Imts-WVlatt zur Laibacher Zeitung._______ Nr. 87. Donnerstag den 22. Juli 18^7. Oubermal »Verlautbarungen. Z. 1206. (3) Nr. 16168. Currende deskaiserl. königl. illyr. Landes-Gu-berniums. — Betreffend die Verhandlungen zur Sicherstellung des Enrages der allgemeinen Vcrzeh-rungssteuer für das Verwaltungsjahr 1818 und beziehungsweise 1849 und 1850. — In Folge hohen Hofkammer - Decretes vom 16. Juni 1847, Zahl 25z9I, haben die Absindungs - und Verpachtungsverhandlungen zur Sicherstellung der allgemeinen Verzehrungssteuer für das Vcrwal-tungsjahr 1848 in derselben Art zu geschehen, wie selbe auf Grundlage des hohen Hofkammer-Decretes vom 29. Mai 1839, Zahl 23191, für das Jahr 1847 Statt gefunden haben. — Es werden demnach folgende Bestimmungen zur allgemeinen Kenntniß gebracht: — 1. Die Verhandlungen zur gemeinschaftlichen Abfindung von Corporations oder ganzen Gemeinden, so wie zur Verpachtung, werden in doppelter Art gepflogen werden, entweder auf Ein Jahr mit stillschweigender Erneuerung für die nächst darauf folgenden zwei Verwaltungsjahre, oder auf drei Jahre, ohne Vorbehalt der gegenseitigen Aufkündigung. — 2. In die Verträge auf drei Jahre wird die Bedingung aufgenommen werden, daß gegenseitig das Recht vorbehalten bleibt, im Falle einer eintretenden Aenderung in den Gesetzen oder Tariffen den Vertrag gegen dreimonatliche Aufkündung aufzuheben. — 3. Die Abfindungs-Verträge, welche mit einzelnen Ge-werbsparteien abgeschlossen werden, werden sich nur auf Ein Jahr, mit der Bedingung der stillschweigenden Erneuerung erstrecken. — 4. Von diesen Verhandlungen bleibt die Sicherstellung des Verzchrungsteuer-Erträgnisses von oer Bicr-erzeugung und den gebrannten geistigen Flüssigkeiten ausgeschlossen. — 5. Endlich wird als Zeitpunct, bis zu welchem die verzehrungstcuer-pftichtigen Gewerbsunternchmer die zur Erlangung des gefällsämtliäen Erlaubnißscheines erforderlichen Erklärungen abzugeben haben, der Termin 'bis längstens 10 August 1847 festgesetzt. — Laidach am 9, Juli 1847. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes - Gouverneur. Andreas Graf v. Hohen wart, k. k. Hofrath. Di-. Simon Ladinig, k. k. Gubernialratt). Z l207. (3) Nr. l l58l. Currende des k. k. illyr. GuberniumS über verliehene Privilegien. — Zufolge ein-gllangten hohcn Ho'kanzleide.retes vom >. l. M, Z. l5^5l, h^r die k. k. allgemeine Hof-kammer am. l2. April l. I., im Linne und nach den Bestimmungen des allerhöchsten Pr!-vllestnn - Patcnlcs vom Zl.Mar z l862 , die nachstehenden Privllegun zu verleihen des'un» den: l) Dtm Johann Andrassi, Magister der Pharmacie, wohnhaft in Wien, slads, Nr. l37, und ccm Eduard Kaudelka, Magister der Pharmacie, wohnhaft in Wien, Maria« hilf, Nr. 20, für dle Dauer von tincm I^hre, auf die Erfindung einsO aus Psianzenstoff.n bestehenden ölig-balsamischen Haarwassers. — 2) Dem Pielro Bazo, Glockrnaußer, wohnhaft in Venedig, N>'. 5995. für die Dauer von zwei Jahren, auf die E'sindung, mit Hilfe emer Dampfmaschine Rohkupfer zu erzeugen, dann Eisen zu schmelzen und zu reducirtn. — 3) Dem Lesäre Sala, Wagen-Fabrikant, wohnlMt in Mailand, Nr. 143NV. , für die Dauer von fünf Jahren, auf die Entocckung und Erfindung einer kleinen Maschine, mittelst wclchcr man 814 mit Leichtigkeit eil, Wagenrad abziehen könne, sobald sich drssen Nabe auf der Achse festgesetzt hat. — 4) Dem Severin Zavisics, l)r. der Medicin und Chirurgie, wohnhaft in Wien, Stadt, Nr. 728, für die Dauer von einem Jahre, auf die Entdeckung und Verbesserung eines tragbaren Bade» und Schwitz - Apparates,—> 5) Dem Franz Gurin , Drahtstiften - F^drikö-Besitzer, wohnhaft in Miesenheim in Preußen, (Bevollmächtigter ist Joseph Waniczek, dürgerl. Eisenhändler, wohnhaft in Wien, Stadt, Nr. 1(N9), für die Dauer von fünf Jahren, auf die Ech'udung einer Drahtstiften - Maschine, welche nach französischem Systeme gebaut, Drahtnägel und alle in Draht möglichen Stiften von 4 bis i50 inMiinölerä, und zwar auf jeden Gang zwei Stiften auf einmal, erzeuge. — 6) Dem Franz Brunner, städtischer Bauamts« Verwalter, wohnhaft in Olmü'tz. für die Dauer von einem Jahre, auf die Erfindung in der Bereitung des Stlinölkictes, welcher dauerhaft und wohlfeilst), und zur Quader-Verdin» dung bei Wasser- und Land-Baulichkeiten, dann zur Verbindung von gußeisernen Wasserleitungs-rö'hren und andern Gegenständen mit Vortheil verwendet werden könne. — 7) Dem Franz Bonaldi, Miniatur-Maler, wohnhaft in Venedig, Nr. 4865, für die Dauer von einem Jahre, auf die Entdeckung, alle Gattungen von Zeichnungen, s.yen es Kupferstiche oder Lithographien, auf Leinwand als Miniaturgemälde zu übertragen. — 8. Dem Alois Iuliak, Hut-Fabrikant, wohnhaft in Trieft, Nr. 49, für die Dauer oon zehn Jahren, auf die Verbessc. rung der unterm 5. April 1842 privilegirten Manner-Filztuch- oder Filz- Casimir «Hüte, wodurch 2) die Casimir- und Filztuch - Hüte mit noch weniger Materiale erzeugt werden können, als die nach der bisherigen Art erzeugten Hüte, und desscn ungeachtet länger dauern; d) die grauen Casimir-Filzhüte viel leichter als Männer- Strohhüte ausfallen, aber dennoch einen dauerhaften und dichten Filz ha' den und billig zustehen kommen; c) diese Ca-stmir-Filzhüte auch als Fcderhüte erzeugt werden können, welche, obgleich sie manche Schwierigkeit der Arbeit darbieten, durch diese Verbesserung dennoch vollkommen und dauerhaft seyen; cl) selbst Casimir'Filzhüte aus K2tmu5czuc-Fellhaaren, ungeachtet der großen Schwierigkeit, so gut schwarz gefärbt werden, daß sie Limonie ^ Saure nicht «ngreife, und weiße Handschuhe durch sie nicht beschmuzt werden, e) endlich alle diese Hüte vollkommen wasser- dicht und so farbehältl'g hergestellt werden, daß sie an der Gönne nicht abschießen. — Laibach den 26. Juni 1847. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes' Gouverneur. Andreas Graf v. Hohen wart, k. k. Hofrath. Carl Freiherr v. Flöonigg, k. k. Gubernialrath. Sadtt- u. landrechtl. Verlautbarungen. Z. l!97. (3) Nr. 6324. Edict. Von dem Eivilgerichle der k. k. Haupt« und Residenzstadt Wlcn, als Grorg Wankel'-sche Abhandlungsinstanz und Substitutionsbehörde, wird über Ansuchen des Herrn Dr. Jo« seph von Lützenau, als Georg Jacob Wanke!'« schen Testaments - Executor und Substitutions-Curator, Stadt Nr. 1035 wohnhaft, hiemit bekannt gemacht: Der am 2l. Juni ,8l2 in Wien mit Tod abgegangen gewesene päpstliche Notar und bürgl. Hausinhaber, Georg Jacob Wankel, hat in seinem Testamente ddo. i'l., rücksichtlich 20., und pudlicirt am 22 Juni lgl2, unter andern der Maria Theresia Lang, verehelichte v. Grünberg in Linz, einzige Tochter des uer-storbenen Hof- und Gericheüadvocaten Dr. Johann Anton Lang, von Gradisca, und seiner Gattinn, Mar. Anna, geb. BclUny, k. k. Hof-Iuckerbäckermcisterstochter, s,lig, 7. ärmliche Verlautbarungen. Z. 1204. (3) . Nr. ""'/«,7 Kundmachung. Won der k. k. Cameral-Gefallen-Verwaltung für Böhmen wird bekannt gemacht, daß der Tabak- und Stämpel-Unterverlag zu Postcl-berg, im Saazer Kreise, i>n Wege der freien Concurrenz wittcls Einlegung schriftlicher Offerte demjenigen, welcher dle geringsten Verschleißper-cente anspricht, und gegen dessen persönliche Eignung kein Bedenken obwaltet, wird verliehen werden. >— Dieser Verlag ist zur Materialfissung an den 2 Meilen entfernten k. k. Tabak- und Stämpel-Districts-Verlag in Saaz angewiesen, ihm selbst aber sind fünf- und sechzig Trafikanten zur Fassung zugetheilt. — Die im Tabakge-fälle entweder bar oder hypothekarisch, oder mit Staatspapieren nach dem normalmaßigen Werthe zu erlegende Caution beträgt 14W st., wofür dcm Verleger Materiale im gleichen Werthe auf Credit verabfolgt wird; das Stämpelpapier wird gegen bare Bezahlung abgefaßt. — Nach dem Erträgnißauvweise, welcher bei der Cameral-Bezirks-Verwaltung in Saaz und in der hiersei-tigen Registratur sud <^un5<:. Nr. 909j ll eingesehen werden kann, betrug der Verschleiß vom I. Mai 18^6 bis Ende April 1847 an Ta-bakmateriale 46703'/^ Pfund, im Geldwerthe 24885 ft, 30'/4 kr., an Stämpelpapier 4287 fl. l kr. — Dieser Verschleiß gewahrt bei einer Provision von 5 ?ct,. vom Tabak, und 2'/^ ?ct. vom Stämpcl, mit Inbegriff des auf 334 st. 55 '/4 berechneten Kleinverschleißgewinnes, für den Verleger eine rohe Einnahme von 1686 st. 22'/4 kr.; hingegen betrugen die Ausgaben, welche der Verleger aus Eigenem zu bestreiten hat, beiläufig 3,7 fl. 52^ kr. — Nach Abschlag dieser Auslagen ergibt sich bei der bezeichneten Provision für den Verleger ein reiner Gewinn von 1369 fl. 19 ^ kr. — Dieser Gewinn kann jedoch durch Zunahme des Absatzes und Verminderung der Auslagen vermehrt, durch Abnahme des Absatzes und Vermehrung der Auslagen hingegen vermindert werden. — Der Verlag wird ohne Beschränkung auf einen bestimmten Zeitraum verliehen, jedoch bleibt sowohl der k. k. Gefallsbehö'rde, als auch dem Verleger eine dreimonatliche Aufkündungsfrist vorbehalten. Im Falle einer vorschriftwidrigen Verlagsführung kann dcr Verleger sogleich vom Verlagsgeschafte entfernt.werden. Sollte jedoch von Jemanden gegen den Verleger eine gerichtliche Sequestration seines Verlages, oder cine Execution auf seine Provision erwirkt werden, so ' erfolgt von Seite der Gefallsbehö'rde auf eine- Frist von dreißig Tagen die Aufkündung. — Diejenigen, welche dieses Commissionsgcschäft zu übernehmen wünschen, haben ihre, versiegelten, auf einem Itt kr. Etampelbogen ausgefertigten Offerte längstens bis zum 28. Juli 1847 um II Uhr Mittags im Bureau des k. k. Hofrathes und Camcral-Gefallen-Administrators in <^un8o Nr. 1037 — 2, zu überreichen. — Ein solches Offert muß mit dcm Taufscheine, zum Beweise der erreichten Großjährigkeit, einem obrigkeitlichen Sittenzeug-nisse und der von einer Gcfällscassa ausgefertigten Quittung über das mit 140 st. C. M. erlegte Reugeld belegt seyn, welches im Falle des Zurücktrittes, oder wenn der Ersteher nicht binnen sechs Wochen, vom Tage der Zustellung des Berleihungs - Decretes, die Caution sicherstellt und den Verlag übernimmt, dem Aerar verfällt. — Anbote, welche nach dem bemerkten Zeitpuncte eingebracht werden, so wie solche, welche bedingt lauten, oder nicht gehörig belegt, oder 816 überhaupt dem unten beigefügten Formulare nicht entsprechend eingerichtet find; ferner Anträge, eine erhaltene Pension zurücklassen zu wollen, werden nicht beachtet werden. Bei gleichlautenden Offerten wird sich die hierseitige Entscheidung vorbehalten. — Uebrigens wird es auch den nach dem frühern Systeme im Concejsionswege bestellten Verlegern freigestellt, unter Beobachtung der mit dem hohen Hofkammerdecrete vom 17. December 1839, Z. 53602, festgesetzten Bedingungen um die Verleihung dcs erledigten Verlages in.....einzuschreiten. — Formulare. Ich Endesgefertigtcr erkläre hie-mit rechtsvcrbindlich, daß ich bereit bin, die Führung des Tabak- und Stämpel-Unterverlags in Postelbcrg, Saazer Kreises, nach allen bestehenden Gefällsvorschriften auf unbestimmte Zeit, und unter den mit der Kundmachung vom 25. Juni 1847, Nr. 14177 — 827, bekanntgemachten Bedingungen gegen . . . ^ct.. vom Tabak, und .... ?cl. vom Stampel zu übernehmen, die Quittung der k. k.....Cafse in.....über das mit 140 fl. <5. M. erlegte Reugeld, so wie auch mein Taufschein, und das obrigkeitliche Wohlvcchaltungszeugniß liegen bei. — Datum ......... .......Eigenhändige Unterschrift — Von Außen. Offert zur Uebernahme . ......Prag am 25. Juni 1847. Z. 1205. (3) Nr 2761. Holzlieferung s-Lic itation. Nachdem die abgehaltene Versteigerung zur Deckung des dießämtlichen Holzdcdarfes im Winter 1847 — 1848 nicht den erwünschten Erfolg hatte, so wird am 28. l. M. Vormittag bei diesem k. k. Hauptzoll- und Gefallen-Oberamte eine abermalige Minuendo - öicitation abgehalten werden, zu welcher diejenigen, welche die Lieferung zu ybernehmen wünschen, mit dem Beisätze eingeladen werden, daß sich der Bedarf auf 471^2 Klafter zwei- und zwanzigzölligen ungeschwemmten Buchenholzes erstreckt, daß der Lieferungspreis mit 4 fl. 36 kr. per Wi:nce-Klafter ausgerufen werden wird, und daß jeder Licitant vorhinein ein Vadium von 22 st. zu erlegen habe. — Die weitern Licitationsbeding-niffe können in den gewöhnlichen Amtsstunden Hieramts eingesehen werden. — K. K. Hauptzoll - und Gefallen - Oberamt. — Laibach am 14. Juli 1847. Z. 1202. (3) Nr. 468H729. Am 21. dieses Monates, Vormittag um IN Uhr, wird bei dem gefertigten Magistrate eine bedeutende Quantität altes Eisen, Zinn, Blei, Messing, Glasfenster und altes Bauholz lici-tando veräußert, wozu Kauflustige hiemit eingeladen werden. — Stadtmagistrat Lalbach am 12. Juli 1847. Vermischte Verlautbarungen. Z. H9l. (5) Nr. 2252. Edict. Vom k. k. Bezirksgerichte Neustadt!, als Perso-nalinstanz, wild bekannt gemacht: Es habe Franz Schmidt, Handelsmann in Drachenbmg, unter Ver-trelung des Herrn Dr. Crobath, gegen Joseph Arlt und Johann Rück?!, gewesene Glasfadrikanten, unterm 9. d. M. die Klage auf Einzahlung dcs Schuld« betrages pr. 294 fl. c. 8. c., nach dem Schuldscheine ddo. 20. Juli »U<0, hiergclichls überreicht, und es sey zur Verhandlung darüber die Tagsatzung aus den 9. October d. I-, Vormittag 9 Uhr, vor diesem Gerichte anberaumt worden. Da der Aufenthalt des Mitgeklagten, Johann Nuckel, unbekannt und er vielleicht aus den k, k. Staaten abwesend ist, so hat man ihm auf seine Gefahr und Kosten den Herrn Dr. Joseph Rosina hier als Kurator absentl'z bestellt. Dessen wird Johann Rü-ckel mit dem Beisätze erinnert, daß er zu rechter Zeit entweder selbst erscheinen, oder seinem (Zurator die Nechtsbehelfean die Hand zugeben, oder einen andern Machthaber namhaft machen solle, widrigens er die nachlheiligen Folgen sich selbst zuzuschreiben haben wmde. K. K. Bez. Gericht Neustadt! am 16- Juni l847- Z. "90. (3) Nr. 225l.' Edict. Vom k. k. Bezirksgerichte Neustadt!, als Perfo-, nal-Instanz, wird bekannt gemacht: Es habe unterm 9. d. M. Franz Schmidt, Handelsmann in Drachenburg, unter Vertretung des Herrn Dr. (5ro.-bath, gegen Joseph Arlt und Johann Nuckel, gewesene Glasfabnkantcn, die Klage auf Einzahlung eincs Schuldrestes pr. l562 fi. 4 kr. e. 5. c,, nach dem Vertrage vom 16- März I640, hiergcrichts überreicht, und es scy zur Verhandlung dic Tagsatzung aus den 9. October d. I-, Vormittag 9 Uhr, vordie^ sem Gerichte anberaumt worden. Da der Aufenthalt des Mitgeklagten, Johann Nuckel, unbekannt und er vielleicht aus den k. k. Slaa-ten abwesend ist, ist ihm auf seine Gefahr und Kosten der Herr Dr. Joseph Mosina hier als «üurator 2l)5enÜ8 bestellt worden. Dessen wird Johann Rü-ckel mit dem Beisatze erinnert, daß er zu rechter Zeit entweder selbst zu erscheinen, oder seinem Curator die Nechtsbchclfe an die Hand zu gebcn, odcr aber einen andern Machthader namhaft zu machen habe, widrigens er die nachtheiligen Folgen sich selbst zuzu-schreiben haben würde. K.K. Bezirksgericht Neustadt! an lS.Iuni 1847. 817 ^Stadt- u. landrechtl. Verlautbarungen. ^ Z. ,217. (2> Nr. 1861. ! Von dem k. k. Stadt« und Landrichte,zu- ^ gleich Criminalgerichte in Krain, wird bekannt gemacht, daß zur Anschaffung der Montur für die Gefangtnwärtrr des dießgerichtlichcn Criminal - Inquisilionshauses, und zwar: auf 8 Paar Stlcfelhoscn, 2 Röckeln mit grüncn Auf« schlagen und 2 Leiveln mit Hintcrchcil, eine Quantität von !7 '^ Ellen '.i, Ell. breiten, mohrengraucn genehren Tuches; ^ Ellen ^ Ell. breiten, grünen genetzten Tuches; 15 Ellen *j. Eil. breiter Futter« Leinwand, nach den im dießlandrecbtlichcn Expedite einzusehenden Mustern 5iil> Nr. l, 2 und 3; 3 «i^ Dutzend große und 3 Dutzend kleine gett'metallene Knöpfe, dann Macherlohn sammt?ugchör; ferner 2 Paar neue ganze Stiefeln aus gutem Leder; 6 Paar Stiefel - Vorschuhe und g P>iar ganze Sticfll- Doppelung; endlich 2 Hüte von ordinärem Filze, sai^mt Stulpen, Einfassung mit Drahtankern, messingenen Schling-n und Rosen, erforderlich s.yen, daher zur dicßfalligen Minuendo - Licitation die Tagsatzung auf den 2. August !847, frül) 11 Uhr, vor dlesem Ge« lichte mit tem Bemerken bestimmt wird, daß der buchhalterisch festgesetzte Preis von mohrcn-grauemTuchl die Elle auf 2 st., vom grünen Tuche die Elle auf 2 st. 40 kr. und von der Futterleinwanb 5 l5 kr. pr. Elle, der Macherlohn sammt Zugehör auf 13 fl. 12 kr., für 1 Paar Eticfrl auf 6 st., für das Vorschuhen eines Paares Stiefel auf 3 fl , für eine ganze Stiefeldopplung auf 1 st. ^l0 kr., und für einen Hut auf 2 st. 40 kr. C. M. zum Ausrufsprei: se festgesetzt worden ist. — Laidach am 10. Juli l8»7. Kreisämtliche Verlautbarungen. Z. 122«. (2) Nr. 10056. Licitations - Kundmachung. Laut Eröffnung der hohen Landesstelle vom 25. Juni 1847, Zahl 14713, wurde an den für das vereinte Bisth. Gurker u. Lavanter Priesterhaus zu Klagenfurt im Schuljahre 18"/, ^ anzuschaffenden Materialgegenständen von der k. k. Pr. St. Buchhltg. nachstehendes Erforderniß, u. zwar zu den beigesetzten Ausrufspreisen aus, gemittelt, alö: 400 , Ellen schwarzes, '/, Ellen breites dekatirtes Tuch, 2 2 si. 19 kr.; 27N Ellen schwarzes V2 Ellen breiten Perkan, 2 25^ kr.; 230 Cllcn Talarbinden'mit echtfarbigen Streifen, »18^ kr.; 40 Stück ellenlange echtfärbl'ge Man- (Z. Amts-Bl. Nr. 87 v. 22. Juli ,647.) telschlingen, 2 12 kr.; 40Stück echtfärbige rothe Olivenknöpfe, 2 2 kr.; 100 Paar schwarze Sockenstrümpfe, 2 47'^ kr ; 1W Paar schwarze Durer-Strümpfe , 2 52 kr.; 200 Paar wcißzwirnene Männerstrümpfe, a 37^.i^ kr.; 200 Stück blaue leinene Sacktücher, 2 14 kr.; 760 Ellen ellenbreite Lederleinwand, 2 19^. kr.; 880 Ellen ellenbreite weiße Reistenleinwand, ü 19 kr.; 80 Ellen ellenbreite dunkelblaue Reistenleinwand, 5 19 kr.; 20 Ellen Handtücherzeug, 2 16^ kr.; «0 Ellen Tischzeug, ü 22 kr.; 60 Ellen ^ Ellen breiten Matratzen-Ucberzug, 2 18 kr.; 4» Ellen ellcnbrcite Strohsacklcinwand, 2 10^<, kr ; 6 Stück Bettdecken von gedruckter Reistenleinwand, 2 3 fl. 18 kr.; 6 Stück Bettkotzen, « 3 st. 19kr.; 50 Stück Halbkastorhütc, 2 l si. 35^, kr.; 800 Pfund Unschlittkerzen mit Baum? Wollendocht, 2 13^ kr.; KW Pfund Unschlitt« kerzen mit Garndocht, »3',, kr.; NW Pfund Baumöl. 2 18 kr.; 200 Paar Männerdandcl-schuhe, 2 2fl. 9 kr.; 170 Klafter Brennholz, gemischtes hartes, gut ausgetrocknetes 12", in'ö Hausgestcllt. 22 fl. 24".!. kr.; 400 Klafter Föh-rcnholz, altstämmiges, gut ausgetrocknetes, ebenfalls 12", und ins Haus gestellt, a 2 st, 3 kr. C. M. — Zur Beistellung dieser Artikel, so wi« wegen Uebernahme der Wäschercinigung. wird die Minuendo^Licitation auf den 14. August 1847 anberaumt, und wird wie gewöhnlich während der Amtöstunden von 9 bis 12 Uhr Vormittags im Locale der k. k. Priesterhaus - Direction abgehalten werden. — Lieferungslustige werden zu dieser, mit Bckanntgebung folgender Licitations-bedingnisse eingeladen. — .4.. Licitationsde-dingnisse wegen Beistellung der Waren und Materialgegenstande: 1) müssen alle Liefcrungsartikel, wovon die Muster zur Einsicht vorgelegt werden, von guter Qualität, und das Talartuch fest und farbchältig seyn. — 2) Sollte der zur bestimmten Zeit abzuliefernde Artikel dem vorgelegten Muster nicht entsprechen, so wird der Erstcher strenge verhalten, denselben zurückzunehmen und dafür ohne Zeitverlust bessere Ware zu stellen; wofern er sich aber nicht hiezu herbeilassen wollte, so steht es der Priesterhaus-Direction frei, die abzuliefernden Artikel in d« bedungenen Qualität auf Kosten und Gefahr des sich erklärten Lieferanten dem Alumnate ohn« Verzug zu verschaffen. — 3) Ist die zur Bestellung jeder Materialgattung anberaumte Zeil genau einzuhalten. Das benöthigte Tuch, der Perkan, die weißrcistene Hausleinwand, die Ta-larbinden, die Mantelschlingen, Olivenknöpfe, der Matratzenzwilch, die Bettdecken und Bett- 2 818 kotzen, dann die Strohsacklemwand sind bis 10. September; die weiße Lederleinwand, der Tisch-und Handtuchzeug, die Kerzen, das auf Kosten des Erstchers im guten und getrockneten Zustande in's Priesterhaus zu liefernde Brennholz sind bis 20. September; die leinenen Sacktücher, die schwarzen Socken und Duxer - Strümpfe, die' weißzwlrnenen Männerstrümpfe, die erste Hälfte der Bandelschuhe sind bis 2U. October; die Halbkastorhüte bis letzten December 1847, und die zweite Hälfte der Bandelschuhe bis letzten März 1848 beizustellen. Das Baumöl wird nach Bedarf zu 4 Pfund vom Ersteher abgeholt werden. — 4) Wenn von irgend Einem der zu liefernden Artikel vor dem Ausgange des Liefe-rungscontractes eine das für das Schuljahr 18"/^ entworfene Präliminare übersteigende Quantität erforderlich werden sollte, so hat der Lieferant den allfälligen Mehrdarf ebenfalls um den Lici-tationsprcis beizustellen, dagegen soll er aber nicht berechtiget seyn, eine Entschädigung anzusprechen, wenn der Bedarf geringer ausfallen sollte. — 5. Zu dieser Minuendo-Versteigerung wird Jedermann zugelassen, wenn er entweder ein 1UA Vadium hinsichtlich jener Artikel, worauf er licitircn will, noch vor dem Anfange der Licitation erlegt, oder wenn er sich mit legalen Zeugnissen seiner politischen Obrigkeit ebenfalls noch vor der vorgenommenen Licitation auswei^ set, daß er hinlänglich bemittelt scy und die erstandene Lieferung zu leisten vermag. — 6) Die bare Bezahlung der abgelieferten Artikel wird entweder sogleich ganz oder in Raten, je nachdem die Priesterhauscasse mit dem erforderlichen Geldvorrathe versehen seyn wird, gegen die von dem Ersteher ausgestellte classenmäßig gestämpclte Quittung geschehen. — 7) Ist das Licitations-Protocoll durch die Unterfertigung für den Mindestbieter sogleich, für das Priesterhaus aber erst nach erfolgtcr Bestätigung der hohen Landesstclle verbindlich; selbes hat also einstweilen die Stelle eines ordentlichen Contractes zu vertreten, mit dem Beisatze jedoch, daß in dem Falle, wenn keine förmlichen (Zontracte errichtet würden, und sonach das Licitations-Protocol! die Stelle desselben vertreten sollte, die Ersteher verpflichtet sind, dem besagten Protocolle den classenmäßigen Stämpel von den nach ihren Mindestboten für das zu liefernde Quantum entfallenden Summen beizulegen. L. Licitationsdedingnisse zurBesor-gung der Wäschereinigung: I) Der wöchentliche Reinigungöbedarf ist auf 100 Köpfe, ohne jedoch denselben für das ganze Jahr zu verbürgen, berechnet; — 2) von jedem der angenommenen 1W Alumnen werden nachfolgende Stücke wöchentlich in die Wäsche gegeben: 3) ein Hemd in den Wlnter- und 2 in den Sommermonaten; d) zwei Kolarüberschläge in Winter- und 3 in Sommermonaten; <:) ein Paar Strümpfe im Winter und 3 im Sommer, oder drei Paar Fußsocken; 6) ein Schlafröckel alle 14 Tage,eine Schlafhaube und ein Polsterüberzug, im Falle als einzelne Alumnen diese Stücke eigenthümlich besitzen; e) ein PaarGattien; s) 2 Sacktücher; ^) ein Handtuch, eine Serviett und Vg Tischtuch pr. Kopf; endlich ein Paar Leintücher monatlich pr. Kopf. — 3) Die genannten Wäschstücke werden von den die Waschereinigung Uebcrnehmenden in jeder Woche beim jeweiligen Hausmeister des Priesterhauses in Empfang genommen, und am Samstag derselben Woche rein gewaschen und mit möglichster Verhütung, daß sie nicht zerrissen werden, alldort verlaßlich zurückgestellt. — Hiedei darf weder auf Jahreszeit, noch auf Witterung, noch auf andere, wie immer geartete Ausreden und Vorwände Rücksicht genommen werden. Insbesondere müssen die Kolarüderschläge gut gebie-gelt und die einem jeden Alumnus gehörigen und numerirten Stücke der Wäsche bereits zusammengelegt zurückgebracht werden. — 4) Sobald die schwarze Wäsche von dem Neiniger derselben gezählt und übernommen wird, hat derselbe für sie zu haften. Geht davon etwas verloren, so hat er selbes entweder in naUira zu ersetzen, oder den dafür geforderten Werth im Golde zu vergüten, mit Ausnahme der dem Priesterhause selbst gehörigen Wasche, welche in diesem Falle immer in «alui-g ersetzt werden muß. — 5>) Der Licitant hat sich noch vor der begonnenen Licitation gehörig auszuweisen, daß er sowohl die zur Uebernahme dieser großen Wäschereinigung benöthigten Ge räth sch asten, als: Schaffer, Waschkesseln, Waschstricke u. s. w. besitze, als auch den zum Aufhängen der Wäsche erforderlichen Platz habe. — «) Derjenige, der die Priesterhauswäschereinigung erstehen wird, hat eine Caution von 60 si. C. M, für die anvertraute Wäsche in die Priester-'hauscasse nach erfolgter Licitation sogleich zu erlegen. — 7) Die einjährige Contractszeit für die Wäschereinigung fängt mit l. October I847 an, und dauert bis Ende September 1848. — 8) Sollten von Seite des Wäscheübernehmers die Licitationsdedingnisse nicht genau erfüllt werden, und derselbe z. B. die Wäsche veruntreuen, nicht befriedigend reinigen, oder nicht zur rechten Zeit zurückstellen, so bleibt es der 819 Priesterhauödirection einerseits unbenommen, den Wasche- Contract aufzuheben, und mit der Waschesäuberung eine anderweite Vorsicht zu treffen, so wie andererseits ausdrücklich bedungen wird, daß in einem derlei contractswidrigen Falle die Schadloshaltung von der eingelegten Caution einzubringen wäre. — !)) Die contractmä-ßige Bezahlung des Waschlohnes für die Alumnenwäsche wird nach dem Auslaufe eines jeden Monats (wenn in der Priesterhauöcasse Barschaft vorhanden seyn wird, gegen Interimsschein geschehen, für die übrige Priesterbauswäsche aber nach der bisherigen Gepflogenheit, nach dem Auslaufe des Jahres erfolgen, welche sämmtliche Bezahlung am Schlüsse des Contract-Jahres auf gesetzlichem Stämpel abzuqmttiren seyn w^.h. ^. IU) Der Wäscheübernehmer hat die vorliegenden Bedingnisse eigenhändig und mit Zuziehung zweier Zeugen zu unterschreiben, dadurch werden selbe rechtskräftig und für denselben sogleich, für das Priesterhaus jedoch erst nach erfolgter ^citations - Rectification des h. k. k. Guberniums verbindlich. — 11) Da das in Betreff der Priestechauöwäschereinigung aufzunehmende Licitanons-Protocol! die Stelle eines förmlichen Contractes vertreten wird, so ist der Erstchcr der Alumnatswaschereinigung verbunden, dem besagten Protocols den classenmäßigen Stämpel von der nach seinem Mindcstdote für die Wäschereinigung entfallenden Geldsumme beizulegen. — Endlich 12) wird zum Ausrufs-preise der in der Rede stehenden Wäschereinigung der für das Millitär-Iahr '^7^ erzielte Erstehungspreis, nämlich für einen Alumnus 16 Ij-l kr. W. W angenommen. — K. K. Kreisamt Klagenfurt am «. Juni 1847. AemUiche Verlautbarungen. Z. 1223. (2) Nr. 627M63. Kundmachung. Von der k. k. Camera! - Gefallen - Vcr-Wallung für Steyermark und Illyrien wird bekannt gemacht, daß der Tabak, und Stamped Unterverlag Zu Praßderg in Steyermark, Cil^ lier Kreises, im Wege der freien Concurrenz .mittelst Cinlcgung schriftlicher Offerte , in so fern keine Übersetzung eines nach dem flühern Systeme lm Concessionswege bestellten Verlegers Statt finden sollte, demjenigen, welcher Die geringsten Verschleißpercente in Anspruch nimmt, und gegen dessen perjönliche Eignung lein Bedenken obwaltet, wird verliehen werden. — Dieser Verlag ist an dvn Districts Herlag in Cilli zur Matrrialfassung angewie- sen, welcher 5 Meilen entfernt ist, ihm selbst aber sind dermalen 62 Kleinverschleißer zugetheilt. — Die für das Tabakgefall zu leistende .Caution beträgt 1500 st, dieselbe kann entweder dar, over hypothekarisch, oder in Staats-papieren nach dem normalmäßigen W«rthe ge« leistet werdet,, wofür dem Verleger das Ta-bakmaterial.,' lm gleichen Werthe auf Credit ver» a^'folgt wird; das Stampelpapier kann aber geg^tl dare Bezahlung, oder auf Credit gefaßt weroen, in welch letzterem Falle eine besondere Caution von 250 st. zu leisten wäre. — Nach dem Erirägniß - Ausweise, welcher bei der k. k. Camera!- Bezüksverwaltung in Marburg und in der hlerämilichen Registratur eingesehen wrr» den kaun, betrug der jährliche Verschleiß vom l. Februar 1846 bis Ende Jänner 1657 an Tabakmaterialc 29,692 Pfund, und an Geld» werth 15,79t) fl, 37^ kr., dann an Stam-pelpapier 2745 ft. 43 kr., zusammen also 18,536 si. 26^ kr. - Dieser Verschleiß qe« währt bei einer Provision von 5 ^ vom Ta-bakverschleiß überhaupt 788 fi. 55 ^ kr., dann bei l '^ ^ Gutgewicht vom Gespunst ll fl. 59 '<, kr,, zus. 800 fl. 55'.». kr ; ferner bei l ^ A von dem Verschleiße des Stamvelpapiers höhcrer Classen i ft. 30 kr. , und bei 2 '.<, ^ des verschlußenen Stämpelpapiers niederer blassen 66 8^kr., endlich mit Einrcchnung des auf 121 ft. 19 ^ kr. entzifferten 5 la ^1iilu>.ii-Gcwinns, für den Verleger eine Dl-ull.0-Einnahme pr. 969fl. 53 ^ kr. Dagegen betragen die Ausgaben, welche der Verleger ron der obigen Einnahme-zu bestreiten hat, beiläu« fig 331 st. 6 ^4 kr., über deren Abzug sich ein reiner Gewinn von 658 ft. 47 kr. herausstellt. — Dieser G»winn kann jedoch durch Zunahme des Verschleißes und Verminderung der Aus« lagen vermehrt, dann eben so durch Abnahme deß Verschleißes und Vermehrung der Auslagen vermindert werden; somit wird von Seite der Gefallsbshö'rden dafür nicht gedüra,t. — Der Verlag wird ohne Beschränkung auf einen de« stlmmt.n Zeitraum verliehen, jedoch bleibt sowohl der k. k. Gefallsbshörde, als auch dem Verleger eine dreimonatliche AuskündlgunHs-frist vorbehalten. — Im Falle einer Vorschrift-widrigen Verlagsführung kann der Verleger sogleich vom Vrrlagsa/schäfte entfernt werden. — Sollte von Jemanden gegen den Verleger e,ne gerichtliche Sequestration seines Verlags, oder Execution auf seine Losungs^elder, oder auf seine Provision erwn5t werden, so erfolgt von Scite o, früh 9 Uhr vor diesem Gerichte angeordneten Tagsatzung um so gewisser anzumelden und rechtsgeltend darzu.-thun, als sie sich widriqens die Folgen dcs z. Lt4 a. b. G. B selbst zuzuschreiben haben werden. K. K. Bezirksgericht Umgebung Laibach's am 7. Juli 1847.___________ 3- I2l5. (2) Nr. »936. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Seno>etsch wird kund gemacht: Es sey über Ansuchen des Carl Prem-rou von Großubelsku, gegen Georg Schebenig aus Hrenovitz, wegen aus dem w. ä. Vergleiche ddo. 5. Juni 1845 schuldigen 60 fi. c. 5. c. , in die executive Feilbietung der gegner'schen, dem Gute Neuko, fel 8uk Urb. Nr. 58 unterthänigen Halbhude gewilliget worden, und es seyen zu deren Vornahme drei Termine, auf den 10, Juni, auf den ,0. Juli und auf den 9. August l. I., jedesmal Vormittags von 9 bis 12 Uhr, in loco der Realität, mildem Beisatze angeordnet, daß die Realität nur bei der dritten ere» cutiven Feilbietung unter dem gerichtlich erhobenen Schätzungswerthe von «Z35 fi. 20 kr. hintangege-b^n werden wird. Das Schätzungsprotocoll, der Grundbuchser-tract und die Licitationsbedingniffe können täglich Hieramts eingesehen weiden. K. K. Bez. Gericht Senosetsch am W. Juli 1847. Anmerkung: Bei der am 10. Juni und der am ld. Juli l. I. abgehaltenen ersten und zweiten Feilbietung sind keine Kauflustigen erschienen, daher zu der auf den 9. August l. I. beraumten d ritten geschritten wird. Z. 1212. (2) Nr. 2666. Edict. Von dem gefertigten k. k. Bezirksgerichte wird hiemit bekannt gemacht: daß über Einschreiten des Johann Stenko, als Cessionar des Thomas Lenzheg, des Michael Kuchar von Aich, als gesetzlichem Vertreter seiner mj. Kinder, Andreas und Michael Kuchar, des Thomas Lenzheg von Dolle, als gesetzl. Vertreter seiner mj. Kinder Lucas und Paul Lenzheg, der Gertraud Lenzheg, verehel. Smreker, der Agnes Lenzheg, geb. Stenko, alle als bei der Vertheilung des Mcistbotes der Thomas Lenzheg'schcn Halbhube angewiesene Gläubiger, wider Georg Iamscheg, alS Ersteher der, in eigener Erccutionssührung dem Thomas Lenzheq von Dolle verkauften, der D. R. O. Commenda 2aivach »uk Urb. Nr. 4,8 dienstbaren, zu Dolle gelegenen Halbhube sammt An - und Zuge-hör, wegen nicht zugehaltener Licitationsbedingnisse, auf seine Gefahr und Kosten in die Relicitation die» ser Halbhube gewilliget, und zu deren Vornahme der »7. August d. I. Vormittags 9 Uhr, in loco der Realität, mit dem Anhange bestimmt worben sey, daß dieselbe dabei auch unter dem gerichtlich erhobenen Schätzungswerthe pr. «44l fl. 21 kr. hintangegeben werbe. Der Grundbuchsertract, die Licitationsbedingnisse und das Schätzungsprolocoll können täglich Hieramts eingesehen werden. K. K. Bezirksgericht Egg und Kreulberg am i3. Juli 1847. 821 Sadtt- u. landrechtl. Verlautbarungen. 3. 1245. (1) Nr. 6623. Edict. Von dem k. k, Stadt - und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte auf Ansuchen des Johann Julius Kanz, in die freiwillige öffentliche Versteigerung der, demselben gehörigen Realitäten, als: a) des Gemein-Antheiles stm Volar, »uk Map. Nr. litt und lll; und I,) des Morastantheiles 5ul) Rect. Nr. 931^IX, im Flächenmaße von 2i» Joch, sammt der mit Ziegeln eingedeckten Dreschtenne und Harfe mit 6 Fenstern, um den Aus-rufspreiä von 8W fl. C. M. gewilligt, und hiezu die Tagsatzung auf den 23. August 1847 um 1U Uhr Vormittags vor diesem k. k. Stadt-und Landrcchte mit oem Beisätze bestimmt worden, daß unter dem Ausrufspreise kein Anbot angenommen werden wird. Wo übrigens den Kauflustigen frei stcht, die dießfalligen Licitationsbedingnisse, wie auch den Grundduchsmract in der dießlandrechtlichen Registratur zu den gewöhnlichen Amlsstundcn, oder bei dem l)i. Maximilian Wurzbach cinzu-schen und ?lbschriften davon zu verlangen. Laibach den 13. Juli 1847. Z 1246. (1) Nr. 6377. Von dem k. k. Stadt- und Landrcchtc in Krain wird anmit bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Jacob Suppantschitsch in die Ausfertigung des Amortisations- Edittes rücksichtlich der, zu Folge Schuldscheines . April 1782 auf dem Hause »ud Confer. Nr. 73 in der St, Petersvorstadt, der Pfalz Laibach 8>,ik Rectif. Nr. 1!»ti und auf dem eben dahin 5ub Nectif. Nr. 197 unterthanigen Uedcrlands-acker Vg<,li^ou^.^ auch clo^.i »juv.-» genannt, zu Gunsten des unbekannt wo befindlichen Georg Ieuniker seit dem 11. December 1786 in-tabulirten Forderung per. 300 ft. ö. W. gewilliget worden. Es haben demnach alle Jene welche auf gedachte Forderung aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche zu machen vermeinen, selbe binnen der gesetzlichen Frist von einem Jahre, sechs Wochen und, drei Tagen vor diesem k. k. Sradt- und Landrcchte so ge-wlß anzumelden und geltend zu machen, widri-gens auf weiteres Anlangen die obgedachte Schuldobligation nach Verlauf dieser Frist für amortlsnt, kraft- und wirkungslos erklärt werden wird. Laidach den 10. Juli 1847. (Z. Amtsbl. Nr. 86 v. 22. Juli 1847.) Kreisämtliche Verlautbarungen. Z. 1239. (!) Nr. 9491. Concu rs-Verlau tbaru n g. Bei dem k. k. Bezirks-Commissariate Gurk-feld ist die Stelle eines 1. Amtsschreibers, mit welcher ein Gehalt von jährlichen 390 st. verbunden ist, in Erledigung gekommen. — Diejenigen, welche sich um diese Dienststelle, oder im Falle der graduellen Vorrückung, um eine etwa erledigt werdende Amtsschreiberstelle 2. Cathc-gorie, mit dem Gehalte jährlicher 259 ft bewerben wollen, haben ihre Gesuche, welche mit den Nachweisungen über die in mehreren gleichartigen Concurs-Verlautbarungen angedeulcten erforderlichen Eigenschaften gehörig documentirt seyn müssen, längstens bis 15. August 1847 im Wege ihrer unmittelbaren Amtsvorstehungen an dieses k. k. Kreisamt gelangen zu lassen. — K. K, Kreisamt Ncustadtl am 13. Juli 1847. Ilemtllche Vcrlautliarungcn. Z. 1237. (!) Nr. 694(^l336. Concurs - Ausschreibung. Im Bereiche der k. k steyerma, tisch - illyri-schcn Cameral-GeMen-Verwalttmg ist der Dienstposten eincs Kanzle:-Offizialö, mit dem Iahrcs-gehaltc von 5W ft. Conu. Münze, in Erledigung gekommen, zu dessen Wiederbcsctzung hie-mit der Concurs bis It>. August l847 ausgeschrieben wird — Die Bewerbungsgesuche, in welchen sich über Alter, Stand, dann die erworbenen Kenntnisse im Gefallswesen und Kanzlei fache, die bisherige Dienstleistung und untadelhafte Aufführung auszuweisen, so wie auch anzugeben ist, ob und in welchem Grade der Bittsteller mit irgend einem Gefa'llsbeamten in Stcyermark und Illyricn verwandt od?r verschwägert ist, haben im Dienstwege längstens bis 1U. August 1847 bei dieser k. k. vereinten Cameral-Gefallen - Verwaltung einzulangen. — Gratz am Il>. Juli 1847. 6. »^15. ^3) Nr. 64>5»)Xl. Kundmachung. Von oer k. k. C^nnral - Beznks - Vcr-waltunq in 3'iidück wild ,;ur Kenntniß gebracht: daß weg»», V.lleihung dcr, an drr Kärntner 3traße in Laidacb, zunächst dem Coliseums» Gcbäuoe crlichcet-n Tidaktr^fik ein,- Con» currellzoelha-'oiuna mittelst schriflllchlr Off.rte, und ^wir auf oie Daucr ein wöchentliche Aufkündigung zur Bedmgung gemacht, und ferner bestimmt, daß derselbe diesen Vcrschleißpostcn entweder im Coliseums» Gebäude salbst, oder in einem andern zunächst gelegencn Hause zu halten verbunden sey. — Es ist dahcr die Lage des Verschleißgeivöll'es sammt Hausnummer in dem Offerte aenau anzugeben. — Schließlich wird ausdrücklich er» klärt, daß das k.k Tabakgcfäll keinen wie immer gearletrn Etttschadigungs - Ansprüchen Gehör gebcn wird, und daß dieses freiwillige Neber^ einkommen inner den Gränzen der Gefälls« Vorschriften aufrecht zu bleiben hade. — K. K. Camera! - Bezirks - Verwatcung L^ibach am l2. Juli 18!7. Z. 1227. (2) Nr. 525. Straßenbau-Licitations - Kundmachung. Vom gefertigten Straßenbau - Commiffa-riate wird zu Folge Verordnung der löblichen k. k. Lanoesdau-Direction vom 7. Juli l. I,, Z. 2396, zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß mit Decrct der hohen k. k. Landesstelle d. d. 3. Juli d. I., Z. 12M5, die Reconstruction der Sadnik - Brücke an der Fiumaner-Straße, zwischen Distanzzeichen U^IN — II, in dem buchhalterisch richtiggestellten Kostendetrage von 1621 fl. 54 kr. C. M. bewilliget worden sey Ucder diesen Baugegenstand wird die Minuendo - Versteigerung bei dem löblichen k. k. Bezirks-Commiffariate zu Adelsderg auf den 26. Juli l. I. Vormittags von 9 dis 12 Uhr mit dem Beijatze ausgeschrieben, daß der Bauplan, die Baubeschreibung und die Versteigerungsbedingnisse, welche den Licitationsthcilneh-mern den baren Erlag des 5 A Vadiums, dcm Crsteher aber die Leistung der IN ^ Caution, und eine einjährige Haftungszeit vorschreiben, vorlaufig hierorts, am Licitationstagö hingegen bei dem genannten Bezirkscommiffariate eingesehen werden können. — Schriftliche Offerte werden nur dann angenommen, wenn sie der Vorschrift und den Bedingniffen gemäß verfaßt sind, überdieß das ausbedungene Vadium enthalten, und noch vor dem Beginne der Versteigerung einlangen. — K. K. Straßen - Commissariat. Adelsberg am 15. Juli 1847. Z. 1228. (2) Nr. 27M746. Hausmeisters'Dicnst. Bei dem k. k. Hauptzoll- und Gefallcn-Oberamte zu Laibach kömmt mit Michaeli d. I. der Hausmeisters ^Dienst in Erledigung. — Mit diesem Dienste ist der Genuß einer Natural- Wohnung im k. k. Hauptzollamtsgebäude verbunden; demjenigen, der das Heitzen der Öfen, und andere mindere Dienste tm Amtsgebaude 82» zu besorgen geneigt und dazu geeignet wäre, könnte dafür nebstbei eine jährliche Remuneration von sechzig Gulden zugesichert werden. Dieses wird mit dem Bedeuten hiermit bekannt gemacht, daß die aUfälligen Bewerber ihr Ansuchen bis 6. August d. I. Hieramts einzubringen, und über ihre bisherige Dienstleistung und makellose Moralität mit Documenten sich auszuweisen haben. — K. K. Hauptzoll- und Gefallen - Dberamt. — Laibach am 1«, Juli »847. Z 22l4 (3) Llcitattons -Kundmachung. Mit Bewilligung des Magistrates zu Gratz wird über Ansuchen des Herrn Ernst Grafen von Festetits Tollna, in die freiwillige öffentliche Feilbictung nachstehender, demselben angehöriger Realitäten gewilliget, und zwar: in die in der Vorstadt Geydorf in Gcatz 5uli Conscr. Nr. 865 u. 866 gelegenen Entitäten, welche »uk Ait. Nr. 1 dem Gute Rosenegg, und »ud Art^ Nr. 6 dem Gute Rosenthal unterthänig sind, bestehend in 2 von 2 Seiten freistehenden, in der gesundesten Lage befindlichen Hausern, deren eines l2 Zimmer im Erdgeschoße, das andere 9 Zimmer im I Stock, 10 im Erdgeschoß und 2 kleine heitzbare Domestiken ^Zimmer, eine Kammer, Kaffehküche, einen VorkeUer, sehr große Neinkeller, Remise», eine Wasch- und Selchküche, eine große Holzhütte, einen Kuhstall, eine Futtcrkammer und Heuboden, eine Schwein stallung sammt Schwcinhof, und Zimmer für die Dienstleute hat, nebst einem Wurz^, Baum-, Obst- u. Grasgarten, welcher vorletzte die edelsten Odstgattungen hervorbringt, Klee- u. Erdäpfel - Acker, deren Area zusammen, mit Einschluß des 743 lUl Klafter messenden Parkes, 4 Joch 319 Hü Klafter beträgt; ferner einem großen Glashause, einem Lusthause, 2 Lauben, einem mit Reben besetzten, mit Blumengestellen eingefaßten Hügel, mit einem sogenannten Parapluie, einem wasserreichen Pumpbrunnen, welche sämmtliche Gegenstände in Gemäßhcit der genehmigten, beim Expedite des Magistrates zu Gratz einzusehenden Licitationsbedingungen an den Meistbietenden hintangegeben werden , und wird hicmit zur Vornahme dieser Licitation der 2. August 1847 bestimmt, an welchem Tage die Kauflustigen früh 10 Uhr in den zu versteigernden Realitäten Nr. 865 und 86« in der Vorstadt Geydorf zu Gratz sich einzufinden haben. Gratz den 15. Juli 1847. Z. 1211. (3) Nr. 2l85. Verlautbarung. Von dem gefertigten Bezirks-Commissariats wird hiemit kund gemacht: Es sey mit hohem k k. Äuoernial-Decrete vom 16. April l. I, Z. 8741, und löblicher k. k. Kreisamts-Verordnung vom 1. Mal l. I , Z. 6660, die Er« bauung eines ganz neuen Curatenhauses bei der unter dem Patronate der Rcligionsfondsherrschaft Michelstätten stehenden Localie am Ulrichsberge bewilliget worden, worüber zur Hintang-.be der bloßen Meisterschaften, nachdem die Materialien und die Robath von den Curatial - Insassen beizustellen kommen, eine Minuendo- Licitation am 29. d, M. Juli, um 10 Uhr Vormittags in der Amtskanzlei dieses Bezirks- Commissariats abgehalten weroen wird. — Von dem zum Ausrufspreise bestimmten Kostenerfordcrnißbetrage pr. 1358 si. 16 kr., entfallen auf die Maurerarbeit 50? si. 58 kr. Steiümetzarbeic . . . 34 „ 35 „ Zimmermannsarbeit . . 152 „ 18 „ Tischlerarbeit . . . 194 „ 30 „ Schlosserarbeit . . .189 „ 43 „ Schmioarbeit ... 95 „ 55 „ Spcnglerarbeit . . . 2 „ 30 „ Hafnerarbeit . . . 5y „ __ ,, Glaserarbelt . . . . 5s „ 57 „ Anstreichttarbeit . . . 71 „ 50 „ — Dessen werden die Uebernahmslustigen mit dem Beisätze in Kenntniß gesetzt, daß bis zum Tage der Licitation die Vorausmaße, der Bauplan und die Licitationsvedingnisse Hieramts eingesehen werden können. — K. K. Bezirkscom-missariat Krainburg am 7. Juli 1847. Z. 1238. (1) Nr. 1831. Eine Gem einded ienerö stelle ist bei der gefertigten Bezn'ksobrigkeit für die Hauptgemeinde Kaplavaß erlediget. — Die Bewerber um diese Bedienstung, mit welcher eine jahrliche Löhnung pr. 75 fi. C. M. aus der Bezirkscasse verbunden ist, haben ihre Gesuche bis zum 15. August l. I. anher zu überreichen und nachzuweisen, daß sie von guter Moralität, des Lesens und Schreibens kündig, und gesunden, starken Körperbaues sind. — Bezirksodrig-kcit Münkendorf am 19. Juli 1847. Vermischte Verlautbarungen. Z. 1233 (!) Nr. »335. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Ponovitsch zu Wartenberg wird bekannt gemacht: Man habe zur 824 Vornahme der, von dem Bezirksgerichte Weichsel-berg in dcr Erccutionssache der Luzia Morell.i von Snoschet, wider Andreas Morella von Großdor^ wegen schuldigen Lebensunterhaltes sammt Erccu-tionskosien, mit Bescheid vom l7. Mu d. I., Z. 796, bewilligten erccutwen Feilbietung der, dem An-drcas Morella gehörigen, der Herrschaft Mmikcn-dorf 5ul) Urb. Nr. 142 dienstbaren, gerichtlich ans 505 st. ll) kr. geschätzten Viertelhube, drei Tagsa-tzungcn, und zwar auf den l6. August, den 13, ^cp.-tember und den l l. October l. I., jedesmal von 9 bis l2 llhr früh, in loco Großdorf, mit dein Beisätze angeordnet, daß die gcnannle Realität nur bei der drillen Feilbietung unter dem Schätzungswerlhe hinl^n-gegebn werden wird. Die Licitationsdcdingnisse, das Schätzungspro-toccN und der Grundbuckscxtract können zu den gewöhnlichen Amtssiunden hierorts eingesehen werden. K. K. Bcz.Gericht Wartenbcrg am 5. Juli 1847. Z. 123./. (i) Nr. 1262. Edict. Von dem k. f. Bezirksgerichte Ponovitsch zu Wartcnberg wird bekannt gemacht: Es sey über An» suchcn des Barthelmä Proßen^ von Podcrch, in die execuiivc Fcilbietung der, dcm ^)e:er Pin von Mo-läu'sch gehörigen, dem Hose Morauisch 8^b Urb. öir. 6s, dienstbaren, gerichtlich aus 380 fi. geschälten Kaische, pct. aus dem Vergleiche ddo. 25. Jänner »8-l6, Z. 125 schuldiger 300 fl. c, s c. gewil' liget, und es seyen die dicßfälligcn Termine aus den 23. August, 15. September und i3. Ociober l. I, , jedcsn'.al früh um 9 Uhr, mit dem Beisätze in loco der Rc.Uität bestimmt worden, daß dieselbe nur bci der drillen Feilbietungstagfatzurig unter dem Schä' tzungswerthe hintangegeben werden wird. Das Schätzlingsprotocoll, der Grundbuchser^ tract und die Ltcuationsbedingnisse können taglich hicramis eingesehen werden. Waricnbcrg am 17. Juni 18^7. Z. 1230. (I) Nr. 1167. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Ponovicsch zu Wartenbcrg wird bekannt gemach:: Es sey über Ansuchen des Joseph Skubiz von Gollenegg, >,ls (^es.-sionär des Ignaz Isgorscheg, in die erccuiwe Feil. bitlung dcr, dem Jacob Leuz von Echwarule gehö. rigcn, dcm Guie Gollenegg «ul, Uib. ^ir. 33 zius.-baren, auf 3167 fi. 30 kr. genchtlich geschätzten Ganz-hube, wegen schuldiger 100 st. sammt Zinsen und Kostcn, gewilliget, und es seyen dic dießfaUigen Feil-bietungsielmine auf den 12. August, 9. September und 7. October IÜ47 , iedesmal um 9 Uhr früh, in lcco der Realität mit dem Beisatze bestimmt wor--den, vaß dieselbe bei dcr ersten oder zweiten Feilbic-tungsiagsatzung nur um oder über den Echatzungs-werih, bei der dritten aber auch unter demselben hintcmgcgeben werden wlrd. Das Schä'tzungsprotocoll, der Grundbuchse^ tract und die Licitalionsbedingnisse können täglich hiclümls eingesehen werden. Wartlnberg am 8- Juni »847. Z. '251. (l) Nr. ,252. Edict. Von dem r. k. Bezuksgerichte Ponovitsch zu Waitenbeig wirv bckannl gcmacht: M.n, habe zur Voln,U)me der, von dem ln'hen k. k. kr^in. 3tadt« und öandrechte in Sachen des Anton Eckigon, Vormundes des mj. Wolfgang Echl^ssc:-, gegen Agnes Zcrcr von Kraschzc, »vegen, aub dem' gerichtlichen Vergleiche rom 28. Jänner .8l5 schuldigen 20U fi. samnu ^iebenvcibindllchkciccn, mic Beschcld vom ». v. M,, Z.^^8.^3 , bewilliglen erecunvcn Feildielung dcr, der Schuldnerinn gehöiigcn, der Höffe.n'schei, Gl'ül «u!i Ucb. Nr. 42, ^'ect. i!l!. -l l^I dienstbaren, au? 551 st. 45 kr. gi'i'ich.'lich geschätzten Vierilhube in Klasch,c, drei Tn'mine-in loco der Realität, und zwar >iuf den 17. Antust, »4 September und !2. Oc^'.'cr l. I, jedesmU von 9 bis 12 Ubr früh mit de,n Beisätze festgesetzt, daß die genannt Viertelhube nur bci der driften Fulbiciung unter dem Schätzungs-wcrthc dintangegeben werden wird. Die Licitationsdedingnissc, d.is Schätzungspro-to.oll und der GrundbuchZcr.ract könncit zn den ge-wohnlichen Amtsstu.'iden hierorts, oder bei dem Hos-u id Gerichtsadvocaten, Herrn Dr. Marimil. Würz« bach in Laibach, eingesehen werden. K.K. Be.irksgelichr Wartl'nbcrg den?. Il,li 134?. Z »224. (l^ ^ Nr. 1Ü3,. Edicr. Von dem Bc^irksa/richle Schnecberg wird dm unbekannt wo befindlichen Anton und Maria Hradi-syar von Großl'crg, oder ihren gleichfalls unbekann« ten Erben, durch gegenwärtiges Ediu bekannt gemacht: Es habe wider sie Georg Massi von Oroß. berg, die Klage auf Vcrjäbrr-- und Erloschenerklä-rung lhrcr, auf seiner dcr löblichen Herrschaft Nadli-scheq !ul> Urv. Nr. 59 u. 00, Rett. Nr. 373 dienstbaren Halbhube haftenden Rechte und Ansprüche, und zwar.- aus dem zu Gunsten des Anton und Maria Gradlsh.,r seil 22. Ap^'I j?94, ob ihrer noch auszu-mittelnden Erbthcile, nuabulirlen Heirathsvertrag vom 22. April ,794 angebracht, worüber die Tagsatzung zur Verhandlung auf den 1«. October 1tt57 , früh 9 Uhr, vor diesem berichte angeordnet worden ist. Das Gericht, dem der Aufenthaltsort der G^ klagten oder deren Erben unbekannt ist, hat, da sie vielleicht aus den k. k. Erblanlen abwesend scyl» dürften, auf ihre Gefahr und Kosten den Hcirn Johann Perz von Schnccbcrg zu idrem (Zurator aufgestellt, mil welchem diese ^Rechtssaäic nach der für die k. k. Erblandc bestimmten Gcrichlsordnung aus-gcfühlt und entschieden werden wild. Dieselben werden also durch dieses öffentliche Edict zu dem Ende erinnert, daß sie allenfalls zu rechter ^cit selbst zu erscheinen, oder dem bestimnuen Vertreter ihre Rechts-bchelfe an die Hand zu geben, oder auch selbst einen andern Vertreter zu bestellen, und dicscm Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt in alle die ord. nungsmäßigcn rechtlichen Wege einzuschreiten wissen mögen, die sie zu ihrer Vertheidigung dienlich erachten würden, widrigens sie sich die aus ihrer Verab« säumung entstehenden rechtlichen Folgen selbst beizu» messen haben werden Bez. Gericht Echneeberg am »0. Juli 1Ü47.