Amtsblatt zur Lalbacher Zeitung. M-. 117. Donnerstag den 22. Mai 1861 Z. 25U. » (1) Nr. 4479. n7 (1) Nr. 364, 2,fl, w".» fte durch die Bezahlung der ar.^emrld,t,n Forderungen er» schöpft würde, keitt wlilercr Anspruch zustande, alS insofern ihnen ein Pfandrecht gtvühn. K. k. Bezirksgeticht Oberlaidach am 5. März lb5l. 280 Z. 641. (l) Nr. 144I. Edict. Von dem k. k. Bezirksgericht Krainburg wild den unbekannt wo desindlichcn Mathias ^uppan» tschitsck und Blas Terpinz, und deren gleichMs unbekannten Erben uno Rechtsnachfolgern micielst gc-genwänigtn Edlcls crinneil: Es halen wider diescldcn die Kathanna Ke:stein, Vormünderin, und Anton Legat, Mllvormund der Johann Kctstein'schen Kinder, die Kl^ige au> Vci-jährt- und Erloschenerklävung nachstehender, auf dem, auf Johann Kerstcin vcrgewahrten, im Grund-buche der Stadt Kraindurg inlicgeiwem Hausc Äir. 4? zu Krainburg, nebst dazugeyöligen "/« Niikachantheil haftenden Posten, als ^ 1. Das zu Gunsten des Mnhias Suvpantschilsch, mit dem Kaufverträge vom 25. August 1783, am 3. Ma'i-z 1784 imabulnten KausschlllingeresteS pr. 200 si.; 2. das zu dunstendes Blas Terplnz, mlttcm ^auf^ vnlrage vom l9. Septemvec 1787 inlalulilltn Kaufschillingsrestes, auch pr. 2U0 fl. __ emgebrachc. worüber zu: Verhandlung die T^gsatzung auf den 12. August l. I. Vormitcagö um 9 Uhr vor diesem Gerichte angeordnet worden ist. Hicuon weiden Mathias Suppanlschilsch und Blas Terpinz, und ihre unbekannten E:ben und HechlsnaHfolger, faUb sie sich außer den k. k. Erblanden vcfmben, mit dem Bemerken in Kenntniß s.esetzt, daß zur Wahrung ihrer Rechte auf ihre Gefahr und Kosten der Heir Johann Okorn von Krainburg als (^uialor ausge^ stellt worden sey, mil welchem die angcorachit Rechib-fache ausgeführt we»dcn wird; ferner, daß di«selben ihre Rechlsbehelfe dcm Curator an die Hand zu geben, oder einen andern Sachwalter zu bestellen und dem Gerichte namhaft zu machen haben, widri-gens sie sich die aus ihrer Verabfaumung entstehen' den Folgen selbst beizumesscn haben werden. Krainburg am 10. April 185 l. Der k. k. Bezilksrichter: Bruner. Z. 631. (2) Nr. 939. Edict. . zur Einberufung der Verlasse^schaf'.s.Gläubiger. Vor dcrn k. k. Bezirksgerichte Wartenderg haben alle Diejenigen, welche an die Verlassenschafl des den 3ij. December 1820 verstordenen Joseph Kova«, Halbhüblc'is zu Paul^k D''U5 Nv. 2, als Hla'ubiv,er eiue Fordelung zu stcUcn havcn, zur An. Meldung Ulld 2artt)UlMg delselden den 3. Juni l. I. Zrüh um 9 Uhr zu erscheinen, oder bis diihin ihr knmcldungsgcsuch schriillich zn üderreichen, widcigens diesen Gläubigern an die Vcrl^sienschast, wenn sie durch die Bezahlung der angemeldeten Forderungen erschöpft würde, kein weilerer Anspruch zustande, als insofern ihnen ein Pfandrecht gebührt. Wartendcrg am 26. Februar i85l. Z. 621. (3) Kundmachung. Das auf dem Bahnhofe i!ittai dcr k. k. Mi. chen Staats - Eisenbahn ganz neu und solid hergestellte Gasthaus, 2 Stock hoch, bestehend zu ebener Erde aus: 2 Schank-Zimmcrn, I Küche sammt Speis-Gewölbe, Wohnung für den Wirth, 3 geräumigen Kellern und I Eisgrube; ferner: I Kaufmanns - Gewölbe ^ sammt dazugehö-I Bäckerei ^ rigen Wohnungs- 1 Fleischerei ^ Localltateu, für welche Gewerbe die Herrschaft das Befugniß bereits in Handen hat; im Iten Stockwerke: Aus einem geräumigen Saale nebst 3 separaten Passagiere-Zimmern, I Vorzimmer zum Saal und 1 Kassel)-Küche; dann eine Wohnung mit 2 geräumigen Zimmern, Küche und Vorzimmer, ist vom 1. Juni an, entweder ganz oder auch in einzelnen Theilen zu vergeben. Hierauf Resiect,rcnde wollen sich gefälligst persönlich kei dcm Verwaltungsamte der Herr-- schaft Ponovitsch nächst Littai anfragen, wo chnen auch die weiteren Bedingungen bekannt gegeben werden. Vcrwaltungsann dcr Herrschaft Ponovitsch am 12. Mai 1851. Verkaufs-Anzeige. Ein Haus sammt Garten, Stallung und orci Magazinen ch zu verkaufen. Kaufluftge erfahren das Nähere im Zeitungs-Comptoir. Laidach den so. Mm 135». Z. 243.^.. (3) Nr. 3922. Kundmachung oer k.k. Bezirks-Hauptmannschaft ^aibach. Betreffend me Ueberreichung der Hausbe-schrewungen und Hauszins-Bekenntnisse für die Zelt-Periode von Georgi zö5i bls oahin iü52. Um die, die Stadt und Vorstädte Laibachs betreffende Hauszinssteuer für das Vcrwaltungs-Iahr 1852 ermitteln und bemessen zu können, ist es nothwendig, daß die vorgeschriebenen Hauöbe-schreibungen und Hauszins-Fassioncn für dic Zeit von Gcorgi 1851 bis Georgi l852, auf dic bis nun üblich gewesene Art bei dcr an die Stelle des Kreisamtes getretenen Laibacher Bezirks-Hauptmannschaft, innerhalb der unten festgesetzten Termine, wahrend der vor- und Nachmittagen Amts' stunden eingereicht werden. Die Henen Hauscigenthümer und Hausadministratoren der Stadt und Vorstadle Laibachs werden somit aufgefordert, sich bey der Abfassung dcr Hau5beschreibungen, dann dcr Hauszins-Bekenntnisse genau nach dcr in voller Wirksamkeit bestehenden Belehrung vom 2«. Juni l82i> zu be-nehmen, so wie nicht minder die zusammengestellten Beschreibungen, dann Fassionen vor der Feni-gung und Ueberreichung bci der hiesigen Bezirks-Hauptmannschaft einer abcrmaUgen Prüfung zu unterziehen, und zwar: l») Ob die Bestandtheile des Hauses, mit dcm, demselben Hrn. Hauselgenthümer gehörigen, inl Stadtbezirke liegenden Wirthschafts- oder Gewerbs-Gcbaudcn genau und vollständig aufgenommen seyen. d)Ob die jährlichen Miethzinse, mit Einschluß jener von den Kram-Läden, dann von den Ständchen in den Vorhäuscrn genau und gewissenhaft angegeben erscheinen. o)Ob die ausgewiesenen Miethzins-Posten von sämmtlichen Wohn-Parteien in Ansehung der Richtigkeit des Hinö.Evtragcö gehöng geferw get, und ci) ob alle auf die Verfassung der Zms-Fasswnen crsiossenen höheren Vorschriften beachtet wurden. Bemerkt wird ferner, daß zu Folge des h. Gubcrnial - Iütimats vom 24. Juli 1840, Z. »8051, in die Hauszins-Bekenntnisse auch die uno die Fleischbänke einbczogen werden müssen, weil für die genannten Ubicationen, wcnn sie auch keinen reelen Zins-Ertrag abwcrfcn, doch im Wege dcr Purification cin angemessenes Zinö-Erträg-niß ermittelt wcldcn kann. Dic Unterfcrtigung in den Fassionen, sowohl von Seite der Hcrrcn Hauscigenthümer, als auch von Scite der Wohn - Parteien hat, falls sic des Schreibens kundig sind, in der Rcgel cigcnhändig zu geschehen, im entgegengesetzten Falle hasten sic für dic Angaben ihrer Äewaltöträger. — Dic Namensfertiger dcr des Schrelbcns nicht kundigen Parteien, von denen die in der Fassion auügcsctztcn Zins-Beträge genau angegeben werden müssen, bleiben für das beizusetzende Krcuzzcichm verantwortlich, und es wird hier nur noch beigefügt, das zur Namens« fertigung Niemand aus der Familie oder aus der Dienerschaft des Hauseigenthümers verwendet werden dürfc. Bei schreibensunkundigen Hauseigenthümern muß das bcigcschtc eigenhändige Kreuzzeichen auch noch ein zweiter des Schreibens kundiger Zeuge bestätigen. Die mit dcr genauen Prüfung der eingebrachten Hauszins-Fassionen beauftragte Bezirks-Hauptmannschaft erwartet, die Herren Hausci-gcnthümcr werden die selbst benutzten, odcr die an ihrc Verwandten, an Haus-Administratoren und an Hausmeister überlassenen Wohnungen mit den Zinsungen der an Dritte vermietheten Ubicationen in ein billiges Verhältniß stellen, um dadurch den lästigen officiosen Miethzinö-Ausmittlungen und Local-Erhebungen zu begegnen, weßhalbjcne Bestandtheile, welche die Herren Hauseigenthümer selbst benutzen, um dic nämlichen Beträge in Anschlag zu dringen sind, um die sie im Falle der Nichtbenützung an andere Parteien wahrscheinlicher Weise vermiethet wer« den könnten. Zur Ucbcrreichung der so eben besprochenen Haus-Beschrcibungen und dcr Hauszins-Ertrags» Fassionen sind nachstehcnoe Termine festgesetzt worden, und zwar: der 2. Juni 1851 für die Häuser von 6on5c. Nr. 1 — «5. „ 3. „ „ „ „ „ „ „ „ «" «''K. „ 4. „ „ „ „ /, „ „ „ 16^ l»7. „ 5. „ „ „ „ „ „ „ „ 198 — 26U. „ «. „ „ „ „ „ „ „ „ 26lblsincki. Der Vorstadt St. Peter: der 7. Iu ni 18 5 1 für die Häuser von (^on»c. Nr. 1 ^- 65. „ I". „ „ „ „ „ „ „ „ .^",^.^ „11. „ „ „„ „ „ „ „ I^b inclineI.Ml)i^. Der Kapuziner - Vorstadt: der 12. Juni 1851 für die Häuser von Con^. Nr. 1 — 83 und l^u«ia (^. D e r G r a d i s ch a - V o r st a d t : der 13. Juni 1851 für die Häuser von ^o»^. Nr. 1 bis 76 und I.Ulc;ll. ä. Der Polana - Vorstadt: der 14. Juni 1851 für die Häuser Nr. 1 — 65. „ 16. „ „ ,< „ „ „ 66—97und^iUL,:, 1^. Der Carlstädter « Vorstadt und Hühnerdorf: der 17. Juni 1851 für die Häuser »ud <^0N8c. Nr. I — 25 und I^«.l.Lra l). dann für die Häuser 5"K l^ang. Nr. 1 — 54 und bis I^Ueil» (^. Der Vorstadt - T y r n a u. der 18, Juni 1851 für die Häuser sul) ^an^c. Nr. 1 — 8U und I.lNcn'a ^V. Der Vorstadt - K r a k a u : der 2U. Juni 1851 für die Hauser 8uk C0n«c. 1 — 75 und bis I/ittel'i, (>. Dem Carolinen - Grunde: der 2«. Juni 1851 für die Hauser 8uk ^onsc. Nr. 1 — 36. Einfache Erklärungen, daß sich der Stand der Miethzinse seit dem vorigen Jahre nicht geändert habe, werden nicht angenommen. Wer dicse oben angedeuteten Fristen zur Ucberreichung der Hausbeschreibungcn und dcr Zins» Ertrags-Bekenntnissc nicht zuhalten sollte, verfallt in die nach §. 2U dcr Belehrung für die Hauseigenthümer vorgeschriebene Behandlung. Obgleich schließlich die so eben besprochenen Eingaben in der Ncgel von den Herren Hauseigenthümern selbst überreicht werden sollten, so will man davon jedoch nur gegen dem abgchcn, daß die respectiven Herren Hauseigenthümer z" dieser Uebergabc lediglich solche Individuen verwenden werden, die zur Behebung etwaiger An-stände cine entsprechende Aufklärung zu geben, !oder eine Belehrung aufzufassen im Stande sind. K. K. Bezirks-Hauptmannschaft. Laibach am 12. Mai 1851. Thomas Glantschnigg, k. k. Bczirkshauptmann.