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G................................................... 38 4. Das Laibacher Erzbisthum vom Jahre 1788, von O. G. ... 39 Literaturbericht....................................................... 40 des Musealvereines für Krain. Herausgegeben von dessen Ausschüsse. Zehnter Jahrgang. Geleitet Prof. Dr. Oskar Gratzy. Laibach 1897. Verlag des Musealvereines für Krain. Druck von lg. v. Kleinmayr & Fed. Bamberg. 65559 OSooüSkS Inhaltsverzeichnis. Seite Schloss und Herrschaft Flödnig in Oberkrain, von Vladimir Levec 1, 41 Erechthites hieracifolia, von Prof. Alfons Paulin................ 10 Die Marktprivilegien von Watsch, von Konrad Omologar ... 25 Schulvorschriften aus dem Jahre 1775, von Prof. Dr. Oskar Gratzy 29 Das Klima von Krain, von Prof. Ferdinand Seidl . . . .54, 77, 101 Aus dem Weichselburger Archive, von Konrad Omologar 67, 91, 122 Die Handwerkszünfte zu Weichselburg, von Konrad Črnologar . 95 Mittheilung der Schriftleitung................................... 100 Die Höhlen und Grotten in Krain, von Prof. Dr. Oskar Gratzy . 133 Das Erdbeben von Laibach am 14. April 1895, eine Monographie von Dr. Fr. E. Sueß, besprochen von Ferd. Seidl............181 Kleinere Mittheilungen. Friedrich Simony f, von F. S..................................... 33 Landwirtschaftliche Bodenverbesserungen in Krain im 18. Jahrhundert, von O. G............................................ 33 Zur Förderung des Handels in Krain unter Maria Theresia, von O. G. 38 Das Laibacher Erzbisthum vom Jahre 1788, von O. G................ 39 Versammlungen von Freunden der Naturwissenschaften in Laibach im Jahre 1849, von F. S.................................... 75 Statistisches über die Bevölkerungsbewegung im Jahre 1786, von O. G................................................... 76 Die Siegesfeier der Völkerschlacht von Leipzig in Laibach, von O. G. 129 Mittheilungen der Erdbebencommission der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften in Wien, von F. S....................... 175 Literaturberichte. Literaturangaben, von O. G. und F. S............................. 40 Europäische Höhlenfauna, von O. Homann, besprochen von F. S. 131 Flora des österreichischen Küstenlandes, von E. Pospichal, be- besprochen von F. S........................................ 180 Die Österr.-Ungar. Monarchie, von Dr .Umlauft, bespr. von O. G. . 180 Vier Publicationen: Auf dem Großgallenberge; Floristisches aus den Umgebungen Laibachs: I. In der Ischkaschlucht, II. Die Billichgrazer. Dolomiten ; Die Alpe Golica, von A. Paul Winter, besprochen von Prof. A. Paulin................................... 195 V ereinsausschuss, Obmann: Andreas Senekovič, k. k. Gymnasial-Director, Gemeinderath etc. Obmann-Stellvertreter: Dr. Josef Kosler, Fabriksbesitzer etc. Schriftführer: Anton Koblar, Curat, Archivar des krain. Landesmuseums. Reehnungsführer: Johann Šubic, k. k. Director der gewerblichen Fachschulen, Gemeinderath etc. Ausschussmitglieder : OttoDetela, Landeshauptmann von Krain etc. Dr. Oskar Gratzy, k. k. Gymnasial-Professor etc. Franz Orožen, k. k. Professor an der Lehrer- und Lehrerinnen-Bildungsanstalt etc. Simon Rutar, k. k. Gymnasial-Professor etc. Josef Smrekar, Canonicus und Professor der Theologie etc. Mittheilung der Schriftleitung. 1. Die Termin Verspätung der Ausgabe des VI. Heftes wurde durch ein langwieriges Augenleiden des Schriftleiters verursacht und wolle darin ihre Entschuldigung finden. 2. Nachdem in den Blättern «Zvon» und «Slovenski Narod» ungenannte Kritiker über die Autorschaft des Schriftleiters betreffs des Aufsatzes: «DieHöhlen und Grotten in Krain» sich absprechend geäußert haben, ohne dass sie den Kraus'schen Handschriftkatalog zum Vergleiche (conditio sine qua non !) in der Hand gehabt hätten, ersucht derselbe jene unbekannten Herren, diese Versäumnis nachzuholen, um dann — besonders in Rücksicht auf die richtige Bezeichnung der Orts- und Grottennamen des Registers gegenüber der vollsten Verwirrung bei Kraus — sich ihres voreiligen und ungerechten Urtheils zu schämen. MITTHEILUNGEN des Musealvereines für Krain. Jahrgang X. 1897. Heft i. . . . ■ ’ ’ rt 'i ' "6T 3 ' ■ Schloss und Herrschaft Flödnig in Oberkrain. Von Vladimir Levee. (Fortsetzung.) Des früher erwähnten Ignaz Gottfried Sohn war jener Franz Freiherr von Lazarini, der 1795 Flödnig kaufte. Dadurch begründete er eine neue Hauptlinie des Geschlechts. Die Gutenecker Linie, von der sich ebenfalls 1795 auch die Zobelsperger abtrennte, starb 1857 mit Ferdinand Freiherrn von Lazarini, einem Enkel des obigen Ignaz, aus, während die übrigen drei Linien noch jetzt in zahlreichen Sprossen kräftig fortblühen. Viele Mitglieder dieser Familie haben in hohen militärischen Stellungen Leib und Leben für Oesterreich geopfert. Josef von Lazarini, Oberlieutenant im Leopold Dauni-schen Regimente, fiel 1741 bei Strigau; sein Bruder Ignaz, Lieutenant im Regimente Merzi, starb infolge erlittener Wunden bei Genua 1747 ; Vincenz von Lazarini, Grenadier-Oberlieutenant im Regimente Forgatsch, blieb sammt seinem Bruder Joachim, Grenadier-Oberlieutenant im Regimente Harrach, bei Prag am 6. Mai 1757 auf der Wahlstatt.1 Bei Hochkirch fielen am 14. October 1758 Johann Bapt. und Joachim Dismas Freiherren von Lazarini, beide Lieutenants im Regimente Harrach (jetzt Regiment Khevenhüller Nr. 7)2. Endlich starb am 22. März 1793 bei Bierbek in der Nähe von Löwen im 1 Marian 1 c. - Dimitz IV. 165. Mittheilungen des Musealvereines für Krain. Jahrg. X, H. i. 1 ersten Coalitionskrieg eines tapferen Todes Jakob Freiherr von Lazarini, Oberstwachtmeister im Regimente des Feldmarschall-Lieutenants Jordisch1. Er erstürmte Bierbek an der Spitze seines Bataillons, ohne nur einen Schuss zu thun. Haus für Haus musste mit dem Bajonett dem Feinde entrissen werden, und neben den vielen Braven fand auch Lazarini den Heldentod an der Spitze der Seinen1 2 3. Ein Bruder des letzteren war der bereits erwähnte Ludwig Freiherr von Lazarini, Stadtpfarrer zu Gurkfeld. Geboren zu Guteneck, studierte er bis 1745 am Jesuitengymnasium zu Fiume, dann als Zögling des Khlesl-schen Convicts in Wien durch vier Jahre Theologie, wurde am 6. Septerüber 1750 zum Geistlichen geweiht, als Pöniten-tiarius an der Stephanskirche angestellt und erlangte im September 1753 das Baccalaureat der Theologie. Später (1760) wurde er Pfarrer in Gurkfeld, und als solcher restaurierte er die Kirche in Haselbach, «quae speluncae similis», und das Pfarrhaus in Gurkfeld, «quae ruinae proxima erat», aus eigenen Mitteln. Wegen dieser und anderer Verdienste bekam er am 5. September 1789 das Ehrencanonicat, nachdem er bereits am 1. September 1788 Dechant geworden war. Er starb am 23. März 1795 zu Gurkfeld. Der Pfarrkirche hinterliess er zu Messenstiftungen 1000 fl. und zum Thurmbau 500 fl., der Vicariatskirche zu Gurkfeld, zu Cerklje und der Pfarrkirche des heil. Geistes in Gurkfeld für Kirchenbau je 500 fl., zur Gründung des Armeninstituts in Haselbach 300 fl. Er hinterliess auch eine sehr schöne Büchersammlung, die noch jetzt den Grundstock der Schlossbibliothek in Flödnig bildet. Der Erbe derselben war nämlich sein Neffe Franz Freiherr von Lazarini, der damalige Besitzer von Flödnig.8 Dieser hatte die Herrschaft in einer sehr unruhigen, kriegerischen Zeit übernommen, denn schon in das Jahr 1797 fällt 1 Flödniger Archiv M. 2 Wurzbach, Biogr. Lexicon XIV. 258. 3 Flödniger Archiv N. die erste französische Invasion in Krain, von der auch Flödnig und seine Umgebung nicht verschont blieb. Als am 5. April die Franzosen von Zwischenwässern nach Krainburg marschierten und bei Zbilje eine Stunde rasteten, plünderten sie das Dorf gründlich aus. Leistete ihnen ein Unterthan Vorspann, so wurde ihm gewöhnlich das Pferd sammt dem Geschirr weggenommen. Einem Bauer in Breg bei Komenda wurde ein wertvoller Wallach einfach vom Felde weggeführt u. dergl. Während der französischen Herrschaft in Krain (1809—1813) war Maire von Flödnig anfangs der Besitzer Jeraj, später der herrschaftliche Verwalter Drobnič; wenigstens kommt er als solcher in einem Actenstücke (ddto. 10. September 1812) vor, welches den Brückenbau in Virje bei Zwischenwässern (an dem Orte «na Suertschetschech» [= na Izvirčičih!] bei Zwischenwässern) betrifft. Dieser Drobnič, der früher Gerichtsverwalter in Veldes1 und seit 20. April 1802 Verwalter in Flödnig war, schrieb an Baron Lazarini, der vor den französischen Truppen 1809 nach Hörberg in Steiermark geflüchtet war, zwei sehr interessante Briefe über die damaligen Vorgänge in Krain (Flödniger Archiv L). Der erste (ddto. Flödnig, 14. October 1809) lautet mit Hinweglassung minder bemerkenswerter Stellen 1 2 : «Hochgebohrner Freyherr, gnädigst gebiethender Herr, Herr! Ich habe die Veränderung unseres harten Schicksals abgewartet, um Euer Gnaden — wenn nicht unsere Erlösung — so doch die Erleichterung unserer Lage zu berichten; allein ich bin leider in dem Falle nichts günstiges schreiben zu können, vielmehr scheint der Zeitpunkt erst anzugehen, 1 Ich habe ihn in Veldeser Urkunden als solchen zwischen den Jahren 1791 und 1799 gefunden. 2 Ich lasse die Auszüge aus beiden Briefen hier wortgetreu und mit allen etwaigen orthographischen Unrichtigkeiten folgen. Stilisierung und Sprachfehler weisen an manchen Stellen deutlich auf die slovenische Muttersprache des Schreibers hin. Vergi, auch meine Notiz in den «Izvestja» IV., S. 215. der uns den Krieg mit allem Druck wird füllen lassen. Von Gotsche und Fiume her entspann sich eine Bauern Insurekzion, welche äusserst schnell um sich greifft. In der Gegend von Pelland, Gotschee und Innerkrain fielen die Bauern über die zur Einbringung der Kriegskontribuzionen ausgesetzten Mili-taer Exekuzionen uud Kriegskommissaers her und mordeten alles, was sich nicht durch Flucht retten konnte; Gašperini von Neustadtl fiel dabei. In der Herrschaft Auersperg, wohin sich einige Franzosen warfen, ist eine ordentliche Kapitulazion zu Stand gekommen. Die Franzosen streckten den Bauern das Gewehr und gaben sich für gefangen. Gestern Nachts rungen die Bauern Hasberg in Planina um und bemächtigten sich der Kasse, nachdem sie zugleich auch Lebensmittel requerirten. Zu Soneg nahmen Bauern 100 Stück requerirte Ochsen weg, welche dahin auf die Weide gestellt wurden . . . . . . Auch ich bin heute Nachts allarmirt worden. Es kamen 5 Franzosen mit einem Tambour an und forderten einen Beamten mit nach Oberpirnitsch, der dort für 10 Offiziers und 200 Mann Anstalten zur Verpflegung zu treffen hätte; ich schickte den Tschopp, allein heute früh wurd das Dorf wie ausgeblindert und der Tschopp nebst 6 Oberpirnitschern mitabgeführt1. ... Von dem Erfolge der Unter- und Inner-krainer Insurekizon habe ich keine weitern Nachrichten. Nur soviel weiss ich, dass alle Adelichen des Neustadtler Kreises einberufen wurden, sich binnen 3 Tagen so gewiss nach Laibach zu stellen, als sonst selbe als Aufwiegler des Volks angesehen und als solche nach den Kriegsgesetzen gerichtet werden. . . Die Requisizionen an Schanzarbeiten, Vorspann, Ochsen und Pferden dauern ununterbrochen fort. Täglich bekomme ich zu 4 und auch mehr Aufträge, weil man für alles nur die nächsten Werbbezirke beym Kopf nihmt . . . 1 In Oberpirnitsch wurden während einer Execution die Beamten der Herrschaft Görtschach mit Steinen beworfen; auf die erstattete Anzeige hin erfolgte die harte Strafe. Den 30. 7ber war in Krainburg eine Pferdstellung und Flödnig verlor dabei 24 Pferde. Jedes Pferd, welches nicht gestellt worden, ist durch die Dragoner Ortschaftsweiss aufgesucht und konfiszirt und nebstdem der Eigenthümer zu einer Strafe von 24 fl. verhalten worden. Euer Gnaden 2 Mahrpferde waren selbst in der Stellung und auch schon wirklich angenommen, wenn ich solche nicht durch eine kleine Aufopferung gerettet hätte ; das Reitpferd, die arme Wella, welche nun so gut aussiehet, muss so oft in die Gemein gerettet werden . . . Gott schicke uns bald den Frieden oder eine glückliche Wendung des etwa wieder ausgebrochenen Krieges, damit der Wein und die so gut ein-gebrachten Feldfrüchte nicht der Gefahr der Requisizion ausgesetzt würden . . . Der Herr Dr. Lusner ist seit 2 Tagen als Emigrant hier, er glaubt sich in Laibach bei gegenwärtigen Ereignissen nicht sicher, von dem eine Empfehlung folgt. P. S. . . . So eben kommen hiesige Unterthanen von Triest, die aussagen, dass das Innerkrain im vollen Aufstande begrieffen sey. Heute als den löten sind plessirte Franzosen in Laibach angekommen. Hier in Oberkrain ist ausser dem Fall von Oberpernitsch noch alles ruhig. Der ausserordentliche Druck hat die Unterthanen zur Verzweiflung gebracht. Ich halte die Leute mit Mühe zurück, weil jede Bewegung, solang der Krieg nicht entschieden ist, für die Gegend unglücklich wäre, und nur erst nach Uibergang der Insurgenten über den Saustrom die Anschliessung der hiesigen Bezirksinsassen von guten Erfolg werden wird.» Im zweiten Schreiben (ddto. Laibach 8. October 1813) berichtet Drobnič über die Capitulation des Laibacher Schlossberges und verschiedene Niederlagen der Franzosen, worauf er fortfährt: «Selbst hier in Flödnig fielen 6 Vorposten Gefechte vor und am 29. 7ber geschah auf der Flödniger Uiberfuhr der erste Uibergang1. Obschon von beyden Armeen ' Nämlich der Oesterreicher. umgegeben, so litt doch die Herrschaft nichts; dagegen ertrugen die Gemeinden unerschwingliche Requisizionen an Vivers zuerst für die Franzosen und für unsere braven Truppen. Zuerst äusserte sich Mangel an Wein und wenn der Uiber-gang nicht so plötzlich geschehen wäre: so hätte ich keinen Tropfen mehr im Keller . . . Alles wünscht bald die Ankunft eines Einrichtungs Hofkommissärs, um besonders die Ordnung bei den Unterthanen auf dem Lande wieder herzustellen; denn sie zahlen nichts und Zwangsmittel hat man gegenwärtig keine. Ihre Bossheit geht nun soweit, dass sie sich äussern: Nun haben wir keinen Herrn, behält uns der Kaiser, so wollen wir warten, was dieser verfügt, erobert uns wieder Franzoss: so zahlen wir ohnehin keine Gaben mehr. Der Prepelluch1, der sich Euer Gnaden anempfehlt, befand sich in Flödnig durch 6 Wochen als Emigrand ...» Zur Erklärung und Ergänzung des ersten Absatzes dieses Briefes diene noch Folgendes: Am 27. August 1813 vertrieben die Oesterreicher — es war ein Bataillon Chasteler (jetzt Nr. 27) unter Oberst Paumgarten — den französischen General Belotti aus Krainburg. Dieser zog sich nach Zerstörung der Savebrücke am rechten Ufer entlang bis Zwischenwässern zurück, kam dann jedoch wieder nach Krainburg, das er im grössten Regen am 8. September verliess und über Flödnig und Komenda gegen Mannsburg marschierte. Bei Tersein traf er um 1 Uhr nachmittags mit den Oesterreichern zusammen, wurde im Kampfe verwundet und gefangen genommen. — Die erste Frau des Freiherrn von Lazarini, Josefa geb. Freiin von Juritsch zum Strugg, die ihm am 22. October 1793 angetraut worden, erlebte diese Wirren nicht mehr; sie war am 11. Februar 1809 verschieden. Nach Beendigung der Franzosenkriege führte dann Baron Lazarini am 1. Mai 1814 1 War unter der österreichischen RegierungWerbebezirkscommissär in Flödnig. seine zweite Gemahlin, Adelheid Mathilde Gräfin von Stürgkh, die beinahe 30 Jahre jünger war als er, heim. Um dieselbe Zeit (1810) gab es wieder Weigerungen wegen der Leistung der Naturalrobot und einige Jahre darauf neue Streitigkeiten wegen des Forstfutters. Es weigerten sich nämlich die im Bezirke der Herrschaft Kreutberg gesessenen Forstholden im Jahre 1819 unter dem Vorwände einer Missernte, den Hafer zu reichen. Im nächsten Jahre stellten sie die Behauptung auf, es sei ein allerhöchstes Patent vorhanden, durch welches alle dergleichen Abgaben für immer abgeschafft wurden. Diese Widersetzlichkeit wurde dem Kreisamte von der Herrschaft am 11. März 1821 angezeigt und um Hilfe gegen die Renitenten gebeten. Durch die Erledigung vom 14. Mai 1821 wurde die Herrschaft angewiesen, bei den Dominien der widerspenstigen Forstholden die Flüssigmachung der Rückstände zu erwirken. Dem Befehle wurde von allen Dominien entsprochen; nur die Herrschaft Kreutberg betonte in ihrem Berichte (ddo. 22. November 1821), das Absammeln des Forsthafers sei eine Zwangscollecte ohne jeglichen Rechtstitel; wahrscheinlich, weil der damalige Bezirks-commissär in Kreutberg, Namens Ratschitsch, mit einer Realität der Herrschaft Flödnig zur Zahlung von 5 kr. Forstgeld und fünf Körben Hafer verpflichtet war und sich seiner Schuldigkeit durch seinen falschen Bericht zu entledigen gedachte. Durch eine Kreisamtsverordnung vom 28. Jänner 1822 wurden die Forstholden einerseits, andererseits die Vertreter der Herrschaft Flödnig für den 5. März um 9 Uhr vormittags ins Kreisamt vorgeladen. — Weitere Acten über diese Renitenz fehlen im Flödniger Archiv (K). —• Das Forstrecht wurde 1848 ohne Entschädigung der Grundherren abgeschafft. Franz Xav. Freiherr von Lazarini starb am 19. April 1832 und hinterliess die Herrschaft seinem Sohne Franz, der damals Concepts-Praktikant bei der Mailänder Delegation war. Die Ereignisse des Jahres 1848 blieben auch für Flödnig nicht ohne Folgen. Zunächst weigerten sich Ende März 1848, bald nach den aufregenden Sonnegger Tagen, die Unterthanen, die Brückenmaut an der 1844 erbauten und dem Freiherrn von Lazarini gehörigen Marien-Savebrücke bei Tacen zu entrichten, verwundeten den Mautner, warfen einige Brückenbalken ins Wasser und drohten mit einem Ueberfall auf das Schloss Flödnig. In dieser Bedrängnis wurde um Militärassistenz gebeten, die sogleich kam und bis zum 3. April in Flödnig blieb. Hiemit waren jedoch die aufregenden Tage noch keineswegs vorüber. Der Streit drehte sich um die Rückzahlung des Requisitionsdarlehens von 1806 und 1809. Den Unterthanen hätten 3146 fl. 497* kr. C.-M. zurückgezahlt werden sollen, wogegen die Herrschaft bei der Hofkanzlei am l.März 1847 eine Beschwerde einreichte. Die Entscheidung blieb lange aus, wohl aber kam eine Hofentscheidung bezüglich eines anderen Darlehens aus denselben Jahren herab. (Vgl. meine Notiz in den «Izvestja». V., 47 und 48.) In der irrigen Anschauung, es sei dies die Erledigung des Hof-recurses, kamen am 30. Mai 1848 zwischen acht und neun Uhr morgens etwa achtzehn Bauern polternd und lärmend ins Schloss, beschimpften den Freiherrn von Lazarini und die Beamten, verlangten die sofortige Auszahlung des Darlehens und versicherten, in acht Tagen kämen fünfzigmal soviele wieder. In dieser kritischen Lage bat der Freiherr um Militärassistenz, und vom Kreisamt ergieng am 3. Juni der Befehl, zehn bis zwölf Mann nach Flödnig zu schicken. Am 6. Juni wurde in der Frühe dem Freiherrn von Lazarini gemeldet, es wären Aufwiegler in den Dörfern herumgegangen, um die Bauern aufzumuntern, an diesem Tage ja recht zahlreich im Schlosse zu erscheinen. Man dachte sogar an eine Verstärkung der Militärassistenz; wahrscheinlich hatte Baron Lazarini Eilboten nach Laibach geschickt, und der damalige Gouverneur Graf Welsersheim erwiderte ihm : nMr. le Capitarne de Cercle B. M(ac)-N(even) viendra si-tòt que possible a Flödnigg et sera suivi d’un détachement d'Infanterie de 20—jo hommes. IV. Mr. le Baron Francois de Lazarini.» Dazu kam es allerdings nicht. Es versammelten sich zwar einige Bauern, Männer und Weiber, vor dem Schlosse, aber — wie uns der damalige Flödniger Bezirkscommissär und spätere Reichsrathsabgeordnete und Bürgermeister von Laibach, Michael Ambrož, in den «Novice», 1848, S. 100, versichert — ohne Waffen und waren ganz ruhig. Ambrož setzte ihnen den Sachverhalt auseinander, worauf sie sich langsam zerstreuten. Baron Lazarini schrieb sofort nach Laibach, er brauche keine Militärassistenz mehr, und das bereits auf dem Wege nach Flödnig befindliche Militär kehrte denn auch wirklich vor dem Malitsch’schen Hause in Laibach um. Im Anschluss an die Ereignisse dieses Jahres wäre die 1850 erfolgte Aufhebung der Patrimonialgerichte zu erwähnen, der zufolge auch das Flödniger Gericht, welches seit 1845 in einem Nebengebäude des Schlosses unterbracht war, eingieng. (Fortsetzung folgt.) Erechthites hieracifolia Rafinesque. Eine für Krain neue, eingewanderte Composite Amerikas. Von Prof. A. Paulin. Die stetig steigende Vergrösserung des Weltverkehrs hat bekanntlich zur Einführung, aber auch Gelegenheit zur Einschleppung so mancher Pflanzenarten aus überseeischen Ländern gegeben. So hat sich z. B. eine Reihe von Arten nachweislich erst seit der Entdeckung Amerikas allmählich in Europa eingebürgert, und einzelne derselben haben sich in ihrer neuen Heimat derart ausgebreitet, dass wir sie jetzt zu den ganz gewöhnlichen Unkräutern zählen. Einige dieser fremden Ansiedler, als Oenothera biennis L., Erigeron Canadense L., Stenactis bellidiflora A. Br. und Rudbeckia laciniata L., haben vor längerer oder kürzerer Zeit auch bei uns zu Lande festen Fuss gefasst. Aufgabe dieser Zeilen soll es nicht sein, diese allbekannten amerikanischen Colonisten, die theilweise bereits anderweitig1 näher besprochen wurden, zu behandeln, wohl 1 Cf. Deschmann: «Ueber einige in jüngster Zeit in Krain eingewanderte Pflanzen» (Laibacher Zeitung 1868, Nr. 78 und 79); ferner Voss: «Zur Chronik der Pflanzenwanderungen» (Oesterreichische botanische Zeitschrift, XXVII. [1877], p. 168 ff.) und desselben «Zur Flora von Laibach» (ibid. XXXII. [1882], p. 285). Anmerkungsweise sei hier erwähnt, dass sich Rudbeckia laciniata L., deren Vorkommen auf dem Laibacher Moor und an den Abhängen des Schischkaberges auch u. a. in den obcitierten Abhandlungen constatiert wird, in grosser Menge an den Gewässern in der Umgebung von St. Bar-thelmä in Unterkrain vorfindet und daselbst stellenweise, wie z. B. bei Schmalzendorf und Oberfeld, nahezu ausschliesslich die Ufervegetation bildet. aber auf eine in letzterer Zeit in einzelnen Theilen unserer Monarchie sich neu ausbreitende, gleichfalls aus Amerika stammende Wanderpflanze aufmerksam zu machen, da ich heuer das Vorkommen derselben nun auch in Krain constatieren konnte. Im Jahre 1876 fand der bekannte kroatische Naturforscher und hervorragende Botaniker L. v. Vukotinović auf einer Ausrodung an der Grenze einer Weinbergsanlage in der Nähe von Agram einige Individuen eines ihm unbekannten, für die kroatische Flora neuen Korbblütlers, den er jedoch im folgenden Jahre vergebens an derselben Loca-lität, die inzwischen mit Weinreben bepflanzt wurde, wieder gesucht hatte. Erst im Jahre 1880 (20. Juli) gelang es Vukotinović, gemeinsam mit seinem Mitarbeiter an der «Flora Croatica», J. Schlosser Ritter v. Klekovski, die in so räthselhafter Weise wieder verschwundene Pflanze auf einer im Jahre 1878 durchgeführten Eichenwaldausrodung im erz-bischöflichen Parke Maximir (Jurjevac) nächst Agram in grosser Menge in Gesellschaft von Senecio silvaticus L., Erigeron Canadense L., Epilobmm virgatum Fries., Centaurea stenolepis Kern., Molinia littoralis Host. u. a. anzutreffen und in dem darauf folgenden Jahre auch auf den höchsten Kuppen des Agramer Gebirges bei St. Jakob, woselbst kurz vorher ein Buchenwald abgestockt worden war, wiederzufinden. Vukotinović vermeinte in der fraglichen Pflanze eine neue Art aus der Gattung Senecio zu erkennen und benannte dieselbe wegen ihrer grossen habituellen Aehnlichkeit mit der Gattung Sonchus im Rad Jugoslavenske akademije1 als Senecio sonchoides. Fast gleichzeitig hat Schlosser diese Art in der Oesterr. botan. Zeitschr., XXXI. (1881), p. 5, als Senecio Vukotinovici, versehen mit genauer Diagnose, ' Cf. Vukotinović: «Pleme sucvjetakah (Compositae) u Hrvatskoj, dosad našastih» (Rad Jugoslavenske akademije, knjiga LVIII. [1881], p. 85 und 86). publiciert. Als Exsiccate gelangten in der Umgebung von Agram von Wormastiny gesammelte Exemplare des Senecio sonchoides Vuk. im Jahre 1882 in Kerners «Flora exsiccata Austro-Hungarica» sub Nr. 658 zur Ausgabe (cf. v. Kerner: «Schedae ad Floram exsiccatam Austro -Hungaricam», II. [1882], p. 131). Weitere Angaben über das Vorkommen von Senecio sonchoides Vuk. finden wir nun zunächst im botanischen Centralblatt 1883, XIV. Band, woselbst v. Borbas (p. 270 ff.) gelegentlich der Besprechung von «Waisbeckers Gefäss-pflanzen von Güns» bekannt gibt, dass Senecio sonchoides Vuk. auch bei Güns (nach Prof. A. F r e h daselbst von ihm zuerst schon im Jahre 1877) beobachtet, jedoch mit Senecio Cacaliaster Lam. verwechselt wurde. In derselben Zeitschrift, 1884, XVII. Bd., 1, p. 370, theilt ferner v. Borb as mit, dass er auch selbst die in Rede stehende Pflanze bei Mannersdorf (Kéthely) im Oedenburger und bei Khofidisch (Gyepü Füzes) im Eisenburger Comitate gesammelt habe. Desgleichen hat Preiss-mann in der Oesterr. botan. Zeitschr., XXXV. (1885), p. 161 und 224, die Mittheilung gemacht, dass er Senecio sonchoides Vuk. schon im Jahre 1877 in einem Buchenwaldschlage bei Luttenberg in Steiermark aufgefunden habe. Einen ausführlichen Artikel widmeten unserer Pflanze Kornhuber und He im eri, welche beiden dieselbe im Jahre 1884 bei Kapuvar im Oedenburger Comitat aufgefunden haben. Die genannten Forscher, welche im Monat August 1884 eine botanische Begehung des Hansäg-Moores unternahmen, besuchten zu diesem Zwecke von Kapuvar aus den sogenannten Grossen oder Kapuvärer Erlenwald, woselbst sie an den von üppigstem Pflanzenwuchs erfüllten Rändern dieses Waldes, zumal aber längs der Durchschläge und Alleen Senecio sonchoides Vuk. zumeist gruppenweise in vollster Ueppigkeit in 1—11/2 m hohen Exemplaren gesellschaftlich mit Glyceria spectabilis M. u. K., Lythrum Salicaria L., Urtica dioica L. u. a. antrafen (cf. Kornhuber und Heimerl: Erechthites hieracifolia Raf., eine neue Wanderpflanze der europäischen Flora, in Oesterr. botan. Zeitschrift. XXXV. [1885], p. 297 ff.). Der eigenthümliche, vor allem durch den leicht zerbrechlichen, saftreichen Stengel, die dünnen, ungleich doppelt-scharf-gezähnten, unterseits netzaderigen Blätter und durch die zu einer meist reichblütigen Rispe vereinigten discoiden (strahllosen), blassgelben Anthodien (Köpfchen) bedingte Habitus der in Rede stehenden Pflanze veranlasste Kornhub er und Heimerl, dieser ein eingehenderes Studium zu widmen. Die genauere Untersuchung der in Kapuvar gesammelten Exemplare ergab alsbald, dass hier überhaupt kein Senecio vorliege, sondern dass die Pflanze der von Rafinesque aufgestellten Gattung Erechthites angehöre, die sich durch discoide, hetero-game Anthodien, deren Randblüten fädlich und weiblich, deren Scheibenblüten dagegen oberwärts etwas verbreitert und zwitterig sind, leicht von der Gattung Senecio DC. unterscheidet, welche discoide und homogame oder aber strahlende und dann heterogame Anthodien hat. Die Gattung Erechthites Raf. umfasst nur eine mässige Anzahl von in Nord- und Südamerika, ferner auf Australien und Neuseeland einheimischen, zum Theile einander sehr ähnlichen, zum Theile aber auch gut charakterisierten Arten. Durch genaue Vergleichung der kroatischen und ungarischen Pflanzen mit den bisher beschriebenen, grösstentheils auch in den Herbarien des k. k. Hofmuseums niedergelegten Arten der Gattung Erechthites konnten Kornhuber und Heimerl in der bishin als Senecio sonchoides Vuk. angesprochenen Pflanze mit Bestimmtheit die in Amerika einheimische Art Erechthites liieracifolia Raf. erkennen. Diese Art bewohnt ganz Amerika und gehört in Nordamerika, wo sie eine ausserordentlich weite Verbreitung hat, zu den lästigsten Unkräutern. Was nun die Art und Weise der Uebersiedlung unserer Pflanze aus Amerika nach Europa anlangt, muss angenommen werden, dass dieselbe auf ähnliche Weise bewerkstelligt wnFde wie die anderer amerikanischer Ansiedler, welche nachweislich durch keines jener Vehikel (wandernde Thiere, Luft- und Wasserströmungen) erfolgte, die sonst so vielfach zur Verbreitung von Samen und Früchten dienen, sondern lediglich nur durch Vermittlung des Menschen stattgefunden hat. Die Annahme einer Vertragung der Früchte durch Wanderthiere ist, abgesehen von allem anderen, schon durch die geographische Lage der beiden Continente, jene eines Transportes durch Meeresströmungen schon durch die Qualität der Früchte selbst ausgeschlossen. Wohl aber gehört Erechthites hieracifolia Raf. in jene Gruppe von Gewächsen, deren Früchte mit federigen Anhängseln, denen die Rolle von Fallschirmen zukommt, versehen und somit für Luftreisen ganz vortrefflich eingerichtet sind, was einen Transport der Früchte durch Luftströmungen von vorneherein als nicht im Bereiche der Unmöglichkeit erscheinen Hesse. Wie die Früchte einer grossen Anzahl von Compositen, tragen nämlich auch jene unserer mehrfach bezogenen Art einen aus einfachen, etwas rauhen Haaren bestehenden Kelch, der bei trockener Luft ausgebreitet die Gestalt eines umgekehrten Hohlkegels hat, dessen Durchmesser den der kleinen Frucht um das Vielfache übertrifft. Diese Einrichtung der Haarkrone bietet bei möglichst geringer Masse und einem möglichst kleinen Gewichte der Luft eine möglichst grosse Angriffsfläche, wodurch dieses Convolut von Haargebilden nahezu dieselbe Rolle spielt, wie ein aus einer continuier-lichen Membran gefertigter Tragapparat. Durch die Ausgestaltung mit derartigen Flugapparaten können nun die Früchte unter gewissen Bedingungen geraume Zeit sich in der Luft schwebend erhalten und mit dem aufsteigenden Luftstrom in ganz bedeutende Höhen emporsteigen, wie denn auch, von kräftigen horizontalen Winden erfasst, auf gewisse Entfernungen vertragen werden. Allein bei dem Umstande, als die Haare des Flugapparats bei nassem und feuchtem Wetter zusammenkleben und dann der ihnen bei trockener Luft zukommenden Function entkleidet werden, und da ferner die Früchte mit ihren gespinstartigen Flugapparaten an und für sich schon leicht an anderen Pflanzen haften bleiben, kann eine Verbreitung von derartigen Früchten durch Luftströmungen über weite Horizontaldistanzen in ununterbrochenem Zuge nicht stattfinden. Die noch vielfach verbreitete Ansicht, mit Flugvorrichtungen versehene Samen und Früchte könnten durch die bewegte Luft gleich viele Meilen weit fortgeführt werden, muss daher als eine irrige bezeichnet werden, deren Nichtstichhältigkeit durch die so interessanten darauf hinzielenden Forschungen Kerners direct dargethan wurde. Kerners diesbezügliche Beobachtungen1 haben u. a. ergeben, dass die den Moränenschutt bevölkernden und auf dem Firn der Gletscher sich ansiedelnden Pflanzen, resp. die daselbst vorfindlichen Samen, nicht einer einzigen Art angehören, die nicht auch an den zunächst liegenden Berggehängen . oder in den unmittelbar benachbarten Thalgebieten heimisch und verbreitet wäre, und dass sich somit die horizontale Distanz, über welche mit Flugvorrichtungen versehene Früchte durch Luftströmungen dahingeführt werden, wohl kaum jemals weiter als von einer zur anderen Thalwand erstreckt, woraus sich unmittelbar aus der Erfahrung der Schluss ergibt, dass von einer Uebertragung luftfahrender Samen und Früchte über weite Länder und Meere keine Rede sein kann. Wie wohl aber einerseits eine sprungweise Ausbreitung von Pflanzenarten, deren Samen für Luftfahrten eingerichtet erscheinen, durch Vermittlung von Luftströmungen nicht erfolgen kann, so fördern doch anderseits mit Flugvorrichtungen versehene Samen und Früchte eine schrittweise Verbreitung auf zusammenhängendem Terrain und ermöglichen die Ansiedlung auch auf höher gelegenen 1 Cf. A. Kerner: «Der Einfluss der Winde auf die Verbreitung der Samen im Hochgebirge» (Zeitschr. d. Deutschen Alpenvereins, II. Bd. [1871], p. 144 ff.), ferner desselben «Beiträge zur Geschichte der Pflanzenwanderungen» (Oesterr. botan. Zeitschr. XXIX., [1879], p. 174 ff.). Orten, insofern durch die Beschaffenheit von Boden und Klima dieser Verbreitung nicht eine Grenze gesetzt wird. Es konnte daher auch von unserer Pflanze von vorneherein angenommen werden, dass eine schrittweise Verbreitung derselben, nachdem die erste Einbürgerung an einer ihr zusagenden Localität erfolgte, von Generation zu Generation stattfinden werde, zumal die Migrationsfähigkeit der Gattung Erechthites, wie Schenk1 im Anschluss an die diesbezüglichen Untersuchungen Hofmeisters und Nägeli’s nachgewiesen hat, durch die eigenthümlichen Structurverhältnisse der Haare, mit denen die kleinen Achenen besetzt sind, wesentlich noch erhöht wird. Die der Frucht zugewendete Seite dieser in der Regel dreizelligen Haare, die Innenseite derselben, besteht aus zwei Zellen, einer oberen längeren und einer unteren kurzen; die von der Frucht abgewendete Seite, die Aussenseite, wird von einer Zelle gebildet. Die Wände dieser Zellen bestehen in ihrer äussersten Schichte aus einer glatten Cuticula ; an diese schliessen sich Verdickungsschichten, welche im Wasser ziemlich stark quellen, infolge dessen die Aussenschicht sprengen und austreten. Dadurch wird nun einerseits die Richtung der in trockenem Zustande dicht an der Frucht angedrückten Haare bei Zutritt von Wasser geändert, als auch anderseits ein aus den gequollenen Verdichtungsschichten bestehender anklebender Schleim ausgeschieden. Wenn auch diese klebenden Ausscheidungen aus den befeuchteten Früchten vor allem die Befestigung an das Keimbett bezwecken,1 2 so wird doch durch diese Einrichtung noch der weitere Vortheil einer grösseren Beweglichkeit und leichteren Transportfähigkeit der Früchte auch bei feuchtem Wetter bezweckt und dieser Zweck durch das Ankleben der Früchte an das Gefieder und die Haare wandernder Thiere auch thatsächlich erreicht. 1 Cf. Schenk: «Zur Kenntnis des Baues der Früchte der Com-positen und Labiaten» (Botan. Zeitung, 35. Jahrg. [1877], p. 409 ff.). 2 Cf. Kerner v. Marilaun: Pflanzenleben, I. Bd., p. 575, und II. Bd , p. 804. Die Muthmassung, Erechthites hieracifolia Raf. werde sich nach und nach über ein grösseres Areale verbreiten, hat sich in der That auch bestätigt, wie aus den folgenden Siandorts-angaben zu ersehen ist. 1887: Feuchte Waldblössen des Kolbeterberges bei Hütteldorf in Niederösterreich (Müliner1, Verhandl. der k. k. zoolog.-botan. Gesellsch. 1888, S. B., p. 29).— 1889: In Waldschlägen des Johannisberges bei Budapest (Simonkai, Oesterr. botan. Zeitschr., XL1II. [1893], p. 68).— 1890: In Holzschlägen am Schildberge zwischen Bölieimkirchen und St. Pölten in Niederösterreich, hier nachweislich erst im diesem Jahre aufgetreten (Grimburg und Hackel, Oesterr.botan.Zeitschr., XL. [1890], p. 428); in Holzschlägen am Eulenberge bei Litschau und am Radelberge bei Herzogenburg (Beck, Verhandl. der k. k. zoolog.-botan. Gesellsch. 1891, p. 645) ; Gleichenberg in Steiermark (Krašan, Mitth. d. naturw. Vereins für Steiermark 1890, p. 228) ; in der Umgebung von Fürstenfeld in Steiermark (Hatle, ibid. eod. p. 362); bei Sümeg und Tatika im Zalar-Comitate (Szép, Programm der Sümeger Realschule 1890/91). —1891: Im Holzschlag Tannenschachen bei Rappoltenkirchen in Niederösterreich (Haring, Oesterr. botan. Zeitschr., XLIII. [1893], p. 66); ferner in Ungarn bei Keszthely und Mura-Keresztur (Czako, Oesterr. botan. Zeitschr., XLIII. [1893], p. 68) und bei Tatika (Piers, ibid. eod. p. 68). — 1892: am Bachergebirge bei Pikerndorf in Steiermark (Murr, Deutsche botan. Monatsschr. 1892, p. 129); Holzschläge bei Nestelbach in Steiermark (Mo li sch, Mitth. d. naturw. Vereins für Steiermark 1892, p. CV) und am Hilmteiche bei Graz (Krašan, ibid, eod. p. CIII). — 1893: Neuer Schlag am goldenen Brünnl im Rohrwald nächst Spillern in Niederösterreich (Haring, Oesterr. botan. Zeitschr., XLIV. [1894], p. 112). — 1894: Waldschlag in Czäk und Güns in Ungarn (W aisbecker, Oesterr. 1 Die mit gesperrten Lettern gedruckten Namen beziehen sich auf die der Entdecker. Mittheilungen des Musealvereines fur Krain. Jahrg. X, H. i. 2 botan. Zeitschr., XLV. [1895], p. 109); in Holzschlägen nächst der Station Weidlingau in .Niederösterreich (Fritsch, ibid, eod. p. 325). — 1895: In Blauda nächst Mährisch-Schönberg (Panek, Oesterr. botan. Zeitschr., XLV. [1895], p. 476). Im laufenden Jahre (1896) konnte ich das Vorkommen von Erechthites hieracifolia Raf. auch in Krain feststellen. Um die Vegetationsverhältnisse eines Theiles des Uskoken-gebirges und der zwischen Weisskirchen und Landstrass entlang der Gurk sich ausbreitenden sumpfigen Niederung näher zu durchforschen, unternahm ich im Monate August einen Ausflug nach Unterkrain. Die Zureise nach dem zum Aufenthalte ins Auge gefassten Orte St. Barthelmä wählte ich nun derart, dass ich mit der Südbahn bis Lichtenwald fuhr, den weiteren Weg aber nach Uebersetzung der Save zu Fuss von der Ortschaft Radna quer über das Gebirge nach St. Cantian einschlug, um dieses mir noch unbekannte, aus Triaskalken aufgebaute Terrain bei dieser Gelegenheit näher kennen zu lernen. Unmittelbar bei Radna (177 m) steigt der Weg anfänglich ziemlich steil an und führt durch einen aus Buchen, Berg- und Feldahornen, Eschen, Stiel-, Stein- und Zerreichen und Edelkastanien bestehenden Wald, dessen Unterholz Haselstauden, der gemeine und der wollige Schneeball, die gemeine Heckenkirsche, der Hartriegel, die Kornelkirsche, die Berberitze, der gemeine Spindelbaum, der Epheu, der Faulbaum, der gemeine Seidelbast, der Wachholder u. a. bilden. Die niedere Waldvegetation stimmt vielfach mit jener der Kalkvorberge in der Umgebung Laibachs überein. Man findet unter anderen Allium carinatum L, Polygonatum multiflorum All., Epipactis viridans Crtz., Moehringia muscosa L., Clematis recta L., Hepatica triloba Gilib., Helleboms altifolius Hayne, Helleborus intermedins Host., Epimedium alpinum L., Asarum Europaeum L., Euphorbia Carniolica Jacqu., Euphorbia amygdaloides L., Mercurialis pe-rennis L., Sanicula Europaea L., HaquetiaEpipactis DG., Astrantia maior L., Peucedanum Oreoselinum Mnch , Selinum Carvi/olia L., Aruncus Silvester Kostel., Trifolium rubens L., Astragalus glycy- phyllos L., Pirola secunda L., Calluna vulgaris Salisb., Primula acaulis L., Cyclamen Europaemn L., Gentiana asclepiadea L., Vinca minor L., Symphytum tuberosum L., Pulnionaria officinalis L., Calamintha silvatica Bromf., Salvia glutinosa L., Clinopodiuni vulgare L., Galeobdolon montanum Kab., Verbas-cum nigrum L., Melampyrum nemorosum L., Campanula Trache-lium L., Galium silvaticum L., Valeriana officinalis L., Knautia silvatica Coult., Eupatorium cannabinum L., Solidago Virga aurea L., Gnaphalium silvaticum L., Buphthalmum salcifolium L., Senecio nemorensis L., Carlina vidgaris L., Serratala tinc-toria L., Centaurea Wochinensis Bernh., Aposeris foetida Cass., Hieracium silvaticum L., Lactuca muralis DC., Prenanthes purpurea L. Nach etwa einer halben Stunde Weges durch den eben geschilderten Wald gelangt man in einer Höhe von ca. 350 m auf kleines, mit Acker- und Wiesenland bestelltes Plateau, an dessen Südende sich das ärmliche Gebirgsdorf Lukovica erhebt. Von diesem Dorfe führt der Weg über ein steiniges, mit Wachholder, Schl eh- und Weissdorn besetztes Terrain auf eine ungefähr 70 m höhere, am Nordabhange der Tetna gora gelegene bewaldete Terrasse. Nicht weit von der Stelle, an der ein Seitensteg nach Novo Orle abzweigt, gelangt man zu einer ausgerodeten Fläche, die, nach dem gegenwärtigen Vegetationscharakter zu schliessen, schon vor einigen Jahren abgestockt worden sein musste. In dem dieser Ausrodung entlang sich hinziehenden feuchten Strassengraben sowie längs der Lisière des gegenüberliegenden, bis an die Strasse reichenden Waldes habe ich nun Erechthites hieracifolia Raf. in einer mässigen Anzahl von Individuen in Gesellschaft mit Calamagrostis Epi-geos Schrad., Erigeron Canadense L, Gnaphalium silvaticum L., Lactuca saligna L. und Hieracium boreale Fr. angetroffen. Auf der abgestockten Fläche selbst, die mit Calamagrostis Epigeos Schrad. ziemlich dicht besetzt ist, fanden sich nur ganz vereinzelte Exemplare, und ich glaube nicht fehl zu gehen, wenn ich annehme, dass unsere Pflanze sich an dieser 2* Stelle schon vor Jahren angesiedelt habe, gegenwärtig aber daselbst bereits wieder im Niedergange begriffen sei. Erechthites hieracifolia Raf. ist nämlich ein Gewächs, das fast consequent nur von ganz bestimmten, gleichartigen Localitäten Besitz ergreift, und wie dasselbe nach Pur sh in Amerika stets der Urbarmachung durch Axt und Feuer in grosser Menge folgt, so siedelt es sich auch in seiner neuen Heimat fast ausschliesslich nur auf frischen Rodungen und Holzschlägen mit anderen, derartige Oertlichkeiten occu-pierenden Arten, wie z. B. Epilobium angustifolium L., Cirsiuni palustre Scop., Erigeron Canadense L., Gnaphalium silvaticum L., Eupatorüim cannabinnum L., Senecio silvaticus L., Glyceria spectabilis M. u. K., Calamagrostis Epigeos Schrad. u. a., an. Genauere und längere Beobachtung von Oertlichkeiten, deren Besiedlung durch Erechthites hieracifolia Raf. erfolgte, haben ergeben, dass die Pflanze im ersten Jahre nach Abtrieb des Holzes nur zerstreut, im zweiten und dritten Jahre zahlreich vorkommt, im vierten und fünften Jahre schon viel spärlicher wächst und dem überhandnehmenden Graswuchs immer mehr weicht, um schliesslich, im Kampfe ums Dasein gegenüber den anderen, kräftigeren Concurrenten erliegend, spurlos wieder zu verschwinden. Erwägt man, dass Calamagrostis Epigeos Schrad., welche Grasart, wie bereits erwähnt, die Rodung, an der ich Erechthites hieracifolia Raf. vorfand, überzieht, zu jenen Pflanzen gehört, deren Rhizome zeilen- und truppweise angeordnete Bestände von Ablegern bilden1 und die sich an einem ihnen zusagenden Boden, wie es eben Holzschläge für die genannte Grasart sind, mit überraschender Schnelligkeit ausbreiten und an den Stellen, von denen sie Besitz ergriffen, jede weitere Vegetation unterdrücken und verdrängen, so dürfte mit Rücksicht auf das massenhafte Vorkommen dieses Grases auf der bezeich-neten Localität die Muthmassung nicht unbegründet sein, dass 1 Cf. Kerner v. Marilaun: Pflanzenleben II., p. 725. Erechthites hieracifolia Raf. daselbst wieder im Absterben begriffen sei. Dass unsere Pflanze von dieser Oertlichkeit nicht bereits früher bekannt wurde, findet wohl seine natürliche Erklärung darin, dass diese Gegend bisher wohl kaum jemals von Botanikern betreten wurde. Die Beantwortung der Frage, auf welchem der im Vorstehenden angeführten Standorte die erste Einbürgerung, beziehungsweise von welcher der genannten Localitäten aus die weitere Verbreitung erfolgte, fällt um so schwerer, als die Mehrzahl der namentlich anfänglich entdeckten Standorte gleich dem von mir aufgefundenen in abgelegenen, vorher von Botanikern wenig oder gar nicht besuchten Gegenden liegt. In Berücksichtigung, dass unsere Pflanze weder einen Zier- noch Nutzwert repräsentiert und daher wohl kaum anderswo als in botanischen Gärten cultiviert worden ist, kann mit grosser Wahrscheinlichkeit angenommen werden, dass wir in derselben einen Flüchtling aus einem botanischen Garten zu erblicken haben. Bei dem Umstande, als zur Zeit der Entdeckung der Pflanze in der Umgebung von Agram in dieser Stadt ein botanischer Garten nicht existierte, käme zunächst der Grazer Garten als Verbreitungscentrum in Betracht, zumal die Pflanze schon im Jahre 1877 in Steiermark, wenn auch nur an einer Localität gefunden wurde. Dass man sie nicht früher in der nächsten Umgebung von Graz beobachtet hatte, fände wohl in der Eigenthümlickeit der Localitäten, auf denen sich Erechthites hieracifolia Raf. mit Vorliebe ansiedelt, in dem vorübergehenden Auftreten sowie auch darin seine Erklärung, dass man der Pflanze vor dem Jahre 1886 nicht hinreichende Aufmerksamkeit gewidmet hat. Der Umstand, dass nach Hatle1, der der Annahme einer Einbürgerung durch direct aus Amerika eingeschleppte Früchte zuneigt, im Joanneumgarten in Graz wohl Erechthites 1 Cf. Hatle: Erechthites hieracifolia Raf. Ein Beitrag zur botanischen Topographie der Steiermark (Mittheil. d. naturw. Vereins für Steiermark 1890, p. 362 ff.). palmitifolia, nicht aber Erechthites hieracifolia cultiviert wurde, fiele meiner Ansicht nach bei Erörterung vorstehender Frage nicht so sehr ins Gewicht, wenn man berücksichtigt, wie häufig sich bei Samensendungen seitens der botanischen Gärten Verwechslungen ergeben, wie oft man statt der verlangten Species die Samen einer zweiten, zuweilen sogar einer ganz anderen Gattung angehörigen Art erhält, und die man, falls die Verwechslung bemerkt wird, gar häufig einfach wegwirft oder aber bis zur nächsten Revision unter einem falschen Namen cultiviert. Ueberblickt man den gegenwärtigen Verbreitungsbezirk und erwägt man, dass die grossen, über ein mehr oder weniger ebenes Terrain hinziehenden Verkehrsadern den sich ausbreitenden Fremdlingen besonders bequeme Wanderstrassen bieten, so konnte, Graz als Verbreitungscentrum vorausgesetzt, die Verbreitung in radialen Richtungen über Ost- und Südsteiermark und das angrenzende Krain, über Nordwestkroatien und das westliche Ungarn, von den nördlichsten ungarischen Standorten aber auch entlang der Donau und March über Niederösterreich und Mähren verhältnismässig leicht stattfinden, während einer Ausbreitung in westlicher und nördlicher Richtung durch die daselbst sich erhebenden gewaltigen Gebirgsmassen immerhin einige Schranken gesetzt werden mögen. Berücksichtigt man die im Vorstehenden geschilderte Ausbreitung von Erechthites hieracifolia Raf., so kann man mit Recht voraussetzen, dass diese Pflanze, die sicherlich schon jetzt in dem östlichsten und südöstlichen Theile Krains auf mehreren Stellen zu treffen wäre, in nicht allzuferner Zeit ihren Einzug auch in das westliche und nördliche Krain halten werde, zumal sich deren Ausbreitung, wie die bisherigen Beobachtungen lehren, in ziemlich raschem Tempo vollzieht. Da es von grossem Interesse wäre, ihr dermaliges Verbreitungsgebiet auf krainischem Boden sowie die Modalitäten des weiteren Fortschreitens in der Verbreitung genau festzustellen, so füge ich zum Schlüsse eine genaue Beschreibung unserer Pflanze an, damit das Auffinden und Erkennen derselben möglichst erleichtert werde. Erechthites hieracifolia Raf. Synonyme: Erechthites hieracifolia Rafmesque in De Candolle Prodromus VI., p. 294; E. fraealta Lessing in Linnaea 1831, p. 411; E. ambigua DC. in Prodr. VI., p. 295; E. sulcata Gardner in Hooker Lond. Journ. VIL, p. 419. — Senecio hieracifolius L. in Spec, plant, ed. I., p. 866. — Sonchus agrestis Swartz in Fl. Ind. Occident., p. 1289; S. occidentalis Spreng, in Syst, plant. III., p. 648; S. brasiliensis Meyen et Walpers in Nova Acta XIX., Suppl. I., p. 293. — Neoceis hieracifolia et rigidula Cass. Diet. XXXIV., p. 387, sec. Kornh. et Heimerl. Sammlung: Kerner v. Marilaun, Flora exsicc. Austro-Hung. Nr. 658. Wurzel spindelig, einjährig. Stengel straff aufrecht, saftig, leicht zerbrechlich, röhrig, gefurcht, fast kahl oder nur unterhalb zerstreut behaart, 3—18 dm hoch und (am Grunde) 12 —15 mm dick, bei schwachen Individuen nur wenig verzweigt, bei kräftigeu von der Mitte an oder nur in seinem oberen Theile reichlich rispig-ästig. Blätter wechselständig, dünn, freudiggrün, unterseits netzaderig, an der Mittelrippe und am Rande kurz gewimpert, die untersten länglich-eiförmig, allmählich in einen ziemlich lang geflügelten Stiel verschmälert, am Rande gezähnelt, die mittleren (bis 16 cm langen und 3'5 cm breiten) länglich bis länglich-lanzettlich, mit verschmälerter bis herzförmiger, halbstengelumfassender Basis sitzend, spitzlich, grob und ungleich doppelt gezähnt, die Zahnspitzen knorpelig verdickt, die oberen lineal-lanzettlich bis linealisch, ganzrandig oder nur an der Basis spiessförmig ausgeschnitten, sehr spitz, die obersten sehr klein, lineal-fädlich. Anthodien 12—16 mm lang und (am Grunde) 5 bis 7 mm breit, strahllos mit gelblichgrüner, einreihiger, walzlich-glockiger, nach oben hin in 10—20 spitze, bräunlichrothe Zähne gespaltener, längsgefurchter, kahler Korbhülle, die sich zur Fruchtreife an den Furchen in lineale, weisshäutig ge-randete Blättchen spaltet und am Grunde von circa sieben (4 — 6 mm langen) pfriemlichen Blättchen umgeben ist; die auf 1—2 cm langen, mit mehreren (4—6 mm langen) pfriemlichen Blättchen besetzten Stielen ruhenden Köpfchen anfänglich dicht doldentraubig stehend, später eine ausgebreitete, ansehnliche Rispe bildend. Blüten 12 mm lang, sämmtlich mit blass schwefelgelber, röhrig-fadenförmiger Krone; die äusseren (Randblüten) fädlich und weiblich, die inneren (Scheibenblüten) nach oben zu einem fünfzähnigen Trichter erweitert und zwitterig mit heraustretenden Antheren, Griffelschenkel bei allen Blüten fast walzlich, stumpf lieh; Blütenboden flach, ohne Spreublätter, aber mit wabenartigen Vertiefungen, in welchen auf warzenförmigen Erhebungen die Achenen sitzen. Achenen 2—3 mm lang, bräunlich, gerieft, spärlich kurzhaarig, an beiden Enden etwas verschmälert. Pappus-strahlen 12 mm lang, seidenhaarig, biegsam, reinweiss. Vorkommen: Bewohnt feuchte Waldblössen, Rodungen und Holzschläge und blüht im Juli und August. Erechthites hieracifolia Raf. ist eine sehr variable Art, und es unterliegen die Höhe und Verästelung des Stengels, die Behaarung, namentlich aber auch die Blattbreite und Blattheilung vielfachen Schwankungen. Eine in Waldschlägen um Czak und Güns sehr zahlreich vorkommende Form mit dünnem, nur 10 — 30 cm hohem, unverzweigtem Stengel, der nur ein bis drei kleine, 8 —12 mm lange und 3—4 mm breite Köpfchen trägt, wurde von Waisbecker1 als Erech-thites hieracifolia Raf. forma minor bezeichnet. 1 Cf. Waisbecker: «Beiträge zur Flora des Eisenburger Comi-tats» (Oesterr. botan. Zeitschr., XLV. [1895], p. 109). Die Marktprivilegien von Watsch. Von K. Cmologar. Der Richter und die gesammte Bürgerschaft des Marktes Watsch im Libeker Landgerichte haben bereits im Jahre 1740 beim Kaiser Karl VI. um die Bestätigung ihrer, ihnen von den Habsburgischen Landesfürsten verliehenen und zuletzt von Kaiser Leopold I. am 21. September 1667 erneuerten und bestätigten Privilegien angesucht. Nachdem aber Kaiser Karl VI. noch vor der Confirmation gestorben, wandten sich die von Watsch an die Kaiserin Maria Theresia mit der Bitte, dieselbe möge ihnen ihre Marktfreiheiten, insbesondere die drei Jahrmärkte und den Wochenmarkt, bestätigen. Nachdem von der Landeshauptmannschaft in Krain unter dem 12. Juni 1747 alle Städte und die Jahrmärkte besitzenden Ortschaften in der Umgebung von Watsch, darunter auch die Stadt Weichselburg, aufgefordert worden, sich auszusprechen, ob denselben jene Jahr- und Wochenmärkte nicht schädlich wären, und die bezüglichen Berichte entweder für die von Watsch günstig gelautet oder vielleicht wenig berücksichtiget worden sind, bestätigte die Kaiserin mit dem weiter angeführten Privilegienbriefe am 24. März 1748 ihre Sonderrechte, was von der k. k. Hofcommission mit dem Erlasse ddo. Laibach, den 22. Jänner 1749 den Städten und Märkten, also auch der Stadt Weichselburg bekannt gegeben wurde, wo auch collationierte Abschriften beider Gesuche und der Con-firmations-Urkunde wie auch zwei Intimationsschreiben aufbewahrt sind. Da meines Wissens die Privilegien des Marktes Watsch noch nicht veröffentlicht worden, und die Sonderrechte, welche die Marktbürger daselbst genossen haben, nicht bekannt sein dürften, theile ich hier die erwähnte Urkunde mit. Interessant ist die Thatsache, dass der Richter von Watsch den Gerichtsstab führen durfte, obwohl seine Untergebenen mit Zins und sonstigen Dienstbarkeiten ihrer Herrschaft unterworfen blieben. Urkunde. 1748, 24. März, Wien. — Kaiserin Maria Theresia bestätiget den Bürgern des Marktes Watsch im Lubeck’schen Landgerichte die ihnen von den Habsburgern verliehenen und zuletzt vom Kaiser Leopold I. am 21. September 1667 bestätigten Marktprivilegien. «Wir Maria Theresia von Gottes Gnaden Römische Kayserin, in Germanien, Hungarn, Böheimb, Dalmatien, Croatien (der grosse Titel der Kaiserin) etc. «Bekennen öffentlich mit diesem Brief, und thuen kundt allermänniglich, dass Unss Unsere getreüe, N. Richter und gesambte Burgerschafft des Marckts Wätsch in Unserm Hertzogthumb Crain allerunterthänigst gebetten, Wir geruheten als jezt Regierende Frau und Landsfürstin Ihre Von Weyl. Unseren Glorreichisten Vorfahreren an Unserm Durchleüch-tigsten Erz-Hauss Oesterreich erlangte und leztmahlig Von Weyland Unsers in Gottseeligst ruhend-geehrtisten Herrn Gross-Vatters Kaysers Leopoldi Mayestät und L’bden Christmildester gedächtnuss unterm Ein- und zwanzigsten Sep-tembris anno Sechzechenhundert Sieben und Sechzig erneüeret, und bestättigte Privilegien, Gnaden, und Freyheiten, krafft deren Sie ihre Jährliche Richter Wahl halten, den gerichts-Staabführen, wie auch das Justiz-weesen als Erste Instanz über ihre Burger und Inwohner tarn quo ad personalia, quam respectu Criminalium (aussgenommen, wo es das Bluth und das Leben betrifft) haben, und administriren, die Burg erschafft auch ihre Nothdurfften allda abhandlen, und die Appellation der Herrschafft, alss anderter Instanz gelassen, Sie aber gleichwohlen in alle weege besagt- ihrer Herrschafft mit Zinss, Steüer, und dergleichen Dienstbahrkeiten unter- worffen bleiben sollen, nicht weniger Sie des Jagens, wie auch der Aussführung deren Malefiz-Persohnen gänzlich befreyet und Verschonet werden: Benebens ebenfahls die ihnen am Ersten Sonntag nach Ostern, dann am Ersten Sonntag nach denen Heyl. Pfingst Feyertägen, und an St. Rochi Tag Verliehene drey Jahr-Marckt- oder Kirch-Täge und Wochen-märckt des Montags, neben dem Stand Recht wie sonsten gebräuchig und observiret wird, gleichfahls wiederum zu erneüeren, zu confirmiren, und zu bestatten. «Wann wir dann gnädiglich angesehen solchderen Suppli-canten gehorsambste bitte, und dass Vorderist derley Jahr-und Wochen -Marckts-Freyheiten zu des gemeinen Marckts besseren aufnehmen gereichen ; Alss haben Wir über den Von Unserer Repraesentation in Crain abgefordert- auch nach weiters vernommener gehörde erstattet-gutachtlichen bericht, mit Wohl bedachtem Muth, gutem Rath, und Rechtem wissen, und von sonderen gnaden wegen, ernannten Richter und Burgerschafft Vorbemeldte Privilegien, Gnaden, auch Jahr- und Wochenmarckts-Freyheiten (so weith sie in deren Ruhigen besiz- und Übung, und ohne anspruch seynd) hiermit gnädiglich erneüert und bestattet, jedoch mit dem Beysatz, dass der änderte Jahrmarckt Von Ersten- auf den andern Sonntag nach Pfingsten abgeändert, und gehalten werden solle. «Thuen das auch, Erneüeren, Confirmiren und bestatten ihnen solche Privilegien, gnaden und freyheiten, wie Vorstehet, und so Viel Wir daran Von Rechts- und Billichkeits-wegen zu erneüern, und zu bestatten haben, aus König- und Landesfürstlicher Machts-Vollkommenheit hiemit wissentlich in Krafft diess Briefs, ordnen, sezen, und wollen, dass selbe in allen ihren puncten, Articuln und begreiffungen eben, als ob Sie von Worth zu Worth hierinnen geschrieben wären, gehörter massen stätts bey Kräfften seyn, und bleiben, darob Vest und un Verbrüchig gehalten, und die mehr gedachte Von Wätsch eben fahls Vorberührte drey Jahr-Marckt oder Kirch-Täge und Wochenmärckt, jedoch zu denen obaussge-theilten respective abgeänderten Zeiten, mit allen gebräuchigen Recht und gerechtigkeiten, auch guten gewohnheiten, mit welchen andere Jahrmärckt, Kirchtäge und Wochen-Märckt begabet und begnadet seynd, geniessen und gebrauchen sollen und mögen Von allermänniglich ohnverhindert, doch Unss Unseren Erben und Nachkommen an Landtsfürstlicher Hochheit, Macht und Regalien, desgleichen jeglichen anderen an seinem Recht und gerechtigkeiten gantz ohnvergriffen und unschädlich. «Gebiethen darauf allen und jeden Unseren nachgesezten Geist- und Weltlichen Obrigkeiten, Praelaten, grafen.......... (hier folgen die in solchen Privilegien angeführten Stände) .......Unterthanen und getreüen, was Würden Stands, oder Weesens die seynd, hiemit so gnädig, alss Ernstlich, und wollen, dass Sie die offternannte N. Richter und Burgerschafft mehrerwehnten Marktes Wätsch, und ihre Nachkommen an diesen ihnen abgehörter massen gnädigst bestätigten gnaden und freyheiten ruhig Verbleiben, sich derenselben, wie gemeldt, Nützlich freüen, gebrauchen, und geniessen lassen, Sie darbey auf geziemendes anlangen obrigkeitlich schüzen, und handhaben, darwider nicht beschwären, bekümmern, oder anfechten, noch das anderen zu thuen gestatten in keine Weys, noch weege, alss lieb, einem jeden seye Unsere schwäre Ungnad und Straff zu vermeiden. «Das meynen Wir Ernstlich mit Urkundt diess briefs, besiegelt mit unserm Kayser- König- und Ertz-Herzoglich-anhangenden Insiegl, der geben ist in Unserer Stadt Wienn den Vier und zwanzigsten Monaths-Tag Marty im Siebenzehen hundert acht und Vierzigsten, Unserer Reiche im Achten Jahre. Maria Theresia Ad Mandatum Sac. Caes. Reg. S. L. Majestatis proprium. Ifgv Seilern. F. G. v. Roleman.* Collat. Abschrift auf Papier im Stadtarchiv zu Weichselburg. Schul-Vorschriften aus dem Jahre 1775. Von Prof. Dr. Oskar Gratzy. Bekanntlich erhalten die Schüler der Mittelschulen beim Eintritte in die erste Classe die Disciplinar-Vorschriften, durch welche sie über ihre Pflichten und ihr sittliches Verhalten belehrt werden. Damit auch die Eltern oder Quartiergeber davon Kenntnis erlangen, wird deren Unterschrift auf dem Umschläge verlangt. Auch das vorige Jahrhundert hatte solche Vorschriften, welche zur Kenntnis des Publicums in den Zeitungen veröffentlicht wurden. Wir bringen nun aus dem Jahre 1775 die im «Kundschaftsblatt des Herzogthum Krain» abgedruckten und als «Leges academicae» bezeichneten Vorschriften im folgenden Wortlaute. x Primo: Sollen alle ad Studia aspirirende Candidaten sich jedesmahl vor Anfang deren Schulen bey dem zeitlichen Prsefecto Humaniorum zeitlich melden, und mit der schriftlichen Zeugniss des Normalschul-Directoris, oder mittelst des von ersterwehnten Praefecto vorzunehmenden Prüfung dar-thun, dass selbe in denen Normalschul-Lehren unterrichtet, und alles das nöthige wohl erlernet haben: gedachter Praefectus aber sofort das Verzeichniss derenselben mit beygefügten Calculo der bey jeden insbesondere befundenen Fähigkeit, und anderer zur Sache nöthig, und diensamen Umständen errichten, folglich solches der allergnädigst aufgestellten Studien-Commission überreichen, und ohne dessen vorläufig schriftlicher Approbation niemanden auf- und annehmen, und in die Schule lassen, in welche auch Secundo: Niemand, der die diesfällige Fähigkeit ob-angeregtermassen nicht dargethan haben wird, und nebst deme noch in Deutsch- und Lateinischen ein saubere, und wenigst einigefmassen correcte Handschrift hat, auch die ersten Grundregeln der Latinität hinlänglich besitzet, angenommen werden solle. Nicht minder sollen Tertio : Alle übrige Studenten der mindern sowohl, als höhern Klassen ohne Ausnahm sich ebenfalls bey ihren respective Facultäts-Directorn, Lehrern, und Praefecto vor Anfang jedes Schuljahrs melden, ordentlich einschreiben lassen, und von selben den Bescheid erwarten, ob selbe zu einer höhern Klasse gelassen, oder zu Wiederholung der vorhinigen werden angewiesen, oder gar aus der Schulle werden ausgeschlossen werden. Und zumalen Quarto: Die Gottesfurcht die Quelle aller Wissenschaften; also sollen sich auch alle und jede Schüler ohne Ausnahm einer wahren Andacht, Gottesfurcht, und jedem Christen wohlanständigen Lebenswandel vor allen befleissen, und in allweege also aufführen, wie es sich einem ehrliebenden, und wohlgesitteten Academico gebühret. Zu diesem Ende aber Quinto : Nicht allein die bereits vorgeschriebene Schul-festtäge, und Andachten fleissig, und unausbleiblich beobachten, sondern auch an erwehnten Schulfesttägen, und sonst wenigst alle Monat einmal reumüthig beichten, und das allerheiligste Sakrament des Altars empfangen. Jedesmal aber demjenigen Priester bey dem sie die Beicht ablegen, ein Zettul mit ihren Tauf- und Zunahmen, und beygeruckter Klasse, oder Schule, in der sie sich befinden, zu dem Ende einhändigen sollen, damit solche sodann von denen Beichtvätern denen betreffenden Schul-Directorn, und von diesen denen respective Lehrern zur erforderlichen Einsicht, wie ihre Lehrlinge in der Andacht oder Frömigkeit zu, oder abnehmen, überreichet werden mögen. Diesemnach aber Sexto: Sollen mit denen neuerlich zur Schul gelassenen am Ende des ersten Schuljahrs eine durchgängig genaue Untersuch- und Prüfung vorgenommen, und jene Knaben des Burger- und Bauernstandes, so nicht entweder eine ausbündige Fähigkeit bezeigten, oder wenigst einige Hofnung gebende Specimina von sich merken lassen, oder auch von üblen Sitten, oder gar incorrigibel waren, in denen Schuhen keinerdingen geduldet: jene dagegen, so dennoch einige Anzeige einer Hofnung geben, da in denen kleineren Schuhen kein Zwang seyn muss, und jedermann 4 Jahr zu studiren frey stehet, weitershin durch 4 Jahre geduldet, sodann aber erst jene, so unter der Mittelmässigkeit befunden werden, von Schuhen ausgeschlossen werden. Hingegen solle Sept imo: in Poesi, und Rhetorica, in Gramatica, und Syntaxi die gesamte Jugend von halb zu halb Jahr mit aller Schärfe geprüfet, folgbar die Untüchtige ohne weiters unfehlbar entlassen, andere zu mehrern Fleiss alles Ernstes angemahnet, sonderheitlich aber ad Poesim keiner, der nicht ehevor in Stylo Epistolari, & hi storico seine Fertigkeit bezeiget, jemals beförderet, und durch eben diese Beobachtung die gesamte Schuljugend in einer heilsamen Furcht, und Aufmerksamkeit erhalten werden. Ueberhaupt aber sollen Octavo: in allen sowohl höher, als mindern Schulen 3. Classes dergestalt festgesetzet seyn, und beobachtet, und jenen, der nicht wenigst die 2 te Klasse erreichet, die weitere Aufsteigung versaget werden. Wie dann auch Nono: die Auditores Theologiae, und Philosophise, von welch letztem keiner ohne vorläufig gehörter Physic, und Mathematic zu den theologischen Schulen zuzulassen ist, ebenfalls 2 mal im Jahr, benanntlich im Frühjahr, und Herbst von besondern Examinatoribus nebst den für jede Facultät anbestellten Directorn genau geprüfet, und von selben sowohl in Examine Verno, als Autumnali das Urtheil gefallet, folglich von jedem Professor deren hohem eben so, als denen mindern Schulen drey, in lediglich drey dergestalt festgesetzte Klassen, dass jenem, der nicht wenigst die 2te Klasse erreichet, das weitere Aufsteigen versaget werden solle, eingetheilte Catalogi errichtet, und solchen die Judica Examinatorum getreulich eingeschrieben, und dem betrefenden Directori Facultatis, oder Prsefecto übergeben, von diesem aber ein Exemplare bey dem Directoriat beybehalten, die beyden übrigen dagegen der angeordneten Studien-Comission samt der in Duplo auszufertigenden Verzeichnuss derenjenigen, welche nochs ein Directoris, oder Praefecti, und der Examinatorum Judicio aus denen Schulen abzuweisen sind, eingereicht, von erstbeweldter Studien-Commission aber ein Exemplar in Actis zurückbehalten, und das zweyte an die kayserl. königl. Landeshauptmannschaft übergeben werden solle. Endlich, und letztlich sollen alle, und jede Studiosi der höhern sowohl, als mindern Schulen ohne allen Ausnahm obbereits erwehntermassen sich eines wohlanstendigen, gutgesitteten Lebenswandel also, und dergestalten befleissen, dass selbe dereinstens nicht nur fromme Christen, sondern auch dem Staat, und gemeinen Weesen gute, treue, und nützliche Bürgere sowohl, als auch auferbäuliche Diener der Kirchen, und eifrige Seelsorgere abgeben mögen. Dahero dieselbe auch aller Frequentirung deren Wirths-und Schänkhäusern, übermässigen Trinkens, und Sauferey, nächtlichen Herumschwermens, öffentlichen Zusammenrottirungen, alles unzimlichen Zeit versplitterenden, und Sitten verderblichen Spillens geflissentlich, und sorgsamst enthalten, die ganze Wochen hindurch, ausser den bestimmten Recreations-Tägen die Schulen fleissig besuchen, und ohne erheblicher, dem Vorgesetzten Lehrer anzuzeigender Ursach aus solchen eigenwillig niemals ausbleiben, am wenigsten aber ohne vorläufiger Erlaubnuss gar von hier weg zu gehen, denen vorgesezten Lehrern, und Obern mit aller gezimenden Ehrerbietigkeit jederzeit begegnen, und allschuldigen Gehorsam bezeugen, und dieses ein so anderes so gewiss beobachten, als in ein so des andern Uebertrettungsfall bey nicht verfangend wider-hollter gütlich, und öffentlicher Ermahnung, und deshalben fruchtlos fürgekehrten proportionirt akademischen Straffen selbe ohne anders aus denen Schulen abgeschaffet, und aus-gestossen, auch niemals mehr in solche werden zugelassen werden. Kleinere Mittheilungen. Friedrich Simony f Am 20. Juli 1896 starb der k. k. Hofrath und em. Professor der Erdkunde der Universität Wien, Friedrich Simony, im Alter von nahezu 83 Jahren. Mit ihm ist einer unserer Besten aus der alten Gelehrtenwelt — noch ein Zeitgenosse von Alexander von Humboldt, von Agassiz und der Schlagintweit, eine Zierde der Wiener Hochschule — ins kühle Grab gesunken. Im Jahre 1840 begann er seine geologische und geographische Erforschung unserer Alpenwelt, der er sein ganzes nachfolgendes Leben erfolgreich widmete; im Jahre 1848 übernahm er die Stelle eines Custos an dem Museum unseres Nachbarlandes Kärnten, zwei Jahre darauf folgte er einer Aufforderung Haidingers, als Chefgeologe das Salzkammergut zu durchforschen, mit dem Studienjahre 1851/52 begann seine Universitätslaufbahn, in welcher er sich die vollkommenste Verehrung von Seite seiner Schüler erwarb und die Wissenschaft, die er vertrat, zu hohem Ansehen brachte. Seine umfangreichste wissenschaftliche Publication ist die prachtvoll ausgestattete Monographie des Dachsteingebietes (76 Textseiten, gr. 4°, 43 Illustrationen, 4 Tafeln in Photolithographie, 24 Lichtdrucke und 52 Autotypien), deren Veröffentlichung im Jahre 1895 durch kaiserliche Munificenz gefördert wurde. Von den zahlreichen Zeichnungen und Panoramen Simony’s heben wir an dieser Stelle namentlich hervor : Die östliche Ansicht der Stol-Gruppe in den Karawanken und das Panorama des nordkrainischen Beckens, wodurch der hochangesehene Gelehrte mit der nimmermüden Feder seiner rastlosen Hand auch der Kunde von dem herrlichsten Theile unseres Landes dankenswerteste Förderung angedeihen Hess. — Ehre seinem Angedenken! f. S. * Landwirtschaftliche Bodenverbesserungen in Krain im 18. Jahrhunderte. Die sandigen Striche von Laibach gegen Kaltenbrunn und die öden Karstflächen veranlassten ein ungenanntes Mitglied der krainischen Gesellschaft des Ackerbaues und der nützlichen Künste, das durch Reisen in Italien und Ungarn reiche Erfahrungen gesammelt hatte, seine scharfsinnigen Ideen zur Meliorierung solcher Bodenflächen zu veröffentlichen; und zwar wendet er sich in seinen lesenswerten Beweisführungen gegen die von den damaligen Fachleuten empfohlene Anwendung von Mergel, indem er schreibt: Mittheilungen des Musealvereins für Krain. Jahrg. X, H. i. 3 «Die Mergel von allerlei Art haben immer die Mittel sein sollen; und sie waren es auch in der That, aber wie oft zum Missvergnügen des Besitzers, der seinen Grund fruchtbar gemacht und nach einigen Jahren selben ebenso schlecht befunden hat wie vorhin. Nicht dass er des Mergels zu viel oder zu wenig genommen oder die rechte Beschaffenheit nicht getroffen hätte, nämlich dass der Mergel zu viel Kalk oder zu viel Letten (oder Lehm) hätte oder gar sandig gewesen wäre, sondern nur alle Eigenschaften, die der unfruchtbare Boden bedurfte. Der bemergelte Boden wurde auch nach gehöriger Nothdurft gedüngt, so dass man nicht den Mergel als Dünger ansah, sondern als Verbindungsmittel betrachtete. Warum aber der Mergel mit der Zeit auf sandigen Gegenden nichts mehr nützte, ist durch hinlängliche Erfahrungen fleissiger Landwirte längstens eingesehen worden. Der zu Zeiten beständige Regen entführte einen Theil, der andere sank nach und nach in die Erde ohne vielen Widerstand, und endlich die grossen Winde bei trockener Jahreszeit nahmen den meisten Theil der neugewordenen Dammerde (humus vegetabilis) mit sich, so dass man bald mit Missvergnügen nach Verlauf einiger Jahre den Kieselund sandigen Grund wiederum gewahr wird, in welchem kein Samenkorn mehr aufkeimen und wachsen kann. Diesem Uebel nun abzuhelfen, ist eine einzige Art vorhanden, nämlich Bäume an solche Oerter zu pflanzen. Der Nutzen, der daraus erfolgt, ist leicht einzusehen ; die Seitenwurzeln machen ein Gewebe des Baumes unter der Dammerde, dass nicht leicht von der feinen Erde was durch kann, nämlich in eine solche Tiefe, wohin die Wurzeln der Feldfrüchte nicht gelangen. Dies zeigt die tägliche Erfahrung, dass, wo Bäume auf steinigem Grunde stehen, sich eine wohlbeschaffene Dammerde befindet, wenn auch gleich alle Jahre das Land durch Winde oder Menschenhände entführt ward und in einer geringen Tiefe nichts als Sand und Steine sind. Hackt man nun eine grosse Strecke eines Waldes weg, der auf einem solchen Grunde steht, dass der Boden keinen Schutz vor Wasser und Wind hat, oder man wollte, wie einige Waldordnungen und Oekonomen befehlen, ohne Ausnahme zu machen, die übergebliebenen Stöcke sammt den Wurzeln ausreissen, um das Holz zur Feuerung zu benützen, und dass der junge Nachwuchs des Waldes leichter geschehe. Aber wie oft hat man nicht den Nachtheil von diesem Verfahren gesehen, wenn man es auf bergigen Gegenden vornahm. Der erste Regenguss entführte die wenige gute Dammerde auf allezeit. Es war öfters genug, dass ein einziger Baum auf einer kahlen, bergigen Gegend ausgerissen wurde, um Sand und Steinrissen zu machen, die öfters am Fusse des Berges die schönsten Getreidefelder und Wiesen zugrunde richteten. Dem bergige Länder bekannt sind, hat es genugsam erfahren. Nun gesetzt, man hätte eine Kiesel- und sandige Gegend und man wollte solche urbar machen für Getreidefelder, so ist erstens nothwendig, in der Gegend mit gut beschaffenem Mergel den Sand zu verbinden; zweitens den Boden mit Dünger zu begallen oder fett zu machen; drittens alle fünfzehn, höchstens zwanzig Schuh weit Bäume zu pflanzen. Besser ist es, dass sie ein paar Jahre vorher gesetzt werden, als man aussäen will. Die Gattungen der Bäume können sein der kleine Ahorn, Acer minor, campestris Linne, die Stein- oder Weissbuchen, Carpinus betulus. Und sollten diese beiden Gattungen Bäume nicht gut thun, so kommt doch ganz gewiss die Weissbirke, Betula alba, sehr gut fort. Die Forchen oder Föhren, Pinus silvertris, kommt ebenfalls sehr gut auf sandigem Boden zurecht. Beweise davon sind in dem Brandenburgischen und anderen sandigen Ländern von Europa. Allein dieser Baum ist nur da dienlich, wo man nichts als Wald haben will, indem die Seitenwurzeln zuviel auf der Oberfläche der Erde kriechen, also das Ackern und Umgraben des Erdbodens verhindern. Und auch zweitens sind die Nadeln nicht so geschickt zur Düngung als das Laub. Warum ich oben die Weissbuche und den Ahorn der Birke vorgezogen habe, ist wegen ihres besseren Nutzens, wiewohl das erstere Mittel unsicherer ist inbetreff des Fortkommens, als das zweite. Der Nutzen des Verfahrens, Bäume auf sandige Aecker zu setzen, ist dreifach. Erstens die Dammerde durch die Seitenwurzeln auf der Oberfläche zu halten wie gesagt. Zweitens verhindern die Bäume die grosse Austrocknung, welche die Sonne verursacht, da ohnedem die nöthige Feuchtigkeit für die Pflanze zu geschwind zugrunde sinkt. Die Griechen und Römer, welche eine grosse Kenntnis des Feldbaues besassen, haben eben diese Methode gehabt. Und man kann sie noch in dem Romanischen sehen, wie auch in vielen Gegenden Italiens, in der Provence und auf den griechischen Inseln in der Levante, wo auf dem Felde die Bäume satzweise stehen, unter welchen das schönste Getreide wächst. Nur muss man beobachten, dass man dem Baume nicht mehr Aeste lässt, als der Grund Schatten braucht, dies muss ein- für allemal als ein Hauptsatz betrachtet werden. An den Bäumen stehen Weinreben, welche auf den Baum hinauflaufen und von demselben getragen werden. Die Bäume, die die Romanier in ihren Feldern stehen haben, sind der kleine Ahorn, der Oliven- oder Oelbaum, Olea Europaea, wovon der Stamm eine Höhe von drei Lachter hat. Dem ersten Baume lassen die Italiener keinen Wipfel, so dass er nichts als einen breiten Schirm vorstellt, worauf die Weinreben sammt dessen Frucht getragen werden, und ist auch der gebräuchlichste bei ihnen, dieweil er sehr dauerhaft ist. Sind die Bäume nahe beisammen, so laufen die Reben von dem einen Baume zu dem anderen, welches nichts als Hängwerk (Guirlande) vorstellt und das prächtigste Ansehen macht. Sollte man vielleicht einwenden, dass die Art, Bäume in Getreidefelder zu setzen, nur in warmen Ländern angienge, und nicht in österreichischen Staaten, da kann ich aber zum Gegentheil beweisen, dass sich die Ausdünstung des Feldbodens im Romanischen gegen den ungarischen und österreichischen im Gleichgewicht verhält, nämlich der sandige in letzteren Gegenden. Den meisten Boden im Römischen habe ich lettich und mergelartig befunden. Wie viel nun dieser geschickt ist, die Feuchtigkeit an sich zu halten, muss einem jeden Oekonomen bekannt sein, und demnach thut der Schatten der Bäume den erspriesslichsten Dienst in den warmen Ländern, wo er bei uns auf eben dem Boden den grössten Schaden verursachen würde. Aus diesem erhellt, dass die Methode, in die Aecker Bäume zu setzen, bei uns nur auf sandigen Gegenden gut und nützlich ist, sowohl wegen oben erwähntem Nutzen, als auch zur Feuerung, denn öfters sind diese Gegenden ganz von Holz entblösst. Drittens: Wie viel verschaffen die Bäume nicht Schutz gegen die Winde. Diese nützliche Schutzmauer, welche ganz auf dem Karst in Littorali Austriaco fehlt, macht, dass nichts als die blossen Flächen der Felsen dastehen, wiewohl die Lage des Bodens zum Theil eben ist. Aber es ist nur auch in Europa keine solche Gegend bekannt, wo die Winde so erstaunlich wütheten als hier. Die kleinen Bauernhütten, die ihre Dächer sozusagen ganz mit Stein bedeckt haben, sind dem ohn-geachtet immer in der Gefahr, abgedeckt zu werden. Die zweite Art, sandige Gegenden urbar zu machen, wo man keinen Mergel haben kann, und die Unkosten der Herbeischaffung es nicht gestatten, als zum Beispiel in Ungarn die sandigen Heiden, die sozusagen bald ein Drittheil von Niederungarn ausmachen, da müsste man Waldungen anlegen auf folgende Art: Gegen Mitternacht einer solchen sandigen und öden Gegend, wo die Winde am stärksten herrschen, muss man zum erstenmal eine vielfach doppelte Reihe junger Bäume setzen, als Farchen, Birken, Steinbuchen und dergleichen. Von eben benannten Bäumen muss man auch den Samen dazwischen aussäen; nun, hätten einmal die jungen Bäume und Samen angegriffen und in die Höhe geschossen, so müsste man von Jahr zu Jahr weiter gegen Mittag aussäen und pflanzen, bis die ganze öde Gegend bewachsen wäre. In dreissig Jahren kann man kleine Holzschläge streifweise machen, doch so, dass man nicht gegen die starken Morgen- und Mitternachtwinde ausbricht; aus einem solchen geschlagenen Waldstreif schafft man das Stammholz zum Gebrauche hinweg, die Aeste, Wipfel und Rinde muss man auf der Stelle verbrennen. Der Nutzen dieses Verfahrens ist erstens, die Asche von den Ueberbleibseln der Bäume macht einen Dünger; zweitens wird der Kalksand durch das Feuer lockerer gemacht und kann eher in kleine Theile zerfallen, welches beizeiten eine gute Dammerde macht. Nun kann man das erste und zweite Jahr, nachdem der Grund umgearbeitet ist, Korn und Weizen aussäen, das dritte und vierte Jahr, wenn es der Boden duldet, Haber; das letzte Jahr aber muss mit dem Haber Waldsamen gemischt werden. Ist der Haber zu seiner Reife gekommen, so muss er sechs bis acht Zoll hoch abgeschnitten werden, um dem jungen Nachwuchse des Waldes nicht zu schaden. Im künftigen Jahre hat man das Vergnügen, den jungen Wald wieder zu sehen. Man sieht aus diesem Verfahren, dass die neu gewordene Dammerde immer auf der Oberfläche des Bodens bleiben muss, weil das innere Gewebe der Wurzeln nicht zerstört wird. Die grossen Stämme, welche nach dem Holzschlag übergeblieben sind, können mit Pulver gesprengt werden, wenn man sie nicht zum Nachwuchse stehen lassen will. Man bohrt ein Loch, welches einen Zoll im Durchschnitt haben muss. Der Bohrer wird von einer Seite des Stockes angesetzt und nicht von oben, denn es hat die Erfahrung bewiesen, dass das Zersprengen nicht so gut vonstatten geht bei weitjährigem Holz. Das Loch muss von der Seite zur Pfahl- oder Herzwurzel gehen, also einen schiefen Winkel von dreissig Grad machen. Ist einmal das Loch breit und tief genug gebohrt, so ladet man es mit einer gehörigen Portion Pulver und thut eine eine Linie dicke Nadel aus Eisen- oder Kupferdraht hinein, die um die Hälfte länger als das Loch und an dem äussersten Ende mit einem Ring versehen ist, um sie nach der Ladung oder Verkeilung des Loches herausziehen zu können. Nun, ist einmal Pulver hineingethan worden und die beschriebene Nadel dazu, so wird das Loch mit Letten, der dazu bereitet und getrocknet ist, oder mit einem Holzzapfen verkeilt. Ist dieses geschehen, so wird die Nadel herausgezogen, welche Oeffnung dann das Zündloch vorstellt. Dieses wird mit Pulver angefüllt und dann ein Schwefelfaden angebracht, dass der, der es loszündet, Zeit hat, sich davon zu entfernen. Ist nach dem Schüsse der Stock zersprungen, so hackt man die grossen Stücke, die zur Erde herausgehen, weg, welche genutzt werden können, und die Wurzeln bleiben in der Tiefe ungestört, so dass die schlechte Erde nicht hervorkommt, welches aber allezeit geschieht bei dem beschwerlichen Ausreissen. Wie und was Art man mit Anpflanzung eines Waldes zu verfahren hat, wird sattsam von einem du Hamei, von Brocke und anderen gelehrt. Aber die zweite Art, die ich vorschlage, sandige Gegenden urbar zu machen, wird manchem zu lang Vorkommen, bis man einmal Felder haben kann ohne Wald. Aber ich wünsche nichts mehr fürs Vaterland, als dass einer eine kürzere Methode ausfindig machen könnte.» o. G. * Zur Förderung- des Handels in Krain unter Maria Theresia. Die Bedeutung, welche die segensreiche Regierung der Kaiserin Maria Theresia für die Hebung des Handels in Oesterreich besass, hat die Geschichte mit rühmenden Worten verewigt. Da nun Laibach als einer der Hauptplätze des Verkehrs von Triest nach Wien sehr lebhaft von allen diesen, das geschäftliche Leben und Treiben beeinflussenden Verordnungen betroffen wurde, so wollen wir im Nachstehenden einen der wichtigsten Erlässe über den Grosshandel veröffentlichen, wodurch anno 1775 die Kaufmannschaft in Krain ebendieselben Begünstigungen erhielt, wie sie schon früher für Niederösterreich, Böhmen und die anderen Erbländer massgebend geworden sind: Sollen die Grosshändler in Personalibus und keine Realia betreffenden Sachen des Fori Personarum honoratiorum, dem alle kais. kön. Räthe, Secretarien und andere distinguierte Personen, die nicht Landstände sind, unterstehen, sich zu erfreuen haben; hingegen in Mercantil- und Wechselsachen unter dem Mercantil- und Wechselgericht erster Instanz nach Anordnung der allerhöchsten Mercantil- und Wechselordnung stehen. Wird den katholischen Grosshändlern gnädigst erlaubt, bürgerliche Immobilien mit gleichen Rechten, wie die wirklichen Bürger, zu besitzen, ohne zur Entrichtung der Possessionsfähigkeitstaxe gehalten zu sein. Es steht ihnen auch frei, wenn sie ständische Immobilien an sich bringen wollten, das Incolat und die damit verknüpften Rechte dem gewöhnlichen Wege nach sich zu erwerben, ohne dass ihnen dieser erhaltene höhere Stand in der Ausübung der Handelsbefugnis hinderlich sein solle, da in solchem Falle Ihrer kais. kön. apost. Majestät die Fortsetzung ihrer Handlungen vielmehr zu allergnädigstem Wohlgefallen gereichen würde. Wo es hingegen auf den Ankauf eines Immobilis bei akatholischen Grosshändlern ankommt, wird vorher jedesmal die besondere allerhöchste Bewilligung einzuholen sein. Zu noch weiterer Bezeugung der allerhöchsten Gnade wollen Ihre kais. kön. apost. Majestät gnädigst zulassen, dass die Grosshandlungsbefugnisse, wenn die Handlungen sich im aufrechten Stande befinden, nicht nur durch die Witwen, sondern auch durch die Kinder der Grosshändler, welch letztere jedoch über die erforderlichen Eigenschaften sich in jedem Falle gehörig auszuweisen und die allerhöchste Bewilligung anzusuchen haben werden, ohne allen Religionsunterschied fortgesetzt werden mögen; jedoch sollen die Grosshandlungen ohne besondere allerhöchste Erlaubnis weder verkauft noch abgetreten werden können. Der Handlungsfond, den jeder Grosshändler zur Erlangung dieser Freiheiten und Begünstigungen aus eigenem Vermögen auszuweisen verbunden sein solle, hat aus 20.000 fl. zu bestehen. Dafür steht ihm frei, alle Wechsel- und Commissions-Negotien ohne Unterschied zu fuhren und seine Waren im grossen zu verkaufen. Zu dem Ende wird jeder Grosshändler diesen Fond von 20.000 fl. bei dem im Lande aufgestellten kais. kön. Mercantil- und Wechselgerichte erster Instanz ausweisen, seine Firma daselbst einlegen, die allfalligen Handlungs-Socios gehörig protokollieren lassen, auch in seinem Negotio die nöthigen Handlungsbücher führen und überhaupt alles dasjenige, was ohnehin die Mercantil- und Handlungsgesetze zur Aufrechthaltung des Handels vorschreiben, in genaue Erfüllung bringen. Wollen Ihre kais. kön. apost. Majestät alle Grosshändler von Entrichtung einer Gewerbsteuer gänzlich befreien und verlangen nur statt dieser von jedem Grosshändler einen nach Billigkeit zu bestimmenden Beitrag für die Adminicular-Fonds der Städte, wo sie wohnen, welchen Beitrag sie jedesmal zu Händen des Stadtraths abzuführen haben werden ; jedoch versteht es sich von selbst, dass nicht nur jene Grosshändler, welche ein unbewegliches Gut besitzen, davon die ausgemessenen Abgaben und überhaupt alle Realprästationen gleich anderen dergleichen Güterbesitzern zu entrichten, sondern auch alle Grosshändler, welche jederzeit als kais. kön. Unterthanen angesehen werden sollen, den allgemeinen Bürden und den allerhöchsten Gesetzen, gleich jedem Unter-than des Staates, folglich auch der Entrichtung des Abfahrtgeldes, wenn ihnen ausser Landes zu ziehen gestattet würde, sich zu unterwerfen haben werden. o. G. * Das Laibacher Erzbisthum vom Jahre 1788. Ueber diese denkwürdige Feier am 8. Juni 1788 berichtet die damalige Laibacher Zeitung vom 12. Juni mit folgenden sehr interessanten Zeilen : Ist die Erhebung unseres ehemaligen Bisthums zum Erzbisthum und die Besitznahme davon des hochwürdigsten Fürsten und ersten Erzbischofs zu Laibach Michael, aus dem alten Hause der Freiherrn von Brigido, mit aller Feierlichkeit vor sich gegangen, wodurch dieser Tag einer der schönsten und herrlichsten war, die unsere Stadt je erlebt hat. Die gehörigen Anstalten zu diesem Feste zu treffen, wurde dem hiesigen, durch seine Thätigkeit und Einsicht bekannten hochwürdigen Herrn Domcapitular Johann von Ricci, Commandeur der dem hohen Malteserorden gehörigen Commende Pulst in Kärnten, und Sr. fürstl. Gnaden Canonicus a latere der Auftrag gegeben, der, um diese feierliche Handlung zu verherrlichen, alle Landdechante, Pfarrherren und Local-kapläne, die nicht weiter als drei Meilen im Umkreise von Laibach entfernt sind und des Religionsdienstes wegen nicht nothwendig bei ihren Kirchen Zurückbleiben mussten, einberufen und zum öffentlichen Einzuge vorgeladen hat. Schon um 7 Uhr erhoben sich Se. fürstl. Gnaden ganz in der Stille aus Hochdero Residenz in Begleitung des oberwähnten hoch würdigen Canonicus a latere, des hochwürdigen Herrn General-Vicars Joseph Mikolitsch, der zwei Hofkapläne und zwei Notarien, unter Voraustretung der Hausofficiere nach der Kirche der wohlehrwürdigen Klosterfrauen St. Ursula und wohnten allda einer heiligen Messe bei, nach welcher Se. fürstl. Gnaden den erzbischöflichen Habit anzogen und von dem hochwürdigen Domcapitel sowie auch vom gesammten Clerus abgeholt und in die Metropolitan - Kirche geführt wurden. Den Zug eröffneten die Spitäler, an welche sich die hiesigen Normalschulen, den die Lateinischen, jede mit ihrem Lehrer, schlossen; auf diese kamen die Barmherzigen Brüder, die P. P. Kapuziner, die P. P. Franciscaner, das Personale der domkirchlichen Musik, die Hausofficiere und Beamte Sr. fürstl. Gnaden und das Kreuz des hiesigen hochwürdigen Domcapitels. O. G. Literatuirberictit. Albin Belar, Beiträge zum Erdbeben von Laibach am 14. und 15. April 1 895, seine Verbreitung und Berechnungen der Fortpflanzungsgeschwindigkeiten desselben. Mit 2 Kartenskizzen und 4 Holzschnitten im Text. Separat-Abdruck aus den «Mittheilungen» des naturwissenschaftlichen Vereins an der k. k. Universität in Wien. Im Selbstverläge des Verfassers. F. Handtke und A. Herrieh, Karte der Ostalpenländer. 1:600.000. 2 Mark. Verlag von Karl Flemming in Glogau. Robert von Lendenwelt, Aus den Alpen. I. Band: Die Westalpen; II. Band: Die Ostalpen. Karl Kandelsdorfer, k.u. k.Hauptmann, Geschichte des k. u.k. Feldjäger-Bataillons Nr. 7. Bruck a. d. Mur. Im Selbstverläge des Bataillons. Ludwig1 Jahne, Führer durch die Karawanken. 1896. Illustrierter Führer auf den k. k. österr. Staatsbahnen, 10. Heft, für die Strecken Tarvis-Laibach und Villach-Pontafel. o. G. Dr. Fr. Kossmat, Vorläufige Bemerkungen über die Geologie des Nanosgebietes. Verhandlungen der k. k. geol. Reichsanstalt 1896, Nr. 4. L. Kott, Vorstudien zur geographischen Monographie der Ju-lischen Alpen, I. Theil. Programm der Oberrealschule in Görz 1896. F. S. Herausg. u. verlegt vom Musealverein f. Krain. — Druck von Kleinmayr & Bamberg in Laibach.