Amtsblatt MAmbllcher^eitung. Uz*« KAO. Dinstag den 25. Mai »858. 8. 26l. u («) Nr. 9736. Kund m a ch u n g. Der bestehenden Vorschrift gemäß welden alle jene Bewerber, welche im heurigen Eolarjahre zur Ablesung der Staatsprüfung fur Forstwirlhe zugelassen werden wollen, hiermit aufgefmdert, ihre nach Vorschrift der hohen Ministerial«Ver-«rdnun/vom lli, März l«5tt (R. G. B. cl^> l85<>, Stück XXVI, Nr. U3, Seite U40) belegten Gesuche bis letzten Ilmi l. I. bei dieser k, k. Landesregierung einzubringen. K. k. Landesregierung Laibach am 111. Mai l858, Gustav Graf Chorinöky, k. k. Statthalter. Z^ 2«<>7 -. (»)....... '..... N^H9l'^ KlUldmaelnnlss. Um die Pferdczüchter im kleinen zur sorgsa-Ws« Wartung, Pflege lmo Schonung ihrer Pferde aufzumuntern, und insbesondere in der Alisicht, um ein zur Hebung und Verbesserung der Bandes « Pferdezucht vollkommen taugliches Zuchtmal^riale an guten Mutterstuten zu erzie» len, haben Heine k. k. Apostolische Majestät mit Allerhöchster Enlschlitsnn,g ddo. Mailand, den 27. Jänner »857, für die Dauer von^drei Iat^ ren alljährlich den Betrag von 3250 Stück k. k. österreichischen Dukaten in Gold aus Staatsmitc ltln ale Pferdezucht c Prämien zu bewilligen ge-luht, wovon auf das Herzogthum Kraln jährlich '^»0 ^tück Dukaten für solche Prämien entfallen. Nach der im XIX. Stücke deö Reichs Äesetz.-Alaltes ^.j> Nr. tt5 kundgemachlen Verordnung ^cü hohen k. k. Ministeriums des Innern und ^5 hohen k. k. Armee t Ober ° Kommando's vom ^. /lpr,l l857 werden Zuchlprämien anS Staats'- ^Utrln zuerkannt: 1. M u t te l tn und noch nicht zum Zuge verwendet wor? ^ si„d. Die Eigenthütner der um Zuchtptämien kon-^urrirendcn Stuten müsscn dnrch ein Zeugniß be6 Gemeinde'Vorstandes nachweiseil, daß entweder die sammt dem Saugfohlen vorgeführte futterst ute schon vor der Geburt des Fohlens ^' Eigenthum war; o5er daß die vorgeführte fahrige Etute von einer ihnen zur Zeit der Ge-^Nt gehörig gewesenen Mutter geboren, und von Hlien aufgezogen worden ist. Eine mit einem ^chlpramium bereits bethcilte Multerstute kann ^ls zum 7. Lebensjahre noch um ein zweites Zucht' Minium konkurriren, wenn sie in einem der ll^en Prämirung nachfolgenden Jahre wicdcr ^u einem gelungenen Saugfohlen vorgefühlt wird. Mutlerstutcn, welche bereits zwci Zucht Ramien erhalten haben, sind von der weiteren ^nk.nrenz ausgeschlossen. . Ebenso können dreijährige Stuten, welche '" dieser Eigenschaft rin Zuchtprämium erhalten !)"bm, als Muttcrstute,, noch zwei Mal pranurt Melden. Die Preiswürdigkeit der Stuten wird mit ^licksicht auf dcn höheren oder niederen Stand, !'' welchem sich die Landcspfcrdezucht in der ^gedung der Konkursstation wirklich befindet, >tl>ilt. Stuten, welche, offenbar Spuren '^ahrlosler Pflege zeigen, welden nicht prämut. ^, Die VeurtheUung der P^iöwürdigkeit, so /e 5ie Zuerkennung her Zuchtpramien erfolgt . der .«onkurestation durch eine hiezu ab.-!,,^d"et> gemischte politisch'militäiische Kom^ ^'l'on, und es werden dir zuerkannten Zucht- c>>,'"'"' sogleiä) bar gegen Empfangsbestätigung bezahlt. An Zuchtprämien sind ftir das Herzogthum Krain festgesetzt: :>) Fünfzehn Dukaten für die preiöwürdigste < Mutterstute mit einem gelungenen Saugfohlen; !i)) Drei Prämien zu fünf Dukaten für die zu nächst preiswürdigen Muttcrstutcn mit Saug-fohlen; (^) Zehn Dukaten für jene dreijährige Stute, welche die vorzüglichste Zuchtfahigkcit verspricht, und cl) zwei Prämien zu fünf Dukaten für die zu-! nächst würdigen dreijährigen Stuten. ! Die k. k. landed »Regierung hat im Einvernehmen mit dem k. k. Beschäl« und Ncmon-tirungs.'Kommando in >H)li,z für da5 Jahr 1856 die Konkuröstation Nassenfuß, und als Konkurs-!tag den 7. August IA58 festzusetzen befunden, ! woselbst um 9 Uhr Vormittags ole Besichtigung der vorgeführten Stuten beginnen wild. Von der k. k. Canoes »Regierung für Krain. ^!aibach am 7. Mai l«58. Z? ^«2^ ^ " ^) Nr. 35'^l. Konkurs Kundmachnnft Bei dem r. k, gemischten !^eziltoamte in Planina ist die provijoriiche (Ärunoduchsührerö' stelle mit dem Iahresgehalte von tM> st. zu besctzen. Dx Bewerber um diesen Dienstposien haben ihre gehörig instruirtcn Koinpctenjgefuche unter Nachlvelsung der gesetzlichen Befähigung für die Orundbuchbführung bis zum »l. Mal l. I. im vorgeschlichenen Dieilstlv'.'ge bei der k, k. Landes-komnnssicm sür die Personalangelegcnheiten der gemischten Bezirkvämtcr ln Rialn einzubringen, und darin zugleich anzugeben, ob und >n wcl» chem Grade dieselben mit e>m>m der hierländigen H)<,z!rküdcamtcn oclwandt odel ueischwägert sind, Von der k. ^andeLkommission fur dic Personal-Angelegenheiten der gemischten Bezirksämter in Krain Laibach den l5. Mai l858.__________ Z."2577"3 (2) " 9ir. « kr. EM , auf oeren ^enuß vorzugsweise Stu-dirende aus des Stifters-Vcrwandschaft, in deren Ermanglung aber jene al,s dem Pfarrvikariate Tchivar^enderg bei Wippach Anspruch haben. Diese Stiftung kann in jeder Ltudienabthei-lung genossen werden und das PrasentationSrecht gebührt dem Pfarrvikac zu Schwarzenbcrg bei Wippach. 3 Bei der vom Josef Nepcschitz crlich-! teten Stiftung der l, Platz mit lVN st.; dieselbe ist bestimmt für Sludirende aus des Scifters-Ver-! wandtichaft, und in deren Ermanglung>für jene,' wllchc Bürgerssöhne von Laaü, dann in Abgang' auch solcher, jene welche m der Pfarre Laas > geboren sind. Di<1'e Stiftung kann von den Normalschulklassen angefangen durch aUe Stu» dienabtheilungen genossen werden und das Pra-sentationörecht zu derselben steht dem jeweiligen! Pfarrer zu Altenmatkt bei Laas zu. ! 4. Bei der von Leopold Scheer unterm 6. August l?!3 errichteten stiftung der 2. Platz jährlicher 5U ft. CM., welche erst von der 7. Gymnasialklasse angefangen bis zur Vollendung der Studien genossen werden kann. Auf dieselbe haben arme, gutstudirende und gutgesittete Jünglinge aus Krain überhaupt 'Anspruch und das Präsentationsrccht zu derselben übt der Stadtmagistrat in Üaibach aus. 5. Bei der neueren Domherr Georg Supan'schen Studentcnstiftung vom Jahre IK52 der l. und der 2. Stiftungsplatz, jeder im Betrage von 5tt st. CM. Zum Genusse dieser Slif« tung sind berufen: ^») Studirende aus ehelicher Nachkommenschaft der Geschwister des Stifters, und zwar die Nachkommen seiner Brüder Thomas und Jakob, in männlicher Linie durch alle Generationen; deren Nachkommen in weiblicher Linie hingegen, so wie die Nachkommen der Schwestern des Stifters, Namens Ursula, verehel, Goll-mayr, Gevtraud, verrhel. Legat und Agnes, verehel. Gregorz, aber nur bis zur 4. Generation und zwar schon von der zweiten Echul-klasse an einer Hauplschule angefangen, bis zur Beendigung ihrer Studien. l>) In sind ferncr ehelich geborne Studirrnde, die dem Stifter and.rwcitig bis zum 4. kanonischen Grade anverwandt oder aus dem Dorfe Asp gebürtig sind. jcdoch nur von der l. Hymna-siattlasse oder von der ersten Nealschulklassc bis zur Vollendung der Odcr-Realschulklasse, und ebenso endlich Studirende ehelicher Eltern aus den Pfarren Asp, Obergörjach und VeldeK berufen. Das Prasentationsrecht übt der Pfarrer in Asp in Gemeinschaft mit den in der Stiftungs-l,rkul>0e näher bezeichneten Anverwandten des Stifters auö. ll>>ssc, dan>, mit dem Vchulzeugnissc von den zwei letzt vcrstossc» nen Semestern, und wenn sie das Stipendium aus dem Titcl der Verwandtschaft in Anspruch nehmen wollen, auch mildem legalen Stammbaum und andern Dokumenten belegten Gesuche, und zwar bezüglich der unter Post c Nr. I, tt und 7 bcnannlcn, unmittelbar beim hiesigen fürstbischösi, Ordinariate, — bezüglich der übrigen aber im Wege der vorgesetzten StudienDircktion bis 15, Juni l. I. bei dieser Landesregierung zu überreichen. Jene, welche sich um mehrere Stipendien bewerben »rollen, haben zwar für jede Stiftung ein abgcsondcrtcs Gesuch zu überreichen, indem die für mehrere Stipendien zugleich lautenden Gc« suche nicht berücksichtiget werden; sie könncn jedoch die vorgcschicbenen Behelfe nur einem Gesuche beiligen und in den übrigen sich bloß darauf beziehen, K. k Landesregierung für Krain. Laibach den 9. Mai 1858. Z^24l^ i. (3) Nr. 7458. Kundmachung. Se. k. k. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 2^. Februar und 30. März l. I. 'Allerhöchst zu befehlen geruht, daß der ^land dcr Militär-Erzichungshauscr und Schulkompagnien auf: fünf U!,ler'(5lzichlll,g6häuser mit vci Infanterie-Vchulkompagnien, eine Kavallerie.- Schul - Eskadron, vier Artillerie-Schul. Kompagnien, eine Pionier« » Genie» Schulkompagnie, » Marine» mit je 12U Zöglingen zu beschranken ist. Die Aufnahme von Zahlzöglingen in die Erzichungöhauser hat künftig nicht mehr statl° zusindcn. Der Beköstigungs »Pauschalbetrag für Zahl' zöglinge in den Schulkompagnicn und der Schul-(zokadron wird für die von nun an Eintretenden auf jährlich 25U f!. fcstgcscht und sind halb-freie 3)lilitär' Stiftnngspla'tze in diesen Anstalten und in den Erzichungshausern künftighin nicht mehr zu verleihen. Die Aufnahme von Frcqucntantcn aus dem Mannschaftsstande in die Artillerie und Genic-Akademie, dann in die Schulkompagnicn hat lü'nstig nicht stattzufinden. Die Aufnahme, ,('^il?olivc> Uebersetzu„g von Zöglingen auö dcn Untet^Elziehungshäusetn in die Kadeten-Institute, so wie auS dcn ?lrtillcric' Schulkompagnicn, dann der Genie-, Pionier« und Marine'Schulkompagnie in die Artillerie' und Genie . Akademie hat künftig zu unterbleiben. Nur für die gegenwärtig ln den fraglichen Schulkompagnien bereits befindlichen Zöglinge wild der bisherige ino<.ll!5 des Uebcrgangcs beibehalten. Die Durchführung obiger Allerhöchster Ai,-ordnung bezüglich der Verminderung der gedachten Militär-Blldungsanstalten wird sukzcssivc stattfinden und werden darüber die nahern ^c< stimmungen nachfolgen. Diesem Allerhöchsten Befehle kemäß werden mi: beginn des Schuljahres »«5^ die Unter^ Erzichungshauser zu öemberq und Ioscfsstadl das Obcr°(3rziehungshaus zu Weißkilchcn in Mähren, die Infanleric«Schulkompagnicn zu Ollmütz und Kloslcl-neubur^ aufgelassen r.nd die hievon m der Militär-Erziehung verbleibenden Zöglinge in andere Anstalten transferirt werden. Die ArMIerie'Bchulkompagnie zu Verona wird mit Beginn des nächsten Schuljahres keinen Zuwachs erhalten, daher nur aus dem zweiten uno dritten Jahrgang bestehen; mit I, Oktober d, I-hat daher der Personalstand der qcdachten Schul-kompagnie um l Offizier, 1 Stadbfeldwcbel, 1 Korporal und 3 Dlcner velmindert zu werden. In Folge dieser allerhöchst angeordneten Nc« ruktion kann mit Beginn deS nächsten Echuljah-des nur die Aufnahme von Aspiranten in dcn ersten Jahrgang dcr Militar-Untererziehungbhäuse», und thcilweise in die Bchulkompagnien stattfinden; dagc^en ist die Aufnahme von Asciranten in die Militär-Obclelziehulislshauscr aus dem ^»rundc nicht zulässig, wcil die Zöglinge aus dem 4. Jahrgange dcr gegenwartig noch bestehenden neucn Unler-Erziehungshäuscr den Bedarf der Zöglinge für dcn ersten Jahrgang in fünf Obcr-Crzichungs-hauser überschreiten. Es werden demnach im Monate Juni dieses Jahres dem hohen Armee - Ober - Kommando nur die Vormcrkungölistcn über jene Aspiranten, welche für dcn ersten Jahrgang dcr Unter-Erziehungs Häuser geeignet, d. i, 7 bis 8 Jahre und hoch-?cnö 2 bis 3 Monate darüber alt sind, dann die Vormcrkungslisten über die Aspiranten für 5ic Schulkonipagnien eingesendet werden. Die Vorlage der Eingaben über die Aspi» l alttcn für die Aufnahme in die Kadctcn - Insti< tüte und Akademien crlejdcn jedoch sclbstvcrsländ-licl, hicdurch keine Acndcrung. Die Aufnahme von Aspiranten in die Mili' tär° Obercrziehungshäuscr lvird auch im Iahte !85!) eine sehr beschränkte sein, daher nur jene Aspiranten, >velch<> bia zu:n Beginn des Schuljahres l8""/^ oas^b.n5alter von l2'/, Jahren nicht überschreiten und voUkommcn gesetzlichen Anspruch auf die fragliche Aufnahme haben, dann vermög dcr Verhältnisse ihrer Acltcrn all bcsolldcrs rücksichiswürdig erscheinen, in der Vormerkung belassen wetdcn dürfen; alle übrigen ab u. l«60 in oer Vormerkung verbleiben, hicvon demnächst verständigt. Diese Bestimmungen werden zu Folge hohen / AlmceOber Kommanoo-RcskripteS vom ^. ?lpril l. I, Adth. 2'^, Nr, lN34, und in Folge einer Mittheilung des k. k. II. Arm e- und ilandcs« General Kommando d.s lomdardisch-venctianischen Königreiches zu Vcrona clll«. i3. April 1^5>s, Z. 3tt Z. N3. » (4) A. A. Dos- und StMsdrnckem-Verlag (Stadt, Eiügcrstraßc Nr. !»l3). Von dem scit dl-m Jahre 1854 in d.utschcr, und scit dc», Iahrc 1855 in deutscher und ita!iculschcr Sprach,,' erschtincudei Verordnungsblatte für dm Dicnstbenich des f. k. Finauzlninistcriluns sind sl'üi^'lct nur mchr dic Iahr^nnic 1^,'»5, l8.><» und !8.)7 l,'<.'rräthi^, DicftlblN nulmllcn a»s:cr dcn sliinüitlichcn iin ^t^chel^cft^blattc fundyciüachtl'» Glsl^'ü mid Vcrordllllüglü sliia»;lclls!! A' zil^cs allc wichtiglrcu ötoriiial-^ntschüduiig!» und Cilläutcl»nq>n dccl hl'lun k. l, Fin.inzmimj^rinmö in 'Angfln^-nhlit!» der dirckten nnd indirekten Dejicuerung, insbesondere im Ioü-, Tler^eliruuglsieuer- und O^ bi'chrelil'emcjsllnzissllche, dann der Montan-Dcrnxütnng. PrciS cincs Iahlgnngc.) (in 2 Vä!>d>!i) dcr dcutjchcn Äuogcil'e 2 fl,, dcr ital. ?ll>>,'gal'c l st. 20 sr. Pr;kiiuiai<>ratiouckii a»f deu Jahrgang l i!l»8, ^'DU dci» iu dcr Ncgcl u'oä) ntlich cinc 9ln»nncv cmögcgll'c» wird, wcrdcn bci dcr f. f. Haupt ^'^' Zeitungö-Vr^^diti^'n in Vuu und l'ci dcn f. f. Prstamtcrn in dcn Kr^nlandctil cmgcnommcn. JPrämiiiM'ratioaispreise fur den gasizesi Jahrgang: Deutsche Ausgabe: für Wicn........2 ss, mit Versendung.......'l fi. Italienische Ausgabe: für Nie,,......l fi, 20 s>' >nit Vcrscndiina . . . . 2 N. — ^' Vln Verkauf von einzelnen Nummern finder nicht Statt. Z. 253. 2 (2) Äir. «7,», Kund m a ch ll « g. Da dic k k. Postanstalt für die bei den Postämtern aufgegebenen, mit der Dampfjchifffahriü'. Untcrnchmung des österr. ^!l^yd nach aublandlschen Hafci platzen zu besoldenden Fahrpl)st-Iendun0,c» ole Porlogcbührcn nur bis Triest oder jenen an derer inlanoisch^n Hafcnortc bezicht, wo sie dcm '."loyo zur Wciterdeföl d.'l un g übel geben wtl di l?, so kann tür diese 2endungcn eine unbedingte Häftling dcr k. k. Postanstalt in dcr im §. 32 dcr Fahrpostordnung bczelchncten Ausdehnung nur bis zu d.m Zeitpunkte der Auslieferung derselben an die Agcnlcn dcs Lloyd in Anspruch genommen werden. Weitcrhin, insbesondere für dcn Transport zul See, wild eine Haftung bei derlci Sendungen nur in so weit geleistet, als nach dcm bestehenden Ucbereinkommcn dcr ^!loyd ocr k. k. Post' anstalt gegenüber haftungspstichtig ist, nämlich sür jene Verluste, .'lbgange und B?scha('iguligcn, wclchc durch Verschulden der Lloyddcdlenstcten cntstchen. ^ , Für jcnen Schaden dagc^cn, welcher an dcn Scndungcn während dcr Bcjordcrung nach ausländischen Häfcn durch See unfälle vcrur-sacht wird, übermnimt weder die k. k. Postal stalt, noch der Lloyd cine wie immer geartete Haftung. Es bleibt dcr Willkür, dcr Aufgcder über-lassen, ob sic diesc Scndungcn gegen Acegcfah-ven besonders velsichcrn wollen. Für den FaU, als der Aufgcbcr ciner Ecn-dunc^ wünscht, daß diesc Versichcrung vor der Abfertigung der Sendung aus dem inländischen Hafcnplatze durch dcn öloyd bcwcrkstclligt werde, hat dersllbe fowohl auf dcr Adressc dcr Sendung als auf dcm dazu gehörigen Frachlblicfc den Beisatz gegen »Seegefahr zu versichern" deutlich anzubringen, und außerdem zugleich mit dcr S.noun^ dcm Ausgaböpcstamtc eine fchrift liche, mit seiner Unterschrift und ftiuem Eicgcl bekräftigte Erklärung zu überrcichcn, daß er die Versicherung gegen Sccgefahr verlangen, und damil einverstanden sei, daß die bezüglichen Asse-kurauzgebühren dem Adressaten in Aufrechnung gebracht wcrdcn. Die k. k. Postämlcr habcn in dcn Aufgabs-Nczcpiffcn über dcrlci Sendungen »mit Versiche-rungscrklarung" ausdrücklich beizufügen. (5s sind Einleitungen gctrosscn, d^st dicse Er<> klärungcn dcm Lloyd verläßlich zukommcn niid sofort die bezüglichen Sendungen auf NcchnM des Adressaten vclsichcrt melden; die k. k. Post' anstalt ist jedoch zu cincr Entschädlgona nicht vN< psilchtct, wenn in Folge cincs Zufalls oder Vcl° sc!)c»s dic verlangte Belsichcrung cincr Ecnduns gleichwohl untcrblciben würdc. Wa>5 hiemit über Auftrag des hohen k. k. Handclsministcrium vom 2. Mai l. I., Nl' ^^'^7^z, zur allgemeinen Kenntniß gebracht w>^ K. r. .Postdirektion Trieft am l2. Mai »8üs' Z?"259^"« (l) ^ Nr. 15»»?' Edikt. Womit kund gemacht wird E6 werden dic Iagdgerechtsaw.cn dcr dicß' bezirkigen 22 Orls^cmeindcn: l. Altcnmarkt, 2. Babenfcld, 3. Oillnie, ^. heil. Dreifaltigkeit, 5. Groß^Odlak, 6 heil» ^eist, 7, Igcndorf, tt. K<^ui«<', i>. ?aas, lN. I^^.^'jli, II. j>I^Ul1l?, l2. Neudorf, 1^' Obcrsccdorf, ii. Oblozhiz!), 15. Olnv^, l«'-l'oclcl^cv, l7. lliillll'k, 18. !<:»Vl>l>) l3' Strukeldorf, 20. 3l.uöan^, 2l. St. Veit, 2^> VVü lnli!^ , einer jeden' Vrmcinde besonders ^ Grunde dcr hohen Minist, Verordnung vom >>> Dezember l«52 am