Amtsblatt zur Lalbachtt ^"tuna. ^r. 158. Freitag den R3 Juli 1855. 3. 4U,. « (l) Nr. l0l97. Kundmachung. Mit dem Beginne des Schuljahres 18^/^ kommen zwei Holdheim'sche Sliftungöplätze lm k. k. Taubstummen-Institute in l.'inz zu besetzen. Auf den Genuß dieser Stipendien haben taub stumme, in Krain chelich geborne Kinder beider-lei Geschlechtes, und ln der Regel katholischer Religion, Anspruch. Kinder akatholischer Acltern können nach dem ausdrücklichen W'Uen des LtifterS nur dann an der Stiftung Theil nehmen, wenn sich letztere helbeilasscn, ihre Kinder in der katholischen Religion erziehen zu laffcn. Der aufzunehmende Taubstumme darf nicht blödsinnig, und außer der Taubheit mit keinem anderen ^eibeSgcbrechcn behaftet sem. Dcr Taubstumme soll zur Zeit des Eintrittes nicht unter 7 und nicht über l2 Jahre alt sein, — Kinder, welche von beiden Aeltern veiwaisl, ganz alm und verlassen sind, dann, welche sich durch eine gute Blloungsfahigkeit und Gesund' heit hervorthun, so wle überhaupt taubstumm^ binder deö männlichen Geschlechtes, hadvn den Vorzug. Das aufzunehmende Kind soll von 5)auö aus m,t Sonntags- und Werktagskleldung hin-länglich ausgestattet sein. Aeltern und Vormünder, welche sich für ihre Kinder oder Pflegebefohlenen um eines der obigen Stipendien bewerben wollen, haben ihre mit dem Taufscheine, dem Impfungtz- und Armuthszeug nisse, dann mit dem von einem k. k. Bezirksarzte auszustellenden, vom Ottövfarrer mitzufettiger. den Zeugnisse über die Gesundheit und Lehr fähigkeit der Kinder dokumentitten Gesuche durch das betreffende k. k Bezuksamr »nd beziehungS Weise den hiesigen Stadtmagistrat längstens bio 20. Juli l. I. anher zu übersenden. Von dcr k. k. Landesregierung für Krain. Laidach am 25. Juni 1855. Z. 39». n (I) ^ Nr^950l. Konturs-Nerlautbatung. An dcr hiesigen k. k. Realschule ist die Lehr« stelle der Alithmetik definitiv zu besetzen. M,t detselben ist der systemisutc Gehalt von rgend einen an dern Unterrichlsgegenstand, vorderhand wenigstens die Kalligraphie, zu lehren verbunden. Bewerber um diesen Posten haben ihre Ge-suche mit ») dem Taufscheine, ^) den Studicnzeugnifsen, ^) dem Zeugnisse dcr theoretischen und praktischen Wehrfähigkeit, '') den Zeugnissen über die etwaige Verwendung beim Lehrfache, so wie den sonstigen Nachwcisun yen ihrer wisscnschafilichcn und pädagogischen Be fähiglmg zu belegen, und im Wege ihrcr vorstehenden Behörden dulch die k. k. Landesstelle jcneb Ktonlandcs, wo sie domiziliren, bis 12. August d. I. anhcr gelangen zu lassen. Später einlangende Gesuche werden nicht be< rücksichliget werden. K k. Landesregierung für Karnten. Klagcnfurt am 2. Juli 1855. ä7g84 (3) Nr. ,002«. Bekanntmachung. Am 2. Dezember v. I. wurde der Gemeinde-diencr Georg Müller von Klostcrau d. G. durck eincn, wegen Legttimationslosigkeit aufgegriffenen La«dkramer, wahrscheinlich aus dem Herzog-thume Krain, bei welchem cin Paßschein auf 0e» Namen Johann Gump, Krämer aus Neu. stadtl, Bezirks Laibach, lautend, vorgefunden wurde, durch Schläge mißhandelt, und cnr;og sich dcr Aufgegriffene sodann, unter Zurück'as.-sung seiner mit Waren gefüllten Kraxe, durch die Flucht dcm weiteren Transporte. Da der Eigenthümer dieser Waren sich weder gemeldet hat, noch bisher nmittelt werden konnte, wird derselbe hiemit aufgefordert, binnen «Wochen, von heute an, seme Eigenthumsansprüche an Waren und Kraxe geltend zumachen als solche außerdem, nach Umstuß dieser Zeit/ zur Bestreitung der erwachsenen Kosten und Schaden veräußert würden. Haag am 4. Juni 1855. Könlgl.«baier. Landgericht Haag. ^. 5.) von Rüdt ln./s). Landrichter. Z. 383. a (3) Nr. 14 »67^552 Kund m ach un g dcr k. k. steirüch illyrisch'küstenlandlschen Finanz-^ündes-T»rektion, wegen sicherstellung des Be« zug.6 der allgemeinen V.rzehrungösteuer lür das Verwaltungsjahr I«5tt in Steiermark, Rarnten, Krain und nn Küstenlande. Die Slchlrst.llung des B.zuges der allgemeinen V.rzehtungösteuer für das Verw^ltungs' jähr 1856 hat zu Folge Erl^s des hoh<'N k, k. F,nan«.M'msteriumd vom l«. Iunl »855, Zahl 274IHl5ll, in derselben Art und nach oensrlbm Bestimmungen zu geschehen, wie dieß mit dem hohen Fmanz M'nist«rlal-Erlasse vom 3,. Mai 1654, Zahl 23v9^l255 angeordnet worden ist. D'eser hohen Weisung gemäß werden folgende Bestimmungen zur allgemeinen Kenntniß gebracht: 1. Die Verhandlungen zur Verpachtung, so wie zu gemeinschaftlichen ?l finduligen mit Korporationen uon Steuerpflichtigen, oder nnt ganzen Strufr-G^meindel» und Steuer B^zirk^n werden, gleichwie die Vlrhandlungcn zu Avfm< düngen M't einzelnen steuerpfticht,gcn Gewerbe« neidenden, nur auf ein Jahr mit oder ohne Vorbehalt der stillschweigenden Erneuerung d«s Übereinkommens für dlt nächstfolgenden beiden Jahre gepflogen. 2. Der Verzehrungssteuer«Vezug von der Bier-und Branntwein « Erzeugung bleibt von diesen Verhandlungen ausgeschlossen, und wird di, Steuer hiervon wie blsher m eigener Vermal» tung eingehoden. Von dieser Bestimmung sind jedoch die Grundbesitze, welche gebrannte geistige Flüssig, keilen aus nicht mehllgen Stoffen erzeugen, und diese Erzeugung nicht gewerbsmäßig betreiben, ausgenommen, indem mit denselben, und rücksichtlich wlt den G,nuinden als solchen für d»e Gesammtheit aller edengedachten Glund-vesitzer der Gemeinde, bei dem Vorhandensein der hiefür mSb.sondere vorgezelchmten ^ed>n gungen, Abfindungen für dlese Erzeugung eln-gegangen werden können. 3. Die Verhandlungen zur Sichelstellung des BczugeS der Verzehrungosteuer haben sich, mit Ausnahme der unter Pmckt 2 g.naonten G.werbsdetrieve, auf alle jene Steuerobj.kte zu erstrecken, welche entweder für das Verwaltungs' jähr 1U55 in ^lerarial-Regie stch'N, oder bezüglich welcher die eingegangenen Abfindung^ und Pacht-Verträge mit Ablauf dcs Verwal-cungsjahres 1855 von selbst erlöschen oder rechtzeitig gekündiget werden. 4. Die verzehrungssteuerpsticht'gen Parteien, hinsichtlich welcher nach Punkt 3 der Fall einer Verzchrungssteucr. Verhandlung eintritt, haben die nach §. lU der steierm. Gudclnial^Kurrcnde vom 1. Juli l«29, Z. »!353, und beziehungsweise dcr »llyrischrn und küstenlandischen Wulier-nlal« Kurrende vom 26. Juni 1829, Z. l3?l und 140^2 — zur Erlangung des gesallsämt- lichen Erlaubnißscheines erforderlichen, in dem 'Anhange zu dcm §. l0 dcr obenerwähnten Kur. renden vorgezeichneten Erklärungen spätestens bis letzten Juli l855, bei sonst nach dem Gefällö' Strafgesetze zu gewärligender ?lhndung, dem betreffenden Stcueramte schriftlich zu überreichen. Letzteres hat dieselben mit dem Tage des Emlangens zu bezeichnen, zu sammeln, und nnttelst Verzeichnisses gleich nach Ablauf d^s, Monates Juli d. I. an die brtteffmde Käme-ral«Bezlrks'Verwaltung einzusenden. Graz am 22. Juni Ift55. Dtl k. k. Ministlliallalh u FinanzlandesDirektol: Spur n y. Der k. l. Finanz ^Ratl); Barch ettl. Z. 397. a (2) Nr. 4342. Konkurs. In dem Sprengel des k. k. Oberlandcöa.er>ch« tes für Sleiermark, Kärnlen und Krain ist e>ne Advokateniielle mit dem Wohnsitze in Windisch« glah zu besehen. Bewerber um diese Stelle haben ihre gehörig belegten Kompeteingesuche, worin sie sich insbe-sondele über die Kenntniß dcr slovenischen Sprache auszuweisen haben, bis »5. August l. I bel die« jem k. k. Ob.rlandeägcrlchtc einzubringen. Graz am 3. Juli 1«55. Z. 400. ^ (I) Nr. 65^9. Lizitations'Kund machung. Am 24. Julius »855 um »0 Uhr Vor» mittags wiro bei der k. k. Kameral'Bcznks'Ver» waltung ,n Laibach, am Schulplatze Nr. 297, dle Kamera!'Eisgrude in der Gradlicha Vorstadt zu Lalbach nach erfolglos abgehaltenen zwei Li, zitationen im Wege der öffentlichen mündlichen Velstetgerung uno durch Annahme jchciflllcher Offerte um den Ausiusspreis von vlerhunocrt fünfzig Gulden > dem gedachten Gefallen-Oberamte von den Lizi-lationblustigen eingesehen werden. K. k. Kamera! - Bezirks, Verwaltung Laibacb am 3. Juli l«55. Z. 382. n (3) Nr. 4847. K u n d m a ch u n g. Der k. k. Tabaksubverlag und Stempeltrafik zu Senosetsch wild im Wege der öffentlichen Konkurrenz mittelst Ueberreichung schriftlicher Offerte, dem geeignet erkannten Bewerber, wel cher die geringste Verschleißprovision fordert, ver-liehen. Dieser Verlagsplah hat seinen Materialbedarf an Tabak bei dem k. k. Tabak-Dlstriktsverlag zu Ad.lsberg zu fassen, und eö sind demselben 48 Trafikanten zugewiesen. Den ihm zugewiesenen Trafikanten hat der Subvcrlegcrvon dem ordinär geschnittenen Rauch-tabak 2°^ Gutgewicht zu verabfolgen. Der Verkehr betrug in der Iahrespcriode vom 1. Februar 1854 bis Ende Jänner 1«55 an Tabak.....20.0« t Pfund, im Gelde . . . 18U«Uf! 55^ kl. Dieser Material-Verschleiß gewahrt bei einem Bezug von 1^//^ aus dem Tabak mit Einschluß des 2'/, ^ Gutgewichtes für den ordinär geschnit tenen ledigen Rauchtabak mit Einschluß des nllu Ninlll^G.winnes einen jährlichen Brutto- Ertrag für den Tabak von «I! f!.5^ kr. Nur obige Tabak-Provision hat den Gegen stand des Anbotes zu bilden. Für diesen Ver schleißplah ist, falls der Ersteher des Tabakma teriaks nicht Zug für Zug zu bezahlen beabsich liqet, eine Kaution von 500 fl. in der vorge schriebenen Art, uno zwar längstens binnen scchb Wochen, vom Tage der ihm bekannt gegebenen Annahme seines Offertes zu leisten, und cö lst für den Kaulionsbetrag stets ein lmangreisbarer Malerialvotratl) am ^.'ager zu halten. Der Ver>chleißplatz ist vordem Erstcher gleich nuch der ihm bekannt gegebenen Annahme sewes Offertes zu übelreichen, und derselbe hat das von dem gegenwärtigen Verleger zu überneh mende Tabakmateriale gleich bar zu berichtigen. Die Bewerber um diesen Verschleißplatz haben zehn Prozent der Kaution als Vaolum lm Be trage von 5,0 st, bei der k. k. Kameral-Bezirks Kasse in Lalbach zu erlegen, und dle dießMl> Quittung dem versiegelter uno gestempelten Offerte bel^uschlleßen, welches längstens bis zum 2». Full 1855 zwölf Uhr Mlttags mit der Aufichrist: »Offert für den Tabak- ^ubverlag zu Seno>el>ch" bei der Kamera!-BezirkstVerwaltung in llalbach einzureichen ist. Das Offert ist nach dem am Schlüsse beigefügten Formulate zu verfassen, und lst dasselbe nebstbei mit der dokumcnNrten Nachweisung: :») über das erlangte Vadium, j>) über die erlegte Großjährigkeil, und l-.) mit dem obrigkeitlichen Slttenzeugnisse zu belegen. Die Vadicn jener Offerte, von deren Anbote kein Gebrauch gemacht wild, werden nach ge schlossenn- Konkurrrnz sogleich rückgcstellt. Das Vadium des Erstchers wird entweder bis zum Erläge der Kaution, oder falls et Zug für Zug bezahlen will, b,s zur vollständigen Ma terial - Bcvorrathigung zurückbehalten. Offerte, welchen die angeführten Eigensch lftcn mangeln, oder unbestimmt lauten, oder sich aus die Anbote anderer Bewerber berufen, werden nicht berücksichtiget. Bei gleichlautenden Anboten, wird sich die Entscheidung vorbehalten. Ein bestimmter Ertrag wird eben so wenig zugesichert als eine wie immer geartete nachträgliche Entschädigung oder Provisions-Erhöhung stattfindet. Die gegenseitige Aufkündigungsfrist wild, wenn nicht wegen eines Gebrechens die sogleiche Entsetzung vom Verschleißgeschäste einzutreten hat, auf drei Monate bestimmt. D>e näheren Bedingungen und die mit diesem Vcrschlelßgcschäfte verbundenen Obliegenheiten, so wie der Erirägnißaubiveis und die Verlags-auslagcn , sind bei der k. k. Kameral-Bezirks-Verwaltung zu Laibach und bei dem k. k. Finanz-Wach-Kommissariate zu Adelubeig einzusehen. Von der Konkurrenz sind jene Personen aus-geschlossen, welche das Gesetz zum Abschlüsse von Verträgen überhaupt unfähig erklart, dann jene, >relchc wegen eines Velbrechens wegen des Schleich Handels, oder wegen einer schweren GefäUä Uebertretung überhaupt, oder einer einfachen Hc-sälls-Uebertrctung, insoferne sich dieselbe aus oic Vorschriften rücksichtlich des Verkehrs mil Gegenstanden der Staatömcnopole bezieht, dann wegen eines Verbrechens oder einer Ucbertletung gegen die Sicherheit des gemeinschaftlichen Staats oerbandes und den öffentlichen Ruhestand, dann gegen die Sicherheit des Eigenthums verurthelli, oder nur wegen Mangel an Beweisen lobgejpro chen wurde; endlich Verschlcißer von Monopols gegenstanden, die von dem Verschlcißgeschäfte lttafweise entjetzt wurden, und solche Per>onen, denen dle politischen Vorschriften den bleibenden Aufenthalt im Verschlcißorte nicht gestatten. Kommt ein solches Hindern!!) erst nach der Uebernahme des VelschleißgejchafteS zuc Kenning c>er Behörden, so kann das Verschleißbefugnlß loglelch abgenommen werden. Formular eines Offertes auf 15 kr. Stempel. Ich Endisgefcrtigter erkläre mich bereit, del. Tabak» Suboerlag zu Seuosctsch unter genauer Beobachtung der dießfalls bestehenden Vorschriften, und insbesondere auch in Bezug auf die Mate-rial« Bevorrathigung, gegen cino Provision von . . (in Buchstaben auszudrücken) Prozenten von oer Dauer des Tabakocrschleißes in Betrieb zu übernehmen. Die in der öffentlichen Kundmachung ange» ordmtcn Beilagen sind hier angeschlossen. Eigenhändige Unterschrift, . Wohnort, Charakter, (stand.) Von Außen: Offelt zur Erlangung des k. k. Tabak «Subver-lagcb zu Senosetsch. Von der k. k. Kamcral - Beznks < Verwaltung. Laidach am 4. Juli 1»55. Z. 3«8. « (3)' Nr. 4363. K u n d m a ch u n g. Im Bezirke der Prager Postdirektion sind zwei und in jenem der Postdirlkcion in Brunn »drei Postamts «AkzeMensteUen letzterer Klasse m>t dem Iahresgehalte von 300 st. gegen Kau-lionslelstung im Betrage von 400 fl. zu besetzen. Bewerber haben die gehörig insinm(en Gesuche unter Nachweijung der erlangten Norbil-oung, der Postmanipulations- und Sprachkenntnisse, dann der geleisteten Dienste, im Vorschrift-mäßigen Dienstwege längstens bis 20. Juli »855 bei der betreffenden Postdirektion einzubringen und auch anzugeben, ob sie mit einem Postbeamten oder Diener des Bezirkes und in welchem Grade verwandt oder verschwägert sind. K. k. Postdirektion Tuest am 30. Iun,zi855. Z. ÄUti. :. (2) Nr. 2634^ l'ä 2924. B r ri ck c n - L i z i t a t i o n s - K u n d m a ch u n g. Die hohe k. k. Statthalterei hat mit Erlaß vom 27. Juni 1855, Zahl !N47, die Nekon struktion des Oderbaues an der Spielfelder-Murbrücke in der Station Nl. l3 der Triesterstraße, um den adjustirten Kostenbetrag pr. 5563 si. 25 kr. genehmiget. Ueber diesen Bau wird die Minuendo-Verstei-gerung in der Amcskanzlei des Gemeinde-Vor-standeS in Straß am 30. Juli 1855 Vormittag von!) bis l2 Uhr abgehalten, der ganze Bau um den aojustirten Betrag pr. 55U3 fl. 25 kr. (6. M. ausg»'boten und demjenigen Untclnehmer überlassen werden, welcher sich zu dem mindesten Anbote herbeiläßt. Unternehmungslustige werden daher zu dieser Lizitation nnt dem Bemerken vorgeladen, daß die dieser Bauführung zu Grunde liegenden Behelfe, alS: das Preisverzeichniß, der summarische Ko-stcnübcrschlag, die allgemeinen technischen, administrativen und speziellen Baubedingnisse, dann die bezüglichen Pläne in den gewöhnlichen Amts» stunden Vormittags von !> bis 12 uno Nach n>t-tags von 3 bis U Uyr, bei dem k. k. Bezirksbau« amte in Leibnitz eingesehen werden können. Jeder Lizilant hat das 5°/<, Vaoium im Be« trage von 279 fl. C. M. unmittelbar vor der Li-zltations« Verhandlung, zu Handen der Kom-mission zu erlegen, oder auch bei einem öffentlichen Amte zu deponiren und das hierüber elhal« tene Certisikat der Lizitatlons - Kommission zu übergeben. Denjenigen Unternehmern, welche nicht Erc steher bleiben, wird das erlegte Vadium oder das «vergebene Zertifikat gleich nach beendeter Ver-steigerungs-Verhandlung zurückgestellt werden; oas Vadlum des Erstehers aber wird zurückbehalten, und derselbe hat nach der hohen Orts erfolgten Ratifikation des limitations-'AkteS daS gelegte Vadium mit weiteren 5A zu ergänzen, oamit sodann eine lU^tigeKaution für dle üoer« nommenen Arbeiten deponirr bleibe. Diejenigen Unternehmungslustigen, »velche bei oer öffentlichln Lizitation aus was immer frir Ursachen zu erscheinen verhindert sind, können sich entw.der durch einen Bevollmächtigten, welcher sich bei der Limitations-Kommission mit einer von ,einem Machtgeber ausgestellten gesetzlichen Voll« inacht auszuweisen hat, vertreten lassen, oder auch oor und bis zur Eröffnung der mündlichen Versteigerung an die dießfallige Kommission gehörig versiegelte und mit dem gesetzmäßigen !5 kr. Ktempcl versehene Offerte portofrei einsenden. Während und nach der mündlichen Verstei« rung, werden jedoch keine Offerte angenommen. In einem solchen Offerle muß der Vormund ,-luname, der Wohnort und Charakter deS Offe» rcnten, so wie die angebotene Summe mit Zah« len und Buchstaben deutlich geschrieben, dann das 5°/^ Vadium selbst, oder aber ein amtliches Zer« lift'kat über den erfolgten Erlag desselben bei einer öffentlichen Kasse beigelegt und ausdrücklich erklärt weiden, daß der Bauwerber die der Lizi« tationö-Verhandlung zu Grunde liegenden Be« dingnisse genau kenne, und sich denselben ohne Vorbehalt unterwerfe. Auf Offerte, welche diesen Anordnungen nicht entsprechen, wird keine Rucksicht genommen. Die einlangenden Offerte werden mit dem fortlaufenden Nummerus bezeichnet, lind erst nach Abschluß der mündlichen Lizilalion in dieser Reihen» folge eröffnet. Bei gleichen mündlichen und schriftlichen An« boten hat der mündliche den Vorzug, bei gleichen schriftlichen aber jenes Offert den Vorzug, welches früher der Vcrstcigerungs-Kommission überreicht wurde. Von der k. k. steier märkischen Landesbauc direktion. Graz am 3. Juli ls55. Z^404. l, (1) N^7i930l Verlautbarung. Zur Hintanqabe der Rekonstruktionsarbtiten oer Brücke zu Rakouz an der Feßnitzer Straße, wird eine neuerliche Lizitation auf den 23. Juli l. I. Vormittags l0 Uhr in der hiesigen Amis-kanzlei abgehalten werden, wobei der technisch erhobene Kostenbetrag von 486 fl. 33 kr. ohne Einbeziehung der Hand- und Zugarbeiten zum Ausrufspreife dienen wird. Der Bauplan, der Kostenüberschlag und die öizitationsbeoingnisse können hier eingesehen werden. K. k. Bezirksamt Krainburg am 10. Juli 1855. Z. ,023. (2) Nr. 4149. Kundmachung. Dieses k. k. Landeögcricht macht bekannt: Es sei in der Exekutionssache des Anton Schrey, wider die Maria Poderschay'schen Erben, liclo. 85 st. c. 5. c:., für die unbekannt wo befindlichen, auf dem dießfalls exekutive zu veräußernden Gemeinantheile in lllovci, 5>ik Map. Nr. 1l3, !I4 und 1!5/3 vorgemerkten Ta-dulavgläudigcr, als: Matthäus Zigon, die Johann Zlieschm'schen Kinder und die minvcrjahrlc gen Ferdinand, Maria und Aloisia Poderschaj, der Herr Dr. Napreth als Kurator zum Empfange der bezüglichen Zustellungen unter Einem aufgestellt worden. , K. k. Landeögericht Laibach am 3. Juli 1855.