667 Amtsblatt me Laibalber Zeituna Nr. 33. Samstag den 26. April 1873. I (^—l) Nr. 2904. |g I IVjeg'ovo ces. in knilj. %M$ apostoljsko VHi< iinstvo i 31 blagovolilo je ukazati razpis [K | XV. državne dobrodelne loterije I 3 za l gj civilne namembe tostranskc drzavno polovice H 5| ter najrailostljiveje doloèiti, B ä| <1<* Me einti «loliortclt iz tv lotorije nakloiti v zidanjt» nove l>olnicc» H 3) (*I>itala) /, /.«Iruzfiio porotlilnico in iiajflciisiiico v In^pruku. po E= aj teiu Koriskcmii /.avoriu /a t>liilionciiie in |io mcri vsptjia *c» dm- 3 | Rim flobrotljivini iiameiiibaiii p» oiiic^iijoni cckMar.s volja 2 II. .iO kr. avjttr. vc>IJ. ~ j ^or je" èisti doliodek te loterije dolocen tako lepini obènokoristnim naineiiora tor jo ob ouom g | ^ul)cern lozov inogoèc, zadobiti znamenito dobitke, v svesti si je c kr. ravuatoljstvo lote- g j r'jskih dohodkov, da bode tudi ta loterija, kakor prejšnje, imela obiluo blagosrènih deležnikov. jg 1 0d c. kr. ravnateljstva loterijskih dohodkov. Ü 1 ^ Na Dunaji, dne 17. marca 1873. . E j L^dnardL A^oUkmer s. r., jg j c. kr. dvorni svctovalec in loterijski ravnatelj. j= j J ''-rel»! (lozi) dob6 se na Duuaji pri oddelku državnih loterij za dobrodelne nameiie v poslopji rav- jg ¦ nat«l.)8tva lotorijskili dohodkov, v racstu, Salzgries št. 20, posamir. in po veè skup, ali se pa lahko tudi |= | I^srneno narocr,, èe se priloži denarjev, kolikor veljajo. Še so naprodaj na Dunaji: pri vseh loterijskih ¦>- j °lektantili; v c. kr. in kr. ogrskih deželah: pri vseh loterijskih uradih in kolektantih, v mnogih kra- !E f Jlü tudi pri davkarijah in poštnijah, tabakaruicah, postajah železnoccstnih, in parojjlovskih zadujiè pri IS jj drugih proilajalcili žrebov, ki so po meBtih in /nauieuitih krajih v cesarstvu. |S ^'-2) Nr. 204«. ^ Kundmachung ^N'ffend die Vrwerbunss einer Ncalitat für projrctierte «andes-Acterbauschule in Un-terkrain. terlr ^"^ .^"ichtung einer Ackcrdauschule in Un-4^^" ^rd eine geeignete Realität mit beiläufig 3h cs ^^ I°ch Grund'complc^ und zwar 15 bis Nein. ^ergründ, 10 Joch Wiesen, 4 Joch Arten ' ^ ^ Obst- und 1 Joch Gcmüse-^irt^"" ^ ^^ Waldung, nebst entsprechenden heub^^a.M"oe" (Stallungen, Dreschtennen, ^Nem?/<.^""^^^^"' Keller u. s. w.) und tleiner^"^«'"^ mit beiläufig !>0 größeren und her 3 ^"litäten (für Schulzwccke, Schlasgemä-"nd^^nungen des Schuldirecwrs, Adjuncten Milchen ""^ ""^ ^^ Arbeitspersonales) nebst der yl,- ^" kaufen gesucht. — Einer Besitzung von beschaff '? cmnäherungsweisen Ausdehnung und ^iiide )"t ^" ^^ ^^"^ ^"" Nud 0 lfswert h ^eson>>^ andern der Borzug gegeben werden ^iesp^ "wünscht wäre auch die Möglichkeit der '^bewässerung. j Besitzer derartiger ^Itcalitäten in Unterkrain ! werden eingeladen, ihre Anbote unter Anschluß der 'bezüglichen Mappen oder wenigstens von Plan-und Situations-Skizzcn und mit einer Beschrei-!bung der Wohn^ und Wirtschaftsgebäude nach ! ihrer Größe und Beschaffenheit des Baumateriales und ihres dermaligen Bauzustandes und unter Angabc des Kauschillings ^ bis 15. Mai 1873 anher einzusenden. ^ Laibach, am 18. April 1873. Vom fandesnuoschusse. ! "(179—1) Nr. 181^' Kundmachung. An der zwcillassigen Volksschule in Planina ist der Unterlehrerspostcn zu besetzen, welcher auch einer Lehrerin verliehen werden kann. Iahresgehalt 300 si. und freie Wohnung. Die gehörig documentiertcn Gesuche sind bis 15. Mai 1873 Hieramts einzubringen. K. k. Bezirksschulrath Loitsch zu Planina, am 18. April 1873. (174—3) Nr. 507. Concurs-Ausschrcibung. Am Staats Realgymnasium zu Krainburg sind drei Lehrstellen mit den durch das Gesetz vom 9. April 1870 normierten Bezügen zu besetzen, und zwar: Zwei Lehrstellen für klassische Philologie? die eine mit subsidiarischer Verwendbarkeit für den italienischen Sprachunterricht und eine Lehrstelle für den Zeichenunterricht mit subsidiarischer Verwendbarkeit für den arithmetischen und kalligraphischen Unterricht. Bewerber haben ihre vorschriftsmäßig instruierten Gesuche bis zum 20. Mai l. I. im vorgeschriebenen Wege beim k. k. Landesschul-rathe für Kram einzubringen. Die Gesuche um die Zeichenlehrstelle sind mit dem Nachweise der Lehrbefähigung im Sinne der h. Ministerial-Vcrordnung vom 20. Oktober 1870 zu versehen. Laibach, am 31. März 1873. K. k. Landesschulbehörde fur Krain. (180^1) Nr. ^9407 Kundmachung. Aus Anlaß der Weltausstellung in Wien ist am 3. März 1873 am Ausstellungsplatze ein k. k. ärar. Postamt errichtet worden, welches sich mit dem Verkaufe aller inlä'ndifchen Wcrthzeichen, mit der Annahme aller Gattungen von Briespostsen-düngen und beschwerten Geldbriesen, dann von Paketen mit und ohne Werth im Einzelngewichte von süns Pfund, endlich mit Abgabe und Bestellung aller jener Brief- und Fahrpostgegenstände, letztere ohne Rücksicht auf Gewicht und Zollpflichtigkeit, welche mit der Bezeichnung der Bestellung „am Wcltausstellungsplatze in Wien" ver sehen sind, zu befassen hat. Zur Erzielung einer diesfälligen thunlichst geordneten Gcschäftsbesorgung in Wien während der Ausstellungsperiode ist es demnach auch im Interesse des correspondierenden Publicums gelegen, daß alle jene Postsendungen, deren Abgabe oder Bestellung am Weltausstellungsplatzc erfolgen soll, stets mit der augenfälligen Bezeichnung: „A m Weltausstellungsplatze" versehen werden. Trieft, am 22. April 1873. Von der k. k. küstcnl.-krain. Postdireclion. M3^1) Kundmachung der (Elisabeth Freiin von Salvay'schen Armen« stiftunsss - Interessenvertheilunss für daS erste Semester deS Tolarjahres >573. Für das erste Semester des Solarjahres 1873 sind die Elisabeth Freiin v. Salvay'schen Armenstiftungs-Interessen pr. 740 ft. ö. W. unter die wahrhaft bedürftigen und gut gesitteten Haus-armcn vom Adel, wie allenfalls zum Theile unter blos nobilitierte Personen in Laibach zu vertheilen. Hierauf Rcstectirende wollen ihre an die hoch-löbliche k. k. Landesregierung des Herzogthums Kram stylisierten Gesuche in der sürstbischöflichen Ordi-nariatslanzlci binnen vier Wochen einreichen. Den Gesuchen müssen die Adelsbeweife, wenn solche nicht schon bei früheren Verthcilungcn dieser StiftungSintcrcssen beigebracht worden sind, bei liegen. Auch ist die Beibringung neuer Armuthsund Sittenzcugnisse, welche von den betreffenden Herren Pfarrern ausgestellt und von dem löblichen Stadtmagistrate bestätigt sein müssen, erforderlich. Laibach, am 25. April 1873. Fürstdischöfliches Ordinariat. 663 (176—2) Nr. 3099. Kundmachung. Die Iagdgerechtsamen nachstehender Kataster -gemeinden werden auf fünf weitere Jahre im Lici-tationswege verpachtet werden, und zwar: zu Adelsberg am 9. Mai l. I., früh 9 Uhr, von: Adelsberg, Altendorf, Neudirnbach, Dorn, Hrase, Kal, Kaltenfeld, Klenik, Kosana, Mautersdorf, Nadajneselo, Narein, Ostroznoberdo, Großottok, Paltje, Peteline, Rakitnik, Slavina, Selce, Su-horje, Stermca, Vovce, Saloch; zu Senosetfch am 12. Mai l. I., früh 9 Uhr, von: Großberdo, Britof, Bründl, Bukuje, Gamlje, Ga-berje, Hrenowitz, Landol, Laze, St. Michael, Niederdorf, Potocc, Präwald, Rakolik, Senosetsch, Slavinje, Strane, Ober^Vrem; zu Wippach am 7. Mai l. I., früh 10 Uhr, von: Wippach, Budajne, Erzel, Goce, Grize, Kreuzberg, Lozice, Loze, Nanos, Oberfeld, Podkraj, Podraga, Gr.-Pulje, Sanabor, Ustja, St. Veit, Visnje, Bodice, Zoll; in Feistriz am 2 8. Mai l. I., früh 10 Uhr, von: Berce, Iasen, Koritence, Kühlenberg, Parje, Ver-bovo, Zagurje. K. k. D^irksliauptmannschast Adeloberg, am 18. April 1873. (181a—1) Nr. 410. Bon dem k. k. Lottoamte in Trieft wird bekannt gemacht, daß die mit der Verpflichtung einer Cautionsleistung verbundene k. k. Lottocollec-tur zu Krainburg, in welcher für die Ziehungen in Trieft unter Nr. 7 und für die Ziehungen in Graz unter Nr. 65 die Lottospiele gesammelt werden, in: Wege der öffentlichen Concurrenz verliehen werden wird. Der bisher mit 5 Perzent bemessene jährliche Provisionsertrag diefer Collectur betrug nach einem Durchschnitte des dreijährigen Zeitraumes vom 1. Jänner 1870 bis letzten Dezember 1872 911 fl. 21 kr. öst. Währ., wovon 463 fl. 2 kr. für die triester und 448 fl. 19 kr. für die grazer Spielsammlung entfielen. Die Lottoverwaltung behält sich die freie Wahl unter den Offerenten vor, wird aber hie-bei — wenn thunlich — Vorzugsweife denjenigen berücksichtigen, welcher mit dem niedrig st enPro visionsperzente sich zufrieden stellt. Die Collectur wird unter folgenden Bedingungen verliehen: 1. Die Provision ist von dem Collecturs-pä'chter gleich nach jeder Ziehung vertragsmäßig zu berechnen und aus den betreffenden Spieleinnahmen zurück zu behalten, und wird demselben mit dem amtlich richtig gestellten Betrage im Ziehungsconto zugute geschrieben werden. 2. Der Ersteher ist zur genauen Befolgung der Lotto vors christen und der sonst von seiner vorgesetzten Behörde an ihn ergehenden Anordnungen sowohl gegenüber der Lottoverwaltung als auch gegenüber den Parteien verpflichtet. 3. Der Collectant hat alle mit der Besorgung der Lottuspielsammlung verbundenen Auslagen (Miethzins für das Collecturlocale, Kosten der Heizung und Beleuchtung, Botenlöhnungen u. f. w.) aus der Provision zu bestreiten und kann in keinem Falle eine andere Vergütung als jene der Provision ansprechen. 4. Die Lottoverwaltung übernimmt keine wie immer geartete Haftung oder Versicherung für den Fortbestand des oben angegebenen Provisionsertrages und leistet daher auch keine Entschädigung, wenn die Spieleinnahmen sich aus was immer für einer Ursache herabmindern. 5. Sowohl der Lottoverwaltnng als auch dem Collectanten bleibt es vorbehalten, von dem abgeschlossenen Vertrage ohne Angabe eines speciellen Grundes zurückzutreten, in welchem Falle drei Monate vorher die förmliche Aufkün-^ digung zu geschehen hat und dem Collectanten! ein Ersatz oder eine Entschädigung aus irgend einer Ursache nickt zusteht. 6. Jede Handlung oder Unterlassung, wegen welcher nach den bestehenden Vorschriften der Verlust eines Spielsammlungsbefugnisses verhängt wird, dann das Vorkommen eines Umstandes, welcher die Ausschließung von der Bewerbung um eine Lottocollectur im Concurrenzwege begrün-! det, löst sogleich den Vertrag auf, und der^ Collectant bleibt dem Gefalle für allen durch ihn verursachten Schaden ersatzp licht ig. j 7. Der T od des Collectanten hebt den Vertrag auf, doch wird der Witwe auf ihr Anfuchen, falls kein Ausschließungsgrund vorhanden ist, die Collectur bis zur vorschriftsmäßigen Wiederverleihung unter der Bedingung belassen werden, daß dieselbe in die vertragsmäßigen Verbindlichkeiten und Rechte des Verstorbenen eintrete und ihre einstweilige Gebarung mittelst einer Caution sicherstelle.' 8. Der Verlust des Spielsammlungsbefugnisses kann auch dann sogleich verhängt werden, wenn der Collectant die Vertragsverbindlichkeiten nicht zuhält, insbesondere wenn derselbe die Pflichtige Geldabfuhr oder irgend eine andere Schuldigkeit nicht in der festgesetzten Frist leistet oder die aus was immer für einem Grunde verringerte Caution nicht auf den festgestellten Betrag rechtzeitig ergänzt. 9. Die Collectur darf weder in After-best a n d gegeben, noch die Führung derselben ohne Genehmigung der Lottoverwaltung an andere Personen übertragen werden. Eine Uebertretung dieses Verbotes hat den Verlust des Collecturs-befugnisses zur Folge. 10. Die Caution, welche zur Sicherstellung der Collectursführung und der Besorgung der hiemit verbundenen anderweitigen Geschäfte zu leisten ist, wird mit dem Betrage von 1500 st. Realwerth festgesetzt; jedoch muß dieselbe vom Collectanten entsprechend erhöht werden, sobald eine solche Sicherheitsmaßregel von der Lottoverwaltung als nothwendig angeordnet werden sollte. Diejenigen, welche sich um diese Collectur bewerben wollen, haben ihre schriftlichen, mit einer Stempelmarke von 50 kr. verfehenen und nach dem unten angegebenen Muster verfaßten Offerte versiegelt bei dem k. k. Lottoamte in Trieft, und zwar längstens bis zum 2O.Mai 1873 um 12 Uhr mittags zu überreichen. Jeder Bewerber hat in seinem Offerte das von ihm angesprochene Provisions-Perzent deutlich zu bezeichnen und diesem Offerte beizuschließen : ^. die Kassequittung über das bei der k. k. Lottoamtskasse in Trieft oder einer andern Staatskasse erlegte Reugeld von 5 Perzent des im Eingänge dieser Kundmachung bezifferten jährlichen Provisionsertrages, also über den Betrag von 46 fl.; V. die legale Nachweisung der Großjährig-keit des Bewerbers, dann der Fähigkeit desselben zur Führung einer Lottocollectur und zur Leistung der festgesetzten Caution; endlich 0. ein obrigkeitliches Wohlverhalt ungs-zeugnis mit besonderer Rücksicht auf die im nachfolgenden Abfatze enthaltenen Bestimmungen und mit Angabe der bisherigen Beschäftigung und des Wohnortes des Offerenten. Auch hat der Bewerber zu erklären: 1. ob und mit welchen Beamten der betreffenden Lottoämter erverwandt oder verschwägert sei; 2. ob und welche Collectur er bereits besitze und daß er auf diese im Falle der Annahme seines Offertes unbedingt verzichte. Ausgeschlossen von der Bewerbung um eine Lottocollectur im Concuirenzwege sind: it) Minderjährige; l>) wegen eines Verbrechens, eines aus Gewinnsucht entsprungenen Vergehens oder derlei Ueber tretung, dann wegen Schleichhandels oder elntt schweren Gefällsübertretung schuldig erkannte oder nur wegen Abganges rechtlicher Betvch der Untersuchung entbundene Personen; 0) gewesene Commissionäre oder Pächter von M' fällen, welchen die Befugnisse aus Strafe "W wegen eines Verfchuldens entzogen wurden oder welche vertragsbrüchig geworden sind; ä) diejenigen, über deren Vermögen der Concur der Gläubiger eröffnet oder das gesetzliche ÄM gleichsverfahren eingeleitet wurde, und (!) diejenigen, welche zur Verwaltung des eigens Vermögens nicht befähigt sind. Offerte, welche von Personen, denen ^ gesetzliches Hindernis entgegensteht, oder weM verspäter eingebracht werden, oder welche ullbs st i m m t oder bedingt lauten, werden nH ' . Betracht gezogen. Die erlegten Neugelder jener Offe^' die nicht angenommen wurden, werden gleich "ü erfolgter Entscheidung über das Resultat der OW Verhandlung zurückgestellt; das Reugeld des ^ stehers aber wird zurückbehalten, bis derfelbe Caution erlegt oder sichergestellt haben wird. Die Cautionsleistung hat entwedel' Barem gegen 3perz. Verzinsung bei der k. k. Staa . devositenkasse oder in freien 'StaatsschuldvcM bungen nach dem Tagescurse oder aber nütte annehmbarer Realhypothek längstens binnen ^ Wochen vom Zeitpunkte der Zustellung des ^ cretes, mit welchem dem Ersteher die C"^ zugesichert wird, zu erfolgen, widrigens das ^ geld dem Aerar verfällt und eine neue Co^^ ausgeschrieben oder nach Umständen in aN^ Art mit der Wiederverleihung der Collectur" gegangen wird. ^ Nach erfolgten: Erläge oder SicherM ^ der Caution wird das k. k. Lottoamt in ^'.» dem Ersteher die Spielsa mm lungs - Bcwill^ (Licenz), wofür von demselben die vorges^ bene Stempelmarke beizubringen ist, anss^. und den Tag bestimmen, mit welchem ^ Collectur zu übernehmen hat. ^ Das Collecturslocale n!uß 3°^ sprechend gelegen und beschaffen sein unb ^ erst nach vorläufiger Genehmigung des k. k- ^ ^, amtes in Trieft zur Spiclsammlung benützt '^^ Mit dem Ersteher wird ein förmlicher ^ trag errichtet. K. k. Lottoamt Trieste am 17. April 1873. Muster eines Vffertro. ^ Der (die) Unterzeichnete (Vor- und A^ Stand oder Beschäftigung und Wohnort b^H^g ten) erklärt, daß er (sie) bereit sei, die für dic^ ^z in Trieft unter Nr. 7 und für die Ziehung "blunter Nr. 65 zu Krainburg bestehende L^ ^ lectur gegen Bezug einer mit - - - '^ ?,e'^ ! ......ganze und . . . zehntel) ^^ der Spieleinnahme zu bemessenden ^..gchllNß summe unter den in der Concurrcnz-Kun ' ^jl des k. k. Lottoamtes in Trieft vom 1'' z« 1873, Z. 410, angegebenen Beding""^^ übernehmen, und schließt die verlangten mente bei. . ^r z" (Anmerkung.) Der Bewerber yai ! erklären: s-treffet 1. ob und mit welchen Beamten W . ^ ^; Lottoäluter er verwandt oder verM""" ^ 2. ob und welche Collectur er bereüs " V^ daß er auf diese im Falle der Annahme Offertes unbedingt verzichte. (Datum.) ^. ^- schrist') (Eigenhändige Unter, Von außen: ^ z?M Offert wegen Uebernahme der - ' collectur Nr.....in . - - - V'M-ovisio"^ Anmerkung. bleiben im Falle der Erstehung ^ lectur im Vollqenusse lhrer ^ Provision.