Amtsblatt zm Laibachtt Zeitung. >lr. si9 Freitag den 24. September 1653. Z. 51«. !. (3) Nr. 55) daß nur vor dem Beginne der Licitation schriftliche, gehörig ausgefertigte, mit dem gec dachten Vadium belegte Offerte hieramtß eingebracht werden können; c-) daß, bezüglich der Marschstation Tschernembl, der Licitant zum Erläge eines Vadiums nicht verhalten werden wird, daß jedoch zur Lici-tation nur solche Männer zugelassen werden, welche dem Amte, als vom rechtlichen ordentlichen Charakter, bekannt sind. " Die übrigen Licitationsbedingnisse können Hieramts täglich eingesehen werden. K. k. Bezirkshäuptmannschaft Tschernemdl am 16. September »852. _____ Z. 518. l. (2) Nr. 8854. Kundmachung Zur Sicherstellung der Militärvorspanns-beist.llung im Vt'lpachtungswege, für die Zeit vom ,, November 1852 bis Ende April 1853, !M Bereiche dicscr Bezirkshauptmannschaft, wer-dcn M'nukndo-L'citHtionen in der Amtskanzlei dieser Bezirkshauptmannschaft und zwar: Am 4. October l. I. um Itt Uhr Vormittags für die Mil tarstationen Loitsch und Z>rk-nitz; Nachmittags um 4 Uhr für die M'litär-stationen Planina und Ncudorf; am 5. October 1852 um IU Uhr Vorm ttags für die Militärstation Präwald; Nachmittags um 4 Uhr für die Militärstation Senoschetsch, und am tt. October l. I. um 10 Uhr Vormittags für die Mil,-tarstation Adelsbng, sofort ab»r in derAmtskanz-lei der k. k, Eip' situr zu Dornegg, zu derselben Zeit für dic Mllitaü^tlon Sagurje abgehalten w.rde". Die Kaustllstigen werden eingeladen, sich bei den oberwähote» LicitätioliSvilchandlun^e,, an d.n bezeichneten Tagcn und Orten einzusieden und ein Vadium von Einhundert Gulden zu erlegen, welches der Mmdestbieter als Caution zu belassen haben wird. Die sonstigen Verstcigcrungsb.dl'ngnisse können während den gewöhnlichen Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Adelsberg eingesehen werden. , Auch werden für jede der einzelnen Mill-tarmarschstationen schriftliche Offerte angenommen, welche jedoch vor Beginn der Licitation versiegelt und mit dem obigen Vadium belegt, überreicht werden müssen, widrigcns dieselben unberücksichtigt zurückgestellt werden müßten. Adelsberg am 19. September 1852. Z. 12!»I. (2) Nr. 4l9tt^ Von dem k. k. Landesgerichte Laibach wird ocr Laibacher Kürschnerbruderschaft mittelst gegen« oältigen Edictcs erinnert: Es haben wider die-,.lbe bei diesem Gelichte Johann Koschier, Georg .kobilza, Franz Scherz, Maria Suetina und Theresia Machkot Klage auf Zuerkennung des Eigenthums des landta'ftichen Garben-, Getreide-und Jugend. Zehentes in den Dörfern Podgoriz und St. Jakob an der Save aus dem Titel der Ersitzung elngedracht und um eine Tagsatzung gebeten, welche auf den 2U. December l. I., Vormittags w Uhr vor diesem k. k. randesgerichte angeordnet worden ist. Da der Aufenthaltsort des beklagten Kürschner brudetschaftö-Vertreters diesem Gerichte unbekannt, und weil solcher vielleicht aus den k. k. Erblanden abwesend ist, so hat man zu dessen Vertheidigung, und auf seine Gefahr und Unko« sten den hierortigcn Gerichtsadvocaten Hrn. Ol. Anton Rak als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Getichtsordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Dle Geklagte Kürschnerbiuderschaft wird des l sen zu dem Ende elim,erl, dannt dieselbe allen- falls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter, Herrn vi. Anton Rak, Rechtsbehelfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und dlefem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen möge, insbesondere, daß sie sich die aus ihrer Verabsaumung entstehenden Folgen selbst beizumessen haben wird. K. k. Landcsgerichl Laibach, am 11. September l852. Z. ,297. (l) Nl. 336. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Kronau werden die Erben des. am 28. Jänner «850 zu RaNchack Haus. Nr. 29 verstorbenen Johann Erlach aufae. fordert, binnen einem Jahre, von dem unten anae. setzten Tage gerechnet, sich bei diesem Bezirksgerichte zu melden, und unter Ausweisung ihres Erbrechtes die Erbserklärung anzubringen, widrigens die Ver. lassenschast m>t jenen, die sich erbserklärt haben, ver. handelt und ihnen eingeantwortet, der nicht anae. trettne Theil aber, oder wenn sich Niemand erbs. > erklärt hätte, die ganze Verlassenschast vom Staate als erblos eingezogen würde, und den sich allfällig später meldenden Erben die Ansprüche nur so lange vorbehalten blieben, als sie nicht durch Verjährung erloschen wären. Kronau am 6. September 1852. 3. 1300. (l) Nl. 4326. Edict. Von d,m k. k. Bezirksgerichte Sitlick wild be. kannt gemacht: Es l>'be über Anlangen deß Joseph Iawornig von Schalna. in die erecutioe FclldielU!»u "her , dm Johann Lokar a/hörigen, >m vormaligen ^rund' buche der Pfarrgüll Oulrnfelv »uli Hielts. >^.r. 44 volkommel.pcn, aus 1500 fl gerichliich geschätzten Mental zu Peschemg sammt Än. und Zuaehör wegen schuld.gen l99 fi. ^7 kr. <: «. o. ge^.U.ae ' u"d h„zu drei Termine, als: den ersten a« 3 ' ... October d. I., den zweiten «u ' den "^ ^" vemder d. I. und den dritten auf den ,i D.^ der d I jedesmal um l0 Uhr Vormittag i"' Orte der Realität .mt dem Anhange bestimmt, daß nur bei der dritten Feilbietungstagsatzung diese giea! litat auch unter dem Schätzungswerthe hintanaeae! den werden würde. Das Schätzungsprotocoll, der Grundbuchsexlract und dieüicitalionsbedingnisse kön^ nen zu den gewöhnlichen ^mtsstundcn hiergerichts lingelehen werden. Sittich am 1. September 1852. 3- l30I. (I) Nr. 2640 sl 4034. Edict. Von dem k. k< Bezirksgerichte zu Tschernembl wlrd kund gemacht: Es sei auf Anlangen des M«. thias Rom, Handelsmannes zu Uhrfahr nächst einz, wider Joseph Mantel von Olterbach, wegen auß den» w. ä. Vergleiche der Bez. Obrigkeit Gottschee llllu. ll. Jänner 1848 vl «x. »uperiut»»). 29. Fe. bruar d. I. noch schuldigen Kapitals mit ,99 fi. 3 '/2 kr. «. «. l., die exec. Veräußerung der, auf den, dem Johann Mantel von Prelibel gehörigen, im vormaligen Grundbuche des Gutes Thurnau»»b Berg. Nr. 164 neu, 98 alt vorkommenden, in Dödlizhberg liegenden, aus drei Parzellen bestehen^ den Weingarten sammt Keller am 1. Satze, zu Gunsten des Georg Mantel von Prelibel mittelst Schuldscheines z. Novemdcr d I. jedesmal 10 Uhr Vormittags mit dem Beisätze angeoldn.t. daß dicse Pripalforoerung nur b,i der dtlnen Tags.,t)ll a«ch unler ihrem Nennwellhe dem Meistb,el»ndeN üoerl^ssln werden wird Der Glunrbuchs rlr.ill u^'l) dic Llcit,itionebe-dingnisse köl,n n hleramts eingesetien w.rdel, k^U Bei der ersten F,>lb,etu"g h<«t sich k, Kauf- lustiger gemeldet, d.,t),r zur zweiten qeschlilt»,, wird. Hschernembl am 22. Juni l8iz «28 Z. 497. n (2) ml 5N88M K u n d m a ch u ll g. Das hohe Kriegs Ministerium hat die Si-cherstellung des im künftigen Jahre bei den Monturs-Commissionen sich ergebenden Bedarfes an Monturstüchern, Halina, Kotzenzeug zu Pferdedecken, einfachen zweiblättrigen Bettkotzen, Hemden-, Gattien-, Leintüchern, Futter-, Stroh-sack- und Emballage-Leinwand, Zelter-, Kittel-und Futterzwilliche, rohe Rinds-, Ober-, Pfundsohlen-, Terzen-, Juchten- und Brandsohlen-Leder und geäscherten Alaunhauten, dann Sa-mischleder, braunen Kalb - und Schaffellen, schwarzen Lammerfellen zu Sattelhanten und zu Pelzbrämen, weißen Lämmcrfellen zu Pelzfutter, ferner Fußbekleidungsstücken, mittelst einer Offerten-Verhandlung, in welcher nicht nur große, sondern auch kleine, dem Leistungs-Ver-mö'gen einzelner Unternehmer entsprechende Quantitäten berücksichtiget werden, anbefohlen. Die Bedingungen zur Lieferung bestehen in Folgendem : I. Im allgemeinen müssen sämmtliche Gegenstände nach den vom hohen Kriegs-Ministerium genehmigten Mustern, welche bei allen Monturscommissionen zur Einsicht derLicfcrungs-lustigen bereit liegen, und als das Minimum der Qualitätmäßigkeit anzusehen sind, geliefert werden; insbesondere aber haben dafür nachstehende Bestimmungen zu gelten. ») Von Monturstüchern werden weiße, grau-melirte, mohren- und hechtgraue, ferner krapp-rothe, lichtblaue, dunkelblaue, dunkelgrüne und dunkelbraune, das Stück im Durchschnitte zu 20 (zwanzig) Wr. Ellen gerechnet, zur Lieferung angenommen. Es bleibt zwar den Licferungslustigen freigestellt eine, mehrere, oder alle drei genannten Tuchgattungen anzubieten, jedoch werden bei billigen Preisen jene Offerte auf weiße und graumelirte Tücher vorzüglich berücksichtigt, mit denen zu-glelch auch entsprechende Quantitäten woll-farbige und insbesondere dunkelblaue und dunkelbraune Tücher um annehmbare Preise angeboten werden. Die weißen, graumelirten, mohren- und hechtgrauen Monturstücher müssen ungenaßt und unappretirt U (sechs Viertel) Wr. Ellen breit geliefert werden, und dürfen im kalten Waffer genäßt in der Länge pr. Elle höchstens ^ Viertel (ein Vier und Zwanzigstel) und in der Breite höchstens ^ (Ein Sechzchntel) Elle eingehen. Die lichtblauen Monturstücher zu Pantalons für Infanterie und Cavallerie, dann die krapprothen dunkelblauen, dunkelgrünen und dunkelbraunen Monturstücher müssen schwendungsfrei l ?/,« (Ein sieben Sechszehntel) Wr. Ellen breit, und in der Wolle gefärbt, dann mit weißen Leisten versehen sein, jedoch wie die übrigen Tücher unappretirt eingeliefert werden. Sämmtliche Tücher müssen ganz rein, die melirten und die Farbtücher aber echtfarbig sein und, mit weißer Leinwand gerieben, weder die Farbe lassen, noch schmutzen. Alle Tücher ohne Unterschied werden bei der Ablieferung stückweise gewogen, mW jedes Stück derselben, das in der Regel A> Ellen halten soll, muß, wenn es halb Zoll breite Seiten- und Querleisten hat, zwistyen ltt^ und 2l'/», mit Ein Zoll breitn Seilen- und Querleisten aber zwischen :t'/^ und 22'/^ Pfund schwer sein, worunter fm die '^ Zoll breiten Leisten ^ bls ^ ^ und für die > Zoll breiten ^/, bis 2V, P<""d gerechnet sind. Stücke unter dem Minimalgewichte werden gar nicht, und jene, welche das Marimalgewicht überschreiten, nur. dann, jedoch ohne eine Vergütung für das Mehrgewicht angenommen, wenn sie unbeschadet ihres höhern Gewichtes doch vollkommen qualitatmäßig sind. Die Halma muß A (sechs Viertel) Wr. Ellen breit, ohne Appretur und ungenaßt geliefert werden, pr. Elle l ^ bis l ^ Wr Pfund wiegen, und jedes Stück wenigstens ! bis ltt Wr Pfund wiegen. Sowohl die Halina als die Kotzen zu Pferdedecken und die Bettkotzen werden unter dem Minimalgewichte gar nicht angenommen, bei Stücken aber, welche qualitätmäßig befundeil werden, jedoch das Maximalgewicht übersteigen, wird das höhere Gewicht nicht vergütet. Die Abwägung der Halina und der Bettkotzen geschieht ebenso wie jene der Kotzen zu Pferdedecken stückweise. Zu ersten beiden Wollsorten ist rein gewaschene weipe Zakel-wollc bedungen, und sie können ebenso aus Maschinen, wie aus Handgespunst erzeugt sein. t') Zu Hemden-, Gatticn- und Leintücher-Leinwänden können auch bis 2l)F Futttvlein-wand, und ebenso zu Kittelzwillich bis 5UA Futtcrzwillich angeboten werden. Die Gattien-und Leintücher-Leinwänden werden nach einem gemeinschaftlichen Muster übernommen, und es besteht daher auch für beide ein und dieselbe Qualität. Strohsack- und Emballage-Leinwand kann für sich oder auch mit den übrigen gemeinschaftlich angeboten werden. Sämmtliche Leinwanden müssen Eine Wr Elle breit sein, und pr. Stück im Durchschnitte 3tt Wr. Ellen messen. Außer den vorstehenden Garn - Leinwaren werden auch Wollstoffe (<^li<:<>) von in-ländiger Erzeugung zum Futter angenommen. Dieses Fabrikat muß jedoch nebst der angemessenen Qualität auch vollkommen l Wr. Elle breit und jedes Stück wenigstens 3tt Wr. Ellen lang sein. l!j Von den Ledergattungen werden die rohen Rindshäute nach Stücken, worauf das Ergebniß der Sattelsitze sammt Bindriemcn der größten Gattung zu schweren Cavalleric-Sat-teln ausgezeichnet,das Ober-, Brandsohlen-, Pfundsohlcn-, Terzen - und Juchten - Lcder nach dem Gewichte und z. w. das Oberleder bloß von der schweren Gattung zu Riemenzeug übernommen. Das.Terzenleder kann gefalzt und auch un-gefalzt geliefert werden, nur muß es im Offert angetragen, und dieser Antrag bei der Offerts-Erledigung vom hohen Kriegs-Ministerium genehmigt worden sein. Die 'Abwägung dieser Lederhäute geschieht stückweise, und was jede Haut unter Einem Viertel Pfund wiegt, wird nichts vergütet; wenn daher eine Oberlederhaut 8 Pfund 3l> Loth wiegt, so werden nur 8'/, Pfund bezahlt. Nebst der guten Qualität kommt es bei diesen Hauten hauptsächlich auf die Ergiebigkeit an, welche jede Haut im Verhältnisse ihres Gewichtes haben muß; dagegen wird ein bestimmtes Gewicht der Häute nicht gefordert. Diese Ergiebigkeit ist dadurch bestimmt, daß die Pfund- und Brandsohlenhäute zu Schuhen und Stiefeln, die schweren Oberlederhäute zu Riemenzeug, die Terzenhäute zu <5zako-Schirmen und Patrontaschen-Deckeln, das Iuchtenlcder zu Säbelgehängen und Säbel-hand'Riemen das anstandlose Auslangen geben müssen. Das Pfundsohlenleder m.lß in Knoppern ausgearbeitet sein. Von den übrigen Lrdcrgattungen werden: Das weißgearbeitete Samischleoer in Kernstücken nach dcr Ergiebigkeit an Infanterie-Patrontaschen und an Infanterie-Tornister-Tragriemen, mit unentgeltlicher Zugabe von Säbel und Bajonnettascheln, die geäscherten Alaunhäute in zwei Gattungen zu gleichen Theilen, n'imlich die erste Gattung zu n> Pfund mit der Ergiebigkeit von IN Stück Husaren - Untergurten oder 12 Paar Steig« riemen, und die zweite Gattung zu lä Pfund mit der Ergiebigkeit von 8 Stück Husaren-Untergurten oder !2 Stück Hinterzeuge, dann die braunen lohgaren Kalbfelle in drei Gattungen, nämlich Vü der ersten Gattung mit der Ergiebigkeit von 2 Paar Besetzleder zu Kavallerie - Pantalons und !2 Garnituren Knopfschlingen zu Gamaschen ^ der zweiten Gattung mit der Ergiebigkeit von l '/, Paar Besetzledcr zu Cavallerie Pantalons, und ll Garnituren Knopfschlingen zu Gamaschen und '/z der zweiten Gattung mit der Ergiebig keit von l Paar Besetzleder zu Cavallerie Pantalons, I Stück Schweißleder und IN Garnituren Knopfschlingen zu Gamaschen, — die lohgar braunen Schaffelle ebenfalls in drei Gattungen, nämlich 2/5 der ersten Gattung mit der Ergiebigkeit von 4 Säbeltascheldeckeln, ^ der zweiten Gattung mit der Ergiebigkeit von 3 Sädeltaschendecteln und ^ der dritten Gattung mit der Ergiebigkeit von zwei Säbeltaschendeckeln übernommen, l') Von den Lämmcrfetten werden 4 Stück schwarze zu einer Sattelhaut und 2 Stück schwarze zu einem Pelzbräm, dann 3 Stück weiße zu einem Pelzfutter gefordert und sogestaltig angekauft Zu einer Garnitur dürfen weder weniger noch mehr Stücke angenommen werden , und es müssen durchgehends Winterfelle sein, welche im Schrott gearbeitet, jedoch nicht ausgeledert sind. Von den Fellen zu Sattelhäuten kann nur Ein Stück, welches zum Mittelsih gehört, etwas röthliche Spitzen haben, wie auch jene zu Pelzbrämen müssen durcbgehcnds naturschwarz sein. l) Von Fußbekleidungsstückcn werden 7 Gattungen, nämlich deutsche Achuhe,ungarischc Schuhe, Halbsticfel, Husaren-Czismcn, Matrosenschuhe, Fuhrwesensstiefel und Czikosen-Czismen übernommen Jede Fußbekleidungsgattung muß in den dafür bei Abschließung des Contractes festgesetzt werdenden Classen geliefert werden, doch ist der Lieferant an dieses Verhältniß nicht gleich im Anfange der Lieferung gebunden, sondern, es wird nur gefordert, daß in keiner Classe eine Ueberlieferung geschehe, und daß das frühere einer oder der andern Classe, weniger Gelieferte bis zum Ablauf der Frist nach-getragen werde. Wer eine Lieferung auf deutsche Schuhe anbietet, muß sich verbindlich machen, auf jedes Hundert Paar bis «N Paar ungarische Schuhe mitzuliefern, wenn eine solche Anzahl gefordert wird. An Halbstiefel, Husaren-Czis-men, Fuhrwesens-Stiefel, Czikosen - Czismen und Matrosen-Schuhe können 5> Procent angeboten werden; doch behält sich das Kriegs-Ministerium vor, zu bestimmen, welche Quantität zu contrahiren sein wird. Die Fußbeklei-dungs-Stücke sind ganz fertig anzubieten, und müssen nicht allein dem äußern Ansehen, sondern auch ihrer innern Beschaffenheit nach, muster- und qualitätmäßig befunden werden. Zur Erkennung der innern Beschaffenheit müssen sich die Lieferanten drr üblichen Zer-trennmigs-Probe mit 5 Procent des Ganzen unterziehen und sich gefallen lassen, die aufgetrennten Stücke, wenn auch nur eines davon unangemessen erkannt mird, ohne Anspruch auf eine Vergütung für das geschehene Auftrennen, sammt den übrigen nicht aufgetrennten, 95z Procent der eben überbrachten Parthie als Ausschuß zurückzunehmen. 2. Von den contrahirten Objecten s^^ '^. bis Ende März, das zweite Drittel bis Ende Iull und das letzte Drittel bis Ende October ,853 geliefert werden, doch wird es dem Offerenten frel. gestellt, hicbei gleich ursprünglich andere Emlie-ferungs-Termine zu stipuliren, nur dürfen diese nicht über den letzten October l8,,3 hinausgehen, und die Hälfte des z" contahlrenden Quantums spätestens bis E"dc Mai abzuliefern angeboten werden. . ,1. . 3. W"' eine wferung zu erhalten wünscht, muß die Quantitäten und die Preise, die er for-vert, in Conv. Münze, und zwar: für Tücher, Halina, Leinwanden und Zwilliche pr. Eine Wie- «29 ncr Elle, für Kotzenzeug zu Pferdedecken und Bett-kotzen pr. Ein Wr. Pfund, für rohe .Rindshäute pr. Garnit., Sihleder sammt Zugehör zuCavall.-Sätteln — für Ober-,Pfundsohlen,Terzen-,Iuch-ten- und Brandsohlen-Leder pr. Einen Wiener-Centner — für geäscherte Allaunhäute, braune Kalo- und Schaffelle gattungsweise pr. Eine Haut und rücksichtlich Ein Fell — für Samisch-Leder, Kernstücke pr. schwere Garnitur, u. zu lN Infant. Patrontaschen — und 2l Tornister-Trag-riemen, mit Beigabe von 2 Stück Bajonnet- und 6m Btück Säbel- u. Bajonnet-Taschel, und pr. lachte Garnitur zu > » lichtblaues, 1'/'^ Wien, Ellen breites, schwcndungöfreies, in Wolle ge- färbtes, unappretirtcs Montnrötuch zu Pantalonö. die Elle zu . . si. - - kr, sage .... ..... » n dunkelblaues, l'/^ Wien. Ellen breites, schwendungöfrcies, in Wolle ge- färot.s, unapvtetirtes Monturstuch, die Elle zu . . fl . . kr., sage . . ..... » » dunkelbraunes, l'/^ Wien. Ellen breites, schwendungöfreieö, in Wolle gefärbtes, unapprctirtcs Monturstuch, die Elle zu . . st, . . kr., sage . ..... „ » dunkelgrünes, l^/^ Wien. Ellen breites, schwendungsfrcies, in Wolle, gefärbtes uuappretirtcö Monturötuch, die Elle zu . . fi. . . kr., sage . . ..... >> >> granmelittes, ^ Wien. Ellen breites, ungenäßteö, unappretirteS Mon» tursluch, die Elle zu . . st. . . kr., sage .... - - - - » >> hechtgraues, ^/, Wien Ellen breites, ungenäßteö, unappretirteö Monturs« tuch, die Elle zu . . ft. . . kr., sage..... ..... >' » mohicngraues, «/4 Wien. Ellen breites, ungenäßtes, unappretirtes Mon, ..... p » Halma, V; Wien Ellen breite, ungenaßte, unapretirte, die Elle »» . . ss . . kr., sage .... '" .....Kotzen zu Pferdedecken für schwere oder leichte Cavallcrie neuer Art, das Wiener Pfund zu . . ft. . . kr., sage .... ... - >> einfache, zweiblätttige Bettkotzen, das Wien. Pfund zu . . fl . . kr., sage, .....Wiener Ellen Hemden» .^ .....kr., sage ..... » „ Gattien- und Leintücher-/ ^ Z .....kr/, sage . . . . ..... » » Futter- ^> Z ^ ^.....kr., sage .... ..... » » Strohsack- ^ .D I ".....kr., sage .... ..... » » Embalage- 1 °" ^«.....kr., sage .... ..... » » Zelt- ^ 3 ^.....kr., sage .... ..... » » Kittel- > Zwillich. A «.....kr., sage..... ..... » » Futter^ 1 ^ .....fr. sage .... ..... » » Fntter-Callco ^ .....^^ sage .... ..... Garnitur Sitzleder sammt Zugehör von rohem Rindsleder zu Kavallerie - Sätteln. zu .... kr., saqe .... .....Wiener Centner lohgcu es Oberleder zu Riemenzeug ^ . . . si . . kr., sage . . ..... » » inKnoppernge.älbtesPfundsohleder « ^ ^> . . ft. - - kr., sage . . ..... >> » lohgares Blandsohlender ' - ^ ... st. - . kr, sage . . .... >, >, » unauügefalzrcS, Herzen- / ^ ^ . . st. - kr., sage . . ..... » » « ausgesalztes i leder H ^ I ... st. - . kr., ja^e . . ..- » » rocheö Iuchtenleder ) ... st . - kr., sage . .....Stück l. ( Gattung ge scherte ) ^, .......st. . . kr., sage . . ..... » 2. ( Allaunhaute ) ^'e Haut zu ......^ kr., sage . . ..... » l- ^ Gattung lohgare ) . . . fl . - kl., saa^e . . ..... » 2. ^ braune Kalb ^ daS Btück zu ... st. - - kr., saqe . . ..... » 3. f felle > . . . fl. . . kr., sage . . ..... » l. l Gattung lohgare l ... st. . - kr., sage . ..... » 2 ! braune Schaf- ^> daö Ttück zu . . st. kl, sage . . ..... » 3. ! felle ) . . . st. - - kl-, jaqe . . .... Garnituren schwere Samilchhaute pr. Garnitur ........si. . kr., sage . . s..... ^ leichte » » » .......ll. . . kl., sage . . ..... » schwere Lammerfelle zu Battelhäulen die Garnitur zu. . . st- » » k>., sage . . ..... » Lämmerfelle zu Pelzbräme die Garnitur zu.......fl. . - kr., sage . . ...... » weiße lämmerfelle zu Pelzfutter die Garnitur zu ... st. - - kr-, sage . . .....Paar deutsche Schuhe, daö Paar zu . . .....fi. - - kr-, sage . . .... » ungarische 3chuhe, daö » » .......st. . . kr., sage . . ...... » Haldstiefel » » » » .......st- " k^, sage . . ..... » Husaren-Cziömen » » « .......st» - kr,, sage . . ..... » , Matrosen schuhe daö „ „ .......st. - - kl., sage . . 630 . . Paar Fuhtwesens-Stiefel das Paar zu . . . . . . si . . kr , sage . . ..... » Czikosen. Czismen » >, » ......fi. . . kr., sage . . in Conventions'Münze in folgenden Terminen . ........ in die Monturscommission zu N............ nach den mir wohlbekannten Mustern und unter genauer Zuhaltung der nnt der Kundmachung ausgeschriebenen Bedingungen und aller sonstigen für solche Lieferungen in Wirksamkeit stehenden Contrahirungs - Vorschnften liefern zu wollen, für welches Offert ich auch mit dem eingelegten Vadium von .... Gulden gemäß der Kundmachung hafte. Gezeichnet zu Ort N. . . . Kreis N...... Land . . am . . ten ..... 1852. N. N. Unterschrift des Offerenten sammt Angabe des Gewerbes. E o u v e rt - F o r m u l a r e über das Offert. An Ein hohes k. k. Kriegs-Ministerium (oder Landes ° Militär-Commando) zu N. N. N. N. offerirt Tuch, (oder Leinwand, oder Leder, oder Fußbekleidungen). Ueber den Depositenschein: An Ein hohes k. k. Kriegs - Ministerium (oder Landes - Militär - Commando) zu N. N. .... (Depositenschein über .... st. .. kr. zu dem Offerte des N. N. von ........ten ..... l852. Für Tuchlieferung (oder?c. wie oben). 3. »289. (l) Nr. I569. Edict. Vom k. k. Bezirksgerichte Krainburg wird der unbekannt wo befindlichen Agnes Veith und ihren ebenfalls unbekannten Erben hiemit erinnert: Es habe wider sie Herr Michael Ovin von Krainburg, durch Hrn. Dr. Merk, die Klage auf Verjährt- und Erloschenerllärung des zu Gunsten der Agnes Veith, mittelst Uebergabsvertrages vom «., intab. 25. April 1807, und dcr Uevergabsur. künde vom 22. Februar, intab. 18. März l8l7, aus dem, dem Grundbuche der l. f. Stadt Kram« bnrg sul, Consc. Nr. 26 alt, 14 neu untcrstehenden Hause versicherten Lebensunterhaltes eingebracht, worüber die Tagsatzung auf den 7. December l. I., Früh 9 Uhr vor diescm Gerichte mit dem Anhange < deb §. 29 G. O. angeordnet worden ist. Da der Aufenthalt der Geklagten diesem Ge-richte unbekannt ist, so hat man ihr auf ihre Gefahr und Kosten den Hrn. Johann Okorn von Hrainvurg als Curator aufgestellt, mit welchem obiger Rechtsstreit nach den bestehenden Gesehen verhandelt und entschieden werden wild. Dessen 'vird die Geklagte mit dem Beisahe erinnert, daß sie zur angeordneten Tagsatzung entweder persönlich zu er» schein««, oder dem aufgestellten Curator ihre Be» helfe an die Hand zu geben, oder einen andern Sachwalter aufzustellen und diesen namhaft zu machen habe, wiorigens sie die Folgen ihrer Säum-niß sich selbst zuzuschreiben hatte. H. k. Bezirksgericht Krainburg am 24. Juni 1852. Z. 1290. (1) Nr. 3409. Edict. Vom k. k. Bezirksgerichte Krainburg wird hic. Mit den unbekannt wo besindlichen Simon Schipic, Johann Schusterschitsch, Andreas Novak, Lorenz Sajoviz, Miza Kuchar, Matthäus'Schumer, Icrni Echiberl, Georg Aidouz, Andreas Kuchar, Anton Zudermann, Maria. Martin, Agixs und Gregor Huchar, Georg Aidouz und Andreas Martinak hie. mit erinnert: Es habe wider sie Franz Kuchar von Lausach, die Klage auf Verjährt- und Erloschener, klärung der, für sie auf der, dem Grundbuche der vorbestandenen R. F. Herrsch«ft Michelstetten «ul> Urb. Nr. 244 unterstehenden, zu Lausach «„liHaus. Nr. 19 liegenden halben Hübe intabulirten Satz» posten, als. 2) Der Forderung des Simon Schipic aus dem Schuldscheine 6clo. 16. Jänner 1802, inln!». 18. Jänner 1802, pr. 45 fl. 3. W. , l») Der Forderung des Johann Schusterschitsch aus der Klage vom 6. Mai 1803, pr. 450 Maß Wein, » 18 kr. «) Der Forderung des Lorenz aus der Obligation vom 14. December 1802, mit 14) fi. L. W., und der hierauf für Andreas Marlinak supers. tabulirten Cession «lllo. I7. September 180s, pr. 145 f!. »r aus der Schuldobligalion vom ^6. April 1805, pr. 59 st. 30 kr. . ^ l») Der Forderung des Anton Zudcrmann, aus der Schuldoollgalion vom 6. Kpnl ,80b. pr. 1. 9 fl,, uno der yleraui ni' Anlr.as M..rl,nak supem,« tabululen Foc^eru'g, p> ' ^ ft i) Der Forcelun^ c.ö M.oll, , M.«r.a, Ag..es u«V Gertraud Kl.ch.ll aus d.m Uevergalibvertrage vom 21. ^lvltt ,807, lUl l.c»n mil einem Htte^ l'"g« von 2, ft. »5 l> >'<^st N'tln^lien. l^> O<» ^oroelU!,^ v S Hj ^l00lul'Il,0l' all Äctum in der Person des Hrn. Johann Okorn von Krainburg aufgestellt, mit welchem diese Ncchtssache nach der Gerichtsordnung verhandelt werden wird. Hieuon werden die Geklagten und ihre allfälligen Etden zu dem Ende in Kenntniß gesetzt, daß sie entweder selbst zur Tagsatzung erscheinen, oder dem aufgestellten Curator ihre Behelfe zu rechter Zeit mittheilen, oder aber einen andern Sachwalter bestellen und anher nam« haft machen, widrigcns sie sich alle nachtheiligen Folgen selbst zuzuschreiben haben werden. K.k. Bezirksgericht Rrainburg am ,3. Juli »852. ^^1305^ (i') Nr. 2232. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte t>ro8»l»«io, alb «lealinstanz, wird mittelst gegenwärtigen Edict?s bekannt gegeben: Man habe in der Executionssache des Johann Hegler von 8oc, im Bezirke Gottschee, wider Franz NociovIs von Kompale, die executive Feilbielung der, dem Letzlern gehörigen, zu Kompale H.- >^r. 54 gelegenen, im vormaligen Grundbuch« der Herr. schaft Zobelsberg «,»!) Rec'ts. Nr. 161 vorkommen' den, gerichtlich auf 1253 fl. »0 kr. geschähen '/, Hübe/ wegen aus dem strafgerichtlichen Erkenntnisse licln, k. k. Bez. CoUegialgericht Gottschee 30. August, «x««. iutich. 5. November 185l, Z. 3804, schul' digen l00 ft <,-. «. o. bewilliget, und zu deren Vornahme die Tagfatzuugen aus den 6. August, oen 6, September und den 6. October d I., jedesmal Früh von 9 bis l2 Uhr in loco r«i «k« mit dem Beisatze angeordnet, daß diese Realität nur bei der dritten Tagsatzung auch unter demSchätzungswccthe veräußert werden würde. Das SchäyungäprotocoU, der Grundbuchsex-lract und die Licitationsvedingnisse können täglich in den gewöhnlichen Amtsstunden hieramts elnge-sehen werden. K. k. Bezirksgericht Uro»»!»«!« am 22. Mai 1852. Nr. 4216. Anmerkung. Nachdem sich bei der ersten und zweiten Feilbietung lein Kauflustiger gemeldet hat, so hat es nunmehr bei der dritten auf den K. October d. I. angeordneten Feilbietungslag' satzung sein Bewenden. H. k. Bezirksgericht (^»slaM am 7. Scp> tcmber 1852. ii. «306. (1) ' Nr. 4877 Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Seno5c5 wird hiermit bekannt gemacht: Es sei von diesem Gerichte über das Ansuchen des Herrn Johann Slivar, als Machthaber des Herrn Franz Prach von Präwald, gegen Herrn Io> hann Pctrovi« vonPrarvald, wegen schuldigen 21 ft 35 kr. M. M. c. «. «., in die executive öffentliche Versteigerung oer, dem Letzteren gehörigen, >m Gruod» buche der uormallgen Hnrsch.Nl Präwald «u!> Ucb. Nr ^^ vorkomlnenden ^ealilät, >m gerlchllicy er-hodentn «Vchätzungswerlhe von 166 st. »0tl. M M. gewiUlgtt, uno zur zijoinazjme in loco Prawald die orei Hellbictu'!^6lag!>»lzul,^«l! auf 0e<> »l. Oclob^l, auf den ll. RovlMver uno I>. D^c«lN0er 1852, ltd«e,nal Vol„!ltlag9 um 9 — l2 Uyr mit dem ÄN l)ange bestimmt wo>de», oaß di^e ^iealllat nur v«l c«r letzten, aus den ll. December 1852 ang^deuieten Heilvielung, bei allenfalls nicht erzieltem oder über botenem SchätzungSwerlye auch unter dtMselvt«! an den Mtistbletenden hintangegeben werde. Die Licit'llo!,s^.dinaniste, das Schätzungspro' tocoll und der Glu»dbuckslrtr.,ct können bei dttsem Gerichte in den gewöhnlichen Amtsstunden einge« sch.n werden Senoie« am 19. August 1852. ^. »314. (I) ^.s. 3071. E d i c l. Vom k. t Beziiksgetichit Radmanisdo fwird l)iemil brkannl gemacht: Es sei dem Hrn. Franz Galle von L»»>b,lch, wider Georg Notar von Lau» l.n, wegen schuldigen 20h fi 39 kr. sammt Anhang, m>l Bescheid v. 5. Juni d. I., Z. 2071, die ex<-cullvc ^lilbieluug des, dem Schuldner gehöngen, mit exe^u ivcm Psalidrcchle belegten, auf iMl) ft. clllutive geschahien, im Grundoucke oer vormaligen Ht'tschall iiiadmannsdorf «ul» Rlklf. Nr. 270 vvl-lvmmenden Hauses Conss. Nr. 27 in Laufen, sammt Gauen, Wuchsa asiöge.ä'udecl und der '/, Waldung, n» »l»na genanni, gewilligel worden. Dem zu Folge werden zur Vornahme dieser Feildielung drei LeilbieiungstelMlne, und zwar der erste auf den 29. September, der zweite auf den 29. Ociobcr und der drille auf den 29. November d. I., jedesmal Vormillag um 9 Uhr im Orte der Realitäten mil dem Anhange bestimmt, daß diese Realitäten nur bei dem drillen Felllielungstermine unler dem Schätzungöwerthe hintcmgegeben werden. Das Schätznngsprotocoll, der Gruildbuchöerlracl und die Licilatlonsbeding»isse können in den Amls' stunden täglich hiergerichls eingefcyen werden. ^. t. Be^ilkegelichl i)iadmannsdo»fam5. Juni lU5l. Z. 127U (2^ Vir. 498^ Edict. Vom k. k. Bezirksgerichte Strin wi,d dem Hansche und Oswald Llpouschek, der Olisaletha ThoMann, dem Mallus Mathen u>ld Michael Hribar dicmit bekannt ^emachl: i^s habe w'der die< selben Marii:, Meiteln, Grundbesitzer von Obcrtu« Hain H. Nr. 13, am 28. l. M., Z. 4984, die Kl'ge auf Veriahrt^ und (Krloschtncrtl^«ung n«ch» stehender, auf seincr, im Gru.idbuche Kreuz «ud U.t'. '^il. 26 u. Re.l'. 0ir. 20 uoitommendkN, KU Obe,tllcha«n gelegenen OanzlMe haflenden Satzpv' sten übelreichc, als: ») des zu Gunsicn des Hansche Lipouschek hastenden Schuldscheines clcw. .i8. Ocioder 17!)6, ,l>l und zu Gunsten des, der Mistern gebührenden Heilaihsgules pr. 120 fi. D. W. o. ». l'.., haftenden Ehcveltrageö llilo. ot, inlul). 13. Jänner IÜ04. v) deb U>theils ncu5 Malhian, Uüd t) des zu Gunsten des Michael Hribar, seit 17. August 1818 in!«bulirltn Schuldscheines, er Rechie ein Curator in der Person dcs Joseph Berooih von Vel» kehlide aufgestelll, Ul,d über obige Klage die Tag» satzung aus den 4. December l, I-, Hnih 9 Uhr yiergerichtö mit dem Anhange des §. 23 O. O. anberaumt, dci welchcl cie Äeklagien entweder per° sönlich zu cischeinen, ober ihrem Curator tie nöthigen Behelfe an oie H.n,o zu geben, oder aber einen eigenen Lachwaliel zu bestellenden, widrigens sie sich die Folgen ihrer Verabsaumung sclvst zuzuschrei-oen haben we, den. K. k. ^c^ilts^ericbl Stein am 30. Juli 1852. Der k- k. B,'zi,ts>ichlsr^ Konschegg.______________^ Z^l246. ^ "n. ^452. E d i l l. Vom k. k. Bezirkßgelichle Egg wuc bet..>n>c aemachl: ^s sei in der 6xeculion6sache des Zosept) Kral llon^.ibach, wider LukaS Mmdllsch vo.< eve,.o^, o»e tl^cuio.' ze»lb«lung der im ^luncbua,e >u,es L.st.l)al ...l. ^c>s. Nr. U0 "'^'"^ a! 'l .Mf^.056 fl. 15 kr. gerichtlich ^/^^^^^^ in Si.ousche, we.cn a^ dem g^.^^ ^«^ vom 7. ilpxl 1651, '^is. 2>iU» , ' " ! «. «... d^.^etwo.ren.^^^^^ ^. Zum Voll,u,e c.ese^^ «^^ ,^ ^^^^^ ^ ^'"^e m"e l >" j^lsmal >un9Ul)r Vo mi.agö , lso o7 Nc'na.'.m. dem A,)a..,crestimm..caß o.e Ver^ßc u.« ".,ei der ^cha»u.^ nur bu, findl. Die ^cbaizun^, dec ^j u .drucvocrtr^ct Ui,o o,e l!i ll.uion! be(i'gn>sse lo"' .,cl. l>el viettin ^r,ichie eingeielien werden, ^gg cen !7. August 1852.