Cillier G Zeitung Zeitschrift für Stadt und Land, mit besonderer Rücksicht auf deutsche und slavische Interessen. Erscheint jeden Dinstag und Freitag Abends — Preis vierteljährig 1 fl. 15 fr.; mit Postver- sendung t fl. 3l> kr. Eonv. Münze. Xfi). -^8. Verantwortl. Redaction: Bincenz Prasch, f. f. Professor. Freitag am 27. Oe». 1848. Die Ceffniflicftfeit und Mündlichkeit des gerichtlichen Verfahrens. •) Von Dr. Lanritsch. Oeffentlichkeit, Mündlichkeit deS gerichtlichen Verfahrens, und die Geschwornen sind die großen Ideen, welche in jeder freisinnigen Brust den feurigsten Wunsch aufkeimen lassen, dieselben zum Heile deS Staates und der beteiligten Staatsbürger verwirklich« zu sehen. Frank-reich, England, Amerika halten diese Einrichtungen für die Grundpfeiler ihrer Freiheit, für die festesten Stützen ihrer Rechte; und überall, wo eingeführt, werden sie mit dem Volke verkörpert. AuS allen Gaurn Deutschlands ertönte seit langen mit Nachdruck der Ruf nach diesen RechtSinstituten und, Dank dem Zeitgeiste und dem geliebten Kaiser, sein Versvrechen sichert auch unS Österreichern diese herrlichen Güter. Damit eS nun Je-dem recht augenfällig wird, wie groß diese Errungen-schaften sind, so laßt unS betrachten, ob die Vortheile dieses so gerühmten Mittels zur Bethätigung der RechtS-idee auf Erden, in der That so viele, so überzeugend und überwältigend sind. Gründlichkeit, Schnelle und Unpartheilichkeit sind die Haupterforderniße einer guten Rechtspflege; schnell müßen die Thatsachen gesammelt, klar und allseitig dar--gestellt werden, ohne Zögern und unparlheiisch muß der Richter, was Rechtens sei, sprechen, damit die Rechtö-anstatt zum Wohle der Bürger gereiche. Ich behaupte nun, daß dieses nur durch die Mündlichkeit und öffentlich-keit in möglichst hohen Grade erzielt werden kann, und um dieses recht augenfällig zu machen, will ich zuerst die Art und Weise unseres schriftlichen und geheimen Verfahrens in Kriminal, wie im Eivil Prozesse dar« stellen, und dann den scharf ausgeprägten Gegensatz des mündlichen und öffentlichen zu entrollen versuchen, wo-rauS sich der Schluß von selbst ergibt. Die Juri jedoch soll der Gegenstand einer andern Erörterung sein. Auf blossen °) Eine Rede, gehalten in einer P'"'i> Gesellschaft. Verdacht hin, der oft nur zum Scheine begründet wird, oder auf die Anzeige eines Privaten schreitet daS Kri-minal Gericht zur Amtshandlung, und, da daS Gesetz nur in äußerst wenigen Fällen eine Untersuchung auf fjxitn Fuße gestattet, und nie eine Bürgschaft oder Kau« tion zuläßt, so verfügt cS alsogleich eine gerade zu ungerechte UntersuchungS Haft, wo der bloß Verdäch-tige mit wahrhaften Schurken zusammen gesperrt wird. Zwar verordnet §. 307 des Straf G. B. das Ge-gentheil, aber fast nirgends in Oesterreich kann er aus Mangel an dazu geeigneten Gefängnißen befolgt werden. Ist der Thatbestand erhoben, so wird die ganze Verhandlung nur Einem Rathe anvertraut, der sofort, ohne daß dem Angeklagten ein Vertheidiger gegeben wird, zum Verhöre schreiten soll, mit der Pflicht, glei-chen Eiftr bei der Erhebung der Schuld und Unschuld zu beweisen. Der Richter ist auf diese Art ein Zwil-tergeschöpf, da eS durch und durch unmöglich ist, zu gleicher Zeit zweien Herren gut zu dienen, und sehr oft tracht« der Rath nur darnach den Beschuldigten schuldig zu finden. Eine andere Pflicht deS Jnqui-sitorS ist nach §. 293, in den Antworten die Worte des Verhörten so viel als thunlich beizubehalten. In der PrariS wird dieses so wenig als möglich beobachtet, denn man findet überall in Italien in den Protokollen die blühendste italienische Sprache, welche die meisten der Verhörten und Beisitzer nicht verstehen können. Wie groß ist erst da» Übel in Ländern, in welchen slavisch gesprochen, und deutsch protokollirt wird. Der Beklagte ist also der schrankenlosen Willkühr deS Richter« ausgesetzt, ohne sich in mindesten vertheidigen zu kön-nen, und weil dieses inquisitorische Verfahren wahre Engeln zu Richtern fordert so ist eS durch und durch verwerflich; denn wahrlich dem redlichsten Manne wird es unmöglich, sich äußerer Eindrücke zu erwehren, und zu verhindern, daß nicht in seiner Brust Simpathien oder Antipathien gegen den Angeklagten entstehen. Obwohl das Gesetz §. 287. das erste Verhör beschlei- — 214 - nfgt wissen will, aber weder den Zeitpunkt dieses, noch deS letzten bestimmet, noch bestimmen kann, so bangt eS ganz von dem durch Niemand überwachten Inquisitor ab die Verhöre abzuhalten, dem Jnculpaten beliebige Fragen zu stelln, daS zur vollkommenen Erbebung deS Thatbestandes Nöthige anzuordnen, Zeugen zu verneh-men, welche aber nicht immer unter einander und mit dem Beschuldigten eonftontirt werden. Wird jed»ch die-seS für nöthig erachtet, so geschieht eS mit jedem Zeu-gen insbesondere, an verschiedenen Tagen, kurz mit so viel Umschweifen als möglich, und bei jedem Schritte müßen Protokolle die höchst weisen Fragen und Vorkehrungen verewigen. Wer garantirt aber dem Singe» klagten, daß alle von ihm angeführten Entlastungö Zeugen verhört, alle zu seiner Vertheidigung nöihi-gen Mittel angeordnet wurden? Eid und Gewissen sind zu schwache Bürgen für den Beschuldigten, dessen Ehre und Leben in Gefahr ist. Bei so bewandten Umstän» den und bei diesen vagen Bestimmungen, kann der Inquisitor sehr leicht für seine Launen, Bequemlichkeit oder Willkühr einen Entschnldigunzs Grund finden, insbesondere, wenn die Civil und Kriminal Gerichtsbarkeit in Einer Person vereinigt ist; und die Erfahrung, zumal am Lande lehrt, daß oft ein halbes ja ein ganzes Jahr verging, ohne daß der Arrestirte noch ver-hört wurde. Wenn überdieß der Angeklagte hart» näckig leugnet, oder durch sein empörtes Ehrgefühl sich zu einer heftigen Aeußerung hinreißen ließ, was zwing-herrische Miene und Ton der Beamdeten oft veranlaßten so kann er auch durch gesetzlich verlängerte Unter-suchungShaft bestraft werden. Dieser an sich altvaterisch weitschweifige Aktenprozeß wurde durch Zufälligkeiten noch mehr verlängert. Wenn z. B. der untersuchende Rath auch schwer erkrankte so geschieht eS sehr hau-fig, daß der Gerichtspräsident keinen andern mit der Untersuchung beauftragt, theils um gegen den Erkrankten kein Mißtrauen zu zeigen, theils um die Uebrigen mit Geschäften nicht zu überhäufen. Der schuldig oder unschuldig Angeklagte muß daher 2 - 3 Monathe seus-zen und schmachten, bis der Herr Rath genesen, sich durch eine Urlausreise erhohlt hat, und im Stande ist, im Verhöre fortzufahren. Wird auS den ohne einen Vertheidiger gesammelten Tbatsachen die Schuld oder Unschuld nicht klar, und sollte deßhalb der Angeklagte wegen Mangel an Be» . weis entlassen werden, so ist eS gebräuchlich, abermahlS die Verhandlung recht zu verzögern, damit der Jncul-pat, falls er doch schuldig sein sollte, nicht gänzlich un» bestraft davon kömmt. Die Grausamkeit dieser Martine springt zumal bei kleinen Verbrechen in die Augen, bei welchen diese Haft sehr leicht länger alS die wirkliche gesetzliche Strafe dauern kann. (Forts, folgt.) Wien. ReichStagSsitzung vom 22. Oet. Der Präsident Smolka theilt ein Schreiben der beiden Reichs» eommissäre Welker und Mosle mit. daß dieselben aus Grundlage eingezogener Nachrichten, ohne Wien zu berühren, ihre Reife von KremS nach Olmüy gerichtet haben. Bis zu ihrer Ankunft möchten sich beide Par» teien aller Feindseligkeiten enthalten. Dieses Benebinen wird mit scharfen Worten gerügt. Schuselka berichtet hierauf über eingegangene Geldbeträge, Ankunft der Linzer Garden und über Drohbriefe, welche die Her-beirufung der Ungarn fordern. Der Reichstag wird sich dadurch von feiner gesetzlichen Bahn nicht abbrin» gen lassen. Der Gemeinderath berichtet über seine frucht-lose Sendung an daS Hoflager, daß die Devutation, auf welche man so große Hoffnungen gebaut, an Win-dischgrätz gewiesen worden sei. Da der Reichstag und das Ministerium von Manifeste des 1 6. keine offieielle Kenntniß erhielt, so könne er eS auch nicht als authentisch anerkennen, und müsse die Sendung deS Fürsten Windischgrätz einstweilen ignoriren. Minister KrauS erklärt, er wisse nichts von einer Vollmacht deS Fürsten, und werde an Wessenberg die Frage stellen, wel-che friedlichen Maßregeln vorausgegangen, um jetzt militärische nothwendig zu machen. Löhner will ein Gesetz zur Unverletzlichkeit der Abgeordneten und zwar zum Schutze außerhalb Wiens. In der Abendsitzung, welcher 197 Deputirte beiwohnten, macht Präsident Smolka auf die hohe Bedeutung deS mitzutheilenden Gegenstandes aufmerksam. Schuselka berichtet nämlich, Fürst Windischgrätz habe dem Gemeinderath folgende Proelamation in 1000 Exemplaren zugeschickt, mit dem gemessenen Befehle der allsogleichen Veröffentlichung. Diese lautet: An die Bewohner Wiens! Von Sr. Majestät dem Kaiser beauftragt, und mit allen Vollmachten ausgerüstet, um dein in Wien dermalen Herr-schenken gesetzlosen Zustande ein Ziel zu setzen, rechne ich auf den aufrichtigen und kräftigen Beistand aller wohlgesinnten Einwohner. Bewohner Wiens! Eure Stadt ist mit Blutbefleckt worden, durch Gräuelthaten, welche die Brust eines jeden Ehrenmannes mit Entsetzen erfüllen; sie ist noch in diesem Augenblicke in den Händen einer kleinen aber verwegenen, vor keiner Schandthat zurückschaudernden Faktion. Euer Leben, Euer Eigenthum ist preiSgege-ben der Willkühr einer Handvoll Verbrecher. Ermannet Euch, solgt dem Rufe der Pflicht und Vernunft, ihr werdet in mir den Willen und die Kraft finden. Euch aus ihrer Gewalt zu befreien und Ruhe und Ordnung wieder herzustellen. Es werden hiermit Stadt, Vorstädte und Umgebung in Belagerungszustand erklärt, alle Etvilbehör-den unter die Militärbehörde gestellt, und gegen die Übertreter meiner Verfügung das Standrecht verkündet. Alle Wohlgesinnten mögen sich beruhigen, die Sicher-heit der Personen und deS Eigenthums zu schirmen, wird meine vorzügliche Sorge sein. Dagegen aber i «erden die Widerspenstigen der ganzen Strenge der Militärgesetze verfallen. Lundenburg, den 21. Oktober 1848. Alfred Fürst von Windischgrätz, Feldmarschall. Der Gemeinderath hat diese Proklamation nicht veröffentlicht, sondern vom Reichstage, als der gesetzt lichen Behörde die Weisung verlangt. Schuselka er-Härt nun im Namen deS Ausschuß» mit würdevoller Ruhe, die Grundsätze aller civilisirten Staaten fordern, daß der Belagerungszustand nur auf gesetzlichem Wege verfügt werde, und zwar erst dann, wenn alle fried-lichen Mittel fruchtlos versucht worden, und selbst dann kann nur die eonstituirende Versammlung zu ihrem eigenen Schutze den Belagerungszustand verfügen. Er ist also gegen den Willen Sr. Majestät, gegen alle konstitutionellen Grundsätze, gegen die Humanität, gegen alle Erfahrungen der Geschichte. In Anbetracht dessen, daß die Herstellung der Ruhe und Ordnung nur den gesetzlichen Behörden obliegt, und nur auf ihre Requisition daS Militär einschreiten darf, daß die Aufregung nur durch die drohenden Truppenmassen hervorgebracht wird, daß daS kaiserliche Wort vom 19. d. M. die ungeschmälerte Aufrechthaltung aller Freiheiten und ganz besonders die freie Berathung des Reichs-tages zusichert: erklärt der Reichstag die vom F. M. Fürsten Windischgrätz angedrohten Maßregeln deS Be-lagerungSzustandeS und Standrechtes für ungesetzlich. (Stürmischer Beifall.) Von diesem Beschlusse, welcher fast mit Stimmeneinhelligkeit gefaßt wurde, sind der Minister Wessenberg und F. M. Windischgrätz sogleich durch Eilboten in Kenntniß zn setzen, eben so die bei-den ReichScoinmissäre und Minister KrauS hat zugleich an Windischgrätz das Manifest vom 19. d. M., mit welchem die angedrohten Maßregeln im schneidendsten Widerspruche sieben, vurch einen Courier abgesendet. Wien. Obercommandant Messenhauser, dessen Umsicht und Energie allgemein anerkannt wird, hat die Einrichtung getroffen, daß außer der srüheren National-garde, der Mobilgarde deö Bezirkes und jener deS Lagers Niemand eine Löhnung anzusprechen hat. Die Aerzte im Dienste erhalten al» völkerrechtliches ErkennungS-zeichen eine gelbe Armbinde. Ueber daS Manifest vom 16. scheint so viel fest zu stehen, daß eS in Folge Protestes der mährischen Deputirten zurückgezogen, je-doch zu Neustadt auf unbekannten Befehl gedruckt und versende» wurde. Fürst Windischgrätz hat der Deputa-tion der Rationalgarde binnen 48 Stunden die Kundmachung seiner Proklamation aufgetragen, sonst werde er alle militärischen Maßregeln in Anwendung bringen. Der Gemeinderath hat alle Lerantwortung mit Rück-sicht ans die Protestanon deö Reichstages abgelehnt. Der Eeniralauoschuß der demokratischen Vereine erklärt, nun gebe eS keinen Meinungözwi-'spalt mehr und schließt mit den Worten: „Wir kämpfen für unsere Freiheit, für unsere Ehre, für unsern Herd, für unser Weib und unsere Kinder! Wer ist der Feigling, der an diesem heiligen Kampfe nicht Theil nimmt" ? Landleute berich-ten, eS habe bei Groß Höflein ein Zusammenstoß der Eroaten und Ungarn statt gefunden und mehrere Wa<-gen mit Verwundeten seien nach Kaiser Ebersdorf gebracht worden. Von München sind Scharfschützen zur Unterstützung der Bevölkerung angekommen. Auf der Fischamenter Strasse bei Schwechat steigt eine Rauch-säule auf, welche vom StephanStburme erwiedert wird. ReichStagSsitzung vom 23. Okt. Vom Erminister Bach ist eine Anzeige eingegangen, daß er nach seiner Genesung wieder im Reichstage erscheinen werde. Ueber den Bericht, daß in Tirol der Landtag einberufen wor-den wird beschlossen, daS Ministerium aufzufordern, diese Einberufung alS eine eigenmächtige und ungesetzliche zu erklären, indem PillerSdorf bemerkt, daß zur Einbe-rufung deS Landtages in Tirol die Einwilligung Sr. Majestät eingehohlt werden müsse. In Böhmen habe während seines Ministeriums eine Deputation die Bewilligung von Sr. Majestät ohne Wissen der Minister erhalten. Hierauf beantragt man, durch die Minister KrauS und Wessenberg den Fürsten Windischgrätz für die Verletzung deS Briefgeheimnisses und Unterbrechung der Posten verantwortlich zu machen. Goldmark will, daß dieses nur durch Minister KrauS geschehe. Ihm schließt sich PillerSdorf an, welcher unter stürmischen Beifalle erklärt: er stimme diesem Mißtrauensvotum gegen Wessenberg vollkommen bei, weil derselbe, durch Eonwasignirunz deS Manifestes vom 16. die Person deS Monarchen auf die ungünstigste Weife bioßgestellt habe. Wien, am 23. Okt. Um 11 Ubr Allarm von allen Seiten; am Tabor und an der Nußvorfer Linie fallen viele Kanonenschüsse; und es heißt, daß die Parlamentäre deS Reichstages gefangen genommen wurden. Zwei Offiziere der unsrigen sind bedeutend verwundet und Hauptmann Thurn (?) soll gefallen sein. Nun tritt Ruhe ein; daö Gefecht entspann sich weil eine Abtheilung Khevenhäller Infanterie, nach einigen 4 Mann, nach andern 39, nach andern 299, waS ich aber bezweifle, zum Volke übergegangen sind. Bei der Armee soll große Gährung und Krankheit herrschen. Bei der Mariahilfer Linie sind 2 Fäßchen russisches Geld für die Soldaten angehalten worden. Nachschrift um 4 Ubr. Die ganze Stadt ist in Allarm, Kanonenschuß um Kanonenschuß durchbrüllt die Luft, alles eilet auf die Wälle; 4 Kanonen werden zur Verstärkung am Tabor entsendet. Der Angriff wieder bei Döblinz und Heili-genstadt. 6 Uhr. Viele Verwundete von beiden Seiten, fast ununterbrochener Kanonendonner feit 2 Stunden. ES scheint furchtbarer Ernst zu werden. Wien. Messenhauser macht bekannt: Wer von heute an Plünderung verübt, wird sofort vor daS Kriegsgericht gestellt. — Milch gehört bereits zu den gesuchtesten Artikeln, dagegen zeigt der Besitzer der Dampf-mühle an, daß er Wien 3 Wochen mit Mehl versehen kann. Von den Ungarn keine Spur. DaS Ucberschiffcn — 216 — tf< Militärs an der vollendeten Schissbrücke über tie schwarze Lacken war Grund der gestrigen Kanonade. Windischgrätz hat 16 Bataillon, 1 Ariillerieregimcnt und 15 ESeadronS Cavallerie. DaS Militär scheint sich vor der Nußdorfer, Währinger, Mozleinsdorser und Faveritenlinie zu concentriren. ReichStagssitzung am 2^t. Windischgrätz hat durch Hauptmann Thurn folgende Proelamation überschickt: Im Verfolge des von mir in meiner ersten Proelamation rein 20. d. M. verkündeten Belagerungszustandes und SiandrechteS für die Stadt Win», die Vorstädte und nächste Umgebung habe ich befunden, als fernere Bedingungen zu stellen: 1. Die Stadt Wien, die Vor-städte und die nächsten Umgebungen haben 48 Stunden nach Erhalt dieser Proklamation ihre Unterwerfung ouSzusprechen und legionS - oder compagnieweise die Waffen an einem zu bestimmenden Crt an eine Commission abzuliefern, so wie alle nicht in der National-garde eingereihten Individuen zu entwaffnen, mit Be-Zeichnung der Waffen, welche Privaleigemhum sind. 2. Alle bewaffnete Corps und die Studenten-Legion werden aufgelöst, — die Slwla gesperrt, die Vorsteher der akademischen Legion und 12 Studenten als Gei-fein gestellt. 3. Mehrere von mir noch zu bestimmende Individuen sind auSzuliesern. 4. Auf die Dauer deS Belagerungszustandes sind alle ZcitungSblätter zu suspen-diren, mit Auenahme der Wiener Zeitung, welche sich bloß aus osficielle Mittheilungen zu beschränken hat. 5. Alle Ausländer in der Residenz sind mit legalen Nachweifungen der Ursache ihreS Aufenthaltes namhaft zu machen, die Paßlosen zur alsogleichen Ausweisung anzuzeigen. 6. Alle ClubbS bleiben während deS Be-lagerungSzustandeS aufgehoben und geschlossen. 7. Ein Jeder, der sich a) obigen Maßregeln entweder durch eigene Tbat oder durch aufwieglerische Versuche bei andern widersetzt; — wer b) deS Aufruhrs oder der Theilnahme an demselben überwiesen oder c) mit Waffen in der Hand ergriffen wird — verfällt der standrechtlichen Behandlung. Die Erfüllung dieser Bedingungen bat 48 Stunden nach Veröffentlichung dieser Proelamation einzutreten, widrigen Falle ich mich gezwungen sehen werde, die allerenergischsten Maßregeln zu er-greisen, um die Stadt znr Unterwerfung zu zwingen' Hauptquartier Hetzendorf am 23. Oktober 1343. Fürst zu Windischgrätz, Feldwarschall. Schuselka spricht in der längern Rede: Die ganze eivilisine Welt wird darüber ihr Urtheil fällen. Sofon beschließt der Reichstag: Da diese Maßregeln mit dem kaiserlichen Worte und ReichStagebeschlusse im Widerspruch, alle Menschen und Bürgerrechte aufheben, so erklärt sie der Reichstag für ungesetzlich, für feindlich gegen die Rechte deö Volkes und gegen den eonstiiutio-nellen Thron. Wien 24. Oct. 7 Uhr Abendö. Die Stunde ber Entscheidung ist gekommen; wir haben hente wieder tinen furchtbaren Tag überstanden. Der Donner deS Geschützes brüllte fast ununterbrochen fort; noch immer, während wir diese wenigen Zeilen aufs Papier zn werfen uns beeilen, fällt Schuß auf Schuß. In der Vorstadt Lichtenthal wüthet die entfesselte Wuth des FeuerS; himmelan schlägt die furchtbare Lohe — HauS um HauS wird von ihr ergriffen und verzehrt. DaS Militär hat an der großen Donaubrücke die Unsrigen zurückgedrängt. Nun stehen unsere Feinde am jenseitigen Ufer der sogenannten kleinen Donau. Die Brücken sind unsererseits in Brand gesteckt, um dem Vordringen we-nigstenS zeitweise zn wehren. AbendS 3. Uhr. Unsere ganze Vorstadt (Leopoldsstadt) ist beleuchtet — eS herrscht eine schauerlich bange Stille, von fernen Kanonenschüssen unterbrochen. LZ. P. G r a tz. Ronge hat bereits zwei Versammlungen gehalten, deren erste absichtlich durch den Ruf „Feuer" gestört wurde, worüber die Untersuchung eingeleitet ist. In der Gratzer Zeitung zeigt der Gouverneur an, daß ihm das Manifest vom 16. Ort. nicht auf ämtlichen Wege zugekommen sei. Der Landtag soll näch-stenS einberufen werden. AuS Gleiödorf wird der letzten Nachricht über daS Benehmen der Croaten widersprochen. Man schreibt unS aus Mailand vom 20. Oct. vor 2 Tagen hat man eine piemontesische Patrouille hierher abgeliefert. ES schleichen sich nämlich viele Falsch-werber herum, um österreichische Soldaten zu ködern, und bezahlen für einen Mann sogar 2000 fl. Radetzky hat dagegen 100 Dukaten auf den Kopf eines solchen Werbers gesetzt. Nach heute eingetroffen?« Nachrichten war der Waffenstillstand auf 4 Monate verlängere worden. In Turin herrschte große Gährung; das Volk forderte den Krieg, die Armee den Frieden, und der König soll sich geflichtet haben. WaraSdin am 22. Oet. Dle Brücke an der Drave ist zwar abgetragen, allein für Fußgeher mit Brettern belegt, damit unsere Patrouillen hinüber kön-nen. Auf dem Brückenkopf selbst stehen vor einem Sanddamme 2 Haubitzen und eine 6pfünder Batterie; links und rechtS eine ganz gleiche wohlbemannte Batterie; dann kampflustiges Militär jeder Art—die jenseits gestandenen Mühlen sind — da sie zum Schlupf-winket den Magjaren dienen konnten, zerstört worden. Eben kam ein Bericht aus dem Lager der Dubrava-Ueberkuhr, dasi jenseitige Insurgenten den 19. d. plan-kelten und einen St. Georger Grenzer erschossen. Laut neuesten Nachrichten sollen die Magjaren die Insel ge-räumt haben. Schnellpressendruck und Verlag von I. B. Ieretin. ^ntelllg^nzblatt zur Ctllwr Zeetuna. *2™ Ui"Jrt.. refrtfn *'*tn Entrichtung bcr Jnser-ionSgebühr für die gespalten. Cieerozeikmi. 3 kr. für einmaligc, 4 kr. sur zweimal«; und a kr. für dreimalig. Einschaltung im diesige,. Verlags Zei....,gS Comptoir deö I. B. Je retin angenommen. Xru. 34. Freitag den 27. Oktober 1848. Cin Parforce «6iinfe, ein halbes Jahr alt, schwarz und weiß geflekt, ist seit Montag den 23. Oktober 1343 in Cilli in Verlust gerathen. Dieser Hund war mit einem stählernen HalS-bände versehen, jedoch ohne Aufschrift deö EigenihümerS. Im AnifindungSfalle wolle selber gegen eine an« gemessene Kosten-Vergütung im Comvtoir der Cil-l»er-Zeitung abgegeben werden. A n z eig e. lim einem vielseitigen Verlangen zu entsvrechen, werden auch einzelne Numenl der Eillier Zeitung zum Preise von 4 kr. CM. abgegeben. Zugleich werden so lang, der geringe Vorrath reich», noch fort-wahre** Prauumerationen angenommen, und die früheren Blätter nachgeliefert. Eillier Zeitungö Compto i r. Anzeige. Folgende Zeitschriften werden von Seite der Redaction um billige Vergütung zum Lesen abgegeben: Allgemeine österreichische Zeitung, Oesterrei-chischer Llopd, Wiener Postillon, Zwanglose Blätter für Oberösterreich, Grayer Schnellvost, Agramer Zei-mng, Laibacher Zeitung, der Südungar, Zeitschrift aus Tcmeövar, der Serbe, Zeitschrift aus Belgrad. Haus Verkauf. Im Markte St. Georgen wird das sub Conscript. Nr. 10 feuersicher gebaute Hauö, bestehend aus 3 Zimmern Speisekammer, Küche, Stallung und Kellern nebst einem Geniüse und einem Obstgarten im Flächen-inhalte von ungefähr einem Joche, aus freier Hand unter billigen Zahlungöbedingnissen sogleich verkauf». Anzufragen mündlich oder in frankirten Briefen unter Addrcssc „A. G. in St. Georgen.4* St. Georgen am 20. Oktober 1848. Lehrjungen - Aufnahme. In der Äreisbuchdruckerei zu Cilli wer-den abermals zwei Lehrjiingen aufgenommen. SB ei ? H. .fcrefin. Buch- Kunst und M» Iikalienhändler in Silli ist zn haben: i I) f ii S e u d f ch r e «n Herr» M. Biberauer Pastor der evangelisch . protestantischen Gemeinde zu Gra? von 3)er Ersparniß an Zeit und Geld durch Anwendung von Wasicrdäinv'en blen-dend weiß zu waschen, ohne sie dabei, wie nach der alten Methode, anzugreifen und ab;unu?en. Die lle|Kiblikaiftfr lleckcr, Struve, und S cli iin inc Ipcii uing. Führer der republikanischen Frei-schaaren im badischen Oberlande 1848. Preis 6 kr. ('. M 2cttn«Hprrif(ii9riuf iiuj il:cU» v.3 A Iereti,:.