^lr. 164. Freitag den 9. Juli 1853 Z. WZ. (2) Nr. 2994. Edict. Von dem k. k. Landesgerichte zu Laibach wird der unbekannt wo befindlichen Fr. Maria Anna v. Vardarini geb. v. Skerlichi und dcrcn Ehegatten mittelst gegenwärtigen Edicts erinnert: Es habe wider sie bei diesem Gerichte Georg Konscheg und Georg Naberscheg, im eigenen Namen und als Machthaber der gewesenen Unterthanen des Gutes Olmmöttnig, als Erkaufer dieses Gutes, durch Herrn O>. Burger die Klage auf Verjährt- und Erloschenerklärung der auf dem Gute Obermöttnig mit der Urkunde vom 20. April 1792 haftenden^Heirathscaution pr. 30Ntt fi. eingebracht und um richterliche Hilft gebeten, worüber die Tagsahung auf den 18. October l. I. Früh um lUUHr vor diesem Gerichte angeordnet wurde. Da der Aufenthaltsort der Beklagten, Fr. Maria Anna v. Bardarini geb. v. Skerlichi und deren Ehegatten diesem Gerichte unbekannt ist, und weil sie vielleicht aus den k. k. Erblan-dcn abwesend sind, so hat man zu ihrer Vertheidigung, und auf ihre Gefahr und Unkosten den hicrortigen Gmchtsadvocaten O>. Johann Zwaicr als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichtsordnung ausgeführt und entschieden wer-den wird. Die Geklagten werden dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter ihre Rechtsbehclfe an die Hand zu geben, oder auch sich silbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen W?ge einzuschreiten wissen mögen, insbesondere, da sie sich die aus ihrer Vcrabsaumung entstehenden Folgen selbst beizumcjsen haben werden. K. k. Landesgericht Laibach am »U. Juni l85,2. Z. 90« (l) Nr. 8000. Edict. Von dem gefertigten k. k. Bezirksgerichte wird mi Nachtrage zum dießämtlichen Edi'cte vom 13. ^uni l8'»2, Z. 7,52. bekannt gemacht, daß man den Herrn Joseph Kramar von Perau der Curate über Anton Trontel von dort enthoben, und unter Einem den Hcrrn Mathias Ncboll von Oberschleinitz Nr. 15, als Curator decretirt habe. K. k. Bezirksgericht Umgebung Laibach am 4. Juli ,852. Z. 90.«. (,) Nr. 36lb». Edict. Vom k. k. Bezirksgerichte Eqa, wird bekannt gemacht: Es sei in der Executionssache des Herrn Anton Julius Barbo von Gurkfeld, wider Martin Gostitsch von Vier, die encutive Feilbietung der im Freisassenssrundbuche Kreutbcrg 8„li Satzbuch - Pag. 83 vorkommenden, auf 1100 fi, geschätzten Realität und des auf 42 fi. 25 kr. bewertheten Mobilars, wegen aus dcm gerichtlichen Vergleiche vom 24. April ,850, Nr. ,824, schuldiger 71 fl, 5,j kr. <-.».<:, bewilliget worden. Es werden daher des Voll zugcs wegm 3 Tagsatzuna.cn, auf den 4. Auqust, 3. September und 4. October l. I., jedesmal Vor.-mittags um 9 Uhr in Loco der Realität mit dcm ?- N^< l"st""mt. daß die Veräußerung unter der Schätzung nur bci der..Taqsatzung Statt finde. DabSchatzungsprotocoll, der Grundbuchsertract und dle LlcitationSbedmgmsse können hierorts einaesehcn werden. ^ Egg den 2, Juli 1852. 3- 899. (l) Nr. 2589. E d ' c t. Aon dcm k. k. Bezirksgerichte Gvnschee wird dem Georg Stalzer, von Ncsselchal Nr. 13, bekannt gemacht: Gregor Kraker von Ollerbach l'abe wider ihn die Klage auf Zahlung einer Darlchensforderung pr. 60 fl. <-. 8. o. Hieramts eingebracht, worüber zum summarischen Veifahren die Tagsatzung aul ten 13. October l. I. Vormitlags um 9 Uhr mlt dem Anhange des §. l8 der a. H. Einschließung vom l8. October 1845 angeoidnel wlnde. Nachdem der Aufenthalt des Gckl.i.qlen diesem Gelichle unbekannt ist, so hat man ihm auf seine Gefahr u:,d Kosten den He.rn Mathias 3'uchsc von Nessclihal als Kurator aufgestellt, mit welchem obiger Rechtsstreit i'.ach der hic.iands destlhendln Geiichis» oldnung verhandelt und duichgesührc wird. Dessen wird der Gellaglc mit dem Beisätze erinnert, daß er zur angeordneten Tagsatzung per. ,i)!>!ich zu erschlinen, oder dem ausgcstcUle.'i Kurator seine Behelfe an die Hand zu gcben, oder einci, ancern Sachwaller aufzustellen und diesem Gerichte „amhafi zu «nachen, üde> Haupt im gerichtsordnungs-mäßigen Wege einzuschiciien habe, nidiigens er die Folgei, scioer Säummß nur sich salbst beizumessen hätt.-. K. k. Beziltsgerichl Gotlfchee am 26. Mai 1852. 0^89«. (>) Nr. 2255. Edict. Von dcm k. k. Beziitsgellchle Gotischer wild dcm Michael Lobe von Seisch, derzeit unbekannlen Dasciils ui'd Aulcnthalirs, und seüien unbekannten Rcchtönachfolgein bekannt gemacht: Hcrr (öa>l Pachncr von Laibach habe gegen Michael Lobe vonLetsch, dann gegen dessen glrict-fall-; unbekannte ilicchlvnachfolger, für Mathias Lole von Leisch, tie Klage au< ^uertennung des Ei^en-»hums d»r, zu Seifch gclcgenen, im Gnü'dbuche der vormaligen Siaa'synrlcyaft Sittich «»!) Uib. ^lir. ll?'l^auf Xiamen Michael Lobe rergewähricn un-behausen '.!,„ Hule, und der zu Eelsch gclegtnen, im Orundblnye oer voxnaligen Hell schalt S ciseri-d.lg«ul)Rect.'^ir. 29!»'.^ »8, 299^19 «'299'^ 20, aul Xiamen Michael Looc rergewayllen lleberlande.-Hcum^ho, aus dem Ti:cl ter Elsil^ung hieramls eiügedracht, wo>ü!cr zum münclichen Versahven d,c Tagsatzung auf den l 3. September l. I. Vormittags um 9 Uhr mit dem Anhange des §. 29 O. O- angeordnet wuide. Nachdem der Aufenthalt der Geklagten diesem (he»ich:e nicht bckannt ist, so Hal man ihnen aus ihre Oeklhs und Kosten den Gregor Pcrz von ^benihal als ^uratol ausg.stellt, mit welchem ob!s,>l Ncchl5st>cit n.ch der Hil>lande5 bestehtüden ^ciicht^oldnung durchgesührl und e>uschiedcn wer» den wird. Dessen we>den die beklagten mit dem Beisätze eimntrl/ daß sie zur angeordneten Tagsatzung persöl.lich zu erscheinen, oder dem aufgestllNen (^u ralor ihre Behllfe an die H.iud zu geben, oder einen ante.n Sachwalter auszustellcti und diesem Oc.ichte namhaft zu nllchci', übe>h'upl im genchls' oldnungslnäßlgei, Wege einzusch,eilen haben, widri» gms sie die Folgen iyrer Säumiuß sich selbst beizu-messen h^tir». Gollschee am 10. Mai 1852. ZT^ti^ (^) Nr. 55«? Edict. Von dem k- k. Bezirtsgeiichle Umgebung Laibach wird dcm Anton OaUe von Obe>kaschcl, der M^g» dalena Grat, dem Anton Wrcjll, dem Vinzcnz Tralnik und deren Erben hitmit bekannt gegeben: Es habe Jacob Grat von Obeikaschel nnier7. d. M. wider sie die Klage auf Verjährt- und Erloschener' llärulig nachstehender, auf seiner, im Orundbuctic der ^cirschast Kaücnbrunn «nli Urb. Nr. 28'^ vorkommenden Haldhube zu Oberkaschel »uli (ions. Nr. 3ü hastenden Satzpi'sten e>ngeb>acht, als: n) dir, des Atnon Galle von Obe>taschll mit der Schuloolligalion vom 30. August !799, pr. 52 fi. 42 kr.; l>) Die der Magdalena Grat mit dcm Heiralhsbtiesc i von l9. August 1799 für ihre Heirathtzansprüche und iiibbesondere für das zugebrachte Heuatysgu! pr. 450 fi. L. W.; <') ocr ^lämliche» mi< dein Schuldbriefe vom 30. März ,7k7 p>. »50 fi. L. W-; gleiche vom >7. September lÜ05 pr. 54 fi. 15 kr. Zur Verhandlung über diese Rechtssache wurde mit iüefcheid vom heuligen die Tagsatzung auf den 30. September l. I. Vormittags 9 Uhr vor diesem Heuchle angcvldnet. Nachdem dem Gerichie der Aufenthaltsort der Geklagten und ihrer allfäUigen Erben unbekannt ist, so hat man ihnen auf ihre Ot' fahr u.d Kosten einen l) uralt»' »6 »clmn in de> Person des Herrn l)r. Napreih aufgestcll', mit welchen, diese Rechtssache nach der Gelichlöordnung vel-handelt werden wiid. Hievon werden die Geklagten und ihre alifälligen Elle,, zu dem Ende in Kenntniß gl'sel^t, daß sie entweder felbst zur Tagsatzung e>scheinen, oder dem aufgestellten (Zuralor ihre Be. helfe zu rechter Zeit miltheilen, oder aber einen an» andern Sachwalter beslellen und anher namhaft machen, wid'igens sie sich alle nachteiligen Folgen selbst zuzuschreiben h.'ben werden. K. t. Bezirksgericht Umgebung Laibach am 23-Mai 1852. Z. 894. (2) Nr. 3«4. Edict. Vor dem k. k. Bezirksgerichte Sittich haben alle Diejenigen, welche an die Verlafsmschast des den 3. Jänner »852 verstorbenen Jacob Golf, von ^»lm?» (Zonsc. Nr. 23, als Gläubiger eine Forderung zu stellen haben, zur Anmeldung und Dar-thuung derselben den 19. Juli d. I. Vormittags 9 Uhr zu erscheinen, oder bis dahin ihr AnmeldungS-gesuch schrijtlich zu überreichen, widrigens denGläubigern an diese Verlassenschaft, wenn sie durch die Bezahlung der angemeldeten Forderungen erschöpft würde, t»ii, weiterer Anspruch zustande, als insofern ihnen ein Pfandrecht gebührt. Sittich am l. Juli 1852. Z. 904. (2) Nr. 3248. Edict. Da bei dcn ausden 24.Maiund24. Juni 1852 be< stimmten Tagfahrten zur erccutivenFeilbietung der, dcm 7' acob Laurin von Vcrtatscha Cunsc. - Nr. .".? gehörigen, zu Anzelberg gelegenen, im Grundbuchc des vorbcstandenen Gutes Semilsch «,,l> (Zurr. 32 l und 72 l voikommenden, gerichtlich auf 322 fi. ge schätzten Berghuldschaft mit 2 Weingärten, kein Kauf. lustiger erschienen ist, so hat es bei der dritten auf den 24. Juli ,852 bestimmten Tagfahrt> sein Verbleiben. K. k. Bezirksgericht Mottling am 25. Juni 1852. Z. 902. (2) Nr. 2«0?., Edict. Vom (zeserligten Bezirksgerichte wird hiemil l bekannt gemacht: Es sei in der Erecu»I» Rectf. Nr. 40 vorkommenden, nn't i l lr. l dl. veansagten Kaufrechtshube nebst Wohn- und Wirtschaftsgebäuden gewilliget, und seien hiczu 3 Tagsatzungen, und zwar: auf den 27. Juli, aus den 27. August und auf den 27. September 1852, jedesmal Vormittags um 9 Uhr mit dem Anhanqe anberaumt worden, daß die Realität nur dci dcr dritten Feilbielungstagsatzung auch unter dem Schäz-zungswerthe von 729 fl. werde hintangegeben werden. Das Schatzungsprotocoll, der neueste Grund-buchsextract und die Licitalionsbedmgnissc, unter welchen auch die Verbindlichkeit des Erlages eines Vadiums von 72 fl. für den Ersteher begriffen ist, können in den gewöhnlichen Amtsstunden von Jedermann hiergerichts eingesehen werden. K. k. Bezirksgericht Mottling , am 7. Juni l 852. Z. 890. (2) Nr'77837. Edict. Vom k. k. Bezirksgerichte Planina wird bekannt gegeben, daß in der Erccutionssache des Eduard Scherko von Zirkniz, Cessionä'rS des Marlin Ekerl !uon Vigaun, wider Gregol Meden von Vigaun Nr. 40, wegen aus dcm Strafurtheile des k. k. Bcz. lZollegialgerichics Adclsberg zuerkannten 100fi-<-. 8. «., die erccutive Feilvietung der, aus der dcm Georg Meden von Vigaun gehörigen, im Grund-buche Thurnlak «„!, Nect. Nr. 412 vorkommende» Halbhubc intabulirtcn Forderung autz dem Schuld scheine vom 22. Februar «844, pr. 693 fi. bewilliget, und zu deren Vornahme die drei Termine auf den 4. August, den 1. September und den l. October d. I., jedesmal Früh von ,tt—»2 Uhr im Gerichtssitze mit dem anberaumt worden seien, daß die Forderung bei dem dritten Termine auch unter dem Nennwerthe hintangegeben werde. Der Grundbuchsextract und die Licitationsbc-dingnisse, unter welchen die Verbindlichkeit zum (5r. läge eines Vadiums pr. »4 fi. sich befindet, können Hiergerichts eingesehen werden. K. k. Bezirksgericht Planina am 20. Juni 1852. Z. 892. (2) . Nr. 3209. E d l c t Vom k. k. Bezirksgerichte Planina werden die gesetzlichen Erben des den 27. Februar 1852, verstorbenen Hausbesitzers und gewesenen Hande!5man. nes, Herrn Jakob Scozier von Mühtthal bei Pla, 392 nina, aufgefordert, binnen einem Jahre, von dem unten anaesetzten Tage an gerechnet, sich bei diesem Bezirksgerichte zu melden, und unter Auswei. sung ihres gesetzlichen Erbrechtes ihre Elbserklärung anzubringen, widrigens die Verlassenschaft mit Ie^ nen, die sich erbserklärt haben, verhandelt und ihnen eingeantwortet, der nicht angetretene Theil der Verlassenschaft aber, oder wenn sich Niemand erbserklart hatte, die ganze Verlassenschaft vom Staate als erblos eingezogen würde; und den sich aUfallig spater meldenden Erben ihre Erbsansprü-che nur so lange vorbehalten bleiben, als sie durch Verjährung nicht erloschen wären. Zugleich wird über Ansuchen des Verlaßcura. tors, Herrn Jacob Blaschon, erinnert, daß alle die-lenigcn , welche an die Verlassenschaft des Herrn Jacob Scozier als Gläubiger eine Forderung zu stel len haben, zur Anmeldung und Darthuuug derselben, den 23. August ,852, Früh 9 Uhr hiergerichts zu erscheinen, oder bis dahin ihr Anmeldungsgesuch -schriftlich zu überreichen haben, widrigens diesen Gläubigern an die Verlassenschast, wenn sie durch die Bezahlung der angemeldeten Forderungen er' schöpft würde, kein weiterer Anspruch zustünde, als insoferne ihnen ein Pfandrecht gebührt. K. k.Bezirksgericht Planina am !0. April 1852 3. 89l. (2) Nr. 226l. Edict. Vom k. k. Bezirksgerichte Planina wird bekannt gegeben, daß in der Erecutionssache des Herrn Anton 1.2,,,-i« von Planina, wider Herrn Franz Oberster von dort, die Vornahme der erecutiven Feilbietung der auf 850 fl. bewertheten, im Grund buche Haasberg «ul» Nectf. Nr. 55 vorkommenden Drittelhube, auf den 5. August, den 4. September und den 4. October l. I., jedesmal Früh 10 __ 12 Uhr im Gerichtssihe mit dem anbe räumt wurde, daß die Realität bei dem dritten Termine auch unter dem Schätzungswerthe hintangegl-ben werden wird. Der Grundbuchsertract, die Licitationsbeding-nisse, unter welchen sich die Verbindlichkeit zum Erläge des Vadiums von 85 fi. befindet, und das Schälzungsprotocoll können Hiergerichts eingesehen werde,,. K.k. Bezirksgericht Planina, am 5. März 1852. Z. 865. (2) Nr. 4669. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte LaaK wird hie-mit bekannt gemacht: Man habe in der Erecutionssacke der Eheleute Georg und Elisabeth Milauz von Studenz, gegen Anton Milauz von daselbst, die executive Feilbietung der, dem Erecuten gehörigen, zu Studenz gelegenen, und im ehemaligen Grundbuche der Grafschaft Auersperg 8„l> Urb. Nr. 961 Nectf. Nr. 786 vor-kommenden, im Protocol!? <1« pr-N». 25. Mal 1852, Z. 380l, auf 570 fi. bewertheten Viertelhube, wegen von ihm den Erecutionsführern aus dem Urtheile v. ,7. December ,851, Z. 7877, schuldigen Lebensunterhalts-Relutums pr. 58 fi. c. ». e. bewilliget, und es werden zu deren Vornahme die drei Tag, satzungen auf den 2. August, auf dcn 2. September und auf dcn 2. October I852, jedes Mal Vor mittag von 9 bis 12 Ukr im Orte Studenz mit dem Beisätze angeordnet, daß fragliche Realität nur bei der dritten Tagsa^ung auch unter dem SchätzungS werthe veräußert werden würde. Das Schatzungsprotocoll. der Grundbuchsaus-zug und die Licitationsbedingnisse erliegen bei diesem Gerichte zur beliebigen Einsichtnahme. ilaas am >8. Juni »852. Derk. k. Bez. Nichter: K o s ch i e r. ______ L"8L27"('2^ "Är. 4877. Edict. Mit Beziehung auf das dießgerichtliche Edict vom 7. Mai d. I, Z. 3332, wird in der Erecutionssache des Herrn Johann Kozler von Reifniz, gegen Maria «r»ä von Studenc, pcto. 268 fi. 46 kr, c. ». «. bekannt gemacht, daß über Einver-ständniß beider Theile von der mit Bescheide vom 7. Mai d. I. , Z. 3332 , auf den 28. Juni d. I. angeordneten l. Feilbietungstagsatzung mit dem abgelassen , daß es bei der ll. auf den 28. Juli l. I. angeordneten zu verbleiben habe. K k. Bezirksgericht Laas, am 25. Juni »852. Der k. k. Bezirksrichter-. K o s ch i e r. Z. «7^7" (2) Nr. 2664. Edict. Das k. k. Bezirksgericht Seisenberg hat in der Erltuiionssach« des Valentin Schinkouz, Vaters und gesetzlichen Vertreters seines m. j. Sohnes glei^ chcn Namens, von Ambrus Nr. 35, gegen Paul Hozhevar von Nirktnthal Nr. 7, wegen schuldigen 33 fi. 9 kr. «- «. «., die c^ecutive Feilbielung der, dem Letztern gehöligen, imGrundbucheder vormaligen Herrschaft Zobelsberg »ul) Relts. Nr. 260 und 264 vorkommenden, auf 13^7 fi. geschätzten ^ Hude sammt Gebäuden bewilligt, und zu deien Vornahme die Tagfatzungen auf den 28. Juli, 25. August und 22. September l. I., jedesmal Vormittags 9 Uhr im Hause des Erecuten mit dem Schatze bestimmt, oaß die Realität nur bei der 3icn Ta^itzung uiter rcm Schatzungswerlhe ne>de hinlangegebcn weiden. Das Schätzungsproloccll, der ^rundbuchl-ex-tract und die Sedmgnisse, nach welchen ein Vadium von l00 fi. zu c»lcgen ist, ellicgen in der Gerichis kanzlci zu Icdermanns Elnsich'. Seisenberg, am 31. Mai 1852. Der k. k. Bezilksrichler: i^ « >l i i c>. 3. 887. (2) Ur7^363l. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Wartenberg wird hiemit kund gemacht: Es habe in die executive Feilbietung der, dem Johann Uiklio von Drittel Nr. 8 eigenthümlichen, >m Grundbuche Wildenegg «ul) Urd. «t Rectf. Nr. 6 vorkommenden, zu Drittel liegenden Realität sammt Dominical-Acker v ««lokal», laut Schaz-zungsprotocolles vom 22. März 1852, Z. 1605, gerichtlich auf 2l22 fi. 10 kr. geschätzt, wegen dem Johann Pauliha von Unterhöltltfch, aus dem ge-richtlichen Vergleiche ddo. I8. Juli ,850, Nr. 101, schuloigen 81 fi. nebst 5 ".!<, Zinsen seit 3l. März 1852 weiter, dann der auflaufenden Erecutionsto-sten gcwilliget, und zu deren Vornahme die Tag. satzung auf den 24. Juni, auf den 22. Juli und auf den 19. August I. I., jedesmal von 9 bis l2 Uhr Früh und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr in Loco Drittei mit dem Anhange angeordnet, daß die Realität nebst Dominical-Acker bei der ersten und zweiten Feilbietung nur um oder über, und nur erst bei der dritten Feilbietlmg auch unter dein Schätzungswerthe wird hintangegeven werden. Anmerkung. Zu der ersten Hcildie.ung ist kein Licitant erschienen. K. k. Bezirksgericht Wallenberg am 25. Juni 1852. _______ Z. K64. (3) Nr. 2251. Edict. Von dem k. k. Vezirksgerichte Gotisch« wird bekannt gemacht: Es l)adc üder Ansuchei, des Hranz Velderber von Gnadendorf, in die Reass^mirung t^r mit dem Bescheide vom 31. Juli 1851, Z. 3435, bewilligten und übn dag besuch vrm Befcheide 5. December 1851 , Z. 5827, slslnten elcculil'en Feil-dietung der, der Elisabeth Käme glhöligen, in Klindorf H. Nr. ll) gelegenen, im Glmidduche «»^ Rctif. Nls 2l2 voltommcilde», gelichil^ch auf ^>5U si. geschätzten °/, Uida'tzhude sammt Zugehör, wegen >»uö dem Veigltlche vrm H Mai 1848 und 3. Mai 1849 schuldiger 50 fi. 3ä kr. c. 8, «. gewll .iget, und hiezu 3 Feiloielmigscagsatzuilgen, und zwar auf den 27. August, auf oen 27. Sepiemde» und ^us den 27. Oltodn l. ^>., jederzeit von 9 bib 12 Uhr Vormittags im O>te Rlmrolf mit dem Alisane anberauml, daß obige tiiealilät bei der tnil: len F^ilbieiUng auch unter dem Echähunghwcrlhe hlnia igegeben weiten wud. Das Schätzungsplo:ocoll, der Grundbücher-tract und die Licilaiionsbldingnisse erliegen hietamlb zur Einsicht. K. k. Bezirksgericht Golischee am 9. Mai 1652. Z. 868. (3) Nr. 5357. Edict zur Einberufung der Verlassenschafts. G lä u biger. Vor dem k. k. Bezirksgerichte Umgebung Laibach's haben alle diejenigen, welche an die Verlassenschaft des den 8. Februar 1852 verstorbenen Thomas No. beschnik, Ganzhüdlers zu Bresouiz «uli Hs. Nr. 10, als Gläubiger eine Forderung zu stellen haben, zur Anmeldung und Darthuung derselben am 30. Juli zu erscheinen, oder bis dahin ihr Anmeldungsge such schriftlich zu überreichen, widrigens denselben an die Verlassenschaft, wenn sie durch die Bl« zahlung der angemeldeten Forderungen erschöpft würde, kein weiterer Anspruch zustande, als insofern ihnen ein Pfandrecht gebührt. Laibach "m 30. Mai «852. Der k. k. Bezirksrichtlr: H e i n r i ch e r. Z. 860. (3) Nr. 7675- Edict. Es wird bekannt gemacht, daß in der Erccu-tionssache der Maria Graßel l.on Laibach, wider Joseph Skerjanz von Panze, die mit Edicten vom 8. April l. )., Z. 3315 und 27. Mai d. I., Z. 6517 veröffentlichte dritte Realfeilbietung am 27. Juli d. I. früh 9 Uhr in loco Panze vorgenommen werden wird, wobci die Realität auch unter dem gelichllich erhobenen Werthe pr. I3l7 fl. 8 kr. hintangegebc« wild. Der Grundduchseriract, dcs Schähungspro» tocoll und die Bedingnisse können hiergerichls täglich und bei de» Üicitatiun eingeseden werden. K. k. Bezirksgtlichl Umgebung üaibach am 2?. Juni 1852. 3. 883. (3) «.I Nr. 5320. Edict. Vom k. k. Bezirksgerichte Planina wird bekannt gemacht: Daß in der Executionssache der Elisabeth tii^i^ von Martinsbach, wider Mathias lii-äi«': von Scedorf, wegen aus dem Urtheile des vormaligen Bezirksgerichtes Haasberg vom'^.September l848, Z, 35I8, und des k. k. innerösterr. Appellalionsgerichtes vom 27. März ,850, Z. 3616, zuerkannten Gerichts- und AppeUationskostcn pr. 21 fi. 31 kr. 0. 8. <:., die executive Feilbielung der, im Grundbuche Haasberg «„!, Nectf. Nr. 6 58 vorkommenden Viertelhube in Seedorf, im Schätzungs-wcithe von 1490 fi. bewilliget, und zu deren Vor-nähme die Termine auf dcn l9. Juni, 19. Juli und 19. August 1852, immer Früh ,0 — 12 Uhr im Orte der Realität mit dem anberaumt worden, daß die Realität bei dem 3. Termine auch unter dem Schätzungswerthe hintangegcben werde. Der Grundbuchsextract, das Schatzungsprotocoll und die üicitatiousbedingmsse können hiergerichts eingesehen werdcn, und es wird zugleich die Vcr-laßmasse des Mathias ^i5 zu Handen des, dem. selben hiermit bestellten ^„.-zuo,- :><« :^!„»» Gregor Kebbe, mit dem verständiget, damit dessen Erben ihre Rechte allenfalls selbst wahrnehmen können. Nachdem bei der Iten Tags.,tzung kein Anbot geschah, werden die weitern Termine am 19. Juli und 19. August l. I. vor sich gehen. K,k.BezirksgerichtPlanina, am 2l, Juni 1852. Z. 867. (3) Nr. 4940. Edict. Von dem k. k. Bezi.ksgelichte der Umgebung Laibachs wird hiemit bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Herrn Michael Schu» sterschitsch von üaibach, durch Herru !)>-. Wurzbach, weqen aus dem Urtheile vom «6. Nouemdcr l85l, Ü711, schuldiger 230 fl. nedst Zmscn, dann der auf 11 fi. «4 kr. adjustlrten und allen fernern Kosten, in die executive Feilbietung der, dem (srecuten Blas Kastellz von Weu<:e gehörigen Realitäten, als der im vomaligen Gmndbuche des Gutes Habbach «ul» Rettf. Nr. l2i U vorkommenden Kaischenrealita's, >ln Schätzu.igswerlhe pr. 1350 fl., u»d der im Grunl' buche der D. N. O. (Zommenda Laibach «»!» Urd-Ns. 126, 575, 575'/.. 59!» und «66 vorkommenden, gerichtlich auf 3«1 fi. 24 kr. geschätzte,, Uebel' landsgn'iode gewilliget worden, unö es seyen hiezu die Feilbictuügstelmine auf den l I. August, l<". Sep' tember ui,d 11. October mildem Anhange destimnU, oaß die Realitäten bei der l. und 2. Feilbieiungs' cagsatzung nur um oder über den Schätzungswert!), uno nur bei der dritten auck u»tec demselben werden hmtallgegeven werden. Ucbugcns wertci, die intabulmei^ Gläubige!- : Johann Gradischek und M»,a Beu^ic: hiemit eri'mert, daß ihnen zur Wah' cung ihrer Rechte Herr l)i>. Kaulschilscd als (äuralor bestellt lvuoe, und daß die fül sie eingelegte Ru-»>ik tilscm zugesertiget wuldc. Das Schatzungsproiocoll, die neuesten Giund-buchstl'lacte u„d die ^ilitalionsbedingnisse können ln den geaöhnlichtn Amtbstunden hieramts eingesehen weiden. ___llaibacl) am lo. Mai 185 2. Z- 898. (2) Nr. 2467. Edict. Von dem k. k. Bezirksgeriche Gottschee wird dem Martin Flack von Tiefenrcuther, und seinen unbekannten Rechtsnachfolgern bekannt gemacht: Lena Petschauer von Tiefenreuther habe wider sit Klage auf Zuerkennung des Eigenthums der im Dom. Grundbuche 'l'umo 29 , !<'<)!. 99 vorkommenden aus eiücm Wohngebäude, einer Stallung, ei» ncm Getreidekasten und aus 4 Gärten bestehenden Kaischenrealität, aus dem Titel der srsitzung Hieramts eingebracht, worüber zum mündlichen Verfahren die T.'gsatzling auf den »7. September l. I., Vormittags um 9 Uhr mit dem Anhange des §. 29 G. O. angeordnet wurde. Nachdem der Aufenthalt der Geklagten diesem Gerichte nicht bekannt ist, so hat man ihnen aul ihre Gefahr und Kosten den Joseph Perz von Tie« fenreuther als Curator aufgestellt, mit welchem obiger Rechtsstreit nach der hierländisch bestehenden Gerichtsordnung verhandeltund durchgefühlt werdenwild. Dessen werden die Geklagten mit dem Beisatze erinnert, daß sie zur angeordneten Tagsatzung ver-sönlich zu erscheinen, oder dcm aufgestellten Curator ihre Behelfe an die Hand zu geben, oder eine« andern Sachwalter aufzustellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, überhaupt im ordnungsmäßi' gen Wege einzuschreiten haben, widrigens sie die Folgen ihrer Saumniß nur sich selbst beizumesse" hätten. K. k. Bezirksgericht Gottschee am 18. Mai i«52< :wl Z. 34l. -. (3) Nr. 1,559. K u n d m a eh u n g. Von der k. k. Finanz-Landed Direction für Steiermark, Karnten und Krain wild in Folge Erlasses des hohen k. k. Finanz > Ministeriums vom 3. Juni ,852, Z. 19lw5^1N6I, zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die in dem nachfolgenden Verzeichnisse ausgeführten Neq- und Brücken-, dann Linienmäuthe für das Verwaltungsjahr »853, das ist für die Zeit vom I. November 1852 bis letzten October «853, im Wege der öffentlichen Versteigerung unter n.ich-stehenden Bedingungen in Pacht gegeben w.rden. Unter gleichen Bestimmungen wird auch die Pflastermauch der Stadtgemcinde Gratz, vereint mit den Gratzer Linicnmäuthen, für das Vcrwal-tungs-Iahr ,853, mit dem m dem Verzeichnisse dieser Kundmachung bestimmten 'Ausrufs-preise zur Verpachtung mit o.m Beisatze ge-bracht, daß sowohl die städtische, als die ärarische Mauthgebühr zusammen nur Einmal und zwar bei dem Eingänge für den Ein- und Austritt, folglich mit dem doppelten Betrage eingc-hoben wird. Diese Bestimmungen sind: 1. Im Falle eines günstigen Erfolges wird mit demjenigen der Vertrag abgeschlossen wer« den, dessen Anbot über den Ausrufspreis sich als der vorteilhafteste darstellt. 2. Ans dem anliegenden Ausweift sind die Namen drr Stationen, die Anzahl der Meilen und die Brücke nclasscn sammt dem Ausrufspreise zu entnehmen. In diesem Ausweise ist auch der Ort, an welchem, und d) Die schriftlich»n Offerte si,,d von dem Zeitpuncte der Einreichung >ür die Offerenten, für die Fii,anz-Land. Gleich nach Beendigung der Versteigerung wird die als Vadium beigebrachte Sichcrstellung renen zurückgestellt, welche die Mauth niät erstanden hiben, dem Bestbieter aber wird dieselbe nur nach gepflogener Nichtigstellung der Cautwn ausgehändigt werden. Die Richtigstellung muß vor der Uebergabe dcs Pachtobjecles geschehen. lN. Nachdem die ?icitation einer Mauthssa« lion geschlossen wurde, wird biS zu dem Augenblicke, wo die Nichtabnahme dcs AnvoteS v^n seile dcr kompetenten Behörde ausgespro.ien worden ist, k». N^). vember 1852. 12 Der Pächter tritt rücksichtlich der gepachteten Station lind der damit verbundenen Ge.-bührcn-Einnahmc in die Rechte des Acrars. 13. Dort, wo Acranal-Mauthgtbäudc bc, stchen, wird, wenn der Pachter cs wünscht, wegen micthwciser ttebcrlassung derselben an ihn ein besonders Uerercinkommrn gepflogen weroen. 14. Die allgemeinen Pachtbedingungen sind aus der Anlage zu entnehmen, die besondern sür d e einzelnen Stationen ciqcnö bestehenden Bedingungen könnei, aber vor d.r Versteigerung t'ei dcr l-e^llchcn Camcral-Bezilks-Vcrwaltuug eingesehen werden. 15. Die L'citationen beginnen immer pünkt« lich um die zehnte Stunde Vormittags. Formulare eines schriftlichen Offertes. (Von Innen.) Ich Endesgsfertigttr biete für die Pachtung der Mauth (folgt der Name der Station) für die Zeit vom l. November 1852 bis Ende October 1853, den Ichrespachtschilling von (Gelob»trag in Ziffern), das ist Geldbetrag in Buchstaben), wobci ich die Versicherung beifüge, daß ich die in dcr Ankündigung u»d in den Contractsbcdingnissen enthaltenen Besti:nmun-gen gcnau befolgen werde. — Als vorläufige Cauticn lege ich im Anschlüsse dcn Betrag von .....Gulden.....Kreuzer bei, - oder lege ich die nachfolgenden Urkunden bei, welche die Hypothekar-Sicherheit im Brtraae von..... Güllen.....Kreuzer nackweis.n. (Bind die bezeichneten Documente anzugeben), oder lege ich d!e Cassequittung über das erlegte Vadium bei. .....am.....,852. (Unterschrift nach Maßgabe dcs §. 7.) (Von A u ß c r..) Nebst der Adresse dcr Behörde, an welche das Offert eingesendet wild, und Bezeichnung 392 des Betrages im beiliegenden Gllde, oder der Obligation, oder des Betrages, der zur Si- cherstellung gewidmeten Urkunden: Offie Bedingungen, unter welchen die Verpachtung Statt findet, sind folgende: Erstens. Dem Pachter wird das Recht eingeräumt, die für die gepachtete Station oder Stationen gesetzlich bestimmen Mauchgebüh-rcn nach den bestehenden Tariffen und Vorschriften cinzuhebcn. Der Tariff und eine Zusammenstellung der wichtigsten Mauthvorschriften werden demselben bei der Uebergabe der Station verzeichnet ge« gen Empfangsbestätigung eingehändiget werden. Zweitens. Bei den sogenannten Wehrmauthcn oder Filial-Stationen treten die nämlichen Wegmauthgebü'hren wie bel den Hauptstatlo-ncn ein. Es unterliegen aber diesen Gebühren bei den Wehrmauthstationen nur jene Parteien, welche die Hauptstation umfahren, oder mit Vieh umtrciben, das ist, solche Parteien, welche vor dem Hauptschranken von der mauthpstich-tigen Straße ablenken, und dieselbe hinter diesen Schranken wiedd, bei Beendigung seiner Pachtet dem Aerarimn zurückstelle. Wo keine Schranken bestehen, oder die alten ganz unbrauchbar geworden sind, hat der Pächter für die Herstellung tines neuen Scluankens zu sorgen, der l:l diesem Falle dergestalt sein Eigenthum verbleibt, daß er nach Ende der Pachtzrit sich mit seinem all fällig n Nachfolger abfinden, oder den Schranken wegnehmen lassen kann. Viertens. Der Pachter ist we!er berechtiget, die >hm verpachtete Station in eine and.re Ortschaft zu verlegen, noch dieselbe von der Straße, an der sie dermal sieht, zu entfernen, noch überhaupt den Schranken eigen? mächt'g zu versetzen. Eü steht jedoch dems.lben srei, eine andere Aufstellung des Schrankens bei der Gefälls-. behörde anzusuchen, w.lche sich das Recht vorbehält, dazu ihre Einwilligung im Einverständnisse mit der politischen Behörde zu ertheilen, wenn kelne Anstände tagegen obwalten. Fünftens. Der Pächter ist verbunden, die Parteien anständig zu behandeln, und bei Tag und Nacht ohne Aufenthalt zu cxpediren. Es liegt ihm ob, den Reisenden, Fuhrleuten und Wiehtreibern, die seinen Schranken betreten, die Gebühren außer dem Amte auf der Straße abzunehmen, und die auf den entrichteten Betrag lautende Bolletc auf Verlangen einzuhändigen, wie nicht minder zur Nachtszeit den Platz am Schranken ergiebig zu beleuchten. Er ist verbunden, eine von dcr E'efallsbe-hö'rde bestätigte und leserliche Gebührcntabette, an dcm sichtbarsten und zugänglichsten Platze außerhalb des Einhcbungslocales anzuheften, und wahrend dcr ganzen Pachtzeit angeheftet zu lassen. Im Falle dcr Nichtbefolgung dieser Vorschriften verfällt der Pächter in eine Strafe von l bis lN st./ welche die Beznksverwal-tung von Fall z» Fall nach Umstanden bemessen wird. Scchstens. Die Beischaffung dcr Wegmauth ValorboUetcn bleibt dem Pachter überlassen, es wird jedoch demselben ein Formular vorgezeich-liet werden, nach welchem die Bollcten gedruckt erscheinen »mW,,, und die Verausgabung einer anders geformten, oder geschriebenen Bol-, lete gleich wird dcr verweigerten Cl folgung einer Bolllte geachtet. Auch darf keine in der Jahreszahl, Datum oder in dem Ansätze des Gebü'hrenbetrageö corrigirte oder radirte Bol-lcte dcr Partei gegeben werden. Siebentes. Wird von einem Pachter die Mauth in einem Falle abgenommen, in welchem sie nicht gebührt, oder wird von einer Partei ein höherer Betrag cingchobei,, als gesetzlich be stimmt ist, so verwirkt der Pächter eine Strafe in dem zwanzigfachen Betrage des zur Ungebühr bezogenen Mauthgeldes, unabhängig von jenen Strafen, die ihn im Grunde der Strafgesetze noch treffen könnten. Achtens. Verweigert eine Partei bei Passirung des Schrankens oder der Brücke die Entrich. tung dcr Gebühren, oder wollte sie den Schranken gewaltsam überschreiten, so ist der Pächter berechtiget, den Beistand der Obrigkeit geziemend anzurufen, und dieselbe verpflichtet, diesen Beistand zu leisten. Bei Separatcilfahlten, so wie bei Extrapostfahrten mit dem Stundenpasse ist die Ge bühr erst beim Zurückreiten des Postillons von demselben gegen Einhändigung dcr Bollete einzufordern. — Neuntens. Das Verfahren über die Verkürzungen der Mauthgebühr wird von den nach dcm Gesetze hierzu berufenen Behörden gepflogen. Der Pächter ist jedoch berechtiget, von Denjenigen, die er in einer solchen Gefälls Übertretung betritt, das sieben und ein halbfache der Gebühr als Sicherstcllung der Strafe in Barem einzuhebcn, worüber er eine schriftliche Bestätigung zu ertheilen hat. Auf das Verlangen des Pachters oder des Beschuldigtcn wird bei dem nächsten Zoll«, Vcrzchrungssteucr- odcr Controllsamte, oder dem nächsten für die Untersuchungen über Ge-fällsübertretungen bestellten Beamten, oder wenn sich eine Obrigkeit näher befindet, bei derselben die Tl)atbeschreiblmg aufgenommen, und über dieselbe weiter nach dem Gesetze vorgegangen. Die wegen den gedachten Gefallsverkürzungen einfließendcn Strafgelder fallen, nach Abzug der Kosten des Verfahrens, so weit diese Kosten nicht von dem Beschuldigten oder Vcrurlheilten vergütet werden, dcm Päch- tcr zu. Zehntens. Die Entscheidung dcr, sich auf die Emhewlng uud Handhabung der Mauth beziehenden Streitigkeiten zwischen dcm Pächter und den Parteien steht deil Cameialbehörden zu. Der Pächter ist daher verbunden dcn Ge-fallsbchörden über alle Mauthcmgelegenheitcn, je nachdem sie es fordern, schriftlich oder mündlich Rede und Antwort zu geben. Diese Behörden sind berechtigt, ihn hierzu im Falle der Weigerung oder Untellassung durch Sttaf-boten, odcr auf andere gesetzliche Art zu verhalten. Gegen die Entscheidung dcr Camclal-Bczirks-Vcrwaltung kann binnen vier Wochen der Recurs an die k. k. Finanz Landes Direction und gegcn Entscheidung der letzten gleichfalls bmnen vicr Wochcn an das k. k. Finanz-Ministerium ergriffen werden. Eilftens. Der Pächter ist verpflichtet, auf die Befolgung de» mit Verordnung des k. k. stcicrm Guberniums vom l7. Juni und des illyr vom 26^28. Juni l.83?, Z. !>8^, und l N^:t erfolgten Kundmachung rücksichtlich der Ueberladung zu wachen, und die Anzeige hiervon an die nächste politische Obllgkcit odcr an das nächste Zoll-, Vcrzchrungsstcucr- odcr Con-ttolsamt zu machen, je nachdem ein odcr das andere Amt auf dcm Wege, in dessen Niche tung das Fuhrwerk zieht, der Mauthstalion näher liegt. Wird die Anzeige richtig befunden, so gebuhlt ihm das Drittel des cingcho-bcnen Strafbetragcs. Der Pächter hat ferner auch darüber zu wachen, daß die Circular' Verordnung des k. k. steierm. Gudcrniums vom 5. Juni und jene dcs k. k. illyr. Gu berninms vom 12. Juni I84U, Zahl l)2!0 und »4090, betreffend die Festsetzung der Breite und des Gewichtes der Ladungen dcr Lastwagen, die Bespannung derselben, die Breite der Reife der Räder, und das Einle-gen der Rcißkettcn befolgt werde, und jede Außerachtlassung dieser Verordnung ist von dcm Pächter gleichfalls, entweder der nächsten politischen Obrigkeit oder dcm nächsten Gefällsamte anzuzeigen. Zwölftens. Dem Pächter steht das Recht, die Parteien zur Vorzeigung d.r Mauthbollcte von dcr zurückgelegten letzten Station zu vcr« halten, nicht zu. Drcizc Hutens. 3>r Pä'bter verbindet sich zur Llistlmg einer (5aution, welchc, wenn der Pächter den Pachtschilling monatlich vorhinein zu zahlen übernimmt, im sechsten Theile des eilijähligen Betrages desselben zu bestehen hat; wenn derPächter es aber vorzieht, denselben eist nach Ablauf eines jeden MonatS zu berichtigen, in dem vierten Theile des jähr« lichen Pachtschillings zu erlegen kommt, und die spätestens bis 2«. October ltt52 bei der betreffenden Camera! - Bezirks - Verwaltung geleistet werden muß. Diese Caution kann in Barem, oder mittelst Hypothekar- Sicherste!» lung, oder auch in k. k. Staatscreditspapie-ren, welche nach den dießfallS bestehenden Vorschriften berechnet und angenommen wer» ' dcn, bestehen und erlegt werden. Zur Erleichterung jener Versteigerungslu-stigen, welche bereits Pächter einer Aerarial-Mauth sind, wird gestattet, daß in Betreff derjenigen Personen, welche in dem Bereiche j«>ner leitenden Bczirks^chörde, in deren Gebiete die Mauthuerstligerung, an welcher sie Theil nchmen wollen, Statt findet, cine Mauth cdcr mehrere Mauthe bereits gepachtet und ihre di.ßfällige Caution durch Erlag baren Geldes, oder in Staatspapiercn gelei-stel habeu, statt einer neuen vorläufigen Caution lediglich eine Erklärung genügend ist, daß sie ihre für die gegenwärtige Pachtung b.sl.llte Caution vorläufig als Fortsetzung für ih^e knüsl!)»' V rpflichttmg ausdehnen. Es muß jedoch in diesem Falle d.r be-treffende Pächter und beziehungsweise Pacht' lustige durch eine an dem T>igc der Pa^toel'« H steignnüg ausgefertigte Beställgui'ss dcr c»Nl»M p.'tent.n B.zlrksuerwaltullq nachweisen, daW er m t keinem Pachtz''i5rückstande von der von ihm bereilb gepachteten Mauth au5haflc, und daß auf die von »hm als Caution dieser Mauthstation gewidmeten, ämtlich aufbewahr-ten Gilcchetrage und öffentlichen Obligationen von keiner anderen P.rson ein Verbot oder Pfandrecht erwirkt sty, und übcrdieß muß derselbe sogleich die v^n dcm Eigenthümer der Cnttion ausgestellte Urkunde über die Wid' »lnllig deä baren Geldes oder der öffentlichen Obligationen, nnt welchen die Caution für seine gegenwärtige Mauthpachtung geleistet wurde, für di. Pachtung der Mauth, welche er eingehcn will , mid welche bestimmt zu b<" zeichnen ist, d.r Verstcigcrungs-Commission überreichen, und dieser Commission auch die ihr ausgefolgten, für die gegenwärtige Pach« tung vinculirten öffentlichen Obligationen sammt dem bezüglichen Erlagscheine oder der Quit« tung über die früher erlegte bare Caution und die Emvfangöbcstät'auna. der Staatsschulden« TilgungfoudS- Hauvtcasse, wenn die bare Cau-ticn bei oem Tilgungsfonds fruchtbringend an-gelegt wurdc, übcrgebt-n. B, erzchntc n s. Der Pachter hat selbst für seine Unterklmft zu sorgen, dort aber, wo Allaiial-Gebäude vorhanden sind. in wel-chcn derselbe untergebracht werden rann, wird, wcnn kein Hinderniß obwalttt, wegen seiner Unterbringung in dens.lben mit ihm cine be» sondcre Verhandlung gepflogen werdcn. §ünfzehntcnö. Dcn Pachtschilling hat der Pächter auf seine Gefahr und Küsten an die betreffende Cameralbezirks- oder Filialcasse zu . . . . abzuführen, und zwar in monatlichen glrlchcn Raten, welche bis spätestens am l<). ein s jeden Monats zu bezahlen sind. Wenn dcr Pächter aber mit einer Zah-lungsrate im Rückstände bleibt, so laufen vo" dem Verfallstage an bis zur Tilgung dcr rückständigen Pachtrate vierperccntige Verzugszinsen, w.lche hiemit ausdrücklich bedungen werdcn. Becl) ze h n tcns. Wcnn einem Pächter die Benützung des ganzen gepachteten Objectes, oder bci Ccmcrctal-Verpachtungen die Benützuna auch nur eines einzelnen, zu den Eoncrctal' 393 Pacht-Objecten gehörigen, jedoch selbststand!-gcn Mauthobj?ctes durch ein Elcmcntar-Ercig-mß, oder durch ein anderes ron ihm unabhängiges zufälliges Ereigniß nach von ihm rechtsbesiändig zu liefernden Beweisen, durch eim'n Zeitraum von wenigstens vierzehn Tagen ununterbioch.'n gänzlich entzogen wird, so ist derselbe berechtigst, eine angemessene V»rgü-tung dcs erlittenen Schadens anzusprechen, welche Vergütung aber die für die Zelt der cntgaligcnen Benützung dcs ihm entzogenen Mciuthol'j.ctes entfallende Pachtschillingsquotel nlcht übersteigen darf. Als selbstständig/s M.utthobject wird bei Concretal-Pachtungen jede Mauthstation angeschen und behandelt, welche in der Vcrsteigerungs - Kundmachung als eine selbststä'ndige Station und mit einem selbstständigen Ausrufsprcise aufgeführt wird Behufs der Ausmittlung der auf das entzogene selbstständigc Mauthobject von dem Con-crctal-Pachtschillinge entfallenden Paä'tschil-lingsquote wird gleich bei Ausfertigung des Vertrages der für das gepachtete Concrctal Object gebotene Pachtschilling nach dem Vcr-Haltnisse der einzelnen Ausrufspriise zu dem! Gesammt-Ausrufspreise vertheilt. > Hinsichtlich der Ueberfuhren wird ausdrück-lich festgesetzt, daß das Zufrieren der Flüsse nicht als cin, einen Entschädigungs-Anspruch des Pachlers begründendes Elementar - Ercigniß an-gesehen wird, lind daß daher auch drr Pächter aus Anlaß dieses Ercigliisses keine Eitt-1 schädigung anzusprechen berechtiget ist. Me, von dem Willen des Pächters al hängenden, daher durch sein Verschulden hervorgerufenen, die Benützung des Pachtobjectcs be? hebenden oder beschranklNdcn Umstände, so I wie alle Zufälle und Ereignisse, die bloß auf eine Verminderung des Pachtobjectcs im grö ß»ren oder geringeren Maße einwirken, durch welche aber dic Benützung cincs seldstständ'gcn Mauthobjecteö nicl t gänzlich unmöglich g.-macht wiio, treffen gleichfalls den Pächter, der folglich den herbeigeführten Abfall am Er trage des gepachteten Ot'j.ctcs ohne einen An< spruch auf Entschädigung zu tragen hat. ! Die Entschädigungsgesuche wegen entgas gencr Benützung derPachtobj.cte müssen wäh< r^nd der peremtorischen Frist von drei Mona-ten, vom Tage der Behebung des Hindernisses an, bei der Bezirksbchörde, in deren Bezirk! die Manthstation gelegen ist, überreicht werden, widrigens auf solche Gesuche keine Rück-! sicht genommen werden wird. 3 iebzehntens. Für den Fall, wcnn derPach-ter die vertragsmäßigen Bedingungen nicht genau erfüllen sollte, st.ht cs den mit der Sorge für die Erfüllung des Vettragcs beauftragten Behörden frei, alle jine Maßregeln zu crgrci-, fen, die zur unausgchalter.en Erfüllung des Vertrages führen, wogegen aber auch dem Pächtvr der Rechtsweg für alle Ansprüche, die cr aus dem Vertrage machen zu können glaubt, offen stehen soll. Hiernach wird jedesmal und insbesondere in dem Falle, wcnn der Pachter die bedun. gene Caution nicht zur gehöligen Zeit vollständig llistit, oder den Pachtschilling m der gehörigen Zeit nicht, oder nicht vollständig abführt, es der Gefällslehörde zustehen, so-ftleich im administrativen Wege, ohne seine ^ernchmung. Ehester auf die gepachtete Station, welche die Station auf seine Rechnung und Gefahr zu vnwalten habe, cinzu-sttzen oder das gepachtete Object auf seine Gefahr und Kosten neuerdings feilzubieten, und d.e eme oder dic andere Maßregel, od^r lmde zuglelch zu ergreifen, oder endlich auch den Pächter zuglelch m, anderen Weae zur Erfüllung dcs Vertrages zu verhalten. " In jedem dieser Falle bleibt der Pachter in dp» Haftung für jeden Betrag, der an dcm bedungenen Pachtschillinge nicht eingebracht werden würde, und der Oefa'llsbehörde steht es zu, den abgehenden nebst den schuldig ge dliebcnen Betrag aus seiner Caution, nö'thi-genfalls auch von seinem übr'gen Vermögen einzubringen. Wenn bei der in einem solchen Falle vor^ genommenen Wiederversteigenmg ein höherer Pachtschilling erlangt werden sollte, oder wcnn bci dcr auf Gefahr und Kosten des Pächters vorgenommenen Sequestration des Mauth-gefälles ein den Pachtschilling übersteigendes reines Mauthcrträgniß sich ergäbe, so soll das Wcfällsärar berechtiget sein, d!rt's als Bestbicter verblieben»», Lici-taoten von demselben nicht gefertigt w.rden, und erfolgt zu demselben die ob.rwähnte uor-^ behaltene Ratification , so wird auf der (Sruod-la,.je dcS Offclt.s und der kundgemachten Pacht' bcdingungcn ein förmlicher Contract in zwei gleichlautenden Parien errichtet werden. ! Sollt,? der Offerent sich weigern, den förmlichen C^ntrcut zu unterfertigen, so haben die mit zi. l7 festgesetzten Rechte d^5 Gefällsärarö einzutreten. Dic Entscheidung, ob der mündliche oder schriftliche Anbot von der compctenten Behörde ralificirt werde, wird längstens bis zum ?lnfangstage der Pachtzelt Atatt siliden, und dem Pächrcr bckannt ge-gebe» werd bei der Bekannt' machung dcr erfolgten Bestätigung zu entrichten. «Ein und zwanzigstens. Der Pächter hat nebst d.n alla/mcin kundgemachten Vorschriften und Tariffvn auch die ihm dei der Licita-tion vorgehaltenen und unter die Pachtungs-Bedingungen aufgenommenen Bestimmungen gcnau zu beachten, und sich daher mit Rückblick auf den ihm eingehändigten Amtsunter-richt gegenwältig zu haltcn, daß auch das in die Schwemme und zur Tränke g.tricbene Vieh am Localschranken, das zur Weide auf die Alpen gehende Vieh aber bei allen Mauth« stationen die Befreiung von der Entrichtung dcr Gebühr genießt, daß die Fuhren mit Feuerspritzen oder anderen Feu. März ltzi5, intimirt mit hohem Hoskammer - Dcr.t vom 28. April 1845, Z. l3llw, nunmehr alle durchlauchtigsten Mitglieder dcs allerhöchsten Kaiserhauses sammt Ihrem unmiltelbarcn Gefolge bei sämmtlichen Acrarial-Weg-, Brücke,,« und Ueberfuhr-Mauthstationeil maulhfrei zu behandeln sind. Dcr mauthfreien Behandlung sind serner zu ui'terzichsn: i«. Die unentgeltlichen unterthanigen Fuhren mit Schulbrennholz gegen Vorzeigung be-zirksherrschaftlicher Ecrt'ficat.'. l). Fuhren, welche nach vollzogener Amtsuer-richtung dcs Scclsorgcrs le»v zurückkehren, wel1)e Begünstigung abcr jenen Fuhren, die angeblich Sc.lforger zu lhren geistlichen Functioncn abhclcn, l.lcht zukömmt. <. Die zum Baue und Elhaltung der Acraual straßen bestimmten Fuhren gegen Vorze>< gung der lHertficate d^r betreffenden Sna» ßen Kommissare. . Alle l»gilmäß'gen von A.rarial'Bliessamm: lung.'i, zur Verbindung mit PoststatioN'N ausgehenden und rückkehrenden Postbotenfahl ten, wobei bemerkt wird, daß in Folge hohen Finanz-Ministerial-Erlasses vom 2l. Mai ,851, Nr. 15W2, künftighn und zw^r vom Verwaltungsjahre Z85^ ange» sangen, die einspännigen P<>stbotenfahrten bei B.odachtung dcr von der bestandenen allgemein.», Hofkammer unterm 4. März 184N, Nr. 913M, angeordneten Vor. slchlämäßregcln auch dann von derßntrichl tung d.r W>, w.lche gemäß hohen Finanz- Ministerial- Decretes vom >N. Juli l8.'»tt, Nr. I»854, rücksichtl?ch der 2ttcg-, Nlücken« und Ueberfuttr« M^ull) ml dem k. k. Militär vollkommen glelch zu b.h.indcln ist. Zwcl und zwanzigstens. Wird als Bedin: gung noch beigefügt, daß die mit der »llyri» schen Gubernial e Surrende vom l3. Juni >8iU, Z li852, allgemein von Seite t>.s k. k. steicrm. Guberniums aber mit V rord« nung vom ll). Juni l8iN, Z. Ml3«, den Kr.isamtern in Folge hohen Hofkamm.rdecrc-tcö vom 8. Mal ,8ltt, Z. NNlil, bekannt gemachte Bestimmung an der Stelle dls H. 4, lil«. r. der Vorschrift vom l7. M^i l82l, rücksichtlich der miuthfreic,» Behandlung d.r rohen Material- und Brennstoff.fuh< reu zum Behufe der Bearbeitung für monta» nistisch concessionirte W.rke im Orte, wo der Mauthschranken sich befindet, gegen ausdrückliche Bezeichnung jener Werke, die bei den verpachteten Schranken d'e Mauthfreiheit zu gcn'eßcn haben, in Wirksamkeit bleibt; dagegen wird die den Fuhrcn mit Erzeugnissen aus den k. k. Aerarial-Bergwerken nach d.n Mauthdirectiven vom Jahre l»2l zustehende Mauthfrciheit, zu Folge hohen Finanzministc-rial-Erlasscs vom »3. Aprll l85U, mit 1. November I85U aufgehoben; wornach diese Fuhrcn ganz gleich mit den Fuhren solcher Erzeugnisse aus Privat-Bergwerken behandelt werden. Drei und zwanzigstcns. An wie viel Mauthschranken die betreffende Mauth cing?-hoben werden kann, an welchen Orten dcr dießfällige Mauthschranken aufgestellt ist und endlich, welche Wchrschran^n allenfalls zu der verpacht.ten Mauth gehören und an wel» chcn Orten sich di.sclbcn aufgestellt befinden, wird in den VersteigerungtzprotocoUen und den M^uthpachtverlrägen genau angegeben werden. 394 «^ 3 ' A«, Benennung Cathegorie ^3 Ort Tag Ausrufs- Behörde, Bis zu ^ H W Brücken- preis für cm ^ « ------- Z ^ 2ahr bci welcher die welchem 3 Z der ^ Classe d e r in (5. Mz. Offerte V ^ M a u t h - S t a t i o n e n. I' Versteigerung , einzureichen sind Tage l2> « si. .^ kr ^ S t e i e r m a r k. ? Gratzer - Linien - Wegmäuthe. Karlau . . . Linien «Wegmauth 1 — i!azareth . . . ! detto i« —_ ^, ^. ^ Steinfeld . . . detto I _ « « Eggenberg . . detto 1 — N ' N n Papiermühle . . detto I — <-, <^ « Harmödorf . . dctto ^ ^ Z « f St. Peter . . detto I — ^ ^ ^. ^ Waltendorf.. detto ,! - ^ 2«. Iul. , L 23. Juli St. Leonhard . dctto ^ "" ^ ,^-> / 'lWN — N ) G Geidorf . . . detto '! " " i ^ ^l>2 Steinbruch . . detto ? - "3 T l Herrgottwies . . detto I — ^ V^ ! Schö'nau . . . detto l — ". « ! MoreNenfeld nebst ^ , __ 3 2 Hallerfeldschranken ) ^"" , — L L » Rosenberg . . detto 1^ — ^ <2> Städtische . . Psiastermaulh — — l«9tttt — S t r a ß e n a ch ll n g a r n : > ^ Comlmrzial« Cam. Bcz. ! 3 Fmstenfeld . . Weg« u. Brückenmauth 2 ll. Zollamt in 27. Juli 2729 — Verwaltung 24. Juli G Fürstcnfeld Grah !852 Krai«. « G o r z e r S t r a ß e: « Verwaltungö- Lameral' <-^ Zoll .... WegMüllth l — Amt 28. Juli 27^0 — Bezirks Verw. 25». Juli Adelöberg «aibach 185,2 ^- K a r l st ä d t e r S t r a ß e: ^2. . (5amerall 2 Mottling. . . Weg, u. Brückenmauth 3 III. Zollamt 2«. Juli 143! 35 Bez -Verw. 2l. Juli Mottling Neustadtl ,852 ! K a r n t o n. Klagenfurter Linien-Mäuthe: ^ St. Veiter Thor . Linien-, Weg- und 1 I. 27l2 - ^ Brückenmauth l , Villachcr Thor . Wcgmauth I — Camera!- ^ 8U4 — ^ Victtinaer Thor und ««^ ^ ... .. , , ,.^,,z s Camcral' 26. Juli Glanfurter Brücke ^'"^uckenmauch , l. Bez. - Verw. 28. Juli """' " - Völkcrmarkter Thor ) Bez.-Verw. »85,2 und 5 ^ .. >,^ , l Klagen fürt «,^>, .^. Welzenegger Glan- ^ "elto detto , l. ^lU4 - ^lagenfurt Brücke 1 Klagenfurter Straße: Befalls- «,. <^ .. Velden . . . Wegmauth 3 — Hauptamt in 3l. Juli l«0U — detto ,^.> <-- Villach '"'^ ^. S t r a ß e n a ch G ö r z u n d I t a l i' e n : Villacher Obcrthor Weftmaulh 2! — / Gcfälls- ^ 2430-^ . ) -,« ^uli Villacher Untetthor Weg-u. Brückenmauth 2 N. ) Hauptamt in i 3l. Juli 4»2« — > detto ^. ^ Fcderaun . . . Brückcnmauth - III. ^ Villach 235,0 — ^ 1 '