»723 Amtsblatt zur Laibacher Zeitung Nr. 24s. Samstag den 23. Oktober 1873. ^^-b) IK. 1813. Bezukshauptmanusstelle. 5H ^"Status der tüstenländifchen Berwaltungs-i^? ^ eine Bezirkshauptmannsstelle mit den No^ '/^ """ ^.April 1873,R.G.B.Nr.47, ""werten Bezügen zu besetzen, d«?"^ um diese Stelle haben ihre mit M ^"">en über ihre Eignung und die nöthi-sll,^^^^nntnisse belegten Gesuche im vorge- ^ Ende des laufenden Monats bli i,ips Oktober M Statthaltereipräsidium zu überreichen. "ust, am 12. Oktober 1873. l4?4 ^ ^' ^althaltereiprnsldium. ^) 3i^. 11573. H Stiftungen. Etistunaen " ^^"^strate Laibach kommen folgende ^" zur Bcrkihung: 126 st "^Katharina Warnuß'schc Stiftung mit und 1^^ sür das Triennium 1874, 1875 ^andtsch^^ ? ^ei fronnue Mädchen aus der Ber-^ "u zw°"cu^sterin und in deren Ermang-^ungsh^" ^ürgerstöchter von Laibach als Er- 2. ^, verliehen wird. ""g iui I " ^latz der Valentin Hoöevar'schen Stif-nuffe ^ "^ge von 21 fl. 85 kr., zu deren Ge-^lbares.I^ ^" ^rakau in Laibach gebürtiges ^ ^es S, .wohlgesittetes Mädchen, vorzugsweise ,^nkte der?'"^ Verwandtschaft, bis zum Zeit-^ ein » "^)elichung und von da an noch «.,. ^ew 3"' 5t g ""ter Nachweifung ihres Alters, Standes, ^ beid^^chen und Sprachtenntnisse, insbesondere ^stlei? Landessprachen, und ihrer bisherigen "mug ^^ binnen 4 Wochen, ^ ^' Oktober 1873 gerechnet, bei der gefer-s ^'f- Staatsanwaltschaft zu überreichen. l^^l die Erlangung dieser Stellen haben nur ^ herber Anspruch, welche entweder nach ^lMlchen Beiordnung vom 19. Dezember ü do^ ^^ ^- ^- ^-, oder nach dem Ge- '! ^im/^ April 1872, Z. 60 R. G. B., ^^ ^"sbedienstungen in Vormerkung ge- !l^s " ""gestellte Gt.fangenwach.Aufseher hat «M ^ovis.^ "Ihrige probeweise Dienstleistung ^ bei 'Mer Auffther zurückzulegen, wornach ^ ers. " Befähigung seine destnitive 6r- Mgt. Laibach, am 14. Oktober 1873. ^- li. Staatsanwaltschaft. (460—3) Nr. 1648. Lehrstelle. Zur Besetzung der an der k. k. Oberrealschule in Laibach mit deutscher Unterrichtssprache erledigten Lehrstelle für Chemie als Hauptfach wird hie-mit der Concurs eröffnet. Bewerber um diese Stelle, mit welcher die gesetzlich normierten Bezüge, d. i. 1000 st. Gehalt mit Quinqennalzulagen zu 200 ft. und 250 ft. Activitätszulage, verbunden sind, haben ihre vorschriftsmäßig belegten Gesuche bis Ende November 1873 im Wege ihrer vorgesetzten Behörde beim k. k. Landesschulrathe sür Krain einzubringen. Laibach, am 3. Oktober 1873. (471^_2) Nr. 2767. Veizehrungssteuer-Pachtung. Zufolge Beschlusses des Gemeinderathes vom 16. Oktober l.I., Z.2767 Pol., wird hiemit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß behufs Pachtung der städtischen Negalienrechte für die Zeit vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1874 die öffentliche mündliche und schriftliche Licitationsverhandlung den 15. November 1873 um 9 Uhr vormittags im Rathssaale abgehalten werden wird. Die städtischen Regalienrechte bestehen in dem Rechte der EinHebung der Nein- und Bierschank-gebühr, der Fleischausschrottungsgebühr, serner der Einfuhrgebühr von Wein, Bier, Branntwein und anderen Spirituosen, endlich in dem Rechte der EinHebung der Mauth^, Brücken-, Ufer- und Standgebühr. Für alle diese angeführten Negalienrechte wird als einjähriger Pachtzins die Summe von 67,000 ft. zum Ausrufspreis festgestellt. Jeder Licitant muß vor Beginn der Licita-tion ein Badium von 5000 ft., sei es in Barem oder in Staatspapieren nach dem Curs der wie- ^ ner Börse erlegen, der Ersteher aber muß eine lOperz. Caution der erstandenen Pachtsumme deponieren. Auf schriftliche Anbote wird nur dann Rücksicht genommen, wenn sie vor der mündlichen Licitationsverhandlung einlangen und wcim sie mit dem festgesetzten Badium versehen sind. Die näheren Pacht- und Licitationsbedingnisse können während den gewöhnlichen Amtsstunden bei dem gefertigten Stadtmagistrate eingesehen werden. Stadtmazistrat Karlstadt, 16. Oktober 1873. Der Bürgermeister. (470—3) Nr. 1685. Liesernngs-Ausschreiben. Bei der k. k. Bergdirection Idria in Kram werden K7«j>«> Motzen Weizen, HO«5«> „ Horn und H«l>«> „ Nuturutz mittelst Offerten unter nachfolgenden Bedingungen angekauft: 1. Das Getreide muß durchaus rein, trocken und unverdorben fein, und der Metzen Weizen muß wenigstens 84 Pfund, das Korn 75 Pfund und der Aukurutz 82 Pfund wiegen. 2. Das Getreide wird von dem k. k. Wirth-fchaftsamte zu Idria im Magazine in den cimen-tierten Gefäßen abgemessen und übernommen und jenes, welches den Oualitä'ts - Ansordemngen nicht entspricht, zurückgewiesen. Der Lieferant ist verbunden, für jede zurückgestoßene Partie andereö, gehörig qualiftciertes Getreide der gleichnamigen Gattung um den contract-mäßigen Preis längstens im nächsten Monate zu liefern. Es steht dem Lieferanten frei, entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten bei der Uebernahme zu intervenieren. In Ermanglung der Gegenwart des Lieferanten oder Bevollmächtigten muß jedoch der Befund des k. k. Wirthschaftsamtes als richtig und unwider-sprechlich anerkannt werden, ohne daß der Lieferant dagegen Einwendung machen könnte. 3. Hat der Lieferant das zu liefernde Getreide looo Idria zu stellen, und es wird auf Berlan-gen desselben der Werksfrä'chter von Seite des Amtes verhalten, die Verfrachtung von Loitsch nach Idria um den festgesetzten Preis von 24 Neu-treuzer pr. Sack oder 2 Metzen zu leisten. 4. Die Bezahlung geschieht nach Uebernahme des Getreides entweder bei der k. k. Bergdirections-tasse zu Idria oder bei der k. t. Landes Haupttasse zu Laibach gegen klassenmäßig gestempelte Ouittung, wenn der Erstcher kein Gewerbsmann oder Handelstreibender ist, im letzteren Falle aber gegen eine mit einer 5 kr. Stempelmarke versehene saldierte Rechnung. 5. Die mit einem 50 - Neukreuzer - Stempel versehenen Offerte haben längstens bis R4. November R»7H bei der k. k. Bergdirection zu Idria einzutreffen. 6. In dem Offerte ist zu bemerken, welche Gattung und Quantität Getreide der Lieferant zu liefern willens ist, und der Preis looo Idria zu stellen. Sollte ein Offert auf mehrere Körnergattungen lauten, fo steht es der Bergdirection frei, den Anbot für mehrere oder auch nur für eine Gattung anzunehmen oder nicht. 7. Zur Sicherstellung für die genaue Zuhaltung der fäuuutlichen Vertrags - Verbindlichkeiten ist dem Offerte ein 10perc. Badium entweder bar oder in annehmbaren StaatSpapiercn zu dem TageS-curse oder die Ouittung über dessen Deponierung bei irgend einer montanistischen Kasse oder der t. t. Landeshauptlasse zu Laibach anzuschließen, widri-gens auf das Offert keine Rücksicht genommen werden könnte. Sollte Contrahent die Bertragsverbindlichtei-ten nicht zuhalten, so ist dem Aerar daö Recht eingeräumt, sich für emen dadurch zugehenden Schaden sowohl au dem Badium als an oejfen gefauuutem Bermögen zu regressleren. 8. Denjemgen Ofserenten, welche keine Getreide-Lieferung erstehen, wird das erlegte Badium allfobald zurückgestellt, der Ersteher aoer von der Annahme seines Offertes verständiget werden, wo-dann er die eine Halste des Getrndes bis Utirte Dezember R»UH, die zweite Halste vis Viltte Hanuer K»34 zu ttefern hat. 9. Auf Berlangen werden die für die Leerung erforderlichen Getreidcsäcke von der t. t. Bera-direction gegen jedesmalige ordnungsmäßige Rückstellung unentgeltlich, jedoch ohne Bergulung der Frachtjpesen, zugesendet. Der Lieferant bleibt für einen allfälligcn Verlust an Säcken während der Lieferung hastend 10. Wird sich vorbehalten, 'gegen den Herrn Lieferanten alle jene Maßregeln zu ergreifen, durch welche die püntMche ErMung der ConiractSd? dingnisse erwnlt werden lann, wogegm aber auck bilden der Rechtsweg für alle ^u> Ä blerbt, die derselbe aus den d^7^" können glaubt. Jedoch wnd aus-druckkch bedungen, daß dle aus dem Bertraae etwa e^ng'"« ^ ^ ^ als Klager oder Gellagter emtreten, jo w:e auch ore yeraus Bezug hadmden SlchcrstcUungs- und Efecutwnsichntte vei demiemgen:m Sitze des Fiö-calamtes befindlichen Gerichte durchzuführen sind, Welchem der FiScuS als Geklagter untersteht. Von oer t. t. «5ergoirectivnHdrm, am 15. Oktober 1673.