1048 Amtsblatt wr Laibacher Ieituna Nr. t55 Dienstag deu l0. Juli 186«. Erkenntnisse. Das f. f. ?andct. >». DaS f. t. Landcsgcricht Wien in Ttafsachcn cr< kennt kraft dcr ihm von Sr. f. l. Apostolischen Majestät verliehenen Amtsgewalt nbcr Antrag dcr t. l. Staats« niiwallschllft, uutcr gleichzeitiger Bestätigung der er» folgten Vcfchlaguahiuc, daß dcr Inhalt des Anfsatzco: „Aus dcm Hanptquartier dcr Norrarmce, Olmiitz ^9. Juni," in Nmumcr 168 der Zeitschrift: „Die Dcliattt" und „Wr. ^lohd" vom 22. Iuui 1806, ferner dcr Mit« theilnng auf Seite 2, Colonnc 3, betitelt: „Brüuu 20. Juni," daS nach Artilcl IX dcr Strafgcfctz'Nooellc vom 17. December 1802 nnd nach dcr Vcrorduunq vom <). Iuui 1800 N. G. Bl. 74 strafbare Verachcn dcr verbotenen Mittheilung begründe, und verbindet damit nach §. !^li P. G. daö Verbot dcr weiteren Vcrbrci» tllng der dic bcaustäudctcu Notizen enthaltenden Zcilnnao» nummcr. Dic lnit Äcschlag belegten Exemplare sind nach tz. 37 P. G. zn vernichten. Wien, dcn 25). Iuui 1800. Der k. l. Präsident: Dcr k. k. Nathsfccrclär: Vofchan '».!'. Thalling er m. l». Das t. k. i'andci'gericht Wien in Strafsachen er-lcunt lras« der ihm von Sr. l. t. Aftostolischcn Majc-stäl verliehenen Amtsgewalt iibcrAnlrag dcr l.l,Slaat«an° waltschast, nnlcr gleichzeitiger Vcstätigni'g dcr von dcrsclbcn veianlaßlcn Äeschlagnahmc, daß dcr Inhalt ocö Abcnd° blattcs Nr. 107 vom 20. Inni 1800, dcü Morgeublaltes Nr. 108 vom 21. Juni 1800 uud dcS Äiorgcublattcö Nr. 109 vom 22. Juni 1800 dcr Zeitschrift: „NcncS Fremden-blatt" hinsichtlich mehrerer dann cntl'altcncn Notizen vom iiricgbschanvlatzc, den Thatbestand deS Vergchcno nach Altitcl lX dcr Strafgesetz. N'ovcllc, hinsichtlich dcö Aussät.'^: ,.Confii. Tyallinger >". z». (^U4—l) Nr. ttlU8. Concurs-Kulldmachuug. Mit Beginn dcS Lllldienjshrcü itt«ll/i»? wird daS vtcrce, vom verstorbenen Herrn Bischöfe von Trieft.Copodistria Malhauö Raunichcr ge. stiftete Studenttli-Slipcndinm, oor der Hand im Betrage von Ull fl., welch" jcdoch in Bälde auf den stiftungsmäsjigsn von llw fi. wird erhöht werden können, accivirt werden. Zn dessen Genusse, welcher ans die Gym-nasialstudien an einer öffentlichen Lehranstalt in der Stadt Triest und den Kronländern Küstenland, Krain und Kärnten eingeschränkt ist, sind ausschließlich die in der Diöcese Triest-Copodistria und vorzugsweise auS den im Istrianerkreise gelegenen Dioceseantheilen geblilligen armen studi-rcnden Jünglinge berufen Die Bewerber haben ihre mit dem Tauf, scheine, Armnlhszeugnissl, Impfscheine oder Certificate über die überstandenen natürlichen Blat» tern, dann den Schulzengninen der zwei letzten Bl'mester belegten Gesuche bis Ende Anglist !8pl?distria, welchem das Patronat und Vor- schlcigsrecht dieser Stiftung zusteht, zn überreichen. Trieft, am li> Juni l^litt. Von dcr k. k kü^enl. S'tatthalterci. (:l. 'W (zoltcllrs-^lnsschrcibullss. ^ Bei dem k. k. ^andeSgerichte in i!aibach ist die Stelle des Kerkermeisterö mit dem Iahreßge» halte von '420 fl. eventuell von 3, Juli l8litt. Vom Präsidium dco k. k. Lmldesgcrichtes. ,sMj-2) Edict. Nr. 2!»5. Bei dem k. k. öandesgerichte Klagenfmt ist eine RatlMelle mit dem Gehalte jährlicher l«!M si. im Vorrückungsfalle von ! si. oder l17«l si. zn besetzen. - Bewerber haben ihre Gesuche diö Ende d. M. beim Präsidium zu überreichen. Vom Präsidium deü k, k, ^andeöqerichles Klagensurt, am 2. Juli lttittj, 1049 C"»."»-,) Nr. «331, Kmldnmchullg W^cu Aufn«,h»le von Zöglingen in dic k. k. 'nedi^iuisch-chirur,,ischc Iosepl)0-2lkadcmie für das Schuljahr »»Utt/7. Der nieoere Lehrcuro an dcr k. k. JojVphs-^kade>nie ist aufgehoben; es findet sol>ach eine! lvciiere ?lufnahme auf denselben nicht mehr statt. Auf den höheren ^'ehrcurs werden fur das Studienjahr l^vei-l>'>', dritten l,nd vierten Jahrgang zur Ergänzung ^er >n den einzelnen Jahrgängen sich eventuell ^'gebenden Abgänge unter den unlen angeführten "»'dii^gungen aufgenommen werden, ^ ^ B e d i n g u n g e n n n d (5 ». ford e r nisse i u r A ll f n ahme aIä Sludirender in die I o se p h s-A ka d e mi e sind folgende: ! < Müssendie Bewerber österrcichischeSlaats ^ ""gehörige sein. 2. Dürfen die in den ersten Jahrgang auf-zunehmenden Aspiranten das 24, und folgeweise blc in den '^., 3. und 4. Jahrgang Eintretenden b«ü 25, und respect, 2 st. beim Ein- ^'Ue in die Akademie. ^ ^ Müssen sie sich verpflichten, nach erlangtem .octorgrade elne gewisse Zeit ln der k. k. Armee " Feldarzte zu dienen, uud zwar die Internen ^l'ch l0, die Externen durch U Jahre. "- DleGellüsse und V o rt h ei l c o c r Aka - bemiker bestehen in Folgendem: f !' Interne Akademiker erhalten die Untcr-^^>t und volle Verpflegung in der Art, wie die ^gllllge der übrigen k. k. Militär-Akademien, l... ^"^haben für ihre Unterkunft und Verpflegung sil-l, ^^'ge zn tragen, jedoch können sie bei einem z^ !^ ^^^" Jahrgange etwa ergebenden Abgänge /^ "ga'nzung desselben in die Zahl der Militär' s- ""lal.Mglinge nach Maßgabe ihrer Quali« di ^)? ^^g^ogen werden. Sie übernehmen sodann > d" ^^^lchtung einer achtjährigen Dienstzeit in ^ scldälztlichcn Branche und haben gleich den "gen internen Zöglingen das Equipirungägeld ^' l5u st ^l erlegen, 2 Interne Akademiker erhalten ein monatli-As Pauschale von N) si. litt kr. für Kleider, Tasche, Bücher, Schreiblnaterialien; ^ si. davon '"'b als Taschengeld bestimmt. .,.» ''-. Sowohl die internen als auch externen , ^ "^ "halten den vollständigen Unterricht, " d^- Medicin, Chirurgie und >m Mili'tär-Saniläts ^lenjte unentgeltlich. 4. Sie sind von d.r Entrichtung der an den (5>vil ^ehranstalteil rorgcschrlcbeneu rigorosell Pro« motions- und Diplomstaxcn befreit. 5». Die Josephs'Akademiker werden nach Ab. ^solvirung des l!ehicurses und encspccheuoer Ab- ^legliog der strengen Prüfungen zu Doctoren der gesammten Heilkunde graduilt »nd ihnen hierüber die Diplome ausgefertigt, d»,ch welche sie in alle diejenigen Rechte und F>e,h^iien eingesetzt werden, die den an den k k. Universitäten kreirten Aerzten zukommen fl, in halbjährigen Raten wahrend der Dauer der ganzen Studien- und Rigorosen-Zeit der Aspiranten an der Akademie im Vorhinein zu erlegen. Letzteres Document muß die amtliche Bestätigung enthalten' daß die Angehörigen der Bewerber sich in solchen Vermögenöverha'ltnissen be« finden, welche ihnen die anstandslose Entrichtung oes festgesetzten Veköstigungs - Pauschal.-BetrageS wahrend der obbezeichncten Zeit gestatten. Externe habcn ein amtlich bestätigtes Su-stentations-Zeugniß ebenfalls in Bezug auf die ganze Studien- und Rigorosen-Zeit beizubringen. tt. Der von dem Aspiranten ausgestellte, von dessen Vater oder Vormund bestätigte und von zwei Zeugen mituliterfertigte Revers über die einzugehende zehn- und beziehungsweise sechsjährige Dinstesverpflichtung. i>. Wenn ein besonderer Anspruch für die Aufnahme in die Iosephs'Akademie auf Grund des Charakters oder besonderer Verdienstlichkeit des Vaters des Aspiranten erhoben werden will, so muß der Umstand, falls die Militärbehörden nicht an sich hievon in Kenntniß sind, gehörig docu° mentirt sein. Nicht ausgewiesene derartige Angaben können nicht berücksichtigt werden. Gesuche, welche nach dem anberaumten Termin einlaufen, oder welche nichtgehörig namentlich nicht mit allen Stu-dien'Zcugnisscn von beiden Semestern aller Jahr« gänge resp. dem Matrikelschein- und Iudex - Lcc< tionen belegt sind, oder welche nicht ersehen lassen, ob der Gesuchsteller auf einen Extern« oder Intern-, auf einen Zahl - oder Aeralial? Platz competire, können nicht berücksichtiget werden. Die Verleihung der Zöglmgsplatze erfolgt von Seite des Kriegsministeriums, Die neu ankommenden Akademiker werden hinsichtltch ihrer physischen Eignung h'cr nochmals von einem Stabsarzte untersucht, und nur die auch hiebei tauglich Befundenen werden aufgenommen Wien, am U. Juni lUM». 1050 (207) Nr. 425,7. KltlldllMchimg. Vom l. Juli lftilli an wurde das Postrittgeld für ein Pferd und eine einfache Post in den nach« benannten Kronländern und Bezirken wie folgt festgesetzt: st. > lr. in Niederösterreich mit...... l ! « » Oberösterreich....... »^ tt » Salzburg ........ l lck » Steiermark........ l l, Böhmen, und zwar: ll) im Egerer, Leitmeritzer, Prager, Iungbunzlauer, Saazer und Pilsner Kreise mit....... »32 l»j im Königgrätzer, Gilschiner, Ta borer, Ehrudinur, P>seker, Budweiser und (Zzaslauer Kreise ..... l Ii<> in Mähren und Schlesien .... l !2 „ Tirol und Vorarlberg..... I i»tt Ml Küstenlande . ..... l :l5 in Krain......... l 2« ,m Pester Bezirke....... « M „ Preßburger Bezirke . . . » ltt „ Oedenburger „...... l ltt » Kaschauer .>...... — !>.-4 », Großwardeiner „...... l 4 » Temesvarer »>...... l l » croat. Montandistricte und im Zengger Militär r Eoinmunitäts-Bezirke . l l^i >, Liccancr und Olto«'aner Regiments Bezirke........ > :l^ » Oguliner Regiments - Bezirke . . l ll» >> übrigen croatisch - slavonischen Post- gebiete......... l lU in Siebenbürgen....... l l2 im Krakauer R.gierungs-Bezirke . l l^ „ Weinberger » . . l ^ ,, (szcrnowitzer » l 2i Die Gebühr für einen gedeckten Stations-wagen wird auf die Hälfle ll»»d für einen ungedeckten Wagen alls den vierten Theil des für ein Pferd lind eine einfache Post entfallenden Rittgeldes festgesetzt. — Das Postillons ^ Trink-geld und das Schmiergeld bleiben unverändert. Trieft, am 2 Juli >5n Nltlzi' anz»nehmen. Triest, am 5», Illll ,^. Licitatious - Kuttdlllachuug. Beim Domänenamtc der k. k. Slaatsherr-schafi Nagy-Tabor ln Kroatien, 3 Stunden von der Eisenbahnstation Pölcschach entfernt, werden am l« Juli «8<»U il4U Eimer Eigenbau, und :l7M»-2) Nr. 7 »4. Lieftlttllgs-3lusschrcibcll. Bei dem r. k. Bergamte Ioria in.^rain werden «5OO Mctzen Wcize», > »ttß> „ Korn, «ttttN „ Kukurntz mittelst Offerte unter nachfolgenden Bedingungen angekauft: 1. Das Getreide muß durchaus rein, trocken und uuverdorben sein, und der Metzen Weizen muß wenigstens "t Pfund, das Korn 75» Pfund und der Kukurutz tt2 Pfund wiegen. 2. Das Getreide wird von dem k k, Wirth-! schaftsamle zu Idria im Magazine in den zimeu- tirten Gefaßeil abgeinessen und übernommen und jenes, welches den Qualilats-Anforderungen nicht entspricht, zurückgewiesen. ^ ! Der Lieferant ist verbunden, für jede zurück-! gestoßene Partie anderes, gehörig qualisicirteS! ^Getreide d»r gleichnamigen Gattung um den con-' ! traclmäßigen Preis längstens im nächsten Monate zu liefern Es steht dem Lieferanten frei, entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten bei der Uebernahme zu interveniren. In Ermanglung der Gegenwart des Lieferanten oder Bevollmächtigten muß jedoch der Befund deü k. k. Wil thschaftamtes als richtig und unwidersprech- llich anerkannt werden, ohne daß der Lieferant dagegen Einwendung machen könnte. 3. Hat der Lieferant das zu liefernde Getreide loc'i) Idria zu stellen, und es wird auf Verlangen desselben der Werksfrächter von Seite des Amtes verhalten, dle Verfrachtung von Loitsch nach Idria um den festgesetzten Preis von 24 Neukreuzer pr. Sack oder 2 Metzcn zu leisten 4. Die Bezahlung geschieht nach Uebernahme des Getreides, entweder bei der k. k. Bergamts-casse zu Idria, oder beider k. k. Landeshauplcasse zu Laibach gegen classenmäßig gestempelte Quittung. 5 Die mit einem 5,tt-Nelikleuzer-Stempel ver' scheuen Offerte haben längstens bis Gnde Juli «Stttt bei dem k. k. Bergamte zu Idria einzutreffen, li. In dem Offerte ist zu bemerken, welche Gattung und Quantität Getreide der Lieferant zu liefern Willens ist, und den Preis l<»c,<» Idria zu stellen. Sollte ein Offert auf mehrere Körner« gattungen lauten, so steht es dem Bergamte frei, den Anbot für mehrere, oder auch nur für eine Gattung anzunehmen oder nicht. 7. Zur Sichcrstellung für die genaue Zuhal. tung der sämmtlichen Vertrags - Verbindlichkeiten ist dem Offerte ein lUperc. Vadium entweder bar oder in annehmbaren Staatspapieren zu dem Tages-curse, oder die Quittuug über dessen Deponirung bei irgend einer montanistischen (5asse oder der k. k. Landeshauptcasse zu Laibach anzuschließen, widri-gens auf das Offert keine Rücksicht genommen werden könnte. Sollte (Kontrahent die Vertragsverbindlichkei-ten nicht zuhalien, so ist dem Aerar das Recht ei,,' geräumt, sich für clnen dadurch zugehenden Schaden sowohl an dem Vadinm, als an dessen gesammtem Vermögen zu regressiren. tt. Denjenigen Offerenten, welche keine Ge^ treide Lieferung erstehen, wird das erlegte Vadium allsobald zurückgestellt, der Ersteher aber von der 'Annahme seines Offertes verständiget werden, wo dann er die eine Hälfte des Getreides bis Ende A u g u st lttlll;, die zweite Hälfte bis Mitte S e p-tembcr lK ll <» zu liefern hat, K u k u r u h j e-doch auch nicht früher. !>. 7lufVerlangen werden die für die Lieferung erforderlichen Getreide - Sacke vom k k. Bergamte gegen jedesmalige ordnungsmäßige Rückstellung un-entgeltlich, jedoch ohne Vergütung der Frachtspesen, zugesendet. Der Lieferant bleibt für einen allfälligen Verlust ail Säcken während der Lieferung haftend. l<>, Wird sich vorbehalten, gegen den Herrn Lieferanten alle jene Maßregeln zu ergreifen, durch welche die pünktliche Erfülluug der (5ontract5be-dingnisse erwirkt werden kann, wogegen aber aucl' demselben der Rechtsweg für alle Ansprüche offen bleibt, die derselbe aus den (5ontracts-Bedingun< gen machen zu können glaubt. Jedoch wird aus' drücklich bedungen, daß die aus dem Vertrage etwa entspringenden Nechtsstreitigkeiten, das Aerar möge als Kläger oder Geklagter eintreten, so wie auch die hierauf Bezug habenden Sicherstellungs-und Executionsschritte bei demjenigen im Sitze des Fiscalamtes befindlichen Gerichte durchzuführen sind , welchem der Fiscus als Geklagter untersteht. Vom k. k. Bcrgamte Idria, am ». Juli ltttttt.