707 Amtsblatt Mr Laibacher Zeitung Nr. 38. Samstag den 29. April 1871. (NO) Ni, 675 y. S. N. Concurs-Erössnung. Bei den Staatsmittelschulen Dalmatiens sind! folgende Stellen zu besehen, auf welche hiemit der Concurs ausgeschrieben wird: ll) Bei dem k. k. Gyulnasiuut in Zara mit italienischer Unterrichtssprache vier Lehrerstellen für klassische Philologie als Hauptsach, und für die italienische Sprache oder für die philosophische Propedeutik als Nebenfach; !i) bei dem k. k. Gymnasium in Spalato mit italienischer Unterrichtssprache vier Lehrcrstellen für denselben Unterricht wie:lä i^ zwei Stellen siir den Unterricht in der Mathematik, Physik oder Naturwissenschaften, und eine Lehrerstclle für deutsche Sprache und Literatur; 0) bei dem k. k. Gymnasium in Ragusa mit slavischer Unterrichtssprache: drei Lehrerstellen für denselben Unterricht wie :ul ll eine Lchrerstclle für den Unterricht in der Naturgeschichte und Mathematik, und eine Leh-rcrstclle für die deutsche Sprache und Literatur; ll) bei dem k. k. Realgymnasium in Sebcnico mit slavischer Unterrichtssprache: drei Stellen für klassische Philologie als Hauptfach, sodann sür das Italienische, das Slavische oder das Deutsche; eine Stelle für Geographie und Geschichte, und möglichst siir eine der genannten lebenden Sprachen; eine Lehrerstelle für Mathematik und Naturwissenschaften und eine andere für das Freihandzeichnen und Kalligraphie; v) bei dem k. k. Realgymnasium in Curzola mit italienischer Unterrichtssprache die Directorsstelle und dieselben Lehrerstellen wie bei dem k. k. Realgymnasium in Sebenico; 1) bei dem k. k. Realgymnasium in Cattaro mit slavischer Unterrichtssprache die Directorsstellc und dieselben Lehrerstcllen, wie bei dem k. k. Realgymnasium in Sebenico. ^) bei der k. k. 7klassigen Oberrealschule in Spalato mit italienischer Unterrichtssprache: zwei Lehrerstellen für den Unterricht in den lebenden Sprachen und besonders im Deutschen und Slavischen; I>) bei der vierklassigen Unterrealschule in Zara mit italienischer Unterrichtssprache: eine Lehrerstelle siir Mathematik und geometrisches Zeichnen; zwei Stellen für den Unterricht in der ita-talienischcn, slavischen und deutschen Sprache; eine Stelle für den Unterricht in der Geographie nnd Geschichte und möglichst für eine der genannten ledenden Sprachen. Mit diefen Plätzen sind die in dem Gesetze bom 9. April 1870 (R. G. Bl. St. XVI. Nr. 46) normirten Gehalte verbunden, wobei zu be-werken ist, daß die Professoren an dem Ober-3hlnnasinm nnd der Unterrcalschule in Zara eine ^ocalzulage jährlicher 150 fl. erhalten. Die Bewerber um die eine oder die andere bleser Stellen, haben ihre regelmäßig documentir-ten Gesuche, mit der Nachweisung der abgelegten Studien, der von einer k. k. Prüfungs-Commis-swn erlangten Lehramtsbefähigung, fo wie der etwa schon im Lehramte geleisteten Dienste bei der ^gesetzten Direction längstens bis zum 15. Mai l. I. ^'zubringen. Iara, am 14. April 1871. "om k. k. Landeoschulrathe sür Palmaticn. (168—1) Nr. 2634. Kundmachung. Mit Beginn des diesjährigen zweiten Schul-^westers kommen folgende Studentenstiftungen zur ^ederbesetzung: 1. Die von Michael Deschmann angeordnete Studentenstiftung jährlicher 66 fl. 22 kr., welche für Studircnde aus des Stifters und der Iosefa Defchmann, gebornen Langerholz, Anver-wandtschast, und bei Ermanglung solcher für Stu-dirende aus der Pfarre Radmannsdorf bestimmt ist. Das Präsentationsrecht steht dem hiesigen Domcapitel zu. 2. Bei der Thomas Krön'schen Stiftung der vierte Platz jährlicher 40 fl. «0 kr., worauf arme Studirende aus Kram und vorzugsweise aus des Stifters Verwandtschaft den Anspruch haben. Der Stiftling ist verbunden, sich auf Musik zu verlegen und der Stiftungsgenuß, welcher erst mit dem Eintritte ins Obergymnasium beginnt, kann nach zurückgelegten Gymnasialstu-dien nur in der Theologie fortgesetzt werden. Das Präfentationsrecht steht dem hiesigen fürstbischöflichen Ordinariate zu. 3. Das von Jakob Fancoj errichtete Stu dentenstipendium jährlicher 36 st. 94 kr., zu dessen Genusse arme Studirende aus dem bürgerlichen oder Bauernstände Krams berufen sind. Der Stiftungsgenuß ist vom Gymnasium anfangend unbcfchränkt. 4. Die Kaspar Glaoatic'sche Stiftung jährlicher 47 st. 40 kr. Das Präfentationsrecht zu dicfer ausschließlich für die von den Brüdern oder Schwestern des Stifters abstammenden Studiren-den bestimmte Stiftung steht dein Aeltesten der Familie Glavatiö zu. 5. Die zweite Josef Globocmk'sche Studentenstiftung jährlicher 42 fl. 54 kr. Auf dieselbe -haben Studirendc aus der Anverwandtschast des Stifters, sodann solche, welche in der Pfarre Zirklach geboren sind, und endlich in Ermanglung solcher, Stndircnde am Laidacher Gymnasium, insolange sich kein verwandter Studirendc meldet, den Anspruch. Der Stiftungsgenuß kann mit der zweiten Schultlasse beginnen und bis zur Bollendung der Studien fortgefetzt werden. Das Präsentationsrecht wird vom Pfarrer in Zirklach ausgeübt. 6. Die Feli^ Karl Marquis v. Gozani'sche Stiftung jährlicher 72 ft. 24^ kr. Zum Genusse derselben sind Verwandte des Stifters in allen öffentlichen oder mit dem Oeffentlichkeitsrechte ver-fehenen Lehr- und Studienanstalten, und in Ermanglung solcher auch Studirende aus der Stadt Krainburg und Bischoflack berufen. Das Präsen« tationsrecht wird vom Besitzer des Gutes Wolfs- ! büchl, Herrn Ferdinand Marquis von Gozani de Saint Georges, ausgeübt. 7. Bei der Iosefa Ialen'fchen Stiftung der erste Platz jährlicher 51 ft. 68 kr. Auf den Genuß dieses Stiftungsplatzes, welcher von der Nor- ! malschule anfangend auf keine Studienabtheilung ! beschränkt ist, haben Studirende aus der Anver-, wandtschast der Stifterin und ihres Mannes Si-«mon Ialen, in Ermanglung solcher aber sittlich , brave Studirende überhaupt, deren Bater ein Bürger oder Bauer und geborncr Kramer ist, den Anspruch. Das Präsentationsrccht steht dem hoch-. würdigen Herrn Fürstbischöfe in Laibach zu. ! 8. Die Lukas Ierovsek'sche Studentenstif-! tung jährlicher 47 ft. 38 kr. ö. W., zu deren Genusse blos Studirende aus der Nachkommenschaft der Töchter des Stifters berufen sind. 9. Bei der von Matthäus Justin angeordneten Stiftung der zweite Platz jährlicher 47 ft. 15 kr. Auf diese Stiftung haben Studirende des Gymnasiums und der Theologie aus der Anver-wandtschaft des Stifters, sodann aus der Pfarre Nadmannsdorf, und endlich aus der Laibacher Diözefe überhaupt Anfpruch. Das Präsentationsrecht wird vom hiesigen fürstbischöftichen Ordinariate ausgeübt. 10. Bei der Johann Kallister'schen Studen> . tenstiftung der achte und zehnte Platz mit je jähr- lichen 240 ft. Auf den Genuß diefer Stiftplätze, welche mit der Mittelschule beginnen, haben aus dem Adelsberger politischen Bezirke, wie solcker im Jahre 1864 bestand, gebürtige arme Studircnde den Anspruch, und in Ermanglung derselben Studirende aus dem Laibacher' Gubernium überhaupt. 11. Bei der Valentin Kuß'schen Stiftung der zweite Platz jährlicher 47 ft. 16 kr. Auf den selben haben vorzugsweise Verwandte des Stifters, sodann Studirende aus der Pfarre Fraßlau in Steiermark und ans der Pfarre Laufen alternativ und in deren Ermanglung fubstitutorisch Studirende aus Stein den Anspruch. Der Stiftungsgenuß ist auf die untern fechs Gymnasialclassen beschränkt. Das Präfentationsrecht wird alternativ von den Pfarrern in Fraßlau und Laufen aus-geübt und steht diesmal dein erstgedachten zu. 12. Bei der von Blasius Korke errichteten Stiftung der zweite Platz jährlicher 39 ft. 22 kr., auf welchen vorerst studirende Anverwandte, sodann aber Stndirendc aus der Gemeinde Schwarzen berg bei Wippach den Anspruch haben. Der Stis-tungsgenuß beginnt im Gymnasium nnd dauert in allen Studienabtheilungen fort. Das Präsentationsrecht übt der Eurat in Schwarzenbcrg aus. 13. Die Balthasar Mugerle'sche Studenten stiftung jährlicher 73 fl. 38 kr., welche vom Gym^ nasiuul angefangen in allen Studienabtheilungcn genossen werden kann. Auf dieselbe haben zuerst Verwandte des Stifters männlicher und weiblicher Linie, respective ans den Familien Mugerlc und Pregl und sodann aus Laibach oder wenigstens aus Kram gebürtige Studirende den Anspruch. 14. Die von Johann Peharc für Stndi rende an polytechnischen Lehranstalten errichtete Stiftung jährlicher 99 ft. 32 kr., zu deren Genusse vor allen Andern Studirende aus der An-Verwandtschaft des Stifters berufen sind. Das Präsentationsrecht steht dem Pfarrer in Neu-lnarktl zu. 15. Bei der Christof Plankelj'fchen Stiftung der erste Platz jährlicher 27 ft. 94 kr. Auf den Genuß dieses Stiftplatzes, welcher durch fünf Jahre der Gymnasialstudien, vom vollendeten 12. bis zum erreichten 18. Lebensjahre dauert, haben studirende eheliche Bürgersöhne aus der Stadt Stein und alsdann aus Laibach den Anspruch. 16. Die zweite Anton Raab'sche Stiftung jährlicher 200 ft. 4 kr. Dieselbe ist blos für Stn^ dirende aus des Stifters oder dessen Gemahlin Verwandtschaft bestimmt, und kann so lange genossen werden, bis der Stiftling Weltpriester wird oder in einen geistlichen Orden eintritt. Das Präsentationsrecht wird vom hiesigen Stadtmagi strate ausgeübt. 17. Der erste Platz der Matthäus Rauni-cher'schen Stiftung jährlicher lOI fl. 38 kr., welcher vorerst für Verwandte des Stifters, sodann für Studirende aus dein Markte nnd der Pfarre Vaöe, ferner für Söhne vormaliger Unterthanen des Graf Lamberg'schen Canonkates, und endlich für Stndirendc aus Krain überhaupt bestimmt ist. Das Präsentationsrecht steht dem hiesigen fürstbischöflichen Ordinariate zu. 18. Bei der Dominik Nepic'schen Stiftung der erste Platz jährlicher 26 ft. 36 kr., welcher für arme Studirende auf die Dauer der Gymnasialstudien beschränkt ist, und wobei dem jeweiligen Landesgerichtsherrn in Wippach gemeinschaftlich mit dem dortigen Pfarrer stiftsgemäß das Präsentationsrecht zusteht. 19. Das erste Reservefond-Studentenstipendium jährlicher 113 ft. 54 kr., worauf arme, fleißige und gut gesittete Studirende, überhaupt vom Gymnasium angefangen, den Anspruch baben. 20. Der zweite Platz des Franz Rojc'schen Studentenstipendiums jährlicher 43 fl. 80 kr., auf 703 dessen Genuß vorzugsweise Studireude aus der Anvcrwandtschast des Stifters lind bei Abgang sulcher jene, die in der Pfarre Dcutschruth im Görzer Gebiete gebürtig siud, den Anspruch haben. Die Stiftungsdaner ist auf keine Studien-abtheilung beschränkt und das Präsentationsrccht gebührt dem Pfarrer in Deutschruth. 21. Der zweite Platz des Georg Thomas Numplcr'scheu Stipendiums jährlicher 2« si. Z8 kr., welcher für Studirende aus der Anverwaudtschaft des Stifters und des Friedrich Persc bestimmt ist und wobei alsdann auch andere Studirende berücksichtiget werden können. Das Präsentationsrccht übt derzeit der Domherr am Agramer Me-tropolitancapitel Dr. Lukas Numpler aus. 22. Die Andreas Schurbi'sche Stiftung jährlicher 27 st. 70 kr., welche blos für Studirende aus den drei hiezu berufenen Familien, de ren Repräsentanten und nächste Anverwandte des Stifters Andreas Schurbi, Matthäus Sluga und Marcus Vavpetiö im Bezirke Stein sind, bestimmt ist.. Der Stiftungsgenuß ist auf keine Studienadtheilung beschränkt. 23. Bei der von Anton Thalnitscher von Thalberg angeordneten Stiftung der dritte Platz jährlicher 103 st. 66 kr. Hiezu sind vorzugsweise Studirende berufen, welche von dcn Schwestern des Stifters abstammen, sodann aber arme, gut gesittete und gut studirende Jünglinge, welche Neigung und Beruf zum geistlichen Stande haben, insbesondere Zöglinge des Aloysiannms. Die Stiftung, bei welcher das hiesige Dom-capitel das Präsentationsrecht ausübt, kann nach zurückgelegtem Gymnasium nur in der Theologie sortgenossen werden. 24. Bei der Georg Töttinger'schcn Stiftung der erste Platz jährlicher 59 st. 90 kr., auf dessen Genuß Studirende aus den Pfarren Oberlaibach, Billichgraz und Veldes den Anspruch haben. Das Präsentationsrecht zu dieser vom Gymnasium an auf keine Studicnabtheilnng beschränkten Stiftung steht dem Pfarrer von Horjul, als Beneficiaten zu Schönbrunn zu. 25. Das von Johann Iobst Weber errichtete Stipendium jährlicher 70 st. 96 kr. Dasselbe kann von einem gut studirendcu Bürgerssohnc aus Laibach von der vierten bis zur Vollendung der sechsten Gymnasialklasse genossen werden. Das Präsentationsrecht wird vom hiesigen Stadtmagistrate ausgeübt. Ferner die neu errichteten Stndentenstipen- dien von: 26. Anton Kodela, Defizientenpriester, jährlicher 54 st. 60 kr., welches laut Willbriefes vom 3. September v. I., Z. 6091, ausschließlich für Schüler aus der Verwandtschaft des Stifters aus den Häusern Nr. 19 und 20 in Dnple, von der Volksschule angefangen, bestimmt und auf keine Studienabtheilung beschränkt ist. 27. Domprobst Anton Kos laut Stiftbriefes vom 1. September 1870, Z. 5622, mit zwei Stiftplätzen mit je jährliche« 62 fl. Dieselben sind für gut gesittete und gnt studircnde Verwandte des Stifters von der vierten Hauptschulklasse angefangen in allen Studienabtheilungen in der Weise bestimmt, daß bei übrigens gleichen Umständen der nächste Verwandtschaftsgrad maßgebend sein soll. In EnnanMug von Verwandten haben sehr gut gesittete und vorzüglich gut studircnde Jünglinge aus dcu Pfarren Idria, Kmin-burg, Nadmannödorf, St. Georgen bei Krainburg und Vaöe darauf Anfpruch. Das Prä'fentations-recht steht dem hiesigen Domcapitel zu. 28. Der Maria Svctiua mit 3 Stiftpläz-zen von je jährl. 50 st. Anf dcn Gcuuß dieser Stiftplätze haben im Sinne des Willdriefcs vom 4. Juni 1870, Z. 3762, Studircnde aus der AnVerwandtschaft der Stiflcrin und in deren Ermanglung zunächst jene aus der Stadtpfarrc Bi^ fchoflack und aus der Vorstadtpfarre Maria Vcr kündigung in Laibach, jedoch nur in fo lange Anspruch, bis sich ein geeigneter Verwandter meldet, welchem sie mit Schluß des Schuljahres das Stipendium abzutreten haben. Der Stiftungsgenuß ist auf das Gymnasium und die Realschule be-schrär.tt uud das Prä'scntationsrecht steht dem hie-sigeu fürstbischöflichen Ordinariate zu. 29. Domherrn Johann Poklukar im jährl. Ertrage von 44 st. 10 kr. Zum Genusse dieses Stipendiums sind vor allem Schüler und Studenten aus des Stifters Verwandtschaft berufen, welche dasselbe auch gleichzeitig mit der Thomas Poklnkar'-schen Studentenstistung genießen können. In Ermanglung von Verwandten haben daranf Studircnde, die in der Pfarre Obcrgörjach, und endlich bei Abgang solcher, die in Kram überhaupt gebürtig sind, Anspruch, haben aber, sobald sich ein geeigneter Verwandter meldet, demselben zu weichen. Diese Stiftung, bei welcher dem Bruder des Stifters Andreas Poklukar, Besitzer des Hauses Nr. 5 in Kernica, das Präsentationsrecht zusteht, kann schon an der Volksschnle genossen werden uud ist auf keine Studienadtheilnng beschränkt. Stndircnde, welche sich nm die vorstehenden Stipendien bewerben wollen, haben ihre mit dem Taufscheine, dem Dürftigkeits - und Impfungs-zeugnisse, dann mit dcn Studienzeugnissen von den zwei letzten Schulsemestern, und falls sie das Stipendium aus dcm Titel der AnVerwandtschaft beanspruchen, auch mit dem legalen Stammbcmmc belegten Gesuche bis Ende Mai d. Iv im Wege ihrer vorgesetzten Schuldirectiou Hieher zu überreichen. Laibach, am 16. April 1871. K. k. Landcoregicrung für Kram. (174—1) Nr. 18. Concurs-Verlautbarung. Ein routinirter Diurnist findet bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft Littai sogleiche Aufnahme. Bewerber um diese Stelle, mit welcher der Genuß eines Dinrnums von 1 fl. vcrlmnden ist, haben ihre eigenhändig geschriebenen Gesuche längstens bis 6. Mai l. I. Hieramts zu überreichen, sich über die Kenntniß der deutschen und slovenischen Sprache, sowie über ihre bisherige Verwendnng auszuweisen. Littai, am 26. April 1871. Der k. t. GezillohmiptMiiiul: Aueröpera,. (l71 —1) Nr. 416. Kundmachung der Vertheilun^ der Elisabeth Freiin vl?» Salva^'fcben Armensliftullsss-Interessen sin das erste Semester dcs Solarjahres >87l. Für das erste Semester des Solarjahres 1871 sind die Elisabeth Frciin v. Salvay'schcn Armcnstiftnngs-Intcrcsscn von 750 fl. ö.W. unter die wahrhaft bedürftigen und gut gesitteteil Hausar-mcn von Adel, wie allenfalls zum Thcilc unter blos nubilitirte Personen in Laibach zu vertheilen. Hierauf Rcstectircude wollen ihre an die hoch löbliche k. k. Landcsrcgicmng des Hcrzogthums Krain stylisirtcu Gesuche in dcr füvstbischöstichen Ordi nariats-Kanzlci binnen vier Wochen einreichen. Den Gcsnchcn müssen die Adclsbewcift, wenn solche nicht schon bei früheren Vcrtheilnn gen dieser Stiftungs-Intcrcsscn beigebracht wor dcn sind, beilicgen. Auch ist die Beibringung neuer Armnths- nnd Sittcnzcncmissc, welche von dcn bctrcffcndcn Hcrrcn Pfarrern ausgcfcrtigt und von dcm löblichen Stadtmagistratc bestätigt scin müsscu, erforderlich. Laibach, am 26. April 1871. (172—2) Nr. 54<». Concurs Ausschreibung. Znr Besetzung cincr Gcfangenanfschcrsstcllc erster eventuell zwcitcr Klasse in der k. k. Män nerstrafanstalt in Laibach, mit der jährlichen Loh nung von 300 fl. eventncll 260 fl. ö.W., dem Genussc der kasernmäßigen Untcrkunft ncbst Service, dcm Bezüge einer täglichen Brotportion von 1 '/2 Pfund und der Montnr nach Maßgabe der bestehcnden Nniformirungs-Vorschrift wird der Cou-curs bis 2. Mai 1871 ausgeschrieben. Die Bewerber um diese Stelle haben ihre gehörig belegten Gesuche unmittelbar, und bereits in öffentlichen Diensten stehende Bewerber im Dienstwege bei der gefertigten Strafhausverwal^ tung zu überreichen. Als Gefangenaufseher werden nur solche Bc werber angestellt, welche des Lcscns und Schrci bens und der beiden Landessprachen knndig find, auch wird darauf gesehen, daß jeder anzustellende Aufseher wo möglich in einer gewerblichen Be^ schäftigung geübt oder doch erfahren sei. Jeder aufgenommene Anffehcr hat übrigens cine cm jährige probeweise Dienstleistung als provisovischer Aufscher mit gleicher Löhnung und Bezügen zurückzulegen, wornach erst bei erprobter Befähigung dessen definitive Ernennung erfolgt. Bewerber ledigen Standes, welche eine län gcre Militärdienstlcistuug nachweisen, insbesondere vorgemerkte Militäraspirauten für das Justiz-Ressort, wcrden vorzugsweise berücksichtiget. Laibach, am 27. April 1871. S. k Strafhauo-Vrrumltunss.