Amtsblatt zm Laibachcr Zeitung. ^l'. 1^1 Montag den 29. Juli 1Ü.854). "^° (») Nr. 1U454, Kundmachung, für di^k ^ ^^'l!«"« des »«»nholzbcdarfc« andern unt<«^""""er°i für Kram und für die und öffentlich »«" k. t, B>!)°r°«n «em « Wwterperwde "y" « wb°ch. wahrend ^ IK5U Aormi,.^' «ird am 12, August "» Uhr/"'«/ !en . Vtch^dlmw ?' "bunden »nt e,n«Os!«- Der Vedarf ., N^..,^^ ^st^, cm havlc»! a» wcich»»l Hol^ n, n. Holz in n. ö. Klastml li. .Ulaftcnl für die k. k. Statthalter j„ "^7-----------^ detto Stcuerdnecno, ' ",1 detto La.dcühauptc.ss,' ^ für das k.k.Stcuaamt ^ ^t"dt Laibach 12 für die k. k. Kamnmprocu^r 40 «0 I fur das k, k. Krankenhaus «nd Klinik . "° 260 detto Irrenhaus ' ' «<> dotto Gebärhaus ' ' 60 d"o Strafhaus (dessen . Deputate) . . 8« u- vttco Zwangüarbeitöhauü 53'^ Zusammen . . . ^^1 I » s.i5 5^^^"""9 "ird für iede Behörde, und fur lede Göttlich, Anstalt a b g c so ndcrt, oder auch sur mehrcre in cincm und demselben Gebäude beflndliche Behörden oder Anstalten zu-^wncn versteiget wcrdcn. Doch werden auch Anbote zur Lieferung des gesammtcn oben ausgewiesenen Brcnnholzbcdarfes angenommen, und bei sonst annehmbaren Verhältnissen besonders berücksichtiget werden. Das zu liefernde Holz muß trocken, in durchaus guter Qualität, klafterweise aufgeschichtet übergeben werden, und cme Scheiterlange von 22 bis 24 Zoll haben. Das Brennholz muß zu jeder der obigen Behörden hingeliefert, am Uebernahmsorte abgela« den und auf Kosten d^s Lieferanten klaftcrweise (jede Klafttr mit einem Kreuzstoßc versehen) genau aufgcschlichtet werden, ohne daß der Lieferant für den Fuhrlohn, die Mauth, das Messen oder sonstige Auslagen irgend etwas anzusprechen berechtiget wäre. Sollte sich „, der Folge ergeben, daß die eine oder die andere Behörde aufhören, oder line andere, für deren Holzbedarf die politische Behörde zu sorgen verpflichtet ist, errichtet, oder aber die eme oder die andere Behörde «ine größere oder geringere Quantität Holzes, als oben ziffernmäßig angegeben ist, bcnöthigen würde, so ist es Pflicht des Lieferanten, den Bedarf der errichteten neuen Behörde, oder den größeren Bedarf der schon bestehenden gleichfalls nur um den Erstchungspreis beizustellen; gleichwie derselbe wegen verminderten oder ganz entfallenden Be-darfä einer Behörde keine Entschädigung anzusprechen hat. Als Ausrufspreis für die n. ö. Klafter 22 bis 24zölligen harten Brennholzes werden 5 fi., und für die n. ö. Klafter weichen HolzeS 3 Gulden 50 kr. C. M. angenommen wcrden. Der Ersteher wird die Lieferungen in acht Tagen nach abgeschlossenem Conttacte zu beginnen und dergcstallt fortzusetzen haben, daß bis Ende September d. I. wenigstens ein Drittheil des von ihm contractmäßig zu liefernden Brcnn-holzbedarfcö beigestellt seyn wird. Die weitern Lieferungen sind in der Art zu bewerkstelligen, daß keine der obenerwähnten Be> M'den cder Anstalten einen Mangel am bcnö-thigten Brennholze ausgesetzt bleibt. Diese Verpflichtung ist um so genauer zu erfüllen, als im Widrigen, d.i. im Falle einer Verspätung des Lieferanten, so wie auch, wenn nicht qualitätmäßiges Holz geliefert würde, daS Aerar berechtiget seyn würde, den Holzbcd^rf auf Kosten deö saumseligen Lieferanten, um welchen Preis immer anzukaufen, und den ausgelegten, den Erstchungspreiü übersteigenden Mehrbetrag aus der Caution oder auch aus dem son-stlgen Vermögen des Erstehers einzudringen. Der Ersteher wird lxim Abschlüsse des Liefe-rungsvcrtrageä seine eingegangene Verbindlichkeit sicherzustellen haben, und zwar durch Verpfandungen seiner eigenthümlichen Realität, oder durch Namhaftmachung eines annehmbaren Bürgen, oder durch Hinterlegung eines dem zehn-ten Thell der Erstchungssumme gleichkommenden Betrages, oder endllch durch soglciche Ablieferung einer angemessenen Qualität Holzes ultd Einlassung des dafür entfallenden Vergütungsbetrages zur gänzlichen Contracts ^Erfüllung. Für jedes an eine der odgcnannten Behörden oder den öffentlichen Anstalten gehörig beigestellte Brennholz- Quantum wird dem Lieferanten gegen Beibringung der legalen lU'ernahmes - Reccpissen die sogleiche bare Bezahlung, auch ohne vorhergegangene buchhalt. Liquldirung, aus den berref-fcndcn Cassen, Fonden oder Pauschalbeträgen zu gesichert. Jeder Liefcrungö« Unternehmer ist verbunden, vor der Licilntwn ein Vadium uon 50 st. C. M. zu erlegen, welches im Falle, daß uon ihm keine Lleferung erstanden würde, gleich nach der Ll- , citation zurückgestellt, im C'rstehungsfalle aber, 5 wofern er die Caution nicht auf eine andere Art vollständig erlegen sollte, in diese eingerechnet werden wird. Es wcrden indessen auch vorläufige schriftliche Lieserungs ^ Offerte angenommen. Jedes solche Offert muß versiegelt, bis längstens 10 Uhr Vormittags am Licitationstage der Statthaltcrei übergeben werden, und mit dem Legscheine der hiesigen k. k. Landcöhauptcasse über das erlegte Vadium belegt seyn. Das Offert muß, nebst Angabe des Nam,ns und Wohnortes dcs Offercntcn und der Erklärung: daß ihm die erörterten Lilferungsdcdin znisse blkannt sind, dle bestimmte Holzcmantitat, wcl-che, so wie auch die Behörde, für wclche geliefert werben will, enthalten. Auch muß der geforderte Vergu'tungspreis pr. n. 0. Klafter genau und mit Worten ausgedrückt, und jedes Offert mit folgender Aufschrift versehen werden: „Offert des N. N. zur Brennholzlicferung für die k. k. Behörden und öffentl. Anstalten in Laibach, in der Winterpcriode I85<>/51.« Von der k. k. Statthaltern für Kram. Laibach am 20. Juli I85tt. Z. 1404. (3) Nr. 193. Edict. Von dem k. k. Landesgerichte in Laibach wird über Ansuchen der k. k. Kammcrprocuratur, nulnii^ der Pfarrkirche St. Georgen im Felde, in die Einleitung der Amortisirung des in Verlust gerathenen 6A Darlehensscheincs vom 3l. Jänner 1806, Journal-Art. 148, über die von besagter Kirche für sich und ihre l0 Filialen an das kraim'schc General - Einnehmer - Amt r»l o ^ li bezahlten 27 fi. 34^ kr. und zn-o l l,-l!l(!aN bezahlten 25« fi. 27^ kr. gewilliget. Es werden demnach alle Jene, welche auf diesen Darlehcnöschein Ansprüche zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre vermeintlichen Rechte auf selben, binnen Einem Jahr, sechs Wochen und drei Tagen so gewiß geltend zu machen, als widrigens derselbe amortisirt werden würde. Laibach, den Iti. Juli 1850. Z. 1393. (3) Nr. 2727. Kund m a ch u n g über die Vornahme einer wiederholten Versteige« rung zur Verpachtung der Aerarial - Wegmautl) und der städtischen Psiastermauth an der Linie der Hauptstadt Gratz. Von der k. k. Finanz-Landes-Direction für Eteiermark, Kärnten und Krain wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß zur Verpachtung der Ävarial - Wegmautl) und der in Verbindung mit derselben einzuhebenden städtischen Pfiaster-maull) an den Linien der Hauptstadt Gratz, für die Verwaltungsjahre 1851, 1852 und 1853, und zwar für alle drei Jahre, oder für die Jahre 1851 und l852, oder für das Jahr 1851 allein, am 12. August l. I., Vormittag um 10 Uhr eine neuerliche Concurrenz - Verhandlung im Wege einer öffentlichen mündlichen Licitation, und mittelst schriftlicher Offerte bei der k. k. Cameral-Be-zirks-Verwaltung in Gratz Statt finden wird. Die Pachtbcdingmsse sind dieselben, wclche für die erste Pachtversteigerung in der Kundmachung vom 31. Mail. I., Z. 5139, bekannt gegeben wurden. Nur wird der Ausrufspreis für die ärarische Wegmauth auf den jährlichen Pachtschillina, von I5MW fi. C. M., und für die städtische Psia« stelmautl) auf den gleichen Betrag von 15,000fi, somit für die beiden Pachtobjecte der Ausrufspreis auf den zu entrichtenden jährlichen Pachtschilliug »on dreißig Tausend Gulden Conventions- Münze festgesetzt. Die Unternehmungslustigen werden eingeladen, am obigen Tage bei der k. k- Camcral-Bezirks-Verwaltung in Gratz zu erscheinen, oder derselben bis zum 10, August l. I., Vormittags um 12 Uhr das Offert schriftlich zu überreichen. Das schriftliche Offert muß mit einem Angelde von fünfTausclid Gulden C. M. im Baren , oder mittelst Staats - Creditspapieren sichergestellt seyn. Diejenigen, wclche an der mü'ndli-chen Licitation Theil nehmen wollen, haben den glcichm Betrag als Vadium bei der Commission zu erlegen. Der Erlag des Vadiums kann auch bei einer Staatscasse gemacht werden, und es ist in diesem Falle die Cassacmittung beizubringen. Von der k. k. Finanz- Landes- Direction für Steiermark, Kärnten und Krain. Gratz am 19. Juli 1850. Z. 1405. (2) Nr. 3257. Kundmachung. In dem Kronlande Kärnten ist in dem Orte Gurk eine k, k. Post?xp.'dition errichtet worden, deren Wirksamkeit mit 29. Juli d. I. beginnt. Dieselbe wird sich mit Korrespondenzen und Fahrpostscndungen zu befassen haben. Die Verbindung mit dem bereits bestehenden Postamte in Friesach wird durch wöchentlich vier« malige Botenfahrposten hergestellt. Was hiemit allgemein bekannt gemacht wlrd. K. K. Postdircctwn. Laibach den 21. Juli 1850. Z. 1406. (2) Nr. 3246. Kundmachn n g. Bei dem k. k. Postamte in Klagenfurt ist die provisorische Accessistcnstelle mit dem Iahreöge-halte von 300 fi., gegen Erlag der Caucion im Nesoldungsdetrage, in Erledigung gekommen. Die Bewerber um diese Dienstesstelle haben ihre gehörig documentirten Gesuche längstens bis 10, August d. I. bei der k. k. Postdirection in Klagenfurt einzubringen und darin anzugeben, ob und in welchem Grade sie etwa mit einem oder dem andern Beamten dcs cingangserwahn« ten Postamtes verwandt oder verschwägert sind. K. K. Postdirection. Laibach den 2V. Juli 1850. 348 Z !3«5. (3) Concurs. Nr. 1065' Von der Gerichts - Einführungs - Commission für das Kronland Croatien und Slavonien wird in Gemäßheit des §. 30 der von Allerhöchst Sr. k. k. Majestät unterm 22. Juni l. I. genehmigten Instruction bekannt gemacht. — Seine k. k. Majestät haben über den Antrag des Herrn Ministers der Justiz, mit allerhöchster Entschließung vom 24. Mai d. I,, bei Erlassung des Gesetzes über die Organisirung der Gerichte und Bestimmung der einzelnen Gerichtsorte, welche bereits zur öffentlichen Kenntniß gebracht worden sind, den nachstehenden Personal-und Besoldungsstand für die Gerichte und Staatsanwaltschaften in dem Kronlandc Croatien und Slavonien zu genehmigen geruhet: I. Personal- und Besoldungsstand für sämmtliche Gerichtsbehörden in dem Kronlandc Croatien und Slavonien. _________________________________________/V. O b e r l a n d e s g e r i ch t,__________________ ^. ^Z V D i e n ste i g e n sch a ft. I. D ^ Z ^ Anmerkung. 1 Präsident I Senats - Präsident..... 3000 — V. Im Range eines Rathes des obersten Gerichtshofes. 12 Oberlandesgerichtsrathe ü 2000 . . . 24000 — VI. In dem Status, Range und Gehalte der Oberlandes- 4 darunter mit einer Functions-Zulage 5 500 . — 2000 — gerichtsräthe stehen auch die Präsidenten der Landes' I Secretär zur Aufsicht und Leitung sämmtlicher Kanzlei- gerichte zu Fiume und Varasdin, daher 2 Präsidien' geschäfte, des Einreichungsprowcolles, Expedites und und 10 Oberlandesgerichtsraths-Stellen. der Registratur . .... 1200 — VII, Die Dienstleistung der bisherigen Actuare und Protocol- 6 Kanzellisten, 3 « «00, zusammen 1800 . . ) ,. listen bei Führung des Sitzungsprotocolles und Ausser- >> 3 5 500, » ,500 . . ) '""" ^' tigung der Beschlüsse des Gerichtes wird durch die sir 3 Rathsdicncr ü 300 si...... 900 — — den ganzen OberlandcsgericlMSprengel des Kronlandes 1 mit einer Functions-Zulage u 50 si. . . — 50 — Croatien und Slavonien bestimmten 50 Auscultanten nach 1 Portier....... 250 — — Bedarfu. Wahl des Oberl,Gerichts-Präsidiums verschen. I Hausknecht....... 200 — — ^ ^ Schreibgeschäft bei sämmtlichen Gerichten des -—>—. »—„^«^«.^« ^—^«—. Kronlandes Croatien und Slavonien sind 80 Diurnisten bewilligt; die Vcrthcilung derselben an die einzelne" 2U Summe 36850 3050 Gerichte je nach Bedarf hängt vom Ermessen des Präsidenten dcs Oberlandesgerichtes ab. ____________________ tt. Landesgerichte und Bezirkö - Collegialgerichte.___________________________ ^. 3 Gehalt im ^ La ndeögc richte Bczirks-Collcg.-Ger. '2 "'ZI. Classe 1^. Classe ^. ^ Diensteigenschaft. ^ « .3 " .^ ^ ^ 2 Präsidenten . . . 3000 «000 — l---------! 1-------------------!--------l---------! — ^. Im Range eines Rathes des 2 Präsidenten .... — — — — 11------------------------^___________— — obersten Gerichtshofes. 33 Landcögerichtü, Räche i! i^ vuun ,7«m» )—--------------------------------------------_________, __ __ Erscheinen im Status der Ob"'" „ » ll :. ^400 !54M> )— U444333II,»Lz VII. landesgenchtsrätbo. „ >, 1» i» 120« I32U0 )— —,---------------------------------------^________.___ __ Dic> Prciswcntt'tt der La„^^ 4 mit einer Functions-Zulage l richte zu Karlstadt, Kreuz un0 z 200...... — — 800 —------------------------!---------> —^------------------- — Po/>g sind dem Stande der 27 ,3000)— 4 4 4 4 3 4^4----------------------------- IX. Landesgcrichtsräthe genomme" ^ ^ 14 5 8U0 II2M )— — ^------------------------^------------------'------------- ^ und genießen Functionszulage"- 18 Bezirksgerichts - Assessoren ü 800 14400 —---------------------------------33333 3 X. Die Assessoren bei den Landcsge- 10 Secretäre als Kanzlei-Direc- ^ richten sind als Ergänzung^ torcn 5 u .... 1000 5000)— 212211,----------------------------- X. richtcr nach Bedarf, und zud^ Sccretäre als Kanzlei - Direc- ) ! ^ sonstigen untergeordneten S"' toren 5 ^ .... 800 4000)----------------------------------------!------------------------ ^ richtungen des Landesgencl)^ 4 Archivare ö,..... ttW 3200 - 1111--------!---------,----------------------- X. dienstcö, als Secrctare, Pr^ 5 lGrundbuchssiihrer ü . . «00 3000---------------------—-------------------^1 1 1 1 1 XI. tocolüstcn, Commissare zu ver« 23 Kanzellisten bei den Landes- wenden. ^ « . ^ gerichten 11 ü . . . 400 4400)— 4 3 4 4 3 2 3---------------------------- XI. Haben dle Aufsicht und Leitung Kanzellisten bei den Landes- ) des ganzen Kanzlelgeschaftev gerichten 12 ü ... 300 3U00 )—----------------------------------------------------------------- ^ "nd verrichten bei zenen G^ ll mit einer Funct.Zulage ü 50 ^- - 300 —-----------------------^-------------------^ ____-— ächten, wo kein eigener Archw^ 13 Kanzellisten bei den Bezirks- besteht, dlc Dienste des Letztes Collegialgerichten . . . 300 1200 )— — — —-------------------—------------------------ — 2ll Gefangen - Aufseher u . . 25)0 «500 — 4 2 4 4 2 2 2 1 111 ! I — 2, Gerichtsvollzieher b.d. Landes- <., gerichten 10 i. . . . 300 3000)— 4 3 4 4 2 2 2----------------------------- ^- Alle unter diesen Hauptrubriket, Gerichtsvollzieher b.d. Landes- ) ! ! angeführten Beamten und TM- qerichtcn Hü ... 250 2750 )—-------------'-----------------------!-. —-------------- — ner rangiren in den einzelne" 13 Gerichtsvollzieher b.d, Bezirks- ) l Dienstcathegorien unter einaN' Collegialgcrichten tl ^ . 250 1500 ) —---------------------------------2 2 2 2 2 3 — der nach dem Dienstalter u"v Gerichtsvollzieher b.d.Bezirks- ) ^ rücken nach demselben ohne Ru^ Colleaialsserichtt'N 7 u . 2W 1400 )—--------------------------------------------_^____—— — sicht aufdenDicustort in diel)"' tt Funct.Zulagcn für Gerichts- here Gehaltsstufe vor. Vollzieher ü 50 . . - — — 300-------------------^ —-----------------------"^1 ^ "" !» Gchilstn i, .... - 200 1800 —------------------------------1i2 1 1 2 ^ — 10 Anttödiencr » . - ' 200 2000 — 2 12 2 11,----------------^__— __ 7 Hausknechte ?. . - ,8l 1260 — , 1 1 I III------------—------- ^- N ^^ ^'" ^ ..^n _______ XI tanten bei den verschiedenen^ -^ ' - ' . ' "--------------------------------------------^ "chten des Landes hängt von A^ " "" "" ,00 7.00 _______________________________________ - dem Ermessen des Präsidenten . ^o,urum ^ . , . 30« 7 500 - -------- ^,^ Oberlandesgerichtcs ab. 278^ Summe — ji58il1UsiU00 j 549 6. Bezirksgerichte 1l. und III. Classe. ^»«»««„ ^i Eigenschaft Z , 3 ' - ß Anmerkung, ZZ ZZ ß ZK VU A ^^Bedienstet.n. Z Z Z Z H - j- 'W Z Z^ M 3 __!^^^ ^ 8 S Z O <5 ________________________^^_____! ^ ^UHge ^ '""" '""" ^1600 ^^ 1^^182^ «3 ^^^V ^ ^ 5600 ^ - 2. . . ^adt,^aras.n, ,^ , . , , , 29 Grundbuchöfüh-,/ ' ' ^1 500 14500 ^ - ». » » St. Ivan, Pregrada, ^mtt cmcrFuntt.Zulaae'a -- ^ - NW 800 Perlak, Po^eg, Valpo, 7« Kanzelllstcn 38 >?""9^ .^^ ,.^^ ^ ^. Djakovar, Bosiljevo,l , ! » 38 >»> - . XU. ' i'.H«^ __ ___ Buccari, Cirkvenica,l z w mit einer Funtti.n. Merkopail, Slatar, ! Zulage u . 'n^.w. ^ ^ ^ 50 5W Lepoglaua, Vinica,! 56 Gerichtsdicner 28^. ' ' ^_ 25U 7<»W — '— ^akaturn , Ludbvegl),! » 28 ^. ' ' ^_ 2UU 5M,o —. — Kreuz, Verbovcc und! ! w mtt emer Funct.Zulaae — - ^ 5tt 5W Szlatina werden besetzt! ' « , <- ^Gehilfen . . ^"9' ^ .^ ^^ _____ mit...... 1-212,? 355 >?.',, . ., >«,^ 4. » » Samobor,Gorica, Kla-! Zusammen - l - j l^UW, - ,34 ^ 3 ^ Bediensteten ^ ^ K ß Z Z Bediensteten ß ^ K ß Z 3 ß H ^ ß ss -ss G H s Z s Z l General- ? Staatsanwälte procurator 30UU 3WU UWN ,W0 V. 4u 2MW 8AW )— — vil I I I II ^-------------------------- 1 Stellver- dto. 3 ü 1600 4800 )— — vn-------------------------------------------------->-------- treter 2000 2N00 — — VI 3mitFunctions- 2 Kanzellisten Zulagen 5 — — 500 1500 —------------------------------------------------------------^ I :l «U0 600 — — XI. ,8 Substitute« 6 ü 1200 7200 )— —-----------------------------------------------------------7^1 Kanzelksten dto. « a 1000 6000 )— — ix. 32221111111^^ 1 « 500 500 — — — dto. 6 ü 800 4800 )— —------------------------------------------------------7^i, 1 Amtsdicner 300 300 — — — 18 Kanzellisten 9 ü 400 3600 )— — xi 32221» 111»^^^ Zulagen n — — 50 200 —-------------------------------------------7 Für den allfälligen Mehrbedarf an Hilfs- ^4 Amtsdiener 7 :, 250 1750 — — — 2'11111l^^'^^^ arbeitern kann der Generalprocurator Staats- dto. 7 u 200 1400 — —-----------------------------------------------------------------,— anwaltschaftsbcamte einberufen und verwenden, «77 <. 7---------- „, ,,' eben so auch im Einvernehmen mit dem Präsi- '" Zusammen - , 4«250> - , 1700 dium des Oberlandesgerichtes Auscultanten hier- «> -^ « zu zeitweise verwenden. Sämmtliche Staatsanwaltschaftsbeamten und Diener haben ihren ^cang m chrer Dienstcate- Für das Schreibgeschäft sind für den Dienst gorie nach dem Dienstalter und rücken nach demselben in die höheren Gehaltsstufen vor. der Generalprocuratur und sämmtliche Staatsanwaltschaften 20 Tagschreiber bewilliget. 330 III. Uebersicht ocs gesammten Personalstandcs l>ei sämmtlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften. I. Gerichte. II. Staatsanwaltschaft. « '^ ^" ^ " "^ "" ' ' , " ..... .- . -— Z s, Z. ^ ^ ! Z . X ^ ^ U 2 ^ ! ^ , ^ 3 .U. '« ^ ^ ^ -^ -^ -^ .3. Z <^ ^ >^ -: ^: .«. -n ^ 3 33^!^ Z .3 Oberlandesgericht ... 2 »2--------------------------------5U I — «-----------------5 Obcrlanoeögcricht . II — — 2 1 LandesgerichtAgraml. Classe l — l» 4--------------------_^21 4 144—3 Landesgericht Agram---------» 3 3 2 » Fiume 1. »--------44----------------------------II 3 123- 2 » Fiume .--------1 2 2 1 „ Varasdin 1. » .— 44-------------.---------21 4 144—3 ., Varasdin--------I 2 2 l „ Essek I. » i 4 4 -------------------------21 4.144-3 » Essek . - - , 2 2 l >, Carlstadt 2. „ — — 3 3-----------------------------i — 3 , 22—2 » Carlstadt--------1 1 1 l » Kreuz 2. »-------34------------,------------1 — 2 122—2 » Kreuz .-------1 1 1 1 » Po/eg 2. » - - 3 4---------------------- 1—3122—2 » Po/eg .--------I 1 1 1 « Bezirkscollegial-Gerichte - — O — 18-------------5-------------13 - ti l3 9 — 6 Bezirkscollegial- 5l Bezirksgerichte . . . — - — - - 44 7 ti» 2!) —-------76--------5074— Gerichte . . .------------- 7 j«!> 34^5tt^1lj 4 »18 s 7j2tt^9U 83j22 Zusammen I lj 7 18 j20^' " 298 """" i:t3^"" 228 27 2N l5 U59 Individuen. tt2 Individuen. Die Bewerber um die in diesem Status angeführten Dienstplätze mit Ausnahme der Stellen des Präsidenten und Senatspräsidcnten, des Oberlandesgerichtes und der Präsidenten der Landcsgerichte, haben ihre Gesuche bis 1s,. August l. I. bei dieser Einführungs-Commission einzubringen. Diejenigen Bewerber, welche bereits dermal bei einem Gerichte oder öffentlichen Amte angestellt sind, haben ihre Gesuche durch ihren vorgesetzten Gerichts - oder Amtsvorsteher einbegleiten zu lassen. Letztere haben die ihnen übcrgcdenen Gesuche gehörig zu consigniren, und mit ihren Bemerkungen über die Befähigung und Würdigkeit der Bewerber dieser Einführungs- Commission zu übergeben. Diejenigen, welche sich um die Stelle eines Rathes, Assessors, Bezirksrichters oder Bezirksgerichtsadjuncten, Staatsanwaltes oder Sub' stituten bewerben, müssen bis zur Crlassung eines neuen Gesetzes über die Staatsprüfungen, das Diplom über die nach den bisherigen Vorschriftt" abgelegte Advocaiial- Censur, oder das nach Maßgabe der für die übrigen österreichischen Kronländer bestehenden Gesetze erhaltene Wahlfahigkeitsdccttl für das Civil- und Criminalrichtcramt, oder die mit Erfolg bestandene Auditoriats-, Advocaten - oder Fiscalprüfung nachweisen. Bewerber um Auscultantenstellen müssen die rechtswissenschaftlichen Studien au einer österreichischen Universität oder an einer Academie ^ den Kronlandern Ungarn, Croatien oder Siebenbürgen zurückgelegt haben. Um in den Genuß der für dieselben bestimmten Adjuten zu treten, müssen sie vorläufig nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften die Befähigung zur Ausübung des Richteramtes erlangt haben. Für alle übrigen Dicnstposten werden keine rechtswissenschaftlichen Studien erfordert. .^ Jeder Bewerber hat in seinem Gesuche nachzuweisen, welcher Sprachen er kundig, und in welchen Sprachen er amtzuhandeln im Stande w' Nachdem der Besetzungövorschlag dem hohen Ministerium zur Entscheidung vorgelegt werden musi, so ist es wünschenswert!) . daß we,i'^ stenö die Competenzgesuche von jenen Bewerbern, welche der deutschen Sprache kundig sind, auch in dieser Sprache üb^r^ch,,, over deutsche U^' setzungen denselben beigelegt werden. Jeder Bewerber hat anzugeben, ob und in welchem Grade er mit einem derzeit im Kronlande Croatien und Slavonien im Iustizfache dienenden Beamten verwandt oder verschwägert, und ob er nicht in einem andern Kronlande um eine Gerichts-, oder irgendwo um politische, oder eine Stelle bei der Finanzbehörde eingekommen ist. , . ^. ^ „ ^ ^, . . ^ -,, Auch Diejenigen, welche um eine Anstellung bei dem hohen Justiz - Ministerium oder bet Sr. Excellenz dem Banuö oder irgend emgeschr,^ ten sind, haben ihre mit den allfälligen weitcrn Behelfen belegten neuen Competenzgesuche, oder aber chre schriftliche Erklärung, daß sie sich auf U)l früheres Competenzgesuch beziehen, innerhalb der angegebenen Frist einzubringen. . ,^ <- -^ Die Einftihrungs- Commission bringt diese Concurs- Ausschreibung zur öffentlichen Kenntniß, damlt allen Men Personen, lvelche die noty^ gen Fähigkeiten besitzen, ohne Unterschied des Standes Gelegenheit geboten werde, sich um die in der Iustlzpsiege zu besetzenden Htenjtposten zl bewerben. . Won der Gerichtseinführunaö-Commission für das Kronland Kroatien und Slavonien. Agram am 5. Juli l8»"- JtiiMiov, f. MasBuraiiic. vorstand. prov. Generalprocurators - Stellvertreter. 3. 1395. (3) Kundmachung. In Gemäßhcit hoher Anordnungen ist noch eine Anzahl leichter Cavalleric - und Dragoner-Remonten anzukaufen Eine leichte Cavallme - Remonte muß 14 Faust 3 Zoll, — eine Dragoner - Rcmonte l5 Faust 1 Zoll messen. Beide Gattungen von Rcmontcn dürfen angenommen werden, wenn sie gegenwärtig das 4te Jahr vollendet haben, somit jetzt in das 5te Jahr gehen, und dieses im kommenden nächsten Frühjahr completiren; das höchste Alter für die Annahme von Cavallcne-Pferden besteht in dem vollstreckten 7tcn Jahre. Nur bei ganz ausgezeichneten Eigenschaften eines Pferdes wird ausnahmsweise gestattet, daß solches auch angenommen werden dürfe, wenn es das Ute Jahr noch nicht vollstreckt hat. Der Preis für eine leichte Cavallene-Remonte besteht in Ilk si für eine Dragoner, Rcmonte in 130 fi. Um den Pferdczüchtern die Gelegenheit zu verschaffen, ihre tauglichen, ganz fehlerfreien Pferde auf dem kürzesten Wege, ohne Dazwischenkunft eines Unterhändlers, unmittelbar selbst zu ver- kaufen , wird sich die Asscntirungs - Commission in nachfolgenden Stationen cinfinden und die Pferde dort übernehmen, nämlich: in Sittich am 2«. August 185«, „ Stein „ 24. „ .. und ,. Nassenfuß,, 31. „ „ Gleich nach Uebernahme der Pferde wird der festgesetzte Preis gegen gestämpelte Quittung baar ausbezahlt, und dem Verkäufer noch die Begünstigung zugestanden, daß die tauglichen Remon-ten auch ohne vmschriftmaßigcn Huft'eschlag, ohne Strickhalfter und Halftcrstricke angenommen wer-den, daher außer dem Stampelbetragc über die Quittung des erhaltenen Rcmontenpreises an Niemanden unter keinem Vorwande etwas ausbezahlt werden darf. Die Pferdezüchter werden aufgefordert, an den bezeichneten Tagen und in den genannten Stationen recht zahlreich mit ihren Pferden zu erscheinen- Vom k. k. Brigade - Commando. Laibach am 21. Juli l85V. Z. 13U8. (3) uä Nr. 3UU7. Edict. Bei einem, am 1«. Juli 1849 gesanglich eingezogenen verdächtigen Individium, wurde eine Barschaft von N4 fl. 45 kr. C. M., vestchcnd in Vanknotm und Silderg/ld, worüber cs d>e Ubcrkommllngsart nicht nachweisen konnte, und welche daher mit größter Wahrscheinlichkeit von einem Diebstahle herzurühren schont, vorgefunden. Dieseö Geld, als ein verdächtiges Gut, erliegt beim gefertigt..'" k. k. Bezirks- Collegia!, Ge' richte in Deposits, was mit dem Anhange allge' mein bekannt gemacht wird, daß derjenige, welcher darüber sein Cigenthumsrecht zu erweisen vermeint, aufgefordett wird, sich oei diesem Gerichte Behufs dessen binnen Iahrcsfnst zu melde"/ da wiorigens damit nach Vorschrift des §. 415 St. Prz. Oro. fürgegangen werden wird. K. K. Bezirks-Collegial.Gmcht. Laibach a>" 2(». Juli »85U. ^7^39^(3) ^d i c l. ^ Nl. 25^-Ie.'c, welche au, den Nachlaß des am !0. I">» ,. I. am h. Kleuhbergc dci liaas , mit Hmterlass""g eines schriftlichen Testamc,ile5 verstorbenen DcsicieN' ten - Prichtls und Zuraten, Herrn Lmas Ieon^», irgend einen Anspruch ;u stellen haben, werden l)ie< mil aufgesotten, solchen bei der auf den 30. d. M-hiergeiichls angeorbneien Üjqmdiru'igStagsahUllg l0' gewiß anzumilden, als sie widrigens die^olgen dts §. 6l4 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben t)ät!en> K. k. Bezlltsgericht l!aas am 22. Juli »850-