^o. W9. DsnnerstaZ den 2<^. August ^" . ' NubZrni.'T! - Verlautbarung. 2 aq?. (3) ^'- ^9. St. G. V. /^' ^-" Innd m a ch u n g der Vcrkaufsversteigcrung mehrerer im Bezir-fe (^apa 6' l^>>" gclcgeln'n Fondsgründ?. — ^,1 ^olae hoher Sc. G. V. Hof-Commissions-Verordnung vom 25. May d. I., Nr. 665, ^.5, am 2i. September d. I. in den gewöhn-lichen AmtSstundcn, bci dem k. k, Nentamte 'U <^^p" ^' ^'^- Istriancr Kr:ises, zum Vcr-f^lfe der nachb^unuttcn dvci, dcm Binder? scbaftsfonde gehörigen, in der Gemeinde N«-r^c^o gelegenen Gründe, geschritten werden: /) nnes Weidegrundes in der Gegend v?n Ooinoii') im FlachenmhMc von 102/, N2 Quadrat-Klafter, geschätzt auf 3 fi. i5 kr.; 2 ) cincö Ackergrlmdcs ln der Gegend vl?n<^ijz>. ^'c im Flachenmhalte von Ll>9 1^2 Quadrat-Klafter, geschätzt auf 3o fl. 55 kr.; 3 ) emcS ^lckerarul'.des in der Gegend von Onwt'Ä, w Flächcninhvlte von 1 Joch, 3 1^2 Quadrat-Klafter, geschätzt auf i,6 fi. 291^2 kr. ^- Diese Grundstücke werden einzclnwelse, so wie sie der betreffende Fond bcsiln und genoßt, oder zu besitzen und zu genießen berccktiger ge-wescn ware, um den beygesetzten Fiscalpreis ausgcbottn, und dem Meistbietenden müVor-behait der Genehmigung der k. k. Et. G. V. Hof-Commission überlassen werden. — Nlc-'.rand wird zur Versteigerung zugelassen, der /ich! vorläufig den zahmen Theil deb F,scal-n Ms entweder in barer Eonveniwns.Münze, !de in öffentlichen auf Metall-Münze und 5,,s den Ueberbrinaer lautenden Etaalbpaple-^ n nach thrcm cursmäßlgcn Werlhc bey der Merssciacwngs-Eommiss,on erlegt, oder cinc ^ilf dlescn Beirag lautende, vorläufig von der Commission geprüfte, und als legal und zureichend befundene Elchcrstel'mngs - Url^de bevbnngt. ^ T ie erlegte Caution n-ird jedem ficitcmttn mit Ausnahme tcs Mclsibittr,s> nach beendigter Versteigerung zurückgestellt, jene des Meistbietns dagegen wird als verfal- len angesehen werden, falls er sich zur Errichtung des dicßfalllgen Contraries nicht herbey-lassm wollte, oder wenn er die zu bezahlende crste Rale in der festgesetzten Zeit nickt berichtigte, bey lfilä tmaßiger Erfüllung dieser Obliegenheiten aber wnd lhm der crlcgte Betrag an der crstcn Kaufschilllngb-Hälfte abgerechnet, oder die sonst geleistete Eaunon nmdcr erfolgt werden. — N cr für einen T rillen einen An-bl.t machen wlll, lst verbunden, diedicßfalllge Vollmacht scineß Commitcntcn dcr Versteige rungtz - Eommlssion vorläufig zu überreichen. T cr Mclstb,tter hat die Hälfte dcs Kaufschil-lings ilnnrhalb ^ Wockcn nach erfolgter und lhm bekannt gemachter Bestätigung des Ve»-kauss-^clee inid noch ror dcr Ncbcrgabe zu bcrichtlgen, dlc andere Hälfte aber kann er gegen dem, daß n s.e auf der erkauften, oder auf cmcr andern, normalmafige Sicherheit gewahrenden 3.ca^ttat in erster Priorität gnmds büchlich versichert, mu 5 vom Hundert inCom , vcnuons-VlUnzc verzinset, und die Zinsen« ß übührcn in halljahrigen Verfalls-Raten abe sührt, in fünf gleichen jährlichen Ratcn-Zah-lungcn abtragen, wenn der Erstcl unglpreis den Betrag von 5t) st. übersteigt, scnst aber wnd die zweyte Kaufschlllinge! alftc binnen Jahresfrist vom Tage der Übergabe gerechnet, gegen die ersterwähnten Bcdingmsse berichtiget weiden müßen. — 3'cv gleichen Anboten wird T cmjcmgcn der Vorzug acgcben werden, der sich zur scalcichcn oder früheren Berichtigung des KauffchlUings hcrdclläßt. — T ic übrigen Vcrlouflbcdmgnissc, dcr Nerlsanlchlag und die nähere Z cschreibung der zn veräußernden Ncalilälen konncn von den Kauffusiigen bey dcm f. k. 3untamtc in (^po sl' I>uii, ein-cicfclcn, so wie auch die Nealttatcn sclbst in ^ugcnlcleil' ocl'onn^cn werden. — 3^n der , k. k E taats - Güter - Veräußcrungb - ^. rcv. Commission. — Zrirst am 1/,. July 1L29. Joseph Franz l?nclc,t, ^ k. k.Gubemial- und Pral>dlal-Sccntar. 63Z Z. 993. (3) Nr. 129. St. G. V. Kundmachung der Verkaufs-Versteigerung der drei zu veräußernden Viertheile der Oehlvresse zu l^l,^-na. — In Folge hoher St. G. V. H. Commissions - Verordnung vom 27. May d. I., Nr. 2li, wird am »6° September d. I., in dm. gewöhnlichen Amtsstunden bei dem k. k. Rentamte zu ^«'a, Iraner Kreises, zum Verkauft im Wege der,öffentlichen Versteigerung der zum Bruderschafts-Fonde gehörigen drei Vierthclle der zu ^8.in2 gelegenen Oehl-presse, geschätzt auf 65l si. 24 kr., geschritten werden- — Diese .drei Vierrhelle werden, s? wie sie der betreffende Fond besitzt und genießt/ oder.zu besitzen und zu genießen berechtiget gewesen ware, um den beygesetzten Fiscalpreis ausgcboten, und de,n Meistbietenden mit Vorbehalt der Genehmigung der kaiserl. königl. St. G. V. Hof-Co!NMiss:on überlassen werden. — Niemand wird zur Versteigerung zugelassen, der nicht vorlausig dcn zehnten Theil des Fiscalprelscs entweder m barer Eonv. Münze, oder in öffentlichen, auf„Me-tatt-Münze und auf den Ueberbringer lautenden Staatspapieren nach ihrem cursmaßigen Werthe bei der Versteigerungs-Commission er,-legt, oder eine auf 'diesen Betrag lautende, vorläufig von der Commission geprüfte, und als legal und zureichend befundene Slcherstel-lungs-Urkunde beibringt. — Die erlegte Cam lion wird jedem Llcitanten mit Ausnahme des Meistbieters, nach beendigter Versteigerung zurückgestellt, jene des Melstbietcrs dagegen wird als verfallen angesehen werden, falls er sich zur Errichtung des dießfalligen Contract's nicht herbeilassen wollte, oder wenn er di^zu bezahlende erste Nate in der festgesetzten Zelt nicht berichtigte, bei pssichtmäßig^r Erfüllung dieser Obliegenheiten aber w:rd ihm der eUeg-te Betrag an der ersten Kaufsckillingt" Hälfte abgerechnet, oder die sonst geleistete Caunon wilder erfolgt werden. —Wer für einen Dritten cinen Anbot machen will, ist verbunden., die dießfasltge Vollmacht söines ComjntteMi'N der Versteigerungs-Commission vorlau ^.> zu überreifen. - Der Melstbieter hat dze Hälfte des Kaufschillings «nnerhalb /^ Wochen nach erfolgter und ih n bekannt gemachter Bestätigung des Verkaufs'Acres und no l> vor der Uebergabe zu berichtigen, die andere Hälfte aber kann er gegen dem, daß er sie auf der erkauften, oder auf einer andern, normal-mäßige Sicherheit gevahrenden Nealirat m erster Priornar q'.'un)'.>ü,i)lich versichert, mit . 5 vom 5)undert in Contentions-Münze ver^-^inzet, uno du Zinsen-Gebühren in halbzahvz- gen Verfalls-Raten abführt, in fünf gleiche»: jährlichen Raten-Zahlungen abtragen, wenn der C^.stehung3preis den Berrag von 5c, fl. übersteigt, sonst aber wird die zweyte Kauf-schillingshalfte binnen Jahresfrist vom Tage der Uebergabe gerechnet, gegen die ersterwähnten Bedmgnissä berichtiget werden müssen. — ^ey gleichen Anboten wird Demjenigen der Vorzug gegeben werden, der sich zur sogleichen oder früheren Berichtigung des Kaufschillmgs herbeilaßt. - D,c übngen Verkaufsbed-ng-msse, der Werthanschlag und die nähere Beschreibung der zu veräußernden drel Vicrthcile der gedachten Oehlpressen können von dcn Kauflustigen bey dem k. k. Rentamte in ?n^> eingesehen werden. — Von der k. k. Staats- Güter- Veraußcrungs- Provinzial-Commission. Triest am 14. July 1829. Joseph Franz Englert, k. k. Gudernial- und Präsidial-Secretae. Remtliche MrlautbarunSen. Z. 101^. (2) Nr. 57Z1. K u n d m a ch u n g. Dle k. k. Taback- und StampclgefallSs Direction ist gesonnen, die Lieferung von/5c» Centnern türkische Tabackblatter, und zwar von I75 Centner Drama, und I?5 Centnern Ginge-Blattern, für die k. k. Taback-Fabrik in Hamburg, durch freyes Uebereinkommcn mit Lieferungslustigen sicher zu stellen. Diejenigen Unternehmer, welche wegen dieser wferung mir der Gefalls-Verwaltung in Unterhandlung treten wollen, werden daher aufgefordert, lhre Acferungs-Anbote auf der Grundlage der nachfolgenden Bedingungen bis Z0. September d. I. Mittags,u>n »2 Uhr versiegelt, mtt der Aufschrift: „Anbot zur ?!> sc r u n q t ü r k i sch er Taback 0 latter" i >n Bureau des k. k. Taback- und Scampelgcfälls < Directors in Wien einzureichen, indem die nach Ablauf des Schlußtermines überreichten Dffcrte außer Berücksichtigung bleiben würden. Die Anbote können sowohl auf die ganze Lieferm^gsmmge beyder Bla^r- V^rtt'n, als auf jene der einen ^dev der andern Gattung gemacht, „und von beoden Blatter. Gattungen konne-^ sowohl bey ^ler Direction als bey der k. k. Taback- und Vtä noelgMls-Administration in ^nba-l), und dem k. k. Taback- und Fläm )elgefalls .In^x'ctorare in Triest mit dem Slegel der v nnburqer Fabrlk - Verwaltung bezeichnete M^lsterbus'h'n eingesehen werden, wobey es jeden Lieferungswerber frey steht, diese Musterduschm auch mit seinem Siegtl z< Zeichnen, 63/ Iedcv Proponent hat in seinem Offerte den Licferungspreis für jede Blatter-Sorte vereinzelnt anzusetzen, und seme Erklärung so einzurichten, daß er seine Prcisforderung für jede Lieferungs-Parchle auch in dem Falle, ^,'nn nur eiiie Panhle angenommen würde, ersichtlich mache, ^wobei er sich ausdrücklich verbindlich zu erklären hat, das Anbot für dle Lieferung der einen Blatter-Sorre erfüllen-zu wollen, wenn auch jmes für die andere zur Annahme mcht geeignet ware. Von Anboten, welche abweichende Neben-bedingungen enthalten, wird kem Gebrauch qemacht werden. Die Entscheidung wird längstens binnen drei Tagen nach dem ^chlußrernnnc erfolgen wornach die Proponent, für chre Offerte dls dabm rechtsuerblndllch bleiben. Um sich zu versichern, daß nur verläßliche Unternehmer m die Mltbewerbung treten wird ein Angeld von 5 Perzenren des Li/^ ferungspreises, welchen der Unternehmer sich «usbcdlngt, von der ganzen Menge, deren'l/. ferung cr anbeler, g"fordert. Icdcr ^eferungslustige hat daher das hiernach entfallende Angeld entweder im Ba^ ,en, oder in verzinslichen öffentlichen Mün'-Obligationen nach dem Börscwerthe des Taqes dieser Kundmachung,^ oder in gehörig, nach dem Snme des §. iZ/4 des allgemeinen blw gerlichcn Gesetzbuches versicherten, hpvotber> rischcn Vcrschreibunqen, welche von 'der "k k Hof. ui'.d n. o. Kammcrprokuratur als an' liehmbar erkannt worden st„^ ^^ ^^. ^ ^ n. ö. Provinzlal ^abackgcfallS-^asse ^^ ^.^ '^/ Offerte, die nut keinem Angclde hilcat sind, werden Nicht berücffichtiget, und cnt-spricht das erlegte Angcld bcy der Veralt chung mil dem eröffneten Anbote nicht vo!^ ständig den Bedingungen, so wird dessm B^ vücksichtigung von dem Ermessen der kontrahi' senden Behörde abhängen. Jeder Offermt hat nne Abschrift des Em-Pfangschet''.es über das erlegte Angeld w„cm Offerte beyzuschlicßen, oder auch abgesondert, inncrhalb des für d!c Offerte fcstgesttttcn Uebcrqabs'Termines, zu überreichen, wor-nach dieselbe bey Eröffnung der Offerte mit dem, von der Easse vorzulegenden Empfangs-Konsignationcn verglichen werden wird. Diejenigen, deren Anbot nicht angenommen wird, können sogleich nach der ihnen hicmber die Zurück- stellung des Angeldes verlangen, von Dcnje-mgen aber, welche eine Lieferung erstehen, wird das Angeld bis zum Erläge der durch die Eontractsbedingungen festgesetzten Caution M „rückgchaltcn. Sollte diese binnen i^ Tagen, von der Zeit an, wo dem Proponenten die Annahme seines Offertes amtlich bekannt gemacht wird, nicht vollständig geleistet seyn, so soll es der Gefalls ^Verwaltung frey stehen, entweder das erlegte Angeld als dem Staatsschätze verfallen, zurückzubehalten, oder auf Gefahr und Kosten des durch Unterlassung des bedungenen Eau- . tions- Erlages Vertragsbrüchigen Kontrahenten, über die von >hm erstandene Lieferung, einen neuen ^ieferungs 5 Vertrag auf die für die zweckmäßigste anerkannte Art, und ocn Preisen gegen welche die Aufbringung des Bedarfes bewerkstelliget werden wird, einzugehen. Nach Prüfung der Offerte, werden Die-jenigcn angenommen weiden, bey welchen sich für oas Gefall m jeder Beziehung der größte Vortheil ergibt. D»e Bedingungen des Vertrages sind folgende: itcns. Dcr Kontrahent verbindet sich, diejenige Menge und Gattung türkischer Tabakblätter, rüct'sichcllch deren sein Anbot angenommen wird, in drei gleichen Raten, und zwar d:e erste im Monate December 1629, die zweyte im Monate März, und die dritte im Monate Iuny iä.)c) l'l^l^u in die Hainburger Taback-Fadnk auf d,e Wage zu liefern. 2ttns. Die Tabackgefa'/ls - Verwaltung wird nur solche Blatter annehmen, welche den für jeden Lieferungslusttgen zur Einsicht hergestellten Musterbuschcn vollkommen gleichen, daher dcr Ersteher der Lieferung verpflichtet ist, diesen Musterbuschen, welche mit dem Siegel dcr Hamburger Taback-Fabrik versehen sind, vor Abschluß des Contrattes mlch mit seinem Siegel zu bezeichnen. Insbesondere wird bemerket, daß die Blatter von Verletzten Fechsung, und durchgangig von der besten Qualuat, daher auch von reiner, hellgelber Farbe, und von kraftigem Aroma seyn müssen. Wenn einer Lieferung Blatter von geringerer Qualität beygemengt sind, so werden sie nur, in so ferne sie für die Fabrikation vollkommen verwendbar sind, und den fünften Theil der kontrahirten Lieferungs-Menge nicht überstei« gen, angenommen, und mit zwey Drittthcilen deS Preises für dle Blatter von der bedungenen vollkommen guten Qualuat vergütet, in hie Llcferungsschuldlgkeit jedoch nicht eingerechnet werden. Auch hat der Kontrahent Sorge zu tragen, daß dlc Blätter gehörig ocrballet, in dle Fabrik geliefert .ve^n, damtt mcht nur den schädlichen Emw!rk:!N5" dcr ^Mn-te, sondern auch j^ '^^endung wtchr.n5 633 des Transportes möglichst vorgebeugt werde, widrigens dle incht sorgfältig verbauten Blatter bey dem Einbruchs-Amte werden zurückgewiesen werden. Die Emballage selbst, wird ohne besondere Vergütung em Eigenthum des Gefalls. Ztens. Ueber den Umstand, ob die gelieferte Waare zur Übernahme geeignet" sey, haben die übernehmenden Beamte.n, mtt Rücksicht auf die Musterbuschen zu erkennen, und die Lieferunqsuniernehmer oder ihre Bestellten haben, wenn sie gegen das Erkennmiß derselben nichts einzuwenden finden, dieß vordem Empfange der Recognition eigenhändig in dem amtlichen Wagbuche zu bestätigen, weßwegm derBestellte hierzu eigens zu bevollmächtigen ist. Alle Streitigkeiten, welche gegen jenes Erkenntniß der Beamten einstehen konnten, wird eine, von der leitenden Gefallsbehorde zu bestimmende Comimffion entscheiden, und der Lieferungsunternehmer hac sich ihrer EntfchZi-dung zu unterwerfen, so wie auch die Kosien dec Commission zu ersetzen, wenn gegen ihn entschieden wird. Die nicht angenommenen Blatter, milden auf Kasten der ^ieftrungvun-ternehmcr verhallet, und mit einem Pa^e begleitet, innerhalb vier Wochen vom Tage der von der Fabnk-Verwaltung erhaltenen Weisung wieder über die Gränze geschafft werden. In allen zur gerichtlichen Entscheidung gehörigen Vertrags-Angelegenheiten, hat sich der Kontrahent der gerichtlichen Verhandlung vor dem k. k. n. ö. ^andrechte zu unterziehen, /itens. Die Waare muß an die Hamburger Fabrik auf eigene Gefahr und Kosten des Unternehmers n<>>,w auf die Wage geliefert werden, das Gefall bestreitet ausschließend nur den österreichischen Consummo-Zoll, und läßt das Taback-Eigenthum des Unternehmers bis zur Ablieferung in die Fabrik jene Begünstigungen genießen, welche sonst dem Staatsei-genthume zu Theil werden. Alle Abgaben auf dem Transport, hat aber der Unternehmer zu tragen. 5tcns. Der Kontrahent hat bey diesem Geschäfte, es möge sich um die Lieferung der Blatter, oder um die Zurückführung der allenfalls bey der Uebernahme ausgestoffemn Par-thicn handeln, die bestehenden Gcfalls-Vor-schrlften genau zu beobachten, und dieselben gegen sich in Anwendung fetzen zu lassen, wo-tzcgen die hierzu erforderlichen ämtlichen Ausfertigungen, kostenfrey geschehen werden. 6tens. Für die genaue Erfüllung desCon-tractes in allen seinen Puncten und Bedingungen , hat der Unternehmer mit semem ganzen Vermögen zu haften, und übcrdieß cine Caution von 10 Percent des ganzen ^lc-ferungs-Prciscs, entweder im Baren, oder in verzinslichen öffentlichen Münz-Obligationen, oocr in gehörig nach dem Sinne deS 1I7/, §. dcS allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches versicherten hypothekarischen Verfchrcibungcn, über deren Annehmbarkeit dle k. k. Gefälls-Direction entscheidet, zu leisten. Die zur Sicherheit eingelegten Effecten werden, nach vollständiger Beendigung der comractmaßlgcn ^icftrungen, auf Verlangen des Kontrahenten zurückerfolgt werden. ^iens. Für den Fall, als die von dem Lieferungsunternehmcr eingegangenen Verbind-liclMllen in den unter itcns vorgezeichneten Fristen nrcht in Erfüllung gebracht würden, und als der Abgang auf die Lieferung der, Rate nicht binnen 14 Tagen, nach Empfang einer amttlchcn Aufforderung durch den Unter-nchlner selbst ergänzet werden sollte, ist das k. k Tabaccgefall berechtiget, nicht nur für die abgängige Menge der einen Rate, sondern auch für die ganze "noch übrige Licferungss Menge, ohne an die Beobachtung des festgesetzten Abkeferungs-Termines weiter gebunden zu seyn, den gleichen ^X'wichtbbetrag nach eigener Wahl und Gutbefinden, wo immer, von wem immer, und auf was immcr für>en,s Art und Weift einzukaufen, und für dl'c höheren Kosten durch die Caution und durch dat übrige Vermögen des Unternehmers, sich hiec in Wien zahlbar zu machen. Auch ist d'.e Gefälls-Verwaltung bey einem solchen Contractsbruche des Unternehmers berechtiget, den geschlossenen Contract für die ganze noch übrige Dauer als ganzlich aufgelöset zu betrachten, jedoch nur, wenn sie dieß für gut finden soltte. Nens. Für jeden, auf die bezeichnete Art und in der bedungenen Eigenschaft, nach Abschlag jcdcr, was immer für Namen habenden Tara auf die Wage gelieferten ^^^o-Centner reinen Tabackblattes der ganzen^kontrahieren Menge, wird der bedungene Prels gleich nach Emlangung dcr Ablleferungs. Recognition, von deren Ausstclwngs-Zcit das Gefall erst in, das Eigenthum der Waare eintritt, nach dem längstens binnen 1^ Tagen vor dem Beginnen der Lieferung zu erklärenden Wunjche des Unternehmers, entweder in Hainburg oder in Wien, ^aibach oder Triest bezahlt werden. Von der k. k. Taback- und StämpelsM falls-Direction. Wien am 28, July 1823. 63g Viubtrnial - ^rrlantbarnnZVn. Z. 1017. (0 ^ Nr. iI/,. St. G. V. ^ Kundmachung der Vcrkaufs-Versicigcnlng mehrerer im Ncnt-be'irke c!up0 ä' Isuia gelegenen Domainen-Rcalitaten. — In Folge hohcr St. G. V. H. Commissions-Verordnung vom 26. Mayd.I., Nr. 666, wird am 2I. September d. I, und nöthigenftüls den darauf folgenden Tagcn in den gewöhnlichen Amtsstunden, bey dem k. k. Rentamn »n (^'P« 6' ^,-i^ Istnancr Kreises/ zum Verkauft im Wege der öffentlichen Versteigerung nachbenannter, dc^ Bruder-schüfts - Fonde gehöriger, im Beznkc <^^)« ä'I^ria gelegenen Realitäten geschritten werden. ^_ 1.) Des in der Gememde Vnl-niovu und in der coiNt-Iäa V^cl^rni^ gelegenen, von der aufgehobenen Bruderschaft U. V. clc^ I<<). «2rw 6i ViHmiava herrührenden, und c«6 Quadrat-Klafter messenden Ackcrgrundes, geschätzt auf i/, ft. — 2.) Des ln der nämlichen Gemeinde und tn der Gegend Il.cn gelegenen, von der nämlichen Bruderschaft stammenden, mit Olivcnbaumcn besetzten, und 119 Quad -Klafter messenden Ackcrgrundes, gcschättt auf 1 fi. 19 3)4 kr. — Z.) Des m der nämlichen Gemeinde, und in der ^omi-gä^ I^n gelegenen, von eben derselben Bruderschaft herrührenden, mit Ollvcnbäumcn besetzten/und L16 Quad.-Klafter messenden' Ackergrundcs, gc-, schätzt auf 19 st.' /l" kr. — /^.) ^ ^ j^ ^^. nämlichen Gemeinde, und in dcr <^o,n,^^ ^»Ilis^^ liegenden, von cdcn gedachter Bru-de schaft herrührenden, mit Ollvenbaumcn bc-' setzten, und 125 Quadrat-Klafter messenden . Ackcrgrundcs, geschätzt auf 1 fi. ,5 ^-. — 5.) Des in dcr nämlichen Gemeinde und in d^> ,(^)NN'iic1a 8«no j» Vill.^ liegenden, von eben derselben Bruderschaft herrührenden, mlt einem Olivcnbaumc besetzten, und /,02 Quad ^ Klafter messenden Ackergrundes, ^schätzt auf 6 fi, 55 kr. - 5.) ^ cs m dcr nämlichen Gemeinde und in der c..mi^^ ^^ ^ ^ ^^ legenden, von der, Nachen Bruderschaft herrührenden, :nw ß/.ß^uad,,Klafter messenden Reben- und Urgrundes, ^,5 auf 12 fi. Z kr. - 7.) ^cs :n der nämlichen Gemeinde und m dcr (.«Mr^Ia I)oi!^ qelc^ yenm, von eben derselben Bruderschaft herrührenden, nut 12 Eichcnbäumcn bcscln'cn, und 3 Joch, 5c,ä Ouad.-Klafter messenden Weidcgrundcs, /geschäht auf 123 fi. /, fr. — Diese Realitäten werden cinzclnwcise, so wje sic dcr betreffende Fond besitzt und genießt, oder zu besitzen und zu genießen berechtiget ge- wcscn ware, um den beygesetzten Fiscalpreis ausgcbotcn, und dem Meistbietenden mit Vorbehalt der Genehmigung dcr k. k. St. G. V. Hof-Commission überlassen werden. — Niemand wird zur Versteigerung zugelassen, der Nicht vorlausig dcn zehnten Theil dcs Fiscal« prelses entweder in barer Conventions-Münze, oder in öffentlichen, auf Metall-Münze und auf dcn Ueberbringer lautenden Staatspapie-rcn n«ch ihrem cursmaßigcn Werthe bey der Verstciaerungs-Commission erlegt, oder eint auf diesen Bcirag lautende, vorlausig von dcv Commission geprüfte, und ^als legal und zu« reichend befundene Sichcrstellungs - Urkunde beybringt. — Die erlegte Caution wird jedem Licitantcn mit Ausnahme dcs Mcistbicters, nach beendigter Versteigerung zurückgestellt, jene des Mcistbictcrs dagcgcn wird als verfallen angesehen werden, falls cr sich zur Errichs tung dcs dicßfalligcn Contrc-ctcs nicht herbey-lassen wollte, oder wenn cr die zu bezahlende crstc Nate in dcr festgesetzten Zeit nicht berich* ugte, bcy pfiichtmaßigcr Erfüllung dicscr Ob-liegenl,citcn abcr wiid ißm der crlcgte Betrag an der crstcn Kaufschillings-Hälfte abgerechnet, oder die sonst geleistete Caution wilder, erfolgt werden. — Wcr für einen Dritten cincnAn< bot machen will, ,st verbunden, dicdießfallige Vollmacht scincs Conmitcriten dcr Versteige* rungs - Ccmnusslcn vorläufig zu überreichen. T cr Mcisibictcr hat tic Hälfte dcs Kaufschil-lmgs innerhalb 4 Wocl'cn nach crsolgtcr und ihm bekannt gemachter Bestätigung dcs Vev< taufe-Actcs und noch vor dcr Ucbcrgabe zu berichtigen, die andere Hälfte abcr kann er gcgcn dcm, daß cr sie cmf dcr erkauften, oder auf cincr andern, normalmäßigc Sicherheit gcn.ährcl^dctiRealität m crsicrPriorität gründ« büchllcb versichert, mit 5 vom Hiindcrt in Con« vcnlions-Vlünze verzinset, und die Zinsen* (^ cbührcn in halbjährigen Verfalls-3?cncn ab-sühvt, in fünf gleichen jährlichen Ratcn-Zah-lungcn abtragcn, ncnn der Crstclimgsprcis dcii Betrag rcn 5o si. übersteigt, sonst abc» wird dic zweyte Küusschilnngbhalfte binnen Jahresfrist vom Vage dcr Ucbcrgalc c.cncknct, <-cgcn dic clstoriräh^tcn Bedi^gnlsic berichtiget wcidcn nüsscn. — 5 ey gleichen slnbctcn nird ,Tcmjcn!gcn der Vorzug ^cgcbcn wcrdcn, dcr sich zur ftglcichcn oder früheren Bcrichticung dcs Kausschillings hcrbriläßt. — Tic übrigen Vcilaustbcdirglnssc', dcr Werthtin^lcig und die nähere Bcfctrc-lnng dcr zu rcrcUltc'^den Rculitatcn krnncn von dcn 5au5: !.'g^ bey dcm k. k. Rcntamte in <^^po «' 1^^ e,n. (Z. Amts^'latt Nr. ^0. d. 20. Llu^ust ^59.) 6/;0 gesehen, so wie auH die Realitäten selbst in Augenschein genomnm werden. — V^n der k. k. Staats - Güter - Veraußerungs - Prov. Commission. — Triest am 17. July 182g. Joseph Franz Englert, k. k. Gubernial- und -präsidial-'Vecretar. Z. ioi3. (1) Nr. l3/,.St.G.V. Kundmachung der Verkaufs-Versteigerung mehrerer im Rentbezirke (^po ä' l^u-lH gelegenen Domainen-Realitäten. — In Folge hoher St. G. V.H. Commissions- Vervrdnung volN25. May d.I., Nr. 696^, wird am 25. ^cptcmbev d. I. und nöthigenfalls den darauf folgenden Tagen in den gewöhnlichen Amtsstunden, beydem k. k. Rentamte in (I.^a ä' l^l-i.-l, Istrianer Krei-sös, zum Verkaufe im Wege der öffentlichen Versteigerung nachbenannter, dem Bruderschafts - Fonde gehöriger, nn Bezirke (^.2^0 cl IgU'la gelegenen Realitäten geschritten werden. — 1.) Des in der Untergemeinde X.ixn lie? genden, von der aufgehobenen Bruderschaft 5. ^larnnc» c^l X2x.id herrührenden, in der ^Imocco benannten fegend, gelegenen öden Ackergvundes, im Flacheninaße von3i6 2uad.-Klafter, geschätzt auf 72 fi. 5 kr. — 2.) Des in der nämlichen Gemeinde liegenden., von der nämlichen Bruderschaft herrührenden, öden Ackergrundes, im Flächenmaße von /^74 N2 Quadrat-Klafter, geschätzt auf/^ ss. 10 kr. — 3.) Des in der nämlichen Gemeinde, und in der (^oliu-aäa VilH^rna liegeiiden, von der nämlichen Bruderschaft herrührenden, und 363 Quadrat-Klafter messenden, öden Ackcrgrun-des, geschätzt auf I0 fi. 55 kr. — /^Des in der nämlichen Gemeii^de, und in der (Ici^"^ Vastel-nH liegenden, von eben derselben Bruderschaft herrührenden, und 924 QMdrat-Klafter messenden, öden Ackergrundcs, geschätzt auf 79 ft. 5 kr. — 5.) Des in der nämlichen Gemeinde und in der (^umi-^H 8ava58la liegenden, von eben der Bruderschaft herrührenden, und 924 Quadrat-Klafter messenden, öden Ack.'rgrunoes, geschätzt auf 79 ss. K f^<. „ 6.) Des in der nämlichen Gemeinde, und in der (^>nl,c"läH sava,^^« liegenden, von eben gedachter Bruderschaft stammen den, und li^c> Qu>ld rat-Klafter messenden, öden Ackergrundes, geschätzt auf 77 fi. 25 kr. — 7.) Des m der nämlichen Gemeinde und in der Gegend O^o^i^ liegenden, von der nämlichen Bruderschaft herrührenden, und 1 Joch, i55 Quadrat - Klafter messenden Wiesengrundes, geschätzt auf 1^,7 fi. Z5 kr. — Diese, Realitäten, werden einzelnweise,, so wie sie der betreffende Fond besitzt und genießt, oder zu besitzen und zu genießen berechtiget gewesen wäre, um den beygesetzten Fiscalpreis ausgeboten, und dem Meistbietenden mit Vorbehalt der Genehmigung der kalserl. königl. St. G. V. Hof-Commission überlassen werden. — Niemand wird zur Versteigerung zugelassen, der nicht vorläufig den zehnten Theil des Fiscalprelses entweder in barer Eonv. Münze, oder in öffentlichen, auf Me-taN-Münze und auf den Ueberbringcr lautenden Dtaatspaplcren nach ihrem curvmäßigen Werthe bei der Verstelgcrungs-Eom ^^ anfälligen Eompctenten um dirsen Posten werden übrigens benachrichtigst, daß sie »hre an dieses k. k. Landes.'Guber^ lilum stpllsirten Gesuche bis längstens letzten August d. 2« bei dem hicrortigen k^ k. Eam- lrerollZohlonite tlrmittelbar einzubringen, und darm ihr Alter, dorn Slond, Rcllßion, Gtburts- urd Auflsthalttcn genau anzugeben, sch zvgleiä) ouck l^ber chre Studien, vorzügl'ch ober über ihre bltherifien Dienst» lclstungen, über,hre Kenntnisse im Rechnungs, fache und in dcn Lasse-Mampu!attons,Ge» schaften, bar.n über lhrc Mvralttät, gehörig auszuweisen haben. Icne, welche schon der« zelt im Etaalsditnste angestellt sind, haben ihre Gesuche mittelst ihrer unmittelbar vorge» setzten Stelle zu überreichen. — Auch wird noch bcmcikt, daß jene Eowpetenten, welche im Nccknurassache odcr in Cosse» Man'vula« twns: Geschäften bei eincm öffentlichen Amte bisher noch nickt vnwcndet worden sind, sich zugleich dcr vorgtschricbcncn Prüfung bei bet Laibachcr Cammeral-Zahlamts-Norstehung z» unterziehen, und sich sonach bci genannter Borsiehung geziemend anzumelden haben. -^ Laibach am 7. August 1829. Joseph Freyherr v. Flödnigg, - k. k. Giibcrnia! - Secrctar. Stadt- uno lanvrechtliche ^erlmttbarungen^ Z., 1,006. (3) Nr. 5182. Von dem k. k. Stadt- und Landrcchte in Kram roird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen der k. k. Kammerprokuratur, als cw klarten Erben zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 9. April 1829 verstorbenen Theodor Wcbcl, die Tagsahung auf den 24. August 1629/ Vormittags um 9 Uhr vor die» scm k. k, Stadt- und kandrechtej bestimmet worden/ bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechts« gründe Ansprüche zu stellen vermeinen,, solche so gewiß anmelden und rccktsgcltcnd darthun sollen, widrigcns sie die Folgen dcs §. LüH b. ,G. B. sich selbst zuzuschreiben habm wcrdcn. Laibach am:. August i8'2l). Z. 1007. (3) Nro. 5220. Von dem k. k. Stadt- und Landrechtein Kram wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen der k. k. Kammcrprokurattlr in Vertretung der Kirche und Armen des Pfarrvikariats Neuoklitz, als erklärten Erbcn zur Erforschung dcr Schuldenlast nach dcm am 4. May 1829 zu Ncm'ßlitz verstorbenen Tcffzicntcn Priester/ Mathias Tschibav, die Zagsa^ung ans den 7, Scptcmbcr i3?n Vormittags um 9 Uhr vor dicftm k. k. Stadt- und kandrcchtc bestimmet worden, lcy welchcr alle Jene, "Abc an diesen Verlaß auswos immer füreinemNcchts- . gründe. Ansprüche zu l-cllcn rcrmc,mn^ lolM 6^2 so gewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, widrigens sie die Folgen des §. 814 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach am 4. August 1629. Z. iuo6. (I) Nr. 52 iZ. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kraln wird den unwissend wo befindlichen Anton und Joseph ^amassa, und deren ebenfalls unbekannten Erben mittelst gegenwartigen Edicts erinnert: Es habe wider selbe bey diesem Gerichte die Antonia Blank, geborne Sernitz, die Klage auf Verjährt- und Erlo-schenerklarung der Forderung aus den auf dem Hause, Nr. 294, in der ^tadt, seit 2I.Marz 1/52 intabulirten Schuldscheine pr. 600 fi. eingebracht, und um Anordnung einer Tagsatzung und Aufstellung cmes Curators für dieselben gebeten. Da der Aufenthaltsort der Beklagten diesem Gerichte unbekannt, und weil sie vielleicht aus den k. k. Erblanden abwesend sind, so hat man zu deren Vertheidigung, und auf deren Gefahr und Unkosten den hierortigen Gerichtsaduocaten Dr. Mathias Burger, als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichts-Ordnung ausgeführt, und entschieden werden wird. Dieselben werden daher dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu der auf den 16. November l. I. Früh um 9 Uhr bey diesem k. k. Stadt- und Landrechte angeordneten Tagsatzung selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter chre Rechtsbehelfe an die Hand zu geben, oder aucy sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten'wlssen mögen, msbesondere, da sie sich die cms ihrer Verabsäumung entstehen-den Folgen selbst beyzumcssen haben werden. Laibach am ^,. August 1629. Z. 10I0. (1) Nr. 3663. "^ Verlautbarung. Am AQ. v. M. Vormittags von 11 bis l, Uhr, wn-d die Minuends LtcitHtion wegen Ueberlaffung der ^ladtsäuderung auf wn-N«e drn Jahre am Rach^se abgehalten, und osbn zum Ausrufsorem m Folze lobl. k k. Krelsamts - Verordnung vom 2q. v. Vl., Zahl 32,Vl, der blsheclge jayrllche Pachtschü« lmg M',t iy5 st. angenommen werden. Madt'iNlglstriU ^aibach am 1^. A^lgult 1829. Llcltations - Verlautbarung. Am 27. August d. I., um zo Uhr Vormittags, wird in dem Amtslocale 0er k. k. illynschen Prov. Staatsbuchhaltung, Haus« Nr. 206, eme Minderbletung wegen Bei« schaffung der, den zwe» slmtsdzenerki vorschrift-mäßig für das Jahr 1LI0 gebührenden Livree, abgehalten werden. Diese Bekleidung hat zu bestehen aus e,ncm grau tüchenen Mütuel, zwcl Röcken, zwc» Westen, zwei Pa^r langen Beinkleidern, zwei Paar Gticfcln und zwei Hüten. — Zu welcher L'citalion die LleZ ferungslustigen mit dem Beisätze uorgeladcn werben, daß die Einsichtnahme des dletzfälllgen Kostenüberfchlages zu den gewöhnlichen Amts-standen dortselbst vorläufig Start finden könne. Z. lQ25. (l) Concurs. An dem k. k. akademlschkn Gymnasium z« Laibach ist die Ndjunciensiclle, mit welcher «m Adjutum von lährlichen Dre» Hundert Gulden auf die Dauer zweier Jahre verbun-« den ist, m Erledigung gekommen. Zur Wlederbeicyung derselben wird in Gcmäßhtit der Verordnung des hohen Guber« Nlums vom 17. July d. I., Zahl i5Z7i, btv Eoncurs ausgeschricden. D e dießfäülgen B,nwerb?r haben ihre an da« hohe Gubermum styllsinen. Mit den Zeug-n>ss.n üocr die ftyllosophlschen Studien, über d»e Erzichungskunde und Über lhre Moralität belegten Gesuche bei der hierorngen Gymnal siaI>D'.rectlon blS zum 20. S^tcmher l. I. einzureichen. .. ., ^ ,, ? , ^ >. K. K. Gymnasial-Dircction zu Lai^ach am 12. August 1LÄ9, ^7ermifHte ^erlaulbarunZen. Z. inly. (2) Nr. 5/.äS. klcltali 0 ns - Verlautbarung. Am 3i. August l. I. , Vormittags von n bis 12 Uhr, und Nachmittags uon 5 bis 6 Uhr, werden in dem Hause Nr. 248/ am Flschplatze, die zu dem Verlasse der Helena Deschmann gehörigen Effecten, bestehend: in Hauscmrichtung, Wasche, Lnbeskleldung und einem silbernen Bestecke, gegen gleich bare Be, zahlung veräußert werden. Wozu die Kauflustigen hiemtt eingeladen werden. Laibach den il. August lL2g. Anyang mr Naibacher Leitung. « ------------" M^eo r a ^^g i s cklBVo^a chtung en zu Laidack._______ —"-------^ Barometer s^T h e r m o^T^e r I ^^^^ Witterung______^ ! Monat Z "Früh Mtttäg"Abends Früh l^ttt^Abend Früh Mittag ! Abends 3^^7 3.^.' Z^L. ^M^W^s^ ^s 9 Uh^^ls 2 U^! ws 9Uhr^ ,>August I2. ,27! 6.0 271 6.2l«? 6.3<- ,5 -,20 - '8 woMcht I heiter heiter ^ 13. 27 t>,H 27 5.5 !,7 4'9 - ^ -'2Z - 'k Nebel Yc> er - y « i5. 27 2.0-7 2«<»7 ,«i-!'5 - 22 -«2? f. heiter Negen Donn«rw.! "" 16, 27! 5,o 27 I,I ,7 3,5 —,i3 — 22 „ 18 f. heiter heuer yeaer ! " 17. '?! 4iH? 5,2 57 64 — i5 — II — I, Regen Negen yeiter z * ,3 »7! 66!,7 5,9 ,7^ 9!— ,5 '— ,3 trnb ______ heuer schon_____i Abgekommen den 15. August 1829. Hr v. Hübe, Professor der k. Universität zu «n 3,au von Wien nach Trieft. — Hr. Vincenz W"^" ^ k. Guberni^-lZonccpts-Practicant zu I^ von Grätz nach Trieft und Venedig. — Hr. ^osevh Altmann, und Hr. Julius Kreutz, Handels-leute' bcide von Wien nach Trieft. — Hr. Heinrich Merk Handelsmann, von Trieft nach Wien. — Hr. Amcllo Zanka, Ritter der eisernen Krone, von Men 6, Trieft. — Hr. Graf Constant Lodron, und Hr. Mathias Pfusterschm^dr, Gutsdcsizer; beide von Udi, «e nach Wien. — Frau Josephine Gräfinn Skorup-,1 sammt Tochter, von Wien nach Trieft. — Hr. c^seuli ^enko, k. k. Professorder Machemat,k,an der Un versilät zu Wien, von W^, nach La.dach. ?>m 16. Hr. Anton Regner, Ritter v. Vlei-l'ben""provisorischer Actuar, von Wien nach Trieft. !_. Hr. Murchil'on, (Zapttain, von Grätz nach Trieft, ^ Hr. Georg Tbomaoer, Handelsmann, sammt <5rau und Schwester, und Hr. Sedgwick, k. engli' scher Professor und Präsident der geologischen Gesellschaft zu London; beide von Wien nach Trieft. Abgereist den>i?.- August 1829. Hr. Andreas Koller, sammt Familie, Hof- und Oelichts-Advocat, von Laibach nach Älagenfurt. ^7crztichmH ver hier ^erftarvenen. Den t2. August 1823. Dem Franz Lesley, Tagiöhner, ftm Sohn Wenzel, alt 10 Monat, m der Tyrnau-Vorstadt, ^ Den^^Hr.^Marimilian Ritter v. Stremnitz-wa k.'k. Militär-Verpflegst Assistent, alt 2'. Jahr, in d/r Elephanten-G'sse, ^r. 5^, an der acutm H'^Dm^^lnna Plesch, ledige Dienstmagd, «« H5 Jahr, in der Rosen-Gasse, Nr. 109, an der ^^Den^?. Maria Schusterschitsch, ledige Dienstmagd, alt 72Zahr, im Ursulmer-Kloster, Nr. 5^,, «Ni Altersschwäche. «MasserstanV ves A,aibachssufses am Degel ver gemauerten Caual - Drülke: D , „ »g. Augu st »929. « Schud. 4 Z 0 ll. 3 L! u. ^ unter ht« Kch ^« uh» nd «l tun g. Nreisämtliche Verlautbarungen. Z. io35. (l) Nr. 62,4. Kundmachung. Am 26. d. M. Vormittags zo Uhr, wird bey dlcscm k. k. Kreisamte über Ersuchen der hltsigen k k. Land^bau-Dl'ectwn, wegen Uebernahme der irut hz.her Gubernial. Verord« nunq ^om 7. p, M., Z 1^947 bewilligten 5 und auf 0rn Gesammlk^cnbelrag pr. icj» st. Zg !<2 kr. adjuünien 3l)nserva:lonkarde»tkn d^s h!erort«gen Inquisition - Hauses d,e Ml-liuendo - Lllllanon siail finden. — In dcn obanqcsetzten ssustenbelrage »i^ dl? Maurerarbeit u»d das Mater>a!e, Z>mmermannsarbeit unl) Mater,ale, die Tischler-, «ibchiosser-, Gla-s»rer , Klampferer-, Echmzo-, Tapeperer und Drahtnstzarhelt embcariffen. — Die Ueber-nahm5lu«^!gen werden daher eingeladen, bey dieser ^»lttation ^u «rscbcmfli. — K. K. Krelsamt ^albach den i^. August 1629. Stavt- unv ianvrechtliche Verlautbarungen. Z. !0»5. (1) Nr. 3723. Von dem k. k. Stadt» und kandrechte in Kram wtrd bekannt gemacht: 3s sey von diesem Gerichte auf Ansuchen des Vormundes des nnnderjahrlaen Johann Georg Carl Re-ch?r, Ellas Reblisch, dermalen Oi-. Andreas Naprech, und de5 1>. Wur^bacb, als Eura-tors der Mar»a Sckescbeg'schen Kinder, als Johann Recher'sche Erden, w,der Gertraud Geitz, Wnwe, als kucas ^veltz'sche Erbinn, wegen 2000 ft. e. 5. 0 , ,n dle öO'ntliche, Ver-ste,gerl,ng der; der Excquirten gehöngen, auf 2563 fi. 20 kr. geschätzten Realltälkn, als: ». der »n der Kraukau, 8uli ^vnsc. ^-^/ liegenden, der D- O. R. ^ommenda La.bach, 5nk Urb. Nr. 57, d.c.nbaren Ka.sche sammt W.rchschaft5gebäuden und den dazu ae o.«gen Garten lm Gchatzungswerche pr öoo fi., b. dN 6ä4 ebm dahm, «ub Rect. Nr. 5g, gehörigen Y3 Sterbrechtshube pr. lä7l st-; und e.) des dem hiesigen Siadlmaglstrate, «".!) Rect. Nv. i^I dienstbaren Halden Waldanthelles u. I^o^i, Krakauer SenS, im Bchätzungswerthe vr. 2ii st. 4a kr., gecmcilget, und hlezu drelTer, mine, uno zwar: auf den 6. July, 4. August und 7. September l. I., jedesmal um 11. Uhr Vormlnags vor dlesem k. k. Dtadt-und kandrechte mtt dem Beisaye bestimmt worden/ daß, wenn d»ese Realltatesf weder hei der ersten noch zweiten Feilbletungstag« satzung um den Bchätzungswerth oder darüber gn Mann gebracht werden könnte, selbe bei der dritten auch unter dem Gchatznngsbetrage hintangegeben werden würden; w? übrlgens den Kauä^stlgen frey steht, dte d^ßfälügen Lttitatwnsbedmgn^sse, w»e auch die Schätzung in der d»eßlandrechllichen ReglstrHtur zu den gewöhnlichen Amlsstunden, oder del dem E)le-«uttlinsführcr emzujehen, und Abschrlften davon zu erheben- kaibach am 2o. May 1829. Nr. 55^!. Anmerkung. Bei der ersten Feilbielung lst nur der dem hiesigen Stadnnagi-strate, 5ii!i Nect- Nr. 198, dlenftba« re halbe Waldanchell n l^n^i) veräußert worden, dagegen hac sich für die übrigen Realuäten auch del der ^ zweiten Feilbletungs - Tags satzung kem Kauftustlger gemeldet. vermischte V'erlantbarungett. Z. ,02.. (.) ^^.Nr. .606. FeUbietungs'Edict. V^m Beülksgerichte zu' Freudencha!' w?rd bekannt qemacdt: l^s seo über Anlanq-n desGre« «or Oornlg v.'n Mortensdack, als Vermög-nS» überhaber des Matlhäus .Go^nia, in e>«e erecutioe Verweigerung, der dem Andreas Debeuz, von Kranzdorf gchorigen, zur löl'licken HerrschaftFrcu« denthal, »üb Rect. Nr. i»2 dienstbaren, gerichtlich auf 56, st. dewertheten haldhude. sammt An» und Zuaehör, dann des auf 20 ss. 20 tr.qe-schähten, in Badungen > Tischen. Hacken, Boh< lern !c. besteoenoen Modilarvermoqens,' rreaen ous eem Undeile vom ».December 1824, Nr. io6,, schuleiaen lig fl. 5o kr. c. 5. c. gewiNiget, und zur Vornahme die Taqfatzunaen auf den6. Iulv, s. August und 7. N^vtemver l.I. jederzeit Früh »sn 9 bis »2 Udr im Wobnorie des Gxecutcn mit dem Bersaye anberaumt worden, daß eie feilgedarene Realität u„3 das Mobilarverrnögen Key der ersten und zweoten Verfielgerung nur über und um dm Schatzungswertb, bey der dritten aber auch unter demselben verkauft weiden wird. Wovon die TabulargMb'ser zur Verwahrung ihrer Rechte , und die Kauftufi'gen mit dem 'Anhange in oie Kenntniß gefetzt werden, daß die Licttationsbedingnisse täglich in dieser Kanzley eingesehen und in Mfchnft behoben werden können. BeznkKgencht Fceuoentyal am3a. April 162g. Anmerkung. Aey der ersten und zweyten FeUbietungstagsahung hat sich kein Kaustu, fiiger gemeldet. Z. ^23. (i) ,ä ^lr. 656j22. E d i c t. Alle Jene, welche auf den Nachlaß der in? Jahre,äog, zu Luksoiz verstorbenen AMha Keder, gcbornen Graoischeg, aus was immer für Glün«^ den Ansprüche zu machen geoenksil, hal'cn zu der dleßfallK auf den 9. Oclader l. H,, Voimittags um 9 Uhr vor oirsem NezickKge^tchte anberaumten ^lqu!datl.onstags.-!tzung jo gewiß zu erscheinen, ali sle sich »m wldrlgen ^,i.lle die üblen Folgen oei tz. 6l4 lclost zuzufchrelden haben wüldcn. Bezlltsgcrlchc zn Ggg ov Psopttlch am »Z. August ,62.,. Z. IQlo- (2) Eln aus dem Grundbuchsfache befähig-ter lcdlger Beamce, der auch Genchtsactuar war, im pollnscheti, öconomischcn und Domai-nenfache gut bewandert lss, auch. über sein gutes Betragen sich-auszuwclsen vermag, wün» schet zu untelkommen. Mahere Al«6kunft iss in der Rosen-Gasse im ersten Glocke, Haus l Nr. io> , zu er, ^halren. Z. M. (Z) Duartiev z ll vergebe n. Es wird zn kommenden Michaeli 182a, in dem Hause des Herrn Kaufmanns Schmidt, ein schön gemahltes, gut mmbUrtes Zimmer »m zweiten Stocke, mit eigenem Eingänge und der Aussicht auf den Burgplatz, die Iudcngassc und den Laibachfluß, zu vergeben kommen. Nähere Auskunft ercheilt das Zettlmgs-Comptoir. Z. 100Y. l6) Iu Michaeli l. I, , ist im deutschm Haus«?, Nr. 180, eine Stallung mtt 10 Pferdssanden, !N Zjns zu vergeben. Die Stallung »kl hoch und gewölbt, kann da^er auch als em Maqann odcv Keller benutzt werden. Das.Verwaltungsamt der hohen Ordens - Kommenda erthnlt zu den gewöhn» llchcn Amtsftunden die weiteren Auskunft?. H. Amts«Blatt Nr. 100' d. 20. August 5Z29.)