Laibaoher SCHDLZEimfi. Erscheint am 10. und 25. jedes Monats. Organ des krainisclien Landes - Letirervereines. Ta/Ih.rgra,n.gr- Vereinsmitglieder erhalten das Blatt umsonst. Bestellpreise: Für Laibach: Ganzjährlichfl.2-60, halbjährlich n.l-40.-Mit der Post: Ganzjährlich n.2'80. halbjährlich fl. L 50. Versendung: Buchdruckerei lg. v. Klemmayr & Fed. Bamberg, Bahnhofgasse Nr. 15. — Anzeigen werden billigst berechnet. Schriften und Werke zur Beurtheilung werden kostenfrei erbeten. Einladung zur Bestellung der „Laibacher Schulzeitung“. Mit der heutigen Nummer schliessen wir den 14. Jahrgang unserer für Fo r tschri 11 L e h r e r r e c h t e und die Selbständigkeit des Volksschullehrers mit Muth und Ausdauer arbeitenden Zeitschrift. Wer den Ernst der Zeit und die Nothwendig-keit eines solchen Organs erkennt, wird selbes nicht allein selbst in sein Haus einziehen lassen, sondern auch für dessen umfassendste Verbreitung Sorge tragen. Welche Opfer wir für das Blatt gebracht, ist bekannt, mögen nun auch jene, zu deren Wohl dasselbe einzig und allein in die Schranken tritt, sich zahlreich um die „Laibacher Schulzeitung“ scharen. Wollet Ihr Euer Wohl, dann werdet Ihr, geehrte Berufsgeuossen und Berufsgenossinnen, auch das Wohl desjenigen Organes wollen, das für Euch seine besten Kräfte einsetzt. Alle verehrten Freunde und Gönner unseres Vereines, beziehungsweise unseres Fachblattes, die nicht dem Lehrstande angeboren wollen uns ihre we r t e A n h än gli chke i t, auf die wir grosses Gewicht legen, geneigtest auch in Hinkunft bewahren. Man bestellt die „Laibacher Schulzeitung“ in lg. v. Kleinmayr & Fed. Bambergs Zeitungs-Versendung iu Laibach (Bahnholgasse Nr. 15) oder bei dem Yereinscassier Herrn k. k. Uebungslehrer und Bezirks-Schul-mspector Franz Gerkmanu (k. k. Leb rer-B il d un gs a n s t al t), und zwar sind die Bestellpreise: Für Laibach ganzjährlich 2 fl. 60 kr., halbjährlich 1 fl. 40 kr.; für die Zustellung ins Haus ganzj. 12 kr. Mit Postversend u ng: ganzj. 2 fl. 80 kr., halbj. 1 fl. 50 kr. (Alle Lehrer und Lehrerinnen in Krain können mit einem Betrage von jährlich 3 fl. dem Vereine als ordentliche — Herren und Damen, die nicht dem Lehrstande angehören mit demselben Betrage als unterstützende Mitglieder — beitreten und erhalten als' solche das Blatt umsonst. Frühere Jahrgänge gibt der Herr Vereinscassier Franz Gerkmanu zu 1 fl. ab. Rückständige Beträge wollen ehestens übermittelt werden, damit in der weiteren Zusendung unseres Blattes keine Störung eintritt, denn dasselbe sollen nur jene erhalten, die es für die Folge auch ausdrücklich bestellen oder aber wirkliche oder unterstützende Vereinsmitglieder bleiben, beziehungsweise solche geworden sind. Die Schrift- und Vereinsleitung. Weihnachten. 0 Tannenbaum, o Tannenbaum, Wie grün sind deine Blätter! Von den vielen heidnischen Gewohnheiten, die mehr oder weniger umgestaltet und umgemodelt im Christenthume erhalten blieben, ist wohl der Cultus des sogenannten Weih-nachts- oder Christbanmes eine der schönsten, poetischesten. Wenn wir uns auch nicht damit befreunden können, dass alljährlich Millionen der schönsten Tannenbäumchen dem Christkindel zu Ehren ihr hoffnungsvolles Leben hergebeu müssen, um einen einzigen Abend in ungewohnter Gesellschaft bejubelt und bewundert zu werden; wenn uns auch der Tannenbaum (wie der Singvogel) viel besser im Walde als im Zimmer gefällt — der Christbaum macht uns doch Freude, ob ihn nun andere für uns oder wir für andere geschmückt haben. Der glitzernde Cbristbaum mit dem verschiedensten Flitterwerk, umstanden von der fröhlichen Kinderschar, übt doch auch auf den Erwachsenen einen eigenen Reiz. In manchem Junggesellen erweckt er vielleicht süsse Erinnerungen an genossenes Glück, das er nicht festzuhalten verstand, und er wird melancholisch dabei; in einem andern erweckt er vielleicht neuen Lebensmuth, neue Hoffnungen. Die Christbäume sind eben nicht alle gleich (daher auch ihre Wirkung eine verschiedene). Alle werden zwar aus dem Walde geholt, alle mit der Hacke bearbeitet; aber dann kommen sie in verschiedene Hände, in verschiedene Häuser. Zwei Bäumchen standen vielleicht jahrelang auf demselben Fleck Erde, dieselbe Hand hat sie gefällt, zu Markte gebracht und zu gleichen Preisen verkauft; aber schauen wir diese zwei Bäumchen am Christabend an! Wie grundverschieden sind sie! Der eine, mit allem erdenklichen phantastischen Flitter aufgeputzt, in einem Lichtmeere, mit Geschenken so überladen, dass fast die grünen Zweige unsichtbar sind, prangt in einem Saale, um ihn eine auserwählte Gesellschaft, Punsch und Champagner trinkend. Der andere Baum wurde in eine bescheidene Dachkammer gebracht; vier Talgkerzeu, ein paar Fähnchen aus buntem Papier, hie und da eine billige Essware, ein Apfel oder eine Nuss schmücken ihn; statt Punsch und Champagner trinkt man Cichorieu - Kaffee und Wasser. Doch mit welchem Jubel wird alles das genossen! Ein Stückchen Leinwand oder ein Kattuntüchel empfängt die Tochter in der Dachstube mit vor Freude pochendem Herzen als Christgeschenk, während im Saale das Hausfräulein den prachtvollen Goldschmuck gleichgiltig beiseite legt; er scheint ihr zu gering — sie hat einen Diamantschmuck erwartet. Mit saurer Miene steht sie vor dem feenhaften Christbaume. Wie das glitzert, wie das blendet! Treten wir näher, was finden wir? Rauschgold, Blech, buntes Papier, Glasscherben. Ein Sinnbild des Lebens, des Lebens eines Lehrers! Von weitem gesehen, ist sein Leben so glänzend, so beneidenswert, so ideal in der Theorie, und in der Praxis — — nach einer Richtung hin Rauschgold, Glasscherben! — Die beiden Christbäume sind jahrelang auf einem Fleck Erde gestanden: und wo sind sie am Christabende? Der eine im Saale, der andere in der Dachkammer! Zwei Lehramtszöglinge besuchen jahrelang dieselbe Anstalt; sie sitzen in einer Bank, sie haben die nämlichen Lehrer, sie bekommen schliesslich den gleichen Preis: das Reifezeugnis. Aber dann! Schauen wir sie nach ein paar Jahren an; wie grundverschieden sind sie! Der eine in einem einsamen Dörfchen, weit von der Stadt, weit von der Eisenbahn, in einer Dachstube mit vier Talgkerzen, das heisst mit vierhundert Gulden Gehalt — der andere prangt im Salon, in der Stadt, mitunter sich guter Nebenverdienste erfreuend. Was kann der Tannenbaum dafür, dass er im Salon aufgestellt wurde! Was kannst du, lieber Freund, dafür, dass du in einer Dachkammer untergekommen bist mit vier Talgkerzen! Zufall, nichts als Zufall!* Doch muss man das auch recht verstehen! Lieber Freund, du musst ja nicht auf’s Land; das solltest du zwar, aber das musst du nicht! — Bei Tag haben die Tannenbäumchen einen hohen Preis wegen der starken Nachfrage; gegen Abend werden sie billiger. — In letzter Stunde besinnt sich noch jemand und macht einen Christbaum; zum Glück erwischt er noch das allerletzte Bäumchen! — In letzter Stunde kommt noch der einsame verlassene Tanneubaum zu Ehren, er wird doch ein Christbaum. — Warte, lieber Freund, geh’ nicht aufs Land! In letzter Stunde wird vielleicht noch in der Stadt ein Aushilfslehrer beuöthigt, und mit der Zeit wirst du doch ein herrlicher Christbaum — ich wollte sagen: Du wirst doch ein städtischer Lehrer! 0 Tannenbaum, o Tannenbaum, wie grün sind deine Blätter! Grün ist die Farbe der Hoffnung. Hoffen wir und begnügen wir uns unterdessen mit den vier Talglichtern', mit Cichorien-Kaffee und Wasser, und denken wir. dass der Tannenbaum in der Dachstube mit dem einfachen Schmucke doch auch seine Schuldigkeit thut und oft seiner Umgebung mehr Freude macht, als der reichgeschmückte Christbaum im Salon ! 0 Tannenbaum, o Tannenbaum — wie grün sind deine Blätter! —1—. Einiges zum Capitel „Schule und Haus“. Kommt da eine Mutter zum Lehrer ihres Kindes und klagt: „Die Kinder sind jetzt gar so kurze Zeit in der Schule; mein Hans hat vormittags zwei Stunden, nachmittags anderthalb Stunden Unterricht. Ich habe zu Hause mit dem Buben mein Kreuz, und ich möchte Sie bitten, Herr Lehrer, wenn Sie ihm mehr Aufgaben geben möchten.“ Darauf der Lehrer: „Die tägliche Unterrichtszeit ist gesetzlich bestimmt; das kann ich nicht ändern. Die Zahl der Aufgaben vermehre ich nicht, weil Kinder, wie Ihr Hans, auch freie Zeit brauchen zum Spazierengehen und Spielen; und wenn Sie mit dem lieben Knaben Ihr Kreuz haben, dann — Sie verzeihen das harte Wort! —verstehen Sie es eben nicht, den Thätigkeitstrieb ihres Kindes zu befriedigen.“ — Wacker gesprochen! Wenn nur alle unsere Amtsgenossen so sprechen wollten! Aber die Zufriedenheit der Eltern ist vielen die Hauptsache. Die Eltern wollen mehr Aufgaben, und nun wimmelt es von Schönschreib-, Bechtschreib-, Sprachlehr-, Stil-, Rechen-, Zeichen- und Memorieraufgaben. Vom Nachmittag bis zum andern Morgen müssen 2 bis 3 Seiten geschrieben werden, über Mittag schadet eine kleine Hebung nicht, und kommt gar ein freier Tag, so muss die ganze Reihe von Aufgaben aufmarschieren. Ferialtage, mir graut vor euch! Schulen, denen die Gunst des Elternhauses über alles geht, halten wohl auch zehnjährige Kinder vormittags 4 Stunden, nachmittags 3 Stunden in der Schule zurück — und „ihr Lob schallt von jedem Munde“. Es ist recht und billig, die berechtigten Ansprüche des Elternhauses gehörend zu berücksichtigen ; sobald aber gewisse Forderungen eine Ueberbürdung des jungen Menschen zur Folge hätten, soll der Lehrer es lieber auf eine kleine Spannung zwischen Schule und Haus aukommen lassen, als dass er einen Zoll breit von seinem Standpunkte wiche. Sieben Stunden Unterricht! Und daun wähnt ihr, dass das Kind etwas lerne? Ein Kind, das sieben Stunden sitzen und achtgeben kann, möchte ich einmal kennen lernen. Schauen wir uns einmal die sechste oder siebente Unterrichtsstunde an! Die gequälten Schüler sitzen mit trüben Blicken vor dem gequälten Lehrer. * Man wird vielleicht einwenden: So geht es in allen Ständen zu. Nein! In anderen Ständen gibt es eine Beförderung, einen gewissen „Turnus“; man kommt mit der Zeit „an die Tour“. Bei uns gibt es kein „Avancement“, keinen „Turnus“; man kommt selten nur „an die Tour“, nur, wenn man Glück hat und an gewissen Schulen Aushilfslelirer wird, mit oder ohne Befähigung! Ist die Disciplin eine zufriedenstellende, so schauen wohl alle Schüler dem Lehrer gerade ins Gesicht, aber seine Worte finden die Sinnesthore nicht mehr offen, durch welche sie in den Geist einziehen könnten, um dort Früheres zu berichtigen und zu klären, neue Vorstellungen und Begriffe zu bilden. Eine Frage des Lehrers schreckt die ruhig dasitzende Schar auf; keine Hand rührt sich, um die Erlaubnis zur Antwort zu erbitten. Da wallt dem Lehrer auch sein Blut, Zornesworte fliessen von seinem Munde. Sind sie berechtigt? Mit nichten! Was thun ? — „Kinder, nehmt eure Sachen und geht nach Hause!“ Diese Worte sind hier am Platze. Ist’s mit der Disciplin minder gut bestellt, so hat der Lehrer nicht nur gegen den grössten Feind alles Unterrichtes, die Unaufmerksamkeit, auzukämpfen, er muss dann auch durch allerhand Gewaltmittel die selten fehlenden Störefriede unschädlich machen. Ein trauriges Bild entrollt sich da vor den Blicken des Lesers. Wie gut wäre es, wenn die geschilderten Verhältnisse nicht anderweitige äusserst schädliche Folgen hätten. Das willige Kind, dessen Geist einen solchen Druck zu erleiden hat, wird in den ersten Tagen, ja vielleicht Wochen mit Anspannung der letzten Kräfte den Worten des Lehrers folgen. Dann aber erliegt der Geist der übermässigen Anstrengung, und es tritt eine fürchterliche Theilnabmslosigkeit ein. Das Denken tritt immer mehr in den Hintergrund, das mechanische Arbeiten und Auswendiglernen wird zur Hauptsache. Der Kopf wird gefüllt mit einem Wust von Namen, aber zur Klarheit kann keine Vorstellung gelangen. Und nun nehmen wir au, ein Kind kommt aus einer solchen Schule in eine andere, wo es nur vier Stunden, aber mit gespannter Aufmerksamkeit arbeiten soll. Wird es das können ? Es kann den Anforderungen des Lehrers nicht entsprechen, erhält schlechte Fortgangsnoten, wird verstimmt, die Eltern werden „verschnupft“, und wer trägt die Schuld ? * * * Eine andere Mutter weiss die freie Zeit, die ihrem neunjährigen Kinde von der Schule zur Erholung gewährt wird, auszunützen. Sie gibt ihm eine Lehrerin für französische Sprache, eine andere für Clavierspiel. Kein Wunder, wenn das Kind von der Erholung so müde wird, dass es die Katechismuslehreu nicht gehörig memorieren oder eine Schulaufgabe von vier Zeilen nicht fertigbringen kann. Versuchet es einmal, einem jungen Manne den Besuch der Gasthäuser, der Bälle, des Theaters zu verbieten! Er wird mit Recht klagen; „Wozu habe ich meine Jugend, wenn ich sie nicht geniessen soll?“ — Hätten die Kinder das Verständnis ihrer Lage, wie oft könnten wir sie ausrufen hören: „Weshalb bin ich ein Kind, wenn ich meiner Kindheit mich nicht freuen soll?“ Es ist ja geradezu haarsträubend, wie in manchen, den feinsten Kreisen angehörigen Familien die Kinder gemartert werden! Eine Bonne gehört zu den unentbehrlichsten Kräften. Unter ihrer Aufsicht steht das Kind von dem Augenblicke an, wo es sein Lager, sein einziges Ruheplätzchen, verlässt. Nach dem Frühstück ist eine französische Lection ganz angezeigt. Die Sprachübungen erfahren kleine Unterbrechungen : Ermahnungen wegen unanständigen Sitzens, mangelnder Aufmerksamkeit u. dgl. Schluss der Lection. Im Nebenzimmer wartet bereits der Clavierlehrer. Aus den Händen der Bonne nimmt er seinen Zögling in Empfang und liefert ihn nach Ablauf der Stunde wieder dorthin ab. Es klopft an der Thür. Der Pädagog tritt ein, das Opfer moderner Erziehungskunst fliegt seinem Erlöser entgegen, nicht achtend der tadelnden Worte der Bonne, die sich schmollend zurückzieht. Nun wird gelernt: Rechnen, Lesen, Schreiben, Turnen, und wie alle die Disciplinen der Volksschule heissen, und gelernt wird mit einer Lust, die bei dem Kinde auffallend ist. Wie kommt das? — Der Geist ist frei von den beengenden Fesseln aller überflüssigen Anstandsregeln und darf sich mit einem Stoffe beschäftigen, der ihm nahe liegt. Die Stunde ist zu Ende. An der Thür wartet die Bonne, um das Kind zur Mutter zu führen, bei der eben eine Freundin zu Besuch ist. Wenn dann die Unzertrennlichen, Kind und Bonne, nach einem Viertelstündchen wieder auf ihr Zimmer kommen, so gibt es gewiss eine Lection über Verbeugungen etc. etc. Es ist Mittag. Bei Tische französische Conversation. Sprachfehler werden sofort ausgebessert. Spaziergang! Juchhe! Fünfmal die Promenade auf und ab, dann nach Hause. Die zirpende Grille, der schillernde Falter, das rieselnde Wässerlein, der blühende Baum, kurz alle Töne und Farben der umgebenden Natur dürfen die Sinne des jungen Menschen nicht erregen, denn — ein anständiges Kind geht ruhig seines Weges. Und so versäumt man, durch ein liebevolles Versenken in die Schönheiten der Natur in dem Gemüthe des Kindes ein Gegengewicht zu schaffen gegen den zunehmenden Materialismus unserer Tage. Glaubt ihr, ein solcher Spaziergang sei eine Erholung für das Kind? Ist es nicht vielmehr eine Qual für dasselbe, wenn es seine Altersgenossen auf dem Spielplatz sich herumtummeln sieht, wenn es die fröhliche Mädchenschar sieht, die dort auf dem Anger sich im Reigen dreht mit Kränzen aus Feldblumen auf dem Kopfe? Mir sagte einmal ein guter Freund: „Wenn ich das Glück hätte, zwei Buben mein eigen zu nennen, die müssten die lustigsten des ganzen Ortes sein.“ Der Mann hat Recht. Unsere Jugend soll lustig sein, dann werden wir keine 30jährigen Greise mehr zu sehen bekommen. Hier gilt es, Amtsgenossen, unsern ganzen Einfluss auf das Elternhaus aufzubieteu, um den Kindern die Kindheit zurückzugewinnen. Was unlängst einem fleissigen Lehrer passiert ist! Eine Mutter — wir Lehrer haben es ja fast ausschliesslich mit den Müttern zu thun — findet, dass der Lehrer mit den Kindern viel zu wenig lernt: „Aufgaben, wie z. B. 22 + 3 oder „Die Lerche trillert“, gehören doch nicht in die zweite Volksschul-classe.“ — Wreiche Antwort würdest du, lieber Amtsgenosse, der Frau geben? — „Der Lehrplan schreibt es so vor.“ — „Dann ist eben das Lehrziel dieser Classe zu niedrig gestellt,“ sagt die Mutter. Soll man ihr mit psychologischen Gründen an den Leib rücken? Im Disput mit Laien zieht der Pädagog stets den kürzern. Laden wir die Frau zu einem Besuche der Classe ein und lassen sie eine Stunde zuhören. Glaubt ihr nicht, Amtsbrüder, dass diese Frau von ihrem Leiden gründlich geheilt wird ? Und der Zweck dieser Zeilen? — Ich wollte nur zeigen, dass das Elternhaus den Bestrebungen der Schule nicht das Verständnis entgegenbringt, welches unbedingt erforderlich ist. Ich meine aber, wenn wir Lehrer nicht ermüden, dann dürften wir doch noch das schöne Ziel des innigen Zusammengehens von Schule und Haus erleben. —nd— Die Disciplin ausser der Schule. Die Schule erzieht die Jugend fürs Leben. Da ist nun neben vielem anderen auch dahin zu arbeiten, dass die Schuldiscipliu ihre Wirkung nicht bloss in der Schule, sondern auch ausserhalb des Schulhauses und ausser den Schulstunden äussere. Da, wo man die Jugend auf dem Wege zur oder von der Schule lärmend herumlaufen, mit Schneeballen werfen, raufen oder die Vorübergehenden behelligen sieht, da kann man mit Gewissheit schliessen, dass es mit der Disciplin in der Schule nicht wohl bestellt ist. Dergleichen düstere Erscheinungen können nur dort zutage treten, wo die sittliche Bildung nicht gleichen Schritt hält mit der intellectuellen. Die sittliche Bildung, der Weg zur Volks-gesittung, verdient vor allem die tiefstgehende Beachtung. Was nützt dem Schüler das theoretische Moralisieren, das Aufstellen von Grundsätzen, wenn sie nur bis zur Thürschwelle reichen und auf der Gasse für ihn gar nicht mehr vorhanden sind? Beispiel, Gewöhnung und Lehre müssen es zur Fähigkeit bringen, nach Grundsätzen zu handeln. Der Mensch 3fi6 muss demnach so erzogen werden, dass das Sittliche in ihm auf dem Wege der Uebuug und Gewöhnung zu einer Macht heranwächst. Es wäre daher vollkommen unrichtig, wenn man dem Kinde von Anfang her volle Freiheit gestatten und seinen Willen gar nicht einschränken, nicht leiten und richten wollte. Das Kind ist noch nicht frei, es soll erst frei werden. Wir sehen es täglich, dass gerade jene Kinder, denen man im Elternhause ihren freien Willen gelassen hat, nicht die besten, treuesten, gewissenhaftesten, die sittlich freiesten sind — sie sind das Gegentheil. Wer die Buben als Herren behandelt, den werden diese Herren bald als Buhen behandeln. Die alten Griechen haben ihre stahlharten und eisenfesteu Männer nur dadurch erzogen, dass sie ihnen früher die Freiheit beschränkten, um ihnen dieselbe später in umso reicherem Masse zu gewähren. Mit der Freiheit muss man der Jugend gegenüber kargen, damit sie dieselbe im Alter zu würdigen weiss. Es kann keinem Zweifel unterliegen, dass die Erziehung zur Freiheit mit der vernünftigen Einschränkung derselben, also mit der Erziehung zum sittlichen Gehorsam beginnt. Gehorsam ist die Grundlage aller Freiheit. — Verbietet der Lehrer der Jugend z. B. das Schleifen und Schuee-ballwerfen, das Herumtreiben und Balgen auf der Gasse, und die Schüler lassen sich dergleichen doch zuschulden kommen, dann ist es Schwäche und Versündigung, wenn der Lehrer auf den Vollzug seiner Gesetze nicht dringt. Nicht der Schüler ist discipliniert, der nur so weit, als des Lehrers Auge reicht, sich anständig benimmt, sondern jener, der auch unbewacht recht thut. Georg Erker. Die Schulgesetze für Tirol. In unserer vorletzten Nummer führten wir kurz an, dass Tirol ein Schulgesetz bekommen solle, und dass die darauf bezugbabenden Vorarbeiten bereits im Gange seien. Nun ist dieses Gesetz (oder vielmehr: die Gesetze) dem Landtage schon vorgelegt worden. Da in Tirol die Regelung der Rechtsverhältnisse der Lehrer noch immer auf sich warten liess, die Schulaufsicht dortselbst nur eine provisorische war und ist, und da überhaupt in diesem von den Feinden der Neuschule sehr ins Schlepptau genommenen Lande das Reichsvolksschulgesetz nicht zum Durchbruche kommen wollte, so dürfte auch unser Leserkreis zu erfahren wünschen, wie diese Schulgesetze, die nun auch der oberösterreichischen Landtagsmehrheit begehrenswert erscheinen, wohl nach innen und aussen beschaffen sein mögen. Die Dinge liegen nun so: Die besagten Landtagsvorlagen enthalten ein Schulaufsicht sg e se tz und dann ein die öffentlichen Volksschulen behandelndes Gesetz, in welchem letzteren jene Bestimmungen zusammengefasst sind, die in anderen Kronländern in zwei abgesonderten Gesetzen — a) Errichtung und Erhaltung der Schulen sowie der Schulbesuch, b) die Rechtsverhältnisse der Lehrer — geregelt erscheinen. Der Gesetzentwurf über die Schulaufsicht hält den dreigliedrigen Organismus im Sinne des Reichsgesetzes vom 25. Mai 1868 aufrecht und bestimmt die Zusammensetzung sowie den Wirkungskreis der Orts- und Bezirksschulräthe und des Landesschul-rathes. In allen drei staatlichen Schulbehörden ist die katholische Kirche, die Schule und die Bevölkerung vertreten; für die Vertretung nichtkatholischer Glaubensbekenntnisse sind in allen Schulbehörden Beiräthe zu jenen Verhandlungen beizuziehen, welche die religiösen Interessen der betreffenden nichtkatholischen Kinder zum Gegenstände haben. Alle drei Instanzen erhalten überdies die nothwendigen Schulinspectoren. Was den Ortsschulrath betrifft, gehen die Vertreter der Bevölkerung aus der Wahl der Gemeindevertretung hervor. Wo Schulen mit deutscher und mit italienischer Unterrichtssprache bestehen, sind die Gemeindevertreter des Ortsschulrathes aus den Angehörigen beider Nationalitäten zu wählen. Der Vorsitzende des Ortsschulrathes und dessen Stell rertreter werden von den Mitgliedern des Ortsschulrathes aus ihrer Mitte gewählt. Der Orts-Schulinspector wird aus Personen von angemessener Bildung und Sachkenntnis durch den Bezirksschulrath ernannt. Bestehen in der Schulgemeinde Schulen mit deutscher und italienischer Unterrichtssprache, so muss für die Schulen jeder Unterrichtssprache ein besonderer Orts-Schulinspector der betreffenden Nationalität bestellt werden. Die Orts-Schulinspectoren sind zum öfteren Besuche der Schule verpflichtet, die anderen Mitglieder des Ortsschulrathes dazu berechtigt; die Befuguis, Anordnungen zu treffen, steht jedoch bloss dem gesammten Ortsschulrathe innerhalb seines Wirkungskreises zu. Was den Bezirksschulrath betrifft, haben die Schulbezirke in der Regel den Umfang der politischen Bezirke. Städte mit einem eigenen Statut bilden je einen besonderen Schulbezirk. Die Bildung solcher besonderer Schulbezirke kann auf begründetes Ansuchen auch anderen Städten bewilligt werden. Die Stadt-Bezirksschulräthe wirken zugleich als Ortsschulräthe. Der Laud-Bezirksschulrath besteht aus dem Vorsteher der politischen Bezirksbehörde als Vorsitzendem, aus dem Bezirks-Schulinspector, beziehungsweise den Bezirks-Schulinspectoren, einem katholischen Geistlichen, einem Fachmann im Lehramte und aus zwei vom Landes-Ausschusse aus Bewohnern des Bezirkes, welche das passive Wahlrecht in eine Gemeindevertretung im Schulbezirke haben, gewählten Mitgliedern. In Stadtschul-räthen führt der Bürgermeister, beziehungsweise der Vorsteher der politischen Bezirksbehörde, den Vorsitz; als Mitglieder treten ausser den Bezirks-Schulinspectoren zwei katholische Geistliche, zwei Fachmänner im Lehramte und drei von der Gemeindevertretung gewählte Vertreter der Stadt ein. Alle Ernennungen und Wahlen in die Bezirksschulräthe unterliegen der Bestätigung durch den Landeschef. Die Bezirks-Schulinspectoren werden nach Anhörung des Landesschulrathes vom Unterrichtsminister ernannt, wobei insbesondere auf die gründliche Kenntnis der Unterrichtssprachen der Volksschulen Rücksicht zu nehmen ist. Die Beaufsichtigung des Religionsunterrichtes steht der kirchlichen Oberbehörde zu; die staatliche Aufsicht hat sich bezüglich dieses Lehrgegenstandes lediglich auf die Wahrung der allgemeinen Schul- und Unterrichtsordnung zu beschränken. Der Landesschulrath besteht aus dem Landeschef als Vorsitzenden, aus drei vom Lan-desausschusse aus seiner Mitte mit Berücksichtigung der deutschen und der italienischen Nationalität entsendeten Mitgliedern, aus je einem Geistlichen von jeder Diöcese des Landes, aus dem Referenten in Verwaltungsangelegenheiten und den Landes-Schulinspectoren, endlich aus vier Mitgliedern des Lehrstandes, von welchen zwei den Schulen mit deutscher und zwei den Schulen mit italienischer Unterrichtssprache angehören. Für die Bestellung und Ernennung dieser Functionäre bestehen die gleichen Normen, wie in den anderen Kron-ländern. Dasselbe gilt in allem Wesentlichen auch von den Wirkungskreisen, welche der Gesetzentwurf den drei Schulaufsichts-Behörden zuweist. Der zweite Gesetzentwurf, betreffend die öffentlichen Volksschulen, unterscheidet sich wesentlich von den bezüglichen Laudesgesetzen der meisten übrigen Kronländer. Im ersten Abschnitte wird für Tirol das dort seit dem Bestände eines Volksschulwesens überhaupt fortgeführte Institut der Nothschule neben den gleichzeitig normierten systemmässigen Volksschulen noch weiterhin aufrechterhalten. An diesen Noth-schulen werden, wenn sie nicht als Unterlehrer-Stationen eingerichtet werden, nach wie vor auch ungeprüfte Lehrer (Aushilfslehrer) verwendet werden können. Die systemmässigen allgemeinen Volksschulen, die Bürgerschulen sowie die mit beiden in Verbindung kommenden Kindergärten und Fortbildungs-Anstalten dagegen werden genau nach dem Vorbilde der Einrichtungen in den anderen Kronländern, beziehungsweise des Reichs-Volksschulgesetzes, geregelt. In Bezug auf den Schulbesuch wird die reichsgesetzliche achtjährige Schulpflicht formell aufrechterhalten, der Landesschulrath wird jedoch ermächtigt, mit Rücksicht auf besondere Verhältnisse zu bewilligen, dass schulpflichtige Kinder während der Sommermonate zeitweilig von dem Schulbesuche befreit werden, wobei in jedem Falle vorgesorgt werden soll, dass der Unterricht in der übrigen Dauer des Schuljahres intensiver gestaltet werde. In Bezug auf den Schulaufwand wird bestimmt, dass die sachlichen Schulerfordernisse von den Schulgemeinden, die Bezüge der Lehrer dagegen aus einem zu bildenden Landesschulfonde zu bestreiten sind. Die Schulgemeinde beruht gemäss § 62 des Reichs-Volksschulgesetzes auf der ürtsgemeinde, so dass die unbedeckten Auslagen der Schulen von den zugeschulten Ortsgemeinden zu bestreiten sein werden. Den in mehreren Gemeinden Tirols eingelebten Gewohnheiten, welche eine von der vorstehenden Regel abweichende Con-currenz bisher bestehen Dessen, wird durch besondere, auch in der Gemeinde-Ordnung dieses Landes vorgesehene Bestimmungen vorübergehend Rechnung getragen. Der Landesschulfond ist zu bilden: 1.) aus den Erträgnissen des demselben einzuverleibenden Landes-Schullehrer-unterstützungsfonds; 2.) aus den Gebarungsüberschüssen des Normalschull'onds; 3.) aus den bisherigen zur Erhaltung der Lehrer gewidmeten fassionsmässigeu Beiträgen, wobei Naturalabgaben in Geldbeträge umzuwandeln sind; 4.) aus besonderen, bestimmten Gemeinden neu aufzulegenden Beiträgen; 5.) aus den Erträgnissen von Schulfonds und Stiftungen; 6.) aus Strafgeldern; 7.) aus dem Schulgelde; 8.) aus Beiträgen von Verlassenschaften für Schulzwecke. Für die Deckung der jährlichen Abgänge bei dem Landesschulfonde hat der Landtag aus Landesmitteln Sorge zu tragen. Der Landesschulfond hat insbesondere auch die Kosten der Bezirks- und der Landes-Lehrerconferenzen zu bestreiten. Die Verwaltung des Landesschulfonds steht dem Landesausschusse, die Feststellung des jährlichen Voranschlages dem Landtage, das Anweisungsrecht innerhalb der durch das Gesetz gezogenen Grenzen dem Landesschulrathe zu. Die bleibende Anstellung der Lehrpersonen erfolgt durch den Landesschulrath unter Mitwirkung der Ortsschulräthe, beziehungsweise der Stadtschulräthe. Diese Mitwirkung besteht in der Ausübung des Vorschlagsrechtes. Die provisorische Besetzung von systemisierten Classeulehrstellen mit gesetzlich befähigten Lehrpersonen steht dem Bezirksschulrathe zu; die Besetzung der Aushilfslehrstellen an Nothschulen erfolgt ohne weitere Förmlichkeiten nach Anhörung des Orts-und Bezirksschulrathesauf unbestimmteZeitdurch den Landesschulrath. Die vorgeschlagene Höhe der Lehrergehalte an den systemmässigen allgemeinen Volksschulen bewegt sich zwischen 600 fl. als dem höchsten Gehalte eines Lehrers und 200 fl. als dem geringsten Gehalte einer Unterlehre rin. Daneben erhalten alle Lehrer Anspruch auf eine freie Wohnung oder ein Quartiergeld und auf Heizmateriale, ferner, wenn sie dauernd angestellt sind, auf zehnprocentige Quiuquennalzulagen, und insofern sie als Schulleiter wirken, auf Leitungszulagen von 20 bis 80 fl. Provisorische Lehrpersonen und die Aushilfslehrer an den Nothschulen erhalten nebst Wohnung und Heizmateriale nur Remuneration. Ferner soll es weiterhin in Tirol zulässig sein, mit dem Schuldienste Kirchendienste zu verbinden. Die vorgeschlagenen Grundgehalte für Lehrkräfte (Lehrer und Unterlehrer) an den Bürgerschulen bewegen sich zwischen 800 und 500 fl.; die Leitungszulage des Directors (der Directorin) beträgt 100 fl.; ausserdem finden die Bestimmungen betreffs des Lehrpersonals der allgemeinen Volksschulen auch auf das Lehrpersonale der Bürgerschulen die sinngemässe Anwendung. Die mit Gehalt angestellten Lehrkräfte erhalten ihre ständigen Bezüge in monatlichen Anticipativraten, die übrigen Bezüge derselben und jene der nicht mit Gehalt angestellten Lehrpersonen sind in angemessener Weise als Nachbezahlung flüssig zu machen. Die Disciplinar-Behandlung sowie die Pensionierung der Lehrpersonen und die Versorgung der Lehrerwitweu und Waisen ist in der Regierungsvorlage im wesentlichen nach den in den anderen Kronländern geltenden Bestimmungen beantragt. Zur Deckung der Ruhegenüsse und Versorguugsbeiträge wird ein Landes-Lehrerpensiousfond errichtet, dessen Verwaltung dem Landesschulrathe zusteht. Die Einuahmen dieses Fonds werden zunächst durch die jährlichen Beiträge des Lehrpersonals gebildet; als besondere Zuflüsse werden diesem Fonde die auf das Land entfallenden Gebarungs-Ueberschüsse des k. k. Schulbücber-Verlages, ferner Geschenke, Vermächtnisse. Stiftungen und dergleichen zugewiesen. Reichen die Einkünfte nicht hin, um die Auslagen zu bestreiten, so werden die Abgänge aus dem Landesfonde gedeckt. Nach den Uebergangs-Bestimmungen werden 1.) die schon erwähnten, vom Verbände der Ortsgemeinden unabhängigen Sonderconcurrenzen bis zur Regelung der Con-currenz nach den in dem Gesetzentwürfe beantragten Bestimmungen noch aufrechterhalten; 2.) dauernd angestellte Lehrpersonen, welche ihre Lehrbefähigung nicht nach den Bestimmungen des Reichs-Volksschulgesetzes erworben haben, kommen nur 70 Procent der neu bestimmten Gehaltsbezüge zu; 3.) erhält das Lehrpersonale den Anspruch auf die neu normierten Bezüge erst mit dem 1. Jänner des auf die Kundmachung des Gesetzes folgenden Kalenderjahres, mit welchem Tage auch der Landesschulfond seine volle Thätigkeit aufnimmt; 4.) beginnt mit demselben Zeitpunkte auch die Verpflichtung zur Zahlung des neu bestimmten Schulgeldes; 5.) verbleiben dauernd augestellte Lehrer, welche schon gegenwärtig ein höheres Einkommen fassionsmässig geniessen, ungeschmälert in den höheren Bezügen; 6.) tritt auch der Lehrer-Pensionsfond erst mit dem 1. Jänner des auf die Kundmachung des Gesetzes folgenden zweiten Kalenderjahres ins Leben; 7.)wird bei Bemessung der Ruhegehalte denjenigen Lehrpersonen, welche die Lehrbefähigung nicht nach den Bestimmungen des Reichs-Volksschulgesetzes erworben haben, die für die Pension geltende Dienstzeit in der Art eingerechnet, dass vier Dienstjahre für drei gezählt werden. Das neue Gesetz hat, soweit die voranstehenden Uebergangsbestimmuugen nicht anderes enthalten, mit dem Tage seiner Kundmachung in Wirksamkeit zu treten, mit welchem Zeitpunkte alle auf die Gegenstände dieses Gesetzes sich beziehenden bisherigen Gesetze und Verordnungen, insoweit solche den Bestimmungen des neuen Gesetzes widersprechen oder durch dieselben ersetzt werden, ausser Kraft zu treten haben. Schliesslich ersuchen wir, noch weitere Vergleiche zwischen diesen Gesetzesvorlageu und den in Kraft stehenden Laudes-Schulgesetzen anzustellen und zu erwägen, ob es für die Lehrerschaft besser ist, von einer fortschrittlich gesinnten oder einer solchen Landtagsmehrheit abzuhängen, wie sie Tirol hat. Z^ULn.d.scli.a.'u.- Steiermark. (Stand des Volksschulwesens.) lieber das Volksschulwesen in Steiermark enthält der Rechenschaftsbericht, welchen der dortige Landesausschuss an den Landtag richtet, folgende Angaben: Im Unterrichtsjahre 1885/86 gab es im Laude 774 öffentliche Schulen, 23 Exposituren, 5 Excurrendo-Stationen, 21 Privatschulen mit Oeffentlich-keitsrecht, 30 solcher Privatschulen ohne Oeffentlichkeitsrecht, somit zusammen 853 Schulen. Davon waren 306 einclassige, 207 zweiclassige, 124 dreiclassige, 90 vierclassige, 41 fünf-classige, 5 sechsclassige und 1 siebenclassige. Die Unterrichtssprache war an 536 Schulen deutsch, an 171 sloveuisch und an 67 Schulen deutsch und slovenisch Böhmen. (Kostspielige Schulbauten. Der Nachmittagsunterricht. Gegen die Schulbesuchs-Erleich terungen.) Inbetreff des Nachmittagsunterrichtes an den Volksschulen beschloss der böhmische Landesschulrath, das Gutachten abzngeben, es habe an Volksschulen bei dem bisherigen Vor- und Nachmittagsunterrichte zu verbleiben. Nur sei den Leitern das Recht einzuräumen, vom 15. Juni an, an besonders heissen Tagen den Nachmittagsunterricht einzustellen. Die Bezirksschulräthe Böhmens hatten sich, mit Ausnahme von neun deutschen und sechs tschechischen, sänamtüch gegen die alle Lehrziele beeinträchtigenden Schulbesuchs-Erleichterungen, namentlich gegen den Halbtagsunterricht, ausgesprochen. — Die Bezirksschulräthe von Böhmen wurden mittels eines neuesten Erlasses aufmerksam gemacht, dass einzelne Schulgemeinden viel zu kostspielige Schulbauten aufführen, die weit über den strengen Bedarf und ihre Mittel hinausgehen, und aufgefordert, die Schulgemeinden in die entsprechenden Grenzen zu weisen. Mähren. (Höhe der Schulauslagen.) Die Kosten für die Volks- und Bürgerschulen Mährens betragen nach einem im Landtage vertheilten Berichte folgende Summen: Für Gehaltsbezüge des Lehrpersonals 2 822 842 fl. 40 kr. Diese Erhöhung findet in der Errichtung neuer, in der Erweiterung bestehender Schulen, Remunerierungen der Pfarrgeist-lichkeit für den Religionsunterricht, Einführung des Industrialunterrichtes an mehreren Schulen u. s. w. ihre Begründung. Die zu den Lehrergehalten seitens der Gemeinden zu leistende Bedeckung beträgt 1 595018 fl. 40 kr., daher aus Landesmitteln ein Abgang von 1 227 824 fl. zu bedecken ist. — Die Auslagen für Bezirks-Lehrerbibliotheken betragen 2630 fl., für Bezirks - Lehrerconferenzen 13 500 fl. - An Beiträgen zur Gewährung von Unterstützungen an Gemeinden für Schulbauten werden 20 000 11., für Unterstützungen an Lehrer 1800 fl., für „Verschiedenes“ 4200 fl. eingestellt. — Der Lehrer - Pensionsfond hat ein Erfordernis von 336 892 11, eine Bedeckung von 117 600 fl., daher einen Abgang von 218 792 fl. Mit Beginn des Jahres 1886 bezogen 466 Lehrerwitwen Pensionen. Ungarn. (Religionsunterricht.) Der Magistrat von Budapest hat den Antrag der Unterrichtscommission: es solle eine ungenügende Fortgangsnote in der Religionslehre das Aufsteigen in eine höhere Classe hindern, abgelehnt und zugleich angeordnet, dass erhoben werde, welchen Ursachen es zuzuschreiben sei, dass ein so geringer Erfolg im Religionsunterrichte erzielt werde. Hi © c a, 1 e s- Finanzdirector August Dimitz f. Krain hat am 10. d. M. einen seiner hervorragendsten Söhne, seinen ersten Historiker verloren. Wie ein Donnerschlag traf uns die Nachricht von seinem Hinscheiden. August Dimitz war in der That eine durch Geist und Gemüth gleich ausgezeichnete Persönlichkeit von jenem einnehmenden Wesen, das nur hoch- und feingebildeten Männern eigen ist. Durch seine „Geschichte Krains“ hat sich der Verstorbene ein unvergängliches Denkmal gesetzt, durch seine vor einem Jahre erschienene „Kurz-gefasste Geschichte“ des Landes aber griff er auch den Schulen, überhaupt der studierenden Jugend unter die Arme. Andere schriftstellerische Arbeiten, die während des thatenreichen Lebens des Heimgegangenen in Fachzeitschriften Krains und in auswärtigen Blättern veröffentlicht wurden, haben dem Namen Dimitz längst den besten Klang auf dem Gebiete geschichtlicher Forschung gegeben Die Allseitigkeit, welche August Dimitz entwickelte, die Hingebung an die Sache der Wissenschaft und des Berufes, die UuVerdrossenheit in der Arbeit bis zur Selbstaufopferung — das alles bleibt ebenso selten wie erhebend Das Leichenbegängnis, das am 13. d. stattfand, gestaltete sich zu einer grossartigen Trauer-kuudgebung für den Dahingegangenen, in dem auch unser Landes-Lehre rverein eines seiner treuesten unterstützenden Mitglieder verlor. Was August Dimitz für Krain und für die Geschichtsforschung gewesen, wird jedenfalls durch eine genauere Lebensbeschreibung erst später dargethau werden, und wir wollen uns daun beeilen, dem unvergesslichen Manne auch in unserem Blatte, dem er seit seinem Bestände alle Aufmerksamkeit schenkte, einen bescheidenen Denkstein zu setzen. Veränderungen im Lehrstande. Herr Auton Levstik, bisher Lehrer in Mariathal, kam in gleicher Eigenschaft an die Schule in Senosetsch. Herr Luc. Blejec, prov. Lehrer in Hötitsch bei Littai, erhielt die Lehrstelle in Tersein bei Mannsburg, uud Frl. Michaela Kassinger, bisher Unterlehrerin in St. Leonhard bei Siebenbrünn in Kärnten, die Lehrstelle in Kadmannsdorf. An Stelle des krankheitshalber beurlaubten Professors der Lehrer-Bildungsanstalt in Laibach Herrn J. Celestina wird die Unterrichtsertheilung durch die Herren Supplenten Schubiz (Gymnasium) und Pirz (Realschule) fortgesetzt werden. Aus dem krainischen Landtage. Die Lehrer haben wieder umsonst um eine bescheidene Erhöhung ihrer Bezüge angesucht. Am 21. d. M. wurde nämlich vom Herrn Abgeordneten Schuklje über die diesbetreffenden Gesuche der Lehrer des Littaier, Gurkfelder, Adelsberger und Radraannsdorfer Bezirkes berichtet. Derselbe beantragte namens des Finanzausschusses die Abweisung der Gesuche. Der gleiche Abgeordnete berichtete auch über das Gesuch der Lehrer des Tscheru e m hier Bezirkes um Regelung der Quinquennalzulagen. Der Berichterstatter bemerkte, dass der Landtag darüber schon in der frühem Session abweisend entschieden habe, und beantragte auch diesmal die Abweisung des Gesuches, was angenommen wurde. Dies alles mögen sich die Gesuchsteller wohl merken. — Aus dem Voranschläge des Lebrerpensionsfondes für 1887 ist zu entnehmen : Dieser Fond weist an Erfordernissen 19 405 fl., au Bedeckung aber 8358 fl. auf, so dass sich ein Abgang von 11 047 fl. ergibt, welcher aus dem Landesfunde zu decken sein wird. Die Spende der Sparcasse von 6000 fl. zur Unterstützung von Schulbauten für das Jabr 1886 hat der k. k. Landesschulrath nachstehenden Schulgemeinden zugewendet: Babenfeld 600 fl., Hohenegg 300 fl , Zirknitz 500 fl., Lichtenbach 200 fl , Schweinberg 300 fl., Tomischel 400 fl., Franzdorf 300 fl., Oberpiruitsch 100 fl., Birnbaum 200 fl., Döblitsch 200 9., Petersdorf 400 fl, Domschale 500 fl , St. Georgen bei Krainburg 300 fl, Bojanze 300 fl., Grossgaber 400 fl.. Preschgain 300 fl., St. Michael bei Seisenberg 100 fl., Töplitz 400 fl , Tersische 200 fl. — Für das Jahr 1 88 7 beantragte der Landesausschuss die Unterstützung folgender Schulgemeinden bei Schulbauten aus obiger Spende der krainischen Sparcasse: für die Schulgemeinde: 1.) Tomischel 500 fl., 2) Franzdorf 300 fl., 3) Unteridria 300 fl., 4.) Babenfeld 500 fl., 5.) Hl. Berg 400 fl., 6.) Reifen 500 fl., 7.) Domschale 500 fl., 8.) Lichtenbach 100 fl. 9.) St. Georgen bei Krainburg 300 fl., 10.) Birnbaum 100 fl., 11.) Döblitsch 200 fl., 12.) Petersdorf 200 fl., 13) Schweiuberg 100 fl., 14.) Grossgaber 400 11., 15.) Preschgain 300 fl., 16)Döbernik 100 fl, 17.) Tersische 100 fl., 18.) Streklo-witz 200 11., 19.) Zirknitz 300 fl., 20.) Grible 200 fl., 21.) Božakovo 100 fl, 22.) Altenmarkt bei Pölland 200 fl., 23.) Tersein 100 11. — zusammen 6000 11. Normalschulfond. Aus dem im Landtage bekannt gegebenen Rechnungsabschlüsse des Normalschulfonds für 1885 ist zu entnehmen, dass das reine Vermögen des Foudes 99 755 fl. 96 kr. betrug, und dass sich selbes gegenüber jenem des Jahres 1884 um 1688 fl. 41 Vs kr. vermehrt hat. Herr Dechant Joh. Hofstetter von Adelsberg, der bekannte Freund der Schule, wurde zum Ehrendomherrn des Laibacher Kathedralcapitels ernannt. Dichtungen von Edward Samhaber. Wir machen heute auf ein prächtig ausgesfattetes, im Bamberg’schen Verlage erschienenes Werk des hochverehrten Professors Ed. S amhaber aufmerksam Dasselbe hat soeben die Presse verlassen und tritt nun im besten Sonntagskleide seine Wanderung an, bald freudig stimmend, die innersten Saiten des Herzens rührend, bald wieder der Menschen Verschrobenheiten und Verirrungen geisselnd. Näheres darüber finden die Leser in der Abtheilung „Bücherschau“. Volksthümliche Vorträge, ln St. Veit bei Laibach hat sich das dortige Lebrpersonale die löbliche Aufgabe gestellt, an Sonntagen für die Bevölkerung leichtverständliche Vorträge über landwirtschaftliche Gegenstände zu halten. Der zu besprechende Stoff wird von den Zuhörern selbst vorausbestimmt, was den Vortheil für sich hat, dass dadurch immer das in den Vordergrund gestellt wird, was die Landleute selbst als für sie wissenswert erkennen. Am letzten Sonntage gelangte das Wichtigste über Düngung au die Tagesordnung. Eine verdiente Abweisung. Der Landtag hat das Gesuch des Herrn Joh. Lapajne in Gurkfeld um Unterstützung zur Herausgabe slovenischer Schulbücher, wie wir der Amtszeituug entnehmen, abgewiesen, „da die vom Gesuchsteller vorgelegten Bücher nicht geeignet sind, dem beabsichtigten Zweckezu entsprechen “ Ueber gewisse Büchermachereien auf höchst fraglicher, (gelinde gesagt:) seichter Grundlage dürfte wohl noch gelegentlich die Kede sein. Machwerke schädigen oft das Ansehen eines ganzen Volkes. Die „Laibacher Schulzeitung“ beginnt in ihrer nächsten Nummer unter dem Titel „Die Mineralschätze Krains“ von Prof. Wilh. Linhart eine Keihe von Abhandlungen, auf die wir als einen Beitrag zur Heimatskunde schon heute die Mitglieder unseres Vereines, die Abnehmer der „Laibacher Schulzeitung“, sowie insbesondere alle krainischen Lehrer aufmerksam machen. Aus unserem Vereine. Mittwoch den 5 Jänner 1887 findet um 8 Uhr abends im Clubzimmer des Hotels „Stadt Wien“ eine Versammlung des krain. Lehrervereines statt. In derselben wird über die neu einzurichtenden Formularien der Amtsschriften auf Grund der Beschlüsse der Hauptversammlung gesprochen werden. Zu dieser Versammlung, in welcher über einen eminent praktischen Gegenstand gesprochen wird, sind hiemit alle p. t. Vereinsmitglieder bestens eingeladeu. Gäste willkommen. Orig'im.aJ.-Oorrespozn.d.exi.iz;- A, Kärnten, 23. Dezember. Von meinen letzten Mittheilungen gehe ich auf den oftgenannten § 24 der Schul- und Unterrichtsordnung über. Der Bewegung gegen denselben hat sich nämlich ein Ortsschulrath Oberkärutens — jener von Arriach — angeschlossen. Damit suchte man auch andere aufzurütteln und sie zu veranlassen, durch Gesuche jene Bestimmung, die sich gegen die körperliche Züchtigung in der Volksschule richtet, aus dem Felde zu schlagen. Es scheint jedoch, dass die übrigen Ortsschulräthe diese Angelegenheit nicht ernst nehmen und ihr einfach (als sie weniger berührend) aus dem Wege gehen wollen. Man hört nichts von gleichen Schritten, beziehungsweise von Beitrittserklärungen zu jenem der Arriacher. Dagegen zog ein anderer Beschluss die Aufmerksamkeit auf sich, der im Verlaufe der letzten Tage in unserem Landtage gefasst wurde. Derselbe geht dahin, das k. k. Unterrichtsministerium zu ersuchen, eine den nachgewiesenen that-sächlichen Bedürfnissen entsprechende Erhöhung des Credits für Stipendien zur Unterstützung der Lehramtszöglinge an der k. k. Lehrer-Bildungsanstalt in Klagenfurt zu gewährleisten. Der Besuch der Anstalt nimmt, da die kärntischen Lehrergehalte nicht das bescheidenste Mass von etwas Verlockendem für junge Leute in sich haben, in keiner Weise zu, und bestände an derselben nicht noch die Vorbereitungseiasse —es wäre mit der Zahl der Lehramtszöglinge noch weit schlechter bestellt, als dermalen. Bei Ihnen drüben hat man wenigstens das „Unterlehrerthum“ abgeschafft, bei uns geht es noch gar nicht leicht anders, als den von der Lehrer-Bildungsanstalt Abziehenden mit einer Unterlehrerstelle zu bedenken, welche den jungen Lehrer weder standesgemäss nährt noch ihm Anregung zu besonderer Begeisterung für den Beruf gibt. Man schlägt sich mit Müh und Plag durch die ersten Jahre der Lehr-thätigkeit, um auch später kaum auf ein grünes Gras zu kommen. Man sieht es endlich auch ein, dass die Stellung der Lehrer eine missliche ist, aber man schafft nicht ernstliche Abhilfe. Viel kann man nicht bieten, und mit wenigem ist der Jammer nicht beseitigt. Man spendet dem aufopferungsvollen Wirken der kärntischen Lehrer selbst im Landtage Anerkennung, und diese allein muss vorläufig der Balsam bleiben, den wir auf unsere Wunden empfangen. Was wird uns wohl das nächste Jahr bringen? l^annig'faltig-e s- Keine Bevorzugung der Papierhandlungen. Da sich einige Papierhändler des II. Wiener Gemeindebezirkes darüber beklagten, dass einzelne Lehrpersonen gewisse Papierhandlungen besonders empfehlen, wodurch andere in ihrem Geschäfte geschädigt werden, hat der Herr Unterrichtsminister nun sämmtlichen Schulanstalten durch die Schulbehörden die Weisung zukommen lassen, dass es den Lehrern unbedingt untersagt ist, eine oder die andere Schreib- und Zeichengeräthe-Handlung den Kindern zu empfehlen. Aus dein steiermärkischen Landesschulrathe. In der letzten Sitzung behandelte der Landesschulrath die Anträge des Bezirksschulrathes Pettau, betreffend den Unterricht in der deutschen Sprache an Volksschulen des Bezirkes, bestätigte die Wahl des Oberlehrers Karl Stark als Fachmannes in den Bezirksschulrath Umgebung Graz, und die locale Ausschliessung eines Lehramtszöglings von der Lehrerbildungsanstalt in Graz, erthoilte der Emilie Haussenbüchel die Bewilligung zur Errichtung einer Privat-Mädchenschule in Cilli und dem Josef Vidovič zur Eröffnung eines Unterrichtscurses für Violinspiel an der Knabenschule in der Marschallgasse zu Graz, genehmigte die Erweiterung der Volksschule zu Hausmannstätten zu einer provisorisch dreiclassigen, der Mädchenschule zu Knittelfeld zu einer fünfclassigen, die Errichtung einer Parallele an der Volksschule in Wartberg und einer solchen an der Knabenschule in Knittelfeld. — An Volksschulen wurden angestellt als Lehrer: Alois Sackl in Kirchberg a. d. Baab, Johann Knapič in St. Anton (Bez. Lichtenwald), Karl Willomitzer in Friesach und Michael Levstik in St. Andrä ob Heilenstein; als Lehrerin: Friederike Hallada; als Unterlehrerinnen: Auguste Ureutz und Sophie Globotschnig, alle drei an der Mädchenschule in Cilli; Emilie von Blumenfeld an der Elisabeth-Mädchenschule in Graz. Oberlehrer Georg Agrez wurde in den bleibenden Buhestand versetzt. Veränderungen im kärntischen Lehrstande. In Wolfsberg starb Lehrer Engelbert Krumpl im Alter von 28 Jahren. Der Verstorbene diente früher in St. Jakob au der Strasse, St. Margarethen ob Waidisch und in Windisch-Bleiberg. Wohnungsgelder für die Wiener Vororte-Lehrer. Nach dem Vorgänge von Penzing, Unter-Meidling und Budolfsheim haben in den letzten Tagen auch die Gemeindevertretungen von Secüshaus und Fünfhaus beschlossen, bei dem n. ö. Landtage in wärmster Weise das Gesuch der Vorortelehrerschaft um Zuerkennung von Wohnungsgeldern aus dem Schulfonds zu befürworten. — In gleich günstigem Sinne sprach sich auch der vom betreffenden Ausschüsse der Vorortelehrerschaft um seine Fürsprache angegangene Bezirksschulrath von Sechshaus über das erwähnte Gesuch aus. Erfreuliches aus Böhmen. Die deutschen Abgeordneten von Böhmen brachten im dortigen Landtage den Antrag auf Aufhebung der vierten Lehrergehaltsclasse, beziehungsweise auf durchgreifende Aufbesserung der Lehrergehalte ein. Möge es doch nicht beim blossen Anträge bleiben! Die lateinische Sprache an den ungarischen Realschulen. Im Finanzausschüsse des ungarischen Abgeordnetenhauses beantragte bei dem Titel: „Bealschulen“ ein Abgeordneter die Streichung des Unterrichtes aus der lateinischen Sprache, da die Zöglinge ohnedies mit Unterrichtsgegenständen überhäuft sind. Der Unterrichtsminister erklärte hierauf, wenn es die Geldverhältnisse gestatteten, würde er nicht nur, wie veranschlagt ist, bei zehn, sondern bei sämmtlichen Bealschulen Professoren für lateinische Sprache anstellen; denn dies werde die Frage lösen, ob Jünglinge, welche die Bealschule besucht haben, die Universität besuchen können. Eine Königin als Lehrerin. Von Neujahr ab wird die Königin von Bumänion (als Dichterin unter dem Namen Carmen Sylvia bekannt) in der Bukarester Töchterschule Vorträge über Literatur halten. Den Anlass dazu bietet der Umstand, dass die Königin im Laufe der Zeit die Erfahrung machte, dass es mit den Literaturkenntnissen in der genannten Anstalt nicht am besten bestellt ist. Welcher Ort auf Erden hat zuerst Neujahr? Beginnt in Wien das neue Jahr 1886 mit Freitag den 1. Januar nachts 12 Uhr, so zählt man in Philadelphia, Vereinigte Staaten, erst 31. Dezember 1885 abends 6 Uhr und in San Francisco gar erst 3 Uhr nachmittags. Wenden wir uns dagegen nach Osten, nach Asien hin, so finden wir, dass um dieselbe Zeit, wenn in Wien „Prosit Neujahr!“ gerufen wird, in Calcutta in Ostindien es bereits 5 Uhr, in Sidney in Australien 9 Uhr, auf Neuseeland gar 11 Uhr am Morgen des Neujahrstages ist. Setzen wir nun unsere Wanderung in Gedanken immer weiter, sowohl in östlicher als in westlicher Richtung um den Erdball fort, so gelangen wir in beiden Richtungen zu einem und demselben Orte unserer Erdkugel, und damit entsteht nun eine Verlegenheit nicht nur im Vergleich zur Zeit (Tagesstunde) unseres Ausgangspunktes Wien, als vielmehr des Datums und Wochentages, wie wir sogleich sehen werden. Die Art und Weise, die ein Ort, eine Insel im grossen Ocean angewandt hat, um die Wochentage oder Data des Kalenders zu zählen, hängt einzig und allein von dem Umstande ab, ob die christlichen Einwohner desselben von Europa entlegenen Ortes oder die christ-l'che Gesittung und mit ihr unser Kalender zu den Einwohnern von Osten oder Westen her gelangt ist. Die Portugiesen und die Holländer giengen bei ihren Entdeckungsreisen um das Cap der guten Hoffnung und kamen also zu den von ihnen entdeckten und besetzten Ländern von Westen her. Die Spanier dagegen segelten durch die Magelianstrasse oder den westlichen Küsten Amerikas entlang gegen Westen, kamen also zu den von ihnen besetzten und entdeckten Inseln von Osten her, und so mussten letztere einen Tag weniger im Wochentage oder im Datum des Kalenders zählen, als die ersteren, als sie in Japan und bei den Molukken Nachbarn wurden. So sind zum Beispiel Makao an der chinesischen Küste und Manila auf den Philippinnen um 71/2 Grad in der Länge oder nicht völlig eine halbe Stunde in der Zeit von einander entfernt, aber Makao, von den Portugiesen besetzt, zählt im Datum einen Tag mehr als die Spanier in Manila. Dieses erfuhr seinerzeit mit vielem Befremden der Pater Alfons Sanctius, der im Jahre 1523 zu Las Brozas geboren wurde und am 17. Januar 1601 starb. Er reiste von Manila nach Makao, wo er seiner Meinung nach noch am 2. Mai, dem heiligen Athanasius gewidmet, ankam, fand aber zu seinem nicht geringen Erstaunen, dass die dortigen portugiesischen Geistlichen bereits den 3. Mai zählten und das Pest der Kreuzerfindung feierten. Die Sandwich-Inseln, die Gesellschafts- und Freundschafts-Inseln, die Mariannen, Carolinnen und Philippinnen haben Amerikas Wochentag und Datum. Dagegen ganz Australien, Neu-Guinea, Neuseeland, die holländischen Inseln im malayischen Archipel haben den europäischen Wochentag, da sie vom Westen her entdeckt wurden. Am deutlichsten wird die Verschiedenheit durch die Karte, auf der die Linie dargestellt ist, welche die Orte auf der Erde voneinander scheidet, die verschiedene Wochentage und verschiedenes Datum haben. Westwärts von dieser unregelmässig gekrümmten Linie zählt man als Datum und Wochentag einen Tag mehr als ostwärts. Infolge der eigenthümlichen Krümmung dieser Scheidelinie kann es geschehen, dass in einem gewissen Augenblicke der Wochentag und das Datum zweier nicht weit voneinander entfernten Orte um zwei Tage von einander verschieden sind. Die spanische Stadt Manila hat 133 Grad östliche Länge von Ferro, die holländische, zum Theile unter dem Aequator liegende Insel Gilolo-Halmatara etwa 145Grad östlicher Länge von Ferro. Manila liegt östlich, Gilolo westlich von der Scheidelinie. In demselben Moment, wo auf Gilolo Freitag, 1. Januar 1886, 15 Minuten nach Mitternacht ist, hat Manila Mittwoch, 30. Dezember 1885, abends 11 Uhr 45 Minuten. Ein noch grösserer Unterschied tritt hervor, wenn wir Neuseeland ins Auge fassen. In demselben Augenblick, wo auf dem Ostcap in Neuseeland Freitag, 1. Januar, morgens 2 Uhr ist, hat Manila Mittwoch, 30. Dezember 1885, abends 10 Uhr 15 Minuten. Die Frage, an welchem Punkte der Erde man das Neujahr zuerst feiert, ist leicht zu beantworten: es ist Neuseeland. Speciell kann man die zu Neuseeland gehörige, ostwärts gelegene Insel Chatham, die Neujahrs-Insel, als diejenige bezeichnen, wo zuerst auf der ganzen Erde die Mitternachtsstunde des neuen Jahres eintritt. ZB-ü-clxer- -u-nd. Zelt'a.n.g'ssclJ.a-'u.. Dichtungen von Edward Samhaber. Laibach, 1887. Bambergs Verlag. — Mit den jetzigen Festtagen zugleich begrüsst uns ein Werk, das nach innen wie nach aussen auf das schönste ausgestattet erscheint. Tiefempfundene Gedanken treten formvollendet vor unser geistiges Auge, kommen sie nun aus den „Jugendstimmen“, aus „Wald und Feld“ oder aus den übrigen Abtheilungen der mehr als 300 Blattseiten umfassenden Sammlung. Auch der Lehrer findet darin kostbare Perlen für die Jugend, so: „Der grüne Wald“, „Das grüne Gras“, „Das Bächlein“, „Schneewittchen“ u. a. Selbst der Erwachsene fühlt sich mitten in das lebhafte Frühlingsgrün, auf die waldumfriedeten Gefilde der heimischen Bergwelt versetzt, wenn er da liest: „0 grünes Gras, wie schön bist du auf Alp und Wiesenmatten! Das Bett so weich, so süss die Ruh in kühlem Baumesschatten“ oder: „Nun wirds um dich so mäuschenstill, die Tanne wiegt dich ein; es ist das Moos so weich und kühl, und du bist ganz allein“. Viele andere Dichtungen wird der Lehrer sich selbst zu Gemüthe führen und aus ihnen eine Sprache vernehmen, die nur einem Manne von Ueberzeugungstreue eigen. Und so wandere denn das schöne Buch hinaus in Stadt und Dorf und bringe poetische Grüsse überallhin, wo Menschen von Geist und Herz ihre Wohn Stätten haben. —a. Oesterreichs deutsche Jugend. Aus ßeichenberg erhielten wir folgende Zeilen: Werte Amtsgenossen ! Eben ist die erste Nummer des IV. Jahrganges von „Oesterreichs deutscher Jugend“ erschienen, und da dieselbe neuerdings einen Eortschritt aufweist, so erlauben wir uns, Euch, geehrte Collegen und Colleginnen, abermals zu bitten, diesem Blatte Eure kräftige Unterstützung zuzuwenden. Probe nummern werden auf Verlangen durch die Verwaltung unentgeltlich zugesandt Die Schriftleitnng und Verwaltung von „Oesterreichs deutscher Jugend“. ,,Gl*ÜSS’ Gott!‘‘ Ein Blatt für Oesterreichs deutsche Jugend.— Man schreibt uns: „Eine gute Jugendzeitung bleibt für zahlreiche Familien unseres deutsch-österreichischen Volkes ein wirkliches Bedürfnis. Von dieser Thatsache ausgehend, hat sich die Verlagshandlung A. Pichlers Witwe & Sohn in Wien zur Herausgabe einer neuen Zeitung — „Grüss’ Gott!“ — entschlossen, deren Leitung der allbekannte Schulmann und Jugendschriftsteller Josef Ambros übernommen hat. Die Leitung wird bestrebt sein, nur vorzüglichen, gehaltreichen Stoff zu bieten in einer Form, die nicht nur das Interesse der Jugend zu wecken, sondern auch die Antheilnahme des Hauses zu sichern geeignet ist. Bildung des Verstandes, Veredelung des Herzens, Anleitung zu sinniger, nützlicher und unterhaltender Beschäftigung und Kräftigung der Liebe zu Heimat und Vaterland, das sind die Hauptpunkte des Programms, die schon in der soeben erschienenen Nr. 1 durch Wort und Bild praktische Verwirklichung erhalten. — Der Preis, jährlich fl. 2,80 für 24 Nummern, ist ein sehr massiger zu nennen. Zahlreichen Familien ist es deshalb möglich gemacht, ihren Kindern die grosse Freude zu bereiten und denselben ein „Grüss' Gott!“ zu schenken, wozu das Weihnachtsfest die günstigste Gelegenheit bietet. — Heft l von „Grüss’ Gott!“ steht jedermann auf Verlangen kostenfrei zu Diensten. Dahin lautende Wünsche sind mittels Postkarte an die Buchhandlung A. Pichlers Witwe & Sohn in Wien zu richten.“ — Die Herausgeber haben sich, was hier noch besonders hervorzuheben ist, auch entschlossen, die Landes-Lehrervereine der diesseitigen Reichshälfte an dem Ertrage dieses Blattes in der Weise theil-nehmen zu lassen, dass im Jahre von jedem Besteller je 10 Kreuzer in die Gasse des betreffenden Landesverbandes fliesseu, u. zw. für alle in Krain verkauften Exemplare an die Gasse des „Krainischen Landes-Lehrervereines“. X. Liederbuch für deutsche Lehrer, eine Sammlung vierstimmiger Männerchöre, herausgegeben von Carl Seitz und J. A. Seyffarth. Friedrich Korn’sche Verlagshandlung. Das Werk enthält auf 152 Seiten 57 Chöre in mustergiltiger Bearbeitung, weshalb die Herausgeber dieser Liedersammlung ihren Zweck erreichen werden. Wir empfehlen dasselbe der musikalisch gebildeten Lehrerwelt auf das angelegentlichste, zumal die Ausstattung desselben äusserst elegant und der Preis so niedrig gestellt ist, dass die Anschaffung des Liederbuches jedermann ermöglicht ist. Benedieter. Unsere Zeitung. Monatsschrift mit Abbildungen fürs junge Volk. 2. Band. Einsiedeln, Verlag von Geb. Benziger. Preis des Heftes 60 kr. — Die 12. Lieferung dieser bilderreichen und ausgedehnten Jugendzeitschrift bringt Folgendes: Das Christkind (Gedicht mit Zeichnung). Des Königs Wort (Erzählung mit Abbildungen). Wie spielen wir mit unserm Puppentheater? Der Glückspilz (Ein lustiges Märlein in 3 Acten). Scherzhaftes Bild. Das Bild der Schwester (Erzählung mit Zeichnungen). Ein Wintermärchen (mit Bildern). Der kleine Berichterstatter. Dies und Das. — Auf dem Umschläge findet sich der Briefkasten, Räthsel und Räthsellösungen. Als Chromo-Vorderbild findet sich im Hefte „Die Heilige Nacht“ und als Chromobeilage die XII. Wappentafel. Nachdem mit diesem Hefte der 2. Band abgeschlossen erscheint, sorgte die Verlagshandlung auch für eine mit nicht unbedeutenden Kosten in dunkelblauer Leinwand hergestellte schöne Einbanddecke (Preis 1 fl. 60 kr.), die im Vereine mit der sonstigen prächtigen Ausstattung die Schrift zu einer Zierde des Festtisches machen soll. (Die beiden ersten Jahrgänge können in feinem Einbande zum Preise von 14 Mark bezogen werden). Alte lind Neue Welt, Weihnachtsblätter 1886. 3. Heft des 21. Jahrganges. Einsiedeln, Verlag von Benziger. — Inhaltsverzeichnis: Weihnachtslied. — Friede auf Erden. (Weihnachtsgeschichte.) — Weihnachten. — In der Nacht vor Allerseelen. (Erzählung aus der neueren Leidensgeschichte Irlands.) — Bei der Krippe. — Karl Maria von Weber. — Der Palio von Siena. (Ein mittelalterliches Fest in unsern Tagen.) — Sprachmünzen. — Stückelbergs Fresken in der Teils-Kapelle. — Altes Kirchenlied. — Kleine Rentner — Weihnachtsblumen. — Nach Weihnachten (Humoristische Erfahrungen eines Junggesellen.) — Der Zaunkönig. — Allerlei: Unsere Bilder. Eine Kunstgeschichte des Mittelalters Der beste Dichter in Aachener Mundart. Die Ueberführung des Herzens König Ludwigs II. nach Altötting. Physikalische Spielereien. Zu Ehren einer allbekannten Jubilarin Vertraulicher Briefwechsel. Charade. Auflösung Monatschau — Abbildungen : Gloria in excelsis Deo. — Die Anbetung der Engel. (Gemalt von Tizian ) — Die Anbetung der Hirten. — Im Hause zu Nazareth. — Karl Maria von Weber. — Der Palazzo Pubblico in Siena. — Passade des Domes in Siena. — Der Apfelschuss. (Nach Stückelbergs Wandgemälde in der Tellskapelle am Vierwaldstätter-See.) — Inneres des Domes von Siena. — Kanzel im Dome zu Siena. — Holzschnitzereien über dem Hochaltar des Domes zu Siena. — Landleute aus der Umgebung von Siena. — Weihnachts-Darstellung. — Weihnachtsabend in den Alpen. — Am Kamine. — Weihnachtsblume. — Eugenius Lachat. — Von Muttern. — Die Nische mit den Herzen Ludwigs I., Maximilians II. und Ludwigs II. in der Gnadenkapelle zu Altötting. — Physikalische Spielereien. (Fig. 1. und 2.) — Kartoffellied. —• Acht Bilder zur Monatschau. Mittheilung. Das Inhaltsverzeichnis des nun abgeschlossenen Jahrganges 1886 der „Laib. Schulzeitung“ wird mit der nächsten Nummer (Nr 1), die noch allen bisherigen Abnehmern zugehen wird, verschickt werden. lErled.Ig'te Xjel^rstellerjL- ICärnten.. Im Schulbezirke Klagonfurt-Uragebung: Lehr- und Schulleiterstelle in Ebeuthal, Windisch-Blelberg und an der zweiclassigen Schule in St. Urban ob Glanegg, Gehalt je 500 fl., Leitungszulage je 30 fl. und Wohnung (mit Ausnahme von Windisch-Bleiberg, wo nur ein feuchtes Zimmer vorhanden ist); dann die zweite Lehrstelle in Tultsehnig, Gehalt 500 fl.; die Sehulleiterstelle an der ein-classigen Schule in Maria-Feicht, Gehalt 400 fl., Leitungszulage und Wohnung; eine Lehrstelle in Feldkirchen, zweite Lehrstelle in Freudenberg a. d. Gurk, die zweite Lehrstelle in Ludmannsdorf und in Gnesau-Weissenbach, Gehalt je 400 fl.; alle beim k k. Bezirksschulratho in Klagenfurt bis Ende Dezember. — Im Schulbezirke St. Veit: Lehrer- und Schulloitorstelle in Sorg, Gehalt 500 fl , Leitungszulage, und Lehrstelle dortselbst, Gehalt 400 fl.; beim k. k. Bezirksschulrathe in St Veit bis 5 Jänner k. J. Steierrzxarlc. Schulbezirk Schladming: Oberlehrerstelle in Assacb bei Aich, Gehalt 600 fl., Leitungszulage 50 fl ; beim Ortsschulrathe dortselbst bis 10. Jänner — Schulbezirk Gonobitz: Lehrerstelle in St. Bartholomä ob Loče, Gehalt 550 fl ; beim Ortsschulrathe dortselbst bis 1. Jänner. — Bezirk Knittelfeld; Mädchenschule in Knittelfeld. Stelle einer Lehrerin, Gehalt 700 fl.; beim Ortsschulrathe dortselbst bis Ende Dezember. — Schulbezirk Mureck: Oberlehrerstelle in Brunnsee, Gehalt 550fl , Leitungszulage 50fl.; beim Ortsschulrathe dortselbst bis Ende Jänner. — Schulbezirk St. Gallen: Lehrerstelle an der dreiclassigen Schule in 8t. Gallen, Gehalt 700 fl.; beim Ortsschulrathe dortselbst bis 30. Dezember. — Schulbezirk Kindberg; Unterlehrerstelle in Krieglach, Gehalt 420 fl.; bis 31. Dezember. ZEBriefUsastexi. Allon Mitarbeitern und Freunden unseres Organs: Frohes Neujahr! — Herrn S. in Oberkrain: Erhalten. Der Aufsatz kommt im Jänner zum Abdrucke. — Dem Einsender (Einsenderin?) des Aufsatzes: „Beobachtungen über die Erziehung unserer Kinder“. Wir ersuchen um Angabe Ihrer vollen Adresse; Ihr Name bleibt ja Geheimnis der Schriftleitung, sobald Sie mit demselben nicht vor die Oeffent-lichkeit wollen. Einsendungen ohne Verfassernamen bleiben, wie ja bekannt, unberücksichtigt. Einladung zur Haiiptvmanunliiiig des krain. Landes-Lehrervereines. Donnerstag am 30. Dezember findet um 2 Uhr nachmittags die Hauptversammlung des krain. Landes-Lehrervereines im Conferenz-zimmer der k. k Lehrer-Bildungsanstalt (I. Stock) statt, zu welcher die p t. Mitglieder freundlichst rocht zahlreich erscheinen wollen. Tagesordnung: 1. ) Eröffnung der Versammlung durch den Obmann. 2. ) Rechenschaftsbericht und Voranschlag des Vereinscassiers. 3. ) Die Schulgartenfrage in Krain. (Berichterstatter Prof. Linhart.) 4. ) Die Drucksorten für die Schulamtsschriften. 5. ) Allfällige Anträge der Mitglieder* 6. ) Neuwahl des Ausschusses. Die Vereinsleitung. * Die etwaigen Anträge sind bis 28. d. M. dem Voreinsobmanne (Prof. W. Linhart) bekanntzageben. Für die Schriftleitung verantwortlich: Joh. Sima, Bahnhofgasse Nr. 31. Verlegt und herausgegeben vom „Krain. Laudes-Lehrerverein“.— Druck von Kleinmayr & Bamberg, Laibach.