Nr. 1451. II. 1885. Kirchliches Verordnungs-Blatt für die Lavanter Diözese. Inhalt r I. Bekanntgabe der Ordinanden und Ordinationstago. — II. Absolutio generalis Tertiariorum Francise. III. Acta selecta. — IV. Decretum Congreg. Indulg. — V. Gesetz betref. die Dotation der katholischen Scelsorgc-gcistlichkeit. — VI. Zollsrcic Behandlung von CnltnSgegenslände» and dein AnSlande. — VII. Kirchliche Amtsgewalt in Betreff der Kirchcnstiihle. — VIII. Statihalterei-Erlaß betreffend die Matrikenfilhrnng mit Rücksicht ans die Mililürpflicht. — IX. EhcconsenS in Tirol und Vorarlberg. — X. Pricstcr-KrankcnnnterstlitznngSvereiii zn GLrz und Meran. — XI. Anempfehlung der Monatsschrift: „Katholische Warte". — XII. Ausnahme in das Knabenseminar. XIII. Diözesan-Rachrichten. I. Mit Bezug auf die Ordinariats-Erlässe vom 5. Juni 1854 Nr. 1922/3 und vom 31. Mai 1855 Nr. 1043/4 und in Gemäßheit der Anordnung des Hl. Konzils von Trient (sess. 23 cap. 5) werden hier nachfolgend die Namen der Heuer zur Priesterweihe zu befördernden diesbisthümlichen Alumnen zn dem Zwecke mitgetheilt, daß dieselben an dem der Ordination zunächst vorhergehenden Sonntage dem gläubigen Volke von der Kanzel mit der Aufforderung bekannt gegeben werden, Gott um gute, bernfstrene Priester zn bitten, und falls Jemand gegen einen oder den anderen der nachbcnanntcn Ordinanden mit G r n n d etwas vorznbringen hätte, cs nicht zn verhehlen. A n s de m IV. Jahrgänge: Herr Korošec Franz von St. Marxen, — Pernat Ba rth olomä von Zirkoviz, — Rančigaj Anton von Gomilsko, — Turkuš Stefan von Monsbcrg. A ns dem III. Jahrgänge: Herr Kačičnik Caspar von Trennenberg, — Kavčič Jakob von St. Peter bei Radkersbnrg. — Keček Andreas von Frieda». II. Absolutio generalis Tertiariorum frauciscalium. Cum omnes Sacerdotes ab Ordinario ad excipiendas christifidelium Confessiones ad-probati facultate polleant Sodalibus franciscalibus Tertii Ordinis Absolutionem vel Benedictionem cum plenaria indulgentia impertiendi, opportunum videtur formulam, q .Ulj 31Q 11113 lit Neder -ie zollfreie Behandlung von aus dem Juslande bezogenen Cultnsgegenstünden. Das Gesetz vom 25. Mai 1882, betreffend den allgemeinen Zolltarif des österr.-ung. Zollgebietes (R. G. Bl. Nr. 47), enthält wörtlich Folgendes: Artikel XII. „Beim Vorhandensein rücksichtswür diger, durch Zeugnisse unzweifelhaft nachgewiesener Umstände, kann von den leitenden Finanzbehörden der Bezug folgender Gegenstände zollfrei oder gegen ermäßigten Eingangszoll bewilligt werden: 1. Der zum Cultns für arme Kirchen und Gotteshäuser der verschiedenen Religionen bestimmten Gegenstände, dann der Materialien zum Bane oder zur Herstellung solcher Kirchen und Gotteshäuser.".... VII. Insspruch des k. k. Reichsgerichtes ddo. 27. Jänner 1877 in Betreff der Kirchenstuhle. „Es kann zwar nicht in Abrede gestellt werde», daß im Allgemeinen die Bestimmung darüber, ob in irgend einer Kirche einzelnen Parochiancn besondere Kirchenstühle zu ihrem ausschließlichen Gebrauche zngc-wiescn werden mögen und sollen, als eine innere kirchliche Angelegenheit im Sinne des Art. 15 des Staatsgrnndgesetzes vom 21. December 1867, R. G. Bl. Nr. 142, über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger und des § 14 des die äußeren Rechtsverhältnisse der katholischen Kirche regelnden Gesetzes vom 7. Mai 1874, R. G. Bl. Nr. 50, grundsätzlich der kirchlichen Amtsgewalt zukommt und daß in diesem Betreff die staatliche Gewalt nach Maßgabe der §§ 28 und 60 des letzteren erwähnten Gesetzes nur insofcrne eingreisen kann, als durch die Verfügung eines kirchlichen Oberen ein Staatsgesetz verletzt oder bei Anfrecht- haltnng derselben, Störungen der öffentlichen Ruhe und Ordnung herbeigeführt werden würden. Ebenso zweifellos ist, daß die Vcrtheilnng der Kirchcnftnhlc, da diese zur kirchlichen Einrichtung und hiernach gleich anderen kirchlichen Gegenständen zum Kirchenvermögcn gehören, sowie alle übrigen Berwaltnngsmaßregeln in Betreff derselben nach Maßgabe der §§ 41 und 42 des mehrerwähnten Gesetzes vom 7. Mai 1874 den Kirchen vorst ehern und beziehungsweise dem Pfarrvorstehcr, der Pfarr-gemcindc und dem Kirchenpatrone zukommen." VIII. Erlaß ddo. 2. April 1885 Z. 6026 der hochl. k. k. Statthalterei in Graz. Ein k. k. Bezirkshauptmann hat gelegentlich der Vorarbeiten für die diesjährige Heeresergänznng die Wahrnehmung gemacht, daß die Pfarrämter in Untersteicrmark der Bestimmung des dem hochwürdigcn fürstbischöflichen Ordinariate mit H. ä. Zuschrift vom 2. August 1870 Z. 9395 iutimirten Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 27. Juli 1870 Z. 10148, wornach jeder Mairikenführer, wenn eine in seiner Gebnrtsmatrik nicht eingetragene, aber in einer Gemeinde deö diesseitigen Staatsgebietes zuständige, vor dem vollendeten 23. Lebensjahre verstorbenen Person in seine Todtenmatrik einzutragcn kommt, dem Matrikenführer des Geburtsortes dieser Person einen jene Eintragung nachwcisendcn Sterbcmatrikcn-Auszng behufs Ersichtlichmachnng des Stcrbcfalles in der betreffenden Gebnrtsmatrik zu übermitteln hat, vielfach nicht Nachkommen. Die Folgen dieser Unterlassung sind zeitraubende Erhebungen, durch welche die Vorarbeiten für die Stellung bedeutend erschwert werden. Hierüber werden die Matrikenführer hienut beauftragt, die obbclobte k. k. Ministerial-Vcrordnnng (stehe Lavantcr Verordnungsblatt Nr. IYT vom 10. August 1870 Nr. 2055) in Zukunft genancstens zu beobachten. IX. Erfordernis des Eheconfenfes in Tirol und Vorarlberg. Laut eines au das hohe k. k. Ministeriiim des Innern erstatteten Berichtes des k. k. Hofrathes in Trient hat ein Pfarrer in Böhmen einen nach Tirol zuständigen Taglöhncr getraut, ohne das; von Seite dieses zugleich der politische Ehekonsens beigebracht worden wäre. Da nach dem für Tirol und Vorarlberg noch gegenwärtig in Kraft stehenden Hofdckrcte vom 12. Mai 1820 unansässige Personen ans der Klasse der Dienstboten, Gesellen und Tagwerker oder sogenannte Inwohner, welche sich verehelichen wollen, eines Zeugnisses der politischen Obrigkeit bedürfen, daß gegen ihre Verehelichung kein politisches Hindernis; obwalte und die Obrigkeit befugt ist, die Verehelichungs-Bewilligung solchen Personen zu verweigern, welche an einer Arineiwersorgnng Thcil nehmen, dem Bettel ergeben sind, oder ein unstetes crwerbloses Leben führen, wird das hochwürdige bischöfliche Consistorium dienstfreundlichst cinge-ladcn, die unterstehenden Trauungs-Organe auf die erwähnte Vorschrift, beziehungsweise den Bestand dieses die persönliche Fähigkeit des Ehewerbers einschränkenden Eheverbotes aufmerksam machen und dieselben anweisen zu wollen, eine Trauung von Angehörigen Tirols und Vorarlbergs, die in die bezcichneten Kategorien fallen, erst dann vorznnehmen, wenn diese Ehcwcrber den von der Heimatsbehörde ansgcfcrtigtcn Ehekonsens, eventuell eine Bestätigung dieser Behörde beibringcn, das; sie eines solchen Konsenses nicht bedürfen. X. Jahresbericht des Priester Rranbennnterstnhnngs-Vereines nt Görz und Meran. Der unter dem obersten Protectoiate Sr. kaiserlichen Hoheit des Kronprinzen Rudolf und dem geistlichen Protectorate des hochwürdigsten Herrn Fürst-Erzbischofes von Görz stehende Priestcr-Krankcnnnter- stützungs-Verein von Görz und Meran veröffentlicht im Nachfolgenden einen knrzgedrängten Bericht über dessen Thätigkeit im Jahre 1884. In dem verflossenen Jahre sind dem genannten Vereine 7 Gründer, 82 lebenslängliche Mitglieder, 403 beitragende Mitglieder und 102 Wohlthäter neu beigetreten, davon 6 Gründer, 56 lebenslängliche, 305 beitragende Mitglieder und 132 Wohlthäter ans Oesterreich-Ungarn und 1 Gründer, 26 lebenslängliche, 98 beitragende Mitglieder und 30 Wohlthäter aus Deutschland. Der Verein zählte demnach am Schlüsse 1884 : 185 Gründer, 686 lebenslängliche, 1034 beitragende Mitglieder und 151 Wohlthäter aus Oesterreich-Ungarn und 19 Gründer, 122 lebenslängliche, 376 beitragende Mitglieder und 131 Wohlthäter ans Deutschland. Das neue dem Zwecke vollkommen entsprechende Vercinshaus „Rudolfinum" in Görz wurde am 13. Oktober 1884 von Sr. fürsterzbischöflichcn Gnaden feierlich eingcweiht und wurden in dasselbe 17 kurbedürftige Priester ausgenommen und zwar je 2 ans der Erzdiöcese Lemberg, Olmütz und Königgrätz und je 1 aus den Diöccscn: Wien, Prag, Gran, Zips, Köln, Gncsen-Posen, Passau, Nottenburg, Gurk und 2 ans Russisch-Polen. Seit dem Bestehen des Vereines haben 83 Priester aus Oesterreich-Ungar», 91 Priester ans Deutschland, 8 aus Rußland, l ans der Schweiz und 1 aus Amerika Aufnahme und Verpflegung gefunden. Außerdem hatten die Aufnahme zugcsichcrt je ein Priester aus den Diöeesen: Breslau, Brünn, Ermeland, Königgrätz, München, Osnabrück, Paderborn und Prag; konnten jedoch wegen eingetretener Hindernisse keinen Gebrauch davon machen. Für Meran, wo der Verein eine Villa mit den Preis von 1600 fl. ö. W. gemiethet hatte, haben sich blos 3 Candidate» gemeldet, von denen einer inzwischen eine Privatanstellnng daselbst erhielt, ein zweiter einen Höhenkurort anfsuchcn mußte und der dritte in Görz Aufnahme gefunden hat. Die Gesammteinnahmen im vergangenen Jahre betrugen 53 327 fl. ö. W. (darunter für verkaufte Staatsobligationen 23.671 ft. ö. 28.) ; die Gesammtauslngen dagegen 50.197 fl. ö. W. (darunter rund 40.000 fl. ö. W. für den Neubau und die Einrichtung des „Rudolfinuins"); der Kassastand am 31. December 1884 beträgt sonach 3130 fl. ö. W. im Baaren und 57.800 fl. ö. W. in Werthpapieren. Zum innigsten Danke fühlt sich bcv Vorstand verpflichtet beit hochwürbigsteu Orbiiiciriaten von Augsburg, Breslau, Eichstätt, Ermelanb, Görz, München und Paberborn, bcm hochwürbigsteu Bcnediktiner-Stifte Metten unb bcm hochwürbigen 5l'apnzi»erconvente in Altöttiug, sowie allen jenen hochwürbigen Herren, bie auch in biesem Jahre ben Verein mit Mcßstipcndicn unterstützt und so zu dessen steigendem Gedeihen wesentlich bcigctragcn haben. — Auch allen jenen Wohlthätern, welche in was immer für einer Weise bcm Vereine zu Hilfe gekommen sind, sagen wir hicmit ein recht herzliches „Vergelts Gott", und bitten sic, demselben auch fernerhin ein freundliches Wohlwollen zu erhalten, dessen er umsomehr bedürfen wird, als nun auch der Bau eines eigenen Vcrcinshanscs in Meran in Angriff genommen wurde, wodurch der größte Thcil des Vcrcinsvermögens absorbirt werden wird. — Namentlich empfehlen wir den löblichen Paramenten-Vereinen und unseren hohen Gönncrinnen die Einrichtung unserer im Ban begriffenen Hauskapelle in Meran. Mit „vereinten Kräften" werden wir mit Gottes gnädiger Hilfe zum angcstrcbtcn Ziele gelangen. Im October oder November d. I. wird statutengemäß eine General-Versammlung des Vereines behufs Neuwahl des Vorstandes abgchaltcn werden, bei welcher die P. T. Mitglieder recht zahlreich erscheinen mögen. XI, Anempfehlung. Soeben erschien bei Anton Pustet in Salzburg das erste Heft von „Katholische Warte!" Illustrate Monatsschrift zur Unterhaltung und Belehrung. Gr. 8° Format. Preis per Heft 15 kr. = 25 Pfg., per Jahrgang in 12 Heften fl. 1.80 = M. 3.— Die „Katholische Warte" zählt zu ihren Mitarbeitern die ersten katholischen Schriftsteller der Gegenwart, deren Namen allein schon für wirklich hervorragende Leistungen Garantie gewähren, und die zu der Erwartung berechtigen, daß das neue Unternehmen eine seinem hohen Ziele entsprechende Stellung in der katholischen Literatur einnehmen werde. Nach ihrem Programm wird der „Katholischen Warte" eine bedeutungsvolle Ausgabe obliegen indem sic in geordneter Reihenfolge bietet: Galerie bedeutender katholischer Männer der Vergangenheit und Gegenwart mit Portrait und Biographie — Populärwissenschaftliche, cnlturhistorische, naturwissenschaftliche und andere gediegene gemeinverständliche Artikel — Kirchliche und sonstige Nachrichten — Novellen, Erzählungen, Gedichte, Verschiedenes, Gemeinnütziges, Hanswirthschaftliches re. — Original-Illustrationen nach Zeichnungen erster Künstler. Die „Katholische Warte" soll ferner durch Mannigfaltigkeit und Gediegenheit des Gebotenen dazu beitragen, die unchristlichen illustrateli Untcrhaltungs- und Belehrungsblätter mehr und mehr ans den katholischen Familien zu verdrängen, da es für die Willensrichtnng »nd das Gemüth besonders der Heranwachsenden Jugend nichts Gefährlicheres und Verderblicheres gicbt, als das Gift unsittlicher und irreligiöser Unterhaltnngs-Lectüre, wie sic überhaupt bestrebt sein wird ihrem Namen alle Ehre zu machen, wodurch es ihr auch gelingen möge, Leser in allen Schichten der katholischen Bevölkerung, soweit die deutsche Zunge klingt, zu finden. Der außerordentlich billige Preis von fl. 1.80 = Bk. 3.— per Jahrgang in 12 Heften ermöglicht cs auch weniger Bemittelten, die Monatsschrift zu abonniren. Alle Buchhandlungen des In- und Auslandes nehmen Abonnements entgegen, und beliebe man den Bestellschein ausgefüllt der nächstbesten Buchhandlung oder Journal-Expedition zugehen zu lassen; die Besorgung wird gern übernommen, im ändern Falle wende man sich gefälligst an die Verlagshandlung direct. XII. Mit Anfang des nächsten Studienjahres werden wieder einige Plätze im Diözesan-Knabenscminare neu zu besetzen kommen. Gymnasial-Schüler, welche sich um diese Plätze bewerben wollen, haben ihre gehörig dokumentirten Gesuche bis Ende Juli d. I. im Wege ihres F.B. Pfarramtes an das F.B. Konsistorium vorznlegen. XIII. Diözesan-Nachrichten. Griinmit wurde der Herr Doktor Michael Napotnik 311111 k. f. Hoskaplan und Studiendirektor im höheren Wclt-pricstcr-BildnngSinstitntc zum fjl. Angusti» in Wie», und 311111 F. B> Lavanter geistlichen Rath. Jnstallirt wurden: Herr Michael Strašek als Pfarrer 311 St- Anton am Bachern, Herr Michael Lapuh als Pfarrer 311 St, Barbara bei Wurinberg, Herr Doktor Leopold Gregorec, LanonicnS des Kollcgiat-KapitelS 31t Straßbnrg, auf die Pfarre Nenkirchen; Franz Nachtigall als Kural 311 St. Oswald im Dcanwalde, Angrstellt wurden an der theologische» Lehranstalt in Marburg die Herren: Anton Ribar als provis. Professor des Bibclstndinins N-B-, Doktor Franz Fe uš als provif. Professor des BibelstndinniS A.B. und der orienl. Dialekte, und Doktor Augustin Kukovič als provis- Professor des Kirchenrechtes, der Kirchengeschichtc und Patrologie, wie auch als Subdircktor des PriesterseininarS. Als Provisoren wurden bestellt die Herren: Franz Simonič zn Hörberg, Johan» Govedič zu St. Michael bei Schönstein, daun als Mitprovisor von St.Judok am Kozjek Titl- Herr Karl Gajšek, Dechant und Pfarrer 51t Dobcrua. AII stell N» g erhielte» : an der Doni- und Stadlpfarrkirche in Marburg die Herren : Anton Borsečnik als Dom-Stadtpfarr-Bikär 1111b als Beneficiai der Stiftung St. Michael, Franz lieber als Doin-Stadtpsarrkaplan und Markus Černko als I. Chorvikär, Doni 1111b Stadtpfarrkapla»; bann Ferdinand Majcen als Stadtpsarrkaplan und provis. Religionslchrer am Ghiniiasinin in Pettau, 1111b Herr Franz Irgl als deutscher Prediger und Katechet in Cilli. Ucbcrsctzt wurden die Herren Kaplane: Lorenz Kramberger nach Trisail, Gregor Ilrastel und Alois Bratuša nach Reichenbing, Josef Krajnc nach Pifchäy, Franz Itojko nach Ziitoviz, Johann Bohanec nach Sk. Leonhard in W. B-, Marti» .Stolz nach Saldeuhofen, Jakob Hribernik nach Frastlan, Johann Tomanič nach St- Martin an der Pak, Josef Kostanjevec nach Maria Schnee in Wölling, Josef Ilešič nach St. Peter bei Radk., Johann Wolf nach Oberburg, Lincenz čepin nach Schönstein, Johann Cvetko nach Schillern, Johann Žnidarič nach St.Magd, in Kapellen. Frei rcsignirie aus die Pfarrpsriinde St. Michael bei Schönstein Pfarrer Herr Matthäus Boglšek. Ju ben Rnhcstniib sind getreten die Heircn: Franz Cvetko, Pfarrer zu St. Barbara bei Wurinberg, 1111b Karl Witmaier, Kaplan. Gcstorbc» find die Herren: Matthäus Novak, Pfarrer in Hörberg, alt 56 Jahre, am 25. Februar d. I. und Anton Gabrič, pensionirter Pfarrer von St. Peter im Bärcnthalc, 80 Jahre alt, am 11. März I. I. Unbesetzt sind geblieben die Kaplanspoften 311 St.Ruprecht bei Tiifser, 311 Hörberg, St. Martin am Bachern, Lentsch, St.Georgen bei Reidienegg II., Witschcin, Polstran und Regan. A. A. Lavanter Ordinariat zu Marburg am 29. Mai 1885. Fürstbischof. Druck von Johann Leon in Marburg.