l44« Amtsblatt Mr Laibacher Ieitnng Nr. 202. Mittwoch dm 4. September 1872. (334—4) Ni. 4598. Kundmachung. Mit Rücksicht auf die begincnden Vorarbeiten für die am 31. Oktober d. I. stattfindende vierunddreißigste Verlosung der kram. Grundentlastungs-Obligationen wird die Bornahme der Zusammen-schreibung oder Zertheilung der bis Ende April 1872 zur Verlosung angemeldeten krain. Grund-entlastungs - Obligationen, sowie ferner auch die Vornahme von solchen Obligationen, bei denen eine Aenderung der Nummern einzutreten hätte, für die Zeit vom 16. September l. I. bis zum Tage der Kundmachnng der am 31 ten Oktober d. I. verlosten Obligationen sistiert. Laibach, am 1. September 1872. Vom krain. Landeo-Auoschujse. (322b—3) Nr7'58l0. Kundmachung. In S. M. KriegsMarine wird für die Kes-selfchmiedwerksta'tte des k. k. See-Arsenals in Pola ein Wcrkführer mit dem Gehalte jährlicher 900 fl. und dem für die Marincbcamten der XI. Diäten-klasse norluierten Quartiergclde aufgenommen. Im übrigen wird sich auf die ausführliche Kundmachung, enthalten im Amtsblatte der „Laibacher Zeitung" Nr. 196 vom 28. August 1872, berufen. Wien, im August 1872. H'om li. k. Vcicho-Sricgo-Miuilleriuln (Mnrine-S'ection.) (330^2) Nr. 1155. Concurs-Ansschrcibung. Im Bereiche der politischen Verwaltung in Dalmatien sind 3 sistemisierte Bezirks-Commissärs-Stellen in der Kategorie jährlicher 1200 ft., beziehungsweise 1000 fl. und 800 fl. zn besetzen. Für diefe Stellen wird hiemit der Concurs mit einer vierzehntägigen Frist, vom Tage der ersten Kundmachung diefer Verlautbarung durch die „Wiener Zeitung" angefangen, ausgeschrieben. Bewerber haben im Wege der vorgesetzten Behörde ihre documentierten Gesuche bei diesem Statthalter-Präsidium binnen obiger Frist einzubringen und außer der vollständigen Eignung für diese Stellen die vollkommene Kenntnis der italienischen und illyrischen Landesspraa>n nachzuweisen. Zara, am 23. August 1872. Vom k. k. Slnltlinlterei-Präjldium. (333—2) Nr^i56l7 Concurs-Ausschreibung. Zur Besetzung einer in Folge Allerhöchster Entschließung vom 21. d. M. bei der k. k. Staatsanwaltschaft zu Graz neu crcierten provisorischen Staatsamvalts-Substitutenstelle mit dem Gehalte Ehrlicher Eintausend Gulden ö. W. wird somit der Concurs ausgeschrieben. Die Bewerber um diese Stelle haben ihre gehong belegten Gesuche im vorgeschriebenen Dienstwege bls zum ' 21. Septmber l. I. bei dieser k. k. Oberstaatsanwaltschaft zu überreichen Graz, am 28. August 1872. ^ K. k. Vderjlaatoanwaltschaft. (30?—3) Nr^i2i. Kundmachung. , Our Besetzung der SchuldienersteÜe an der ' /- Lehrerbildungsanstalt und Uebungsschule in da85^' "°""t "n Iahresgehalt von 250 fl. und hie ^"""urgeld jährlicher 50 fl. verbunden ist, wird "t der Concurs neuerlich ausgeschrieben. Anspruch auf diefen Dienstposten haben außer jenen, welche bereits auf Grund der kaiserlichen Verordnung vom 19. Dezember 1853 für eine vorbehaltene Civilbedienstung vorgemerkt sind: Unteroffiziere, welche zwölf Jahre, darunter wenigstens acht Jahre als Unteroffiziere, im stehenden Heere, in der Kriegsmarine oder in den Stämmen und Abtheilungen der Landwehr activ gedient haben und gut conduitisiert sind,- ebenso, und zwar ohne Rücksicht auf die Zahl der Dienst-jahrc, jene Unteroffiziere, welche vor dem Feinde oder in Ausübung des öffentlichen Sicherheitsdienstes durch Verletzung für den Militärdienst untauglich ge worden sind, ohne hiedurch die Verwendbarkeit für Civildicnste verloren zu haben. Die Bewerber müssen nebst dem Certificate über den erlangten Anspruch auch die körperliche Eignung, dle Kenntnis der beiden Landessprachen besitzen, lesens- und schreibenskundig sein. Zudem wird der Nachweis über irgend eine Vorbildung oder Eignung gewünscht, um auch im natur historischen und physikalischen Cavinete verwendet zu werden. Die Competenzgesuche sind von denjenigen Bewerbern, welche nicht mehr dem Militärvcrbande angehören, unmittelbar, von den noch in activer Dienstleistung Stehenden aber im Wege ihres vorgesetzten Commando innerhalb der Frist von sechs Wochen, vom heutigen Tage an gerechnet, beim gefertigten k. t. Landeöfchulrathe einzubringen. ! Die nicht mehr im Militärverbande stehen-^ den Bewerber haben ihrem Gesuche nebst dem Certificate über den erlangten Anfpruch und dem Ob-bezeichneten auch ein vom Gemeindevorsteher ihres dauernden Aufenthaltsortes ausgefertigtes Wohlver-Haltungszeugnis und bezüglich der körperlichen Eignung sür die angestrebte Stelle ein von einem ämtlich bestellten Arzte ausgefertigtes Zeugnis anzuschließen. Die Gefuche der nach dem Gesetze vom 1l)ten April d. I. (Nr. 60 R. G. B.) anspruchsbcrechtig ten Bewerber fammt Beilagen genießen die Befreiung von Stempelgcbühren, und wird schließlich bemerkt, daß der obige Dienstposten nur an einen Anspruchsberechtigten verliehen werden kann, es wäre denn, daß sich ein Anspruchsberechtigter lind für di> sen Dienstposten geeigneter Bewerber darum nicht melden würde. K. k. Landesschulralh fur Krain. Laibach, am 10. August 1872. Dcr Bo>sitzende: K. k. Landespräfident Alexander Graf Aurrspssss m p (321b—3) 3ir. 7960. Concurrenz Kundmachung wegen Lieferung der Buchdruckerarbeiten und even' tuell des dazu erforderlichen Papieres für die k. k. Finanz Landes-Behörden in Steiermark, in Kärnten und in Krain und deren unterstehende ^Behörden, Aemter und Organe für die drei Jahre 1873, 1874 und 1875 oder für sechs Jahre 1873 bis einschließig 1878. SieheAmtsblatt Nr. 198 vom 30. Aug. 1872. K. k. Finanz-Landes-Direction für Steiermark in Graz, am 16. August 1872. M^-I) "" ^ir. 10016. Kundmachung. . Die Avifogebühr für Fahrpostsendungen ist von den Adressaten oder von deren Bevollmächtigten nur in jenen Fällen zu entrichten, in welchen das postämtliche Aviso (Abgabsreccpisse) durch die Briefträger oder sonstige Bestellte des Abgabs-Postamtes in die Behausung des Adressaten überbracht wird. ! Wenn daher die Avisos (Abgabsrecepisse) den Adressaten oder ihren Bevollmächtigten durch von ! ihnen eigens aufgenommene Boten oder durch zu ihrem Hausstande gehörige Personen oder auch durch ^ Gemeindebolen zugesendet werden, oder wenn Adressaten oder ihre Bevollmächtigten Fahrpostseudungen ohne vorausgegangene Avisierung bei dem AbqabS-postamte selbst abholen, darf außer der auf der Sendung haftenden Gebühren leine Zustellungs-oder Avisogebühr cingehoben werden. Hievon wird das Publicum in Folge hohen Handelsministerial - Erlasses vom 10. l. M., Z. 1330—1347 in Kenntnis gesetzt. Trieft, am 26. August 1872. Von der k. k. Postdireclion. ^° " Sudamndmmgs - Kundmachlmst. !"l !,„is,^ l^'.?°'"""''" ^^ '""b über die dem l, k, Slaatshengsten-Filialposten z« Sell» Behandlung mtttelst gesiegelten schriftlichen Offerten abgehalten werden, ^ ' " ' l,. ?-« '° "°^' ^'" üblichen Formula« veisaßlen, mit einer Slcmpelmaik W„ 50 ll vci> fehcnen Offerte müssen nebst dem 5perc, Badium dem k, k, StaatshengstewDepot ni Gwz an dem N.7n?b2Ne^ " U'l «°"«i..ags