Amtsblatt MrilmbllcherIeitmm. KR'. »»7. Mittwock den KI. Mai »858. Z. 22U tt (2) Nr. 8688, :, der Bewerber der böhmischen, als der Landessprache, in Wort und schnfc machlig ill; 5,) ob der Bewerber nnl ein.m lande^füistlichen Beamten verwandt oder oeischiuagett ist; tt) ob und wo derselbe in Mahren ein liegendes Vermögen besitzt; 7) endlich l)at)l'n jene Bewerber, welche nicht im öffentlichen Dienste stehen, glaubwürdige Zeug-niffe über ihre tadellose Moralität beizubringen, und für den Fall, als dieselben schon das 4tt. Lebensjahr überschritten haben sollten, die zur Erlangung der AlterSnachsicht erfor« derlicken Behelfe, nämlich außer dem Taufscheine auch ein vo» cilN'lN off^itl'ch angestellten Atzte ausgefertigtes Gesllndyl'irozill^nlß vorzulegen. Jene Äompftenttn, welche im öffentlichen Dienst«?, habcn ihre Gesuche dei ihien Amtsvol' stehern, die ulkigen aber bei ihren unmittelbar vorgesetzten Behörden zu überreichen. Von der k, k. Landes-Kommission für Personalan,,rle^enheiten, Brunn am 30. Apiil l!?!58. Der k. k. slalthalter: Z. 2l«. i< (3) Nr. 79. K u u d m l! cl) u u ss, die ^erlei!)ung dcr Theater-Unternehmung in Laiuach betretend. Fur die Verleihung der Unternehmung des siändlschcn Theat.rs in ilaidach, für die Thea ter-saison lti.'lVi), wüd der Konkuls hiemit ausgeschrieben. ! Die Saison beginnt im Monate September des laufenden, und endet mit dem Palmjonncage des künftigen Jahres. Der Unternelimer ist verpflichtet, ein gutes Ech uspiel, Vaudeville und ^okalposs^ t'eizuNel-lcn und in gleich gutem Zxstande »vahrend dn. Äompctellten, wl'lch»-sich al,ch zur BeNllluxg einer ^p»r hcrdcllassen, we»den vor /iU.n berücksichtiget, daier dieser Umstand in den Kom-Petelngesuchen ausdrücklich anzuführen ist, Uebrigcns haben sich die Kompetenten üoer die nöthlge Fachkenlttniß zur entsprechenden 3ei° tung des Unteinehniel».'. dann über die dazu Nöthigen Vermögenokrästt, sowie üder den ^e-stz e'ner entiprcchenden Garderobe und ^iblio-th'k auözuw.i,eu, da aui n-cht dokum.nt'rte Äe lliche keine Rücksicht genommen werden k^nn. Dcm Unternehmer werdell dagegen nach.-^ehluide Vortheile zugesichert. 1. Wird dems.lbeu das stand. Schauspiel^ haus zum Behufe der theatralischen VorsteUunqe», su^ oie Dauer der Saison unentgeltlich üdeilafsen 2. Werden dem Unternehmer dic rier ode ^ reil Prosceniums - i!ogen und die Thcatersonds-^ Loge Nr. 5l, sowie Ulj Bperrsihe im Parterre eingeräumt, die er auf die Dauer des Theater--kursek zu seinem Vortheil verpachten kann. 3. Wird dem Unternehmer gestattet, wä> rend des Halneuals, wöchentlich eincn maökl> ten Ball im Schauspielhause zu veranstalten. 4. Erhalt der Unternehmer einen bartn Zu^ schuß von l5M> si, CM. Die näheren Bedingungen können in der ständischen Kaozlei zu den gewöhnlichen Amts' stunden eingesehen weiden, Kompetenten, welche sich um diese Unter- ! nehmung zu bewerben WiUenö sind, haben ihre ! gehörig gestempelten besuche an die gefertigte ständisch Beiordnete Stalle bis längstens ll>. Juni l. I. poitofrei einzusenden.. Kram. staüd. Vermdnete Stelle. ! ^'uibcich den 2tt. Ap.il l858. ^ Z. 22». l. (2) "' 'vi?"«?^ > Zu besehe,» lst eine Finanz-FekretälSstelle bei j der k. k. steicrm. illyr. küstenl. Finanz ° Bandes-Direktion, und die Aojunkt.nstellc bei der Gramer Finanz Beziirüdirektion, beide iu dec Vlll. Dlä ! tenklasse, und mit dem Gehalte jahrlicher »400 ft., ieueutuel l^Utt st. Die Bewerber um diese Sttllen haben ihre Gesuche unter Nachweisung der allgemeinen Or^ l fordernlsse, dann der zurückgelegten jnr!di!ch-poli° ! tischen Studien , der bisheli^en Dlenllleislung, der Splachkenntnisse und der mit gutem Crlol^e bestandenen praktischen Prüfung für den finan- ^ ziellen Konzeptsdlenst, ulld unter Angabe, ob und M welchem Hrade sie mit Finanzdeamten im Bc- reiche der steir. illyr. küstenl. Finanz Landes-Dlrek- tion oelwandt oder verschwägert sind, bis 5,. Juni »5!56 dci dcm Pläsidium der genannten Finanz- z.'alidcs'Dircl'tlon einzulilingel». K. k. Finanz Bandes-Direktion. Graz am 2. Ma, !»5«. ____^^^ Z^2^ ^""(3) Nr. ?«4it der Verbindlichkeit zum Erlag einer Kaution im Gehaltsbetrage. Beweiber um diese Stelle haben ihre gehölig dokumeutiNen " esuche unter Nachwe>>ung deb AltelS, Standes, Religlonsbekenntnijs.s, des sitt lichen und politiiMn Woylverhaliens, der b!5l)e rigen Dlen'llelstung, der Kenntniß oer deutlchli, und italienijchen Sprache, der KautionSsayi^ktlt, and unter Au^ade, ot) und in welch.m (Ärad« !s,e m,t ciN'wB.amten d.ü g'd^cht.n ^crjchleiß ! amtes vl0cb Direknon Hriest e>» zubringen. H. k. Finanz - Landes' Direktion. (tz.a^ am 2, Mai lk5tt. Z. 233."^ Il) ^" Nr"35UÜ Kundmachung. ?lm 3l. Mai l«.'»?, werden ^il-o^ ll»^ n. ö. Eimer Wein von verschiedenen Jahrgängen, dann cil-cli l!Ni n ö. lHli,^^- Branntwein ver^ schiedener Gattung, auf der k. k. Studienfonds-herrschaft Kul^vn an den Meistbietenden gegen sogleiche Barzahlung im Wege der öffentllchcn ^lzitation verkauft werden. Kauflustige wollen sich am obigen Tage um !> Uhr Morgens bei dem k. k, Forst- und Do-mä'nenamtc ^lll^'vo cinfinden. Erforderlichen Falles wird aber diese Lizitation auch noch am l. und 2. Juni »858 fortgesetzt werden. Die Ausrufsprcise und die übrigen Lizita-tionsbedingnisse, wic auch die Getränkcmuster sind bei dem gedachten Amte einzusehen. K. k. Fmanz-Bezirkö-Direktion Essek am 4. Mai ltt58. >Z. 825,. (I) Nr. 2588. G d i k t. Von dem k. k. öandesgerichte zu Klagenfurt in Karnten, als Fidrikommißbehöroe, wird hiemit bekannt gemacht, daß über Ansuchen der Ferdinand Graf Attems'schen Allodialcrben nnd des frciherrlich v. Sembler'schcn Fideikommisi-Kiirators Herrn Dr. Johann Gaggl, in die freiwillige öffentliche Versteigerung des land-täftichen Gutes Waffcrleonburg im Gailthalc Oberkärntens, um den gerichtlichen Schätzungs-werch von «l>.«2» fi. 2 kr. (5M. als Ausrufs-preis gewilligt, und die Vornahme derselben bei diesem k. k. Landcsgerichte die drei Feilbie-tungstagsatzungen, und zwar: die erste auf den 3tt. Juni, » zweite „ „ 28. Juli und » dritte » » 3«. August «858, jedesmal um l i Uhr Vormittags angeordnet worden sei. Die gerichtliche Schätzung dieses Gutes und die Lizitationsbeoingnisse, so wie der Landtafelstand, dann die Beschreibung dieses Gutes können bei diesem k. k. Landesgcrichte, diese Letztere, nebst den Lizitationsbedingnifsen, aber auch im Redaktions-Comptoir der Klagenfurt ter, Laibacher, Triester, Wiener und A:,gs-burger Allgemeinen Zeitung eingesehen werden. Uebngens bleibt den auf diesem Gute versicherten Glaubigern ihr Pfandrecht, ohne Rücksicht auf den VerkaufSprris, nach dem Gesetze vorbehalten. Klagenfurt am 17. April 1858. Z. 78^. (3) Nr. 577. Edikt Vom k. k. Kreisgerichte Neustadt! wird im Nachhange zum Edikte vom 30. März ,858, Nr. 4l)5, bekannt gemacht, daß bei der am 30. April l. I. stattgehabten zweiten exekutiven Feilbietung des, dem Peter Naschltsch gehörigen Hauses .^>l) Consc. Nr. l l5 zu Neustadt!, kein Kauflustiger erschienen sei, weßhalb am 25. Mai l. I zur dritten Lizitanon geschritten werden wird. Neustadt! am 4. Mai l«58. Z. 223. l. (3) Nr. 2244. Kundmachung der k. k. Steuer-Landeskommission in Laibach, betreffend die Ueberreichung der Haus-beschreibungen und HauszinSbekenntnisse für die Zeit seit Georgi l85>8 bishm 18r>9. Zum Zwecke der Umlegung der Hauszins-steuer für das nächstfolgende Steuer-Verwaltungsjahr >8')9sind die vorgeschriebenen Haus-beschreib-ungen und Zinsertragsbekenntniffe für die Zeit von Gcorgi l^.'»^ bis Georgi lk5,!) auf die bis nun üblich gewesene Art bei der tiierortigen k. k. Steuer - Landes Kommission ' innerhalb der unten festgesetzten Termine wählend den vor- und nachmittägigen Amtsstun-den einzureichen. Die Herren Hauseigenthümer, Nutznießer, Administratoren und Sequester von Gebäuden, so wie deren Bevollmächtigte hier ln der Stadt und Vorstädten Laibach'o werden somit zur rechtzeitigen und genauen Vollziehung der in dieser Angelegenheit bestehenden Gesetze und Vorschriften angewiesen und aufgefordert, sich bei Abfassung der Hausbeschrelbungen, dann der Hauszinsbekenntnisse genau nach der in voller Wirksamkeit bestehenden Belehrung vom 2 gehörigen vcimiethcten Hofl'äinuc, Objcklc dcr Hal,szinü!tellcr biid^n. Die ei nzu bringenden Hauszinocrtragvbe-teninnisse, so wie die denselben bcizuschließen-dcn Hauöbcschreibungen sind vor ihrer Ueber-reichung noch einer sorgfältige,'« Prüfling vor--züglich in der Richtung zu unterziehen: ! l. Ob in denselben alle Hausbestandtheile richtig aufgenommen wurden; solche sind mit! ihrcn, ihrer Lage nach von zu unterst ange-, fangen, fortlaufrudcn Zahlen, wie dieß die, Belehrung vom 2ii. I^ini !820 anordnet,, in den Bekenntnissen genau übereinstimmend! mit den Beschreibungen anfznsichren. ^ Die lxi einem oder dem anderen Hauses gegen d^is verflossene Jahr eingetretenen Aen-derungen inüssen jedesmal in der Hausbeschrei-bung und zwar in der Rubrik «Anmerkung« nachgewiesen werden, und es dürfen bei jenen Häusern, welche sich ganz oder zum Theile im Genuss,.' von Baufreijahren befanden, die sieuer-. freien Bestandtheile durchaus keine andere Zahlenbezeichnung erhalten, als jene, welche sie durch die Bauf^eijahresbewilligung erhielten. ! Das Dekret, mittelst welchem eine noch gil-tige zeillirde Zinösteuerbcfleiung bewilliget wurde/ ist jedesmal in der Kolonne »Anmerkung" an-! zuführen. ! Zu dusem Punkte werden die Herren Haus-, cigenthümer, mit besonderem Nachdrucke auf die von dem Laibacher Stadtmagistrate unterm w Oktober »857, Z. 55<>5, erlassene gedruckte Kundmachung aufmerksam gemacht, welcher zu Folge die bisher sehr mangelhaft ge-" wesene Nummerirung aller einzelnen Bestand-' theile ihrer Häuser, oei Vermeidung einer Geldstrafe von fünf Gulden CM., binnen vier Wochen vervollständigt, jedenfalls aber auf dasge-! naucste bewirkt werden sollte, —(ZH wird darum bei der Uederreickung der Zmsfassionäoo-' gen unerläßlich nöthig sein, sich der ^isscr-' bezeichnung dieser verbesserten oder neuen Num-' merirnng zu bedienen, uno dieß um so mehr, als in Kürze ci,,e kommissionelle (irhebung über den Vollzug dieser verbesserten Lokalitäten-Num-! merirung. und somit eine Vergleichung der! überreichten Hauözinösteuer - Fassioneti mil den^ nummerirten Häuser - Bestandtheilen, Platz grei-i fen wird. ^ 2. Ob genau diejenigen Zinsbeträge, welche! über Berücksichtigung der etwa eingetretenen' Iintzsteigcrungen oder Zinsermäßigungen für! jedes der 4 Quartale des Jahres »8.',8 bcoun-^ gen wurden, und welche den Maßstab zur Be-> messung der Hauszinssteuer für das Eteuerr-er-l waltungöjahr lft5«) zu bilden haben, sowohl! nach ihren vierteljährigen Theilbcträgen, als in ihren ganzjährigen Summen aufgenommen wurden , wobei mit Beziehung auf den H. l5 der erwähnten Belehrung erinnert wird, daß nebst! den verabredeten baren Miethzinsbetragen auch alle aus Anlaß und wegen der Miethe sonst noch bedungenen Leistungen im Gelde, an Arbeit,! in Naturalien, an Steuer- oder Reparations^ beitragen u. dgl, m Anschlag zu bringen und cinzudekennen sind, daß die von den Hauseigen-thümern selbst benutzten, oder an Anverwandte, Hausverwalter, Hausmeister, sonstige Angehörige oder Dicnstleute überlassenen Wohnungen mit den Miethzinscn dcr übrigen Wohnungen desselben, oder der nachbarlichen Häuser in dilliges Ebenmaß zu setzen, also mit jenen Zmüdeträgen cinzudekcnneu sind, welche für dieselben von stcmdcn Parteien, abgesehen von aUcn Ncvcnrücksichtcn, erzielt werden könnten, beziehungsweise früher wirklich erzielt wurden, um sonst einzutretenden ämtlichen Ausmittelun-gen des Zinswcrlhes derselben zu begegmn; endlich, daß von Seite dcr Hausbesitzer oder deren Bevollmächtigen nach dcr Bestimmung des H. W der Belehrung der gestaltete l5/« 'Abschlag weder von den Zinsungcn dcr in eige, ner Benützung stehenden, noch von jcncn dcr vermietheten Wohnungen stillschweigend veranlaßt werden darf, well dieß da5 Geschäft der ZinsechebungöbclMde zu bleiben hat. j Ob die eingestellten Zinsbeträge, wic solches die M 2l", 22, 23 der Belehrung vorzeichnen, je nach Bestand und Dauer der lMiethe, bezüglich ihl^ Richti^kcil, von säm^n^ , licheil Wo!)»'paileic!! ^,^'.ihäild>g ^e,^'Ng, Z, >ttl>.",l, in die Hauszinsbekenntnisse die Feuerlösch-Requisiten-Depositorien und die Fleischbänke einbezog/n werden, weil für die genannten Ubikationen, wenn sie gleich keinen reelen Zinsertrag abwerfen, doch im Wege dcr Pari-sikalion ein angemessenes Zinserträgniß ermittelt werden kann. Am Schlüsse jedes Zinsertragbekenntnisses ist die Klaxsel, wie solche der H. A7 dcr Be-lchrung vom ?.<>. Inni ltt'Ztt vorzeichnet, beizusetzen , uno das Bekenntniß eigenhändig von dem Hauüeigonchümcr, odor dcsscn bevoUmachug. ccn Stellvcrtretcv, dei Klnand.n durch dcn Kurator zu llitterferligen. ^ 3i»d mchrele als cin Bcsiyer des Hauses p müsscn das Bereiuttniß alle Besitze eige>i-^yändig nnterfcrl!gc,i, und eü ist densclbcn kein ! (5ollectivname b^izlizusetze». I Jene Individuen, welche zur Verbesserung, Unterfert'gung und Ueberreichung der Zinscr-tragbekenntnisse von Seite der dazu Verpflichteten beauftragt oder ermächtiget werden, haben eine auf diesen Akt lautende Spezial-Vollmacht ihrer Vollmachtgeber dem Bekenntmssc beizulegen; doch wird ausdrücklich bemerkt, daß im Falle einer in derselben entdeckten Unrichtigkeit oder eines Gebrechens, nur die Vollmachtgeber, d. i. die Hausbesitzer selbst, oder die nach den M 27 und 28 dcr Belehrung vom 2 5N » l5, >, ,) » » » !>l „ » lUlj » l7. „ » » « » ^^ " " ^'^^ ., l«. „ » « « " l"< » » '^ „ '.9. „ » « » " 2"! « « 25." » N». ,> « » » » 25,, » » 3tt » » :li»l » „ IiU.K. l)) Dcr Vorstadt St. Pettr: Der 2^. Mai l^j',^ für die Häuser Konsk. - Nr. I bis !l,<^!8lv^ 5»0 » ^5. >. » » » » 5l » » l<»tt » 2 l!ll. N. <-) Der Kapuziner-Vorstadt: Der 27. Mai 1858 für die Häuser Konsk.-Nr. l bis mclllsiv; 50 „ A!< « « » ' » » '^'' » « litt. ll/22. > 2. „ » » » » 5» » » lln. li. s) Der Karlstädter-Vorstadt und Hnhnerdorf, und zwar Karlstädter-Vorstadt: Dcr 4. Juni lH5K für die Häuser Konsk. - Nr. l bis im'lnsivu lilt.I). Hühnerdorf: Dcr 5. Juni !«58 für die Häuser Konsk. - Nr. l bis inclusive litt. ^. ^) Der Krakau-Vorstadt: Der 7. Juni l858 für die Hauser Konsk.-Nr. l bis mcl!,8N6 litt. <^. Ii) Der Tirnau - Vorstadt: Dcr 8 Juni »858 für die Häuser Konsk.-Nr. l bis inklusive litt. l). >) Der Karolinen-Grund: Der !>, Juni »87,8 für die Häuser Konsk.-Nr. l bis molusno 44. Einsache Erklärungen, daß sich dcr Sland der Miethzinse seit dem vorigen Jahre nicht geändert habe, werden nicht angenommen. Wer die obangegebcncn Fristen zur Ucbcrreichung der Hausbeschreibungen und der Zinsertragsbckenm-nissc nicht zuhaltcn sollte, verfällt in die nach H. 2N der Belehrung für die Hauseigeüthiimer vorgeschriebene Behandlung, Obgleich die soeben besprochenen Eingaben in der Regel von den Herren Hauseigenthümern selbst überreicht werden sollen, so will man davon jcdoch nur gegen dem abgehen, daß die respective»: Herien' Hauseigcnthümer zu dieser Uebcrgabe lediglich solche Individuen verwenden werden, die zur Bchcbung allfälliger Anstäudc eine entsprechende Aufklärung zu geben, oder cine Belehrung aufzufassen im Etande sind. .k, k. Stcuer-Landes-Kommission. Laibach am l. Mai l858. .