poälnins pIsLsns v gotovini. Nr. rr Erlcheint jeden 1.. 10. und 80. 5. (80.) Jahrgang. Organ der GMchcer Sancriipartn. Wezugspreise: Jugoslawien: ganzjährig 25 Din, halbjährig 12'50 Dm. D.»Oesterreicd: ganzjährig 40 Din, halbjährig 20'—Din. Amerika: 2 50 Dollar. — nnzelne Nnmmern 1 Dinar. Samstag, den !0. Mär) 1983. Briefe ohne Unterschrift werden nicht berücksichtigt. — Zuschriften werden nicht zurückgestellt. — Berichte sind an die Schriftleitung zu senden. — Anzeigen-Aufnahme und -Berechnung bei Herrn Carl Erker in Kočevje. Unsere Wahlparole. Nach längeren Beratungen und Verhandlun¬ gen hat nunmehr die Hauptparteileitung der Gotl- schecr Bauernpartei zu den bevorstehenden Par. lameutswahlen endgiltig Stellung genommen und den Beschluß gefaßt, daß unsere Wähler am 18- März l. I. ihre Stimmen für die radikale Liste abgeben sollen. Wie bereits in unseren früheren Artikeln auseinandergesetzt worden ist, war es für die Deutschkraimr nicht möglich, eine eigene Liste aufzustellen, da die Wähleranzahl eine zu geringe ist, um einen eigenen Kandidaten durch¬ zubringen. Es blieb somit nur der eine Weg offen, unsere Stimmen einer slawischen Partei zu geben, und es bildete nun den Hauptgegenstand der Parteileitung, diejenige Partei auszusuchen, die gewillt ist, für die berechtigten Wünsche und Beschwerden der Gottscheer einzulrelen. Nach mehrfachen Unterredungen und inner Abgabe von fixen Elkiärungen ist unsere Parteileitung zu der Überzeugung gelangt, daß für unsere Wähler bei den ParlamentSwahlen nur die radikale Partei in Betracht kommen kann, wobei sie sich insbeson¬ dere von folgenden Erwägungen leiten ließ. Das Hauptprinzip der Erwägungen bildete unsere Ent¬ schlossenheit nur mit einer Partei zu gehen, die entweder schon j-tzt in der Regierung sitzt oder aber nach den Wahlen bestimmt in die Regierung eintrelen wird. Die Entscheidung dieser Frage hat ibre Ursache darin, daß wir von den Regierungs¬ parteien unbedingt der Staatsfeindlichkeit geziehen worden wären, wenn wir uns für eine oppositiv- nelle Partei eingesetzt hätten. Die Folge hievon wäre gewesen, daß wir Goltscheer in Hinkunft noch schlimmer behandelt worden wären, als dies in den letzten Jahren der Fall war. Von allen Parteien, die wir mit unseren Stimmen hätten unterstützen können, wissen wir nur von der ra¬ dikalen Partei, daß sie bestimmt in der Regierung sitzen wird, sie war demnach schon in dieser Hin- sicht für uns diejenige Partei, der man eine Staats» feindlichkeit nicht vorwerfen kann. Weiters sollte aber auch nur diejenige Partei unterstützt werden, die stark genug ist, um unseren Wünschen und Beschwerden gerecht zu werden. Nun ist es wohl einleuchtend, daß eine kleine Partei, und sei sie auch von den besten Absichten beseelt, zu unseren Gunsten keine Schritte unternehmen kann, weil ihr einfach die dazu gehörige Macht fehlt. Auch diesbezüglich ist für uns Gottscheer die radikale Partei die geeignetste, weil sie infolge ihres Stärke¬ verhältnisses und der damit verbundenen Macht in der Lage ist, dort helfend einzugreifen, wo es uns nottut. Weiters muß hervorgehoben werden, daß wir bei unseren Beratungen auch darauf achtgebeu mußten, nicht einer solchen Partei mit unseren Stimmen beizuspringen, die uns Deut- scheu gegenüber einen Chauvinismus an den Tag legt. Wir Gottscheer haben in nationalen Dingen bereits so viel erdulden müssen, daß wir zu den¬ jenigen Parteien, die uns nach allen Seiten hin drangsalierten und uns Hiebe austeilten, wo sie nur konnten, kein Vertrauen ausbringen können. Hievon können uns auch die verschiedenen Ver¬ sprechungen dieser Parteien nicht abbringen, da wir den Glauben an sie verloren haben und diese Ver¬ sprechungen als nichts anderes halten können, was sie sind Stimmenfang für die Wahlen, wobei wir überzeugt sind, daß sich die Parteien, sie mögen heißen wie immer, nach den Wahlen für uns nichts mehr übrig haben und sofort wieder dort beginnen werden, wo sie vor den Wahlen aufgehört haben. — Wir glauben demgegenüber annehmen zu können, daß die radikale Partei mit Rücksicht auf ihre Mission als Staatspartei in nationalen Din¬ gen eine Duldsamkeit uns Gottscheern gegenüber einnehmen wird, da wir ja nach der Verfassung das Recht haben, uns im Rahmen der Gesetze national auszuleben. Die hier angeführten Punkte sind die Haupt¬ punkte, die für die Stellungnahme der Haupt- parteileitung maßgebend waren, wobei noch her¬ vorgehoben werden muß, daß wir bereits unsere Wünsche vorgebracht haben, die als gerechtfertigt anerkannt worden sind und von denen schon ein¬ zelne in der nächsten Zeit erfüllt werden. Es würde den Rahmen dieses Artikels überschreiten, wollten wir auch diesbezüglich in die einzelnen Details übergehen. Wir behalten uns daher vor, ganz genaue Angaben bei den Wählerversamm¬ lungen, die in der nächsten Zeit abgehalten wer¬ den, vorzubringen. Da nun die Entscheidung gefallen ist, so ist es Ehrenpflicht unserer Parteimitglieder, sich mit dem Beschlüsse der Hauptparteileitung solidarisch zu erklären und Mann für Mann für die Wahl¬ parole einzutreten. Wir müssen bei den bevor¬ stehenden Wahlen zeigen, daß die Gottscheer Bauernpartei ein lebensfähiges Gebilde ist, mit welchem in allen politischen Dingen gerechnet werden muß. Wenn wir jetzt versagen, so hat die Partei als solche aufgehört zu bestehen und wir Gottscheer werden in der Hinkunft keine Rolle mehr spielen, da wir bei unserem ersten politischen Auftreten gezeigt haben, daß wir zerrissen sind und als Machtfaktor zu bestehen aufgehört haben. Wir glauben nicht noch des Näheren aussühren zu müssen, welchen Nachteil die Zerfahrenheit der Gottscheer mit sich bringen würde, das Eine wollen wir nur hervorheben, daß wir in diesem Falle zu dem Spielballe der anderen Parteien herabsinken würden, zu unserer eigenen Schande. Darum, Gottscheer, schreitet alle am 18. März zur Wahlurne, haltet Parteidisziplin und gebet eure Stimmen für diese Partei ab, die von der Hauptparteileitung vorgeschlagen worden ist. Wird es sich nach der Wahl zeigen, daß unser ehrlich gemeinter Ruf nicht umsonst erschallt und daß unsere Partei einig vorgegangen ist, so können wir ruhigen Auges den Verlaus der künftigen Dinge abwarten, wissen wir doch, daß wir in allen Belangen einig vorgehen wollen zum Zeichen unserer Macht. Darum, Gottscheer Wähler, werfet am 18. März in eurer Gesamtheit — auf jede Stimme kommt es an — eure Wahlkugeln in die Wahlkiste der radikalen Partei, die unter den aufgestellten den vorletzten Platz einnehmen wird. Wähterversammkungen. Die Gottscheer Bauernpartei wird zu den bevorstehenden ParlamentSwahlen nachstehende Wählerversammlungen abhalten: 10. März: 8 Uhr abends im Gasthause Lor. Hönigmann (Gruber) in Koäevje, 9 Uhr vormittags im Gasthause Jaklitsch in Nemöka loka, 4 Uhr nachmittags im Gasthause Jelen in Maverle. 11. März: 4 Uhr nachmittags im Gasthause Jonke in äatkavas, 2 Uhr nachmittags im Gasthause Schober in 2eljne, halb 11 Uhr vormittags im Gasthause Lackner in Koprivnik, halb 2 Uhr nachmittags im Gasthause Rankel in Neufriesach, 3 Uhr nachmittags im Gasthause Köstner in Onek,' 6 Uhr abends im Gasthause Melz in CviLlarje, halb 3 Uhr nachmittags im Gasthause Mat. Siegmund in Stara cerkev, 5 Uhr nachmittags im Gasthause Jaklitsch in Neuloschin. 12. März: 9 Uhr vormittags im Gasthause Hutter in Stari log, 11 Uhr vormittags im Gasthause Kikel in Smuka, 4 Uhr nachmittags im Gasthause Petschauer in Poljane. 13. März: 9 Uhr vormittags im Gasthause Tschinkel in GrLarice, Seite 30. Gotlscheer Zeitung — Nr. 8 Jahrgang V. 13. März: 12 Uhr mittags im Gasthause des Gemeinde¬ vorstehers Michilsch in Gotenica, 3 Uhr nachmittags in KoLe, 6 Uhr abends im Gasthause Lackner in Rieg, 10 Uhr vormittags im Gasthause Ruppe in Spodnji log, 1 Uhr nachmittags im Gasthause Göstl in Knerja lipa, halb 3 Uhr nachmittags im Gasthause Sche- mitsch in Rajndol. 5 Uhr nachmittags im Gafthause Jonke in Gornji Mozelj, halb 3 Uhr nachmittags im Gasthause Lobe in Polom, j 5 Uhr nachmittags im Gasthause Perz in Mala gora, 9 Uhr vormittags im Gasthause Erker iu ^eriiioänice, 2 Uhr nachmittags im Gasthnuse Röthel in Planina. 14. März: 2 Uhr nachmittags im Gasthause Jaklitsch in Lrni potok, 5 Uhr nachmittags im Gasthause Klun in Livold, 9 Uhr vormittags im Gasthause Hutter in Spodnja briga, 12 Uhr mittags im Gasthause Zurl, Borovec, 5 Uhr nachmittags im Gasthanse Kump in Novi lazi, 15. März: 10 Uhr vormittags im Gasthause Pospischil in Draga, 1 Uhr nachmittags im Gasthause Knaus in Trava. Redner von der Parteileitung der Gotlscheer Bauernpartei. Volksgenossen, erscheinet vollzählig zu den Versammlungen! Wie sich der Wähler der -er Ab¬ stimmung M verhalten hat. Der Tag der Wahlen rückt immer näher heran. Es ist daher notwendig, daß jeder einzelne Wähler sich darüber klar wird, wie er sich bei der Wahl zu benehmen hat. Wir erachten es sür unsere Pflicht, an der Hand des Gesetzes den Wählern darzulegen, wie der Wahlakt vor sich geht, und ersuchen unsere Volksgenossen, die nachstehenden Weisungen genau zu lesen und sich zu eigen zu machen, damit bei der Wahl kein Formsehler unterläuft und die Wähler sich nicht der Gefahr aussetzen, wegen Außerachtlassung der gesetzlichen Vorschriften empfindlich bestraft zu werden. Das Betreten des Wahllokals. Unter dem Wahllokal ist jenes Gebäude zu verstehen, in welchem die Abstimmung stattfindet. (§ 50 WG). Dies ist gewöhnlich das Gemeinde¬ haus, wenn dies ungeeignet ist, ein anderes ge¬ eignetes Gebäude (Schule oder ein anderes Haus). Wenn das Gebäude selbst lAcht groß genug ist, muß es einen absperrbaren, umzeunten Hos haben Z 51 WG), welcher ebenfalls zum Wahllokal ge- hört, so daß überall, wo vom Wahllokal die Rede sein wird, das Gebäude und der dazu gehörige Hof zu verstehen ist. Dieses Wahllokal dürfen nur Leute betreten, welche das Wahlrecht haben und abstimmen können, also nur solche, welche in die endgültigen Wähler¬ listen eingetragen sind. Wer das Wahllokal be¬ tritt, ohne in die Wählerlisten eingetragen zu sein und über Aufforderung einer zuständigen Person (Wahlausschußpräsident, Mitglied des Wahlaus¬ schusses, Vertrauensmann, Listenpräsentant, ein¬ getragener Wähler) das Lokal nicht verläßt, wird mit Arrest bis zu 6 Monaten oder einer Geld¬ strafe von 300 bis 2000 Dinar bestraft (8 102 al. 3 WG). Ebenso ist es verboten, den Wahl¬ platz mit Waffen oder sonstigen zum Kampfe ge¬ eigneten Mitteln (Knüppel, Stöcke, Messer usw.) zu betreten (8 61 WG). Wer dagegen handelt, wird mit Arrest bis zu einem Jahre bestraft (ß 105 WG) und sofort, allenfalls auch mit Gewalt, vom Wahllokal entfernt. Weiters ist es verboten, im Wahllokale zu Agitationszwecken falsche Nachrichten zu verbreiten (z. B. daß dieser oder jener Kandidat zurückgetreten sei u. v. a.), zum Zwecke der Agitation Bilder (gewöhnlich Karikaturen) oder Plakate (gewöhnlich Schmähschriften) und andere Agitationsmittel ein¬ zuschmuggeln. Auch ist es verboten, durch Lärmen oder Drohen den Wahlausschuß oder einzelne Mitglieder in ihrer Tätigkeit zu stören (8 106 WG). Personen, welche sich im Wahllokale auf diese Weise vergehen, werden mit Arrest von zwei bis s- chs Monaten bestraft. Der Wahlausschußpräsident hat solche Personen von Amts wegen oder auch über Verlangen jedes Wahlausschußmitgliedes, Listenpräsentanten (Vertrauensmannes) oder Wäh¬ lers aus dem Wahllokale zu entfernen, was auch im Wahlprotokolle anzugeben ist (8 106 Al. 3 WG). Der Abstimmungsakt. Wenn der Wahlausschuß am Tage der Wahl, in unserem Falle also am 18. März, seine im 8 57 WG vorgeschriebenen Funktionen erfüllt hat, — diese Funktionen beginnen um 7 Uhr früh und dürften etwa eine halbe Stunde dauern, — dann beginnt die Abstimmung, welche ununter¬ brochen bis sechs Uhr abends dauert (8 68 WG). Zur Abstimmung werden die Wähler einzeln oder zu mehreren vvrgclassen, in keinem Falle aber dürfen mehr als fünf Wähler im Zimmer, wo abgestimmt wird, anwesend sein (8 62 WG). Da unsere Volksgenossen an Wahlen nach dem jetzt geltenden Syüem zum überwiegenden Teile noch nicht teilgenommen haben, wird es sich em¬ pfehlen, wenn sie in kleineren Gruppen, zu zwei oder drei, das Abstimmungszimmer betreten, da¬ mit sie sich durch eigene Anschauung über die technische Seite der Abstimmung ein Bild machen können. Sollte der Wahlausschußpräsident dies nicht gestatten wollen, so mögen sich die Wähler an den Repräsentanten unserer Liste (Vertrauens¬ mann) wenden, der unter Berufung auf 8 62 WG. vom Präsidenten die Zulassung der Wähler in kleineren Gruppen verlangen und im Nicht¬ befolgungsfalle die Aufnahme dieses Bescheides des Präsidenten in das Wahlprotokoll fordern soll (8 69 WG). Jeder Wähler muß, wenn er zur Abstimmung kommt, laut und verständlich, so daß ihn alle Mitglieder des Wahlausschusses verstehen, seinen Vor- und Zunamen, seinen Berus und in Städten und größeren Orten, wo mehrere Wahlplätze be¬ stehen, auch seine Wohnung angeben. Also z. B. Franz Vollmann, Landwirt, H.-Nr. 562. Der Wahlausschußpräsident hat nun zu konstatieren, ob der Wähler in der ständigen Wählerliste ein¬ getragen ist, und seine Identität sestzustellen. Ist das geschehen, hat der Wahlausschußpräsident dem Wähler der Reihe nach die Kandidatenlisten auf den einzelnen Urnen laut zu sagen, und sie ihm, falls der Wähler nicht lesen und schreiben kann, vorzulesen. Der Listenvertreter (Vertrauensmann) hat das Recht, dem Wähler zu sagen, welcher Partei oder politischen Gruppe die Urne oder die Kandidatenliste angehört. Ist alles dies geschehen, überreicht der Wahl- ausschußpräsident dem Wähler eine Stimmkugel, welche der Wähler in die rechte Hand nimmt und die Hand schließt. Es wird sich hiebei empfehlen, die Hand nicht krampfhaft zu schließen, sondern nur leicht, damit an der Muskulatur des Hand¬ gelenkes nicht bemerkt werden kann, mann die Kugel losgelassen wurde. Die linke Hand hält der Wähler am besten am Rücken oder in der Rocklasche, da der Wahlausschuß dafür Sorge zu tragen hat, daß der Wähler die Kugel nicht in die linke Hand gibt und mit sich fortträgt. Die geschloffene rechte Hand steckt nun der Wähler in jede einzelne Urne von der ersten bis zur letzten, ivobei er in jener Urne, sür deren Wahlliste er stimmen will, die Stimmkugel losläßt. Besonders ist darauf zu achten, daß der Wähler, wenn er die Stimmkugel losgclassen, nicht etwa die Hand offen ans der Urne zieht. Auch darf er, wenn er die Kugel losgelaffen, nicht das Wahllokal verlassen, sondern muß die geschloffene Hand auch in alle weiterfolgenden Urnen stecken. Täte er das erstere oder unterließe er das zweite, so würde er sich einer Geldstrafe von 10 bis 100 Dinar aussetzen (8 100 WG), da das Wahlgeheimnis nicht verletzt werden darf. Wenn der Wähler die geschlossene Hand aus der letzten Urne heraus- genommen hat, so hat er vor dem Wahlausschüsse die Hand zu öffnen, zum Beweis, daß die Stimm¬ kugel nicht mehr darin ist, er also abgestimmt hat (8 63 Al. 4 WG). Nach der Abstimmung hat der Wähler das Abstimmungszimmer und das Wahllokal zu verlassen. Auch im Hofe darf er sich nicht mehr aushalten (8 64 WG). Wer infolge schwerer körperlicher Gebrechen — z. B. weil ihm die rechte Hand fehlt oder sie steif ist, weil er nicht gehen kann, u. ä. — auf die eben angegebene Weise nicht abstimmen kann, hat das Recht, einen Bevollmächtigten mitzubrin- ge», der sür ihn die Abstimmung vvrnimmt. Die Entscheidung, ob der Wähler oder der Bevoll¬ mächtigte abstimmt, steht dem Wahlausschüsse zu (8 63 in fine WG). Die Feststellung der Identität des Wählers. Wie bereits gesagt, ist vor der Stimmabgabe die Identität des Wählers festzustellen. Dies ist Aufgabe des Wahlausschusses, namentlich der Ltstcnpräsenlanten (Vertrauensmänner). In der Regel wird diese Feststellung keine Schwierigkeiten machen, aber es können sich doch Fälle ereignen, daß niemand im Wahlausschuß den Wähler kennt. In diesem Falle hat der Präsident den Wähler zu fragen, ob er wirklich die Person sei, als die er sich ausgebe, und ihm die gesetzlichen Folgen vor Augen zu halten, die eintreten würden, wenn er unter fremdem Namen abstimmt. Ein solcher Wähler setzt sich nach 8 99 WG einer Arreststrafe von 3 Monaten bis zu einem Jahre aus. Über alles dies ist ein Protokoll aufzunehmen und der Wahlausschußpräsident kann auch die photogra¬ phische Aufnahme dieses nicht identifizierten Wäh¬ lers anordnen. Bringt ein solcher unbekannter Wähler keine Dokumente (Taufschein, Arbeitsbuch u. ä.) bei, die seine Identität genügend erweisen, so wird er zur Abstimmung nicht zugelassen. Entsteht über die Identität eines solchen Unbe¬ kannten ein Zweifel, so entscheidet über seine Zu¬ lassung zur Abstimmung der Wahlausschuß (8 63 Ai. 2 WG). Hat aber unter dem Namen eines Wählers bereits ein anderer abgestimmt, so hat der Präsident die Identität des zweiten sich unter diesem Na¬ men Meldenden sestzustellen, seinen Namen in ein besonderes Verzeichnis einzutragen, darf ihn jedoch nicht abstimmen lassen (8 65 WG). Die Dauer des Wahlaktes. Wie schon oben gesagt, beginnt der Wahlakt um 7 Uhr früh und hat ununterbrochen bis 6 Uhr abends zu dauern (8 68 WG). Um 6 Uhr abends sind die Türen des Wahllokals (auch die Hoftore) zu schließen. Jene Wähler, welche sich um 6 Uhr abends noch im Wahllokale befinden, müssen zur Abstimmung zugelassen werden, und sollte dies auch die ganze Nacht dauern. Es wird sich jedoch empfehlen, daß sich die Wähler schon so früh als möglich im Wahllokal einfinden, damit der Wahl- alt glatt und flott vor sich geht und die Wähler nicht umsonst ihre Zeit verlieren. Jahrgang V. Eine Verlängerung des Zeitpunktes, zu dem die Tore des Wahllokals zu schließen sind, kann nur dann eintreten, wenn infolge von Unruhen im Wahllokale über Beschluß des Wahlausschusses der Wahlakt unterbrochen wurde und diese Unter¬ brechung über eine Stunde dauerte. In diesem Falle müssen die Wähler um so viel über 6 Uhr zugelassen werden, als die Unterbrechung dauerte. Wenn also die Unterbrechung zwei Stunden dau¬ erte, so dürfen die Tore erst um 8 Uhr geschlossen werden (8 68 WG). Das Wahlgeheimnis. Die Wahl ist geheim. Daraus folgt, daß niemand öffentlich abstimmen darf (8 100 WG), daß jeder Wähler alles vermeiden muß, was den Verdacht erregen könnte, er wolle absichtlich das Wahlgeheimnis verletzen (ebendort), z. B. wenn er die Kugel in die Urne fallen läßt und dazu sägt: „So!" oder etwas Ähnliches, weshalb es sich empfiehlt, während des ganzen Abstimmungs- aktes zu schweigen. Aus der Tatsache, daß die Wahl geheim ist, folgt aber auch, daß niemand, auch die Behörde nicht, von dem Wähler ver¬ langen darf, er solle angeben, für wen er gestimmt habe, noch ihn, in welchem Falle immer, für seine Abstimmung zur Verantwortung ziehen darf (ß 67 WG). Auf die Frage, für wen er gestimmt habe, hat jeder das Recht, die Antwort zu verweigern, ohne daß ihm deshalb auch nur ein Haar an¬ getastet werden darf. Weitere Bestimmungen. Strenge verboten und mit schweren Strafen bedroht ist jede Handlung, welche einen Wähler zu beeinflussen bestimmt ist, wie er abstimmen soll oder die ihn an der Ausübung seines Wahl¬ rechtes verhindern soll (8 92 u. ff. WG). Dem Wähler dürfen keine Geschenke und keine Staals- oder Privalanstellungen angeboteu werden, cs darf gegen ihn keine Gewalt angewendct oder keine Drohung ausgestoßen werden, um ihn zu bewegen, sür diese oder jene Liste gegen seine Überzeugung zu stimmen. Wer einem Wühler ein Geschenk gibt oder verspricht, wird mit Arrest bis zu einem Jahr und einer Geldstrafe von 30 bis 300 Dinar bestraft. Dieselbe Strafe trifft aber auch den Wähler, der ein solches Geschenk oder das Ver¬ sprechen eines solchen annimmt (8 94 WG). Wenn es sich um Gewaltanwendung oder Drohung han¬ delt, um einen Wähler zu beeinflussen, für eine gewisse Liste zu stimmen, so beträgt die Strafe Arrest von 2 Monaten bis 2 Jahren und Geld- strafe von 400 bis 4000 Dinar. Begeht eine solche Gewaltanwendung oder Drohung ein Be¬ amter, so ist das höchste Strafausmaß (2 Jahre Arrest und Geldstrafe von 4000 Dinar) anzu¬ wenden (Z 95 WG). Wer einen Wähler durch Gewaltanwendung oder Drohung verhindert, sein Wahlrecht auszuüben, also abzustimmen, den trifft eine Arreststrafe von einem Monate bis zu 2 Jahren (8 92 WG). Wie daraus ersichtlich, ist die Freiheit der Wahl im Gesetze vollkommen gesichert und ist es Sache der Wähler, auch ihrerseits dazu beizutragen, daß diese Freiheit auch Freiheit bleibe. Dies werden sic tun, indem sie jeden derartigen Fall sofort zur Anzeige bringen. Die Anzeige kann jeder Wähler erstatten, ohne Rücksicht darauf, ob es sich um ihn oder um einen anderen Wähler Gvttschcer Zeitung — Nr. 8. handelt (8 116 Al. 2 WG). Die Anzeige ist, wenn die Tat an dem der Wahl unmittelbar vor¬ angehenden Tage geschah, in unserem Falle also am 17. März, dem Wahlausschüsse anzuzeigen, der sie in sein Protokoll aufzunehmen hat (8 117 Art. 1 WG), sonst der Polizeibehörde oder noch besser dem Gerichtshöfe I. Instanz, welches für die Aburteilung zuständig ist (8 116 Al. 1 WG). Derartige Anzeigen muß das Gericht als dringend behandeln (8 116 Al. 3 WG). Dem Wähler vbliegt aber auch die Pflicht, sich im Wahllokal anständig zu benehmen. Wer sich unanständig benimmt, wird mit Arrest von einem bis zu sechs Monaten oder zu einer Geld¬ strafe von 300 bis 2000 Dinar bestraft (8 102 WG). Wer den Wahlausschuß beleidigt oder eines seiner Mitglieder, wird mit Arrest von 30 Tagen bis 6' Monaten bestraft (8 103 WG). Wer aber den Wahlausschuß oder eines seiner Mitglieder tätlich insultiert, erhält eine Arreststrafe von 3 Monaten bis zu 2 Jahren (8 104 WG). Schließlich sei noch auf die Bestimmung des 8 70 WG hingewiesen, wonach am Tage vor der Wahl, am Wahltage und am Tage nach der Wahl, in unserem Falle also am 17., 18. und 19. März, das Verabreichen von alkoholischen Getränken aus welcher Art immer, also nicht bloß in Gasthäusern, sondern auch in Privathäusern verboten ist. Wer sich gegen diese Vorschrift ver¬ geht, wird mit Arrest von 15 Tagen bis 6 Mo¬ naten und einer Geldstrafe von 100 bis 500 Dinar bestraft (8 113 WG). Hiemit hätten wir die Bestimmungen des Wahlgesetzes angeführt, soweit sich dieselben auf die Rechte und Pflichten der Wähler bei der Wahl beziehen. Wir laden unsere deutschen Wähler ein, sich mit diesen Vorschriften genau vertraut zu machen, damit ihnen einerseits kein Verstoß unter¬ läuft und sie andererseits nicht in Gefahr laufen, in ihren Rechten gekürzt zu werden. Aus Stadt und Land. KoLevje. (Todesfall.) Am 7. März starb hier nach längerer Krankheit Herr Richter Schmi- dinger. — (Unfall.) Am 1. März fiel auf dem Heimwege Herr Betriebsleiter Schwarz! und er¬ litt einen Beinbruch. — (Spende.)^ Die Stadtgemeindevertre- tung hat für die neuen Glocken den namhaften Betrag von 10.000 K gespendet, wofür wir der¬ selben den besten Dank ausspcechen. — (Wahlplätze.) Damit unsere Wähler aufgeklärt werden, tu welchen Orten die Wahl¬ abstimmungen vorgenommen werden, so sei nach¬ stehend das diesbezügliche Verzeichnis angegeben. Die Wähler der Gemeinde Zeljne wählen in Coiälarje. Die Wähler der Gemeinden Borovec und Briga wählen in Borovec, der Gemeinden Draga und Trava in Draga, der Gemeinden KoLevska Reka, Koäe und Gotenica in Kočevska Reka, der Gemeinde Kočevje in Koäevje, der Ge¬ meinden KneLja lipa und Spodnji log in KneLja lipa, der Gemeinden Koprivnik und Nemška loka in Koprivnik, der Gemeinden Livold und ^rni potok in Livold, der Gemeinde Novi lazi in Mo¬ rava, der Gemeinden Mala gora und Polom in Mala gora, der Gemeinde Mozelj in Mozelj, Seite 31. der Gemeinde Stara cerkev in Stara cerkev, der Gemeinde Stari log in Stari log, von Grcarica in Dolenja vas, von Maverle und DobliLe in Dobliäe, von SemiL in Scmic, von Leplje in Stari trg, der Gemeinde Smuka in Smuka, der Gemeinde Poljane in Toplice, der Gemeinde ^ermosnice in ^ermo8nice und die Wähler der Gemeinde Planina wählen in TalLi vrh. — (Unsere Bücherei.) Wir besitzen in unserer Bücherei einen geistigen Schatz, der nicht hoch genug bewertet werden kann, zumal wie so viele und gute Bücher besitzen, wie sie in dieser Menge und Auswahl selten eine Bücherei auf- weisen kann. Man möchte nun meinen, daß un¬ sere Bücherei Gemeingut der ganzen Stadt sein müßte und daß sämtliche Bevölkerungskreise an dem Blühen und Gedeihen unseres Vereines leb¬ haften Anteil nehmen und denselben sowohl ma¬ teriell als auch moralisch unterstützen. Doch weit gefehlt! In erster Linie haben wir zum Verhält¬ nisse unserer Einwohnerschaft eine sehr geringe Mitgliederzahl, worin sich schon die große Teil¬ nahmslosigkeit unseres Publikums ausdrückt. Auch stehen die Mitglieder dem Vereine interesselos g-genüber, da zu den jährlichen Hauptversamm¬ lungen nicht einmal sämtliche Ausschußmitglieder erscheinen, geschweige denn eine entsprechende An¬ zahl von Mitgliedern. Wenn wir den Leseverein weiterhin aufrecht erhalten wollen, muß auf jeden Fall ein gründlicher Wandel eintreten. Jeder¬ mann aus unseren Reihen ohne Unterschied darauf, ob er Leser oder Nichtleser ist, hat die moralische Pflicht, dem Vereine als Mitglied beizutreten. Wenn daher in den nächsten Tagen der Sammel¬ bogen herumgehen wird, so schließe sich niemand aus und trage das Seinige bei. Ein größeres Übel besteht in dem Lesevereine darin, daß entlehnte Bücher entweder gar nicht oder in einem schlechten Zustande zurückgebracht werden. Es ist nun nicht Aufgabe des Bücher- wartes, jedes zurückgebrachte Buch zu revidieren, da ihm hiezu die Zeit fehlt, vielmehr sollen die Leserkreise selbst darauf achten, daß sie das ihnen anoertraute Gut in eben demselben Zustande zu- rücksteüen, wie sie es übernommen haben. Obwohl von dem Vereine aus verboten ist, daß Mitglieder entlehnte Bücher an Nichtmitglieder weiter ver¬ leihen, so wird diese häßliche Praxis bei uns doch ausgeübt. Die Folge davon ist der Verlust vieler wertvoller Bücher, sür die die Mitglieder nicht auskommen wollen. Wir bemerken, daß wir auch diesbezüglich eine strenge Kontrolle einsühren und gegen diejenigen, die die entlehnten Bücher nicht zurückbringen, mit scharfen Mitteln vorgehen werden. Schließlich haben wir in Erfahrung ge¬ bracht, daß mehrere Nichtmitglieder, deren Namen wir einstweilen verschweigen wollen, im Besitze unserer Bücher sind. Wir ersuchen nun diese Nichtmitglieder, die in ihrem Besitze befindlichen Bücher des Lesevereines an die Bücherei in kür¬ zester Zeit zurückzustellen, da wir sonst unlieb¬ samerweise genötigt wären, deren Namen zu ver¬ öffentlichen und den gesetzlichen Weg zu betreten. — (Die Leiter der Wahlkommissio- n e n) für die Wahlen am 18. März sind auf dem Goltscheer Gebiete nachfolgende: Altlag Bezirks- schulinspektor Novak, Kočevje Landesgerichtsrat Hutter, Malagora Prof. Poloviä, Stara cerkev Notar Maurer, Civälarje Dr. Flego, Livold Lehrer Verzinst Lpsrein- la^en mil uaä rsblt ctle Invali¬ den- u. Kentensteuer aus eigenem. Itzlsnlrsnlilksnlc Koövvjv xeväbrt Knvllllv unter kulantesten Leäingungen, übernimmt 8pSI*vinIsgVN ebne 2in»ver1u»t unä rabit sie über Verlangen sofort aus, übernimmt gvgvN Kündigung, ^egen böbsre Verrinsunß übernimmt TvKvvK, 8snIlSN«,eiSUNgVN usv. rur Linlösunx, kaukt VsIulvN aller Staaten, besau- ä»r» ru üen böebsten La^vskurssn. Seite 32. Gottscheer Zeitung — Nr. 8. Jahrgang V. JakliL, Mozelj Forstingenieur Štiglic, Borovec Forstkommissär Jenäiö, Draga Oberlehrer Ferd. Wigele, KoLevska Reka Richter 8avelj, Koprivnik Richter F. Schmidinger, KneLja lipa Oberlehrer Trost, Mrava Direktor Burgar, Talöi vrh Ober¬ lehrer Rigler, Dolenja vas Bürgerschuldirektor MerviL, Lermoßnice Landesgerichtsrat Dr. Fi- schinger, Smuka Gerichtsauskultant <^08, Toplice Landesgerichtsrat Förster. Stara cerkev. (Gestorben) ist am 28. Jänner im Landesspitale die aus Obrem gebär- tige, ledige Josefa Jaklitsch im Alter von 48 Jahren; am 6. Feber der verwitwete, 73 Jahre alte Auszügler Johann Jaklitsch in Unterloschin Nr. 1; am 17. Feber die Mutter des Gytnna- sialdirektors Widmer Frau Maria Widmer in Windischdvrf 23, 79 Jahre alt; am 18. Feber die 75 jährige Elisabeth Bauer in Oberloschin 17; am 25. Feber Gertrud Krobath in Windischdorf 17 im Alter von 86 Jahren. — (Zum Richter ernannt) für den Be¬ reich des Oberlandesgerichtes Ljubljana wurde Auskultant Dr. Johann Petsche. — .(Für die hungernden Kinder in Rußland) wurden hier im Sammelwege 3366 Kronen aufgebracht und ihrer Bestimmung zu¬ geführt. — (Landwirtschaftlicher Bortrag.) Für den 11. Feber ist in Stara cerkev ein Vor- trag des Bezirksökonomen .Zdolšek über Obst¬ baumzucht ungesagt worden. So nützlich solche Vorträge an sich sind, erwünschten Erfolg können sie aber nur dann bringen, wenn sie rechtzeitig und allseits bekannt gegeben werden. Bei uns fehlte es hiebei. Man hätte nicht gerade den 11. Februar bestimmen müssen, da an diesem Tage auch die Bauernparteitagung in der Stadt statt- fand, was manche am Besuche des landwirtschaft¬ lichen Vortrages hinderte. Daß der Vortrag für 2 Uhr nachmittags, das ist während des nach¬ mittägigen Gottesdienstes festgesetzt wurde, war ebenfalls Ursache des schwachen Besuches. Im Interesse der guten Sache sollen bei künftigen Vorträgen die erwähnten Umstände berücksichtigt werdens — (Vernünftige Steuer.) Endlich ist man davon abgckommen, immer nur durch Um¬ lagen auf die direkten Steuern die Gemeinde¬ erfordernisse zu decken. Für Heuer hat unsere Ge¬ meinde einen anderen Weg eingcschlagen und man wird es ihr nur gutschreiben, wenn sie auch wei¬ terhin dabei bleibt. Ts wurden nämlich Zuschläge zur Verzehrungssteuer auf Wein, Bier, Brannt¬ wein und Fleisch beschlossen. Bei Wein entfallen auf den Liter 2 K Gemeindezuschlag, bei Bier 50 k vom Hektoliter; die Branntweinsteuer wurde für jeden Ausschank im gegenseitigen Überein- kommen festgesetzt. Der voraussichtliche Ertrag dieser neuen Steuer ist so groß, daß alle ordent¬ lichen Gemeindebedürfnisse damit gedeckt werden. Praga. (Wählerversammlung.) Am 25. Februar fand im Gasthause des Herrn Ant. Jeschelnik eine Wählerversammlung statt, an der saft alle Wahlberechtigten der fünf Ortschaften aus dem Hochtale Suchen-Obergras teilnahmen. Der Kandidat der Slowenischen Volkspartei, Herr Pfarrer Skulj, entwickelte in längerer Rede sein Parteiprogramm. Die Ausführungen wurden mit voller Aufmerksamkeit und großem Beifall ange¬ hört. Da wir jedoch hier eine Ortsgruppe der Gottscheer Bauernpartei gegründet haben, werden wir bei der Wahl am 18. März nur die Wei¬ sungen der Parteileitung befolgen. — (Ortsgruppengründung.) Am 25. Februar wurde hier die Ortsgruppe Suchen- Obergras der Gottscheer Bauernpartei gegründet. Einstimmig wurden gewählt: Obmann Jakob Poje, Besitzer in Suchen 20; Stellvertreter Jg. Michitsch, Gemeindevorsteher in Obergras 7; Kassier Anton Poje, Besitzer in Mcrleinsraut 7; Stellvertreter Franz Knaus jun. in Mittergras 26; Schriftführer Josef Pospischil, Besitzer und Gastwirt in Suchen 3; Stellvertreter A. Knaus, Besitzer in Suchen 12. Ausschüsse: A. Oswald, Franz Wessel, Franz Michelitsch, Josef Panter und Johann Muchitsch. Nach beendigter Wahl ersuchte der Obmann sämtliche Anwesenden, die ins Leben gerufene Ortsgruppe aufs tatkräftigste zu unterstützen, für sie neue Mitglieder zu werben und ihr auch weiterhin treu zu bleiben. Auch legte er den Ver- sammelten warm aus Herz, sie mögen die Gott¬ scheer Zeitung, die unser einziges heimisches Blatt und zugleich das Organ der Gottscheer Bauern- Partei ist, daher auch in keiner Gottscheer Fa- milie fehlen sollte, lesen und verbreiten. Außer den bisherigen meldete sich sofort eine stattliche Anzahl neuer Abnehmer für unsere Zeitung. Hoch unsere jüngste Ortsgruppe! Stari log. (Ein Bär.) Der Jäger Fink erlegte vor einigen Tagen im Altlager Revier einen Prachtbären mit einem außergewöhnlichen Gewichte von 195 Kilogramm. Die Bärenhaut wanderte behufs Gerbung bereits nach Ljubljana und ging durch Kauf in den Besitz des Nimrods Herrn Matthias Rom in KoLevje über. Weid¬ mannsheil ! Pok. Hopla rever. (Schul e.) Den ganzen Winter war die Unterwarmberger Schule ge- schlossen und die Kinder ohne jeden Unterricht. Nun ist endlich die pensionierte Lehrerin Anna Maußer-Pfeifcr zur Lehrerin ernannt worden und hat mit dem Unterrichte am 1. März begonnen. Hoffentlich gelingt es ihr, das Versäumte bald wieder nachzuholen. La8Le. (Überfall.) Am 1. März war in Töplitz Markt. Müde von der weite» Reise kehrten mehrere Marktbesucher auf dem Heimwege im Gasthause in Lasäe ein, um sich zu erholen und zu stärken. Zur selben Zeit waren aber im Gasthause auch drei verdächtige Männer, welche fleißig zechten, dem Anscheine nach Zigeuner, vielleicht von jener Bande, die im Herbst und Winter ganz Unterkrain unsicher machten. Sie wiesen aber von der Behörde ausgestellte Reise¬ legitimationen vor. Als zwei Bauern aus Lan¬ genton das Gasthaus verließen und mit ihren Ochsen heimwärts gingen, liefen ihnen die drei Halunken nach und überfielen sie in räuberischer Absicht. Der Überfall mißlang und die Strolche zogen sich zurück. Später kam ein Bursche aus Hinach blutüberströmt und ganz zerschunden und zerschlagen in dasselbe Gasthaus und erzählte, daß er von drei Männern auf der Straße über¬ fallen und derart zugerichtet wurde. Jedenfalls waren die drei Gauner die Täter. Es wäre zu wünschen, daß die Gendarmerie sie bald ergreifen und der verdienten Strafe zusühren könnte. Uajndok. (Glocken spende). Frau Gertrud Monte! in Dubuqua Amerika spendete für die Anschaffung von neuen Glocken den namhaften Betrag von 27.640 Kronen, wofür die Ortschaft Reintal der obgenannten Spenderin ein tausend¬ faches Vergelt Gott ausspricht. Hotenica. (Todesfall.) Am 22. Februar früh starb hier plötzlich durch einen Schlaganfall der hiesige Lehrer und Schulleiter Herr Johann Posnik im 62. Lebensjahre. Der Genannte hielt noch am Vortage Schulunterricht, las Zeitungen und war abends noch munter. Am 23. Februar nachmittags um 4 Uhr fand unter zahlreicher Beteiligung der Bevölkerung und der Schuljugend das Leichenbegängnis statt. Aus Rieg und Mo- robitz war die dortige Lehrerschaft erschienen und auch der Herr Pfarrer aus Mvrobitz war her- beigeeilt, um dem Verstorbenen das letzte Ehren- geleite zu geben. Der Entschlafene hinterläßt nebst der Witwe 9 Kinder, von denen 5 bereits gro߬ jährig sind; 4 aber sind noch minderjährig und unversorgt. Wie in jedem Menschenleben, wech¬ selte auch im Leben dieses Gottscheer Lehrers gar oft Freud und Leid. Neun Kinder aufziehen, streute offenbar auch viel Wermut in den Lebens- kelch des Genannten. Derselbe war in Kerndorf geboren, besuchte die damals 2klassige Volksschule in Mitterdorf, hieraus das Gottscheer Uutergym- nasium und dann die Lehrerbildungsanstalt in Ljubljana, wo er sich das Reise- und später das Lehrbefähigungszeugnis für Volksschulen mit deut- scher Unterrichtssprache erwarb. Posnik stand seit dem Jahre 1881 mit einer Unterbrechung von 7 Jahren im Schuldienste. Er unterrichtete an folgenden Gottscheer Schulen: Ebental, Suchen, Masern, hierauf nochmals in Ebental, dann in Schöflein, Lienfeld, Rieg und zuletzt in Göttenitz, wo er nach dem Umstürze als 59 jähriger die Lehrbefähigungsprüfung für slowenische Volks¬ schulen ablegte. Posnik war der dienstälteste der noch in der Heimat wirkenden Gottscheer Lehrern. Die Erde sei ihm leicht! Makutenhandek. Dollar 87 Din, Lire 4 Din. Verancwortluyer Schrvtlener E. Erker. — r>erau«geo,r und Berleger „Gcktschecr Bauernvartei" Buebdruckerei Joie' ßavl-cek in «Aottsckxc Kroßes Uauernßaus bestehend Nus Wohnhaus, Stallung, Scheune und Keller, Obstgarten, halber Hube Grund, schlagbarem Fichten- und Buchenwald, ist zu verkaufen. Anzusragen bei Jo¬ hann Muchwitsch in Niedertiefenbach dir. 10. 3—3 °'" größeres Quantum mit unu IXire mäßigem Preise zu haben bei Johann Putre in Schwarzenbach bei Gottschee. 2—1 Für sofortigen Dienstantritt wird eine perfekte Köchin bei guter Behandlung und Bezahlung gesucht. Es wird nur auf anständige und nette Bewerberinnen reflektiert. Anträge an: Albert Ofner, Karlovac, Hrvatska. 3—1 Sie kaufen gut wenn Sie Ihren Bedarf an Weizenmehl, Maismehl, Polenta, Kleie, Zucker, Kaffee, Reis, Oel und sonstige Spezereiartikel sowie Herren- und Damenstoffe, Blau¬ drucke, Zephiere, Oxfortc, Leinwand, Herrenhüte, Seiden¬ tücher und sonstige Kurz- und Wirkware, dann Schneider- und Näherinnen-Zugehörartikel bei der Firma Alois Kresse, Gemischtwarenhandlung : : : Kočevje : : : besorgen. Dortselbst erhalte« Sie die besten Sorten Klee- und Heusamen sowie Runkelrüben und Setzzwiebel. Alles in verläßlich guter Qualität und zu den bil¬ ligsten Tagespreisen. Für Wiederverkäufer En gros-Preise! 41-1° 8MW likl 8tM Klmjs Einlagenstand am 1. Jänner 1923: Din 9,401.731 53. Zinsfuß für Einlagen (ohne Abzug der Rentensteuer) 4»/s»/o. Zinsfuß für Hypotheken 5 V»*/». Zinsfuß für Wechsel 7>/2"/o. Das Amtslokal der Sparkasse der Stadt Koäevje be¬ findet sich im Schloßgebäude am Auerspergplat- Bmtstage jeden Montag und Donnerstag von 8 bis 11 Uhr und an allen Jahrmarkttagen von 8 bis 12 Uhr vormittags.