I7S8 Amtsblatt zur Laibacher Zeitung Nr. 245. Dinstag den 27. Oktober 1874. (411-3) Fünfte Ausschreibung von Staatspreisen für Käserei Genossenschaften. 1. Um die Gründung von Käserei - Genos->enfchasten, welche die gemeinsame Verarbeitung und Verwerthung der Milch zum Zwecke haben, ^ den Alpenländern Oesterreichs zu befördern, werden hiemit folgende Preise ausgeschrieben, a) An Preis von 500 st. ö. W. für Ka'serei-Ge-Asenschaften. welche täglich mindestens 400 Wiener Maß Milch (566 Liter) verarbeiten, ^ren Thätigkeit sich auf den Winter und den Sommer erstreckt, welche ihre Products gemeinschaftlich verwerthen und die rationellste Manipulation so wie das beste Product nachweisen. t>) Hwei Preise von je 400 ft. ö. W. für jene Merei-Genossenschaften, welche ebenfalls mindestens 400 Maß Milch täglich im Durch-Mitte verarbeiten, eine rationelle Manipula-"n und gutes Product nachweifen, abervor-Mweise nur entweder im Winter oder im Sommer in Thätigkeit sind. U" .^"le von je 300 ft. ö. W. für solche ""serei - Genossenschaften, welche entweder un-d? ^" M°b Milch täglich im Durchfchnitte ^^eiten oder den zur Erlangung eines höhest ^"ses aestellten Bedingungen nicht voll-^«entsprechen. ln den s ^ ^^ Pl"se können sich sowohl die den al/ "^lchen Alpenländern schon bestehen-werben ""^ ^^^ Käserei-Genossenschaften be-Tbiili , ^^^ spätestens im Sommer 1874 ihre w" begonnen haben. Allste ^ werden jedoch nur solchen Genossen-htH zuerkannt, welche die gemeinschaftliche Ver-^tm ^ ^^" Producte glaubwürdig nachzuweisen Fettl^" "brigens gleichen Verhältnissen werden «!ere«n in erster Linie berücksichtiget. D« Gesuche sind ^ längstens 15. November 1874 Horde «^ ^" betreffenden politischen LandeSbe-banmi^ ^ndwirthschafts-Gesellschaft dem Acker °""lsterium vorzulegen. frühern 3^^"^"ften, welche einen der in den reitß e <. ""^^ ausgeschriebenen Staatspreise be-bunn ^"^^" haben, sind von der weiteren Bewer-Neren" ^^ssen, wenn dieselben nicht durch in-Berücks^^^^^ung einen neuerlichen Anspruch auf Whtlgung erlangt haben, aus ^ "^e solche Genossenschaft muß wenigstens . gleichberechtigten Theilnehmern bestehen, eingeh'. Die einzureichenden Gesuche müssen die ^lgend ""^ wahrheitsgetreue Beantwortung 5)Ni?^"9en enthalten: w ^ ^^^ ^" Genossenschaft und durch b)3k? ^"""e sie gegründet? al-. 3"ß ist die gegenwärtige Zahl der Mit-<:)3s" ^" Genossenschaft? 7""a)en Ortsgemeinden gehören diese Mitglie-^M> "^ ^^n Wirthschaftsbesitz an? ^2roß ist der Milchviehstand der Genossen-e) ^Mitglieder? a s^' ^" Milchbenützung gemeinsam oder ^lchleht auch die Benützung der Weiden auf y^msame Rechnung? Ae lautet der Genossenschaftsvertrag? Hierbei der 5!? beglaubigte Abschrift desselben oder 6)Wird?' ." ^^^"^" vorzulegen? Geb««k ^^s^rei in eigenen oder gemietheten gerichtet?" "^en «nd wie sind dieselben ein- Temverat^^"""""" i"r Bestimmung der ^mperatur der zu verkäsenden Milch benützt? i) Welche Entlohnung erhält der Käser und die etwaigen Gehilfen? k) Wie viel Milch wird täglich, wie viel im gan> zen verabeitet? 1) Welche Haupt- und Nebenerzeugnisse werden bereitet und wie werden die Abfälle (Molken, Afche) verwendet? m) Auf welche Weise werden die Milcherzeugnisse gemeinschaftlich verwerthet, und welche Preise werden dafür erzielt? n) Wie groß waren im letzten Jahre und in den vergangenen Jahren die Mengen der erzeugten Mlchproducte und die daraus er zielten Geldeinnahmen; wie hoch beliefen sich die Unkosten des Betriebes und welcher Betrag wurde als Reingewinn unter die Mitglieder der Genossenfchaft vertheilt? 6. Die eingegangenen Bewerbungen werden vom Ackerbauministerium Fachmännern zur Beurtheilung übergeben und wird erforderlichen Falles durch dieselben eine Besichtigung der Käsereien der sich bewerbenden Genossenschaften vorgenommen werden. 7. Die Zuertennung der Preife erfolgt durch das Ackerbauministerium. Im Falle ungenügender Bewerbung behält sich das Ackerbauministerium vor, die ausgesetzten Preise nur theilweise zu verleihen. ' (484—2) Nr. 4598. Diebstahls-Effecten. In der Untersuchung gegen Gregor Zidar ot Eompl. sind nachstehende von einem Diebstahle herrührende, im Besitze der mitverurtheilten Agnes Kusel befindlich gewesene Effecten, deren Eigenthümer jedoch unbekannt geblieben sind, bei dem gefertigten Kreisgerichte in Verwahrung, als: Ein vicstel Barchent, mehrere Weste Perkail, ein feinleinenes Weiberhemd, 2 kleine Perkail-ftecke, eine schwarztuchene Weste, eine wollene Hals schleife, ein Packsonglöffel und ein feines leinenes Sacktuch. Jene, welche auf diefe Effecten Ansprüche erheben zu können vermeinen, haben sich binnen Jahresfrist vom Tage der dritten Einschaltung dieses Edictes in der „Laibacher Zeitung" an zu melden und ihr Recht auf dieselben nachzuweisen, widrigens dieselben veräußert, und der Kauspreis bei dem Strafgerichte aufbehalten werden. K. k. Kreisgericht Rudolfswerth, am 29sten September 1874. (504^2) Nr. 1074.^ Kundmachung der Glisabeth Freiin von Salvay'schen Armen. stistungS - Intereffenvertheilung für das zweite Temefter des Tvlarjahres «874. Für das zweite Semester des Solarjahres 1874 sind die Elisabeth Freiin v. Salvay'schen Armenstifwngs-Interessen pr. 740 fl. ö. W. unter die wahrhaft bedürftigen und gut gesitteten Hausarmen vom Adel, wie allenfalls zum Theile unter blos nobilitierte Personen in Laibach zu vertheilen. Hierauf Reflectierende wollen ihre an die hoch« löbliche k. k. Landesregierung stylisierten Gesuche der fürstbischöflichen Ordinariatskanzlei binnen vier Wochen einreichen. Den Gesuchen müssen die Adelsbeweise, wenn solche nicht schon bei früheren Vertheilungen dieser Stiftungsinteresfen beigebracht worden sind, beiliegen. Auch ist die Beibringung neuer Arnmths-und Sittenzeugnisse, welche von den betreffenden Herren Pfarrern ausgestellt und von dem löblichen Stadtmagistrate bestätigt sein müssen, erforderlich. Laibach, am 20. Oktober 1874. Fürstbischösliches Ordinariat. (510—2) Nr. 621. Unterlehrerstelle. Der Unterlehrerposten in Radmannsdorf mit dem Iahresgehalte von 400 st. ist zu besetzen. Die Gehörig documentierten Gesuche sind bis 10. November l. I. Hieramts einzubringen. Vom k. k. Bezirksfchulrathe in RadwannK-borf, am 20. Oktober 1874. "(505—3) Nr7l36677 Postexpedientenstelle. Die Postefpedientenstelle bei dem k. l. Post amte in Zirkniz, jBezirkshauptmannschaft Loitsch zu Planina) womit die Iahresbestallung pr. 300 ft., das Amtspaufchale Pr. jährl. 80 ft. und das Iah-respauschale pr. 180 ft. für die Unterhaltung der täglich einmaligen Fußbotenpost zwischen Zirkniz und Rakek verbunden ist, ist gegen Leistung der Caution pr. 200 ft. und gegen Dienstvertrag zu besetzen. Die Bewerber um diese Stelle haben ihre eigenhändig geschriebenen Gesuche unter Nachwei' sung des Alters, Standes, der Schulbildung, des sittlichen und moralischen Wohlverhaltens und der Vermögensverhältnifse binnen drei Wochen bei der k. k. Postdirection in Trieft einzubringen und darin anzugeben, ob sie sich bereit erklären ein zum Postvetriebe geeignetes Locale beizustellen. Trieft, am 19. Oktober 1874. M. k. Poftdireclion. (511—1) Nr. 13940. Kundmachung. Mit Bezug auf den Paragraph 6 des Gesetzes vom 23. Mai 1873, Nr. 121, wird bekannt gemacht, daß die angefertigte Urliste der Geschwornen für daS Jahr 1875 biS 4. November d. I. in der magistratlichen Amtslanzlei zu jedermanns Einsicht aufliegt und es jedem Betheiligten frei steht, wahrend dieser Frist wegen Uebergehung gesetzlich zulässiger oder wegen Eintragung gesetzlich unfähiger und unzulässiger Personen in der Liste schriftlich oder zu Protokoll Einspruch zu erheben, oder in gleicher Frist seine Befreiungsgründe geltend zu machen, wobei insbesondere bemerkt wird, daß nach Paragraph 4 dieses Gesetzes von de« Amte eines Geschwornen befreit sind: 1. Diejenigen, welche das 60. Lebensjahr bereits überschritten haben, für immer; 2. Die Mitglieder der Landtage, des Reichsrathes und der Delegationen für die Dauer der Sitzungsperiode ; 3. die nicht im activen Dienste stehenden, jedoch wehrpflichtigen Personen während der Dauer ihrer Einberufung zur militärischen Dienstlei stung; 4. die im kaiserlichen Hofdienste stehenden Perso nen, die öffentlichen Professoren und Lehrer, die Heil- und Wundärzte, wie auch die Apotheker, infoferne die Unentbehrlichleit dieser Personen in ihrem Berufe von dem Amts- oder Gemeindevorsteher bestätiget wird, für das folgende Jahr; 5. Jeder, welcher der an ihn ergangenen Aufsor derung in einer Schwurgerichtsperiode als Hauptoder Ergänzungsgeschworne Genüge geleistet hat, biS zum Schlüsse des nächstfolgenden Kalenderjahres. Stadtmagistrat Laibach, am 21. Oktober 1874. Der Bürgermeister: Laschan w. ^