!5,l Amtsblatt zur Laibacher Zeitung Nr. 213. Freitag den 18. September 1874. (411-1) Fünfte Ausschreibung von Staatspreisen fiir Käserei Genossenschaften. 1. Um die Gründung von Käserei-Genossenschaften, welche die gemeinsame Verarbeitung und Verwerthung der Milch zum Zwecke haben, m den Alpenländern Oesterreichs zu befördern, werden hiemit folgende Preise ausgeschrieben. ll) Ein Preis von 500 fl. ö. W. für Käserei-Genossenschaften, welche täalich mindestens 400 Wiener Maß Milch (5tt6 Liter) verarbeiten, deren Thätigkeit sich auf den Winter und den Sommer erstreckt, welche ihre Producte gemeinschaftlich verwerthen und die rationellste Manipulation so wie das beste Product nachweisen. d) Zwei Preise von je 400 fl. ö. W. für jene Käferei-Genossenschaften, welche ebenfalls mindestens 400 Maß Milch täglich im Durchschnitte verarbeiten, eine rationelle Manipulation und gutes Product nachweisen, aber vorzugsweise nur entweder im Winter oder im Sommer in Thätigkeit sind. ") Zwei Preise von je 300 fl. ö. W. für solche Käserei-Genossenschaften, welche entweder unter 400 Maß Milch täglich im Durchschnitte verarbeiten oder den zur Erlangung eines höheren Preises gestellten Bedingungen nicht vollständig entsprechen. 2. Um diese Preise können sich sowohl die m den österreichischen Alpenländern schon bestehenden als auch solche Käserei-Genossenschaften bewerben, welche spätestens im Sommer 1874 ihre Thätigkeit begonneu haben. Preise werden jedoch nur solchen Genossenschaften zuerkannt, welche die gemeinschaftliche Ber-werthung ihrer Producte glaubwürdig nachzuweisen vermögen. Unter übrigens gleichen Verhältnissen werden settkäsereien in erster Linie berücksichtiget. Die Gesuche sind bis längstens 15. November 1874 im Wege der betreffenden politischen Landesbe-yörde oder Landwirthschafts - Gesellschaft dem Acker< dauministerium vorzulegen. 3. Genossenschaften, welche einen der in den ftuheren Jahren ausgeschriebenen Staatspreise be-retts erhalten haben, sind von der weiteren Bewerbung ausgeschlossen, wenn dieselben nicht durch innere Umgestalltung einen neuerlichen Anspruch auf Berücksichtigung erlangt haben. 4. Jede solche Genossenschaft muß wenigstens aus 10 gleichberechtigten Theilnehmern bestehen. 5. Die einzureichenden Gesuche müssen die "ngehende und wahrheitsgetreue Beantwortung folgender Fragen enthalten: a) Wie lange besteht die Genossenschaft und durch wen wurde sie gegründet? ") Wie groß ist die gegenwärtige Zahl der Mit- glieder der Genossenschaft? 0) Welchen Ortsgemeinden gehören diese Mi tglic-der durch ihren Wirthschaftsbesitz an? u) Wie groß ist der Milchviehstand der Genossenschaftsmitglieder ? 6) Ist blos die Milchbenützung gemeinsam oder geschieht auch die Benützung der Weiden auf gemeinsame Rechnung?. 1) Nie lautet der Genossenschaftsvertrag? Hierbei ch eine beglaubigte Abschrift desselben oder > ssn> ^siehendeu Statuten vorzulegen? ^( ^ ^ Käserei in eigenen oder gemietheten Gebäuden betrieben und wie sind dieselben eingerichtet? k) Wird das Thermometer zur Bestimmung der .. Amperatur der zu verkäsenden Milch benützt? ^ ^ Entlohnung erhält der Käser und die etwaigen Gehilfen? 1c) Wie viel Milch wird täglich, wie viel im ganzen verabeitet? l) Welche Haupt- und Nebenerzeugnisse werden bereitet und wie werden die Abfälle (Molken, Asche) verwendet? m) Auf welche Weife werden die Milcherzeugnisse gemeinschaftlich verwerthet, und welche Preife werden dafür erzielt? u) Wie groß waren im letzten Jahre und in den vergangenen Jahren die Mengen der erzeugten Milchproducte und die daraus erzielten Geldeinnahmen; wie hoch beliefen sich die Unkosten deö Betriebes und welcher Betrag wurde als Reingewinn unter die Mitglieder der Genossenschaft vertheilt? 6. Die eingegangenen Bewerbungen werden vom Ackerbauministerium Fachmännern zur Beurtheilung übergeben und wird erforderlichen Falles durch dieselben eine Besichtigung der Käsereien der sich bewerbenden Genossenschaften vorgenommen werden. 7. Die Zuerkennung der Preise erfolgt durch das Ackerbauministerium. Im Falle ungenügender Bewerbung behält sich das Ackerbauministerium vor, die ausgesetzten Preise nur theilweise zu verleihen. (392o—3) Nr. 5850. Kundmachung. In S. M. Kriegsmarine weiden absolvierte Techniker (Staatsbürger der österreich.-ungar. Monarchie), welche das 24. Lebensjahr nicht überschritten haben, physisch-tauglich und der deutschen Sprache vollkommen mächtig sind, als Schiffbau-Eleven mit dem jährlichen Adjutum von 600 Gulden ö. W. aufgenommen. Vom k. k. Neichs-Briegoministerium ___ ^Marinesection). '(417^3) Nr7^1845. Kundmachung. Zur Sicherstellung der Verpflegung der Häftlinge jür das Jahr 1875, fowohl beim k. k. Landesgerichte als auch beim st. d. Bezirksgerichte in Klagenfurt, wird eine Offertverhandlung eingeleitet, und es werden hiezu die Unternehmungslustigen mit dem Anhange eingeladen, die Offerte belegt mit der auf 400 fl. festgesetzten. Caution, welche entweder in Barem, in Sparkassebücheln oder sonstigen nach dem Course berechneten Staatspapieren zu bestehen hat, bis 22.September 1874 bei dem gesertigten Präsidium zu überreichen. Die Licitationsbedinngnisse können täglich von 8 bls 12 Uhr vormittags und von 2 bis 6 Uhr nach-uuttags im Präsidial-Bureau eingesehen werden. Nach beendeter Offertverhandlung wird den mcht beruckstchtlgten Offerenten die vorgelegte Caution zurückgestellt. — Klagenfurt, 7. Sept. 1874. Präsidium deo k. k. tandesaerichles. ! (433—1) ...... 'st7 840^ iln. okl8.M6 WI)io6 N0V0 U8WN0V^6US Mölx) 30 2a oääati V sarall.- (ioäoviö, VoM, Vßlli, 2»urao, 8l. NaFäaivun. naä lächo, V8aka x Ißt-mm Möilom 36 xolämaiM, oua v lächi x istmm Möilom 42 xoläiimiM iu sua, ta 86änm 8K021 »molt 8PIÄ2N6M, V kpoä^'i läch'i 2 lotniN Möilom 36 30iäinarM, in okraM kasy (Ü6-uirk8ka8l>6) IdriMß. ?l06lW 2ll 0N0 ali älU^O ton 86ä6M 8iuid 80 8 Mioxauü : ki'8tnim Iwom, 8priöai0M uadrökma iu äipiomom äo IlOUo tsKoöSF» MV860» pri MMknym oki^nom Fwvnrstvu vioiiti. ^. Kr. oklajno «xlkvkrstvo ^uj»»<; v rwnini, äno 13. nMmdlK 1674. (430—2) Nr. 1438. Genchtsadjunctenstellen. Bei den k. l. Bezirksgerichten Lack, Littai, Planina und Radmannsdorf sind die Stellen je eines Gerichtsadjuncten mit der IX. Rangsklasse und den damit gesetzlich verbundenen Bezügen zu besetzen. Die Bewerber um diese Stellen, zu deren Erlangung jedenfalls auch die Kenntnis der krai-nischen (slovenischen) Sprache in Wort und Schrift erforderlich ist, haben ihre gehörig belegten Gesuche biS 5. Oktober 1874 bei dem gefertigten Präsidium im vorschriftsmäßigen Wege zu überreichen. Den Gesuchstellern für die Gerichtsadjuncten-stellen bei den Bezirksgerichten Planina und Radmannsdorf (als vormaligen Untersuchungsgerichten) wird noch bedeutet, daß diese Concuröausschreibung zwar zunächst die genannten Dienstorte betrifft, daß jedoch auch eine anderortige Diensteszuweisung des ernannten Bewerbers nach Erfordernis der Umstände vorbehalten bleibt. Laibach, am 13. September 1874. K. k. Landesgerichto-Prästdinm. (383-3) Nr. 388. Lehrerstelle. An der vierklassigen Volksschule in Kram bürg ist eine Lehrerstelle mit dem jährlichen Ge halte von 500 st. aus dem Localschulsonde in Er ledigung gekommen. Bewerber um diesen Posten haben ihre gehörig documentierten Gesuche bis zum 24. September d. I. beim Ortsschulrathe in Krainburg zu überreichen. K. k. Bezirksschulrath Krainburg, am 24ften August 1874. (405—2) Nr. 554. Mädchenlehrerin. Die Stelle einer Mädchenlehrerin in Mött' ling mit dem Iahresgehalte von 400 fl. und Genuß sreier Wohnung ist zu besetzen. Gehörig documentierte Gesuche wollen bis 10. Oktober 1874 im Wege der vorgesetzten Behörden beim Ortsschulrathe in Mottling überreicht werden. K. k. Bezirksschulrath Tschernembl, am 27sten August 1874. (427—3) Nr. 6011. Rinderpest. Aus Anlaß der in der Ortschaft Wisaiz, Ortsgemeinde Seisenberg, am 12. September l. I. ausgebrochenen, amtlich constatierten Rinderpest wird der Seuchengrenzbezirk festgesetzt, wie folgt: 1. Aus der Bezirkshauptmannschaft Rudolfswerth werden in den Seuchengrenzbezirk die Ortsgemeinden : Seifenberg, Hof, Langenthon, Sagrac, Ambrus, Töplitz, Haidovitz, Döbernik; 2. in der k. k. Bezirkshauptmannfchaft Littai die Ortsgemeinden Obergurk, Mulau und Podborst; 3. in der k. k. Bezirkshauptmanschaft Gottschee die Ortsgemeinden Altsag, Ebenthal, Strug, Kompole und Podgora — aufgenommen. Für den Seuchengrenzbezirk treten die Bestimmungen des § 27 des Gesetzes vom 29sten Juni 1868, Nr. 118 R. G. B., und des Gesetzes zu diesem Paragraph des h. Ministerial'Erlasses vom 7. August 1868, Nr. 119 R. G. B., in Wirksamkeit. Nudolfswerth, am 13. September 1874. Der t. l. Vezirlshauplmann: Ekel.