Laibacher Organ des krainisclien Landes - Lehrervereines. Erscheint am 10. und 25. jedes Monats. - Talirgra.xigf- Vereinsmitglieder erhalten das Blatt gratis. Bestellpreise: Für Laibach: Ganzjährig fl.2-60, halbjährig fl. 1-40. — Mit der Post: Ganzjährig fl. 2 80, halbjährig fl. 150. Expedition: Buchdruckerei lg. v. Kleinmayr & Fed. Bamberg, Bahnhofgasse Nr. 15. — Inserate werden billigst berechnet. Schriften und Werke zur Beurtheilung werden kostenfrei erbeten. Der Gesundlieitslelirer im Schulzimmer. Von Benedicter in Gmünd. „Nichts ist nothwendiger, als das Volk über die Erhaltung seiner Gesundheit und über die Pflege des Körpers zu belehren.“ In diesem Punkte begegnen und vereinigen sich die Wünsche aller derer, die mit offenen Augen um sich schauen, die ein Herz haben und Verständnis für die wirklichen Bedürfnisse des Volkes und für das wahre “Wohl desselben. Und es ist auch nicht zu leugnen, dass zu jetziger Zeit auf diesem Gebiete gar vieles gethan wird; denn es wird nicht nur in Büchern viel über Gesundheitslehre geschrieben, sondern die Presse beschäftigt sich auch mehr als je mit hygienischen Fragen und sucht so belehrend in das Volk einzudringen. Trotz alledem aber ist die Unwissenheit auf dem so unendlich wichtigen Gebiete der Gesundheitspflege leider noch recht allgemein, und was dem Volke in dieser Weise geboten wird, ist lange nicht genügend, um durchzudringen. Wir haben schon oft gemeint, die Gesundheitslehre sollte als eines der ersten und wichtigsten Fächer der Schule einverleibt werden, doch wurde uns stets entgegnet, dass darauf nicht zu rechnen sei, weil es bei der Lehrerschaft vielenorts an der rechten Erkenntnis der hohen Wichtigkeit dieser Aufgabe mangle. Dass aber die Volksschule doch dazu berufen und auch befähigt ist, die Gesundheitslehre als Fach zu betreiben, das ist uns an einem Beispiele aus der Schule selbst klar geworden. Wir hatten seinerzeit Gelegenheit, von Schülerarbeiten einer Primarschule in Winterthur (Schweiz) Einsicht zu nehmen, und fanden in den Aufsatzheften hygienische Stoffe in einer so klaren und leicht verständlichen Weise behandelt, dass wir beim Lesen derselben unwillkürlich sagen mussten: „So ist’s gut; in dieser Art, auf diesem Wege muss die Gesundheitslehre ins Volk gebracht werden; mit dem ABC müssen die richtigen Anschauungen von der Gesundheitslehre ins Fleisch und Blut übergehen.“ An die verschiedenen landläufigen, gesundheitswidrigen Gebräuche anknüpfend, hatten die Schüler in freier Bearbeitung die richtige Temperatur der Speisen zum Genuss zu behandeln, die Zähne und deren Pflege, die Nothwendigkeit des beständigen Einathmens von reiner Luft, die Schädlichkeit gewisser, im Volke gebräuchlicher Beruhigungsmittel für kleine Kinder u. s. w. Solch unschätzbarer Unterricht auf gesundheitlichem Gebiete mit der Sprachlehre verbunden — welcher Verständige möchte sich das in unseren Volks- und Bürgerschulen nicht wünschen? Menschennaturlehre sollte, je nach dem Verständnisse der verschiedenen Altersclassen der Kinder, vom ersten bis zum letzten Schuljahre mit den Schülern getrieben werden. Was nützt wohl mehr: dass die Kinder jede einzelne einheimische und fremde Pflanze zu classificieren verstehen und die Einwohnerzahl selbst der Städte fremder 2C6 Erdtheile zu nennen wissen, oder dass sie die Grundbedingungen eines gesunden und darum glücklichen menschlichen Daseins voll erkennen lernen? Was nützt es dem jungen Mädchen, der zukünftigen Mutter (und was nützt es dem kommenden Geschlechte), wenn die heran wachsende Schülerin über das Wesen der verschiedenen Kerbthiere eine gelehrte Abhandlung zu schreiben versteht und dabei so unvernünftig ist, ihren eigenen Körper zusammenzuschnüren, als gehörte sie selbst auch zu der Gattung der Kerbthiere? Freilich, die Gesundheitslehre mit Erfolg behandeln kann nur derjenige Lehrer, der selbst voll und ganz überzeugt ist von der Wichtigkeit der Sache, derjenige, der das Gute nicht nur vorpredigt, sondern auch in der That vorlebt. Die Bilderfibel. Einige Worte zur Aufklärung von Ed. Jordan. (Schluss.) Aber ein Unterricht, der von so weittragender Wirkung sein soll, muss gründlich sein, und dazu gehört, dass es dem Schüler in der Schule möglich gemacht wird, genau zu beobachten, und dazu ist eben die „Bilderfibel“ nöthig, d. h. das Bild in der Hand des Schülers. Man begnügt sich ja beispielsweise im geographischen Unterrichte längst nicht mehr damit, den Kindern bloss eine Wandkarte vorzuführeu; man hat längst einsehen gelernt, dass zum gründlichen Studium der geographischen Objecte eines Landes der Handatlas nothwendig ist, in welchem der Schüler alle besprochenen Gegenstände: Berge, Thäler, Pässe, Flüsse, Bahnen und Städte, finden und sich deren Lage etc. genau einprägen kann. Die Wandkarte ist hiezu nicht ausreichend, sie gibt nur ein Totalbild; die Einzeln-beiten hat das Kind im Handatlas zu suchen. Ebenso muss es im Anschauungsunterrichte gehalten werden, soll derselbe seinem Zwecke entsprechen; ja, hier ist die Forderung nach einem Handatlas — das soll ja die Bilderfibel sein — gerechtfertigter, als auf irgend einer anderen Unterrichtsstufe, weil ja für die geistig am wenigsten entwickelten Schüler die vorzüglichsten Lehrbehelfe nothwendig sind. Gegenwärtig huldigt man leider, wie jeder Elementarlehrer weiss, der entgegengesetzten Meinung, und unsere Schüler haben just für jenen Gegenstand, welcher die Seele des ganzen Elementarunterrichtes ist, kein Lernmittel in der Hand. Wie soll sich da der Unterricht erfolgreich gestalten!? Ich habe dergleichen Unterricht seinerzeit, da eine Bilderfibel nicht vorhanden ist, mit den „Münchener Bilderbogen“ versucht. Jedes Kind bekam beispielsweise den „Bauernhof“. — Ich hatte kein Wort zu reden, die Kleinen entdeckten alles: das Haus, die Scheuer, den Stall, den Düngerhaufen, den Taubenschlag, den Brunnen, den Hahn, den Hund, die Pferde am Wagen, den Pflug, den Bauer in Hemdärmelu, den Knecht mit der Peitsche, die Kinder auf den Pferden reitend, das Storchnest auf dem Dache. Im Anschlüsse daran behandelte ich die Begriffe: oben, unten, zwischen, vorne, rückwärts, aussen, innen, neben; ferner jene Kategorie von Begriffen, welche Grassmann unter dem Titel „Das Ganze und seine Theile“ zusammenfasst. Die Kinder giengeu auf Satzbilduugen, wie: Das Dach des Hauses ist mit Stroh gedeckt; das Thor der Scheuer ist gross; die Käder des Wagens sind rund u. s. w., mit vielem Verständnisse ein. Auf diese Weise wurde das Bild gründlich und allseitig besprochen und eine Reihe wichtiger Begriffe und Vorstellungen gewonnen. Man wird ohne-weiters zugeben, dass ich noch eine Fülle anderer Begriffe aufzählen könnte, welche sich alle aus der Betrachtung des Bildes ergaben, aber das Angeführte dürfte genügen. Natürlich ergab sich nach der Besprechung des Bauernhofes ein Vergleich mit dem „Stadthause“, welches schon früher sehr eingehend behandelt worden war, ganz von selbst, und die Besprechung gieng so lustig von statten, dass es eine Freude war. Wer je Gelegenheit gehabt hat, in einer Elementarclasse zu arbeiten, wird wissen, wie unendlich schwierig es ist, die Kinder in ihnen fremde Sphären einzuführen; wie viel gefragt, geredet, erzählt, dociert werden muss — selbst wenn ein Bild des Gegenstandes an der Tafel hängt, von welchem während der Besprechung doch nur ein Kind ablesen kann, während die anderen bloss hören. Hat aber jedes Kind das Bild vor sich, so vollzieht sich der psychologische Process fast spielend, ohne alle Schwierigkeiten. Nun sind aber diese „Münchener Bilderbogen“, so gelungen sie auch in der Zeichnung sein mögen, nicht farbig. Man denke sich, um wie viel ansprechender dieser Unterricht sich gestalten müsste, wenn die Kinder gut colorierte Bilder in die Hand bekämen. Ich glaube, mit der Herstellung solcher Bilder würde dem Unterrichtswesen und besonders dem Anschauungsunterrichte ein grosser Dienst erwiesen. Der blosse Wortunterricht, das Beden ohne Inhalt, ohne Gehalt muss endlich einem wirklichen Anschauungsunterrichte Platz machen, einem Unterrichte, der den Kindesgeist allseitig anregt, ihn zum Denken veranlasst und dem Schüler Gelegenheit gibt, seinen Gedanken auch Ausdruck zu geben. Dabei soll auch das Gemüthsleben des Kindes in reichstem Masse bedacht werden, und es ist selbstverständlich, dass dieses am meisten dadurch geschieht, dass das Kind in die Natur eingeführt und mit den Objecten und den sich vollziehenden Erscheinungen derselben bekannt gemacht wird. Es ist ferner selbstverständlich, dass die Methode des Anschauungsunterrichtes durch unsere Bilder nicht im mindesten alteriert wird. Lehrer, die nach Grassmaun Vorgehen und zunächst auf die Gewinnung abstracter Begriffe ausgehen, werden — wie ich in meinen „Materialien für den Anschauungsunterricht“ gezeigt und oben kurz angedeutet habe — die Bilder ebensogut benützen können wie jene Lehrer, welche einen sich mehr an die Natur anlehnenden Unterricht ertheileu. Es sind zunächst vier Hauptbilder herzustellen, die als Wandbilder bereits vorhanden sind: Herbst, Winter, Frühling, Sommer. Dieselben bieten alle charakteristischen Erscheinungen der betreffenden Jahreszeiten und sie gelten als die Ausgangspunkte für alle nothwendigen Besprechungen. Eines wichtigen Momentes muss hier noch gedacht werden, weil es bedeutungsvoll für die künftige Gestaltung der Bilderbenützuug werden kann. Es unterliegt nämlich keinem Zweifel, dass ein Kind, welches in der Schule das Bild als einen unerschöpflichen Born der Unterhaltung und Belehrung schätzen und lieben und gebrauchen lernt, zu Hause nicht ruhen und rasten wird, bis es sowohl Eltern als Geschwister in die Zauberwelt seiner Bilderfibel eingeführt hat. Wird damit nicht ein inniges Band zwischen Schule und Haus geknüpft, werden die Eltern nicht lernen, wie man mit Kindern Bilder bespricht, werden sie nicht merken, welche Erscheinungen der Natur, welche Thiere, Pflanzen, Gebäude, Thätigkeiten etc. sie ihre Kinder sollen beobachten lassen, damit ihnen die Gestalten und Erscheinungen, welche in der Bilderfibel nicht all jenen Bilderschund, der gegenwärtig unsere Kinderstuben überschwemmt und ohne Sinn und Verständnis und Bücksicht für kindliches Wesen verfertigt wird, ein wohlverdientes Grab graben?! Es wäre nun noch die Frage zu beantworten, ob denn ein an der Hand solcher Bilder betriebener Anschauungsunterricht wirklich ein Anschauungsunterricht sei. — Nein, sagen die Anhänger Grassmanns, nein, es ist eitel Dunst; denn die Kinder müssen beim Anschauungsunterrichte sehen, hören, riechen, schmecken und fühlen; alle Sinne müssen in Thätigkeit gesetzt und entwickelt, ausgebildet werden, und deswegen taugen die Bilder nichts. Die Grassmannianer behaupten auch, ein Kind bekomme keinen richtigen Begriff von einem Wagen, wenn es denselben nicht in natura gesehen, gehört, gefühlt, vielleicht auch geschmeckt und gerochen habe. Das Bild vermittle keine richtigen Begriffe, also auch keine richtigen Vorstellungen; nur das wirkliche Ding tauge dazu, und es sei ein purer „Schwindel“, zu meinen, wenn ein Kind auf einem Bilde einen Hahn gesehen habe, so kenne es auch schon einen solchen. Was also nicht geschmeckt, gerochen und betastet werden kann, spielt im Unterrichte nicht mit. — Die Herren haben ein gar wundersames System aufgestellt, und man wird mich entschuldigen, wenn ich, des trockenen Tones satt, nun mit etwas lebhafteren Farben male; der Gegenstand fordert’s. — Sie haben sich in ihrer Studierstube hingesetzt und die „Summe alles Seienden“ gezogen, dann haben sie mit viel Mühe und Schweiss die Entdeckung gemacht, dass diese Summe aus einer fieihe von Einzeldingen — Individuen — bestehe und dass diese Individuen eine Summe von Merkmalen an sich haben. Sie zogen also den ganz richtigen Schluss, dass, wer die „Summe alles Seienden“ in sich — geistig natürlich — aufnehmen wolle, die Summe der Merkmale der Individuen erfasst haben müsse; daher müsse der Elementarschüler mit diesen Merkmalen bekanntgemacht werden, soll er durch das Thor der Wissenschaft eintreten können. Es werden daher im ersten Schuljahre alle Begriffe vermittelt, die das Kind im Leben braucht, besonders im Schullebeu. — Die Herren haben das gar fein ausgetüftelt: In der achten Classe kommt in der Naturgeschichte die Rede auf die Schleimthiere. „Schleimthier, Schleim, schleimig“ — sagt der echte Grassmann-Jünger — geht hin und hält in der Elementarclasse eine Stunde Anschauungsunterricht zu dem Zwecke, damit die Kinder die Begriffe „Schleim, schleimig“ gewinnen und in der achten Classe wissen, womit sie es zu thun haben. — Ich könnte die Beispiele häufen Man meine aber ja nicht, das sei Scherz; nein, es ist leider bitterer Ernst. Man betrachtet thatsächlich die Elementarclasse als den Ort, wo alle Merkmale vermittelt werden müssen, welche an Dingen, die dem Kinde einmal Unterkommen können, vorhanden sind, damit das Kind auf späteren Stufen zu „beschreiben“ imstande sei. Man hört daher in den Unterrichtsstunden solcher Elementarlehrer nichts als: „dick, dünn, lang, kurz, roth, gelb, bunt, süss, sauer, herb, ranzig, unten, oben, zwischen“; es werden alle möglichen Dinge, die für die Kinder kein Interesse haben und zu dem Unterrichte in keiner Beziehung stehen, zusammengeschleppt, lediglich deshalb, weil sie „Merkmale“ haben. Da liegt ein Ball, ein Ei, eine Uhr, ein Hut, ein Rad, ein Ring, ein Teller, ein Fass, ein Nudelwalker (Walze); man redet nichts über diese Dinge, man sagt nicht woher, wohin, wozu, weswegen; man sagt nur „rund!“ Und das ist ausserordentlich lehrreich, psychologisch und wissenschaftlich, denn das Kind hat einen Begriff gewonnen: den Begriff „rund“. Den Nutzen wird der Leser gleich einsehen. In der dritten Classe kommt (in der Naturgeschichte) die Katze dran. Der Kopf? — Die Kinder denken an die Lection der ersten Classe, an das Ei, den Ball, den Teller, das Rad, den Ring und den Nudelwalker, und sagen, dass der Katzenkopf „rund“ sei. Das ist ja der Segen des kategorienartigen Anschauungsunterrichtes, dass es für das Kind keine Geheimnisse mehr gibt. Stellt solch einem nach Grassmann gedrillten Jungen etwas hin, er fangt an, euch die Merkmale herzuzählen, dass es eine Freude ist; der Lehrer braucht gar nichts weiter zu thun, als das Zeichen zum Beginne zu geben. Das leistet allerdings unser Anschauungsunterricht nicht, er wirbelt auch nicht die Dinge zusammen, die just besonders ein charakteristisches Merkmal gemeinsam haben, sondern er führt die Kinder mitten in die Natur, in die das Kind umgebende Welt, lässt sie dort sehen und beobachten, begreifen, wo es geht, sich im grossen orientieren, und überlässt das Geschäft der Sonderbeschreibung jenen Stufen, auf die es gehört. Man wird aber nicht behaupten wollen, dass unsere Kinder im dritten Schuljahre einen Katzenkopf viereckig nennen werden — sie werden es so gut oder so schlecht machen, wie die nach Grassmanu unterrichteten. Ich habe seit einer Reihe von Jahren eine Schar sechsjähriger Kinder vor mir, ich habe einen Blick gethan in die Welt dieser Kleinen, ich weiss, woran das Herz derselben hängt, was ihnen Freude macht, was sie interessiert, und danach handle ich, und die Erfolge waren immer solche, dass ich zufrieden war, sowie die Eltern und — vielleicht auch die Behörden, wenigstens habe ich noch nicht das Gegentheil gehört. Ich habe auch noch von keinem meiner in den Oberclassen wirkenden Collegen, die meine Schüler übernahmen, vernommen, dass diese das Blut grün, das Wasser trocken, die Butter hart, die Pflastersteine weich, einen Fingerhut spitzig genannt hätten. Es scheint also doch, dass es mit den „Kategorien“ keine solche Eile habe, und dass kein zwingender Grund vorliegt, das kindliche Gemüth ganz und gar ohne Nahrung zu lassen — just zu einer Zeit, wo es so empfänglich ist für alles Gute und Schöne. Ich darf freilich nicht vergessen, anzuführen, dass ich es nicht verabsäume, meine Schüler mit den nöthigen Grundbegriffen bekanntzumachen; meine Schüler bekommen ausreichend Gelegenheit, sich Begriffe über Farben, Formen, Ort, Stellung und Lage, Ruhe und Bewegung etc. anzueignen; denn die Bilder bieten ausserordentlich reichlichen Stoff und vielfache Gelegenheiten hiezu, und ich nütze sie gründlich aus. Nur wachsen bei dem Unterrichte, wie ich ihn betreibe, die Besprechungen über diese Begriffe aus einem sehr natürlichen Boden, aus der Naturbeobachtung. Während die Grassmannianer z. B. vom Geschmack sprechen, wann es ihnen just einfällt, knüpfe ich diese Besprechung an die Erörterungen über den Herbst, der mit seiner reichen Obstfülle ja geradezu zu einer solchen Auseinandersetzung drängt. Der Schüler weiss augenblicklich, warum und weshalb vom Geschmacke gesprochen wird. Eine solche logische Anordnung und Verknüpfung, einen solch naturgemässen Aufbau kennen die Grassmannianer nicht, und sie legen auch keinen Wert darauf. Sie bringen, wenn sie beispielsweise die Form abgehaudelt haben, ein Stück Zucker, Salz u. s. w. in die Classe, uud beginnen ihren — Anschauungsunterricht. Das Kind weiss weder, warum gestern von der Form gesprochen wurde, noch warum heute vom Geschmacke geredet wird. Das Bedenklichste dabei ist jedoch, dass dieser Anschauungsunterricht keinen Raum lässt, wo man eine hübsche Erzählung, ein schönes Gedicht, ein heiteres Lied einschieben könnte, und wenn derartiges geboten würde, stände es in keinem Zusammenhänge mit dem Unterrichte, hätte also keinen Boden. Bei meiner Art des Betriebes dieses Unterrichtes drängen sich diese Dinge von selber auf, was ich gewiss nicht erst zubeweisen brauche. Es ist also klar, dass der Anschauungsunterricht, soll er lebensvoll, fesselnd, fruchtbar, gemüths- und geistbildend sein, die Mitte halten muss zwischen den zwei ausgeprägtesten extremen Hauptrichtungen; er muss sich an die Natur anlehnen und für die Naturbeobachtung vorbereiten: dazu muss die Natur in die Schulstube, aber zunächst nicht in Einzeldingen, sondern als lebensvolles Ganzes, und das ist nur durch Bilder möglich. Wandbilder ermöglichen jedoch keine gründliche Anschauung, und deswegen müssen alle Elementarlehrer fordern, dass eine Bilderfibel für die Hand der Schüler geschaffen werde. Schaffen wir österreichischen Lehrer sie nicht, so werden sie unsere Collegen im deutschen Reiche schaffen, und wir werden sie nach einem Jahrzehnt aus ihren Händen dankbarst entgegennehmen, wie wir schon so vieles andere entgegongenommen haben. Allein ich glaube, es kann nichts verschlagen, wenn wir einmal um eine Idee voraus sind. Vorschrift über die Lehrbefähigungsprüfungen für allgemeine Volks- und Bürgerschulen* Wirksam für die im Keichsrathe vertretenen Königreiche und Länder, mit Ausnahme von Galizien. Art. I. Prüfungscommissionen. 1.) Zur Vornahme der Lehrbefähigungsprüfungen für allgemeine Volksschulen und für Bürgerschulen werden an allen Orten, wo staatliche Lehrer- oder Lehrerinnen-Bildungs-anstalten sind, Prüfungscommissionen eingesetzt. Diese Vorschrift gilt selbstverständlich schon bei den nächsten Lehrbefähigungspriifungen. Die Directoren und deren Stellvertreter sowie die übrigen Mitglieder der „Prüfungscommissionen für allgemeine Volks- und Bürgerschulen“ werden über Vorschlag der Landesschulbehörde auf drei Jahre vom Unterrichtsminister ernannt, wobei als Grundsatz zu gelten hat, dass vorzugsweise Directoren und Lehrer der Lehrerbildungs-Anstalten, Schulinspectoren und tüchtige Volksschullehrer berufen werden. Behufs Vornahme der Befähigungsprüfungen zur subsidiarischen Ertheilung des Ke-ligionsunterrichtes werden von der betreffenden Kirche oder Keligionsgesellschaft Commissäre und Examinatoren bestellt. Die Examinatoren haben Sitz und Stimme in der Prüfungscommission und eine beschliessende Stimme in den Fällen, welche allgemeine Prüfuugs-angelegenheiten oder ihren Gegenstand betreffen. 2. ) Der Unterrichtsminister bestimmt, für welche Unterrichtssprache (Unterrichtssprachen) die Lehrbefähigungsprüfungen bei den einzelnen Prüfungscommissionen abgelegt werden können. Bestehen an dem Standorte der Prüfungscommission mehrere Lehrer- oder Lehrerinuen-Bildungsanstalten mit verschiedenen Unterrichtsspracheu , so werden an diesem Orte zwei besondere Commissionen für die betreffenden Unterrichtsspracheu eingesetzt. 3. ) Die Prüfungen finden zweimal im Jahre, und zwar, wenn nicht vom Unterrichtsminister für einzelne Länder oder Orte andere Termine künftig bestimmt werden, in den Monaten Mai und November statt. Bei jeder Prüfungscommission werden Candidaten und Candidatinnen geprüft. Die Prüfungen der Candidaten und Candidatinnen werden in denselben Terminen, und insoweit nicht im Folgenden besondere Anordnungen gegeben sind, nach gleichen Vorschriften vorgenommen. 4. ) Die Amtsschriften der Prüfungscommissiou sind bei der Direction der betreffenden Lehrer- (Lehrerinnen-) Bildungsanstalt des Standortes der Commission aufzubewabren. 5. ) Die Prüfungscommissionen unterstehen unmittelbar der betreffenden Landesschulbehörde, welche daher auch über allfällige Differenzen, welche in den Conferenzen der Commissionen zutage treten, das Amt zu handeln hat. Die Entscheidung des Unterrichtsministers ist nur einzuholen, wenn die Anwendung der Prüfungsvorschrift auf einzelne Fälle zweifelhaft erscheint, oder wenn es sich um eine normative Auslegung dieser Vorschrift handelt. Art. II. Lehrbefähigungsprüfung für allgemeine Volksschulen. 1.) Der Bewerber um Zulassung zur Prüfung hat ein von ihm selbst geschriebenes, an die Bezirksschulbehörde gerichtetes Gesuch bei seiner Schulleitung einzubringen. In dem Gesuche ist genau anzugeben, vor welcher Commission und für welche Unterrichtssprache (Unterrichtssprachen) der Bewerber sich der Prüfung unterziehen will, und allfällig, ob er auch die Befähigung austrebt, eine andere Landessprache (Landessprachen) oder au allgemeinen Volksschulen mit nichtdeutscher Unterrichtssprache die deutsche Sprache als Unterrichtsgegenstand lehren zu können. Dem Gesuche siud beizuschliessen: a) eine kurze Darstellung der Lebensverhältnisse und des Bildungsganges; b) das an einer Lehrer- (Lehrerinnen-) Bildungsanstalt erworbene Reifezeugnis; c) der Nachweis über eine mindestens zweijährige (in Dalmatien dreijährige), nach bestandener Reifeprüfung zurückgelegte Verwendung im praktischen Schuldienste au einer öffentlichen oder mit dem Oeffentlichkeitsrechte versehenen Privat-Volksschule. Candidatiunen haben überdies den Nachweis (Reifezeugnis, Lehrbefähigungszeugnis als Arbeitslehrerin) zu liefern, dass sie zur Anstellung als Lehrerin für weibliche Handarbeiten an allgemeinen Volksschulen mit der betreffenden Unterrichtssprache (Unterrichtssprachen) befähigt erklärt sind. Prüfungscandidaten, welche an keiner Schule in Verwendung sind, haben das voi-' schriftsmässig ausgefertigte Gesuch mit Beischluss ihrer Dienstzeugnisse unmittelbar bei der Bezirksschulbehörde, in deren Bereich sie zuletzt in Verwendung gewesen sind, einzu-bringeu. Solchen Gesuchen ist auch ein von einem Amtsärzte ausgestelltes Zeugnis über physische Eignung des Bewerbers zum Lehrberufe, insbesondere darüber, dass der Candidat vollsinnig ist und kein auffallendes Gebrechen des Sprachorganes hat, anzuschliessen. 2. ) Wenn die vorgeschriebenen Zeugnisse und Nachweise beigebracht sind, entscheidet die Bezirksschulhehörde nach Würdigung der Verwendung der Bittsteller im Schuldienste über die Zulassung derselben zur Prüfung und verständigt im Zulassungsfalle die betreffende Früfungscommission mit Uebermittlung der Acten. Wird die Verwendung des Candidaten im praktischen Schuldienste als nicht zufriedenstellend erkannt, so wird demselben das Gesuch mit Angabe der Gründe und mit dem Bemerken zurückgestellt, dass es ihm freisteht, in einem späteren Termine seine Bitte zu erneuern. Die Prüfungscommissionen haben die Acten zu revidieren, in Fällen, wenn nach ihrer Ansicht den vorgeschriebenen Bedingungen nicht entsprochen ist, den betreffenden Candidaten zur Prüfung nicht zuzulassen und die Entscheidung der der Bezirksschulbehörde Vorgesetzten Landesschulbehörde einzuholen. Candidaten, welche an Uebungsschulen der Lehrer- oder Lehrerinnen-Bildungsanstalten in Verwendung stehen oder au diesen Schulen zuletzt verwendet worden sind, haben die vorschriftsmässig belegten Gesuche um Zulassung zur Lehrbefähigungsprüfung durch die Direction an ihre Vorgesetzte Laudesschulbehörde zu leiten, welche hierüber entscheidet. In keinem Falle sind die dienstlichen Aeusserungen über die Verwendung der Candidaten zurückzustellen, sondern bei den Prüfungsacteu aufzubewahren. 3. ) Die Lehrbefähigungsprüfung für allgemeine Volksschulen hat den Charakter einer praktischen Prüfung. Der Candidat hat den Nachweis zu liefern, dass er mit den Grundsätzen der Volksschulerziehung, insbesondere mit der Schuldisciplin und Schulgesundheitspflege und mit methodischer Behandlung der einzelnen Lehrgegenstände der allgemeinen Volksschule vertraut ist, Erfahrung und Urtheilsfähigkeit in Fragen der Erziehung und des Volksschuldienstes gewonnen hat und den Lehrstoff der allgemeinen Volksschule im grossen und ganzen, ohne dass auf Einzelnes Wert gelegt wird, beherrscht, überhaupt, dass er zur selbständigen Erziehungsthätigkeit und Unterrichtsertheilung an allgemeinen Volksschulen geeignet ist. Die Prüfung erstreckt sich auf die Pädagogik, insbesondere auf Methodik der obligaten Lehrgegenstände der allgemeinen Volksschulen, auf den Lehrstoff dieser Schulen (mit Ausnahme der weiblichen Handarbeiten) und auf die Vorschriften für die Schulpraxis. Candidaten und Candidatinnen, welche während ihrer Verwendung im praktischen Schuldienste laut amtlicher Bestätigung keinen Unterricht im Gesang oder im Turnen evtheilt haben, sind nur auf ihr Ansuchen auch in diesen Gegenständen einer Prüfung zu unterziehen. 4. ) Die Prüfung gliedert sich in eine schriftliche, in eine mündliche und in eine Lehrprobe, die sämmtlich in einem und demselben Prüfungstermine abzulegen sind. Zur Vornahme der mündlichen Prüfung und der Lehrprobe kann der Director der Commission Sectionen bilden. Jede derselben besteht aus mindestens drei Mitgliedern der Prüfungscommission und hat die ihr durch das Los zugewiesenen Candidaten aus allen Gegenständen zu prüfen. Die Fragen, welche an die Candidaten gestellt werden, sind im Prüfungsprotokolle zu verzeichnen. 5. ) Die schriftliche Prüfung besteht: a) aus der Verfassung eines Aufsatzes über ein pädagogisches Thema in der Unterrichtssprache. Candidaten, welche für zwei oder mehrere Unterrichtssprachen die Lehrbefähigung in demselben Termine erlangen wollen, haben in jeder der betreffenden Sprachen einen besonderen Aufsatz zu verfassen; b) aus der Lösung von drei Aufgaben aus dem Rechnen in Verbindung mit der geometrischen Formenlehre; c) aus der Beantwortung von drei Fragen aus den Realien (Geographie, Geschichte, Naturgeschichte, Naturlehre) zusammen. Die Sprache, in welcher die Candidaten, welche für zwei oder mehrere Unterrichtssprachen die Lehrbefähigung in demselben Termine erlangen wollen, die Aufgaben b) zu lösen und die einzelnen Fragen c) zu beantworten haben, wird von Fall zu Fall von dem Director der Prüfungscommission bestimmt. Das Thema a) ist aus der Erziehungs- und Unterrichtsthätigkeit der allgemeinen Volksschule, die Aufgaben b) und Fragen c) sind innerhalb des Lehrstoffes der allgemeinen Volksschule von den betreffenden Examinatoren mit Zustimmung des Directors der Prüfuugs-commission zu wählen und dem Candidaten erst unmittelbar vor Beginn der betreffenden Arbeit bekanutzugeben. Für jede der drei schriftlichen Prüfungen a), b) und c) sind höchstens vier Stunden zu verwenden. Die Benützung von Hilfsmitteln ist bei keiner schriftlichen Prüfung gestattet. Sämmtliche schriftliche Prüfungen werden unter Aufsicht von Mitgliedern der Prüfuugs-commission vorgenommen. 6. ) Die mündliche Prüfung wird öffentlich abgehalten und darf für eine Abtheilung von Candidaten die Dauer von vier Stunden nicht überschreiten. Diese Prüfung erstreckt sich auf die specielle Methodik der obligaten Lehrgegenstände der allgemeinen Volksschule, wobei auch auf den Lehrstoff dieser Schulen, soweit dies der Prüfungszweck bedingt, einzugehen ist, und auf die Vorschriften für die Schulpraxis. Die Prüfung ist zunächst auf Grundlage der für den Lehrgebrauch an allgemeinen Volksschulen als zulässig erklärten Lese- und Lehrbücher sowie der Lehrmittel vorzunehmen. Inbetreff der Anforderungen sind die Grenzen der Schulpraxis an dieser Schulkategorie einzuhalten; formale Forderung ist, dass der Candidat sich in zusammenhängender Rede klar und bestimmt zu äussern vermag. Den Candidaten, welche für zwei oder mehrere Unterrichtssprachen die Lehrbefähigung in demselben Termine erlangen wollen, sind aus jedem Prüfungsgegenstande Fragen zur Beantwortung in jeder der betreffenden Sprachen zu stellen. 7. ) Alle Candidaten haben über ihre Befähigung zur subsidiarischen Ertheilung des Religionsunterrichtes ihrer Confession eine besondere mündliche Prüfung abzulegen. Diese Prüfung ist durch die von der betreffenden Kirche oder Religionsgesellschaft bestellten Examinatoren im Beisein des Directors der Prüfungscommission oder dessen Stellvertreters und der von der betreffenden Kirche oder Religionsgesellschaft abgeordneten Commissäre vorzunehmen. Die Beurtheilung des Prüfungserfolges steht den betreffenden Examinatoren und Commissären zu. Der Director der Prüfungscommission hat auch der Religionslehre hinsichtlich der methodischen Behandlung seine volle Aufmerksamkeit zuzuwenden und sein Urtheil hierüber den kirchlichen Vertretern mitzutheilen. Auf die Zuerkennung der Lehrbefähigung in den übrigen Prüfungsgegenständen haben diese Examinatoren und Commissäre keinen Einfluss zu nehmen. 8. ) Die Lehrprobe wird in einer allgemeinen Volksschule und vor denselben Prüfungscommissären, welche die mündliche Prüfung vorgenommen haben, gehalten. Der zu behandelnde Gegenstand wird dem Candidaten einen Tag vorher von dem Director der Prüfungscommission nach Einvernehmung des Leiters der betreffenden Schule und der Prüfungscommissäre bekanntgegeben. Den Commissären und Examinatoren behufs Vornahme der Befähigungsprüfungen zur subsidiarischen Ertheilung des Religionsunterrichtes ist es freigestellt, besondere Lehrproben im Beisein des Directors der Prüfungscommission oder dessen Stellvertreters abzuhalten. 9. ) Candidaten für allgemeine Volksschulen mit nichtdeutscher Unterrichtssprache, welche bei der Reifeprüfung aus der deutschen Sprache als obligatem Gegenstände geprüft worden sind, haben auch eine schriftliche und mündliche Prüfung aus der deutschen Sprache abzulegen. Sie haben hiebei unter Angabe der Werke den Nachweis zu liefern, dass sie seit Ablegung der Reifeprüfung einige deutsche Bücher zu ihrer Fortbildung mit Erfolg benützt haben. 10. ) Die Candidaten, welche bei der Lehrbefähigungsprüfung auch die Befähigung erlangen wollen, nebst der Unterrichtssprache eine zweite Landessprache (Landessprachen) oder an nichtdeutschen allgemeinen Volksschulen die deutsche Sprache als Unterrichtsgegenstand lehren zu können, haben aus jeder der betreffenden Sprachen eine schriftliche und mündliche Prüfung abzulegen. Die Aufgaben und die Dauer der schriftlichen Prüfung hat der Examinator mit Zustimmung des Directors festzustellen. Die Lehrbefähigung kann nur ertheilt werden, wenn der Candidat die betreffende Sprache mündlich und schriftlich richtig gebrauchen kann. Die Prüfuugsergebnisse werden aber in das Zeugnis nur in dem Palle aufgenommen, wenn und insoweit sie günstig sind. 11. ) Nach Beendigung der Prüfung ist in einem Protokolle das Ergebnis festzustellen, und zwar für die Lehrprobe und für jeden Prüfungsgegenstaud insbesondere. Candidaten, welche während der Prüfung zurückgetreten sind, werden nicht in Betracht gezogen und erhalten nur über Ansuchen eine Bestätigung, das sie von der Prüfung zurückgetreten sind. Die Leistungen sind mit den Noten: vorzüglich, lobenswert, befriedigend, genügend, nicht genügend zu bezeichnen. Die Note für jedes einzelne Fach wird auf Vorschlag des betreffenden Examinators durch Stimmenmehrheit bestimmt. Bei der Beurtheilung der mündlichen Leistungen und der Lehrprobe haben nur jene Mitglieder mitzustimmen, welche den Prüfungsact vollzogen haben. Bei der Beurtheilung der schriftlichen Leistungen und bei Feststellung der Zeuguis-noten haben alle Mitglieder der Commission, welche einzelne Fächer geprüft haben, abzustimmen. Bei Stimmengleichheit gilt die geringere Note. Die Lehrbefähigung der Candidatinnen aus den weiblichen Handarbeiten (Art. II, Punkt 1 und 3) ist mit Berufung auf das betreffende Zeugnis durch die Worte „lehrbefähigt für allgemeine Volksschulen“ (allfällig auch: „und für Bürgerschulen“) in der betreffenden Rubrik zu verzeichnen. In Fällen, wenn aus dem Gesänge oder aus dem Turnen eine Prüfung nicht ab-gehalten wurde (Art. II, Punkt 3), ist die Thatsache „nicht geprüft“ in der betreffenden Rubrik zu bemerken. Hat der Candidat bei der Lehrprobe und in allen Fächern, aus welchen er geprüft worden ist, mindestens die Note „genügend“ erhalten, so ist ihm die Lehrbefähigung für allgemeine Volksschulen zuzuerkenneu. Erhält der Candidat bei der Lehrprobe, in der Unterrichtssprache und in der Mehrzahl der übrigen Fächer, aus denen er geprüft worden ist, die Note „vorzüglich“ oder „lobenswert“ und keine geringere Note als „befriedigend“, so ist demselben die Lehrbefähigung „mit Auszeichnung“ für allgemeine Volksschulen zuzuerkenneu. 12. ) Das nach Beendigung der Prüfung auszufertigeude Zeugnis hat zu enthalten: 1) Eiu vollständiges Nationale des Geprüften mit Angabe seines Studiengauges und der Orte und der Dauer seiner Verwendung im Schuldienste. In Fällen, wenn aus dem Gesänge oder aus dem Turnen eine Prüfung nicht abgehalten worden ist, ist die Thatsache in dem Zeugnisse ausdrücklich zu bemerken. In den Zeugnissen der Candidatinnen ist die erworbene Lehrbefähigung für weibliche Handarbeiten mit Berufung auf das betreffende Zeugnis zu bemerken. 2. ) Das Gesammturtheil über die Zuerkennung oder Versagung der Lehrbefähigung, und zwardurch die Bezeichnungen „mit Auszeichnung befähigt“, „befähigt“, „nicht befähigt“. 3. ) Bei Zuerkennung der Lehrbefähigung die Bestimmung, in welcher Unterrichtssprache (Unterrichtssprachen) der Candidat zu lehren befähigt ist, und allfällig, ob der Candidat eine zweite Landessprache (Landessprachen) und bei nichtdeutscher Unterrichtssprache die deutsche Sprache als Unterrichtsgegenstand zu lehren befähigt ist. Am Schlüsse des Zeugnisses wird ausgesprochen, ob und in welchem Grade der Candidat zur subsidiarischen Ertheilung des Religionsunterrichtes befähigt oder ob er dazu nicht befähigt ist. Falls infolge des Genusses eines Stipendiums eine reversmässige Verpflichtung des Candidaten zur Dienstleistung im Lehramte — mit oder ohne Beschränkung auf ein bestimmtes Kronlaud — zur Zeit der Erwerbung des Lehrbefähigungszeugnisses noch fort-dauert, ist dies im Zeugnisse anhangsweise zu bemerken. Das Zeugnis ist von dem Director und einem Mitgliede der Prüfungscommission zu fertigen. 13. ) Bei einer Reprobation muss die Prüfung zur Erlangung der Lehrbefähigung vor derselben Prüfungscommission, und zwar in ihrem ganzen Umfange einschliesslich der Religionsprüfung wiederholt werden. Die Wiederholung der Prüfung ist in der Regel nur einmal zulässig, wobei der Vorgang, betreffend die Zulassung zur Lehrbefähigungsprüfung (Art. II, Punkt 1 und 2), einzuhalten ist. Eine öftere Wiederholung kann nur über Antrag der Landesschulbehörde nach Anhörung des Bezirksschulrathes und der Prüfungscommission der Minister für Cultus und Unterricht gestatten. Eine solche Bewilligung gilt nur für die Dauer eines Jahres. 14. ) Nach Schluss jedes Prüfungstermines hat die Prüfungscommission ein Verzeichnis der reprobierten Candidaten nach folgendem Formulare anzufertigen: Verzeichnis der bei der k. k. Prüfungscommission für allgemeine Volks- und Bürgerschulen in........im ..............Termin 18 . . reprobierten Candidaten. Namen der Candidaten Geburts- Dienst- Reprobiert für Tag Ort Land Eigen- schaft Ort allgemeine Volks- schulen Bürger- schulen Dieses Verzeichnis ist nach jedem Prüfungstermine der Landesschulbehörde vorzulegen und von dieser an jede andere Landesschulbehörde ohne besondere Zuschrift in so vielen Exemplaren zu versenden, als zur Vertheilung an alle Prüfungscommissionen und Bezirksschulbehörden in dem betreffenden Amtsbereiche erforderlich sind. (Fortsetzung folgt ) d_ s clb_ Böhmen. (Schulpflichtige Taubstumme und Blinde. Sprachunterricht. Honorierung der Katecheten.) Die k. k. Statthalterei in Prag hat kürzlich angeordnet, dass im Wege der politischen Bezirksbehörden von den sämmtlichen Schulleitungen Böhmens die Zahl der in ihrem Schulbezirke schulpflichtigen taubstummen und blinden Kinder sichergestellt werde. Der Termin zur Ueberreichung dieser statistischen Ausweise ist am 13. d. M. abgelaufeu. — Die kürzlich in Böhmen über Aufforderung der Statthalterei vom Landesausscbusse gewählte Enquete soll die Einführung des Unterrichtes der beiden Landessprachen als obligaten Gegenstandes an den Volksschulen in Böhmen in Berathung ziehen und entsprechende Anträge stellen. — Unter der Geistlichkeit in Böhmen circuliert eine Petition an den Herrn Unterrichtsminister, in welcher angestrebt wird, dass der Religionsunterricht in allen Classen der Volksschule, der Wichtigkeit des Gegenstandes entsprechend, aus dem Schulfonds honoriert werde, dass eine genügende Anzahl Katecheten angestellt, und dass diese bezüglich des systemisierten Gehaltes und bezüglich der Lehrpflicht den übrigen Lehrern obligater Gegenstände gleichgestellt werden. Mähren. (Landes-Lehrerconf erenz.) Die mährische Landes - Lehrerconferenz hat sich am 9. d. M. gegen die Bestimmung allgemeiner Schulbesuchserleichteruugen und für die Aufhebung des Schulgeldes ausgesprochen. In den Ausschuss wurden sieben Deutsche und dreizehn Tschechen gewählt. Kroatien. (Aenderung in der Schulverwaltung.) Am 1. September gieng die Verwaltung und Beaufsichtigung der Volksschulen in Kroatien an die neuen königlichen Comitatsbehörden, resp. an die Agramer Municipalbehörde über. Bis zum Erscheinen des neuen Volksschulgesetzes bleiben die Bestimmungen des Volksschulgesetzes vom 14. Oktober 1874, resp. die Schulvorschriften vom 8. Juni 1871, welche für die bestandene Militärgrenze erlassen wurden, in Kraft. Preussen. (Eine Verfügung des Unterrichtsministers.) Der preussische Uuterrichtsminister verfügte, dass in Posen kein Lehrer fest angestellt werden darf, welcher der deutschen Sprache nicht vollkommen mächtig ist. Xj o c a, 1 e s- Veränderungen Im Lehrstande. Au die evangelische Schule in Laibach kam Herr Getwert aus dem Kaplitzer Schulbezirke, ausgebildet an der Lehrer-Bilduugsaustalt in Bielitz. Fräulein v. Zhuber, bisher Lehrerin an der evaugel. Schule in Laibach, übernahm die Lehrstelle in Josefsthal. Der Hauptlehrer an der k. k. Lehrer - Bildungsanstalt Herr Jos. Kronberger wurde in den zeitlichen Ruhestand versetzt. Definitiv angestellt wurde Herr Johann Ziegler, Lehrer in Laufen, und Herr Luc. Kavalar, Lehrer in Bressniz. Herr Franz Klinar, bisher Lehrer in St. Veit bei Zirkniz, kommt als solcher an die neuerrichtete Schule in Unterbirnbaum, und Herr Ludwig Vagaja, bisher Lehrer in Kopain, an die neuerrichtete Schule in Oberpirnitsch (beide Orte im Schulbezirke Umgebung Laibach). Herr Franz Galle, bisher Lehrer in St. Jakob an der Save, kommt als Lehrer nach Schischka (dritte Lehrstelle), Herr Jos. Bizil, bisher Lehrer in Obertuchein, als Lehrer nach Kraxen, Herr Franz Kozjak, absolvierter Lehramtszögling, als provisorischer Lehrer nach St. Cantian bei Auersperg, Lehrer Fuutek von St. Veit bei Sittich an die neuerrichtete einclassige Schule auf dem Karolineugrunde bei Laibach (städtisch). Herr Joh. Krulc, bisher Aushilfslehrer au der zweiten städtischen Knabenschule in Laibach, erhielt eine Lehrstelle an dieser Anstalt. Herr Joh. Dolinar, Lehrer in Kraxen, wurde in den zeitlichen Ruhestand versetzt. Herr Pysch, absolvierter Lehramtszögling, kommt als prov. Lehrer nach St. Veit bei Zirkniz. — Gestorben ist am 7. d. M. Herr Hermann Venedig, Lehrer in Pöllandl in Unterkrain, im Alter von 44 Jahren. Reifezeugnisse haben sich an der hiesigen k. k. Lehrer-Bildungsanstalt, nachdem nun diesertage von Einzelnen auch die Wiederholungsprüfungen abgelegt wurden, erworben: Thomas Bitenc aus Altlack, Leopold Felician aus Neumarktl, Franz Gregorač aus Idria, Jakoh Knaflič aus St. Anton in W. B. in Steiermark, Ulrich Kojnar aus Flödnig, Franz Kozjak aus Laibach, Felix Malenšek aus Oberschischka, Franz Punčuh aus Idria, Rudolf Pysch aus Laibach, Franz Rus aus Retschiz bei Veldes, Josef Sedlak aus Agram, Franz Turk aus Sepulje im Küstenlande, Mathias Janežič aus St. Marein, Ferd. Kokail aus Laibach, Johann Kurbus aus St. Benedicten in Steiermark, Heinrich Pogruitz aus Hl. Kreuz bei Lutteuberg (beide aus dem Marien - Institut in Graz). — An der k. k. Lehr er innen-Bildungsanstalt legte die Reifeprüfung ab Frl. Marie Souvan aus Weixelburg. Die Befähigungsprüfung für das Kindergartenwesen legten an der hiesigen k. k. Lehrerinnen - Bildungsanstalt ab die Fräulein Ludmilla Schubert aus Laibach, Florentine Souvan aus Adelsberg, Thekla Ahn aus Laibach, Ottilie Böhm aus Laibach, Auguste Heinrich aus Troppau, Aloisia Hohn aus Laibach, Anna Jereb aus Laibach, Martha Mally aus Krainburg, Antonia Pettauer aus Laibach, Helena Skaria aus Krainburg. Orig-In-a-l-OorresporLd-enziej^.. Littai, 22. September. Die diesjährige Lehrerconferenz für den Schulbezirk Littai, welche wegen Unpässlichkeit des Herrn k. k. Bezirksschulinspectors Baron Taufferer vom 28. April auf den 18. September verlegt wurde, fand an diesem Tage im Schulhause zu Littai statt. Dieselbe wurde nach 9 Uhr vormittags durch eine kurze Ansprache eröffnet, in welcher der Herr Vorsitzende mit warmen, herzlichen Worten auch des im Laufe des Schuljahres verstorbenen Lehrers von St. Lamprecht, Herrn J. Hotschevar, dem die Anwesenden eine freundliche Erinnerung bewahren wollen, gedachte. Hierauf begrüsste Baron Taufferer den Herrn Bezirkshauptmann Mathias Grill, der die Conferenz mit seiner Anwesenheit beehrte, in seinem und im Namen der Versammelten, constatierte zugleich, dass von den zum Erscheinen Verpflichteten bis auf vier alle gegenwärtig seien, und bestimmte zu seinem Stellvertreter Herrn Oberlehrer Julius Plhak aus Töplitz - Sagor. Nachdem hierauf die Geschäfts- und Tagesordnung zur Bekanntgabe gelangt war und der Vorsitzende die herabgelangten Gesetze, Erlässe und Verordnungen verlesen hatte, wurde zur Wahl der beiden Schriftführer geschritten, aus welcher Herr Ce puder, Oberlehrer in Littai, und Fräulein F. Schetina, Lehrerin an derselben Schule, hervorgiengen. Der Vorsitzende schritt nun zu den Mittheilungen über die gelegentlich der Inspectionen gemachten Wahrnehmungen. Derselbe constatierte vorerst, dass fast sämmtliche Schulen des Schulbezirkes in sichtlichem Aufschwünge begriffen seien und sich auch der Schulbesuch von Jahr zu Jahr bessere. Auch gab Redner den Versammelten die geeigneten Rathschläge, wie sie bei den einzelnen Lehrgegenständen zu verfahren haben, um zum erwünschten Ziele zu gelangen, ermahnte zur gewissenhaften, pünktlichen Führung der Amtsschriften und gab hiezu viele gute Winke. Den Gegenstand der weitern Erörterung bildete nun die Frage: „Wie wird der Anschauungsunterricht am zweckmässigsten mit jedem andern Lehrgegenstande verbunden?“ Referentin Frl. A. Janochna, Lehrerin in St. Martin bei Littai, entledigte sich ihrer Aufgabe nach allen Seiten hin in vollkommen zufriedenstellender Weise, Herr P. Gross aus Sagor referierte über den vierten Punkt der Tagesordnung, die methodische Behandlung eines Lesestückes („Krain“) auf der Oberstufe betreffend. Ueber die Pflege der Obstbaumzucht in der Volksschule (5. Punkt der Tagesordnung) sprach Herr J. Bartel, Lehrer in St. Martin bei Littai, und zwar recht erschöpfend, und erwarb sich hiefür die allgemeine Zufriedenheit der Conferenzmitglieder. Nun kamen die selbständigen Anträge an die Reihe. Herr Cepuder beantragte, die Bezirks-Lehrerconferenz möge eine Petition an den krain. Landes-Ausschuss, beziehungsweise Landtag richten und ersuchen: 1.) um die Erhöhung der Gehalte an mehrclassigen Schulen, dann an jenen in Städten und Märkten, wo das Leben, beziehungsweise die Lebensmittel viel theurer sind als in der Hauptstadt; 2.) um 35jährige Dienstzeit und um Einrechnung der Dienstjahre vor der Lehrbefähigungsprüfung; 3.) um Quinquennien, bemessen nach den jeweiligen und nicht nach dem geringsten Jahresgehalte; 4.) um die Verlängerung der Ferien von 6 auf 8 Wochen. Alle diese Anträge wurden einstimmig angenommen. Mit der Abfassung der Petition wurde der Antragsteller betraut. Herr Oberlehrer Saiz beantragte: „Das Wahlrecht möge allen definitiven Lehrkräften zuerkannt werden.“ Auch dieser wie der folgende Antrag des Herrn Janovsky („Den Lehrern und Lehrerinnen an mehrclassigen Schulen, welche kein Naturalquartier haben, soll ein entsprechendes Quartiergeld zuerkannt werden, wie dies im benachbarten Kronlande Steiermark der Fall ist“) wurden einstimmig angenommen. Schliesslich brachte noch Herr Adlešič, Oberlehrer in St. Martin bei Littai, folgende weitere Anträge ein: 1.) die löbliche Versammlung möge der Bibliothekscommission das Recht einräumen, Bücher, die selbe als nothwendig und gut erkennt, selbst anschaffen zu dürfen, ohne sich vorerst die Zustimmung aller Versammelten einholeu zu müssen; 2.) die Bezirks-Lehrerconferenz möge beschliessen, dass die ausgeliehenen Bücher nach drei Monaten rückgestellt werden müssen. Nachdem auch diese Anträge angenommen worden, schritt man zur Wahl in den ständigen Ausschuss. In denselben wurden die Heren Plhak, Čerin, Adlešič und Cepuder gewählt, in die ßibliothekscommission dagegen die früheren Mitgliederderselben, nämlich: Herr Čerin, Herr Adlešič, Frl. Schetina, Herr Toman und Cepuder. (Obmann der Commission ist der Letztgenannte.) Zum Schlüsse dankte der Herr Vorsitzende den Versammelten für ihr zahlreiches Erscheinen und den Referenten für ihre sorgfältig ausgearbeiteten Referate, ermunterte alle zur treuen Erfüllung der Berufspflichten und brachte ein dreifaches Hoch auf Seine Majetät aus, in das alle Versammelten herzhaft einstimmten. Nachdem noch Herr Oberlehrer Saiz im Namen seiner Collegen und Colleginnen dem Herrn Schulinspector für seine Mühe gedankt, wurde die Volkshymne angestimmt und dann die Conferenz als beendet erklärt. Den Nachmittag verbrachten sämmtliche Lehrer und Lehrerinnen bei gemeinsamem Mahle im Beisein des hochverehrten Herrn Inspectors Baron Taufferer. Seh........ Gottschee, 7. September. (Der Lehrerverein „Gottschee“) hielt an dem schon letzthin angegebenen Tage seine diesjährige Hauptversammlung mit der mitgetheilten Tagesordnung (1. Eröffnung der Versammlung um 9 Uhr vormittags; 2. Verlesung der Verhandlungsschrift der letzten Versammlung; 3. Mittheilungen und Berichterstattung des Ausschusses; 4. Wahl des Ausschusses; 5. der landwirtschaftliche Beruf des Lehrers; 6. Anträge und Besprechungen) ab. Die Versammlung nahm einen sehr anregenden Verlauf und dauerte volle drei Stunden. Besonders interessant gestalteten sich die Mittheilungen des Ausschusses. Auch hatten sich ausser den ordentlichen noch ausserordentliche Mitglieder zahlreich eingefunden. In den Ausschuss wurden gewählt: Herr Scheschark, Lehrer in Gottschee (Obmann), Herr Kautzky, Lehrer in Gottschee (Obmann-Stellvertreter), Herr W i n d i s c h, Lehrer in Hohenegg (Schriftführer), Herr G ö d e r e r, Lehrer in Gottschee (Cassier). Nussdorf (Untersteier) im September. (S cbnl s ch 1 u s s fe s t.) „Die Jahre fliehen pfeilgeschwind.“ — Mit Freude und dem Bewusstsein treuerfüllter Pflicht sehen Lehrer und Schüler am Schlüsse des Schuljahres zurück auf die so schnell verflossene Zeit. Und wenn auch dem einen oder dem anderen die Pflicht oft sauer geworden sein mag, so ist am Schlüsse des Jahres alles vergessen, da man ja doch das Beste gewollt und so viel erreicht hat, als eben möglich war. Schön ist es, wichtige Ereignisse durch ein Fest zu begehen. Dass auch die Schulfeste so recht geeignet sind, das Volk für die Schule zu gewinnen, bedarf wohl keiner Begründung. Und so feierten auch wir am SO August 1. J. das Fest des dritten Schuljahrsschlusses an unserer neuerbauten Volksschule. Schon am Vorabende wurde das Schulhaus mit zwei schönen Fahnen, zu deren Ankauf (8 fl.) die hiesigen Ortsbewohner beisteuerten, beflaggt. Das Lehrzimmer wurde mit Bildern, Lehrmitteln, Epheu und Blumen auf das schönste geschmückt. An der der Kathederseite gegenüberliegenden Wand stand die Aufschrift: „Die Jugend begrüsst Euch!“ in slovenischer Sprache. — Des anderen Tages fand um 8 Uhr früh im hiesigen Dorfkirchlein das Dankamt statt, nach dessen Beendigung man sich in das Lehrzimmer begab. Ausser der grossen Menge von Schulkindern fasste dasselbe auch eine bedeutende Anzahl von Eltern; auch viele Damen sowie Herren aus Wisell waren erschienen. Der Schulleiter von Nussdorf, Josef Christof, hielt nun die Festrede. Er begrüsste die Erschienenen und drückte seine Freude darüber aus, dass sie in so grosser Menge gekommen sind, um an dem Feste theilzunehmen. Er dankte ihnen dafür, da sie dadurch Freundschaft und Liebe zur Schule zeigten. Haus und Schule, die beiden wichtigen Erzieher des Kindes, sollen ja in enger Fühlung sein und bleiben; beide müssen ja das Ziel vor Augen haben, das Kind bis zu jener Stufe zu bringen, welche in der Gegenwart jeder geachtete Staatsbürger erreichen soll. Redner bat die Eltern, die Kinder gleich von allem Anfänge an christlich und rechtschaffen zu erziehen, mit deren geistlichen und weltlichen Lehrern einträchtig an dem schweren Werke der Jugenderziehung mitzuarbeiten und nicht das niederzureissen, was die sorgsamen Lehrer aufgebaut haben. Hierauf spornte er die Kinder an, durch Fleiss und Eifer wie gute Aufführung sich für die Sorgen ihrer Eltern und Lehrer dankbar zu zeigen, und wünschte ihnen, dass sie die sechs wöchentliche Ferienzeit in Frohsinn zubringen, dabei aber auch darthun, dass sie nicht nur verständiger geworden sind, sondern dass auch ihr Herz veredelt wurde. Die Rede schloss mit einem dreimaligen Hoch auf Ihre Majestäten den Kaiser und die Kaiserin, in welches alle mit Begeisterung einstimmten. Dem folgten Declamatiouen, Lieder und eine Abschiedsrede, gesprochen von einem Schüler der obersten Abtheilung. — Sodann sprach der Herr Ortsschulaufseher und Gemeindevorsteher. Er belobte den Fleiss der Schüler und ermahnte diese, ihren Eltern und Lehrern dankbar zu sein, da sie ja ihnen das Beste davon bieten, was sie im Leben brauchen werden. Darnach vertheilte derselbe 40 Schülern Prämien, die in Erzählungen von Christoph Schmid, in Gebetbüchern und anderem bestanden. Nun wurde die Volkshymne abgesungen, die Schulnachrichten vertheilt und die Kinder nach vorheriger Belehrung über das Verhalten in der Ferienzeit in bester, fröhlichster Stimmung entlassen. Man sah in den Augen vieler Eltern Thränen freudiger Rührung erglänzen. Mögen diese Thränen ein Zeichen der Zuneigung zur Schule sein , und möge die Liebe zur selben in unserem kleinen Dorfe niemals schwinden ! „Kommt, lasst uns unseren Kindern leben.“ Jos. Christof, Lehrer. Ivdla.nn.Ig'fa.ltlg'es. Vom deutsch.-ÖSterr. Lehrertage. Der deutsch.-österr. Lehrerbund verhandelte unter anderem über folgende Resolution: „In Anbetracht des Umstandes, dass die gegenwärtig zulässigen Disciplinarmittel sich nicht für alle Fälle als zureichend erweisen, was von allen in der Praxis stehenden Lehrpersonen, selbst von denjenigen, die Gegner der körperlichen Züchtigung sind, behauptet und zugegeben wird; in Anbetracht des weiteren Umstandes, dass die Schule als Stollvertreterin des Elternhauses das Züchtigungsrecht aus dem Grunde beanspruchen darf, weil es dem Elternhause von keiner Seite bestritten wird und gesetzlich zuerkannt ist; in Anbetracht des Umstandes, dass der Unterrichtserfolg beeinträchtigt, die Autorität des Lehrers untergraben wird, wenn die Schule nicht in der Lage ist, absichtliche Verletzungen der Schulordnung seitens der Schüler mit Strenge zu ahnden; in Anbetracht des weiteren Umstandes, dass die Jugend in so manchen Fällen von Seite des Elternhauses gegen die Anordnungen der Schule geradezu aufgereizt wird, und dass die Schule infolge des Schulzwanges sich dieser verwahrlosten Elemente nicht entledigen kann und darf; in Anbetracht des ferneren Umstandes, dass sich zahlreiche Stimmen sowohl im Publicum wie in der Tagespresse über die Roheit und Frechheit eines nicht gar geringen Theiles der Schuljugend vernehmen lassen und Schutz für die wohlerzogenen Schüler durch eine Verschärfung der Disciplinarmittel forden; in Anbetracht des weiteren Umstandes, dass in Deutschland, in dem Lande mit dem bestorganisierten Schulwesen der ganzen Welt, die beschränkte körperliche Züchtigung gestattet ist: in Anbetracht aller dieser Umstände erklärt die Delegierten Versammlung des deutsch-österreichischen Lehrerbundes: 1.) Die Schule kann des Rechtes der körperlichen Züchtigung nicht gänzlich entbehren, § 24 der Schul- und Unterrichts-ordnung ist deshalb sinngemäss abzuändern; 2.) dieses Recht, dessen Ausübung als letztes Disciplinarmittel unter gesetzlich genau bestimmten Formen zu erfolgen hat, wird für Fälle boshaften Muthwillens, hartnäckigen Trotzes, der Widerspenstigkeit, Roheit, Frechheit, Lügenhaftigkeit, Unredlichkeit, Schamlosigkeit gefordert; 3.) die Feststellung der gesetzlichen Bestimmungen soll von den berufenen gesetzgebenden Factoren auf Grundlage eines pädagogisch-juridisch-medicinischen Gutachtens erfolgen“. Die Debatte nahm einen lebhaften Verlauf. Dr. Dittes bekämpfte die Resolution auf das schärfste. Er verwies auf Frankreich, wo die Schüler nicht körperlich gestraft werden. „Wenn man glaubt, gegenüber der deutschen Jugend nicht ohne Prügel auszukommen, so würde diese moralisch tiefer stehen als die französische.“ Dittes rief noch der Versammlung zu: „Erniedrigen Sie nicht die Schule zum Zuchthaus!“ Bei der Abstimmung wurde die Resolution mit 191 gegen 164 Stimmen abgelehnt. Die Lehrerinnen stimmten insgesammt gegen die Resolution. Steirische Landes-Lehrerconferenz. Im Verlaufe der in diesem Monate in Graz abgehaltenen Lehrerconferenz für Steiermark sprach Herr Oberleherer Kanzian aus Gleichenberg über den Nutzen des landwirtschaftlichen Unterrichtes in der Volksschule, Bürgerschullehrer Leifert über die Heimatskunde, Oberlehrer Wladar über die Gesundheitspflege in der Volksschule, Lehrer Ferd. Fellner über die Benützung der naturgeschichtlichen Lehrmittel in der Volksschule und Lehrer Zwachte über den deutschen Sprachunterricht in Volksschulen mit slovenischer Unterrichtssprache. Bei diesem Punkte entspann sich eine lebhafte Debatte, die jedoch vom Vorsitzenden in den Rahmen der dem Vortrage entsprechenden Besprechung gehalten wurde. Von mehreren Lehrern aus dem Unterlando wurde mit Bestimmtheit erklärt, dass es der Wunsch der slovenischen Bevölkerung sei, dass die Schulkinder deutsch lernen. Zur Schulbildung in Steiermark. Der Landesschulrath von Steiermark hat im Wege der Bezirkshauptmannschaften Erhebungen pflegen lassen über das Procent der des Lesens und Schreibens Kundigen unter den bei der heurigen Stellung assentierten Wehrpflichtigen im ganzen Lande. Nach diesen Erhebungen beträgt die Zahl der des Lesens und Schreibens kundigen Assentierten in der Bezirkshauptmannschaft Wiudischgraz 54,6, Judenburg 68,7, Murau 72,7, Cilli 73,9, Marburg 76,5, Rann 77, Umgebung Graz 80,1, Bruck a. d. M. 82,7, Pettau 85, Leoben 85,9, Hartberg 86,7, Leibniz 87, Liezen 88,8, Weiz 89,8, Deutschlandsberg 92, Gröbming 92, Rad-kersburg 93,6, Feldbach 94,9 und Luttenberg 100 Procent. B-ö-clxer- -u.xxd. ZeitTo.ng'ssclxa/u.. Notizkalender für Professoren und Lehrer für das Schuljahr 1886/87. Bearbeitet von Philipp Brunner. 14. Jahrgang. Wien, Verlag von Moriz Perles. — Handsam und gefällig, wie in den früheren Jahren, tritt der Notizkalender auch diesmal seine Wanderung an. In seinen Fächern findet sich mancherlei, was Lehrpersonen nahe liegt. Ausser den Unterrichtsbehörden enthält das nette Büchlein auch biographische Notizen zur Säcular- und Semisäcular-tafel, Jahreszahlen zur Culturgeschichte, den Briefposttarif, Stundenpläne, Kataloge, Blätter für Notizen, Classificationen u. s. w. Im gleichen Verlage erschien auch der Studentenkalender für Mittelschulen („Mentor“) für 1887. Derselbe tritt in seinen 15. Jahrgang und bringt neben dem Kalendarium noch Folgendes: Josef Victor Scheffel (mit Bildnis), Leopold von Kanke, Turnerschafts-Symbol, die wichtigsten Erfindungen und Entdeckungen, die regierenden Fürsten, Ferien an den Mittelschulen, Uebersicht der Mittelschulen, Staatsstipendien, Landesstipendien, Vorschriften für den Debertritt in Lehranstalten verschiedener Art, ßathgeber und Führer für Schüler der einzelnen Anstalten, Handwerkerschulen, technologisches Gewerbemuseum in Wien, einen Ministerialerlass über die Maturitätsprüfungen an Gymnasien, andere Erlässe u. s. f. Ein Notiz-Kalender mit historischen und culturhistorischen Daten beschliesst das Ganze. Der praktische Landwirt. Illustrierte landwirtschaftliche Zeitung für jedermann. 23. Jahrgang. Herausgegeben von Hugo H. Hitschmann in Wien. Preis 4 fl. (ganzjährl.) — Die letztausgegebene Nummer dieser mit Recht geschätzten landwirtschaftlichen Wochenschrift hat folgenden Inhalt: Heber das Ausschlachten der Bauerngüter. Dörr- und Trockenschaft (zwei Abbildungen). Heber Anwendung der Knochen zum Düngen. Die Faulbrut der Bienen Die Cultur der Pappeln, Weiden und Birken auf leichtem Sandboden. Wie sollen Hühnerställe gebaut werden? Madura aurantiaca, eine vorzügliche Heckenpflanze. Einfluss des Beizens auf die Keimfähigkeit des Weizens. Verfütterung der Rosskastanien. Wagenfett. Salicylpapier für Wirtschaftszwecke herzustellen. Für die Ermittlung des Fleischgewichtes bei lebenden Schweinen. Flachsabfälle als Deckmaterial für Erdbeerbeete u. s. f. Illustrierte Frauen-Zeitung. 13. Jahrgang. Verlag von Franz Lipperheide in Berlin (W., Potsdamerstrasse Nr. 38). Monatlich zwei Nummern. Preis: vierteljährlich l1/2 fl. — Die diesertage ausgegebene erste Oktobernummer dieser umfangreichen und fein ausgestatteten Mode-Zeitung, unserem Leserkreise ohnehin schon lange vortheilhaft bekannt, bringt in ihrem Hnter-haltungsblatte die Novelle „April“, ferner: Ein Vormittag in Bergama (mit grossem Bild aus der Preisconcurrenz der „Illust. Frauen-Zeitung“), Biographisches über einen Wiener Komiker (mit Porträt) und „Die Grands Jours in Paris“. Ein zweites schönes Vollbild („Auf dem Heimwege“) ziert das Blatt. In der kunstgewerblichen Abtheilung erblicken wir Mittheilungen über das Armband, antike Frauen - Porträts und Verschiedenes über Handarbeiten, die Mode im Oktober 1786 und schöne Abbildungen, Ofenvorsetzer, Klappschemel, Klapptische, Tafelaufsätze, Moden, Kleidungsstücke und Handarbeiten betreffend. Das zweite Blatt der vorliegenden Oktobernummer befasst sich mit den neuen Moden für Kinder und Erwachsene und bringt dabei durch vortreffliche Abbildungen allerlei Anzüge, Kissen, Spitzendecken, Mappen, Borten, Stickereien und anderes zur Anschauung. Wie jeder Nummer, liegen auch dieser Schnittmuster, allerlei Muster-vorzeichnungen u. s. w. bei. Erled-ig-te HjelMrstellen. J-iZra-in. (Sieh letzte Nummer und die heutigen amtlichen Ausschreibungen; ausserdem:) Eincl. Schulen in Zarz und Salilog, je eine definitiv zu besetzende Lehrstelle, Gehalt je 400 fl., Leitungszulage je 30 fl., Wohnung; beim k. k. Bezirksschulrathe in Krainburg bis 30. September. Steiernaa-rfe. Fünfclassige Schule in Judendorf-Seegrabeu, Lehrerstelle, Gehalt 700 fl.; beim Ortsschulrathe dortselbst bis 30. September. — Zweiclassige Schule in St. Anton (Bezirk Lichtenwald), Lehrerstolle, Gehalt 600 fl., Wohnung; beim Ortsschulrathe dortselbst bis 30 September. Schulleiterstelle in Zeltschach und eine solche in St. Martin am Silberberg, Gehalt je 400 fl., Leitungszulage; beim k. k Bezirksschulrathe in St. Veit bis 5. Oktober. Srieflsasteja. Nach Iserthai: Das Heberschickte gelangt, da diesmal Raummangel, demnächst zum Abdrucke. Ein kurzer Bericht über die Conferenz und auch das sonst noch in Aussicht Gestellte wird erwartet. Gruss! — P ...: Ich erhielt das Schreiben erst in Graubüuden, daher meine Antwort ohnehin zu spät gekommen wäre. Coneurs-Ausschreibungen. An der vierclassigen Volksschule in St. Veit bei Sittich ist die zweite Lehrstelle mit dem Jahresgehalte von 500 fl. in Erledigung gekommen. Bewerber um diese Stelle wollen ihre ordnungsmässig belegten Gesuche im vorgeschriebenen Dienstwege bis 10. Oktober 1886 anher vorlegen. K. k. Bezirksschulrath Littai am 17. September 1886. Infolge Resignation ist die zweite Lehrerstelle an der vierclassigen Volksschule in MSttling, mit welcher ein Jahresgehalt von 500 fl. verbunden ist, zur definitiven oder provisorischen Besetzung ausgeschrieben. Die Gesuche sind im vorgeschriebenen Wege bis 30. September 1. J. heim k. k. Bezirksschulrathe in Tschernembl zu überreichen. Für die Schriftleitung verantwortlich: Job. Sima, Bahnhofgasse Nr. 31. Verlegt und herausgegeben vom „Krain. Landes-Lehrerverein“.— Druck von Kleinmayr & Bamberg, Laibach.