AllllMall zur Laibachcr Zcilmg. Nr. 155. Dinstag den 12. Juli 1853. Z< 3^7. . (:t) 3'' »"^" K ll n d n, a ch u n g. Von der k, k. Finanz - Landes-Direction fur Steicrmark, Karnten und Krain wild in Folge Erlastes des hohen k. k. Finanzministeriums vom 5. Juni l853, Nr. 2ll7l, zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die in dem nachfolgenden Verzeichnisse aufgeführten Linien-, Weg- und Blücken-mauthe für dic Verwaltungsjahre 1854, !«55 und l^5i», und zwar entweder für alle diese drei Verwaltungsjahre, oder nur für die Vmvaltungs-jähre 1854 und 1855, oder auch nur für das Verwaltungsjahr 1854 allein, vom l. November 1853 angefangen, im Wege der öffentlichen Ver-' steigrrung unter nachstehenden Bedingungen in Pacht gea/ben werd»n. Unter gleichen Bestimmungen wird auch die Pflastelmauth der Stadtgemelnde Gratz vereint mit den Graher Linienmauthen uut dem in dem Verzeichnisse dieser Kundmachung bestimmten 'Aus-lufspreise auf die für die Lienienmäulhe bestimmte Zeitdauer zur Verpachtung mit dem Beisatze aus-geschrieen, daß sowohl die städtische, als auch diearcnische Mauthgebühr zusammen nur Einmal und zwar bei dem ,Eingange für den Ein- und' AusNltt zugleich, folglich mit dem doppelten Betrage eingehoben wird. Diese Bestimmungen sind: 1. Die Versteigerung wird bei derselben Tag° sahung für die einjährige, dann für zwei- und dreijährige Zeitdauer abgehalten, und im Falle ei» nes günstigen Erfolges für die längere oder kürzere Pachtzeit mit Demjenigen der Vcrtlag abgeschlossen werden, dessen Anbot über den )lusrufspreis sich als der vollheilhafteste darstellt. 2. Aus dem anliegenden Ausweise sind die Namen der Hauptstationen und der ihnen zuge-theilten Filial-Cinhebungcn Wehrmauthen), die Anzahl der Meilen und Brückenclassen sammt den, Auspreise zu cntm'hmen. In diesem Ausweise' ist auch der Ort und Tag angegeben, an welchem die Versteigerung einer jeden Station vorgenommen werden wird. 3. Zu diesen Versteigerungen werden alle Jene zugelassen, welche nach den Gesehen zu solchen Geschäften geeignet, die bedungene Sicherheit zu leisten im Stande, und von Mauthpachtungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. ^. Wer im Namen eines andern einen Anbot macht, muß sich mit der gehörig legalisilten Vollmacht seines Machtgebers bei der Commission vor ^>er Licitacion ausweisen, und diese ihr übergeben. » 5. Den Pachtlustigen ist gestattet, mündliche "Anbote für die Pachtung einer Station, oder mehrerer Stationen zusammen in einem Complere; in so ferne sie bei derselben Tagsahung ausgeboten ^werden, was aus dem, in, §. 2 bezogenen Aus-»Mi,e er,rchtlich ist, g^gen dem zu machen, daß sie »aus die ,m K. 8 bezeichnete Art vorläufig die Cau---Non fur alle jene Mäuthe, für welche der Ge-sammtanbot gestellt ist, erlegen «. Eben so ist gestattet, schriftliche Anbote für die Pachtungen von Mauthen einzureichen, und zwar auf d,e Pachtung bloß einer, oder mehrerer Stationen ln clnem Complete, in so fer„e dieselben bei derselben Tagsatzung versteigert werden, wobei der Offcrcnt auch die Bedingung stellen kann, daß srin Anerbieten nur für den Fall gelte, wenn ihm der ganze Complex, für den er den Anbot stellte, ohne Ausscheidung irgend einer Station überlassen werde. U Die Staatsverwaltung behält sich vor, je nach ^dcm Ausschlage dieser Pachtverhandlungen die Resultate der Versteigerungen für die einzelnen Mauthe ^ lu>der jene der Licitation für größere Complexe zu bestätigen. 7. Bezüglich der schriftlichen mit dem gesetz lichen Stampel versehenen Anbote ist Folgendes «zu beobachten: U) Dieselben müssen mit dem zu Folge des §. 8 U dieser Kundmachung als vorläufige Caution si-^ (herzustellenden Betrage im Baren oder in Staatspapiercn nach dem lehtbekannten bör- i». semäßigen Coulse belegt, oder mit dem Beweise, daß dieser Betrag bei einer Aerarial Cassa oder einem, Gefallsamle im Baren oder in Staatspapiercn nach dem Courswerthe erlegt, oder hypothekarisch pupillarmäßig sichergestellt worden sei, daher, so weit cs sich um eine hypothekarische Sich^rstellung handelt, mit den die landtäsiiche oder grundbüchliche Pfandverschrei-bung enthaltenden Landtafel« oder Grundbuchs-Extracten und der gerichtlichen Schatzungä-Urkunde der Hypothek versehen sei". 1i) Dieselben müssen biü zu dem in dem Ausweise dieser Kundmachung bestimmten Tage bei der betreffenden Cameral - Bezirksverwaltung für die darin genannten Pachtobjecte velsiegelt ein-gereicht werden. l-) Die schriftlichen Anbote müssen den Betrag, der für j.de Station angeboten wird, in Zahlen und Buchstaben bestimmt und deutlich auödrük-ken, sie dürfen kelne Beziehungen auf andere Anbote enthalten. u»d sind von dem Anbot steller mit dem Vor.- und Zunamen, dann Cha rakter und Wohnort des Ausstellers zu unter-zeichnen. Parteien, welche nicht schreiben können, haben dem Offelte ihr Handzeichen beizusetzen, und dasselbe ncbstdem von dem Namens fertiger und noch einem Zeugen unterfertigen zu lassen, deren Charakter und Wohnott eben falls anzugeben ist. Wen>, mehrere Personen gemeinschaftlich ein schriftliches Offert ausstellen wollen, so haben sie in dem Offerte beizu-sehen, daß sie sich als Mitschuldner zur unge theilten Hand, nämlich Einer für Alle, und Alle für Einen dem Gefällsärar zur Erfüllung der Pachlbedingungen verpflichten. Zugleich müssen sie in dem Offerte jene Mit-offerenten namhaft machen, an welche allein die Uebergabe deö Pachtobjectes geschehen kann. der Kundmachung enthaltenen und die bei der mündlichen Licitalion vorgelesenen, in das iiicitation.sprotocoll aufgenommenen VertragsbediN'Miqen genau befolgen wolle, l) Die schriftlichen Offerte können, so wie die mündlichen, auf eine cinjählige, zwei- oder dreijährige Pachtperiode, oder auf alle drei i Jahre zugleich gestellt werden. ^) Von Außen müssen diese Eingaben mit der Ausschrift bezeichnet sein „Anbot zur Pachtung der Mauthstation" (hier folgt der Name der Station). Ein Formular eines solchen Offertes folgt unten zur Einsicht. l») Die schriftlichen Offerte sind von dem Zeitpuncte der Einrcichung für die Offercnten, für das hohe Aerar aber erst vom Tage angcfan, gen, an welchem die Annahme des Offertes dem Anbietenden bekannt gemacht worden ist, verbindlich Die schriftlichen Offerte werden nach beendeter mündlicher Versteigetung in Gegenwart der Pachtlustigen von dem Licitationscommissar, welchem sie von dcr Cameral-Vezirksvctwaltung, dle sie ,n Empfang nahm, verzeichnet übermit l" w"^ eröffnet und kundgemacht. Älö Ersteher der Pachtung wird dann ohne Derjenige "ge ehen, der entweder bei der mündlichen Vcr- -ni ,"ü" °b" "acl) dem ordnungsmäßigen ch »ftl.chen Anbote als der Vestbieter erscl emt, so sern dleses Bestbot dcn Ausrufspreis erreicht oder überschreitet und an und für sich zur Annahme und zum Abschlüsse des Pachtveltragcö geeignet erkannt wird. Hierbei wird, wenn der mü'n.dliche und schriftliche Andot vollkommen gleich sein sollte, dem mündlichen unter zwei oder mehreren schriftlichen gleichen Anboten aber jenem der Vorzug gegeben, für welchen eine vom Licitations Com-missät vorzunehmende Verlosung entscheidet. 8 Der Pachter hat zur Sicherstellung seines Pachtschillings eine Caution zu leisten, welche nach seiner Wahl in dem sechsten oder in dem vierten Theile des einjährigen Betrages desselben zu bestehen hat. Im ersten Falle muß der Pachtschilling monatlich vorhinein, im zweiten Falle am Ende eines jeden Monats entlichtet werden. Diese Caution kann im Baren, oder in k. k. Staatspapiercn, oder in Grundentlastungs» Obligationen nach dem letzten Course oder mittelst Hypothekar-SichelsteUung geleistet werden. Die Einverleibung der Letzteren in den Grundbüchern oder Landtafeln geschieht auf Kosten des Pachtet s. Jeder Vnsteige«ungklustige muß dcn sechsten Theil des für Ein Jahr entfallenden Ausrufs-preises, bevor er zul Versteigerung zugelassen wird, der Commission als vorläufige Caution (Vadium) erlegen; dieser Erlag kann eben so wie die oben erwähnte Caution selbst im Baren, oder in k. k. 3taatspapieren , oder in Grundentlastungs - Obli-gationen nach dem lehtbenannten Course geschehen. Auch kann dafür eine einverleibte Pragmatical - ^icherstellnngsurkunde mit Beibringung deö Grundbuchs « oder Wandtafel - Extractes und des Schatzungs-Actes eingelegt werden, welche jedoch mit der Bestätigung ihrer Annehmbarkeit von Seite der betreffenden Finanzprocuratur in Gratz, und rücksichllich der Finanzprocuraturs-Abtheilung in Laibach oder Klagenfurt versehen sein muß. Zur Erleichterung jener bisherigen Maitthpächter, welche mitzulilltiren gesonnen sind, ist, wenn sie sich in keinem Pachtlückstande befinden, und ihre Caution durch baren El lag oder in Staatspapieren geleistet habe», unter d.r Bedingung, daß auf diese (Zaulion bis zum Zeltpunctl' der Versteigetung kein Pfandtecht odcr Verbot von Jemanden erwirkt wurde, eine Erklärung genügend, daß sie ihre be.-reits für die gegenwärtige Pachtung bestellte Cau-no», vorläufig als Fortsetzung für ihrc künftigen Verpflichtungen ausdehnen. 9. Gleich nach Beendigung der Versteigerung wird die als Vadium beigebrachte Sicherstellung denen zurückgestellt, welche die Mauth nicht erstan, den haben, dem Bestbieter aber wird dieselbe nur nach gepflogener Richtigstellung der Caution aus-, gehandigt werden. Die Richtigstellung muß vor der Uebergabe des Pachtobjectes geschehen. ltt. Nachdem die Licitation einer Mauthstation geschlossen wurde, wird bis zu dem Augenblicke, wo die Nichtannahme des Anbotes von Seite der competenden Behörde ausgesprochen wo» den ist, kein nachtraglicher Anbot angenommen. 11. Die Uebergabc des Gegenstandes der Pachtung geschieht nach erfolgter Bestätigung des LicitalionöaclcS oder Offertes mit November I«53. 12. Der Pächter tritt rücksichtlich der gepach-tetcn Station und der damit verbundenen Gebühren - Einnahme in die Rechte des Aerars. 13. Dort, wo Aerarial.Mauthgebaude be« stehen, wird, wenn der Pachter es wünscht, we» gen miettiweiser Überlassung derselben an ihn ein besonderes Uebcreintommcn gepflogen werden. 14. Die allgemeinen Pachtbedingungen sind aus der Anlage zu entnehmen, die besonderen für die einzelnen Stationen eigens bestehenden Bedin« gungen können aber vor der Vnsteigerung bei der betreffenden Camera! - Bezirksverwaltung in den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden. 15. Die ^icitationen beginnen immer püm'llich um die zehnte Stunde Vormittags. Formulare eines schriftlichen Offertes. (Von Innen.) ,.,„<, Ich Endesgefertigter biete ^l die ^cht. g der Maulh (folgt der Name Stat.o. tl ° Zeit vom !. November ,853 bls Endc 0clobel 404 ?854, oder vom I. November l853 bis Ende October »85,5, oder vom 1. November 185,3 b,5 Ende October l85,tt den IahrcspachtschiUing von (Geldbetrag in Ziffern), das ist (Geldbetrag in Buchstaben), wobei ich dic Versicherung beifüge, dasi ich die in der Ankündigunq und in den Con-tractsbedingnissen enthaltenen Bestimmungen genau befolgen werde. Als vorläufige Caution lege ich im Anschlüsse den Betrag von .... Gulden .... Kreuzer bei, — oder lege ich die nachfolgenden Urkunden bei, welche die Hypothekar-Sicherheit im Betrage von .... Gulden .... Kreuzer nachweisen. (Sind die bezeichneten Documcnte anzugeben), oder lege ich die Casse - Quittung über das erlegte Vadium bei. ..... am .... 1853. (Unterschrift nach Maßgabe des §, 7.) (Von Außen.) Nebst dcr Adresse der Behörde, an welche daö Offert eingesendet wird, und Bezeichnung des Be trageö im beiliegenden Gelde, oder der Obligation, oder des Betrages, der zur Sicherstellung gewidmeten Urkunden: Offert für die Pachtung dcr Maulh; hier folgt der Name der Station. Allgemeine P acht b cd i n q un ge n Die Bedingungen, unter welchen die Vervachtung Statt findet, sind folgende: Erstens. Dem Pächter wird das Recht eingeräumt, die für die gepachtete Etation, oder Stationen, geschlich bestimmten Mauthgebühren nach den bestehenden Tariffen und -Vorschrift"' cinztihlben. Der Tariff und eine Zusammenstellung der wichtigsten Maulhvorsä riften werden demselben bei der Uebergabe der Station verzeichnet gegen Empfangsbestätigung eingehändiget werden. Zweitens. Bei den sogenannten Wehrmaulhen oderF,lial-Stationcn traten die nämlichen Weg-mauthgebühren »vie bei del> Hauptstationcn ein. Es unterliegen aber diesen Gebühren bei den W.hrmauthstationen nur jene Parteien, welche die Hauptstation umfahren, oder mit Vich umtr.iden, 5a6 ist solche Parteien, welche vor dcm Hauptsckranken von der mauthpflichtigen Straße ablenken und dieselbe hinter diese» Säranken wieder benutzen. D'? Brückenmouthgebühren aber sind bei de» Wehrmauthst.ttion.n nur in so weit cinzüheben, als dlc mauthpfllchligen Brücken wirklich benutzt werden. Drittens. Dem Pachter werden die bei de» Stallone» befindlichen Schrankenbaume und Zugehör, in so weit sie ein Eigenthum des Aera-r>U'"s si»d, U"d ur.ter der Bedingung unentgeltlich überlassen, daß er die etwa nothwendl-ften Reparaturen an denselben autz Eigenem de-streite, und sie in demselben Zustande, als si> ihm ü>era»'ben worden sind, bei Beendigung sei-ner Pachtzeit dem Aerarium zurückstelle. Wo keine Schranken bestehen, oder die alten ganz unbrauchbar geworden sind, hat der Pächter fü> die Herstellung eines neuen Schrankcns zu sorgen, der in diesem Falle dergestalt scln Eigen-lhum verbleibt, daß er nach Ende der Pachtzeil ^ sich mit seinem allfälligen Nachfolger abfinden, oder den Schranken wegnehmen lassen kann. Viertens. Der Pächter ist weder berechtiget, die ihm verpachtete Station in eine andere Ortschaft zu verlegen, noch dieselbe von der Straße, an der sie dermal steht, zu entfernen, noch überhaupt den Schranken eigenmächtig zu versetzen. Es steht jedoch demselben frei, eine andere Aufstellung des Schrankens bei der Gefällsbe-Horde anzusuchen, welche sich das Recht vorbehält, dazu ihre Einwilligung,m Einvcrständ nisse mit der politischen Behörde zu ertheilen, wenn keine Anstandc dagegen obwalten. Fünftens. Der Pächter lst verbunden, die Parteien anstandig zu behandeln, und bei tzaa und Nacht ohne Aufenthalt zu lxpcdiren. Es l,egt ihm ob, den Reisenden, Fuhrleuten und Viehtreibern, die seinen Sckranken betreten, die Gebühren außer dem Amte auf der Straße a'zunehmen, und die auf den entrichteten Betrag laulendc BoUcte auf Verlangen einzuha,^ dlV,en, wie n'cht minder zur Nachtszcit den Platz am Schranken ergiebig zu beleuchten. Er ist verbunden, ei^e von dcr Gefallsbehörde bestätigte und leserliche Gebühre»tabclle, an dem sichtbarsten und zugänglichsten Platze außerhalb des Einhebungslocales anzuhaften, und während der ganzen Pachtzeit angeheftet zu lassen. Im Falle der Nichtbefolgung dieser Vorschriften verfällt der Pächter >» eine Strafe von » bis 10 si., welche die Bezirksoerwaltung von Fall zu FaU nach den Umständen b^ messen wird. Sechstens. Die Beischaffung der Wegmauth-Valorbolleten bleibt dem Pachter überlassen, co wird zcdoch demselben ein Formular vorgezeich-net werden, nach welchem die Bollctcn gedrucki erscheinen müssen, und die Verausgabung einer anders geformten, oder geschriebenen Bollete, wird der verweigerten Erfolgung einer Bollete gleich geachtet. Auch darf keine in der Jahreszahl, Datum oder in dem Ansätze des G.büh renbetragcs corrigirte oder radirte Bollete der Partei gegeben werden. Siebentens. Wird von einem Pachter die Mauth in einem Fille abgenommen, in welchem sie nicht gebührt, ober wird von einer Partei cin höherer Betrag emgehoben, als gc schlich bestimmt ist, so uerwi'.kl der Pachte» e'ne Strafe in d»m zwanzigfachen Betrage deü zur Ungebühr bezogenen Mauthgeldes, unabhängig von jenen Strafen, die ihn im Grunde der Strafgesetze noch treffen könnte». Achtens. Verweigert eine Partei bei Passirung des Schrankens oder der Brücke die Entrichtlma der Gebühren, oder wollte sie den schranken gewaltsam überschreiten, so ist der Pachter berechtiget, den Beistand dcr Obrigkeit geziemend anzurufen, und dieselbe verpflichtet, diesen Beistand zu leisttn. Bei Separatcilfahrten, so wie bei Extiapost fahrten mit dem Etundenpasse ist die G.blil)! erst beim Zurückreiten des Postillons von dem selben g.gen Einhändigung der Bollete ein zufordern. — Neuntens. Das Verfahren über die Verküi» zungen der Maulh^ebühr wird von den nach dem Gesetze hierzu berufenen Behörden gepflo>^n. Der Pachter ist jedoch berechtiget, von Denjem grn, die cr in einer solche» Gefällöü'b.'ilretlmg dcNitt. daö B>eden- und cinhaldfache dcr(Aedüh> als Sichel'steUung der Strafe in Barem einzu-heben, worüber er eine schriftliche Bestätigung zu ertheilen hat. Auf das Verlangen des Pächters oder des Beschuldigten wird bei dem nächsten Zoll-, Vcr-zehrungsteuer« oder Conti ollsamtc, oder dem nächsten für die Untersuchungen über Gesälls-Übertretungen bestellten Beamten, oder, wen» sich eine Obrigkeit näher befindet, bei derselben die Thatbeschreidung aufgenommen, und über dieselbe weiter nach dcm Gesetze vorgegangen. Die wegen den gedachten Gefällsvelkü'rzungen einflößenden Strafgelder fallen, nach A»zu^ der Kosten des Verfahrens, soweit diese Koste,, nicht von dem Beschuldigten oder Verurtheilten vergütet werden, dem Pachter zu. Zehntens. Die Entscheidung der, sich auf die Einhcbung und Handhabung der Mauth be ziehenden Streitigkeiten zwischen dcm Pächt'l und den Parteien st.ht den Camcralbehörden zu. Der Pächter ist daher verbunden, den Gefalls» beholden über alle Mauthangelegenheiten, je nachdem sie es fordern, schriftlich oder mündlich Rede amd Antwort zu geben. Diese Behörden sind berechtigt, ihn hi^u im Falle d>r Weigerung od.r Unterlassung durch Slrafdoten, oder auf andere gesetzliche Art zu verhalten. Gegen diese Entscheidung der Cameral^Bezirks-verwaltung kann binnen vier Wochen der Recurs an die k. k. Finanz-Landeödircction und gegen Entscheidung der letzten gleichfalls binnen vier Wochen an das k. k. Finanz'Ministerium ergriffen werden. Eilftens. Der Pächter ist verpflichtet, auf die Befolgung der mit Verordnung des k. k. steierm, Gubcrniums vom l? Juni und des illyr. vom 2c nächste politische Obrigkeit oder an das , machen, je nachdem ein oder das andere Anu ' ----------- >-« ^ auf dem Wege, in dessen Richtung das Fuhr» werk zieht, der Mauthstation näher liegt. Wird die Anzeige richtig befunden, so gebührt ihm l das Drittel des eingchobencn Etrafbetraqls. ! Der Pachter hat ferner auch darüber zu wachen, daß die Circular-Verordnul«) des k. k. steierm. Gubcrniums vom 5). Juni und jene des k. k. illyr. Oubcrniums vom !2. Juni 184«, Z. U2K» und I4W0, betreffend die Festsetzung j der Breite und d.s G.Wichtes der Ladungen der ' i!astwagen, die Bespannung derselben, die Breite der Reise der Rader, und das Einlegen der Neißketten befolgt werde, und jede Außerachtlassung dieser Verordnung ist von dcm Pächter gleichfalls, entweder der nächsten politisch. Obrigkeit oder dem nächsten G.fällsamte anzuzeigen. Zwölftens. Dem Pää ter steht das Recht, die Parteien zur Vorzeigung dcr Mauthbollete von der zurückgelegten letzten Station zu verhalten, nicht zu. Drei zehntens. Der Pachter verbindet sich zur Leistung einer Caution, welche, wenn der Pächter den Pachtschllling monatlich vorhinein zu zahlen übernimmt, im sechsten Theile des einjährigen Betrages desselben zu bestehen hat, wenn dcr Pächter es aber vorzieht, denselben erst nach Ablauf lims jede» Monates zu berichtigen, in dem vierten Tl>'le des jährlichen Pachtschil- ,^ lings zu ei legen kommt, und die spätestens bis 2l). October lXZtt bei der betreffenden (5ame-ral-Vech'kSverw.lltung geleistet werden muß. Diese Caution kann in Barem, oder mittelst ' Hypothekar-Sicherst.llllna,, oder auch in k. k. Staatscreditspapieren, welche nach den dicsifalls bestehenden Vorschlistcn berliner und a,ige> nommeil werd.n, l)cstehe>, und erlegt werden. Zur Erleichterunq jener Verstelgerunqslusti' gen, welche bere'ts Pächter einer Aeralial-Maulh sino,wird gestattet, daß in Betreff derjenigen Per- ^ sonen, welche in dem Bereiche jener leitenden ! Bezirksbehörde, in deren Gebiete die Mauth« Versteigerung, an welcher sie Theil nehmeu < wollen, stattfindet, ci»e Mauth oder mehrere i Mäilthe bereits gepachtet, und ihre dießfällige Eanliou durch Erlag baren Geldes, oder in Staatspapieren gelastet haben, statt einer neuen vorläufigen Caution lediglich eine Erklärung genügend ist, daß sie ihre für die gegenwärtige Pact tung bestallte Lalltion vorläufig als Fortsetzung für ihrekünftiqe Verpflichtung ausdehnen. Es muß jedoch in diesem Falle der betreffende Pachter und beziehungsweise Pachtlustige, durch eine an dem Tas>e dcr Pachtvasteigelung ausgefertigte Bestätigung der compctendcn Be-znksoerwaltung nachweisen, daß er mit keinem Pachtzinsrückstande von dcr von ihm bereits ge» pachteten Mauth arishafte, u»d daß auf die von ihm als Caution dies.r Maulhstation gewidmeten, amtlich aufbelvahrteil Geldbeträge und öffentlichen Obligationen von keiner anderen Person cin Verbot oder Pfandrecht erwirkt sei, und überdies; muß derselbe sogleich die von dem Eigenthümer der Cautioii ausgestellte Urkunde über hie Widmung des baren Geldes oder dcr öffentlichen Obligationen, mit w.lcken die Caution für seine gegenwärtige Mauthpachtung geleistet wurde, sür die Pachtung der Mauth, welche er eingehen will, und welche bestimmt zu bezeichnen ist, der Versteigcrungs-Commisslon überreichen, und dieser Commission auch die ihr ausgefolgten, für die gegenwärtige Pachtung vinculirten Obligationen sammt dem beglichen Erlagscheine oder der Omtung über d!e früher erlegte bare Caution, und die Empfangsbestätigung der Staatsschulden - TilgU'iasfonds ' Hauptlast?, wenn die bare Caution b tungen jede Mauthstation a» gesehen und behandelt, welche in dcr V.rsteig.lungs-Kundmachung als ci»e sclbstständig'' Station, und mit eineni selbstständigen 'Ausrufspreise aufgeführt wird. Behufs der Anomilllllng der auf das entzogene selbständige Maulhobject von dem Eoncretal-PacltschiUlnge entfallenden Pachtschilliogsquote wird gleich bei Ausfertigung des Vertrages der fur da5 gepachtete Eoncr.lal - Object gebotene PachlschiUing nach.dem V>rhaltn>sse d.r e,nzl nen Ausrufspreisc zu dem Gesammt - Ausrufs^ preise vertheilt. Hinsichtlich der Uebel fuhren wird ausdrücklich festgesetzt, daß das Zufriere», der Flüsse nicht als einen Entschädigungs-Anspruch des Pächters begründendes Elementarereign,ß abgesehen wird, und daß daher auch der Pachter aus An-las; dieses Ereignisses keine Entschad gung anzu-sprechen berechtiget ist. Alle von dem Willen des Pächters abhangenden, daher durch sein Verschulden hervorgerufenen, die Benützung des Pachtobject, s beheben-, den oder beschränkenden Umstände, so wie alle Zufälle und Ereignisse, die bloß auf eine Verminderung dcs Pachtobjectes im größeren oder geringe.-ren Maße einwirken, durch welche aber die Benützung eines selbstständigen Mauthobjectes nicht gänzlich unmöglich gemacht wird, treffen gleichfalls denPachter, der folglich den herbeigeführten Abfall am Ertrage des gepachteten Objectes ohne einen Anspruch auf Entschädigung zu traget, hat. Die Eotschadlgllngog^llche weg.n entgaüge-ner Benützung d.r Pachtot'jecte müssen wahrend der peremtorischln Frist von drei Monaten, vom Tage der Behebung des Hindermss.s an, beider Bezuksbehölde, in deren Bezirk die Mauthsta-tion gelegen ist, überreicht werden, widrigens auf solche Gesuche keine Rücksicht genommen werden wird. Sieb zehntens. Für den Fall, wenn dcrPächter die vertragsmäßigen Bedingungen nickt genau erfüllen sollte, stcht es den mit der Sorge ^r die Erfüllung des Vertrages beauftragten Behörden frei, alle jene Maßregeln zu ergreifen, d'e zur unaufgchaltencn Erfüllung des Vertrages führen, wog.gen aber auch dem Pächter der Rechtsweg ^, ,„e Ansprüche, die er aus dem Vertrage «,ach,„ z„ ^,^ ^^ ^ stehen soll. ^ V " Hiernach wird jedesmal, und,insbesondere in dem Falle wenn d.r Pächter die bedungene Cautwn nlckt zur stchorigen Z.it vollständig lei-stet, oder den Pachlsch.lling >„ ^r ^hörigen Zeit nicht, oder nicht vollständig abführt, es d.r Gefällsbehö'lde zustehen, sogleich im administrativen Wege, ohne sei»e Vernehmung S.que. stcr auf die gepachtete station, welche die Station auf seine Rechnung und G.fahr zu verwalten haben wird, einzusetzen, oder das gc« pachtete Object auf seine Gefahr und Kosten neuerdings feilzubieten, und die line oder die andere Maßregel, uder beide zugleich zu ergreifen, odcr endlich auch den Päckter zugleich im andern Wege zur Erfüllung dcs Vertrages zu verhalten. In jedem diiser Falle bleibt der Pächter i» der Haftung für jeden Betrag, der an dem be--dungenen Pachtschlllinge nicht eingebracht wer? den würde, und der G.fä'llsbehölde es stcht zu, ^ — den angehenden nebst den schuldig gebliebenen, Betrag aus seiner (äaution, nöth'genfaUs auch! von seinem üblig.n Vermögen einiubringen. Wenn bei der in c>ne>n solchen Falle vorgenommenen Wleoerocrsteigerung ein höherer Pachtfchillmg erlangt wilden sollte, oder wenn bei der auf Gefahr und Kosten des Pächters vorgenommenen S.qu.slration d»s Mauthge» fäUes ein den Pacht>ch>ll>ng übersteigendes rei-nes MHUlhetträgnlß sich clgäbe, so soll las Gefälloärar berechtig.t sein', diese Volth<>le für sich zu behalten. Acht zehntens. Dem Pächter, wie d.r Finanz Land.sdlre> tion steht, sofern während des Lau-fes d.r Pachtzeit eine Aenderung in den B.stim wungen des Gesetzes, die auf den Ertrag einen Emfiuß ausübt, Statt finden sollte, e,ne vorläufige dreimonatliche Aufkündigung vor dem Ablause des Verwaltungojahres f>c>. Neu „zehntens. Das unterfcttigte ilicitlttions-protocol! vertritt die E telle der förmliche» 6cn-tractömkunde, und verbindet dl tigkeit d.s Vertrages von der Annahme dec, Anbotes von Seite der zur Bestallung solche» Pachtverträge b.r.chtlgten Behörden c.bhan^t, und d^her erst mit der an den Bel'lbnter »lfolg ten Bekanntgebung d.r höheren Ral,ficalio.. eintritt. Kann dos nc tat>onsprotccrll w>ge>. Abwesenhe.t des miltelst e>nes schriftlichen Os-fertes als Bestbict.r verbliebenen ^! citniten von deinselben ni.1t gefertigt welden, und erfolgt zu demselben die oberwähnte vorbehaltenc Ra t ficaüon, so wird auf dcr Grundlage de5 Offertes und der kundgemachten P^tbedin gungen ein förmlicher Eontracl in zwei gleichlautenden Parien errichtet w.rven. Sollte dcr Off.renl sich weigern, den form lichen lZoi.tract zu unterfertigen, so haben die m,t §. 17 festgesetzten Rechte d.ü («efällöararo einzutreten. Die Entscheidung, ob der mündliche oder schriftliche Anblt von der compcten-t.n V'Horde ratifiiirt werde, wird längstens bis zum Anfangslage d.r Pachtzelt Statt finden und dem Pachter bekannt gegeben werden, bis wohin der Bestbieter von seinem Offerte nicht zurücktreten kann. Nenn mehrere Personen zusammen B>st« bieter siud, so haften sie zur ungetheitten Hand für die Erfüllung der übernommenen lZontracts-Verbindlichkeiten. Das Rechtsmttt.l wegen W.ll.hung über die Hälfte kann nicht aeltend gemacht werde». Zwanzigstcns. Der Pächter ist verpflichtet, die für ein PachtcontlactS-Exemplar entfallende Scampelgebühr sogleich bei der Bekanntmachung der erfolgten Bestätigung zu entrichten. Cin und zwanzigste nö. Der Pächter hat nebst den allgemein kundgemaä ten Vorschriften und Tariffcn auch dic ihm bei der Ltation vorgehalt, ncn und unter die P^cl'tungs'Bedingun-gen aufgenommenen Bestimmungen genau zu beachten, und sich d^her mit Rückblick auf deu >hm eingehändigten Amtsui'terriclt gegenwärtig zu halteu, daß auch das in die Schwemme und zur Tränke getriebene Vieh am Local-schranken, das zur Weide auf die Alpen gehende Vieh aber bei allen Mauthstationen die Befreiung von der Entrichtung der Gebühr gc-nießt, daß die Fuhren mit Feuerspritzen oder anderen Feuerlöschreqiiisiten, wenn sie bei einer Fcuersbrllnst verwendet weiden, mauthfrei zu b.handeln, und die Fuhren zu Uftrschutz- und Rcgulirungs-Baulichkeiten, den Fuhren zu Straßen bauten gleich zu stellen sind. — Auch sind die ausländischen leer zurückfahrenden Post? pfcrde mauthfrei zu behandeln. Eben so sind die k k. Oder-Commissare und Lommissäre der Finanzwache, dann die berittene Mannschaft der Finanzwache mauth-frel, und es kommt die den Holzfuhren zugestandene Begünstigung a„ch den zum Gewerbebetriebe nothwendigen Fuhren mit Holzkohlen zu Statten. Hmsichtlich der Begünstigung der Bewohner jener Orte, in welchen alle an Chausseen gelegenen Eingänge mit Mauthschranken umschlossen sind, wird sich auf das m dem Unterrichte citirte hohe Hofkammcr-Decrct vom 5. Juli l8:tl, Z.U)l »84?4. bezogen; übrigens wird bemerkt, daß die mit allerhöchster Entschließung vom 12. October )tt25 aus^elproch.ene Befreiung dcr Equipagen der Herr.n Er,he>. zo^e Brüder, nunmlhr t»e Equ'P^en d.r >>r-ren Erzherzoge Oheime Sr. k. k. M>j.sUt k.i-sill'che Hoh.iten b.trifft, — und d>,ß z>! ,^'l.^e der spät.reli allerhöchsten Entickl^si»! g v.m 2!>. März «8l5», int,M!rt mit t> hem H.'fkam m.r-D.cret vom 2^. Apr»! 1^45, Z l!Nl»9, nunmehr alle durcl l^uchtigsten Mitglieder d.S allerhöch^cn Kaiserhauses sammt Ihrem un-M'ttelbaren Gefolge bei sämmtlichen Aerarial-Weg-, Brücken und Ueberfuhr»Mauthstationen mauihfrei ^u behandeln sind. Der mauthsreien BiHandlung sind ferner zu unterziehen: ;,) Die unentgeltlichen unterthanigen Fuhren nnt Schulbrennholz gegen Vorzeigung bei>rks-h.rlschaftlicher (5^l,ficate. 1^) Fuhren, welche nach vollzogener Amtsver-richtuilg des Seelsorgers leer zurück^hren, welche Begünstigung aber jenen Fuhren, die angeblich Seelsorger zu ihren geistlichen Func-tionen abholen, nicht zukömmt. <) Die zum Baue und Erhaltung der Aerarial« straßen bestimmten Fuhren g.g.n Vorzeigung der Eerlisicate der betreff, nden St^ß.>„: (Kommissäre. l^5,l, Nr. l5!W2, künftighin und zw.ir vom Verwaltungsjahre Idj5,4 angefangen, die ein-spanoigen Postl)otenfahrten bei Beobachtung der von der bestandenen allgemeinen Hof-k^mmcr unterm 4. März I«4. Juni 1840, Zahl WA«, den Krciöamtern in Folge hohen Hofkammcr-Decreles vom 8. Mai »840, Zahl »0l«I, bekannt gemachte Bestimmung an der Stelle des §'. <4 litl. ,-der Vorschrift vom «7. Mai 1821, rücksicht-lich dcr mauthfrcien Behandlung der rohen Mat.rial' und Br.nnstoffefuhren zum Behufe der Bearbeitung für moittanistisch.-ccnzessionlrte Werke im Orte, wo der Mauthschranken sich b.findet, gegen ausdrückliche Bezeichnung jener Werke, die bei den verpachteten Schranken die Mauchfreiheit zu genießen haben, in Wirksamkeit bleibt; dagegen wild die den Fuhren mit Erzeugnissen aus den k. k. Aerarial-Berg-wcrken nach den Mauthdirect'ven vom Jahre 182l zustehende Mauchfreiheit zufolge hohen Finanz: Ministerial-Erlasses vom 13. April 1850, mit l. November 1850 aufgehub.n; wornach diese Fahrten ganz gleich mit den Fuhren solcker Erzeugnisse aus Privat - Berg' welken behand.lt werden. Drei und zwanzigstcns. An wie viel Mauthschranken die betreffende Mauth e,l>qel)0ben werden kann, an welchen Orten d.r d'eßfal' lige Mauthschranken aufgestellt 'st, ><"d e'.d-lich welct',c Weh» schranken allenfalls zu d" v.r^ pachteten Mautl) gehören, und an welche O.ten sick dieselben ausg.st.llt b.fln^el, w^ in den Versteigerung-Pr.'tocoUen u^^^ Mauthpachtverlragen genau angeg". 4N6 Ausweis über die für die Verwaltungsjahre 1854, ittZZ und t856 neu zu verpachtenden Linien-, Weg- und Brü-ckenmäuthe in den Kronländern Steiermark, Krain und Karnten. !^V) Benennung Kategorie ^3 Ort Tag Auörufs- B ehö'rde, Bis zu ^ - ^ Brücken -° c' - N ^: ^_^_______________________________ ^_________________________preis fur ein , . ,, .. ,. ^ « -—^------------------------------------------------------^ ^ ' bei welcher dle welchem ZV der ^ Classe d e r Jahr Offerte V^ M a u t h - S t a t i o n e n. ^ Versteigerung -----------^— einzureichen sind. Tage z ^ _________^__^^ "_____________________^ fl. ! kr _________ ____> ' ' S t e i e r m a r k. G ratz er Linien - W egma u the: Karlau . . . Linien«Wegmauth ! »» Lazareth . . . „ „ 1 — >^ .a» ^ Stei.,feld ...„„,- ^ 3 ^ Eggelib.rq . . „ „ ! — W " ^ ^ Papier-Mühle .„„»-»- ^ - ! ? Harmüdorf . . „ „ l — - 8 ^ n St, Ptter. ..„„'- Z Z Z Z St.Leo.härd. . „ „ ' - ^ I / ^""" - ^ A Geidorf . . . „ „ I ^ ^3 " ä3 Z Steinbruch ..„.,!- i-, «^ ^ Helrgotlwi.s . - ,, „ » — N ? ^ ^ Schönau . . . „ „ l — ^ ^ ^ Mor.'N.',idorf nächst > ^ 2 .^ 2' "" Hallcrfcldschr^!ikc„ ? '- " ^ ' L D 3^scnb - <3 Stadtische. . . Psi^sterma^th — — 14(lM> — W i e n e r S t r a ß e: «- ., W» ,h" ,, A„c.ust _„, l ^^"',',,^' ° l 2» 2"» ^ ^ Verwaltung ß Glatz > u n g a r i s ch e S t r a si e. Sttueramr N. August 2. August Furstenfcld . . Weg. u, BrucrVnmauth 2 II. Fü i stenfcld l8'»3 295>waltung l^5>3 l853 T r i e st e r S t r a ß e: öaudscha-Brucke . Wtg-u. Brückenmauth' » lll. / (ilratzer 2. Al.qust 4300 — ^ Caineral^Bez.' Z9 Juli > Cam.'ral-Vcz.t 1853 V. M. > Verwaltung ,'^ Spielfeld . . . Brück.'nmauch — III. ^ Verwaltung 2- August ^5UU - ^ Gratz > ^^^ 1853 N.M. P C'mcral'Bez.- , «« c. ., , 3«n! —«. Camcr^Bez.^) 2s, I„lj ! Z^ ^.^ l Mahrrnbcrg . . " ," j^ "- 15 M.rdurg ^ "'" l ^ 'l^ Marburg l^> W i e n e r S r r a ß e: Spital am Semering W^wauth 2 — ^ Stcueramt 1s. Juli 53W — . ^ ^^ ^^^ Mürzzuschlag . . Wcg-u. Brückenmauth 3 l. > Mürzzu- i '853 l05W - ^ ^^.^Bez.- l lv53 «^ Ki.dl^crg ... „ „ 3 II. > schlag ^Vormittags 2MM - ^ Verwaltung ^ ^ Brück Wiennchor Wegmauth 3 — / Camcral-Bez.- ^ 19. Iull W0 - l . ^^^ l ^^ Juli -l do. Gratzertl)or Weg« u Brückenmauth 3 lll. > Verwaltung > l^53 l8»2 » H l zgzg oo. öeobnerthor „ „ 3 11. ^ Brück H Vormittags 4U20 — ) ^ ' ^ ItalienerStraße: Leoden imMuhlthale W.qmoulh 2 - l l5ameral-Bez,- > N>. Iul, ^"" " , ^""""l-V, Z.ltenschlan Weg-u. Blü'ck.xmautl 2 ll. i Velw^ltung ! »85,3 23 ^> t a t l o n e n ^ Versteigerung.___________einzureichen sind, Tage ......_____ ^.......______^ ^ ^, ^^^^_____________ I f!. jkr._____ ^ Idenb^?'" ' ' ^"' " Vlück.nmauth 3 „, l,. ll. ! 48M. . Camcral. Bez - l A^dor ' ' " " II,. Et.ue.amt j 2l Juli ,300 - U^markl '. ' ' Wegmauth 3 ' c,, . / '"" ü'" " ' Verwaltung '« 2'" ^2-!- " ^ -^ - !'"^^"^—tags ^!!i, .„. l.. O b d ,, ch e r Straße: Obdach mit Vppen.- ^ ^ >...«. >' stein ntl , Stn,»samt zu ^ 2«. I"!' ? Cameral-B.z- ! ^zegmaull) .^ _ Iudenburg , l^,:i ,«00 - Verwaltung ,». Il.li ^ Nachmittags ^ Brück . l85:i S a l z l^ ll r g e r Straße: Auss.e im Markte Weg. u. Blückenmauth 2 l . ! - Mi.fk.> «» -^- . .. <5tll:eramt ^^> ^"" > 'vn^ ' .N^- - - !' ' ^ " N'..^ .^!:_ „ks^erwal^ '"-'"' Gnshm., . ' ' N^,^ ^ ".^'.. Roll.,,. ,, ^ "'" - , ^ ^ '^ D'mcrsdorf . . We«mautl, ^ "'""" («. ^'"" E n n s t h a l e r S t r a ß e. A Aich bri (Yröl'mmg Weg. u, Nrücke.n^u.l!) » , ,,, .... ^, .,^ ,„ ' s^..ant ^'''^' "»- ",(5a'..eral-Nej.-'/»9. I..l> M'ndl.»g . . . ... M^mi.a ^ '"^ V0 ^ Gruck ^,^:z T h a l, e r n Straße: ^«^,.od. W.g^u'«.,^m.».,) !, ^i, ^^- -'.^ ^!!i ^.^r >«.3-l Furch ..-d. Thalheim ^ . I I. d.->. l.'„r q Nachmitt^gö Brück '^''^ " " ' ' ! »00 — ' / l , ^ t r a ß e ü b e r d e n P ü h r n : Spital am Bühren Weamautl» -t -> " ""^" .j __ ^tcl>.'lamt 23. Juli , ,7»« >.", Lamc^lB.z.- ,<> I^i ^'»zen l^53 ! A», w^ltung ,^5,:t ! Nachmittags l Uruck ^ K r a i «. W i c « l r S t r li ß c! ^.lai'ach . . Weamautl) -t "^a.bach ,«5.3 '«'" °" ,.! ^.ma7, _' I z—: z-^„ ..^^ ,^„ ,,^,„1 -^ W u r z n e r oder V i l l a ch e r S t r a si e: ^ ^v'/ü A..' ' W^u,Brück...m.ulI' 3! ,„ , ^ ""ab., ?lßl,„g . Wegmamh ^ )3t.'l.eramt k 2,. I»li "^ " ^ ,,- "k l ^ ^'ld ' '.. Bmckenmauth _ l 7,l ) Kronau ^ ,853 ''" ^ ^ ^^^'" -^ ^. ^ ^ "'. 5«^ - (Hamelal-Be».- l '"''^ Sasmh an . Bttm'ramt 23 I^l' ... ^ ,, " ^,,, ' ^'"'"" 2 " Radmam.üdorf 185^ 3M - Vmvaltung '"^'"' F.str,hhsiPi.ken. «»^ . Steueramt ltt. I..l> " ,^< ! ^ K a p p l e r S t r a ß e: Od.lranker . . !Kla>,,i!>l" .0« ^.mt ,^.li 2.02 ^ ,^ra..Bez. .. I..l. "au") l Kr.l.burg ,8^>3 Verwaltung »8',3 > < ' ! ^'aid ach ! K l a g e n f u r t e r S t r a ß e: ! Nrumattll . . W.qmauth -z j! , ^ St.ueramt 22.Iulil^53 ,.«28 - «».Juli ! Klai,U'l.ra . . ^Brücke.,. u.Wegmautl) 2 ,,, N^.markll lsamcral- Bez. ',853 ,!> « Zw.schcnwass.ln. ^, ., 2 ,,, , Sleueramt ,8.Juli,85,3 5,00- Vi.waltm.g l^. I.li ,l ! ' Krainburg w.Juli l^53 4,00— Vaibach ,8.',3 V H ! ^ 15. do. do.H » (3. A.m.blat Nr. ,5ö vom ,2. Juli 1853.) ^ ^ l » 4W .^ ^ , Jahr Offelte DN Mauth-Stationen, I' Versteigerung.----------------einzureichen sind. Tage V______________________________________________^ I ______________^_________fl. jkl.>___________________________ Wippachcr Straße: Zoll bei Haidenschaft Wcgmauch l — Steucramt 2«. Juli 2lttU — Camera!-Bez.- Wippach 1853 Verwaltung 22. Juli La, bach »853 Fiumaner Straße: Feistrih bei Dorneg Weg, u. Brückenmauth 2 l Steueramt » 28. Juli 772 — ) Cameral^Bez.- ) 23. Juli Feistriz bei ! 1853 ) Verwaltung ) ^. Sagurie . . . Wegmauth 2 — Dornegg !Ü3 — ) Laidach ) 1853 Agram erStraße: Iesenitz . . . Wegmauth 1 " ^ Vmvaltungö- . ^ ->»>« -^ ^ Munkendorf. . Weg u, Blückenmauth 2 Ul. ^anit dcr Domal- ^' '.""'' "^ — )Cam"allBez,- -" öandstraß . .. . Wegmauth 3 — 5 ne Landstraß > "'' ^'" .. V V.lw^ltu.ig 29. Juli Weixcldurg .. „ .. 2 — / Cam.-Bez.- . -^ c^ ,.^ ,'.,,,.-> Neustadt! ,853 - St. Marein . . ., „ 2 - , Verwaltung ^ "^'l' ^« ^ ^ Neust adtl ) « R a t s ch a ch e r S t r a ß e: ^., Gurkfeld . . . Weqmauth 2 ^ Stadtkanzlei ^ 2. .'lu.zust ««<» — , Cam.ral-B.z.- 3tt. Juli Radna beiRukensteln Weg-u. Blücker.mautl) I ll. zu ? l^53 l^l - ' Velwaltunc, l853 Laag bei Sot.tzka. „ ., ! l. Gulkfeld > «. ^ Möttlmg ^ ..5. ^ '^3 _______ K a r u t e n. Ka p p l er oder See walder Straße: Kappel ... Weg< u. Brückenmaulh 1,,^,. ,57,30 6am. Bez. l i ,^.li Vellach ...» « I».I.,.,.s! ""ppel j '^ «<>» - Kl a ge.. fu rt >< '"'" ^ n t e r d r a u b u r g e r Straße: Klausen . . . Brückenmauth - 1. l. . Ortsl'chörde ^ .^, ^. ^" '" ,<;. I,li Unterdrauburg . Wegmauth ^ . "". ? i" Unter« ? ^.^ .,.>7 ^ ^„„ yez l85,:z Wunderstetten . Weg. u. Brückenmauth 3 I. I. ^ dlaudurg 1 !N^ 3U Venv^lt. " Völkermarkt. . Wegmauth 3 — Steueramt ;u > 23. Juli llO» l "genfurt .^«. Juli Glissen ... Weg u. Brückenmauth 3 Z. 1. Bölkermarkt ! l853 ?ttl »5 ' l853 L a v a n t e r und St. Pauier Straße: ^ Et. Paul . ^ . ! Wegmauth 2 — ^ Etcucramt ! > '^"'" " Cam Bei WolMrg .. Weg-u. Brückenmauth 2 I. "e cramt ^ , ^.^ 22^li ^ St. Geltraud . „ » ^ l. l WolMrg c '^ "^ " Klaqcnfurt '"" St Lconhard . . Wegmauth 2 — ) ' ^ ^ 7»U — ' ^ LeoblerStraße: " Leobel . . . . Wegmauth 2, - Klagmfmter .^ ^i """ ^ ! ^rH' ^ '"- ^li ^ Knschentheuer. . » «^ — Vn"valtung '"'" l3Ntt - ^Klagenfurt ! ^'^ S t. V e i t e r S t r a ß e : Friesach . . . Weg. u. Brückenmauth 3 l. lj Etcueramt ^ 28 Juli !^' ^ l ^'" ^' 1^26 Juli Mölbling . . . Brückenmauth - I, I. > 3« ,55g "»1,t — Venvalt. ? ,'^^ " St. Veit . . . Weg-u. Brückcnmauth 3 I. I. l. H st. Vcit ) ^73« — »Kl agenfu rt >^ «-3 Klagenfurter Linien - Wegmäuthe. St. Veiter Thor . ! Linien, Weg, und '^ I Brückenmauth — l. 29NN Villacher Thor . Linien - Wcgmauth l — Ul5 " ,, _, ^ , Viktringer Thor und . lsam. Bez. ... ^ .z ^"' ^ 23. Iul. Glanfurter Brücke Linien-, Weg« und - Verwalt. "^ ^.""^ Brückenmauth , I. Klagenfurt '^ »"" ' Klagen fürt ,853 Völkermalkter Thor und die Wölzeneger Glanbrücke . . » ' I- 2iUU — ---------------------, preis für ein . . ., ^. 2 3 . " s,, i- ^ 'del welcher die welchem DZ M> ..'" ^ Classe der I^, ^^ ^, -"l a u t h - S t a t l 0 n e n. ^ Versteigerung------------------einzureichen sind. Tage __________________.,____________^_______ ,^^_^._! lL ! kr ^. .. . ^ Cam. Be;. ' ^" Sachsenburg . . Weg-u. Brückenmaulh 2 II U ll , > ... ^ . l^. Verwalt Fp^. . . . Wegmauch 2 _!.' Steueramt 23. Iul. '">» ^ Klaaenfurt , 2<^uli ^ Patermon - . I^u.Bruck«.) 3 M. I. j «" Spital ^' ^ /^- ' ^ ' "' ^ LaibacherStraße: !, Klamcg . . . Wegmauth , __ k. k. Velw. Amt^ l8. Juli ,57 -,(5am. Bez. Ver. ,4 I.li ' ^ ' zu Arnoldstem ^ i»^ > Klagcnfurt l^,3 ^ ' Klagenfurter Straße: ^'"' ' ' ' ! ^"^) ,3 - k.k.HptZollmt. 22.Iuli '<^' ^ Eam.Bez,Ver.- ,9Iull ^ ^ ' I 5" Villach i^'i ^ Klagenfurt j i^:t ! Villachcr Linien - Wcgmäuthe. Villachcr Oberthor Wegmauch '^ _ , . c. ^ - ^ Fod^au.' . Brückc,m.uch - ,ll , k. r Haup^ ^^! I.l> "^ !^l C.m. Bcz. ,.«^ ^ "' ' ^'llach I> 3^> ., . Verwalt. »5». Juli ^ ". V^vattm'g^ ^^^. »:w2 ^ Klagenfurt ,853 , Axwlostcin ^'''^ ^ra^am /. ^7.'^^"desdirection f..r Steiermark, Kär.tten und Krain. ^. ««.,. « ^) Nr. '"!/,.,« Kundmachung. Bei dem hiclortigen Rechnungs-Depaltcnnnt für die direct?,, Steuern ist dic Stelle clinS Rl'ch nungs - Offizialcn mit dcm Gchallc vo» jährli^ chcn 7l»U fl. und einem Quartillzlnübcillage von jayllichen !?le>stm,g allc ^ k. Bezilköhaupllnanülchaft ln Feldbach, und zwa> ^c»c, welche bereits i» osselttlichen Diensten stehe» "n Weqe ihrer vorgesetzten Beholden, dle And.ll! aber ,m Wege jener politischen Behörden, ,n deren Amtsbereiche sie iy,cn Wohnsitz haben ein-zubmMn und darin zugleich anzugeben, i./wel^ chcr We'le sie >m Stande sind, der eingangs-erwähnten (Zalitionspsticht Genüge zu leisten, dann oo und !N welchem Grade sie mit einem Steuer-amtübeamten in Steiermark verwandt oder verschwägert sind. Gesuch,, welche nach Ablauf der anbelaumten Concursflist einlangen, werden eben so weniq beluck,lchtlget werden, als jene, welche nicht in der hier vorgeschriebenen Alt, und auf dem vor. gezeichneten Wege überreicht welden. Von der k. k. steirisch-iUylischen Finanz-Bandes. Direction. Gratz am 29. Juni lk53. ^ lZoncurs Kundmachung, ^m Bereiche der k. k. Fi„a„z - ^andesdirection sur ^tcielmalk, Kä.nten u..d Krain ist die Dien welcher ein Ge, ^d,.^ ^"^ Z'"du"dert fünfzig Gulden ver. g^nnnen, zu deren ^> ?/"duel!<.n Voriückung, um che Plüfung aur, dcr Ataalsrechilungowissenschaft over :!i.'»2 (Relchü-gesehblatt Nr. l v I. l^',3) mit dem Bel-fugen kund gemacht wird, daß diejenigen, welche durch den Besuch der Vorlesungen oder dui ch Selbststudium dazu vorbereitet sind, und die Prüfung abzulegen wünschen, ihre gehörig instruircen Gesuche (H. 45 und U des bezeichneten Gesetzes) innerhalb drei Wochen einzusenden haben Von der k, k. Plüfungs - Commission für Vcr-rechnungskunde. Gratz am 3. Juli lö.'j.'j. Z. 972. ^"('l^ Nr. til2^ Verlautbarung, Am 2 I.'hre, vom s. September l<^53 bishin lt^5« licilaticmsweise ve.pachtet welden, wozu Pachtlustlge mit dem Bemelivn eingeladen werden, daß die nähern ^icitacio.'v' Bedingnisse Hieramts eingesehen werden ko«un - K. k. Bezllkshauptll'annschafc Sl.ln am Juni 1853. 410 Z. 34« u (,) Nr. 759. K u n d m a ch u n g. Am 2<». d. Mts. Vormittag um !> Uhr wird Hieramts die Verhandlung zur Lieferung nachstehender Monturs- Materialien und Bestandtheile, also auch zur Erzeugung der Mon-tursstückc für die hiesige k. k. Militär-Polizeiwache im Offertwege vorgenommen werden. Die einzelnen Materialien und Bestandtheile bestehen wie folgt: in l>l"^84 Ellen dunkelgrünen genetzten ^ Ell. breiten Tuches ü 2 fl. 3 2 » 48 » „ 8 Ell. feinen, rosenrothcn '^ Ell. breiten genetzten Tuchs . ü 5 » 30 „ » 4l Ell. schwarzgefärbter Fltttcr- leinwand . . .... it 1« » » »22"/,,5 Ell. weißer, starker Futterleinwand.....ü Kl „ « ll»6Ell. ^ breiter feiner Leinwand für die Hemden. . . ü 22 » „ !2<» Ell. wcisier starker Lein-. wand für Gattien . . . . :». 18 » >, 3^ Ell. Eleifleinwand . . ü 14 » „ 82 Dutzend grosiec meffinge- ner Knöpfe......u . l8 » >, U'"/,2 Dutzend kleiner . . . u l2 >> » 30^,Dutz.grosieri schwarzer und > beinencr :» 6 » » ltt^,^ Duz. kleiner) Knöpfe » 4l Str'ickHalsbinden aus Casting u 4U „ » 5 Stück Unteroffiziers - 3>m'l «........!l 1 fl. >, 4l Paar ledernen Handschuhen ü 35 » Es wird bedungen; dast :») Die Offerte über jede Materialien-Lieferung mit einem Muster der zu liefernden Qualität, und mit dem ltt p(5t. Vadium nach der entfallenden veranschlagten Summe am Tage der Verhandlung der Commission versiegelt, und mit genauer Angabe bei jeder einzelnen Kategorie, und eigenhändiger Fertigung des Offc-rcnten zu übergeben sind. l») Daß mit Schlag N> Uhr die eingelang: ten Offerte eröffnet, und nur auf jene Rücksicht genommen werden wird, welche um dcn veranschlagten Kostenbetrag und unter demselben mit dem besten Muster belegt werden, welche Muster dann für die Lieferung maßgebend bleiben. <>) Daß nach Eröffnung der Offerte mit den Offerentcn allein die weitere Verhandlung bezüglich der Zuweisung der Lieferung gepflogen werden wird, welche dann binnen 4 Wochen erfolgen muß. Von der k. k. Polizei - Direction. Laibach am «. Juli 1853. Z. 337 li (1) N^17»2. K ll n d m a ch u n g. Die hohe k. k. Statchalterei hat mit dem Erlasse v. 24. Juni l. I., Z. 7073, die Herstellung einer neuen Ziegeleindachung auf das Euratenhaus in Podkrai, und die Durchführung eines Rauchfangeö mit noch einigen Reparaturen genehmiget. Laut des technischen Bauoperates belaufen sich die dießfälligen Kosten an: Maurer.Arbett auf ^ . . l!7 fl. 39 kr. >> Materiale . . . 394 „ 43 » ^ Handlagererarbeit 1tt2 » 22 >, Zimmermanns-Arbeit . . 2l - - 45 „ 2<» » Spenglerarbeit . - - . 55 » 37^ » Zusammen . . W8 si. ,3'/« kr. Zur Hintangabc dieser Arbeit wird eine Minuendo-Licitation bei der gefertigten Bez.-Hauptmannschaft am 29. l. Mts, Vormittags 9 Uhr abgehalten, wozu Unternehmungslustige mit dem Beisatze eingeladen werden, daß der bezügliche Plan, Vorausmaß und die Licita-lionsbedingnisse Hieramts eingesehen werden können K. k. Bez. - Hauptmannschaft Wippach am 4. Juli !853. Z. 335. u (,) N>. 874, :.3, Zahl 5524, w.idcn nachstehende zur Religionsfonds Domaine Sittich gehörigen Grund« stücke, als: 1. Acker pull ic^<>, I. ,:,id lll, Abtheilung; 2. der Prälaten-Garten; 3. der halbe Lonventgaitc,,; 4. die Wiese i^mL^ll,; 5. die Teichwicsc >»oll n^uoluin; ti. ,, ,, l'^l- 5s)^liiki; 7. „ „ lul^cl ^)i»«liikiun; 8 ,, „ l'l)>' li./j; 9. ,, „ l^^>' «>' <'(.>, ,^K«; 11. die untere dto. bci <'s?l-li<^i,; 12. die kleinere dto. b»i )l!tel,dorf; 13. die Wiese vMi l>:»v»i>. , 1. Abtheilung; '4. ,, ,/ „ ,, II. „ 15 „ „ ,, ,, ill X I bis XN Abtheilung; l«. „ „ „ „ IV. imd V. Al'th. 17. ., ,, ,/ „ XV. Adthellllng; 18. „ ,/ // ,, ^XVI, ,, !9. „ „ l"l'l ' I>"lj«' lll. „ 29. „ „ '"i'!i li^vl.ik l. „ ü^< ,, „ /^ „ »l /, 2/. ,, // ,/ „ III. ,, 23. das Gartenhaus; 24. die Getteidharpfe; 25>. oie Fischerei im B^che li,<,^ bei Stttich und liV'cci» bei Ic,vol; 2U die Fischers im Weireldelger Bache I'<>!<>!<, vo» !)!N!<'I< über VocllNol'»!^, s^^l'<,>lli>' vi»>^) ^l^'i»!^, lis zllr Gu>k; am 18. Juli 1853 Vor- ^Nachmittags il, der Amtüka»zlci des k. k VerivaltlMstsamtcs Sittich cu,f weitere sechs Jahre, nämlich vom 1. November 1853 dis-hm 1859, öffentlich vcrpachtet werde». Pachtlustige werden zu diesem Vcrstei^erllnstsr acte mit dem Beisahe cingeladel,, daß sie die Pachlbedigmssc lcdigüch in der Amtska„zl^ ein. scl)ttich aiu 2. Juli l^5»:t z^3327^(2) Nr. 327 «cl 2,83. i' lcitation s'Kun dm ^chung. Die löbl. k. k. Baudirection für Krain hat mit Verordnung vom 18. Imu l. I,, Z. 30-j», die Lieferung und Einbettmig vo>, 289 Haufen, i> 42^ (Zllbikfuß haltenden Hufschlagdeckstoffes, im Betrage von..... 325 fl. !5 kr, und die Bei- und A^fstelllung vl)n i4G stück föhrencn 'streif- bäumen am Trcppelweg nnt dem FiScalprcise von . . . 197 » 20 „ genehmigt, in Folge dessen hinüber die öffentliche ^icitation Eamstag den 23. Juli Voimitlags i>» dem Amtslocale der k. k. Bezirksexpositur Ratschach abgehalten wild, wozu ll»telneh:mmgölu-stige mit dem Belnerken eingeladen werden, daß jeder Licitant vor dem Beginne der mündlichen Licitation des 5,'/^ Vadiun« mit l<» st. Kl kr, und 9 fl, 52 kr. entweder in balem l^elde, oder mit' lelst volschliftsmä'ßig geprüfter hypothekarische», Verfchrcibung zu erlegen hat, welches ihm, w^.n er nichl Erstcher bleibt, nach beendeter Citation zurückgestellt wird. Volschriftsmäß!,-, relate Offelte, w^nn s,e mit dem eiwähnlen Vadium belegt stnd,welden bis zum Beginne der mündlichen Licitation, h. i, bis 9 Uhr Vormittags des Licitationütages von der k. k. Vezirksexpositln Ratschach angciwmitun. Mit Beginn der mündlichen Ausbietung wird kein schriftliches Offert, nach Schluß dieser aber kein Anbot mehr angenommen. Bei gleichen schrift lichen oder mündlichen Bestbote» hat der letztere, dci gleichen schriftlichen abei derjenige den Vorzug, welcher früher eingelangt ist, daher die kleinere Post-Nummer tragt. (5s wird vorauüges.'tzt, daß jedem Bewerber zur Zeit der Licitation nicht allein die allgemeinen Bedingnisse bezüglich der Ausführung öffentlicher Bauten, sondern auch die speciellen Verhältnisse und Bedingungen der auszuführenden Objecte bekannt sind, daher der summarische Kostenüberschlag, das Preisverzeichnis;, dani^dic allgemeinen technischen und administrativen, ferner die specie!-lcn Bedinginsse bis zur Üicitation bei dem gefer-tl'gtcn Amte während den. gewöhnlichen Amls-stunden zu Iedeimanns Einsicht aufgelegt sind. K. k. Bau ' Exposttur Natschach am 3U. I^lni l853. Z- 976, (l) Nr 24^ C d i c t. Von dem k. k. Bezirksgerichte Seisenberg wird l'ck.'Niu gemdchl: lKs hlchc ül'cr A»la>'gcn des Hrn. Stefan Ionke, Mlichthaders dcr Margarctl) Hurvati) von Olncr», in die crcclltivc Fcildirtung der, dcm Jacob P^pcsch gclMlgcn, in dcn vorinali^et, Glllnd-büchcrn der Pfarrglilt Obcrgurk 5»I^ Ncclis. Nr 58 li»d dcr Pwrgi'ilt Sciscn^-rg zllb Url'. 3cr. 42 vorkommmdcn, auf dcr zweite auf den ,9. August, > d, I., und dcr dritte ans den l!>, Septeml)<'r ', j.dcsm.il nm l<) Uhr Vormltt>,gö zn Schaufel mit dem Anhange bcstimmc, daß diese Realität dci der dl>!lcn werden würde. Der Orlindbnchöcrtract. das Schatzungsvroto. cl'll lind die Lic!tlUil)n5I).dlng,!!fse können ,zn dc» gcwöl)»Iichl!l Amlsstlindcn hiergeuchts eingesehen werden. Seisenderg am 23, Juni !853. Z. 9li4. ,l) ' Nr. .i903 Edict. Da l'ci icv auf dcli ?.l). Iuin d. ^. anc,co:d' üe ,c!»dc>g am AO. ^u»i «85.^. Z. 97». (l> N>. 27/<0. Edict. 3>o» dcm k. k, B'zi>r>ge>ichle N.iff?„suß wild I)ielM!t tlind gemacht' ^s sci über Ansuchen tcs Hr.i. Dr. Wurch.'ch VU>1 l!..il)^ck, dic m>t dl.ßcll'lich^icdcln Bescheide ^c>m 9. Ap'il d. ^., Z. l5l>3, ans den lH. Juli d. I. <,i,^ei)vo!,eie Grille erecuii^c zcildiclunq des, dm, Johann Mcdved ^'on Passivcrc!) gehörige" Nealvermö^ens, auf den l5. September d. ^. Bor-mulags lsj llhr ü^e>tragcn worden. K. k. ^eziitsgi'lichl Nasscüfnß am 2. Juli lß53. Z. s'.'il. (3) N>. 2^37. Edict. 3^on dcm k. r, Bezilksqelichle Wartenberg wild dcr Mana Wndctin, s«^,« W.ndc, verehelichte Salischeg von Sagor, dain, Andreas und Helena Tri>lz, lelitcre geborne Illl,uer erinnert, es habe Io- , l,a>,n Trölz von Sa'gor, wider sie die Klage auf z Verjährt.- nnd Erloschencrklaiung d.r, auf seiner im Grnndl'uchc G,,Ue»l'.rg 'I'om. N., Urb, Nr. !77, Fol. 27 vorkommen^cn, zu Sagor H^lls.Zahl 23 licgcndcn G.n^hudc, nachstehcnder intadlllirtcr Pasten, als! .») Dcr Hciratöuercrag Uhr frlih vor dicscm t'. k. Gezirkögcrichtc angeordnet. Dessen werden die Beklagten oder ihre allfä'I-lig'ii Rechtsnachll'lgcr zu dcm Ende erinnert, damit sie <,lleüfaUs rechtzeitig se!>.st crscheincn, oder inzwischen dem dcstclllcn Vertreter die erforderlichen Be-helse zukommen machen oder einen andern Satt> waiter bestellen, widü'gms mit dem bestellten (5nra-tor vcrh'Ndclt winde lind sic sich die aus dieser Vc'adsäuiinü'g cnlstchcnden Folgen selbst zuzulchrti>-den hal'ci, werden. K. k. Bezirksgericht Waitcnbcrg a,n I. Ilü'i 1853.