Laibacher SCHULZEITUNG. Erscheint 4,11 10. und 25. jedes Monats. Organ des krainischen Landes - Lehrervereins. Vereinsmitglieder erhalten das Blatt gratis. ^änumerazionspreise: Für Laibach: Ganzjähr. fl. 2-60. halbjähr. fl. l’AO. — Mit der Post: Ganzjähr. <1. 2 80, halbjähr. fl. 1‘50. ^Xpedizion: Buchhandlung Ign. v. Kleinmayr & Fed. Bamberg, Kongressplatz Nr. 81. Inserate werden billigst berechnet. Schriften und Werke zur Rezension worden franko erbeten. Die Volksschule eine Gemeinde-, Landes- oder Staatsanstalt? Bekanntlich sprach sich Dr. Razlag in einer jüngst im Abgeordnetenhause gehaltenen Rede gegen eine zu weit gehende Autonomie der kleinen Länder aus, da es ihnen zur Ausübung derselben sowol an geistigen als an materiellen Mitteln fehlt. Offenbar verstand er hier vor allem jenes Land, das er im Hause vertritt, nemlich Krain, dann aber auch Qörz und Istrien, Kärnten, Steiermark u s. w. Damit erklärte sich das Organ jener Partei, Re ihm anhängt, vollkommen einverstanden und fordert auf Grund dessen die Vereinigung Mehrerer kleinen (also warum nicht besser aller zisleithanischen?) Länder zu einem Stössern autonomen Ganzen. Dies geben übrigens die Föderalisten selbst zu, dass aUsser Böhmen, Nieder- und Oberösterreich alle österreichischen Länder passiv sind und Rre Ausgaben nicht decken können, dass aber eben aus diesem Grunde z. B. die Böhmen Rirchaus nicht gewillt wären, auf ihre Autonomie zu verzichten, dass sie im Gegenteile 8chon aus ökonomischen Rücksichten für die Beibehaltung derselben sein müssen. Dr. Raz-wollte mit seinen Worten offenbar eine Beschränkung der Autonomie in jenem Masse, 'läss die Mittel der meisten Länder für dieselben ausreichten oder doch die Ausgaben der e'Qzelnen Länder besser gedeckt werden könnten. Und damit sind auch wir einverstanden, ^it der vollständigen Uebernahme der Volksschule vonseite des Landes wäre uns fast p>ensowenig geholfen, wie wenn dieselbe Gemeindeanstalt bliebe. Wenn dio Gemeinden Rre Schulen nicht erhalten können, weil ihnen zur Ausübung der Autonomie die nötigen Mittel fehlen, so könnte dies das Land auch nicht und dasselbe bliebe ebenso auf fremde Rilfe angewiesen, wie es gegenwärtig viele unserer Gemeinden sind. Nach § 46 des Netzes zur Regelung der Errichtung, der Erhaltung und des Besuches der öffentlichen Volksschulen in Krain hat für den Fall, als die Umlage für Volksschulzwecke die Ziffer v°'1 10 Perzenten des Ordinariums der direkten Steuer einer Gemeinde übersteigen sollte, Ro Deckung des Mehrbedarfes aus dem Normalschulfonde und bei Unzulänglichkeit seiner Erträgnisse aus Landesmitteln zu erfolgen. Nun aber muss gegenwärtig inbezug auf die Hoisten Schulen in Krain dieser Stufengang wirklich durchgemacht werden. Schliesslich Reiben Normal- und Landesfond doch nur auf Staatshilfe angewiesen. Und so sehen wir ^ra>n unter denjenigen Ländern, die Staatshilfe verlangen, stets in erster Reihe. Heuer 'Vareu es Tirel, für das 28,000, Dalmazien, für das 18,000, Krain, für das 10,000 fl. (trotz des Antrages Dr. Razlags auf 15,000), Istrien, für das 8000 fl. unter dem Titel »r-ür Hebung des Volksschulweseus“ ins Extraordinarium eingestellt wurden. Wir geben in Oeser Beziehung dem Generalberichterstatter des Finanzausschusses, Dr. Brestei, vollkommen re(Rt, der da verlangte, dass, wenn es sich nicht um eine Verpflichtung des Reiches, s°ndefa um einen freiwilligen Beitrag handelt, der mit Rücksicht auf die schlechte Lage der einzelnen Länder in Anspruch genommen wird, ausser jenen Ländern, bezüglich derer von einzelnen Abgeordneten Anträge gestellt worden sind, auch andere, die — gleichberechtigt — sich in der gleichen Lage befinden, berücksichtigt werden müssen. Dann aber handle es sich um Millionen, nicht um Tausende von Gulden, denn von dem Momente an, als das Reich anfangen werde, für die Kosten des Volksschulwesens eine direkte Unterstützung zu gewähren, wird es mit kleinen Unterstützungen an fangen , der Schluss aber wird das Uebernehmen grosser Kosten für die Länder auf das Reich sein. Wäre es nach allem dem nicht viel angezeigter, mit weniger Unzukömmlichkeiten verbunden, wenn der Staat gleich unmittelbar sämmtliche Volksschulen in seine Obsorge übernehmen würde? Die Gemeinde- resp. Landesautonomie würde damit allerdings eine Einbusse erleiden, allein was kann man dafür, wenn die Gemeinde resp. das Land ausser-stande sind, gewisse ihnen überlassene Rechte selbst zu verwalten! Durch die Verwaltung vom Staate aus würde sowol den Gemeinden als dem Laude nur eine Last abgenommen und dem Staate die Notwendigkeit erspart, ungleichmässigerweise Unterstützungen in einer Sache austeilen zu müssen, die ihn gar nicht angeht. Wenn das „Zentralorgan des österr. Volksschulwesens“ die Gemeinde nur als „Grossgemeinde“, das Land als Summe aller Gemeinden verstanden haben will, so mag es von seinem Standpunkte aus, in Nieder-Österreich nemlich, vollkommen recht haben. Anders ist es bei uns in Krain, Kärnten und anderen kleinen Ländern; bei uns bleibt es inbezug auf die materielle Seite wol gan* gleichgiltig, ob die Volksschule Gemeinde- oder Landessache ist, denn mit dem letzten' Verhältnisse würde unser Volksschulwesen um nichts besser werden, als es in dem erstereu ist Die Sache würde übrigens, so wie die Verhältnisse im Lande Krain gegenwärtig stehen, nach einer andern Hinsicht auch eine entschieden schlimme Seite bekommen. Dresche1 in Graz hob in seinem Referate hervor, dass der jetzige Stand in Ländern gemischter Na-zionalität letzterer ihre Freiheit lasse und dies zur Hebung des deutschen Elementes bei' trage, während sie vom Staate aus zu einer Zeit wie der Hohenwarts vergewaltigt würde Wir werden hoffentlich im Staate Oesterreich eine solche Zeit nicht mehr erleben, und wenn die= auch der Fall wäre, so wäre dann der weitere Bestand des jetzigen Reichs-VolksschulgesetzP ohnehin sehr in Frage gestellt, ja überhaupt gar nicht voraussetzbar. Jetzt, wo das Volks' Schulwesen Gemeindesache ist, gibt es doch noch slovenische Gemeinden, die in richtig61 Erkennung des praktischen Bedürfnisses den Mut haben, auf Grundlage ihrer Autonom*' den Unterricht in der deutschen Sprache für ihre Schulen zu verlangen, worauf auch de1 Abgeordnete Deschmann in seinen Reden vom 26. und 28. v. M. hinwies. Wie würde bei uns jedoch aussehen, wenn das Land allein über die Unterrichtssprache und d'f Unterweisung in einer zweiten Landessprache zu entscheiden hätte, wenn das Wol und Wel'f unserer Schule unserer klerikal-nazionalen Klique anheimgegebeu wäre. Gott schütz1 uns davor! Aus diesem Grunde berührte es uns angenehm, dass im Abgeordnetenhause sich (i" der 44. Sitzung am 28. März d. J.) jemand fand, der für die Umwandlung der Volksschul8 zu einer Staatsanstalt eintrat. Es ist dies der Abgeordnete Heinrich aus Prag. Wir woUe11 -seine diesbezüglichen Worte hier anführen: „Trotz der neuen Gesetze vom 14. Mai 186' ■ will sich unser Volksschulwesen noch immer nicht in der Weise entfalten, wie man es anfauif erwartet hat. Freilich kann ein Gesetz, welches eine so tief greifende Reform unseres BF' | mentarschulwesens anstrebt, nicht gleich nach kurzer Zeit in die Augen springende Resultm , zeigen; dazu sind nach meinem Dafürhalten Jahrzehnte notwendig. Gleichwol hat die Er' wol erreicht werden kann. Nach meinem Dafürhalten krankt unser Volksschulwesen an ^ , Zwitterstellung, in die es hineingeraten ist; es ist halb eine GemeinderAnstalt, halb ^ fahrung dieser wenigen Jahre hingereicht, um zu zeigen, dass auf dem bisher eingesclm' l crpnfin flas Zifil nemliuh rlip allofpmp.inp. Volkshilflnnfr zu IipHpii nnrl 7.11 förflprn. lU^1 f Staatsanstalt und es haben eine Menge von Faktoren hineinzureden. Das ist auch der Grund, "’arnm unser Volksschulwesen sowol im Reiche als auch in jeder einzelnen Provinz eine so bunte Musterkarte der verschiedensten Entwicklungsstufen aufweist. Dort, wo ein schulfreund-bcher Landtag in Verbindung mit einem liberalen Landesschulrate wirkt, dort sehen wir das Volksschulwesen sich rasch entfalten; dagegen, wo eine geringere Schulfreundlichkeit herrscht, wo der Landesschulrat nicht vom Geiste der Reichsschulgesetze durchdrungen ist, dort krankt das Volksschulwesen immer und immer. Allein darf man sich denn darüber "'undern, wenn in einem und demselben Gegenstände so viele Faktoren mitzureden haben, so viele Faktoren das Gesetz mit beschliessen? Nehmen wir an, dass selbst die siebzehn Landtage, die über das Volksschulwesen beschliessen, in den Grundprinzipien einig sind, So gehen sie doch in den Details noch weit von einander. Aber selbst in den einzelnen Be-z>i'ken jedes Kronlandes zeigt sich eine grosse Mannigfaltigkeit in der Entwicklung; dort, *0 ein tüchtiger Bezirkshauptmann in Verbindung mit einem energischen Bezirksschul-‘uspektor wirkt, haben sich die Schulen rasch gehoben. Anderwärts wieder ist das nicht der Fall. Unser Volksschulwesen muss, wenn es überhaupt gedeihen soll, aus dieser Zwitter-Wellung herausgerissen werden. Zwingt der Staat seine Bürger durch das Gesetz, sich einen gewissen Grad allgemeiner Bildung zu verschaffen, so sollte er vor allem auch dahin trachten, dass erstens die Unentgeltlichkeit des Unterrichtes ausgesprochen wird, und zweitens darf er nicht dulden, dass hiebei so viele Faktoren sich einmengen. Es sollte der Staat anstreben, die gesammte Leitung und Organisazion des Schulwesens in seine Hand zu bekommen. Nach meinem Dafürhalten sollte das Volksschulwesen Sache des Maates werden; namentlich bei uns in Oesterreich, wo so viele widerstrebende Elemente der Volsschulbildung entgegeuwirken, ist es notwendig, das Volksschulwesen aus der dtnarmung der Landtage zu befreien und den Schwerpunkt der gesummten Gesetzgebung in den Reichsrat zu verlegen Auf diesen Umstand möchte ich die Aufmerksamkeit des hohen Sauses lenken; nur wenn wir das erzielen, dass das Volksschulwesen Reichsangelegenheit geworden, dann werden wir eine stetige und gleichmässige Entwickelung desselben erreichen.“ Gesetz vom 17. Juni 1870, gütig für das Herzogtum Krain, betreffend den Schutz der für die Bodenkultur nützlichen Vögel. § 1. Das Ausnehmen oder Zerstören der Eier und Nester aller wild lebenden Vögel, mit Ausnahme der im Anhänge A angeführten schädlichen Gattungen und Arten, ist verboten § 2. Das Fangen oder Tödten der im Anhänge A benannten schädlichen Vögel ist zu jeder Zeit ^stattet. Alle übrigen Vögel dürfen in der Zeit vom 1. Februar bis letzten August weder gefangen noch Setödtet werden. § 3. Die im Anhänge B angeführten Vogelarten dürfen in der Zeit vom 1. September bis 31ten Jänner unter schriftlich zu ertheilender und vom Gemeindevorsteher zu beglaubigender Zustimmung des Grundbesitzers ohne eine weitere Bewilligung gefangen oder getödtet werden. § 4. Ausnahmsweise dürfen auch die im Anhänge C angeführten Vogelarten vom 1. September bis Jh Jänner unter der im § 3 erwähnten beglaubigten Zustimmung des Grundbesitzers gegen eine auf ein a‘'r lautende Bewilligung der politischen Bezirksbehörde gefangen oder getödtet werden. Bei dieser Bewilligung ist genau zu erwägen, ob der Vogelfang mit Rücksicht auf die Verhältnisse der Bodenkultur zulässig sei. Das Ansuchen ist im Wege der Gemeindevorstehung einzubringen, welche sich über die Zügigkeit gutachtlich zu äussern hat. Von jeder Bewilligung ist die betreffende Gemeindevorstehung zu 'Urständ igen. § 5. Zum Erlegen von Vögeln mit Schiessgewehren ist nebst der in den Fällen §§ 3 und 4 vor-Seschriebenen Zustimmung des Grundbesitzers auch die Zustimmung des Jagdberechtigten erforderlich. § G. Als verbotene Fangarten und Fangmittel werden erklärt: a) der Gebrauch geblendeterLock-v8gel und ft) das Fangen mittelst der Deck- und Stecknetze an niederen Hecken und Gebüschen, sowie teist der Dohnen. § 7. Die politische Bezirksbehörde erteilt im Falle des § 4 über die erfolgte Bewilligung eine11 ( mit dem Amtssiegel versehenen Schein. Dieser hat den Namen, die Personsheschreibung des ErmächtigteDi 1 den Bezirk und die Zeitdauer, für welche die Bewilligung erteilt wurde, sowie die etwaigen Bedingungeßl welche die Behörde von Fall zu Fall beizufügen für nötig erachtet, zu enthalten. Der Vogelfänger ha* s sich bei Ausübung seiner Befugnis im Falle des § 3 mit der schriftlichen Zustimmung des Grundbesitzers und im Falle des § 4 mit der Bewilliguug der politischen Bezirkshehörde auszuweisen. § 8. Der Handel mit den im Anhänge B und C bezeichneten todten oder lebenden, während de( ] nach § 2 verbotenen Zeit gefangenen Vögel ist untersagt. Die im Anhänge C bezeichneten Vögel dürfe11 , aber auch, abgesehen von der Zeit, in der sie gefangen wurden, im todten Zustande nie verkauft werden j § 9. Uebertretungen der vorstehenden Anordnungen sind durch den Gemeindevorstand mit eine1 j Geldstrafe von 1 bis 10 fl. und im Wiederholungsfälle bis zu 20 fl. ö. W., oder im Falle der Zahlung5' Unfähigkeit mit einer Arreststrafe von 12 Stunden bis vier Tagen zu ahnden, Kinder aber nach deB' j Schulvorschriften. Ausserdem sind die Fangwerkzeuge und die gefangenen Thiere, wovon die lebenden so- ; gleich frei zu lassen sind, zu konfiszieren. Die Geldstrafen sowie der Erlös der konfiszierten Gegenständ« ; haben in die Gemeindekasse einzufliessen. | § 10. Das Straferkenntnis ist der Partei entweder in schriftlicher Ausfertigung zuzustellen oder i . aber derselben in Gegenwart zweier Zeugen in der Gemeindekanzlei mündlich kundzumachen. In diesen1; , Falle ist die geschehene Kundmachung und der Tag, an welchem dieselbe erfolgte, von den Zeugen auf , dem Straferkenntnisse zu bestätigen. ] § 11. Berufungen gegen die Verweigerung der Bewilligung zum Vogelfänge oder gegen die nd1 der Bewilligung verknüpften Bedingungen (§§ 4 und 7) sind an die politische Landesstelle und im weitere11 , Instanzenzuge an das Ackerbauministerium, Berufungen gegen ein Straferkenntnis (§ 9) aber an die p°' ] litische Bezirksbehörde zu richten und sind im ersten Falle bei der politischen Bezirksbehörde und iß1 letzteren Falle bei dem Gemeindevorstande binnen 8 Tagen vom Tage der erfolgten Kundmachung ode1 Zustellung des Erkentnisses mündlich oder schriftlich einzubringen. § 12. Der politischen Bezirksbehörde liegt es ob darüber zu wachen, dass die Bestimmungen diese! Gesetzes von den Gemeindevorstehern genau befolgt werden. Die politische Bezirksbehörde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass dieses Gesetz alljährlich im Dezember und im Frühjahre durch die Gemeindevorsteher in den Gemeinden ortsüblich kuudgemacht werde. § 13. Die Unterlassung der in diesem Gesetze dem Gemeindevorstande zugewiesenen Obliegenheiteß wird von der politischen Bezirksbehörde mit einer Ordnungsstrafe von 10 bis 20 fl. zugunsten der Gf meindekasse geahndet. § 14. Die k. k. Gensdarmerie, das Forst-, Jagd- und Feldschutzpersonale, dann alle öffentliche11 Aufsichtsorgane sind verpflichtet, jede wahrgenommene Uebertretung des Gesetzes dem Gemeindevorstehe1 auzuzeigen. § 15. Für wissenschaftliche Zwecke kann die politische Landesbehörde Ausnahmen von den Bestimmungen dieses Gesetzes eintreten lassen. § 16. Die Volksschullehrer sind verpflichtet, die Schuljugend über das Schädliche des Nesteraushebens, Fangens und Tödtens der nützlichen Vögel zu belehreß und ihr i nsb esondere jährlich vor dem Beginne der Brutzeit die zum Schutze d ieset Vögel erlassenen Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzes vorzuhalten und bezügliche Uebertretungen, soweit es ihr Wirkungskreis gestattet, zu verhindern § 17. Alle früheren mit den Anordnungen dieses Gesetzes im Widerspruche stehenden Gesetze Verordnungen und Vorschriften werden hiermit aufgehoben. Anliiui»' A. Die Adlerarten. Orlova plemena, Aquila L. — Der Wanderfalke, Sokol selec, Falco peregrinus L — Der Blaufussfalke. Sokol modronog, Falco lanarius L. — Der Zwergfalke, Sokol pritlikovec, Falß° aesalon Gm. - Der Lerchenfalke, Sokolič (drevesni skolič), Falco subbuteo L. — Die Gabelweihe, Skorß" jek, Falco milvus L. — Der schwarze Milan, Črni jastreb (milan), Falco ater L. — Der Hühnergeieb Skopec, Falco palumbarius L. — Der Sperber, Kregulj, Falco nisus L — Der Rohrgeier, Račar, Circß5 Lac. -- Der Uhu, Uharica velika, Strix Bubo L. — Die grosse Sperelster, Srakoper veliki, Lanius excß" bitor L. — Die kleine Sperelster, Srakoper mali, Lanius minor Gm. — Die Elster, Sraka, Corvus pica h — Der Kolkrabe, Krokar, Corvus corax L. — Die Rabenkrähe, Vrana črna, Corvus corone L. — Uie Nebelkrähe, Vrana siva, Corvus cornix L. Anhaii»' B. Der Thurmfalke, Postovka, Falco tiuuuculus L. — Der Wespenbussard, Srsenär, Falco apivorus b- — Der Zaretzer, Dreskač, Turdus viscivorus L. — Der Kranawetter, Brinovka, Turdus pilaris L. - Die Amsel, Kos, Turdus merula L. — Der Dorndreber, Srakoper rujavi, Lanius collurio L. — Der Nussheher, Sog11: Garrulus glandarius L. — Der Tannenheher, Orehar (leščnikar), Nucifraga caryocatactes L. — Der Kern-^eisser, Dlesk, Cocotraustes vulgaris Briss. — Der Nikawitz, Pinoža, Fringilla montefringilla L. — Der ^eerzeisig, Konoplišica morska, Fringilla linaria L. — Der Hausspatz, Vrabec domači, Fringilla dome-8tica L. — Der Feldspatz, Vrabec poljski, Fringilla moutaua L. — Die Ammern, Strnad, Emberiza L. Anhang C. Der Mausgeier, Jastreb mišar, Falco buteo L. — Der Scbneegeier, Kocasta kanja, Falco lagopus ^ - Die Eulen iokne Uhu), Sove lizvzemši uharico), Strix L. — Die Nachtschwalbe, Mravljinčar (kozo-®°lzec), Caprimulgus europaeus L. — Die Thurmschwalbeu, Hudournice velike, Cypselus 111. —- Die ^hwalben, Lastovice, Hirundo L. — Die Maudelkrähe, Vrana zelena, Coracias garrula L. — Der Wiede-^°pf, Udod (udob, smrdokavra), Upupa epops L. — Der Baumläufer, Plezovt mali, Certhia familiaris L. ^ Der Klener, Brglez, Sitta europaea L. — Der Zaunkönig, Palček (stržek), Troglodytes parvulus L. — Heuschreckenfänger, Kobiličar, Sylvia locustella L. — Der Rohrsänger, Muharček (privodna penica), %lvia aquatica L. — Der Binsensänger, Penica trstua, Sylvia arundinacea L. — Die Waldnachtigall, ^avec penica, Sylvia luscinia L. — Die Aunachtigall, Slavec ponočna penica, Sylvia philomela Bon. — Das Müllerchen, Brolica, Sylvia corruca Lath. — Das Schwarzplättchen, Penica črna (črnoglavka), Sylvia ■hticapila L. — Die Heckengrasmücke, Penica trnjovka, Sylvia cinerea L. — Die Gartengrasmücke, Pe-oica vrtna, Sylvia hortensis L. — Die Sperbergrasmücke, Penica pisana, Sylvia nisoria Bechst. — Der Mbe Spötter, Srakoper rumeni, Sylvia hypolais L. — Der Laubsänger, Grmovšica, Sylvia sibilatrix Bechst. Fitis, Kovaček, Sylvia trochilus L. — Der Gartenrothschwanz, Rdčorepka vrtna, Sylvia phoenicurus L. " Der Hausrothschwanz, Rdečorepka domača, Sylvia tithys Scop. — Das Rothkelchen, Tašica, Sylvia rilhecula L. Das Blaukehlchen, Tašica višnjeva, Sylvia suecica L. Die Goldhänchen, Kraljički, SylviaRegu-'us Cuv. — Die Steinschmäzer, Beloritke, Saxicola Bechst. — Die Braunelle, Mala pevka, Accentor modula-r's L. — Die Meisen, Senice, Parus L. — Die Bachstelzen, Pastaričiče (pliske), Motacilla L. — Die ^gdrossel, Drozeg cikovt, Turdus musicus L. Die Weindrossel, Brinovka mala, Turdus iliacus L. — Riugelamsel, Komatar. Turdus torquatus L. — Die Blaudrossel, Drozeg plavi, Turdus cyanus L. — Steinröthel, Črtuik pretrdi (slegur), Turdus saxatilis L. — Die Goldamsel, Kobilar. Oriolus galbula L. ^ Die Fliegenschnäpper, Muhovčki, Muscicapa L. — Die Saatkrähe, Vrana poljska, Corvus frugilegusL. 1 Die Dohle, Kavka, Corvus monedula L. — Der Star, Škorec, Sturnus vulgaris L. Der Buchfinke, ! '-jhikovec, Fringilla coelebs L. Der Stieglitz, Lišček, Fringilla carduellis L. — Der Zeisig, čišek (str-j '‘•‘ec,) Friugillus spinus L. - Das Hirngrillerl, Dlesk zeleni, Fringilla serinus L. — Der Grünling, Dlesk ^enkasti, Friugilla chloris L — Der Gimpel, Kalin (popkar), Loxia pyrrhula L. — Der Kreutzschnabel, frutnpež, Loxia curvirostra L. — Der Hänfling, Konoplenka, Fringilla cannabia L. Die Lerchen, "kfjanci, Alauda L Die Spechte, Žolne, Picus L. — Der Wendehals, Vijoglavka (vrtoglavka), Yunx tot(luilla L. — Der Kukuk, Kukoviča, Cuculus canorus L. Verfügungen, betreffend Lehrbücher und Lehrmittel. Zum Lehrgebrauch in den Volks- und Bürgerschulen zugelassen, a) Lelii'foiiclier. Praprotnik Andreas, Spisje za slovensko mladino. 3. Auflage. Laibach 1873. Preis eines Exemplars geb. 82 kr. Ambros Josef, Schreib- und Lesefibel, 7. verbesserte Auflage. Wien 1874. Pichler. Preis eines Exemplars in festem Einbande 24 kr. I)r. Alfred und Mehl Hermann, Deutsches Lesebuch für Bürgerschulen, L, II. und Hl. Teil in 2. Auflage. Wien 1873. C. A. Müller. Preis des I. Teiles geb. 50 kr., des If. Teiles 70 kr., des III. Teiles 75 kr. 'Huberts Naturgeschichte für Volks- und Töchterschulen. 8. Auflage. Wien 1871. Sallmayer und Komp. Preis eines Exemplars broseh. 80 kr. ^HerJ.A., Liederschatz. Ein-, zwei- und dreistimmige Lieder für Volks- und Bürgerschulen. III. Heft. (Lieder für das 5. und 6. Schuljahr). Verlag von Nowotny in Mährisch-Trübau. Preis 12 kr. (Die ersten zwei Hefte bereits 1873 zugelassen.) r°schko Adalbert, Liederquelle. Sammlung von passenden Liedern für die Volksschule. IV. Heft. (Lieder für die obersten Jahresstufen der Volks- und Bürgerschulen.) Linz 1873. M. Quirrins Verlag. Preis 9 kr. (Die ersten drei Hefte bereits 1871 zugelassen). Speneder Bernhard, Oesterreichischer Arion. In zwei Abteilungen. Neu revidierte Notenausgabe. Wien 1874. Preis jeder Abteilung 30 kr. Im wiener k. k. Schulbückerverlage sind erschienen: Dr. Fr. B. v. Močniks Schrift: „Die neuen Masse und Gewichte und das Rechnen in denselben“ in slovenischer Sprachausgabe. Preis eines Exemplars 25 kr. Desselben Schrift: „Der ßechenunterricht in der Volksschule“, eine Anleitung für Lehrer zum Gebrauche der Rechenbücher für Volksschulen. Preis eines Exemplars fest gebunden 95 kr. Hermann Franz, Anleitung zur Behandlung des Unterrichtes in der Fibelklasse, benannt „die Unterklasse“, in vollständig revidierter Auflage. Preis 50 kr. l>) Lehrmittel. 1. Für Volkssehuleü ; Erdglobus aus der Globenfabrik des J. F. Felkl und Sohn in Rostock und Prag. Bezeichnung B. Nr. 5. Durchmesser 8" 21 Zm. Preis 5 fl. 30 kr. 2. Für Bürgerschulen: Erdglobus aus der Globenfabrik von J. F. Felkl und Sohn in Rostock und Prag. Bezeichnung A. Nr. 5. Durchmesser 8" — 21 Zm. Preis 12 fl. 60 kr. Tellurium aus derselben Fabrik. Preis 15 fl., eventuell Planetarium a.us derselben Fabrik' Preis 30 fl. 3. Für Lehrerbildungsanstalten: Erdglobus aus der Globenfabrik von J. F. Felkl und Sohn in Rostock und Prag. Bezeichnung A. Nr. 6. Durchmesser 12" — Sl1^ Zm. Preis 21 fl. Indukzionsglöbus aus derselben Fabrik, dem Nr. 6 des Erdglobus in Grösse entsprechend! mit einer schwarzen schieferartigen Masse überzogen. Preis 13 fl. Planetarium aus derselben Fabrik. Preis 30 fl. Rundschau. Kärnten, Der Landesschulrat beschloss die Abhaltung einer Landeslehrerkonferenz i» den heurigen Ferienmonaten. Die Wahl eines Ausschusses, welcher die Vorarbeiten fü( diese Konferenz zu besorgen hat, erfolgte in der Osterwoche. Steiermark. In den kommenden Herbstferien wird in Graz die erste steierische Landes-Lehrerkonferenz abgehalten, in welcher über nachstehende Fragen Verhandlungen gepfloge" werden: 1. Ist das Fachsistem in den höheren Klassen der Volksschule in der Uebei-gangsperiode aus der gegenwärtigen Einrichtung des Volksschulwesens in das durch d'6 Normallehrpläne vorgezeichnete Sistem angezeigt? 2. Wie ist das Wochenbuch mit Rücksicht auf das durch die Normallehrpläne festgestellte Ableitungssistem und die durch diese5 bedingte Selbstbeschäftigung der Schüler einzurichten, und was hat es zu enthalten ? 3. Nack welchen Grundsätzen ist bei Stellung der Hausaufgaben mit Rücksicht auf den durch <Üe Normallehrpläne festgesetzten direkten Unterricht und die stille Selbstbeschäftiguug de( Schüler in der Schule zu verfahren? 4. Welche Schulbücher eignen sich am besten zik Durchführung der Nomallehrpläne, und wenn die vorhandenen nicht zweckentsprechend sind, nach welchen Grundsätzen sind neue Schulbücher für jeden Gegenstand mit Rücksicht auf die verschiedenen Kategorien der Volksschulen und die verschiedenen Unterrichtsstufe11 zu verfassen? 5. Welches sind die geeigneten Mittel zur Handhabung und Aufrechthaltung der Disziplin? In welcher Weise sind Diszipliuarvorschriften festzustellen, welche fü1' das kindliche Alter angemessen und gegen welche die Eltern keine Einsprache erhebe11 können? — Der steiermärkische Lehrerbund, dem nun 80 Vereine mit mehr als 1000 Mitgliedern angehören, wird am 23. September d. J. in Leoben eine Versammlung abhalten. Tirol. Am Pfingstmontag den 25. Mai d. J. halten die tirolischen Volksscliulvereine zu Innsbruck, dem Sitze des Stammvereines, ihre vierte Generalversammlung ab. Ein Komite ist bereits mit den nötigen Vorarbeiten beschäftiget, und ist von demselben mit vollster Sicherheit zu erwarten, dass es ein Programm entwerfen wird, das in jeder Beziehung geeignet ist, die vierte Generalversammlung der tirolischen Volksschulvereine zu einer recht wirksamen zu machen. Unter anderem dürfte eine mehrtägige Lehrmittel-ausstelluug in Aussicht genommen sein, was gewiss allseitig Anklang finden wird. Derartige Ausstellungen sind ja am geeignetsten, auch dem Laien klar vor Augen zu bringen, was für Vorzüge die neue Schule hat, und durch die Erkenntnis derselben selbst Feinde der neuen Schule in Freunde zu verwandeln. Und Feinde hat die Schule eben in Tirol viel zu viel! Oberüsterreich. Der oberösterreichische Landesschulrat hat (gleich mehreren anderen Landesschulbehörden) die Enthebung der Lehrer, welche in ein anderes Kronland übertreten, auf zwei bestimmte Termine beschränkt. — Die Oberösterreicher haben die Tiroler übertroffen! Zeitungen meldeten nemlich, dass in St. Johann bei Ried der Lehrer während der Erteilung des sonntägigen Nachmittagsunterrichtes von drei Schulbuben so mishan-delt wurde, dass er mit blutendem Gesichte und einem Kopfe voll Beulen das Schulzimmer verliess. Diese Satansthat erregte unter der pöbelhaften Bevölkerung des Ortes und der Umgebung sogar Heiterkeit. Solche Leute sollte man mit Skorpionen peitschen! Und was die Sache noch verwerflicher macht, ist der Umstand, dass der Vater eines Attentäters sogar Mitglied des dortigen Ortsschulrates ist und hauptsächlich dieser es war, der seinen Sohn zur Mishandlung des eigenen Lehrers anreizte. Und nach dieser Schandthat hörte mau in einem Gasthause sprechen: „Ha, dös is a Freud, wia insani Buam d’Lehrer prügeln! Hab’ns aber insan Schulmoasta g’haut! Haha, der hat blüat! 1 han zu mein Buam g’soagt, recht soll’ns ’n hau’n!“ etc. An den Pranger mit solchen Dorfbestien! Mähren. Die Auswanderung der Lehrer aus Mähren wird eine immer lebhaftere. Seit drei Jahren haben bereits 219 Lehrer das Land verlassen. Der Lehrermangel dortselbst ist ein sehr bedeutender. Blätter melden, dass mit Beginn des Schuljahres 1873/74 weit über 1000 Lehrer gefehlt haben sollen. Ungarn. Für den ungarischen Lehrertag wurden bereits folgende Themen, welche allen Lehrervereinen des Landes zur Vorberatung zugingen, zur Verhandlung aufgestellt: 1. Die Pensionsfrage; 2. die Schulgeldfrage; 3. über Lehrbücher und Lehrpläne; 4. die Konzen-trazion; 5. der Wiederholungs- und Erwachsenen-Unterricht; 6. die allgemeine (simultane) Volksschule. Italien. Wir haben bereits berichtet, dass es im Garten Europas inbezug auf Volksbildung noch immer sehr schlecht bestellt ist und das auch das Parlament nach dieser Richtung hin nichts zur Sache thue. Der Kriegsminister scheint das Ganze etwas ernster zu nehmen und ist bestrebt, wenigstens unter die männliche Bevölkerung den Samen der notwendigsten Bildung zu streuen. Derselbe hat nemlich verfügt, dass während der aktiven Dienstzeit (4 Jahre) die Unteroffiziere ihre Untergebenen im Lesen und Schreiben zu unterrichten haben. Zeigt sich nun nach Ablauf des dritten Jahres, dass der gemeine Soldat einer Prüfung in den Elementarfächern gewachsen ist, so wird er für das vierte Jahr beurlaubt, wenn nicht, so muss er so lange weiter dienen, bis er den Anforderungen eines Examens genügt. Dies wird für den Schulbesuch der Knaben jedenfalls wirksam sein; doch für die bessere Heranbildung des weiblichen Geschlechtes wird ebensowenig gesorgt werden, wie bisher. Algier. Der Elementarunterricht in Algier ist im allgemeinen recht gut bestellt, ja besser als im Mutterlande Frankreich. Das Netz der öffentlichen und Privatschulen sowie der Kinderbewahranstalten umfasst 618 Anstalten, welche 1200 Lehrer und Lehreriuen beschäftigen und von ungefähr 59,000 fast durchgehends europäischen Kindern besucht werden-Es kommen mithin in Algier auf 100 Einwohner ungefähr 21 Schulkinder. Der Besuch der Mädchenschulen ist ebenso stark wie der der Knabenschulen. Alle Gemeinden, mit Ausnahme von zwei, sind mit Schulen versehen. Nicht allein die Unentgeltlichkeit ist allen Kindern gesichert, sondern auch die Lieferung des Klassenbedarfes besorgt fast überall die Gemeinde. Die örtlichen Behörden sind eifrigst bemüht, die Hilfsquellen der Schulen zu vermehren und den Unterricht allen zugänglich zu machen. Derselbe wird ebenso zufriedenstellend erteilt als besucht, und es wird unter 20 Schulen kaum eine als schlecht bezeichnet. In den letzten 10 Jahren hat sich der Schulbesuch verdoppelt und die Zahl der Schulen ist um 142 gewachsen. Wenn es möglich wäre, die Zahl der Primärinspektoren, welche jetzt fast erstickt werden von der Last ihrer Arbeit, zu vermehren, so würde schnell eine noch günstigere Entwicklung eiutreten. Diese Nachrichten, die wir der „Neuen deutschen Schulzeitung“ entnehmen, zeigen, wie das Schulwesen in Algier im Aufschwünge begriffen ist. Der höhere Unterricht dagegen hinkt sehr, denn er ist fast durch weiter nichts vertreten, als durch die Arzneischule und drei Lehrstühle für Arabisch. Der Mittelschulunterricht ist ziemlich gut bestellt. Lokales. Veränderungen im Lehrstande. Die provisorischen Lehrer Herr Augustin Engel-mann in Krainburg, Herr Johann Novak in Prečina und Herr Johann Tomšič in Döbernik wurden definitiv erklärt. Nach Neumarktl kam als Unterlehrer Herr Anton Globočnik. In Adelsberg starb der pensionierte Lehrer und vorige Leiter der dortigen Schule Herr Josef Zagorjan. Derselbe war 1805 zu Zagorica in Unterkrain geboren, stand seit 1830 in Schuldiensten und begab sich im vergangenen Jahre in den Kuhestand. Er war Vater zweier Söhne (Heinrich und Johann), die als Geistliche ebenfalls in der Schule thätig waren. Aus der Sitzung des k. k. Landesschulrates vom 26. März d. J. Es wird beschlossen, das Ansuchen um Zulässigkeitserklärung der Anton Förster’schen Gesangsschule zum Unterrichtsgebrauche an den hierländigen Mittelschulen und verwandten Anstalten an das h. Ministerium für Kultus und Unterricht vorzulegen. — Auf Grund des § 46 des Keichs-Volkschulgesetzes vom 14 Mai 1869 und der Bestimmungen der hohen Ministerialverord-nung vom 8. Mai 1872 wird beschlossen, die Abhaltung der ersten Landeskonferenz in Krain für die diesjährigen Herbstferien anzuordnen, und wird die Anzahl der in den Bezirkslehrerkonferenzen für die Landeskonferenz zu wählenden Abgeordneten der einzelnen Schulbezirke mit Rücksicht auf den Umfang derselben und die Anzahl der Lehrer in denselben für die Schulbezirke Littai und Tschernembl mit je einem, für die Schulbezirke Adelsberg, Gottschee und Krainburg mit je drei und für die übrigen Schulbezirke mit je zwei Abgeordneten festgestellt, und es werden hievon die k. k. Bezirksschulräte mit der Weisung in Kenntnis gesetzt, die Vornahme der Wahl der Abgeordneten zu veranlassen. — Anlässlich des Berichtes des k. k. Landesschulinspektors für Volksschulen über die vorgeuommeue Inspizierung einiger Volksschulen in Innerkrain wird der k. k. Bezirksschulrat in Planina aufgefordert, in Absicht auf die notwendige Erweiterung der zweiklassigen Volksschule in Zirkniz zu einer dreiklassigen, eventuell auf die Errichtung einer mindestens einklassigen Mädchenschule die erforderliche Einflussnahme zu bethätigen und bei der im Zuge befindlichen Regelung der Schulsprengel insbesondere dahin zu wirken, dass behufs Erleichterung, beziehungsweise Ermöglichung des Schulbesuches für die Kinder der Ortschaften Rakek und Märtensbach die Ausschulung derselben aus dem bisherigen Schulsprengel und unter einem die Einschulung der ersteren nach Mauniz und der letzteren nach Grahovo durchgeführt fferde; weiters wird der k. k. Bezirksschulrat für den Landbezirk Laibach angewiesen, wegen Jer notwendigen Erbauung eines neuen Schulhauses in Oberlaibach die Verhandlungen mit den betreffenden Gemeinden, sofern dieses bisher noch nicht geschehen sein sollte, unverzüglich einzuleiten, durchzuführen und das Resultat anzuzeigen, ferner auf eine den Vorschriften entsprechende Einrichtung und Führung der Ämtsschriften und Amtsbücher mit aUer Strenge einzuwirken. — Die durch den Tod einer Lehramtskandidatin erledigten drei ^tipendienraten werden dem Lehramtskandidaten Josef Terdin zugewendet. — Anlässlich der vom k. k. Bezirksschulräte in Rudolfswert in Vorlage gebrachten, auf die Aktivierung üod Eröffnung der Volksschulen in Sagraz und Maichau bezugnehmenden Verhandlungs-äkten werden die Jahresgehalte der daselbst anzustellenden Lehrer mit je 400 fl. festgesetzt ufid diese Schulen in die vierte Schulgeldklasse mit Feststellung des Schulgeldes von monatlichen 10 kr. für jedes schulbesuchende Kind eingereiht. — Die sistemisierte Uuter-lehrerstelle an der vierklassigen Volksschule in Krainburg wird in eine Lehrerstelle verwandelt und der Jahresgehalt für dieselbe mit 400 fl. festgesetzt. — Das im Wege der Direkzion der k. k. Lehrerbildungsanstalt überreichte Gesuch um Nachsicht der Rückzahlung 'les von einem aus der Anstalt ausgetretenen Lehramtskandidaten genossenen Staatsstipen-dinms wird an das hohe Ministerium für Kultus und Unterricht geleitet. — Das vom k. k. Bezirksschulräte in Rudolfswert in Vorlage gebrachte Ansuchen um Bewilligung eines Bei-B'ages aus dem Normalschul- resp. Landesfonde für die Neuherstelluug des Schulgebäudes Ambrus wird zur vorläufigen Ergänzung mit dem Aufträge zurückgestellt, die dringend Notwendigen Herstellungen am Fussboden des Schulzimmers unverzüglich zu bewirken. — Auf die Anfrage des hohen Ministeriums für Kultus und Unterricht bezüglich eines Lehr-Wähigungszeugnisses wird berichtet, dass gegen die Giltigkeit desselben und der sonstigen gleichartigen, während der Uebergangsbestimmuugen ausgestellten Zeugnisse ein begrünter Anstand nicht erhoben werden kann — Die anlässlich des verschiedenen Vorzuges der Bezirksschulräte bei Anweisung der Lehrerbezüge aufgetauchten Fragen: a) ob Zr definitiv oder auch provisorisch angestellte Lehrer, welche die Lehrbefähigungsprüfung ^gelegt haben, zur Entrichtung der im § 81 des Landesgesetzes vom 29. April 1873, ^•22 L. G. BL, vorgeschriebenen Abgabe verpflichtet sind, — dann b) ob diese im ersten ahre des betreffenden Gehaltsbezuges mit 10°/o oder mit 12°/0 davon zu entrichten ist, Worden dahin beantwortet, dass ad a) belangend die erstere Frage das Gesetz, und zwar 111 § 81 des zitierten Landesgesetzes, durch die nähere Bestimmung des abgabenpflichtigeu Bchaltes, nemlich des für den Ruhegenuss anrechenbaren Gehaltes, in Verbindung mit § 56 Reichsgesetzes vom 14. Mai 1869, wornach nur definitiv angestellte Lehrer und mit ^ Lehrbefähigungszeugnisse versehene Unterlehrer sowie die Witwen und Waisen pen-s'onsberechtigt und in dieser Beziehung im allgemeinen nach den für Staatsbeamte gelten-eu Normen zu behandeln sind, sowie endlich die Analogie der Behandlung der Staats-oamteu und des Staatslehrpersonals, wornach in Hinblick auf den § 176 des kaiserlichen Gentes vom 27. Jänner 1840 (P.-G.-S. pag. 339) nur bei stabilen Ernennungen der begliche Gehalt der Diensttaxe unterliegt, die Beantwortung dahin geht, dass nur die Be-definitiv angestellter Lehrer und mit dem Lehrbefähiguugszeugnisse versehener Untererer der im § 81 des mehrzitierten Landesgesetzes vorgeschriebenen Abgabe unterliegen, dann dass ad 6) belangend die andere Frage sich mit Rücksicht auf den bestimmten ortlaut des § 81 des gedachten Landesgesetzes kein Zweifel ergeben könne, dass die erahnten Mitglieder des Lehrpersonals auch im ersten Jahre des regulierten Bezuges nebst 'len 10% ihrer ersten, in den Ruhegenuss anrechenbaren Jahresbezüge noch 2% hievon Zu entrichten verpflichtet sind. — Die Mitteilung des hohen Landespräsidiums, dass Seine ' Uad k. Apostolische Majestät dem vom krainischen Landtage beschlossenen Gesetzent-'v'ufe betreffend die Einführung von Wiederholungs- (Fortbilduugs-) Schulen in Krain die Allerhöchste Sankzion zu erteilen geruht haben, wird zur Kenntnis genommen und es werden, nachdem die Kundmachung dieses Gesetzes im Landesgesetzblatte erfolgt ist, hievon die k. k. Bezirksschulräte behufs der weiteren Verlautbarung und Vollzugsveranlassung unter Anschluss der erforderlichen Exemplare des bezüglichen Laudesgesetzblattes zur Be-teilung der Ortsschnlräte und Volksschulen, dann das fürstbischöfliche Ordinariat verständigt. — Der Schulgemeinde Strug wird die für den dortigen Schulhausbau aus dem Nor-malschulfonde bewilligte Geldunterstützung von 200 fl. flüssig gemacht. — Aus Anlass des vom k. k. Bezirksschulräte in Littai im Gegenstände der aufgetragenen Revision der Schulsprengel und Einschulung sämmtlicher Ortschaften erstatteten Berichtes wird zur Herstellung eines gleich massigen Vorganges für die Nachweisung sowol der bisherigen Einschulungsverhältnisse, als auch der Bildung der künftigen Schulsprengel einer jeden Volksschule die Anwendung eigener Formularien vorgeschrieben und die Beteilung der Bezirksschulräte mit den bezüglichen Drucksorten beschlossen. — Zum Zwecke der Vereinbarung im Gegenstände der von der k. k. Finanzdirekzion mitgeteilten Anstände hinsichtlich der den Steuer-ämtern bezüglich der Schulfonde zukommenden Aufgabe wird eine kommissionelle Beratung unter Teilnahme von Vertretern der k. k. Finanzdirekzion, des krainischen Landesausschusses und des k. k. Landesschulrates veranlasst. — Auf Verlangen des hohen k. k. Ackerbaumi-nisteriums wird das über den von der k. k. Bergdirekzion in Idria ausgearbeiteten Entwurf der Organisazion betreffend die mit dem Oeffentlichkeitsrechte ausgestattete Werks-Volksschule zu erstattende Gutachten beraten. Bezirkslehrerkonferenz in Gurkfeld. Mau schreibt uns von dort: Am 8. April wurde hier die diesjährige Lehrerkonferenz abgehalten, an welcher mit Ausnahme eines durch Krankheit verhinderten Lehrers alle Lehrer der öffentlichen und Privatschulen teil' nahmen. Nachfolgende Punkte bildeten den Gegenstand der Tagesordnung: Normen übef Aufstellung der Stunden- und Lekzionspläne — Welche Verpflichtungen erwachsen für den Lehrer aus dem Ministerialerlasses vom 9. Juni 1873 hinsichtlich der Schul-Gesundheits-pflege? — Anträge des ständigen Ausschusses der Bezirkskonferenz — Anträge der Bi' bliothekskommission bezüglich des Ankaufes von Büchern und Lehrmitteln und RechnungS' legung über die für die Zwecke der Bezirksbibliothek eingegangenen Geldbeträge — lieber Methode des Rechenunterrichtes in geteilt einklassigen Schulen mit steter Berücksichtigung des Rechnens mit Dezimalbrüchen (als Probevortrag könnte sich z. B. das Beibringen der Zahl 10 anschliessen) — Die Methode des Unterrichtes im Zeichnen und der geometrischen Formlehre in den Volksschulen auf Grundlage der Verordnung vom 9. August 1873 (Be' handlung eines Thema als Erläuterung des Diktatzeichnens). — Vor Beginn der eigentlichen Konferenz wurden von dem Lehrer der hiesigen Volksschule, Herrn Gašperin, in der Turn' schule die wichtigsten Ordnungs- und Freiübungen durch die Kinder ausgeführt, um s® diejenigen von den versammelten Lehrern, welche keinen Turnunterricht genossen haben, u$ der Methode des Turnunterrichtes und den vorzüglichsten Hebungen, welche in einklassige0 Volksschulen vorzunehmen sind, bekannt zu machen. Die eigentliche Konferenz wurd6 um 91/ž Uhr mit einer Ansprache des Bezirksschulinspektors eröffnet und begann mit de» Mitteilungen des Vorsitzenden über seine an den inspizierten Schulen gemachten Wahr' uehmungen. Er besprach vorerst die Ursachen des unregelmässigen Schulbesuches forderte die Lehrer auf, jetzt, nachdem durch die Sankzionierung des Gesetzes über dic Rechtsverhältnisse der Lehrer das Haupthindernis beseitigt ist, mit Besonnenheit, aWf auch mit aller Energie auf die Erfüllung der die Schulpflicht regelnden Vorschriften ztl dringen. Er empfahl Belehrung der Eltern und bezeichnete als wirksames Mittel zur Er' zielung eines fleissigen Schulbesuches das Streben des Lehrers, seinen Unterricht erspriess' lieh und fruchtbringend zu gestalten. Hierauf wurden die Mängel des Sprach- und Reche»' Unterrichtes, die in Gebrauch stehenden Lehrmittel besprochen, die Notwendigkeit des A11' schauungs- und Turnunterrichtes betont, die Instandhaltung der erforderlichen Amtsbücher eingeschärft. Die Beteiligung an der über die Gegenstände der Tagesordnung eröfifneten Debatte war eine äusserst rege — es wurden nicht weniger als zwölf schriftliche Abhandlungen vorgelegt, — insbesonders bot die Methode des ßechenunterrichtes zu den vielseitigsten Bemerkungen Anlass. An den Verhandlungen beteiligten sich namentlich die Lehrer Sajö, Jerom, Kaliger, Lunder und Pavčič jun. Für die Lehrerbibliothek, welche aus der Schulbezirkskasse eine jährliche Dotazion von 100 fl erhält und für welche auch die Lehrer mit einem halben Perzente des Jahresgehaltes beitragen, wurde der Ankauf einer Reihe von Werken beschlossen. Audi wurde die Wahl zweier Abgeordneten in die Landeskonferenz vorgenommen; sie fiel auf die Lehrer Gašperin und Wresitz. Schliesslich wurde dem ständigen Ausschüsse die Ausarbeitung eines detaillierten Lehrplanes des Sprachunterrichtes für geteilt einklassige Volksschulen des Bezirkes zur Vorberatung zugewisen und auf Antrag des Lehrers Gašperin die Errichtung einer Filiale des „krainischen Landes-Lehrervereins“ beschlossen. Mit der Besorgung der dazu notwendigen Schritte wurde ein Komitč, bestehend aus den Lehrern Gašperin, Wresitz und Franz Lavrič, betraut. Nach dem Schlüsse der Konferenz, welcher um 5 Uhr erfolgte, vereinigte ein bescheidenes Mal in den Lokalitäten des Bürgermeisters Gross die Lehrerschaft vor der Abreise. Wie fröhlich würde sich das Mal gestaltet haben, wenn jemand den Lehrern die Flüssigmachung ihrer Gehalte, auf welche dieselben bereits seit sechs Monaten warten, angekündiget hätte! Zur Flüssigmachung der Lehrergehalte. Wir werden von allen Seiten mit Zuschriften, Anfragen und Bitten um Verwendung bezüglich der Flüssigmachung der neuen Gehalte der Lehrer überlaufen. Die Sache ist allerdings sehr mislich, wir gestehen es offen, denn die Lehrer sind thatsächlich zur Verzweiflung getrieben, da einige von ihnen nun schon ein halbes Jahr keinen Gehalt bezogen haben. Wir können es auch gar nicht begreifen, warum man, da das Landesgesetz bereits am 29. April v. J. sankzioniert wurde und erst am Iten Oktober resp. November in Wirksamkeit, zu treten hatte, das halbe Jahr inzwischen nicht dazu benutzte, um die Hauptschwierigkeiten, die mit der Regelung voraussichtlich verbunden waren, aus dem Wege zu räumen. Wir thaten auf die dringenden Ansuchen unser möglichstes; leider liegt es nicht in unserer Macht, dem Geschäftsgänge erheblichen Vorschub zu leisten. Was wir über die gemachten Erkundigungen in Erfahrung gebracht, ist, dass die strikte und im Interesse der Volksschullehrer sehnlichst gewünschte Durchführung des betreffenden Landesgesetzes dadurch verzögert wird, dass sich bezüglich der Aufteilung und Einhebung der betreffenden Schulumlagen und der Uebernahme und Führung der Schul-uud Lehrerpensionsfonde seitens der Steuerämter erst nachträglich nicht unbedeutende Schwierigkeiten und Hindernisse ergeben haben, welche jedoch, wie wir soeben aus sicherer Quelle erfahren, in kürzester Zeit glücklich gelöst und behoben werden. Wir können übrigens zur Beruhigung der Lehrer mitteilen, dass Vorsorge getroffen wurde, um die hierdurch erwachsene Kalamität sofort möglichst zu beseitigen. Es wurden nemlich über Ansuchen des Landesschulrates vom krainischen Landesausschusse bereits namhafte Vorschüsse im Wege des k. k. Laudeszahlamtes an die betreffenden Steuerämter ausgefolgt und werden nach Bedarf noch weiterhin ausgefolgt werden, vorausgesetzt, dass von den Bezirksschulräten die Erfordernisausweise, mit denen leider einige noch immer ausständig sein sollen, weiters auch die Ansuchen um Flüssigmachung der benötigten Vorschüsse beim Landesschulrate eingebracht werden. Wenn demnach in einigen Schulbezirken die Lehrer bisher noch keine Gehalte bezogen haben, so liegt die Schuld wol nur in den Bezirks- resp. Ortsschulräten selbst. Bei der Lehrbefähigungsprüfung, welche am 15. d. M. geschlossen wurde, waren folgende Aufgaben zur schriftlichen Ausarbeitung gegeben: a) Für Volksschulen. 1. Aus der Pädagogik: „Welche von den drei Methoden; Buchstabier-, Lautier- und Schreiblesemethode, eignet sich am meisten für die Volksschule? Die Gründe sollen angeführt werden. — Wo sind die Ursachen zu suchen, wenn das Kind auf eine Frage keine Antwort gibt? wie hat sich der Lehrer in diesem Falle zu benehmen?“ 2. Aus der deutschen Sprache: „Welche Vorzüge hat unsere Zeit in Vergleichung mit der Vergangenheit?“ 3. Aus der slovenischeu Sprache für Kandidaten: „Učitelj svojim učencem razlaga, kaj dela izpremembo letnih časov in pa, da so dnevi daljši ali krajši. — Kdo je bil Vodnik in zakaj slovi Vodnik? (Odgovor radovednim učencem)“; für Kandidatinen: „Naj se v kakem popisu ali v kaki povesti učenkam razlaga, kako nepokorščina napravlja nesrečo. — Kdo so Kranjci, Slovenci, Slovani? (Odgovor radovednim učenkam). 4. Aus dem Kechnen für Kandidaten: „Wie gross sind die Zinsen von 3079-08 11. zu °/o i11 13(3 Tagen? — Wenn man 3-45 Hektoliter Wein ä 22'13 mit 5'47 Hektoliter ä 30'4 fl. mischt, welchen Wert hat ein Liter dieser Mischung? — Ein zilinderförmiger Baumstamm hat einen Umfang von 13-46' und eine Länge von 3° 3'; was ist für den Baumstamm zu zahlen, wenn ein Kubikfuss Holz 13-75 kr. kostet?"; für Kandidatinen: „Wie hoch kommen 3 Zentner 37 Pfund 18 Lot irgend einer Ware, wenn 1 Zentner 52 fl. 72 kr. kostet? — Ein Kaufmann hat in seinem Geschäfte ein Kapital von 18,356 fl., am Schlüsse des Jahres stellt sich ein reiner Gewinn von 1376 fl. 70 kr. heraus; wieviel Prozent hat ihm das Kapital eingebracht? — Wie gross ist der Körperinhalt eines Getreidekastens, dessen Länge 2 Meter, Breite 1 Meter 2 Dezimeter, Tiefe 1 Meter 4 Dezimeter ist, und wieviel Hektoliter Getreide kann er fassen?" — 5. Aus der Naturlehre für Kandidaten: „Darstellung des Verbrennungsprozesses ; es sind die Bedingungen des Brennens und der Löschung des Feuers anzuführen; daran schliesst sich eine Erklärung der Feuerspritze. — Zentralbewegung; welche Kräfte erzeugen dieselbe; welcher Art ist diese Bewegung; -wie kann dabei die Bahn beschaffen sein; bei welchen Körpern findet diese Art der Bewegung statt? — Worin besteht die Weit- und Kurzsichtigkeit; wie wird diesen Uebeln durch Linsen abgeholfen?“; für Kandidatinen: „Was versteht man unter dem Namen „Salz“ in der Chemie, welche Arten von Salzen giebt es? (Es sollen auch Beispiele angeführt werden). — Welche Wirkungen bringt die Wärme hervor? — Welches sind die Bedingungen, dass ein Körper in einer Flüssigkeit schwimmt?“ — b) Für Bürgerschulen. 1. Aus der Pädagogik: „Welche Regeln hat der Lehrer bei der Bildung des Verstandes zu beachten? — Wie entstehen Illusionen und wie Halluzinazionen? — Der Jesuitismus und seine Leistungen auf dem Gebiete der Erziehung.“ •— 2. Aus der deutschen Sprache: „Klopstocks Wir- ken auf dem Gebiete der Poesie und dessen Einfluss auf die deutsche Literatur. — Ueber den Gebrauch des Genitivs in der deutschen Sprache“. — 3. Aus der Geographie: „Darstellung der jährlichen Bewegung der Erde. — Das Flussistem der Donau.“ 4. Aus der Geschichte: „Darstellung der politischen Thätigkeit C. Julius Caesars und seiner Be- deutung für die Geschichte des römischen Staates. — Darstellung der politischen und kulturhistorischen Verhältnisse der bedeutendsten Staaten Europas zu Ende des XV. und zu Anfang des XVI. Jahrhunderts, mit besonderer Berücksichtigung Oesterreichs.“ Von den Kandidaten waren zwrei zur Prüfung nicht erschienen. Es wurden vier Zeugnisse mit Nr. 2, zwei mit Nr. 3, eines mit Nr. 4 ausgegeben. Städtische Schule. Dem Vernehmen nach will man die fünfklassige Mädchen-Volksschule mit einigen Klassen bereits mit nächstem Schuljahre eröffnen und dieselben vorläufig, bis zur Auffindung eines passenden Schulgebäudes für die Anstalt, in das Gebäude der Mahr-schen Handelslehranstalt, und zwar in jene Lehrzimmer verlegen, welche gegenwärtig die Realschule inne hat. Vorbereitungskurs für Gewerbeschulen. Im Monate Mai wird an jeder der beiden städtischen Volksschulen für jene Lehrjuugen, welche ob Mangels an Vorkenntnissen in die Gewerbeschule nicht Aufnahme fanden, eine Vorbereitungsschule in je zwei Abteilungen mit wöchentlich 5 Stunden Unterricht ins Leben treten. Exkurrendoschule. Am 19. April wurde in der Schule am Moraste der Unterricht für das Volk im neuen metrischen Masse und Gewichte hegonnen und wird durch einige Sonntage nachmittags für Erwachsene beiderlei Geschlechtes fortgesetzt werden. Die Beteiligung der dortigen Bewohner war eine überraschend zahlreiche. Mit der grössten Wissbegierde schenkte mau durch mehr als zwei Stunden dem Vortrage des Schulleiters Herrn L. Belar die vollste Aufmerksamkeit uud das Abfragen verschaffte die Ueberzeugung, dass die Mehrzahl der Zuhörer schon am ersten Tage die allgemeinen Begriffe über das neue metrische Sistem sich angeeignet habe. — Es wäre nur im Interesse der guten Sache, wenn auch anderwärts die Volksbildner diesem Beispiele folgten und die Landbewohner in dieser Art über das neue Mass und Gewicht aufklären wollten. — An der zweiten städtischen Volksschule wurde dieser Unterricht für solche Lehrjungen, welche keine Schule besuchen, nun schon durch zwei Sonntage erteilt. Enquete für Volks- und Bürgerschulen. An die am 26. v. M zu Ende geführten Beratungen über das Lehrerbildungswesen reihten sich die weiteren Beratungen über die Normallehrpläne für Volks- uud Bürgerschulen. Für letztere wurde bereits durch den Erlass vom 20. April 1870, Z. 7078, ein provisorischer Lehrplan angeordnet, und was die ersteren betrifft, so war bisher das in den §§ 51 bis 60 der Schul- und Unterrichtsordnung allgemein gesteckte Ziel massgebend. Als Grundlage der gegenwärtigen Beratungen über die Bürgerschule dienten die von den Landesschulbehörden auf Anordnung des Unterrichtsministeriums eingelangten Gutachten über den provisorischen Lehrplan; bezüglich der Volksschullehrpläne lagen umfassende Arbeiten der Landesschulräte von Schlesien und Steiermark vor. Entgegen den in einzelnen Gutachten ausgesprochenen Anschauungen, sowie einer auch in Lehrerkreisen sich hie und da geltend machenden Ansicht, als sei die Bürgerschule eine Art Unterrealschule, die es etwa dem absolvierten Zöglinge ermöglichen müsse, seine Studien allenfalls an der Oberrealschule fortsetzen zu können, wurde bei der Feststellung der Lehrziele der § 17 des Beichs-Volksschulgesetzes streng im Auge behalten und im weiteren dahin präzisiert, dass die achtklassige Bürgerschule die vollendetste Gestalt der Volksschule zu repräsentieren habe, dass dieselbe daher ebensowenig den Charakter einer Fachschule als den irgend eines Vorbereitungsinstitutes haben dürfe. Mit Rücksicht auf diesen rein praktischen Zweck ging nun auch die Kommission bei der Wahl und Anordnung des Lehrstoffes vor. Waren somit die Anforderungen des bürgerlichen Lebens in erster Linie massgebend, so musste zunächst jede strenge Sistematik ausgeschlossen bleiben; dem weiteren Umstande gegenüber, dass nicht mehr als höchstens 40 Perzent der schulpflichtigen Jugend in die Oberklassen der Bürgerschule aufsteigen, war es geboten, den Unterrichtsstoff nach konzentrischen Kreisen derart zu verteilen, dass in jeder der oberen Klassen ein gewisser Abschluss stattfindet. Eine eigentümliche Schwierigkeit bot die Fixierung des Lehrplanes für achtklassige Volksschulen. Da jedoch nach dem Gesagten das Wesen des Unterrichtes in der Bürgerschule wie in der Volksschule dasselbe ist, so konnten auch die Lehrpläne bei gleicher Klassengliederung im grossen Ganzen nicht wesentlich verschieden sein. Während also fortan die achtklassige Bürgerschule mit Rücksicht auf die Qualität ihrer Lehrer sowie auf ihre sonstigen günstigeren Vorkehrungen bei eingehender Vertiefung in den Unterrichtsstoff das vorgeschriebene Ziel wird absolut erreichen müssen, wird die achtklassige Volksschule dieses Ziel nach Thunlichkeit anzustreben haben. Von nicht zu unterschätzender Wichtigkeit erscheint die in dem Lehrpläne für allgemeine Volksschulen beobachtete Rücksichtnahme auf den Uebertritt der Schüler nach dem vierten Schuljahre in die Mittelschule. Nicht minder von Belang für die Regelung des Unterrichts dürfte auch die nunmehr gelöste Schulbücherfrage sein. Was endlich die Normallehrpläne aller Volksschulkategorien betrifft, so ist in denselben für die freie Bewegung nach den Bedürfnissen der verschiedenen Länder der wünschenswerteste Spielraum gelassen. Für Lehrer und Lehramtskandidaten. Laut einer an das Ministerium für Kultus und Unterricht gelangten Mitteilung des Ministeriums für Landesverteidigung vom 2ten März 1. J. ad Nr. 850/192 IV. hat dasselbe mit Verordnung hujus dat. et Nr. unter Beziehung auf den Absatz 1 des Erlasses Nr. 850/192 IV. ex 1874 hinsichtlich der Beiziehung jener Personen, auf welche der § 27 des Wehrgesetzes Anwendung findet, und der Studierenden zu der ersten militärischen Ansbildung, beziehungsweise zu den periodischen Waflen-übungen nachstehendes angeordnet: 1. Unter gewöhnlichen Verhältnissen, daher bis auf weiteres, dürfen die Lehramtskandidaten für Volksschulen und Lehrer an diesen Anstalten, dann die Studierenden in einem Jahre nur einmal, und zwar in der Maximaldauer von vier Wochen während der den Volksunterricht, beziehungsweise die Studien am wenigsten störenden Zeit, also in den Ferien, zur militärischen Dienstleistung einberufen werden. 2. Die erste militärische Ausbildung dieser Personen ist in je zwei auf einander folgenden Jahren jedesmal in der Dauer von vier Wochen bei den Kadres vorzunehmen. 3. Sollten die Waffenübungen der k. k. Landwehr ausserhalb der für die vorgedachten Pereonen verfügbaren Zeit stattfinden, so sind diese innerhalb der letzteren auf die für das betreffende Jahr festgestellte Waffenübungsdauer zu den Kadres zur Uebnng einzubeziehen. Dieses Zugeständnis erstreckt sich auch auf jene Lehrer, Lehramtskandidaten und Studierende, welche Offiziere oder Kadeten sind. 4. In beiden Fällen (Punkt 2 und 3 alinea I) sind die Einberufungen zu den, den Domizilien der Betreffenden zunächst befindlichen Kadres zu veranlassen, deren gesetzlich normierter Stand dadurch unberührt bleibt. 5. Aubelangend den Zeitpunkt der Einberufung speziell der an den Volksschulen Niederösterreichs bestellten Lehrer und Unterlehrer bleiben die Bestimmungen des Erlasses Nr. 2677/602 IV. ex 1873 in Wirksamkeit. 6. Unter gleichen Modalitäten (Punkt 4) sind die Eigentümer ererbter Landwirtschaften in der den Wirtschaftsbetrieb am wenigsten störenden Zeit bei den Kadres, jedoch ununterbrochen, der achtwöchentlichen Ausbildung zu unterziehen. Bezüglich der Waffenübungen, welche ohnehin immer nach der Ernte stattfinden, bedürfen dieselben keiner ausnahmsweisen Berücksichtigung. 7. Die den Landesverhältnissen entsprechenden Anordnung zur Durchführung vorstehender Bestimmungen sind im Einvernehmen mit den politischen Länderstellen von den Landwehrcommanden (dem Landesverteidigungs-Com-mando) zu treffen. Ackerbauschule in Unterkrain. Der Ackerbauminister Chlumetzky hat dem kraiuischen Abgeordneten Pfeifer die Versicherung erteilt, die Regierung werde mit aller Kraft die Gründung einer Ackerbauschule in Unterkrain fördern, sie sei bereit, als Gründungsbeitrag für diese Schule 30,000 fl. und später einen jährlichen Beitrag von 2000 fl. zu bewilligen. Der Landesausschuss sei daher in der Lage, schon jetzt ein zur Errichtung dieser Schule geeignetes Grundstück anzukaufen. Heuer sei zwar dieser Betrag noch nicht in den Voranschlag des Ackerbauministeriums eingestellt und werde erst im Jahre 1875 flüssig gemacht werden; wofern man jedoch schon heuer einen Teilbetrag dringend benötige, so stehe nichts im Wege, dass selber sogleich ausbezahlt werde. Da zur Errichtung dieser Schule bereits 20,000 fl. aus dem Landesfonde bewilligt worden, so könne nunmehr sofort an die Gründung gegangen werden. Armenschulbücher. Die Gebühr, um welche Armenbücher für die Volksschulen im Schuljahr 1874/75 aus dem wiener k. k. Schulbücherverlage abzugeben sein werden, beziffert sich nach den einzelnen Königreichen und Ländern folgendermassen: Wien (Stadtbezirk) 2671 11. 5kr.; Niederösterreich (ausser Wien) 5868 fl. 87 kr.; Oberösterreich 3853 fl. 82 kr; Salzburg 910 fl. 7 kr.; Tirol 4154 fl. 38 kr ; Vorarlberg 455 fl. 87 kr.; Steiermark 6790 fl 9 kr ; Kärnten 1564 fl. 93 kr.; Krain 1561 fl. 11 kr.; Böhmen 1038 fl. 63 kr.; Mähren 11,217 fl. 29 kr.; Schlesien 2420 fl. 93 kr.; Galizien 11,480 fl. 20 kr.; Bukowina 883 fl. 48 kr; Dalmazien 987 fl. 9 kr.; Küstenland 2873 fl. 39 kr. Für den krainischen Schulpfennig sind in jüngster Zeit folgende Spenden eingegan-gen: Erlös der Eintrittskarten zu den im neuen Realschulgebäude von den Herren Prof. Finger und Dr. Alex. Supan, dann Dr. Keesbacher und Pfarrer Otto Schack gehaltenen populär-wissenschaftlichen Vorträgen 346 fl.; Sammelbüchse im Gasthause zur „Post“ in Gottschee 7 fl. 40 kr.; Sammelbüchse des Herrn Tomiz in Gottschee 1 fl. 50 kr.; vom krainischen Landeslehrerverein 10 fl.; vom Herrn Hausbesitzer Schmiedl 5 fl.; Ergebnis eines vom Herrn Ehrfeld veranstalteten Konzertes 17 fl.; vom Herrn Prof. Dr. Valenta 2 fl.; vom Herrn Max Krenner ein Erdglobus von 12 Zoll Durchmesser; Erlös für eine vom Handelsmanne F. Eger dem krain. Schulpfennige gewidmete Wanduhr 25 fl. 80 kr.; vom Ortsschulrate in Ratschach 6 fl. Der Ausschuss des Aushilfsvereines für Lehrer, deren Witwen und Waisen in Laibach hielt am 12. März d. J. statutenmässig eine Sitzung. Das Vereinsvermögen beträgt gegenwärtig 31,125 Gulden: einige Obligazioneu wurden neu angekauft. In der Sitzung wurde einem kranken Lehrer, der bereits durch 18 Monate keinen Gehalt bezieht und von keiner Seite irgend eine Unterstützung geniesst, nach §§ 12 und 16 der Vereinsstatuten eine solche von 40 fl. auch noch für ein zweites Halbjahr bewilligt. II a n ii i « f a 11 i u e s. Statistisches. In Zisleithanien gab es nach den neuesten statistischen Ausweisen 14,769 Volksschulen mit 25,269 Lehrkräften und 3.099,266 Kindern. Lehrer - und Leh-rerinen-Bildungsanstalten bestanden 59 mit 3285 Schülern. Die Entwicklung der gewerblichen Fachschulen in Oesterreich. Die älteste derzeit bestehende gewerbliche Fachschule Oesterreichs ist die Webeschule in Reichenberg, eröffnet im Jahre 1852. Es zählten hierauf die Jahre 1856, 1858, 1862, 1864, 1865, 1868, 1869 je eine Schulgründung. In den Jahren 1866 sind 4, 1867 12, 1870 4, 1871 4, 1872 8, 1873 23 und im Jahre 1874 bisher 5 neue Fachschul-Errichtungen zu registrieren. In den erstgenannten, etwas sterilen Jahren beteiligten sich vorzüglich die Genossenschaften, Industriellen und Handelskammern an der Errichtung. Seit dem Jahre 1868 beteiligte sich das Handelsministerium daran durch vereinzelte Subvenzionen. Im Jahre 1872 wurde jedocli im Handelsministerium ein eigenes Kleingewerbe-Departement errichtet, welches seither die Organisierung des Fachschulwesens im Gebiete des Gewerbes und der Industrie, wie obige Zahlen beweisen, energisch in die Hände nahm. Die Frequenz der gewerblichen Fachschulen ist weit mehr als bei anderen Fachschulen von den volkswirtschaftlichen Zuständen und Verhältnissen abhängig. So haben seit 1872 die Webeschulen zum grösseren Teile in der Frequenz ab-, die Holzschnitzschulen dagegen zugenommen. Die neu errichteten Schulen erfreuen sich eines sehr starken Zulaufes von Schülern und scheinen daher einem wirklichen Bedürfnisse der gewerbetreibenden Bevölkerung zu entsprechen. Turnschiilen in Wien. Erfreulich ist der Aufschwung, den das Turnwesen in Wien von Jahr zu Jahr nimmt. Von allen städtischen Turnhallen sei eine in der Glockengasse (Leopoldstadt) herausgegriffen. Acht städtische Volks- und Bürgerschulen bilden ihren Ergänzungsbezirk; 1866 turnten in 15 Riegen 374, 1870 in 21 Riegen 573 und 1873 in 34 Riegen 795 Schüler. Seit acht Jahren hat sich also die Riegen- und Schülerzahl mehr als verdoppelt. Gegenwärtig können viele Kinder aus Mangel an Raum zum Turnen gar nicht gelangen. Wie sukzessive neue Turnschulen erstehen, so wächst auch stets die Turnerzahl, welche heuer im ganzen bereits circa 22,000 Turner ausmacheu dürfte. In der Turnkalle in der Glockengasse turnen auch Mädchen, und war deren Zahl im heurigen Jahre 216 in 9 Riegen. Erledigte Lehrstellen. Kmiu. Volksschulen zu Zagrac und Maichan, Lehrerstellen (siehe: Konkursausschreibung1- Kärnten. Volksschule zu Vorderberg, Lehrerstelle, Gehalt SOO fl., Fuukziouszulage 30 fl • Wohnung; Bezirksschulrat Hermagor bis 10. Mai. Steiermark. Dreiklassige Volksschule zu Stadl (Bezirk Murau), Lehrerstelle, Geh. 500 fl-> eventuell Lehrerinstelle, Geh. 400 fl., Wohnung; Ortsschulrat daselbst bis 31. Mai. Einklassige Volksschule zu St. Ruprecht (Bezirk Murau), Lehrerstelle, Geh. 500 fl., Persoualzulage 60 fl., Wohnung; Ortsschulrat daselbst bis 31 Mai — Vierklassige Volksschule zu Stainz, Unterlehrerstelle, Geh. 300 fl., Personalzulage 60 fl., Wohnung: Ortsschulrat daselbst bis 5. Mai. - Zweiklassige Volksschule zu Neumarkt, Unterlehrerstelle, Geh. 360 fl., Wohnung; eventuell Stelle einer Unterlehrerin, Geh 288 fl., Wohnung; Ortsschulrat daselbst bis 30 Mai. — Volksschule zu Riegersburg, Lehrerstelle, Geh. 500 fl., Wohnung; Volksschulen zu Kirchberg an der Raab und Trautmannsdorf, Unterlehrerstellen, Geh. je 300 fl., Personalzulage je 60 fl.; Volksschule zu Feldbach, Unterlehrerstelle, Geh. 360 fl., Personalzulage 60 fl.; alle bei den betreffenden Ortsschulräten bis 15. Mai. — Volksschulen zu Aigen und Tauplitz (Bezirk Judenburg), Lehrerstellen, Geh. je 500 fl., Personalzulage für erstere 60 fl., für letztere 100 fl.. Wohnung; bei den betreffenden Ortsschulräten bis 30. April. — Volksschule zu Greith (Bezirk Neumarkt), Lehrerstelie, Geh. 500 fl., Personalzulage 60 fl., WTohnung; Ortsschulrat daselbst bis 15. Mai. — Volksschule zu Gröbming, Lehrerstelle, Geh 600 fl., Wohnung; Ortsschulrat daselbst bis 30. April. INiederösten-eieli. Schulen zu Josefberg, Lehenrott und St. Veit a. Gölsen iBezirk Lilienfeld), Lehrerstellen, Geh. je 600 fl., W'ohnuug; bei den Ortsschulräteu daselbst bis 30. April. — Volksschule zu Ramsau (Bezirk Lilienfeld), Unterlehrerstelle, Geh. 400 fl , Wohnung; Ortsschulrat daselbst bis 30. April. — Volksschule zu Fünfhaus in Wien, Lehrerstelle, Geh. 800 fl.; Ortsschulrat daselbst bis 3'). April. — Volksschule zu Unter-Meidling. Lehrerstelle, Geh. 800 fl.; Ortsschulrat daselbst bis 8ten Mai. Volksschule zu Sechshaus in Wien (Hackengasse), Lehrerstelle, Geh. 700 fl.; Ortsschulrat daselbst bis 5. Mai. — Volksschule zu Hietzing bei Wien, Unterlebrerstelle, Geh. 600 fl.; Ortsschulrat daselbst bis 8. Mai. _____________ lionkursaiissclircilniiigeii. An dev zu erweiternten Volksschule in Rostreinitz, Schulbezirk Rohitsch, ist eine Lehrerstelle mit 400 fl. Gehalt, eveutuell die Unterlehrerstelle mit 240 fl Gehalt, — im Schulbezirke Pettau die Unterlehrerstelle zu St. Manrarethen und St. Urban mit je 240 fl Gehalt (dann für jede der vorbenannten Stellen eine Personalzulage von je 60 fl. jährlich nebst freier Wohnung) zu besetzen. Bewerber haben ihre Gesuche im vorgeschriebenen Wege an die betreffenden Ortsschulräte bis Ende April 1874 (Post Rohitsch und Pettau) einzusenden und nachzuweisen, dass sie der slovenischen und deutschen Sprache iu Wort und Schrift mächtig sind. Bezirksschulrat Pettau und Rohitsch, am 16. März 1874. Die an den neu aktivierten Volksschulen in Zagrac und Maichan erledigten Lehrerstellen, womit ein Jahresgehalt von je 400 fl. verbunden ist, werden hiemit zur definitiven Besetzung ausgeschrieben. Bewerber um eine dieser Stellen wollen ihre dokumentierten Gesuche bis längstens 20. Mai 1874 bei dem gefertigten k. k. Bezirksschulräte überreichen. K. k. Bezirksschulrat Rudolfswert, am 18. April 1874. Der k. k. Bezirkshauptmann als Vorsitzender: Ekel m. p. Danksagungen. Der Gefertigte erfüllt eine sehr angenehme Pflicht, indem er hiemit dem löbl. Komite des krainischen Schulpfennigs für die erhaltenen Lehr- und Lernmittel, als: 1 Wandkarte der österr.-ung. Monarchie, 5 Stück Zeichenhefte, 20 Stück Federhalter, 1I« Dutzend Bleistifte, 5 Dutzend Schreibhefte, 4 Dutzend Stahlfedern und 4 Rechentafeln — in seinem und im Namen des hiesigen Ortsschulrates den verbindlichsten Dank ausspricht. Goričica, im April 1874. Franz Pfeifer, Lehrer. Herr Karl Sigmund Till, Buch-, Kunst- und Musikalienhändler in Laibach, hat der gottscheer Bezirks-Lehrerbibliothek ein Geschenk von 19 Werken in 25 Bänden und Heften gemacht. Dem geehrten grossmütigen Spender wird hiemit der verbindlichste Dank im Namen der hiesigen Lehrerschaft ausgesprochen. Gottschee, im April 1874. Franz Papa, Lehrer und Obmann der Bibliothekskommissiou. Für die Redakzion verantwortlich: Job. Sima, St. Petersvorstadt N'r. 18. Verlegt und herausgegebeu vom „krainischen Lehrerverein“. — Druck v. Kleinmayr & Bamberg, Laibach.