.M 281. 1868. KmlMatl zur Laißacher Zeiluna. 7. Dezember. (45,-1) Kundmachung. Die Besitzer oder Verwahrer von Bankno« ten, welche auf Ko nven tions-Münze lauten, werden um so dringender ersucht, sich wegen deren Umwcchölung mit Beschleunigung an dic Direktion der National.Bank in Wien zu wenden, als die Bank, mit Rücksicht auf die bereits erfolgten gesetzlichen Bekanntmachungen, vom l. Jänner 4 867 angefangen nicht mehr verpflichtet ist, die auf Konvcnti ons« M ü nz e lautenden Banknoten einzulösen oder umzuwechseln. Wlen, am 24, November I8N5. Pipitz, Bank-Gouverneur. Oöwenthal, Van l-Dircltor. (43U—3) Nr l323l) Konkurs-Verlautbarung. ?ln der Hauptschule zu Wippach ist eine Lehrerstelle mit dem systcmisirtcn Iahrcsgehalte von 2lU ft. und der Remuneration jährlicher !2tt fl. ö. W. für die Besorgung des Orgamstendienstes sammt der Naturalwohnung^,, in Erledigung, gp» kommen, l>i^o Diejenigen LchrinVividuen, welche M) uü^ diese Stelle, mit der die Verpflichtung zum Or gcmistendienste verbunden ist, bewerben wollen, haben ihre gehörig dokumentirten, an diese k. k. Landesbehörde styllsirten und eigenhändig geschriebenen Gesuche ".^,' ^ bis 10. Jänner l86i» beim hiesigen fürstbischöflichen Konsistorium ein« zureichen. Laibach, am ül. November lttt'5. Von der k. k Landesregierung. (4^-,-3)".il'^ Nr. U47tt. Neychrnngsftner - Pnchiorrstcigcrung. Von der k. k. Finanz-Direktion in Rlagen-fürt wird hicnnt wiederholt zur allgcnui'lell Kennt-Nlß gebracht, dasi dic Einyrbung dcr Vfrzel)rl,ng6-steucr vom stcucrpstichtigcn Wein» u»d Mostauü-schanke, dann von d^l Biehschlachtungcn und vom Flcischverschli'lste im Uinfange der OrtSgemeinden Metnih und Grades im politischen Bezirke Friesach auf Grund des Gesetzes vom i7. August l^«2 (R. G. Blatt Nr. 5>',) auf die Dauer dcS ,So< larjahres I^iitt und bei stillschweigender Erneue-rung auch für die Solarjahre I8ii7 und lttii^ im Wege der öffeittlichcn Versteigerung verpachtet wird. Den Pachtuntcrnehmern wird zu ihrer Nicht« schnür vorläufig Folgendes bekannt gegeben: l. Die Versteigerung wird am l I. Deze mber l 8<55» l bei dcm k. k. Sreneramre zu Fricsach um'll Mr VormmittagS vorgenommen, bis zu welchem Jew punkte auch die allfälligen, mit der Stempelmarke von 5Ukr verschen und mit dem Vadium von 7Ust. belegten schriftlichen Offerte zu überreichen sind. 2. D^er AusrusSpreiü ist bezüglich der Vcr, zehrungösteucr und dcö dcrmaligcn ^ttperz. außer, ordentlichen Zuschlages zu del selben mit dem Be-trage von 7U0 fl. ostcrr, Wahrung bestimmt. Es werden jedoch auch Anbote uittcr diesem FiSkalpreisc zugelassen. .^77 ../, Auch ist der Pachter zur Einhcbuug und Abfuhr der allfällig bewilligten Gemeinde-Zuschläge verpflichtet. 3. Wer an der Versteigerung Theil nehmen will, hat den dem zehnten Hhelle dcü Auörufü« preises gleichkommenden runden Betrag von 7V fl. osterr. Währung in Barem oder in k. k, StaatS-papiercn, welche nach den bestehenden Vorschriften berechnet und angenommen werden, als Wadium der Lizitationskommission vor dem Beginne der Feilbictung zu übergeben, oder sich mit der kassa< amtlichen Quittung über diesen Erlag deS Va-diumS auszuwciftn. Nach beendigter Lizitation wird blos der vom Bestbicter erlegte Betrag zu. rückbehalten, den übrigen Lizitantcn aber werden ihre Vadien zurückgestellt. ,/',,. . , Uebrigens glltcn d,e im dM'MmtSblatte der pKlagcnfurter Zeitung" vom !- Oktober <8ll von heute an durch l4 Tage im magistrallichcn Erpcdtte Hu Jedermanns Einsicht aufliegt, und werden allMigc Bomerku,ia/n daselbst zu Protokoll genommen. Stadtmaaistiat Laibach, am 27, Nov. lkl»5. Dcr Alitsic-rlncificr^ ?>>. ^. ». (Tostn. Kulldlnachung. Der Gsmeiiideralh hat in der Sitzung am !l. d. M. beschlossen: 1. Die blöhcr gebräuchliche Tarifirunq d,s Rindfleisches nur mit einem Ansätze sei mit llen Jänner lttt><» außer Wirksamkeit zu sehen. 2. Mit dem gcnamucn Zeitpunkte habe die Satzung mit dreierlei Fleischpleisen je nach den drei Fleischsorten sowohl für das Flnsch d»r Mast-ochsen, qls auch der Kühe, Zugochsen >4mh -Stiere in Wirksamkeit zu fteten, und s^i vom Magistrate nach dem bisherigen Modus monatlich festzusehen! ?und, z.u Beisätze, dasi als! Zuwage zum Fleische der ersten Borte Kopf und Fußstücke zu dienen haben, alö Zuwage zum Fleische nach dem zweiten und dritten Tarife aber nur Herz, l'ungc, Leber und Milz, und zwar überall nur mit 4 Loth pr. Pfund gegeben werden dürfen. A. Jedem McHger werde die Verpflichtung auferlegt, das geschlachtete Rind in die in dem Tarife benannten Theile zu zerlegen, dieselben nach den drei Sorten abgesondllt und mit den betreffenden Preistafeln versehen in stinem verkaufe» lokale aufzustellen. Dies wirb mil dem Beifügen kund gemacht, daß die erwähnten drei Fleischsortcn folgende Bestandtheile enthalten, qls: l Sorte (Fleffch bester Gualitnt): 1. Rostbraten, 2. Lungenbraten, 3. Kreuzstück, 4. Kaiserstück, 5. Schlüssclörlel, tt. Schwelfstlick; ll. Sorte (Fleisch mittlerer Vwnlilnt): ''' 7. Hintcchals, ». Schulterstück, l>. Rippenstück, ttt. Oberweiche; ^.^ ., Nl. Korle (Fleisch gernißjlcr Mnalität): ,l. Fleischkopf, l^. Hals, iI. Untelweiche, «4. Bruststück, 15. Wadenschiuken. -Der Tarif dtF Mittleren oder zwcittn Fleisch» sortc wird als Grundtarif zur Blstimnnmq der Sahung der ersten und dritten Solle dieuen, derart, dasi jedes Mal die dritte Fleischseite um > 4 kr. billiger als die mittlere, die erste Fleischsortc aber um eben so viel theurer als die mittlere verkauft werden wild, mit dem Unterschied!', daß bn Kühen, Zugochsen und Blicrcl, der Nj, midsali/ ilm 2 kr, pr. Pfund nieder, r flstgcfcht wird, als bei den Masloch!>, während der Unlcrschild ^qen-wartlg nur ^ kr, beli-ägt. Es werden s ' „>r bei einem Grundtarife von ltt kr. folge,, ,h- tarife ergeben: Mastochscn: 2« kl,, ,N kr, l'tt»5,. Dlr Nürg^nttlstss-'l)r, (5». .<.'< s^.tt^