Laibacher Organ des krainisclien Landes-Lekrervereines. Leitung: Petersdamm Nr. 51. XVI. Jahrgang;. Erscheint am Leiter: Johann Sima. 10. und 25. jedes Monats. ------- Bezugspreise: F'ür Laib ach: Ganzjährlich fl.2’60, halbjährlich fl.1'40.— Mit der Post: Ganzjährlich fl.‘i’öO, halbjährlich fl. 1'50. Versendung: Buchdruckerei lg. v. Kleinmayr & Fed. Bamberg, Bahnhofgasse Nr. 15. — Anzeigen werden billigst berechnet. Schriften und Werke zur Beurtheilung werden kostenfrei erbeten. — Vereinsmitglieder erhalten das Blatt umsonst. Sie kommen angeritten! Wer? Die letzten Tage haben es laut und deutlich ins Reich gerufen. Obgleich sie schon lange angemeldet, waren, kamen sie mit ihrem Wunschzettel und ihrem vermeintlichen Rettungsplan doch noch früher, als man es erwartet, eigentlich «befürchtet» hat. Gleich zu Beginn der wieder aufgenommenen Reichsrathsverhandlungen rollten sie ihre Sache auf und stellten sich mit einem neuen Schulgasetz-Entwurfe kühn in den Vordergrund. Die Errungenschaften der letzten Zeit sollen über den Haufen geworfen, die Selbständigkeit des Lehrerstandes in Fesseln geschlagen und Zustände geschaffen werden, wie sich solche beispielsweise in Belgien vorbereiten oder vielfach schon einstellten. Der Liechtenstein’sche Schulgesetz-Entwurf müsste, sobald er zum Durchbruche käme, die Lehrerschaft fast mit einer Art Sehnsucht nach der politischen Schulverfassung erfüllen, da diese in mancher Beziehung höher zu stellen ist, als der genannte Entwurf, der neben anderem in unserem Staate auch einen Schulföderalismus schaffen und die Schulaufsicht wieder dem Clerus in die Hände spielen will. (Wer, um letzteres zu erreichen, behaupten möchte, die Neuschale entchristliche, der will entweder die herrschenden Verhältnisse nicht kennen oder die Wahrheit nicht, sprechen — ein Drittes bleibt ausgeschlossen.) Aus patriotischen Gründen allein schon muss gegen eine derartige «Neuerung» nach rückwärts lauter Einspruch erhoben werden, weil sie die feste Fügung des Staates und die Tüchtigkeit der Armee in der Folge auf eine harte Probe stellen könnte. Nicht allein die Lehrervereine, sondern auch die ersten Gemeindevertretungen unserer Reichshälfte und alle übrigen Körperschaften, denen es um Volksbildung und deren Wirkungen und um die unveräusserlichen Rechte des Staates auf die Schule ernst ist, treten daher der Absicht Liechtensteins und seiner Genossen wie Ein Mann entgegen. Dass dabei wir nicht die letzten sein wollen, ist umso selbstverständlicher, als es südlich von der Save kaum noch ein Schulblatt geben dürfte, welches den Muth hätte, gegenüber den obigen Bestrebungen Stellung zu nehmen und die schwer erworbenen Rechte der Lehrerschaft zu vertheidigen. Es gibt eben Leute, die zwar die Leiden der Concordatszeit mitempfunden,- das Bittere derselben in kleinen Kreisen auch darzulegen und die geistliche Schulaufsicht zu verurtheilen wissen, öffentlich jedoch nicht ein Sterbenswörtchen darüber verlieren möchten, weil es praktisch erscheint, ein Janushaupt auf dem Halse sitzen zu haben. Man hat sich nun einmal mit Hilfe der Neuschule warm gebettet, durch deren Anwälte eine sichere Stelle und Würden erworben — andere sollen sich helfen, wie sie wollen! Nur keinen Finger gerührt — man könnte es mit gewissen «Freunden» verderben; und wenn man schon selbst einmal zwischen den Spiessen im caudinischen Joche gesteckt, warum sollen es nicht auch jene wieder, welche die früheren Leiden nur vom Hörensagen kennen? — Doch genug der Worte, und nun zum Gesetzentwürfe selbst! Wir bieten selben vollinhaltlich, damit sich jeder diese Schöpfung brühwarm zu Gemüthe führe und selbst wahrnehme, wie viele Errungenschaften der Neuzeit durch dieselbe in den Orcus fallen müssten. Mögen dabei jenen, welche bisher unentschieden auf dem Plane gestanden sind oder die in gänzlicher Verkennung des Wertes und der Tragweite der Standesehre und in völliger Nichtkenntnis des Entwicklungsganges der Dinge unseren selbstlosen Bestrebungen sogar entgegenarbeiteten, doch endlich die Augen aufgehen! Der Gesetzentwurf hat folgenden Wortlaut: Gesetz, durch welches die Grundsätze des Erziehungs - und Unterrichtswesens bezüglich der Volksschule festgestellt werden. (Reichsvolksschulgesetz.) Artikel I. Die für das Erziehungs- und Unterrichtswesen bezüglich der Volksschule festzustellenden Grundsätze sind folgende: § 1. Die Volksschule hat die Aufgabe, mit den Eltern und anstelle der Eltern die Kinder nach den Lehren ihrer Religion zu erziehen und sie in diesen sowie in den für das Leben nothwendigen elementaren Kenntnissen und Fertigkeiten zu unterrichten und auszubilden. Gegenstände des Unterrichtes in der Volksschule sind daher: a) Religion, b) Lesen, c) Schreiben, d) Rechnen, e) Sprach- und Aufsatzlehre und f) Gesang, wobei der Unterricht im Lesen so einzurichten ist, dass bei demselben den Kindern unter Zuhilfenahme ausgiebiger Anschauungsbehelfe das für sie Wissenswerteste aus Geschichte und Erdbeschreibung, Naturgeschichte und Naturlehre beigebracht wird. § 2. Die Volksschulen sind entweder öffentliche oder private. Oeffentliche sind jene, welche aus öffentlichen Mitteln erhalten werden. Alle in anderer Weise erhaltenen Volksschulen sind Privatschulen. Letztere sind der öffentlichen Volksschule vollkommen gleichzustellen und somit geeignet, die öffentliche Volksschule zu ersetzen oder an deren Stelle zu treten, sobald sie den durch das Gesetz für die öffentliche Volksschule vorgeschriebenen Anordnungen entsprechen. Die öffentlichen Volksschulen sind jedermann zugänglich. § 3. Die Volksschule besteht aus zwei Abtheilungen. Die erste Abtheilung bildet die Elementarschule mit sechsjähriger Unterrichtsdauer bei fünf Unterrichtstagen in der Woche. Die zweite Abtheilung bilden a) die Bürgerschule, b) die gewerbliche Fachschule, c) die landwirtschaftliche Fachschule, d) die Fortbilduhgs- und Wiederholungsschule. § 4. Zum Besuche der Elementarschule sind alle bildungsfähigen und körperlich gesunden Kinder verpflichtet. Dieselben müssen auch, wenn sie nicht an eine Mittelschule, Bürgerschule, gewerbliche oder landwirtschaftliche Fachschule übertreten, nach zurückgelegter Elementarschule noch die Fortbildungs- und Wiederholungsschule besuchen. Vom Besuche der Volksschule sind jene schulpflichtigen Kinder entbunden, welche zu Hause entsprechend unterrichtet werden. § 5. Die Eltern oder deren Stellvertreter dürfen ihre Kinder oder Pflegebefohlenen nicht ohne die Erziehung und den Unterricht, lassen, welche für die Volksschule gesetzlich vorgeschrieben sind. Sie können aber nicht gezwungen werden, dieselben in der Schule einer Erziehung und einem Unterrichte zu unterwerfen, welche nicht mit den Lehren ihrer Religion übereinstimmen. § 6. Die Besorgung, Leitung und Beaufsichtigung des Religionsunterrichtes und der Religionsübungen in den Volksschulen und Lehrer-Bildungsanstalten ist die Aufgabe der Kirche, beziehungsweise der betreffenden Religionsgesellschaft. Zugleich übt die Kirche, beziehungsweise die betreffende Religions- gesellschaft, vermöge der erziehlichen Aufgaben der Schule die Mitaufsicht über die ganze Schule aus. Die Organe für die Leitung und Beaufsichtigung der Volksschulen und Lehrer-Bildungsanstallen und die Lehrpläne derselben sind so einzurichten, dass diese der Kirche, beziehungsweise den Religionsgesellschaften obliegenden Aufgaben zu wirksamer Ausübung gelangen können. § 7. Der Staat übt die oberste Leitung und Aufsicht über das Erziehungsund Unterrichtswesen bezüglich der Volksschule durch das Unterrichtsministerium aus. § 8. Die Lehrämter an den Volksschulen und Lehrer-Bildungsanstalten sind allen österreichischen Staatsbürgern gleichmässig zugänglich, deren sittlicher Lebenswandel unbescholten ist, deren Glaubensbekenntnis mit dem der von ihnen zu erziehenden und zu unterrichtenden Kinder übereinstimmt und die bei Anstellungen an öffentlichen Schulen noch überdies ihre pädagogische Lehrbefähigung nach den hiefür bestehenden gesetzlichen Bestimmungen, respective zu dem katholischen Religionsunterrichte auch die erforderliche missio canonica nachweisen. § 9. Die Heranbildung der für die Volksschulen nöthigen Lehrkräfte erfolgt in nach dem Geschlechte der Zöglinge gesonderten Lehrer-Bildungsanslalten. Artikel II. Unter Aufrechthaltung dieser Grundsätze (§ 1 bis 9) bleibt die Erlassung aller gesetzlichen Bestimmungen a) zur Errichtung, Erhaltung, Einrichtung, Leitung und Beaufsichtigung der öffentlichen Volksschulen und Lehrer-Bildungsanstalten sowie zur Regelung ihrer interconfessionellen Verhältnisse; b) zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Lehrpersonen; c) zur Feststellung des für das gesammte Volksschulwesen, also auch für den Religionsunterricht, nothwendigen Aufwandes in der Art und Weise seiner Bedeckung; d) zur Festsetzung der Bestimmungen über die Privat-Volksschulen und Privat. - Lehrerbildungsanstalten der Landesgesetzgebung Vorbehalten. Artikel III. Durch das gegenwärtige Gesetz wird das mit Allerhöchster Entschliessung vom 25. Juli 1867 genehmigte Regulativ, betreffend die Einsetzung eines Landesschulrat hes für die Königreiche Galizien und Lodomerien und das Grossherzogthum Krakau, nicht, berührt. Eine allfällige Abänderung dieses Regulativs kann nur durch die betreffenden Landtage beschlossen werden. Artikel IV. Das gegenwärtige Gesetz tritt, soweit zur Durchführung desselben neue Landesgesetze erforderlich sind, gleichzeitig mit diesen, in allen seinen anderen Bestimmungen aber mit. Beginn des der Kundmachung des Gesetzes nachfolgenden Schuljahres in Wirksamkeit. Artikel V. Mit Beginn der Wirksamkeit des gegenwärtigen Gesetzes treten alle auf den Gegenstand dieses Gesetzes sich beziehenden bisherigen Reichsgesetze und Verordnungen, insoweit dieselben den Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzes widersprechen oder durch dieselben ersetzt werden, ausser Kraft. Artikel VI. Mit der Durchführung dieses Gesetzes und der Erlassung der erforderlichen Uebergangsbestimmungen ist der Minister für Cultus und Unterricht beauftragt. (Nun folgen 30 Unterschriften, darunter auch jene des geistlichen Abgeordneten aus Krain.) Also: Verringerung der Schulpflicht, Beseitigung wichtiger Lehrgegenstände, Einführung des Schulföderalismus, der kirchlichen Schulaufsicht und so manches anderen noch! Wer Ohren hat, der höre — und wer nicht fallen will, der sehe zu, dass er nicht allein stehe! Der metrische Scheibchen-Dechenapparat. (Oberlehrer Benda in Laibach.) Der neue Rechenapparat ist im Grunde genommen nichts anderes, als die russische Rechenmaschine in veränderter Gestalt. Die Kugeln sind durch Scheibchen ersetzt, 100 Scheibchen sind auf einer Messingführung nebeneinander. Jedes zehnte Scheibchen ist durch schwarze Längsstriche gekennzeichnet. Der verfügbare Raum von 150 cm Länge wird durch Raummarken in zehn Zehnerräume getheilt. Aus dem Umstande, dass jedes Scheibchen 1 cm dick ist, somit der Zehner die Länge von 1 dm, das Hundert die Länge von 1 m darstellt, leitet der Erfinder die Rerechtigung ab, seinem Apparate das Attribut «metrisch» beizulegen.* Ein Rechenapparat soll dienen a) zur Veranschaulichung der Zahlen, b) zur Veranschaulichung der Rechenoperationen. Mit der russischen Rechenmaschine lassen sich die Zahlen 1 bis 100 ganz gut veranschaulichen; besser geht dies mit dem neuen Apparat. Dass der Zehner eine neue höhere Einheit, ist hier in die Augen springend, desgleichen seine Auflösung in Einer. Die Zusammensetzung des Hunderters aus 100 Einern oder zehn Zehnern lässt sich damit entschieden besser zeigen, als mit dem russischen. Inbetreff der Veranschaulichung der Rechenoperationen lässt sich sagen: Zum Zu-und Wegzählen sind beide Apparate gut geeignet, nur möchte ich hervorheben, dass das Vollmachen des Zehners, die sogenannte dekadische Ergänzung, bei dem russischen sich geradezu aufdrängt, was bei dem neuen nicht der Fall ist. Das Vervielfachen lässt sich mit beiden gut veranschaulichen. Der Umstand, dass beim neuen Lehrmittel die gleichen Summanden auch gleiche Gestalt haben — bei der russischen Rechenmaschine gilt dies nur für die Summanden 2 und 5 — verdient als eine gute Eigenschaft besondere Erwähnung. Jeder Rechenlehrer, der in den ersten Schuljahren mit der russischen Rechenmaschine gearbeitet hat, wird es unangenehm empfunden haben, dass bei der Vermittlung der Begriffe Enthaltensein und Theilen sein Lehrmittel ihn im Stiche lässt. Er muss erst mit anderen Hilfsmitteln zeigen, um was es sich bei diesen Rechnungsarten handelt, dann kann er wieder zum Apparate zurückkehren. Von einem neuen Rechenapparat verlange ich nun in erster Linie, dass er sich von den am meisten fühlbaren Mängeln freihalte. Thut dies der metrische Scheibchenrechenapparat? — Leider nicht! Er ist in dieser Beziehung auf dem Standpunkte seines Vorbildes verblieben. Das neue Lehrmittel stimmt also hinsichtlich einiger guter Eigenschaften mit dem in Verwendung stehenden überein, zeichnet sich auch durch etliche ihm eigenthümliche Vorzüge aus, aber es haften ihm jene Mängel an, die wir schon an unserem alten Freunde gern vermisst hätten. Wie steht es nun mit den eigenen üblen Eigenschaften des neuen Apparates? — Die Zählobjecte sind Scheibchen. Ich kann die Wahl der Scheibchen anstatt der Kugeln nicht anders als eine unglückselige bezeichnen. Nur auf kleine Entfernungen sind die mit Zwischenräumen aufgestellten Scheibchen einzeln wahrnehmbar, bei Berührung der Scheibchen ist sogar das Zählen derselben erschwert; und wenn ich noch hinzufüge, dass durch die Scheibchenform die Beweglichkeit der Zählobjecte stark beeinträchtigt und infolge dessen das selbstthätige Eingreifen des Schülers in den Unterricht •—• eine der wichtigsten Forderungen — sehr beschränkt wird, so glaube ich den Satz hersetzen zu dürfen: Durch die Nachtheile, welche die Wahl der Scheibchenform im Gefolge hat, wird die Summe der eigenen und der von der russischen Rechenmaschine übernommenen Vorzüge gänzlich aufgehoben. Von einer Besprechung der vom Erfinder herausgegebenen Anleitung zum Gebrauche seines Apparates muss ich absehen, weil sie «genauere methodische Erörterungen» aus-schliesst. Ich bemerke nur, dass der Erfinder in dem Bestreben, «die allseitige Brauch- * Eine genaue Beschreibung in: «Der metrische Scheibchen-Rechenapparat. Den Denkgesetzen entsprechend construiert von Lucas Lavtar, k. k. Professor an der Lehrer-Bildungsanstalt in Marburg a./D.» Selbstverlag des Verfassers. Preis 40 kr. barkeit des Apparates noch klarer ins Licht zu stellen», viele Rechnungsfälle veranschaulicht, die einer Veranschaulichung nicht mehr bedürfen. Mein Gesammturtheil lautet: Der metrische Scheibchen-Rechenapparat ist wegen der Scheibehenform der Zählobjecte für den Massenunterricht unbrauchbar, für den Einzelunterricht ist er seiner inneren Vorzüge halber ein empfehlenswertes Lehrmittel. Stationen meiner Lebenspilgerfahrt. Aus den Erinnerungen eines alten Lehrers. (Mitgetheilt von Hans Ecke.) (Fortsetzung.) Fassion der in dem Dorfe W . gehörigen Schule. Anzahl der schulfähigen Kinder in W . . . polom » K . . . witz » T . . . kowitz » T . . . grund » Pod . . . hof . . polom befindlichen, unter die Herrschaft K . . . { { { { { { männlich 209 1 .. n weiblich 209 / 4iy’ männlich 67 1 weiblich 62 / 1^9’ männlich 39 1 weiblich 42 / männlich 44 ) weiblich 30 / 74, männlich 38 ) weiblich 49 / ’ männlich 21 ) weiblich 26 / ’ und zwar: Einkünfte: 1.) Aus dem Schulfonde nach hoher Gubernial-Entschliessung vom 19. October 1791 bekommt der Lehrer fl. 16'lö®/* W. W., in CM...........................fl. 6'30 2. ) An Realitäten: 5% niederösterr. Metzen Acker, dessen Nutzung nach Abschlag der landesfürstl. Steuer und der Beurbarungskosten beträgt » 2-24 3. ) Ein Hausgärtchen von li/i Centner Heu ä 30 kr........................ » —'07Vs 4. ) Von der Kirche: Für Festivalien, welche dem Lehrer von der Kirche in W. W. bezahlt werden, erhält der Lehrer fl. 1'38 W. W., daher in CM. » —‘39 5. ) Eine Brotrelution von allen eingepfarrten Ortschaften unter dem Namen Decem’: Von W... polom fl. 7-42 » K . . . witz » 4-32 » T . . . witz » 4-02 » T . . . grund » 5-14 > Pod . . . hof » 2-30 > Bud . . . witz » 4-18 zusammen fl. 27-38 Diese Brotrelution per fl. 27'38 wurde im Jahre 1811 unter dem Lehrer Franz S . . . . k, weil er wegen damaliger Theuerung nicht hätte leben können, mit Genehmigung der Obrigkeit und Zustimmung der Gemeinden wieder in eine Schültung von 143/g Melzen Korn um- gewandelf.. Da nun der Lehrer in den meisten Jahren von so einem Getreide den Metzen per fl. 1,12 CM. zu kaufen bekommt , so kann er dasselbe auch nicht theuerer verrechnet übernehmen. Es entfällt also hievon eine Einnahme von.......................................fl. 17'15 6.) Als Neujahrsgeschenk unter dem Namen «Colleda»: 7.) An Stolagebüren: Von W . . . polom fl. 1-51 K . . witz » 1-07 T . . witz » 1- — » T . . grund » 1-28 > Pod . . hof » —-44 Bud . . witz » 1-07 Von Begräbnissen fl. 11- — Trauungen . » 3-15 » Taufen. . . » 10-08 » Einleitungen » 5-04 chquantum: Von W . . . polom fl. 18.- — K . . . witz » 15- — > T . . . witz » 9- — T . . . grund » 13- — Pod . . hof » 5- — Schullehrer (nichts), für die Schule 6-37 29-27 60- Klafter weiches Holz. Summe der gesummten Einkünfte . Hievon kommen abzuschlagen: Für Reinigung des Schulzimmers (§ 170 der politischen Schulverfassung) fl. Für Aushilfe beim Messnerdienste während der vor- und nachmittägigen Schulstunden bei einer Seelenzahl von 2917..........................» Dem Kaminfeger für monatliche Reinigung des Schornsteines..............» fl. 122-59 V/ 6-30 -•36 Summe der Ausgaben Ausweis. fl. 18-66 Einkommen des Lehrers Ausgaben .......... fl. 122'59 ’/a > 18-66 verbleibt reines Einkommen . . fl. 103'937.1 Es ergibt sich also der Abgang an Congrua ...» 26-06 Vs Das Einkommen des Lehrers soll nach dem Gesetze betragen...........................................fl. 130- W . . . polom am 1. Jänner 1848. Diese den gegenwärtigen Zeitumständen amtlich bestätigt. K .. . witz, den 21. Jänner 1848. (L. S.) H_____ Amtsverwalter. Schullehrer. angemessen ausgeferligte Fassion wird . . L . . Dechant. (A. S.) * Stimmt mit dem Frühem nicht! Die Schriftl. Diese beiden Passionen sprechen genug deullich, sie bedürfen keiner weiteren Erläuterung, und doch gab es so viele, welche sich darnach drängten. Da der Dechant meine Präsentation nicht einleiten wollte, die Bestätigung von Seite des Consistoriums jedoch statthaben musste, so blieb nun kein anderer Ausweg übrig, als selbst den weiten Weg nach 0 .... zu wandeln, wo ich einst meine Ausbildung für das Lehramt gefunden. Dort musste ich meine Vorstellung selbst durchführen, und nach drei Tagen kehrte ich endlich als eigener Herr mit dem Decret in der Tasche nach W . . . zurück. Dasselbe lautete: «Der W ... er Lehrer Johann N . .» — (der Titel Herr war für Leute unseres Schlages bei den geistlichen Herren nicht üblich) — wird in Ansehung seiner für einen Schuldienst anerkannten Tüchtigkeit und guten Aufführung auf Grund der vorgelegten Patronats-Präsentation ddto. K . . witz den 18. December 1847 an der Pfarrschule zu W . . . polom mittelst gegenwärtigen Decrets als wirklicher Lehrer bestätigt. Man versieht sich zu demselben, dass er den Dienst ungesäumt antreten und durch eifrige Erfüllung aller seiner Pflichten sich der Bestätigung der hohen Landesstelle würdig machen werde. Beschlossen zu 0 ... im Fürst-Erzbischöflichen Consistorium den 22. December 1847. (L. S.) Ritter v. X . . . Ty . . . t k. k. Schuloberaufseher. Domdechant, Präses. K . . . . Rundschau. Niederösterreich. (Der freie Donnerstag endgiltig aufgehoben.) Zu der in Nr. 1 enthaltenen, diese Angelegenheit betreffenden Notiz sei noch hinzugefügt, dass infolge eines Auftrages des niederösterreichischen Landesschulrathes der Bezirksschulrath der Stadt Wien an alle Wiener Volks- und Bürgerschulen bezüglich der Auflassung des freien Donnerstages einen Erlass gerichtet hat, in welchem angeordnet wird, dass an den allgemeinen Volks- und Bürgerschulen Wiens und der Vororte der bisher übliche ganz freie Donnerstag zu entfallen habe, dagegen am Mittwoch und Samstag nachmittags kein Unterricht zu ertheilen sei. Diese Anordnung hat unmittelbar nach den Osterferien des laufenden Schuljahres in Wirksamkeit zu treten, und sind bis dahin die Stundenpläne entsprechend abzuändern, wobei als Grundsatz festzuhalten ist, dass Lehrstunden an den als unterrichtsfrei bestimmten Nachmittagen überhaupt nicht anzuselzen sind. Da heuer die Osterferien Anfangs April sind, tritt diese Verordnung bereits am 4. April in Kraft. Preussen. (Das Deutsche in den Volksschulen Preussisch-Polens) ver-anlasste die polnischen Abgeordneten des preussischen Abgeordnetenhauses zu einer Interpellation. Unterrichtsminisler Gossler entgegnete, die betreffende Verordnung bezwecke, den Polen die Beherrschung der deutschen Staatssprache zu ermöglichen, sie aus der socialen und wirtschaftlichen Isolierung zu befreien und zu grösserer Theilnahme an dem geistigen und wirtschaftlichen Leben des Gesammtstaates zu befähigen. Die zahlreichen polnischen Arbeiter, welche im ganzen Staate zerstreut leben und von denen 30 000 allein sich in Berlin befinden, könnten bisher weder deutsch lesen noch schreiben. Die Regierung wolle die Polen keineswegs ihrer Muttersprache berauben. Die Verordnung soll nur dem vorjährigen Gesetze, welches das Deutsche als Geschäftssprache aller Behörden erklärte, den Boden ebnen. Frankreich. (Saubere Lehrerfreiheit!) Die «Allg. deutsche Lehrerzeitung» schreibt: Auf dem jüngst in Paris stattgehabten zweiten Gongresse der französischen Volksschullehrer wurde unter anderem beschlossen, in jedem Canton und in jedem Departement einen Lehrerverein zu bilden, welche Vereine wiederum einen Landesverband mit einem Centralausschusse an der Spitze zur Wahrung der gemeinsamen Interessen ins Leben rufen sollten. Auf den über diesen Beschluss an den Unterrichtsminister erstatteten Bericht hat der letztere an die Bezirksschulräthe ein Schreiben gerichtet, in welchem auseinandergesetzt wird, dass die Regierung eine derartige Organisation von Staatsbeamten zu einem riesigen Fachvereine (Syndicat) als unstatthaft ansehe und mit aller Strenge zu verhindern wissen werde. Die von den Lehrern selbst gewählten Leiter und Vorstände würden bald in Gegensatz und Streit mit den amtlichen Vorgesetzten des Unterrichtswesens gerathen; deshalb könne eine derartige Organisation neben der vom Parlament angesetzten nicht geduldet werden. 0 Republik Frankreich, wie freie Männer sind deine Lehrer! Aus Krain und der Nachbarschaft. Veränderungen im Lehrstande. Herr Franz Pouše wurde zum definitiven Lehrer auf seinem bisherigen Dienstposten in Osilnitz ernannt. Aus der Sitzung des k. k. Landesschulrathes vom 20. Jänner. — Mit Rücksicht auf den Stand der Blatternerkrankungen in Laibach und das constatierte bedenkliche Umsichgreifen derselben unter der Schuljugend wurde, auch in Erwägung der andauernd tiefen Temperatur und der dadurch erhöhten Empfänglichkeit der Schuljugend für eine Ansteckung, endlich bei dem Umstande, als der ordentliche Semestralschluss ohnedies bevorstehend, die Schliessung der Mittelschulen und der Lehrer- und Lehrer-innen-Bildungsanstalt in Laibach und damit gleichzeitig der Schluss des laufenden Semesters mit 21. Jänner verfügt und hievon dem k. k. Stadtschulrathe behufs der gleichartigen Verfügung bezüglich der ihm unterstehenden öffentlichen und privaten Volksschulen Mittheilung gemacht. — Die Versetzung zweier Oberlehrer aus Dienstesrücksichten wurde ausgesprochen. — Die vom Bezirksschulräthe Gurkfeld beantragte Regulierung der Schulsprengel im Steuerbezirke Landstrass mit den Schulorten Hl. Kreuz, Puschendorf, Landstrass, St. Barthelmä, Pieterjach, Orehovca und Gailhof wurde genehmigt. — Die Errichtung einer einclassigen Schule in Steinwand im Bezirke Rudolfswert und die Bestellung eines Aushilfslehrers dortselbst wurde, vorbehaltlich der Zustimmung des krainischen Landesausschusses, genehmigt, — Einem Recurse zweier Gemeinden bezüglich der Herstellung eines Wirtschaftsgebäudes bei der Schule wurde Folge gegeben. — Ueber mehrere eingebrachle Berufungen in Schulversäumnis-Straffällen wurden die entsprechenden Entscheidungen gefällt. — Mehreren Religionslehrern an mehrclassigen Volksschulen wurden Remunerationen bewilligt, desgleichen mehreren Lehrpersonen für Ertheilung des landwirtschaftlichen Unterrichtes, beziehungsweise für Mehrleistungen im Unterrichte Remunerationen zuerkannt. — Einem Uebungsschullehrer wurde die dritte Dienstalterszulage zuerkannt. Mehrere Geldaushilfsgesuche wurden der Erledigung zugeführt. Fräulein Bertha Heinricher. Wie wir schon in unserer letzten Nummer mittheilten, trat die k. k. Uebungslehrerin Frl. Bertha Heinricher aus Gesundheitsrücksichten in den Ruhestand. In der letzten Monatsconferenz des Lehrkörpers der k. k. Lehrerinnen-Bildungsanstalt verabschiedete sich dieselbe von ihren bisherigen Colleginnen und Colle-gen in einem sehr sympathischen Schreiben, das vom Herrn Director Hrovath vorgelesen wurde. Der Lehrkörper beschloss hierauf, durch eine Abordnung, bestehend aus der k. k. Uebungslehrerin Frl. M. Fröhlich und Herrn Prof. W. Linhart, dem Frl. Heinricher sein lebhaftes Bedauern auszusprechen, dass es Gesundheitsverhältnisse nicht zuliessen, dem Verbände des Lehrkörpers noch weiterhin activ anzugehören. Mit Frl. Bertha Heinricher verliert der Lehrkörper eine ebenso ausgezeichnete Lehrkraft als liebenswürdige Collegin. Möge dem Fräulein der Ruhestand wohlbekommen! Schulbau. Tschernembl wird ein neues Schulhaus bekommen. Die Bauvergebung wird am 20. d. M. stattfinden. Das Nähere darüber findet sich in der uns übermittelten Zuschrift aus Tschernembl, welche wir an anderer Stelle veröffentlichen. Aus dem krainischen Landtage. Aus den letzten Landtagsverhandlungen ist noch einiges nachzutragen. So bleibt bemerkenswert, dass der Abgeordnete Herr Carl Desch-mann zum Zwecke der Hebung des Besuches der Wein-, Obst-und Ackerbauschule in Stauden bei Rudolfswert, welche dermalen völlig leer dasteht, den Antrag auf Einführung des Unterrichtes in der deutschen Sprache an dieser Landesanstalt stellte, leider — ohne Erfolg. — Aus dem Berichte über den Voranschlag des Lehrer - Pensionsfonds und die damit in Verbindung gestandenen Gesuche ist zu entnehmen: Dem Herrn Lehrer Peruzzi wurde mit Rücksicht auf seine Verdienste um prähistorische Funde die Pension von 280 auf 315 fl., dem Lehrer Herrn Geiger von 125 fl. auf 180 fl., dem Lehrer Hiti auf 100 fl. erhöht. Den Lehrerswitwen June, Hočevar und Kratochwil wurden die Gnadenpensionen, den Waisen Carolina und Anna Malenšek und der Lucia Schott die Gnadengaben auf weitere drei Jahre verlängert, dem Sohne der Witwe Hočevar bis zu seinem 18. Lebensjahre eine Gnadengabe jährlicher 30 fl., der Francisca Pibernik und der Johanna Stupar eine solche von je 50 fl. auf drei Jahre gewährt. Das Gesuch der Lehrerswitwe Schiller um Gewährung eines Erziehungsbeitrages für ihr jüngstes Kind hingegen abgelehnt, weil sie schon derzeit im Genüsse der ihr gesetzlich zustehenden Bezüge ist. Das Erfordernis des Lehrer-Pensionsfonds beträgt demnach 19.536 fl. 66 kr., die Bedeckung 8478 fl., wonach sich ein aus dem Landesfonds zu deckender Abgang von 11.058 fl. 66 kr. ergibt. Zugleich mit diesem Voranschläge wurde eine Resolution genehmigt, welche dem Landesausschusse aufträgt, die Frage der Versicherung der Lehrer für den Fall ihrer Pensionierung in Erwägung zu ziehen und diesbezügliche Erhebungen zu pflegen. — Der Berichterstatter über das Unterrichtswesen (§ 8 des Rechenschaftsberichtes des Landesausschusses) beantragte einiges, betreffend die Regelung des nichtobligaten deutschen Sprachunterrichtes an mehrclassigen Volksschulen und des landwirtschaftlichen Unterrichtes an denselben. Der Herr Abgeordnete Deschmann stellte dabei den Antrag, den § 8 des Rechenschaftsberichtes zur Kenntnis zu nehmen, die vom Berichterstatter beantragten Resolutionen aber dem Landesausschusse mit der Weisung abzutreten, dass er den in denselben niedergelegten Wünschen im Einverständnisse mit der Landesschulbehörde nach Möglichkeit Rechnung zu tragen habe. Nachdem sich der Berichterstatter diesem Anträge angeschlossen hatte, wurde derselbe angenommen. Ebenso wurde einem weiteren Anträge zugestimmt, welcher dem Herrn Ackerbauminister für die der Weinbauschule in Stauden zutheil gewordene Unterstützung von 25.000 fl. den Dank des Landtages ausdrückt. Erwähnenswert bleibt auch eine Bemerkung des Herrn Abgeordneten Deschmann über die Ausserachtlassung des Gottscheer Gebiets seitens des landwirtschaftlichen Wanderlehrers, was ein Mitglied der Landtagsmehrheit zur Gegenbemerkung veranlasste, die Gottscheer Schulen besässen nach den Versicherungen des erwähnten Wanderlehrers gute Schulgärten. Darin liegt jedenfalls eine vielleicht unfreiwillige Anerkennung der mehrjährigen Thätigkeit des Herrn Prof. Linhart als Bezirksschulinspector von Gottschee, welche der landwirtschaftliche Wanderlehrer auch bei anderen Gelegenheiten, namentlich wenn er sich über Schulgärten äussert, wohl im Auge behalten wolle. Die Lehrerschaft Krains hat, wie wir schon vor etlichen Wochen betonten, keine Ursache, dem Landtage Lobeshymnen zu singen. Ihre Gesuche fanden eine nicht befriedigende Erledigung, was angesichts der lehrerfreundlichen Handlungsweise des fortschrittlichen Kärntner Landtages (sieh unsere letzte Nummer: «Aus Kärnten») noch mehr ins Auge sticht. Es fiel uns auch auf, dass sich für die dem Landtage überreichten Gesuche der Lehrer auch jener Abgeordnete so wenig erwärmte, von welchem einTheil der Gesuchsteller wenigstens einige Förderung unserer Interessen erwarten mochte und welchem noch im November anlässlich eines Festmahles aus gleichem Grunde einige bittere Wahrheiten gesagt worden sind. Als wir damals dem Unwillen der Amtsgenossen über die erlebten Enttäuschungen leisen Ausdruck liehen, wollten ein paar derselben ■—• offenbar in gänzlicher Verkennung der Aufgabe eines wahren Lehrerblattes — darin sogar zu wenig Collegialität von unserer Seite erblicken. Abgesehen davon, dass der erwähnte Abgeordnete schon lange nicht mehr im Verbände des Volksschullehrerstandes steht, ist er uns auch sonst nicht nahe. Ein Volksvertreter aber muss sich eine Kritik seiner Handlungsweise unbedingt gefallen lassen. Wir urtheilten doch vom Standpunkte eines Volksschulmannes, und es bleibt in der That nur räthselhaft, wie irgend eine Lehrperson darüber noch die Nase rümpfen kann, dass man die Interessen ihres eigenen Standes öffentlich vertheidigt! Sonderbar: man findet es mit der eigenen Standesehre wohl vereinbarlich, einem Manne, welcher durch seine gedruckten «Erzählungen» den Volksschullehrer in den Staub zerrte, freundlichst in der eigenen Mitte zu begrüssen und seinen «Vorträgen» noch Beifall zu zollen, nicht aber, die selbstlosen Bemühungen eines Fachblattes um das Wohl der Lehrer, das eigene Wohl, zu würdigen! Solche «Collegen» verdienen im Grunde wohl kaum noch irgend welche Unterstützung; sie könnte nur eine zweite Concordatsepoche noch curieren. In der That: ein unberechenbares Schwanken im gesammten Willensleben manches Standesgenossen! Aus unserem Vereine. Die letzte Vereinsversammlung fand am 29. v. M. statt. Vorerst (heilte der Obmann Prof. Wilh. Linhart der Versammlung mit, dass dem Vereine eine sehr zeitgemässe Flugschrift: «Die confessionelle Schule», von dem Verfasser derselben zugeschickt worden sei. Dieselbe wurde bereits in der letzten Nummer der «Laib. Schulzeitung» eingehend besprochen und bestens empfohlen. — Sodann berichtete er, dass seinen Nachforschungen gemäss die von mehreren Mitgliedern während des letzten Winters verfassten und dem hohen k. k. Landesschulrathe vorgelegten Amtsschriften-Formularien sich bereits seit August vorigen Jahres in den Händen des Oberlehrers der ersten städtischen Volksschule befinden, ohne dass bisher in dieser alle Schulkreise interessierenden Angelegenheit etwas weiteres geschehen wäre. Der Obmann verspricht, diese Angelegenheit nach Möglichkeit in Fluss zu bringen. Näheres darüber dürfte nächstens mitgetheilt werden.— Darnach hielt Herr Oberlehrer J. Benda einen eingehenden Vortrag über den «metrischen Scheibchen-Rechenapparat», insbesondere im Vergleiche mit der russischen Rechenmaschine. Den Kern dieses Vortrages, an den sich recht lebhafte Wechselreden, geführt von Frau Suppantschitsch und den Herren Uhl, Ludwig und Linhart, anschlossen, bringen wir an anderer Stelle unserer heutigen Nummer. Der Vortragende verstand es in der That bestens, die zahlreich Erschienenen durch seine fast zweistündigen freien Darlegungen anregend zu beschäftigen und an beiden im Clubzimmer aufgestellten Rechen-Apparaten zu zeigen, was mittelst derselben den Schülern beigebracht werden kann und was nicht. Allseitiger Beifall schloss die Ausführungen. Darnach machte uns Herr Ludwig mit. Carl Stieler bekannt und wartel.e zugleicli mit einigen der humorvollsten Dichtungen des Sängers aus dem Baier-lande auf, welche die lebhafteste Heiterkeit hervorriefen und dazu beitrugen, dass sich so mancher der Zuhörer noch mehr in das Leben und Weben des Dichters vertiefen dürfte. — Der nächste Vereinsabend findet morgen, am 11. d. M., von halb 8 Uhr an gleichfalls im Casino-Clubzimmer statt. Tagesordnung: 1.) Die confessionelle Schule (Herr Pb. Uhl). 2.) Der Vorbereitungsunterricht im ersten Schuljahre (Herr G. Bersin). Freunde unseres Vereines sind als Gäste recht willkommen. Rüpelhaftigkeit — oder was ? Eine gute Lebensart — ein Ausfluss der Bildung — soll dem Jugendbildner auch dann nicht unbekannt sein, wenn er Zeitlebens im hintersten Gebirgsdorfe sitzt und die Luft der Hinterwäldler athmet. Dass es dem leider nicht immer so ist, mussten wir diesertage erfahren. Die gewiss nicht tadelnswerte Absicht, zur jetzigen Zeit des bedenklichen Blatternspukes im Lande den in unserer letzten Nummer enthaltenen beachtenswerten, ganz objectiv geschriebenen Aufsatz des Regierungsrathes Dr. Valenta über Impfung und Wiederimpfung, in welchem dem Lehrer endlich einmal eine einflussreiche Mitwirkung in einer hochwichtigen hygienischen Frage eingeräumt werden würde, auch ein paar entlegenen Lehrern, welche unser Blatt nicht besitzen, zugänglich zu machen, bewog uns, diese Nummer dem Schulleiter von Mitterdorf in der Wochein, Herrn Pretnar, kostenfrei zugehen zu lassen. Wir glaubten, in diesem Manne dadurch umsoweniger ein Gallenfieber zu erregen, als uns durch den Herrn Obmann unseres Landes-Lehrervereines bekannt geworden, dass der genannte Schulleiter mit selbem während seines letzten Ferienaufenthaltes in der Wochein gern über Mittheilun-gen der «Laibacher Schulzeitung» sprach und diese Zeitschrift selbst in seiner Wohnung sehr sichtbar auf liegen liess. Diese Nummer 2 unseres Blattes, die doch niemand als Probenummer ansehen dürfte, kam jedoch mit blauer und rother Schrift und vierfacher roth-blauer Unterstreichung (auf der Adresschleife) hieher zurück (das Weiss des Pa-pieres liegt zwischen diesen Farben). Das Weiss-Blau-Roth oder Roth-Weiss-Blau in Schrift und Linierung war somit als Antwort, als merkwürdig höflich gegebener Abweisungsbescheid in einem Falle anzusehen, in dem nicht im entferntesten jemandem etwas aufgedrungen wurde. Die Landesfarben können da nicht in Befracht kommen, weil sich dafür kein stichhältiger Grund finden lässt, es muss also der Kern der Sache anderswo und jedenfalls in einer Denkungs- und Benehmungsart liegen, wie sich eine solche in Krain einem deutsch geschriebenen Fachblatte gegenüber noch niemals in dieser ung— Weise bemerkbar machte. Wenn irgend jemand, so haben insbesondere gewisse Mitglieder des Lehrstandes jene vor wenigen Wochen von höchster Stelle zu einem krainischen Abgeordneten gesprochenen Worte und das letzte gemeinsame Hirtenschreiben der Bischöfe wohl mit zu beherzigen. Indem wir also demjenigen, der so äusserst sinnig obige Nummer und damit deren ersten zeitgemässen Aufsatz «weiss-blau-roth» abgewiesen hat, ruhig seiner Parteileidenschaft und — Lebensklugheit überlassen, nageln wir diese feinduftende Blüte einfach fest und hängen sie zugleich entsprechend tief. Es bleibt nur noch die Frage erlaubt: Woher nun plötzlich solche Erscheinungen in einem Landestheile, in dem eine gut österreichisch gesinnte, auch die deutsche Landessprache schätzende Bevölkerung ihr altes Heimatrecht zu würdigen weiss? Solchen Gesinnungen muss nach unserer Ansicht auch die österreichische Schule stets Rechnung tragen. Wer die friedliche Entwicklung der Dinge stören wollte, für den ist auch der derbste Fusstritt noch zu sanft. Mit dieser Erklärung verbinden wir jedoch durchaus nicht die Absicht, den Schulleiter von Mitterdorf in der Wochein eines Bessern belehren zu wollen. Er gedeihe in der ihm zusagenden Weise unbeanständet weiter! * * * Aus Kärnten. Der weitere Ausschuss des kärntischen Lehrerbundes hat sich in seiner letzten Versammlung (2. d. M.) gleich den Stadtvertretungen von Klagenfurt, Villach und anderen Gemeinderäthen (Greifenburg u. s. w.) entschiedenst gegen den Liechtenstein’schen Schulantrag ausgesprochen und folgende Kundgebung beschlossen: «Der Kärntner Lehrerbund erblickt in dem Schulgesetzentwurfe des Fürsten Liechtenstein und Genossen den Versuch, das Erziehungsziel zu verrücken, die Volksbildung aufs schwerste zu schädigen, die österreichische Volksschule auf die Stufe der einstigen Concor-datsschule herabzudrücken und die Lehrer zu schutzlosen Untergebenen der Clerisei zu verwandeln. Der Kärntner Lehrerbund spricht über dieses verderbliche Bemühen sein tiefstes Bedauern aus und verwahrt sich ausdrücklich gegen den von schulfeindlicher Seite erhobenen Vorwurf der Entchristlichung der heutigen Volksschule.» Ausserdem wurde auch noch beschlossen, an das Abgeordnetenhaus ein Gesuch zu richten, in welchem um Ablehnung des Liechtenstein’schen Gesetzentwurfes gebeten wird. Weitere derartige Schritte werden in allen Gegenden des Landes gethan. — Ernannt wurden: Herr Lorenz Horvath, Lehrer in Edling, zum Schulleiter in Göriach, und zu definitiven Lehrern auf ihren bisherigen Dienstposten die Herren Unterlehrer Karl Rainer in Eisenkappel, Christian Kainig in Prä vali und der prov. Lehrer in Diex, Herr Ferdinand Cri-schonigg. —- Der Lehrerverein des Bezirkes Bleiburg hat die erste diesjährige Versammlung zur Berathung der bei der letzten Versammlung in Prävali aufgestellten Berathungs-Gegenstände auf gestern, den 9. d. M., im Schulhause zu Bleiburg anberaumt. — Der Lehrerverein Feldkirchen und Umgebung setzte gleichfalls auf gestern, den 9. Februar, im Schulhause zu Feldkirchen seine erste diesjährige Versammlung mit folgender Tagesordnung fest: 1.) Verlesung des Berichtes über die letzte Versammlung. 2.) Vortrag des Herrn F. Gussenbauer: «Die erziehliche Aufgabe der Volksschule» (mit Bezug auf den hohen Ministerial-Erlass vom 20. Juli 1887, Z. 14654). 3.) Vortrag des Herrn E. Steiner. 4.) Anträge der Mitglieder. Aus Steiermark. Wie in den meisten anderen Provinzen, stellt sich auch in Steiermark die Lehrerschaft im Vereine mit den verschiedenen fortschrittlichen Körperschaften gegen den Liechtenstein’schen Schulantrag auf das entschiedenste auf die Füsse. In erster Linie thaten dies die beiden Grazer Lehrervereine, denen nun auch die übrigen nach-folgen. — An Volksschulen in Steiermark wurden angestellt als Oberlehrer: Herr Hermann Weingerl in Hall bei Admont; als Lehrer: die Herren Franz Megla in Allerheiligen bei Friedau, Michael Fruhmann in Lassnitz und Carl Waldhans in Etmissl; Schulleiter Herr Gregor Anderluh wurde in den bleibenden Ruhestand versetzt. Unmittelbare Berichte. Tschernembl, 1. Februar. (Schulbau.) Am 20. Februar 1. J. um 10 Uhr vormittags wird hier eine Schulbaulicitation stattfinden. Die Baukosten sind auf 25804 11. veranschlagt. Zur Licitation ist ein öproc. Vadium erforderlich, welches der Ersteher als Caution auf 10 Procent erhöhen muss. Offerte werden auch angenommen. Die Baupläne, Kostenüberschläge und Licitationsbedingnisse können beim k. k. Bezirksschulrathe in Tschernembl eingesehen werden. Wien, 6. Februar. (Preisausschreibung.) Für die Bearbeitung belehrender Spiel- oder Beschäftigungsmittel für die Jugend werden von der Verlagshandlung A. Pichlers Witwe & Sohn in Wien drei Preise im Betrage von 80 fl., 60 fl. und 40 fl. unter nachstehenden Bedingungen ausgesetzt: 1.) Die betreffenden Spiele sollen für die häusliche Beschäftigung entweder eines oder mehrerer Kinder (Gesellschafts- spiele) im Alter von 6 — 9 oder von 9—14 Jahren berechnet sein. 2.) Sie sollen, ohne die Absicht des Belehrens hervorzukehren, doch einen belehrenden Hintergrund haben, also in angenehmer und spielender Weise die Kenntnisse der Kinder fördern. (Als Beispiel möge angeführt werden, dass den zahlreich vorhandenen Lottospielen häufig Rechenaufgaben, zoologische, botanische, geographische und andere Begriffe zugrunde gelegt sind.) 3.) Jede Einsendung muss die einzelnen Bestandtheile des Spieles in der richtigen Form und nöthigen Anzahl enthalten, so dass das vorliegende Spiel nicht bloss den Preisrichtern eine genaue Beurtheilung ermöglicht, sondern auch als Vorlage für die endgil-tige Herstellung dienen kann. Ein erklärender Text ist beizufügen. 4.) Die Einsendungen sind mit einem Motto zu versehen; das gleiche Motto trägt ein Couvert, in welchem der Name des Einsenders eingeschlossen ist. 5.) Der Einsendungstermin ist für 15. März 1888 bestimmt; die Entscheidung der Preisrichter erfolgt am 30. April 1888. Bei besonders starker Betheiligung ist eine Verlängerung der letzteren Frist Vorbehalten. 6.) Jene Arbeiten, welche von den Preisrichtern als die drei besten anerkannt werden, gehen nach Zahlung der Preise in das unbeschränkte Eigenthum der Unterzeichneten Verlagsfirma über. Sollten die Preisrichter noch andere Arbeiten als besonders gelungen und deren Veröffentlichung als wünschenswert bezeichnen, so behält sich die Unterzeichnete Firma vor, dieselben von den betreffenden Einsendern gegen ein zu vereinbarendes Honorar zu erwerben. Zur Uebernahme des Preisrichter-Amtes haben sich bereit erklärt die Herren: Josef Ambros, Oberlehrer in Wiener-Neustadt; Alois Fellner, Bürgerschuldirector und k. k. Bezirks-Schulinspector in Wien; Franz Pichler, Buchhändler (beschränkt sein Urtheil auf die technische Durchführbarkeit der Einsendungen). IxZLannlg'faltlg'es. Lehrer beim Herrn Unterrichtsminister. Wir haben nachträglich noch zu melden, dass im vorigen Monate eine von der allgemeinen Wiener Lehrerversammlung am 8. December beschlossene, die Ueberwachung der Schuljugend ausserhalb der Schule betreffende Denkschrift durch eine Lehrer-Abordnung dem Herrn Minister für Cultus und Unterricht überreicht und dass diese freundlichst entgegengenommen wurde. Auf die Worte des Sprechers erwidernd, versicherte der Minister, dass die Denkschrift einer genauen Prüfung unterzogen werden solle und falls sie, woran er nicht, zweifle, von der Anschauung ausgehe, dass die Schule nicht nur zu unterrichten, sondern auch zu erziehen habe, und in dieser Richtung neue Anregungen enthalte, diese, wenn sie mit den Ansichten der Unterrichtsverwaltung übereinstimmen, gewiss Berücksichtigung finden werden. Landesvertheidigungsminister FML. Graf Welsersheimb über den Wert der Volksschulbildung. Unlängst sprach unser Landesvertheidigungsminister im Reichsrathe folgende kernige Worte: «Auch in Bezug auf dasjenige, was der Herr Vorredner über die Volksbildung als Basis der Tüchtigkeit der Staatsbürger und Soldaten bemerkt hat, glaube ich es als ganz selbstverständlich erachten zu können, dass das militärische Interesse aufs tiefste dabei betheiligt ist, dass die Volksbildung in jeder Beziehung jenen Anforderungen entspreche, welche man an einen guten Staatsbürger stellen kann, der auch ein guter Soldat sein wird. (Beifall links.) Das ist die bestmögliche Entwicklung in moralischer, geistiger und physischer Beziehung im richtigen Verhältnisse. Ich glaube, dass dieser Gegenstand uns allen gleich am Herzen liegt. (Ruf links: Liegen goll!) Vom militärischen Standpunkte kann ich nur den Wunsch aussprechen, dass es gelingen möge, unsere Völker immer in all diesen Richtungen zu entwickeln, damit sie thatkräftige Träger desjenigen Gedankens seien, der Oesterreich in der Vergangenheit gross gemacht hat und, so Gott will, auch in Zukunft gross machen wird: des wahren, in jeder Beziehung entsprechenden Patriotismus.» (Beifall.) Eine neuerliche Anfrage an gewisse Abgeordnete. Die Petition, welche die Lehrkörper der Mittelschulen an das Haus der Abgeordneten richteten und um deren Schicksal wir uns schon vor Jahresfrist kümmerten, scheint vollkommen in Vergessenheit geralhen zu sein. Das Stück, das an unserer k. k. Lehrer-Biklungsanslalt in Laibach zur Unterzeichnung vorlag, wurde, wie uns scheint, dem Abgeordneten Sch. zur Ueber-reichung übermittelt. Ob wir wohl daran gethan? Wo sind die Männer, welche das, was sie übernommen, auch fest im Auge behalten und nöthigenfalls durch phrasenfreie Gründlichkeit stützen? Es wird gut sein, der Lehrerschaft zur Zeit der Wahlen manches recht nachdrücklich ins Gedächtnis zu rufen. Der Schulunterricht über die Rechte und Pflichten der bürgerlichen Gesellschaft, dessen Einführung seinerzeit im Wiener Gemeinderathe beantragt und einem Gemeinderathsmitgliede zur Berichterstattung überwiesen worden ist, erfährt in dem Referate desselben eine abfällige Beurtheilung. Der Bericht, sagt, dass dieser Antrag von der irrigen Meinung ausgehe, in den österreichischen Volks- und Bürgerschulen fände dieser Unterricht keine Berücksichtigung. Dem gegenüber beruft sich der Berichterstatter auf den § 1 der Schul- und Unterrichtsordnung vom 20. August 1870, der dem Lehrer ausdrücklich die Behandlung dieses Lehrstoffes zur Pflicht macht. Dieser Verpflichtung entsprechend, wird das Wissenswerte auf allen Stufen der Volks- und Bürgerschulen, dem Alter der Schüler angemessen, bei den einzelnen Lehrgegenständen vermittelt. Dem Anträge, «diesen Unterricht, an Stelle des Religionsunterrichts, so wie in Frankreich, als selbständige Unterrichtsdisciplin einzuführen», könne aus pädagogischen Gründen nicht beigestimmt werden. Nachträgliches aus den Landtagen. Im niederösterreichischen Landtage gab der Bericht des Schulausschusses über das Volksschulwesen einigen Herren Anlass, nach der confessionellen Schule zu rufen. Solchen Aeusserungen und den hinkenden Angaben für die Stichhältigkeit, derselben gegenüber führte Prof. Suess aus, dass es sich bei allen ähnlichen Anläufen der Gegner der Neuschule nur um die Herrschaft über die Schule handle. Dem Bedürfnisse nach Religionsunterricht sei jetzt nach des Redners Ansicht hinreichend genügegeleistet, und man sollte froh sein, dass in der jetzigen Schule alle confessionellen und Classenunterschiede beseitigt und sociale Verhältnisse angebahnt seien, in welchen jedes Talent, sich emporarbeiten könne, in welchen das geistige Capital dem materiellen Besitze mindestens gleichgestellt und in die Massen getragen werde. Ein anderer Abgeordneter (Riss) bemerkte, dass die Opposition gegen die jetzige Schule den Splitter derselben, aber nicht den Balken in der alten Schulgesetzgebung sehe. Abg. Steudel erklärte, dass die Bürgerschaft von Wien mit allen Kräften und Opfern für die Anfrechthaltung der Volksschulgesetzgebung eintreten werde. — Der Bericht, über die Verehelichungsfrage der Lehrerinnen wurde in der Fassung angenommen, wie er sich bereits in unserer ersten diesjährigen Nummer (S. 13) findet. Helbling fiel somit mit seinem gegen die Verehelichung der weiblichen Lehrkräfte gerichteten Anträge durch. Im Verlaufe der Wechselreden, die sich hierüber entspannen, bemerkte derselbe, dass es bei verheirateten Lehrerinnen zu einer Pflichtencollision, zu einer Collision zwischen der Pflicht, als Lehrerin und der Pflicht als Hausfrau und als Mutter kommen müsste. Redner wies auf andere Länder hin, in denen die Ehelosigkeit der Lehrerinnen verlangt wird, und beantragte Rückweisung des Antrages an den Landesausschuss. Abg. Borschke sagte, gegen den Einwurf, betreffend die Pflichtencollision, sich wendend, dass auch ein Lehrer ein krankes Kind zu Hause haben könne und doch seinen Pflichten, wenn auch mit ebenso getheilten Gefühlen, nachgehen müsse, wie die Lehrerin. Redner wies auch darauf hin, dass jedermann, der Töchter besitze, es sehr wohl wisse, wie wmhlthuend es sei, dass für dieselben in der Lehrthätigkeit ein Beruf existiere, welcher sie anständig nähre, ohne dass sie die Hoffnung aufgeben müssen, sich dereinst auch zu verehelichen. — Dem «Deutschen Schulvereine» wurde für das Jahr 1888 ein Betrag von 2000 fl. gewährt. — Weiter verdient mitgetheilt zu werden, dass ein Gesetzentwurf, wodurch die Zusammensetzung der Bezirksschulräthe eine Abänderung erfahren soll, Annahme fand. — In Galizien ersuchten die Bezirksschulräthe von Turka, Kalusz und Kossow um Einführung der deutschen Sprache als obligaten Lehrgegenstand in den Volksschulen des Königreiches, wofür jedoch der Landtag kein Verständnis an den Tag legen wollte. Unpassendes für die Schülerbüchereien. Den Direclionen der Mittelschulen in Böhmen wurde vom Landesschulralhe ein Erlass des Unterrichtsminislers kundgemacht, demgemäss 17 tschechische und 15 deutsche, vom Vereine «Heredität der Kleinen in Königgrätz» herausgegebene Bücher als für die Schülerbibliotheken der Mittelschulen unzulässig erkannt werden und deren Entfernung aus den betreffenden Bibliotheken angeordnet wird. Jedenfalls ist dieser Erlass auch den Schuldirectionen der übrigen Provinzen mitgetheilt worden. IBijiclxer- -u-r^d. IZ^elt'u.n.g'sscti.a-'UL. Encyklopädie der neueren Geschichte. In Verbindung mit namhaften deutschen und ausserdeutschen Historikern begründet von Dr. Wilh. Herbst. Gotha, Verlag von Fried. And. Perthes. Preis der Lieferung 1 Mark. —Wir melden unseren Lesern, dass uns von diesem hervorragenden Werke bis nun 34 Lieferungen zugegangen sind. Damit ist man bis zum Buchstaben N («Niederlande:») gekommen. Die Lieferungen 32, 33 und 34 gehören bereits dem vierten Bande an. Jeder Artikel zeichnet sich durch Klarheit und Gründlichkeit aus. Es bleibt also nur lebhaft zu wünschen, dass sich das Werk in jeder Bücherei, die auf Allseitigkeit einen Anspruch erheben will, einbürgere. Neues Deutsches Märchenbuch. Von Ludwig Bechstein. Fünfzigste Auflage. Volksausgabe. Mit einem Titelbild und 60 Abbildungen. 18 Bogen, Octav. — Man schreibt uns über diese Jugendschrift: Ein Kinderbuch, das zum öOmale vor die Oeffentlichkeit tritt, ist ein Juwel, das nicht mehr dem Kaufladen, sondern der Nation und der Literaturgeschichte angehört. Ein solches Werk begrüssen wir nun in Bechsteins Neuem deutschen Märchenbuch, das von berufenen Pädagogen sorgfältig durchgesehen und von dem trefflichen Ernst Pessler mit reizenden Bildern neu geschmückt wurde, um so im Festgewande sein goldenes Jubiläum zu feiern. Die meisten Eltern, die heute ihren Kleinen dieses Buch als Geschenk bieten, haben wohl selbst in ihrer Kindheit den lieben Geschichten zugehört. Wir wissen ausser dem Grimm’schen Märchenbuch auch kein anderes deutsches, das sich an Ansehen und Verbreitung mit Bechsteins Märchen messen könnte; ist doch das Buch schon in weit, mehr als einer Viertelmillion Stücken verbreitet. Wie viele Millionen Kinderherzen sich schon daran ergötzt, wie viele frohe Stunden es denselben bereitet, ist nicht zu zählen, es macht, einem nur die angenehme Pflicht, es weiter zu empfehlen und zu wünschen, dass dieses «goldene Kinderbuch» in jedem deutschen Hause, an jedem deutschen Herde zu finden sei. Oesterreichs deutsche Jugend. Die Februar-Nummer dieser anerkannt guten Jugendschrift hat folgenden Inhalt: Wie Peter das Lügen verlernte. Ein Herzenswunsch (Gedicht). Das Thier-Seebad (mit einem Bilde). Der kleine Walfischfänger. Nach einer englischen Quelle erzählt (mit zwei Bildern). Was sollen wir spielen? Hänschen Schwälbls erste Lustreise; eine kleine Schwalbengeschichte aus den Ferientagen. Kinderglaube (Gedicht). Die Zigeunerinnen; ein Zug aus dem Leben unseres Kaisers. Aschenbrödel, dramatisches Märchenspiel (mit einem Bilde). Der kleine Doctor (Gedicht, mit einem Bilde). Zu schwer! (In Musik gesetzt.) Der Herr Major (Gedicht). Wintersnoth (Gedicht, mit einem Bilde). Zum Kopfzerbrechen, Hebungen im Ausschneiden. — Räthsel. — Silben-Räthsel. — Räthsel-Königszug. — Bilder-Räthsel. — Buchstaben-Räthsel. — Auflösungen der Preis-Rälhsel. Das Abschiedsmahl (Gedicht, mit einem Buntdruckbilde). Das Gänsemännlein von Nürnberg (Gedicht). Bestellungen (halbjährlich 1 fl. 20 kr., ganzjährlich 2 fl. 40 kr.) sind zu richten an Reinhold Erben, Volksschullehrer in Reichenberg. Stritars gesammelte Schriften. Freunden der slovenischen Literatur sei mitgetheilt, dass von Stritars gesammelten Schriften (Bambergs Verlag in Laibach) nun schon 32 Hefte (ä 25 kr.) in der schon einmal erwähnten netten äussern Ausstattung erschienen sind. In den letzteren Heften finden sich dramatische Stücke. Illustrierte Welt. Man schreibt uns: Man darf wohl sagen, dass die «Illustrierte Welt» (Stuttgart, Deutsche Verlagsanslalt) zu den unterhaltendsten und reichhaltigsten Familienblättern gehört. Dass tritt besonders scharf ins Auge, wenn man diese mit den ausserdeutschen vergleicht. Jetzt liegt das 11., 12. und 13. Heft dieser Zeitschrift, vor. Wir finden darin den Roman «Die Tochter des Capitäns» bis zu seinem Höhepunkt entwickelt; der Autor, Rosenthal-Bonin, hat hier ein Meisterstück der Erzählungskunst geschaffen. Der zweite grosse Roman aus derZeit des Deutschritterthums von Gregor Samarov stellt sich im weiteren Verlaufe als eine echt deutsche gemüthvolle und hochinteressante 48 Schöpfung dar. Nach der Richtung des Belehrenden und Nützlichen hin besitzt ja die «Illustrierte Welt» schon seit ihrem 37jährigen Bestehen einen festbegründeten guten Ruf, und der Bilderschmuck, der uns dem Titel des Familienblattes nach durch die ganze Welt führt, lässt an Fülle, Vielseitigkeit und schöner Ausführung kaum etwas zu wünschen übrig. Wahrlich, bei dem beispiellos billigen Preis von 30 Pfennig für jedes Heft wüssten wir kein anderes Familienbuch, das so viel und besonders so viel Gutes bietet. — Aus dem 12. Hefte sei noch angeführt: Der böse Blick im Dienste der Thierwelt. Die Belagerung von Kiew durch die Tataren (1240). Eisrutschbahn in Newyork. Ihr Freund Alexander. (Ein Lebensbild aus Kleinrussland.) In der Vorhalle einer spanischen Kirche. Dr. Holubs letzte Forschungsreise in Afrika. — Abbildungen: Frühling im Winter. Belagerung von Kiew. Zur Winterszeit. In der Vorhalle einer Kirche. Erledlg'te X^el^rstellen. Krain. Zweite Lehrstelle zu Dobrova bei Laibach, Gehalt 450 fl.; bis 15. Februar. Kärnten. (Sieh letzte Nummer; ausserdem:) Zweiclassige Schule in Saifnitz, zweite Lehrstelle, Gehalt 400 fl., Wohnung im Schulhause; beim k. k. Bezirksschulrathe in Villach bis 20. Februar. Steiermark. Dreiclassige Schule in Oberhaag (Bezirk Arnfels), Lehrerstelle, Gehalt 500 fl.; bis 26. Februar. — Einclassige Schule in Piregg (Bezirk ßirkfeld), Lehrerstelle, Gehalt 550 11.; bis 15. Februar. — Dreiclassige Schule in St. Marein im Sulmthale, Lehrer-, beziehungsweise Lehrerinstelle, Gehalt 500 fl.; bis Ende Februar. — Lehrerstelle an der einclassigen Schule in Turrach (Bezirk Murau), Gehalt 600 fl.; bis 12. Februar. — Dann Unterlehrerstellen in Weizberg (Bezirk Weiz), Gehalt 360 fl., Zimmer und Heizung (bis 12. Februar), in Selzthal (bis Ende Februar), Rottenman (Gehalt je 420 fl.) und Gaisthal (360 fl., Wohnung), bis 18. Februar, in St. Lorenzen bei Scheifling (360 fl.), bis Ende Februar, in Wöllnig (Bezirk Mureck), 350 fl., bis 25. Februar, in Schöder (Bezirk Murau), 360 fl., Wohnung, zwei Klafter Brennholz, bis 12. Februar, in Fürstenfeld, 420 fl., bis 12. Februar, in Wett-mannstätten (Bezirk Deutsch-Landsberg), 330 fl., bis Ende Februar, und in Karpel (Bezirk Arnfelsj, Gehalt 360 fl., bis 26. Februar (alle bei den betreffenden Ortsschulräthen). Küstenland. Deutsche Staats-Knabenschul:.- in Triest, Lehrstelle; Gesuche bis Ende März an die k. k. Statthalterei, beziehungsweise an den k. k. Landesschulrath in Triest. Amtliche Lehrstelle-Ausschreibung. An der einclassigen Volksschule zu Preloka kommt die Lehrer-, zugleich Leitersstelle, mit welcher ein Jahresgehalt von 450 fl., die Zulage von 30 fl. und der Genuss der Naturalwohnung verbunden sind, zur definitiven, eventuell zur provisorischen Besetzung. Die vorschriftsmässig belegten Gesuche sind im vorgeschriebenen Dienstwege bis 5. März 1888 beim gefertigten k. k. Bezirksschulrathe einzubringen. K. k. Bezirksschulrath Tschernembl am 7. Februar 1888. ’S oJ> s c— «s ^ 5 ' -7- i= S=i SC =* " IM CO “1 s -2 1 g 1 * 133 i3 ° ^ äi"0 S •s - w 13 I 3 J ! SS ■3 £ s -S f-t m > J P-. G , CO •2 o: ^ * ^ <4-4 3 ,s * cä . w O .S *4 0) 02 Verlegt und herausgegeben vom «Krain. Landes-Lehrerverein». — Druck von Kleinmayr & Bamberg, Laibach,