A w t K- MDM' V l at t. H <^ ^°. i^ Dienstag den 2?. KeVtember ^^^^ C5ubernial ^trlautbarnngm. I 12Nl). (3) ucl^'- ^gzII S ch i f f . F a h r t s -und Handels-Vertrag zwlschcnSei-ncr k. k. apostolischen Majestät und den vereinigten Staaten von Amerika; abgeschlossen zu Washington am 27. August 1L29, und wovon die Natifications-Urkundm am 10. Hornung 1LI1 ebendaselbst ousgewechsclr worden sind, — Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich, Kö,ug von Ungarn und Böhmen, und die vertimgtcn Staaten von Amerika, beseelt vom gleichen Verlangen, die bisher zwlschcn beiden Machten so glücklich bestehenden Fveundschafts-Verhälinis-ic zu unterhalten, wie auck^cn Handelsverkehr zwlschcn denselben zu erweitern und zu befestigen , und überzeugt, daß diese Absicht am be-s'en durch die Einführung einer gänzlichen Schifffahrts-Freiheit, und einer vollkommenen, auf Grundsätze einer beiden Staaten gleich vorthcllhaftcn Billigkeit sich stützenden Reciprocität erreicht werden könne, sind übereingekommen, Unterhandlungen zur Abschlies-sung eines Schifffahrts- und Handelsvertrages enizugchcn, und zu dem Ende haben Sei-'', ne Majestät der Kaiser von Oesterreich den Herrn Aloys Freyherrn von Ledercr, Seiller kaiserlichen Majestät Ccnsul zu New-Iork, und dcr Präsident der vereinigten Staaten den Herrn Martin Van Buren, Staats-Secrctär dcr auswärtigen Angelegenheiten, mit den erforderlichen Vollmachten vnschcn , welche, nachdem sie ihre Vollmachten ausgewechselt, und richtig befunden, über nachstehende Artikel sich vcrcimgt haben. — 1. Artikel. Es soll zwischen den Landern der hohen contrahirenocn Mäckte, eine wechselseitige Handels- undSchiss-fahns-Frcihett bestehen. Die Einwohner beider Staaten scllcn gegenseitig alle Platze, Haftn und Flüsse dcs anderen, m welchen dct auswärtige Ha,'.dcl gestattet ist, besuchen dürfen. Sle sollen das Recht haben, m was iw' mer für einem Theile ihrer wechselseitigen Gebiete zu verweilen und zu wohnen, um ihren Handelsgeschäften nachgehen zu können, und sie sollen zu diesem Zwecke dieselbe Sicherheit, denselben Schutz und Privilegien als die Einwohner dcs Landes, in welchem sie wohnen, genießen; jedoch mit dcr Bedingung, daß sie sicd allen daselbst bestehenden Gesetzen und Verordnlingm zu unterwerfen haben. — 11. Artikel. Ocsterrcichischc Fahrzeuge, die entweder in Ballast, oder mit einer Ladung in irgend einen Haftn dcr vereinigten Staaten von Amerika, und gegenseitig nordamerikanische Fahrzeuge, die entweder in Ballast, oder mit einer Ladung in irgend einen Hafen der Dominien Seiner kalscrl. königl. apostolischen Majestät anlangen: sollen bei chrcm Einlaufen, wähvend ihres Aufenthaltes, und bei ihrer Abfahrt, sowohl in Rücksicht der Tonncp,, Leuchtthurm-, Lotsen- und aller anderen Hafen-Gc-bührcn, als auch in Rücksicht anderer Abgaben und Taxen aller Art, sie mögen untcr was immer für Benennung im Namen, und zum Vortheile der Regierung, der Ortsbehör-den, oder irgend einer Privat-Anstalt erhoben werden, auf gleiche Wcisc wie oie Nauo-nal-Fahrzeuge behandelt werden, die von denselben Hafen kommen. — III. Artikel. Alle Gattungen Waaren und Handels, Artikel, sol« che mögen nun Grund- oder Industrie-Erzeugnisse dcr österreichischen Monarchie, oder irgend eines andern LandcS seyn, welche gesetzlich in den nordamerikamjchen vereinigten Staaten, in nordamertkamschen, Fahrzeugen eingeführt werden können, sollen eben so m österreichischen Fahrzeugen daselbst eingeführt wer« den dürfen, ohne andere oder Höhcrc Abgaben und Zölle aller An zu entrichten, was solche - immer für Benennung haben mögen, die im Namen oder zum Vortheile dcr Regierung, - dcr Ortsbchöldrn odcr irgend emer Privat- - Anstalt erhoben werden, als diejenigen, welche dieselben Waaren odcr Erzeugnisse zu mt- 956 richten hatten, wenn sie in nordamerikanischen Fahrzeugen eingeführt würden. Und gegenseitig alle Gattungen Waaren und Handels-Ar-tik,el, solche mögennunGrund oder Industrie-Erzeugnisse der vereinigten Staaten, oder irgend cmcs andern Landes seyn, welche gesetzlich in den Hafen der österreichischen Monarchie, in österreichischen Fahrzeugen eingeführt werden können, sollen eben so in notdamerika-mschen Fahrzeugen daselbst eingeführt warden dürfen, ohne höhere oder andere Abgaben und Zölle aller Art zu entrichten, was solche immer für Benennung haben mögen, die im Namen odcr zum Vortheile der Regierung, der Orts-bchördcn, oder irgend einer Privat, Anstalt erhoben werden, als diejenigen, welche dieselben Waaren oder Erzeugnisse zu entrichten hat-.ten, wenn sie in österreichischen Fahrzeugen eingeführt würden. — IV. Artikel. Um aber dcr Möglichkeit emes Mißverständnisses vorzubeugen; so wird hiermit erklärt, daß die in dcn zwei vorhergehenden Artikeln enthaltenen Bestimmungen, in ihrem vollen Umfange, auf österreichische Schiffe und deren Ladungen, die in irgend ememHafen der vereinigten Siaa-tcn anlangen, und gegensenig, auf nordome-mkanilchc Fahrzeuge, die in österreichischen Hafen anlangen, anwendbar seyen, die genannten Schiffe mögen nun direct von einem Haftn des Landes kommen, zu welchen sie gehören , Mr von irgend einem Hafen eines andere. Landes. — V. Artikel. Essollen von sämmtlichen Artikeln, welche in dcn Staaten Semer Majestät des Kaisers von Oesterreich erzeugt oder fabricirt sind , bci der Einfuhr in die ver-emigtcn Staaten von Amerika, uno v^n sämmtlichen Artikeln, welche m den vereinigten Ztaa-tcn crzcugt oder fabvicn't sind, be» ihrer Eü',-fu,hr in dic österreichischen Staaten, keme hö« here oder andere Zölle bezahlt werden, als diejenigen, welche von denselben Artikeln, wenn M Erzeugnisse eines andern Landes sind, er-lM'wcrden müssen. Auch soll kein Verbut, we-der,auf die Ein- noch Ausfuhr dcr österrcich^ Wn oder nordamcrikanisch^n Grund- oder 'Industrie-Erzeuginssc, von od^r n-lch Ien östcr-rttchisch^n Haftn, odcrvonund n.'.t> den Hä-f^n der vereinigten Staaten gelegt werden, wenn solches mcht zugleich auf da^elbe Erzeug-Nlß anderer Lander ausgedehnt w^rd. — ^ l. Artike l. Alle Gattungen Waaren - und Han-dels-Artlkel, solche mögen n'^n Grund- oder Industrie-Erzeugnisse der Dommttn 3?mcr k. k. äpostollschön Majestät i?de',' irgend elnes an-dcrn Landes seyn, welch? gesctzllch von dcn öster- reichischen Hafen in National-Schiffen ausgeführt, oder wieder ausgeführt werden können, dürfen auch in Schiffen der vereinigten Staaten ausgeführt oder wieder ausgeführt werden, ohne andere oder höhere Zölle oder Abgaben aller Art zu entrichten, sie mögen unter was immer für Benennung im Namen, und zum Vortheile dcr Regierung, der Ortsobrigkciten, odcr irgend einer Privat-Anstalt erhoben werden, als diejenigen, welche dieselben Waaren oder Erzeugnisse zu bezahlen hatten , wenn sie in österreichischen Schiffen ausgeführt, oder wieder ausgeführt wurden. — Eme vollkommene Reciprocität soll in dieser Rücksicht m dcn Hafen der vereinigten Staaten beobachte: werden; so zwar, daß alle Gattungen Waaren und Hanoels-Artikel, sie seyen nun Grund- oder Industrie-Erzeugnisse der vereinigten Staaten von Amerika, oder irgend eines andern Landes, die gesetzlich von den nvi-damerlkalw'chcn Hafen in National-Fahrzeugen ausgeführt oder wieder ausgeführt werden können, gleichfalls von österreichischen Fahrzeugen ausgeführt oder wieder ausgeführt werden dürfen, ohne andere oder höhere Zölle oder Abgaben aller Art zu entrechten, sie mögen unter was immer für Benennung lm Nam'-n und zum Vortheile der Neuerung, dcr Ortsbehördcn oder irgend einer Priuat-Anstalt erhoben werden, als diejenigen, welche dieselben Waaren oder Erzeugnisse zu bezahlen hatten, wenn sie in Fahrzeugen der vereinigten Staaten von Nordamerika ausgeführt, oder wiederausgcführt würden. Eben so sollen dieselben Prämien und Rückgaben vonZöllen bei Gelcgcnhe-t einer solchen Ausfuhr oder Wiederausfuhr erlaubt werden, sie mag nun in Fahrzeugen der einen oder cmdcm Nation gemacht werden. — VIl, Artikel. Es ist ausdrücklich verstanden und bestimmt, daß di^ Küstcn-Vchifffahrt der be,den contrch:rcn-den Mächte ganzlich von aller Wirkung diescs Tractats und jedes Artikels desselben ausgeschlossen bleibt. — VIU. Artikel. Keine der l'.ntrahlrendcn Machte soll weder selbst, noch ourch irgend eine uncer ihrer Vollmacht und zll ihren Behuf handelnde Privat« oder pndi-legn-te Gesellschaft, oder Agenten, im An» kauf eines gesetzlich emgeführten Handels -Artikels u'gend einen Vorzug, oder sonstige Priorität wegen oder m Rücksicht deo Cha-ractcrs des Schisses zugestehen, das 'Hchlff, in welchem der Artikel eingeführt wurde, mag nun dem einen oder dem and?rn Thnlc zugc« hören: mdem cs der ausdrückliche Wunsch und die Absicht d?r beiden contvahirendcn Mächte 95? ist, daß kein Unterschied und keine Distinction, von was immlr für Art m dleser Hinsicht gewacht werde. — IX. Artikel. Wenn immer in der Folge Eine der beiden contrahi-renden Mächte eme besonder? Begünstigung ,n dir Sch'fffahrt oder im Handelsverkehr einer andern Nation zugestehen sollte, so soll der andere Theil allogltzich derselben theilhaft werden, und zwar uncntgcldlick, wenn fieder andern Nation unentgeldlich bewilligt wurde, oder für diese Entgeltung, wenn die Bewllli« gung bedingungsweise gemacht wurde. — X. Artikel. Die beiden contrahirenden Mächte gestchen sich hiermit wechselseitig das Rlcht zu , ln dcn Handelspläyen des andern Staates Eonwln, V,ce-Eo^suln, Eonsular-Agenten und Kommissare aufzussellln, welche in Hmsicht ihrer Gerechtsame, Vorzüqe und Freiheiten m»t jen^n der meist degünstlgstcn Nation gan; gleich gestcgt werden sollen. Tollten lcdoch Eonsllln emen Handel trnben, so sollen sie m Rücksicht ihrer Handelsgeschäfte denselben Gebräuchen und Geseyrn untcrwor, fen bleiben, welchen die Privat «Individuen ihrer Nation, die in demselben Platze wohnen, unterworfen sind. — XI. A r t l k e l. Dr Vertrag soll von Eciner Majestät dem Kaiser von Oesterreich und dem Präsidenten der ver< einigten Staaten von Amerika, nach und mit Zustimmung des Senats, genehmigt und ra-tlsicnt werden, und du Rcttisicat Rect, Nr. 120, dicnftdarcn , mit Rückficht der gunsjigct» La-ge und dcs beständigen Wassers gerrchtliH .aus »3oi4 st. 2a tr. gefä)ähren Mahlmuhle sammt, dce bade» befindlichen Aue, wegcu schuldigen ^o<) st., G. M. 0. 5. 0 , gewilligcl, und deren V^inül)' me auf t>«n 20. October, l<^. November und ^ov December l. I., jeLeö^al vormittags um 9 Uhr in diesiger Gcrichtölanzlep mit dem Anhange he. stimmt worden, daß besagte Realität, nenn fot» cke 'veder bei der ersten noä) zweiten FfilbielungZ^ TagwhunK um den Sckätzungswcltt) oder dacüber an M^nn czebrachr weioen lön»Ue, bei der dlit-ten auch unter demselben hintangegeben lreroen, wülds. Wozu die Kauffustigen mit Lem Beiftße zu erscheinen hicmit eingeladen werden, daß die Li» citationödeoingnisse täglich in Hiessger Gerichts» kanzlet eingesehen, so wie auch das aus fleben Läu» fern, einem hilsbrei»llol!cr und zwölf S:üH Stampfen bestehende Mahlwerk, nebst dem mit der Mühle vereinten Wohngedäude, dann die da-bei befindliche Aue. in Accker und mit Ocsibau^ men gspstanzte Wiesen umgewandelt, in ^«^> bcjichtiqei werden sönnen. Vereintes Bezilts'Gericht Michelstälten zu Kraindurg den 3. September »63». 95g NreisämtliOe ^trlautbarunZett. Z. i322. (2) Nr. 1163g. Wegen Verführung des für die Verpflegung des hier in Laibach, dann zu Adclsberg garnisomrendcn und durchmarschirendm Militärs nn kommenden Jahre i6Z2 benöthigen-den Getreides und Mehls, von Karlstadt und Szissck bis Salloch zu Waffer und Hieher, dann von hier nach Adelsberg zu Land, wird die Subarrcndirungs - Behandlung am 28. d. M. in den gewöhnlichen vormittagigen Amts-stundcn bei diesem Kreisamte vorgenommen werden, wozu d»e Unternehmungslustigen zahlreich zu erscheinen hiemit eingeladen werden. — ' Das zu verführende Quantum betragt 65oo Centen Mehl oder Frucht für Laibach, und 1000 Eentcn für Adelsberg. — Die Offercn, tcn haben sich mit einem Reuaclde von Zoo fi. zu versehen, und mit der Fähigkeit zur Leistung der bestimmt werdenden Caution auszuweisen. — K. K. Kreisamt Laibach am 20. September 18I1. Z. 1)23. (2) Nr. 6547« K u n d m a ch u n g. Von Seite des k. k. Krelsamtes Adelsberg wird hicmil zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß für den Zeitraum vom 1. November ,83» bis letzten October »LZ2, folgende k. k- Aerarial- Mauthssationen zur neuerlichen Pachtversteigerung gebracht werden, und zwar: 1'^ am 27. Vormittags bei dem Obcrrich-ter, zu Sagurie, die dortige Wegmauth um dem Ausrufspreis von Z02 fl.; 2^ am nämlichen, Tage Nachmittags beym ebengedach-tcn Oberrichter die Weg,- und Brückenmauch zu, Feistrih bei Dorncgg, um den Ausrufspreis von 987 fi.: 3"."' am 29. l. M. Vormittags die Wegmauth zu Senofetsch, bei der dortigen Bezirksobngkelt,, der Ausrufspreis ist 3564 st.; ^° am nämlichen Tage Nachmittags dlcWeg» und Brückcnmauth zu Präwald,, bei dem dortigen Obcrnchter mtt dem Ausrufsprei« se von 11911 fi. __ Die Pachtversteigerungen fangen Vormittags um 10 Uhr und Nachmittags um 3 Uhr, an, und werden Vormittags bis 12 Uhr und Nachmittags bis 5 Uhr fortgesetzt,, dann aber,, wenn Niemand einen höheren Anbot macht, abgeschlossen. — Vom k. k. Kreisamte Ad.elsbe.rg am i5. September i33i. SlaM - ll,w lanvrechtliche Verlmttbarungen. 3- !355. (1) Nr. 63l9- Von dem k. k. Stadt« und landrechte m Kram wird bekannt gewacht: Es sey Über MM suchen der Agnes Dollenz, als erklärten Er-« binn zur Erforschung der Schuldenlast nach« dem am 1. August d. I. gestorbenen IakoM Dollenz, die Tagsatzung auf den Ii. October« d. I., Vormittags um 9 Uhr, vor dieseuM f. k. Stadt- und landrechte bestimmet wors» denž bei welcher alle Jene, welche an dieselM Verlaß aus was immer für einem RechtsgrunM de Ansprüche zu stellen vermeinen, solche so gewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, widngens sie die Folgen des tz. SiH b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach am 17. September i33i. Z. 1340. (l) Nr. LSgg. Edict. Da man in Folge der suk praos. g.Sep^ tember l. I., Zahl 6477/ vom Herrn Franz Ritter v. Iakomini, als Vormund der minderjährigen Franz und Morch v. Negro, hie« her erstatteten, und von dem großjährig erklärten Fräulein, Iosephint v. Negro, 5iid pruos. ,5. September zLZi, Zahl 8699, ge< nehmigten Aeußerung, vermög welcher Ersterer für den am 29. August l. I. vom Herrn Niklas Fra^n; 60s Negro erzielten Mnstdob pr. 325O0 fi. E. M., durch drei Monate, nämlich bis zu einer neuenVersteigerung, welche er wegen den derzeit obwaltenden Sani-täisrücksichten bis dahin zu erstrecken bat, gut-ftrht, die am 29. August l. I. abgehaltene Versteigerung der zum Franz v. Negro'schen Verlasse gehörigen Herrschaft Schönstem nicht zu ratlsiziren, sondern eme nemrliche Versteigerung dieser Herrschaft sammt dem in-corporirten Gute Forchtenegg, auf den 12./ December l. I., Vormittags um zi Uhr/, vor diesem k. t. Landrechte, als Franz v. Ncgro'schen Verlasses , Abhandlungsbehörbe, od bonnin pupillare unter den frühern Bedingungen anzuordnen für gut befunden hat,, so werden Kaufsliebhaber hiezu mit dem Beisätze vorgeladen:: ^.., « . ztens. Daß die Herrschaft Schönstem sammt dem Gute Forchtenegg, obschon belde zusammen am ,. I«l. 263o auf 2926^.. 25 er E. M. gerichtl.ch geschaht worden sind, um den Meistbot für selbe pr. Z2Zo<>fi. k.M. werde ausgerufen werden, we,l sich Hr. Franz; Ritter v. Iakom.ni, k. k. Gubernial-Sccre-. tär, als Vormund der minderjährigen Franz; und Moritz v. Negro, für kesen Mnstbot zu haften erklärte. H Amts.-Blatt Nr.. 116. d. 27. September iLZIi..)) 960 l 2tens. Daß in diesem Ausrufspreise we. ^Her der ^nncilig in,^ru^ni3, noch das Mo^dl-l Eare der Realität begriffen, sondern der ^.c, ^eher verbunden sey, das zur Zeit der Ueber« gäbe der Herrschaft vorsindige Inventanal-Nermögen sammt Vorräthen und Ge,la)jen, und die zu l.quidlrenden Urbarial-Ausstande, und zwar Letztere mit emem lopercentlgen ^ln. Hebungs-Nachlasse, Zrstere aber nach gerichtlicher Schätzung mit einem lopercentlgen Zuschlage abzulösen. Ztens. Daß jeder Llcitant vor der Ver« Weigerung 'em lopercentizeS Vadium mit 2928 ss. 6 1^4 kr. E. M. zu erlegen habe, und daß .^. , ^. ^tens. d:e Lic'ttationsbedingmsse und die Schätzung der Herrschaft Vchönstein sammt dem incorporirten Gute Forchtenegg in der lsndrechtlichen Registratur eingesehen, die Herrschaft selbst aber taglich besichtiget werden könne, weswegen sich lediglich ^n das Ver, waltungsamt der Herrschaft ^chönstein zu wenden lft. Vom k. k. Landrechte. Grätz den 16. September ,83i. Nemtliche ^rlautbarunOen. Z. 132I. (2> Nr. 356>93. V. Dt. K u n d m a ch u n g. Von dem k. k. provisorischen Verzchrungs-sieuer-Inspectorate zu Lalbach wird bekannt gemacht, daß der Verzehrungssteuer - Bezug von dem Ausschanke des Branntweins und der versüßten geistigen Getränke, von dem Ausschanke des Weines, Wein- und Obstmostes, und von dem Fleischausschroten und Auskochen, in dem ganzen politischen Bezirke Egg ob Podpetsch, für das Verwaltungsjahr i6Z2, im Wege der Coricurrenz mittelst schriftlicher versiegelter Offerte verpachtet werden wird. Der Fiscal- oder Ausrufspreis besteht in dem dießjährlgen, auf die bestehenden Ab« findungen und Pachtungen gegründeten Ertrage, nämlich beim Branntwein und den versüßten geistigen Getränken in 212 fi.; bei dem Weine, Wein-und Obstmost, m 2«63 st., und bei dem Fleische in 767 st», zusammen in 3662 ss. — Die schriftlichen Pachtzmsanbote, sowohl rücksichtlich der vorstehenden emzelnen steuerbaren Artikel, als auch aller zusammen find versiegelt, und mit der Ueberschrift: „Pacht-anbot für die Verzchrungssteuer vom Brannt-wnn (Wein oder Fleisch) im Bezirke Pono« vttsch: oder Pachtanbot für d»e Verzchrung^-fteuer, in dem Bezirke Ponomtsch überhauvt Versehen, längstens bis zum 8, October d. ^, 12 Uhr Mittags, bei diefem'k. f. Inspectorate zu überreichen. «- Noch Verlauf dieses Termins einlaufenden Anbote werden nicht beachtet, sondern d»e vorhandenen Offerte eröffnet, und mit dem Meistanlnetenden, falls sich sein Anbot annehmbar darstellen wird, der Pachtvertrag mit Vorbehalt der Genehmigung, von Gelte der k. k. illyrischen vereinten Eameral-GefallMl Verwaltung, bis zu deren Herablan« gung derselbe an seinen Anbot gebunden bleibt, abgeschlossen werden; Anbote unter besonderen, weder hier noch unter den allgemeinen Pachts bkdmgnlffen enthaltenen Bedingungen, blei« den eoe»,falls unberücksichtigt. Mit der Offerte zugleich ist das vorgeschriebene lo Zotige Va< d,um des Flscalftreises, entweder haar oder in österreichischen Staatspapieren, nach dem letzten bekannten börsemaßigen Course einzurei« chen, oder die bn einer öffentlichen Casse, zu hierortlgen Handen geschehene Depositirung legal nachzuweisen, widrigens die Offerte unbeachtet bleiben w»rd. Die Vadien von min« dcrn Offerten werden nach erfolgter hochortic gen Entscheidung zurückgestellt, und nur daS des Meistbietenden, ,m Falle dcr Annahme des Anbotes, zurückbehalten werden , worauf sol-cheS entweder in die bedungene Caution einge« rechnet, oder, wenn dtese anderweitig gelei« stet werden sollte, zurückgestellt werden wird. — Die wettern, eigentlichen Pachtbedingnisse können be» allen k. k. V?rzehrungssteuer-In-spectoraten und Commissariatkn eingesehen werden. — laibach am 21. Deptember i83i. Z. i230. (2)"" Nr. 305^)6. V. St. Kund m a ch u n g. Von dcm k. k. prouisorischen Verzehrungs-sieucv-Inspectorate zu Laibach wird zur allgemeinen Kemttmß gebracht, daß der Verzeh-rungssteuer-Bezug, in dem ganzen politischen Bezirke Neumarktl, für das Vcrwaltungs-jchr i632, dcr Verpachtung zugeführt werden wird. Der angenommene Flscal - oder Aus-Nlfspreis besteht in dem Verzchrungsstcuer-Er-trage des heurigen Jahres, nämllch in 769 fi. für den Branntwein und die versüßten geistigen Getränke; in 2127 fi. für den Wein und Most, und in 1167 fi. für das Fleisch, zusammen in /»053 fi. — Die Verpachtung so-.wohl rücksichtlich dieser emzclnm steuerbaren Artikel, als auch aller zusammen, geschieht im Wege der schriftlichen Concurrvnz. Die hieran theilnehmenden Pachtlustigcn, haben daher ihre Pachtzins-Anbote schriftlich, versiegelt, und unter der Ucberschnft: „Offerte für die Ver-zchnmgssteuer im Bezirke Neumarktl", und M wenn sie nur vücksichtlich eines Artikels, in die Pachtung eintreten wollen, unter der Ueber« schrift: «Offerte für die Vcrzehnmgssseuer vom Wem, (Branntwein oder Fleische) im Bezirke Neumarktt", bei diesem Inspectorate, und zwar spätestens bis zum 10. October i6)i Mittags einzureichen. Spater, oder unter Beymgun-gen, d,c in den festgesetzten Pachtbcdmgnisscn Ntcht gegründet sind, eingebrachte Anbote werden nlcht beachtet. Mit den Offerten ist zur Slchcchett derselben zugleich das vorgeschriebene Vadmm von 10 0)0 des Ausrufspreiscs in Baa-ven Inderin öffentlichen Fondsobligalionen, nach dem letzten börsemäßlgen Course, oder, wenn dasselbe zu hierortigen Handen, bei elner öffentlichen Casse deponirt worden, das entsprechende Ecrtificat dieser Easse einzubringen, widri-gms die Offerte nicht berücksichtigt werden kann. Diese Vadien werden nach der Entscheidung sber dlc Anbote, welche mit thunlichstcv Be-schlcuntgung erfolgen wird, den Minder-Of-ferenten zurückgestellt, die des Meistbicters aber im Falle der Annahme semes Anbotes, bis zur Berichtigung der entfallenden Caution zurückbehalten werden. Die wettern, eigentlichen Pachtbcdingniffe können bei jedem k. k. Vcr-zchrungssieuer-Inspectorate und Eomwissaria-te eingesehen werden. — Laibach am 2l. September iLIi. vermischte ^erlmubarnnZen. Z. »320. (i) Nr. 879. Licitations « Ankündigung. Von Seite der gefertigten Bezirköobligkeit wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, dah in Folge Bewilligung dcö Icdlicken t. k. Kreiö. amtes AdeMerg, ielN«^^ ,. Zusammen 212 fi. — ^""Munden täg. ^^^"tsgelicht Freudenthal den 20. Septtmbe, i,. ,326. (,) Nr. Lltz. ^ Edict. Nachdem der mittelst Gdictes, 6clo. ,6. Juni .82Q, vorgeladene Jacob hrovatb, durch die ganze vom Geftyt bestimmte Zeitfrist nicht erschlenen, noch diejeö Gelicht auf andere Art von seinen Le. ben in Kenntniß geseyt hat, so wird derselbe h,e. mit für tod ertlält, und sem Vermögen den sich legitimirenden Orden eingeantwortet werden. AezutSgericht Nassenfub am »t,. September iL2». ^___________^^.__________ ^"" ^^ S d i c t> Das Bezirksgericht Nassenfuß macht bekannt: Sö sey über Ansuchen des Herrn Anton WoyN. schet' Cessionärs der Anna und Marw Metelko von KNngenfcls, rrider Franz Metello von Wutsch. la, in dle cxecutive FeUbietung der Keg nerlfchen, in die gerichtliche Pfändung und Schätzung gkzo. genen Realitäten, «lS der dem G"e Swur, 'ud Urb Rr. ,57 »l2 dienstbaren, in hrafiulle uegen« den il4 Hud«; der in Wutfchta liegenden eben. dadin, 5ud Urb. Nr. ,?3 dienstbaren Inwohne-rey der, bei den der Herrschaft Mterlach, 5"i, Urb. Nr. ioi2 und "Zy. bergrechtma,h,gen Weingärten in Strajcha uno Kelvkschnig, wegen schuldigen i58 st. c. -.0., gewllligel worden. GS rveioen daher drn FellbittuneStagsahun« gen, und zwar: die erste auj ben R2. Ottobee l. I., im Orte HrafiuNe, auf d«n ^3. October im Ölte Wutschka, auf den iä- October im Ölte Strafcha, und auf den it». October in Kervitfch« nig; die zweite auf den »2., »5., iH., und »5. November, und die dritte auf den 12., »3., ,4. und i5. December l. I., ebenfalls in den ovge« dachten Orten, jedesmal von 9 bis i2Ubr Vormit« tags, mit dem Beisatze angeordnet, daß, rrenn diese Realitäten del der ersten und zweiten Feil« bietung nicht um oderüber den Schätzungswert!) an» gebracht werden tonnten, selche bei der dritten auch unter der Schätzung an die Meistbieter ve> tauft werden würden. hiezu werden di« Kauflustigen mit dem Bei« sahe vorgeladen, daß sie die Sckähung die Grund« buchsextracte und Licitations'Bedingnisse täglich in den gewöhnlichen Amtsstunden hieramts «in« sehen können. Bezirksgericht Nassenfuß am »4. September iLZi. Z. 1ZZ3. (!) Nr. 1252. Llcitations - Edict. Von dem k. k. Bezirks, Gerichte ter Umgebungen Lalbachs wnd hiemit allgemein bekannt gemacht: Es ftp über Ansuchen des Valentin Meßner, unter Vertretung des Herrn Dr. Baumgarten, äe piae«. i l. August l.I., Zahl i2b2, in die execunve Fellb,etung der, l dem Andreas Scherjou von Wisovik gehört-' gen, wegen aus dem gerichtlichen Vergleiche vom 2c». October v. I., schuldigen iL fi. C. M. . 0. 5. «., mit genchtllchem Pfandrechte btleg« ten/ aus emer Etutte, emlr Kuh, einem 962 zweispanm'gen, und einem einspannigen Wagen besiehenden, auf ,02 ft. geschätzten Fahrnisse gewilliget, und es seyen zu deren Vornahme drei Tagsatzungen, auf den lo. und 26. Oc« tober, dann 11. November d. I., jedesmal Vormittags von 9 bis 12 Uhr, im Hause des Executen zu Wlsovik nut dem Anhange anberaumt worden, daß jene Güter, welche bei der ersten oder zweiten Llcitation nicht um oder über den Schatzungswerth angebracht werden könnten, bei der dritten ?icitation auch unter demselben gegen jedesmal sogleich bare Bezahlung an den Meistbietenden werden hintangegeben werben; wozu alle Kauftustigen zu erscheinen eingeladen werden. Laibach am i5. September l6Zz. Z. i33i. (l) aä, Nr. 1174. Kundmachung. Zur Herstellung mehrerer Baureparationen an dem Pfarrhofe zu Jauchen, w,rd in Folge Verordnung d Nr. 2.66.. G d i c t. Vom Bezilksaerichte ker k. k. Staatsherls schaft Lack, wild dem Georg Anton Ratovitsch und dng auö obigcm^cbuld^ briefe, dem, (seorg Anton R^dovitsch zedirt tvurde, eigentlich die Foroerung auS dielen beiden, Urlun«-den, mit ttäo ft.. L> W» angebracht, und «m lichterliche hülfe gebeten. Dieß Neziltsaericht, weickem der Aufenthalt des Georg Anton Radovjtfcb und dessen Erben un«. besannt ist, uno da sie vielleicht aus den t. k.. Grblanden abwesend seyn düiften, hat auf ihre Gefahr und Kosten den Herrn Franz Furchaleg in Lack zu ihren Curator aufgestellt, mit welchem diese Rechtssache, derHcdnung nach ausgeführt uno, entschieden werden lvird. Dessen Georg Anton Radovitsch und scine Vr«. ben mit dem Beisahe verständiget werden, daß sie allenfalls zu rechter Fcit selbst erscheinen, oder ihre^ Vehelfe dem aufaestcNten. Ourator an Handen zu geben, oder sich selbst einen andern Sachwalter zu. bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, überhaupt alle in diesem Gegenstände erforderli, chen Schritte einzuleiten wissen mögen, als im widrigen Falle sie siä> die aus ihrer Versäumniß. entspringenden nachtheiligen folgen selbst zuzufchrei» ben habfn werden. Vezirts. Gericht StaMherlschaft.Lack. am.6.. Augult tdI,.. MnWng zur Naibacher Ueitung. Sours vom 21. September 1831. Mtttelvreis. Gtaateschuldvcrschl«ibungtn zu5y. H. (in CM.) 79 dltto detto zu 4 V. H. lln CM.) t>8 detto ditto zu 1 y. H. (in CM.) 17 5)!j Verlost« Obligation.. Hofkam^ . ^ ) -- y ^lH wer - Obligation, d. Iwangg.V" , "'"'f ° II"" r^al. Obligat. 0^ 73^2 nenAalcl)i« l.z«4 vH.13 — (Aerarial) (Dvmest.) Odl,^tion«n dc. Stand« <^M.) «3-M.) v. Qfttlltich unccr und 5u5 ^H l— — ob dercfnlis, von 2ioh». ^u 2,/3y.H.l 38 3^4 3l men. Mäl)llr. ,36 G. 6Woch. AugSdl-rq, für icoOuld. Curr. Guld. 99 ^4 G. l^'". Ilankfurt^. M-f. loc,G.2o fl.F.Gld. ^ ,l«Vr. k-S'Ht. Gt'nua, für3oc>I^.!»>l<>vo «,li?l«!»nnt.t: fi. 1 l6 ij^Vr. 2 Mon^ Hamburg, f. ,ac» Tl,li. Banco, Ntblr. i^5 »ja Vr. 2 Moi^ L'vocno.für 1 wulc>l.'n . . . 3<>lcli 5L G. »Mon. London,Pfund Sterling . . Guld. 9-47 »Mon. Mailand, für 3c>c>ostt>lr. Lire , Guld. 98 3j4 G. » Mon-Palis, für2c»o Franken ... Guld. 1,6 1^2 Vr.H Mon. Vfttreid - NurchsÄznittS- HZreise in Laibach am 24. September iL5». Marktpreise. Ein Wien. Mchcn Ncitzcn . . — fl.— kr. ^- — svuturutz . . »> » — ., __ — Halbfrucht . — « — « — — Korn . . . 2 „ 36 '„ — —. Gerste . . . — ,, ^ « — — Hirse . . . -» ,» ^ » — — Heiden., . .»-»,''" » — — Hafer . . » — » -^ ,, M. N. Nottsnehnngen. In Trieft am 2/^. September i33i: 2^. 62. /^6. 17. 3/,. Die nächsten Ziehungen werden am 5. und i5. October igzi in Trieft gehalten werden. Z l24i. (z) ^ Auf dem Platze Nr. 262, im vierten stocke, wird Kost auf Mittag sehr billig ge-gtdcn.^Auch werden Kostmädchen aufgenommen. Das> Nähere erfährt man ebendaftlst. Z. 23^- 3, die Aufstellung eines Mllltär-Sam-tats-Eordons gegen preusslsch Schlesien uun Grulich, im Königgratzer Kreise, b,s Wiese im Bunzlauer Kreise, nämlich dem Vercmi-aungkpuncte von Böhmen, Sachsen und Preußen, angeordnet. — Dieser Cordon, be» welchem sich dle Contumaz-Anssalten be: Nachod, Königshcm und Ebersdorf, und d»e Verkehrs-Rasstlle bei Nicder-iipka, Nachod, Schonau, Königshan, Neustadtl und Ebersdorf befinden, tritt mit dem 2,. September !. I. in Wirksamkeit, und alle jenseits der Cordons-Linie kommenden Personen und Waaren mü<-fen ohne Unterschied und ohne Rücksicht auf GesundheitscCertificate eine zwanzigtäglge Con< tumazzclt überstehen, in welche eine Einrechnung dcr zugebrachten Reisetage nicht Statt findet. — Dle Aufnahme der Contumazisten hängt von dcr Zulaßigkeit und der leer gewordenen Ubicatiomn ab, daher müssen es sich d»e Reisenden gefallen lassen, wcnn sie auf einige Zeit be»m Einbruchsschranken zurückgewiesen werden, b>s die ganz besetzten 2o« kalitaten wieder leer werden. »— Schüblinge, Han0werksburschen,beftimmungslofeMenschen, Bettlcr, und solche Menschen, welche für ei» nen zwanzigtagigen Unterhalt nicht das nöthige Vermögen haben, werden in die Con-tumazen gar nicht aufgenommen, sondern beim Einbruchsschranken zurückgewiesen. — Selbst Militärtransporte werden ohne höhere Wei» sung nicht eingelassen. Hinsichtlich des Verfahrens milden Waaren und den Thieren wird den Reisenden die nöthige Weisung bei der Eontumaz, Anstalt selbst ertheilt werden. — Das auf den Cordon aufgestellte Militär wird' sich genau nach den bereits bekannt gemachten Paßuorschrlften benehmen, und die Uebertre-tungen derselben, werden nach dem Patente vom 2l. Mai ,8o5 geahndet. Welches zur allgemeinen W.ssenschaft bekannt gemacht wird. — Von der k. k. Provinzial-Samtats-Eom-nnsslon. — Praa am ,5. September i83i. q. I3ä9- c>) Nr. 5222. ^ Kundmachung. DieVerpachtung der, dcr löbl. k. k.Landwitth- 96H schaftsgesellfchaft eigenthümlich gehörigen, an den beiderseitigen Ufern des Gruber'schen Canals liegenden Wiesen, dann der so genannten Schil-ling'schen Wiese in der Prulla, und des Ge-meindeantheils am Volar, wird am 29. d. M., um 3 Uhr Nachmittags, für dk Zeit vom 1. November i63i, bishin i3Z7, sohm auf 6 nacheinander folgende Jahre vorgenommen werden. Pachtlussige wollen sich am besagten Tage und Stunde bei der steinernen Brücke am Gru-bcr'schcn Canale einfinden. Stadt-Magistrat Laibach am 20. September iSZi.___________________________ 3. IZ46. (1). str. ZlMHt». F. Kundmachung, die Aufnahme von Practical, ten betreffend. — Bei dem mit erssen September d. I. in Wirksamkeit getretenen k. f. prov. Zoll- und Verzehrungssteuer-Inspectorate m Lalbach sind mehrere unentgeldl,che Manivulations- oder Kanzlep« Pracilcaltt,n, Stellen zu vergeben. Zur Erlangung dersel« ben werden das zurückgelegte »7!« Lebensjahr, gute Sitten, und in Ermanglung von Stu, dien wenigstens der mtt gutem Fortgang genoffene Normalschul,Unterricht yeforderr. D«e Bewerber haben demnach »hre schriftlichen Gesuche mit dcm Taufscheine, Mli dem Zeugnisse über ihr sittliches Wohlverhalten, mit den Schul» oder Studlenzeugniffen und mit dem vorgeschriebenen Reverse rücksichtllch lhres für du Dauer der unentgeldllchen Dienftlcistung gesicherten Lebensunterhaltes zu belegen, und b-i diesem Inspectorate einzureichen. Dieförm, liche Aufnahme geschieht von der wohllöbl. k. k. lllor. vereinten Tameral'Gefällen'Vcr'valtung; derselben hat.jedoch eine sechswöchentllche oro« beweise Verwendung vorauszugehen, zu welcher die geeignetsten unter den Bewerbern nach Verlauf von acht Tagen sett der dritten Einschaltung dieser Kundmachung sogleich werden zugelassen werden. Laibach den zI. Sev'lm-dcr igZi. vermischte Verlautbarungen- Z. 1IÄ9. (i) Nr. 2i68. Edict. Vom Bezirksgerichte der s. k. Ttaatsberr. schift Lack, wird dcm Georg Anton Radovitsch, unk dessen undetanntin Orden hiemir kund ge^ macht: (Zs haben wider ihn, Franz Krenner, Va' lcntin und Thomas Hafner von Lack. 0ann Martin Wernig und BlaS Grsckar von Altlack, tie Klage auf Verjährt- und Glloschenertlärunq des lluf oer, dem Gute Altlack, sud Urd. Nr. 3 die- nenden Hübe", ,u Gunsten desselben haftenden Schuldscheins, 66a. et iin^b, 3a. September »782, eigentlich der Forderung aus demselben pr. 212 ft. 3o kr. angebracht, und um richterliche Hülfe geb«» ten. Dieß NezirkSaelicht, welchem der Aufentha t des Gtor^ Anton Radovicsch uno seiger c^lbc:, un. desannt ist, und da sie vielleicht auS ten l. l. Orb. landen abwesend sel?n dürften, hat auf ihre Ge. fahr und Kosten. den Herrn Franz Zurchaleq in Lack, zu ihrem Suratoc aufgestellt, mit ivelcbim diese Rechtssache der Ordnung nach ausgeführt uno entschieden werden wirb. Dessen Georg Anton Radovitsch und seine Geben mit dem Beif^e verständigt werden, daß sie aNenfallS zu rechter ^eit selbst ecfcheintn, oder ihre Vehelfe dem aufgestellten Curator an Hanecn zu geben, oder sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen, und diesem Gerichte namhaft zu ma« ck«n < überhaupt aNe in dicftm Gegenstände erfor« derlichen Schritte einzuleiten wiffen mö^en, als im widrigen Fall« sie sich die aus ihrer Versäum« niß entsplin4»nden nachtheiligen ßolgen settst zu» luschrtiben haben werd«n. Lack am 6. August i85i. Z. ,257. (1) Nr. 3i6^ G d i c t. Vom Benrttaerichte der s. k. Staatsherr» schaft Lack, wird t> ft. geschätzten Realitäten desIo» leph Gaspeiln, als: des Hauses, Nr. 5o, sammt An. und Zugehör zu Kropp, des daranstchenden Obst« und Küchengartens und des holzanthcils. ^ lzclerum r«t»ku, wcaen aug dem wirthschafte« ümttlchtn BciHielche, clclc.. 2Z. Mälz i«23, schul» L'ger d^u fi. 5c, ,z2 kr., r^puc.üv« bercus fälliger ?.«! ^'/^ '^ ll' M. 3)l. «. .. c., gewilligt, uno zu deren Vornahme die erste Feilbictungslag-sayung auf den iü. October, tic zweite auf ten 22. November, die dritte auf dcn 22. December °. I.. jedesmal Nachmittags von 2 h»s 5 Uhr, in ^ooa der Realitäten mit dem Anhange angcoio. net, daß, falls 5icse Realitäten bti d«r ersten ocer zweiten Feilbictunq nicht wenigstens um den l2chahungsivcllh verlauft werden könnten, solche bc, der drmcn auch untcr demselben hintangegcben rvtlden würden. hievon werden die Kauf5licbhader und hypo» thetargläudiger mit der Wcifnnc, in Kenntniß a<» feyt, daß t»e Licilationöbedingnisse. veimöae dc> ren unter andern >cder Licilant ^o <^o des Echäh» werthes der Licitanonö .(5ommiss,on, als Nadium zu erlegen hat. das SchähungöplotoloN und tcr Grundbuchs» Extract stündlich bc, diesem Gerichte eingefthen, oder in Abjchnfl erhcben werden ton» nen. Vereintes Bezirksgericht Radmannstorf sm »v. Scptimvec »85i. ^- »ö36. (I) ^ Rr. too«. Edict. Von dem t. s. Bezirksgerichte Idria rrird bekannt gemacht: Es sey über Anfuckcn drs Jacob Krisäntsch von ^dria , der Maria (Zischen und An« ton Krischitsch von Untcitanomla, dann Kathari. na Motfchnig von Mitterkanomla, clo ^1-203. 7. September l. I., ^. loaZ, in die executive Fnl» dietung deö, auf 32c» st. geschätzten, zu Unten« , dria, haus.Zahl 9 liegenden, der k. t. Berq«La. ^ meral - Herrschaft Idria zinsbaren, auf Namen Blas Wurnig vergervährten Hauses, dazu gehöri, . g«n Stalles, Hausgartens, des Gartens am Kirch, verge, und ter Wiese Golize. dann der auf»6ss. '9 kr. geschätzten Fahrnisse, rregcn schuldig«n »Z3ft. Vl kr. c. 5. c., gerriNigtt, uno zur Vornahme der Veilbletung felbstidtr »i. October, dann der i5.No» vemdcr uno oer ,3. December l. I., jedesmal ßruh g Uhr, ,m Orte der Realität zu Untcridria ?'! .^'" ^lsa^e anberaumt rrorden, daß, falls d,eselde mcht bcl der ersten oder „reiten Feilbie. ^ ."? ^""^ "? °der Mcr den Echähungs-^er Vrtt en ^5t^'^ "c""" könnte, solche tei Schäbunas^r, !"'"^ ""ch "nter dem ^chadungswerlhe hlntan«e«eden werden würde. ber i35» ^lrtsgerlcht Idlia am ,4. Septem. Z> '345. (,) . ' ^ Nsn dem Bezuksgerichte h^asberg rvirt hie. mit bekannt gemacht: Es sey in Folge Ansuchens der Maria Punter von Niederdorf, <5o praes. ,. d. M.. Nr. 6^5, in die elecutive Feilbietung d«l dem Barthe! Martinak von Zirtniy gehörigen,' der Herrschaft haasbcrg < 5ul> Rect. Nr. 4o5 zinö« baren, auf 4L0 ft. geschähten ij6 hübe, sammt Zugehör, dann o«r eben dieser Herrschaft, «ul> Rect. N^. ^67^1 dienstbaren ganzen Tagbau-Aecker I'ull X^w, im SchäeungSrvelthe von 140 ss., und des edcn dabin »insdaren, auf 70 ft. geschätzte» Terrains u Zuöl^iial, sammt Haipfe. dann der dem Gute Thurnlack, 5.,b Urb. Nr. 2». 42 ^7 unierthänigcn, auf i85 ft. aeschähten Grundstü» cke, wegen scit ,7. Jänner ,826 diShm iL2g luck, ständigen Lerensunlerhaltes c. 5. c., gewllliget worden. Zu diesem lZnde werden nun drei ^'citations' tagsatz'ungcn, und zwar: die erste auf d«n 16. September, die zweite aut den 17. October, und die dritte auf den »7. November l. I., jedesmal um 9 Uhr Fluh, im Marlt« ^ittniy mit dem An« hange bestimmt, dah. falls die gedachten Reali» täten bei der ersten oder zweiten Licitation um tie Schalung oder darüber an Mann nicht gebracht werden tonnten, solche bei der dritten auch unter der Scdäyung hnnangcgedcn werden sollen. Wovon die Kauflustigen ourch Tdicle und die intabuliltcn Gläubiger durch Rubriken verständi» get werden. Bezirksgericht haasberg am 4. März »K3». Anmerkung. Bei ber ersten Licitation Nnd die Aecker 9^6 Xrsic,» 8ud Rect. Nr. 367jt unt« Heltschaft Haasberg, und die Grundstücke unter Gut Thurnlack. «ud Urb. Nr. 2» ot ^2 verlaust worden, daher die zwei» te und dlitte Licitation nur hinsichtlich der übrigen Realitäten abgehalten werden wird. H- '-öd. (5) ^Nr. 972. F e i l b i e t u n ß s ' G d i c t. Von dem vereinten Bezirksgerichte Michel» statten zu Krainburg wird hiemit bekannt aemacht: M sev über Ansuchen des Joseph ZlachtiaaN, in d,e executive Feilbietung der. dem Jacob WaNanv von Kraindurg gehörigen, dem Beneficio St. Leonard», 5ub Urd. Nr. 24 ,j2 zinsbaren, zu Tene. tisch, 8ud haus'^cihl Nr. 6 gelegenen, gericbt' Ilch auf 996 ft. 2a fr. geschätzten Hubrealität, we» gen schuldigen 46a ft. 47 fr. c. 8. c., gewiMget. und deren Pornabme aul den zo. August. ic>. Sep« tember und 12. October l. I., jedesmal Bormit« tags um 9 Uhr, im Orte der Realität mit dem Anhange bestimmt norden, daß besagte Realität, trenn solche weder bei 5ec eisten noch zweiten Feik bietungstagsahung um den Schähungswerth oter darüber an Mann gebracht werben konnte, bei oer dritten auch unter demselben hintangegeben werden würde. Wozu die Kaussulngen mit dem Beisatze zu erscheinen hicmit eingeladen werten, daß die A> citationsbebingnisse täglich m hiesiger Gerichtston», ley eingesehen werden können. Vereintes Bezirks. Gericht Michelstätten zu Krainburg den »2. Juni 2L2,. Anmerkung. Bei der eisten und zweitenFeil? bietungstagsatzung lst tew KauftuMgei N. lchlenen. 966 Herrschafts-Pachtu ng wird gesucht. Ein solvcnder Mann ist bereit/ gcgcn annehmbare Vedingniss^ eine, im Verhaltnisse mehr mir dcm Rusticate als Dominicale begabte, unter die bedeutcndern zu zahlende, in Kram im Neustadtler l)der Laibachcr, in Stci-ern aber im Cillier Kreise gelegene Herrschaft, mit oder auch noch lieber ohne Bezirk, vom Solar-^jahre i932 angefangen,, auf mehrere Jahre in Pacht zu nehmen; es werden öaher die, zur Pachtgcbung emcr dcrley Herrschaft geneigten I'. 'I'., Inhabungcn geziemend ersucht, ihre diesfalligen Antrage mittelst einem summarischen Detail der Nutzungen und Lasten, dann Angabe der nächsten jährlichen Pachtforderung, durch portofreye Briefe, bls Ende October i33i, an Herrn Hof-, und Gerichts-odvocaten Dr., Johann, Oblak in Laibach, eröffnen, zu wollen. Laibach an: 2 williget n?oroen. Die zu versteigernden Realitäten bestehen: a.) aus der Rücksitz, und Hauptrealität, d. i.: der sogenannte Bernhof bei FraSlau.. Da3 Wohnqebäude enthält mehrere geräumige Zimmer, Gewölbe und Magazine, ist beider k. l. privil. Innsröster. wechselseitigen, Vrandversicherunqsanstalt assecurirt, und um » so mehr zu verschiedenen Handels « Spekula« ^U tionen aeeignet, als derselbe fest an dem. W Markte Fraslau geleqen ist> assroo wöchentlich, ) ein sehr besuckter Gecreidmartt, und mehr^ mU im F^hre ein vorzüalich desuckter Iah^ markt abgehalten wird. Diese Rückssb ' Nsa» lität, zu ivelcber detlächtllche Gründe gehö-ren, ist von der, von (5>lli nacb Leidach füh-, renden Hauptcommerzialstlaffe, taum eine Stunde entfernt, übrigens aber in einer gani ebenen, schr anmutbigen Gegend, der Herr» schaft Oberburi;, 5ud Rect. Urd. Nr. »^o dienstbar, und gerichtlich geschätztauf 17426.. d.) aus einem zu eben dieser HerMaft, sub Rect. Urb. Nr. 1172 »M dienstbaren Ueber» landacker, im Schähungswerthe pr. 128 ff.. st. W C. M> geschälten Rustikal. Realität; chHauü dem zum Gute Straußenegg, öub Urb,. Nr. 8 dienstbaren', auf 5o5 ss. C. M. ge« richtlich geschätzten Rustilalrcalität, und end« lich 0.) aus dem zum Markte Fraslciu, unter Urb. Nr. »5 dienstbaren, auf 53o f!. tZ. M. ge. lchähten Wiesen. Diese sämmtlichen Realitäten betragen im Flächeninhalte bei 60 Ioä), und besteben aus 3 Gärten. 2 Weingärten, 22 Aeckcrn, 8 Wicfen, 4 huthweiden und einer Waldung, rrelche Lehtere allein beinahe 2a Joch enthält, und wird bemerkt, daß von der zur Herrschaft Pragwald, 5u!> Urb. Nr. »ift ,jll und 120 dienstbaren Rustitallcalilät, nact» Ubzul, 2 oja Oinl^ß, an Dominical-Gindienungen 6 ss. 46 lr. W. W.; zum Gute Slraußcncaq von Rust. Urb. Nr. 6; an deito 6 st. 24 l^. W. W-, und zum Malttma«Mrate Fraslau, von Urd. Nr., l.5-, an delta ^ ft. 44 »)4 tr., W. W. bezahlet? dann besonders an na, jährlich entricktct werden: von.de« zur Herrschaft O^erburg/ z,um Gul<7 traust fenegg und Marktmag'strate Fraslc.u dienstbaren Realitäten,, zur Be,irlS.Obrigtelt Sannegg, an Grundsteuer »3 N. »5 tr., und an häulersteuer 6.ss., E. M. dermal bezahlet werden, düß d,e sammt« lichen Realitäten bei Besihveländclungen dem in, oja, ^^uden^ium unterliegen; endlich von dcri Erben der Orstchec, nur fur die dickliche Exi. stcnz, ter ausgewiesen werdenden Grunctheiie eie Haftung zugesicheit werde.. Da cö einen üder an» dern, Liebhaber daran gelegen scyn tön».ue. die sämmtlichen Realitäten an sich zn dlingew, so werden solche vorerst einzeln, wie sie den vorgen2nn« ten Dominien unterthänig sind, veräußert, dann aber zusammen vorzugsweise an denjenigen Meist» bieter überlassen, welcher alle vorbenannten Reali< täten zusammen, wenigstens um, die einzelnen er» zielten Meistbote zu übernehmen sich ettlälcn wird. Uebriqcns wird bekannt gegeben, daß jeder Kauflustige bei'der Licitation von ocm l^oiil) ?i^^ ci- ,c> c»ja als Vadium. entweder baar oder side,. jussocisch zu erlegen, der Ersteher der cinen oder an' dern Realität, oder der abfällige Grsteher aNer Realitäten die Hälfte des Meistdotes gleich beim Abschluß der Licitation baar zu erleacn habe, um die Aezablung der andern Hälfte aber sich milden, Erben einzuvcrstehen haben wird. . Da nun zu dieser Licitation, welchem dem Bernbofe bei Fraölau abgehalten werben ^wird. der iH. t. M. October durch die gewöhnlichen Amiä» stunden, aNenfatiö auch noch der folgende Tag be« stimmt rrorden ist, so werden die Kaufsliedhad« zu dieser anberaumten Fellbietungstagsatzung zu el> scheinen hiemit eingeladen. OltSgericht Oberburg am ^3. September ,35?