.M 182. ^86H. Äml8klalt zur Laikacher Zeitung. August. Orkenutuiß. Das l. l, ^.n,rcS« nli> Prli^richt zu Venedig bat kraft t>,l i^'N uo» Ss. k. k. Aftosl. Majestät uer« lithcnsn Amt^elvall rrkann'. d.iü dcr Iichnll Der »ach» ftebend vsrz»!chüc!,i! Drl,ckschriftrn die iisl'enl'ei an^e« flilirte» Vcrdrcchrn u»d Vlrgehlii begiiinde ui:0 yic-n,it zl'sslcich im Sinxe beS §. 36 res Prcß,,lscßes vom 17. Dumber 1862 das Verbot ihllr wrilertn Velbltltung alis.icsprochell: 1. i'unl.'lll ^s. 200 Liuv^i 81 I.u^lio 1864 6r! ssiornnl« ,,l^ 8!s>k" n c>«c:,llichl» 3i»lie und daS in» §. 300 Sl. G. näher I'ezeichnelc Vcigehen der Aufwieglung. 2. l !,n'«!< si cll'l I^,r>ulo <'t«l«».^i ul nepolu <^<>l ßiur>8<:mi5ulla (.'ll,^'!«!» t^ailo. l'l'vil, lijx^iiliju «lcxli ül-lixli c.rulli « Cr. 77 Iluukvuill >^t. ^«rinuin 77, das im §. 65 Sl. G. angcfül'rls Vc: brechen der Stö< 5",^ rer öffentlichen 3üche lind t»as im §. 300 S>. G. naher bezeichnete Vergeben der Anfwirgking. 4. I.<>llerci l,ulll» cm«2in U. p. lorinn slun»-pc>ri« fldrl).V»i. Volin.u: unico ^Illiow c!. Dnlli <: (^i^. ^l!ni-i 1864, dns im §. 122 I». näher bezeichnete Verbrechen der Neli^ionöstönlng und die in ocn §§. 302 und 303 Sl. G. angeführten Aergchcn der Auf. lelzunss zu Fcindslligkliten gr^n Neligionsljclwsscn« schaften und t>er Vcllidia.u„g einer geseßlich anerka»nlcn "irche. 6. il ßuvoi llo iwilülicio u In (M'8lilino romu»^ ' 'li 1^mun8(; «I(,l ociiloili 1859. das im H ^ 303 angeführte Vergehen der Velcidiauna einer a?^ seylich anerkannten Kirche. ^!>^-2) ' '..... .....,z^.. Konkurs-Ausschmbung. An dcr königlichen Rechtü-)lkac>cmie in Aftram ist die Lehrkanzel dcö österreichischen Zi-vilrcchteö mit dem Vortrage in kroatischer Sprache und dem Gehalle von Ein Tausend Fünfzig l Gulden österr. Währ. mit dem Vorrückungs rechte in die höheren Gehaltsstufen von l26<» ft. und l4?tt st., und mil dem UntcnichtSgclder- ^ pauschale im Betrage von Ein Hundert Fünf Gulden österr. Wahr. in Erledigung gekommen. Zur Besehung dieser Stelle, mit welcher nach Umstanden auch die Supplirung der Lehrkanzel deS Zivillcchtes gegen cine abgesonderte, mit 2ltt si. systcmisil'tt' Remuneration verbunden werden könnte, wird hiemit die freie Kon« kurrenz bis Ende August d. I. ausgeschrieben. Die Bewerber um diese Lehrkanzel haben ihre, an dic königliche Hofkanzlei der Königreiche Dalmalien, lZroaticn und Slavonien zu stilisirenden Gesuche längstens bis zum obenan» geführten Termine unmittelbar an den gefertigten Staithaltercirath einzusenden und sich darin über ihr Alter, ihren Geburtsort, ihre Religion, dann über zurückgelegte Fakulratsstu-dien, sowie über die Erwerbung deü akademischen Doktor-GradcS, ferner über ihre Sprach-kennlniffe und die ctwa schon geleisteten Dienste auszuweisen, auch die bereits früher für andere Lehrkanzeln ctwa bestandenen Konkursprüfungen, oder eine allenfalls an einer österreichischen Universität erlangte Habilitation zur Privatdozentur in ihrem Gesuche anzugeben, und dasselbe mit den erforderlichen Zeugnissen und Urkunden zu belegen. Die Kompetenten haben zugleich zu erklären, ob,sie ihr Gesuch auch auf den Fall ausdehnen, daß ihnen vorläufig nur die Lehrkanzel des Zi. vilrechteö als ausi c r o r den tli ch e Pr ofe ssur Mit dem fixen Gehalte von Acht Hundert Gulden österr. Währ. und d.'M Unterrichtsgclder. pauschale von jährlichen Fünfzig Zwci Gulden 57U fl. werden bestritten werden. . Die Gesuche sind an das k. k. Staats-mlmstcrlum in Wien zu stylisnen und längstens ... bis 25. August ,864 v"l""5 politischen Landcsstelle einzubringen, m deren Verwaltungegebiete d" Bewerber seinen Wohnsitz hat. ' Personen welche unter M.litärgerichtSbar. kett stehen, haben bei ihrem vorgesetzten Militärkommando um die Cinbegleituna ihrer Gesuche an die Landeöstelle zu bitten Vom k. k. StaatSministcrium Wien am 28. Juli 1u«4. (299-2) -357^987 Lizitations-Kundmachung. Die hohe k. k. Landesregieruna kat mit den Erlässen vom 29. Juli l. c^"V",.7,« und 7273 die Konservations-H^stellung n in em Llzealgebaude fur das Iah, ,^ mit dem Gcsammtbetrage von 2344 fl. ,4 ^ ^st. W. zur Ausführung genehmiget, wovon auf die ^ n^Maurer'Arbeit sammt Materials 374 ss. 7l kr. l>) Zlmmermanns'Arbeit s. Matcrialc 524 4tt <-) Tischlerarbeit s. Materiale s,<,ß " 72 " (!) Schlosser-Arbeit s. Materiale 427 " 50" v) Anstreichcr-Arbeit s. Materiale 2 lI " 8 l " l) Glaser-Arbeit s. Materiale 243" 8u" ^r) für Verschiedenes „ 54 ^ ^ ^ entfallt. Dic öffentliche Lizitation hierüber wird am »7. August d. I. in dem Lokale deS gefcrtigtenBezirkö-Vauamtes von 9 bis l2 Uhr Vormittags abgehalten werden, wozu die Unternehmungslustigen eingeladen sind. Die Beschreibung dcr dießfälligen Arbeitst leistungcn kann hicramts täglich in den gewöhnlichen Amtöstunden cingesclcn werden. K. k. Bezirks' Bau»mt Laibach am 8. August »864. (297-l) Nr. 4425. Kundmachung. Aus der Widmung eineö ungenannt sein wollenden Wohlthäters kommen am !9, Oktober l864 , Vormittags lU Uhr, im hiesigen Gemeinderathssaale folgende fünf Ditnstmädchene prämicn zur Verlheilung: Die Preiöwürdigste erhält das Sparkasse-Büchcl Nr. lttl5tt im Werthe von ll3 fl. 93 kr., die erste der 4 weitern Bewerberinnen 36 si. 75 kr., die zweite 26 fl. 25 kr. und die letzten zwei je 2l fi. ö'st. N. Als Prciswerberinnen können Dienstmädchen, namentlich aber Kindelwärterinnen auftreten, besondere aber diejenigen, die wegen Armuth ihrer Eltern den ersten Unterricht in der Klein« kinderbcwahranstalt genossen haben, und wegen Wohlvcrhaltenö m das Ehrenbuch eingetragen worden sind. Auch jene früher gewesenen Dienstmädchen sind nicht ausgeschlossen, die bereits verehelicht als brave Gattinnen und Mütter leben, wenn sie folgende Beweise beibringen: 1) Ein Zeugniß deö Wohlverhaltens in der Klcinkindelbcwahranstalt, 2) gute Normalschulzeugnisse und wenn möglich ein Zeugniß über erlangte Erziehungskunde, 3) ein Moralitätszcugniß von dem Herrn Pfarrer, in dessen Pfarrbezirke sie gedient haben, 4) ein oder mehrere Zeugnisse, daß die Preis-bcwerberin durch fünf volle Jahre als Kin« derwärterin zur vollen Zufriedenheit ge« dient hat. Jene die nachweisen können, sich über fünf Jahre mit Beaufsichtigung und Erziehung der Kinder b.faßt zuhaben, genießen bei Erfüllung dcr übrigen Vor« schuften den Vorzug. Die bezüglichen ungestempelten Gesuche sind bis l5. September 1864 beim Magistrate einzubringen. Magistrat Laibach am 30. Juli »864. (30tt—2) Nr. 4583. Kundmachung. Das Morastbrennen im Morastumfange des Magistratsbezirkcs, und zwar in den Rieden : 1l»kavH ^ev«a, Carolinengrund oder Vt)i»l-, bul-AHsslcv ^elu, in llovc» uud llaupt-mane» beginnt mit ,6. August d. I. Jedermann, welcher seine Mo.-astparthie abbrennen will und solche dazu gehörig zube-reitet hat, muß vorläufig bei dem Magistrate die Licenz erheben, in welcher die Bestimmun» gen für das Abbrennen enthalten sein weldcn. Ohne dieser Licenz darf Niemand den Morast anzünden und brennen, und Jedermann ist verpflichtet, das Abbrennen nach den in der Licenz enthaltenen Vestimmungen durchzuführen. Sladtmagistrat Laibach am 8. August l«tt4. (295-3) Nr. 2»,5. Aufforderung an Vincenz Lodenwein, gewesenen Kaffeesieder in Lack. Vinccnz Lobcnwein, gewesenen Kaffeesieder in Lack und derzeit unbekannten Aufenthaltes wird im Sinne des hohen k. k. Steuerdirek. tionö-Erlasses vom 20. Juli »856, I. 5l65, hiemit aufgefordert, binnen 14 Tagen von der letzten Einschaltung dieses Ediktes an, um so gewisser hieramts sich zu melden und seinen Erwerbsteuerrückstand pr. 9 fl. ?,'/ kr. zu berichtigen, als im Widrigen die Löschung seines Gewerbes von Amlsnxgen veranlaßt werden würde. K. k. Bezirksamt Lack am 4. August »864.