^° 253. 1864. ÄmlMall zur LMacher Zeilunss. 8. November. Kolllurs-Vcllautbarung. An dcr in Risano (^'.^zalet,o) im B^zilke Capodistria neuerlichteten diveklivlnaßigen ^ri^ vialschule ist di^ Blelle ^s L,h >".o. zugleich Organisten erledigt, mic welcher cm Iahresgc.-halt von 3UN st. aus der Gemeindekassc von Lapodlstria n.t'st Freiwohnung, Beheizungs-und Schulp.nischale von 3tt si. verbunden ist. Bewerdl'r haben ih;e mit dem Taufschein und den Studicnzcuginssen belegten Gesuche bis z u m 3<>. N o u e m b e r d. I. bei dcr Schulgemcinde in Risano (Lazzarello), welcher das Prasentationörecht zokomml, clnzu^ reichen, und in denselben ihre Befähigung zum Triviallchramte, die vollständige Kenntniß dcr italienischen und die Kenntniß der slovenischen Sprache, sowie eine vollkomme,, gesunde Kör« perdeschaffenhcit lind Fertigkeit im Orgelspiclc nachzuweisen. Von der k. l. Stalthalterci. Trieft am 2«, Oktober ltt64. (428-3) ,.............. 3?r. 7»^. Kundlnachnng. Dr. mit Kundmachung vom 2t. S,pttm-der l. Z , Z. 48«az am 29. Oktober l5«l. (44Ü^3^ Nr ll«»>. Konkurs-Kundmachung. Bei d,m k, k Bezirksgerichte in Pellau ist die Attllc deS Grundbuchsführer5 mit dem jährlichen Gehalte ron 6lU fl. zu besetzen. Die Bewerber haben ihre gehörig instrui,-« teu Vesuche bis zum l. Dezember d. I. lm vorgeschrii>benen Wege bei dem a/fertigteli Präsidium zu überreichen. Präsidium des k, k. Krei6gerickleS. ^ Üilii am l. November lftfjj. Iluincr Grenz» Nessimenl Nr. 4. Lizitations - Kundmachung. ^liom obigen Grenz c Negimenlc wlrd in Gimä'sih,ii ds^. j^hs,; General«(zommando-Ver-oldnung vom ,I. September ,8ttt, Abch. 7, Nr. 872l zur allgemeinen Kenntniß gebracht, dost die in dem Aerarialforste Pelrovagora, Waldtheil Iovickosia, dcr di.siseiligcn Kostinja-ner - Compagnie vorhandenen abgebbarcn 5»5tt Eich^nstamme zur Ell.-ugung von Bau-, Nutz» und Werkholz an den Meistbietenden l'iberlasstn werden, worüber am ' 23. November ltttU um l> Uhr Vormittag in der Regiments Ver, walcungßlKanzlei die i.'iz'tation abgehalten lv»'l5 den wild Die wesentlichsten Bedingnissc siod: l^ Wild der AüörllfungKpreiö an Waldtare für , da5 Bain, Nütz- und Wcrkholz pr, Kubik, fuß solider Hol^masse, und zwar: für Spalt. ' waann mit »7 kr. und für Bauholz mit l4 kr, öst, 3V angliiommeu. 2) Nach der beiläusi^cn Schätzung enthalten die > vorgenannten Eichcnsta'mliu' 2^l.-<3tt Kubik-schul) Spaltwaaren und »U.72O Kubik-Schuh Bauholz, :l) Obige Stamme kann drr (5>sieher nach Be« lieben veralbeitcn; daä zu Brennholz taugliche Ast, Wipfcl. und Abfallholz von die? ftn Slämmcn vcldl.il't jedoch dem Mililsr: ärar zur Benützung und weiterer Acrwellhuilg. i) Die Dancr drr Umstcckung dann Verarbei-lling de>^ koiltrahirten (5ichenstämme, endlich tie dcr Wegschaffung der erzeugten Sorti» mente wi»d diö (5nde Mai l«ll", bestimmt. .)) Die zur Ausfuhr dcr erzeugten Holzmateria' lien erforderlichen Waldausfichrßwege hat der Unternehmer auf rigcne Kosten zu e:öffnen und dabei die forslwirlhschafllichen und forst polizeilichen, so ,rie die privatrech!lichtn Rück« sichten und Vorschriften zu beobachten. 6) Das Vadium bcstcht in 5UU si, und die zu leistende Caution in lUM> si. öst. N. 7) Schriftliche Offerte werden nur dann ange nommen und berücksichtiget, wenn sie in der gesetzlichen Form aubgcfelligt und mit dem obigen Vadium versehen vor Eröffnung der mündlichen Lizitationä-Vcrhandlung b«im Rc-ginu-nte einlangen und ncbslb4«»tt „ Korn, lQVV „ Kukurutz mittelst Offerte unter nachfolgelioen Bedingungen angekauft: 1. Das Getreide muß durchaus rein, tlocken und unverdorben sein, und der Metzen Weizen muß wenigstens «4 Pfund, da5 Korn 75 Pfund und der Kukuruh «2 Pfund wiegen, 2. Das Getreide wird von dem k k. Witth-schaftöamle zu Idria im Magazine in den zi-mentirten Gesäßen abgemessen und übernommen, und jenes, welches den Qualitätb-Anforderun: gen nicht entspricht, zurückgewiesen. Der Lieferant ist verbunden, für jcde zurück gestossene Partie anderes, gehörig qualisizirteö Getreide der gleichnamigen Wallung um den kontraktmäßigen Preis längstens im nächsten Monate zu liefern, ^ C's steht dem Lieferanten srei, entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten bei der 1^b?r-nähme zu intervcniren. In Ermanglung der Gegenwart dcü Liefe-ranten oder Bevollmächtigten muß j.doch d^l Befund dcs k.k. Wirthschaftamtes als richtig und unwidcrsprcchlich anerkannt werden, ohne daß der Lieferant dagegen Einwendung maclien könnte. il/Hat der Lieferant das zu liefernde Ge-treide ll»<-lre»;hauplkasse zu Laibach gegen klassenmäßig gestempelte Quittung. 5» Die mit einem 50 Neukiel,i,rr-Stempel versehenen Offerte haben längstens bls Ende November 1«Nl bci dem k. k. Bcrgamte zu Idria einzutreffen, tt. In dem Offerte ist zu bemerken, welche Gattung und Quantität Getreide der Lieferant zu liefern Willens ist, und den Preis lnl'ii Idria zu stellen. Sollte ein Offert auf mehrere Kör» ncrgattungen lauten, so steht es dem Bcrgamte ftci, den Anbot für mehrere, oder auch nur für Eine Gattung anzunehmen oder nicht. 7. Zur SichersteUung für die genaue Zuhaltung der sämmtlichen Aertrags-Verbindlichkeiten ist dem Offerte ein ly"/^ Vadium entweder baar oder in annehmbaren Staatspapieren zu dem Tageskurse, oder die Quittung über dessen De-ponirung bei irgend einer montanistischen Kasse, oder der k. k. Landeshauptkasse zu Laibach, anzuschließen, widrigens auf das Offert keine Rück« sicht genommen werden könnte. Sollte Äontrahent die VertragSvelbindlich-keiten nicht zuHallen, so ist dem Acrar das Recht eingeräumt, sich für elncn dadurch zugehenden Schaden , sowohl an dem Vadium, als an dcffcn gcsammtem Vermögen zu regression. tt. Denjenigen Offerenten, welche keine Gc-treioc, Lieferung »rstehcn, wird das erlegte Vadium ailsobald zurückgestellt, der Ersteher aber von der Annahme seineS Offertes vcrständil get werden, wo dann tr die eine Halste des Ge< trcides bis Ende Dezember l8tt4, die zweit? Hälfte bis Mitte Iänmr l86.', zu liefern hat. tt. ?luf Verlangen werden die für die Lieferung erforderlichen Getreide.-Tacke vom k s. Bcrgamte gegen jedesmalige ordnungsmäßige Rückstellung unentgeltlich, jedoch ohne Vergü.-tung der Frachtspcsen, zugesendet. Der Lieferant bleib: für einen allfalligcn Verlust an Säcken wahrend dcr Lieferung haftend. l<>. Wird sich vorbehalten, gegen den Herr,» Lieferanten alle jene Maßregeln zu ergreifen, durch welche die pünktliche Erfüllung der Kontrakts bedingnisse erwirkt werden kann, wogegen aber auch demselben der Rechtsweg für alle Ansprüche offen bleibt, die deisclbe aus den Kontraktü-Be» dingungen machen zu können glaubt. Jedoch wnd ausdrücklich bedungen, daß die aus dem Ver> trage etwa entspringenden Rcchtsstreiligkeiten, das Aerar möge als Kläger oder Geklagter ein-» treten, so wie auch die hierauf Bezug habenden Sicherstelllmgs- und Erekutionsschrilte bei demjenigen, im Sitze deS FiskalamteS befmdlichen Gerichte durchzuführen sind, welchem der Fiskus als Geklagter unterstehs. Vom f. s. Bergamte Idria am l. Noocm-ber lkil« (136—S) Nr. v«25. Kundmachung. Aus der hiesigen Baumschule können meh-rere Hundert zwei bis vier Klafter hohe schöl.e Pyramiden-Pappelbaume zu ltt kr. pr. Stück verabfolgt werden. Die Käufer wollen sich hieramls melden. Stadtmagistrat Laibach am 2U. Oktober l8U4. (4^5-l) Nr X»l, Gin Diurnist mit tag! 8N kr, wird bei dcm k. k. Vnwallunzs? amle der Religionbfondsherlschaft Landsiraß auf 3 Monate aufgenommen. K. k. Vcrwalcungsamt Landsiraß am ». November l8U-l. Dlnrulften-Aufuahmc. Beim k. f. Beznköamtt Gottschce wird cm Dlurmst m,t taglichen 7U kr. Diurnum so. glclch aufgenommen. Bewerber haben lhre AufnahmSgesuchc bei der Beznkövorstehung einzubringen. K. k. Bezirksamt Gollschee am I. No, vtmbcr lhU^.