432 Ämtsblatt ;ur Laibacher Heilung Nr 89. Freitag den 24. März 1871. (118) Nc, l90Ä. Kundmachung. Laut der Mittheilung des k. k. General' Commando's Graz ddo. 8. März 1871, Z. 1216, sind von den zur vorjährigen herbstlichen Waffen-Übung einberns« lim und nicht eingerückten Reservemännern des f. k. 19. Iägerbataillons die Jäger Anton Podlogar aus heil. Kreuz, Bezirk Gurk^ feld, Johann'Gerin aus Vitesse, Bezirk Gradiska, und Julius Probst aus Graz, dann der Unter jäger Mathias Kissovich aus heil. Kreuz, Bezirk Gurkfeld, bereits eruirt worden. Dies wird mit dem Beifügen bekannt ge macht, daß sich sonach die mit der hierämtlichen Kundmachung ddo. 15. November 1870, Z. 8697, eingeleitete Ausforschung der Obbenannten behebt. Laibach, am 14.'März 1871. K. k. AmÄeoregicrung fiir Krai». (120—1) Nr. 5373. Klmdmachung. In der Gemeinde heil. Kreuz bei Landstraß ist der Posten einer Bezirkshebamme in Erledigung gekommen. Mit demselben ist eine jährliche Remuneration von 43 fl. ö. W. aus der Landstraßer Bezirkskasse verbunden. Bewerberinnen um diesen Posten haben unter legaler Nachwcisung ihrer Befähigung ihre diesfälligen Cmupeteuzgesuchc längstens bis 15. April 1871 hicramts einzubringen. Gurkfcld, am 14. März 1871. Der k. k. Bezirkshauptmann: Chor ins kr). (113—2) Nr. 1880. Licitatiolls-Antündigung. Es wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß an: 18. April d. I. um 11 Uhr Vormittags beim k. k. ArsenalS-Com uiando eine öffentliche Versteigerung mittelst Borlage schriftlicher Offerte abgehalten werden wird, um die in den nachstehenden Losen angeführten Materialien an die Bestbietenden käuflich zu über lassen. Die Besichtigung der zu veräußernden Ma-terialieu kann bis zum Tage vor der Versteigerung wahrend der gewöhnlichen Arsenals-Stunden stattfinden. Die Offerte müssen längstens am 17. April d. I. bis 12 Uhr M. beim Ärsenals-Eommando eingelangt sein, und werden solche, welche nach dem festgesetzten Termine eintreffen follten, so wie tele graphische und nicht nach den vorliegenden Bedin Pingen verfaßte Anbote nicht berücksichtiget werden. Dieselben sind nach dein hier nntcn ange ^ führten Formulare zu stellen, mit dem vorgeschriebenen Stempel zu versehen und müssen versiegelt sein; ferners ist auf der Außenfeite der Name des Offerenten, sowie das Los, auf welches sie sich beziehen, anzugeben. Den Offerten ist das vor-gefchriebene Vadium oder der Depositenschein einer k. k. Kasse über den bei derselben bewirkten Erlag des Vadiums anzuschließen. Nach geschehener Eröffnung der Offerte werden denjenigen Comurrenten, welche nicht Ersteher geblieben sind, die Vadien sofort zurückgestellt, jene der Bestbicter aber bis zur Entscheidung über das Licitations-Resultat zurückbehalten. Formular fiir das Offert: Ich Endesgcfertigter offcrire für jeden Wiener Zentner der im Lose N. . . . angeführten Materialien . . . Gulden . . kr. österr. Währ. Papiergeld, unterziehe mich den in der Ankündigung vorgeschriebenen Bedingungen und lege das festgesetzte Vadium (oder die Quittnug der k. k. Kasse zu ... über das bei derselben erlegte Depositum) von Gulden . . . bei. . . . am......1871. Unterschrift «Tauf und -;>i!ic,!M> nebst gcnancr Angab? dkö Wohnortes). Die Offerte werden in Gegenwart einer Commission eröffnet. Die Genehmigung der Offerte fiir die von den Bestbieteru erstandenen Lose hängt vom k. k. Hasen-Admiralate ab. Nach erfolgter Annahme der Offerte, wovon die Ersteher fchriftlich verständiget werden, haben sich dieselben binnen 14 Tagen zur Uebernahme der erstandenen Materialien bereit zu erklären und den Betrag des Vadiums auf die vorgeschriebene Eautiou zu ergänzen, welche zur Sichcrstelluug des Aerars so lange rückbehalten wird, bis die Ausfuhr der Materialien seitens des Erstehers beendet und der für dieselben entfallende Betrag gezahlt ist. Die Facchinage und Transportsmittel für die Uebertraguug der Materialien aus den Magazinen bis aus die Wage werden auf Kosten des Arsenals beigestellt; von der Wage ad fallen die Hacchinage und Transportsauslagen dein Erstcher zu Last, indem nach gefcheheucr Abwäge die crstandellen Materialien als Privat-Eigenthum zu betrachten sind, auf dessen weitere Behandlung S. M. Kriegs-Marine keinen Einfluß mehr nimmt. Doch ist das Arsenals-Commando bereit, wenn es der eigene Dienstbedarf erlaubt, zur Ad-transportirung der Materialien die Benützung der durch das Arsenal führenden Eisenbahn nach Thun lichkeit zu gestatten. Der Ersteher ist verpflichtet, die Materialien, welche in dein von ihm erstaudenen Lose enthalten sind, wie sie sind und erliegen, zu übernehmen. Jede Weigerung der Uebernahme oder das Ver- langen eines Gegenstandes statt des anderen, so wie etwaige Ansprüche auf Entschädigungen oder Vergütungen sind unstatthaft. Die in den nachbenannten Losen angefühlten Materialquantitäten sind blos aprorimativ angegeben, und darf daher kein Anstand eryoben wec-den, wenn sie bei der Uebcrgabe größer oder ae-ringer ausfallen würden, Die Uebergade der zu veräußernden Mate rialien gefchieht in Gegenwart einer Commission während der gewöhnlichen Arsenals Arbeitszeit. Nach Maßgabe, als die Uebergabe und Ausfuhr der Materialien aus dem Arsenale fortschreitet, ist der für diefclben entfallende Verkaufspreis an die Krigsmarine Kasse zu erlegen. Die Ausfuhr der erstandenen Materialien muß innerhalb des bei jedem Lose in einer eigenen Rubrik angegebenen Zeittermines beendiget werden. Der Ersteher und dessen Leute sind verpflichtet, die Arsenals - Polizei - Vorschriften zu beobachten, und haften für jeden etwa verursachten Schaden. «^ . « Z « ^Z ^ ';U 5 Z Z H -5 Geqenstaude Z ^ ^ ^ » ^V ^ .5^ Z<3 ..l—^ ^ _______________<.) fl.tr, Gulden i^ «. tloos: ! .3 I Hckmclz.Messiilq 1 -!0 - ^ l«.000 800! I.«00 ^ H. LovS: ^ ^ Schmelz-Stab! 170 l5- 3 2.550 125 250^3 B !" Altcs Compositions- > ^ Metall (Äichmetall) ^!!» ^ — Kl2j 40 80 '^ Pola, den 8. März 1871. Vom k. k. Arsenal-Commnndg. (11?) Nr. 1253. Im Bereiche der politischen Verwaltung in Dallnatien sind drei Forstcommissärsstellen mit dem Gehalte von 600 st. und dem Reisepauschale von 200 ft., mit dem Range der X. Diä'tenklasse, zu besetzen. Bewerber um diese Stellen haben ihre docu-mentirten Gesuche unter Nachwcisung des Alters, der Fachstudien und der Kenntniß der beiden Lan^ dessprachen bis Ende März l. I. im Wege ihrer vorgesetzten Behörden bei diesem Statthatteci-Präsidium einzureichen. 'Wa, am 26. Februar 1871. Wl'll d»-l k. k. Statthaltern.