chevry zeigte mir einen vollständig legale" Trauschein. Ich war verwirrt. Herr Chevry theilte mir mit, dass der Marquis von Chamarande, nach' dem er einen bedeutenden Theil feines Vermögt flüssig gemacht, in demselben Jahre, in welchem del Tod ihn ereilt, seine junge Frau nach Frankreich gt" führt hätte, wo er sich bleibend habe niederlasst" wollen. «Seit dem Tode des Marquis." fuhr Char^ Chevry fort, „haben wir mehrere Briefe an die M^ qnise geschrieben, sie blieben unbeantwortet. Wir ri«' teten ein Schreiben an den Herrn Baron von Simai!^' auch dieses fand leine Erwiderung. Wir empfand?' lebhafteste Besorgnis hinsichtlich der Mavqmse """ beschlossen deshalb endlich, als Jahr um Jahr vn gieng, ohne dass an uns eine Nachricht gekom«'^ wäre, unfer Handlungshaus aufzulösen, und schW« uns ein, um in Frankreich selbst nachzuforschen, W" aus der Marquise von Chamarande geworden >^. Wir kamen hierher, aber alle unsere ErlundiM^ blieben nutzlos. Man hat hier n emals von der Pi" quise von Chamarande reden hören. Aber was ^»^ « bar erscheint, ist, dass die Vermögensverhältnisst ^« Herrn von Simaise eines wesentlichen Aufschw""^, stch erfreuten von dem Moment an, in welchen' >o V'Uder gestorben war. Was lässt sich darans schl'^ f, Ich lenssne nicht. Frau Baronin, dass ich den ^ ^ dacht schöpfe. Herr von Simaise hulic die 2""","^ verschwinden lassen, um sich ihres Vermögens 3" mächtigen." tForlsrtzung folgt.) Laibachcr Zeitung Nr. 134 N25 13. Juni l««4. l)) denjeiligen Handelstreibenden, welche uoil dem Handelsgewerbe eine l. f. Erloerbsteiler im Mindest-l'ctrage von 8 fl. 40 kr. jährlich ohne Zuschläge zahlen und nicht zur Kategorie -l, gehören; c) den übrigen Handelstreibenden, welche von dem Handelsgewerbe eine l. f. Erwcrbsteuer von mindestens 2 fl. 10 kr. ohne Zuschläge jährlich zahlen. Jedenfalls genügt die Entrichtnng des dem Minimalcensns für die Wahlberechtigung zum Landtage gleichkommenden Betrages Ml jährlicher, von einem Handelsgewerbe in der betreffenden Gemeinde gezahlter l. f. Erwerbsteuer, nm die Wahlberechtigung in dieser Wahlkategorie (Wahl-törvcr <; der Handelssection) zu begründen (H 7, Absatz 2, des Handeskammergesetzes). So lange die erforderliche Anzahl von Wählern zur selbständigen Vilduug der ersten Wahlkategorie (l. n) nicht vorhanden ist, wählen die Wahlberechtigten dieser Kategorie mit denen der folgenden Kategorie (!, I») gemeinschaftlich 6 wirkliche Mitglieder; die dritte Kategorie (!, e) wählt 4 wirkliche Mitglieder. II. Die Gewerbesection nmfasst die gewerbliche Industrie, lind zwar: die Erzeugung von Metalle» uud Nietallwaren, Maschinen, Werkzeugen, Apparaten, Instrumenten nnd Transportmitteln, Steinen nnd Erden, Thon- und Glaswaren, Holz-, Vein-, Kantschnk- und Guttaperchawareu, Leder, dann von Leder- nnd Pelzwaren, sowie die Fabrikate aus Borsten, Haaren nnd Federn, Gespiusteu nnd Geweben aller Art, desgleichen von Artikeln des Tapezierergewerbes, Bekleidnngs- nnd Pntzwaren, Papier nnd Papierwaren, Nahrungs- nnd Genussmitteln, chemischen Prodneten aller Art, anch von Prodneten der Ballgewerbe, sowie der polygraphischen nnd Kuustgewerbe; ferner nachfolgende Gewerbe, als: Hotels, Gasthöfe. Gastwirtschaften, Speise- nud Tchankwirtschaften, Restaurants, Cafes, Gar- nnd Volksküchen, Fleischer, Bade-Anstalten, Barbiere nnd Frisenre, Theaterunteruehmer, Waginhaber n. s. w., endlich den Bergbau. Die Gewcrbesection wird durch drei Wahlkategurien (Wahlkörper) gewählt. Dieselben bestehen ans: n) denjenigen Genierbetreibenden, welche von dem Gewerbsbetriebe eine l. f. Ernierbsstener ohne Zuschläge vou mindestens NX) sl. jährlich entrichten (Großindustrie s§ 7, Absatz ^, des Haudelskamlnergcschesl); !i) denjenigen Gewerbetreibenden, welche von dem Gewerbebetriebe eine l. f. Erwerbsteuer ohne Znschläge '^ Mindestbetrage von 2 fl. 19 kr. zahlen nnd nicht 6ur Kategorie a gehören; <) den Vergbantreibenden, welche von dein Be triebe des Bergbaues eine Massengebür ohne Zuschläge von mindestens 4 fl. 20 kr. jährlich entrichten. Jedenfalls genügt die Entrichtung des dem Mim-'»aleensus für die 'Wahlberechtignng zum Landtage gleichkommenden Betrages an jährlicher, von einem Gewerbebetriebe in der betreffenden Gemeinde gezahlter l. f. Erwerbsteuer oder vou eiuem Bergbane gezahlter Ncassengebür, nm die Wahlberechtignng in der Wahl-tategorie (Wahlkörper) d, respeetive e der Gewerbe-srction zu begründen (tz 7, Absatz 2, des Handelskammer-«csetzes). Die Wahlkategorie II, a wählt 2 wirkliche Mitglieder, , » II, b ' 10 » » » II, c » 2 » » zusammen 14 wirkliche Mitglieder. N 8. Die öffentlichen Gesellschaften werden in jene ^ahl'kategorien eingetheilt, in welche das Unternehmen, ^'ni sie angehören, nach dem Stenereensns fällt. Diejenigen Personen, welche als Vorstände oder Direetoren eommerzielle oder industrielle Aetieunuter-»ehuiuugen leiteu, üben das Wahlrecht in jener Kate-M'ie aus, iu welche das von ihnen geleitete Unter-»ehmen gehört. H 4. Jeder Wahlberechtigte wählt nnr in der Wahlkategorie (Wahlkörper), welcher er angehört (F 2). Wer in mehreren Wahltategorien (Wahlkörpern) wahlberechtigt ist, kann nnr iit einer derselben sein Etimmrecht ansnben, und es steht einem solchen Wähler sn'i, sich zn erklären, in welcher Wahlkategorie (Wahl-kbrprr) er das Wahlrecht ansüben will (i; 7, Absatz 5, ^^ Handelskammergesetzes). Der in mehreren Wahlkategorien Wahlberechtigte wird, wenn er sich nicht für die eine oder die andere ^ategurie erklärt, in diejenige Kategorie eingereiht, in welcher er die höhere Stener zahlt. Jede Wahlkategorie (Wahlkörper) wählt selbständig "le anf sie entfallende Zahl von wirklichen Mitgliedern (8 9, Abfatz 2, des Handelskammergesetzes). Eine Cnmnliernng der Stimmen verschiedener ^ählerkategorien findet nicht statt G l), Absatz 8, des Handelskanmiergesetzes). § 5. Aetiv wahlberechtigt sind jene Mitglieder des Handels- nnd Gewerbestandes, welche im Vollgennss b.n bürgerlichen Rechte sind nnd im Bezirke der Kammer sUtc Handlung, ein Gewerbe oder einen Bergbau selbständig oder' als öffentliche Gesellschafter (nach Maß-!Mc der Artikel «5 nnd 99 des Handelsgesetzbuches) treiben; dann jene Personen, welche als Vorstände oder Direetorcn eommcrzielle oder industrielle Aetien-nnternehmnngen leiten (i; 7, Absatz I, des Gesetzes vom 29. Inni 1808, R. G. Vl. Nr. 85), wenn von den aufgeführten Unternehmnngen der im 8 7, Abfatz 2, des citierten Gesetzes, respective im 8 2 der gegenwärtigen Wahlordnung bezeichnete Stcncrbetrag entrichtet wird. Die Entrichtung der Massengebür wird bezüglich der Begründung des Wahlrechtes uud der Eintheilnng in die 'Wahlkategorien (Wahlkörper) der Erwerbsteuer-leistnng gleich gehalten. Wenn Frauen oder solche Personen, die nnter Vormnndschaft oder Enratel stehen, im Allcinbesitze eines Geschäftes sich befinden, so übt das Wahlrecht in ihrem Namen der Geschäftsleiter ans (§ 7, Absatz 4, des Handelskammergesetzes). Gewerkschaften, Fabriks- nnd Handelsgesellschaften, Vereine, gemeinschaftliche Privilegieninhaber uud alle derlei Colleetivpersonen siud nur zur Abgabe Einer Wahlstimme berechtigt. Das Wahlrecht wird dnrch diejenige Person ausgeübt, welcher nach Gesetz oder Statnt die Vertretnng des Unternehmens zusteht. Passiv wahlberechtigt sind jene Mitglieder des Handels- nnd Gewerbestandes, welche österreichische Staatsbürger sind, das 30. Lebensjahr znrückgelegt haben, seit mindestens drei Jahren die Erfordernisse für das aetive Wahlrecht besitzen nnd ihren regelmäßigen Wohufitz im Bezirke der Kammer haben. Alisgeschlossen vom aetiven nnd passiven Wahlrecht sind diejenigen Personen, welche nach den bestehenden Gesetzen von der Ansnbnng des aetivcn nnd passiven Wahlrechtes in der Gemeinde ausgeschlossen ind (H 7, Absatz 10, des Handelskammergesetzes). Anßerdem sind von der Wählbarkeit ausgeschlossen: Kanflente, welche in Eonenrs verfallen sind, insolange sie nicht die Wiederbefähignng erlangt habeil 18l>9).' tz l). Die Bcrnfung der wirklichen Kammermitglieder erfolgt dnrch directe Wahl. Die wirklicheil Mitglieder werden auf 6 Jahre gewählt. Nach Ablauf von drei Jahren tritt am 31. Dezember die Hälfte der Mitglieder nach der Reihenfolge des Dienstalters ans und wird durch ueue Wahlen ersetzt. Bei gleichen, Dienst-alter entscheidet über den Austritt das Los. Die Ans-tretenden sind wieder wählbar. Sollten während der Dauer einer Wahlperiode eine oder mehrere Mitgliederstellen in Erledigung kommen, so beruft die Kammer jene als wirkliche Mit-illicdl'l' ein, wl'lcho lni dl>r l^tcn Wahl die lin-islVil Stimmen nach den Erstgewählten i» der betreffenden Kategorie erhalten haben, Die so Einbernfenen fnn-qieren nnr bis zur nächsten Wahlperiode (tz tt des Handelskammergesetzes). §7. Znr Einleitung nnd Durchführung der Wahlen wird durch die politische Landcsbehörde gleichzeitig mit der Ausschreibung der Wahl eine Wahleommission bestellt. Den Vorsitz in der Wahleommission führt ein vom Handelsminister ernannter Eommissär. Die Wahleommission besteht ans einem Mitgliede des Gemeinderathes in Laibach nnd ans sechs Vertretern der Kammer, von denen zwei der Handelsseetion nnd vier der Gewerbeseetion angehören, nud ans einem Schriftführer (H 8 des Handelskammergesetzes). Sowohl das Mitglied des Gemeinderathes als auch die Vertreter der Kammer werden dnrch die politische Landesbehörde als Mitglieder der Wahleommission bestellt. Dem Gemeinderathe nnd der Kammer steht es zu, diesfalls ihre Vorschläge an die politische Landesbehörde zn erstatten. Im Falle ,der Anflösnng der Kammer (tz 23 H. K. G.) werden von der politischen Landesbehörde einige Vertrauensmänner des Handels- uud Gewerbestandes des Kammcrbezirkcs in die Wahleommission berufen. Die Commission führt den Titel: K. k. Wahl-cummission für die Handels- und Gewerbekammer in Laibach. Alle dieser Wahlcommission zustehenden Entschei-dnngen sind endgiltig. Die politischen Verwaltnngsbehörden nnd die Ge-memdevorstehnngen des Kannnerbezirkes sind verpflichtet, die Wahleummission bei der Dnrchführnng der Wahlgeschäfte wirksam zu nuterstützen. Die Commission amtiert im Locale der Handels-und Gewerbetammer in Laibach. Die Kannner hat das nothwendige Hilfspersonale znr Verfügnng zn stellen. Die Kosten der Wahl werden ans dem Kammcr-bndget bestritten. H 8. Die Wahlcommission verfasst anf Grund der von der Kammer geführten Register, nnd falls die Kammer anfgelöst ist (8 23 H. K. G.), eventuell anf Grundlage der zu Gebote steheuden amtlichen Behelfe, nach den einzelnen Wahlkategorien (Wahlkörpern) die Listeil der Wahlberechtigten, welche Vor uud Zunamen, den Gewerbszweig der Wahlberechtigten, den Standort des Unternehmens und die Stcucrleistuug zn enthalten haben, nnd legt dieselben unter Festsetzung einer Fallfrist von 14 Tagen zur Anbringung allfälliger Einsprüche öffentlich, nämlich bei den f. k. Stenerä'mtern nnd dem Stadtmagistrate in Laibnch, anf. Ueber diese Einsprüche entscheidet die Wahlcom-mission nnd gibt ihre Entscheidung den Neclamanten bekannt. Anf Grund der berichtigten Wählerlisten fertigt die Wahleommission die Legitimationskarten nebst den Stimmzetteln für den Wahlact aus nnd sendet diese mit der Wahlausschreibnng den Wahlberechtigten zn (H 8 H. K. G.) Die Wahlausschreibnng hat die Anzahl der zn wählenden Mitglieder nach den einzelnen Wahltategurien (Wahlkörpern) sowie die Angabe zn enthalten, an welchem Tage nnd zn welcher Stunde die Wahlhandlnng vor der Wahleommission durch mündliche Abstimmung oder persönliche Abgabe der ausgefüllten Stimmzettel stattfindet (H 9 H. K. G.) nnd zu welcher Stunde diese Stimmgebuugen geschlossen werden. Außerdem ist in der Wahlansschreibnng der Tag anzngeben, bis zn welchem im Falle der Wahl dnrch Einsendung der von den Wählern nnterschriebenen Stimmzettel (H 9 H. K. G.) die ausgefüllten nnd nnterschriebenen Stimmzettel sammt den Legitimationskartell bei der Gelverbebehörde erster Instanz (Bezirtshanpt-mannfchaft, beziehungsweise Magistrat nnd Gemeindeamt der Städte mit eigenem Statnt) des Standortes der Unternehmung eingelangt sein müssen. Die Wahlen der Handels- nnd Gewerbeseetion, beziehnngsweise der einzelnen Wahlkategorien (Wahl-körver) derselben können in angemessenen, von der Wahleunimission zn bestimmendeil Zwischeuräumen vorgenommen werden (H 9, Absatz 3, des Handelskammergesetzes). Der Wahltermin ist ill einer solchen Weise festzusetzen, dass die Zwischenzeit bis znm Scrntinium, znr Abgabe der Stimmzettel lind znr Einseuduug derselben an die Wahlcommission (5 9) ausreicht. Die Znseiidung der Wahlausschreibung nebst den Stimmzetteln und Legitimatiouskarlen hat durch die Wahleommission im Wege der Gewerbebehörde erster Instanz in der Art zu geschehen, dass nach Maßgabe des Standortes der Unteruehmung der Wahlberechtigten die obigen Drucksorten nach Gemeinden geordnet nnd nnter Beigabe von nach Gemeinden ausgefertigten Con-signationen den bezeichneten Gewerbsbehördcn übermittelt nnd von diesen an die Wahlberechtigten gegen Zuslellungsuachweis, uud zwar iu Städten mit eigenen Statuten unmittelbar, sonst aber im Wege der Gemeindeämter, ^iigeslcllt werden. tz 9. Die Wahl geschieht öffentlich, nnd zwar nach dem Willen des Wählers entweder n) dnrch mündliche Abstimmung oder l>) durch versöuliche Abgabe der aus-gefüllteu Stimmzettel vor der Wahlcommissiou. oder (>.) mittelst Einsendung der vom Wähler unterschriebenen Stimmzettel im Wege der Oewerbsbehörde erster Instanz niiter Abgabe, beziehungsweise Beilegung der Legitima-tioustarte. Die Stimmzettel können offen oder verschlosseil abgegeben oder eingesendet werde». Verschlossene Stimmzettel müssen von außen mit dem Namen des Wählers versehen sein. Diejenigen Wahlberechtigteil, welche ihr Wahlrecht dnrch Einseuduug des ausgefüllten nnd nnterschriebeiien Stimmzettels (Absatz 1, xnl» c) ausübeu, haben ihre Stimulzettel nebst den Legitimatiouslarten binnen des festgesetzten Termines bei der Gewerbsbehörde erster Instanz des Standortes der Unternehmung abzngeben oder an dieselbe eiuzuseuden. Diese Eiiiseudung kaiin dnrch Vermittlung der k. k. Postanstalt, der t. k. Steuerämter oder der Gemeindeämter sowie dnrch eigene Voten erfolgen. Nach dem festgesetzten Termine bei der Oewerbsbehörde einlangende Stimmzettel sind nicht mehr anzunehmen. Die Gewerbsbchörde erster Instanz leitet die eingelangten Stimmzettel sammt Legitimationskarten, nach Gemeinden geordnet nnd nnter Anschluss der im H 8 bezeichneten Consignationen, an die Wahlcommission zn Handen des Obmannes derselben. Die Gemeindeämter haben bei Wiedervorlage der im t< 8 bezeichneten Cousiguatiouen an die Gewerbs-behö'rde erster Instanz die Zustellungsuachweise beizn-schließen nnd die nnbestellbaren Sendungen an diese Behörde zurückzuleiteu. Der Gewerbsbehörde erster Instanz obliegt die Niick-sendnng der nnbestellbaren Sendungen an die Wahlcommissiou, ß 10. Die Beförderuug der obigen Drnckforten (Legitimatiouskarten, Stimmzettel, Wahlansschreibung) sowie aller Eingaben der Wahlberechtigten an die Wahleommission erfolgt dnrch die Post portofrei, wenn sie anf der Adresse den Beisatz: «In Wahl-angelegenheiten der Handels- nnd Gewerbekammer zn Laibach' enthalten (tz 22, Absatz 1, des HandelskaiN' mergesetzes). ' H 11. An dem festgesetzten uud den Wählern kundgemachten Tage iiimnlt'die Wahleoulmission das Scrn-tininm vor. Während des Serutininms einlangende Laibacher Zeitung Nr. 134 1l2l» 13. Juni 1884. Stimmzettel werden nur dann berücksichtigt, wenn sie bei der Gewerbebehörde rechtzeitig abgegeben worden sind (i; 8, Absatz 5). Die eingesendeten oder persönlich abgegebenen, verschlosseneil Stimmzettel sind erst nach Beendigung der persönlichen Stimmabgabe von der Wahlcommission vor Beginn des Scrntininms zn eröffnen. Unter den für die bezügliche Wahlkalegorie (Wahlkörper) Wählbaren entscheidet die relative Stimmenmehrheit ; bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das vun einem Mitgliede der Wahlcummission gezogene Los. § 12. Die Wahleommission prüft die Giltigkeit der Wahlen nnd macht das endgiltige Ergebnis des Wahlactes amtlich bekannt. Die gewählten Mitglieder werden vun der auf sie gefallenen Wahl dnrch die Wahleommission verständigt. Ist binnen acht Tagen, vom Tage der ansgcwie-senen persönlichen Verständigung all gerechnet, voll einein Gewählten die Erklärung über die Annahme bei der Wahlcummission nicht eingelangt, so wird derjenige als gewählt angesehen, welcher nach ihm in derselben Wahl-tategorie (Wahlkörper) die meisten Stimmen erhalten hat. Die gewählten Mitglieder sind unter Angabe ihrer Wahlkategorie (Wahlkörper) von der Wahleommission im Wege der k. k. politischen Landesbehörde dem Han^ delsministerinm anzuzeigeu. tz 13. Der Haudelsminister bestimmt Tag nnd Stunde der Eröffnung, beziehungsweise Constitniernng der nengcwä'hlten Kammer. Die Eröffnung erfolgt dnrch einen Bevollmächtigten dieses Ministers, der sodann den Vorsitz dem an Lebensjahren ältesten Mitgliede der Kammer übergibt. 5 » 5 Herr Kammerrath Johann Baumgartner macht die Vemerknng, dass man bei der Berathung dieses Gegenstandes in der Seetion die Behauptung aufstellte, dass es jetzt unmöglich fei, mit Hinblick anf den Handels-Ministerialerlass eine nochmalige Aenderung der nenen Wahlordnnng vorzunehmen. Er ist jedoch der Anficht, dafs eine solche Auslegung des Ministerial erlasses nicht die richtige sei, da das hohe k. t. Handels' Ministerinn: in der Prager Handels- nnd Gewcrbe-kammer eine besondere Kategorie fiir den mittleren Gewerbestand eingeführt wiffen wollte. Das sei zu billigen, denn in der Kammer müssen alle Kategorien der Handels- nnd Gewerbetreibendell vertreten sein, was jedoch nach der nenen Wahlordnnng nicht zutrifft. Es solle noch eine andere Kategorie eingeführt werden, welche den Zweck hätte, dafs jene, die eine höhere Er-wcrbsteuer entrichten, nicht mit den Kleinhändlern und Kleingewerbetreibenden zusammen wählen würden. Der Redner begrüßt freudig deu Theil des Ministerial erlasses, mit dem eine besondere Kategorie für den Großhandel eingeführt wird, und stellt den Antrag: Die nene Wahlordnnng ist derart zn ändern, dass die zweite Kategorie der Haudelstreibenden, welche jährlich au l. f. Erwerbsteuer ohue Zuschläge eiuen Betrag vou 21 ft. entrichten, zwei Kammermitglieder wählen solle; in der dritten Kategorie wären jene Handelstreibenden, welche jährlich mindestens 8 fl. 4l) kr. an l. f. Erwerb-stener ohne Zuschläge zahlen, wahlberechtigt; in der viertelt Kategorie sollen jene, die jährlich mindestens 2 fl. 10 kr. an l. f. Erwerbstcner ohne Zuschläge entrichten, ihr Wahlrecht ausüben. Herr Kammerrath Dr. Poklukar erwähnt, dass das h. k. k. Handelsministerium auf die von der Kammer gestellten Anträge wohl keine Rücksicht genommen hat, jedoch könne er sich jetzt nicht der Hoffnung hiugebeu, das hohe k. k. Haudelsministerinm werde seinen Erlass widerrnfen. Sollte die geringste Hoffnung vorhanden fein, dass eine Modifieieruug der bestätigten nenen Wahlorduung zu erzieleu wäre, fo hätte er auch einige angemessene nnd ; da er jedoch vollkommen überzeugt sei, dass dies mit keinem günstigeu Erfolge gekrollt werden würde, so könne er auch uicht fiir nene Anträge auf Abänderung der nenen Wahlordnnng stimmen. Herr Hofrath Graf Chor ill sky bemerkt, dafs man sich mit Hinblick anf den hohen Ministerialerlass jetzt wohl nicht in weiteren Debatten über die Abänderuug der nenen Wahlordnnng ergehen kann, da das hohe k. k. Handelsministerium die ueue Wahlordnung mit einigen wesentlichen Modificatiuueu bestätigt hat lind jetzt nur mehr ein mit dem stimmendes Pare der nenen Wahlordnnng abverlangt, llill demselben die Genehmignngselausel beiznfügen. Herr Kammerrath Karl Lnckmann drückt seine Verwuuderuug über die Aeußerung des Herrn Regie-rnngsvertreters aus; cr und seine Parteigenossen können unmöglich diese Ansicht hegen, sie seieu 'vielmehr überzeugt, dass es noch minier möglich sei, sich zu äußeru, iu welchen Abschnitten der neuen Wahlordnung die Ansichten der Kammer nut denen dcs hohen f. t. Handelsministeriums uicht übereinstimmen. (5r könne "sich nicht dafür erwärmen, dass jene, welche jährlich nur 2 fl. 10 kr. an l. f. Erwerbsteuer ohne Zuschläge e,lt richten, das Wahlrecht lMeil; es gebe keine wirklichen Handels- und Gewerbetreibenden, die eine solche Erwerb- steuer entrichten, eine solche Erwerbsteller zahlen fast nnr Trödlerinnen, die keine Gcschäftsleiter haben. Es wäre doch nicht angemessen, dass in der Kammer, ill der die Interessen der Einzelnen gewahrt werden sollen, jene, die jährlich 52 fl. 50 kr. an Erwervstener zahlen, lllit jenen, die unr 2 fl. 10 kr. Erwerbstener jährlich entrichten, in einer Kategorie das Wahlrecht ausüben sollen. Cs wäre doch nicht angezeigt, dass bei deu Wahleu ill die Kammer die Schnapsverkänfer das cnt-fcheidende Wort hätten. Die Gegellpartei strebe unr ans politifchen Rücksichten nach der Erweiterung des Wahlrechtes anf jene, die jährlich 2 fl. 10 kr. an l. f. Erwerbstencr ohne Znschläge entrichten; um jedoch zn erzielen, dass jeder Censns in der Kammer seine Vertreter hätte, müsse man in dieser Richtung an der nenen Wahlordnnng einige Abänderungen vornehmen. Herr I. Banmgartn er behanptet, dass man das Wort «Eilwernehmcn» nicht richtig auslege; die ungarische Rcgieruug ist in der Anslcgnng dieses Wortes derselben Ansicht wie er nnd seine Parteigenossen. Der Neder spricht sich fiir die Abänderuug der ueuen Wahl-ordnnng alls, da es ja doch kein Verstoß wäre, wenn man das Anstichen nm einige Abänderungen stelle. Herr Dr. Poklnkar kann nicht genng seiner Ver-wundernng Ansdrnck geben über das jetzige Benehmen nnd über die Ansichten der Gegenpartei, die jetzt das «Einvernehmen» ganz anders anslegen will, als wie sie es seinerzeit anslegte, als cs sich um die Wahl der Landcsvertreter in den Landcsschulrath handelte; damals behaupteten nämlich die Gegner und die sogenannte liberale Regicrnng, «Einvernehmen» sei nicht «Zustim-mnng», sondern dieses Wort lege nnr der Regierung die Verpflichtung anf, die iuterefsicrte Vertretung einzuvernehmen. Herr I. Okerbiuc fpricht sich für die Aliträge der Herren Vaumgartuer und Lnckmann anf Abände-rnng der nenen Wahlordnnng alls. Herr Ottomar Bamberg behanptet, der Sinn der Worte «im Einvernehmen» fei derselbe, wie der der Worte «im gegcnfeitigen Einverständnisse», nnd nicht der der Worte «nach Einvernehmen". Bei der Abstimmung bleibt der Autrag des Herru Vanmgartner in der Minorität nnd es wird der Antrag der Seetion mit großer Majorität angenommen. UI. Herr Kammerrath Franz Xaver Soüvan berichtet über die Znfchrift der k. t. Finanzdireetion fiir Kram, welche der Kammer den Entwnrf eines sloveni-schen Wechselblauquettes lllit dem Ersuchen übermittelte, sich über diesen Entwnrf lind über die Frage zn äußern, ob sich die Ausgabe slovemschcr Wcchselblcmquette überhaupt empfehle. Die Seetion nahm im Texte auf dem vorgelegten Blanqnette einige Veränderungen vor lind stellt den Antrag anf Anfnahme dieser Aenderungen. Die Frage, ob sich die Ausgabe slovcnischer Wechsel-blangnette überhanpt empfehle, wird vun der Section bejahend beantwortet, da die gepflogenen Erhebungen ergeben haben, dass ill Kram, Steiermark, Käruteu uud ill der gefürsteten Grafschaft Görz mehrere Spar- lind Vorfchufsvereine bestehen, die mit geringer Ausnahme nur mit Sluvenen zu thnn haben. Weiters mnss anch hervorgehoben werde», dass auch im Handel sehr oft Wechfel vou Pcrfoucu accepticrt werdeu, die uur der slovenischeu Sprache mächtig sind, uud dass auch selbst Kauflente, die der deutschen Sprache mächtig sind, slo-veuische Wechselblanquctte begehreu. Alls Grund dieser anf genaneu Erhebnngcn basierten Angaben beschloss die Section, der Kammer den Antrag zu stellen, sie möge ihre Aenßeruug dahin abgeben, dass die Ausgabe sloveuischer Wechselblauquette uicht nnr empfehlenswert, sondern sogar eine Nothwendigkeit sei. Alis Grund des Gesagten beantragt der Berichterstatter im Namen der Section, die geehrte Kammer möge im Sinne dieses Berichtes der hohen k. k. Finanzdireetion ihre Nenßernng vorlegen. Herr Kammerrath Earl Luckmaun bemerkt, dass doch jeder, der eiuen Wechsel' acceptiert, das Wechselrecht kennen mnss. Er meint, dass man im Handel wohl kein Bedürfnis nach slovenischen Wechselblanquetten fühlt, da die slowenische Sprache nur auf die vou deu Slooeueu bewohuten Landestheile eingefchräntt bleibt, nnd es könnten bei der Escumptierung Schwierigkeiten entstehen. Anßerdem müsste man eine Uebersetznng des Wechselrechtes in die sloveuische Sprache besorgeu, um denjenigen, welche nur Sloveuisch verstehen, einen Begriff vom Wechsel beizubringen, was auf eiue andere Art wohl nicht leicht möglich wäre. Er kann demnach auch fiir den Antrag nicht stimmen. Herr Kammerrath Vafo Petricic kann nicht gcnng seiner Verwuuderuug über die Aenßernngen des Herrn Vorredners Alisdruck geben, da doch alle Haudels- und Gewerbetreibendeil wohl wissen, was ein Wechsel ist; man sollte schon vom Standpnnkte der Gleichberechtigung dem Autrage der Sectiou uicht feindlich gegeuübertreleu. Herr Kammerrath Johann Knez macht Herrn Luckmauu allf den von Dr. Razlag im Jahre 1862 veröffentlichten flovcuifchen Text der allgemeinen Wech-selorduuug und die von demselben veröffentlichten belehrenden Aufsätze über das Wechselrecht aufmerksam. Nach seiiler Allsicht kann es wohl niemanden ein- fallen zn behaupten, dafs sich die Slovenen nicht die nöthigeil Kenntnisse über Wechsel aneignen können. Er wisse alls eigener Erfahrnng, dass viele Parteien Wechselblauquette mit slovenischem Texte verlangen, und deshalb nntcrstützt er den Alltrag der Seetion, welcher von der Kammer anch angenommen wird. IV. Herr Kammerrath Vaso Petricic berichtet über die Errichtung eines k. k. Obcr-Vahubetriebsamtcs iu Laibach. Der Stadtmagistrat ill Laibach hat der Kammer eine Abschrift des von ihm au das hohe k. k. Haudelsminl'sterinm gerichteten Gesnches nm Errichtung einer Staatseisenbahn-Direction iu Laibach übermittelt nnd um Vefürwortuug desfelben die Kammer gebeteil. Der Berichterstatter verliest das erwähnte Gesuch und begründet nachstehende Anträge: 1.) Die Kammer wolle sich beim hohen k. k. Handelsministerium fiir die Errichtung eines k. k. Ober-Bahn-betriebsamtes in Laibach verwenden. 2.) Die Kammer wolle sich an den Stadtmagistnit wenden, damit dieser die Frage wegen Veistellung der Wohnuugeu für die beim k. k. Ober-Bahnbetriebsamte Bediensteten ventilieren und das Geeignete vorkehren möchte. Beide Anträge werden von der Kammer angenommen. V. Herr Kammerrath Knez berichtet über nachstehenden, der Kammer zngetommenen Handels-Ministerialerlass : «Seitens der k. k. Statthaltcrei für Äöhmeu ist eiu Gesuch des böhmischen Landescultnrrathes eingelangt nm die Eiuführung im Verordnuugswcge, dass Getreide uur nach metrischem Gewichte mit der Qualitätsbasis des Hektoliter-Gewichtes und Abstufungen nach Qualitäten (I, II, l!l) folle gehandelt werden dürfen. Begründet wird dieses Anstichen damit, dass fast anf jedem Markte eines lind desfelben Laudestheiles nach anderen, uuter eiuauder verschicdeueu, uicht iinmcr ratio-ncllen Usancen, in vielen Gegenden sogar noch nach altcm Maß und Gewicht gehandelt werde, infolge dessen die in den Marktberichten veröffentlichten Preisnotiernngen so verschieden sind, dass nnr mit großer Praxis im Getreidehandel ein Verkanfsproject basiert oder calcn-liert werden könne. Des weitern wird noch augeführt, dass einheitliche Usauceu anf dem Gebiete des Getreideverkehrs bereits in Deutschland, Frankreich lind andern Staaten bestehen. Wegen Erledigung dieses Gesuches hat sich das Hcmdelsmiuisterium mit dem Ackerbaumiuisterium uud dem Ministerium dcs Inuern in das Eiuoeruehlneil gesetzt. Die im Gegenstände bctheiligtcn Ministeriell anerkennen übcrciustimmeud die Bestrebuug des böhmischen Landescnltnrrathcs im Gegenstände als sehr beachtenswert lind der Förderung würdig, weil nur auf diese Weise einheitliche Preisuotiernngeu in den Marktberichten und präcise Auhaltspuutte für deu Marktwert der einzelnen Qualitäten erlangt werden können. Nichtsdestoweniger sind die Ministerien der Ansicht, dass die Erlassuug diesbezüglicher imperativer Vorschriften sich nicht empfiehlt, dass es vielmehr den bcthciligten Kreisen überlassen werden muss, deu angestrebten Modus des Getreiverkanfes nnd der Preisnotierungen im Wege der Feststellung diesbezüglicher Usanccu zur Durchführung zu bringen. Es wird deshalb der böhmifcheu Statthalterci uahegelegt, im Wege der Unterbehörden lind der Handels-nnd Gewerbekammern auf die Einführung derartiger, als zweckmäßig erkannter Ufaucen im Getreidehandel einzuwirken. Von diesem Ergebnisse der seitens des böhmischen Landcsculturrathcs im Gegeilstande gegebenen Anregung wird die t. t. Landesregicrnng zu dem Behufe verständigt, nm eventuell auch iu ihrem Verwaltungsgebiete nach der Lage der Verhältnisse lind mit den durch dieselben bcdingtcn Modificationen eineil analogen Vorgang einzuhalten, wie Aehnliches hinsichtlich des Handels mit Hen nnd Stroh in dem h. o. Erlasse vom 29. InM 1877. Z. 19 220, augeordnet wordcn ist.» Die Seetion hat die Angelegenheit erwogen, und es zeigte sich, dass, im Großhandel nnr das metrische Gewicht ili Anwendnug steht. Im Kleinhandel ist das natürlich noch nicht der Fall, lind es wird nicht selten das alte Maß uud Gewicht sogar au Märkten augeweudct. Die Scctioil ist der Ausicht, dass es uicht nur für den Verkäufer, souderu auch für dcu Käufer Vortheilhaftel wäre, weiiil überall im Handel mit Getreide das metriM Gcwicht eingeführt würde nnd mail den Preis per U'" Kilo bestimmen lind kundmacheu würde. Sie stellt daher folgende Anträge: . 1.) Der hohen k. k. Laudesregieruug iu Laiba") empfiehlt die Kammer, dafs im Getreidehandel das metrifche Gewicht eingeführt und der Preis per l^ Kilo bestimmt werdeu würde. ^, 2.) An die hohe k. k. Landesregierung wird d^ Ansuchen gestellt, sie wolle dahin wirkell, dass in 1""'" Gemeinden, wo Getreidemärkte abgehalten werden, ^s Getreide nur uach metrischem Gewichte gehandelt wert"' dürfe, dass die Preise per 100 Kilo zu' bestimmen Nil" zn verlautbaren wären. LaibacherZeltung Nr. 134 1127 13. Iuni^1884. 3.) Es wird an den Stadtmagistrat in Laibach das Ansuchen gestellt, es möge derselbe von jetzt an die ^treidepreise auch nach dem metrischen Gewichte oer-Mtbaren. Die Anträge werden von der Kammer angenommen. VI. Herr Kammerrath Vaso Petrieie berichtet iiber die Zuschrift des Landcsansschusses, in welcher "er Beschluss des Landtages, betreffend die projectierte Uüterkrainer-Eisenbahn, mitgetheilt und die Kammer "sucht wird, Mitglieder in den Eisenbahnausschuss zu Zählen und das Resultat der Wahl bekannt zu geben. Die Seetion stellt den Antrag, die Kammer wolle drei Mitglieder in diesen Ausschuss wählen. Herr Eichelter ^antragt die Wahl von fünf Mitgliedern. Herr Dr.Po-klukar erwähnt, dass in diesen Ausschuss uicht nur die Handels- nud Gcwerbckammer, soudern auch die Stadt-^ttretung von Laibach und die Sparcasse ihre Vertreter ^sendet, weiters seien in denselben auch Vertreter von ^nterkrain und Sachverständige in Eisenbahnangelegen-^iten eingeladen worden. Infolge dieser Erklärung des Herrn Dr. Pökln-kar tritt Herr Eichelter vou seinem Antrage zurück. Auf Antrag des Kammermitgliedes Herrn Johann llnez wählt die Kammer in diesen Ausschuss folgende Herren: den Kammerpräsidenten Herrn Josef Kuschar und die Kammermitglieder Herren Pankraz Eichelter und Vaso Petrieie. VII. Der Kammerseeretär berichtet über den Erlass brs h. k. k. Handelsministeriums, mit welchem der Kammer bekanntgegeben wird, dass die Türkei von dem ihr Anstehenden Rechte Gebrauch gemacht habe, die Revision des Special-Zolltarifs zn begehren, welcher für die Einfuhr österreichischer Erzeuguisse in das Ottomanen-reich auf Basis der Art. VI und XXI nnseres Handelsvertrages mit der Türkei vom 22. Mai 1862 gilt und welcher znletzt im Jahre 1872 einverständlich mit der Türkei festgesetzt wurde. Zugleich habe die Türkei den Entwurf der Warcnclassifieation mitgetheilt, welchen sie den in Aussicht genommenen Revisiousver-handlungen für den Einfuhr-Zolltarif zugruude gelegt wissen möchte. Das hohe k. k. Handelsministerium ersucht bie Haudels- und Gewcrbekammer um Erstattung eines Gutachtens über die Exportbeziehuugen des Kammerbezirkes nach der Türkei, sowie um die Erhebung uud Nrkauutgabe der Eücheitswerte der in diesem Exporte vorkommenden Waren. Diese Werte sind in aller Regel als Verkaufspreis 6n ^ro^ per 100 Kilogramm netto ^o Productionsplatz in österreichischen Silbergulden l der Dom« kirche wurde dc>8 Hochamt vom hochni. Generaloicar Herrn Dr. Pauker von Glanfeld celebriert. Das Sanctissimum l^im feierlichen Umgänge in der Domkirche wurde vom hochw, Herrn Dompropste Supan getragen. Zu den Kirchenfeierlichleiteil in der Domkirche waren erschienen: Herr Landespräsident Freiherr V. Wlnller, Herr GM. Groller von Mildensee, die Herren Hofrath Graf Chorinsky, Regierungsrath Freiherr von Pascotini, Negierungsrath von Wurzbach, Landesschulinspector Pirler. die Spitzen der l. k. Civil' und Militärbehörden, Herr Landeshauptmann Graf Thurn mit mehreren Landesausschuss-Beisitzern. Herr Bürgermeister Grasselli mit mehreren Gemeinde« rathen, die Herren Magistratsräthe Perona und Voniiina. Herr Handelbkammer.Präsident Kusch ar mit Herrn Handelskammer-Sccretär kais. Rathe Mur-nik, Mitglieder der hiesigen Lehrkörper und eine große Anzahl anderer Andächtiger. —6r— — (En quöte.) Im Rathssaale der t. l Landesregierung hat am 11. d. M, unter Vorsitz des Herrn LülldeLpräsidenten Baron Winkler eine Enquöte statt« gefunden, die sich mit der Berathung des in der nächsten Session dem Landtage vorzulegenden Gesetzentwurfes, betreffend die Ka rstaufforstung, beschäftigte. Der von der t, t, Landesregierung auf Grundlage der im Görzischen sowie im Gebiete der Stadt Trieft zu Recht bestehenden Karstaufforstungsgesetze ausgearbeitete Gesetz, entwurf wurde nach vierstündiger Berathung mit einigen unwesentlichen Aenderungen angenommen. Das Karst-aufforstungsgesetz wird nur fur das eigentliche Karstgebiet in Wirksamkeit treten. Die Enquüte einigte sich ferner dahin, dass dieses Gesetz eventuell auch auf andere larstähnliche Enclaven Krams ausgedehnt werden soll. — (Gemeinderath.) Heute 5 Uhr nachmittags findet eine Gemeinderathssitzung behufs Erledigung der restlichen Tagesordnung vom 10. d. M. statt. — (Gemeinderathssitzung.) sSchluss.) Der Herr Vorsitzende verliest hierauf eine Zuschrift des Bürgermeisters von Wien. in welcher derselbe den Ge> meinderath zur Beschickung der am 26. d. M. in Wien stattfindenden Eonferenz der verschiedenen Communen, deren Interessen durch die Verstaatlichung der Eisenbahnen berührt werden, einladet. Der Herr Vorsitzende erklärt, dass auch die Interessen der Stadt Laibuch durch die Verstaatlichung der Kronprinz - Nudolfliahn tangiert werden, denn schon an Schulumlagen kommen der Stadt 650 fl. in Abfall, er ersucht daher den Gemeinderath, über diese Zuschrift entweder schon heute zu verhandeln oder dieselbe einer Section zur Berathung und Antragstellung zuzuweisen. GN. Herr Dr. Zarnik beantragt die Zuweisung des genannten Schreibens an den Finanzausschuss. GR, Herr kais. Rath Murnik unterstützt diesen An< trag und erklärt, dass auch an den LandeSausschuss eine gleiche Zuschrift gelangt sei Auch das Land werde im besagten Sinne in seinen Interessen betroffen, und es würde sich bezüglich der Beschickung der Conferenz zwischen dem Landeecmtlschussc und dem Gemeinderathe viel« leicht eine Vereinbarung treffen lassen. Der Antrag des Herrn GN Dr. Zarnil wirb hierauf zum Beschlusse erhoben. GN. Herr Dr. Zarnil erstattet Bericht über die im ersten Wahlkürper stattgefundene Ergänzungswahl, durch welche Herr Heinrich Niöman zum Gemeinderathe gewählt erscheint. Berichterstatter beantragt die Bestätigung der Wahl. Der Antrug wird angenommen. GN, Herr Dr. Dolenec berichtet über die Wahl eines Mitgliedes in den Ausschuss für die Verwaltung deS städtischen Vermögens und beantragt die Wahl des Herrn Jakob Spoljaric. (Wird angenommen.) GN. Herr kais, Nath Murnik berichtet über dns Gesuch der Frau Jeanette Pollak, Witwe des am 17ten März l. I, verstorbenen städtischen Ingenieurs Franz Pollllk. um Anweisung einer Pension. Nach den vom Herrn Berichterstatter gestellten Anträgen wird der Bittstellerin eine Pension jährlicher 280 fl. und der Genuss derselben in Graz bewilligt. GN. Herr Dr. Zarnik berichtet über das Pensionsgesuch des städtischen Detectivs Johann Izanc, welcher nach vollstreckter 49jähriger Dienstzelt nun im 73, Lebensjahre steht nnd krankheitshalber einer Dienstleistung nicht mehr fähig ist. Herr Magistratsrath Perona habe sich über die gewissenhafte Dienstleistung des Izanc lobend ansgesprochen. Berichterstatter beantragt daher, dem Detectiv Izanc die volle Pension mit 400 st, zuzuerkennen. (Wirb angenommen.) GN, Herr Bayr erstattet Bericht namens des Schlachthaus'Directoriums über die Eingabe des Vorstandes der Laibacher Fleischhaue» Genossenschaft um einige Aenderungen des Schlachthausregulativs. Gericht« erstutter stellt folgende Anträge: 1.) Der Bitte des Vorstandes der Fleischhauer-Genossenschaft um Abänderung der Schlachtstunden werde leine Folge gegeben. Gegen diesen Antrag spricht Herr GN. Poiivav-nil. Dem Redner würde es am meisten convenieren. wenn das Schlachthaus jederzeit offen wäre. Da dies jedoch nach einer Erklärung des Herrn Bürgermeisters nicht gnt denkbar sei, so unterstützt Herr GN. Po-öivcivnik die Bitte der Fleischhauer-Genossenschaft, welche wünscht, dass das Schlachthaus in den Winter-monaten von 4 Uhr morgens bis 8 Uhr abends und in den Sommermonaten von 3 Uhr morgens bis 9 Uhr abends offen zu halten wäre. GN. Herr Dr. Ritter von Bleiweis unterstützt den Antrag des Directoriums. Die gegenwärtig fest. gesetzten Stunden von 4 Uhr morgens bis 8 Uhr abends in den Sommermonaten und von 5 Uhr morgens bis 7 Uhr abends im Winter genügen vollkommen. Es habe sich noch im alten Schlachthause der Abusus eingeschlichen, dass zu jeder beliebigen Zeit geschlachtet wurde. Endlich sei es doch gelungen. Ordnung zu machen, und habe die Sache dadurch nicht gelitten. Treten außerordentliche Gelegenheiten ein, so habe das Directorium ohnehin das Recht, ausnahmsweise Verfügungen zu treffen. Bei der Abstimmung wird der Antrag des Direc« toriums mit allen gegen fünf Stimmen angenommen. 2) Den Fleischhauern wird bewilligt, dass sie das Fleisch auch über die eilfte Stunde deS nächsten Tage» im Schlachthause hängen lassen, doch übernimmt die Schlachthautzverwaltung keine Bürgschaft für dieses Fleisch, (Angenommen.) 3) Das im Schlachthause eingestallte Vieh hat nur dann von der Verwaltung das erforderliche Futter zu erhalten, wenn dies der Eigenthümer binnen 24 Stunden nicht selbst besorgt haben sollte. (Angenommen.) 4.) Die Einfuhr rohen Fleisches in die Stadt ohne den Fleischbeschauzettel wird auf 30 Dekagramm beschränkt. (Angenommen) 5.) Für die Beschau eingeführten Fleisches wird die Taxe mit 3 lr. für das Kilogramm festgesetzt. — Nach warmer Unterstütznng seitens deS Herrn Bürger« Meisters wird dieser Antrag angenommen, 6.) Die an der Mant zu erlegende Caution per 50 lr. hat für das Rindvieh und für das Borstenvieh zu entfallen, für das übrige Schlachtvieh aber ist sie beizubehalten. (Angenommen.) 7.) Die Schlachtgebür ist gleich beim Eintritte in den Schlachthof zu entrichten. 8.) Es ist sofort im Concurswege für das Schlachthaus die Stelle eines Inspectors, eines Verwalters und eines Aufsehers auszuschreiben. Für den Inspector wird der Gehalt mit 700 fl., für den Verwalter mit tt00 fl. und für beide zwei 10fterc. in die Pension cinrechen» bare Quinquennalzulagen bestimmt. Außerdem haben Inspector und Verwalter freie Wohnung im Schlacht-hause, für die Aufsehersstelle wird der Gehalt mit 360 fl. bestimmt, Laibacher Zeitung Nr. 134 1128 13. Juni 1884. Nach längerer Debatte, an welcher sich die Herren Gemeinderäthe Dr. N. v. Bleiweis. Pakic. 2uzck, Dr. Dolenec, Okerbinc, Herr Blirgermei« st er und der Herr Berichterstatter betheiligten, wird dieser Antrag angenommen. 9) Der Magistrat wird mit der Ausführung dieser Beschlüsse beauftragt, (Angenommen.) GN. Herr Vicebürgermeister Petrici^ erstattet Bericht namens der Finanzsection über die am 26sten März l, I. unvermuthet vorgenommene Scontrierung der städtischen Casse mid aller der städtischen Verwaltung anvertrauten Fonds. Der Bericht, dass alles in Ordnung befunden wurde, wird zur Kenntnis genommen. Da die Zeit schon sehr vorgeschritten war, wurde über Antrag des Gemeinderathes Herrn Ledenig die Sitzung um halb 9 Uhr geschlossen. —6i — — (Generalversammlung der Laibacher freiwilligen Feuerwehr.) ^Schlusö,^ Der Verein hielt im verflossenen Jahre viele Feuer? Wehrübungen ab. An die Staotvertretung von Laibach Wurde die Bitte um Anschaffung der nothwendigen Normalschlä'nche und Herstellung von Perrons am Bette deS Laibachstusses gerichtet. Der Verein sprach auch seine Ueberzeugung aus, dass die im landschaftlichen Theater postierte Feuerwehr die gebotene Sicherheit nicht zu bieten vermag, nachdem diesen verantwortungsvollen Dienst gegenwärtig gewöhnliche Arbeiter, nicht aber tüchtig geschulte Feuerwehrleute besorgen. Da der bisherige Uebungsplatz den Anforderungen nicht mehr entsprach, wurde die löbliche krainische Sparcasse ersucht, den Garten der alten Schießstätte der Feuerwehr zur Verfügung zu stellen, welchem Ansuchen die löbliche Sparcasselcitung bereitwilligst willfahrte. Die finanzielle Lage des Vereines ist leider nicht günstig, da noch alte Schulden zu bezahlen sind. Mitglieder zählt der Verein 108. Zum Schlüsse spricht Berichterstatter Herr Milling der löblichen Stadtvertretung, der löblichen traiuischcn Sparcasse wie auch den unterstützenden Mitgliedern den Dank des Ver» eines aus. Herr Bürgermeister Grasselli dankt dem Vereine für sein ersprießliches Wirken, bedauert, dass die Stadt' Vertretung gegenwärtig nicht in der Lage ist, den Verein ausgiebiger zu unterstützen, und sichert der Bitte der Vereinslcitung bezüglich der Anschaffung vox Normal« schlauchen sowie der Reparatur des Uebungshauses eine günstige Erledigung zu; die Herstellung von Perrons am Laibachsiusse aber werde durch die projectierte Wasserleitung gegenstandslos. Der Verewscassier Herr Albin Achtschin berichtet über die finanzielle Lage des Vereines. Eingenommen hat der Verein im verflossenen Jahre 3960 si. veraus« gabt hingegen 383 l si. 20 kr,, so dass ein Rest von 128 fl. 80 kr. in der Easse verblieb. Der Unterstützungs-fond verausgabte 329 fi, 95 kr.; das Vermögen dieses Fonds beträgt 3795 fl 44 lr. Die Rechnungen wurden in Ordnung befunden. Nun wird zur Wahl der Vereinsfunctionäre ge< schritten. Herr Nüting erklärt, wegen Geschäftsttber« bürdung die Wiederwahl als Schriftführer nicht annehmen zu können. Zum Feuerwehr-Haufttmaun wurde einstimmig Herr F. Doberlet gewählt und von den Anwesenden allseits herzlich begrüßt. Zum Schriftführer wurde Herr Rüting gewählt, der aber nochmals erklärt, die Wahl nicht annehmen zu können. Beim zweiten Mahlgange wurde Herr Drelfe zum Schriftführer gewählt. Zu Abtheilungs'Commandanten wurden gewählt die Herren: A. Achtfchin. F. Schantl. H. Galle; zu Zugsführern die Herren: N. Seunig, K. Aitenc und A. Kavöic"; zu Vertrauensmännern die Herren: K. Hinterlechner, I. Jordan und C. Coriari; in den Nevisionsaus-schuss die Herren: I. Gerber, O. Doleuec und H. Eberl. Nachdem Herr Doberlet noch mitgetheilt, dass am kommenden Sonntag Herr Ingenieur Schalla mit seinem Apparate sich producieren wird, wurde die Versammlung geschlossen. — (Gestorben) ist am 9. b. M. der in ganz Krain bekannte Bildhauer Stefan Aubic. Vater der beiden rühmlichst bekannten slovenischen Maler Johann und Georg Oubic. Der Verstorbene genoss als Bildhauer weit und breit einen ausgezeichneten Nuf. — („Beamten - Töchterheim".) „Der Iehnkreuzer-Verein" für Errichtung höherer Töchterschulen gibt bekannt, dafs in dem von ihm errichteten „Beamten-Tüchterheim" in Wien mit dem Schuljahre 1884/85 mehrere Plätze in Erledigung kommen, für welche jetzt der Concurs ausgeschrieben wird. Die Bestimmung des „Beamten-Töchterheim" ist, jungen Be» llmtentöchtern. hauptsächlich auS der Provinz, eine Stätte der Unterkunft. Pflege und forgfamen Aufsicht zu bieten, wodurch ihnen der Besuch von weiblichen Unterrichtsanstalten ermüglicht und während dieser Zeit das Elternhaus thunlichst erseht wird. Der Besuch der ver° schiedenen Unterrichtsanstalten erfolgt nach Wahl und auf Kosten der Eltern oder deren Stellvertreter. Die Zöglinge finden in der Anstalt außer der ihrem Alter und Stande angemessenen körperlichen und moralischen Pflege auch Gelegenheit, sich die für das Hauswesen nöthigen praktischen Kenntnisse anzueignen. Die Auf. nahms-Bedingungen sind: 1.) dass die Zöglinge Töchter von öffentlichen oder Privatbeamtcn im Sinne der Statuten des Zshnkreuzer.Vereines seien; 2) dass sie das zehnte Lebensjahr zurückgelegt haben; 3/) dass sie eine öffentliche Lehranstalt oder einen Fachcurs in Wien besuchen; 4) dass genügende Zeugnisse über den bisherigen Schulbesuch oder den Gennss eines entsprechen« den Unterrichtes, dann über Gesundheit. Impfung und gute Sitten beigebracht werden. Das Kostgeld beträgt, für die zehn Monate des Schuljahre» gerechnet. 250 fi.. welches in monatlichen anticipation Raten ü, 25 st. an das Präsidium des Zehnkreuzer-Vereines einzusenden ist. In dem Kostgelde sind die Auslagen für Wohnung, Verpflegung, Aufsicht, Wäsche und ärztliche Behandlung in leichteren Krankheitsfällen inbegriffen Bei dem Um-stände, als dem Zehnkreuzer-Vereine auch zahlreiche ganze und halbe Freiplätze in verschiedenen Schulen und Instituten Wiens zur Verfügung stehen, können Be werberinnen zugleich um solche vacante Freiplätze cmn» petieren. Die Gesuche, selbst mit den erforderlichen Beilagen versehen, sind spätestens bis 10. Juli 1884 au das Präsidium deS Zehnkreuzer«Vereiues. Wien. I., BallhauSftlatz 2, einzusenden. — (Für die Geschäftswelt.) In neuester Zeit mehren sich die Fälle, dass private Agentien und sogenannte Auskunfts-Bureaux die Confulate um Mittheilungen über die Creditfähigkeit fremder, in dem Rayon der betreffenden Consulate befindlichen Firmen angehen. Die Consularämter sind instructionsgnuä'ß immer bereit, österrcichisch^uilgarischen Industriellen und Kaufleuten auf Anfragen, die diefclben im Interesse ihres Geschäftsbetriebes für nöthig erachten, möglichst verlässliche Informationen zu ertheilen, und ein Circular des k. und l. Ministeriums des Aeußern allerjüngsten Datums hat die Aufmerliamkeit der Consularämter neuerlich auf die Wichtigkeit dieses Dienstes gelenkt und besonders hervorgehoben, wie unerlässlich es sri, „dass j?de kaufmännische Anfrage so rasch alö möglich Veant< wortung erhalte". Was jedoch von derartigen kaufmännischen Anfragen im allgemeinen gilt, kann nicht gleicherweise Anwendung finden auf die privaten Agentien, welche die Ertheilung von Auskünften in fpeculativer Weise als besonderen Erwerb betreiben, deren Anfragen in ihrer weit umfassenden Art eine befriedigende Antwort kaum ermöglichen und die keinerlei Garantien dafür bieten, dass die ihnen vermittelten Informationen nur für inländische Firmen verwertet werden und auf deren Dienste die heimische Geschäftswelt um so leichter verzichten kann. als, wie gleich eingangs erwähnt, die österreichisch-ungarischen Consulate es allezeit als ihre ernstc Aufgabe betrachten, alle Anfragen, die direct von kaufmännischer Seite an dieselben ergehen, mit möglichster Verlässlichkeit und Promptheit zn beantworten. Dieser directc Verkehr mit den Consulaten ist daher der Geschäftswelt umsomehr zu empfehlen, als sie dadurch mich jedenfalls an Zeit und Kosten erspart. — (Aufgefundene Leiche.) Diesertage wurde beim Wächtcrhause Nr, 500 die Leiche des Südbcchi,-Portiers Jakob Essig aus Steindruck aufgefunden, Man vermuthet, dass der Genannte, welcher feinem Sohne nachforschte, der sich mit einer leichtfertigen Person entfernt hatte, erschlagen worden sei. UeuelUpö^ Original-Telegramme der Laib. Zeitung. Agram, 11. Juni. Im Landtage erklärte David Starörviö die Gerüchte über die von ihm angeblich geleistete Abbitte fiir Erfindungen; er habe niemandem etwas abzubitten, da er bloß die Wahrheit gesprochen habe. Der Präsident entzog ihm schließlich das Wort. Berlin, 11. Juni. Der Reichstag erledigte den Antrag Windthorst's auf Aufhebung des Gesetzes, betreffend die Internierung und Ausweisung von Geistlichen, welche unbefugt geistliche Handlungen vornehmen, in erster und zweiter Lesung und nahm den § 1 desselben bei namentlicher Abstimmung mit 217 gegen 40 Stimmen an. Auch § 2 wurde angenommen. Seitens der Negierung wurde eine auf den Antrag bezügliche Erklärung nicht abgegeben. Sofia, 12. Juni. Da der Garant der bulgarischen Agentie in Belgrad, Herr Oueschow, auf seine Anfrage die Antwort erhielt, dass die diplomatischen Beziehungen abgebrochen seien, so hat derselbe Belgrad verlassen. Es ist officiell constatiert, dass sich insgefammt ungefähr 40 ferbifche Emigranten in Bulgarien aufhalten. Eine Emigrantenbande hat niemals die serbische Grenze überschritten. Von Einfällen angeblicher bulgarischer Missethäter in serbisches Gebiet ist hier nichts bekannt; die hierüber von Serbien verbreiteten Nachrichten entbehren jeder Begründung. Der serbische Agent, aufgefordert, diese Banden und diese Uebelthäter sowie Ort und Zeit ihrer Überschreitung der serbischen Grenze zu bezeichnen, vermochte keine Antwort zu geben. Die Nachricht von einer Ansiedlung serbischer Emigranten am rechten Timol-Ufer ist gleichfalls erfunden. Es herrscht hier großes Erstaunen über die von serbischer Seite gemachten Versuche, die Thatsachen zu entstellen, und die öffentliche Meinung hirrselbst ist gegen diese Haltung sehr erregt. Im übrigen herrscht vollkommene Ruhe. Die Haltung der fürstlichen Regierung ist rnhig, aber fest. Es heißt, dass dieselbe ein Memorandum über die Situation vor-bereite. Brüssel, 11. Juni. Der „Chronique" zufolge wild infolge des Wahlresultates die Demission des Ministeriums erwartet. Brüssel. 11. Juni. Bei den Wahlen zur Replä« sentantenkammer verloren die Liberalen, welche bisher in der Kammer eine Majorität von 20 Stimmen hatten, 26 Sitze. In der neuen Kammer werden die Clericalen 32 Stimmen Majorität haben. In der Stadt Brüssel betrug die clericale Majorität 134? Stimmen. Briisscl, 12. Juni. Gestern zogen Volksmassen unter Singen und Schreien durch die Hauptstraßen, wobei wiederholt Schlägereien vorfielen. In der katholischen Buchhandlung zerschlug der Volkshaufe die Fenster« scheiden, riss die Fensterläden herab, drang ins Haus >'in und demolierte verschiedene Gegenstände. Füns Verhaftungen wurden vorgenommen, die Untersuchung ist eingeleitet. London, 12. Juni. Eine Depesche der „Times" aus Wady-Halfa wiederholt, dafs Berber sich den Auf' ständischen ergeben habe; fast die ganze Garnison wurde niedergemacht. „Daily News" erfährt, dass die britischen Truppen bis zum 1. Jänner 1888 in Egypten bleiben, falls nicht inzwischen nach dem Eimessen der britischen Regierung die Regierung des Khedive festen Fuß gefasst hat. Der Abzug der Truppen erfolgt nur mit einstimmiger Genehmigung der Machte; die Occu-pation endet indes am 1. Jänner 1888 nicht, wenn England mit Zustimmung auch nur einer einzigen europäifchen Macht dieselbe fortzusetzen wünschte. Handel und volkswirtschaftliches. Saatenftmld in Oesterreich. Das l. k. Ackerbaumiuistcrium veröffentlicht folacudcn Vc richt über den Stand der Saaten Ende Mai: Iu oer zweilcn Maihälftc herrschte — mit einziger Ausnahme vou Siidtirol -^ überall große Trockenheit, welcher crsl in den lchteu Tage» dcö Monates durch einen wohlthätige» Ncgeu ciu Eude gemacht wurde. Der Roggen wurde iu den Läuder» der nördlichen Zone größtcnthcils in der Vlüte vom Froste getroffen. Tic Blüte des Roggens wurde außerdem in verschicdcucn Gegenden durch Stürme, in anderen, namentlich iu Kärutcu uud im uord' westlichen Mähre«, zu Eudc des Monates durch Platzregen, welche den Roggcu niederschlüge», gestört uud beschädigt. In« allgemeinen lassen sich demnach bezüglich der Ruggcucrutc zwar lciuc großen Erwartuugcu mehr hegen, doch wird der Stand derselben iu der Bukowina, Oberösterreich, Steiermark, Krain und Tirol immer noch vorwiegend als gut bezeichnet. Weizen, meist erst im Schossen begriffen, iu lM-z aber schon verblüht, hnt bisher uur wcuig gelitten und berechtigt größtcnthcils zu deu besten Hoffnungen. Die Sommersaaten haben nur hie und da durch dic Fröste, größteutheils aber durch die Dürre gelitten- uamciitlicli Gerste staud ziemlich häufig mager, dürste sich jedoch durch rechtzeitige Niederschlage noch erhebeu tonnen. Ueber gute» Stand der Sommrrsaateu liegen Nachrichten vor aus Ober» österreich, Steiermarl, Kraiu, Tirol und Görz. Fisolen uud juugc Rübensaaten wurden ziemlich allgemein, Maisf aalen i» der Bukowina, im südlichen Mähren uud iu Nicdcrü'stcrreich gloßcuthcils, ebenso Kar-toffelsaatcn, namentlich Frühkartoffeln, in Böhmcu, Mäh' reu, Schlesieu und Nicderöstcrrcich theilweise vom Reife versengt-Abgesehen von dicscu Beschädigungen steheu Mais und Kartoffeln gut. Die Rübcusaatcll aber haben auch durch Trockenheit sow!c durch Erdflöhe gelitten. Das Auspflanzen dcs Kopflrautes und in den Alpenländern das dort übliche Auspflanzen der Rüben wurde gro-hentheils durch die Trockenheit des Bodens verhindert. Raps hat arößtentheils Verblüht. Der Hopfen hat in Vöhmen theilweise eine Stockung im Wachsthumc erfahren und auch durch Erdflöhe gelitten, ttlce, Wiese ngrciscr uud audere Futtcrpslauzen haben hie uud da durch Fröste, iu mehreren Lagen durch die Trocken" hcit einigermaßeu gelitten. Die Obstbäume hatten beim Eintreten des Frostes, mit Ausnahme der späten Kernobstsortcn in der nördlichen Zone, schon verblüht, daher die Frostschäden bezüglich des Obstes uicht von großem Belange waren. Dem Obste schadete iudes auch nebst audcrcu Raupen namentlich der Frostspauuer iu Nicderöstcrreich uud Mähren und derApfclwicller in Sie ier-marl uud Kärnten. Die Oliven in Dalmatien standen iu reichem Blütenschmuckc. Verstorbene. Den 10. Iun i. Wilhelm KoZelj, Sattlerssohu. 14 Tage, Preschernplah Nr. 2, Lebensschwäche. — Anton Spclal, Eisen-bahn-Beamtenssohn, 1I,, Congrcssplah Nr. 14, Brustwassersucht» Den 12. Iuni. Franz Kaiar. Hausbescherssohn, 18 I, Kirchengassc Nr. 17. Darmlähmuug. — Maria itodriu. IN' wohncrin, 5? I,, Studentengasse Nr. 13, Herzfehler. — Anna Rahuuc, gewesene Magd, 62 I., Rosengassc Nr. 9, Gehirn-apoplcxic. Meteorologische Beobachtungen in Laibach. 7U.Mg. 784,15 4-10.3 wiüdM Nebel ^I^ 11. 2 „ N. 735.01 4.14.U SO. schwach Regen «/'^,l ___9 „ Ab. 735.11 -1-12,4 O. schwach bewöltt ""^ 7U.Mg. 736.54 ^-12,2 SW. schwach bewölkt «20 12. 2 „ N. 738,00 ^-15.6 SW. schwach Regen «UeN 9 ., Ab. 741.82 ^15.0 W. schwach bewölkt ^ Den 11, morgens Nebel, dann etwas Souueuschein, tags" über trübe, regnerisch. Deu 12. morgcus ciuzeluc Souucnblick«', dauu Rcgeu. fast den ganzen Tag anhaltend. Das Tagest»!»" der Wärme an beiden Tagen -j- 12,4« uud -j- 14,3°. beziehung^ weise um 5,9« und 4,1« unter dem Normale. Verantwortlicher Redacteur: I^N agliö. 1129 Ämtkbsall M Laibacher Zeiluna Nr. !34. Freitag, den 13. Juni 1884. (2345-1) HeürerfteNe. Nr. 411. Die Lehrerstelle an der elnclassigen Volts-schule zu Vouslo, mit welcher cm Gehalt von jährlichen 450 fl. nebst Naturalwohnuuss ver» bunden ist, wird hiemit zur definitiven Besetzung "««geschrieben. Die Bewerber um diese Stelle wollen ihre bocumentierten Gesuche im vorgeschriebenen Wege bis Ib. Juli 1884 bei dem gefertigten k. f. Vezirlsschulrathe über« reichen. K. k. Bezirksschulrat!) Stein, am ?. Juni (2294—3) H