Hmt«-WN!«tt zur Lai bach er Zeitung. ^ŽU 63. Donnerstag ven 27. Mai 48H1. e^udrrnial - Verlautbarungen. Z. 734. (1) Nr. 9849. Surrende des k. k. Nlyrischen Guberniums. Erläuterungen des hierlandcs im Monate Mai 2838 kundgemachten Postgesetzes vom 5. November 1837. — Durch mehrere die Anwendung des Postgcsetzes vom 5. November 1837 auf die Beförderung von Reisenden auf Post-siraßen betreffende Anfragen, fand sich die hohe k. k. allgemeine Hofkammer im Einvernehmen mit der hohen k. k. vereinten Hofkanzlci veranlaßt, nachstehende Erläuterungen hinauszugeben: 1) Die im Einvernehmen mit der k. k. vereinten Hofkanzlei unterm 26. Februar 1820, Z. ^"/ggy, an die Landesstelle erlassene hohe Hofkammer - Verordnung, durch welche die Postmeister zur Confiscation der Pferde der auf der Poststrasie bei Beförderung von Reisenden ohne das vorgeschriebene obrigkeitliche Certifi-cat betretenen Fuhrleute berechtiget wurden, ist als durch das nme Postgcsetz aufgehoben zu betrachten. — 2) Wcnn ein mit der Post Reisender, dcr während der Reise die Postan-stalt verläßt, und sich vor einem Aufenthalte von 48 Stunden zur unmittelbaren Fortsetzung der Reise anderer Transportmittel bedient, oder wenn umgekehrt, ein mit einer anderen Fahrgelegenheit Reisender sich während der Reise vor Ablauf der oben gedachten Frist der Postanstalt zuwendet, so findet in keinem dieser Fälle eine Postgefällö-Übertretung Statt, und ein Gefällöstrafverfahren kann erst dann Platz greifen, wenn bei weiterer Fortsetzung der Reise, abgesehen von dem bei gegenwärtiger Gesetzerläuterung ins Auge gefaßten Falle, ein an sich nach §.1.7 des Postgcsctzes vom 5. November 2837 unerlaubter Pserdewechscl Statt fände. — Die hinsichtlich der Beförderung von Reisenden auf der Poststraße bestehenden Polizei- und Gewerbs-Vorschriften bleiben jedoch unverändert in Kraft. — Diese Gesetzes-Erläuterungen werden in Folge hohen Hofkammer-Dccrctes vom 7. April 1841, Z. 13347, zur öffentlichen Kunde gebracht. — Laibach am 7. Mai 1841. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes, Gouverneur. Carl Graf zu Welsverg, Raitenau undPrimör, Vice-Präsident. Domtnik Bralidstetter, k. k. Gubernialrath. Z. 733. (I) Nr. 12137. Currende des k. k. illyrischen Guberniums zu Laibach. Bestimmung der Bergvorspann für die Poststatiou Villach von den E/trapostfahrten nach Würzen. — Bei den bedeutenden Ter« rains-Schwierigkciten, welche sich auf der Wegesstrecke zwischen den Poststatwnen Villach und Würzen ergeben, fand sich die hohe k. k. allgemeine Hofkammer, in Folge herabgelangter Verordnung vom 29. April d. I., Zahl 16211, bestimmt, dcr Poststation Villach bei Beförderung der Extrapostfahrten nach Würzen, die Aufrechnung der doppelten Bespannung als Bergvorspann, gegen Abnahme der gesetzlichen Nitt- und Postillons-Trinkgeldcrfür 17,Post zu bewilligen. — Laibach am 14. Mai 1841. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes - Gouverneur. Carl Graf zu Welsverg, Naitenau und P rimör, Vt Buchstaben ausgedrückt, und em Betrag von zwanzig fünf Gulden im Baren als Reugeld beigelegt seyn muß, dem Bcisither dieser k. k. Eam.ral Bczirks-Verwaltung, auf dem Schulplatze Haus Nr. 297, im zweiten Stockwerke zu überreichen, an welchem Tage und zu welcher Stunde die Offerten comm,s> sl^nel werden eröffnet weiden. — Spater einlangende Offerte werben nicht angenommen, und es wird unmittelbar nach Eröffnung der Offerte d,e besagte Trafik demjenigen verliehen nierden, welcher den für das hohe Aerar vor-theilhaftesten Anbot gemacht hat, vorausgesetzt, daß Letzterer den Flscalpreis übersteigt, oder doch wenigstens erreicht. — Sollten zwei oder mehrere Offerte emen ganz gleichen Bestanbot enchaltcn, so wird demjenigen der Vorzug gegeben we.den, zu dessen Gunsten eme von der Commission sogleich vorzunehmende Verlosung entscheidet. Die für dlese Tabaktrafik erforderliche ungcstämpelte Vnschleißbefugniß wird dem Ersteher ohne Verzug ausgefertigt werden. — Dieser Kleinuerschleißposien ist zur Abfassung des nöthigen Tabakmaterials dem excmdirten Tabakoerlage zu Laidach zugewiesen. Der jähr, llche reine Ertrag dieser. Trafik hat sich nach Abzug des beiläufigen Callo, so wte der verhalte mßmaßlgen Kosten für Mtethzins, Beleuchtung, Beheiyung und Einmachpapier auf 395 st. 2 ^, kr. belaufen, wobei jedoch ausdrücklich bemerkt wlrd, daß, da der Verschleiß Veränderungen erleiden kann, das k. k. Tabakgefä'Il für die fortwährend« gleichmäßige Ertragshöhe durchaus keine Haftung übernimmt. Als Flscalpreis bei dieser Offerien-Verhondlung wird der Betrag jährlicher zweihundert fünfzig Gulden C. M. angenommen, und ts wird der Ersteher verbunden seyn, diesen oder falls er einen noch höheren Anwt gemacht hat> den von ihm a^n?. gebotenen höhern Betrag in monatlichen Nacen-. vorhinein an d>e k. k. Cameras Bezirks Eassc^ ^ hier, zu , —Auf Anbote unter dem Fiscalprclse, so w«e , auf abwelchenoe Nebenbedmgungen oder auf - Offerte, ,n welchen es etwa heißt: umso und so mel mehr als der höchste Anbot, kann durch; aus keine Rücksicht genommen werden. — D,e Verpflichtungen des Trafikanten gegen das k. k. Gefall und das consumirende Publlcum sind m einer besondern Zusammenstellung, wovon der Ersteher eine erhalten wird, enthalten, und es kann in selbe bei dieser k» k. Eameral-Bezlrks'Verwaltung Einsicht genommen werden. — Dem Elsteher wird für den Fall der Anheimsagung dieser Trafik eine sechswöchent, liche slufkünvung zur Bedmgung gemacht, unt> ferner bestimmt, daß derselbe diesen Verschleißposten nächst der Spitalbrücke, oder in einem der gemauerten, am Franciskaner, Eonvente näher gelegenen Verkaufsgewölbe m der Elephantengasse zu errichten verbunden sey. »» Es »st daher die Lage des Verschleißgewölbes sammt Haus- oder Gewölbs,Nummer in dem Offerte genau anzugeben. -» Schließlich wird noch ausdrücklich erklart, daß das k. k. Tabakgefall unter keinem Vorwande nachträglichen Entschädigungsansprüchen Gehör geben wird, und daß dieses freiwisligc Uebereinkommen inn« den Gränzen der Gefallsuorschnften aufrecht zu bleiben habe. — K. K. Camera!-Bezirks» Verwaltung LaibaH am 47. Mai 164z. Vermischte Verlautbarungen. 3. 730. (1) Große Zur heurigen Michaeliszeit kömmtals eine un getheilte Wohnung neu zu vermie-then, das große Quartier im deutschen Hause zu Laibach, bestehend aus 11 Zimmern, wovon 7 in einer Reihe nacheinander folgen, und sämmtlich sehr groß, hoch, licht, und dazu trocken (Z. Intell.? Blatt Nr. 63 d' 27. Mai 18«.) 376 sind. Hiezu gehört eine große Küche mit mehren Speisgewol-bern, Keller, Staa, Holzlege, Dachboden, Benützungdes Hausbrunnens :c. :c. Nöthigenfalls könnten noch Zimmer und sonstige Behaltmsse dazu gegeben werden. Auskünfte hierüber ertheilt das gefertigte Verwaltungsamt. Verwaltungsamtder R.D. O. Commenda. Laibach am 26 Mai 1841._____________ Z. 722. (2) Für eine Buchhandlung wird ein Lehrling aufgenommen; das Nähere erfährt man bei Georg Lercher, >am alten Markt Nr. 167. Literarische Anzeiget Einladun g zur Vrnnnmeration .auf die neuen Austagen -des MISSALE ROMANUM, itttb BREVIARIUM ROMANUM. In der Wechltamsten - lZongregattons - Buch-Handlung in Wien, erscheinen in neuen Austagen, und bei Ngny5 Alois Sdlen vonKlbinnwNr, Buch-, Kunst- und Musikalienhändler in Laidach^ wird Pränumeration angenommen: BREVIAR1ÜM ROMANUM, vx docreto S. S. Concilii Tridentini restitutum, S. Pü V. Pont, Max. jussu edilum, Clemoniis VIII. et Urbani VIH. auctoritate rocognitum, sum Ofsicjis Sanctorum novissirrie pCr sliramos Pontisices usque adhunc diem conccssis, in qua-tuor anni tempora divisurn 4 Volumina in 8, Hiervon el