1573 Amtsblatt zur Laibacher Ieitung Nr. 2t5. Samstag den l9. September 1868. (340-!,) Nr, ««!)(». Kundmachung wrsseu Wiederbesetzunss der k. k. Gvoßtrafik zu Tesi.auskavaö. Von der k. k. Finanzdirection für Kram wird bekannt gegeben, daß die Tabak-Großtrafik zu Se-stranskavas iin politischen Bezirke Kramburg im, Wege öffentlicher Concurrcuz mittelst Uebcrrcichung schriftlicher Offerte demjenigen als geeignet crtanu ten Bewerber verliehen werden wird, welcher die geringste Verschleißprovision anspricht, oder dieselbe vhne Anspruch auf eine Provision, oder unter End nchtung eines jährlichen Pachtschillings (Gewinnst rücklasscs) zu übernehmen sich verpflichtet. Diese Großtrafit, womit auch der Stempel-uiarkcn .''ileinverschlcis; verbunden ist, hat ihren Materialbedarf bei den: 2 V« Meilen entfernten Tabak-Districtsocrlage zu Lack zu fasseil nnd es sind ihr 3l^ Trafikanten zugewiesen, deren Zahl zcdoch vermehrt oder vermindert werden kann, ohne daß dein Großverschleißer dagegen eiue cnt scheidende Einsprache zusteht. Nach dem Erträgnißausweisc, welcher das Berschleißergcbniß einer Iahrcsperiode, das ist vom 1. Juli 1867 bis Ende Inni 1868 umfaßt und sammt den näheren Bedingungen und den Auslagen der Großtrafik bei der k. k. Finanz-direction eingesehen werden kann, belief sich der Verkehr im gedachten Zeitraume an Tabak mit Einschluß des Limito auf 18.460 Wiener Pfunde im Geldwerthe von . . . 10.693 fl. 20 kr. der Tabak itlemvcrschleiß gewährte einen jährlichen Bruttoertrag von. . . 24 fl. 51 kr. Außer dem 2 '/^Percentigen Gutgewichte vom ordinär geschnittenen Ranchtabak wird kein anderes Gutgewicht zugestanden. Die Fassnng der Stempclmarkcu, für deren Verschleiß die nörmalmä'ßigc Provisiou vou 1'/. Percent gewährt wird, hat beim k. k. Steueramte ^ack zu geschehen. Nur die Tabakvcrschlciß Provision der erledigten Großtrafik bat das Object des Anbotes zu bilden. Für diese Großtrafik ist — falls der Er^ steher das Tabakmaterial nicht Zug für Zug baar bezahlen will - ein stehender Credit von 300 fl. bemessen, welcher durch eine entweder hypothekarisch "der in Staatspapicren oder baar zu leistende Kaution in gleichem Betrage sicherzustellen ist. Der Großverschlcißer muß immer mit einem solchen Matcrialvorrathe verschen sciu, dessen Werth mindestens dem Betrage des eingeräumten Credites gleich kommt. Die Fassungen an Stempclmarkcn sind nach Abzug der sistcmisirtcn 1'/.pcrccntigcu Provision für dic der Großtrafik zum Verschleiße überlassenen Sorten von 5 st. einschließig abwärts stets bar zu berichtigen. ' .5u> ^'/""^" s"' ^" Materialwerth pr. 600 fl. ist noch vor der Uebernahme des Com mifstonsgcschäftcs und zwar binnen längstens drei Wochen vom Tage der dem Ersteher bekannt gegebenen Annahme seines Offertes zu leisten. Die Bewerber um dic Tabat-Großtrafik in Ecstranskavas haben zehn Percent der Caution ^N! Betrage von 30 fl. als Vadium vorläufig beim k. k. Stcucramte in Lack oder bei der hiesigen k. k. Landcs-Hauptcassa zu erlegen und die ^uittuug hierüber dem mit einer 50 kr. Stem-pclmarke zu versehcuden versiegelten Offerte beizu-schließen. Jenen Osscrentcn, von deren Anbot «in Gebrauch gemacht wird, wird nach geschlossener Concmrenzverhaudlung das Vadium zurückgestellt. Das Vadium des Erstehers hingegen bleibt entweder bis zum Erläge der Caution oder, falls " das Material Zug für Zug bezahlen will, bis znr vollständigen Materialbcvorräthiqnnq zurück. Die schriftlichen Offerte sind nach dein unten beigefügten Formnlare zu verfassen nnd versehen mit der Nachweisung über den Erlag des Vadinms, über die erreichte Großjährigkeit und das sittliche Betragen des Bewerbers läugstcns bis 2. October 18 68 Mittags 12 Uhr, um welche Stunde die commis-sionelle Eröffnung stattfindet, bei dem Vorstande der k. k. Finanzdirection in Laibach zu überreichen. ^ Die Bewerber um die Tabak-Großtrafik in lScstranstavas haben sich in ihren Offerten ausdrücklich zu verpflichten, dieselbe entweder :>) gegen Bezug eiucr in Buchstaben auszudrückenden Provision, oder d) unter Verzichtlcistung auf eine Provision, oder <) unter Bezahlung eines jährlichen Betrages an das Aerar (Gewinnstrücklaß, Pachtschilling) zu übernehmen. Im letzteren Falle ist der angebotene Betrag in monatlichen Raten vor-hiuciu beim k. k. Stcueramte Lack zu erlegen, und es kann wegen eines auch nur eine weun er sich innerhalb der Dauer des Auf-kündigungstermincs ergeben sollte, von der Behörde sogleich das Verschleißbefugniß entzogen werden. Offerte, welche der angedeuteten Eigenschaften oder Behelfe ermangeln, welche unbestimmt lauten oder in denen sich ans andere Offerte bezogen wird, werden nicht berücksichtiget. Bei gleichlautenden Anboten wird sich die Wahl vorbehalten. Ein bestimmter Ertrag wird ebensowenig zugesichert, als eine wie immer geartete nachträgliche Entschädigung oder Provisions-Erhöhung stattfindet. Die gegcnfeitigc Aufkündigung ist, wenn nicht etwa wegen eines Gebrechens die sogleiche Entsetzung vom Verschleißgcschä'fte einzutreten hat, auf 3 (drei) Monate festgesetzt. Bon der Concurrenz sind jene Personen aus-geschlosseu, welche das Gesetz zum Abschlüsse von vertragen überhaupt uufähig erklärt, dann jene, welche wegen eines Verbrechens, wegen Schleich Handels oder wcgcu einer schweren Gefällsübcrtrc-tung, insofern sich dieselbe auf die Vorschriften rücksichllich des Verkehres mit Gegenständen des Staatsmonopols bezieht, dann wegen eines Vergehens gegen die Sicherheit des Eigenthums schuldig erkannt oder rücksichtlich der gedachten Gefälls-Übertretungen wegen Unzulänglichkeit der Beweismittel von der Anklage freigesprochen wurden, endlich frühere Vcrschlcißcr, welche von diesem Gcschäste strafweife entfetzt worden sind. Kommt ein solches Hinderniß nach Uebernahme des Vcrschlechgcschäftes znr Kenntniß der Behörde, so kann das Verfchcißbefugniß sogleich abgcuommcn werden. Formulare eines Offertes. Ich Endcsgefertigter erkläre mich bereit, die k. t. Tabak-Großtrafik in Scstrcmskavas unter Beobachtung der dicsfalls bestehenden Vorschriften, insbesondere in Bezug auf die Erhaltung des unangreifbaren Material-Lagcrvorrathes gegen Bezug ciuer Provision von.....(in Buchstaben ausgedrückt, ohne Radiruug oder Correctur) oder gegen Vcrzichtleistung auf jede Provision, oder ohne An-sprnch ans eine Provision unter Zahlnng eines jährlichen Betrages von____(gleichfalls in Bnch- staben ausgedrückt) in Betrieb zu übernehmen und mache auf den Matcrialcrcdit pr. 300 st. (keinen) Anspruch. Die in der Coucurreuzausschreibung angeordneten Belege nnd Nachweisungcn sind hier beigeschlossen. N. N. am . - - ^EigmlMdlgc Unterschrift nebst Aügabr dcö Sllmdrs und Wohnortes.) Vou außrn: Offert zur Erlangung der k. k. Tabak-Großtrafik in Scstranskavas. Laibach, am 12. September 1868. (329—1) Nr. 234. Edict. Bei dem gefertigten Landesgerichte befinden sich folgende, unbekannten Eigenthümern gehörige, aus strafgerichtlichen Unterfuchungen herrührende Gegenstände und Barschaften, als: 1. Aus der Unterfuchung wider Anton Nucgai wegen Diebstahlstheiluehmnng ein Zwillichsack; 2. wider Lorenz Pancc nnd Comvlicen we gen Dicbstahlstheilnehmung: 2 brauue banmwol lene, 2 rothe baumwollene Tüchcl, ein kleines Stiick blauer Cottonina und ein Vortuch aus glei cher Cottonina; 3. wider Lukas Kregar wegen Verbrechens des Diebstahls: 6 Stück schwarzseidene Tüchel und ein braunes Seidcntüchel; 4. wider Josef Martisnik ob Verbrechens des Dicbstahls: 1 silberne Cylindernhr nebst einer Stahlkette; 5. wider Michael Pipan ob Verbrechens der Vorschublcistung: ein Leintuch, ein Paar ela stische Ucberschuhe und ein Bund Leinwandsteckc; li. wider Maria Brajer ob Verbrechens der Vorschublcistung: ein Sack mit Leinwandfetzen und ein rothscidenes Tüchel; 7. wider Thomas Gregorc wegen Verbre chens des Diebstahls: ein groblcincner Sack, ein rother banmwollencr Regenschirm und eine Ser-oiette, in welcher sich 2 grobe Leintücher, ein grobes Tischtuch und 5 kleinere grobe Leintücher eingebunden befinden; 8. wider Franz Schober ob Verbrechens des Diebstahls: eine Barschaft von 28 st. 84 kr., bestehend aus Silberguldcnstücken, Banknoten, Silberscchsern und Kupfergeld; l). wider Iofef Tercck ob Verbrechens des Dicbstahls: eine Barschaft von 5 st. 31 kr., bestehend aus Banknoten, Silbersechseru und Kupfergeld; eudlich 10. wider Iofcf Nupar wegen Verbrechens des Dicbstahls: ciuc Barschaft von 3 ft. 13 kr., bestehend aus Banknoten nnd Kleingeld. Diejenigen, welche Eigenthumsansprüche auf die obbeschricbcnen Effecten nnd Barschaften er^ yeben zu können vermeinen, werden aufgefordert, sich biuuen Jahresfrist vom Tage der dritten Ein schaltung dieses Edictcs zu melden und ihre Rechte geltend zu machen, widrigens die Effekten vcr-äußert und der Erlös nebst den übrigen Bar^ schaftcn an die Staatscasse abgeführt werden würdeu. Laibach, am 25. August 1868. (330 ^) Nr. 311. Kundmachung. Das Schuljahr 18°^ wird am Laibacher k. k. Gmnnasinm am 1. October mit dem h. Geist -amtc eröffnet. Ncn eintretende Schüler haben sich in Be glcitnng ihrer Eltern oder deren Stellvertreter am 2li. nnd 28. September bei der k. k. Gymnasial Direction zu melden, mit dem Taufscheine nnd Schulzeugnisse auszuweisen nnd eine Aufnahmstaxe pr. 2 st. 10 kr. zn erlegen. Angehörige des Kramburger und Rudolfs werther Gymnasiums werden iu der Regel hier nicht aufgenommen. Dem hiesigen Gymnasium bereits angehö !rige Schüler können sich bis znm 30. September incl. anmelden. Die Aufnahmsprüfung für die erste Classc findet am 3 0. September um 8 Uhr ftüb statt. Laibach, am 15. September 1868. K. k. Vy,n,,.,/1.,l-Dis"t»",. 1574 (337) Nr. !1451. Kundmachung. In Folge Genehmigung des hohen k. k. Finanzunnisterinlns werden die uuter dein Xiamen „feiner ^lostrau" und „^costrau Radica" im Triester nnd Görzer Berwaltiuigsgebiete iui, ^cr schleiße stehenden zwei nenen Schuupstabaksorleu nunmehr auch in >irain, nnd zwar erstere mn den Preis von 1 fl. »^l kr. pr. Zollpflind uud 5> fr. pr. Voth, nnd letztere uiu 63 kr. pr. Mpfnnd nnd 2'/,, t'r. pr. Loth, in Verschleiß gesetzt. Die Verschleißorganc werden vom Monat October 1868 angefangen zur Fassnng dieser Tabaksorten bcanftragt. ^aibach, ain l^. September l8<^. K. ll. FinlN^-Direction. (335—3) M-. 7i)li. l^oncurs-Ausschrcidung. Im Hcrzogthume strain sind zwei Steuer cinnehmerstellcn in der lX. Diätenclassc uüt dem schalte jährlicher 840 fl. erledigt. Gesuche nm Verleihung dieser Stellen, even tncll Stcuereiuuehmerstellen mit deui Gehalte jährlicher 735) fl.; dann Stcueramts-Controlors stellen in der X. Diätcuclasse niit dein Gehalte jährlicher 735) fl., eventuell l>30 fl., 5)25) fl., und Steneramts-Ossicialenstellcn in der XI,. Diäten classe mit bcm Gehalte jährlicher 5)^5) fl., evcu-tuel ^72 fl. 50 t'r. nnd420fl., sämuitlich uüt Can tionspflicht, sind unter Viachweifuug der Kenntniß des Steucramtsdienstcö und der Landessprachen binnen drei Wochen bei der Finanz-Direction Laibach einzubringen. Laibach, au: 15). September 1868. K. k. Finau.z>DncctilM. ___________ l^li.3. Vertaufs-Kundluachullg. ^ 1. Das k. k. Finanzministerium beabsich tigct das sogenannte ^reßdörrhailo im Markte Aussee im Offertwcgc hiutanzugeben. Die Bodeufläche nuisaßt 393 OuadraMaster, darunter _<>l>-^ Ouadrattlaftcr Vauarca. Das Gebäude enthält ebenerdig Salzdorrtammcrn, im ersten Stock die Salzmagazine nebst einer kleinen heizbaren Kanzlei; die Vage dieses Gebäudes ist eine sehr günstige. Offerte unter 21l><> fl. haben keine Anssicht ailf Berücksichtigung und hat der Ersteher den >taufschilliug mit der Hälfte 30 Tage uach der Herstä'udiguug von der Aunahme des Offertes, deu ^icst aber läugsteus ein Jahr uach der Zahlung der ersten Aiate bei der t. l'. Salinencasfe ^lussee cinznzahleil und diesen Aiest mit ll pCt. zu ver zinsen. Die Nebcrgabe der Realität ersolgt sogleich nach Entrichtung der ersten Kanfschillingsrate und nach geschehener pfandweiser Bormerlnng des Hiauf^ schilliugsresteü und der llperc. ^iusen ans die er standenc ^iealität. i3 ^» Zur Theilnahme an der Bewerbuug nm diese Realität lvird jedermann zugelassen, welcher sich rechtsgiltig verpflichten iann. Ausländer haben sich über ihre perfönlichc Fähigkeit zur Eingehung von Ncchtsgeschäfteu auszuweisen. Wer für einen Dritten ein Anbot macht, hat eine rechtssörmliche, für diesen Act ansgestellte und legalisirte Bollmacht beizubriugeu, widrigenfalls derselbe, wenn er Erstehcr bleibt, als Käufer im eigeuen Xiamen betrachtet lverden wird. § 3. Die schriftlichen Anbote, welche mit dem gehörigen Stempel vcrseheu uud versiegelt sein müssen, haben Folgendes zn enthalten: ^j Vczeichunng der Nealität, fiir welche das Aubot gemacht wird, was auch auf dem änßereu Umschlage uuter Angabe der beiliegenden Vadiumssumme mit den Worten: „Offert für das Preßdörrhans im Markte Aussee" anzusetzen ist; l») den Bor- lind Znnamen, dann den Charakter und Wohnort des Offcrenten mit der Er-kläruug, daß derselbe cigenberechtigt ist; <') das mit Buchstaben uud Ziffern ausgedrückte Anbot in einer bestimmten Snmmc österreichische Währung, daher Anbote, welche blos auf Pcrceute oder auf einen Betrag über das erzielte Bestbot lauten, nicht berücksichtiget werden; Uhr wcrdcil in dcv Tivoli-Waldllng bei 5,0 Stilck Fichtcnbälllllc licitmwo verkauft. Kauflustige werden hiemit eiilgeladell, mu die bestimmte Stnnde beiin Schlofft in Tivoli zit erscheinen. Ztadtniagistrat laibach am Itt. Sep tember 1^08.