A M t »-^^^UU Tale >'° isl. Donnerstag den 17. Neoember t829. Vubevnial- Verlautbarungen. Z. i56/. (i) , N'- 2^77ä- " E u r r e n d e des k k. illyrischen Lander-Guberniums zu 3aibach. - Womit im Nachhange zum dieß-ortigen Clrculare vom 29. März ^27, 3'ro. 6äiä, eine nachtragliche Belehrung, rucksichtlich der Nachtheile des Pfriemengrases auf Schaaf-weiden zur allgemeinen Kenntnis gebracht wnd, — Ueber den eingelangten hohen HofkanM)-Präsidial-Erlaß vom 6. März 1827, Nro. 2422, ift der von der Wiener Thnrarzney-Instituts-Direction verfaßte Entwurf zu emer Belehrung, rücksichtltch der Vorsichten gegen dcn Genuß des Pfriemengrases fürSchaafe zur allgemeinen Kenntniß gebracht worden. — Da jedoch für nothwendig befunden wurde, diesem Entwürfe eine weitere Belehrung nachzut-ragm, welche dieser Landerstelle mit neuerlichen hohen i> October l. I-, Nr. 19127, mitgetheilt wurde,, so findet man sich veranlaßt, diese Belehrung im Nachhange zum obbcrührtcn hierortigen Cirkulare in dem nebenkommenden Abdrucke allgemein bekannt zu geben. — Laibach am 5. November,829. Joseph Eamillo Freyherr v.Schmidburg, Landes- Gouverneur. Peter Ritter v. Zieglev, k. k. Gubenualrath. B e l e h r u n g für Schafzüchter und Schafer, über den Nachtheil des Pfriemengrases auf Schaafweiden. — 1. Die Gesunderhaltung der nützlichen Hausthiere ist für jeden Landwirth zu wichtig, als daß er nicht wünschen sollte, alle Einflüsse und Umstände möglichst genau kennen zu lernen, durch welche ihr Gedeihen befördert oder verhindert werden kann. Denn nur. bcv einer möglichst genauen Kenntniß aller Schadlichkelten, die das Leben^ und d-ie Gesundheit der Hausthiere in Gefahr setzen, so wie durch die, Kenntniß und pünktliche Beobachtung der be-M Maßregeln, welche die Erfahrung. M Hintanhaltung oder Beseitigung dieser nach-theillgen Einfiüsse an die Hand geben, können die Vortheile und Nutzungen im ganzen Um« fange erreicht werden, die man bey der Vieh» zucht beabsichtiget. — 2. Unter allen unsern Hausthieren ist das Schaaf,, welches im Alls gemeinen schon semer Natur nach und ohne Rücksicht auf Race und Abstammung unssreiG als das schwächste und empfindlichste angejehcn werden kann, insbesondere aber ist dieß der Fall bey den hochveredelten und durch Feinheit und Menge der Wolle noch schahbareren Ra« cm derselben, welche vorzugsweise bald durch die Lokalitats-Verhaltnisse, bald durch eine weniger der Natur entsprechende Methode der Behandlung, Wartung, Pflege, Zucht u.s.w. den mannigfaltigsten,, oft gefährlichen Uebeln ausgesetzt ist,, denen es eben wegen seiner schwächlichen Natur wenig zu widerstehen vermag, und daher häufig unterliegt, oder den von lhr erwarteten Vortheil doch in wett ge« ringerm Gradt gewahrt. Das Schaaf ist aber auch bey dem jetzigen Zustande der Occonomie als Nutzth-ier das ertraglichste, und beinahe in allen Landern das zahlreichste; Grund genug, um jcde Entdeckung für wichtig, und einergenauen Berücksichtigung werth zu halten, wele che uns mst einer neuern bisher nicht beachteten Schädlichkeit bekannt macht, die dem Gedei« hen dieser Thtergattung im Wege steht, den Ertrag ihres preiswürdigen Produttes verderben oder schmälern, ja wohl selbst ihr Lebcu in Gefahr setzen kann.,— 3. Eine solche früher gar nicht,, und auch dermalen nicht allgemein gekannte Schädlichkeit, welcher ausschließend tne Schaafe auf dem Wcidegange mancher Gegenden ausgesetzt sind, hiermit nir Wissenschaft und Kenntniß des landwlrth-schaftlichcn Publicums zubnngen, ist diewohl-meinende Absicht der^ gegenwärtigen Bekanntmachung. — 4- Die Veranlassung zur Entdeckung dieser Schädlichkeit gab eine,m Sommer des Jahres 1L23 in einer Schaferep Ungarns beobachtete Kroßere, Sterblichkeit, untere lo52 den dortigen Weideschckafen; welche wett bedeutender war, als in den benachbarten Schäfereien, ohne daß eine besondere beuche als Ursache dieses Verlustes bemerkbar geworden ware. Bey der zur Ausmittlung der anfänglich für die Schafblattern aubgegebmen Krankheit und der Todesursache veranlaßten. Untersuchung und Eröffnung mehrerer umgestandener Schaafe in dcr be'agten ^chafem, fand man in den abgezogenen Vkeßen (»n der Wolle und m der Haut) eine Menge von dein Samen des sogenannten Pfriemengrases, welckcs auf den Weideplätzen dleser Schäferei in großer Menge,sich vorgefunden hatte, dermaßen eingedrungen, daß sie an der innern Flache des Felles mit ihrer festen Spitze her-uorragten, und zu leichten Verwundungen der mit dem Abhauten beschäftigten Arbeiter Anlaß aaben. — Bey manchen Stücken stacken sie selbst unter dein Felle im Fleische; und bey eimgen geöffneten Thieren fand man einige, Samen sogar in den Eingeweiden des Bauches eingestochen, so zwar, daß man selbe, um sie zu bekommen, herausichnelden mußte. — Em solches btsher entweder me beobachte-res, oder wenigstens völlig unbekannt gebliebenes Ergebmß führte na h geschehener Anzei-ae'auf Anordnung der Behörde, späterhin zur genaueren Prüfung der Angaben und zu zweckdienlichen Versuchen, deren Resultat, seinem wesentlichen Inhalte nach, m der nachfolgenden Darstellung enthalten lst. - 5. Um über die angegebene schädliche Wlchamkett der erwähnten Pflanze zu emer sicheren Ueberzeu-auna m gelangen, wurde von den beorderten Sachverständigen folgender Versuch gemacht: man ließ nämlich das VUcß von vier lebenden, zu 'diesem Versuche gewählten, und m Bwoach-tung gehaltenen Schaafen mit dem ^amen des Pfriemengrases häufig bestreuen, und untersuchte dieselben rücksichttich des Erfolges nach Verlauf von drei Monaten, wo sie, da keins wahrend der Versuchszeit eingegangen war, ,u diesem Zwecke getödter wurden; bey dieser Untersuchung zeigte es sich zuletzt, daß alle vier Schäafe sehr abgemagert und völlig fettlos waren; dann daß viele Samen mcht nur in das Fell eingedrungen, sondern mehrere davon die Haut ganz durchbohrt hatten, und in dem darunter liegenden Fleische stacks; ja daß einige-sogar in den Hauten der Iincheln-gewelde sich befanden« —^6. An jenen sollen der Haut/ wo die ^Oayen eingedrungen waren, fand man ems flache röche GchhvuN mit sternförmig auslaufenden Adern, welche beym Durchschneiden neben den dunkelgeMb- ten Samen am öftessen einen dicken gelblichten Eiter enthielt. Seltener wurde um den eingedrungenen Samen cine langlichte farhelbe und hart«; Hautgeschwulst beobachtet, die keinen Eiter hatte. Eine Folge solcher durch die eingedrungenen Samen verursachten Hautwunden und der darauf entstandenen Entzündung und Eiterung war auch die, daß diese Wundöffnungen dermaßen vergrößert wurden, daß die Felle von einigen Stücken völlig lochericht befunden worden sind. — 7. Es ist einleuchtend, daß, so wie jeder in den lebenden thierischen Körper eingcdrungene fremde Körper Schmerz, Unruhe und Störung in der Verrichtung des verwundeten Theiles hervorbringen muß, dieß auch bey den auf die vorerwähnte Art verletzten Schaafen der Fall seyn müsse. — Diese Wirkungen werden natürlich um so bedeutender und nachtheiliger seyn, jemehr Samen eingedrungen sind, und je tiefer dieselben in die unter der Haut befindlichen Theile sich versenken, so daß dabei zumal da der verletzende Körper in der Wunde zurückbleibt, auch ein allgemeines Leiden entstehen kann, welches, wenn gleich nicht gerade den Tod des Thieres herbei? führend, doch immer mächtig genug seyn wird, die gute Ernährung des Thieres und alle davon abhängigen Verrichtungen namhaft zu stören. ^ — Am übelsten dürften besonders jene Heerden dabei he-rgenommen werden, in welcher sich meh« rere Schwächlinge oder Kränkler befinden, und selbst in dem minder nachtheiligen, und vielleicht am öftesten vorkommenden Falle, wo diese Samen lediglich in dcrWolle hangen bleiben, oder nur oberflächlich die bey Schaaftn sehr qcfäß - und nervenreiche Haut verletzen, wird die Verunreinigung und Verfilzung der Wolle, und die bestandige Neitzung derHaut, in der die Wolle ihre Wurzel hat und die Nahrung erhält, gleichmäßig zu manchen Nachtheilen in der Menge und Güte der Wolle und in der erforderlich:« Beschaffenheit der Haut Anlaß geben, welche von jedem,klugen Schaaf-züchter so viel möglich vermieden werdensollen. — 8. Das Resultat dieser auf Beobachtung und Versuche beruhenden Thatsache ist nunmehr : daß die Samen des Pfriemengrases, wenn sie einmal der Wolle anhängen; ^. dieselbe verunreinigen und verfilzen, b. in den Körper eindringen und dadurch dasFell und bey i h r er 'w eit e rn F 0, rt-bewegung auch die tiefer liegenden Theile und so fort die Eingeweide verletzen und in ihren Verrichtungen stören; «. die Ernährung mehr und mehr herabsetzen, und endlich ä» io53 in Folge dieser schädlichen Wirkun. gen selbst den Tod, der zwar bey dcn vin absichtlich mit Pfriemengrassamcn bestreuten Schnall' nicht erfolgt ist, verursachen können. Dieses Sachergebniß verdient da-ber mit vollem Ncchtc die Aufmerksamkeit jcdcs ^chaafhalters, und dürfte selbst für denjenigen Theil derselben nicht ohne Interesse bleiben > auf deren Schaafweiden das schädliche Pfriemengras sich gar nicht, oder in nur so geringer Menge vorfindet, daß sie dadurch noch keinen Nachthell erlitten haben. In dieser Voraussetzung wird es zunächst erforderlich seyn, die Pflanze, welche jenen Samen erzeugt, genau kennen zu lernen, wozu zum Theil zwar schon eine kurze empirische Beschreibung derselben zureichen dürfte, da sie in den Landern der k. k. öster. Monarchie häufig vorkommt, und besonders dort, wo sie auf Wiesen und Huthungen einheimisch lst, ihres auffallenden Aeussern wegen von Jedermann gekannt ist. -- 9« Der Name dieses Gewächses, welches zu den Gräsern gehört, ist, wie schon früher erwähnt worden ist, Pfriemen-g ras. Von diesem Pfriemengras kommen besonders zwep Arten in unsern Provmzen hau-flg vor, nämlich, das fedrige und das haarige Pfriemengras. — 10. a. Das fedrige Pfriemengras (hie und da auch < unter dem Namen: Fcdergras, Sandfeder, Spartogras, Marienstachs bekannt) wird besonders häufig in Oesterreich und Ungarn auf trockenen und sandartigen Weiden und Hügeln gefunden. — In Oesterreich wachst es sehr häufig auf den Bergen von Baden und auf den bis an die Donau hin sich erstreckenden Huthweiden vorzüglich bey Wiener-Neustadt. —' Dieses Gras wird drei Fuß und darüber hoch/ seine Halme von zwei bis drei Fuß Höhe, sind steif, glatt mit zwei bis drei " Gelenken versehen; die Blatter bis zwei Fuß lang, steif, auswendig scharf, ziemlich flach am Ende zusammengerollt. Die auf der einfachen Nispe sitzenden einfachen kurzen und steifen Aeste tragen eine beyläufig ^2 Zoll lange schmale Achre, auf welcher seiner Zeit die langlichten Samen in eine fast lederartige Decke (den Vlumenspelz) eingehüllt sich befinden. Dieser Blumenspelz, welcher später fest und hart wird, besitzt unten, wo ?r a„f dem Blumenstiel aufsitzt, cm eigenes ändert- ! halb Llmcn langes, hartes, spitziges und -schief stehendes St-elchen, welches daselbst mit l Haaren dicht bewachsen lst, und zwei schneidende t Rander hat; am obern Endc des Spelzes t sitzt eme vft schuhlange Grane (Feder), wel- 2 - che mit zweizeiligen weichen und abstehenden ? weißen Haaren versehen ist. Diese Art des l Pfriemengrases, so am die nachfolgend beschrie-l bene, lst ems ausdauernde (durch mehrere - Jahre sich erhaltende) Wanze, blüht in den l Monaten May und Iuny, und zeitiget ihre - Samen vollkommen »m Iuny. — Das haa« ' r»ge Pfriemengras wachst eben so, wie die früher beschriebene Grasart auf trockenen, sand,gen und rauhen Boden und wird Hierlandes häufig angetroffen. Es erreicht mit den vorgenannten fast die gleiche Höhe, seine Halme sind jedoch steifer, scharf und mit mehreren Gelenken versehen, dle Blätter sind schma« ler, am Rande scharf, an d^r dem Stamme zugewendeten Flache weichhaarig und gegen ihr Ende hln vöülg zusammengerollt; die Rispe hat mehrere und längere Aefte, welche mehrere, jedoch fast um die Halste kleinere Aehren tragen, als das fedrige Pfriemengras. Die Blumenspelze sind eben so, wie bei dem fedris gen Pfriemengras unten mit einem Haarigen «öttclchen, an der spitze aber mit einer halb Schuh langen feinen und haarförmigen verschieden gekrönten Grane versehen. Der in der Spelzen eingeschlossene Same »st viel kleiner als vom fedrlgen Pfriemengras. Die Blüche-ze»t ist im Julius. — 12. D«e Zeit, in welcher das Pfriemengras für die Weide-Schaafe schädlich werden kann, ist, wie schon aus den früher Besagten erhellt, diejenige, wo die Sar men dieser Pflanze zur Reif: kommen und sich leicht von ihr trennen; also besonders die Some mermonate Iuny und July bis August. — iI. Wenn nun die Schaafe um diese Zeit auf emer solchen Weide sich befinden, worauf eine oder belde Arten des Pfriemengrases wachsen, an diesen vorüberstrnfen, oder sonst mit ihnen in Berührung kommen, so werden sich die reifen Samen leicht von dem Gewachst absondern, und vermög ihres Baues der Wol* le anhangen. Außerdem daß d,e Wo5e der Erfahrung zufolge dadurch verunreiniget wird/ und sich verfilzt, so gelangen diese Samen auch vcrmög emer ihnen eigenthümlich zukom« menden drehenden Bewegung ge^en die Haut hin, dringen durch die stechende und schneidende Beschaffenheit chres Stielchens in dieselbe ein, und können sowohl dadurch, als durch den gegenfettlgen Druck der Thiere auf cinans der burch das Liegen auf den W?'den, oder in den Gtallungen u. s. w. dle Haut sogar durchbohren und allmahlig durch chre fortwahrende selbstthätige Drehung und die Wirkung yer darunter liegenden Fleuchtbelle in das Nuskelflelsch, ja selbst m 5le Körperhötzlm io54 WNd die darinn befindlichen Eingeweide, sowie ss bei den absichtlich mit dlesen Gamen be-ßreuten Gchaafen der Fall war, sselangen. — 14. Dleser Same lst sonach hinsichtlich semer Wlrksamkett völlig nur als em mechanljch verletzender sp>l)>ger Körper anzusehen, der dort, wo er eindringt, eme Verwundung, Entzündung mu chren üblen Folgen und eme größere oder geringere Störung m der Verrichtung des beleidigten Thales verursachen kann. — Es bedarf auch temes wettern Beweises, daß der Gesundheitszustand und das Wohlbefinden des beschädigten Thieres in dem Verhältnisse klden müsse, als die Zahl der ein- und durch» gedrungenen Samen größer, und die verwundeten schmerzhaften und entzündeten Grellen vermehrt werden. Dlese nachthellige Wirkung wird dadurch noch erhöhet, daß die Samen eine lange Zelt hindurch »hre feste und verwundende Eigenschaft beibehalten, daher stets als ein fremder und schädlicher Körper fart-wirken; bis sie endlich langsam erweicht, zerfetzt und aufgelöset wtrvm. — l5. Ist der dargestellte Nächthell anerkannt, und d>e Ursache desselben erwiesen, so fordert die Gache selbst eine Abhülfe; die Hülfe aber, welche zur Sicherung der Echaafherden vor diesem neu entdeckten Femd, welcher das CrträgN'ß und die Qualität der Wolle, die Beschaffenheit der Haut, die Ernährung des Körpers, und überhaupt die Gesundheit und selbst das Leben dieser Thiere auf eine gleich nachtheillge Welse beeinträchtigen kann, dürfte sich lediglich nur auf Vermeidung der Ursache beschranken, indeß von einer besondern Behandlung der uer, l'-etzten Schaafe, be» denen die eingedrungenen und größtenthells schon in und unter der Haut verborgenen Gamen gesucht und künstlich herausgenommen werden müßten, dle Schwierig, keit dieser Aufsuchung und Operation wegen nicht dle Rede seyn kann. — Das Mittel aber dieser Schädlichkeit zu entgehen , besteht einzig und allem a. in der Ausrottung der Pflanze sammt ihrer Wurzel, oder m der jährlichen Niederschn e ld u ng oder Abmähung derselben m den Frühlmgs-monatcn, wo die Pftanze häufig vorkommt, und wo sie nicht ausgerottet werden kann; b. m der Vermeidung solcher Meideplatze während dev Zen, wo die Pflanze reife Samen trägt. — Der Vorzug der ersten Methode von dev letztgenannten ist einleuchtend, obwohl die gänzliche Ausrottung, deren Art und Weise der Wahl desOekonomen überlassen bleiben muß, man« chm Schwierigkeiten unterliefen mag, und eine fortgesetzte ^ Sorgfalt und Wachsamkeit von Geite des Grundeigenthümers erheischt, wenn er seinen Zweck völlig erreichen will. RreisämtliOe Verlautbarungen. Z. i56i. (2) Nr. 12698. Der Herr Pfarrer zu Sayrach, Herr Carl Schcrovitz, hat aus edler Menschenliebe zur Vermehrung des Franz Holdheim'schm, zur Verpflegung und Bildung taubstummer Kinder ausKarnthen und Krain, bestimmten Stifwngs-Vermögens 100 Stück ungebundener Exemplarien seiner herausgegebenen Zeitrechnung geschichtlicher Begebnisse :c. besagtem Fonde gewidmet. — Da sich dle besagten Exemplarien bereits zum Verschleiße in dem Zeitungs - Comptoir des, Herrn Ignaz Edlen v. Kleinmayr befinden, so werden demnach wohlthätige Personen zur Abnahme des besagten WerkeS, welches pr. 1 fi. ^5 kr. hintangegeben wird, zur Abnahme desselben aufgefordert. — Laibach am Io. November 1629. Aemtliche Verlautbarungen«. Z. i65/. (5) K u n d m a ch u n g. Der dritte von Schellenburg'sche Stuben-tenstiftungs-Platz, im Ertrage von jährlichen 5ä st. ^3 H4 kr. C. M., worüber dem Ständisch-Verordneten Collegium m Kram das Präsentationsrecht gebührt, ist dermal erledigt« ZurUeberkommung dieses Stiftungsplatzes sind nur gut gesittete, wohl erzogene, zum Studieren taugliche, arme, oder doch gering bemittelte Jünglinge, jedoch nur Inländer, besonders aus Tyrol gebürtige, und vorzüglich Befreundte des Stifters geeignet.^ Jene Studierende, welche Ansprüche auf dieses erledigte Stipendium machen zu können glauben, werden daher hiemit angewiesen, ihre Bittgesuche binnen sechs Wochen^ bey dieser Ständisch - Verordneten Stelle einzureichen, und darin sich mit dem Taufscheine, mu dem Ausweise über ihre Vermögensumstande, mit dem Zeugnisse, daß sie die natürlichen oderge-imftften Pocken überstanden haben, dann über die Verwandtschaft zum Stifter, und mit den Studienzeugnissen von den beyden letzten kr.; Z> deS ln der Gegend «ono 3. ^essano äi Qt^ilH gelegenen, lm Flach?n,nhese Realltäten werdcn clnz<:lnweise, so w»e sie der betreffende Fond befitzet und genießet, oder zu bcsiyen und zu genießen berechtiget gewesen ware, um den beigesetzten Fiscal-preis ausgeboten und den Meistbietenden mit Vorbehalt der Genehmigung der k. k. St. G. V. Hofcommlssion überlassen werden. — Niemand wlrd zur Versteigerung zugelassen, der mcht vorlaufig den zehnten Thm des Flscal- N< Amts-Blatt Nr. 15». d. 17. December 13,9.) io56 pveifts, entweder in barer Conv. Münze, oder in öffentlichen, auf Metall-Münze und auf den Ueberbrmger lautenden Scaacspapie- ren nach chren cursmäßlgen Werthe bei der Versteigerungs-Commission erlegt, oder eine auf diesen Betrag lautende, vorläufig von der Commission geprüfte,^und als legal und zureichend befundene >s?»cherstellu.ngS- Urkunde bnbrmgt. — Die erlegte öaution wud jedem licitanten mit Ausnahme des Melstbieters nach beendigter Verstelgerung zurückgestellt, ze-ne des Melstbieters dagegen wird als verfallen angesehen werden, falls er sich zur Errichtung des dteßfälllgen Contractes nicht herbeilassen wollte, oder wenn er die zu bezahlende' erste Rate' m der festgesetzten Zeit nicht berichtigte, bey pftichtmaßlger Erfüllung dieser Obliegenheiten aber wird ihm der erlegte Betrag an der ersten Kaufschillingshälfte abgerechnet/ oder die sonst geleistete Caution wieder tt'folgt werden. — Wer für einen Dritten einen Anbot machen will, ist verbunden, die dies-fällige Vollmacht seines Commitcnten der Vcr-steigerungs - Commission vorläufig ztt überreichen. — Der Melstbieter hat die Hälfte des> Kaufschillings innerhalb vin Wochen nach erfolg-ter und ihm bekannt gemachter Bestätigung des' Verkaufs -Actes und noch vor Uebergabe zu berichtigen, die andere Hälfte aber kann er gegen , dem, daß er sie auf der erkauften/, oder auf einer andern, normalmäßige Sicherheit gewährenden Realität in erster Priorität grun'dbüchllch ver-.sichert, mit fünfvom Hundert in Conv«. Münze verzinset, und die Zinsen-Gebühren m halbjährigen Verfall,-RMen, abführt,, in fünf glichen jährlichen Rattt^ - Zahlungen abtragen, wenn der Erstchrmgspreis den Betrag von,ßo st°-übersteigt,-sonst aber' wird die zweite Kaufschll-lings? Hälfte binden Jahresfrist vom Tage der Ncbergabe gerechnet / gegei^ die ersterwähnten Bedingnisse berichtiget werden müssen», — Bei gleichen Anboten wird Demjenigen der Vorzug, gegeben werden, der sich zur sogleichen oder früheren Vcrtchciglurg des Kaufschi!lings herbeilaßt. -— Die ÜbrigenVerkaufsdedingzusse, dcr Werthanschlag, und dte nähere Beschreibluig der' zu veräußernden Realtta^n^ können von den Kauflustigen bei dem k, k. Rentamte in A"jo eingesehn werden. — Von' der k. k. Staats -Güter, Veraußermigs-Provinzial-Commission^ Trieft am z5. November 182c). Joseph' Franz ' Eng.lert, k. k. Gubernial-und Präsidial-Secretar. K u n d m a ch u n g dcr Verkaufs - Vcriicigerung,, mehrorev^ m^, Rentbezirke ^IKon» gelegenen, gesperrten Kirchen. — In Folge hoher St. G. V. Hofcom-misstons-Decrets vom I. October d. I., Nr. 746Z/ wird am 16. Jänner i83o in den gewohnlichen Amtsstunden, bey dem k. k. Nein-amte in ^i^^na, Istrianer Kreises, zum Verkaufe im Wege der öffentlichen Versteigerung mehrerer, zum Bruderschafts -Fonde gehörigen, in der Gemeinde ^ldoila und ^ianon» gelegenen, gesperrten Kirchen^ geschritten werden, als: 1.) der Kirche, benannt: 8. s^^n^ im Flächeninhalte von 9, Quadrat-Klafter, geschätzt auf 9 ft. Jo kr.; 2.) einer 6. ^1io1iej<; be^m>e ten Kirche, im Flächeninhalte von 5 Ouadrat-Klaftern, geschätzt auf ^ fi. 42 kr.z I.) einer 3», Z,n-j>ara benannten Kirche, im Flächeninhalte von i5 Quadrat-Klaftern,. geschätzt auf Hl ft. Z0 kr.; ^.) einer 5. I^iFübod!.a benann^ ten Kirche, im Flächeninhalte von 16 Qua« drat-Klaftern, geschätzt auf n3 ft«. i3 kr.; 5.) einer 5>. ^i^3U> betiannten Kirche, im Fla-cheninhalte von 12 Quadrat?Klaftern, ^ gc,<-schätzt auf 3i fi. 9 1^2 kr. z 6.) einer 5..Z,^^ ^io benannten Kirche, im Flächeninhalte von g Quadrat-Klaftern,^ geschätztauf 14 si. 52 kr.; 7.) euicr 5^ (^l.wliu.u ben,annt>.'N' Kirche, im, Flächeninhalte von 7 Quadrad^ Klaftern, g^ schätzt auf Z2 fi. 4) kr.; ^,) einer H.. ^j'il-l«>u. benannten Kirche / nu Flawcln^halle von 6-Quaorat.Klaftrl'n, gcs»!, .>Iomo benannten Ki^ che, im Flächmnchalte von 10 Quad. Kl., g^ schätzt auf ü st. /z/,, kr. —-Di^se Kirchengcbaude werden cmzelnweise,, so wle fie dcr betreffende' Fond besitzt uno gcmcht, od'er zu besitzen und zu genießen berechtiget gewcscn wäre,, um dcli bei« gesetzten Flscalpreis ausgcboten, und dem Meistbietenden mit Vorbehalt der Genehmigung de« k. k. St. G'. V>. Hoftommiffion überlassen werden. — Niemand wird zur Versteigerung zu« gelassen / der nicht vorläufig dcn zehnten Theil des' FiScalvrcises,. cnrwcdcr üi barer Eonv. Münz^,'^ oder m öffentlichen, aufMctall-Mün-ze lün> auf deii Ucberbrin^cr laurenoci, Staatspapieren nach chrcm cursmaßigcn Werthe bey der Versteigerungs-Eoinmission erlegt,, ode» eine auf diesen Betrag lautendes vorläufig von der Commission geprü-fte> und als legal und zureichend befundene Sicherstellungs- Urkunde beybringt. — Die erlegte CauNon wird jedem Licttanten, mit Ausnahme deö Mc^bicters, lnich beendigter Versteigerung zurückgestellt werden, jene des Meisibieters dagegen nnrd als verfallen angesehen werden, falls er sick zu^ ErrlchtUlici des, d'.eßfalligm Eoiuracces nnHr yeroellcissen woll«, yder wenn cr dl,.< zu boz,atzp loö/ lende erste Rate in der festgesetzten Zett nicht berichtigte, bep pfiichtinaßiger Erfüllung dieser Obliegenheiten aber wird ihm der erlegte Betrag an der ersten Kaufschillingshalfte abgerechnet/ oder die sonst geleistete Caution wieder erfolgt werden. — Wer für einen Dritten ei-tien Anbot machen wlll, ist verbunden, die dicßfalllge Vollmacht seines Comnütenten der Vcrstc,gerungs-Commission vorläufig zu überreichen. — Der Mcistbieter hat die Hälfte des Kauffchillings innerhalb vier Wochen nach er? folgter und ihm bekannt gemachter Bestätigung des Verkaufs-Actcs und noch vor der Ueber-gäbe zu berichtigen, die andere Hälfte aber kann er gegen dcm, daß er sie auf der erkauften, oder auf einer andern, normalmaßige Sicherheit gewährenden NcaUtat m erster Priorität grundbüchlich versichert, mit fünfvomHundert in Conventions-Münze verzinset, und die ^lnsen-Gebührn in halbjährigen Verfalls-Raten abführt, ln fünf gleichen jahrlichen Ra-tm-^ahlungen abtragen, wenn der Erstehungs-prci^den Betrag von 5o fi. übersteiZt, sonst aber wird die zweyte Kcnlffchillmgs-Hälfte bm-nen Iahresfmt vom Tage der Übergabe gerechnet, gegen die ersterwähnten Bedmgnisse be-nchtigcr werdcn müssen. — Bey glclchen Anboten- wird Demjenigen, der Vorzug gegeben werden, der sich zur sogleichen odcr früheren Berichtigung des Kaufsch,llings herbeilaßt. — Dic übrigen Vcrfalifsbedlngnisse, der Wsrth-anschlag und die nähere Beschreibung der zu veräußernden Realitäten können von den Kauflustigen bep dcm f, k. Rentamte in H.Ü.0112 angesehen werden. — Von der kaiserl. königt., Sraats - Güter- Veraußcrungs-Provinztal-Commission.,— Trieft am i5. November , Ü29. Joseph Franz Englert, k. k. Gubermal- und Präsidial-Secretar. Zl"i556. (3) Gub. Nr. 27778. Concurs- Ausschreibun g», c^ur Besetzung dcs erledigten Distrikts-Phvsckats zu Marm Zcll. — Durch die Ucber-fetzung dcs'Dilmkls-Physikers, I)i-. Mathias Vwcher, auf das Phpstfat zu Hartberg/ ist jenes zu Maria Zelt, mlt welchem ein Gehalr von vierhundert Gulden Eonv. Münze verbunden tst, in die Erledigung gekommen. Zur Bewerbung' um dieses Distrikts-Phpsikat wird' der Concurs mit dem Beisätze ausgeschrieben, daß die dleßfalligen Coinpttenz-Gesuche, in welchem die allfallig..' bisherige Dienstleistung ohne Uebergehung einer Zcitpcriode nachzu-wciscn ist, b,s 20. Jänner l830, bei diesem f. f. Gubernlum einzureichen seyen. Erätz, dcn 28. Iloucmber 1829. Z. 1552. (3) Nr. 187, St. G. V. ?. Kundmachung der Verkaufs-Versteigerung'über mehrere in der Haupt- Gemeinde (Ai«'5o gelegene Do-mamcn-Realitäten. - In Folge hoher St. G. V. Hofcommissions-Verordnung vom 7. October d. I., Nr. 7619 , wird am 12. Jänner i83o, in den gewöhnlichen Amtsstunden, bey dem k. k. Rentamte in (^Kerzo, Istrianer Kreises, zum Verkauft im Wege der öffentlichen Versteigerung mehrerer zum Bruderschafts-Fonde gehörigen, in der Haupk Gemeinde ^Kerso gelegenen Realitäten geschritten werden, als: — 1.) Des ?i^ <;raäj^a benannten, und iZZ Quadrat-Klafter messenden Ackergrundes, geschaht auf 5fi. ^ ^' ^ ^^ ^^ ^^cj^g benannten, und 469 Quadr. Klaf. messenden Acker-und Rs-bcngrundes, geschätzt auf ,6 fi. /^ kr. — Z.) Des?<>^io benannten, und 109ft Quadr. Klolc<2 benannten, und 790 Quadr. Kl. messenden Ackcrgrundes,- geschätzt auf 27 fi. 29^..— ,Z.) Des ^nwi^Inx^l, benannten, und 18 Joch messenden Weide- und Waldgrundes,, geschätzt auf 76 fi. — Diese Realitäten werden einzelnweise, so wie sie dcv betreffende Fond besitzt und genießt, odcr zu besitzen und zu' genießen bercclngct gewesen wäre, um den beiqcsctzten ^iscaspicis ausgcbotcn und dem Mclstblttclden mit Vorbehalt der Genehmig u na der kaiscrl. tönigl. St. G. V. Hof-Commission überlassen werden. ^- Niemand wird zur Vcrstclgenmg zugelassen, der nicht IOZ3 vorläufig dm zehnten Theil des Fiscalpreises, entweder in barer Conv. Münze, oder in öffent« lichen, aufMetall-Münze und auf den Ueber-bringer lautenden Staatspapieren nach lhrem cuvsmaßigen Werthe bey der Versteigerungs-kommisslon erlegt, oder eine auf diesen Betrag lautende, vorlaufig von der Commission geprüfte, und als legal und zureichend befundene Sicherstellungs-Urkunde beybringt. — Die erlegte Caution wird jedem Licitanten mit Ausnahme des Meistbleters nach beendigter Versteuerung zurückgestellt, ,ene des Meistbieters dagegen wird als verfallen angesehen werden, falls er sich zur Errichtung des dießfalligen Con-tractes nicht herbeilassen wollte, oder ,venn er die zu bezahlende erste Rate in der festgesetzten Zeit nicht berichtigte, bey pfiichtma'ßiger Erfüllung dieser Obliegenheiten aber wird ihm der erlegte Betrag an der ersten Kaufschillings-Halfte abgerechnet, oder die sonst geleistete Caution rmcder erfolgt werden. — Wer für einen Dritten einen Anbot machen will, ist verbun; den, die dießfallige Vollmacht seines Eommi-tenten der Versteigerungs-Commission vorl.au-flg zu überreichen. — Der Meistbieter hat die Hälfte des KaufschMings innerhalb vier Wochen nach erfolgter und ihm bekannt gemacher Be. statigung des Verkaufs-Actes und n»ch oor der Uebergabe zu berichtigen, die ander« Hälfte «ber kann er gegcn dem, daß er si? «uf tztr erkauften, oder auf einer andern, normal,naßi-ge Sicherheit gewahrenden Realität in trster Priorität grundbüchlich versichert, imt fünf vom Hundert in Convcntions-Münze verzinset, und dce Zinsen-Gebühren in halbjahrigen Verfalls-Rattn abführt, in fünf gleichen jährlichen Raten-Zahlungen abtragen, wenn der Erstchungs-preis den Betrag von 5u st. übersteigt, sonst «bcr wird die zweyte Kaufschittings' Hälfte binnen Jahresfrist vom Tage de> Uebergabe gerechnet, gegen die ersterwähnten Bcdmgnisse berichtiget werden müssen. — Bey gleichen Andoten wird Demjenigen der Vorzug gegeben werden, der sich zur sogleichen oder früheren Berichn-Zung des Kauffchi"',ngs herbeylaßt. — Die üdngen Verkaufsbcdingnisse, der Werchan-schl,ig und die nahcrc Beschreibung der zu veräußernden Realitäten können von den Kauflustigen bey dem k. k. Rentamte in ^liol-^ em^elehen werden. ,— Von der k. k° Staats -Güttr - Veraußnungs - Provinztal-Commission. Trieft am i/^ November 1829. Joseph Franz Engler t, k. k. Gubcrmal- und Prasidtal- Secretar. Äemlliche Verlautbarungen. 3- ^5/5. (t) - Nr. 57«5. Im Hause, Nr. 174, im ersten StoFc, zum Iheile in der Hauptfronte, und zum Theile gegen die Deutsche Gasse gelegen, wcr-den Vier Zimmer, ein Gcwölbl, eine Kücht und eine Holzlege, von nun an bis Michaell l8Zo in Aftermlethe überlassen. Wenn Jemand diese Localitatcn im Gan« zen oder auch nur theilwclse zu miethen wünscht, so wolle man sich^icßfallö an den gefertigten Stadtmag istrat wenden. Stadtmaglstrat L«ibach am lo. Dccc'.n« ber 1629. Z. l553. (5) "^ K u n d m a ch u n g. Bei dem Vlllachcr k. k. provisorisch?« Zoll- Oberamte ist die zw^te Amtsschrclbers« stelle, womii em jährlicher ll)^l),^^ ^^,^ z^.^ hundert fünfzig Gulden vttbunden i,l, l^. ?w lW^.sW^7sW bis 9 Uhr bis 2 Uhr biS9UH, December 9. 2? 10.8 «7 9,9 37 8,6 9«— ^ ^ ^ f. heil« heiter f. heiter" , . ,ü. 27 8,0 «7 8.0 «? ?.? 7,— ,§ __ ^ ^. trüb trüb wolkicht ^ ^ :i. 27 U,i ,7 9,0 H7 9.7 Z,— , __ ^ ^ Schnee Cchnee trüv > 12. 27 io,ä «? 10,9-7 12,4 2,— 0 - — ^ wv'kicht wolkicht wolricht j !/.. 57,10.5,57 io,S 57 io,5 — ,- , 0'^ ^^ triib trüb ^- '7^9'- ^7/^,6 i «?^2.^i " - ' « -^ ° ' - Sct»,ee Echne« Schntt Fremoen - Anjeige. Angekommen den 13. December 2229. Hr. Felix cls Lago, und Hr. Johann Ernst, Kaufleute/ Hr. Adam Wallich, und Hr. Salomon Kalmus, Handlungs-Commis; alle vier von Trieft nach Wien. — Hr. Ferdinand Schlesinger, Assistent d« k. k. Central-Staats-Buchhaltung, von Wien nach Venedig. Den 14. Hr. Friedrich Graf v. Chormsky, Herr« schaftsbesitzer, von Wien nach Triest und Mailand. H^erjeichniß ver hier Verstorbenen. Den 3. December 1823. Iofepha Podleska, Institutsarme, Witwe, alt «Z Jahr, in der Krengasse, Nr. 81, an der Aus-Ehrung. — Dem Joseph Vlasch, Kappelmachergesel-len, seine Tochter Maria, alti9 Jahr, in derKrcn-Gaffe, Nr. 89, am Ingeweidebrand. — D,m Joseph Ponatsch, Schul machermeister, sein Stiefsohn Franz Tscheschen, alt LZ Jahr, in der St. Florians? Gasse, Nr. 72, an einem mehrjährigen Zehrsiebcr. — Jacob Sport, Schüler der 4ten Classe, von Wo-ditz inObcikrain gebürtig, alt 13 Jahr, in der P,olla-naiVorsiadt, Nr. 6?, am Nervenfieber. Den 10. Anton Kovatsch, Institutsarmer,^ alt 89'Iahr, in der Gradischa? Vorstadt, Nr. 23, an Altersschwache. Den 11. Dem Martin Joras, Wasenmeister, stln« Tochter Elisabeth, alt 24 Tage, in der Tyr-nau-Vorstadt, Nr. 75, an Fraisen. Den 12. Marqaretha Robida, Dienstmagd, alt Zz Jahr, im Civil-Spital, Nr. 1, «m Nervenfieber. — Maria Markovitsch, lediqe Institutsarme, alt 50 Jahr, in der Kotbgasse, Nr. iZ,,, an der Abzehrung, in Folge der Gedärm-Verhärtungen. — Tho-ma« Tomann, Landmann von Oberhruschza, alt 8? Jahr, in der Lingergasse, Nr. 2?^ an Altersschwache. eketreid - Durchschnitts - Meise in Laibach am 12. December 182a. GmlWten. Metzen Weitzcn < — st _ ^ - - Kul'urutz . I - „' ^_ / " - Korn ... 2« 7., - Aerste . , . >, ^ - ^ - , - Hlcrse . . . 2 ,. — « -" -« Hnden . . . » „ 42 ^ -- ^ Hafev ..<.»» H? « Sours vom It. Vecember l^29. ^. ^ ,^ ^ .^ Milt«lpr«ich. Vtaarsschuldvtlschrt,bungen»u5 y. H. l>nLM.)i«2ö>4 vllio oetto ,«4 ». H.(inCM.),l Verloste ObligcUion., Hofkam.. ^ H mfr.Odligalion.d. Zwangs.V" ^"'^/ 3 »0« «M Darledenh in Klain u. Aela.<,°""/2v.H.^ ^ ^ rial. Odl'gat. der Stand« "./"? V.H.l ^ — Tyrol fzu2ij2v.H.^P- Darl. mit Verlos, v. I. ,630 für 100 ff. (inCM.)2?H detlo detto v. I. »821 fül ,00 fi. (inCM.) 1I2 I.^s Wlt„er.Sta0t Vanc.Ovl. zu«,i,v. H.(in CM.) Z8,)S (Aerarial) iDymch.) Obligationen de, Stände (C.M.) (V.M.) v. Österreich unter und z«3 y.H.1 — — ob derEnnß, von Nöh«) iu z,/^ v.H.l H7HL «-men, Mähren, Sckle-l ilU »l/zl y.H.^ — — sien.Stereimatk.Karn: bus o-H.« 4b»jHy «<-ten, Krain und Görz zu , 2/5v.H. 1 —> — Ceutral-Casse-Anweisunqen. Jährlich« Diseonto 3^2 fU». Vank. Aclien vl. Stüct ,24l in Conv, Münz,. NNasserstanV ves Naibachfiusses am Pegel ver gemauerten Canal-Vrücke: Den 16. Dec. »629. » Schuh, b Zvl», » Hi», unter t>a n d e,sg u b e r-niums in Lai bach. - N^htragllche Be-ss.mmungen hinsichtlich dcr Vorschulen über d»e Waarendurchfuhr. — Ma Beziehung auf den tz. 48 der Vorschriften über die Waarendurchfuhr vom 6. April d. I. wird in Folge hoher Hofkammer « Verordnung uom 22. September l. I., Zahl Zäy72, nachtraglich zu dcr Gubermal«Eurrende vom iä. May 0. I., Zahl 109^9 , Folgendes zur allgemeinen Kennt-mß gebracht. — 1.) Unter den Obrigkeiten, welche die m den §. §. 5, 10, 12, iI, 29, Zi und I/ der gedachten Vorschrlften angeordneten Amtshandlungen zu vollziehen haben, sind die Orts-Obrigkeiten, denen die Verwaltung der politischen Geschäfte anvertraut »st, daher die Stadtmagistrate und die Bezuks-. 'Obrigkeiten oder Bezirkscommlssanate zu verstehe. — 2.) Den Obrigkeiten, welche die zufolge der §. §. 5, la, 12 und :3 der Vorschriften angeordneten Zeugn,sse und Bestätig yungen zu ertheilen haben, liegt ob, in so ferne sie nicht selost die gerichtlichen Geschäfte verwalten sich von den Gerichtsbehörden, dle zur Ausstellung dieser Urkunden allenfalls cr-fcrderllchen Auskünfte im kürzesten Wege zu verschaffen, wie auch j-edesmal die Namen der Handelsleute oder Fuhrleute, fur welchs sie dle erwähnten Zeugnisse ausstellen, der gerichtlichen Obrigkeit dleser Partelen bekannt zumachen, die verbunden ist in Gemaßheit des tz. is der Vorschriften vom 6. April d.I. im Falle der Ausschreibung des Eoncurses üoer das Vermögen der gedachten Parteien, die« ses der Zollbehörde des Landes zu eröffnen. — 3.) Die mit den Vorschriften über die Waarsn-durchfuhr angeordneten Zeugnisse und Bestätigungen, sind stets auf d«s bloße mündliche Ansuchen der Parteien schleunigst zu ertheilen. — 4) Iii den Fallen, welche dle tz. tz. 29 und)/ ^^' Vorschnften über die Waarendurch» fuhr bezeichnen, kann, wenn sich die politische Ortsobrigkelt nicht in demselben Orte befindet, wo das die Amtshandlung pflegende Zollamt aufgestellt ist, dec Gemeinde-Vorsteher, oder ^ ein uon demselben zu bestimmendes Individuum des Gemeinde-Vorstandes statt der Obrlgknt beigezogen werden. — 5.) In Absicht auf die an die Obrigkeiten für die Ausstellung der Zeugnisse und Bestätigung zu lelssende Gebühr von Sechs Kreuzern, hat es bei der bestehenden Einrichtung zu verbleiben. -— Ltuhach am'2o, November 1829. Joseph Tamillo Freyherr v. Schmidbürg, Landes-Gouverneur. Clemens Graf v. Brandts, k. k. Gubernial-Rath. V'ermisOte Verlautbaruttgett. Z. 2574. (») Nr. lM G d i c t. Von dem Bezirksgerichte der Herrschaft RM-niz wird hiermit allgemein bekannt gemacht: vaß alle Jene, welche auf den Nachlaß des im Markle Reifniz verstorbnen Mathias Novak, Kürschners, aus was immer für einem Rechtsgrunde einen ge» gründeten Anspruch zu machen vermeinen, solche bey der auf den »5. Jänner t. I. iä3c>, Hormic» tag um »a Nor in dieser Amtstanzley bestimmte« Tagsatzung fo gewiß zu melden haben, als fan» ftens der Verlaß abgehandelte uns den bettesien« den Erben eingeantworret werden würde. Bezirksgericht Reifniz am 9. December t2^> Die p. 1. Herren Substribenten des kalig!.'aphisch'lychografthivttn „Vater Unser" und „Gegrüßct seyst Du :c." werden hiemit in Kenntniß geseht, daß die hinlängliche Anzahl von Exemplaren aus der Muller'schen Kunsthandlung m Mcmmmgm Mr eingetroffen, Und um den bekannten Subscriptions-Preis ä Z fl. 20 kv. pr. Exemplar Mndlich in Empfang genommen werden können. Laibach am ^. November 1629. , Dgtt^3 OVel v. UleittMIV'r'sches ZcitunZs? Comptoir. (Z. Amts-Blatt M ,Z^ d. l/. December ^29.) 5