Schrlstlrtt»«g; «attzanSHaff« Wr. 5. IdtVteo Rt. Sl, totcmtm. «» »a■ ■ ■»«iWg«4<«t< »oImöok 6« €>«1111- ». Horr-t<>4< »,- 11—11 Qii Bonn {iMtRtti scrt« MSI i uilltfifjrh« x, niarnUW «»-taiwitKi slAt *ml<»Uirtct lillillliitn niBBl tl« e» toll I «CIUIU4 . . . . » »* — MnMMrii . . I »•— . . . . « «• -Ä. nuMrU . . . K »— Ml! e°«i-nd Rtotn M M« etW;ei)fMU)rtr, » f«VafTiuq*-Wtt>«e*ra a>Urn MC iui 4M*flia#si Eilli. Samstag den 15. September 1917. Nr. 68 Drr Psnslamismns im Lüden. Zu Beginn des Krieges hatte die österreichische Regierung die ftaatSgefährlich gewordene Tätigkeit deS Slowenischen Schulvereines (Slovenska Matica) in Laibach verboten und sein Vermöge» beschlag-nahmt. Auch waren die endgiliige Auflösung und Konfiskation deS Vermögens in Aussicht genommen. Nunmehr ist jedoch unter dem Einfluß des neuen slawenfreundlichei Kurses daS Versah«» eingestellt, dem Verein die Wiederaufnahme seiner Tätigkeit ge» staltet und sein Vermögen sreigrgeben worden. Der Slowenische Schulderem, der u. a. in den Bereinigte» Staaten von Amerika 40 Zweigvereine Hai, ist außerordentlich rührig. Im litzten Rechnungsjahr vor dem Kriege wurden mehr als eine halbe Mil-lion Kronen für Neubauten von Schulen im ge-mischlsprachigen Gebiet aufgewandt, und die Jahres-einnähme betrug fast 1'/, Millionen Kronen, ob-gleich es insgesamt nur 1,200.000 Slowenen gibt. Wenn in unserem Volke eine gleich starke Anteil« nähme für die Deutschen an den Grenzmarken herrschte, so müßte zum Beispiel der ähnliche Ziele nie die SlovenSka Matica verfolgende, aber maßvolle und unpolitische „Verein für daS Deutschtum im Auslande' eine JahreSeinnahme von rund 125 Millionen Mais aufweisen, während eS tatsächlich beute nur 500.000 Mark sind. AehnlicheS gilt vom Deutschen Schulverein oder unserer „Südmcrk". Die durch die bisherige Ruh igkeit besonders im österreichisch«n Küstenlande erzielte» Erfolge genügen jedoch den Slowenen noch nicht; sie erstreben einen engeren Zusammenschluß mit den verwandten (aber idurchauS nicht wesensgleich:») Kroaten und Serben; imit ihnen erträumen sie ein „zukünftiges Reich von Saloniki bis Klazenfurt'. Wertvolle Hilfe für seine Verwirklichung haben fi; bei den Tschechen gefunden. 'Der Gemeinderi» von Laibach hat deshalb auch den bisherigen (ifchcch schen) Minister für öfstntliche Ar» beiten Freiherrn von Trnka zum Ehrenbürger der Stadt ernannt und aus den Kreisen der südslawi-'scheu Studenten an den tschechischen Hochschulen 'Prags würbe dem Südslawischen Klub in Wien sol* jgrnde Kundgebung zugesandt: „Die südslawischen Studenten >m goldenen Prag begrüßen 1. die seier-Iliche Kundgebung der südslawische» Abgeordneten, Ibetrefsend die Einigung der Serben, Kroate» und «Slowene»; 2. jubeln sie dem erste» Auftreten des «Südslawischen Klubs an der Seite des Tschechischen .'Klubs zu; 3. vertrauen sie aus taS dauernde seste (Einvernehmen aller slawischen R^ichsralsvertreter im ZSamps um die Befreiung der slawischen Völker"... Wie Deutschen im Süden Oesterreichs werden gut ttun, die panslawistischen Machenschaften mit ge-fschärster Wachsamkeit zu verfolgen und dem Mini-sfterium Seidler, das einen verdächtigen Kurs eiuge-sschlage» hat, mit größtem Mißtrauen entgegen« zzutreten. In der Agramer .HrvatSka" befaßt sich einer dder Führer der kroatischen Rechtspartei, Doktor ÜMilobar, mit der Reise der slowenischen Abgeord-ratete» Dr. Korosec und Krek nach Agram und ^Sarajewo, der die Absicht zugrunde lag. auch die rrei» kroatische» und moslimischen Elemente für die „„südslawische Panslawistcnidee" zu gewinnen. Dr. Wiilobar stellt fest, daß ihre Mission in Agram «erfolglos geblieben ist und ist überzeugt, daß ihre ..südslawischen Vorträge' auch in Sarajewo ein ?Fiaiko erleben werden. Die Mehrzahl des Volke» iiin Kroatien und ebenso in Bosnien sei gegen die sisüdslawisch panslawistische Idee, weshalb die ganze aantidualistische Aktion deZ südslawischen Klubs fehl-geschlagen ist und den Dualismus nur gestärkt hat. Dr. Molibar meint, daß die Abgeordneten Korosec und Krek sich von den Serben, die diese ganze Aktion dirigieren, wieder einmal ausnützen ließen, zum Glück jedoch dieser schlauen serbischen Politik keinen Ersolg verschafft haben. Aus Sarajewo schreibt man: Dr. Koros« hat wieder die Heimkehr in sein „Slowenien" ange-treten, nachdem er noch vorher vom Erzbischof Dr. Stadler seinen Segen bekommen hat. Die Kroaten und auch die Mehrheit der Bosniaken will mit den panslawistischen Hetzereien eines Korosec-Krek nichts grmei» haben. Die beiden Panslawistenapostel in der Soutane sind hier und in Agram gründlich abgeblitzt. Aus Swdl und Band. Vierte Kriegsauszeichnung eines Cilliers. Dem Oberarzt Dr OSkar Dirnherger, der seit KriegSbeginn an der Front weilt, derzeit als Chefarzt eineS Regimentes, wurde vom Kaiser als vierte KriegSauSzeichnung daS Ritterkreuz des Frauz Josefs Orden mit der Kriegsdekoration und den Schwertern verliehen. Kriegsauszeichnung eines Tilliers. Der Kadettaspirant Erich Adler, Sohn de» hiesigen BuchhändletS und Kurators Herr» Georg Adler, wurde mit der Silberue» Tapferkeiismedaille zweiter Klasse ausgezeichnet. Es ist dies der Lohn für einen gewagten Sturmangriff, den er nach den schweren Kämpfen aus der Hochfläche der Sieben Gemeinden mit seiner Sturmtruppe gegtu den überlegenen Feind unternommen hat. Mit knapper Not nur entrann er dcm sicheren Tode, Holle sich aber eine Verwundung am linken Arme. 110 Italiener sührle er gesangen ob zusammen mit einem Maschinengewehr, das er erbeutete. Wir beglückwünschen von Herzen den kampffrohen Lohn unserer Heimat. Auszeichnung eines Cilliers im Aus lande durch unseren Kaiser. Herr Georg Lima, der jüngste Sohn dcS verstorbenen Mühlen-besitzers Karl Siura in Eilli — seine Mutter lebt noch aus dcm Besitze — ist, wie bekannt, technischer Direktor der fürstlich Fürstenberg'ichen Brauerei in Donaueschingen, JKlche das Taselgetränk für den deutschen Kaiser beistellt. Kürzlich hat ihm Kaiser Karl das Ehrenzeichen 2. Klasse für Verdienste um daS Rot« Kreuz verliehen. Heil diesem wackeren Eillier, dessen hochherziger Patriotismus sogar im Auslande von unserem Monarchen Anerkennung und Ehrung findet. Kriegsauszeichnung. Der Feuerwerker Franz König aus Eilli, ein Resfe des hiesigen Kauf-manneS Josef König, der an den Kämpfen an der Tiroler Front teilnimmt, wurde mit der großen Silbernen Tapferkeiismedaille ausgezeichnet. KrisySauszeichnung. Der Sohn des OberingenieurS Herrn Josef L.inerl in Trifail, Wolfgang Leinert ist im Jahre 1914 als Siebzehnjähriger zum Freiw. Schützenbaou 4 eingerückt. Nun wnide er als Kadettaspirant im I R. 30 m.t der Silbernen TapferkeitSmedaille 1. Klaff« ausgezeichnet, weil er a s Lugskommandant am 16. Mai 1917 italienische Linien dreimal gestürmt, zwei eigene in Feindesland befindliche Geschütze zurück-erobert, ein Maschinengewehr erbeutet, drei italie« irische Offiziere und 60 Mann gefangen genommen und die erreichte Stellung bis zur Ablösung behaupt tet hatte. Todesfälle. Als Opfer der Ruhrepidemie sind die OberstenSwitwe Frau Maria Weißmann Edle von Weißenwarth und die BezirkSförsterigattin Frau Maria Zeliska, er stere am 5., letztere am 8. d. verschieden. Familiennachricht. Der Fabriksdirektor Herr Edward EberSberg, hat sich mit Frl. Elfe 42. Jahrgang. Janitsch, Tochter des Gutsbesitzers Herrn Jakob Janitsch in Eilli vermählt. Spenden. Frau Josesine Kupka spendete für den Zuckerltag und für den Fond zur AnSspeisung armer Eillier Familien je 50 K. Schulbeginn. Mit Rücksicht auf die hier herrschende Ruhrepidemie wurde der Schulbeginn an den städtischen Volksschulen sowie an der Mädchenbürgerschule auf den 1. Oktober verschoben. Städtische Kriegskücbe. Im Monate August wurden an der städtischen KriegSküche 8695 Suppen, 13.287 Gemüse und I7S5 Fleischportion en, zusammen 23.767 Portionen verabreicht. Außerdem winden an Arme unentgeltlich abgegeben: 2522 Suppen, 2584 Gemüse und 336 Fleischportionen, zusammen 5442 Portionen. Evangelische Gemeinde. Morgen ..Ernte-sest" findet in der evangelischen Kirche um 10 Uhr ein öffentlicher Gottesdienst statt, bei dem Herr Pfarrer May predigen wird über .Erntcdank". Eillier Mufikverein. Am 20. d. beginnt heuer der Unterricht an der Musikschule, ilm Mon-tag de» 17. und DienStag den 18. d. finden zwischen 10—12 Uhr vormittags und 4—6 Uhr nach-mittags die Einschreibungen in der DirektisnSkanzlei statt. DaS Schulgeld ist für die Unterstufe auf 10 Kronen monatlich und für die Mittel- und Ober-stufe aus 12 K monatlich erhöht werden. Es wird besonders darauf hingewiesen, daß die Einschreib» gebühr und das Schulgeld gleich bei der Einschrei-bung zu erlegen sind. DaS Schulgeld ist am 15. jeden Monats im vorhinein zu bezahlen. Soldatenbegräbnisse. In den letzten Ta» gen wurden nachfolgende Soldaten, welche in den hiesigen Spitälern gestorben sind, am städtischen Heldcn-Friedhofe beerdigt: am 3. d.: Ins. Joses Ehachura, LstSchR. 18; am 2. d,: Ins. Mal« Jokovic, 81:31. 23; am 4. d.: Kan. Ludwig Mi-halik, FHR. 12, Schützen Simon Jacykow, Sch-Reg. 36, AloiS Vtorepcc, Lst.-Arb., Schützen Htin-rich Steinleitner, Sch.R. 2, Peter Andreas, Retabl. Sta«. Eilli, Kan. Herzig Josef, Retabl.Stat. Eilli; am 5. d.: LstSchütze» Josef Horky, Sch.R. 1; am 6. d.: LstJnf. Johann Pretz, IN. 51, LstJns. Johann Dulanski, JR. 51, LstJns. Valentin Mül-ler, JR 1; am 7. d: LsiGefr. Karl Sonntag, JR. 75; am 8. d.: Schützen Markus Bicver, Sch.R. 36, Janos Geui, Mll.Berpfl.Mgz.; am 9. d.: Lst.Jns. Franz Stepanek, J.B. 75, Ins. Peter Ujkieza, HIN. 28; Kan. Johann Madltner, FstAB. 5, Tit.ZgSs. Haiman Goldfinger, JR. 56; am 11. d.: Korp. Ferenz Lörincze, HJR- 20, Lft. Ka». Thomas Hornik, Fdp.Reg. 12; am 12. d.: Ins. Johann Spital-r, JR. 50; am 13. d.: Lst. Kan. Johann Salzner. Schw. FAR. 9 ; am 14. d.: Ins. Martin Kortnik, JR. 87; am 15. d.: Ins. Jofkf Rohosnik, JR. 71. Also doch! Der Bürgermeister von Trifail, kais. Rat Gustav Wodufchek aus Weilenstein, der unbewacht in deutschen Kreisen seine deutsche Gesin-nung betont, hat an den neuernannte» südslawischen Landsmannminister Zolger folgende Drahlung abge» sandt: „Die größte slowenische Gemeinde Steier« marks begrüßt, stolz daraus, daß ein ausgezeichneter Volksgenosse i» den Rat der Krone berufen wurde, und überzeugt, daß die gerechten Bestrebungen un-sereS Volkes in Eurer Exzellenz eine» begeisterten Fürsprecher finden werden, Eurer Exzellenz Ernen-nung aus das herzlichste. Der Bürgermeister: Gustav Vodustk." — Wie ärgerlich, daß solche Sachen in die Oeffentlichkcit kommen. Rückkehr von Flüchtlingen aus dem Süden. Ein soeben angeschlag« »er Ausruf deS Statthalters verständig« die Flücijilüig« aus dem Süden, daß da» Ministerium des Jnnei ^anz Körnten (mit Ausnahme der Genu > Z«n £ tlds« Sctte 2 kirchen (Malborghet, Pontasel, Saisnitz und Uggo-w'tz), ganz Dalmatien und sehr oiele Bezirke in Tirol südlich des Brenner und im Küstenlande zur Heimkehr freigegeben Hot.Die b/treffenden Fltchilinge werden aufgefordert, sich ehestens in ihre Heimat zu begeben. Den Flüchtlingen, die in staatlicher Unterstützung stehen, wird für den Fall, daß sie längstens anfangs November die Heimreise antreten, die kostenlose Rückfahrt und Beförderung ihres Ge-päckes, und, unter der Voraussetzung, daß sie sich bis spätestens 15. November bei der zuständige» politische» Bezirksbehörde ihres H^imalSorteS mel-den. die Weitergewährurrg der staatlichen Flüchtlings-Unterstützung in den südlichen Bezirken für die Dauer von zwei Monaten zugesichert. Kriegsfürsorge in Gonobitz. Aus Go> robitz wird geschrieben: Den wiederholten Bemühun-gen deS Herrn Bürgermeister« Dr. Adols Kadiuuig «st eS gelungen, von der Bczirkshauptmannschaft, die in den Waldungen deS Fürsten Hugo zu Win-dischgrätz durch rumänische Kriegsgefangene Holz schlägern läßt. 400 Raummeter Buchenholz sür die Armeu, die Festdesoidctcii und die keinen Wald Be-sitzenden der Marktgemdnde zu erhallen. Das Ende der Sommerzeit am 17. September. Die Sommerzeit hatle in der Nacht vom 15. zum 16. April begonnen. Und zwar fiel die Stunde von 2 b>S 3 Uhr aus, »eil sie atS die verk.hrSschwächstc gelten durste, da aich im Eisenbahnbetriebe zu dieser Stunde nur solche Zü^e unterwegs sind, welche die ganze Nacht hindurch lau-fen. Die amtliche Anweisung zur Einsührung der Sommerzeit lautete dahin, in der Nacht vom li. zum 16. April, nachts 2 Uhr, sämtliche Uhren auf .'l Uhr zu stelle«. Die dadurch weggesallerre Stunde wird uns nun am l7. d. wieder geschenkt werde». Soviel bekannt, wird da« Ende der Sommerzeit dadurch herbeigeführt, daß in der Nacht vom 16. zum 17. d, nachts 3 Uhr, sämtliche Uhren auf 2 Uhr zurückgestellt werden, so daß sich die Stunde »on 2 bis 3 Uh.- wiederholt. Mit diesem Augenblick wird dann die Sommerzeit für dieses Jahr zu Ende fein. Dr. Friedrich Adler zu 18 Iahren Kerker verurteilt. Der Kaiser hat dem Ver-urteilten die Todesstrase nachgesehen und der Oberste Gerichtshof hat nun Dr. Friedrich Adler zu 18 Jahren schweren Kerkers verurteilt. Sammelt Steinobstkerne! Die Samm-lung hat in Graz vielversprechend eingeietzt und be-gegnet regem Interesse und vollem Verständnis sür ihre volkswirtschaftliche Bedeutung. Eine größere Anzahl von Geschäftsleuten in den verschiedensten Teilen der Stadt stellte ihre Lokale als Sammcl-stellen zur Versügung und eS werden täglich erhebliche Mengen von Kernen dort abgrltesert. Hoffent-lich wird das Land nicht hinter der Hauptstadt zu-rückbleiben, sondern sie womöglich zu übertreffen trachten. Au diesem Zweck sei wiederhol« an die Bürgermeisterämter, Pfarrämter und Schulleitungen da» Ersuchen gerichtet, die Sammeltätigkeit in ge-regelte Bahnen zu leiten und eine entsprechende Anzahl von Uebernahmsstellen zu bestimmen. Beschaffung von Kriegsschuhen. Die Schuhabteilung der Hauptkarnlei der Statthalter»! für die Abgabe billiger Bedarfsartikel z» Graz, Anoenstraßc 31, richtet hiemit an die Ortsschulrät« und Schulleitungen von Sleiermark da« dringende Ersuchen, den Herbst- und Winterbedarf an Kriegs-schuhe« möglichst bald bekanntgeben zu wollen, da-mit der Schuhversand schon jetzt seinen Anfang nehmen kann. Später eingehende Bestellungen lauscn Gefahr, nicht die erwünschte und rechtzeitige Erledi-gung zu finden, zumal da die Hauptkanzlei bei An-bruch der rauhen Jahreszeit voraussichtlich wieder mit Aufträgen überschwemmt werde» wird. gur Verbreitung der deutschen Schrift. Die Bestrebungen, unsere heimische deutsche Schrift wieder voll zur Geltung zu bringen und die welsche Schrift zurückzudrängen, haben sichtbaren Erfolg. Von Tag zu Tag mehren sich die Zeichen, besonders im deutschen Buchhandel. Doch auch bei den einzelnen Personen un» in der Geschäftswelt gilt dies. Die NamcriSkarte, da« Geschästspapicr, der Handstempel in deutscher Schrift gewinnt an Ver-breitung. In einigen Städten ist ein beträchtlicher Teil der neuentstandenen GeschäslSschilder in deut-scher Schrift gehalten, während auf diesem Gebiete früher die Welschschrift völlig die Alleinherrschaft besaß. Die Gleichgiltigkeit in der Schriftfrage macht laugsam der Erkrnntnis Platz, daß wir Deutsche doch alle Veranlassung haben, unsere eigene Schrist nicht durch die fremde, lateinische verdrängen zu lasse». Au den Erfolgen haben die deutschen Schrist-»ereit'.e guten Anteil. Besonders sei bus den in den sjeu»sche Alpenländern wirkenden „Deutschen Schristverein" in Graz, Rechbauerstraße 33, hingewiesen (Mit-gliedSbeitrag 2 K), der auch verschiedene Werbemit-tel herausgibt, die reiche Benützung verdienen, um einerseits die Vereinsmittel zu starken, anderseits um den Gesanken der Förderung der deutschen Schrist zu verallgemeinern. Genannter Verein gibt eine Marke mit einem Ausspruche RoseggerS und eine mit dcm NamenSzug BiSmarcks (Preis 2 Hei« ltr),ßPostkarttn (6 H), eine kleine Wandtafel über Benützung deutscher Schreibmaschinen (30 H), eine kleine Papptafel (Türschild) als Mahnung zur Be« vorzugung d utscher Schrift, ein reichbebildcrtes Druckheft über deutsche Zier- und Schildschrist (30 Heller), eine Anzahl Flugblätter (2 H) heraus. Jeder Sendung liegt ein Erlagschein bei. Die deutsche Schrift ist ein deutsches Gut. Und das muß eS bleiben. Seien »vir stolz daraus. Der Kartoffeleinkauf am Lande. Wie schon allgemein bekannt gegeben wurde, sind durch die für das ganze Reich geltende Kartoffelverordnung deS VolksernährungSamteS alle feit dcm l. August geerntcteir Kartoffel beschlagnahmt und dürsen nur an und durch die Getrcidcvcrkehrsanstalt veräußert werden. Auch müssen die Kartoffeln biS zur völligen Reife in der Erde be'affen werden, damit der Ernte-ertrag nicht geschmälert wird. Jedes frühere Herausnehme» und jcder Kartoffclkauf unmittelbar beim Erzenger ist demnach strengsten« untersagt. DaS VolkSernährnngiamt hat im ganzen Reiche eine strenge Ueberwachung aller Erzeuger und aller Ver-kthrswege (Sahnen, Straßen usw. angeordnet. Wer außerhalb deS regelmäßigen KleinmarkiverkehreS mit Kartosfelu angetroffen wird, karrn zur Ausweis-leiiiung darüber verhalte« werden, daß er sie rech!-mäßig befördert. Als Ausweise gelten Lieferung«-Verträge oder TranSportbefchkinigunge» der Kriegs-Gctreiseverkchrsanstalt oder Bescheinigungen dcs Kartoffelin'pektor« dcS Ernte - Bezirkes. Bei der strengen Ueberwachung der Erznrgcr und VerkehrS-wege (Vahne», Straßen usw.) ist die Wahrscheinlich-kei«, Kartoffeln auf ungesetzliche Art hereinzubcin-gen, sehr gering. Die aufgewendeten Koste» stehen iu keinem Verhältnis zn den empfindlichen Einbußen, die derjenige, der gegen die Vorschrift handelt, im Fall der Betretuug zu gewärtigen hat. Außer einer entsprechenden FreiheitS- oder Geldstrafe wird uube-dingt in jedem Fall auf Beschlagnahm.« der Ware erkannt. Die Bevölkerung möge sich vor Augen hal-ten, daß für Kartoffel jetzt ganz gen an die gleiche» strenge» Bestimmungen gelten wie für Getreide. daS jedem freie» Veikehr schon lange entzöge» ist. Regelung des Verkehres mit Kerzen. Entsprechend gleichen in anderen Kionländern bereits ergangenen Bestimmungen hat nunmehr auch die Staithalterei in Steiermark eine Verordnung zur Regelung des Verkaufes von Kerzen an die Verbraucher erlassen, deren wichtigste Punkte besä-gen: Erzeuger, Händler und sonstige Besitzer oder Verwahrer von tterzen (mit Ausnahme von Wachs kerzen) sind, solerne ihre Vorräte eine Menge von 100 kg übersteigen, verpflichtet, sie außer der Pe-troleumzentrale i» Wien 1., Wipplingerstraße 29, auch ihrer zuständige» Bezirksbehörde anzuzeigen. Nur derjenige Verbraucher, der n'cht selbst über einen sür den strengste» Bedais ausreichenden Vor-rat versüß, darf Kerze» beanlpruchcn und zwar sür jede Wohnung, gleichgii ig in welcher Weise sie künstlich beleuchtet ivird, für jede« Monat im Ge-wicht von kg. Die politische» BezirkSbebörde» schaffe» VersorgiingSgebiete, deren Bedarf an Kerzen von bestimmten Kleinstellc» (Kaufleuten, Gemeinde», GemeindeverforgungSstellen, Vertriebsstelle» von Verbrauche, vereinignnge») aus zu decken ist. Die Ab-gäbe ist durch Einsührung besonderer Kerzenkarten mit Abschnitten für den periodischen Bezug, durch Anschluß der Kcrzenabgabe an Approvisionieruna«' karle» oder durch Autgab« vo» Bezugscheinen sür einzelne Abgabe» zu kontrolliere». Übertretungen werde» mit Gcldstrasen bis zu 20 000 K oder Arrest bis zu 6 Monaten bestraft. Beim Photographen bestohlen. Die Besitzerin Anna Mlaker kam am besondere daS Laub der an feuchte» Bachrändern wachsenden üppigen Erlen gesammelt werden. Mm schneidet die jungen Zweige bi» Bleistiftdicke ab und läßt sie, zu Bündeln gebunden, trocknen. Gut getrocknete« Laubheu weist «inen Roh-prot eingeholt von 8 bis 10 Prozent auf und eS hat selbst da« im September oder an-fang? Oktober gesammelte Pappellaub noch eine Verdaulichkeit, die mittelgutem Wiesenheu entspricht. ES wird genug Besitzer geben, die mit Leichtigkeit so viel Laubhcu für ihr Groß- und Kleinvieh zu» fammrnbringen, al» sie an die Militärverwaltung Klee- und Wiesenheu abzuliefern haben, so daß dieser Ausfall gedeckt erscheint. Schließlich sei auch darauf aufmerksam gemacht, daß sich bei jeder Fütterung die Futterportionen immer nach der Zahl und d«r Art des Viehstandes zu richten haben. DaS wähl- und ziellose Vorweisen dc« Futters muß in diesen schweren Zeiten unbedingt aus hören. Daß man da» Futter ferner durch Häckseln, Schneiden, Dämpfen usw. sür das Vieh möglichst bekömmlich machen soll, sei nur nebenbei erwähnt. Alle Schulkinder aber sollen sich durch Sammeln von Laubheu, Kastanien, Buchenkernen, Akazien- und Lindenfamen usw. nützlich machen. ES gibt heute nicht» so Unbedeutendes im großen Reiche der Natur, daß eS nicht in irzend-einer Weife für die Allgemeinheit nützlich gemacht werden könnte. Den Vvllsschullehrern aber fällt die schöne Aufgabe zu, die ihrer Erziehung anvertrauten Kinder immer wieder aus die schweren und harten Zeiten, in denen wir leben, aufmerksam zu machen und sie anzu-eisern, ihr Möglichstes beizutragen, den österreichischen Völkern da« vurchhalten zu erleichtern. Deutsche Wacht Kriegsfürsorgeumt des si. u. ß. Kriegsministeriums, Zweigstelle Steiermark. Graz, Sporgasse 29. Der Heiland empsängt die gefallenen Helden. Oelgemälte »on Franz Muhry. Die Reproduktion in der Größe 50: 50 ist im obigen Amte käuflich, Preis 10 Kronen. DaS Kunstwerk ist an der Jsonzofront unter der besonderen Förderung de« Herrn General-obersten von Boroevic entstanden. Der Reinertrag au« dcm Verlause dc« Bildes fließt den Zwecken des stsiermärkischen KriegSsürsorgeamtes zu Zl. 10.412. Ku»i>m»ch»ng betreffend die Aestsetznng von Höchstpreisen für frische Airnen. Zufolge Verordnung de» Amte« für Volk«-crnährung vom 10. Juni 1917, R.-G.-Bl. Nr. 290 und Verordnung der k. k. Statthalterei in Graz vom 27. Juli 1917, L. G- Vdg.>Bl. Nr. 00, wird kundgemacht: Erzeugerpreise. Beim Verkaufe von Birnen inländischer Her-kuust im frischen Zustande durch den Erzeuger vür-sen, insoweit dieser Verkauf nicht in der Form de« Kleinhandel», da» ist in Mengen unter 5 kg an den Verbraucher erfolgt, die nachstehenden Höchst» preise nicht überschritten werden: u) Beim Verlause ab Erzeugungsstelle K 40- — b) bei Zustellung zum Magazine des Großhändler».......K 48'— Dies« Höchstpreise verstehen sich sür 100 kg unsortierte Ware mit Ausnahme von Fallobst) ohne Verpackung. Beim Verkause von sortierter Ware durch den Erzeuger «b Verladestation zum bahnämtlich festge-stellten Gewichte oder auf den Märkten, insoweit dieser Verkauf nicht in Mengen von unter 5 kg an den Verbraucher erfolgt, oder an Verarbeit«! oder Kleinhändler auch außerhalb der Märkte dürfen die nachstehenden Höchstpreis« nicht überschritten werden. 1. Für Taselbirnen (Früchte von über Mittel-griße ohne Fchler und Beschädigungen, wie starke Druckflecke. Wurmstich. Mißgestaltung, Pilzbefall, nicht genügende Baumreife), und zwar: a) für tadellos« größere Stück« in Körbrn oder lose.....K 70-— b) für tadellose kleinere Stücke in körben oder lose....... 50 — 2. für Muikatell«r- und Sorbetti- birnen ..........„ 65 — 3. für Wirtfchaft»birnen (handge-pflückte sortiert« Früchte) in Fässern oder lose........... 34 — 4. für Most- oder MuSbirnen, Kochbirnen.........„ 20-— Diese Preise verstehen sich sür 100 kg gesunde marktsähige Ware ohne Verpackung. Sie schließen auch die Kosten der Zufuhr zur Verladestation, zum Markte oder zur Bmieb»stätte deS VerarbeiterS. bezw. zum VerkausSladen de» Kleinhändlers in sich. Beim Verkaufe von Taselbirnen mit starken Druckflecken, Wurmstich, Mißgesta'tung, Pilzbefall, nicht genügtiider Baumreife tritt eine LOprozentige Minderung de» Preise» ein. Großhandelspreise. Beim Verkaufe von Birnen inländischer Herkunft im frische» Zustande durch Großhändler dür» sen die nachstehenden Höchstpreise nicht überschritten werden: Beim Verkaufe von: 1. Taselbirnen und zwar: K 8 »« a) tadellosen größeren Stücken s? (in Körben od« lose» . . 70'— 105 f* b) tadellosen kleineren Stücken ° f» (in Körben, Fässern od. lose) 50'— \ 98 z3 2. Muskatellerbirnen und Sor bettibirnen......65 — % 95 §» 3. WirtschaslSbirntn (handgepflück- - f~ ten, sortierte» Früchten in Fäs- ? ~ = sern oder lose).....34 — • 69 j*jr 4. Most- und MuSbirnen, Koch- birnen........ 20 — 35 ?I Serie 3 Diese Preise verstehe» sich sür 100 kg ge« sunde, marktsähige Ware, beim Verkaufe ab Ver-ladestation ohne Verpackung. Sie schließen auch die Kosten deS Transporte« und der Zufuhr zum Markte oder zur BetriebSstätte des VerarbeiterS (Veikaufsladen de« Kleinhändler«), bezw. beim Ver-ianfe ab Verladestation die Kosten der Zufuhren zu dieser in sich. Beim Verkaufe von Taselbirnen mit starken Druckflecken, Wurmstich, Mißgestaltung, Pilzbefall, nicht genügender vaiimreif«, tritt «ine 20projentigr Minderung de« Preises ein. Die in diesrr Verordnung oder aus Grund der-selben festgesetzte» Höchstpreise gelten nicht für söge-nannte» LuxuSobst. das sind ausgesuchtk, tadellose, besonder» große Früchte solgender Birnensorten: Clairgeau, Elapp» Liebling, Diel Butterbirne, Dr. JuleS Guyot, Ldelcrassane, Esperen'S B:rga» »lotte, Frühe von Trevoux, Gellert'S Butterbirne, HardenSpont'S Winterbvtterbirne, Herzogin von Angouleme. Hochseine Butterbirne, Holzfarbige But-terbiri e, Josefine von Mecheln, Marguerite Martl-tat, Napoleon'S Butterbirne, Olivier dc SerreS, Präsident MaS, Vereins DechanrSbirne. William'S Christbiuie, Winter-Dechantsbirne. Für Früchte dieser Sorten, die mit Fehler», wie staiken Druckflecken, Wurmstich, Mißgestaltung, Pilzbefall, nicht genügender Baumreife behaftet sind, gelten jedoch die für Muskateller- und Sorbettibir-nen festgesetzten Höchstpreise. Fi>r mittelgroße gute Früchte dieser Sorten gelten jedoch die sür größere Taselbirnen festgesetzten Höchstpreise. Kleinverkauf ist der Verkauf in Mengen von unter 5 kg an die Verbraucher. Leim Kleinverkäufe der oben bezeichneten Obst» gattungen im frischen Zustande sortierte Ware durch den Erzeuger ab EizeuzungSstelle oder ab Hof de« Erzeugers dürfen die oben für den Verkauf ab Ver-ladestation festgesetzten Höchstpreise nicht überschritten werden. Beim Kleinverkäufe durch den Erzeuger auf den Märkten können die nachstehenden für ein«» derartigen Verkauf festgesetzten Kleinhandelspreise gefordert werden. Beim Kleinverkäufe der Im folgenden genannten Odstgattungen inländischer Herkunst im frischen Zustande dürfen die nachstehenden Höchstpreise nicht überschritten werden: 1. Tiftlbirue» (Früchte von über Mittelgiöße ohne Fehler und Beschädigungen, wie starke Druck-flecken, Wurmstich. Mißgestaltung, Pilzbefall, nicht genügende Baumreife) und zwar: u) tadellose größere Stücke (in Körben oder lose .........K 1 24 l) tadellose, kleinere Stücke in Korben, Fässern oder lose........ 1 14 2. MuSkatrller oder Eorbettibirnen . „ 1 12 3. Fiühbirnen (bis einschl. 15. August 1917..............96 4. WirtschastSbirnen (handgepflückte, sortierte Früchte in Fässern oder lose . . „ —-80 5. Most- od-r MuSbirnen, Kochbirnen „ — 40 AI» Taselbirnen sind gut sortierte, tadellose Früchte über Mittelgröße folgender Handelssorten anzusehen: Amanli» Butterbirne, BlumenbachS But-terlirne, Bvse» Flaschenbirne (Kaiserkrone), Doppelte Philippsbirne, Graue Herbstbullerbirne, Gute Luise von Aoranches, Herzogin Zlsa, «östliche vou Char-neu, Le Lectier, LiegelS Winterbutterbirne, Passa Tntti, Prinzessin Marianne Regentin, Selaner (Salande,). Pirgoulese, Weiße Herbstbutterbirne, Tengre, Triumph von Bienne. Sämtliche Preise »erstehen sich sür 1 kg ge« sunde marktsähige Ware. Bruchteile von '/, (0-5) Heller oder darüber, die sich bei der auf Grundlage de» Kilogrammpreise« vorzunehmenden Berechnung der Höchstpreise für Mengen unter 1 kg ergeben, haben für einen gan« zen Heller zu gelte». Um zu verhindern, daß Verkäufer inländische Birnen al» ungarische Waren zu höheren Preisen verlausen, baben Klei, Händler, d,e ausländische (ungarische) Ware seilhallen, eine mit dem Ausstellungsdatum versehene marktamtliche Bestätigung gegenüber die Herkunft einzuholen und überdies bei ihrem VerkausSstande neben der betreffenden Ware eine entfplkchende Tafel (Format 10X20 Zentimtr.) mit deutlicher Aufschrift „ausländische» Obst" anzu-bringen. Wer sür Biruen inländischer Herkunft im fri° fchen Zustande einen höheren Piei» al» die in dieser Verordnung festgesetzten Höchstpreise fordert, sich oder einem anderen gewähren läßt, wird von der politi- Seite 4 DmMe Wucht Nummer 68 schen Bezirktbehörde mit Arrest von einer Woche bis ju 6 Monaten bestrast, soserne die Handlung nicht einer strengeren Straft unterliegt. Neben der Freiheitsstrafe kann Geldstrafe bis zu 10.000 st verhängt werden. Den gleichen Strafen wie der Täter unterliegt, wer einen anderen zu dieser Handlung anstiftet oder bei ihrer VerÜbung mitwirkt. Bei einer Bestrafung kann auch auf den Ver tust einer Gewerbeberechtigung für immer »der ans bestimmte Zeit erkannt werden. Auch kann in dem Straserkenntnisse der Ver-fall der Waren, anf die sich die strafbare Handlung bezieht, gleichviel ob sie dem Täter gehören oder »ich!, oder ihres Erlöses zugunsten des Staates ausgesprochen werden. Stadt am t Cilli, am 15. August 1917. Der Bürgermeister: Dr. v. Zabornegg. Zl. 11.392. tumimiiuhiimi betreffend die Ansehung von Köchstpreiseu für frische Aepfel. Zufolge Verordnung de« Amtes für Volks-ernährnng vom LL. Juli 1917, R.-G Bl. Nr. 303, bezw. Verordnung der k. k. Stattballerei in «raz vom 10. August 1917, L.-G- u. Vdg.-Vl. Nr. 64, wird kundgemacht: Erzeugerpreise: Beim Verkaufe von Aepseln inländischer Her-kunft in frischem Zustande durch de» Erzeuger dürfen die nachstehenden Höchstpreise nicht überschritten werden: a) Beim Verkaufe ab Erzeugungsstelle . K 44— b) bei Zustellung zum Magazin des Groß- Händlers » . ........ 50— Diese Höchstpreise verstehen sich sür 100 kg unsortierte Ware mit Ausnahme von Fallobst) ohne Verpackung. Beim Verkauft von sortierter Ware durch den Erzeuger ab Verladestation zum bahnämtlich festge-stellten Gewichte oder aus den Märkten, insoweit dieser Verlaus nicht in der Form des Kleinhan-d e l S, das ist in Mengen von unter 5 kg an de» Verbraucher erfolgt, oder an Vorarbeiter oder Klein-Händler auch außerhalb der Märkte dürfen die nach-stehenden Höchstpreise nicht überschritten werden: 1. Für Tafeläpfel (Früchte von über Mittel-große ohne Fehler und Beschädigungen, wie starke Druckflecke, Wurmstich. Mißgestaltung, Pilzbefall, nicht genügende Baumreife), und zwar: a) sür tadellose größere Stücke in Kisten, Körben oder lose......K 83*— b) sür tadellose kleinere Stücke in Kisten, Körbe?, Fässern oder lose .... 75— 2. für WirtfchaftSäpsel (einschließlich der Mus-, Kompott- und Strudeläpfel). da« sind handgepflückt,. sortierte Früchte In Fäk ftrn oder lose........... 60*— 3. für Mostäpsel, daS sind die reget-mäßig zur «pfelweinerzeugung verwendeten Sorten............ 25" Diese Preise verstehen sich für >00 kg gesunde, marktfähige Ware ohne Verpackung. Sie schließen auch die Kosten der Zusuhr zur Verladcjt.tiou, zum Markte oder zur BetriebSstaite deS VerarbeiterS, bezw. zum Verkauföladen deS Kleinhändlers in siih Beim Verkauft von !ase!äpseln mit starken Druckflecken, Wurmstich, Pilzbefall, Mißgestaltung, nicht genügender Baumreife, gilt der sür Wirtschafte, äpsel festgesetzte Höchstpre-S. Großhandelspreise. Beim Lei kouse von Aepseln inländischer Her-kunft im frischen Zustande durch Großhändler dür-fen die nachstehenden Höchstpreise nicht überschritten werdtn. Veim Verkauft von: 1. Tafeläpfeln und zwar in: K Jl j« a) tadellosen größeren Stücken (in .|jr Kisten, Körben oder lost . .85^115?^ b) tadellosen kleineren Stücken (in S ga? Kisten, körben, Fässern od. loft)75>T!65^SZ 2. WirtschastSäpsel». einschließlich der ? *£,• Mus , Kor»»ott- und Strudeläpfel I (in Fässern oder lose) ... .50 73--^° 3. Mostäpseln........>55 38 «• Diese Preist verstthen sich sür 100 kg ge-sunde, marktsähige Ware, beim Verkaufe ab Ver-ladestation ohne Verpackung. Sie schließen auch die Kosten de« Transportes und der Zufuhr zum Markte oder zur Betriebsstätte des VerarbeiterS (VerkausS-laden dc« Kleinhändlers) bezw. beim Verlause ad Verladestation di« Kosten der Zufuhren zu dieser in sich. Beim Verkauft von Taftläpftln mit starken Druckflecken. Wurmstich. Mißgestaltung, Pilzbisall, nicht genügender Reise, gilt der für Wirlschastsäpfel festgesetzte Höchstpreis. LuxuSobst. Die i dieser Verordnung oder auf Grund der-selben festgesetzten Höchstpreise gelten nicht sür so> genanntes LuxuSobst, das sind ausgesuchte, tadellose, besonders große Früchte folgender Aepselsortcu: AnaraS Reinette, Böhmer, Edelroter, Gelber Bellefleur, Gravtnsteiner, Kalvill, Kanada Reinette, Köstlicher von Zallinger, köstlichster, Mantuaner, Punschäps.l, Weißer und Roter Rosmarin, Spitz-lederer. Beim Verkaufe von Früchten dieser Sorten, die mit Fehlern, wie starken Druckflecken, Wurmstich, Mißgestaltung, nicht genügender Baum, eise be-hastet sind, gelten 'jedoch solgende Höchstpreise sür 100 kg: a) ab Verladestation......K 73— b) aus den Märkte» oder bei Zusttl- lung zum Verkaussl^den de« Klein- Händler« ......... 100 — Beim Verkauft von mittelgroßen guten »der von nur mit SchönhenSsehlern behafteten Früchten dieser Sorten gellen sür 100 kg solgende Höchst-preise: a) ab Verladestation......K 110*— b) aus de» Märkte» oder bei Zustellung jUm BerkaufSladen de« Kleinhändler« „ 140*— Kleinhandelspreise. Kleinverkauf ist der Verkauf in Mengen von unter 5 kg an die Verbraucher. Beim Kleinverkäufe der oben bezeichneten Obst-galtungen im frischt» Zustande durch den Erzeuger ob ErzeugungS stelle oder ab Hof des Erzeugers dürfen die oben für den Verkauf ab Verladestation sestgesetzlen Höchstpreise nicht überschritte» werden. Beim Kleinverkäufe auch durch den Erzeuger aus den Märkten der im folgenden genannten Obst-gattnnge» inländischer Herkunft in srtschem Zustande dürfen die nachstehenden Höchstpreise nicht über-schritten werden: 1. Taseläpsel (Früchte von über Mittelgröße ohne Fehler und Beschädigungen, wie starke Druck-fleckt, Wurmstich, Mifgestaltung, Pilzbefall, nicht genügende Baumreife) und zwar: a) tadellose größere Stücke (in Kisten, Körben oder lose)......Ä 1*30 b) ladellose kleinere Stücke (in Kisten, Körben, Fässern oder lose ...» 1 20 2. WirtschastSäpsel, einschließlich der MuS-, Kompott- und Strudeläpfel (in Fässern oder lose)........„ —84 3. Mostäpsel......... — 38 Die litztangesührte» Preise verstehen sich sür 1 kg gesunder marktfähiger Ware. Beim Kleinverkäufe von Tafeläpfeln mit star-ken Druckflecken, Wurmstich. Mißgestaltung, Pilz-befall, nicht genügender Baumreife, gilt der für Wnlfchafteäpsel festgesetzte Höchstpreis. Diese sür den Klein» rkaus ftstgesetzte» Höchst preise gelten nicht sür sogenannt S Luxusobst, da« sind ausgesuchte, tadellose, besonder« große Früchte folgender Aepfelsorte»: Anana«, Reinette. Böhmer Edelroter. Gelber Bellefleur, Gravensteiner, Kalvill, Kanada. Reinette, Köstlicher »on Zallinger. Köst-lichster, Mantuaner, Punschäpfel, Roter und weißer Roimarin, Spitzlederer. Beim Kleinverkäufe von Früchten dieser So» ten, die mit Fehlern, wie starken Druckflecken, Wurm-stich. Mißgestaltung. Pilzbesall, nicht genügender Baumreise behaftet sind, gil! der Höchstpreis von 1 10 st sür 1 kg. Beim Kleinverkauft v«n mittelgroßen, guten oder von nur mit Cchönhcitfehlern behafteten Flücht ten dieser Sorten gilt der Höchstpreis whT.160 K für 1 kg. Als Tafelware sind anzusehen: Alantapsel, Anlsapsel, Apfel aus Croncel«. Astrachan. Bau-mann- Reinette, Boikenapsel, Cellini, Champagner Reinette, EharlanowSk») Coulon Reinette, Eox« Orangen Reinetten, Danziger stantapser, EdelborS-dorftr, Geflammter Kardinal, Gelber Ed lapsel, Grlber Richard, Glockenapfel, Goldgelbe Reinette, Goldreinette von Blenheim, Graue H«rbst und graue französische Reinette, Graue Kanada Reinette, Großer Bohnasfel, Große Kasseler Reinette, Har-bert» Reinette, Himbttrapfel, von HolovouS, Kaiser Alexander, starmelittr Reinette, Königlicher Kurz-stiel, Kronprinz Rudolf, Kuhländer Gulderling, LandSberger Reinette, Lichtenwalder WachSapsel, Lim-burgerin, Lim»nenapfel, London Pepping, Luiken-apftl, Morgenduftapftl, MuSkart Reinette, Ober-dick« Reinette, Orleans Reinette, ParkerS Pepping. PeaSgvod Sondergleichen, Plankenapfel, Prinzen-apsel, RibSion Pipping, Roter Eifenapftl, Roter Iungfernopfel, Scharlachrote Parmäne, Schöner von BoSkoop, Taffetapftl. Birginifcher Rofenapfel, Wag-nerapfel, Weißer Klarapfel, Wintergoldparmäne, Wintertaubenapfel, Winter-Zitronenopftl. Bruchteile von '/, (^5) Heller oder darüber, die sich bei der auf Grundlage des Kilogramwprei-ses vorzunehmenden Berechnung der Höchstpreise sür Mengen unter 1 kg ergeben, haben sür einen gan-zen Heller zu gelten. Wer sür Aepftl inländischer Herkunft im fri-schen Zustande einen höheren Preis al« die in die-ser Verordnung festgesetzten Höchstpreise sordert, sich oder einem anderen gewähren oder versprechen läßt, wird von der politischen BeznkSbehörde mit Arrest von einer Woche bis zu 6 Monaten bestraft, so-ferne die Handlung nicht einer strengeren Straft unterliegt. Neben der FreiheitSstrase kann Geldstraft bis z» 10.000 K verhängt werden. Den gleichen Strafen wie der Täter unterließt, wer eint« anderen zu einer diefer Handlungen an-stiftet oder bei ihrer Verübung mitwirkt. Bei einer Bestrafung kaun auch auf den Ver-lust einer Gewerbeberechtigung für immer oder auf bestimmte Zeit erkannt werden. Auch kann in dem Stroftrkenntui« der Verfall der Waren, aus die sich die strasbare Handlung be-zieht, gleichviel, ob sie dem Teter gehören oder nicht, oder ihres Erlöses zugunsten des Staates ansgesprochen werden. Stadtamt Eilli, om 5. September 1917. Der Bürge, meister: Dr. v. Jab ornegg. Mnladnng zu der am Montag den 1. Oktober 1917 um '/>5 Uhr nachmittags im Hihungs-saale des Rallianses stattfindenden Hrdcutlichen KollserklllllllunS der Vereinsbuchdruckerei Celeja. Tagesordnung: 1. Rechenschaftsbericht und Genehmigung des Rechnungsabschlusses. 2. AllsälligeS. Sollte die Versammlung nicht btschtuysähig kein, k» sind« die neuerliche Berianmilung am gleichen !agt, a« gleichen Citc mit der gleichen TageSorvnuna um .'» ttdr nachmittag« statt, die der jeder Ttimmerrzahl be»chlussäh'.j> iß, Ver Vereinsausschuh. / EINZia «3681 BESTES I IN SEINER |{BB|ALTBEWÄHRT 'ANALYTISCHEN FAMlLiEN- BESCHAFftlWEIT.fe^^3 GETRÄNK. Seui.-ck- Macht Seite 5 Die Linsekreibunx in die Hausfrau en schule findet am 17. September im Sparkassegebäude, Mitteltrakt II. Stock, von 10 bis 12 Uhr statt. Die Einschreibung tu die zweiklassige Stadtische Handelsschule kür Knaben uncl Määcden mit Oekkentttckkeitsreckt in Cilli und in die dreiklassige Städtische Mädchcnbnrgerschulc mit 2 ^eilklsssen findet am 16. und 17. September von 8 — 12 Ubr im Museums^ebände statt. Auskünfte erteilt die AnstaltSoirektion. Stadtschulrat Cilli, am 30. August 1917. Der Vorsitzende: Dr. F)etnricb v. Iabornegg Mesizl NcSa rilfilisaa. Musikinstrumentenmacher Kaiser WilljelmftrMse Nr. 14 - Cilli - Kaiser Wilhelmstrasse Nr. 14 Reichhaltige» Lager in Violinen, Gitarren. Zithern, Mandolinen, Mund» und Ziehharmonikas, Yiolinkästeu Lizitation. Freitag den 28. und Samstag den 29. September findet bei der Maximilian-Kirche in Cilli, Kaiser-Wilhelmstrasse, eine Lizitation landesüblicher Fuhrwerke Btatt. — Beginn der Lizitation 8 Uhr früh. Retablierungs-Station Cilli. Tests8 in täglicher Waggonladung in Steiermark oder angrenzenden Ländern wird zu kaufen gesucht. Anträge an Direktor Plowitz, Wien II., Wolmntstrasse 33. und dergleichen __ Goldklang-Lauten Hest.mdteile fslr sämtliche Musikinstrumente. Beste Violiu- und Zitliürsaiten. pfaff - Dähmaschine # Unübertroffen im Nähen, Stopfen u. Sticken! Neueste SpezialApparate! & Niederlage bei :: Jos. Weren Manufaktur-Geschäft Cilli, Ralhausgasse Grösstes Spezialgeschäft Cillis in Fahrrädern und Nähmaschinen. Lagert* IVgeppAilfi», l»nclipä«äpp, WaflViiräder 1* ÄblTÜdpr von A)l«lntertiHiif! %llrlnirrhatis! 120 K anfwärts. Grosse Reparaturwerkstätte. Singer-Nähmaschinen yod 65 K aufwärts. Anton Bfciplir, Mechaniker, Cilli, Herrengasse 2 AI«, Pohrrärfar ^»>el. Ku^m ... h w. i;i,ktrNche Taschenlampen und Batterien. Ba(e.i»tthl«ng Ll. 8.984. Kiludmachling betreffend die Absetzung von Höchstpreisen sür Ibestimmle Haltungen von Auckerwaren i Zuckerln, Kandiszucker). Zufolge Verordnung des Amtes sür Volks-«ernihrung vom 2»». Juni 1917, R.-G. Bl. Nr. 277, iwird kundgemacht: Beim Verkaufe der nachfolgend bezeichneten .Zuckerwaren (Zuckerl, Kandiszucker) durch den Tr° .jmger an Wiedervelkänfer dürfen folgende Preise ffür 100 kg nicht überschritten werden: 1. Für Karamelldrops, Rocks und I gleichwertige Sorten (Prominzen u. dgl.) K 305'— 2. sür Fondants (einfach), Dragees ((einsaß) und gleichwertige Sotten . . „ 335-— 3. für in Papier gewickelte Kara- »»eilen 8 2* Ä th i 5 . 5s Ä <3 Q =3 OS s e *.o « "3 e 5