1874. Kr. 22. Dinstag, 25. November. Laibacher SCHULZEITUNG. Eruciieint jun 10. und 25. jedes Monats. Organ des krainischen Landes - Lehrervereins. Zweiter Jahrg-ang'. Vereinsmitglieder erhalten das Blatt gratis. Pranumerazionspreise: FürLaibaeh: Ganzjähr. fl. 2-60, halbjähr. fl. 1-40. — Mit der Post: Ganzjähr. fl. 280, halbjähr. fl. 1-50 Expedizion: Buchhandlung Ign. v. Kleinmayr & Fed. Bamberg, Kongressplatz Nr. 81. Inserate werden billigst berechnet. Schriften und Werke zur Rezension werden franko erbeten. Erste krainische Landeslehrerkonferenz. (Fortsetzung.) Den dritten Verhandlungstag, Mittwoch 23. September, an dem sowol vor-als nachmittags eine Sitzung abgehalten wurde, füllte die Feststellung der Normallehrpläne für Kraiu und die Normierung der für die Volksschulen notwendigen Lehrmittel aus. Erstere wurden auf Grundlage der Verordnung des k. k. Unterrichtsministeriums vom 18. Mai 1874, Z. 6549* beraten. Zuerst wurde der für geteilte einklassige Volksschulen vorgenommen, da die meisten Schulen in Krain dieser Art angehören. Befe-rent war Herr Bezirksschulinspektor J. Sima. Derselbe schlug folgende Gruppierung der Schulkinder vor: Die 1. Abteilung der Untergruppe umfasse das erste, die 2. Abteilung das zweite und dritte Schuljahr; die 1 Abteilung der Obergruppe erstrecke sich auf das vierte, die 2. Abteilung aber auf das fünfte und sechste Schuljahr. — Ueber diesen Gegenstand meldete sich Abg. Gašperin zum Worte und beantragte, es möge die 1. Abteilung der Untergruppe die beiden ersten Schuljahre umfassen. Der Referent entkräftigte diesen Antrag dadurch, dass er den Lehrstoff für die besagte Abteilung hervorhob und betonte, das all’ das diesbetreffs Angesetzte nnr für ein Jahr berechnet sei und jener Lehrer, der diesen Lehrstoff erst in zwei Jahren den Schulkindern einprägen wollte, jedenfalls keinen Fleiss an den Tag legen würde. Abg. Adamič dagegen beantragte drei Abteilungen (statt 4), so dass auf jede 2 Schuljahre entfallen würden. Die Anträge Gas-perins und Adamič’ fielen und jene des Referenten gelangten zur Annahme. Derselbe ging nun auf das Stundenausmass für die einzelnen Lehrgegenstände und Abteilungen über. Bei dem Umstande, als bei uns das Institut der Wiederholungsschuleu ins Leben tritt und es somit geboten erscheint, den Donnerstag als Eerialtag zu belassen, beantragte der Referent eine Reduzierung der im betreffenden Lehrplane für einzelne Gegenstände angesetzten Lehrstunden. Hinsichtlich der für Religion und Rechnen bestimmten Stunden wurde keine Aenderung vorgenommen. Für den Sprachunterricht (statt „Unterrichtssprache“) in der 1. Abteilung der Untergruppe wurden 7 wöchentliche Stunden (statt 8) in Vorschlag gebracht, für die Realien in den beiden Abteilungen der Obergruppe aber je 1 Stunde, da dieselben ja ohnehin beim Sprachunterrichte die allseitigste Pflege zu finden haben. Für das Schreiben, das ebenfalls beim Sprachunterrichte fortwährende Anwendung finden müsse, wurde je 1 Stunde für jede Abteilung (mit Ausnahme der ersten der Untergruppe, die keine separate Schreibstunde hat), für das Zeichnen und die geometrische Formenlehre ebenfalls je 1 ganze Stunde für die beiden Abteilungen der * Von uns in Nr. 14—18 gebracht. Die Herren Lehrer wollen also vorläufig, bis zur erfolgten Bestätigung, die hier angeführte Aenderungen an denselben anbringen. Obergruppe beantragt, statt 2 Halbstunden, da das Herrichten und Vorbereiten doch einige Zeit in Anspruch nimmt und dabei in besonderen Halbstunden nicht viel gewonnen werden dürfte. Für den Gesang in den beiden Abteilungen der Untergruppe wurde je 1 Halbstunde und für das Turnen je 1 Stunde in beiden Gruppen bestimmt. Es wurde somit dieser letztgenannte Gegenstand auch auf die 1. Abteilung der Untergruppe ausgedehnt, und zwar der Einheit und der gleichzeitigen Entlassung der Schüler wegen. Nach diesem entfallen auf die beiden Abteilungen der Untergruppe je 121/,,- und auf die beiden Abteilungen der Obergruppe je 15 wöchentliche Unterrichtsstunden (auf den Lehrer also 241/8 Schulstunden in der Woche, da die Religionsstuuden für ihn wegfallen). — Abg. Borštnik ist für eine grössere Reduzierung, nachdem ein 21ls- bis Sstündiges Sitzen in der Schule zu sehr ermüde; auch bringt derselbe vor, dass sich die Verteilung der Schüler im allgemeinen nach Fähigkeiten, nicht aber nach dem Alter zu richten haben, was jedoch sowol vom Herrn Vorsitzenden als dem Referenten als selbstverständlich hingestellt wurde. Die Anträge des Referenten hinsichtlich des Stundeuausmasses wurden nun mit grosser Majorität angenommen. Eine ziemlich lebhafte Debatte rief die Festsetzung des Lehrstoffes und der Lehrziele hervor. Herr Abg. Wresitz meinte, dass es für die krainischen Volksschullehrer, die nur mit 6 Schuljahren zu thun haben, jedenfalls nicht möglich sei, jenes Ziel zu erreichen, welches in dem vom hohen Unterrichtsministerium herausgegebenen Lehrplane bezeichnet werde. Der Referent erwiderte, dass dieses Ziel trotzdem anzustreben sei und dessen Erreichung von einem allseitigen, planmässigeu und gründlichen Unterrichte abhänge. „Es wird beim Sprachunterrichte ein klares Verständnis der Mitteilungen anderer in der Muttersprache gefordert, — das wollen doch auch wir, oder soll bei uns nicht auf dieses klare Verständnis hingearbeitet werden? Sollen wir uns vielleicht die Unklarheit als Ziel setzen oder sollen in dieser Richtung Abstufungen stattfinden, so dass wir ein halbwegs klares Verständnis des Gegenstandes anzubahnen hätten, während anderwärts, wo die achtjährige Schulpflicht besteht, erst auf Klarheit zu dringen wäre? So etwas wollen wir doch nicht aussprechen! Das angesetzte Ziel gilt eben für alle; natürlich können wir geistig schwache Schüler nicht auf jene Stufe bringen, wie die befähigten. Wir wollen doch nicht Zurückbleiben und kräftigst dahin arbeiten, dass unsere Schuljugend in das eingeführt werde, was der Lehrplan als notwendig hinstellt.“ Hinsichtlich des Lehrziels lasse sich nichts streichen, da dasselbe ein allgemeines und doch genaues Gepräge habe.“ Herr Bezirksschulinspektor Prof. Wurner plaidierte nun dafür, dass die Schul-pflichtigkeit erst nach vollendetem 7. oder 8. Lebensjahre beginnen und bis zum 13. eventuell 14. Jahre dauern möge, da in diesem Falle das angesetzte Ziel leichter erreicht werden könnte. Auf diesen Antrag konnte die Konferenz, als dazu nicht kompetent, nicht eingeheu. Schliesslich wurde von der Versammlung doch das vom Referenten Vorgebrachte akzeptiert. — Inbezug anf den Sprachunterricht, das Rechnen und die Realien gelangte all’ das im Normallehrplane Enthaltene zur Annahme. Beim Gegenstände „Schreiben“ beantragte Herr Prof. Wurner, dass zu dem für die 1. Abtheilung der Untergruppe geltenden Satze: „Schreiben in Verbindung mit dem Sprachunterrichte“ noch hinzugesetzt werden möge: „Schreiben von arabischen Ziffern,“ was angenommen wurde. Der Referent führte noch an, dass das Schreiben der Ziffern ohnehin bei Behandlung der einzelnen Zahlen an die Reihe gelange, nachdem nach stufenweiser Durchbearbeitung jeder Zahl die Kinder stets auch mit dem betreffenden Zahlzeichen bekannt gemacht werden. Weiter wurde hinsichtlich des „Schreibens“ dem auf die 2. Abteilung der Untergruppe bezughabenden Schlussatze folgende Fassung gegeben: „Fortgesetzte Uebung im Schreiben von arabischen Ziffern.“ Was die Obergruppe anbelangt, wurde folgendes bestimmt: 1. Abteilung: „Vervollkommnung der Schrift. Schreiben von römischen Ziffern.“ 2. Abteilung: „Fortgesetzte Uebung der Schrift.“ — Hinsichtlich des Zeichnens und der geometrischen Formenlehre wurde keine Abänderung yorgenommen. — Beim Gegenstände „Gesang“ beantragte Abg. Govekar die Weglassung der Bestimmung „Kenntnis der Noten.“ Abg. Adamič trat dem entgegen und befürwortete die Belassung des Angefochtenen. Bei dem Umstande, als die Kenntnis der Noten nur bei Kindern, die ein gutes Gehör haben, leicht angestrebt werden könne, Kinder ohne dasselbe aber zum Gesänge ohnehin nicht verhalten werden, war man nicht für die vom Herrn Govekar beantragte gänzliche Streichung und gab dem Ganzen, soweit es auf die Obergruppe bezug hatte, folgende Fassung: „Fortgesetzte Uebungen mit möglichster Berücksichtigung der Kenntnis der Noten und des Singens leichter Lieder auf Grundlage des Notensistems.“ Beim „Turneu“ wurden schwerere Uebungen, wie Armwippen im Beugehange und Griffwechsel an den wagrechten Leitern, Hangeln aufwärts an den schrägen Leitern, ßeugehangübungeu am Stangengerüste und Aussensitze hinter den Händen mit Fortbewegung rückwärts am Barren, wie Wende und Ueberdrehen aus dem Stande (am gleichen Geräte) weggelassen; auch wurden die für die 1. Abteilung der Obergruppe bestimmten Uebungen am Stangengerüste auf die 2. Abteilung derselben Gruppe übertragen. Ueber den Lehrplan für ungeteilte ei nk 1 assige Schulen, der nun an die Tagesordnung kam. referierte ebenfalls Bezirksschulinspektor Sima. Solche Schulen haben drei Abteilungen, von denen die erste nach dem Anträge des Referenten das 1., die zweite das 2. und 3. und die dritte das 4., 5. und 6 Schuljahr umfasst. Diese Einteilung fand einstimmige Annahme. Inbetreff des Stundenausmasses wurden folgende Aenderungen vorgenommen: Für die Naturkunde in der dritten Abteilung wurde 1 Stunde (statt 2), für das Schreiben in der zweiten und dritten Abteilung je 1 Stunde (statt je 2) und für das Turnen in den eben berührten beiden Abteilungen je 3 Halbstunden (statt je 2 ganzen Stunden) festgesetzt. Demzufolge entfallen auf die erste Abteilung 19, auf die zweite 231/a und auf die dritte 2572 wöchentliche Unterrichtsstunden, und zwar mit Einschluss der Religionsstunden. Was den Lehrstoff anbelangt, wurden dieselben Aenderungen wie beim Lehrplane für geteilte einklassige Schulen beantragt und von der Versammlung angenommen. Ueber den Lehrplan für zwei klas sige Volksschulen referierte der Herr Abg. Ad-lešič. Nach seinem Anträge, der angenommen wurde, gliedert sich jede Klasse in zwei Abteilungen ; in der I. Klasse umfasst die erste die Kinder des 1., die zweite die des 2. und 3., in der II. Klasse die erste die des 4., die zweite die des 5. und 6. Schuljahres. Im Stunden-ausmasse soll beim „Sprachunterrichte“ (statt „Unterrichtssprache“) über Antrag des Experten Herrn Praprotnik die Anmerkung beigesetzt werden: „Bei Hinzutritt des Un- terrichtes in der zweiten Landessprache wird die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden entsprechend vermehrt.“ Für Naturkunde wurde in beiden Abteilungen der zweiten Klasse die Zahl 1 (statt 2) eingesetzt; ferner für das Turnen und für das Schreiben in der zweiten Abteilung der ersten und in der zweiten Klasse in beiden Abteilungen der II. Klasse 3/2 (statt 2.) Die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden hat sonach in der I. Klasse erste Abteilung 18, in der zweiten Abteilung 21, in jeder Abteilung der zweiten Klasse 2572 zu betragen. Beim Lehrstoff des Sprachunterrichtes wird zum Ziel: „Klares Ver- ständnis der Mitteilungen anderer in der Muttersprache“ beigesetzt: „eventuell auch in der zweiten Landessprache.“ Inbezug auf das Schreiben in der ersten Klasse findet jene Versetzung statt wie in der einklassigen Schule; desgleichen hat es beim Gesang in der II. Klasse zu heissen: „Fortgesetzte Uebungen mit möglichster Berücksichtigung der Kenntnis der Noten und des Singens leichter Lieder auf Grundlage des Notensistems.“ Beim Turnen werden in der II. Klasse die schwereren Uebungen (von „Senkrechte Leitern“ au) von der ersten Abteilung auf die zweite übertragen. Das Referat für dreiklässige Volksschulen hatte Herr Praprotnik. Es wurde angenommen, dass bei den 6 Abteilungen der 3 Klassen jede folgende auch für eiu folgendes Schuljahr zu gelten habe; bei der dritten Klasse dagegen wäre beizusetzen: „Bei Städten und Märkten eventuell erste Abteilung das 5. und 6., zweite Abteilung das 7. und 8. Schuljahr.“ Im Stundenausmass sollte bei Schreiben in der dritten Klasse in beiden Abteilungen 1 Stunde (statt 2), dann bei Zeichnen und geometrische Formenlehre in der II Klasse in beiden Abteilungen 1 (statt 2), in der dritten Klasse dagegen 2 (statt 3), für Mädchen in der 2. Abteilung 1 (statt 2) eingesetzt werden. Ebenso haben beim Turnen in der II. und III. Klasse in beiden Abteilungen nur 3/s (statt 2) Stunden zu stehen. Die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden wäre somit für die I. Klasse erste Abteilung 18, zweite Abteilung 22; II. Klasse jede Abteilung 231/2; III. Klasse jede Abteilung 251li. Bei Sprachunterricht dieselben Zusätze, bei Schreiben und Turnen dieselben Aenderungen wie bei zweiklassigen Schulen. Bei Gesang hat es in der II. Klasse nur zu heissen: „Fortgesetzte Uebung. Kenntnis der Noten.“ Das Keferat für vierklassige Volksschulen hatte wieder Herr Sima übernommen. Da vierklassige Schulen nur in Städten und Märkten Vorkommen, wurde au der Gruppierung nichts geändert. Auch die Aenderungen im Stundeuausmasse sind gering. Bei Schreiben ist in jeder Abteilung der IV. Klasse 1 (statt 2), bei Zeichnen und geometrische Formenlehre in den Abteilungen der III. Klasse 2 (statt 3), der IV. Klasse 3 (statt 4) eingesetzt. Es reduzieren sich somit die Stunden der III. Klasse auf 25 (statt 26), der IV. Klasse auf 26 (statt 28). Bei Sprachunterricht dieselben Zusätze, bei Schreiben dieselbe Aenderung wie in der dreiklassigen Schule. Das Turnen bleibt in dieser Klasse nach der Bestimmung des vom Ministerium herausgegebeuen Normallehrplaues. Da es in Krain vorläufig keine mehr als vierklassigen öffentlichen Volksschulen gibt, sah man von der Feststellung weiterer Lehrpläne ab. (Fortsetzung folgt.) Unsere Petizion im Landtage. (Fortsetzung.) Landeshauptmann: Ich eröffne die Debatte. Regierungsleiter Ilofrat Ritter v. Widniann: Ich stimme mit dem Herrn Berichterstatter vollständig überein, wenn er sagt, dass durch die Votierung der Gesetze über die Aufhebung des Schulgeldes, über die Einführung einer allgemeinen Landesschulumlage und Einhebung von Verlassenschaftsgebühren ein wesentlicher Fortschritt zur Hebung des Volksschulwesens geschehen ist, und ich glaube, dass sich der hohe Landtag durch die Votierung dieser Gesetze einen gerechten Anspruch auf den Dank des Landes erworben hat. Allein diese gesetzlichen Massregeln dürften voraussichtlich ohne Einfluss sein auf den konstanten Lehrermangel und auf das zunehmende Ausser-landgehen der Lehrer, und es könnte sich der hohe Landtag der Erkenntnis nicht ver-schliessen, dass diesfalls etwas wird geschehen müssen, um Abhilfe zu schaffen, wenn nicht noch eine grössere Anzahl von Schulen verwaist und noch eine grössere Anzahl von Kindern ganz ohne Unterricht gelassen werden soll. Es ist wol richtig und keineswegs zu verkennen, dass die finanziellen Mittel des Landes nicht darnach augethan sind, um die materielle Lage der Volksschullehrer mit einem Schlage auf jene Stufe zu erhöhen, wie dieselben in besser situierten Ländern, beispielsweise iu Niederösterreich gegenwärtig gestellt sind. Allein andererseits lässt sich doch nicht in Abrede stellen, dass die Bezüge in den unteren Kategorien, die noch dazu mit den gesetzlichen Abzügen belastet sind, an und für sich unzureichend und zum Lebensunterhalte bei noch so bescheidenen Ansprüchen unzulänglich sind. Dies ist wol, wie sich nicht leugnen lässt, die Ursache, dass eia bedeutendes Perzent derjenigen Jünglinge, welche in Laibach den Unterrichtskurs der Lehrerbildungsanstalt ab- solvieren, sowie ein bedeutender Teil derjenigen Lehrer, welche bereits angestellt sind, ihr Fortkommen in andern Ländern suchen. Es liesse sich gegen die Ausföhrangen des Herrn Berichterstatters noch manches bemerken, ich will jedoch einer eventuellen Debatte nicht vorgreifen und glaube aus den angeführten Gründen hoffen zu können, dass die Petizion der Lehrer einer eingehenden Erwägung unterzogen und insoweit die Verhältnisse immerhin es gestatten, derselben folgegegeben werde. Abgeordneter Kitter v. Gariboldi: Ich muss gestehen, dass ich trotz den Ausführungen des Herrn Berichterstatters mich im Prinzips auf den Standpunkt der Petizion der Schullehrer stelle und dieselben ihrem vollen Inhalte nach der Genehmigung des hohen Hauses empfehlen würde, wenn nicht das unübersteigliche Hindernis der mislichen finanziellen Lage des Landes dem entgegenstünde. Ich werde mir jedoch erlauben, dem hohen Hause einige Gesichtspunkte nahe zu legen, welche die hohe Versammlung vielleicht dazu bestimmen, entgegen dem Anträge des Schulausschusses auf gänzliche Abweisung der Petizion, dieselbe wenigstens zürn Teile zu erhören. Die Lehrerpetizion ist eigentlich im innigen Zusammenhänge mit dem vom Herrn Abgeordneten Dr. Razlag eingebrachten und von mir mitunterfertigten Anträge auf Erwägung jener Mittel, welche geeignet wären, die Schulverhältnisse zu bessern und dem Ausser-landegehen der Lehrer zu steuern. Der hohe Landesausschuss hat über diesen Antrag zwar einen Bericht gebracht, ich vermisse jedocli in demselben eben diese Erwägung. Der Landesausschuss begnügt sich damit, den durch die Lehrerpetizion sich ergebenden allerdings sehr bedeutenden Mehraufwand ziffermässig zu konstatieren und im Hinblick auf den Umstand, dass die Gehaltserhöhung noch keine Jahresfrist alt sei, die Ablehnung der Petizion dem hohen Hause zu empfehlen. Aus diesen Ursachen erlaube ich mir die Aufmerksamkeit des hohen Hauses auf den Umstand hinzulenken, dass jene Uebelstände, wie sie der Herr Abgeordnete Dr. Razlag in der verflossenen Session uns zu Gemüte führte, nach wie vor bestehen, dass das Ausser-landgehen der Lehrer noch nicht aufgehört und dass sich ein fühlbarer Mangel an geeigneten Lehrkräften gezeigt hat, wie wir dies aus den vielen vakanten Lehrerstellen ersehen um welche sich keine Bewerber melden. Man hat zwar eingewendet, dass der Mangel an Lehrern nicht nur in Krain, sondern auch in anderen Ländern besteht, auch in solchen Ländern, welche eine günstigere Schul ■ Organisierung haben, wie z. B. in Niederösterreich, wo trotz höherer Lehrergehalte viele Posten nicht besetzt werden können, weil sich keine Bewerber finden. Ich erlaube mir zu entgegnen, dass die Schulen in Niederösterreich möglichst in den vom Gesetze normierten Verhältnissen zur Anzahl der schulpflichtigen Kinder errichtet wurden und vorhanden sind, während, wenn wir die nach der Anzahl der schulpflichtigen Kinder nötigen Schulen haben würden, sich der Mangel noch in eklatanterer Weise zeigen würde. Ausserdem ist Niederösterreich ein eminent industrielles Land, welches viele Kräfte für Handel und Industrie absorbiert, diese Kräfte jedoch auch entsprechend lukrativ stellt, so dass ein bedeutend grösserer Bruchteil der Bevölkerung als hierzulande sich dort dem industriellen Fache zuwendet, wodurch ein Ausfall nicht nur im Lehrerstande, sondern auch in anderen Branchen und namentlich im Beamtenstande unvermeidlich ist, wogegen bei uns in Krain, welches keinen grossen Handel, keine nennenswerte Industrie, sondern nur landwirtschaftliche Interessen hat, sich mancher Landessohn, welcher die Volksschule absolviert und den Sinn für Fortbildung in sich aufgenommen hat. dazu bestimmt finden werde, sich dem Lehrerstande zu widmen, schon aus dem Grunde, weil er sich mit weniger Kosten und in verhältnismässig kurzer Zeit eine unabhängige und gesicherte Lebensstellung erringt. Nur muss dann auch schon der erste Gehalt darnach bemessen werden, dass er dem Begriffe einer gesicherten Lebensstellung entspricht, dass auch die unterste Gehaltstufe den Lehrer bezüglich seines Einkommens über das Niveau des gewöhnlichen Taglöhners erhebt. Ich erlaube mir noch die Bemerkung, dass nach § 55 des Reichsvolksschulgesetzes die Minimalgehalte der Lehrer so zu bemessen sind, dass der Lehrer, abgesehen von hemmenden Nebenbeschäftigungen, seine ganze Kraft dem Berufe widmen kann und in der Lage ist, eine Familie erhalten zu können. Die Lehrerschaft Krains wird sich in Kenntnis der mislichcn Lage der Landesfinanzen gewiss der Einsicht nicht verschliessen, dass der Landtag auf den vollen Inhalt der Petizion aus finanziellen Gründen nicht eiugehen könne, wird es aber gewiss mit freudigem Daukes-gefühl begrüssen, wenn sie wenigstens den guten Willen der Landesvertretung sieht, dort zu helfen, wo die Hilfe am notwendigsten ist, d. i. in den untersten Gehaltstufen. Es wäre dies ein Hebel zur Aufmunterung nicht nur für die Lehrerschaft im allgemeinen, sondern auch für diejenigen, welche sich diesem Stande widmen wollen. Es ist diese geringe Erhöhung der untersten Lehrergehalte auch darum geboten, weil die materielle Stellung der Lehrer in den Nachbarländern eine ungleich günstigere ist als bei uns. Wenn wir bedenken, dass in Steiermark seit dem 1. Mai d. J. die Lehrergehalte in den ersten drei Abstufungen jenen mit Niederösterreich gleichgestellt wurden, dass ausnahmsweise nur eine vierte Abstufung, und zwar auch diese mit einem Minimalbetrage von 550 fl., also um 150 fl. mehr als bei uns die niederste Gehaltsstufe sistemisiert ist, so können wir uns der berechtigten Sorge nicht entschlagen, dass durch den um so viel höheren Gehalt der Lehrer in Steiermark eine bedeutende Anzahl unserer Lehrer sich bestimmt finden werde, namentlich in den slovenischen Teil der Steiermark zu übersiedeln, und die Not an Lehrern bei uns sich so steigern wird, dass sie uns die grössten Verlegenheiten bereiten muss. In dem benachbarten Kärnten sind die Gehaltsbezüge der Lehrer dieselben wie bei uns. Aber ich mache darauf aufmerksam, dass Kärnten im Verhältnisse zu uns viel mehr Schulen hat und das die Umlagen zu Schulzwecken beinahe dreimal so gross sind, wie in Krain. Ausserdem hat der Landtag im verflossenen Jahre einen Betrag von 10,000 fl. für Gehaltsaufbesserungen der Schullehrer votiert, insolange, bis eine Regelung der Lehrergehalte selbst eintritt. Ich erwähne noch des Landtages von Böhmen, welcher heuer zu Gehaltsaufbesserungen für Volksschullehrer die enorme Summe von 1.500,000 votiert hat. ln Anbetracht des Gesagten erlaube ich mir daher den Antrag auf Erhöhung der Schullehrergehalte in der niedersten Kategorie von 400 fl. auf 500 fl. zu stellen. Der Mehraufwand, der dadurch entsteht, beträgt bei einer Anzahl von 110 Schullehrern den Betrag von 11,000 fl., ein Betrag, der im Entgegenhalte zu dem, was ich von andern Ländern erwähnt habe, nicht zu hoch ist. Schliesslich erlaube ich mir im Hinblick auf das, was der Herr Berichterstatter erwähnte, dass die Gehaltserhöhung der Schullehrer noch keine Jahresfrist alt sei, zu bemerken, dass seit dem Inslebentreten der neuen Schulgesetze aus dom früheren Paria, aus dem nach allen Richtungen hin abhängigen und unterwürfigen Schulmeister jetzt ein freier, selbständiger und nur von seiner Schulbehörde abhängiger Lehrer geworden ist, dass er eine andere soziale Stellung hat und dass man diese Stellung auch darnach dotieren muss. Diese Dotierung ist bei der ersten Gehaltsregulierung sehr karg ausgefallen, so dass eine Superregelung entschieden notwendig ist. Wenn der hohe Landtag den Antrag des Schulausschusses unter dem Motive auf Abweisung der Lehrerpetiziou nur für heuer akzeptiert, so hat er bei dieser Motivierung die Berechtigung der Petizion schon halb zugegeben, weil er sie eben nur für heue r ablehnt. Ich halte es für viel opportuner und besser, wenn der Landtag sich sofort entschliesst. irgend etwas für die Lehrer zu thun und ihnen auch sofort die von mir beantragte Gehaltserhöhung bewilligt, eingedenk des Sprichwortes: Wer schnell gibt, gibt doppelt. Ich empfehle Ihnen wärmstens die Annahme meines Antrages. Abg. Dr. Zarnik fragt: Wozu haben wir e gentlich einen Staat? Etwa nur, damit er ein kostspieliges Heerwesen pflege? Eine Hauptaufgabe des Staates sei die Sorge für ein ordentliches Schulwesen und für die öffentliche Sicherheit. Unter Bachs Sistem sei für Strassen, Schulen und öffentliche Sicherheit vonseite des Staates besser vorgesorgt gewesen. Trotz der 400 Millionen, die der Staat sich an Steuern zahlen lasse, thue er fast nichts für seine erste dringendste Aufgabe. Es sei Pflicht des Staates, für die Schule zu sorgen. Das Land thue sein äusserstes, seine Kräfte seien auf das höchste angespannt. Der Staat thue das gleiche und gebe wenigstens ebensoviel für die Schule wie das Land. Steiermark habe es leicht, es besitze einen Millionen betragenden Landesfond, es besitze Bäder, die reichliches Erträgnis abwerfen. Der Staat soll das Quecksilber-Bergwerk Idria dem Lande herausgeben, dann werde es selbst für die Schule aufkommen. Für die Anforderungen freilich, die heute an den Lehrer gestellt werden, sei er ungenügend bezahlt. Für Krain sei überhaupt das Ganze überstürzt worden, hier würden Lehrer mit den Kenntnissen eines Gimnasialschülers, der ein paar Klassen absolviert, ausreichen-Ihm, behauptet Redner ferner, hätten drei der ausgewanderten Lehrer als Ursache ihres Abganges die Germanisierungstendenzen der hiesigen Regierungsorgane angegeben. Schliesslich meint Redner, man möge dem Lehrer gestatten, als Gemeindesekretär sich ein Nebeneinkommen zu verschaffen, und beantragt daher folgende Resoluzion: Der Landtag spricht es aus, der Posten eines Gemeindesekretärs vertrage sich ganz gut mit dem Amte und der Würde eines Lehrers. Regierungsrat Hozhevar: Der Herr Abgeordnete Dr. Zarnik hat die Gründe erörtert, aus welchen die Mittel zur Erhaltung des Volksschulwesens, insbesondere zur Bestreitung der Lehrergehalte nicht blos aus der Gemeinde und beziehungsweise aus dem Landesfonde bestritten werden sollen, sondern dass hiezu auch der Staat verpflichtet werden möge. Ich muss bemerken, dass die Volksschule schon ursprünglich nach ihrer Entstehung und Entwicklung eine Angelegenheit der Gemeinde war und dass, soweit die Mittel derselben nicht ausgereicht haben, die als Einkommensquelle hiezu kreierten Normalschulfoude in Anspruch genommen wurden. Dass die Schule eine Gemeindeangelegenheit war, liegt darin, dass die Gemeinde das nächste und unmittelbarste Interesse hat, dass ihre Jugend gehörig und den Bedürfnissen angemessen erzogen und ausgebildet werde. Dieser Grundsatz ist auch in der neuern Gesetzgebung zum Ausdruck gekommen, sowol in dem Gesetze vom 14. Mai 18C9, als auch in dem Ausführungsgesetze vom 29. April 1873, Z. 2122 des L. G. Bl. Nach diesem Gesetze ist die Schule zunächst eine Angelegenheit der Gemeinde und erst in weiterer Linie des Landes. Daher muss man sagen, dass der Staat auf Grund der bestehenden Gesetze nicht verpflichtet werden kann zur Mitkonkurrenz für die Volksschule. Dem Staate liegt ob, die Errichtung und Erhaltung der Mittelschulen und Universitäten und ebenso die Bestreitung sonstiger höherer Unterrichtserfordernisse. Hiebei ist jedoch, wie die Regierung schon im vorigen Jahre angedeutet hat, nicht ausgeschlossen, dass, wo ein wirkliches Bedürfniss nachgewiesen werden kann, auch für die Volksschule ausnahmsweise eine Aushilfe aus Staatsmitteln gewährt werden kann. Der Herr Abgeordnete Dr. Zarnik hat das Sistem der gegenwärtigen Schuleinrichtung im allgemeinen angegriffen, indem er dasselbe als ein überstürztes hingestellt hat. Dieser Anwurf ist in jeder Hinsicht ganz ungerechtfertigt. Das Sistem des gegenwärtigen Schulunterrichtes basiert auf der Erkenntnis des Bedürfnisses, der Schuljugend jene Kenntnisse Und Fertigkeiten beizubringen, dass sie in sittlicher und staatsbürgerlicher Beziehung allen Anforderungen entsprechen und erwerbsfähig gemacht werden kann. Dieses Sistem ist begutachtet worden durch die Urteile der kompetentesten Fachmänner, es ist ein Produkt der Erfahrung und des wirklichen Bedürfnisses. Als solches ist es auch durch die Reichs- und Eandesgesetzgebung anerkannt worden, indem eben dieses Sistem dem Landesgesetze vom 29. April 1873 zur Grundlage dient. Anbelangend den Anwurf einer angeblichen Germanisierung der Volksschule muss dies mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen werden. Wir brauchen nur zu bemerken, dass der Unterricht in allen slovenischen Volksschulen in slowenischer Sprache erteilt wird, dass die Lehrer in dieser Beziehung sich vollkommen frei bewegen können, sobald es sich darum handelt, dass sie die Aufgabe der Volksschule zu erfüllen haben. (Fortsetzung folgt.) Die Interpellazion Dr, Zarniks. (Schluss.) Die Interpellazion geht nun auf unser Blatt über, das ihren Unterfertigern „verrufen“ ist. Wir erklären hier offen, dass wir uns durch diese Bezeichnung insoferne durchaus nicht beleidigt fühlen, als sie von Klerikalen herrührt. Wir haben schon in Nr. 2 d. J., als Dr. Bleiweis in der vorigen Landtagssession dem Dr. Razlag gegenüber ärgerlich erklärte, die „Laibacher Schulzeitung“ sei kein Blatt seiner Partei, bemerkt, dass wir uns nur zur Ehre rechnen, nicht ultramontanen, sondern den Zwecken der freien Lehrerschaft zu dienen. Unser Blatt hat den Klerikalen in der That schon sehr viel Galle gemacht und sie haben vollkommen recht es zu fürchten! — Dass unser Verein sammt seinem Organe unter dem Schutze der Regierung steht, ist eine der vielen ins Blaue gemachten Behauptungen Zarniks, für die er nach Gewohnheit und weil es so bequemer ist, derT Beweis schuldig bleibt. Aber eben solche Behauptungen charakterisieren den Mann. Dass wir „ehemals rechtschaffene, nun aber durch amtlichen Druck moralisch verkommene Lehrer“ sind, das soll eine Beschimpfung für uns sein, die sich die Herren, da sie gar keinen Beweis dafür haben, wol nur unter dem Schutze der Landtags-Immunität erlaubten, — eine Heldeuthat, die sie sich hoffentlich wol nicht zum Verdienst anrechnen werden, sobald sie wissen, was Anstand und parlamentarische Würde ist. Wir sind damit jedoch noch nicht in den Staub getreten, denn es kommt eben alles auf die Begriffe an, und die sind bei unsern Herren Klerikalen mitunter sehr verschroben. Wenn „rechtschaffen“ soviel heissen soll, als willenloser Schleppträger der Pervaken und übrigen Ultramontanen sein, wie es früher die Messnerlehrer sein mussten, und „verkommen“ soviel, als sich aus jener knechtischen Unterwürfigkeit zufolge der liberalen Schulgesetze befreit, als Lehrer vollständig emanzipiert haben, — in diesem Sinne hätten wir gegen diesen Vorwurf nichts einzuwenden. Wir gestehen sogar mit Vergnügen, frei und offen, dass wir den Kampf für das neue Schulgesetz gegen die Feinde desselben zu unserer Hauptaufgabe gemacht haben. Wir werden dabei auch nicht vergessen,, dass damals, als im wiener Abgeordnetenhause die neue Schulverfassung beraten wurde, die klerikal-nazionalen Abgeordneten Krains mit den tirolischen Ultramontaneu dagegen protestierten und „wie ein Mann“ das Haus verliessen, und werden diese Partei in unserem Lande stets als Gegner unserer Schule betrachten. Wir sind Lehrer der neuen freien Schule und werden uns dieses stolze Bewusstsein durch keinerlei Beschimpfungen trüben lassen. In diesem Sinne stehen wir allerdings unter dem Schutze der Regierung, deren Pflicht es ja ist, über das Wol dieser Schule zu wachen, ja wir behaupten sogar selbst, dass unser ganzes Streben dahin geht, ihr in der Erfüllung dieser Pflicht behilflich zu sein. Damit hat jedoch unsere Nazionalität gar nichts zu schaffen. Wir sind vielleicht bessere Slovenen, als alle Unterfertiger der Interpellation. Wir sehen auch gar nicht ein, warum gerade die Slovenen ebenso ultramontan sein sollen, wie die deutschen Tiroler; als ob es für einen Slovenen eine Schande wäre, liberal zu sein! Wir lieben unsere sloveni-sche Muttersprache, achten aber auch die deutsche Kultursprache, durch die wir unsere Bildung erhalten haben und mit Hilfe derer sich unsere Sprache noch fort und fort bildet und vervollkommnet. Eine „slovenska majka“ aber, die nichts anderes sein soll, als ein Mantel für den Ultramontanismus, ist für uns ein Unsinn. Wir tragen das Bevvusstein des freien Slovenentums im Herzen und nicht auf der Zunge, niemand kann es uns ent-reissen, auch die Bannflüche derjenigen nicht, die sich das Pervakentum über unsere Na-zion anmassen wollen. Zarnik unterschiebt uns Germanisierungstendenzen, selbstverständlich wieder ohne jeden Beweis, da ihm ein solcher gänzlich fehlt. Jedes unserer Mitglieder aber kann es bezeugen, dass bei uns vollkommene sprachliche Gleichberechtigung herrscht, ja dass man in den Vereinsversammlungen sogar grössernteils slovenisch verkehrt. — Und warum ist unser Blatt deutsch geschrieben? Die beste Antwort darauf gibt der Redakteur des klerikalen „Učiteljski tovariš,“ der doch als Autorität anerkannt werden muss. In Nr. 19 d. J. erklärt er ganz offenherzig, dass sein Blatt in materieller Beziehung nicht etwa von den Lehrern, sondern nur von der „konservativen“ (d. h. klerikalen) Partei nnd insbesondere von der Geistlichkeit erhalten wird. Unser Blatt in slovenischer Sprache schreiben wollen hiesse also — da wir obige Subvenzion sicherlich nicht zu erwarten hätten — ebensoviel wie es aufgeben, was unsern Gegnern freilich sehr angenehm wäre. Und wann haben wir in unserm Blatte je für Germanisierung ein Wort eingelegt? Nicht eine einzige diesbezügliche Stelle kann man uns nachweison. Wir sind stets dafür gewesen und sind es noch, dass die Volksschulen in Krain slovenisch zu sein haben, wenngleich dies durchaus nicht ausschliesst, dass in mehrklassigen Schulen auch die deutsche Sprache gelehrt werden kann, dort nemlich, wo es sich um Vorbereitung für die Mittelschulen handelt. Und dies wird doch jeder ehrliche Slovene vernünftig finden. — Wahr aber ist es, dass wir gegen die Slovenisierung der Lehrerbildungsanstalt waren und es noch immer sind, und zwar gerade aus dem Grunde des § XIX des Staatsgrundgesetzes. Nach diesem sollen nemlich in den Ländern, in welchen mehrere Volksstämme wohnen, die öffentlichen Schulen so eingerichtet sein, dass jeder dieser Volksstämme die erforderlichen Mittel zur Ausbildung in seiner Sprache erhält. Diese Mittel hat nun die Nazion selbst zu beschaffen, wie dies auch bei allen Kultursprachen der Fall ist; wo sie nicht vorhanden sind, da kann von ihrer Anwendung in der Schule selbstverständlich auch keine Rede sein. Die Regierung würde auch gegen alles Prinzip handeln, Hesse sie Vorträge in einer Sprache halten, der die nötigen Mittel zu denselben ganz und gar fehlen, denn es kommt doch ganz klar zuerst auf den Gegenstand an, dann erst auf die Sprache, in der derselbe vorgetragen wird. — Der Hauptgegenstand für die Lehrerbildungsanstalt ist ohne Zweifel die Erziehungs- und Unlerrichtslehre. Und haben wir nur ein einzig Büchlein über dieselbe? Zum Unterrichte für einen Lehrer reicht indes nicht etwa nur ein Lehrbuch aus, wie bei den Kindern der Volksschule, er muss eine Auswahl aus mehreren hundert Werken haben, soll er eine nur einigermassen gründliche Bildung erlangen. Es war sonderbar genug, dass die Lehramtszöglinge vor einigen Jahren gezwungen wurden, einige Lehrgegenstände auf Grundlage von Uebersetzungen aus dem Deutschen und mittelst durchwegs deutscher Lehrmittel slovenisch zu lernen, während die wichtigem ganz deutsch vorgetragen wurden, da es bei ihnen sogar an einer Uebersetzung überhaupt gebrach. Es ist, wir wiederholen es, nicht das nazionale Moment, was man uns zum Vorwurfe machen will, denn damals, als die Geistlichkeit selbst die Schulen in der Hand hatte, war das Deutsche in der That bevorzugt, da die Kinder sogar an einklassigen Volkschulen deutsche Sprache lernen mussten; und wenn wir auch alles slovenisch einrichteten, Schulzeitung und Vereinsversammlungen, und die deutsche Sprache strenge verpönten, so würden wir uns doch n i e das Gefallen unserer Klerikalen erwerben, nur — weil wir liberal, d. h der neuen, angeblich konfessionslosen Schule zugethan sind. Bei unseren Klerikalen kommt es nur auf ihre Gesinnung an, nur darf man dies der Oeffentlichkeit gegenüber nicht verraten und schiebt deswegen die Sprache vor. Das ist der Kern der Zarnik’schen Interpellazion, und für diese Anschauung bürgen auch sämmtliche Unterschriften bei derselben, unter denen wir die des Dr. Razlag vergebens suchen. Lokales. Veränderungen im Lehrstande. An der vierklassigeu Volksschule zu Krainburg erhielt eine Lehrerstelle der Lehrer zu Karnervellach Herr Johann Pezdič, eine andere prov. der absolv. Lehramtskandidat Herr Max Ivanetič. — Herr Valentin Krek, bisher Lehrer in Kommenda St. Peter, erhielt die Lehrstelle zu Töpliz. — Folgende absolv. Lehramtskandidaten erhielten überdies provisorische Lehrstellen: Herr Lorenz Letnar in Zirklach, Herr Job. Rihteršič in Kopain, Herr Franz Ribnikar in Reifniz und Herr Georg Vranič zu Steieregg in Steiermark. Aus der Sitzung des k. k. Landesschulrates vom 29. Oktober d. J. — Ein Ministe-rialgesuch um Gewährung einer Gnadenpension aus dem Studienfonde wird an das Ministerium für Kultus und Unterricht geleitet. — Ueber die zustimmende Aeusserung des fürstbischöflichen Ordinariates zu der vom Landesschulrate beschlossenen Verleihung der Professor Franz Metelko’schen Lehrerprämienstiftung pro 1874 werden den sechs Beteilten die Stiftungsgebühreu flüssig gemacht. Zugleich werden noch vier Bewerbern Remunerazionen für die eifrige Erteilung des landwirtschaftlichen Unterrichtes aus dem Normalschulfonde erteilt. — Aus Anlass des herabgelangten Erlasses des Ministeriums für Kultus und Unterricht betreffs Herstellung eines eigenen Gebäudes für die Lehrer-, eventuell Lehrer-inenbildungsanstalt in Laibach wird zur Beratung, Vornahme und Durchführung der Einleitungen, beziehungsweise Verhandlungen wegen Erwerbung eines geeigneten Baugrundes für die Lehrer- und eventuell Lehreriuenbildungsanstalt ein Komite eingesetzt, welches das Resultat der bezüglichen Einleitungen und Verhandlungen mit den begründeten Anträgen dem Landesschulrate vorzulegen haben wird. — Ueber den Rekurs der Gemeinden Unter-und Oberschischka und Kosese gegen den Auftrag des k. k. Bezirksschulrates Umgebung Laibach betreffend die Errichtung einer dreiklassigen Volksschule in Schischka wird beschlossen, vorläufig von der Errichtung einer dreiklassigen Volksschule abzuseheu, dagegen aber im Einklänge mit der frühem, bereits rechtskräftigen Entscheidung des k. k. Bezirksschulrates auf der Errichtung einer zweiklassigen Volksschule mit dem Beifügenzu bestehen, dass bei der Anlage des Gebäudes auch darauf Rücksicht zu nehmen ist, dass mit der Zeit ein drittes Schulzimmer für 70 Schulkinder durch einen Zubau gewonnen werden kann. — Betreffs Regelung der Bedeckung der Schulbezirkserfordernisse wird beschlossen, die zur Bestreitung der im § 44 des Landesgesetzes vom 29. April 1873, Z. 21 L. G. BL, bezeichneten jährlichen Schulbezirksauslagen erforderliche Umlage auf die direkten Steuern einbezüglich des ordentlichen Drittelzuschlages mit der Bezirkskasse-Umlage (Bezirksumlage) in Verbindung zu nehmen und gemeinsam aufzuteilen und vorzuschreiben. Zu diesem Ende ist das jährliche Erfordernis des Schulbezirkes nach dem Verhältnisse der direkten Steuer auf die einzelnen Steuerbezirke des Schulbezirkssprengels zu repartieren und der auf jeden Steuerbezirk entfallende Betrag rechtzeitig der k. k. Bezirkshauptmannschaft zur Einstellung in die bezüglichen Bezirkskasse-Vorauschläge, beziehungsweise Veranlassung der gemeinsamen Aufteilung und Einhebung mit der sonstigen Bezirkskasse-Umlage vom k. k. Bezirksschulräte unter Anschluss eines Pare des Jahres-Schulbezirksvoranschlages mitzuteilen. In jenen Schulbezirken, wo für die Deckung pro 1874 noch nicht Vorsorge getroffen werden konnte, habe die Sicherstellung der Schulbezirkserfordernisse zunächst für die Jahre 1874 und 1875 zu erfolgen, in der Folge aber alljährlich vorhinein. Behufs der Durchführung dieser Einrichtung wird das Einvernehmen mit der Landesregierung gepflogen und dieselbe um die ausnahmsweise Bewilligung ersucht, dass die zur Deckung der in Rede stehenden Schulbezirksauslagen von einigen Bezirksschulräten benötigten Vorschüsse vorläufig aus den Bezirkskassen gegen Ersatz im nächstkommenden Jahre erfolgt werden. Weiters werden in Absicht auf die definitive Bestimmung des Ausmasses der den Mitgliedern von Bezirkslehrerkonferenzen zu gewährenden Entschädigungen der Reisekosten und der Taggelder für die Abgeordneten der Bezirkskouferenzen zu den Landeslehrerkonferenzen die Aeusserungen der k. k. Bezirksschulräte eingeholt. — lieber den Protest des Pfarramtes Ridmannsdorf gegen die Einbeziehung der Dotazions- und Verpftegsgebühr des laibacher Domprobstes in den .Voranschlag der radmännsdorfer Volksschule wird dahin entschieden, dass der radmannsdorfer Schullehrer als solcher auf den streitigen Verpflegungsbeitrag jährlicher 105 fl. vonseite des laibacher Domprobstes keinen Anspruch hat und es wird die Ausscheidung des erwähnten Betrages aus den Präliminarien der Volksschule in Radmannsdorf pro 1874 und 1875 und die Bedeckung des hiedurch sich beim Ortsschulfonde ergebenden Ab- ganges aus dem Normalschulfonde veranlasst. — Einem Volksschullehrer wird zur Herstellung seiner Gesundheit ein dreimonatlicher Urlaub erteilt. — Der Jahresgehalt für den ersten Lehrer an der Volksschule in Hrenovitz wird vom 1. Jänner 1876 angefangen auf 500 fl. erhöht, für das Jahr 1875 aber demselben eine Unterstützung aus dem Normal- schulfonde zngesichert. Zwei Gesuche um Nachsicht der Rückzahlung der, von aus der k. k. Lehrerbildungsanstalt ausgetretenen Lehramtszöglingen genossenen Staatsstipendien werden Ministerium für Kultus und Unterricht vorgelegt. — Den beim Fortbildungsunterrichte für Lehrlinge an der Volksschule in Neumarktl beschäftigten Lehrern wird eine Remune-razion bewilligt. — Dem Gesuche eines Volksschullehrers um Versetzung in den bleibenden Ruhestand wird vorderhand keine Folge gegeben. — Schliesslich werden mehrere Remune-razions- und Aushilfsgesuche erledigt. Aus dem krainischen Landtage. (Schluss). — XI. Sitzung vom 15. Oktober. — Unter den Punkten dieser Sitzung wurde der Voranschlag des Normalschulfondes pro 1875 über Antrag des Finanzausschusses (Berichterstatter Abg. Deschmann) in der Weise erledigt, dass den Schulbezirken: Adelsberg 3508 fl. 861/« kr., Tschernembl 789 fl. 86 kr, Gottschee 3949 fl. 10 kr., Gurkfeld 173 fl. kr., Krainburg 2368 fl. 68 kr., Umgebung Laibach 314 fl. 23 kr., Littai 1580 fl. 12 kr., Loitsch 416 fl. 57 kr., Radmannsdorf 1659 fl. 88 kr., Rudolfswert 3358 fl. 50 kr., Stein 913 fl. 21/2, im ganzen 19,062 fl. 821/g kr. bewilligt wurden. Ferner wurden an Remunerazionen und Aushilfen der Betrag von 4050 fl., für Lehrerpensionen 447 fl., Pensionen für Lehrerswitwen 927 fl. 50 kr., für Gnadengaben 378 fl., an Beiträgen für Neubauten von Schulhäusern 12,000 fl. eingestellt. Somit beträgt das Gesammterfordernis 36,895 fl. 321/2 kr. Die Bedeckung ergibt die Summe von 19,104 fl. 12V2 kr., somit kommt ein Abgang von 17,791 fl. 20 kr. aus dem Landesfonde zu bedecken. Der Rechnungsabschluss pro 1873, welcher 12,936 fl. kr. Einnahmen, dieselbe Summe an Ausgaben und einen schliesslichen Vermögensstand von 59,953 fl. ll1^ kr. auswies, wurde vom Hause ebenfalls genehmigt. Unter andern Anträgen des Ausschusses wurden auch folgende angenommen: Der k. k. Landesschulrat wird ersucht, künftighin die Präliminarien der einzelnen Schulen behufs Ermöglichung einer eingehenden Prüfung derselben durch den Landesausschuss längstens b’s Ende Mai an letztem zu leiten und zu veranlassen, dass in die diesbezüglichen Drucksorten auch der slovenische Text aufgenomraen, ferner eine Vergleichsrubrik mit der Vorschreibung und dem wirklichen Erfolge des Vorjahres nach den einzelnen Ausgabs- und Einnahmsposten eröffnet werde. Die Ortsschulräte haben bei der Einsendung der Schulpräliminarien auch das Sitzungsprotokoll über die gepflogene Beratung des Präliminars beizuschliessen und sind dieselbeu durch den k. k Landesschulrat zu belehren, insbesonders die sachlichen Erfordernisse der Schule, sowie das mit dem Rechnungsabschlüsse seinerzeit vorzulegende Inventar über sämmtliche der Schule ge- hörigen Gegenstände, Rechte und Stiftungen einer eingehenden Prüfung zu unterziehen und namentlich die Ansätze für die Instandhaltung der Gebäude und das Brennholzerfordernis vorerst mit Berücksichtigung allfälliger Holzbezugsrechte oder Aequivalent-Waldauteile der Schule und weiters nur nach dem wirklichen Bedarfe und in Entsprechung mit den Lokalpreisen zu präliminieren. Wegen Anschaffung entsprechender Lehrmittel wird der k. k. Landesschulrat ersucht, ein Verzeichniss der für jede Schule unbedingt erforderlichen und nach den gemachen Erfahrungen dem praktischen Bedürfnisse genügenden Lehrmittel mit Angabe der billigsten Bezugsquellen an die Schulleitungen und Ortschulräte gelangen zu lassen. Der Antrag des Herrn Regierungsvertreters wegen höherer Dotierung der nun zur öffentlichen Lehranstalt erklärten Gewerksschule in Sagor wurde abgelehnt In dieser Sitzung berichtete auch Abg. Ritter v. Langer namens des Schulausschusses über die Petizion der krainer Landeskonferenz wegen Uebertragung des Präsenta-zionsrechtes bezüglich der Volksschullehrer an den Landesschulrat und beantragte die Abweisung der Petenten Die äusserst heftige Debatte darüber nahm den grössten Teil der Sitzung in Anspruch. Dr. Zarnik nahm dabei wieder Veranlassung, mit Zuhilfenahme unwahrer Angaben die liberale krainische Lehrerschaft zu schmähen, die jedoch im Abg. Deschmann einen warmen Verteidiger fand, indem es ihm gelang, alle die böswilligen Anwürfe niederzuschmettern. Wir wollen in einer der nächten Nummern einen detaillierten Bericht darüber bringen. — Der Schluss des Landtags erfolgte am 16. Oktober In die zweite städtische Knabenvolksschule in Laibach sind heuer 599 Schüler eingetreten (gegen 560 im Jahre 1873 und 501 im Jahre 1872). Auf die einzelnen Klassen verteilen sich dieselben folgendermasssen: la. Klasse (Klassenlehrer Herr Razinger) 76; Ib. (Herr Travnar) 59; Ha. (Herr Žumer) 80; Ilb. (Herr Bahovec) 70; lila. ZHerr Ko-kail) 83; III b. (Herr Armiö) 68; IV a (Herr Belar, zugleich Leiter der Schule) 73; IV b. (Herr Raktelj) 90. — Mit der Anstalt, ist eine gewerbliche Vorbereitungsschnle in zwei Abteilungen (mit 32 und 83 Schülern) verbunden, in denen die Herren Travnar und Bahovec den Unterricht besorgen. — Trotz der Uebersiedlung der Realschule in ihr neues Gebäude war es noch immer nicht möglich, die ganze Anstalt im Lizealgebäude unterzubringen, und steht die ehmalige Hauptwache nach wie vor als Notschule in Verwendung. Im Schulbezirke Land Laibach wurde anstatt des verstorbenen Jakob Čuden aus Dragomer vom krain. Landesausschusse Herr Josef Friedrich Seimig, Besitzer des Gutes Strobelhof, zum Mitgliede des Bezirksschulrates ernannt. Neue Schule. Zu Jauchen bei Lussthal fand am 2. d. M. die Eröffnung der vonseite der dortigen Gemeinde mit vielen Opfern erbauten neuen Schule statt. Das Schulhaus ist sehr freundlich gelegen und im ganzen recht zweckmässig hergestellt. Das Landesgesetz, betreffend die zeitliche Einstellung der Wirksamkeit des § 45 des Gesetzes vom 29. April 1873, L. G. Bl Nr 21, das am 23. Oktober d. J. die a. h. Sankzion erhalten, lautet; „Art. I. Die Bestimmung des § 45 im Gesetze vom 25 April 1873, L. G. Bl. Nr. 21, wird im ganzen Umfange Meines Herzogtums Krain, nur ausgenommen das Gebiet der Landeshauptstadt Laibach, für die Zeitperiode vom Beginne des Schuljahres 1873/4 bis zum 31. Dezember 1874 ausser Wirksamkeit gesetzt. — Art. II. Bei dem infolge dessen ohne Deckung bleibenden Teilbeträge der ausserhalb des Stadtgebietes Laibach veranschlagten Ausgaben der Schulgemeinden ist nachträglich für das Jahr 1874 eine 8per-zentige Landesumlage auf die direkten Steuern auszuschreiben, von welcher nur die Stadt Laibach ausgeschlossen bleibt. — Art. III. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Kundmachung in Wirksamkeit. — Art IV. Mit der Durchführung dieses Gesetzes sind meine Minister für Kultus und Unterricht und der Finanzen beauftragt.“ Ein Erlass des Winisters für Kultus und Unterricht vom 17. Oktober 1874, Z. 623. an alle Landesschulbehörden, betreffend die Verpflichtung der Mitglieder der Landes- und 357_____ Üezirkssciiulbehördeu zur Wahrung des Amtsgeheimnisses lautet. „Die wiederholt vorgekommene eigenmächtige Verlautbarung amtlicher Vorgänge innerhalb der Bezirks- und Landesschulbehörden bestimmen mich, die Landesschulrate zu erinnern, dass dieselben, sowie die Bezirksschulräte, Geschäfte der Kegierung besorgen und dass daher jedes Mitglied der genannten Behörden ohne Unterschied, ob dasselbe ernannt oder in anderer Weise in den Schulrat berufen wurde, zur Wahrung des Amtsgeheimnisses verpflichtet ist. Diese Verpflichtung ist unzweifelhaft in den Bestimmungen der §§ 1 und 10 des Gesetzes vom 25. Mai 1868, B. G. Bl. Nr. 48, und in jenen der Schulaufsichtsgesetze, kraft deren die Landesschulräte als Staatsbehörden eingesetzt sind, gegründet, und sie ergibt sich überdies aus der Natur der Sache, da die Wahrung des Amtsgeheimnisses die selbstverständliche Voraussetzung jener die öffentlichen und Privatinteressen berührenden Wirksamkeit bildet, welche den Landes- und Bezirksschulbehörden gesetzlich zugewiesen ist. — Ferners finde ich anzuordnen, dass die „Pflicht jedes Mitgliedes eines Landesschulrates zur Wahrung des Amtsgeheimnisses“ auch in die Geschäftsordnung jedes Landesschulrates, wo dies bisher nicht schon geschehen, ausdrücklich aufzunehmen ist. Zugleich fordere ich die k. k. Landesschulbehörde auf, im Sinne dieses Erlasses die Amtsverschwiegenheit auch den sämmtlichen Mitgliedern der Bezirksschulräte strenge zur Pflicht zu machen. Aus unserem Vereine. Am 2. Dezember findet in der Vereinsversammlung ein geselliger Abend, am 9. Dezember ein pädagogisches Referat statt. Rundschau. Küstenland. Der vonseite des vorletzten görzer Landtages durchberatene Gesetzentwurf, betreffend einige Abänderungen des Landesschulgesetzes, welchen zufolge die Gehalte der Lehrer eine kleine Erhöhung erfahren und die Gemeinden allein für den Bau und die Erhaltung der Schulen zu sorgen gehabt hätten, hat die allerhöchste Sankzion nicht erhalten Neben die guten Seiten wissen manche spitzfindige Landtagsboten stets auch Dunkles zu setzen, was dann dem Ganzen schadet. Davon können wir Krainer manches Stückchen erzählen. Salzburg. Der Landtag hat die Petizion um Gleichstellung der Lehrer und Lehrerinen im Gehalte und um die Erlaubnis zur Verehelichung der Lehrerinen ohne ihre Anstellung aufgeben zu müssen, abgelehnt, ln die Gewährung von Besoldungen für Katecheten und Subvenzionen für Schulschwestern wurde nicht eingegangen. — 23 Gemeinden petizio-nierten um die Herabminderung der achtjährigen Schulpflicht, doch ohne Erfolg. — Der Landtag beschloss eine Abänderung des Schulaufsichtsgesetzes, nach welcher in Hinkunft der Renitenz der Ortsschulräte ein Damm gesetzt werden kann. Bei uns in Krain denkt man ganz anders. Leider! Niederösterreicli. Im abgelaufenen Schuljahre wurden in Niederösterreich 218 Lehrer aus anderen Kronländern und 2 aus dem Auslande angestellt. Das will was sagen! — Der Verein der Lehrerinen in Wien beabsichtigt ein Asilhaus für erwerbsunfähige Erzieherinen zu errichten. Vorarlberg. Die Vorarlberger Landboten haben sich unsterblich — blamiert. Sie verlangten nemlich: 1. die gesammte körperliche und geistige Erziehung der Kinder als ein Recht der Familien; 2. die Familienerziehung muss mit der Kirche geschehen, so dass diese Glauben und Sitten lehrt, die Gnadeumittel spendet und jeden andern Unterricht überwacht; 3. der Staat schütze die Familie und Kirche in diesen Rechten. Wahrlich, Kreuzköpfel sind diese nach dem Konkordate lechzenden Vorarlberger! Mähren. Der mährische Landtag scheint hinsichtlich der Schule mit dem unsern gleiche Ansichten zu haben. Auf eine Erhöhung der Lehrergehalte wurde nicht eingegangen. Die Auszahlung der kargen Gehalte ist in mehreren Bezirken eine sehr unregelmässige, ja ein Lehrer hat durch acht Monate hinduch auf seinen Gehalt warten müssen. Böhmen. In Böhmen gibt es dermalen 4558 Volksschulen mit 8913 Klassen; 269 dieser Anstalten sind Privatschulen. Von den öffentlichen Volksschulen sind 128 Bürgerund 4161 allgemeine Volksschulen. — Der Landtag ging auf eine Kegelung der Kechts-verhältnisse der Lehrer von Böhmen nicht ein, dafür aber hat er nach Mitteln gerufen, um das Wandern der Lehrer abzustellen. Schlesien. Die schlesische Landeslehrerkonferenz wird in den künftigen Osterferien abgehalten werden und folgende Verhandlungsgegenstände umfassen: 1. die Normallehrpläne, 2. Stundeneinteilungen, 3. Lehr- und Stundenpläne für landwirtschaftliche und gewerbliche Fortbildungskurse, 4. Organisazion von Schulförderungs- und Schulpfennigvereinen, 5. Mittel zur Hebung des Schulbesuches, 6. Kegelung der Ferialtage, 7. Kegelung der Verhälnisse inbetreff des Schuleintritts der Schulpflichtigen, 8. Giltigkeit der Volksschulzeugnisse bei der Aufnahme in die Mittelschule, 9. über Gründung von Bezirksbibliotheken. Galizien, Der Landtag hat eine Vorlage über Regulierung der Lehrergehalte angenommen, dagegen den Antrag auf Beseitigung des Schulgeldes verworfen. — Dem Landesschulrate wurde die schleunige Durchführung der Volksschulgesetze vom Jahre 1873 ans Herz gelegt. Das lässt uns auf eine bedeutende Lauigkeit in der genannten Körperschaft schliessen. Kroazien. Das von uns öfter berührte Volksschulgesetz für Kroazien hat bereits die allerhöchste Sankzion erhalten. Der Klerus jubelt wol nicht. Ungarn hat 18750 Volksschullehrer. Soll jedoch die schulpflichtige Jugend ausreichenden Unterricht finden, so bedarf das Land noch 8000 Lehrer. Lehrerseminare gibt es 60, darunter 19 Staatsanstalten, in welchen die Kandidaten auf Kosten des Staates ausgebildet werden. Seit 1871 hat sich die Zahl der ungarischen Lehrer um 948 vermindert Das hat mit ihren Konsequenzen die schlechte Besoldung gethan! — In Budapest gibt es noch 15000 Kinder (also 360/0 der Schulpflichtigen), welche keine Schule besuchen. Saubere Zustände das! Korrespondenzen. Gottschee, im Oktober 1874. Unlängst wurde die gesetzmässige Auslosung zweier Mitglieder des schon 10 Monate über die gesetzliche Zeit funkzionierenden Ortsschulrates vorgenommen. Der Ortsschulrat hielt zu diesem Behufe eine ausserordentliche Sitzung, und es wurden in derselben die Herren Josef Braune, Vorsitzender des Ortsschulrates und Bürgermeister der Stadt Gottschee, und Ortsschulratsmitglied Herr Josef Loy ausgelost. Nach dieser Sitzung versammelten sich die Vertreter der Stadtgemeinde und jene der Untergemeinden Grafenfeld und Schwarzenbach. Herr Josef Braune wurde mit 17 gegen 7 Stimmen und Herr Josef Loy mit 16 gegen 8 Stimmen in den Ortsschulrat wiedergewählt. Die Wähleranzahl betrug von der Stadtgemeinde 17, jene der Landgemeinden 7, weil die meisten Wähler dieser Gemeinden (wie jedes Jahr) schon in Geschäften nach anderen Provinzen abgegangen waren. Hierauf folgte die Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters, und es wurde Herr Josef Novak als Vorsitzender und Herr Josef Braune, Gasthaus- und Realitätenbesitzer in Gottschee, als dessen Stellvertreter mit Stimmenmehrheit gewählt. Auch sei noch bekannt gegeben, dass hier vor kurzem das neue Gimnasialgebäude festlich eröffnet wurde. Mit dem Hochamte war auch eine Predigt verbunden, welche der „erleuchtete“ Kanzelredner zu allerlei Ausfällen benützte. Die moderne Wissenschaft wurde als Teufelsblendwerk hingestellt. Saubere Gottesknechte das! B u c h e i' s c li a u. Alte und neue Welt. Illustriertes kath. Familienblatt zur Unterhal-tuug und Belehrung. Verlag von Gebr. Karl und Nikolaus Benzinger in Einsiedeln in der Schweiz. Jährlich 16 Helte oder 48 Nummern. Preis des Heftes 50 Cts. — Die „alte und neue Welt“ ist dem leselustigen Publikum bereits hinreichend bekannt. Der nach allen Richtungen hin reichhaltige Inhalt, der ebenso spannend als belehrend ist, die netten Illustrazionen und die prachtvollen Prämien haben dieses von jeder Parteileidenschaft ferne Familienblatt zu einem wertvollen Hausschatze gemacht. In den vorliegenden zwei Heften (die nächsten erwarten wir) findet mau eine Reihe interessanter Stücke (wie z. B. die historische Novelle: „Der Cabecilla,“ die anziehende Novelle „Das Opfer,“ dann „Der unterbrochene Lesekranz.“ Aeusserst ansprechend sind ferner: „Lesesucht,“ „Eine Besteigung des Ortlers,“ „Ein Tag in der Residenz,“ „Eine moderne Giftpflanze,“ „Im wilden Moor“ etc.) Wolgewählte Gedichte, Abhandlungen und Beschreibungen verschiedenen Inhalts, geschichtliche, ethnographische und andere Skizzen, humoristische Bilder, Rebuse u. s. f. machen diese Zeitschrift geradezu höchst schätzenswert. Der niedere Preis (4 Sgr. = 14 kr. südd. oder 40 Pfg. per Heft) und die prachtvolle Oelfarbendruckprämie „Am Kirchhofe“ werden diesem Familienblatte, das durch jede Buchhandlung bezogen werden kann, den Weg in alle Kreise bahnen. Wir empfehlen es nochmals bestens. — a. Protest. Der Herr Abgeordnete D r. Zarnik hat sich in der Landtagssitzung vom 15. Oktober d. J. dahin geäussert, er könne einen gerichtsordnungsmässigenBeweis her-steilen, dass Abgeordnete der ersten krainischen Landeslehrerkonferenz infolge Terrorisierung vouseite des Vorsitzenden gegen ihre eigene Ueberzeügung so stimmten, wie er es befahl. — Jeder der Gefertigten weist für seine Person diese freche Beschuldigung mit Entrüstung zurück. Dadurch nun, dass dieser Protest von der ©e-»amintlicit der Abgeordneten der Konferenz ausgeht, auch in den öffentlichen Sitzungen der letztem nicht einmal der Versuch irgend einer Pression vonseite des Vorsitzenden bemerkt wurde, erweist sich obige Behauptung des Herrn Abg. Dr. Zarniks als eine böswillige Erfindung. Laibach, 24. November 1874. Wilhelm Linhart, Professor an der k. k. Lehrerbildungsanstalt; Franz Raktelj, Lehrer an der 11. slädt. Schule in Laibach, al* Abgeordnete des Schulbezirkes Stadt Laibach. Johann Borštnik, Schulleiter in St. Marein; Franz Govekar, Schulleiter in Brunndorf, als Abgeordnete des Schulbezirkes Land Laibach. Lukas Knific, Oberlehrer und Schulleiter in Neumarktl; Anton Kunšič, Schulleiter in St. Georgen; Johann Škerbinec, Schulleiter in Höflein, als Abgeordnete des Schulbezirkes Krainburg. Johann Pezdič, früher Schulleiter in Karnervellach ; Franz Stoječ, Schulleiter in Kronau, als Abgeordnete des Schulbezirkes Radmannsdorf. Georg Adlešič, früher Schulleiter in Stein ; Anton Ribnikar, Schulleiter in Lusllhal, als Abgeordnete des Schulbezirkes Stein. Franz Adamič, Schulleiter in St. Martin, als Abgeordneter des Schulbezirkes Uttal. Kaspar Gašperin, Lehrer an der städtischen Schule in Gurkfeld; Johann Wresitz, Schulleiter in Haselbach, als Abgeordnete des Schulbezirkes Gurkfeld. Alois Jeršč, Schulleiter in St. Michael; Jakob Koželj, Schulleiter in Tscbermoschniz, ,, als Abgeordnete des Schulbezirkes Rudolfswert. Aüton Jeršiuovic, Oberlehrer und Schulleiter in Tschernembl, als Abgeordneter des Schulbezirkes Tschernembl. Josef Kaktelj, Oberlehrer und Sehulleiter in Reifniz; Vinzenz Levstik, früher Oberlehrer und Schulleiter in Gutenfeld; Anton Perz, städtischer Lehrer in Gottschee , als Abgeordnete des Schulbezirkes Gottschee. Karl Demsclier, k k. Bezirksschulinspektor, Oberlehrer und Schulleiter in Senosetsch; Franz Mercina, Schulleiter in Goče; Martin Zarnik, Oberlehrer und Schulleiter in Dornegg, als Abgeordnete des Schulbezirkes Adelsberg. Karl Dermelj, Oberlehrer und Schulleiter in Zirkniz; Josef Čerin, Oberlehrer und Schulleiter in Sairach, als Abgeordnete des Schulbezirkes Loitsch-Planina. k. Der vorstehenden Erklärung schliessen sich gleichfalls an: Blasius Hrovath, Johann Sima, k. Bezirksschulinspektor für die Stadt Laibach. k. k. Bezirksschulinspektor für Stein. Leopold Ritter v. Gariboldi, k. k. Bezirksschulinspektor für Land Laibach. Michael Küster, k. k. Bezirksschulinspektor für Krainburg. Johann Eppich, k. k. Bezirkssohulinspektor für Littai. Michael Wurner, k. k. Bezirksschulinspektor für Gurkfeld. Elim.g'e s eiCLcIet. Herr Dr. Zarnik gab in der Landtagssitzung vom 15. Oktober unter anderm an, ich sei ohne Urlaub und ohne Meldung gleich auf vierzehn Tage von meinem Dienstorte fortgegangen. Ich erkläre hiemit diese Angabe des Herrn Dr. Zarnik für eine böswiltige Erfindung. Johann Eppich, k. k. Bezirksschulinspcktor. Erledigte Lehrstellen. Krain. Einklassige Volksschule zu ILonnuenda. (bei Stein) , Lehrerstelle, Gehalt 500, Wohnung; verstärkter Ortssehulrat daseihst bis 15. Dezember. — Einklassige Volksschule in Föllaud (Bez. Krainburg), Lehrerstelle, Gehalt 400 fl„ Wohnung; Ortsschulrat daselbst bis 18. Dezember. — Einklassige Volksschule zu Höflein (Bez. Krainburg), Lehrerstelle, Geh. 400 fl., Wohnung; Ortssc.hulrat daselbst bis 25. Dezember. — Einklassige Volksschule zu Niederdorf (Bez. Gottschee), Lehrerstelle, Geh. 5u0 fl., Wohnung; Ortsschulrat daselbst bis 31. Dezember. Einklassige Volksschule zu Obergörjach (Bez. Radmaunsdorf), Lehrerstelle, Geh. 400 fl., Wohnung • k. k. Bezirksschulrat Radmannsdorf bis 12 Dezember. — Einklassige Volksschule zu Asp, Lehrerstelle, Gehalt 400 fl., Wohnung; k. k. Bezirksschulrat Radmannsdorf bis 12. Dezember. — Einklassige Volksschule zu Franzdorf (Bez. Umgebung Laibach), Lehrerstelle, Gehalt 500 fl., Wohnung; Ortsschulrat daselbst binnen 6 Wociien. — Zweiklassige Volksschule zu Oberlaibach, zweite Lehrerstelle definitiv zu besetzen, Gehalt 450 fl.; Ortsschulrat daselbst binnen 6 Wochen. Konkursausschreibung. An der einklassigen Volksschule in Kommenda St. Peter ist die Lehrerstelle mit dem Jahresgehalte pr. 500 fl. in Erledigung gekommen und wird hiemit zur defiuitiven Besetzung ausgeschrieben. Bewerber um diese Stelle haben ihre gehörig zu dokumentierenden Gesuche längstens bis 15. Dezember 1. J., und zwar die bereits angestellten Lehrerindividuen im Wege der Vorgesetzten Bezirksschulbehörde beim verstärkten Ortsschulrate iu Kommenda einzubringeu. K. k. Bezirksschulrat Stein, am 4. November 1874. Klančič m. p. Für die Redakzion verantwortlich: Joh. Sima, St. Petersvorstadt Nr. 18. Verlegt und herausgegeben vom „krainischen Lehrerverein.“ — Druck v. Kleinmayr & Bamberg, Laibach.